Rede von
Dr.
Gerhard
Reddemann
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und meine Herren! Am 12. Juni 1974 hat mein Fraktionskollege Linus Memmel die Bundesregierung gefragt, ob der damals neu ernannte Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, Staatssekretär Klaus Bölling, Mitarbeiter des kommunistischen Verlages „Volk und Wissen" gewesen ist. In Beantwortung dieser Frage und einer Zusatzfrage des Herrn Kollegen Bruno Friedrich behauptete die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeskanzleramt, Frau Marie Schlei, „daß sein Kollege Herr Reddemann im selben Verlag gearbeitet hat, und zwar noch einige Jahre später".
Ich habe Frau Schlei mit Schreiben vom selben Tage aufgefordert, ihre wahrheitswidrige Behauptung vor dem Deutschen Bundestag zurückzunehmen. Diese Aufforderung habe ich am 18. Juni 1974 gegenüber Frau Schlei und am 20. Juni gegenüber dem Herrn Bundeskanzler wiederholt. Obwohl die Erklärung der Frau Staatssekretärin im Namen der Bundesregierung abgegeben worden war, weigert sich die Bundesregierung, die Falschbehauptung im Bundestag zu widerrufen.
Der Chef des Bundeskanzleramtes, Staatssekretär Schüler, bestritt sogar mit Schreiben vom 2. Juli rundheraus, daß Frau Schlei die im Protokoll des Deutschen Bundestages auf Seite 7277 D leicht entschärft abgedruckte Aussage überhaupt gemacht hat,
während Frau Schlei in einem Brief die groteske Interpretation gibt, sie habe lediglich eine von mir geäußerte Meinung bestätigen wollen, „daß man nicht Politiker wegen ihrer Tätigkeit im Alter von 16 bis 18 Jahren verunglimpfen soll".
Ich stelle zu dem Vorgang folgendes fest:
Erstens. Ich habe selbstverständlich nie für den Verlag „Volk und Wissen" oder einen anderen kommunistischen Verlag gearbeitet.
Zweitens. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeskanzleramt, Frau Marie Schlei, ist nicht bereit, ihre Verunglimpfung vor dem Deutschen Bundestag zu widerrufen.
Drittens. Solange die Bundesregierung die wahrheitswidrige Behauptung der Frau Schlei nicht zurücknimmt, setzt sie sich dem Verdacht aus, oppositionelle Mitglieder des Hauses durch falsche Anschuldigungen bewußt diskriminieren zu wollen.