Rede:
ID0701734900

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Huonker.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 17. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1973 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . 727 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 727 B Amtliche Mitteilung 727 C Wahl der Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses (Drucksache 7/193) . . . 727 C Aussprache über den Agrarbericht 1973 der Bundesregierung (Drucksachen 7/146, 7/147, 7/148) 727 D Bewerunge (CDU/CSU) . . . . 727 D Frau Renger, Präsident . . . . 732 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 732 A Gallus (FDP) 736 A Kiechle (CDU/CSU) 741 A Dr. Friderichs, Bundesminister (BMW) 746 B Sander (SPD) 749 B Dr. Vogel, Bundesminister (BMBau) 751 B Dr. Ritz (CDU/CSU) 752 A Dr. Vohrer (FDP) 755 B Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) . 758 A Susset (CDU/CSU) 760 B Frehsee (SPD) 761 C Ertl, Bundesminister (BML) . . . 763 C Absetzung der Punkte 2 und 3 von der Tagesordnung 770 B Fragestunde (Drucksachen 7/188, 7/216) Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) . 770 C, D Reddemann (CDU/CSU) . . . . 770 C, D Wohlrabe (CDU/CSU) 770 D Fragen 1 und 2 — Drucksache 7/216 — des Abg. Reddemann (CDU/CSU) : Beschluß der Bundesregierung betr. Einstellung der Erstattung der Visagebühren für DDR-Reisen — Ersuchen von dritter Seite Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) . 770 D, 771 B, C, D, 772 B, C, D, 773 A Reddemann (CDU/CSU) . 771 A, B, C, D Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . . 772 A Dr. Marx (CDU/CSU) 772 B Dr. Kliesing (CDU/CSU) 772 C Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 772 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 772 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 773 A II Deutscher Bundestag-7. Wahlperiode— 17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1973 Fragen 3 und 4 — Drucksache 7/216 —des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU): Abstimmung der Maßnahme der Bundesregierung mit dem Senat von Berlin — Erklärung des Regierenden Bürgermeisters von Berlin vor dem Abgeordnetenhaus betr. Erstattung der Visagebühren Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) . 773 B, C, D, 774 A, C, D, 775 A, B, C, D, 776 A, B Wohlrabe (CDU/CSU) 773 C,D, 774 A, B Dr. Marx (CDU/CSU) 774 D Amrehn (CDU/CSU) 775 A Heyen (SPD) 775 B Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 775 C Dr. Hupka (CDU/CSU) 775 D Reddemann (CDU/CSU) 776 A Mattick (SPD) 776 A Frage 5 — Drucksache 7/216 — des Abg Jäger (Wangen) (CDU/CSU) : Erklärung des Staatssekretärs Freiherr von Wechmar betr. die Visagebühren der DDR-Regierung Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) . 776 B, C Jäger (Wangen ) (CDU/CSU) . . 776 B, C Frage 6 — Drucksache 7/216 — des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU): Erhöhung der Haushaltsplanansätze für die Begegnung der Menschen in Deutschland Herold, Pari. Staatssekretär (BMB) . 776 D, 777 A, B, C, D, 778 A, B, C Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . 776 D, 777 A Amrehn (CDU/CSU) 777 A Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 777 C Gerster (Mainz) (CDU/CSU) . . 777 C Mattick (SPD) 777 D Dr. Marx (CDU/CSU) 778 A Dr. Schmude (SPD) 778 B Wohlrabe (CDU/CSU) 778 B Frage A 6 — Drucksache 7/188 — des Abg. Gerster (Mainz) (CDU/CSU) : Verordnung des Chefs des Bundeskanzleramtes zum Waffengebrauch vom 22. Januar 1973 Grabert, Staatssekretär (BK) . . . 778 D, 779 B, C Gerster (Mainz) (CDU/CSU) . . . 779 A Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) . . 779 B Berger (CDU/CSU) . . . . . . . 779 C Frage A 38 — Drucksache 7/188 — des Abg. Dr. Slotta (SPD) : Standpunkt des Bundesfinanzhofs betr. die Belastung der Familie durch Zwillinge Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 779 D Frage A 40 — Drucksache 7/188 — des Abg. von Bockelberg (CDU/CSU) : Gesetzliche Neuregelung zur Gleichbehandlung von Einkommensteuerpflichtigen und Lohnsteuerpflichtigen auf Grund der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 25. April 1972 Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 780 A, B von Bockelberg (CDU/CSU) . . . . 780 B Frage A 41 — Drucksache 7/188 — des Abg. Heyen (SPD) : Umrüstung von Transportfahrzeugen im Berlin-Verkehr nach dem Verplombungsgesetz Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 780 C, D Heyen (SPD) 780 D Fragen A 43 und 44 — Drucksache 7/188 — des Abg. Berger (CDU/CSU) : Erhöhung des Pensionsfreibetrages von 25 auf 30 v. H. und Überprüfung des von der Bundesregierung vorgesehenen Höchstfreibetrages von 3600 DM Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 781 A, B, C, D, 782 A Berger (CDU/CSU) . 781 A, B, D, 782 A Höcherl (CDU/CSU) . . . . . 781 B, C Frau Funcke, Vizepräsident . . . 781 C Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . . 782 A Frage A 45 — Drucksache 7/188 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Empfehlungen der EWG-Kommission betr. Dämpfung des Preisanstiegs durch Begrenzung der Finanzierungssalden in den Haushaltsplänen Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 782 B Fragen A 50, 51 und 56 — Drucksache 7/188 — der Abg. Dr. Zeitel und Höcherl (CDU/CSU) : Anteil der über den realen Einkommenszuwachs hinausgehenden Mehr- einnahmen bei der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer in den Jahren 1971 und 1972, steuerrechtliche Folgerungen hieraus und Indizierung des Steuertarifs nach den Lebenshaltungskosten Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 783 A, C, D, 784 A, B, C Dr. Zeitel (CDU/CSU) 783 A, C, D, 784 A Höcherl (CDU/CSU) 784 B Dr. Häfele (CDU/CSU) 784 C Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (zur GO) 784 C Aktuelle Stunde Erstattung der Visagebühren für DDR-Reisen Reddemann (CDU/CSU) 784 D Bahr, Bundesminister . 785 D, 789 C Dr. Arndt (Berlin) (SPD) 786 D Wohlrabe (CDU/CSU) 787 D Heyen (SPD) 788 C Kunz (Berlin) (CDU/CSU) . . 790 C Ronneburger (FDP) 791 C Höhmann (SPD) 792 A Dr. Abelein (CDU/CSU) 793 B Metzger (SPD) 794 B Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . 795 B Mattick (SPD) 795 C Dr. Marx (CDU/CSU) 796 B Franke, Bundesminister (BMB) . 797 C Wahl der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zur Beratenden Versammlung des Europarats (Drucksache 7/194) 798 C Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Schuldenausschusses bei der Bundesschuldenverwaltung (Drucksache 7/196) 798 C Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Deutschen Bundespost (Drucksache 7/l97) 798 C Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt (Drucksache 7/198) 798 C Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder für den Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt (Drucksache 7/199) 798 D Wahl der Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses (Drucksache 7/200) . . . . 798 D Antrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Einsetzung eines Ausschusses zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung (Drucksache 7/201) 798 D Antrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Beirat für handelspolitische Vereinbarungen (Drucksache 7/222) . . 799 A Antrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Enquete-Kommission Verfassungsreform (Drucksache 7/214 [neu]) . . 799 A Antrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Enquete-Kommission Auswärtige Kulturpolitik (Drucksache 3/215 [neu]) 799 A Entwurf eines Zweiten Steuerreformgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache 7/78) — Erste Beratung Schmidt, Bundesminister (BMF) . . 799 B Dr. Häfele (CDU/CSU) 801 A Offergeld (SPD) . . . . . . . 802 D Dr. Vohrer (FDP) . . . . . . 804 C von Bockelberg (CDU/CSU) . . . 806 D Huonker (SPD) 808 A Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . 810 B Frau Funcke (FDP) . . . . . . 812 B Dr. Weber (Köln) (SPD) 814 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und der Verordnung über das Erbbaurecht (Bundesrat) (Drucksache 7/62) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung über das Erbbaurecht (Drucksache 7/118) — Erste Beratung Orgaß (CDU/CSU) . . . . . . . 816 B Gnädinger (SPD) 817 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes (SPD, CDU/CSU, FDP) (Drucksache 7/86); Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache 7/186) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 819 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache 7/173); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/219), Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache 7/217) — Zweite und dritte Beratung — 819 B IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode —17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1973 Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu der 24. und 25. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschafts-Verordnung (Drucksachen 7/39, 7/151, 7/218) . . . . 819 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. Februar 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die deutsche Gerichtsbarkeit für die Verfolgung bestimmter Verbrechen (Drucksache 7/130) — Erste Beratung — . . . 819 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Drucksache 7/97) — Erste Beratung — 819 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksache 7/111) — Erste Beratung — 820 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Verwaltungszustellungsgesetzes (Bundesrat) (Drucksache 7/181) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 820 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes (Bundeskriminalamtes) (Drucksache 7/178) — Erste Beratung — 820 A Beratung des Berichts der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren (Rentenanpassungsbericht 1973) und des Gutachtens des Sozialbeirats (Drucksache 7/88) 820 B Entwurf eines Gesetzes zur Herabsetzung des Volljährigkeitsalters (Abg. Rollmann, Dr. Abelein, Frau Stommel, Sauer [Salzgitter], Kunz [Berlin], Picard, Schröder [Lüneburg] und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 7/206) — Erste Beratung 820 C Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigung, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz) (Drucksache 7/179) — Erste Beratung — . . . . 820 C Nächste Sitzung 820 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 821* A Anlage 2 Antwort des Bundesministers Dr. Vogel (BMBau) auf die Frage A 5 — Drucksache 7/188 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Berücksichtigung geeigneter Standorte in wirtschaftsschwachen Gebieten bei der Neueinrichtung von Behörden und bei neuen Hochschulbauten 821* B Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 39 — Drucksache 7/188 — der Abg. Frau Funcke (FDP) betr. die Auffassung der Länderfinanzverwaltungen hinsichtlich Rückstellungen für die Kosten des Jahresabschlusses . . . . . . . . . . . . 822* A Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 42 — Drucksache 7/188 — des Abg. Dr. Graf Lambsdorff (FDP) betr. Maßnahmen gegen den Schmuggel von Zigaretten 822* C Deutscher Bundestag -7. Wahlperiode— 17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1973 727 17. Sitzung Bonn, den 22. Februar 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner *23. 2. von Alten-Nordheim 12. 3. Dr. Arndt (Berlin) " 23. 2. Dr. Artzinger *23. 2. Blumenfeld **3. 2. Dr. Burgbacher *23. 2. Fellermaier *23. 2. Flämig *23. 2. Hauck 23. 2. Dr. Jahn (Braunschweig) *23. 2. Kaffka 23. 2. Kiep 23. 2. Lange *23. 2. Lautenschlager *23. 2. Lücker *23. 2. Dr. Martin 24. 2. Memmel *23. 2. Opitz 23. 2. Prinz zu Sayn-Wittgenstein 24. 2. Dr. Schulz (Berlin) 23. 2. Schwabe *23. 2. Seibert 23. 2. Dr. Freiherr von Spies 23. 2. Springorum *22. 2. Dr. Starke (Franken) *23. 2. Todenhoefer 15. 3. Dr. Wendig 23. 2. Frau Will-Feld 24. 2. Wischnewski 23. 2. Dr. Wittmann 16. 3. Wolfram *23. 2. Baron von Wrangel 24. 2. Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Anlage 2 Antwort des Bundesministers Dr. Vogel vom 22. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/188 Frage A 5) : Welche Möglichkeiten Bundesregierung - unter Beachtung der Ziele der Raumordnung - bei der Neueinrichtung von Behörden des Bundes sowie bei neuen Hochschubauten im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe, geeignete Standorte in den wirtschaftsschwachen Gebieten, insbesondere im Zonenrandgebiet, zu berücksichtigen? Die Bundesregierung will durch ihre Förderungsmaßnahmen in den hinter der allgemeinen Entwicklung zurückgebliebenen Gebieten, insbesondere im Zonenrandgebiet, Lebens- und Arbeitsbedingungen schaffen, die denen im übrigen Bundesgebiet gleichwertig sind. Das setzt voraus, daß eine weitere Zunahme von Bevölkerung und Arbeitsplätzen in den bestehenden Verdichtungsräumen nicht gefördert wird. Nur dann ergeben sich Möglichkeiten, den begrenzten Zuwachs an Entwicklungspotential be- Anlagen zum Stenographischen Bericht vorzugt in die wirtschaftsschwachen Räume zu lenken. Deshalb ist die Bundesregierung bestrebt, neu aufzubauende Bundesdienststellen bevorzugt in geeigneten Standorten in den hinter der allgemeinen Entwicklung zurückgebliebenen Gebieten und insbesondere im Zonenrandgebiet zu errichten. Allerdings sind bei der Festlegung der Standorte von Bundeseinrichtungen jeweils auch die Funktionen dieser Einrichtungen mit zu berücksichtigen, die im Einzelfall Standortentscheidungen zuungunsten der hinter der allgemeinen Entwicklung zurückgebliebenen Gebiete zur Folge haben können. Nachdem zwischen Bund und Ländern in einer Entschließung der Ministerkonferenz für Raumordnung vom 21. November 1968 über „raumordnerische Gesichtspunkte zur Frage des Sitzes und Zuständigkeitsbereiches von größeren Verwaltungsdienststellen" (vgl. Anlage S. 12) Einvernehmen über die Prinzipien der Standortfestlegung erzielt wurde, sollen im Rahmen des aufzustellenden Bundesraumordnungsprogrammes und des dort festzulegenden großräumigen Rasters der anzustrebenden Raum- und Siedlungsstruktur Prioritäten für jene Standorte dargestellt werden, in denen aus raumordnerischer Sicht eine Verstärkung des tertiären Bereiches (hier: Standort von Verwaltungsdienststellen) zweckmäßig ist. Die Entscheidung über die Gründung neuer Hochschulen und damit auch über die Festlegung geeigneter Hochschulstandorte ist zunächst Sache der Länder. Der Wissenschaftsrat hat mit Zustimmung der Länder eine Empfehlung „Zur Planung neuer Hochschulen" (Juli 1971) verabschiedet, in der Kriterien zur Bestimmung von Hochschulstandorten entwickelt wurden. Danach soll in einer Untersuchung der künftige Einzugsbereich der geplanten Hochschule dargelegt werden, wobei unter Berücksichtigung der Ziele von Raumordnung und Landesplanung längerfristige Kapazitätsplanungen mit der zu erwartenden regionalen Nachfrage nach Studienplätzen abzustimmen sind. Außerdem werden Angaben über das allgemeine regionale Wachstum sowie über die wirtschaftliche und soziale Struktur der jeweiligen Region für erforderlich gehalten. Mit einer geplanten Neugründung soll eine Entlastung bestehender Hochschulen und zugleich eine bessere Versorgung der bisher hochschulmäßig weniger erschlossenen Gebiete mit Hochschuleinrichtungen erreicht werden (sog. Regionalisierung der Bildungsangebote im Hochschulbereich). Die Bundesregierung wird sich künftig verstärkt um eine Berücksichtigung der Ziele von Raumordnung und Landesplanung bei der Hochschulplanung der Länder bemühen, insbesondere dann, wenn die Bundesregierung gemäß § 4 Abs. 2 des Hochschulbauförderungsgesetzes (HBFG) eine neue Rechtsverordnung zur Aufnahme weiterer Hochschulen oder Hochschuleinrichtungen in die Anlage (Hochschulverzeichnis) zum HBFG vorbereitet. Das entspricht auch einer Empfehlung des Wissenschaftsrates vom 17. November 1972. 822* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode —13. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1973 Gerade bei den Standortentscheidungen der im Zonenrandgebiet gelegenen Hochschulneugründungen Kassel und Bayreuth wurden raumordnungspolitische Belange berücksichtigt. In den kommenden Jahren sind weitere Standortentscheidungen vor allem für die Bereiche Flensburg, Lüneburg (in Abstimmung mit Hamburg) sowie Fulda zu erwarten. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 22. Februar 1973 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Funcke (FDP) (Drucksache 7/188 Frage A 39) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Länderfinanzverwaltungen, daß die Kosten für den Jahresabschluß (Pflichtprüfung, Steuerberatung) nicht in dem Jahr zurückgestellt werden könnten, auf das sie entfallen, obwohl der Bundesfinanzhof in einem Urteil vom 24. August 1972 die regelmäßig entstehenden Prüfungs- und Beratungskosten ausdrücklich ausnahm, als es um die Nichtanerkennung von Rückstellungen für Kosten aus einer steuerlichen Betriebsprüfung ging? Die Frage, ob am Ende eines Wirtschaftsjahres Rückstellungen für die Jahresabschluß- und Beratungskosten gebildet werden können, ist umstritten. § 152 Absatz 7 und 9 des Aktiengesetzes 1965, der über § 5 des Einkommensteuergesetzes auch für den steuerlichen Bereich zu beachten ist, könnte entnommen werden, daß derartige Rückstellungen nicht zulässig sind. Nach diesen Vorschriften ist nämlich weder die Bildung von Aufwandsrückstellungen --- von bestimmten im Gesetz genannten, hier jedoch nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen — noch die Bildung sogenannter antizipativer Rechnungsabgrenzungsposten möglich. Hierauf stützt sich die Auffassung der Finanzverwaltung, auf die in der gestellten Frage Bezug genommen wird. Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24. 8. 1972 steht dem nicht entgegen, weil es zu einem Streitfall vor dem Inkrafttreten des Aktiengesetzes 1965 und des § 5 Einkommensteuergesetz in der jetzigen Fassung ergangen ist. Das Bundesfinanzministerium wird jedoch im Hinblick auf die Kritik, auf die die Auffassung der Finanzverwaltung gestoßen ist, die umstrittene Frage noch einmal mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtern. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 22. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Graf Lambsdorff (FDP) (Drucksache 7/188 Frage A 42) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dem Schmuggel von Zigaretten, der nach der Erhöhung der Tabaksteuer im September letzten Jahres stark zugenommen hat, entgegenzuwirken, insbesondere den organisierten Fahrten von Gruppen aus grenznahen Gebieten, die mehrmals an einem Tag die Grenze passieren und dabei jedesmal die Freigrenze in Anspruch nehmen? Die Bundesregierung hat auf die Zunahme des Zigarettenschmuggels sofort reagiert. Sie hat die Zollstellen an der Grenze zu den Benelux-Ländern und zur Schweiz schon im Oktober 1972 und erneut im Januar 1973 angewiesen, die Kontrollmöglichkeiten wieder voll auszunutzen. Dazu gehört die verstärkte Überwachung der „grünen Grenze" und des grenzüberschreitenden Verkehrs, vor allem des Reiseverkehrs, dessen Flüssigkeit jedoch gewährleistet bleiben muß. Dazu gehört außerdem der gezielte Einsatz motorisierter Sondertrupps, die schon vor einem Jahr zur Bekämpfung des Rauschgift- und Waffenschmuggels gebildet worden sind. Gegen organisierte Gruppenfahrten über die Grenze ist rechtlich selbst dann nichts einzuwenden, wenn sie vor allem dem Zweck dienen, die Freimengen auszunutzen. Bewohner grenznaher Gemeinden dürfen jedoch grundsätzlich nur 40 Zigaretten am Tag abgabenfrei einführen. Nur wenn sie nachweisen, daß die Fahrt über einen 15 km tiefen Streifen jenseits der Grenze hinausgeführt hat, steht ihnen die Freimenge des großen Reiseverkehrs zu (300 Zigaretten aus EWG-Ländern, 200 Zigaretten aus Drittländern). Wird festgestellt, daß jemand mehrmals täglich die Freimenge mitführt, besteht Anlaß zu der Besorgnis, daß die Einfuhr aus geschäftlichen Gründen erfolgt. In diesem Fall ist die Abgabenfreiheit rechtlich ausgeschlossen. Den faktischen Möglichkeiten des Zolls, solche mehrmaligen Einreisen am Tag aufzudecken, sind allerdings wegen der zahlreichen Grenzübergangsstellen und der Dichte des Reiseverkehrs, der nun einmal flüssig bleiben muß, natürlich gewisse Schranken gesetzt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Helmut von Bockelberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf mich zunächst beim Herrn Kollegen Offergeld recht herzlich dafür bedanken, daß er hier der weitgehenden Diskussion über die Steuerreform innerhalb der CDU/CSU Ausdruck gegeben hat. Wo diskutiert wird, ist die Sache nicht steril, und wir sind eben noch nicht durch Beschlüsse eines Steuerreformparteitages festgelegt.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Es handelt sich hier nicht um verbale Pflichtübungen, sondern es handelt sich um Leben in einer lebenden Partei.
    Ich darf des weiteren sagen, daß unsere CDU/ CSU-Fraktion im Finanzausschuß an dieser Steuerreform lebhaft mitarbeiten wird, bei dieser Mitarbeit aber auch auf die Verhinderung irgendwelcher Auswüchse in der Richtung achten wird, wie sie im Wahlkampf — der hier soeben wieder angesprochen wurde — vielleicht zum Ausdruck kam.
    Der vorliegende Gesamtentwurf und die Gesamtkonzeption, die mein Kollege Dr. Häfele bereits gewürdigt hat, enthält die Reform der Vermögensteuer und der Erbschaftsteuer, über die ich hier zu referieren habe.
    Ich gehe von der Prämisse aus, daß an der Zweiteilung der deutschen Vermögensteuern in Vermögensteuer und Erbschaftsteuer trotz erheblicher Bedenken der Finanzwissenschaft festgehalten werden soll. Zunächst möchte ich daher zu den für beide Steuerarten gemeinsamen Grundlagen, den Einheitswerten, und hierbei insbesondere zu den
    Deutscher Bundestag— 7. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1973 807
    von Bockelberg
    Einheitswerten des Grundvermögens, einige Bemerkungen machen.
    Die Finanzverwaltung hat inzwischen das Neu-bewertungsverfahren, das noch auf ein Gesetz zurückgeht, welches unter der Führung des CSU-Finanzministers Franz Josef Strauß verabschiedet war, im wesentlichen auf den 1. Januar 1964 abgeschlossen. Zwischen dem Bewertungsstichtag und dem vorgesehenen und hoffentlich dann akut werdenden Inkrafttreten am 1. Januar 1974 werden aber wiederum zehn Jahre verstrichen sein. Es ist daher einleuchtend, daß bei der derzeitigen Preis-und Geldwertentwicklung die Einheitswerte schon wieder hinter dieser Entwicklung herhinken.
    Der Gesetzentwurf versucht, die Bewertungsunterschiede zwischen Grundbesitz und den übrigen Vermögensarten dadurch zu beseitigen, daß die Einheitswerte bei der Vermögensteuer und bei der Erbschaftsteuer mit dem Vervielfältiger, mit dem Multiplikator 1,4 als Bemessungsgrundlage angesetzt werden.
    Trotz erheblicher Bedenken gegen jegliche Form der pauschalierten Indizierung halte ich dieses Verfahren als einmalige Übergangsregelung gerade noch für vertretbar, allerdings nur in Verbindung mit der Forderung nach einer künftigen turnusmäßigen und zeitnahen Neubewertung zumindest alle sechs Jahre, wie es das alte Bewertungsgesetz vorsieht. Hierzu dürfte die Finanzverwaltung unter Einsatz der EDV-Anlagen in Kürze auch in der Lage sein. Eine kontinuierliche Indizierung würde sonst wieder zu Ungerechtigkeiten wie in der Vergangenheit führen und eventuell bestehende Ungerechtigkeiten mit dem gleichen Vervielfältiger auch noch vervielfältigen. Wir alle hier im Hohen Hause plädieren doch für ein gerechteres Steuerrecht. Eine ständige Indizierung der Steuerbemessungsgrundlagen würde zwangsläufig auch zu einer Indizierung der Freibeträge führen. Dieses wäre der Beginn einer höchst bedenklichen Entwicklung.

    (Sehr richtig bei der CDU/CSU.)

    Zu den Steuern im einzelnen: Der Zielsetzung des Gesetzentwurfes, kleinere und mittlere Vermögen fühlbar zu entlasten, kann nur durch eine Erhöhung der persönlichen Freibeträge entsprochen werden. Andernfalls würde durch das Steuerrecht die geförderte Vermögensbildung breiter Schichten wieder zum Teil aufgehoben. Ich befürworte daher eine Erhöhung des derzeitigen Grundfreibetrages von 20 000 DM auf mindestens 60 000 DM und empfehle eine weitere Prüfung hinsichtlich der künftigen Geldwertentwicklung.
    In diesem Zusammenhang muß bereits hier und heute darauf hingewiesen werden, daß der Freibetrag für Sparguthaben in Höhe von 10 000 DM nach den vorgenannten Zielvorstellungen des Gesetzentwurfes für die Schonung kleiner Sparguthaben künftig nicht mehr ausreicht. Er müßte in etwa parallel zu den anderen Freibeträgen auf 20 000 DM angehoben werden. Hier bei den Freibeträgen sehen wir die ganze Problematik der Verquickung einer Steuerreform, die feste Freibeträge
    enthalten muß, mit der Weiterentwicklung der Geldentwertung, der daraus resultierenden Lohnerhöhung, des daraus resultierenden Einstiegs z. B. bei der Einkommensteuer in höhere Progressionsstufen. Wir haben bei den letzten Lohnverhandlungen ein Wort darüber gehört.
    Ein kurzes Wort zu den vorgesehenen Steuersätzen. Die Anhebung der Bemessungsgrundlagen durch die höheren Einheitswerte, die Tatsache, daß das Geldvermögen bei minderem Wert auch angeschwollen ist und der geplante Fortfall der Abzugsfähigkeit bei der Vermögen- und Einkommensteuer — die gesetzestechnische Regelung ist dem dritten Steuerreformgesetz vorbehalten, auch hier melde ich einen Vorbehalt an; denn solange wie wir das eine nicht kennen, können wir über das andere im Finanzausschuß schlecht entscheiden — zwingen bei Bejahung der angestrebten Aufkommensneutralität zu einer Senkung der Steuersätze. Die vorgesehene Senkung des Steuersatzes auf 0,7 % dürfte zur Verwirklichung dieses Zieles nicht ausreichen. Zumindest bis zur Verabschiedung des Einkommensteuergesetzes, welches Kompensationen bringen soll müßte dieser Satz his auf n,543/0 abgesenkt werden. Ein ähnliches gilt bei den Körperschaften, wobei zu bedauern ist, daß die Doppelbelastung der Kapitalgesellschaften und der Anteilseigner bestehengeblieben ist und dies im Gesetzentwurf nicht irgendeine Berücksichtigung gefunden hat. Hierbei sollte auch an die Volksaktiensparer gedacht werden.
    Einige Worte zur Erbschaftsteuer. Zunächst möchte ich betonen, daß wir das Anliegen des Gesetzentwurfes, die dem Sinn einer Erbschaftsbesteuerung widersprechenden legalen Steuereinsparungsmöglichkeiten abzubauen, begrüßen. Die bisherigen Schlupflöcher müssen verstopft werden. Eine wertgerechte Grundstücksbesteuerung ist bei der Erbschaftsteuer ebenso dringlich wie bei der Vermögensteuer, nicht zuletzt auch zur Beseitigung der Rechtsunsicherheit, die durch die Aussetzung von Verfahren vor dem Bundesfinanzhof hervorgerufen wurde.
    Zu den vorgesehenen Erhöhungen der Freibeträge und der Neubildung der Steuerklassen ist noch folgendes zu bemerken. Der Gesetzentwurf verfolgt doch wohl das Ziel, bei der Erbschaftsteuer sowie bei der Vermögensteuer die kleinen und mittleren Vermögen zu entlasten. Auch sollten die Geldwertänderungen in der Zeit zwischen der Konzipierung der Eckwerte im Jahre 1971 und dem voraussichtlichen Inkrafttreten des Änderungsgesetzes nicht übersehen werden.
    Unter diesem Aspekt erscheint mir eine weitere Anhebung der persönlichen Freibeträge für die Kinder und Enkel erforderlich, und zwar auf 90 000 DM für Kinder und. auf 50 000 DM für Enkel.
    Herr Bundesfinanzminister Schmidt hat hier ein Beispiel für die erheblichen Entlastungen bei der Erbschaftsteuer gebracht; aber ich darf wohl voraussetzen, daß das Normale nicht der Übergang eines Vermögens auf die Witwe, d. h. in der gleichen Generation, ist, sondern daß wir darauf ach-
    808 Deutscher Bundestag-7. Wahlperiode— 17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1973
    von Bockelberg
    ten müssen, daß die Erbschaftsteuer richtig und tragbar ist beim Wechsel auf die nächste Generation. Und dazu hatte ich gesprochen.

    (Vor sitz : Vizepräsident Dr Jaeger.)

    Eine Schlußbemerkung! Leider ist in dem vorliegenden Gesetzentwurf die Gelegenheit zu einer echten Reform, wie sie beispielsweise die Zusammenfassung der Erbschaftsteuer und der Vermögensteuer zu einer Steuerart gewesen wäre, nicht genutzt worden. Eine solche Zusammenfassung, die auch einen erheblichen Vereinfachungseffekt ausgelöst hätte, wäre ein echter Schritt zur Reform unseres Steuersytsems gewesen.

    (Abg. Offergeld: Kriegen wir jetzt Ihre Vorschläge?)

    So müssen wir jetzt hoffen, daß wenigstens die kommenden Vorlagen ein Mehr an Reformfreudigkeit bringen mit dem Ziel der Vereinfachung und der Entlastung der überlasteten Steuerverwaltung, der von dieser Stelle ein Dank für ihre Pflichttreue gebührt.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Huonker.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gunter Huonker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zuerst eine kurz Berner-kung machen zu den einleitenden Bemerkungen von Herrn Bockelberg, als er unter dem Beifall seiner Fraktionskollegen erklärte, die CDU/CSU sei nicht an ein Programm eines Steuerparteitages gebunden. Ich kann nur sagen: Ihr Beifall ist mir unverständlich. Bundeskanzler Adenauer hat bereits 1967 in der Regierungserklärung festgestellt, es müsse jetzt
    — und damals hatten Sie die absolute Mehrheit — endlich eine umfassende Steuerreform kommen.

    (Abg. von Bockelberg: Jetzt sind wir doch in den 70er Jahren! — Abg. Dr. Häfele: Das war 1957!)

    Im Düsseldorfer Programm 1971 haben Sie ebenfalls beschlossen, es müsse eine umfassende Steuerreform kommen.

    (Abg. Dr. Häfele: Sie sind immer noch im Wahlkampf!)

    — Ich bin überhaupt nicht im Wahlkampf. An Ihre Adresse: Mich hat es, Herr Kollege Häfele, etwas überrascht, daß Sie sich nun so stark dafür machen, daß diese Steuerreform als einheitliches Paket gesehen und verabschiedet werden

    (Abg. Dr. Häfele: Das sagt doch die Regierung selber!)

    — ich rede doch an Ihre Adresse -- und ihr Aufkommen steuerneutral sein müsse. Ich verstehe, daß Sie nervös werden.

    (Widerspruch und Lachen bei der CDU/CSU.)

    Ich möchte Ihnen nur eines sagen: Wenn Sie in das
    Düsseldorfer Programm hineingeschaut hätten, hätten Sie festgestellt, daß die CDU ausdrücklich be-
    schlossen hat, die Steuerreform solle zwar umfassend sein, aber stufenweise durchgeführt werden.

    (Abg. Dr. Häfele: Wollen Sie sich künftig an das ganze Parteiprogramm der CDU halten? Wir haben nichts dagegen!)

    — Nein, ich erwarte von Ihnen, daß Sie sich gelegentlich einmal die Mühe machen, Ihr Programm zu lesen und sich vielleicht in gewissen seltenen Ausnahmefällen, wie z. B. hier, auch daran zu halten.

    (Abg. Dr. Wagner [Trier] : Schlaumeier!)

    Ich möchte eine Bemerkung zur Reform des Vermögensteuerrechts und der Erschaftsteuer machen. Schwerpunkt der Reform des Vermögensteuerrechts ist neben der gerechteren Besteuerung des Grundbesitzes — dazu hat ja der Herr Bundesminister der Finanzen schon einiges gesagt — die massive Erhöhung der Freibeträge und die Änderung der Steuersätze. Diese Freibeträge sollen dazu dienen, daß breitere Schichten unserer Bevölkerung in der Lage sind, Eigentum, Vermögen zu bilden. Eines steht fest: Trotz der neuen Bewertung des Grundvermögens und der neuen Steuersätze müssen in Zukunft weniger Menschen in unserem Lande Vermögensteuer zahlen als heute. Dies halte ich für einen entscheidenden Schritt zu mehr Gerechtigkeit im Steuerrecht auf dem Gebiet der Vermögensteuer.

    (Zuruf von der SPD: Sehr wahr!)

    Ich möchte die Erhöhungen der einzelnen Freibeträge jetzt nicht aufzählen. Sie wurden von einigen Kollegen bereits erwähnt. Ich will dies nur an einem Beispiel verdeutlichen. Trotz der Neubewertung des Grundbesitzes ist es so, daß in Zukunft, wenn dieser Entwurf geltendes Recht wird, ein Ehepaar mit zwei Kindern in der Lage ist, zwei schöne Eigenheime zu besitzen, ohne auch nur einen einzigen Pfennig Vermögensteuer zahlen zu müssen. Deshalb wäre es eine Leistung, wenn wir dieses Gesetz durchbringen.
    An diesem Beispiel werden im Grunde — wenn wir berücksichtigen, daß wir die großen Vermögen natürlich etwas stärker belasten wollen — die Grundgedanken des Entwurfes klar.
    Erstens: Der Grundbesitz soll vernünftiger bewertet werden.
    Zweitens: Kleinere und mittlere Vermögen sollen stärker als bisher entlastet werden.
    Drittens: Größere Vermögen sollen stärker als bisher belastet werden.
    Deswegen ist dieses Gesetz ein Beitrag zu etwas mehr Gerechtigkeit im Steuerrecht. Da in Zukunft weniger Menschen Vermögensteuer zahlen müssen, trägt das Gesetz auch zur Entlastung der Finanzverwaltung bei.
    Noch eine Bemerkung zum Steuersatz. Ich verhehle meine persönliche Meinung nicht, daß die Sätze von 0,7 0/0 und 1,0 % für mich das Minimum dessen sind, was vertretbar ist, und zwar trotz der Neubewertung des Grundvermögens und trotz der Abschaffung der Abzugsfähigkeit der Vermögen-
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode —17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1973 809
    Huonkers
    steuer —, und zwar einfach deswegen, weil ich das Prinzip der Leistungsfähigkeit ernst nehme.
    Noch eine Anmerkung zu den Ausführungen von Herrn von Bockelberg. Seine Ausführungen haben mich ein bißchen an die Zahlen erinnert, die die CDU/CSU-Länderfinanzminister vorgelegt haben. Sie haben die Vorschläge der Bundesregierung und der Koalition zur Vermögensbildung zwar weithin übernommen, aber Steuersätze von 0,5 ° o und 0,7 % vorgeschlagen. Dazu kann ich Ihnen nur eines sagen. Das klingt zunächst populär. Allerdings bedeutet es gegenüber dem, was die Koalition will, Steuermindereinnahmen von einer guten Milliarde DM. Nun frage ich Sie: Wie wollen Sie solche Vorschläge, die zu Steuermindereinnahmen von 1 Milliarde DM gegenüber dem, was die Koalition will, in Übereinstimmung mit dem bringen, was Ihre Länderfinanzminister, allen voran aber auch der Ministerpräsident Filbinger in Baden-Württemberg, ständig fordern, nämlich mehr Geld für die Länder? Ich bitte Sie, diesen Widerspruch zu klären.

    (Abg. von Bockelberg: Das sind doch zwei Paar Schuhe! — Abg. Dr. Wagner [Trier] : Das kann der nicht unterscheiden!)

    — Die Vermögensteuer ist eine Ländersteuer. Vielleicht trägt das für Sie zur Aufklärung bei.

    (Abg. Dr. Wagner [Trier] : Dann können die Länder ja in Zukunft nur noch von der Vermögensteuer leben! — Dr. Häfele: Machen wir Steuerreform oder Steuererhöhung?)

    — Diese Frage beantwortet sich, wenn ich das richtig sehe, von selbst.
    Die CDU/CSU-Finanzminister — das steht im Widerspruch zu den früheren heftigen Angriffen gegen diesen Teil der Steuerreformvorstellungen der Koalition — haben sich nun doch in wichtigen Punkten den Vorstellungen der Koalition genähert und die CDU-Sozialausschüsse des neuen CDU-Chefplaners Katzer fordern eine weit schärfere Besteuerung der großen Vermögen, als dies im vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehen ist. Deshalb hoffe ich, meine Damen und Herren das meine
    ich nicht zynisch , daß man sich jedenfalls über die tragenden Grundsätze des Gesetzentwurfs — über Einzelheiten wird man sich wahrscheinlich noch länger streiten — im Ausschuß rasch einigen wird.

    (Abg. von Bockelberg: Muß!)

    Noch einige ganz kurze Bemerkungen zur Reform des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts. Auch hier steht — ich brauche das nicht weiter auszuführen — im Mittelpunkt der Reform eindeutig die Entlastung der kleinen und mittleren Erbschaften und Schenkungen durch eine massive Erhöhung der Freibeträge, die ich jetzt im einzelnen nicht aufzählen möchte.

    (Abg. von Bockelberg: So massiv ist die nicht!)

    Trotz der, wie mir persönlich scheint, recht mäßigen Erhöhung der Tarife für große Erbschaften wird es insgesamt so sein wie bei der Vermögensteuer, daß in unserem Land künftig ebenso wie dort weniger
    Menschen als bisher Erbschaftsteuer zahlen müssen. Da in einigen Bundesländern von der CDU und der CSU bis zur Stunde noch so getan wird, als hätten es die Hausbesitzer schwer, wenn dieser Koalitionsentwurf zur Erbschaftsteuer realisiert wird, will ich hier — das ist nachrechenbar — folgendes feststellen: eine Familie mit zwei Kindern kann, wenn dieser Gesetzentwurf geltendes Recht wird, künftig nicht nur ein Haus, sondern zwei schöne Eigenheime erben, wenn der Vater stirbt, und noch einiges dazu, ohne auch nur einen einzigen Pfennig Erbschaftsteuer zu zahlen. Ich betone das in aller Eindeutigkeit, weil wir zwar nicht hier, aber draußen bis zur Stunde von Ihrer Partei das Gegenteil hören.
    Herr von Bockelberg fragt noch, wie es im Hinblick auf die Geldentwertung mit einer weiteren Erhöhung der Freibeträge sei. Da kann ich nur sagen: Darüber kann man reden, wenn man zugleich Dekkungsvorschläge bringt. Freibeträge zu fordern, ist billig und populär. Aber dann muß man den Mut haben, Deckungsvorschläge vorzulegen.

    (Abg. Dr. Häfele: Wer regiert denn in Den t sch land 2)

    — Wir haben einen Entwurf vorgelegt und damit gesagt, Herr Häfele, wie hoch wir mit den Freibeträgen gehen wollen.

    (Abg. Dr. Häfele: Sie müssen sich allmählich daran gewöhnen, daß Sie in Deutschland regieren!)

    Erst bei den Erbschaften über eine Million D-Mark steigt die Belastung, und zwar sehr allmählich. Was man auch immer dagegen sagt: Wer das Prinzip der Leistungsfähigkeit im Steuerrecht ernst nimmt — das nehmen Sie ja wenigstens verbal mindestens so ernst wie wir —, muß einfach sagen, die höhere Besteuerung von großen Erbschaften, von Millionenerbschaften, ist nichts anderes als der Ausdruck eben dieses Prinzips der Leistungsfähigkeit.
    Wichtiger das weiß jeder, der sich schon einmal
    die Mühe gemacht hat, eine Erbschaftsteuerstatistik anzuschauen — wichtiger als die Tariferhöhungen für Großerbschaften ist die Beseitigung der Umgehungsmöglichkeiten bei der Erbschaftsteuer. Deshalb begrüße ich es ganz besonders, daß ein weiterer Schwerpunkt dessen, was die Koalition zur Reform der Erbschaftsteuer vorgelegt hat, die Beseitigung zahlreicher Umgehungsmöglichkeiten ist.
    Ich möchte nur zwei in aller Kürze erwähnen. Erstens sieht § 2 Abs. 1 Nr. 1 b des Erbschaftsteuer-und Schenkungsteuergesetzes vor, daß künftig deutsche Staatsangehörige, die ihren inländischen Wohnsitz aufgeben, noch fünf Jahre lang der unbeschränkten Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerpflicht der Bundesrepublik unterworfen werden. Damit soll nämlich denen, die, heute wieder vermehrt, allein aus steuerrechtlichen Gründen vorübergehend ihren Wohnsitz in sogenannte Steueroasenländer verlegen

    (Abg. Matthöfer: Vaterlandslose Gesellen sind das!)

    — ja, wir könnten Namen nennen — ein weiterer
    Riegel vorgeschoben werden. Dem müßte, wenn ich
    810 Deutscher Bundestag-7. Wahlperiode— 17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1973
    Huonker
    das richtig sehe, auch die Opposition zustimmen können.

    (Abg. Mick: Sie brauchen doch unsere Zustimmung gar nicht! Sie haben doch eine Mehrheit! Gewöhnen Sie sich doch daran!)

    — Im Ausschuß geht das dann etwas schneller. Wir wollen die Gesetze doch aus den Gründen, die erwähnt worden sind, schnell durchberaten.

    (Abg. van Delden: Aber wenn Sie so weitermachen, dauert es noch länger!)

    Ein Punkt — ich komme gleich zum Schluß, nur keine Angst — ist ebenso wichtig bei der Frage der Abschaffung von Umgehungsmöglichkeiten: In Zukunft soll verhindert werden, daß durch Schenkungen einer in bestimmter Weise ausgestatteten Beteiligung einer Personengesellschaft die Erbschaftsteuer legal umgangen werden kann.
    Meine Damen und Herren, zum Schluß: Angesichts des Diskussionsstands in der CDU/CSU — ich erinnere an die Tagung Ihrer Landesfinanzminister in Rottach-Egern, ich erinnere an die Beschlüsse der CDU-Sozialausschüsse, die jetzt natürlich, das unterstellen wir, ein besonderes Gewicht im Rahmen der Willensbildung Ihrer Partei haben werden, nachdem Herr Katzer Chefplaner geworden ist, und die ja z. B. eine schärfere Besteuerung der großen Erbschaften als der Koalitionsentwurf vorgeschlagen haben — hoffe ich, daß wir im Ausschuß zu einer konstruktiven Zusammenarbeit mit der Opposition und auch zu einer raschen Verabschiedung der Gesetzentwürfe kommen werden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)