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ID0710802400

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    561. zuzustimmenn.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 108. Sitzung Bonn, Dienstag, den 18. Juni 1974 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) 7307 A Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Bereinigung des Rechts im Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen (Gesetz zur Gesamtreform des Lebensmittelrechts) — Drucksache 7/255 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2255 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksachen 7/2243, 7/2269 — Zweite und dritte Beratung Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . 7307 D Egert (SPD) . . . . . . . . 7310 D Spitzmüller (FDP) 7315 D Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) . 7318 B Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) . 7320 C Frau Dr. Focke, Bundesminister (BMJFG) 7322 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kohlerechtlicher Vorschriften — Drucksache 7/1770 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2244 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/2224 — Zweite und dritte Beratung Dr. Graf Lambsdorff (FDP) . . . . 7326 C Dr. Narjes (CDU/CSU) 7327 D Wolfram (SPD) 7328 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung — Drucksachen 7/1590, 7/1989 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/2249 — Zweite und dritte Beratung Scheu (SPD) . 7329 C Dr. Frerichs (CDU/CSU) . . . . 7330 D Frau Lüdemann (FDP) 7331 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. Januar 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Südafrika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen — Drucksache 7/1713 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2262 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 3731 C II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 18. Juni 1974 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Leuchtmittelsteuergesetzes — Drucksache 7/1980 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2261 — Zweite und dritte Beratung 7331 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1974 (ERP- Wirtschaftsplangesetz 1974) — Drucksache 7/1979 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/2252 — Zweite und dritte Beratung 7332 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 27. Mai 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Togo über den Luftverkehr — Drucksache 7/1779 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr — Drucksache 7/2221 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 7332 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Flugsicherung — Drucksache 7/2095 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2258 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr — Drucksache 7/2257 — Zweite und dritte Beratung 7332 C Entwurf eines Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch — Drucksache 7/550 —, Zweiter Bericht und Antrag des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform — Drucksache 7/2222 — Zweite und dritte Beratung 7332 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechte am Festlandsockel — Drucksache 7/1963 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/2225 — Zweite und dritte Beratung . . . . . 7333 A Entwurf eines Gesetzes über die Ermächtigung des Landes Baden-Württemberg zur Rechtsbereinigung — Drucksache 7/2206 — Erste Beratung . . . . . . . . . 7333 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Antrag der Abgeordneten Mick, Dr. Schneider, Sauer [Salzgitter], Nordlohne, Schmöle, Link, Dr. Prassler, Dr. Klein [Stolberg], Niegel und der Fraktion der CDU/CSU) — Drucksache 7/2207 — Erste Beratung 7333 C Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung gesetzlich festgelegter Zuständigkeiten an die Neuabgrenzung der Geschäftsbereiche von Bundesministern (Zuständigkeitsanpassungs-Gesetz) — Drucksache 7/2214 — Erste Beratung . . . . . . . . . 7333 C Antrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Änderung der Bezeichnung und Mitgliederzahl von Ausschüssen — Drucksache 7/2251 — 7333 C Ubersicht 8 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 7/2218 — . . . . 7333 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die vorstehenden Außenkanten — Drucksachen 7/1612, 7/2220 — . . . . 7333 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Empfehlung des Rates über die Koordinierung der Entwicklungspolitik der Mitgliedstaaten und die strukturellen Angleichungen von Unternehmen des Luftfahrtsektors Mitteilung der Kommission an die Mitgliedstaaten über einen gemeinschaftlichen Rahmen für die Beihilfen für Forschung und Entwicklung, für Investition und für die Vermarktung im Gemeinsamen Markt betreffend Zivilflugzeuge, die im Rahmen Transnationaler Programme in der Gemeinschaft gebaut werden Richtlinie des Rates über den Erlaß gemeinsamer Bestimmungen für Kreditversicherung, Kredite, Wechselkursgarantien und Garantien gegen Preissteigerung für die Ausfuhr von Zivilflugzeugen, die im Rahmen Transnationaler Programme in der Gemeinschaft gebaut werden, nach Drittländern Mitteilung der Kommission über die zolltechnische Situation der Erzeugnisse des Flugsektors — Drucksachen V1/3333, 7/2227 — 7334 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 18. Juni 1974 III Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission an den Rat betreffend den Schiffbau — Drucksachen 7/1315, 7/2228 — 7334 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu der von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Mitteilung der EG-Kommission an den Rat über die Politik der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Datenverarbeitung — Drucksachen 7/1531, 7/2229 — . . . . . . 7334 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die Anwendung des in Artikel i 19 EWGV niedergelegten Grundsatzes des gleichen Entgelts für Manner und Frauen — Drucksachen 7/1415, 7/2253 — 7334 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für einen Ratsbeschluß über die Beteiligung des Europäischen Sozialfonds an Maßnahmen zugunsten der im Schiffbau Beschäftigten — Drucksachen 7/1672, 7/2254 — 7334 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Geräuschpegel in Ohrenhöhe der Fahrer von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern — Drucksachen 7/1998, 7/2248 — 7334 C Nächste Sitzung 7334 D Anlagen Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten . 7335* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With (BMJ) auf die Fragen A 45 und 46 — Drucksache 7/2197 vom 6. 6. 74 — des Abg. Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) : Regelung der Organentnahme zum Zwecke der Transplantation; Organspenderausweise 7335* C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen A 55 und 56 — Drucksache 7/2197 vom 6. 6. 74 — des Abg. Lambinus (SPD) : Presseberichte über vermutete Verstöße deutscher Firmen gegen die Rhodesiensanktionen 7335* D Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 57 — Drucksache 7/2197 vom 6. 6. 74 — des Abg. Walkhoff (SPD) : Verbraucherberatung und -aufklärung für Spätaussiedler 7336* B Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Frage A 73 — Drucksache 7/2197 vom 6. 6. 74 — des Abg. Milz (CDU/CSU) : Ergebnisse der deutsch-belgischen Raumordnungskommission zur räumlichen Entwicklung des deutsch-belgischen Grenzraums 7336* C Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Fragen A 74 und 75 — Drucksache 7/2197 vom 6. 6. 74 — des Abg. Schneider (CDU/CSU) : Obergrenzen für Miete und Belastung in den einzelnen Ländern; Erfahrungen über die Anwendung des Zweckentfremdungsverbots . . . . . . . . 7336* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 18. Juni 1974 7307 108. Sitzung Bonn, den 18. Juni 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 15.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 19. 6. Dr. Ahrens *** 22. 6. Dr. Aigner * 21. 6. Dr. Arnold 18. 6. Behrendt * 19. 6. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 21. 6. Buchstaller 21. 6. Büchner (Speyer) *** 21. 6. Brandt (Grolsheim) 22.6. Dr. Corterier * 21. 6. Dr. Dregger *** 21. 6. Entrup 22.6. Dr. Freiwald 22.6. Gerlach (Emsland) * 21. 6. Gewandt 19. 6. Dr. Gradl 23.6. Groß 21.6. Dr. Haenschke 22. 6. Jäger (Wangen) 23.6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 21. 6. Kleinert 21.6. Krall * 18.6. Frhr. von Kühlmann-Stumm 18.6. Lemmrich *** 22.6. Dr. Lohmar 22. 6. Dr. Mende *** 21.6. Müller (Mülheim) * 19. 6. Mursch (Soltau-Harburg) * 19. 6. Dr.-Ing. Oetting 18. 6. Frau Pack 19.6. Pawelczyk *** 21. 6. Röhner 18. 6. Schedl 18. 6. Scheel 22. 6. Schmidt (Kempten) 21. 6. Schmidt (München) * 21. 6. Schmidt (Würgendorf) 22. 6. Schmöle 30.6. Schonhofen 21. 6. Schwabe * 21.6. Seefeld * 20. 6. Sieglerschmidt *** 21. 6. Dr. Starke (Franken) * 21. 6. Stienen 19. 6. Straßmeir 21. 6. Dr. Warnke 18. 6. Weber (Heidelberg) 18. 6. Windelen 18. 6. Frau Dr. Wolf *** 21. 6. Wurbs 21.6. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Fragen A 45 und 46) : Beabsichtigt die Bundesregierung, eine gesetzliche Regelung zu treffen, um eine generelle Organentnahme zum Zwecke der Transplantation ohne ausdrückliche Einholung einer Zustimmung irgendeiner Person zu ermöglichen? Beabsichtigt die Bundesregierung, bundeseinheitlich Organspenderausweise auszugeben, falls ja, wann ist damit zu rechnen? Zu Frage A 45: Auf Beschluß der 42. Justizministerkonferenz ist eine aus Medizinern und Juristen zusammengesetzte Arbeitsgruppe gebildet worden, die Anfang Juli d. J. zu ihrer ersten Arbeitstagung im Bundesministerium der Justiz zusammentreten wird. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, die Frage einer gesetzlichen Regelung der Transplantationsproblematik zu prüfen. Dabei sollen auch die vielschichtigen und schwierigen Einwilligungsfragen einer Lösung zugeführt werden. Ohne den Ergebnissen der Arbeitsgruppe vorgreifen zu wollen, kann jedoch schon jetzt gesagt werden, daß diese eine Reihe widerstreitender Gesichtspunkte gegeneinander abzuwägen haben wird. Denn das Anliegen der Medizin, Patienten durch Transplantation zu heilen oder sogar vor dem Tode zu bewahren, wird nicht selten in Konflikt geraten mit dem Selbstbestimmungsrecht des einzelnen, das auch die Entscheidung über den eigenen Körper für die Zeit nach dem Tode umfaßt. Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß es bei der hier angeschnittenen Frage nicht nur darum geht, Pietät gegenüber Verstorbenen zu üben, sondern auch darum, dem heute Lebenden die Gewißheit zu geben, daß sein Wille nicht ohne zwingende Not übergangen werden wird. Der Gesetzgeber wird deshalb - je nach Fallgestaltung - zwischen den unterschiedlichen Belangen abzuwägen haben. Die Ergebnisse der schon genannten Arbeitsgruppe werden jedoch zunächst abzuwarten sein. Zu Frage A 46: Im Rahmen der Erörterungen der Arbeitsgruppe wird auch die Frage geprüft werden, wie dem Wunsche der Spender von Organtransplantaten nach Sichtbarmachung ihres Spenderwillens entgegengekommen werden kann. Auf jeden Fall wäre eine einheitliche Form dieser Erklärung zu begrüßen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lambinus (SPD) (Drucksache 7/2197 Fragen A 55 und 56) : 7336* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 18. Juni 1974 Auf wie viele Fälle von vermuteten Verstößen deutscher Firmen gegen die Rhodesiensanktionen ist die Bundesregierung vom Sanktionsausschuß der Vereinten Nationen bisher hingewiesen worden, und welches waren Form und Ergebnis der daraufhin veranlaßten Ermittlungen? Wann sind der Bundesregierung vom Sanktionsausschuß der Vereinten Nationen Unterlagen über die zuletzt im Nachrichtenmagazin „Der Spiegel" vom 3. Juni 1974 erwähnten Vermutungen zugeleitet worden, denenzufolge die deutschen Unternehmen Klöckner-Werke AG, Neunkircher Eisenwerk AG sowie die Deutsche Bank AG in ein Projekt zur Kapazitätserweiterung der „Rhodesian Iron and Steel Company" verwickelt sein sollen, und welche Ermittlungen sind von der Bundesregierung daraufhin veranlaßt worden? Zu Frage A 55: Die Bundesregierung ist seit 1968 in etwa 40 Fällen vom Sanktionsausschuß der Vereinten Nationen auf vermutete Verstöße deutscher Firmen gegen die Südrhodesien-Bestimmungen hingewiesen worden.*) Die daraufhin veranlaßten Ermittlungen wurden nach dem Außenwirtschaftsgesetz von den zuständigen Oberfinanzdirektionen in Form von Betriebsprüfungen bei den betroffenen Firmen durchgeführt, und zwar mit folgendem Ergebnis: — In drei Fällen handelte es sich um die Abwicklung von Altverträgen aus der Zeit vor dem Südrhodesien-Embargo; hier lag kein Verstoß gegen die einschlägigen Bestimmungen vor. — Bei einem weiteren Hinweis konnte der Verdacht eines Verstoßes ausgeräumt werden; dieser Fall wurde dann auch in der Sanktionsliste der Vereinten Nationen gestrichen. — In einem Fall hat sich der Verdacht des Sanktionsausschusses bestätigt; gegen die betroffene Firma läuft zur Zeit ein Bußgeldverfahren. — In den übrigen Fällen konnte kein Beweis für einen Verstoß erbracht werden. Zu Frage A 56: Der Generalsekretär der Vereinten Nationen hat der Bundesregierung mit Note vom 3. Mai 1974 — eingegangen im Auswärtigen Amt am 15. Mai 1974 — den Zeitungsausschnitt der Sunday Times vom 14. April 1974 übermittelt, auf den Sie sich in Ihrer Anfrage vom 19. April 1974 bezogen haben. Die Bundesregierung hat jedoch bereits unmittelbar nach Bekanntwerden der Meldung der Sunday Times Ermittlungen über die zuständigen Oberfinanzdirektionen eingeleitet und sich auf diplomatischem Wege weitere Unterlagen über den Vorgang beschafft. Erste Überprüfungen bei den betroffenen Firmen haben bereits stattgefunden. Ein endgültiges Ergebnis liegt noch nicht vor. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Walkhoff (SPD) (Drucksache 7/2197 Frage A 57): *) In der kurzen zur Beantwortung der Frage zur Verfügung stehenden Zeit konnte die Zahl nicht ganz genau ermittelt werden. Welche Maßnahmen wurden bisher getroffen, um Spätaussiedlern durch eine umfassende Verbraucherberatung und -aufklärung die Voraussetzung dafür zu geben, sich in einer ihnen ungewohnten „Konsumgesellschaft" zurechtzufinden? Die Betreuungsmaßnahmen für Spätaussiedler werden von den Ländern durchgeführt. Inwieweit darin eine Verbraucherberatung eingeschlossen ist, ist hier nicht bekannt. Vom Bundesministerium des Innern ist jedoch ein Wegweiser für Aussiedler herausgegeben worden, in den — auf besonderem Blatt — Warnungen vor unseriösen Geschäftemachern aufgenommen worden sind. Die Bundesregierung wird sich mit den Ländern in Verbindung setzen, um zu prüfen, ob im Rahmen der von diesen durchgeführten Betreuungsmaßnahmen die Verbraucherberatung und Aufklärung verstärkt werden kann. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Frage A 73) : Liegen bereits erste Ergebnisse der deutsch-belgischen Raumordnungskommission zur räumlichen Entwicklung des deutschbelgischen Grenzraums vor, zumal sich diese Kommission z. Z. mit einer Bestandsaufnahme als Grundlage für die Erarbeitung grenzüberschreitender Zielvorstellungen in dieser Hinsicht befaßt, wenn nicht, wann kann mit einem Ergebnis gerechnet werden? Die in der Frage erwähnte Bestandsaufnahme als Grundlage für die Erarbeitung grenzüberschreitender Zielvorstellungen ist von der deutsch-belgischen Raumordnungskommission zu Beginn dieses Jahres beschlossen worden. Die Kommission hat mit dieser Aufgabe eine Arbeitsgruppe betraut, die unter ihrem belgischen Vorsitzenden bislang zweimal zusammengetreten ist und über die Bestandsaufnahme hinaus bereits eine Zusammenstellung der besonderen raumordnungspolitischen Probleme im deutsch-belgischen Grenzgebiet in Angriff genommen hat. Erste Ergebnisse der Arbeitsgruppe sind noch in diesem Jahr zu erwarten. Die Erarbeitung von Zielvorstellungen für die Entwicklung des gemeinsamen deutsch-belgischen Planungsraumes dürfte jedoch noch längere Zeit in Anspruch nehmen, nicht zuletzt deshalb, weil es sich hierbei um eine Aufgabe der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit handelt, für die bisher keine einschlägigen Erfahrungen vorliegen. Ein Termin für den Abschluß dieser Arbeiten läßt sich zur Zeit noch nicht nennen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Fragen A 74 und 75): Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 18. Juni 1974 7337* Wie hoch sind die Obergrenzen für Miete und Belastung in den einzelnen Ländern, und welche Änderungen haben sich gegenüber den Vorjahren ergeben? Welche Erfahrungen liegen der Bundesregierung bisher über die Anwendung des Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum vor, in welchen Fallgruppen wurde bisher das Zweckentfremdungsverbot überwiegend angewandt, und fällt nach Auffassung der Bundesregierung auch das Leerstehen von Wohnraum unter das Zweckentfremdungsverbot? Zu Frage A 74: Die Obergrenzen für Mieten im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau des Jahres 1974 (Wohnungsbauprogramm 1974) sind — aufgrund der Meldungen der Länder — letztmals nach dem Stande vom 1. März 1974 zusammengestellt worden. Die Aufstellung zeigt, daß die Eckwerte zwischen 3,60 DM und 4,70 DM je qm Wohnfläche /Monat liegen. Weiterhin ist in diesem Zusammenhang von Bedeutung, daß die Obergrenzen auch noch z. T. innerhalb der einzelnen Länder unterschiedlich hoch sind. Maßstab für die Differenzierung ist im allgemeinen die Einwohnerzahl der Orte oder die Ausstattung der Wohnungen. Ein Vergleich mit den Obergrenzen für Mieten nach dem Stand der Zusammenstellung vom i . März 1973 zeigt, daß die Eckwerte in den Ländern (ausgenommen Berlin, Niedersachsen und Schleswig-Holstein) in der letzten Zeit unverändert geblieben sind. Die Frage, ob eine aus einer Eigentumsmaßnahme resultierende Belastung noch tragbar ist, beurteilen die Länder im allgemeinen nicht anhand der Obergrenzen für Mieten, sondern messen sie in der Regel an dem Familieneinkommen. Die Eckwerte sind auch hier verschieden. Sie liegen z. B. bei der Mietobergrenze (Berlin) oder einem Betrag in Höhe von 1/3 des jährlichen Familieneinkommens (Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen). Ein Vergleich mit dem Jahre 1973 zeigt, daß bei den Eckwerten keine Veränderungen festgestellt werden konnten. Zu Frage A 75: Der Bundesregierung steht eigenes Erfahrungsmaterial über die Anwendung des Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum nicht zur Verfügung. Die für das Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen Herren Minister (Senatoren) der Länder sind daher darum gebeten worden, ihre Erfahrungen über die Anwendung des Zweckentfremdungsverbots mitzuteilen und auch darüber zu berichten in welchen Fallgruppen es bisher überwiegend angewandt worden ist. Sobald mir die Stellungnahmen der Länder vorliegen, werde ich Sie davon unterrichten. Ob nach geltendem Recht das Leerstehenlassen von Wohnraum als Zweckentfremdung anzusehen ist, kann letztverbindlich nur von den Gerichten entschieden werden. Die Landesjustizverwaltungen haben auf eine Anfrage des Bundesministers der Justiz überwiegend die Auffassung vertreten, daß es als Zweckentfremdung anzusehen sei, wenn der Verfügungsberechtigte Wohnraum Leerstehen läßt, obwohl eine Vermietung möglich wäre. Berlin hat dies in der zu Artikel 6 des Mietrechtsverbesserungsgesetzes ergangenen Verordnung vom 25. Juli 1972 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin S. 1455) ausdrücklich klargestellt. Einige Länder haben diese Auffassung in ihren Verwaltungsrichtlinien an die nachgeordneten Behörden mitgeteilt, so Bayern in dem Rundschreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 21. Februar 1972. Im Schrifttum wird diese Auffassung vor allem von SchmidtFutterer vertreten und in dem kürzlich erschienenen Kommentar „Wohnraumschutzgesetze" (unter Randnote IV 29 S. 245 ff.) näher begründet. Die Bundesregierung strebt eine Klarstellung, die auch von den Ländern für wünschenswert angesehen wird, an. Diese ist im Entwurf eines Modernisierungsgesetzes vorgesehen, der zur Zeit im Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau vorbereitet wird.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    (Zurufe: Ja!)


    (Zurufe: 3 : 0! Heiterkeit.)


    (Heiterkeit und Beifall. — Abg. Reddemann: Immer diese Fußballschleichwerbung!)

    — Drucksache 7/2244 —Berichterstatter: Abgeordneter Röhner
    b) Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (9. Ausschuß)

    — Drucksache 7/2224 —
    Berichterstatter: Abgeordneter Russe (Erste Beratung 88. Sitzung)

    Zur zweiten Lesung liegt uns auf Drucksache 7/2284 ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP vor. Hierzu hat das Wort Herr Abgeordneter Graf Lambsdorff.


Rede von Dr. Graf Otto Lambsdorff
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Die FDP-Fraktion begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes über kohlerechtliche Vorschriften und wird diesem Gesetzentwurf zustimmen. Wir haben den erfreulichen Eindruck, daß die Bereitschaft im Hause, hier zuzustimmen, ebenso breit ist, wie das beim Lebensmittelgesetz eben der Fall gewesen ist. Von Indexierungsabsichten der Opposition zu sprechen ist bei dieser Sachlage nicht notwendig.
Meine Damen und Herren, das Gesetz, um das es sich hier handelt, mit dem seinerzeit der Rationalisierungsverband für die deutsche Steinkohle ins Leben gerufen worden ist, ging damals davon aus, daß die Lage des Steinkohlenbergbaus in der Bundesrepublik eine öffentliche Hilfe für die notwendige Rationalisierung zur Verbesserung der Förderung und zur Steigerung der Rentabilität im deutschen Steinkohlenbergbau erforderlich machte. Bei der Verlängerung eines solchen Gesetzes oder, genauer gesagt, bei der Ausweitung des Finanzierungsrahmens müssen wir uns natürlich die Frage stellen, ob dieser Zweck erreicht worden ist; denn immerhin geht es um die Frage, ob der Plafond von 1,5 Milliarden DM auf die stattliche Summe von 3 Milliarden DM erhöht werden soll. Wenngleich es wahrscheinlich im Bereich der öffentlichen Finanzen nicht so ist, wie in dem der privaten, daß man am besten gar keine Bürgschaften übernimmt und zeichnet, sondern gleich in bar zahlt, so muß man doch hier die Frage stellen, ob wir eigentlich eine solche Erhöhung rechtfertigen können.
Nach meiner Überzeugung ist das der Fall. Die jährlich veröffentlichten Tätigkeitsberichte des Rationalisierungsverbandes geben deutlich zu erkennen, daß der Verband seine Aufgabe in vorbildlicher Weise — ich glaube, das kann man ruhig so sagen — erfüllt, und daß der Zweck des Gesetzes, so wie er seinerzeit konzipiert worden ist, im wesentlichen erreicht wurde. In der Zwischenzeit, nämlich seit der ersten Verabschiedung dieses Gesetzes, sind an Darlehen und Bürgschaften beinahe 1,9 Milliarden DM bewilligt worden, von denen der bei weitem größte Teil — weit mehr als 50 Prozent — auf Rationalisierungsvorhaben entfällt.
Natürlich ist die entscheidende Finanzierungsgrundlage für den Rationalisierungsverband einmal die Tatsache, daß er eine Körperschaft des öffentlichen Rechts geworden ist, und zum anderen selbstverständlich, daß wir ihm die Bundesbürgschaft zur Verfügung stellen.



Dr. Graf Lambsdorff
Der eben bereits erwähnte Plafond von 1,5 Milliarden DM sollte nach dem ursprünglichen Antrag der Bundesregierung um eine weitere Milliarde erhöht werden. Der Wirtschaftsausschuß hat einstimmig den Wunsch geäußert, dies nicht um eine Milliarde, sondern mit einer weiteren halben Milliarde um nunmehr insgesamt 1,5 Milliarden DM auf die Summe des Gesamtrahmens von 3 Milliarden DM festzusetzen. Dies erklärt sich sehr einfach. Der Ursprungsantrag auf Erhöhung stammt aus einer Zeit von November 1974. Seither ist — um es zurückhaltend auszudrücken — die Rolle der Steinkohle sicherlich mit neuer Bedeutung versehen worden. Seither sind die Aufgaben größer geworden. Daraus erklärt sich die hier erbetene und notwendige Erhöhung.
Es kommt hinzu — darauf komme ich bei dem gleich noch zu begründenden Änderungsantrag zu sprechen —, daß Umweltschutzinvestitionen in den Gesetzeszweck aufgenommen werden sollen. Daß hierfür erhebliche Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen, wissen wir. Und da wir immer wieder die Privatwirtschaft auffordern, solche Umweltschutzinvestitionen nicht an der Kostenseite scheitern zu lassen, müssen wir selbstverständlich in den Bereichen, in denen wir selber dafür verantwortlich und gewissermaßen zuständig sind, die gleiche Konsequenz ziehen. Deswegen ist im Wirtschaftsausschuß denn auch noch einstimmig darum gebeten worden, diesen zusätzlichen Plafond von 0,5 Milliarden DM zu bewilligen. Wir haben es begrüßt, daß sowohl der Bundesfinanzminister wie vor allem auch der Haushaltsausschuß dieser Anregung zugestimmt haben. In dieser Form liegt Ihnen jetzt auch die Ausschußfassung des Gesetzes vor.
Ich darf bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, daß wir uns darüber im klaren sein müssen — dies gilt natürlich in erster Linie für den Bundesfinanzminister , daß dieses Obligo tendenziell weiter steigen wird. Die Rückflüsse aus den ausgeliehenen Mitteln bzw. aus den bewilligten Darlehen und Bürgschaften gehen relativ langsam vor sich. Der Bedarf wird eher weiter steigen — und dies insbesondere dann, wenn wir weitere Anstrengungen machen müssen, uns aus der Energiequelle der heimischen Steinkohle zu versorgen. Diese Tendenz muß man sehen.
Wenn man sich auf der anderen Seite aber die von mir eben erwähnte und zitierte Geschäftsführung dieses Verbandes ansieht, so kann man, glaube ich, mit gutem Recht und mit Befriedigung feststellen, daß die erzielten Konditionen erheblich unter dem Marktdurchschnitt liegen. Dies liegt natürlich zum Teil daran, daß es sich um in früheren Zeiten gewährte bzw. aufgenommene Darlehen handelt. Die Geschäftsführung des Rationalisierungsverbandes war, insgesamt gesehen, in wirtschaftlicher Weise tätig. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, daß das Emissionsstanding des Rationalisierungsverbandes als Schuldner bei den Kapitalsammelstellen und bei denjenigen, die das Geld zur Verfügung stellen sollen, einwandfrei und in Ordnung ist.
Meine Damen und Herren, die Koalitionsfraktionen haben Ihnen auf Drucksache 7/2284 einen Änderungsantrag vorgelegt. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu diesem Antrag. Der Antrag beinhaltet im wesentlichen — ich brauche auf die Folgeeinzelheiten nicht einzugehen — die Einfügung eines neuen § 15 Abs. 3. Danach — dies war der Ausgangspunkt der Überlegungen, die zu diesem Änderungsantrag führten — soll es dem Rationalisierungsverband ermöglicht werden, auch Maßnahmen, die über den eng begrenzten Zweck der Rationalisierung hinausgehen, zu fördern und zu finanzieren. Ursprünglich war einmal daran gedacht worden, den Bereich der Maßnahmen nur durch Maßnahmen des Umweltschutzes zu erweitern. Dann war auch von sonstigen Finanzierungsmaßnahmen die Rede. Wir haben uns nach der Beratung im Wirtschaftsausschuß und der anschließenden Abstimmung zwischen den Koalitionsfraktionen dahin gehend geeinigt, eine Fassung zu wählen, die es einerseits ermöglicht, sonstige Finanzierungsmaßnahmen — hier ist also die Finanzierung von Umweltschutzmaßnahmen eingeschlossen — vorzunehmen, andererseits aber nicht die Finanzierung solcher Maßnahmen auf der Grundlage einer Bundesbürgschaft ermöglicht, die in den Zuständigkeitsbereich des einzelnen Unternehmens fallen. Wir hielten es nicht für richtig, daß Einzelfinanzierungen und eventuell auch die Finanzierung von verlustreichen Vorhaben — diese sind ja leider im Steinkohlebergbau niemals völlig auszuschließen — aus der Bilanz irgendeiner Aktiengesellschaft in die des Rationalisierungsverbandes übertragen werden. Letztlich muß der Bund im Falle solcher verlustreicher Vorhaben ohnehin einspringen; darüber sind wir uns alle im klaren. Wir wollten aber wenigstens eine klare Bilanz und keine Vermischung haben. Deswegen findet sich in unserem Änderungsantrag die Formulierung, daß diese sonstigen Finanzierungsmaßnahmen unter Beachtung der energiepolitischen Erfordernisse im Gesamtinteresse der Mitglieder des Rationalisierungsverbandes liegen müssen. Der Natur der Sache nach können und sollen hier also nicht dem einzelnen Unternehmen obliegende Aufgaben finanziert werden. Ich glaube, damit ist eine hinreichende Einschränkung gemacht worden. Sie wird noch dadurch verstärkt, daß in all diesen Fällen die Zustimmung des Bundeswirtschaftsministers gefordert wird. Der Bundeswirtschaftsminister muß also vorher gefragt werden, wenn irgendwelche über den Rationalisierungszweck hinausgehenden Vorhaben finanziert werden sollen. Dies scheint uns eine vernünftige, der Sache dienliche und dem Steinkohlebergbau nützliche Regelung zu sein. Wir bitten Sie deshalb, dem Änderungsantrag und auch dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zuzustimmenn.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Narjes.