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ID0710802300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 108. Sitzung Bonn, Dienstag, den 18. Juni 1974 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) 7307 A Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Bereinigung des Rechts im Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen (Gesetz zur Gesamtreform des Lebensmittelrechts) — Drucksache 7/255 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2255 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksachen 7/2243, 7/2269 — Zweite und dritte Beratung Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . 7307 D Egert (SPD) . . . . . . . . 7310 D Spitzmüller (FDP) 7315 D Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) . 7318 B Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) . 7320 C Frau Dr. Focke, Bundesminister (BMJFG) 7322 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kohlerechtlicher Vorschriften — Drucksache 7/1770 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2244 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/2224 — Zweite und dritte Beratung Dr. Graf Lambsdorff (FDP) . . . . 7326 C Dr. Narjes (CDU/CSU) 7327 D Wolfram (SPD) 7328 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung — Drucksachen 7/1590, 7/1989 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/2249 — Zweite und dritte Beratung Scheu (SPD) . 7329 C Dr. Frerichs (CDU/CSU) . . . . 7330 D Frau Lüdemann (FDP) 7331 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. Januar 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Südafrika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen — Drucksache 7/1713 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2262 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 3731 C II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 18. Juni 1974 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Leuchtmittelsteuergesetzes — Drucksache 7/1980 —, Bericht und Antrag des Finanzausschusses — Drucksache 7/2261 — Zweite und dritte Beratung 7331 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1974 (ERP- Wirtschaftsplangesetz 1974) — Drucksache 7/1979 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/2252 — Zweite und dritte Beratung 7332 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 27. Mai 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Togo über den Luftverkehr — Drucksache 7/1779 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr — Drucksache 7/2221 — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 7332 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Flugsicherung — Drucksache 7/2095 —, Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO — Drucksache 7/2258 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr — Drucksache 7/2257 — Zweite und dritte Beratung 7332 C Entwurf eines Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch — Drucksache 7/550 —, Zweiter Bericht und Antrag des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform — Drucksache 7/2222 — Zweite und dritte Beratung 7332 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechte am Festlandsockel — Drucksache 7/1963 —, Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 7/2225 — Zweite und dritte Beratung . . . . . 7333 A Entwurf eines Gesetzes über die Ermächtigung des Landes Baden-Württemberg zur Rechtsbereinigung — Drucksache 7/2206 — Erste Beratung . . . . . . . . . 7333 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Antrag der Abgeordneten Mick, Dr. Schneider, Sauer [Salzgitter], Nordlohne, Schmöle, Link, Dr. Prassler, Dr. Klein [Stolberg], Niegel und der Fraktion der CDU/CSU) — Drucksache 7/2207 — Erste Beratung 7333 C Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung gesetzlich festgelegter Zuständigkeiten an die Neuabgrenzung der Geschäftsbereiche von Bundesministern (Zuständigkeitsanpassungs-Gesetz) — Drucksache 7/2214 — Erste Beratung . . . . . . . . . 7333 C Antrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Änderung der Bezeichnung und Mitgliederzahl von Ausschüssen — Drucksache 7/2251 — 7333 C Ubersicht 8 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 7/2218 — . . . . 7333 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die vorstehenden Außenkanten — Drucksachen 7/1612, 7/2220 — . . . . 7333 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Empfehlung des Rates über die Koordinierung der Entwicklungspolitik der Mitgliedstaaten und die strukturellen Angleichungen von Unternehmen des Luftfahrtsektors Mitteilung der Kommission an die Mitgliedstaaten über einen gemeinschaftlichen Rahmen für die Beihilfen für Forschung und Entwicklung, für Investition und für die Vermarktung im Gemeinsamen Markt betreffend Zivilflugzeuge, die im Rahmen Transnationaler Programme in der Gemeinschaft gebaut werden Richtlinie des Rates über den Erlaß gemeinsamer Bestimmungen für Kreditversicherung, Kredite, Wechselkursgarantien und Garantien gegen Preissteigerung für die Ausfuhr von Zivilflugzeugen, die im Rahmen Transnationaler Programme in der Gemeinschaft gebaut werden, nach Drittländern Mitteilung der Kommission über die zolltechnische Situation der Erzeugnisse des Flugsektors — Drucksachen V1/3333, 7/2227 — 7334 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 18. Juni 1974 III Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission an den Rat betreffend den Schiffbau — Drucksachen 7/1315, 7/2228 — 7334 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu der von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Mitteilung der EG-Kommission an den Rat über die Politik der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Datenverarbeitung — Drucksachen 7/1531, 7/2229 — . . . . . . 7334 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die Anwendung des in Artikel i 19 EWGV niedergelegten Grundsatzes des gleichen Entgelts für Manner und Frauen — Drucksachen 7/1415, 7/2253 — 7334 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für einen Ratsbeschluß über die Beteiligung des Europäischen Sozialfonds an Maßnahmen zugunsten der im Schiffbau Beschäftigten — Drucksachen 7/1672, 7/2254 — 7334 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Geräuschpegel in Ohrenhöhe der Fahrer von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern — Drucksachen 7/1998, 7/2248 — 7334 C Nächste Sitzung 7334 D Anlagen Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten . 7335* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With (BMJ) auf die Fragen A 45 und 46 — Drucksache 7/2197 vom 6. 6. 74 — des Abg. Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) : Regelung der Organentnahme zum Zwecke der Transplantation; Organspenderausweise 7335* C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen A 55 und 56 — Drucksache 7/2197 vom 6. 6. 74 — des Abg. Lambinus (SPD) : Presseberichte über vermutete Verstöße deutscher Firmen gegen die Rhodesiensanktionen 7335* D Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 57 — Drucksache 7/2197 vom 6. 6. 74 — des Abg. Walkhoff (SPD) : Verbraucherberatung und -aufklärung für Spätaussiedler 7336* B Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Frage A 73 — Drucksache 7/2197 vom 6. 6. 74 — des Abg. Milz (CDU/CSU) : Ergebnisse der deutsch-belgischen Raumordnungskommission zur räumlichen Entwicklung des deutsch-belgischen Grenzraums 7336* C Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Fragen A 74 und 75 — Drucksache 7/2197 vom 6. 6. 74 — des Abg. Schneider (CDU/CSU) : Obergrenzen für Miete und Belastung in den einzelnen Ländern; Erfahrungen über die Anwendung des Zweckentfremdungsverbots . . . . . . . . 7336* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 18. Juni 1974 7307 108. Sitzung Bonn, den 18. Juni 1974 Stenographischer Bericht Beginn: 15.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Achenbach * 19. 6. Dr. Ahrens *** 22. 6. Dr. Aigner * 21. 6. Dr. Arnold 18. 6. Behrendt * 19. 6. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 21. 6. Buchstaller 21. 6. Büchner (Speyer) *** 21. 6. Brandt (Grolsheim) 22.6. Dr. Corterier * 21. 6. Dr. Dregger *** 21. 6. Entrup 22.6. Dr. Freiwald 22.6. Gerlach (Emsland) * 21. 6. Gewandt 19. 6. Dr. Gradl 23.6. Groß 21.6. Dr. Haenschke 22. 6. Jäger (Wangen) 23.6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 21. 6. Kleinert 21.6. Krall * 18.6. Frhr. von Kühlmann-Stumm 18.6. Lemmrich *** 22.6. Dr. Lohmar 22. 6. Dr. Mende *** 21.6. Müller (Mülheim) * 19. 6. Mursch (Soltau-Harburg) * 19. 6. Dr.-Ing. Oetting 18. 6. Frau Pack 19.6. Pawelczyk *** 21. 6. Röhner 18. 6. Schedl 18. 6. Scheel 22. 6. Schmidt (Kempten) 21. 6. Schmidt (München) * 21. 6. Schmidt (Würgendorf) 22. 6. Schmöle 30.6. Schonhofen 21. 6. Schwabe * 21.6. Seefeld * 20. 6. Sieglerschmidt *** 21. 6. Dr. Starke (Franken) * 21. 6. Stienen 19. 6. Straßmeir 21. 6. Dr. Warnke 18. 6. Weber (Heidelberg) 18. 6. Windelen 18. 6. Frau Dr. Wolf *** 21. 6. Wurbs 21.6. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Fragen A 45 und 46) : Beabsichtigt die Bundesregierung, eine gesetzliche Regelung zu treffen, um eine generelle Organentnahme zum Zwecke der Transplantation ohne ausdrückliche Einholung einer Zustimmung irgendeiner Person zu ermöglichen? Beabsichtigt die Bundesregierung, bundeseinheitlich Organspenderausweise auszugeben, falls ja, wann ist damit zu rechnen? Zu Frage A 45: Auf Beschluß der 42. Justizministerkonferenz ist eine aus Medizinern und Juristen zusammengesetzte Arbeitsgruppe gebildet worden, die Anfang Juli d. J. zu ihrer ersten Arbeitstagung im Bundesministerium der Justiz zusammentreten wird. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, die Frage einer gesetzlichen Regelung der Transplantationsproblematik zu prüfen. Dabei sollen auch die vielschichtigen und schwierigen Einwilligungsfragen einer Lösung zugeführt werden. Ohne den Ergebnissen der Arbeitsgruppe vorgreifen zu wollen, kann jedoch schon jetzt gesagt werden, daß diese eine Reihe widerstreitender Gesichtspunkte gegeneinander abzuwägen haben wird. Denn das Anliegen der Medizin, Patienten durch Transplantation zu heilen oder sogar vor dem Tode zu bewahren, wird nicht selten in Konflikt geraten mit dem Selbstbestimmungsrecht des einzelnen, das auch die Entscheidung über den eigenen Körper für die Zeit nach dem Tode umfaßt. Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß es bei der hier angeschnittenen Frage nicht nur darum geht, Pietät gegenüber Verstorbenen zu üben, sondern auch darum, dem heute Lebenden die Gewißheit zu geben, daß sein Wille nicht ohne zwingende Not übergangen werden wird. Der Gesetzgeber wird deshalb - je nach Fallgestaltung - zwischen den unterschiedlichen Belangen abzuwägen haben. Die Ergebnisse der schon genannten Arbeitsgruppe werden jedoch zunächst abzuwarten sein. Zu Frage A 46: Im Rahmen der Erörterungen der Arbeitsgruppe wird auch die Frage geprüft werden, wie dem Wunsche der Spender von Organtransplantaten nach Sichtbarmachung ihres Spenderwillens entgegengekommen werden kann. Auf jeden Fall wäre eine einheitliche Form dieser Erklärung zu begrüßen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lambinus (SPD) (Drucksache 7/2197 Fragen A 55 und 56) : 7336* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 18. Juni 1974 Auf wie viele Fälle von vermuteten Verstößen deutscher Firmen gegen die Rhodesiensanktionen ist die Bundesregierung vom Sanktionsausschuß der Vereinten Nationen bisher hingewiesen worden, und welches waren Form und Ergebnis der daraufhin veranlaßten Ermittlungen? Wann sind der Bundesregierung vom Sanktionsausschuß der Vereinten Nationen Unterlagen über die zuletzt im Nachrichtenmagazin „Der Spiegel" vom 3. Juni 1974 erwähnten Vermutungen zugeleitet worden, denenzufolge die deutschen Unternehmen Klöckner-Werke AG, Neunkircher Eisenwerk AG sowie die Deutsche Bank AG in ein Projekt zur Kapazitätserweiterung der „Rhodesian Iron and Steel Company" verwickelt sein sollen, und welche Ermittlungen sind von der Bundesregierung daraufhin veranlaßt worden? Zu Frage A 55: Die Bundesregierung ist seit 1968 in etwa 40 Fällen vom Sanktionsausschuß der Vereinten Nationen auf vermutete Verstöße deutscher Firmen gegen die Südrhodesien-Bestimmungen hingewiesen worden.*) Die daraufhin veranlaßten Ermittlungen wurden nach dem Außenwirtschaftsgesetz von den zuständigen Oberfinanzdirektionen in Form von Betriebsprüfungen bei den betroffenen Firmen durchgeführt, und zwar mit folgendem Ergebnis: — In drei Fällen handelte es sich um die Abwicklung von Altverträgen aus der Zeit vor dem Südrhodesien-Embargo; hier lag kein Verstoß gegen die einschlägigen Bestimmungen vor. — Bei einem weiteren Hinweis konnte der Verdacht eines Verstoßes ausgeräumt werden; dieser Fall wurde dann auch in der Sanktionsliste der Vereinten Nationen gestrichen. — In einem Fall hat sich der Verdacht des Sanktionsausschusses bestätigt; gegen die betroffene Firma läuft zur Zeit ein Bußgeldverfahren. — In den übrigen Fällen konnte kein Beweis für einen Verstoß erbracht werden. Zu Frage A 56: Der Generalsekretär der Vereinten Nationen hat der Bundesregierung mit Note vom 3. Mai 1974 — eingegangen im Auswärtigen Amt am 15. Mai 1974 — den Zeitungsausschnitt der Sunday Times vom 14. April 1974 übermittelt, auf den Sie sich in Ihrer Anfrage vom 19. April 1974 bezogen haben. Die Bundesregierung hat jedoch bereits unmittelbar nach Bekanntwerden der Meldung der Sunday Times Ermittlungen über die zuständigen Oberfinanzdirektionen eingeleitet und sich auf diplomatischem Wege weitere Unterlagen über den Vorgang beschafft. Erste Überprüfungen bei den betroffenen Firmen haben bereits stattgefunden. Ein endgültiges Ergebnis liegt noch nicht vor. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Walkhoff (SPD) (Drucksache 7/2197 Frage A 57): *) In der kurzen zur Beantwortung der Frage zur Verfügung stehenden Zeit konnte die Zahl nicht ganz genau ermittelt werden. Welche Maßnahmen wurden bisher getroffen, um Spätaussiedlern durch eine umfassende Verbraucherberatung und -aufklärung die Voraussetzung dafür zu geben, sich in einer ihnen ungewohnten „Konsumgesellschaft" zurechtzufinden? Die Betreuungsmaßnahmen für Spätaussiedler werden von den Ländern durchgeführt. Inwieweit darin eine Verbraucherberatung eingeschlossen ist, ist hier nicht bekannt. Vom Bundesministerium des Innern ist jedoch ein Wegweiser für Aussiedler herausgegeben worden, in den — auf besonderem Blatt — Warnungen vor unseriösen Geschäftemachern aufgenommen worden sind. Die Bundesregierung wird sich mit den Ländern in Verbindung setzen, um zu prüfen, ob im Rahmen der von diesen durchgeführten Betreuungsmaßnahmen die Verbraucherberatung und Aufklärung verstärkt werden kann. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Frage A 73) : Liegen bereits erste Ergebnisse der deutsch-belgischen Raumordnungskommission zur räumlichen Entwicklung des deutschbelgischen Grenzraums vor, zumal sich diese Kommission z. Z. mit einer Bestandsaufnahme als Grundlage für die Erarbeitung grenzüberschreitender Zielvorstellungen in dieser Hinsicht befaßt, wenn nicht, wann kann mit einem Ergebnis gerechnet werden? Die in der Frage erwähnte Bestandsaufnahme als Grundlage für die Erarbeitung grenzüberschreitender Zielvorstellungen ist von der deutsch-belgischen Raumordnungskommission zu Beginn dieses Jahres beschlossen worden. Die Kommission hat mit dieser Aufgabe eine Arbeitsgruppe betraut, die unter ihrem belgischen Vorsitzenden bislang zweimal zusammengetreten ist und über die Bestandsaufnahme hinaus bereits eine Zusammenstellung der besonderen raumordnungspolitischen Probleme im deutsch-belgischen Grenzgebiet in Angriff genommen hat. Erste Ergebnisse der Arbeitsgruppe sind noch in diesem Jahr zu erwarten. Die Erarbeitung von Zielvorstellungen für die Entwicklung des gemeinsamen deutsch-belgischen Planungsraumes dürfte jedoch noch längere Zeit in Anspruch nehmen, nicht zuletzt deshalb, weil es sich hierbei um eine Aufgabe der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit handelt, für die bisher keine einschlägigen Erfahrungen vorliegen. Ein Termin für den Abschluß dieser Arbeiten läßt sich zur Zeit noch nicht nennen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 7/2197 Fragen A 74 und 75): Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 18. Juni 1974 7337* Wie hoch sind die Obergrenzen für Miete und Belastung in den einzelnen Ländern, und welche Änderungen haben sich gegenüber den Vorjahren ergeben? Welche Erfahrungen liegen der Bundesregierung bisher über die Anwendung des Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum vor, in welchen Fallgruppen wurde bisher das Zweckentfremdungsverbot überwiegend angewandt, und fällt nach Auffassung der Bundesregierung auch das Leerstehen von Wohnraum unter das Zweckentfremdungsverbot? Zu Frage A 74: Die Obergrenzen für Mieten im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau des Jahres 1974 (Wohnungsbauprogramm 1974) sind — aufgrund der Meldungen der Länder — letztmals nach dem Stande vom 1. März 1974 zusammengestellt worden. Die Aufstellung zeigt, daß die Eckwerte zwischen 3,60 DM und 4,70 DM je qm Wohnfläche /Monat liegen. Weiterhin ist in diesem Zusammenhang von Bedeutung, daß die Obergrenzen auch noch z. T. innerhalb der einzelnen Länder unterschiedlich hoch sind. Maßstab für die Differenzierung ist im allgemeinen die Einwohnerzahl der Orte oder die Ausstattung der Wohnungen. Ein Vergleich mit den Obergrenzen für Mieten nach dem Stand der Zusammenstellung vom i . März 1973 zeigt, daß die Eckwerte in den Ländern (ausgenommen Berlin, Niedersachsen und Schleswig-Holstein) in der letzten Zeit unverändert geblieben sind. Die Frage, ob eine aus einer Eigentumsmaßnahme resultierende Belastung noch tragbar ist, beurteilen die Länder im allgemeinen nicht anhand der Obergrenzen für Mieten, sondern messen sie in der Regel an dem Familieneinkommen. Die Eckwerte sind auch hier verschieden. Sie liegen z. B. bei der Mietobergrenze (Berlin) oder einem Betrag in Höhe von 1/3 des jährlichen Familieneinkommens (Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen). Ein Vergleich mit dem Jahre 1973 zeigt, daß bei den Eckwerten keine Veränderungen festgestellt werden konnten. Zu Frage A 75: Der Bundesregierung steht eigenes Erfahrungsmaterial über die Anwendung des Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum nicht zur Verfügung. Die für das Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen Herren Minister (Senatoren) der Länder sind daher darum gebeten worden, ihre Erfahrungen über die Anwendung des Zweckentfremdungsverbots mitzuteilen und auch darüber zu berichten in welchen Fallgruppen es bisher überwiegend angewandt worden ist. Sobald mir die Stellungnahmen der Länder vorliegen, werde ich Sie davon unterrichten. Ob nach geltendem Recht das Leerstehenlassen von Wohnraum als Zweckentfremdung anzusehen ist, kann letztverbindlich nur von den Gerichten entschieden werden. Die Landesjustizverwaltungen haben auf eine Anfrage des Bundesministers der Justiz überwiegend die Auffassung vertreten, daß es als Zweckentfremdung anzusehen sei, wenn der Verfügungsberechtigte Wohnraum Leerstehen läßt, obwohl eine Vermietung möglich wäre. Berlin hat dies in der zu Artikel 6 des Mietrechtsverbesserungsgesetzes ergangenen Verordnung vom 25. Juli 1972 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin S. 1455) ausdrücklich klargestellt. Einige Länder haben diese Auffassung in ihren Verwaltungsrichtlinien an die nachgeordneten Behörden mitgeteilt, so Bayern in dem Rundschreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 21. Februar 1972. Im Schrifttum wird diese Auffassung vor allem von SchmidtFutterer vertreten und in dem kürzlich erschienenen Kommentar „Wohnraumschutzgesetze" (unter Randnote IV 29 S. 245 ff.) näher begründet. Die Bundesregierung strebt eine Klarstellung, die auch von den Ländern für wünschenswert angesehen wird, an. Diese ist im Entwurf eines Modernisierungsgesetzes vorgesehen, der zur Zeit im Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau vorbereitet wird.
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    Rede von Dr. Katharina Focke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich möchte hier nachdrücklich feststellen: Für die Verbraucher in unserem Lande ist die heutige Entscheidung des Bundestages über die Gesamtreform des Lebensmittelrechts von außerordentlicher Bedeutung. Mehr Schutz vor schädlichen Stoffen in der Nahrung, mehr Schutz vor Resten von Arzneimitteln, von Pflanzenschutzmitteln oder Chemikalien aus der Umwelt in Fleisch, Milch, Obst und Gemüse, mehr Gesundheitsschutz bei Kosmetika und Bedarfsgegenständen, die mit Lebensmitteln oder unmittelbar mit dem menschlichen Körper in Berührung kommen, mehr Schutz vor irreführender Werbung, bessere Information über Inhalt und Haltbarkeit von Lebensmitteln, klarere Gebrauchsanweisungen z. B. für kosmetische Mittel, Wasch- und Reinigungsmittel, eine schärfere Lebensmittelüberwachung und Kontrolle von importierten Waren — das alles und noch mehr bringt der jetzt zur dritten Lesung anstehende Entwurf des Gesetzes mit dem



    Bundesminister Frau Dr. Focke
    langen Namen „Gesetz zur Neuordnung und Bereinigung des Rechts im Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen" für die Bürger unseres Landes.
    Dabei heißt der rote Faden — dies ist mit anderen Worten schon gesagt worden —: den Verbraucher vor Gesundheitsschäden und vor Täuschung noch besser als bisher zu schützen, ohne die wirtschaftliche Entwicklung unnötig zu behindern. Für viele Verbraucher gab es in den vergangenen Jahren Anlässe zur Sorge und Beunruhigung über Mißstände bei der Gewinnung und der Herstellung von Lebensmitteln, kosmetischen Produkten und Bedarfgegenständen. Diese Sorgen sollen ihnen genommen werden. Ich erinnere an Fälle von Antibiotika und Oestrogen in Kalbfleisch, an Bleilässigkeit von Keramikgeschirr, an Unfälle, weil auf einem Spülmittel eine schöne Zitrone aufgemalt war und man es aus Versehen mit Saft verwechselt hatte, oder an den tragischen Tod von 17 Säuglingen in Frankreich wegen zu hoher Dosen von Hexachlorophen in Kosmetika. All das und andere Gefahren sollen vermieden werden.
    Das Interesse an der Erhaltung der Gesundheit, an einer vernünftigen und gesunden Lebensweise und an einer der Gesundheit dienenden Umwelt nimmt ständig zu. Damit wächst das kritische Bewußtsein der Bürger und steigen die Forderungen gegenüber uns politisch Verantwortlichen.
    Die Bundesregierung ist sich dieser hohen Verantwortung bewußt und mißt den zu bewältigenden Aufgaben der Gesundheits-, Verbraucher- und Umweltpolitik, die sich ja teils ergänzen, teils decken, einen wachsenden Rang bei, wie es die Entwicklung unserer hochtechnisierten Industriegesellschaft zunehmend erfordert. Der Staat darf einfach den Bürger nicht allein lassen, wenn es darum geht, Gefahren abzuwenden, vor denen sich der einzelne immer weniger selber schützen kann. Die Gesamtreform des Lebensmittelrechts ist eine sowohl umfassende wie konkrete Maßnahme hierzu. Sie soll und wird das Maß an Verbraucherschutz garantieren, das die Verbraucher im Interesse einer gesunden Lebensführung und einer wahrheitsgemäßen Information erwarten, das Maß an Verbraucherschutz, das erforderlich ist, um den Anforderungen der heutigen vorbeugenden Gesundheitssicherung gerecht zu werden.
    Aber auch für Industrie und Handel wird das Gesetz nicht nur notwendige Veränderungen, sondern auch Verbesserungen bringen. Dies gilt im besonderen für die umfassende Rechtsbereinigung und die Neuregelung von Spezialgebieten, z. B. für die Neugestaltung des Lebensmittelstrafrechts. Zwar ist beklagt worden, daß hier noch nicht alles an Detailgesetzen mit eingebracht wurde. Aber ich darf daran erinnern, daß von der vorgesehenen Neuordnung insgesamt 16 Gesetze betroffen sind und mehr als 40 Rechtsverordnungen geändert werden; ferner wird eine Reihe neuer Verordnungen erlassen werden, die den heutigen Gegebenheiten entsprechen und — das ist nun wieder sehr wichtig — bundeseinheitliche Regelungen insbesondere auf dem Hygienegebiet erstmalig ermöglichen.
    Den berechtigten Forderungen nach einer größeren Übersichtlichkeit des Rechtsstoffes und nach einer besseren Handhabung wird durch die Behandlung der diesem Gesetz unterliegenden Erzeugnisse in jeweils gesonderten Abschnitten für Lebensmittel, kosmetische Mittel, Tabakerzeugnisse, Bedarfsgegenstände Rechnung getragen. Frau Kollegin Neumeister, — auf Ihre Anmerkungen — ernsthaft ist ja bei dieser Runde der Diskussion das Auseinanderreißen dieses Gesetzes im Unterausschuß gar nicht mehr wirklich diskutiert worden.
    Die beklagten vorgesehenen Ermächtigungen — ich selber verstehe sehr wohl, daß dies eine ständige Beunruhigung in Parlamenten bedeutet — waren unumgänglich, wenn die Möglichkeit geschaffen werden sollte, flexible und auf das jeweilige Erzeugnis oder eine ganze Produktgruppe speziell zugeschnittene Regelungen zu treffen, insbesondere wenn wir, wie in vergleichbaren Bereichen, die ständig notwendige Anpassung an technische und wirtschaftliche Entwicklungen sehen und ihr gerecht werden wollen.
    Ich weiß, daß manche Vorschriften des Gesetzes aus dem Blickpunkt der Unternehmen anders und vielleicht weniger ausgewogen und weniger notwendig erscheinen, als wir es sehen oder als die Verbraucher es beurteilen. Aber bei widerstreitenden Interessen muß dem Schutz der Gesundheit Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen eingeräumt werden. Trotzdem meine ich, daß in dem Gesetzentwurf der Wirtschaft keine unzumutbaren Beschränkungen auferlegt sind und ein übertriebener Perfektionismus vermieden wurde. Daß heute umfangreichere, strengere, Auflagen für Produktion und Handel erforderlich sind als vor 20 oder gar vor 50 Jahren, hängt einfach mit der zunehmenden Industrialisierung der Lebensmittelproduktion, mit den modernen Methoden der Agrarproduktion, mit der Entwicklung neuer Produkte, mit dem Massenkonsum, dem internationalen Warenhandel und der zunehmenden Verwendung chemischer Stoffe aller Art zusammen. Der Gesetzgeber muß daher das Instrumentarium ständig verbessern oder neu schaffen, das dem Staat ein notwendiges und rasches Eingreifen im Interesse der Bürger ermöglicht, und zwar auf einer klaren Rechtsgrundlage.
    Sie werden verstehen, daß mir die Zustimmung der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher für dieses Gesetzesvorhaben besonders wichtig war. Denn in erster Linie geht es natürlich hier um die Verbraucher. Aber ich freue mich, daß es auch gelungen ist, weitgehende Übereinstimmung mit den betroffenen Wirtschaftskreisen, speziell mit der Lebensmittelwirtschaft, zu erzielen. Es hat sich bewährt, daß Verbraucher, Handel und Industrie von Anfang an beteiligt waren und somit gemeinsam mit erfahrenen und anerkannten Wissenschaftlern die Bewältigung der vielseitigen Probleme angegangen worden sind. Das Verständnis für das Notwendige einerseits, das Erreichbare, das Machbare andererseits hat sich in dieser Zusammenarbeit verstärkt.



    Bundesminister Frau Dr. Focke
    In eingehenden Beratungen der Ausschüsse und des Unterausschusses ist der Regierungsentwurf in seinen Zielsetzungen, in seiner Form und in seinem wesentlichen Inhalt bestätigt worden. Dies zeigt, daß es gelungen ist, gesundheits- und verbraucherpolitische Leitlinien zu entwickeln, die unabhängig vom politischen Standort als erforderlich und richtig angesehen wurden, um dem Sicherheits- und Informationsbedürfnis in unserer modernen Gesellschaft gerecht zu werden.
    Kernstück der Gesamtreform — ich betone: unter dem Gesichtspunkt des vorbeugenden Gesundheitsschutzes; dies ist ein ganz wichtiger neuer roter Faden — sind die verschärften Vorschriften gegen den Zusatz von Chemikalien aller Art bei der Lebensmittelproduktion sowie gegen Rückstände z. B. von Pflanzenschutzmitteln auf ,Obst 'und Gemüse und von Arzneimitteln in Fleisch, Geflügel oder Milch. Vor allem geht es auch darum, den Verbraucher vor solchen Lebensmitteln zuschützen, die durch Verunreinigungen aus der Umwelt beeinträchtigt sind; ich erinnere an quecksilberverseuchte Fische. Die Möglichkeiten, künftig bereits zur Verhütung einer Gesundheitsgefährdung ordnend einzugreifen, werden geschaffen.
    Bei den Kosmetika wird das Verbotsprinzip für die Verwendung rezeptflichtiger Arzneimittel eingeführt, d. h. zur Klarstellung: diese müssen im einzelnen ausdrücklich erlaubt werden und sind im allgemeinen verboten. Durch Rechtsverordnungen können auch bestimmte andere Stoffe für die Herstellung von kosmetischen Mitteln verboten oder beschränkt werden. Das bedeutet, daß für das große Gebiet der Kosmetika erstmals die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um das Maß an Schutz zu sichern, das im Interesse der Gesundheit notwendig ist.
    Das gilt auch für den großen 'Bereich der Bedarfsgegenstände, z. B.solcher, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, also Verpackungsmaterial oder Kunststoffe, Spielzeug, Wasch- und Reinigungsmittel, Insekten- und Haushaltssprays.
    Bei der Bestimmung darüber, welche Stoffe bei der Herstellung von Tabakerzeugnissen verwendet werden dürfen, kann es sich hingegen, meine Damen und Herren, leider nicht darum handeln, das gesundheitliche Risiko auszuschalten, denn Rauchen ist immer gesundheitsschädlich. Das gilt auch für die sauberste und reinste Zigarette. Aber außer dem Tabak können andere Stoffe beim Rauchen noch ein zusätzliches Risiko bedeuten, und das wenigstens muß nach Möglichkeit abgewendet werden.

    (Abg. Schulte [Unna] : Immer die Nichtraucher!)

    Ein Teil der Regelungen dient deshalb vor allem dem Ziel, dem Verbraucher wichtige Hinweise für die Beurteilung von Tabakerzeugnissen zu geben und ihn auf die gesundheitlichen Gefahren aufmerksam zu machen.

    (4 lange sich eine Ware hält, wie frisch sie ist, ob Konservierungsund Farbstoffe oder andere Chemikalien zugesetzt sind. Das neue Gesetz schafft hierfür in vielfältiger Weise Voraussetzungen und hilft damit, den Markt übersichtlicher, die Kaufentscheidung leichter, die Stellung des Verbrauchers am Markt also stärker zu machen. Der Verbraucher sollte sich auch darauf verlassen können, daß das, was er durch Werbebotschaften vermittelt bekommt, zutreffend ist; auch das ist sein gutes Recht. Irreführende Werbung kann nicht mehr als ein reines Kavaliersdelikt angesehen werden; dafür ist Werbung heute zu bedeutungsvoll, sind ihre Auswirkungen auf Wettbewerb und Verbraucherverhalten zu groß. Bereits nach geltendem Recht sind sowohl zum Schutz der Gesundheit als auch zum Schutz vor Täuschung irreführende Werbeaussagen verboten, Werbebeschränkungen vorgesehen, Kennzeichnungsvorschriften üblich. Aber es hat sich zunehmend gezeigt, daß weder das Lebensmittelgesetz noch das Heilmittelwerbegesetz noch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ausreichend sind, um Mißstände abzustellen und Täuschungen zu verhindern. So werden künftig Werbeaussagen verboten sein, die Lebensmitteln und Kosmetika Wirkungen beilegen, die diesen nach den Erkenntnissen der Wissenschaft nicht zukommen oder die wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert sind — wobei dies, ( Frau Kollegin Neumeister, natürlich wiederum keine allzu perfektionistische Vorstellung von Wissenschaft in diesem Zusammenhang bedeutet, sondern das, was zu diesem Nachweis eben notwendig ist. Bei kosmetischen Mitteln darf nicht — ein weiterer Punkt — fälschlich der Eindruck erweckt werden, daß ein Erfolg mit Sicherheit zu erwarten ist; das ist eines der Probleme, mit denen wir es in der Werbung doch gelegentlich zu tun haben. Dem Verbraucher darf dann auch nicht mehr der Eindruck vermittelt werden, ein Nahrungsmittel würde Krankheiten beseitigen oder lindern oder verhüten. Kurz, einem Lebensmittel darf nicht der Anstrich eines Arzneimittels beigegeben werden. Zweifellos wird hiervon ein Teil der zur Zeit praktizierten Werbung betroffen. Vielleicht sollte ich deshalb sagen: auch für mich ist Werbung durchaus ein Bestandteil der modernen Wirtschaft. Aber auch sie muß sich an den allgemeinen Zielen unserer Gesellschaft orientieren und ihren Anforderungen gerecht werden. Wahrheit in der Werbung ist kein unbilliges Verlangen, sondern eine selbstverständliche Forderung. Hierfür gewisse Voraussetzungen gesetzlich zu verankern bedeutet nicht weniger, sondern mehr Marktwirtschaft, denn sie muß ihren Prinzipien nach den Interessen der Verbraucher ebenso Rechnung tragen wie denen der Produzenten. Ich begrüße es deshalb, daß die im Gesetzentwurf vorgesehenen Werbebeschränkungen in der parlaBundesminister Frau Dr. Focke mentarischen Beratung bestätigt und sogar noch erweitert wurden, z. B. durch das Verbot der Werbung in Rundfunk und Fernsehen für Zigaretten, zigarettenähnliche Tabakerzeugnisse und, wie ich soeben zu meiner Erleichterung und als Abkürzungsformel vernommen habe, für das „Selbstdrehen". Das ist nur ein begrenztes Werbeverbot, obwohl Rauchen absolut gesundheitsschädlich ist. Den einen geht das schon zu weit; andere kritisieren an dieser Stelle die Zurückhaltung des Gesetzgebers. Ich möchte gern offen aussprechen: die jetzt gefundene Regelung scheint mir ein Kompromiß für hier und heute zwischen gesundheitlichen und wirtschaftlichen Interessen zu sein. Die Aufgabe moderner Gesundheitspolitik muß es nun um so mehr sein, umfassende Aufklärungskampagnen über die Gefahren des Rauchens durchzuführen, über die gesundheitlichen Folgen vor allem Jugendliche aufzuklären, den Nichtraucherschutz auszubauen, Einfluß auf die Rauchergewohnheiten der „Risikogruppe Vielraucher" zu gewinnen und werbliche Impulse auf diese Weise aufzufangen. Werbung für das Rauchen und Aufklärung gegen das Rauchen werden weiter erst recht miteinander konkurrieren. Es liegt auf der Hand, daß eine Antiwerbung um so erfolgreicher sein kann, je stärker die Konsumwerbung beschränkt ist, und um so mehr verstärkt werden muß, je mehr Raum der Tabakwerbung bleibt. In diesem Widerspruch also werden wir uns weiter bewegen. Meine Damen und Herren, der Erfolg lebensmittelrechtlicher Regelungen steht und fällt — das ist hier von allen hervorgehoben worden — mit einer funktionierenden Überwachung. Die über das bisherige Recht erheblich hinausgehenden Kontrollvorschriften, die die Überwachung vereinheitlichen sollen, die dazu beitragen sollen, Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, sind deshalb unerläßlich. Mehr fachlich qualifizierte Kräfte, auf allen Ebenen wirkungsvollere Methoden, u. a. einheitliche Analysemethoden und große, leistungsfähige Untersuchungsanstalten, sollen das erreichen. Sie sind sowohl für die Kontrolle im Inland als auch für eine wirksame Einfuhrkontrolle notwendig. Der Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit hat deshalb in seiner Entschließung die Bundesregierung und die Landesregierungen gebeten, die erforderlichen personellen, sachlichen, organisatorischen Maßnahmen zu treffen. Die finanziellen Aufwendungen hierfür sind unumgänglich, wenn wir dem Bürger die Gewähr dafür bieten wollen, daß er sich auf den Gesetzgeber verlassen kann. Allerdings üben auch kritische Verbraucher, die ihrerseits z. B. darauf achten, ob die Angaben lesbar sind oder das Verfalldatum noch nicht überschritten ist, ebenfalls eine wichtige Mitkontrolle aus. Ich habe die Worte der Kollegin Riedel-Martiny zum Teil auch dahin verstanden, daß es sich u. a. darum handeln wird, diesen Faktor weiter zu aktivieren. Der Entschließungsantrag des Ausschusses fordert die Bundesregierung auf, dem Parlament über die Auswirkungen des Gesetzes insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes zu berichten und die Verordnungen zur Durchführung jeweils vor ihrem Erlaß dem Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit zur Kenntnis zu geben. Wir werden dieser Aufforderung, diesem Wunsch gern nachkommen. Zweifellos kommt es ganz entscheidend auf die Ausgestaltung der Durchführungsverordnungen an. Sie dürfen davon überzeugt sein, daß wir hierbei um sachgerechte Lösungen bemüht sein werden und die vielen schon gegebenen, in Zukunft noch zu gebenden Anregungen des Ausschusses berücksichtigen werden. Dies gilt auch für den Wunsch, die Bemühungen zur Harmonisierung des Lebensmittelrechts auf europäischer und weltweiter Ebene fortzusetzen, ja, zu intensivieren. Der langjährige Wunsch der Bundesregierung nach einer vorrangigen Behandlung — Sie haben es eben wieder gesagt, Frau Kollegin — allgemeiner horizontaler lebensmittelrechtlicher Richtlinien ist bisher in Brüssel nicht genügend berücksichtigt worden. Statt dessen wird tatsächlich über Einzelprodukte verhandelt, von der Hefe über den Senf bis zur Margarine. Das ist zunehmend unverständlich. Durch den übertriebenen Ehrgeiz so perfekter Regelungen im Detail und in diesem Schneckentempo werden wir den gemeinsamen Markt ohne lebensmittelrechtliche Schranken wohl kaum erreichen. Inzwischen brauchen wir weiter zahllose Kontrollpersonen, die nun zwar nicht mehr Zölle erheben, aber Lebensmittel auch aus dem benachbarten EWG-Land kontrollieren müssen. Dies scheint mir, wie gesagt, ein unnötiger Aufwand zu sein, gemessen an dem, was ganz sicher an Lebensmittelüberwachung verstärkt geschehen müßte. Ich nehme deshalb die heutige Beratung erneut zum Anlaß, die Dienststellen der Europäischen Gemeinschaft zu bitten, sich unseren Forderungen nicht länger zu verschließen. Gerade auf dem Lebensmittelsektor werden zunehmend die Weichen in Brüssel gestellt werden, und wir brauchen deshalb eine Harmonisierung des Lebensmittelrechts in Europa, die den Verbraucherschutz fördert und Wettbewerbsverzerrungen verhindert. Die völlig unbefriedigenden und jahrelang verschleppten Einzelverhandlungen zeigen aber ganz eindeutig, daß dies nur gelingen wird, wenn man endlich darangeht, sich im grundsätzlichen zu einigen und Maßstäbe für eine auf die Zukunft orientierte Gesundheitsund Verbraucherpolitik festzulegen. Meine Damen und Herren, ich möchte am Schluß dem Deutschen Bundestag und vor allem den Mitgliedern des Unterausschusses Lebensmittelrecht für die intensive und zügige Bearbeitung dieses Gesetzes danken. Es ist mir aufgefallen, daß es heute genau ein Jahr her ist, daß die konstituierende Sitzung ides Unterausschusses stattfand, und dieses eine Jahr ist wirklich eine sehr kurze Zeit für die Behandlung dieses so außerordentlich komplizierten und umfassenden Stoffes gewesen. Ich danke auch den Sachverständigen der Verbraucherorganisationen, den Wissenschaftlern und den Vertretern der Wirtschaft, die bei der Konzipierung sowohl im Bundesministerium wie während der gesamten Verhandlungen beratend geholfen haben. Auch ihnen gebührt sicher Dank. Bundesminister Frau Dr. Focke Nicht zuletzt möchte ich gern noch einmal ausdrücklich und dankbar daran erinnern, daß der Gesetzentwurf zur Gesamtreform des Lebensmittelrechts schon in der letzten Legislaturperiode unter meiner Vorgängerin Käte Strobel dem Bundestag zugeleitet worden ist. Sie hat sich gerade auch mit ihm bleibende Verdienste um Gesundheitsund Verbraucherschutz unserer Bevölkerung erworben. Meine Damen und Herren, ich bin sicher, daß wir mit der Verabschiedung dieses Gesetzes einen großen Schritt nach vorn tun. Es wird in einem besonders konkreten Sinn dazu beitragen, die Qualität unseres Lebens zu verbessern, und liefert die Voraussetzung für eine moderne Gesundheitsund Verbraucherpolitik. Jeder Bürger wird in seinem Alltag hiervon Vorteile haben. Ich bitte um eine möglichst breite Zustimmung. Meine Damen und Herren, wird das Wort noch gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Abstimmung in dritter Lesung. Wer dem Gesetz seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen. Wir kommen nun zur Abstimmung über Punkt II des Ausschußantrages mit der dort verzeichneten Entschließung. Können wir darüber gemeinsam abstimmen? — Keine Bedenken. Dann bitte ich um das Handzeichen, wer diesen Entschließungen zuzustimmen wünscht. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — So beschlossen. Wir kommen zu Punkt III des Ausschußantrages, die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen und Eingaben für erledigt zu erklären. — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen. Meine Damen und Herren, der Spielstand ist noch 2 : O. — Neueste Information: 3 : O. Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung kohlerechtlicher Vorschriften Drucksache 7/1770 — a)


    (V o r s i t z: Vizepräsident Frau Funcke.)








    (Beifall.)


Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

(Zurufe: Ja!)


(Zurufe: 3 : 0! Heiterkeit.)


(Heiterkeit und Beifall. — Abg. Reddemann: Immer diese Fußballschleichwerbung!)

— Drucksache 7/2244 —Berichterstatter: Abgeordneter Röhner
b) Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (9. Ausschuß)

— Drucksache 7/2224 —
Berichterstatter: Abgeordneter Russe (Erste Beratung 88. Sitzung)

Zur zweiten Lesung liegt uns auf Drucksache 7/2284 ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP vor. Hierzu hat das Wort Herr Abgeordneter Graf Lambsdorff.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Graf Otto Lambsdorff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Die FDP-Fraktion begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes über kohlerechtliche Vorschriften und wird diesem Gesetzentwurf zustimmen. Wir haben den erfreulichen Eindruck, daß die Bereitschaft im Hause, hier zuzustimmen, ebenso breit ist, wie das beim Lebensmittelgesetz eben der Fall gewesen ist. Von Indexierungsabsichten der Opposition zu sprechen ist bei dieser Sachlage nicht notwendig.
    Meine Damen und Herren, das Gesetz, um das es sich hier handelt, mit dem seinerzeit der Rationalisierungsverband für die deutsche Steinkohle ins Leben gerufen worden ist, ging damals davon aus, daß die Lage des Steinkohlenbergbaus in der Bundesrepublik eine öffentliche Hilfe für die notwendige Rationalisierung zur Verbesserung der Förderung und zur Steigerung der Rentabilität im deutschen Steinkohlenbergbau erforderlich machte. Bei der Verlängerung eines solchen Gesetzes oder, genauer gesagt, bei der Ausweitung des Finanzierungsrahmens müssen wir uns natürlich die Frage stellen, ob dieser Zweck erreicht worden ist; denn immerhin geht es um die Frage, ob der Plafond von 1,5 Milliarden DM auf die stattliche Summe von 3 Milliarden DM erhöht werden soll. Wenngleich es wahrscheinlich im Bereich der öffentlichen Finanzen nicht so ist, wie in dem der privaten, daß man am besten gar keine Bürgschaften übernimmt und zeichnet, sondern gleich in bar zahlt, so muß man doch hier die Frage stellen, ob wir eigentlich eine solche Erhöhung rechtfertigen können.
    Nach meiner Überzeugung ist das der Fall. Die jährlich veröffentlichten Tätigkeitsberichte des Rationalisierungsverbandes geben deutlich zu erkennen, daß der Verband seine Aufgabe in vorbildlicher Weise — ich glaube, das kann man ruhig so sagen — erfüllt, und daß der Zweck des Gesetzes, so wie er seinerzeit konzipiert worden ist, im wesentlichen erreicht wurde. In der Zwischenzeit, nämlich seit der ersten Verabschiedung dieses Gesetzes, sind an Darlehen und Bürgschaften beinahe 1,9 Milliarden DM bewilligt worden, von denen der bei weitem größte Teil — weit mehr als 50 Prozent — auf Rationalisierungsvorhaben entfällt.
    Natürlich ist die entscheidende Finanzierungsgrundlage für den Rationalisierungsverband einmal die Tatsache, daß er eine Körperschaft des öffentlichen Rechts geworden ist, und zum anderen selbstverständlich, daß wir ihm die Bundesbürgschaft zur Verfügung stellen.



    Dr. Graf Lambsdorff
    Der eben bereits erwähnte Plafond von 1,5 Milliarden DM sollte nach dem ursprünglichen Antrag der Bundesregierung um eine weitere Milliarde erhöht werden. Der Wirtschaftsausschuß hat einstimmig den Wunsch geäußert, dies nicht um eine Milliarde, sondern mit einer weiteren halben Milliarde um nunmehr insgesamt 1,5 Milliarden DM auf die Summe des Gesamtrahmens von 3 Milliarden DM festzusetzen. Dies erklärt sich sehr einfach. Der Ursprungsantrag auf Erhöhung stammt aus einer Zeit von November 1974. Seither ist — um es zurückhaltend auszudrücken — die Rolle der Steinkohle sicherlich mit neuer Bedeutung versehen worden. Seither sind die Aufgaben größer geworden. Daraus erklärt sich die hier erbetene und notwendige Erhöhung.
    Es kommt hinzu — darauf komme ich bei dem gleich noch zu begründenden Änderungsantrag zu sprechen —, daß Umweltschutzinvestitionen in den Gesetzeszweck aufgenommen werden sollen. Daß hierfür erhebliche Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen, wissen wir. Und da wir immer wieder die Privatwirtschaft auffordern, solche Umweltschutzinvestitionen nicht an der Kostenseite scheitern zu lassen, müssen wir selbstverständlich in den Bereichen, in denen wir selber dafür verantwortlich und gewissermaßen zuständig sind, die gleiche Konsequenz ziehen. Deswegen ist im Wirtschaftsausschuß denn auch noch einstimmig darum gebeten worden, diesen zusätzlichen Plafond von 0,5 Milliarden DM zu bewilligen. Wir haben es begrüßt, daß sowohl der Bundesfinanzminister wie vor allem auch der Haushaltsausschuß dieser Anregung zugestimmt haben. In dieser Form liegt Ihnen jetzt auch die Ausschußfassung des Gesetzes vor.
    Ich darf bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, daß wir uns darüber im klaren sein müssen — dies gilt natürlich in erster Linie für den Bundesfinanzminister , daß dieses Obligo tendenziell weiter steigen wird. Die Rückflüsse aus den ausgeliehenen Mitteln bzw. aus den bewilligten Darlehen und Bürgschaften gehen relativ langsam vor sich. Der Bedarf wird eher weiter steigen — und dies insbesondere dann, wenn wir weitere Anstrengungen machen müssen, uns aus der Energiequelle der heimischen Steinkohle zu versorgen. Diese Tendenz muß man sehen.
    Wenn man sich auf der anderen Seite aber die von mir eben erwähnte und zitierte Geschäftsführung dieses Verbandes ansieht, so kann man, glaube ich, mit gutem Recht und mit Befriedigung feststellen, daß die erzielten Konditionen erheblich unter dem Marktdurchschnitt liegen. Dies liegt natürlich zum Teil daran, daß es sich um in früheren Zeiten gewährte bzw. aufgenommene Darlehen handelt. Die Geschäftsführung des Rationalisierungsverbandes war, insgesamt gesehen, in wirtschaftlicher Weise tätig. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, daß das Emissionsstanding des Rationalisierungsverbandes als Schuldner bei den Kapitalsammelstellen und bei denjenigen, die das Geld zur Verfügung stellen sollen, einwandfrei und in Ordnung ist.
    Meine Damen und Herren, die Koalitionsfraktionen haben Ihnen auf Drucksache 7/2284 einen Änderungsantrag vorgelegt. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu diesem Antrag. Der Antrag beinhaltet im wesentlichen — ich brauche auf die Folgeeinzelheiten nicht einzugehen — die Einfügung eines neuen § 15 Abs. 3. Danach — dies war der Ausgangspunkt der Überlegungen, die zu diesem Änderungsantrag führten — soll es dem Rationalisierungsverband ermöglicht werden, auch Maßnahmen, die über den eng begrenzten Zweck der Rationalisierung hinausgehen, zu fördern und zu finanzieren. Ursprünglich war einmal daran gedacht worden, den Bereich der Maßnahmen nur durch Maßnahmen des Umweltschutzes zu erweitern. Dann war auch von sonstigen Finanzierungsmaßnahmen die Rede. Wir haben uns nach der Beratung im Wirtschaftsausschuß und der anschließenden Abstimmung zwischen den Koalitionsfraktionen dahin gehend geeinigt, eine Fassung zu wählen, die es einerseits ermöglicht, sonstige Finanzierungsmaßnahmen — hier ist also die Finanzierung von Umweltschutzmaßnahmen eingeschlossen — vorzunehmen, andererseits aber nicht die Finanzierung solcher Maßnahmen auf der Grundlage einer Bundesbürgschaft ermöglicht, die in den Zuständigkeitsbereich des einzelnen Unternehmens fallen. Wir hielten es nicht für richtig, daß Einzelfinanzierungen und eventuell auch die Finanzierung von verlustreichen Vorhaben — diese sind ja leider im Steinkohlebergbau niemals völlig auszuschließen — aus der Bilanz irgendeiner Aktiengesellschaft in die des Rationalisierungsverbandes übertragen werden. Letztlich muß der Bund im Falle solcher verlustreicher Vorhaben ohnehin einspringen; darüber sind wir uns alle im klaren. Wir wollten aber wenigstens eine klare Bilanz und keine Vermischung haben. Deswegen findet sich in unserem Änderungsantrag die Formulierung, daß diese sonstigen Finanzierungsmaßnahmen unter Beachtung der energiepolitischen Erfordernisse im Gesamtinteresse der Mitglieder des Rationalisierungsverbandes liegen müssen. Der Natur der Sache nach können und sollen hier also nicht dem einzelnen Unternehmen obliegende Aufgaben finanziert werden. Ich glaube, damit ist eine hinreichende Einschränkung gemacht worden. Sie wird noch dadurch verstärkt, daß in all diesen Fällen die Zustimmung des Bundeswirtschaftsministers gefordert wird. Der Bundeswirtschaftsminister muß also vorher gefragt werden, wenn irgendwelche über den Rationalisierungszweck hinausgehenden Vorhaben finanziert werden sollen. Dies scheint uns eine vernünftige, der Sache dienliche und dem Steinkohlebergbau nützliche Regelung zu sein. Wir bitten Sie deshalb, dem Änderungsantrag und auch dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zuzustimmenn.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)