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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 27. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. April 1973 Inhalt: Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 1273 A Aussprache über den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaltsplans für das Haushaltsjahr 1973 (Haushaltsgesetz 1973) (Drucksache 7/250) in Verbindung mit Beratung des Finanzplans des Bundes 1972 bis 1976 (Drucksache 7/370), mit Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 1973 (Drucksache 7/419) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 und des Gesetzes über das Branntweinmonopol (Drucksache 7/422) - Erste Beratung —, mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern (Zweites Bundesbesoldungserhöhungsgesetz) (Drucksachen 7/411, 7/442) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes über die Sechzehnte Rentenanpassung und zur Regelung der weiteren Anpassungen der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Drucksache 7/427) — Erste Beratung — und mit Entwurf eines Fünften Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Fünftes Anpassungsgesetz — KOV) (Abg. Geisenhofer, Dr. Althammer, Ziegler, Dr. Schulze-Vorberg, Dr. Riedl [München], Dr. Waigel, Maucher, Burger, Dr. Götz, Müller [Remscheid], Dr. Blüm und Fraktion der CDU/ CSU) (Drucksache 7/315) — Erste Beratung — Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (zur GO) 1274 A Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . 1274 B Wehner (SPD) . . . . . . . 1283 B Dr. Graf Lambsdorff (FDP) 1285 C, 1341 B Brandt, Bundeskanzler . . . . . 1290 B Seiters (CDU/CSU) . . . . . . . 1297 C Dr. Stoltenberg, Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein . . 1302 B, 1330 D, 1334 A Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 1310 A Mischnick (FDP) . . . . . . . . 1317 A Schmidt, Bundesminister (BMF) . . 1319 D, 1333 C II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. April 1973 Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 1334 B Dr. Arndt (Berlin) (SPD) . . . . . 1338 C Dr. Häfele (CDU/CSU) 1343 D Dr. Weber (Köln) (SPD) . . . . 1346 D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 1349 C Damm (CDU/CSU) . . . . . . 1349 D Würtz (SPD) . . . . . . . . 1357 B Leber, Bundesminister (BMVg) . 1359 C Dr. Wörner (CDU/CSU) 1361 C Vogel (Ennepetal) (CDU/CSU) . . 1363 D Liedtke (SPD) 1365 D Groß (FDP) 1368 A Genscher, Bundesminister (BMI) . 1368 B Nächste Sitzung 1369 C Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 1371* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. April 1973 1273 27. Sitzung Bonn, den 5. April 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 7. 4. Adams * 7. 4. Ahlers 6. 4. Dr. Aigner * 7. 4. Dr. Artzinger * 7. 4. Dr. Bangemann * 7. 4. Dr. Becher (Pullach) 6. 4. Behrendt * 7. 4. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 6. 4. Blumenfeld 7. 4. Buchstaller 6. 4. Dr. Burgbacher 6. 4. Buschfort 6. 4. Dr. Corterier * 7. 4. Frau Däubler-Gmelin 6. 4. Dr. Dregger ** 16. 4. Dr. Evers 6. 4. Fellermaier * 8. 4. Flämig * 7. 4. Frehsee ' 7. 4. Dr. Früh * 7. 4. Gerlach (Emsland) * 7. 4. Gewandt 7. 4. Härzschel * 7. 4. Hofmann 6. 4. Dr. Jaeger 6. 4. Dr. Jahn (Braunschweig) * 7. 4. Kahn-Ackermann** 7. 4. Kater 30. 4. Kirst 6. 4. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Klepsch* 7. 4. Lange * 7. 4. Lautenschlager * 6. 4. Dr. Lenz (Bergstraße) 5. 4. Frau Dr. Lepsius 7. 4. Löffler 6. 4. Lücker * 7. 4. Dr. Martin 7. 4. Frau Meermann 6. 4. Memmel * 7. 4. Mertes 6. 4. Mikat 6. 4. Müller (Mülheim) * 6. 4. Mursch (Soltau-Harburg) * 6. 4. Dr. Oldenstädt 6. 4. Frau Dr. Orth * 7. 4. Picard 7. 4. Richter ** 7. 4. Dr. Riedl (München) 18. 4. Frau Schleicher 6. 4. Schmidt (München) ** 7. 4. Schmidt (Wattenscheid) 7. 4. Frau Schuchardt 8. 4. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 6. 4. Dr. Schulz (Berlin) * 7. 4. Schwabe * 7. 4. Dr. Schwencke ** 7. 4. Dr. Schwörer * 7. 4. Seefeld* 8. 4. Spillecke 6. 4. Spilker 6. 4. Springorum * 7. 4. Dr. Starke (Franken) * 7. 4. Walkhoff * 7. 4. Dr. von Weizsäcker 5. 4. Frau Dr. Wex 6. 4. Wienand 6. 4. Frau Dr. Wolf ** 6. 4. Wrede 7. 4.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Vogel (Ennepetal).


Rede von Friedrich Vogel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn dieses Haus über Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge im öffentlichen Dienst zu beschließen hatte, dann ging es dabei noch vor wenigen Jahren ebenso wie bei den Tarifverhandlungen in der Wirtschaft vorwiegend — ich sage: vorwiegend — um die Teilnahme der Beschäftigten am laufenden Zuwachs der realen Einkommen, also um Verbesserung der realen Kaufkraft ihrer Bezüge. Der Ausgleich von Kaufkraftverlusten durch Geldwertverringerung nahm regelmäßig nur einen Bruchteil der Erhöhung in Anspruch. Diese Situation gab dem Gesetzgeber einen verhältnismäßig breiten Ermessensspielraum für die Bemessung des Einkommenszuwachses und für seine Aufteilung auf lineare und strukturelle Maßnahmen.
Leider hat sich dieses Bild grundlegend verschlechtert. Als im März 1971 der Bund die volle Gesetzgebungskompetenz und damit die verantwortliche Führungsrolle für die Besoldung und Versorgung übernahm, brachte das Erste Besoldungsvereinheitlichungs- und -neuregelungsgesetz, wenigstens in



Vogel (Ennepetal)

Teilbereichen des Bundes, noch einmal wesentliche reale Einkommensverbesserungen, nämlich durch die Angleichung an günstigere Verhältnisse in den Ländern. Für die meisten Beamten und Versorgungsempfänger der Länder und Gemeinden war schon 1971 der reale Einkommenszuwachs geringer. Seitdem sind amtliche Ankündigungen und selbst einstimmige Beschlüsse des 6. Deutschen Bundestages, in dem bekanntlich keine andere Fraktionen vertreten waren als in diesem Bundestag, nicht eingehalten worden. Die Besoldungserhöhung des Jahres 1972 um 4 % und einen Sockelbetrag von 30 DM reichte in vielen Fällen, z. B. bei Beamten mit mehreren Kindern, nicht einmal zum Ausgleich des Kaufkraftschwundes aus. Seit 1949, seit Bestehen dieser Bundesrepublik, dürfte das der erste Fall gewesen sein, in dem eine Besoldungserhöhung nur noch dem Namen nach eine Erhöhung real, aber ein Stillstand oder sogar ein Rückschritt war.
Für 1973 schlägt jetzt die Bundesregierung eine Erhöhung der Bezüge um angeblich 6 % und einen Sockelbetrag von 40 DM vor. Auf den Wahrheitsgehalt der 6 % komme ich noch zu sprechen. Auch in diesem Vorschlag steckt angesichts eines Geldwertverlustes von bald 7 DM auf jeden Hundertmarkschein aus dem vorigen Jahr wiederum keine nennenswerte reale Einkommenssteigerung.
Trotzdem ist es der Bundesregierung gelungen — dieses fragwürdige Verdienst muß ich ihr lassen —, außer den Betroffenen auch die Opposition in eine Zwickmühle zu bringen. Wir halten einerseits eine angemessene Teilnahme am realen Einkommenszuwachs für die Beamten, Richter und Soldaten sowie die Versorgungsempfänger ebenso wie bei den Beschäftigten der freien Wirtschaft für unverzichtbar. Ich erinnere daran, daß der Rechtsanspruch darauf sich aus dem Grundgesetz ergibt und seit 1971 in § 60 des Bundesbesoldungsgesetzes ausdrücklich konkretisiert ist. Auf der anderen Seite sehen wir durchaus, daß sich die Tarifpartner in der Wirtschaft um die Jahreswende 1972/73 zu dem Versuch bereit gefunden haben, die wirtschafts- und finanzpolitischen Sünden der Bundesregierung durch äußerst maßvolle Tarifabschlüsse ausgleichen zu helfen. Die jüngste Tarifentwicklung weckt allerdings schon Zweifel, inwieweit die gleiche Bereitschaft heute noch besteht, auch angesichts der Aufforderung des Herrn Bundespostministers Ehmke zum Nachfassen, die an die Tarifpartner auf der Arbeitnehmerseite gerichtet worden ist. Aber, meine Damen und Herren, solange der Versuch, die Tarifpartner hier einzubinden, nicht endgültig gescheitert ist, kann die Opposition ihre Mitwirkung nicht versagen. Ich sage das ausdrücklich. Meine Fraktion ist deshalb trotz aller Vorbehalte bereit — vielleicht muß ich sagen: noch bereit —, den grundsätzlichen Rahmen des Regierungsentwurfs mit einer Erhöhung der Bezüge um 6 % und 40 DM Sockelbetrag mitzutragen.
Sie dürfen allerdings nicht übersehen, daß wir es bei dieser Praxis nicht nur mit einer laufenden Nivellierung im öffentlichen Dienst zu tun haben, sondern daß diese Praxis auch ausgesprochen familienfeindlich ist.

(Zustimmung bei der CDU/CSU.)

Wir müssen mit um so größerem Nachdruck darauf hinweisen, daß gerade bei Anerkennung dieses grundsätzlichen Rahmens einige Korrekturen am Zweiten Besoldungserhöhungsgesetz unerläßlich sind. Hierzu machen wir vier Vorschläge, die wir in Form von Anträgen im Beratungsverfahren einbringen werden.
Erstens. Die prozentuale Anhebung um 6 % ist die unterste Grenze des Vertretbaren. Sie muß deshalb nicht nur angekündigt, sondern auch voll erfüllt werden. Ich sage bewußt „voll erfüllt", denn der Regierungsentwurf wendet hier rechnerische Tricks an, nämlich die Herausnahme verschiedener Einkommensbestandteile aus der prozentualen Erhöhung mit dem Ergebnis, daß in Wahrheit eine Bruttoeinkommensanhebung von nur 5,2 bis 5,4 % erzielt wird.
Dies, meine Damen und Herren, ist eine Täuschung der Öffentlichkeit und der Betroffenen, eine Täuschung, die wir nicht mitmachen können und von der sich auch die Bundesregierung schleunigst und beschämt distanzieren sollte. Wir verlangen eine echte sechsprozentige Erhöhung, eine echte sechsprozentige Einkommensverbesserung für den öffentlichen Dienst. Das heißt, daß alle Bestandteile der Dienst- und Versorgungsbezüge — einschließlich früherer sogenannter Sockelzuschläge, einschließlich der allgemeinen Verwaltungszulage, einschließlich der Techniker-, der Polizei- und aller sonstigen Zulagen — einbezogen werden müssen.
Wenn diese Praxis, wie sie im Regierungsentwurf enthalten ist, weitergeführt werden sollte, würde das bedeuten, daß wir mit zunehmender Tendenz Einkommensbestandteile im öffentlichen Dienst erhalten, die an Besoldungserhöhungen nicht mehr teilnehmen. Ich glaube, daß das eine Entwicklung ist, die einfach so nicht hingenommen werden kann.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Zweitens. Wenn die Konjunkturlage schon keine angemessene reale Einkommensverbesserung zuläßt, so kann und soll wenigstens — das ist unsere Auffassung — die vermögenswirksame Leistung von zur Zeit 13 DM auf 26 DM im Monat erhöht werden. Ich darf an entsprechende Anträge vom vorigen Jahr erinnern. Diese Verbesserung bliebe konjunkturneutral und stellte einen bescheidenen weiteren Schritt zur Vermögensbildung des einzelnen dar.
Drittens. Für Beamte, Richter und Soldaten im Ruhestand und für ihre Hinterbliebenen muß die Anhebung des sogenannten Stellenplananpassungszuschlages, durch den sie wenigstens teilweise an den strukturellen Besoldungsverbesserungen teilnehmen, ebenso wie alle anderen Maßnahmen des Entwurfs am 1. Januar und nicht erst am 1. Juli 1973 in Kraft treten. Es ist meinen Freunden und mir völlig unverständlich — und den vielen Versorgungsempfängern des öffentlichen Dienstes wird es ebenso unverständlich sein —, warum diese Erhöhung als einzige ein halbes Jahr später in Kraft treten soll. Der Bund spart dadurch nach der eigenen nachgereichten Rechnung der Regierung einmalig in



Vogel (Ennepetal)

diesem Jahr 13 Millionen DM bei Gesamtkosten des Entwurfs von über 1 Milliarde DM; er spart also etwa 1 °/o der Kosten des Entwurfs.
Ich frage: Was gibt der Regierung das Recht, wegen dieser vergleichsweise völlig unbedeutenden Einsparung mit zweierlei Maß zu messen? Das ist nicht sinnvolle Sparsamkeit; das ist Schikane und Willkür.

(Zustimmung bei der CDU/CSU.)

Ich hoffe, daß dieses Hohe Haus den unbegreiflichen Ausrutscher der Regierung geschlossen korrigieren wird.
Nötig ist ferner die Anhebung der beiden Sätze des Stellenplananpassungszuschlages auf 7% und 10 % anstatt 6% und 10 %, weil sich beide Sätze doch wohl nicht auseinanderentwickeln, sondern allmählich einander nähern sollen.

(Zuruf von der SPD: Jetzt reden Sie mal über Kriminalität!)

Ebenso nötig ist es, innerhalb des Gesamtrahmens die eigentlich selbstverständliche Einbeziehung der Mindestversorgungsempfänger in die allgemeine Harmonisierungszulage nachzuholen.

(Zuruf von der SPD: Über Kriminalität sollen Sie reden!)

— Wissen Sie, Herr Kollege, ich habe hier heute Redner — sogar der Bundesregierung — erlebt, bei denen man nicht den Eindruck hatte, daß sie wußten, von welcher Sache sie sprachen.

(Zuruf von der SPD: Aber ich möchte etwas über Kriminalität hören!)

Viertens. Als letzten Punkt verlangen wir die Einbeziehung der Polizeivollzugsbeamten des Bundes und hier vor allem des Bundesgrenzschutzes in die allgemeine Polizeizulage.

(Zustimmung des Abg. Wagner [Günzburg].)

Das neue Bundesgrenzschutzgesetz hat mit Zustimmung aller Fraktionen des Deutschen Bundestages die Rechtsstellung des Bundesgrenzschutzes als Polizei des Bundes und seine polizeilichen Aufgaben eindeutig klargestellt. Der Bundesgrenzschutz hat ebenfalls mit Zustimmung aller Fraktionen dieses Hauses und mit Zustimmung der Länder zunehmend wichtige polizeiliche Schwerpunktaufgaben übernommen. Es gibt daher keinen Grund mehr, die Polizeibeamten des Bundes besoldungsmäßig anders zu behandeln als ihre Kollegen in den Ländern.
Lassen Sie mich hier hinzufügen: die unqualifizierten Pauschalangriffe gegen den Bundesgrenzschutz — nicht nur durch den derzeitigen Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei, sondern neuerdings auch in den Spalten des SPD-amtlichen „Vorwärts" — sind im Innenausschuß dieses Hauses einmütig zurückgewiesen worden. Wir sollten uns durch diese Angriffe in keiner Weise davon abhalten lassen, den Angehörigen des Bundesgrenzschutzes die ihnen nach ihrer Aufgabenstellung zukommende Besoldung zuzubilligen. Mit der Polizeizulage sollte schon jetzt ein Anfang gemacht werden. Wir wissen, daß hier Weiteres notwendig ist.
Ich weiß, meine Damen und Herren, daß diese Vorschläge ein äußerst bescheidenes Ergänzungskonzept zum Regierungsentwurf darstellen. Ich habe Ihnen dargelegt, warum wir uns darauf beschränken. Wir haben das nicht zuletzt in der Erwartung getan — vielleicht sollten Sie doch einmal zuhören, meine Damen und Herren —,

(Zuruf von der SPD: Das ist so schwierig!)

daß wir für diese bescheidenen Vorschläge die unvoreingenommene Prüfung — falls Ihnen das noch möglich ist! — und schließlich die Unterstützung der Vertreter der Mehrheit in diesem Hause erreichen können.
Zum Schluß möchte ich noch ein ernstes Wort zum Fehlen aller strukturellen Maßnahmen in diesem Entwurf sagen.
Meine Fraktion und ich gehen davon aus, daß für die drängenden Strukturprobleme, vor allem im Bereich der Polizei sowie im Anschluß an die Entwicklung der Fachhochschulen ich nenne hier die graduierten Ingenieure, die staatlich geprüften Techniker im öffentlichen Dienst als Modell für alle anderen Betroffenen oder in die Entwicklung noch einzubeziehenden Bereiche —, noch in diesem Jahr im Entwurf eines Zweiten Besoldungsvereinheitlichungs- und -neuregelungsgestzes vorwärtsweisende Lösungsvorschläge gemacht werden.
Seit 1970/71, den Jahren der Einführung der Fachhochschulen in den Ländern, schiebt die Bundesregierung die Problematik vor sich her.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Die Probleme haben sich aber durch Liegenlassen keineswegs erledigt, sondern sind immer drängender geworden. Wir erwarten Lösungsvorschläge, Herr Bundesinnenminister, die die neuen Bildungsabschlüsse ernst nehmen und deshalb nicht einfach durch zögernde Besoldungszugeständnisse beschwichtigen wollen, sondern die Funktionen im öffentlichen Dienst neu aufteilen und auf der neuen Aufgabenstruktur eine neue Laufbahn- und Besoldungsstruktur aufbauen.
Ebenso erwarten wir konstruktive Vorschläge — das ist, meine Damen und Herren, ein weiteres wichtiges und ernstes Kapitel —, um die Teilnahme der Versorgungsempfänger an bisherigen und künftigen strukturellen Besoldungsverbesserungen auf eine möglichst einheitliche, dauerhafte und gerechte Grundlage zu stellen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Liedtke.