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ID0713609600

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    Deutscher Bundestag 136. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 Inhalt: Eintritt der Abg. Frau Steinhauer in den Deutschen Bundestag als Nachfolgerin des Abg. Wienand . . . . . . . . 9291 A Absetzung des Tagesordnungspunktes 8 betr. Änderung des Lastenausgleichsgesetzes 9291 A Entwurf eines Hochschulrahmengesetzes Drucksache 7/1328 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO Druck- sache 7/2905 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft — Drucksachen 7/2844, 7/2932 Zweite und dritte Beratung (Fortsetzung) Frau Renger, Präsident . 9291 B, 9296 D Dr. Wernitz (SPD) 9291 C, 9346 A, 9351 B Dr. Gölter (CDU/CSU) 9296 A Möllemann (FDP) 9302 B, 9349 B, 9364 D Dr. Schäuble (CDU/CSU) . 9307 A, 9345 A Dr. Schweitzer (SPD) . . 9313 C, 9344 A Dr. Glotz, Parl. Staatssekretär (BMBW) 9319 B Dr. Probst (CDU/CSU) 9324 A Dr. Vogel, Staatsminister des Landes Rheinland-Pfalz 9327 B Dr. Biallas, Zweiter Bürgermeister der Freien und Hansestadt Ham- burg 9328 C Frau Schuchardt (FDP) . . 9331 B, 9343 A Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) . . 9336 A Dürr (SPD) 9337 D, 9346 C Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . . 9339 A, 9361 D Frau Benedix (CDU/CSU) . . . . 9340 D Dr. Fuchs (CDU/CSU) 9347 C Dr.-Ing. Oldenstädt (CDU/CSU) . 9350 B Rohde, Bundesminister (BMBW) . 9352 A Pfeifer (CDU/CSU) 9357 A Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 9365 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . 9335 A Antrag des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Entlastung der Landgerichte und zur Vereinfachung des gerichtlichen Protokolls — Drucksache 7/2939 — Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 9335 C Große Anfrage der Abgeordneten Burger, Frau Hürland, Geisenhofer, Maucher, Dr. Götz, Müller (Remscheid), Dr. von Bis- II Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 marck, Katzer, Franke (Osnabrück), Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Picard und der Fraktion der CDU/CSU betr. Wiedereingliederung körperlich, geistig und seelisch Behinderter in Gesellschaft, Arbeit und Beruf — Drucksachen 7/1457, 7/2842 Burger (CDU/CSU) . . . . . . . 9365 D Arendt, Bundesminister (BMA) . . 9370 A Glombig (SPD) . . . . . . . . 9372 D Frau Hürland (CDU/CSU) . . . . 9376 C Frau Lüdemann (FDP) . . . . . 9378 C Gansel (SPD) 9381 C Braun (CDU/CSU) 9384 D Hölscher (FDP) 9386 A Geisenhofer (CDU/CSU) . . . . 9389 C Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein (CDU/CSU) . . . . . 9391 B Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften (Dienstrechtlicher Teil des Familienlastenausgleichs) Drucksachen 7/2861, 7/2880 , Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2958 , Bericht und Antrag des Innenausschusses Drucksache 7/2919 — Zweite und dritte Beratung Berger (CDU/CSU) 9393 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Aufwertungsausgleichsgesetzes — Drucksache 7/2696 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2959 , Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2930 Zweite und dritte Beratung in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Aufwertungsausgleichsgesetzes (Antrag der Fraktion der CDU/CSU) — Drucksache 7/2111 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2959 , Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2930 Zweite Beratung Müller (Schweinfurt) (SPD) . . . . 9394 B von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . 9395 A Ronneburger (FDP) 9395 D Entwurf eines Einführungsgesetzes zum Einkommensteuerreformgesetz — Druck- sache 7/2722 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2960 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksachen 7/2931, 7/2945 — Zweite und dritte Beratung Dr. Weber (Köln) (SPD) 9397 B Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . 9398 B Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) . . . 9399 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 — Drucksachen 7/2580, 7/2690, 7/2839 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2823 — Zweite und dritte Beratung Dr. Weber (Köln) (SPD) 9400 D Spilker (CDU/CSU) 9401 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. Dezember 1973 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien über die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr — Drucksache 7/2694 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2816 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9403 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. April 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über gegenseitige Unterstützung zur Verhinderung, Ermittlung und Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen die Zollvorschriften — Drucksache 7/2695 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2817 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9403 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. April 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Trinidad und Tobago zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Förderung des internationalen Handels und der internationalen Investitionstätigkeit — Drucksache 7/2393 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2824 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9404 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Ver- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 III mögen — Drucksache 7/2520 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2825 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9404 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. Mai 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Sambia zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 7/2395 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2837 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9404 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Juni 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Rumänien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 7/2515 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2838 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9404 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 23. August 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die gegenseitige Unterstützung ihrer Zollverwaltungen — Drucksache 7/2114 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2883 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9405 A Entwurf eines Gesetzes über den rechtlichen Status der Bundeswasserstraße Saar — Drucksache 7/2692 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Fernmeldewesen — Drucksache 7/2834 — Zweite und dritte Beratung . . . . 9405 B Entwurf eines Gesetzes zu den Internationalen Übereinkommen vom 29. November 1969 über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden und vom 18. Dezember 1971 über die Errichtung eines Internationalen Fonds zur Entschädigung von Ölverschmutzungsschäden — Drucksache 7/2299 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2908 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/2855 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9405 C Absetzung des Tagesordnungspunktes 19 betr. Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern . . . . . . . 9405 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 31. Januar 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über die Ergänzung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957 und die Erleichterung seiner Anwendung — Drucksache 7/2835 — Erste Beratung 9405 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 31. Januar 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung — Drucksache 7/2836 — Erste Beratung . . . . . . . . . 9406 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Juli 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen über die gegenseitige Unterstützung in Zollangelegenheiten — Drucksache 7/2869 — Erste Beratung 9406 A Entwurf eines Gesetzes zu den Zusatzvereinbarungen vom 29. März 1974 zum Abkommen vom 22, Dezember 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Soziale Sicherheit und zu der Vereinbarung zur Durchführung dieses Abkommens — Drucksache 7/2870 — Erste Beratung 9406 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes — Drucksache 7/2874 — Erste Beratung . . . . . . . . . 9406 B Entwurf eines Gesetzes über die Auflösung, Abwicklung und Löschung von Kolonialgesellschaften — Drucksache 7/2885 — Erste Beratung 9406 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 12. Juni 1973 über Flüchtlingsseeleute — Drucksache 7/2897 — Erste Beratung . . . . . . . . . 9406 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes — Drucksache 7/2873 — Erste Beratung Dr. Schmude, Parl. Staatssekretär (BMI) . . .. 9406 C Berger (CDU/CSU) . . . . . . . 9407 C Wittmann (Straubing) (CDU/CSU) . 9409 A Dr. Hirsch (FDP) 9409 D IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Neufassung des Verwarnungsgeldkataloges — Drucksache 7/2755 — Dreyer (CDU/CSU) 9410 C Hoffie (FDP) . . . . . . . . 9411 C Antrag der Abgeordneten Rollmann, Dreyer, Ey, Schröder (Lüneburg) und Genossen betr. Information ausländischer Kraftfahrer über nationales Verkehrsrecht im europäischen Raum — Drucksache 7/2829 — 9413 B Sammelübersicht 29 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 7/2827 — in Verbindung mit Sammelübersicht 30 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 7/2849 — 9413 C Antrag des Innenausschusses zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Forschungsstelle, die in den Niederlanden dienstlich verwendet werden — Drucksachen 7/2608, 7/2813 — 9413 C Bericht und Antrag des Finanzausschusses zu den Vorschlägen der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 803/68 bezüglich der Lieferfristen von eingeführten Waren über die zollrechtliche Behandlung von zu Erprobungs- und Untersuchungszwecken eingeführten Waren — Drucksachen 7/2230, 7/2309, 7/2818 — 9413 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Rückwärtsgang und den Geschwindigkeitsmesser in Kraftfahrzeugen — Drucksachen 7/2529, 7/2832 — 9413 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bremsanlagen von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtun- gen für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern — Drucksachen 7/2428, 7/2833 — . . . 9413 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über radioelektrische Störungen durch Geräte für Frequenzen im Bereich 10 kHz bis 18 GHz — industrielle, wissenschaftliche und medizinische Hochfrequenzgeräte (ISM) und ähnliche Geräte — Drucksachen 7/2614, 7/2893 — 9414 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Verankerungen der Sicherheitsgurte — Drucksachen 7/2500, 7/2894 — . . . . . . 9414 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über Sondervorschriften, die auf den Handel mit Tomatenkonzentraten zwischen der Gemeinschaft in ihrer ursprünglichen Zusammensetzung und den neuen Mitgliedstaaten anwendbar sind — Drucksachen 7/2298, 7/2915 — . . . . . . . . . 9414 B Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierung ölpreisbedingter Zahlungsbilanzdefizite von Mitgliedstaaten im Rahmen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft — Drucksache 7/2860 —, Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses — Drucksache 7/2961 — Zweite und dritte Beratung Carstens (Emstek) (CDU/CSU) . . . 9414 C Nächste Sitzung 9415 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 9417* A Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Grobecker, Grunenberg und Waltemathe gemäß § 59 GO zur Abstimmung über das Hochschulrahmengesetz in dritter Beratung . . . 9417* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 9291 136. Sitzung Bonn, den 12. Dezember 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 9417* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 14. 12. Dr. Aigner * 14. 12. Dr. Artzinger* 14. 12. Dr. Bangemann ' 14. 12. Dr. Barzel 12. 12. Dr. Bayerl * 14. 12. Dr. Becher (Pullach) 13. 12. Behrendt * 13. 12. Frau Berger (Berlin) 13. 12. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 13. 12. Blumenfeld * 12. 12. Brandt 13. 12. Dr. Burgbacher* 14. 12. Dr. Corterier * 14. 12. Conradi 20. 12. Frau Däubler-Gmelin 20. 12. van Delden 12. 12. Dr. Dregger 20. 12. Fellermaier * 14. 12. Flämig * 14. 12. Frehsee * 14. 12. Dr. Früh * 14. 12. Gerlach (Emsland) * 14. 12. Haase (Kellinghusen) 20. 12. Härzschel * 14. 12. Heyen 13. 12. Dr. Hornhues 22. 12. Dr. Jahn (Braunschweig)* 14. 12. Kater * 14. 12. Katzer 20. 12. Dr. Klepsch* 14. 12. Krall * 14. 12. Lange * 14. 12. Lautenschlager * 14. 12. Lemp 13. 12. Dr. Lenz (Bergstraße) 12. 12. Dr. Lohmar 13. 12. Lücker * 14. 12. Memmel /* 14. 12. Müller (Mülheim) * 14. 12. Mursch (Soltau-Harburg) * 14. 12. Frau Dr. Orth * 14. 12. Pieroth 12, 12. Roser 20. 12. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Russe 12. 12. Schmidt (München) * 14. 12. von Schoeler 13. 12. Dr. Schulz (Berlin) * 14. 12. Schwabe * 14. 12. Dr. Schwörer * 14. 12. Seefeld * 14. 12. Seibert 13. 12. Springorum * 14. 12. Dr. Starke (Franken) * 14. 12. Graf Stauffenberg 15. 12. Vahlberg 13. 12. Walkhoff * 14. 12. Dr. Wallmann 13. 12. Frau Dr. Walz* 13. 12. Wende 20. 12. Wohlrabe 13. 12. Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Grobecker, Grunenberg und Waltemathe gemäß § 59 GO zur Abstimmung über das Hochschulrahmengesetz (HRG) in dritter Beratung Es ist im Verlaufe der Beratungen des Gesetzentwurfes nicht gelungen, in das Hochschulrahmengesetz bezüglich der Mitbestimmungsregelungen eine Experimentierklausel hineinzubringen, die es ermöglicht hätte, das „Bremer Modell" einer Reformuniversität auf der Grundlage einer Drittelbeteiligung der Lehrenden, Lernenden und Dienstleistenden in den zuständigen Organen und Kommissionen der Hochschule wenigstens noch einige Jahre fortzusetzen. Als Abgeordnete aus der Freien Hansestadt Bremen sind auch wir für eine Rahmengesetzgebung des Bundes in Hochschulangelegenheiten. Auch Kompromisse lehnen wir nicht ab. Eine Experimentierklausel, die es - zeitlich begrenzt - zugelassen hätte, Reformüberlegungen in der Praxis auszuprobieren, wäre bereits gegenüber den Regelungen der Landeshochschulgesetzgebung ein Kompromiß gewesen. Wir sehen keinen Grund, eine vielversprechende Reformmöglichkeit ohne Nutzung ihrer Ergebnisse abzubrechen. Deshalb vermögen wir dem Hochschulrahmengesetz in dritter Lesung nicht zuzustimmen und enthalten uns der Stimme.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Helmut Rohde


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn nunmehr zwölf Monate nach der ersten Lesung das Hochschulrahmengesetz in diesem Hause zur Verabschiedung in dritter Lesung vorliegt, dann ist das in erster Linie der intensiven und, wie ich hinzufügen möchte, auch konstruktiven Beratung im Bundestagsausschuß für Bildung und Wissenschaft zu verdanken. Ich möchte diesem Sachverhalte gegenüber gleich zu Beginn meinen Respekt erweisen und beziehe in diesen Dank auch meinen Amtsvorgänger ein, der für diesen Entwurf wichtige Richtpunkte gesetzt hat.
    Es ist kein Zweifel, daß die Ausschußberatungen mit komplizierten Einzelvorschriften befaßt waren, daß sie aber auch, zu Beginn jedenfalls, von einer Reihe kontroverser Auffassungen in Grundsatzpositionen gekennzeichnet gewesen sind. Die heutige Debatte — und dabei stütze ich mich auf Erklärungen aus allen Fraktionen — hat ergeben, daß im Laufe der Beratungen diese grundsätzlichen Auffassungsunterschiede, die kontroversen Positionen abgebaut werden konnten. Das ist nicht nur ein Vorgang, der im Parlament deutlich geworden ist. Er kennzeichnete in den letzten Monaten auch die öffentliche Diskussion. Dieser Prozeß der Annäherung kann nun nicht als eine Linie des „faulen Kompromisses" bezeichnet werden. Dahinter steht das Ergebnis umfänglicher Sachverständigenanhörungen und schließlich auch das Wissen darum, daß eine Rahmengesetzgebung für ein föderalistisches Bildungssystem die hochschulpolitischen Erfahrungen und die Auffassungen der Länder nicht außer acht lassen kann. Daß dies nicht bedeutet, grundlegende Reformnotwendigkeiten aufzugeben, zeigt der Gesetzentwurf in seiner vorliegenden Fassung.
    Es würde nun dem tatsächlichen Verlauf der Ausschußberatungen nicht gerecht und würde auch in der Sache überhaupt nicht weiterhelfen, wenn jetzt gleichsam, wie das teilweise in der Debatte heute versucht worden ist, an Hand einer Strichliste von allen Beteiligten ein Punktekonto jeweils zu ihren Gunsten ausgezählt würde. Ich werde mich an diesem Zählen unter dem Gesichtspunkt der Selbstgerechtigkeit nicht beteiligen.

    (Beifall bei der SPD)

    Angesichts der großen Strukturprobleme unseres Hochschulwesens zählen nach meiner Meinung keine kleinlichen parteitaktischen Gesichtspunkte. Von Gewicht ist allein die Frage, in welcher Weise der Bund
    mit diesem Gesetz gesamtstaatliche Verantwortung für das Hochschulwesen wahrnimmt.

    (Dürr [SPD] : Sehr gut!)

    Mit dem Hochschulrahmengesetz ist mithin für den Bund die wichtige Frage verbunden, ob er seine bildungspolitische Aufgabe, die ihm von der Verfassung zugewiesen worden ist, erfüllen will. Würde er das nicht und würde sich der Bund nur darauf beschränken, finanzielle Beiträge zum Ausbau der Hochschulen zu leisten, ohne ihre innere Ordnung mitzugestalten, wie es die Verfassung will, so würde dies schwerwiegende Konsequenzen haben. Ich will es zugespitzt, wie ich zugebe, sagen: die Bildungspolitiker im Bundestag und auch in der Bundesregierung dürfen nicht in die Rolle hineingeraten, nur Lobbyisten für den quantitativen Ausbau des Hochschulwesens innerhalb eines föderalistischen Bildungssystems zu sein.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Ich darf daran erinnern, daß 1969 von diesem Parlament, und zwar mit großer Mehrheit, der finanzielle Beitrag zum Hochschulausbau und die Rahmenkompetenz für die innere Ordnung der Hochschulen als eine Einheit betrachtet worden sind. Diese Bundesverpflichtung würde aus dem Gleichgewicht geraten, würde sich der Bund in Zukunft nur noch finanziell engagieren, aber nicht mehr seine hochschulpolitischen Verpflichtungen erfüllen.
    Ersten würde das bedeuten, daß an die Stelle einer am gesamtstaatlichen Interesse orientierten Bildungspolitik wieder das treten würde, was in der Vergangenheit gelegentlich der „Kirchturmsföderalismus" genannt worden ist. Dann würde der Bund nichts weiter als der Notar der auf den kleinsten gemeinsamen Nenner gebrachten Länderinteressen sein. Ich will dazu offen sagen: hierzu hätte es der Verfassungsänderung von 1969 nicht bedurft.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Zweitens würden wir in einem solchen Falle Gefahr laufen, daß sich nicht Grundstrukturen einer deutschen Hochschule entwickeln, sondern die bayerische, niedersächsische und andere Hochschullandschaften unverbunden nebeneinander stehen würden. Das einzig Stetige wären dann gleichsam das dauernde Experimentieren und die permanente Auseinandersetzung. Der vielzitierten Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse und den gleichen Chancen im föderalistischen Bildungssystem wäre dann weithin der Boden entzogen.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Das würde — dies möchte ich den Worten des Kollegen Vogel aus Rheinland-Pfalz hinzufügen — dann auch entscheidend die Leistungsfähigkeit und die Funktionsfähigkeit der Hochschulen in der Bundesrepublik insgesamt berühren.

    (Sehr wahr! bei der SPD)

    Drittens muß nüchtern festgestellt werden, daß es eine Reihe von schwerwiegenden Problemen gibt — das spiegeln die öffentliche Diskussion und auch die Erfahrungen der Studierenden an den Hochschulen wider —, die allein mit quantitativem
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 9353
    Bundesminister Rohde
    Ausbau der Hochschulen nicht mehr bewältigt werden können. Das muß an dieser Stelle heute festgestellt werden. Wenn wir keine rahmenrechtliche Regelung für Studienreform, keinen sozial gerechteren Hochschulzugang und keine sachgerechte Personalstruktur verabschieden, dann bedeutet dies, die Hochschule nicht nur ohne Antwort auf ihren gegenwärtigen, doch schon sehr zugespitzten Probleme zu lassen, sondern sie auch mit neuen Belastungen und Ungewißheiten in die Zukunft hineingehen zu lassen. Es ist — auch das will ich offen zu der Anmerkung meines Kollegen Vogel aus Rheinland-Pfalz sagen — bei realistischer Wertung des deutschen Bildungssystems überhaupt nicht zu erkennen, wie diese Strukturprobleme — vor allem das Problem des Hochschulzugangs und das Problem der Studienreform — anders als durch rahmenrechtliche Regelungen des Bundes in einer absehbaren Zeit bewältigt werden können.
    Heute wurde von Herrn Gölter und anderen gefragt, warum das Bundesbildungsministerium eigentlich die Unbequemlichkeit auf sich nehmen wolle — in diesem Zusammenhang wurde uns ja sogar Nächstenliebe angedient —, in Rechtsverordnungen den Hochschulzugang zu regeln. Nun, bequem ist die Sache für uns sicherlich nicht, Herr Pfeifer. Aber angesichts der Probleme, die sich beim Hochschulzugang entwickelt haben, können wir uns im Deutschen Bundestag heute nicht auf die Linie der größten Bequemlichkeit einigen.

    (Beifall bei der SPD)

    Das ist jedenfalls nicht die Linie der Bundesregierung.
    Zu meinen eindruckvollsten Erfahrungen als Bildungsminister, die ich in den letzten Monaten gemacht habe, gehört die Erkenntnis, wie groß die Diskrepanz zwischen der Größe und Dringlichkeit vieler Probleme und der Dauer der Entscheidungsprozesse im deutschen Bildungswesen ist. Ich möchte nicht, daß die Frage des Hochschulzugangs wieder in die Grauzone all der Unterkommissionen zwischen Bund und Ländern abgeschoben wird. Wir müssen vielmehr darauf hinwirken, daß das Parlament in dieser wichtigen Frage eine politische Entscheidung fällt.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Würde der Bund die ihm durch die Verfassung zugewiesene Kompetenz nicht wahrnehmen, so würde — daran wäre dann nicht mehr zu deuteln; das muß hier nüchtern festgestellt werden — ein wesentlicher Inhalt bildungspolitischer Gesamtplanung in diesem Staat grundlegend in Frage gestellt. Das bliebe nicht ohne Konsequenzen. Das sage ich nicht, um Einwände mit drohendem Unterton zu machen. Das ist eine nüchterne Feststellung.
    Es gibt Stimmen, die die Notwendigkeit des bundeseinheitlichen Rahmens für das Hochschulwesen in Zweifel ziehen und oft mit sehr hurtigen Urteilen über diesen Gesetzentwurf zur Hand sind. Bei näherem Hinsehen erkennen wir, daß es sich dabei um eine Summe von ganz widersprüchlichen Auffassungen handelt. Resignation auf der einen, hoch-
    schulpolitische Selbstzufriedenheit auf der anderen Seite, mangelnder Realismus, ja, auch ideologische Einseitigkeit und Überschätzung der Kraft der Hochschulen, mit den Problemen selbst fertig zu werden, sind dabei im Spiel. Das alles — betrachtet man es genau — sind Elemente einer Stimmungslage, mit der nach meiner Meinung weder hochschulpolitische Ordnung noch Zukunft zu gestalten ist. Diese Stimmung spiegelt im Grunde genommen eine Koalition von Widersprüchen wider.
    Dadurch darf sich aber der Bund nicht von seiner Pflicht abbringen lassen, für die rund 400 000 jungen Menschen in den letzten Gymnasialjahren bessere Voraussetzungen für den Zugang zu den Hochschulen zu schaffen, für die 700 000 Studierenden die Rahmenbedingungen des Studiums zu verbessern und den Bürgern dieses Landes Gewißheit zu vermitteln, daß die erheblichen finanziellen Mittel für den Ausbau der deutschen Hochschulen sinnvoll und effektiv genutzt werden. Länder und Bund haben — das will ich an dieser Stelle, wenn es sein muß, einmal ganz buchhalterisch zusammengefaßt deutlich machen — in den letzten Jahren hohe Ausgaben für den Ausbau der Hochschulen geleistet.
    Erstens. Für den Hochschulbau im engeren Sinne sind von 1970 bis 1973 rund 9,6 Milliarden DM aufgewandt worden; davon hat allein der Bund 5,7 Milliarden DM getragen. Wenn manche Kollegen von der CDU/CSU in der Debatte heute nach den Leistungen des Bundes gefragt haben, so ist dazu zu sagen: Seit Bestehen der sozialliberalen Koalition unterscheidet sich der Finanzanteil des Bundes an dem Ausbau der Hochschulen entscheidend von dem, was früher unter Ihrer politischen Führung gang und gäbe war.

    (Beifall bei der SPD und der FDP — Zurufe von der CDU/CSU)

    Zweitens. Seit 1969 wurden 200 000 Studienplätze neu geschaffen. Das spricht sich leicht aus, aber in Wahrheit bedeutet das, daß in diesem Staat in jedem Jahr zwei bis drei Universitäten von der Größe der Universität Bonn neu gebaut worden sind.

    (Beifall bei der SPD und der FDP — Dr. Schäuble [CDU/CSU] : Die meisten in Baden-Württemberg!)

    — Baden-Württemberg hätte seine Universitäten nicht in diesem Ausmaß bauen können, wenn nicht der Bund dafür erhebliche Vorleistungen erbracht hätte.

    (Beifall bei der SPD und der FDP — Dr. Schäuble [CDU/CSU] : Die sind schon vorher gebaut worden!)

    Drittens. Im Hochschulausbau bis 1978 wollen Bund und Länder weitere Milliarden-Beträge bereitstellen und weitere neue Studienplätze schaffen.
    Viertens. Das wissenschaftliche Personal der Hochschulen ist von 1966 bis 1972 um 23 000 Personen gestiegen; das sind 74 % und in einigen Fachbereichen, beispielsweise dem der Humanmedizin, mehr als 200 %.
    9354 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974
    Bundesminister Rohde
    Fünftens. Nicht nur die Investitionskosten sind beachtlich. Stärker noch schlagen heute die personellen und sachlichen sowie vor allem auch die sozialen Folgekosten zu Buche. Jährlich werden vom Hochschulausbau bis zur sozialen Sicherung insgesamt mehr als 12 Milliarden DM für die Hochschulen aufgewandt.
    Dieser Ausbau, meine Damen und Herren, hat sich in einer Zeit vollzogen, in der sich nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland, sondern in allen Industrieländern, vor allem in den Industrieländern der westlichen Welt, eine tiefgreifende Diskussion über Inhalt von Forschung und Lehre, über die Beziehungen zwischen Studenten und Studierenden und über das Verhältnis übernommener Formen der Hochschule und Anforderungen an die Zukunft entwickelt hat. Die Hochschulen waren und sind — mehr noch als andere Bereiche — ein Spiegelbild der grundlegenden Diskussion über die Entwicklung der Gesellschaft, über das Verhältnis der Generationen zueinander, der Ausprägung demokratischer Beziehungen über den staatlichen Bereich hinaus. Das, wie gesagt, ist keine typisch deutsche Erfahrung, damit hatten sich alle westlichen Industrieländer auseinanderzusetzen. Aber für uns als Bundesrepublik kam hinzu, daß dieser weltweite Diskussionsprozeß in unserem Lande mit einem quantitativen Ausbau des deutschen Hochschulwesens gekoppelt war, wie ihn die Universitäten in Deutschland in ihrer Geschichte niemals zu bewältigen hatten. Deshalb ist allen Ernstes gegenüber manchen sehr kleinlich zugespitzten, kritischen Fragen der Sprecher der Opposition die Frage zu stellen, ob sich alle in zureichender Weise selbst klargemacht haben, was es für die Gesellschaft bedeutet, innerhalb weniger Jahre nicht mehr nur 5 bis 10 %, sondern heute nahezu 20 % eines Altersjahrgangs eine Hochschulausbildung zu eröffnen.
    Das Hochschulrahmengesetz — und das ist seine eigentliche Aufgabe in dieser Phase — will nun in diesem Prozeß des raschen quantitativen Ausbaus, der sich unter erheblichen Problemen und oft auch — zugegeben — beunruhigenden Umständen vollzog, einen Beitrag zur Konsolidierung der Hochschulen leisten, in denen heute rund 1 Million Menschen arbeiten.
    Lassen Sie mich zusammengefaßt und gleichsam auch anknüpfend an Ihre zehn Punkte, Herr Schäuble, einige Hauptgesichtspunkte hervorheben und darstellen, in welcher Weise dieser Prozeß der Konsolidierung bewirkt werden soll.
    Erstens. Daß praktisch eine Dezimalstelle beim Notendurchschnitt des Abiturs, wie das nach dem Staatsvertrag der Länder zur Zeit der Fall ist, über Studier- und Lebenschancen eines jungen Menschen entscheidet, ist nicht mehr zu verantworten.

    (Dr. Schäuble [CDU/CSU] : Sie haben doch unseren Antrag abgelehnt!)

    Wir wissen, daß angesichts stark wachsender Zahlen der Studienbewerber und einer trotz Ausbaus begrenzten Zahl von Hochschulplätzen in dieser Beziehung kein Stein der Weisen gefunden werden kann. Aber befriedigender, als es. die Computer-
    Gerechtigkeit nach dem Staatsvertrag ausweist, kann und muß für die Zukunft der Hochschulzugang geregelt werden.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Wie dann?)

    Auf diesem Hintergrund scheint mir die gegenwärtige Diskussion — das will ich aufgreifen — um die Bewertung oder die Abwertung des Abiturs zu abstrakt geführt zu sein. Niemand kann behaupten, ein Abitur mit der Durschnittsnote 1,6 sei mehr wert als eines mit der Note 1,7. Dennoch entscheidet genau diese Dezimalstelle in einer Reihe von Studiengängen, ob der Abiturient sofort zugelassen wird oger vier bis sechs Jahre warten muß. Ich bin der festen Überzeugung, daß nicht derjenige das Abitur in Frage stellt, der diese Ungereimtheit korrigieren will, sondern derjenige, der meint, man könne das im wesentlichen, nur mit einigen partiellen Korrekturen versehen, auch für die Zukunft festschreiben.

    (Beifall bei der SPD)

    Wir wollen, daß künftig auch die Fähigkeiten und Kenntnisse gewertet werden, die nicht im Abiturzeugnis ausgewiesen sind. Deshalb berücksichtigen wir in dem allgemeinen Auswahlverfahren, also dem Regelverfahren der Zulassung, auch die Dauer einer Berufstätigkeit. Denn Leistung — das sage ich hier aus meiner grundsätzlichen Überzeugung — besteht nicht allein in Schulwissen, sondern auch aus der Kenntnis und den Erfahrungen der Berufswelt und des Arbeitslebens.

    (Beifall bei der SPD)

    Wir werden die Vorschrift in diesem Punkt, Herr Kollege Schäuble, so flexibel gestalten, daß die von Ihnen genannten Befürchtungen nicht zutreffen. Sie können aus dem Gesetzestext ablesen, daß es nicht nur um Berufsausbildungsverhältnisse, sondern um Berufstätigkeiten überhaupt geht. Aber in einer Berufstätigkeit zu sein erscheint mir besser, als junge Menschen in den besten Jahren ihres Lebens durch Gesetz gleichsam in einen Wartestand zu versetzen.

    (Beifall bei der SPD)

    In den Studiengängen, in denen wegen der großen Bewerberzahl auch diese von mir als allgemeines Verfahren gekennzeichnete Regel nicht ausreicht — das trifft in erster Linie, wie sie wissen, auf die Medizin zu —, wollen wir gemeinsam mit den Ländern besondere Auswahlverfahren entwickeln, nicht um das Abitur durch eine andere, punktuelle Prüfung zu ersetzen, sondern um es durch zusätzliche Auswahlmaßstäbe zu ergänzen, um dem jungen Menschen, der die Dezimalstelle von 1,6 nicht erreicht, noch eine Chance zu geben, seine Eignung, seine Fähigkeiten und seine Motivation für ein bestimmtes Studium zusätzlich zur Geltung bringen zu können.

    (Beifall bei der SPD)

    Das halte ich für eine vernünftige Regelung.
    Ich will im Hinblick auf die Bemerkungen von Herrn Kollegen Vogel von heute vormittag sagen, daß wir bei den Rechtsverordnungen, die diese besonderen Auswahlverfahren zu regeln haben, selbstverständlich mit den Ländern zusammenarbeiten.
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 9355
    Bundesminister Rohde
    Herr Kollege Vogel weiß ja auch, daß die Sachverständigengespräche über die Art des Verfahrens längst eingesetzt haben.
    Zweitens. Neben der Zulassung wird nach meiner Auffassung vor allem die Studienreform Einfluß auf das Bild der Hochschulen haben, wie es sich in den Augen der jungen Generation darstellt. Dieses Bild wird ihre Haltung gegenüber und in der Gesellschaft prägen. Das müssen wir nüchtern in Rechnung stellen. Da helfen keine Beschwörungen von diesem Pult. Das sind ihre Lebenserfahrungen. Sie haben Einfluß auf die Reaktion in der Gesellschaft.
    Wir wollen, daß die Studienreform nach jahrelangen, weitgehend theoretischen Diskussionen nunmehr im Zusammenwirken von Hochschulen, Staat und Berufswelt in die Praxis umgesetzt wird. Wir stehen heute vor dem Tatbestand, daß die Studienzeiten immer länger werden, ohne daß man dem Ziel, alles zu wissen, auch nur im entferntesten näherkommt. Wissenschaft ist ja auch — darin sind wir uns sicherlich einig — mehr als Vielwisserei. Wir brauchen kürzere, auf berufspraktische Erfordernisse abgestellte Studiengänge, die die Studenten besser auf ihre berufliche Tätigkeit vorbereiten. Die Mehrheit der Studenten will auch nicht lange, sondern sie will nutzbringend studieren. Das wissen wir aus Untersuchungen und Umfragen, die wir in der jüngsten Zeit auf den Weg gebracht haben. Kürzere, vom Ballast befreite und modernisierte Studiengänge sind deshalb im Interesse der Studenten, aber auch der Studienbewerber, die vor den Toren der Hochschulen warten, notwendig.
    Drittens. Bei allen Anforderungen und Ansprüchen der Lehre darf die Hochschulforschung nicht vernachlässigt werden. Wir wollen daher auch durch das Gesetz Hochschulforschung in Freiheit sichern und ihre Hinwendung zu konkreten, für unsere soziale und wirtschaftliche Entwicklung besonders dringenden Problemen fördern. Das Gesetz wird die organisatorischen Voraussetzungen für die Forschung in den Hochschulen verbessern und dadurch ein Abwandern der Forschung aus den Hochschulen verhindern. Ich möchte sagen: Unser Verhältnis zur Forschung, insonderheit an den Hochschulen, wird nun nicht nur gekennzeichnet durch die Paragraphen dieses Gesetzes, sondern durch die Tatsächlichkeit des Zusammenwirkens zwischen Bundesregierung, Deutscher Forschungsgemeinschaft und den anderen Wissenschaftsorganisationen.
    Viertens wollen wir mit der Neuordnung der Personalstruktur den Menschen, die in der Hochschule tätig sind, sachgerechte und befriedigende Voraussetzungen für ihre Arbeit schaffen. Ich weiß, daß die Ausschußberatungen in dem zuständigen Parlamentsausschuß nicht leicht waren — nicht nur wegen politischer Auffassungsunterschiede, sondern weil es dem Bund natürlich nicht leichtfällt, unterschiedlich entwickelte Personalstrukturen der Länder in einen Hochschulrahmen einzuordnen.
    Zu dem, was wir zu leisten gewillt sind, gehört auch, daß künftig nicht gleiche Aufgaben in Forschung und Lehre von verschiedenen Personalgruppen mit unterschiedlicher Rechtsstellung wahrgenommen werden. Ich glaube nicht, daß die bisherige Personalstruktur in ihrer oft unübersichtlichen Vielfalt und ihren von der Sache her nicht gerechtfertigten hierarchischen Über- und Unterordnungsverhältnissen der freien Forschung und Lehre immer gutgetan hat. Die neue Personalstruktur wird auch den Weg zur Gesamthochschule ebnen, insbesondere weil sie die Abstimmung des Lehrangebots und die Entwicklung eines aufeinander abgestimmten Studiensystems — und darum geht es schließlich im Hochschulbereich — erleichtert. Der wissenschaftliche Nachwuchs erhält in der neuen Personalstruktur die Chance, in Selbstverantwortung und Freiheit sich wissenschaftlich zu qualifizieren und damit auf den Beruf des Hochschullehrers vorzubereiten.
    Fünftens. Wer Konsolidierung der Hochschule will, muß sich auch zur Mitbestimmung äußern. Die Hochschule einer demokratischen Gesellschaft ist nicht als ein streng hierarchisch geordnetes System ohne wechselseitige Einflußmöglichkeiten und ohne zureichende Kommunikation denkbar.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Alle bereits bestehenden Landesgesetze haben die Gruppenuniversität eingeführt. Wer dagegen polemisiert — in Untertönen war das in der heutigen Debatte der Fall — und wer sich nur Ressentiments hingibt — insofern haben es sich auch einige Debattenredner leichtgemacht —, der muß dann aber aufrichtigerweise von diesem Pult aus die Frage beantworten, welches andere Modell er für die Hochschule der demokratischen Gesellschaft eigentlich vorschlagen will.

    (Beifall bei der SPD)

    Das Karlsruher Urteil zur Mitbestimmung hat Richtlinien gegeben,. die für Bund und Länder in gleicher Weise bindend sind. Das findet in diesem Entwurf seinen Ausdruck. Mitbestimmung — darüber will ich aus der Sicht der Bundesregierung keinen Zweifel lassen — bedeutet auch Mitverantwortung. Als einer, der, wie Sie wissen, in den vergangenen Jahren Mitbestimmungsregelungen für die Arbeitnehmer mitgestaltet hat, will ich aus Erfahrung sagen, daß Mitbestimmung kein Prinzip ist, das einen Freibrief für Gruppenegoismus beinhaltet.

    (Beifall bei SPD und FDP)

    Es bedeutet, dessen bin ich mir bewußt, ein Angebot der Gesellschaft an ihre Bürger, ihr Wort und ihre Vorstellungen gesamtverantwortlich zur Geltung zu bringen. Mitbestimmung ist insofern stets auch ein Angebot von Vertrauen. Eine demokratische Gesellschaft würde sich ohne dieses Vertrauen eines wesentlichen Teils ihrer Überzeugungskraft begeben. Daß dieses Angebot dort seine Grenze findet, wo es offen und gewollt gegen die Funktionsfähigkeit der Hochschule und die Freiheit ihrer Mitglieder ins Spiel gebracht und mißbraucht wird, macht das Hochschulrahmengesetz deutlich.
    Damit komme ich zu einem sechsten Punkt, zur Funktionsfähigkeit. Zunächst will ich darauf hinweisen, daß Funktionsfähigkeit der Hochschule nicht allein von Vorschriften über den Schutz vor Störungen definiert werden kann. Das wäre nun
    9356 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974
    Bundesminister Rohde
    wirklich ein zu verengter Gesichtspunkt unter der Überschrift „Hochschulrahmengesetz des Bundes".

    (Dr. Gölter [CDU/CSU]: Das sagt ja auch niemand! — Dr. Schäuble [CDU/CSU]: Gegen wen reden Sie eigentlich?)

    Studienreform, Hochschulzugang, innere Ordnung, Zusammenwirken der die Hochschule tragenden Gruppen und Kräfte sowie die Straffung der Verwaltung und eine sinnvolle Personalstruktur sind doch zunächst die entscheidenden Eckwerte, mit denen Funktionsfähigkeit gemessen werden muß. Daher stehen diese Sachfragen auch im Vordergrund des vorliegenden Entwurfs. Aber gerade auch die Reform braucht den Schutz vor der Gewalt. Dafür habe ich mich in den Beratungen der letzten Wochen eingesetzt. Wir haben dazu in dem vorliegenden Entwurf das Notwendige getan. Ich hätte kein Verständnis dafür, wenn die Opposition weiterhin darüber hinausgehende Detailregelungen fordern würde, nachdem sie sonst in anderen Abschnitten des Gesetzes doch mehr für globale Rahmenregelungen eingetreten ist. Es erscheint nach den Diskussionen, die wir an vielen Stellen darüber geführt haben, überflüssig, einen ganzen Katalog geringfügiger Sanktionen bundesrechtlich einzuführen. In diesem Gesetz haben wir im Grunde genommen Antwort auf die Frage zu geben, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, um die schärfste Sanktion, nämlich den Verweis von der Hochschule auf Zeit, rechtlich zu begründen und wirksam werden zu lassen.
    Ich kann nun — und damit komme ich zu einem siebenten und abschließenden Punkt — nicht noch einmal auf alle Einzelheiten der Kostenfrage eingehen. Der Kollege Vogel hat heute morgen darauf aufmerksam gemacht. Ich muß ihm erwidern, daß auf der Grundlage von Stellungnahmen der Bundesregierung und einer Reihe von Materialien die Kostenfragen im Ausschuß eingehend erörtert worden sind. Zunächst ist auch gestern deutlich geworden, daß für den Bund keine Kosten erwachsen, die nicht durch seine finanzielle Leistungsfähigkeit gedeckt sind. Soweit es die Länder angeht, will ich zunächst folgendes anmerken: Die quantitative Expansion im Hochschulbereich kann diesem Gesetz, das ebenso wie die Hochschulgesetze der Länder ein reines Strukturgesetz ist, nicht zugeschrieben und nicht zugeschoben werden. Steuerungsinstrumente auf diesem Felde sind der Bildungsgesamtplan und die Entscheidungen, die wir vor allem im Planungsausschuß für den Hochschulbau treffen. Dieses Gesetz ist auch nicht ursächlich für die Kosten, die aus der Neuordnung der Hochschullehrerbesoldung entstehen. Das wird auf der Grundlage der Besoldungsgesetze zu beraten sein, die von der Bundesregierung und über den Bundesrat vorgelegt worden sind.
    Die Länder haben in ihren Vorlagen Kosten geschätzt, deren Rahmen auch durch die Regelung der Personalstruktur im Hochschulrahmengesetz nicht gesprengt wird. Die Überleitungsbestimmungen im Hochschulrahmengesetz, auf die der Kollege Vogel besonders hingewiesen hat, entsprechen im wesentlichen den Vorstellungen der Länder; sie sind eher kostenbewußter im Hochschulrahmengesetz als das ursprüngliche Länderkonzept. Ich halte es daher nicht für vertretbar, wenn dies jetzt zu einem Argument gegen das Hochschulrahmengesetz ins Feld geführt und umgemünzt wird.
    Auf der anderen Seite kann auch kein Zweifel darüber bestehen, daß die maßgeblichen Strukturentscheidungen, die mit dem HRG bewirkt werden sollen, entscheidende Weichen für ein effektives Hochschulsystem stellen. Ich nenne hier nur die Vorschriften über die Regelstudienzeit und über die künftige Nichtanrechnung des sogenannten Wartestudiums.
    Eine abschließende Bemerkung: Ich habe nicht die Illusion, daß in einem Hochschulrahmengesetz des Bundes alle Probleme der Hochschulen gelöst werden können. Es ist aber meine Überzeugung, daß das Gesetz das notwendige Maß an gemeinsamen Rechten, an Freiheit für Forschung und Lehre, Neuorganisation des Studiums und Gestaltung des Hochschulzuganges bringt. Deshalb appelliere ich am Schluß der Beratung des Bundestags nachdrücklich an die Vertretung der Länder, an den Bundesrat, das Gesetz zügig zu beraten und zu verabschieden. Der Deutsche Bundestag hat bei seinen Beratungen — würdige ich das Ergebnis im ganzen — in Rechnung gestellt, daß dieses Gesetz nicht gegen die Auffassungen des Bundesrats verabschiedet werden kann. Umgekehrt wird sich aber auch die Mehrheit dieses Hauses nicht zu einem Vollzugsorgan der Mehrheit des Bundesrats machen lassen können.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Die abschließenden Beratungen über das Hochschulrahmengesetz dürfen von keiner Seite im Stil der Nötigung und der Zumutung geführt werden.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Wer — wie der Kollege Vogel heute morgen — sagt: Wir sind für das Hochschulrahmengesetz!, der muß dazu auch einen konstruktiven Beitrag leisten.

    (Pfeifer [CDU/CSU]: Das haben wir jahrelang getan!)

    Ein Hochschulrahmengesetz kann in einem föderalistischen Bildungssystem nicht durch eine Addition von Halsstarrigkeiten erreicht werden. Die Hochschulpolitik muß in unserem Land, wie mir scheint, endlich aus dem Bereich der wechselseitigen Drohungen und permanenten Konfrontationen herausgeführt werden. Brächten die gesetzgeberischen Körperschaften nicht die Kraft und die Fähigkeit zur Ordnung der Dinge auf, dann würde sich niemand wundern dürfen, wenn davon auch das Klima und die Wirklichkeit der Hochschule bestimmt würden. Es ist meine Hoffnung, daß von dieser Erfahrung her auch die Beratungen im Bundesrat gekennzeichnet sein werden.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Pfeifer.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 9357

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Anton Pfeifer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst, Herr Minister Rohde: Bei weiten Teilen Ihrer Rede weiß ich eigentlich gar nicht, an wessen Adresse Sie argumentiert haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Sie haben hier zu vielem gesprochen, wo wir gar nicht auseinander sind. Nur zu den Streitpunkten, um die es hier geht, haben Sie herzlich wenig gesagt.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Ich meine, daß doch gerade dazu von Ihnen eine Aussage erwartet worden wäre, zumal Sie sich doch bisher bei den Gesetzesberatungen mit Aussagen zu den Streitpunkten sehr zurückgehalten haben. Wenn Ihnen so viel an diesem Gesetz liegt, wie Sie hier zum Ausdruck gebracht haben und daran zweifle ich nicht —, dann hätten wir zum Beispiel eine Antwort erwartet auf die Argumente, die meine Kollegen Dr. Schäuble, Dr. Gölter, Dr. Probst und andere hier den ganzen Tag über vorgetragen haben. Und vor allem: Wenn Ihnen so viel an der Verabschiedung dieses Gesetzes liegt, dann sollten Sie dem Kultusminister von Rheinland-Pfalz nicht vorwerfen, daß Sie noch auf einen konstruktiven Beitrag von ihm warten.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, was ist denn das, was die Unionsfraktionen hier in den Ausschüssen und die Kultusminister der CDU und der CSU beim ersten Durchgang im Bundesrat geleistet haben, anderes gewesen als der Versuch, Sie durch konstruktive Alternativen zu überzeugen. Sie sollten das nicht so gering achten, wie es in Ihrer Rede zum Ausdruck gekommen ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Sonst werden hier falsche Fronten aufgebaut, und falsche Fronten helfen diesem Gesetz nicht. Ich will Ihnen dazu ein Beispiel geben. Sie sagen mit einer Reihe von Gründen: Dieses Hochschulrahmengesetz muß verabschiedet werden. Meine Damen und Herren von der Koalition, wer von der CDU/CSU hat denn jemals gesagt, daß wir ein Hochschulrahmengesetz nicht wollen? Wogegen wir sind, ist das Hochschulrahmengesetz in der Fassung, wie es die Koalitionsfraktionen heute in zweiter Lesung verabschiedet haben.

    (Dr. Wernitz [SPD] : So kann man auch nein sagen!)

    Dieses Gesetz bringt den Hochschulen zwar alles Mögliche, aber es bringt ihnen letztlich nicht das, was in den Hochschulen am dringendsten erwartet wird, nämlich erstens eine Garantie für Qualität und Niveau von Forschung, Lehre und Studium, zweitens eine entschiedene und kompromißlose Sicherung der Freiheit für Forschung und Lehre, ohne die es leistungsfähige Wissenschaft nicht geben kann und nicht geben wird, drittens eine leistungsfähige Organisation des gesamten Hochschulbereichs und damit eine effizientere Verwendung der Steuergelder; darauf hat nicht zuletzt auch der Steuerzahler einen Anspruch. Meine Damen und Herren, dies alles
    bringt dieses Gesetz, so wie Sie es heute verabschieden, nicht.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Nun haben Sie, Herr Minister Rohde, auf die Leistungen hingewiesen, die der Bund für den Ausbau der Hochschulen erbracht hat. Das will niemand gering achten. Aber sicher ist doch auch, daß die Leistungen nur deshalb zum Erfolg geführt Haben, weil auch die Länder — in einer Art und Weise, die bis an die Grenze des finanziell Möglichen in den Ländern gegangen ist — bereit waren, zu dem Hochschulausbau und vor allein zu den laufenden Unterhaltskosten in den Hochschulen beizutragen,

    (Dr. Gölter [CDU CSU]: Personalkosten!)

    Dann noch etwas: Wenn die Verhältnisse an den
    Hochschulen heute nicht noch schlechter sind, als sie es sind, hängt dies doch auch damit zusammen, daß beispielsweise in Ländern wie Bayern, Baden-Württemberg und anderen, in denen die CDU bzw. die CSU regiert, seit Beginn der sechziger Jahre konsequent nicht nur ein Ausbau der Hochschulen, sondern auch eine Neugründungspolitik in Gang gekommen ist, und zwar noch zu einer Zeit, wo Sie den von der SPD regierten Ländern beispielsweise zehn Jahre gebraucht haben, um überhaupt nur die Universität Bremen zu gründen. Und was ist denn daraus entstanden?

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Die Frage ist, Herr Minister Rohde, auch heute noch, ob denn das Geld immer effizient verwendet wird. Ich meine, daß man hier einige Fragezeichen machen muß. Dem Steuerzahler kann es einfach nicht länger zugemutet werden, daß auch nur an einer Hochschule, auch nur in einem Fachbereich gleichsam wie in roten Elfenbeintürmen der Kampf gegen unsere Gesellschaft organisiert wird und die Machtansprüche ideologischer Cliquen dann auch noch mit horrend steigenden Beträgen aus Steuermitteln finanziert werden, und zwar aus Steuermitteln, die auch die Arbeitnehmer in diesem Lande aufbringen. Auch das ist ein Grund, weswegen dieses Gesetz umgestaltet werden muß: damit es effizienter hinsichtlich der Verwendung der Steuermittel wird.
    Effizientere Verwendung der Steuermittel heißt, daß z. B. wieder überall in den Hochschulen ausschließlich wissenschaftliche Kriterien zum Maßstab der Entscheidungen in den Hochschulgremien werden. Effizientere Verwendung der Steuermittel heißt, daß z. B. Forschung wieder an den eigenen Prinzipien der Wissenschaft unter wissenschaftstheoretischen Ansätzen und unabhängig von ideologischen Zielsetzungen ausgerichtet werden kann.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sehr richtig!)

    Effizientere Verwendung der Steuermittel heißt, daß der Hochschullehrer wieder als Wissenschaftler und nicht als Politiker gefordert ist,

    (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

    daß er nicht mehr tagelang nutzlos endlose Debatten in Hochschulgremien absitzen muß, sondern daß er sich wieder seinen eigentlichen Aufgaben zuwenden kann.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    9358 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974
    Pfeifer
    Effizientere Verwendung der Steuermittel heißt, daß dem einzelnen Studenten wieder chancengerechte, optimale Ausbildungs- und Bildungsmöglichkeiten eröffnet werden. Dies alles bewirkt der vorliegende Gesetzentwurf nicht in dem Maße, wie es möglich wäre und unseren Vorstellungen entspricht.
    Dabei verkenne ich nicht, daß die Koalition sich in einer Reihe von Punkten unserer Linie angeschlossen hat. Das haben die Kollegen, die vor mir in der zweiten Lesung gesprochen haben, ausführlich dargelegt. Dies begrüßen wir. Nun haben die verehrten Kollegen aus der Koalition gefragt, warum denn bei soviel Nachgeben der Koalition jetzt nicht auch einmal die CDU/CSU nachgeben könnte. Das ist eine der Fragen, um die es hier geht, und dazu will ich Ihnen folgendes sagen: Wer so argumentiert, der argumentiert vordergründig, weil er an zwei Tatbeständen vorbei argumentiert, nämlich erstens: Die Position der CDU/CSU in der Hochschulpolitik und in der Hochschulgesetzgebung war von Anfang an klar in den Grundsätzen und eindeutig in der Argumentation und im Unterschied zur Koalition seit Jahren kontinuierlich und an den Anforderungen orientiert, die unser Staat und unsere Gesellschaft an die Hochschulen stellen. Diese Position hat in den Hochschulen dazu beigetragen, daß die CDU/CSU zunehmend Vertrauen, auch neues Vertrauen für ihre Politik gewonnen hat. Deswegen werden wir uns von dieser Position nichts abhandeln lassen, schon gar nicht nach der Methode des orientalischen Teppichhandels.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Das Zweite, was ich sagen möchte, ist: Was für uns zählt, sind Argumente. Dabei sage ich offen, daß dort, wo die Argumente der Koalition gut waren, wir uns ihnen nicht verschlossen haben. Wir sind beispielsweise der Überzeugung, daß es die künftige Dimension des Numerus clauses erforderlich macht, das Problem des Hochschulzugangs nochmals zu überdenken. Wir haben uns davon überzeugen lassen, daß es richtig ist, dies rahmenrechtlich zu regeln. Das ist unstrittig. Ich bin auch überzeugt, daß wir im Laufe des weiteren Gesetzgebungsverfahrens bestehende Meinungsverschiedenheiten über den Hochschulzugang ausräumen können. Dort aber, wo unsere Argumente besser sind, werden wir nicht nachgeben. Dies hat mit parteitaktischer Position überhaupt nichts zu tun.

    (Zuruf von der SPD: Rechthaberei!) — Das hat auch mit Rechthaberei nichts zu tun.


    (Zuruf von der SPD: Jawohl, Rechthaberei!)

    Wir werden auch nicht um Formulierungen feilschen. Worum es geht, ist, daß wir in der Substanz unserer Konzeption zu Kompromissen nicht bereit sind. Deswegen lassen Sie mich die Substanz unserer Konzeption nochmals in sieben Punkten zusammenfassen.
    Erstens. Das Hochschulrahmengesetz darf die Minimalerfordernisse des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Mitbestimmung nicht zur generellen und damit zur maximalen Norm erheben. Bei diesem Urteil geht es um die Minimalvoraussetzungen für die Freiheit und damit auch um die Minimalvoraussetzungen für die Leistungsfähigkeit der Hochschulen in Forschung und Lehre. Unsere Verantwortung für die Hochschulen in diesem Lande erlaubt es nicht, daß wir uns in dieser für die Zukunft unserer Hochschulen, für die Zukunft unseres Staates und für die Zukunft unserer jüngeren Generation essentiellen Frage mit Minimalpositionen zufriedengeben. Nichts ist für die Erhaltung der Qualität von Forschung und Lehre entscheidender als beispielsweise die hervorragende Qualifikation der Hochschullehrer. Deshalb kann über die Berufung eines Hochschullehrers niemand anders entscheiden als die Mehrheit derer, die in den Hochschulen berufen sind, ihr Fach in Forschung und Lehre zu vertreten, und das sind die Professoren. Herr Minister Rohde, dies ist beispielsweise bei den Sozialdemokraten, die das Hochschulgesetz für die Universität Basel vorgelegt haben, so unbestritten, wie ich es hier sage.
    Zweitens. Wir lehnen drittel- und viertelparitätische Konzilien, wie sie inzwischen der neueste Hit der Bildungslinken geworden sind und denen sich leider auch wieder der letzte Bundesparteitag der FDP angeschlossen hat, entschieden ab. Diese Konzilien erlassen nicht nur die Hochschulsatzung, sie wählen auch den Hochschulpräsidenten. Der Hochschulpräsident aber ist das Scharnier, in welchem sich die gemeinsame Verantwortung von Hochschule und Staat repräsentiert, und der Hochschulpräsident ist zugleich die Spitze der größten wissenschaftlichen, ökonomischen und sozialen Organismen, die unser Staat überhaupt kennt.
    Die Wahl dieses Hochschulpräsidenten darf nicht länger Gremien in einer Zusammensetzung überlassen bleiben, die dann beispielsweise solche Hochschulpräsidenten wählen, wie sie in Berlin zum Niedergang der Freien Universität und in Marburg zur Machtübernahme der Radikalen geführt haben. Das ist doch z. B. ein Problem, um das es bei der Mitbestimmung auch geht: Die Wahl der Hochschulpräsidenten muß wieder in die Verantwortung der Wissenschaftler einer Hochschule gegeben werden, und von dieser Position werden Sie uns nicht herunterbekommen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wir sind auch nicht bereit, uns damit abzufinden, daß die Hochschullehrer in jedem Fall nicht mehr als 51 % der Sitze in den Hochschulgremien haben sollen. Eine 51-%-Grenze, wie sie die Koalition will, zwingt die Hochschullehrer zu einem Blockdenken, das auf die Dauer der Liberalität und der Innovation ebenso schadet, wie es eine Konfliktuniversität heraufführt, von der wir doch endlich Abstand nehmen sollten.
    Drittens. Wir lehnen es entschieden ab, daß die in Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes garantierte Freiheit von Forschung und Lehre der Verantwortung einer nicht näher definierten Gesellschaft untergeordnet wird. Meine Damen und Herren, natürlich muß jeder Wissenschaftler die Konsequenzen und Auswirkungen seiner Forschung und Lehre bedenken. Aber dies ist eine an die Selbstkontrolle und an das Ethos des Wissenschaftlers zu richtende For-
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 9359
    Pfeifer
    derung, Herr Kollege Schweitzer, wie sie dem Grundgesetz immanent ist.
    Die von der Koalition beschlossene Formulierung enthält dagegen eben immer noch die Gefahr, daß Sie zum Vehikel für Wissenschafts- und Forschungskontrolle oder zur Statuierung eines politischen oder kollektiven Primats über Wissenschaft und Forschung verwendet wird. Sie werden doch von der Union nicht erwarten, daß wir dazu denen, die dies wollen, nun auch noch einen gesetzlich formulierten Vorwand geben.
    Viertens. Ich habe schon in der ersten Lesung dieses Gesetzes ausgeführt: Zur Sicherung der Freiheit von Forschung und Lehre gehört die Autonomie der Hochschule. Autonomie ist die institutionelle Form der Sicherung der Freiheit. Deshalb ist der Gesetzgeber legitimiert, von den autonomen Hochschulen die Sicherung von Freiheit in Forschung und Lehre sowie die Sicherung der demokratischen Grundordnungen, der demokratischen Rechte des einzelnen zu verlangen.
    Dafür bedarf es aber entscheidend der Anerkennung des folgenden Grundsatzes: Wenn in einer Hochschule die Autonomie mißbraucht wird, um Freiheitsrechte zu schmälern oder zu verweigern, dann hat der demokratische Staat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, kraft seiner Ordnungsfunktion die vom Grundgesetz garantierten Freiheitsrechte und die Grundrechte des einzelnen zu sichern und zu verteidigen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Dementsprechend muß eben zwingend — nicht nur fakultativ, wie Sie es tun — das Verhältnis von Hochschule und Staat gestaltet werden. Der Kultusminister eines Landes muß parlamentarisch verantwortlich gemacht werden können für die Sicherung der Grundrechte in den Universitäten. Wir sind nicht bereit, länger zuzusehen, wie sich Minister in Bremen und anderswo ihrer parlamentarischen Verantwortung entziehen, indem sie sich hinter einer falsch programmierten Autonomie verstecken.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Gölter [CDU/CSU] : Zu all den Dingen hat Herr Rohde nichts gesagt!)

    Fünftens. Wir sind auch nicht bereit, einem Gesetz zuzustimmen, das der integrierten Gesamthochschule politische Priorität einräumt. Die integrierte Gesamthochschule wird inzwischen in allen unseren europäischen Nachbarländern in Ost und West und ebenso in den außereuropäischen Industriestaaten als Irrweg der jüngsten deutschen Hochschulentwicklung angesehen.

    (Möllemann [FDP] : Das ist doch Unsinn, was Sie da sagen!)

    Die integrierte Gesamthochschule ist nicht die Hochschule der Zukunft. Die integrierte Gesamthochschule führt doch nur zu noch weniger überschaubaren, noch unbeweglicheren, noch weniger effizienten Hochschulorganismen. Die integrierte Gesamthochschule ist als Hochschulstruktur für die Zukunft ungeeignet, weil sie die Dynamik der Entwicklung verhindert. Wir sind aber für eine Hochschulstruktur, welche die Dynamik der Entwicklung offenhält.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Sechstens. Herr Rohde hat über die Bereiche des Zugangs gesprochen. Lassen Sie mich dazu folgendes sagen. Wir sind zunächst einmal einig, daß der Hochschulzugang neu geregelt werden muß. Es ist für die Abiturienten auf die Dauer in der Tat nicht erträglich, wenn sie in Fächern mit extremem Numerus clausus — wie zur Zeit etwa in Medizin oder Pharmazie — nur mit einem extrem guten Abiturzeugnis die Chance haben, sofort einen Studienplatz zu erhalten, während alle anderen, gleichgültig, wie gut oder wie schlecht ihr Abiturzeugnis ist, auf jahrelange Wartezeiten verwiesen sind, in denen sie nichts, aber auch gar nichts für die Verbesserung ihrer Studienchancen leisten können. In Numerusclausus-Fächern müssen zum Abitur Auswahlverfahren hinzukommen, in denen die Abiturnote studienspezifisch gewichtet wird, in denen die Bewerber in der Wartezeit durch eigene Anstrengungen eine Verbesserung ihrer Studienchancen erreichen können und in denen bei Fächern mit extremem Numerus clausus auf die Feststellung der besonderen Eignung eines Studienbewerbers für das gewählte Fach abgehoben wird, beispielsweise durch den Nachweis von Fähigkeiten, die das Abitur nicht ausweist.
    Das sind Punkte, die in diesem Zusammenhang zwischen uns im Prinzip nicht mehr umstritten sind. Wir sind auch der Meinung, daß bei Auswahlverfahren berufspraktische Tätigkeit Berücksichtigung finden soll, Herr Rohde. Aber aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit muß die Anrechnung berufspraktischer Tätigkeit dort ihre Grenze finden, wo sie einen Run der Abiturienten auf Ausbildungsplätze bewirken würde, die bisher den Real-, Haupt- oder Sonderschülern vorbehalten gewesen sind. Das ist unser Anliegen.

    (Dr. Glotz [SPD] : Wodurch geschieht das denn?)

    Ich fürchte, die Beschlüsse der Koalition werden dazu führen, daß die Auswirkungen des Numerus clausus weg von den Abiturienten auf die Real-, Volks- und Sonderschüler verlagert werden. Dies aber wäre eine soziale Ungerechtigkeit, weil es die Probleme des Hochschulzugangs zu Lasten derer löste, die den beruflichen Bildungsweg eingeschlagen haben, und dies können wir doch nicht wollen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Siebentens. Dieses Gesetz leistet auch nicht, was es zur Minderung des Numerus clausus leisten könnte. Gewiß, meine Damen und Herren von der Koalition, Sie haben sich bei der Regelstudienzeit einem unserer Grundsätze angeschlossen, der lautet: Wir wollen eine inhaltliche Reform der Studiengänge, die es einem Studenten erlaubt, in der Regel nach vier Jahren zu einem Studienabschluß zu kommen. Wir wollen eine Regelung, die es der Hochschule erlaubt, einem Studenten, der diese Regelstudienzeit ohne triftigen Grund wesentlich überschreitet, schlicht und einfach zu sagen: bitte, mache deinen
    9360 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974
    Pfeifer
    Studienplatz frei für einen der vielen, die vor den Toren der Universität auf einen Studienplatz warten.
    Es widerspricht unseren Vorstellungen von sozialer Gerechtigkeit, wenn ein Student drei, vier oder fünf Semester länger als notwendig einen Studienplatz besetzt hält, solange andere Abiturienten eben keinen Studienplatz haben. So weit sind wir uns ja inzwischen nach hartem Ringen wo wir Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, überzeugen mußten einig.
    Aber, meine Damen und Herren, Sie sollten doch noch einmal prüfen, ob das Gesetz an einigen Stellen nicht noch mehr zur Minderung des Numerus clausus tun könnte. Hierfür ein Beispiel: Sie setzten hier heute Übergangsbestimmungen durch, die — wie wir in diesen Tagen gelesen haben — über 400 Dozenten und Assistenten an der Universität Hamburg nutzen wollen, um auf dem Überleitungsweg zum Professor aufzusteigen. Wir meinen, daß die Überleitung dieser Personen in die Funktion von Professoren doch mindestens voraussetzen muß, daß diese dann auch etwas zur Verbesserung des wissenschaftlichen Lehrangebots und damit zur Minderung des Numerus clausus beitragen.

    (Dr. Glotz [SPD] : Unseriöse Argumentation!)

    Und darüber hinaus habe ich auch starke Zweifel, ob einige Bestimmungen zur dienstrechtlichen Ausgestaltung der Personalstruktur nicht dazu führen werden, daß das Lehrangebot geringer wird.
    Diesen sieben substantiellen Forderungen wird der vorliegende Gesetzentwurf nicht gerecht. Darüber hinaus halte ich aber dieses Gesetz auch für finanziell nicht abgesichert. Dies hat der Haushaltsausschuß in seinem ersten Beschluß völlig zutreffend festgestellt. Und daran ändert auch Ihre Formalargumentation nichts, das Gesetz belaste den Bund kaum, es belaste nur die Lander. Was heißt denn hier „nur die Länder"? Ich habe einmal mit einem, der etwas von dieser Sache versteht, überschlägige Berechnungen angestellt. Die haben ergeben, daß allein das Land Baden-Württemberg durch dieses Gesetz jährlich um 100 Millionen DM mehr belastet wird.

    (Dr. Wagner [Trier] [CDU/CSU] : Hört! Hört!)

    Nehmen Sie das, gemessen an den Studentenzahlen,
    mal sechs, dann ergibt sich für die Länder insgesamt
    eine jährliche Mehrbelastung von 600 Millionen DM.

    (Widerspruch bei der SPD und der FDP)

    – Sie werden die Zahlen angreifen. Aber warum haben Sie denn dann bis zum heutigen Tag nicht Ihre Berechnungen vorgelegt, damit man einmal eine solide Grundlage gehabt hätte?

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Bei diesen 600 Millionen DM sagen Sie, das belaste nur die Länder. Als ob diese Mehrbelastungen der Länder nicht über den Finanzausgleich wieder auf den Bund zukommen würden!
    Lassen Sie mich hier einmal eine Frage an die Finanzpolitiker und auch an den Finanzminister stellen. Ein Teil dieser Mehrkosten sind Personalkosten. Die Bundesregierung hat kürzlich den Ländern ein Abkommen vorgeschlagen, in dem es heißt, daß aus wirtschafts-, haushalts- und finanzpolitischen Gründen eine gemeinsame stabilitätskonforme Steuerung der Personalkosten im öffentlichen Dienst unerläßlich sei. Wie stehen Sie eigentlich zu einem Gesetz, Herr Staatssekretär Porzner, das die Länder allein im Hochschulbereich, wie ich befürchte, mehr als eine halbe Milliarde DM pro Jahr mehr kosten wird?

    (Dr. Gölter [CDU/CSU] : Der ist bald parlamentarischer Geschäftsführer! Den interessiert das nicht mehr!)

    Spüren Sie denn nicht, daß diese Regierung unglaubwürdig wird, wenn Sie einerseits Sparappelle an alle und jeden richten und andererseits dieses Gesetz dann in dieser Form passieren lassen?

    (Dr. von Dohnanyi [SPD] : Das ist doch nicht wahr! Dr. Wernitz [SPD] : Was Sie erzählen, ist sachlich falsch!)

    — Sie sagen, es ist sachlich falsch. Entschuldigen Sie bitte: Warum haben Sie his zum heutigen Tag nicht einmal eine seriöse Berechnung Ihrerseits vorgelegt? Das wäre doch Ihre Aufgabe gewesen.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Gölter [CDU/CSU] : Im Haushaltsausschuß war keiner da! — Dr. Jenninger [CDU/CSU] : Unfähige Regierung!)

    Eine zweite Frage richte ich an den Wirtschaftsminister. Er ist nicht da; aber er hat doch dieser Tage im Zusammenhang mit der Neuordnung der Finanzierung der beruflichen Bildung einen Brief geschrieben, in dem er vorgeschlagen hat, einen Teil der Mittel für die Hochschulen zugunsten der beruflichen Bildung umzuschichten. Einmal ganz unabhängig davon, ob das richtig ist oder nicht: Wie will der Bundeswirtschaftsminister eigentlich glaubwürdig bestehen, wenn er einerseits solches vorschlägt und dann andererseits nicht fragt, was dieses Gesetz die Länder eigentlich kostet?
    Ich bin überzeugt: Das alles wird uns beim Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens noch einmal beschäftigen. Sie mögen heute mit Ihrer Mehrheit beschließen, was Sie für richtig halten. Aber ich prophezeie Ihnen eines: Bei Philippi sehen wir uns auch in dieser Frage wieder; und Philippi schreibe ich in diesem Zusammenhang mit V wie Vermittlungsausschuß.

    (Heiterkeit bei der CDU/CSU)

    Und seien Sie sicher: Da werden Ihnen Ihre eigenen Finanzminister eine Philippika halten, die sich gewaschen hat so wahr sich Wertz mit W schreibt.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Wehner [SPD] : Halten Sie allmählich mal Ihren Mund!)

    Aus diesen Gründen lehnen wir das Gesetz ab, und wir sind ganz sicher, daß das im Interesse der Hochschulentwicklung dieses Landes ist.
    Die CDU/CSU ist seit 1969 im Bund in der Opposition. Aber es wird vielleicht einmal als ein Verdienst der CDU/CSU in der Geschichte dieses Landes anerkannt werden, daß sich die der CDU angehörigen Kultusminister nicht nur verbal, sondern auch in der Tat allen widersetzt haben, welche die
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 9361
    Pfeifer
    Institutionen der Forschung und Lehre zu Basen für den politischen Kampf gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung umfunktionieren wollten;

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD: Oh je!)

    daß diese Kultusminister mit dem Willen zur Reform gleichzeitig auch die Grenze der Reform markiert haben und daß sie ihre Hochschulpolitik ausschließlich und mit Erfolg am System der Freiheit und der Leistung und der Verantwortung des Staates für die Hochschulen und deren freiheitliche Grundstruktur orientiert haben.
    Wir sind eben nicht bereit — Herr Vogel hat das heute morgen gesagt — zuzulassen, daß das alles nun auch nur zu einem Teil durch dieses Gesetz wieder gefährdet wird, daß uns die Fehlentwicklungen in Berlin, Bremen, Niedersachsen und Hessen, über die doch auch viele in Ihren eigenen Reihen nicht glücklich sind, nun auch noch in Mainz, Freiburg, München, Kiel oder Saarbrücken beschert werden.

    (Dr. von Dohnanyi [SPD] : Oder in Konstanz!)

    Ich bin überzeugt, dagegen werden sich diese Länder im Bundesrat zur Wehr setzen. Dagegen müssen sich diese Länder im Bundesrat zur Wehr setzen; denn das entspricht dem Wählerwillen, wie er in den Landtagswahlen in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und dem Saarland zum Ausdruck gekommen ist.

    (Dr. Gölter [CDU/CSU] : In Hessen im übrigen auch!)

    Die Wähler haben ja dort die CDU unter anderem auch deswegen gewählt, weil sie zu der Hochschulpolitik der CDU/CSU inzwischen mehr Vertrauen haben als zu Ihrer Hochschulpolitik.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Lassen Sie mich zum Abschluß ganz kurz noch zwei Punkte ansprechen, die die Perspektive von morgen betreffen. Herr Minister Rohde, Sie haben die Bedeutung der Studienreform unterstrichen; auch da sind wir nicht verschiedener Meinung. Nur glaube ich, die eigentlichen Probleme haben Sie wieder ausgeklammert: in den nächsten Jahren wird einer der Hauptkonfliktplätze der hochschulpolitischen Entwicklung die Auseinandersetzung nicht nur um die Studienreform, sondern vor allem um die Studieninhalte werden. Hier rüsten sich doch bereits wieder die radikalen Systemveränderer, die Positionen eben erobert haben — oder, um Professor Nipperdey zu zitieren, das reformekstatische neue Hochschul-Establishment —, um die Studienreform nach dem Modell der hessischen Rahmenrichtlinien in Gang zu setzen. Deswegen sage ich: jeder Ideologisierung wissenschaftlichen Arbeitens und insbesondere jeder Ideologisierung der Studieninhalte sagen wir auch in der Zukunft entschieden den Kampf an.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Dies gilt ganz besonders für die Lehrerbildung. Wir
    bekennen uns klar und eindeutig zu einer Reform
    der Studieninhalte, die die Ausbildungsfunktion der
    Hochschulen bejaht. Die Studienreform muß dem Gedanken der Berufsbezogenheit und Praxisorientierung verpflichtet sein. Wissenschaftsfreiheit und Pluralität sind unsere Grundnormen für die Studienreform. Eine Studienreform mit ideologischen Vorgaben wäre aber nicht eine Reform, sondern in Wahrheit eine mit einem wissenschaftlichen Mäntelchen behängte Indoktrination. Dies darf nicht sein. Um die freiheitliche Pluralität zu gewährleisten, muß die Studienreform in der Verantwortung von wissenschaftlicher, beruflicher und staatlicher Kompetenz entwickelt und realisiert werden.
    Das Zweite! Unsere Prinzipien für die Studieninhalte gelten vergleichbar auch im anderen Wissenschaftsbereich: für die Forschung. Auch dieser Bereich ist in Gefahr, da und dort ideologisch korrumpiert zu werden. Einseitige Berufungspraxis und die einseitige Bevorzugung eines wissenschaftstheoretischen Ansatzes müssen — darauf hat Herr Kollege Dr. Probst hingewiesen — zu institutionalisierten Gegenuniversitäten führen, wie nicht nur in Bremen eine besteht, sondern wie sie auch in Oldenburg, Osnabrück und Kassel zu entstehen drohen, Universitäten, in denen einem eben der antiliberale, antipluralistische und antiwissenschaftliche Geist hes-sicher Rahmenrichtlinien in potenzierter Form entgegenschlägt.
    Forschung in solchen Universitäten wird, fürchte ich, zu Erkenntnissen führen, die unserer freiheitlichen Gesellschaft bei der Bewältigung ihrer Zukunftsprobleme kaum Hilfe sein werden, die im Gegenteil die Grundlagen dieser freiheitlichen Gesellschaft zerstören. Ohne Freiheitlichkeit und Pluralität der Wissenschaft, ohne klare Verantwortlichkeiten, Rechte und Kompetenzen sind die anstehenden Sachprobleme nicht zu lösen. Dies gilt nicht nur für morgen und übermorgen, dies gilt auch für das Gesetz, das wir heute hier beschließen.
    Ich komme zum Schluß. Die Maßstäbe für die Hochschulpolitik der CDU/CSU waren immer Freiheit, Leistung und Verantwortung. Mit diesen Maßstäben haben wir, wie jeder in diesem Lande heute sehen kann, erfolgreiche Hochschulpolitik gemacht. Diese Maßstäbe zwingen uns heute, das Gesetz in der vorliegenden Form abzulehnen. Wir tun dies, damit unsere Maßstäbe auch in der Zukunft die politische Entwicklung in den Hochschulen bestimmen können.

    (Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU)