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ID0711302000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 113. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 10. Juli 1974 Inhalt: Gedenken zum Tode des Staatspräsidenten der Argentinischen Republik Juan Domingo Perón 7631 A Eintritt des Abg. Dr. Laermann in den Bundestag 7631 B Eintritt des Abg. Wolfgramm in den Bundestag 7631 B Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Halfmeier 7631 C Überweisung von Gesetzentwürfen an den Haushaltsausschuß zur zusätzlichen Beratung nach § 96 GO 7631 C Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 7631 D Bestellung der Abg. Frau Dr. Timm zum stellvertretenden Mitglied des Vermittlungsausschusses 7631 D Amtliche Mitteilungen 7631 D Erweiterung der Tagesordnung 7632 D Antrag der Fraktionen der SPD, FDP betr Verfahren gem. §§ 76 BVerfGG zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des 5. Gesetzes zur Reform des Strafrechts — Drucksache 7/2353 (neu) — 7632 D Eidesleistung des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit . . . . . 7633 A Einspruch des Bundesrates zu dem Gesetz zu dem Vertrag vom 11. Dezember 1973 über die gegenseitigen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik — Drucksache 7/2325 — Friedrich (SPD) . . . . . . . . 7633 B von Hassel, Vizepräsident . . . . 7634 B Dr. Marx (CDU/CSU) . . . . . 7634 D Hoppe (FDP) 7639 B Namentliche Abstimmung . . . . . 7640 C Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Reform der Einkommensteuer, des Familienlastenausgleichs und der Sparförderung (Einkommensteuerreformgesetz) — Drucksache 7/2352 — Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . . 7642 B Offergeld (SPD) . . . . . . . . 7644 B Dr. Häfele (CDU/CSU) 7646 A Frau Funcke (FDP) 7648 B Erklärung gem. § 36 GO Reddemann (CDU/CSU) . . . . . 7650 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 22. Februar 1973 zum Vertrag vom II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juli 1974 15. Juni 1957 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Regelung vermögensrechtlicher Beziehungen — Drucksache 7/1251 —, Bericht und Antrag des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 7/2283 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 7650 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 6. Mai 1969 zum Schutz archäologischen Kulturguts — Drucksache 7/896 —, Bericht und Antrag des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 7/2318 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 7651 A Sammelübersichten 23 und 24 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksachen 7/2292, 7/2339 — . . . 7651 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu der von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat über die multinationalen Unternehmen und die Gemeinschaftsvorschriften — Drucksachen 7/1368, 7/2264 — 7651 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates betreffend die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge — Drucksachen V1/2088, 7/2265 — 7651 C Bericht und Antrag des Finanzausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Änderung von Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital — Drucksachen 7/1962, 7/2266 — 7651 C Bericht und Antrag des Finanzausschusses zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Zweite Richtlinie des Rates über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer und für eine Dritte Richtlinie des Rates über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer — Drucksachen 7/1996, 7/1997, 7/2267 — 7651 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Bestimmung von gemeinsamen Normen für den Wassergehalt in Schlachtkörpern von Hühnern — Drucksachen 7/1707, 7/2303 — 7651 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates zur Ergänzung der Verordnung (EWG) Nr. 316/68 durch die Zufügung einer zusätzlichen Güteklasse zu den Qualitätsnormen für frische Schnittblumen — Drucksachen 7/24, 7/2304 — . . 7651 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Bericht der EG-Kommission an den Rat über die Entwicklung der wirtschaftlichen Lage der deutschen Landwirtschaft nach der Aufwertung der Deutschen Mark von 1969 — Drucksachen 7/1528, 7/2316 — . . 7652 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Bericht der EG-Kommission an den Rat über die Untersuchungen einiger Probleme für die Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 1174/68 des Rates vom 30. Juli 1968 über ein Margentarifsystem im Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1174/68 über die Einführung eines Margentarifsystems im Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten — Drucksachen 7/1524, 7/2291 — 7652 A Antrag des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) des Rates zur Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, die auf die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften anwendbar sind — Drucksachen 7/2106, 7/2293 — . . 7652 B Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juli 1974 III Antrag des Innenausschusses zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in Belgien dienstlich verwendet werden — Drucksachen 7/2077, 7/2294 — . . . . 7652 C Anlagen Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 7653* A Anlage 2 Beschluß des Bundesrates zum Zweiten Steueränderungsgesetz 1973 7653* C Anlage 3 Antwort des PStSekr Dr. Glotz (BMBW) auf die Fragen B 42 und 43 — Drucksache 7/2268 vom 14. 6. 74 — des Abg. Tönjes (SPD): Prüfung der Übertragbarkeit von Rationalisierungserfolgen beim Studentenwohnraumbau auf den Hochschulbau; finanzielle und personelle Ressourcen für Rationalisierungsmaßnahmen beim Hochschulbau 7653* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 113. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 10. Juli 1974 7631 113. Sitzung Bonn, den 10. Juli 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 14.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigungen In den Stenographischen Berichten über die 100. Sitzung, Seite 6607* 101. Sitzung, Seite 6681* 102. Sitzung, Seite 6841* 103. Sitzung, Seite 6921* 104. Sitzung, Seite 7059* 105. Sitzung, Seite 7129* sind in die Listen der entschuldigten Abgeordneten der Name des Abgeordneten „Dr. Schulz (Berlin)" und das Datum „10. 6." einzufügen. In der 104. Sitzung, Seite 7063* D, Zeile 9 ist statt „eine Vorlage des BMI" zu lesen: „eine Vorlage des Bundesministers der Justiz (BMJ)". Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode 113. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juli 1974 7653* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 10. 7. Dr. Achenbach * 12. 7. Dr. Ahrens ** 12. 7. Dr. Aigner * 12. 7. Dr. Artzinger * 12. 7. Dr. Bangemann * 12. 7. Behrendt 10. 7. Frau Benedix 10. 7. Berger 10. 7. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 10. 7. Dr. Blühm 10. 7. Blumenfeld * 12. 7. Dr. Burgbacher * 12. 7. Dr. Dregger 10. 7. Dr. Erhard 10. 7. Dr. Eyrich 10. 7. Dr. Früh * 12. 7. Gewandt 10. 7. Dr. Gruhl 10. 7. Härzschel * 12. 7. Dr. Hauser (Sasbach) 10. 7. Herold 10. 7. Hussing 10. 7. Dr. Jahn (Braunschweig) * 10. 7. Kiep 10. 7. Dr. Klepsch * 12. 7. Dr. Köhler (Wolfsburg) 10. 7. Krall * 12. 7. Frhr. von Kühlmann-Stumm 10. 7. Lautenschlager 10. 7. Leicht 10. 7. Dr. Lohmar 10. 7. Lücker * 12. 7. Frau Lüdemann 10. 7. Memmel * 12. 7. Dr. Mende 10. 7. Mursch (Soltau-Harburg) * 12. 7. Frau Pack 10. 7. Pfeffermann 10. 7. Picard 10. 7. Pieroth 10. 7. Pohlmann 10. 7. Dr. Ritz 10. 7. Rollmann 10 .7. Ronneburger 10. 7. Frau Schroeder (Detmold) 10. 7. Schröder (Lüneburg) 10.3. Schröder (Wilhelminenhof) 10. 7. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 10. 7. Dr. Schwörer * 12. 7. Seiters 10. 7. Simon 10. 7. Spranger 10. 7. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete() entschuldigt bis einschließlich Springorum * 12. 7. Dr. Starke (Franken) * 12. 7. Graf Stauffenberg 10. 7. Strauß 10. 7. Frau Tübler 10. 7. Frau Verhülsdonk 10. 7. Dr. Wagner (Trier) 10. 7. Dr. Wallmann 10. 7. Frau Dr. Walz * 10. 7. Dr. Warnke 10. 7. Wienand 10. 7. Wilhelm 15. 7. Wissebach 10. 7. Zeyer 10. 7. Anlage 2 Beschluß des Bundesrates zum Zweiten Steueränderungsgesetz 1973 Der Bundesrat hat in seiner 407. Sitzung am 21. Juni 1974 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 5. Juni 1974 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen. Ferner hat der Bundesrat die nachstehende Entschließung angenommen: Der Bundesrat begrüßt die im zweiten Steueränderungsgesetz 1973 enthaltenen steuerlichen Erleichterungen zugunsten der deutschen Seeschiffahrt, mit denen die Forderungen der Verkehrsminister vom 27. September 1972 zum Teil erfüllt worden sind. Der Bundesrat geht davon aus, daß der Bundestag und die Bundesregierung erforderliche weitere Maßnahmen zur Erhaltung und Steigerung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Handelsflotte treffen werden. Zur Konkretisierung solcher einzelnen Maßnahmen können die im „Battelle"-/„Treuarbeit"-Gutachten „Einzel- und gesamtwirtschaftliche Entwicklungstendenzen in der deutschen Seeschiffahrt" enthaltenen Analysen, Trends und Anregungen wertvolle Entscheidungshilfen liefern. Die Länder werden sich auch in Zukunft mit schiffahrtspolitischen Fragen und Problemen beschäftigen und Lösungsvorschläge erarbeiten. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Glotz auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Tönjes (SPD) (Drucksache 7/2268 Fragen B 42 und 43) : 7654* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. Juli 1974 Warum werden die Bemühungen um Baurationalisierung (über die Festlegung von Richtwerten hinaus) nicht auch beim Hochschulbau verstärkt, angesichts der Tatsache, daß dort das Bauvolumen erheblich größer ist als beim Studentenwohnraumbau, und was hat insbesondere die angekündigte Prüfung der Übertragbarkeit von Rationalisierungserfolgen beim Studentenwohnraumbau auf den Hochschulbau ergeben? Welche finanziellen und personellen Ressourcen stehen zur Durchführung von Rationalisierungsmaßnahmen beim Hochschulbau zur Verfügung, bei welchem Titel sind sie im Haushaltsplan veranschlagt, und wie haben sie sich in ihrer Höhe seit 1971 entwickelt? Zu Frage B 42: Im Rahmen der gemeinsamen Aufgabe Hochschulbau nach Artikel 91 a GG können lediglich Vorhaben in den Rahmenplan aufgenommen werden und vom Bund mitfinanziert werden, die von den Ländern angemeldet worden sind; der Bund hat kein eigenes Antragsrecht. Der Bund kann jedoch Maßnahmen der Baurationalisierung beim Hochschulbau in engem Zusammenwirken mit den Ländern durchführen. Er kann darüber hinaus Forschungsförderung betreiben und Empfehlungen aussprechen. Zur Zeit arbeiten Bund und Länder gemeinsam an der Festlegung von bautechnischen Standards (Leistungsspezifikationen), die eine weitere Rationalisierung der Ausführung von Hochschulbauten ermöglichen. Ebenso befassen sie sich mit der Ausarbeitung von Richtlinien für eine zweckmäßige, den Aufgaben entsprechende Hochschulausstattung (Ausstattungsstandards), die die bereits eingeführten Kosten- und Flächenrichtwerte möglichst bald ergänzen sollen. Auf Vorschlag des Bundes haben weiterhin Bund und Länder in der Arbeitsgruppe „Bau- und Kostenfragen" des Planungsausschusses für den Hochschulbau beschlossen, die positiven Erfahrungen und Ergebnisse des Bau- und Konstruktionswettbewerbs „Wohnungen für Studenten" auf den Hochschulbau zu übertragen. Im Zusammenwirken von interessierten Ländern und dem Bund sollen demnach Ausschreibungsverfahren zur Baurationalisierung und zur Kostensenkung des Hochschulbaus durchgeführt werden. Das Verfahren soll zunächst bei hierfür geeigneten Gebäudearten des 4. und 5. Rahmenplans wie Schwesternheime und geisteswissenschaftliche Institute getestet werden. Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß die Hochschulbaumittel so effizient wie möglich verwendet werden müssen. Zu Frage B 43: Entsprechend der allgemein angespannten finanziellen Situation beim Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft konnten 1974 für Forschungsvorhaben nur folgende Mittel bereitgestellt werden: Haushaltsjahr 1974 = 1,0 Mio DM Kap. 31 05 Tit. 685 01, Ziffer 2 (a) Rationalisierung im Hochschulbau (einschließlich Studentenwohnraumbau und Kapazitätsfragen) Vergleichsziffern: 1973 = 1,8 Mio DM Kap. 31 05 Tit. 685 01, Ziffer 2 (a) Rationalisierung im Hochschulbau (einschließlich Studentenwohnraumbau und Kapazitätsfragen) 1972 = 1,0 Mio DM Kap. 31 05 Tit. 685 01, Ziffer 2 (a) Rationalisierung im Hochschulbau (einschließlich Studentenwohnraumbau und Kapazitätsfragen) 1971 = 1,0 Mio DM Kap. 31 05 Tit. 685 01, Ziffer 2 (a) Rationalisierung im Hochschulbau (jedoch ohne Studentenwohnraumbau und Kapazitätsfragen) Für Rationalisierung im Hochschul- und Studentenwohnraumbau steht folgendes Personal zur Verfügung: Haushaltsjahr 1974 Referatsleiter, 1 VA (Zeitvertrag BAT II a, auslaufend), 1 Sachbearbeiter (teilweise) Haushaltsjahr 1971 Referatsleiter, 2 Mitarbeiter des höheren Dienstes, 1 Sachbearbeiter (incl. intensivere Nutzung) . Der Rückgang der personellen Besetzung des Referats ist auf die Verlagerung von Zuständigkeiten innerhalb des Ministeriums sowie auf die äußerst angespannte Personallage zurückzuführen, die zur Umbesetzung in Bereiche zwang, in denen der Bund unmittelbare Kompetenzen wahrnehmen muß.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Die FDP-Fraktion bestätigt das Vermittlungsergebnis. Es war und ist das Bemühen der Koalitionsfraktionen, im Sinne einer echten Vermittlung Entgegenkommen zu zeigen. Wir bedauern daher sehr, daß die CDU/CSU ihrerseits nicht zu einem Entgegenkommen bereit war, sondern noch während der Vermittlungsgespräche ihre Gegenvorschläge teilweise sogar verschärfte.
    Die Steuerreform, meine Herren und Damen, ist seit 20 Jahren von jeder Regierung angekündigt worden, und das heißt doch wohl, als notwendig angesehen worden. Doch vor der sozialliberalen Koalition hat sie keine Regierung ernsthaft ins Auge gefaßt oder gar konzipiert. Von Ihnen, meine Damen und Herren von der Opposition, liegt bis heute keine brauchbare Alternative vor.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Unruhe bei der CDU/CSU.)

    — Meine Herren und Damen, das kann doch wohl ernstlich nicht bestritten werden!

    (Abg. Dr. Jenninger: Ich dachte, wir sind für die Reichen!)

    Sie haben ein Vorschaltgesetz vorgelegt,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Ein Steueränderungsgesetz!)

    aber Sie sagen doch eindeutig, dies sei keine Reform.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sehr richtig, eine Mißreform!)

    Sie wollen ja diese große und schöne Reform den Leuten immer noch als ein Versprechen hinhalten, das Sie aber niemals erfüllen; es bleibt eben immer ein schönes Versprechen.

    (Zustimmung bei den Regierungsparteien.)

    Aber eine zusammenhängende Reform haben Sie nicht vorgelegt, und Sie haben sich auch beim Kindergeld in der jetzigen Fassung nur allmählich zum Jagen tragen lassen. Schließlich sind sie jetzt auch dafür!

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Dr. Carstens [Fehmarn] : Was sagen Sie denn zu Herrn Fredersdorf, Frau Kollegin? Gehen Sie doch einmal auf die Argumente ein! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

    Sie flüchten sich vielmehr, meine Herren und Damen von der Opposition, immer nur in jeweils gefällige Einzeländerungen, die keinen organischen Zusammenhang haben, die viele Ungereimtheiten enthalten und die schließlich 3 bis 4 Milliarden DM mehr an Steuerausfällen bringen, ohne daß Dekkungsvorschläge gemacht werden. Gleichzeitig vergeht in diesem Haus keine Sitzung und keine Fragestunde, in der nicht die CDU/CSU direkt oder versteckt Mehrausgaben des Staates fordert, um damit den Eindruck zu erwecken, als könne unter der Verantwortung der CDU/CSU der Bürger mehr vom Staate erwarten, brauche dafür aber weniger Steuern zu zahlen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Die Steuerreform, wie sie dieses Haus und die Mehrheit des Vermittlungsausschusses nunmehr vorlegt, ist eine Reform. Denn sie bereinigt neun Gesetze inhaltlich und zumeist auch durch formale Neufassung; sie reinigt sie soweit möglich von den Ungereimtheiten, die die ständigen Einzeländerungen über 20 Jahre gebracht haben; sie vereinfacht entscheidend das Lohnsteuerverfahren und entlastet damit die Finanzämter von der rapide wachsenden Flut von Anträgen; sie erhöht Freibeträge und Höchstbeträge für Alterseinkünfte, für Vorsorgeaufwendungen, für besondere Lebenserschwernisse wie Behinderungen oder für Unterhaltsleistungen, und sie streicht Vorteile, die — im Vergleich zu anderen, nicht berücksichtigten Tatbeständen — nicht besonders schwergewichtig sind, und dadurch wird Verwaltungsarbeit gespart.
    Die Steuerreform enthält in ihrer Gesamtheit die Reform des Kindergeldes, des Sparprämiengesetzes, der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer, und sie stellt daher, verbunden mit den bereits verabschiedeten Reformgesetzen bei den einheitswertabhängigen Steuern, ein zusammenhängendes Ganzes dar, das nicht willkürlich auseinandergenommen werden kann. Zugleich bringt die Steuerreform insgesamt eine Entlastung der Steuerpflichtigen von 11 bis 12 Milliarden DM.



    Frau Funcke
    Was jedoch die Opposition ihrerseits wärend der ganzen Zeit der Vorbereitung und der Beratung der Steuerreform entgegenzusetzen hatte, war widerspruchsvoll und unzusammenhängend.

    (Zustimmung des Abg. Wehner.)

    Das erweist auch die Art ihrer Kritik. Da wird die Behandlung der Vorsorgeaufwendungen in der Steuerreform — auch in der günstigeren Vermittlungsfassung — als gegen die mittleren Einkommen gerichtet dargestellt, und gleichzeitig, meine Herren und Damen, bringen Sie das Vorschaltgesetz, wobei eindeutig ist, daß nach diesem Gesetz sich bereits der Handwerker mit 40 000 DM Einkommen und 6 000 DM Vorsorgeaufwendungen schlechter stellt als mit dem jetzt vorliegenden Gesetz. Lediglich bei Einkommen über 100 000 DM mag das Vorschaltgesetz bei über 50jährigen noch Vorteile bringen.

    (Abg. Wehner: Hört! Hört!)

    Dies zu dem Einwand von Herrn Häfele; er mag es bitte nachrechnen.
    Da wird seitens der Opposition die Kreditaufnahme des Bundes als zu hoch kritisiert und gleichzeitig ,ein Mehr an Steuerausfällen von 3 bis 4 Milliarden DM gefordert.
    Da wird der Tarif kritisiert, obwohl die Länder ihn ausdrücklich und einmütig so haben wollten. Herr Ministerpräsident Stoltenberg und auch Herr Häfele mögen es nicht wahrhaben wollen oder es gern vergessen lassen wollen: Eindeutig ist — das ist nicht aus der Welt zu schaffen —, daß dieser Tarif, wie er jetzt hier verabschiedet werden soll, im März dieses Jahres von den Ländern einmütig und einstimmig gefordert worden ist — und nicht anders.
    Da wird seitens der CDU/CSU der Eindruck erweckt, als gäbe es bei der CDU/CSU einen Tarif, der steigende Einkommen nicht in höhere Progressionen wachsen läßt. Genau das Gegenteil ist doch der Fall. Nach dem sogenannten Vorschaltgesetz, das die CDU-Länder-Mehrheit vertritt, wird schon jeder Alleinstehende mit einem steuerpflichtigen Einkommen ab 9 500 DM jährlich — das sind weniger als 800 DM im Monat — und jeder Verheiratete mit einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen von 19 000 DM in eine höhere Progression gebracht als nach der Steuerreform, bei der ja doch der Verheiratete bis zu einem jährlichen Bruttoeinkommen von rund 35 000 DM noch in der Zone von 22 % bleibt.
    Da wird kritisiert, daß ab 32 000 DM eine Belastung des Mehreinkommens mit über 30 % erfolgt, obwohl das Vorschaltgesetz des Bundesrates genau dieselbe Belastung bei Einkommen über 32 000 DM nach dem bestehenden Tarif vorsieht. Es ist schon eine Spekulation auf die allgemeine Unkenntnis des Tarifs im einzelnen, wenn man mit dem Argument vom Tarifsprung als etwas Schrecklichem operiert, obwohl man genau weiß, daß der Tarif des Bundesrats genau an dieser Stelle ebenfalls die Mehrbelastungen mit sich bringt.
    Was, so müssen wir fragen, will nun eigentlich die Opposition? Was will die Bundesratsmehrheit?
    Wollen Sie, meine Herren und Damen, ehrlich einen Kompromiß? Den haben wir angeboten, und den haben wir im Vermittlungsausschuß beschlossen. Oder wollen Sie nur das bedingungslose Nein? Wollen Sie das Nein zur Steuerreform, um gefällige Einzeländerungen nach dem Bundesratsbeschluß durchzusetzen? Dann muß allerdings jeder wissen, was das bedeutet. Dieses Vorschaltgesetz des Bundesrats bedeutet:
    — Mehrbelastung der mittleren Einkommen;
    — Beibehaltung der völlig unzureichenden Sonderausgabenhöchstbeträge;
    — Minderung des Arbeitnehmerfreibetrags gegenüber der Steuerreform;
    — höhere Progression ab 9 500 DM steuerpflichtigem Einkommen;
    — Wegfall der Verbesserung bei der Besteuerung der Altersbezüge; keine Freibeträge für Selbständige; keine Verdoppelung der Freibeträge für Beamtenpensionen;
    — keine Erhöhung der Freibeträge für Behinderte, für Alleinstehende mit Kindern oder für Unterhaltszahlende;
    — Beibehaltung der Ergänzungsabgabe mit dem plötzlichen Sprung der Belastung bei den Alleinstehenden über 16 000 DM und den Verheirateten über 32 000 DM;
    — Verhinderung jeglicher Steuerreform, weil dann weder die Zeit der Beratung noch ein Entlastungsvolumen zur Verfügung stehen.
    Das Vorschaltgesetz bedeutet weiterhin:
    — Verhinderung der Körperschaftsteuerreform, weil man sie nicht isoliert von der Steuerreform verwirklichen kann;
    — keine auch noch so bescheidene Arbeitsentlastung bei den Finanzämtern — im Gegenteil, die Millionenzahl von Antragstellern wird weiterhin rapide wachsen —;
    — Benachteiligung der Bausparer, weil die niedrigen Sonderausgabenhöchstbeträge den Neuabschluß von Bausparverträgen erheblich einschränken und daher die Zuteilungsfrist für Bauwillige beträchtlich hinauszögern, und damit ist der Rückgang der Beschäftigung im Baugewerbe verbunden.

    (Beifall bei der FDP.)

    Das Vorschaltgesetz schließt zugleich das Risiko ein, daß eine Steuerentlastung nicht rechtzeitig zum 1. Januar 1975 vorgenommen werden kann, weil ein völlig anderes Gesetz eine angemessene Beratungszeit erforderlich machte. Und schließlich bringt der Vorschlag des Bundesrats Steuerausfälle über die Steuerreform hinaus in Höhe von 3 bis 4 Milliarden DM.

    (Abg. Wehner: Hört! Hört!)

    Damit löst die Bundesratsmehrheit die Gefahr aus, daß die Umsatzsteuer erhöht werden muß, um die notwendigen Staatsausgaben in Bund, Ländern und Gemeinden zu finanzieren. Bundesregierung und Koalition wollten und wollen diese Maßnahmen verhindern, um die damit verbundenen Preissteigerun-



    Frau Funcke
    gen zu vermeiden. Die Bundesratsmehrheit trägt nunmehr die Verantwortung dafür, ob die Umsatzsteuer bei 11 % bestehenbleiben kann.
    Meine Herren und Damen, die FDP wünscht eine zusammenhängende, ausgeglichene und finanziell verantwortbare Steuerreform.

    (Abg. Breidbach: Kein Flickwerk!)

    Um sie im Zusammenwirken auch mit der Opposition und dem Bundesrat zu erreichen, hat sich die Koalition immer wieder kompromißbereit gezeigt. Auf Wunsch der Länder hat sie den Tarif in der jetzigen Form und nicht einen durchgehend progressiven Tarif beschlossen. Auf Wunsch der Länder hat sie die Auszahlung des Kindergeldes der Arbeitsverwaltung übertragen. Auf Wunsch der Bundesratsmehrheit haben wir im Vermittlungsverfahren eine steuerliche Verbesserung für Altenheimbewohner und für Eltern mit Kindern in der Ausbildung beschlossen, und auf Wunsch der Opposition und der Bundesratsmehrheit haben wir einen Vermittlungsvorschlag bei den Sonderausgaben unterbreitet und beschlossen, der verwaltungsmäßig nicht schwieriger ist als das Verfahren, das die Opposition mit der hälftigen Anrechnung der die Höchstbeträge übersteigenden Sonderausgaben vorschlägt.
    Meine Damen und Herren, damit hat die Koalition ihr Bemühen um eine sachliche und kooperative Behandlung der Steuerreform unter Beweis gestellt. Das Weitere steht bei Ihnen, meine Damen und Herren von der Opposition in Bundestag und Bundesrat. Die FDP stimmt dem Vermittlungsvorschlag zu.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung über den Vorschlag des Vermittlungsausschusses. Der Vermittlungsausschuß hat beschlossen, daß über die vorliegenden Änderungen gemeinsam abzustimmen ist. Wer dem Antrag des Vermittlungsausschusses zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Der Vorschlag des Vermittlungsausschusses ist mit den Stimmen der Regierungsparteien gegen die Stimmen der CDU/CSU-Fraktion angenommen.
Bevor wir in der Tagesordnung fortfahren, erteile ich das Wort zu einer persönlichen Erklärung nach § 36 der Geschäftsordnung dem Abgeordneten Reddemann.

(Zurufe von der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerhard Reddemann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und meine Herren! Am 12. Juni 1974 hat mein Fraktionskollege Linus Memmel die Bundesregierung gefragt, ob der damals neu ernannte Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, Staatssekretär Klaus Bölling, Mitarbeiter des kommunistischen Verlages „Volk und Wissen" gewesen ist. In Beantwortung dieser Frage und einer Zusatzfrage des Herrn Kollegen Bruno Friedrich behauptete die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeskanzleramt, Frau Marie Schlei, „daß sein Kollege Herr Reddemann im selben Verlag gearbeitet hat, und zwar noch einige Jahre später".
    Ich habe Frau Schlei mit Schreiben vom selben Tage aufgefordert, ihre wahrheitswidrige Behauptung vor dem Deutschen Bundestag zurückzunehmen. Diese Aufforderung habe ich am 18. Juni 1974 gegenüber Frau Schlei und am 20. Juni gegenüber dem Herrn Bundeskanzler wiederholt. Obwohl die Erklärung der Frau Staatssekretärin im Namen der Bundesregierung abgegeben worden war, weigert sich die Bundesregierung, die Falschbehauptung im Bundestag zu widerrufen.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Der Chef des Bundeskanzleramtes, Staatssekretär Schüler, bestritt sogar mit Schreiben vom 2. Juli rundheraus, daß Frau Schlei die im Protokoll des Deutschen Bundestages auf Seite 7277 D leicht entschärft abgedruckte Aussage überhaupt gemacht hat,

    (Lachen und Zurufe bei der CDU/CSU)

    während Frau Schlei in einem Brief die groteske Interpretation gibt, sie habe lediglich eine von mir geäußerte Meinung bestätigen wollen, „daß man nicht Politiker wegen ihrer Tätigkeit im Alter von 16 bis 18 Jahren verunglimpfen soll".
    Ich stelle zu dem Vorgang folgendes fest:
    Erstens. Ich habe selbstverständlich nie für den Verlag „Volk und Wissen" oder einen anderen kommunistischen Verlag gearbeitet.
    Zweitens. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeskanzleramt, Frau Marie Schlei, ist nicht bereit, ihre Verunglimpfung vor dem Deutschen Bundestag zu widerrufen.

    (Pfui-Rufe von der CDU/CSU. — Abg. Dr. Jenninger: Eine Ganovenrepublik ist das!)

    Drittens. Solange die Bundesregierung die wahrheitswidrige Behauptung der Frau Schlei nicht zurücknimmt, setzt sie sich dem Verdacht aus, oppositionelle Mitglieder des Hauses durch falsche Anschuldigungen bewußt diskriminieren zu wollen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)