Rede:
ID0713606100

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 6
    1. Bei: 1
    2. Begründungen: 1
    3. gibt: 1
    4. es: 1
    5. keine: 1
    6. Zwischenfragen.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 136. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 Inhalt: Eintritt der Abg. Frau Steinhauer in den Deutschen Bundestag als Nachfolgerin des Abg. Wienand . . . . . . . . 9291 A Absetzung des Tagesordnungspunktes 8 betr. Änderung des Lastenausgleichsgesetzes 9291 A Entwurf eines Hochschulrahmengesetzes Drucksache 7/1328 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO Druck- sache 7/2905 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft — Drucksachen 7/2844, 7/2932 Zweite und dritte Beratung (Fortsetzung) Frau Renger, Präsident . 9291 B, 9296 D Dr. Wernitz (SPD) 9291 C, 9346 A, 9351 B Dr. Gölter (CDU/CSU) 9296 A Möllemann (FDP) 9302 B, 9349 B, 9364 D Dr. Schäuble (CDU/CSU) . 9307 A, 9345 A Dr. Schweitzer (SPD) . . 9313 C, 9344 A Dr. Glotz, Parl. Staatssekretär (BMBW) 9319 B Dr. Probst (CDU/CSU) 9324 A Dr. Vogel, Staatsminister des Landes Rheinland-Pfalz 9327 B Dr. Biallas, Zweiter Bürgermeister der Freien und Hansestadt Ham- burg 9328 C Frau Schuchardt (FDP) . . 9331 B, 9343 A Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) . . 9336 A Dürr (SPD) 9337 D, 9346 C Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . . 9339 A, 9361 D Frau Benedix (CDU/CSU) . . . . 9340 D Dr. Fuchs (CDU/CSU) 9347 C Dr.-Ing. Oldenstädt (CDU/CSU) . 9350 B Rohde, Bundesminister (BMBW) . 9352 A Pfeifer (CDU/CSU) 9357 A Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 9365 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . 9335 A Antrag des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Entlastung der Landgerichte und zur Vereinfachung des gerichtlichen Protokolls — Drucksache 7/2939 — Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 9335 C Große Anfrage der Abgeordneten Burger, Frau Hürland, Geisenhofer, Maucher, Dr. Götz, Müller (Remscheid), Dr. von Bis- II Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 marck, Katzer, Franke (Osnabrück), Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Picard und der Fraktion der CDU/CSU betr. Wiedereingliederung körperlich, geistig und seelisch Behinderter in Gesellschaft, Arbeit und Beruf — Drucksachen 7/1457, 7/2842 Burger (CDU/CSU) . . . . . . . 9365 D Arendt, Bundesminister (BMA) . . 9370 A Glombig (SPD) . . . . . . . . 9372 D Frau Hürland (CDU/CSU) . . . . 9376 C Frau Lüdemann (FDP) . . . . . 9378 C Gansel (SPD) 9381 C Braun (CDU/CSU) 9384 D Hölscher (FDP) 9386 A Geisenhofer (CDU/CSU) . . . . 9389 C Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein (CDU/CSU) . . . . . 9391 B Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften (Dienstrechtlicher Teil des Familienlastenausgleichs) Drucksachen 7/2861, 7/2880 , Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2958 , Bericht und Antrag des Innenausschusses Drucksache 7/2919 — Zweite und dritte Beratung Berger (CDU/CSU) 9393 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Aufwertungsausgleichsgesetzes — Drucksache 7/2696 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2959 , Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2930 Zweite und dritte Beratung in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und des Aufwertungsausgleichsgesetzes (Antrag der Fraktion der CDU/CSU) — Drucksache 7/2111 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2959 , Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2930 Zweite Beratung Müller (Schweinfurt) (SPD) . . . . 9394 B von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . 9395 A Ronneburger (FDP) 9395 D Entwurf eines Einführungsgesetzes zum Einkommensteuerreformgesetz — Druck- sache 7/2722 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2960 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksachen 7/2931, 7/2945 — Zweite und dritte Beratung Dr. Weber (Köln) (SPD) 9397 B Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . 9398 B Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) . . . 9399 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 — Drucksachen 7/2580, 7/2690, 7/2839 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2823 — Zweite und dritte Beratung Dr. Weber (Köln) (SPD) 9400 D Spilker (CDU/CSU) 9401 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. Dezember 1973 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien über die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr — Drucksache 7/2694 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2816 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9403 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. April 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über gegenseitige Unterstützung zur Verhinderung, Ermittlung und Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen die Zollvorschriften — Drucksache 7/2695 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2817 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9403 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. April 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Trinidad und Tobago zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Förderung des internationalen Handels und der internationalen Investitionstätigkeit — Drucksache 7/2393 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2824 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9404 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Ver- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 III mögen — Drucksache 7/2520 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2825 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9404 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. Mai 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Sambia zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 7/2395 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2837 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9404 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Juni 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Rumänien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 7/2515 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2838 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9404 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 23. August 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die gegenseitige Unterstützung ihrer Zollverwaltungen — Drucksache 7/2114 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2883 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9405 A Entwurf eines Gesetzes über den rechtlichen Status der Bundeswasserstraße Saar — Drucksache 7/2692 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Fernmeldewesen — Drucksache 7/2834 — Zweite und dritte Beratung . . . . 9405 B Entwurf eines Gesetzes zu den Internationalen Übereinkommen vom 29. November 1969 über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden und vom 18. Dezember 1971 über die Errichtung eines Internationalen Fonds zur Entschädigung von Ölverschmutzungsschäden — Drucksache 7/2299 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2908 —, Bericht und Antrag des Rechtsausschusses — Drucksache 7/2855 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 9405 C Absetzung des Tagesordnungspunktes 19 betr. Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern . . . . . . . 9405 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 31. Januar 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über die Ergänzung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957 und die Erleichterung seiner Anwendung — Drucksache 7/2835 — Erste Beratung 9405 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 31. Januar 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung — Drucksache 7/2836 — Erste Beratung . . . . . . . . . 9406 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Juli 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen über die gegenseitige Unterstützung in Zollangelegenheiten — Drucksache 7/2869 — Erste Beratung 9406 A Entwurf eines Gesetzes zu den Zusatzvereinbarungen vom 29. März 1974 zum Abkommen vom 22, Dezember 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Soziale Sicherheit und zu der Vereinbarung zur Durchführung dieses Abkommens — Drucksache 7/2870 — Erste Beratung 9406 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes — Drucksache 7/2874 — Erste Beratung . . . . . . . . . 9406 B Entwurf eines Gesetzes über die Auflösung, Abwicklung und Löschung von Kolonialgesellschaften — Drucksache 7/2885 — Erste Beratung 9406 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 12. Juni 1973 über Flüchtlingsseeleute — Drucksache 7/2897 — Erste Beratung . . . . . . . . . 9406 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes — Drucksache 7/2873 — Erste Beratung Dr. Schmude, Parl. Staatssekretär (BMI) . . .. 9406 C Berger (CDU/CSU) . . . . . . . 9407 C Wittmann (Straubing) (CDU/CSU) . 9409 A Dr. Hirsch (FDP) 9409 D IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Neufassung des Verwarnungsgeldkataloges — Drucksache 7/2755 — Dreyer (CDU/CSU) 9410 C Hoffie (FDP) . . . . . . . . 9411 C Antrag der Abgeordneten Rollmann, Dreyer, Ey, Schröder (Lüneburg) und Genossen betr. Information ausländischer Kraftfahrer über nationales Verkehrsrecht im europäischen Raum — Drucksache 7/2829 — 9413 B Sammelübersicht 29 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 7/2827 — in Verbindung mit Sammelübersicht 30 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 7/2849 — 9413 C Antrag des Innenausschusses zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Forschungsstelle, die in den Niederlanden dienstlich verwendet werden — Drucksachen 7/2608, 7/2813 — 9413 C Bericht und Antrag des Finanzausschusses zu den Vorschlägen der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 803/68 bezüglich der Lieferfristen von eingeführten Waren über die zollrechtliche Behandlung von zu Erprobungs- und Untersuchungszwecken eingeführten Waren — Drucksachen 7/2230, 7/2309, 7/2818 — 9413 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Rückwärtsgang und den Geschwindigkeitsmesser in Kraftfahrzeugen — Drucksachen 7/2529, 7/2832 — 9413 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bremsanlagen von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtun- gen für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern — Drucksachen 7/2428, 7/2833 — . . . 9413 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über radioelektrische Störungen durch Geräte für Frequenzen im Bereich 10 kHz bis 18 GHz — industrielle, wissenschaftliche und medizinische Hochfrequenzgeräte (ISM) und ähnliche Geräte — Drucksachen 7/2614, 7/2893 — 9414 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Verankerungen der Sicherheitsgurte — Drucksachen 7/2500, 7/2894 — . . . . . . 9414 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über Sondervorschriften, die auf den Handel mit Tomatenkonzentraten zwischen der Gemeinschaft in ihrer ursprünglichen Zusammensetzung und den neuen Mitgliedstaaten anwendbar sind — Drucksachen 7/2298, 7/2915 — . . . . . . . . . 9414 B Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierung ölpreisbedingter Zahlungsbilanzdefizite von Mitgliedstaaten im Rahmen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft — Drucksache 7/2860 —, Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses — Drucksache 7/2961 — Zweite und dritte Beratung Carstens (Emstek) (CDU/CSU) . . . 9414 C Nächste Sitzung 9415 D Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 9417* A Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Grobecker, Grunenberg und Waltemathe gemäß § 59 GO zur Abstimmung über das Hochschulrahmengesetz in dritter Beratung . . . 9417* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 9291 136. Sitzung Bonn, den 12. Dezember 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 9417* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 14. 12. Dr. Aigner * 14. 12. Dr. Artzinger* 14. 12. Dr. Bangemann ' 14. 12. Dr. Barzel 12. 12. Dr. Bayerl * 14. 12. Dr. Becher (Pullach) 13. 12. Behrendt * 13. 12. Frau Berger (Berlin) 13. 12. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 13. 12. Blumenfeld * 12. 12. Brandt 13. 12. Dr. Burgbacher* 14. 12. Dr. Corterier * 14. 12. Conradi 20. 12. Frau Däubler-Gmelin 20. 12. van Delden 12. 12. Dr. Dregger 20. 12. Fellermaier * 14. 12. Flämig * 14. 12. Frehsee * 14. 12. Dr. Früh * 14. 12. Gerlach (Emsland) * 14. 12. Haase (Kellinghusen) 20. 12. Härzschel * 14. 12. Heyen 13. 12. Dr. Hornhues 22. 12. Dr. Jahn (Braunschweig)* 14. 12. Kater * 14. 12. Katzer 20. 12. Dr. Klepsch* 14. 12. Krall * 14. 12. Lange * 14. 12. Lautenschlager * 14. 12. Lemp 13. 12. Dr. Lenz (Bergstraße) 12. 12. Dr. Lohmar 13. 12. Lücker * 14. 12. Memmel /* 14. 12. Müller (Mülheim) * 14. 12. Mursch (Soltau-Harburg) * 14. 12. Frau Dr. Orth * 14. 12. Pieroth 12, 12. Roser 20. 12. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Russe 12. 12. Schmidt (München) * 14. 12. von Schoeler 13. 12. Dr. Schulz (Berlin) * 14. 12. Schwabe * 14. 12. Dr. Schwörer * 14. 12. Seefeld * 14. 12. Seibert 13. 12. Springorum * 14. 12. Dr. Starke (Franken) * 14. 12. Graf Stauffenberg 15. 12. Vahlberg 13. 12. Walkhoff * 14. 12. Dr. Wallmann 13. 12. Frau Dr. Walz* 13. 12. Wende 20. 12. Wohlrabe 13. 12. Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Grobecker, Grunenberg und Waltemathe gemäß § 59 GO zur Abstimmung über das Hochschulrahmengesetz (HRG) in dritter Beratung Es ist im Verlaufe der Beratungen des Gesetzentwurfes nicht gelungen, in das Hochschulrahmengesetz bezüglich der Mitbestimmungsregelungen eine Experimentierklausel hineinzubringen, die es ermöglicht hätte, das „Bremer Modell" einer Reformuniversität auf der Grundlage einer Drittelbeteiligung der Lehrenden, Lernenden und Dienstleistenden in den zuständigen Organen und Kommissionen der Hochschule wenigstens noch einige Jahre fortzusetzen. Als Abgeordnete aus der Freien Hansestadt Bremen sind auch wir für eine Rahmengesetzgebung des Bundes in Hochschulangelegenheiten. Auch Kompromisse lehnen wir nicht ab. Eine Experimentierklausel, die es - zeitlich begrenzt - zugelassen hätte, Reformüberlegungen in der Praxis auszuprobieren, wäre bereits gegenüber den Regelungen der Landeshochschulgesetzgebung ein Kompromiß gewesen. Wir sehen keinen Grund, eine vielversprechende Reformmöglichkeit ohne Nutzung ihrer Ergebnisse abzubrechen. Deshalb vermögen wir dem Hochschulrahmengesetz in dritter Lesung nicht zuzustimmen und enthalten uns der Stimme.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Hans Hugo Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, damit einverstanden zu sein, daß ich gleichzeitig, da ich einmal das Wort habe, auch die Nrn. 3 und 5 unseres Antrags auf Drucksache 7/2957 begründe.
    Die Fraktion der CDU/CSU wünscht, entsprechend dem Vorbild des Beamtenrechtsrahmengesetzes in einer einleitenden Bestimmung des vorliegenden Gesetzentwurfs klargestellt zu sehen, daß das Hochschulrahmengesetz mit Ausnahme seines Schlußkapitels nur den Landesgesetzgeber bindet, aber ohne unmittelbare Wirkung für den Bürger bleibt. Dies — und dies allein, so meinen wir — entspricht dem Charakter des Rahmenrechts und überdies der Tatsache, daß das Grundgesetz den Bundesgesetzgeber ohnehin nur zum Erlaß allgemeiner Grundsätze des Hochschulrechts ermächtigt.
    Von ungleich größerem Gewicht allerdings ist es
    aus meiner Sicht, daß § 3 Abs. 1 des Entwurfs eine Korrektur erfährt. Zwar ist es als ein Fortschritt zu werten, daß sich die Koalition bereit gefunden hat, eine inhaltliche Umschreibung der Freiheit von Forschung, Lehre und Studium in das Gesetz aufzunehmen. Noch in der letzten Legislaturperiode hat sie sich mit Händen und Füßen dagegen gesträubt. Erst im Verlauf eines in dieser Legislaturperiode vollzogenen schrittweisen Kapitulationsprozesses kam es zu den jetzigen Formulierungen, die übrigens, wenn ich das vorwegnehmen darf, in einem nicht unwesentlichen Punkt durch den uns vorliegenden Antrag wieder relativiert werden sollen. Vor allem aber die Formulierung des § 3 Abs. 1, nach der die Mitglieder der Hochschule die ihnen verfassungsrechtlich gewährleisteten Freiheiten der Wissenschaft und Kunst, der Forschung und der Lehre sowie des Studiums „im Bewußtsein ihrer Verantwortung vor der Gesellschaft" zu nutzen und zu wahren haben, muß fallen. Selbst wenn das Gesetz im übrigen uneingeschränkt nach unserem Geschmack wäre: solange es diese Formulierung enthält, werden wir ihm nicht zustimmen können.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    Dabei sehe ich von der Frage ab, ob diese Formel im Rahmen der heutigen Fassung des § 3 Abs. 1 oder auch der möglicherweise zu ändernden Fassung überhaupt einen normativen Gehalt hat, ob ihr also rechtliche Bedeutung zukommt. Immerhin — das hat Herr Kollege Gölter heute morgen schon angesprochen — war die Koalition ja nicht bereit, die verharmlosende Erklärung, es handle sich hier um eine Leerformel, in den Bericht des Ausschusses aufzunehmen, obgleich dies die Meinung in Ihren Reihen zu sein schien.
    Aber wie dem auch sei, entscheidend für uns ist, daß diese Formulierung, deren Verwandtschaft mit dem berüchtigten § 6 des hessischen Universitätsgesetzes nicht zu verkennen ist,

    (Beifall bei der CDU/CSU — Pfeifer [CDU/ CSU] : Sehr wahr!)

    für eine Hochschulpolitik steht, die die Wissenschaft vergesellschaften oder, genauer, die institutionellen Voraussetzungen für eine parteiliche Wissenschaft schaffen will.

    (Pfeifer [CDU/CSU]: So ist es!)

    Zwar — auch das ist heute morgen schon angeklungen — befinden sich die Protagonisten einer solchen Hochschulpolitik heute allenthalben auf dem Rückzug. Aber, meine Damen und Herren, die Begleitumstände, unter denen sie ihre Ämter verlieren, zeigen doch zugleich, wie wenig tot ihre Ideen sind.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Diese Protagonisten einer gescheiterten Hochschulpolitik gehen heute auf Tauchstation, und die Formulierung, an der wir Anstoß nehmen, hat die Funktion, sie auf bessere Zeiten zu vertrösten.

    (Pfeifer [CDU/CSU]: So ist es!)

    Sie signalisiert, daß die pragmatischen Zugeständnisse des vorliegenden Entwurfs, die wir anerkennen, taktischen Rücksichten entspringen und nicht prinzipieller Natur sind.
    Die Formulierung „im Bewußtsein ihrer Verantwortung vor der Gesellschaft" — auch wenn man hinzufügt: „in einer freiheitlich-demokratischen Ordnung" oder ähnlich — symbolisiert eine Auffassung, die nur die gesellschaftlich nützliche Wissenschaft als legitim betrachtet. Und dieser Symbolkraft wegen ist es auch von relativ untergeordneter Bedeutung, welcher aktualisierbare normative Sinn dieser Formulierung innewohnt. Die Verpflichtung, die gesellschaftlichen Folgen wissenschaftlicher Erkenntnis mitzubedenken — so formuliert das hessische Gesetz —, mag als eine moralische Verpflichtung selbstverständlich sein. Wenn sie aber der staatliche Gesetzgeber zu rechtlicher Relevanz erhebt — und das geschieht doch, wenngleich zugegebenermaßen in abgeschwächter Form, auch durch den uns vorliegenden Entwurf, auch durch den nachher zu begründenden Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen —, dann wird eben unvermeidlich in einer Weise, für die die Verfassung keine Grundlage bietet, die Freiheit der wissenschaftlichen Erkenntnis durch einen ihr nicht immanenten Gesichtspunkt eingeschränkt bzw. inhaltlich determiniert.

    (Dr. Gölter [CDU/CSU] : Genau darum geht es!)

    Das aber, meine Damen und Herren, würde nicht mehr und nicht weniger bedeuten als einen Rückfall in voraufklärerische Zeiten. Es widerspräche dem von Theodor Mommsen formulierten Grundsatz der „Voraussetzungslosigkeit aller wissenschaftlichen Forschung als dem idealen Ziel, dem jeder gewissenhafte Mann zustrebt", also — und das war da-
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1974 9337
    Dr. Klein (Göttingen)

    mals, zu Beginn des 19. Jahrhunderts, wie es scheint, nicht weniger aktuell als heute -- dem Grundsatz der Unabhängigkeit der Wissenschaft von religiösen und politischen Dogmen. Es widerspräche vor allem dem von Max Weber geforderten und seither in allen freiheitlichen Staaten anerkannten Prinzip der Wertfreiheit der Wissenschaft, einem Prinzip, das besagt, daß sich Werturteile wissenschaftlich nicht begründen lassen und daß Werturteile in wissenschaftlichen Begründungszusammenhängen keinen Platz haben.
    Immer haben sich totalitäre Mächte durch diese Idee der Wertfreiheit der Wissenschaft herausgefordert gefühlt. Das gilt für Hitler, der in einem seiner Tischgespräche den Gedanken einer freien, voraussetzungslosen Wissenschaft als absurd und die Wissenschaft als ein soziales Phänomen bezeichnete, das wie ein jedes solches Phänomen durch den Nutzen oder Schaden begrenzt sei, den es für die Allgemeinheit stifte. Das gilt aber auch für den totalitären Marxismus, der die Wissenschaft dem Prinzip der Parteilichkeit unterwerfen will. „Das Denken muß parteilich sein und ist es immer gewesen", schrieb Ernst Bloch in einem 1951 veröffentlichten Aufsatz.
    Vor diesem Hintergrund sind die die jüngste Vergangenheit der hochschulpolitischen Entwicklung in der Bundesrepublik bestimmenden Bestrebungen zu sehen, die von der Frankfurter Schule ausgehenden Anstöße, die die SPD aufgenommen hat, indem sie einen ihrer prominentesten Vertreter zum hessischen Kultusminister avancieren ließ, und die Universitätsgründungen in Bremen und Oldenburg, zu deren Beurteilung es genügt, einerseits auf die bekannten Äußerungen von Immanuel Geiss, andererseits auf den Plan zu verweisen, sich durch Vertrag in den Dienst des Deutschen Gewerkschaftsbundes zu stellen.

    (Pfeifer [CDU/CSU] : Hört! Hört!)

    Was Bremen angeht, ist übrigens auch auf dem Hintergrund des vorhin Gesagten aufschlußreich genug, was der dortige Gründungsrektor, Herr von der Vring, einstmals führendes Mitglied der Jungsozialisten und auch heute nicht ohne Einfluß in der SPD, vor Jahren in einem „Spiegel"-Gespräch erklärte, daß nämlich die Hochschule eine treibende Kraft zur Veränderung der Gesellschaft sein solle. Ihre Aufgabe sei es, zur Revolutionierung des Bewußtseins beizutragen, indem sie Partei ergreife und sich offen auf die Seite des Fortschritts stelle.
    Meine Damen und Herren, für derartige Bestrebungen steht symbolhaft die von uns beanstandete Formulierung, und ich bitte um Verständnis dafür, daß wir da nicht mitmachen können.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Glotz [SPD] meldet sich zu einer Zwischenfrage)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Bei Begründungen gibt es keine Zwischenfragen.

(Zuruf von der FDP: Ist das eine Begründung?)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Hans Hugo Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Tut mir leid, Herr Kollege Glotz.
    Ich habe noch auf einen letzten Punkt einzugehen. Meine Fraktion besteht auf der Aufnahme eines Ordnungsrechts in das Gesetz. Ich darf hier zu Ihrer Orientierung einflechten, daß in der Ihnen vorliegenden Anlage zum Ausschußbericht unser Vorschlag versehentlich nur unvollständig abgedruckt ist. Das können Sie bei einem Vergleich mit dem vorgelegten Antrag leicht feststellen. Eine Vorschrift, die, wie § 31 des vorliegenden Entwurfs, lediglich Schutz vor körperlicher Gewalt und ihrer Androhung gewährt und die es im übrigen bei dem gesetzlich nirgendwo geregelten Hausrecht der Universitätsleitung beläßt, genügt den Anforderungen nicht.

    (Zuruf von der SPD: Bitte freien Vortrag!)

    Ich gehöre nicht zu denen, meine Damen und Herren, die sich von einem Ordnungsrecht Wunder versprechen. Die Befriedung unserer Hochschulen wird gewiß auch anderer Mittel bedürfen. Ich bin der Meinung, daß der Staat, der über Jahre den planmäßigen Störungen des Universitätsbetriebes weitgehend untätig zugesehen hat, der es in zahllosen Fällen den betroffenen Hochschullehrern und anderen Universitätsbediensteten überlassen hat, sich der gegen sie gerichteten Angriffe zu erwehren, es den Hochschulangehörigen nunmehr schuldig ist, klarzustellen, daß der Rechtsstaat an den Toren der Universität nicht endet.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, hier gilt es, ein Zeichen zu setzen, nicht halbherzig,, nicht verschämt und im Grunde widerwillig, wie es die Koalition mit ihren Vorschlägen tut — und welche Mühe hat es doch gekostet, ihr selbst diese Zugeständnisse abzuringen! —, sondern klar und unmißverständlich. Dabei geht es nicht zuletzt auch um die Selbstachtung dieses Staates, für den einmal wieder verbindlich gemacht werden muß, daß dem Gedanken der Demokratie jede andere Form der Auseinandersetzung als die argumentative widerspricht, ob es dabei um den Prozeß der politischen Willensbildung oder um den Prozeß der wissenschaftlichen Erkenntnis geht.
    Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang hat unser Antrag, das Ordnungsrecht betreffend, eine Bedeutung, die über das Hochschulrecht weit hinausgeht.
    Ich bitte Sie, den von mir begründeten Anträgen zuzustimmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)