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ID0702702700

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    Deutscher Bundestag 27. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. April 1973 Inhalt: Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 1273 A Aussprache über den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaltsplans für das Haushaltsjahr 1973 (Haushaltsgesetz 1973) (Drucksache 7/250) in Verbindung mit Beratung des Finanzplans des Bundes 1972 bis 1976 (Drucksache 7/370), mit Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 1973 (Drucksache 7/419) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 und des Gesetzes über das Branntweinmonopol (Drucksache 7/422) - Erste Beratung —, mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern (Zweites Bundesbesoldungserhöhungsgesetz) (Drucksachen 7/411, 7/442) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes über die Sechzehnte Rentenanpassung und zur Regelung der weiteren Anpassungen der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Drucksache 7/427) — Erste Beratung — und mit Entwurf eines Fünften Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Fünftes Anpassungsgesetz — KOV) (Abg. Geisenhofer, Dr. Althammer, Ziegler, Dr. Schulze-Vorberg, Dr. Riedl [München], Dr. Waigel, Maucher, Burger, Dr. Götz, Müller [Remscheid], Dr. Blüm und Fraktion der CDU/ CSU) (Drucksache 7/315) — Erste Beratung — Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (zur GO) 1274 A Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . 1274 B Wehner (SPD) . . . . . . . 1283 B Dr. Graf Lambsdorff (FDP) 1285 C, 1341 B Brandt, Bundeskanzler . . . . . 1290 B Seiters (CDU/CSU) . . . . . . . 1297 C Dr. Stoltenberg, Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein . . 1302 B, 1330 D, 1334 A Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 1310 A Mischnick (FDP) . . . . . . . . 1317 A Schmidt, Bundesminister (BMF) . . 1319 D, 1333 C II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. April 1973 Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . . 1334 B Dr. Arndt (Berlin) (SPD) . . . . . 1338 C Dr. Häfele (CDU/CSU) 1343 D Dr. Weber (Köln) (SPD) . . . . 1346 D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 1349 C Damm (CDU/CSU) . . . . . . 1349 D Würtz (SPD) . . . . . . . . 1357 B Leber, Bundesminister (BMVg) . 1359 C Dr. Wörner (CDU/CSU) 1361 C Vogel (Ennepetal) (CDU/CSU) . . 1363 D Liedtke (SPD) 1365 D Groß (FDP) 1368 A Genscher, Bundesminister (BMI) . 1368 B Nächste Sitzung 1369 C Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 1371* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. April 1973 1273 27. Sitzung Bonn, den 5. April 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 7. 4. Adams * 7. 4. Ahlers 6. 4. Dr. Aigner * 7. 4. Dr. Artzinger * 7. 4. Dr. Bangemann * 7. 4. Dr. Becher (Pullach) 6. 4. Behrendt * 7. 4. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 6. 4. Blumenfeld 7. 4. Buchstaller 6. 4. Dr. Burgbacher 6. 4. Buschfort 6. 4. Dr. Corterier * 7. 4. Frau Däubler-Gmelin 6. 4. Dr. Dregger ** 16. 4. Dr. Evers 6. 4. Fellermaier * 8. 4. Flämig * 7. 4. Frehsee ' 7. 4. Dr. Früh * 7. 4. Gerlach (Emsland) * 7. 4. Gewandt 7. 4. Härzschel * 7. 4. Hofmann 6. 4. Dr. Jaeger 6. 4. Dr. Jahn (Braunschweig) * 7. 4. Kahn-Ackermann** 7. 4. Kater 30. 4. Kirst 6. 4. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Klepsch* 7. 4. Lange * 7. 4. Lautenschlager * 6. 4. Dr. Lenz (Bergstraße) 5. 4. Frau Dr. Lepsius 7. 4. Löffler 6. 4. Lücker * 7. 4. Dr. Martin 7. 4. Frau Meermann 6. 4. Memmel * 7. 4. Mertes 6. 4. Mikat 6. 4. Müller (Mülheim) * 6. 4. Mursch (Soltau-Harburg) * 6. 4. Dr. Oldenstädt 6. 4. Frau Dr. Orth * 7. 4. Picard 7. 4. Richter ** 7. 4. Dr. Riedl (München) 18. 4. Frau Schleicher 6. 4. Schmidt (München) ** 7. 4. Schmidt (Wattenscheid) 7. 4. Frau Schuchardt 8. 4. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 6. 4. Dr. Schulz (Berlin) * 7. 4. Schwabe * 7. 4. Dr. Schwencke ** 7. 4. Dr. Schwörer * 7. 4. Seefeld* 8. 4. Spillecke 6. 4. Spilker 6. 4. Springorum * 7. 4. Dr. Starke (Franken) * 7. 4. Walkhoff * 7. 4. Dr. von Weizsäcker 5. 4. Frau Dr. Wex 6. 4. Wienand 6. 4. Frau Dr. Wolf ** 6. 4. Wrede 7. 4.
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    Rede von Dr. Graf Otto Lambsdorff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Ministerpräsident, ist die Information richtig, daß Sie bedauerlicherweise nach Ende dieser Rede das Plenum ver-



    Dr. Graf Lambsdorff
    lassen werden, so daß die Diskussion heute nachmittag nicht mit Ihnen fortgesetzt werden kann?
    Dr. Stoltenberg, Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein: Nein, diese Information ist nicht richtig. Ich habe die Absicht, den Nachmittag hier zu bleiben.
    Ich darf nur sagen: Das ist eine nicht dementierte Meldung einer angesehenen Zeitung, und es ist parlamentarisch legitim, sie zu zitieren. Mir ist ein Dementi bis heute nicht bekannt.
    Besonders harte Kritik hat die Absicht der Bundesregierung gefunden, einen Teil der Mehreinnahmen bereits im Jahre 1973 für Mehrausgaben zu verwenden. Wir können mit vielen anderen Punkt 13 des Jahreswirtschaftsberichts der Bundesregierung nur so verstehen, daß das Kabinett versucht, sich hier völlig freie Hand zu halten. Dies halten wir nicht für annehmbar. Aus stabilitätspolitischen Gründen motivierte Steuererhöhungen müssen in ihren Mehreinnahmen stillgelegt werden, wenn das Etikett „Stabilität" nicht völlig entwertet werden soll.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Dieses widerspruchsvolle Vorgehen nimmt den Plänen der Regierung einen wesentlichen Teil an Überzeugungskraft, die in dieser außerordentlich kritischen Lage an der Preisfront geboten ist, wenn überhaupt noch eine Tendenzwende erreicht werden soll.
    Über diese drei Kernfragen sowie die einzelnen Probleme der anderen Vorschläge, zur Investitionszulage, zur Beseitigung der Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen, der degressiven Abschreibung bei Wohngebäuden, wird im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu sprechen sein. Mir kommt es hier auf eines an: Es ist aus den schriftlichen Vorlagen des Bundesrats wie auch aus dieser Darstellung wohl ganz deutlich, daß die überwältigende Mehrheit des Bundesrates begründete Änderungs- und Klarstellungswünsche hat, im einzelnen in unterschiedlichem Umfang. Sie können von der Bundesregierung nicht pauschal ignoriert werden, wenn sie ernsthaft eine Verabschiedung eindeutig stabilitätspolitischer Vorlagen anstrebt.
    Der Bundesfinanzminister, meine Damen und Herren, hat in seiner Rede ferner kurz die wichtige
    Frage berührt, welche Rolle die Finanzpolitik in Zukunft überhaupt in der Stabilitätspolitik spielen
    kann und welche anderen Möglichkeiten es darüber
    noch gibt. Sicher muß auch die Ausgabenseite der Haushalte in diese Betrachtung einbezogen
    werden. Darüber wird es keine grundsätzliche Meinungsverschiedenheit geben. Hier zeichnet sich aber
    die Gefahr ab, daß 1973 das tatsächliche Wachstum
    der öffentlichen Haushalte bei Bund, Ländern und
    Gemeinden erheblich über der Marke liegt, die nach
    den Feststellungen der Sachverständigen stabilitätsgerecht ist. Wir erleben es weithin in allen Bereichen der Bundesrepublik, bei den meisten Gebietskörperschaften, daß in diesen Wochen der zunächst angekündigte Ausgabenzuwachs erheblich
    heraufgesetzt wird. Wir wissen, daß auch in dem
    vorliegenden Bundeshaushalt wichtige, unabweisbare Mehrausgaben in Milliardenhöhe noch nicht berücksichtigt sind, zum Teil in den Schattenhaushalt verlagert werden — wie bei den Rentenversicherungen —, zum Teil in Leertiteln, zum Teil noch nicht aufgenommen sind. Das macht die Zahlenvergleiche zwischen den verschiedenen Bereichen recht problematisch, mit denen sich, Herr Minister Schmidt, die Streitenden vor der Bundestagswahl heftig attackiert und die Wähler, wie ich glaube, zum Teil etwas verwirrt haben. Wenn es in einem Landtag, wie ich heute in den Zeitungen lese, nämlich in Düsseldorf, nicht möglich ist, zwischen den parlamentarischen Kräften ein Einverständnis darüber zu erzielen, ob der Haushalt dieses größten Bundeslandes um über 20 % oder um über 13 % wächst, wie soll dann noch der informierte Bürger in dieser Diskussion, wenn sie kontrovers und polemisch geführt wird, zu einer objektiven Beurteilung kommen?

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich glaube also, wir sollten dies, nachdem wir die Phase der Wahl hinter uns gebracht haben, als ein gemeinsames Problem anerkennen, als eine gemeinsame Aufgabe. Und ich sage das — da Sie eben einen Zwischenruf von der Regierungsbank machten — aus der Sicht eines Landes, das sich in seinem Etatwachstum 1973 ziemlich genau in der Mitte aller Länder hält und das in seiner Steigerung der Nettokreditaufnahme gegenüber 1972 im Jahre 1973 mit Hamburg an der untersten Grenze aller Bundesländer liegt.
    Die Haushalte expandieren aus zwei Gründen unter dem Vorzeichen der Inflation jetzt besonders stark: einmal steigen mit den Geldentwertungsraten die Ausgaben für gesetzliche Pflichtaufgaben, z. B. die Mittel für Sozialhilfe, Wohngeld und Wohnungsbauprämien, in den Haushalten vor allem der Länder, aber auch des Bundes sprunghaft an — bei einigen dieser Faktoren ganz besonders stark auch bei den Gemeinden —, ohne daß von entsprechenden Leistungsverbesserungen für die Bürger gesprochen werden könnte. Es ist für uns alle — dies ist nicht eine Frage der Parteipolitik —, für die Finanzminister von CDU und CSU, SPD und FDP und für die Stadtkämmerer, bedrückend, wenn von Vierteljahr zu Vierteljahr hier neue Berechnungen vorgelegt werden, daß wir etwa bei Sozialhilfe, Wohngeld und Wohnungsbauprämien unter dem Zwang von Steigerungsraten von 20, 30 und 40% in unseren Etats stehen — unabweisbar, aus einer durch das Inflationstempo beschleunigten Entwicklung. Wir spüren hier eben die Wirkungen eines verstärkten und sich selbst nährenden inflatorischen Prozesses mit voller Wucht in unseren öffentlichen Haushalten — ein Tatbestand, meine Damen und Herren, den niemand verniedlichen sollte und den man auch nicht kaschieren sollte.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Zum zweiten bringt die Bundesregierung auch in dieser Wahlperiode ständig neue kostspielige Vorlagen ein, die ganz überwiegend von den Ländern und Gemeinden bezahlt werden müssen. Der nordrhein-westfälische Finanzminister Wertz hat hier-



    Ministerpräsident Dr. Stoltenberg
    über vor kurzem als Berichterstatter im Bundesrat eingehend gesprochen und hat die Zusammenhänge dargelegt. Allein in der vorletzten Sitzung des Bundesrates haben uns Regierungsvorlagen mit einem zusätzlichen Finanzvolumen für die Länder von — wenn alle Bestimmungen in Kraft gesetzt sind - 400 Millionen DM beschäftigt, und weitere Initiativen einer Reihe von Bundesministern stehen bevor.
    Dieser Widerspruch muß, wie ich glaube, aufgelöst werden. Wenn uns die Bundesregierung in gelegentlichen stabilitätspolitischen Bekundungen auffordert, unser Ausgabenwachstum zu begrenzen und zu senken, muß sie auch den Mut haben, Vorschläge zu machen, die, jedenfalls vorübergehend, zu einer Verminderung der gesetzlichen Mitleistungsverpflichtung der Länder führen, anstatt uns ständig mit neuen Vorlagen zu Mehrausgaben zu zwingen.

    (Zustimmung bei Abgeordneten der CDU/ CSU.)

    Der Finanzplanungsrat — ich erkenne dies ausdrücklich an hat vor wenigen Tagen mit seinem Vorschlag einer gewissen Streckung der Leistungsverpflichtung für Gemeinschaftsaufgaben einen ersten begrenzten Schritt in dieser Richtung getan.
    Wir sind auch bereit - alle Länder haben dies
    zum Ausdruck gebracht, wie im Finanzplanungsrat deutlich wurde —, Lösungen für eine Begrenzung der Kreditaufnahme zu fördern. Allerdings muß man klar sagen, daß die von den Parlamenten beschlossenen Landeshaushalte 1973 insgesamt von einer Ausweitung des Kreditvolumens von 3,7 Milliarden DM gegenüber 1972 ausgehen; beim Bund sind es, wie Sie wissen, rund 800 Millionen mehr. Allerdings müßte man in die Rechnung des Bundes auch die erheblich steigenden Kreditaufnahmen bei Bahn und Post hineinnehmen, um eine Gesamtbilanz zu erreichen.
    Zwei Länder — Hamburg und Schleswig-Holstein — haben 1973 praktisch keine Steigerung gegenüber 1972 bei ihrem schon recht erheblichen Umfang der Neuverschuldung vorgesehen. Bei den anderen Ländern handelt es sich um Steigerungsbeträge von durchschnittlich 400 Millionen DM. Der schwierigere Teil der Beratungen über die Festlegung und die Aufteilung einer Kreditbegrenzung auf die Gebietskörperschaften liegt also noch vor den Finanzministern und Regierungen, und natürlich wird er mit dem weiteren Fortschreiten eines Haushaltsjahres eigentlich von Woche zu Woche schwieriger.
    Dies alles, meine Damen und Herren, erfordert ein großes Maß an sachorientierter Zusammenarbeit. Es ist nun dieser Kooperation nicht förderlich, wenn der Bundesfinanzminister in seiner Haushaltsrede irreführende Behauptungen über interne Verhandlungen aufstellt, so etwa mit dem Satz über mich:
    Er hat immer das Pech, daß sein Finanzminister im Finanzplanungsrat immer etwas anderes sagt, als der Ministerpräsident öffentlich.

    (Abg. Franke [Osnabrück]: Entweder weiß er es nicht besser, oder er sagt es bewußt falsch!)

    Diese Behauptung, meine Damen und Herren, ist unzutreffend. Minister Qualen und ich stimmen in der Beurteilung der hier zu behandelnden Fragen völlig überein. Herr Schmidt irrt sich, wenn er unser Verhältnis etwa an den Beziehungen mißt, die sein Amtsvorgänger als Finanzminister mit ihm als Bundesverteidigungsminister im vergangenen Bundeskabinett unterhielt.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich muß ihn wegen dieses ungewöhnlichen Vorgangs einer solchen Äußerung mit allem Ernst auch auf die Geschäftsordnung des Finanzplanungsrats verweisen. Hier heißt es in § 7: „Die Beratungen des Finanzplanungsrats sind vertraulich." Es ist mehr als eine Stilwidrigkeit, wenn sich der zuständige Bundesminister

    (Zuruf des Bundesministers Schmidt)

    und Vorsitzende des Finanzplanungsrats bedenkenlos und ohne erkennbaren Anlaß in einer Haushaltsrede über diese verbindlichen Regelungen eines gemeinsamen Bund-Länder-Organs hinwegsetzt.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Rawe: Das ist der Stil von Schmidt! — Abg. Franke [Osnabrück]:: Der Schmidt darf das alles! — Weitere Zurufe von der CDU/ CSU.)

    Über die Frage 'der Beachtung der Geschäftsordnung gemeinsamer Bund-Länder-Organe werden wir noch in einem anderen Zusammenhang zu sprechen haben.
    Ich stimme, meine Damen und Herren, im übrigen mit vielen unabhängigen Sachverständigen darin überein, daß über die Geld- und Kreditpolitik, deren Möglichkeit die Bundesbank zweifellos ausschöpft, und über die begrenzten, aber unverzichtbaren Maßnahmen einer stabilitätsorientierten Fiskalpolitik hinaus weitere Schritte notwendig sind, um die Inflation zu bremsen. Der Bundeswirtschaftsminister hat in letzter Zeit — wie ich glaube, völlig zu Recht — seine großen, aktuellen Sorgen über eine Eskalation der Preis-Lohn-Spirale ausgesprochen. Jedermann weiß, was mit diesem Problem jetzt gemeint ist.
    Dieser Prozeß ist nach meiner Überzeugung nur durch die sofortige Einleitung einer verstärkten, wirksamen Vermögensbildungspolitik wesentlich zu beeinflussen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Sie ist neben einer weiteren Verstärkung der außenwirtschaftlichen Maßnahmen allein geeignet, den konsumwirksamen Lohnanstieg zu begrenzen und zugleich den Arbeitnehmern eine Steigerung ihrer Einkommen zu gewährleisten, die deutlich über der Inflationsrate und ihren wachsenden negativen Folgen für höhere Steuern und Sozialabgaben liegt.
    Ich verweise hier auf die bemerkenswerten Ausführungen des Sachverständigenrats in seinem letzten Gutachten. Die Bundesregierung sollte in diesem Punkt unverzüglich tätig werden. Nicht nur die



    Ministerpräsident Dr. Stoltenberg
    hier schon zitierten öffentlichen Ausführungen etwa des Abgeordneten Rosenthal, sondern auch persönliche Äußerungen namhafter Mitglieder der Koalition zeigen, daß dies Problem von vielen so gesehen wird. Aber es ist natürlich eine im Augenblick offene Frage, ob die politische Situation es erlaubt,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Eben!)

    die entsprechenden Initiativen schnell zu ergreifen. In jedem Falle gehört dieses Thema jetzt auf den Tisch der gesetzgebenden Körperschaften, sei es durch Initiativen der Bundesregierung, sei es, wenn sie nicht handelt, durch Initiativen anderer in Bundesrat oder Bundestag.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Der Bundesfinanzminister hat nun auch erklärt, die Forderung der Länder und Gemeinden könne aus der heute gegebenen Finanzmasse des Bundes nicht erfüllt werden und hinzugefügt, er sage das deutlich, weil derjenige, der das wolle, dann auch selber für die Steuererhöhung eintreten müsse, die er herausfordere.
    In diesen Sätzen, die zu Recht eine starke Beachtung in der Presse gefunden haben, wird meines Erachtens nicht zutreffend dargestellt, was notwendig und was möglich ist. Die Neufestsetzung der Steueranteile ab 1. Januar 1974 ist keine willkürliche Forderung der Länder und Gemeinden, sondern notwendig, weil gesetzlich vorgeschrieben. Ob es in diesem Zusammenhang zu Steuererhöhungen kommen muß, ist demgegenüber eine politische Ermessensfrage.
    Daß zu Beginn solcher Verhandlungen unterschiedliche Interessen vertreten, entgegengesetzte Berechnungen vorgelegt und Ausführungen gemacht werden, gehört gleichsam zu den ungeschriebenen Gesetzen einer bundesstaatlichen Finanzpolitik. Es stimmt aber sehr bedenklich, wenn der Bundesfinanzminister das Thema weiterer Steuererhöhungen mit kategorischen Aussagen an den Anfang einer Debatte über die Steuerverteilung stellen will.
    Für uns ergibt sich gegenwärtig folgendes Bild:
    Das Bundeskabinett hat Steuererhöhungen — entgegen vorheriger Aussagen des Koalitionspartners FDP — vor der Zuleitung der Finanzplanung und vor Gesprächen mit den Ländern über die gemeinsamen Aufgaben und die künftigen Steueranteile beschlossen. Der Bundesfinanzminister will jetzt offenbar die berechtigten Forderungen der Länder und Gemeinden als Hebel benutzen, um weitere beträchtliche Steuererhöhungen einzuleiten. Darüber hinaus gibt es in amtlichen Mitteilungen oder politischen Vorankündigungen eine Reihe von Hinweisen auf zusätzliche Planungen für erhebliche Steigerungen der Steuertarife in anderen Bereichen, so bei der Neuordnung der Grundsteuer — das ist eingeleitet —, dem Vorentwurf für die neue Einkommen- und Körperschaftsteuer, im Zusammenhang mit den energiepolitischen Beratungen der Bundesregierung und den schon lange geführten Gesprächen in der Europäischen Gemeinschaft zur Harmonisierung der Umsatzsteuer. Aus dieser Fülle unterschiedlich deutlicher und unterschiedlich strukturierter Ankündigungen und Aussagen muß sich nun endlich ein klares, für jedermann einsehbares steuerpolitisches Gesamtprogramm der Bundesregierung in dieser Wahlperiode ergeben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die frühere Aussage der Bundesregierung, eine Steuerreform solle einkommensneutral sein, ist offensichtlich aufgegeben worden. Die Zweifel wachsen, ob es in dieser Wahlperiode überhaupt noch zu einer umfassenden Steuerreform kommen wird. Wir wünschen hier auch aus der Sicht der Länder von der Bundesregierung eine klare Gesamtaussage, ein geschlossen in sich ausgewogenes Programm der Be- und Entlastungen, um einzelne Entwürfe, die uns zugeleitet werden, und einzelne Vorschläge besser bewerten zu können.
    Viele Bürger teilen unsere Sorge, daß der Vorsitzende der Langzeitkommission der SPD, Bundesminister Schmidt, jedenfalls einen wichtigen Punkt seines sonst ja, wie wir hören, kontroversen Programms verwirklichen möchte, die ganz massive Erhöhung des Staatsanteils durch mehr Steuer- und Sozialabgaben, nicht in einer geschlossenen Vorlage, sondern durch Einzelentwürfe mit wechselnden Überschriften, vielleicht auch mit wechselnden politischen Konstellationen. In diesem für alle Staatsbürger, aber gerade für die Bund- und Länderbeziehungen entscheidenden Bereich ist deshalb eine Klarstellung der Politik der gesamten Bundesregierung dringend geboten.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wir würden z. B. auch gern die Auffassung von Bundesminister Genscher kennenlernen, der Pressemeldungen zufolge vor der Bundestagswahl sagte, das Gerede von den Steuererhöhungen müsse aufhören.
    Vor wenigen Tagen haben die Länder den Entwurf der Finanzplanung des Bundes erhalten. Er muß selbstverständlich in den kommenden Monaten in den gemeinsamen Gremien in Verbindung mit den Finanzplänen der Länder und der Aufgabenplanung im Gesamtstaat intensiv beraten werden. Nach einer solchen Erörterung und Abstimmung können wir entscheiden, ob und in welchem Umfang begrenzte Steuererhöhungen zur Verbesserung der Staatseinnahmen notwendig sind. Wir haben dies auch vor der Bundestagswahl niemals prinzipiell ausgeschlossen, aber einen Freibrief ohne ein Gesamtkonzept der Bundesregierung, ohne angemessene Prüfung und Erörterung der erforderlichen Unterlagen kann der Bundesfinanzminister nicht im Ernst jetzt von uns verlangen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, die jüngste Stellungnahme der beiden Vorsitzenden des Städte- und Gemeindetages, der Bundestagsabgeordneten SchmittVockenhausen und Waffenschmidt, hat in eindringlichen Zahlen noch einmal auf die wachsenden Finanzsorgen der Gemeinden hingewiesen.

    (Abg. Dr. Barzel: Sehr wahr!)

    Seit Ende 1971 ist ihre Verschuldung von 840 DM je Einwohner auf über 1 000 DM angewachsen. Sie



    Ministerpräsident Dr. Stoltenberg
    tragen die Hauptlast der Investitionen für wichtige Reformaufgaben. Ihre Finanzausstattung muß deshalb bei der erforderlichen Neuverteilung qualitativ verbessert werden, wenn reale statt verbale Reformpolitik weiterhin möglich sein soll.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Abschluß noch einen grundsätzlichen Punkt berühren. In der öffentlichen Kontroverse der letzten Wochen ist auch die verfassungsrechtliche Stellung und die Aufgabe des Bundesrates erneut, zum Teil emotional, im Zusammenhang mit diesen Meinungsverschiedenheiten und Sachauseinandersetzungen erörtert worden. Natürlich kann man sich andere demokratische Verfassungen vorstellen. Es gibt sie in der Vielfalt der westlichen Welt, ein Einkammersystem, ein Senatssystem und anderes mehr. Unser Grundgesetz hat aber nun einmal den Bundesländern, ihren demokratisch gewählten Regierungen, eine entscheidende genau bestimmte Mitverantwortung für die Bundesgesetzgebung übertragen. Der Bundesrat ist nach dem klaren Willen des Verfassunggebers ein Bundesorgan und kein Länderorgan, nicht ein Organ zur einseitigen Vertretung partikularer Interessen der einzelnen Länder.

    (Zuruf von der SPD: Benehmen Sie sich auch entsprechend!)

    Das ist unter den ernstzunehmenden Kennern der Verfassung ja unbestritten. Dieses Prinzip der demokratischen Machtverteilung in einer föderativen Ordnung bedeutet: Es können sich aus freien Wahlen in Bund und Ländern unterschiedliche Mehrheiten ergeben, auch in der Zusammensetzung der Landesregierungen; es können sich unter den beiden großen politischen Kräften, den großen Parteien, Mehrheiten mit wechselnden Konsequenzen herausstellen. Dies ist gewollt: die Möglichkeit unterschiedlicher Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat. Wer damit nicht einverstanden ist, der muß eine andere Verfassungsregelung propagieren. Er sollte aber nicht gegen jene polemisieren, die in dieser Verfassung ihre Pflichten wahrnehmen, meine Damen und Herren.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Es ist nicht Obstruktion, wie der Abgeordnete Wehner meinte, wenn wir die hier vorgelegten und vorgetragenen politischen Sachauffassungen vertreten, in einem weiten Feld übereinstimmend mit sozialdemokratischen Landesregierungen, in anderen Punkten abweichend von ihnen. Es ist nicht die Aufgabe des Verfassungsorgans Bundesrat, das kritiklos zu übernehmen oder zähneknirschend hinzunehmen, was in Koalitionsausschüssen festgelegt oder vom Bundeskabinett für die Gesetzgebung vorgesehen ist.

    (Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die Kommentare zum Grundgesetz sind hier ganz klar. So heißt es etwa bei Maunz-Dürig, um nur einen Kommentar zu zitieren:
    Lehnt der Bundesrat eine Vorlage ab, so zeigen sich nicht die Länder widerspenstig, sondern das eine Bundesorgan hat eine andere Auffassung als ein anderes Bundesorgan.

    (Abg. Dr. Barzel: So ist es!)

    Man kann auch nicht sagen — ich beziehe mich auf eine Äußerung von Herrn Minister Genscher aus den letzten Tagen —, daß es bedenklich und nicht zu billigen sei, wenn die von der Union regierten Länder die Auffassungen der Union in Grundfragen zum Ausdruck bringen — er sprach hier vom „verlängerten Arm" —, während man es als selbstverständlich ansieht, daß in Grundsatzfragen die SPD/FDP-regierten Länder mit der Mehrheit des Bundestages zusammen stimmen. Das ist auch kein überzeugender Beitrag zu dieser Diskussion.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Aber dieses System unserer Verfassung und die gegenwärtigen Mehrheiten schaffen zweifellos in einem weiten Bereich zustimmungspflichtiger Gesetze den Sachzwang zur Verständigung und insoweit auch zur Mäßigung, zur Orientierung an gemeinsamen Verantwortungen und — nach den Differenzen, die in dieser Frage heute morgen sichtbar wurden sogleich dies — auch an gemeinsamen Grundwerten unserer Verfassung.
    Niemand, meine Damen und Herren — ich sage das zu gewissen Unterstellungen gegen uns —, wird das Recht der Bundesregierung in Frage stellen — jedenfalls ist das ganz klar aus der Sicht der Länder zu sagen —, ihre verfassungsmäßigen Aufgaben voll wahrzunehmen und die Politik maßgeblich zu bestimmen. Das ist im Bund-Länder-Verhältnis nicht bestritten. Aber da unsere Verfassung einen weiten Bereich zustimmungspflichtiger Gesetze festgelegt hat, müssen auch die Bundesregierung und die Mehrheit dieses Hauses in jenem Bereich sich stärker um Verständigung und Kooperation bemühen, als das in den letzten Wochen sichtbar geworden ist.

    (Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU.)

    Es ist — wenn ich dies sagen darf, Herr Kollege Schmidt, um das zu verdeutlichen — nicht nur für uns, sondern, wie Sie ja in den Stellungnahmen des Bundesrates sehen, auch für Ihnen politisch näherstehende Länder ein ungewöhnlicher Vorgang, daß etwa im Bereich der Gemeinschaftsaufgaben der regionalen Wirtschaftsförderung ein viele Jahre gemeinsam entwickeltes und behandeltes Instrumentarium wie die Investitionszulagen über Nacht ohne ein klärendes Vorgespräch zwischen Bund und Ländern verändert und reduziert werden soll.

    (Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Franke [Osnabrück]: Wenn sie die Macht haben, wehe, wehe! — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Elitäre Arroganz, Herr Schmidt! — Abg. Dr. Barzel: Finanzkommandeur!)

    Die Sachdebatte darüber kann natürlich geführt werden, ob die Erfahrungen, die Sie und wir in diesem Punkte gemacht haben — in bezug auf ein wichtiges Element der Gemeinschaftsaufgabe Wirtschaftsförderung —, für eine solche Änderung sprechen oder nicht. Aber sie kann nicht so geführt werden, daß Sie das ohne Vorankündigung an einem Sonntag



    Ministerpräsident Dr. Stoltenberg
    beschließen und sagen, das muß sofort in Kraft gesetzt werden, weil die Stabilität es notwendig macht; vor allem die Erhöhung der Mineralölsteuer ist wegen der Stabilität so wichtig, und deswegen ist nicht mehr Zeit, das im ruhigen, geordneten Gang vorheriger Erörterung zu behandeln. Das ist der Punkt, in dem wir auch sehr deutlich an die Bundesregierung appellieren müssen, sich trotz aller Polarisierung innerhalb und außerhalb dieses Hauses auf eine andere Form der Diskussion im Bereich gemeinsamer Verantwortung mit den Ländern einzustellen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich muß hier auch im Gegensatz zu dem Urteil des Abgeordneten Graf Lambsdorff feststellen, daß der Bundesrat seit 1969, das heißt unter dem erstmals gegebenen Vorzeichen unterschiedlicher Mehrheitsverhältnisse, mit Augenmaß gehandelt hat. Die Verwaltung des Bundesrats hat eine sehr interessante Zusammenstellung über die verschiedenen Wahlperioden gemacht. Ich möchte hier ein paar Zahlen vortragen, weil sie bisher nicht veröffentlicht wurden. Von Gesetzesvorlagen der Bundesregierung wurden in der ersten Wahlperiode durch den Bundesrat mit dem Ziel der Anrufung des Vermittlungsausschusses angefochten 70, in der zweiten Wahlperiode 59, in der dritten 46, in der vierten 34, in der fünften 34 und in der letzten 31. Das heißt, wir haben einen Rückgang der Zahl der Anrufungen des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat gegenüber einer Zeit, in der die Mehrheitsverhältnisse politisch konform waren.
    Die Versagung der Zustimmung durch den Bundesrat ist erfolgt in der ersten Wahlperiode bei elf Gesetzen, in der zweiten bei neun, in der dritten bei sechs, in der vierten bei sieben, in der fünften bei zehn Gesetzen und in der letzten unter kontroversen Mehrheiten bei drei Gesetzen in der Schlußberatung.

    (Zurufe von der FDP.)

    Selbst wenn wir einmal davon ausgehen, daß es sich um drei statt vier Jahre handelt — dieser Hinweis ist berechtigt —, bleibt das eine deutliche Aussage dafür, daß von einer fundamentalen Obstruktionsrolle bei diesem Zahlenbild überhaupt nicht die Rede sein kann.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Allerdings — dies möchte ich gern noch vor Ihrer Zwischenfrage sagen dürfen — haben wir uns, auch in der Tradition unserer Vorgänger aller Parteien der Länderregierungen, im Bundesrat in den letzten Jahren bemüht, Gesetzentwürfe der Bundesregierung wesentlich zu verändern und, wie ich glaube, zu verbessern und auch eigene Gesetzentwürfe, die richtige Forderungen und Vorstellungen enthielten, zum Erfolg zu bringen. Wir sind stolz darauf, daß wir das Städtebauförderungsgesetz dieser Koalition durch das Vermittlungsverfahren in entscheidenden Punkten verbessern konnten, damit es der privaten Eigentumsbildung dient und nicht der Machtzusammenballung in den Händen anonymer Gesellschaften.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Aber hier war es ja möglich, sich zu verständigen, auch ausgehend von Vorstellungen der Bundesregierung in anderen Punkten, denen wir zustimmten. Ich kann mit Befriedigung sagen, daß es die Länder Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz waren, die im vergangenen Bundesrat den Gesetzentwurf zur wirksameren Gestaltung des Haftrechts bei Wiederholungsgefahr eingebracht haben, der trotz vieler Bedenken schließlich auch in diesem Hause eine Mehrheit gefunden hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU.) So sollten wir weiter zusammenarbeiten.



Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Graf Lambsdorff?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Graf Otto Lambsdorff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Ministerpräsident, darf ich Sie darauf aufmerksam machen, daß ich meine Kritik ausdrücklich unter Anerkennung der bisher geleisteten Arbeit des Bundesrates in der Vergangenheit auf diesen jetzigen Beschluß in dieser Frage, das allerdings um so nachdrücklicher, beschränkt habe?
    Dr. Stoltenberg, Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein: Ich nehme das gern zur Kenntnis. Im letzten Punkt ist die Meinungsverschiedenheit deutlich geworden.
    Lassen Sie mich folgendes zum Abschluß sagen. Auch sonst sind trotz der Polarisierung viele Lösungen in den vergangenen Jahren und Monaten einmütig gefunden worden, im Bundesrat über die Parteigrenzen hinweg, im Gespräch der Ministerpräsidenten untereinander und mit dem Bundeskanzler. Ich möchte gerade in einer Zeit der Leidenschaft auf diese Bereiche und diese Notwendigkeiten übergreifender staatspolitischer Verantwortung hinweisen. In den Fragen der inneren Sicherheit sind wir zu einer guten Zusammenarbeit gekommen, unter den besonderen Belastungen des vergangenen Jahres, im Bereich des Umweltschutzes, in den schwierigen Themen des Zugangs zu den Hochschulen und anderen mehr. Ich hebe zum Schluß noch einmal besonders den bedeutsamen einstimmigen Beschluß der Ministerpräsidenten und des Bundeskanzlers zur Fernhaltung von Verfassungsfeinden aus dem öffentlichen Dienst hervor.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Bundesstaatliche Organisation erfordert Auseinandersetzung, harte Auseinandersetzung,

    (Zuruf des Abg. Dr. Strauß)

    aber auch zugleich die Fähigkeit zur Zusammenarbeit. Dies scheint mir das Grundgesetz einer föderativen Demokratie zu sein.

    (Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU.)