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    Deutscher Bundestag 17. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1973 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . 727 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 727 B Amtliche Mitteilung 727 C Wahl der Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses (Drucksache 7/193) . . . 727 C Aussprache über den Agrarbericht 1973 der Bundesregierung (Drucksachen 7/146, 7/147, 7/148) 727 D Bewerunge (CDU/CSU) . . . . 727 D Frau Renger, Präsident . . . . 732 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 732 A Gallus (FDP) 736 A Kiechle (CDU/CSU) 741 A Dr. Friderichs, Bundesminister (BMW) 746 B Sander (SPD) 749 B Dr. Vogel, Bundesminister (BMBau) 751 B Dr. Ritz (CDU/CSU) 752 A Dr. Vohrer (FDP) 755 B Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) . 758 A Susset (CDU/CSU) 760 B Frehsee (SPD) 761 C Ertl, Bundesminister (BML) . . . 763 C Absetzung der Punkte 2 und 3 von der Tagesordnung 770 B Fragestunde (Drucksachen 7/188, 7/216) Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) . 770 C, D Reddemann (CDU/CSU) . . . . 770 C, D Wohlrabe (CDU/CSU) 770 D Fragen 1 und 2 — Drucksache 7/216 — des Abg. Reddemann (CDU/CSU) : Beschluß der Bundesregierung betr. Einstellung der Erstattung der Visagebühren für DDR-Reisen — Ersuchen von dritter Seite Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) . 770 D, 771 B, C, D, 772 B, C, D, 773 A Reddemann (CDU/CSU) . 771 A, B, C, D Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . . 772 A Dr. Marx (CDU/CSU) 772 B Dr. Kliesing (CDU/CSU) 772 C Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 772 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 772 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 773 A II Deutscher Bundestag-7. Wahlperiode— 17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1973 Fragen 3 und 4 — Drucksache 7/216 —des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU): Abstimmung der Maßnahme der Bundesregierung mit dem Senat von Berlin — Erklärung des Regierenden Bürgermeisters von Berlin vor dem Abgeordnetenhaus betr. Erstattung der Visagebühren Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) . 773 B, C, D, 774 A, C, D, 775 A, B, C, D, 776 A, B Wohlrabe (CDU/CSU) 773 C,D, 774 A, B Dr. Marx (CDU/CSU) 774 D Amrehn (CDU/CSU) 775 A Heyen (SPD) 775 B Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 775 C Dr. Hupka (CDU/CSU) 775 D Reddemann (CDU/CSU) 776 A Mattick (SPD) 776 A Frage 5 — Drucksache 7/216 — des Abg Jäger (Wangen) (CDU/CSU) : Erklärung des Staatssekretärs Freiherr von Wechmar betr. die Visagebühren der DDR-Regierung Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) . 776 B, C Jäger (Wangen ) (CDU/CSU) . . 776 B, C Frage 6 — Drucksache 7/216 — des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU): Erhöhung der Haushaltsplanansätze für die Begegnung der Menschen in Deutschland Herold, Pari. Staatssekretär (BMB) . 776 D, 777 A, B, C, D, 778 A, B, C Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . 776 D, 777 A Amrehn (CDU/CSU) 777 A Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 777 C Gerster (Mainz) (CDU/CSU) . . 777 C Mattick (SPD) 777 D Dr. Marx (CDU/CSU) 778 A Dr. Schmude (SPD) 778 B Wohlrabe (CDU/CSU) 778 B Frage A 6 — Drucksache 7/188 — des Abg. Gerster (Mainz) (CDU/CSU) : Verordnung des Chefs des Bundeskanzleramtes zum Waffengebrauch vom 22. Januar 1973 Grabert, Staatssekretär (BK) . . . 778 D, 779 B, C Gerster (Mainz) (CDU/CSU) . . . 779 A Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) . . 779 B Berger (CDU/CSU) . . . . . . . 779 C Frage A 38 — Drucksache 7/188 — des Abg. Dr. Slotta (SPD) : Standpunkt des Bundesfinanzhofs betr. die Belastung der Familie durch Zwillinge Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 779 D Frage A 40 — Drucksache 7/188 — des Abg. von Bockelberg (CDU/CSU) : Gesetzliche Neuregelung zur Gleichbehandlung von Einkommensteuerpflichtigen und Lohnsteuerpflichtigen auf Grund der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 25. April 1972 Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 780 A, B von Bockelberg (CDU/CSU) . . . . 780 B Frage A 41 — Drucksache 7/188 — des Abg. Heyen (SPD) : Umrüstung von Transportfahrzeugen im Berlin-Verkehr nach dem Verplombungsgesetz Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 780 C, D Heyen (SPD) 780 D Fragen A 43 und 44 — Drucksache 7/188 — des Abg. Berger (CDU/CSU) : Erhöhung des Pensionsfreibetrages von 25 auf 30 v. H. und Überprüfung des von der Bundesregierung vorgesehenen Höchstfreibetrages von 3600 DM Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 781 A, B, C, D, 782 A Berger (CDU/CSU) . 781 A, B, D, 782 A Höcherl (CDU/CSU) . . . . . 781 B, C Frau Funcke, Vizepräsident . . . 781 C Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . . 782 A Frage A 45 — Drucksache 7/188 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Empfehlungen der EWG-Kommission betr. Dämpfung des Preisanstiegs durch Begrenzung der Finanzierungssalden in den Haushaltsplänen Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 782 B Fragen A 50, 51 und 56 — Drucksache 7/188 — der Abg. Dr. Zeitel und Höcherl (CDU/CSU) : Anteil der über den realen Einkommenszuwachs hinausgehenden Mehr- einnahmen bei der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer in den Jahren 1971 und 1972, steuerrechtliche Folgerungen hieraus und Indizierung des Steuertarifs nach den Lebenshaltungskosten Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 783 A, C, D, 784 A, B, C Dr. Zeitel (CDU/CSU) 783 A, C, D, 784 A Höcherl (CDU/CSU) 784 B Dr. Häfele (CDU/CSU) 784 C Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (zur GO) 784 C Aktuelle Stunde Erstattung der Visagebühren für DDR-Reisen Reddemann (CDU/CSU) 784 D Bahr, Bundesminister . 785 D, 789 C Dr. Arndt (Berlin) (SPD) 786 D Wohlrabe (CDU/CSU) 787 D Heyen (SPD) 788 C Kunz (Berlin) (CDU/CSU) . . 790 C Ronneburger (FDP) 791 C Höhmann (SPD) 792 A Dr. Abelein (CDU/CSU) 793 B Metzger (SPD) 794 B Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . 795 B Mattick (SPD) 795 C Dr. Marx (CDU/CSU) 796 B Franke, Bundesminister (BMB) . 797 C Wahl der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zur Beratenden Versammlung des Europarats (Drucksache 7/194) 798 C Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Schuldenausschusses bei der Bundesschuldenverwaltung (Drucksache 7/196) 798 C Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Deutschen Bundespost (Drucksache 7/l97) 798 C Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt (Drucksache 7/198) 798 C Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder für den Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt (Drucksache 7/199) 798 D Wahl der Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses (Drucksache 7/200) . . . . 798 D Antrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Einsetzung eines Ausschusses zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung (Drucksache 7/201) 798 D Antrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Beirat für handelspolitische Vereinbarungen (Drucksache 7/222) . . 799 A Antrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Enquete-Kommission Verfassungsreform (Drucksache 7/214 [neu]) . . 799 A Antrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Enquete-Kommission Auswärtige Kulturpolitik (Drucksache 3/215 [neu]) 799 A Entwurf eines Zweiten Steuerreformgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache 7/78) — Erste Beratung Schmidt, Bundesminister (BMF) . . 799 B Dr. Häfele (CDU/CSU) 801 A Offergeld (SPD) . . . . . . . 802 D Dr. Vohrer (FDP) . . . . . . 804 C von Bockelberg (CDU/CSU) . . . 806 D Huonker (SPD) 808 A Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . 810 B Frau Funcke (FDP) . . . . . . 812 B Dr. Weber (Köln) (SPD) 814 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und der Verordnung über das Erbbaurecht (Bundesrat) (Drucksache 7/62) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung über das Erbbaurecht (Drucksache 7/118) — Erste Beratung Orgaß (CDU/CSU) . . . . . . . 816 B Gnädinger (SPD) 817 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes (SPD, CDU/CSU, FDP) (Drucksache 7/86); Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache 7/186) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 819 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache 7/173); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/219), Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache 7/217) — Zweite und dritte Beratung — 819 B IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode —17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1973 Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu der 24. und 25. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschafts-Verordnung (Drucksachen 7/39, 7/151, 7/218) . . . . 819 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. Februar 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die deutsche Gerichtsbarkeit für die Verfolgung bestimmter Verbrechen (Drucksache 7/130) — Erste Beratung — . . . 819 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Drucksache 7/97) — Erste Beratung — 819 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksache 7/111) — Erste Beratung — 820 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Verwaltungszustellungsgesetzes (Bundesrat) (Drucksache 7/181) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 820 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes (Bundeskriminalamtes) (Drucksache 7/178) — Erste Beratung — 820 A Beratung des Berichts der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren (Rentenanpassungsbericht 1973) und des Gutachtens des Sozialbeirats (Drucksache 7/88) 820 B Entwurf eines Gesetzes zur Herabsetzung des Volljährigkeitsalters (Abg. Rollmann, Dr. Abelein, Frau Stommel, Sauer [Salzgitter], Kunz [Berlin], Picard, Schröder [Lüneburg] und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 7/206) — Erste Beratung 820 C Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigung, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz) (Drucksache 7/179) — Erste Beratung — . . . . 820 C Nächste Sitzung 820 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 821* A Anlage 2 Antwort des Bundesministers Dr. Vogel (BMBau) auf die Frage A 5 — Drucksache 7/188 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Berücksichtigung geeigneter Standorte in wirtschaftsschwachen Gebieten bei der Neueinrichtung von Behörden und bei neuen Hochschulbauten 821* B Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 39 — Drucksache 7/188 — der Abg. Frau Funcke (FDP) betr. die Auffassung der Länderfinanzverwaltungen hinsichtlich Rückstellungen für die Kosten des Jahresabschlusses . . . . . . . . . . . . 822* A Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 42 — Drucksache 7/188 — des Abg. Dr. Graf Lambsdorff (FDP) betr. Maßnahmen gegen den Schmuggel von Zigaretten 822* C Deutscher Bundestag -7. Wahlperiode— 17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1973 727 17. Sitzung Bonn, den 22. Februar 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner *23. 2. von Alten-Nordheim 12. 3. Dr. Arndt (Berlin) " 23. 2. Dr. Artzinger *23. 2. Blumenfeld **3. 2. Dr. Burgbacher *23. 2. Fellermaier *23. 2. Flämig *23. 2. Hauck 23. 2. Dr. Jahn (Braunschweig) *23. 2. Kaffka 23. 2. Kiep 23. 2. Lange *23. 2. Lautenschlager *23. 2. Lücker *23. 2. Dr. Martin 24. 2. Memmel *23. 2. Opitz 23. 2. Prinz zu Sayn-Wittgenstein 24. 2. Dr. Schulz (Berlin) 23. 2. Schwabe *23. 2. Seibert 23. 2. Dr. Freiherr von Spies 23. 2. Springorum *22. 2. Dr. Starke (Franken) *23. 2. Todenhoefer 15. 3. Dr. Wendig 23. 2. Frau Will-Feld 24. 2. Wischnewski 23. 2. Dr. Wittmann 16. 3. Wolfram *23. 2. Baron von Wrangel 24. 2. Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Anlage 2 Antwort des Bundesministers Dr. Vogel vom 22. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/188 Frage A 5) : Welche Möglichkeiten Bundesregierung - unter Beachtung der Ziele der Raumordnung - bei der Neueinrichtung von Behörden des Bundes sowie bei neuen Hochschubauten im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe, geeignete Standorte in den wirtschaftsschwachen Gebieten, insbesondere im Zonenrandgebiet, zu berücksichtigen? Die Bundesregierung will durch ihre Förderungsmaßnahmen in den hinter der allgemeinen Entwicklung zurückgebliebenen Gebieten, insbesondere im Zonenrandgebiet, Lebens- und Arbeitsbedingungen schaffen, die denen im übrigen Bundesgebiet gleichwertig sind. Das setzt voraus, daß eine weitere Zunahme von Bevölkerung und Arbeitsplätzen in den bestehenden Verdichtungsräumen nicht gefördert wird. Nur dann ergeben sich Möglichkeiten, den begrenzten Zuwachs an Entwicklungspotential be- Anlagen zum Stenographischen Bericht vorzugt in die wirtschaftsschwachen Räume zu lenken. Deshalb ist die Bundesregierung bestrebt, neu aufzubauende Bundesdienststellen bevorzugt in geeigneten Standorten in den hinter der allgemeinen Entwicklung zurückgebliebenen Gebieten und insbesondere im Zonenrandgebiet zu errichten. Allerdings sind bei der Festlegung der Standorte von Bundeseinrichtungen jeweils auch die Funktionen dieser Einrichtungen mit zu berücksichtigen, die im Einzelfall Standortentscheidungen zuungunsten der hinter der allgemeinen Entwicklung zurückgebliebenen Gebiete zur Folge haben können. Nachdem zwischen Bund und Ländern in einer Entschließung der Ministerkonferenz für Raumordnung vom 21. November 1968 über „raumordnerische Gesichtspunkte zur Frage des Sitzes und Zuständigkeitsbereiches von größeren Verwaltungsdienststellen" (vgl. Anlage S. 12) Einvernehmen über die Prinzipien der Standortfestlegung erzielt wurde, sollen im Rahmen des aufzustellenden Bundesraumordnungsprogrammes und des dort festzulegenden großräumigen Rasters der anzustrebenden Raum- und Siedlungsstruktur Prioritäten für jene Standorte dargestellt werden, in denen aus raumordnerischer Sicht eine Verstärkung des tertiären Bereiches (hier: Standort von Verwaltungsdienststellen) zweckmäßig ist. Die Entscheidung über die Gründung neuer Hochschulen und damit auch über die Festlegung geeigneter Hochschulstandorte ist zunächst Sache der Länder. Der Wissenschaftsrat hat mit Zustimmung der Länder eine Empfehlung „Zur Planung neuer Hochschulen" (Juli 1971) verabschiedet, in der Kriterien zur Bestimmung von Hochschulstandorten entwickelt wurden. Danach soll in einer Untersuchung der künftige Einzugsbereich der geplanten Hochschule dargelegt werden, wobei unter Berücksichtigung der Ziele von Raumordnung und Landesplanung längerfristige Kapazitätsplanungen mit der zu erwartenden regionalen Nachfrage nach Studienplätzen abzustimmen sind. Außerdem werden Angaben über das allgemeine regionale Wachstum sowie über die wirtschaftliche und soziale Struktur der jeweiligen Region für erforderlich gehalten. Mit einer geplanten Neugründung soll eine Entlastung bestehender Hochschulen und zugleich eine bessere Versorgung der bisher hochschulmäßig weniger erschlossenen Gebiete mit Hochschuleinrichtungen erreicht werden (sog. Regionalisierung der Bildungsangebote im Hochschulbereich). Die Bundesregierung wird sich künftig verstärkt um eine Berücksichtigung der Ziele von Raumordnung und Landesplanung bei der Hochschulplanung der Länder bemühen, insbesondere dann, wenn die Bundesregierung gemäß § 4 Abs. 2 des Hochschulbauförderungsgesetzes (HBFG) eine neue Rechtsverordnung zur Aufnahme weiterer Hochschulen oder Hochschuleinrichtungen in die Anlage (Hochschulverzeichnis) zum HBFG vorbereitet. Das entspricht auch einer Empfehlung des Wissenschaftsrates vom 17. November 1972. 822* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode —13. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1973 Gerade bei den Standortentscheidungen der im Zonenrandgebiet gelegenen Hochschulneugründungen Kassel und Bayreuth wurden raumordnungspolitische Belange berücksichtigt. In den kommenden Jahren sind weitere Standortentscheidungen vor allem für die Bereiche Flensburg, Lüneburg (in Abstimmung mit Hamburg) sowie Fulda zu erwarten. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 22. Februar 1973 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Funcke (FDP) (Drucksache 7/188 Frage A 39) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Länderfinanzverwaltungen, daß die Kosten für den Jahresabschluß (Pflichtprüfung, Steuerberatung) nicht in dem Jahr zurückgestellt werden könnten, auf das sie entfallen, obwohl der Bundesfinanzhof in einem Urteil vom 24. August 1972 die regelmäßig entstehenden Prüfungs- und Beratungskosten ausdrücklich ausnahm, als es um die Nichtanerkennung von Rückstellungen für Kosten aus einer steuerlichen Betriebsprüfung ging? Die Frage, ob am Ende eines Wirtschaftsjahres Rückstellungen für die Jahresabschluß- und Beratungskosten gebildet werden können, ist umstritten. § 152 Absatz 7 und 9 des Aktiengesetzes 1965, der über § 5 des Einkommensteuergesetzes auch für den steuerlichen Bereich zu beachten ist, könnte entnommen werden, daß derartige Rückstellungen nicht zulässig sind. Nach diesen Vorschriften ist nämlich weder die Bildung von Aufwandsrückstellungen --- von bestimmten im Gesetz genannten, hier jedoch nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen — noch die Bildung sogenannter antizipativer Rechnungsabgrenzungsposten möglich. Hierauf stützt sich die Auffassung der Finanzverwaltung, auf die in der gestellten Frage Bezug genommen wird. Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24. 8. 1972 steht dem nicht entgegen, weil es zu einem Streitfall vor dem Inkrafttreten des Aktiengesetzes 1965 und des § 5 Einkommensteuergesetz in der jetzigen Fassung ergangen ist. Das Bundesfinanzministerium wird jedoch im Hinblick auf die Kritik, auf die die Auffassung der Finanzverwaltung gestoßen ist, die umstrittene Frage noch einmal mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtern. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 22. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Graf Lambsdorff (FDP) (Drucksache 7/188 Frage A 42) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dem Schmuggel von Zigaretten, der nach der Erhöhung der Tabaksteuer im September letzten Jahres stark zugenommen hat, entgegenzuwirken, insbesondere den organisierten Fahrten von Gruppen aus grenznahen Gebieten, die mehrmals an einem Tag die Grenze passieren und dabei jedesmal die Freigrenze in Anspruch nehmen? Die Bundesregierung hat auf die Zunahme des Zigarettenschmuggels sofort reagiert. Sie hat die Zollstellen an der Grenze zu den Benelux-Ländern und zur Schweiz schon im Oktober 1972 und erneut im Januar 1973 angewiesen, die Kontrollmöglichkeiten wieder voll auszunutzen. Dazu gehört die verstärkte Überwachung der „grünen Grenze" und des grenzüberschreitenden Verkehrs, vor allem des Reiseverkehrs, dessen Flüssigkeit jedoch gewährleistet bleiben muß. Dazu gehört außerdem der gezielte Einsatz motorisierter Sondertrupps, die schon vor einem Jahr zur Bekämpfung des Rauschgift- und Waffenschmuggels gebildet worden sind. Gegen organisierte Gruppenfahrten über die Grenze ist rechtlich selbst dann nichts einzuwenden, wenn sie vor allem dem Zweck dienen, die Freimengen auszunutzen. Bewohner grenznaher Gemeinden dürfen jedoch grundsätzlich nur 40 Zigaretten am Tag abgabenfrei einführen. Nur wenn sie nachweisen, daß die Fahrt über einen 15 km tiefen Streifen jenseits der Grenze hinausgeführt hat, steht ihnen die Freimenge des großen Reiseverkehrs zu (300 Zigaretten aus EWG-Ländern, 200 Zigaretten aus Drittländern). Wird festgestellt, daß jemand mehrmals täglich die Freimenge mitführt, besteht Anlaß zu der Besorgnis, daß die Einfuhr aus geschäftlichen Gründen erfolgt. In diesem Fall ist die Abgabenfreiheit rechtlich ausgeschlossen. Den faktischen Möglichkeiten des Zolls, solche mehrmaligen Einreisen am Tag aufzudecken, sind allerdings wegen der zahlreichen Grenzübergangsstellen und der Dichte des Reiseverkehrs, der nun einmal flüssig bleiben muß, natürlich gewisse Schranken gesetzt.
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    Rede von Dr. Manfred Vohrer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Wir Liberalen sind auch in der 7. Legislaturperiode mit der Zielsetzung angetreten, das gegebene Wirtschafts- und Gesellschaftssystem zu verbessern, nicht zu überwinden. Unter diesem Blickwinkel müssen wir die von uns vorangetriebenen großen Reformwerke sehen, die auf dem Programm der sozialliberalen Regierung und der sie tragenden Koalitionsfraktionen stehen. Das Kartellgesetz, die Fortentwicklung der Mitbestimmung, das Vermögensbildungsgesetz, die Strafrechtsreform und die Novellierung des Bundesbaugesetzes, um nur einige zu nennen, gehören hierzu in gleichem Maße wie das heute zur Debatte stehende Zweite Steuerreformgesetz.
    Wenn gerade die Steuerreform in der Öffentlichkeit so heiß diskutiert wird, so ist das vorrangig darauf zurückzuführen, daß nahezu jeder die Auswirkung dieses Gesetzes am eigenen Geldbeutel verspürt: Die einen in einer Erhöhung der verfügbaren Einkommen — dies werden die_ Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen sein —, die anderen in einer gewissen Reduzierung; dies sind insbesondere die Gruppen, die bisher wegen der geringen Einheitswerte beim Grundbesitz geschont worden sind.
    Wir Liberalen sind uns dabei aber bewußt, daß es für die Fiskalpolitik psychologische Schwellenwerte gibt, die eine solche Verschiebung zwischen den einzelnen gesellschaftlichen Gruppen und Einkommenskategorien in relativ engen Grenzen halten müssen. Konfiskatorische Steuersätze, die den Leistungsanreiz des Individuums oder den Willen zur Vermögensbildung abtöten, werden deshalb von uns entschieden abgelehnt.
    Das System der sozialen Marktwirtschaft beruht auf der Initiative des einzelnen. Unternehmerische Leistungen müssen deshalb in gleicher Weise Belohnung finden wie überdurchschnittliche Leistungen in allen anderen Arbeitsbereichen. Ein Steuersystem, das solche leistungsstimulierenden Impulse verkümmern läßt, ist deshalb dazu geeignet, das gesamte System zu gefährden. Diese Zusammenhänge und Grundprinzipien unseres Wirtschaftssystems wurden in den von uns mitgetragenen Eckwertbeschlüssen erkannt und beachtet.
    Deutscher Bundestag—7 Wahlperiode— 17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1973 805
    Dr. Vohrer
    Die im Juni und Oktober des Jahres 1971 von der Bundesregierung beschlossenen Eckwerte und Grundsätze zur Steuerreform stellen ein in sich ausgewogenes System von Steuerentlastungen und Steuerbelastungen mit dem Ziel dar, ein gerechteres, durchschaubares und modernes .Steuerrecht zu schaffen. Diese Eckwerte und Grundsätze zur Steuerreform sind auch Grundlage der Koalitionsvereinbarung der beiden Koalitionsfraktionen, und zwar nicht nur in bezug auf die Höhe der einzelnen Steuerarten, sondern auch was den Zeitraum der Verwirklichung der Steuerreform anbetrifft.
    Die Fraktion der FDP tritt in dieser Koalition mit der glasklaren Zielsetzung an, die Steuerreform in dieser Legislaturperiode über die Bühne zu bringen.

    (Abg. Dr. Häfele: Wir werden Sie daran erinnern!)

    Wir sind uns dabei bewußt, was dies für einen Arbeitsaufwand im Finanzausschuß mit sich bringt, zumal in diesem Gremium nunmehr auch noch konjunkturelle und währungspolitische Entscheidungen zur Beratung anstehen. Niemand wird uns jedoch den Peter des Bremsers zuspielen können, wenn es daran geht, die Steuerreform gemäß den Eckwertbeschlüssen zu verwirklichen.
    Lassen Sie mich noch kurz auf drei Versprechungen meiner Partei eingehen, zu denen wir nach wie vor stehen:
    1. Wir sehen die Steuerreform nicht mit einer generellen Steuererhöhung verbunden an, durch die sich der Bund so ganz nebenbei die Taschen füllt. Wir verlangen deshalb die Aufkommensneutralität der Steuerreform, wie sie auch bei den geschätzten Mehr- und Mindereinnahmen der einzelnen Steuerarten in den quantitativen Berechnungen zu den Eckwertbeschlüssen ihren Niederschlag gefunden haben.

    (Abg. Dr. Häfele: Wir werden Sie daran erinnern!)

    Benötigt der Staat zur Erfüllung der ihm zugewiesenen Aufgaben mehr Einnahmen, so bedarf es hierzu keineswegs einer Steuerreform. Die Erhöhung einzelner Steuerarten zur Beschaffung der notwendigen Haushaltsmittel, wie sie erst in jüngster Zeit im Betrieb der Mineralölsteuer praktiziert wurde, hat mit der Steuerreform als solcher nichts zu tun. Auch konjunkturell bedingte Steuererhöhungen, wie sie im Sachverständigengutachten als Maßnahme zur Geldwertstabilität vorgeschlagen und im Kabinett am vergangenen Samstag teilweise und in veränderter Form beschlossen wurden, sind unabhängig von der Steuerreform zu sehen.
    In diesem Zusammenhang darf ich an die Adresse von Herrn Barzel eine Bemerkung richten. Wenn er einerseits von dieser Bundesregierung mehr Maßnahmen zur Geldwertstabilität fordert und den ersten Schritt auf diesem Weg als finanzpolitischen Offenbarungseid bezeichnet, darf ich ihm den guten schwäbischen Rat geben: Bei aller Liebe zur Aktualität empfiehlt es sich doch manchmal, erst einmal darüber zu schlafen, bevor man sich mit unüberlegten Äußerungen in der Öffentlichkeit hervortut. Und dann sollte die Opposition auch ein-
    mal darüber nachdenken, was man nun tatsächlich möchte, mehr Geldwertstabilität oder Kritik um der Kritik willen.
    Doch zurück zu den Versprechungen der FDP:
    2. Vor einer Erhöhung der Steuerlastquote und auch vor der Erhöhung einzelner Steuerarten sehen wir die Möglichkeit der Einsparung bei einigen Ausgabetiteln des öffentlichen Haushalts. Zumindest müssen, was den Bund betrifft, bei einem Wachstum des Bundeshaushalts 1973 um 9,7% nicht alle Positionen mit dieser Steigerungsrate anwachsen. Den Politikern kommt dabei die Aufgabe zu, konsequentere Prioritätenlisten aufzustellen. Vor Steuererhöhungen steht für uns das Durchforsten des Subventionswaldes, denn noch immer gibt es genügend Subventionen, die nicht mehr in die politische Landschaft passen. Dabei ist es mir ein persönliches Anliegen, einmal auf den Gegensatz aufmerksam zu machen, der zwischen der gezielten Begünstigung des Individualverkehrs durch die Kilometerpauschale und der zum politischen Ziel ernannten Förderung des öffentlichen Verkehrs besteht.
    3. Im Zusammenhang mit der Steuerreform steht die FDP zu ihrer Aussage, in dem Reformwerk eine sachliche Einheit zu sehen. Neben der vorrangigen Abgabenordnung stellen die einheitswertabhängigen und einkommens- und gewinnabhängigen Steuern einen großen Komplex dar. Ein Herauspicken einzelner Maßnahmen in Vorschaltgesetzen wird von uns abgelehnt, Herr Häfele. Wenn wir das Inkrafttreten der einzelnen Steuerarten in drei Reformpaketen nicht an einem einzigen Termin verwirklichen können, so ist das zunächst die Folge der vorzeitigen Auflösung des Bundestages, meine Damen und Herren von der CDU, und hängt zugleich mit der verfassungsrechtlichen Situation zusammen, derzufolge wir ab 1. Januar 1974 verpflichtet sind, die steuerliche Ungleichbehandlung verschiedener Vermögensarten durch die zeitgemäße Anpassung der Einheitswerte von Grundstücken und Gebäuden abzubauen. Zu diesem Zeitpunkt kann jedoch das dritte Reformpaket noch nicht vom Ausschuß beraten und vom Parlament beschlossen sein. Bei einem klaren Bekenntnis zur sachlichen Einheit der Steuerreform müssen wir diese gesetzestechnischen Argumente gegen uns gelten lassen und prüfen, ob ohne Schaden für den Gesamtzusammenhang einzelne abgrenzbare Steuergesetze vorgezogen werden können.
    Ich möchte nunmehr auf einige konkrete Aspekte des Zweiten Steuerreformgesetzes eingehen.
    Mit der Reform der Vermögensteuer sollen die persönlichen Freibeträge von 20 000 auf 60 000 DM angehoben werden, was sowohl für breite Kreise der Bevölkerung eine finanzielle Entlastung mit sich bringt wie auch für die Finanzämter eine verwaltungsmäßige Entlastung nach sich zieht. Ein Verheirateter mit zwei Kindern kann unter Ausschöpfung der Freibeträge für Geldkonten und Versicherungen fast 300 000 DM steuerfrei haben und dabei aus dem Veranlagungsverfahren herausfallen. Der Steuersatz wird für die natürlichen Personen von 1 % auf 0,7% ermäßigt, allerdings unter der Voraussetzung neuer Einheitswerte und der Nichtabzugs-
    806 Deutscher Bundestag-7. Wahlperiode —17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1973
    Dr. Vohrer
    fähigkeit der Vermögensteuer bei der Einkommensteuer.
    Bei der Rechenkunst der Opposition lassen sich sicherlich auch Beispiele konstruieren, die in Einzelfällen steuerliche Mehrbelastungen beweisen. Generalisierend kann jedoch gesagt werden, daß diese Bundesregierung mit der Erhöhung der Freibeträge und dem Absenken des Steuersatzes der überwiegenden Mehrzahl der Bevölkerung Steuererleichterungen präsentiert und somit den Unkenrufen der Vermögensfeindlichkeit seitens der Opposition zum Trotz mit Taten widerspricht.
    Die gleiche Feststellung läßt sich auch auf die Erbschaftsteuer übertragen und widerlegt die oftmals polemischen Wahlkampfparolen der CDU/CSU in aller Deutlichkeit, mit denen sie verängstigte Wähler zu konservativem Wahlverhalten veranlassen wollte. Es ließen sich auch zur Erbschaftsteuer unzählige wirklichkeitsnahe Beispiele errechnen, die geeignet sind, diese Aussagen zu untermauern.
    Einer Behauptung der Opposition muß jedoch in aller Deutlichkeit entgegengetreten werden. Die Tarifgestaltung bringt nicht nur Verwaltungsvereinfachungen und Entlastungen durch höhere Freibeträge, sondern ist auch in ihren Spitzensätzen so gestaltet, daß es sich lohnt, Vermögen zu bilden. Selbst bei der Erbabgabe von Vermögen über 100 Millionen DM an den Ehegatten oder Kinder kommt ein Steuersatz von 30% zum Tragen, der keineswegs als konfiskatorisch gekennzeichnet werden kann.
    Was nun die Grundsteuer betrifft, deren Ertrag bekanntlich den Gemeinden zufließt, so gehen die Eckwertbeschlüsse davon aus, daß Mehreinnahmen von zirka 840 Millionen DM entstehen. Wer die knappe finanzielle Ausstattung der Gemeinden kennt, kann sich ruhigen Gewissens nicht gegen diese 25% ige Erhöhung einer so wichtigen kommunalen Steuerquelle wenden. Das Mehraufkommen, das aus dem Bereich der Grundsteuer B stammt, wird jedoch nicht mietererhöhend wirken, wie es die Opposition oftmals behauptet, weil der Anteil der Grundsteuer an der Miete von früher 12 bis 15% bereits im Januar 1964 auf 5 bis 7 °/o abgesunken ist und derzeit nur noch 3 bis 5 % beträgt. Sind also z. B. in 100 DM Miete rund 4 DM Grundsteuer enthalten, so würde sich die Miete bei einer 25% igen Erhöhung der Grundsteuer um lediglich 1 DM erhöhen. Eine entsprechende Anhebung der Grundsteuer A, wie sie die Steuerreform-Kommission vorschlägt, erscheint wegen der derzeitigen Ertragslage in der Land- und Forstwirtschaft nicht vertretbar. Darum soll in diesem Bereich auch keine Anhebung auf Grund der neuen Einheitswerte erfolgen. Auf die Details der Berechnung brauche ich hier nicht einzugehen.
    Bei der Neugestaltung der Gewerbesteuer entspricht der Gesetzentwurf u. a. einem seit langem geäußerten Wunsch kleiner und mittlerer Gewerbetreibender. Es ist eine Erhöhung des Freibetrags beim Gewerbeertrag von 7200 auf 12 000 DM vorgesehen, der zusammen mit den folgenden, degressiv gestalteten Stufen einem Gesamtfreibetrag von annähernd 19 000 DM entspricht.
    Wir sind uns bewußt, daß wir mit den Eckwerten nicht den Stein der Weisen gefunden haben, zumal in der Fiskalpolitik der Satz gilt, daß alte Steuern gute Steuern sind. Darin steckt die politische Erkenntnis, wonach die Betroffenen von Steuererhöhungen immer lauthals lamentieren, die Begünstigten den finanziellen Vorteil der Steuersenkungen jedoch als selbstverständlich und der Gerechtigkeit wegen längst überfällig betrachten.
    Auch das magische Fiskalviereck von Steuerergiebigkeit, Steuergerechtigkeit, Einfachheit der Erhebung und europäischer Steuerharmonisierung kann durch die Eckwertbeschlüsse nicht in jeder Hinsicht erfüllt werden. Wir sehen diese Konflikte und halten die vorgeschlagenen Maßnahmen dennoch für einen pragmatischen Beitrag, der geeignet ist, das System der sozialen Marktwirtschaft zu stabilisieren und durch mehr Gerechtigkeit und größere materielle Freiheit die Polarisierung der gesellschaftlichen Gruppen zu vermindern.
    Es bleibt zu überlegen, inwieweit im dritten Reformpaket noch fiskalpolitische Ansätze eingebaut werden können, die darauf hinwirken, umweltfreundlichere Produktionen und technologische Neuerungen zu fördern.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat Herr Abgeordneter von Bockelberg.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Helmut von Bockelberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf mich zunächst beim Herrn Kollegen Offergeld recht herzlich dafür bedanken, daß er hier der weitgehenden Diskussion über die Steuerreform innerhalb der CDU/CSU Ausdruck gegeben hat. Wo diskutiert wird, ist die Sache nicht steril, und wir sind eben noch nicht durch Beschlüsse eines Steuerreformparteitages festgelegt.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Es handelt sich hier nicht um verbale Pflichtübungen, sondern es handelt sich um Leben in einer lebenden Partei.
    Ich darf des weiteren sagen, daß unsere CDU/ CSU-Fraktion im Finanzausschuß an dieser Steuerreform lebhaft mitarbeiten wird, bei dieser Mitarbeit aber auch auf die Verhinderung irgendwelcher Auswüchse in der Richtung achten wird, wie sie im Wahlkampf — der hier soeben wieder angesprochen wurde — vielleicht zum Ausdruck kam.
    Der vorliegende Gesamtentwurf und die Gesamtkonzeption, die mein Kollege Dr. Häfele bereits gewürdigt hat, enthält die Reform der Vermögensteuer und der Erbschaftsteuer, über die ich hier zu referieren habe.
    Ich gehe von der Prämisse aus, daß an der Zweiteilung der deutschen Vermögensteuern in Vermögensteuer und Erbschaftsteuer trotz erheblicher Bedenken der Finanzwissenschaft festgehalten werden soll. Zunächst möchte ich daher zu den für beide Steuerarten gemeinsamen Grundlagen, den Einheitswerten, und hierbei insbesondere zu den
    Deutscher Bundestag— 7. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1973 807
    von Bockelberg
    Einheitswerten des Grundvermögens, einige Bemerkungen machen.
    Die Finanzverwaltung hat inzwischen das Neu-bewertungsverfahren, das noch auf ein Gesetz zurückgeht, welches unter der Führung des CSU-Finanzministers Franz Josef Strauß verabschiedet war, im wesentlichen auf den 1. Januar 1964 abgeschlossen. Zwischen dem Bewertungsstichtag und dem vorgesehenen und hoffentlich dann akut werdenden Inkrafttreten am 1. Januar 1974 werden aber wiederum zehn Jahre verstrichen sein. Es ist daher einleuchtend, daß bei der derzeitigen Preis-und Geldwertentwicklung die Einheitswerte schon wieder hinter dieser Entwicklung herhinken.
    Der Gesetzentwurf versucht, die Bewertungsunterschiede zwischen Grundbesitz und den übrigen Vermögensarten dadurch zu beseitigen, daß die Einheitswerte bei der Vermögensteuer und bei der Erbschaftsteuer mit dem Vervielfältiger, mit dem Multiplikator 1,4 als Bemessungsgrundlage angesetzt werden.
    Trotz erheblicher Bedenken gegen jegliche Form der pauschalierten Indizierung halte ich dieses Verfahren als einmalige Übergangsregelung gerade noch für vertretbar, allerdings nur in Verbindung mit der Forderung nach einer künftigen turnusmäßigen und zeitnahen Neubewertung zumindest alle sechs Jahre, wie es das alte Bewertungsgesetz vorsieht. Hierzu dürfte die Finanzverwaltung unter Einsatz der EDV-Anlagen in Kürze auch in der Lage sein. Eine kontinuierliche Indizierung würde sonst wieder zu Ungerechtigkeiten wie in der Vergangenheit führen und eventuell bestehende Ungerechtigkeiten mit dem gleichen Vervielfältiger auch noch vervielfältigen. Wir alle hier im Hohen Hause plädieren doch für ein gerechteres Steuerrecht. Eine ständige Indizierung der Steuerbemessungsgrundlagen würde zwangsläufig auch zu einer Indizierung der Freibeträge führen. Dieses wäre der Beginn einer höchst bedenklichen Entwicklung.

    (Sehr richtig bei der CDU/CSU.)

    Zu den Steuern im einzelnen: Der Zielsetzung des Gesetzentwurfes, kleinere und mittlere Vermögen fühlbar zu entlasten, kann nur durch eine Erhöhung der persönlichen Freibeträge entsprochen werden. Andernfalls würde durch das Steuerrecht die geförderte Vermögensbildung breiter Schichten wieder zum Teil aufgehoben. Ich befürworte daher eine Erhöhung des derzeitigen Grundfreibetrages von 20 000 DM auf mindestens 60 000 DM und empfehle eine weitere Prüfung hinsichtlich der künftigen Geldwertentwicklung.
    In diesem Zusammenhang muß bereits hier und heute darauf hingewiesen werden, daß der Freibetrag für Sparguthaben in Höhe von 10 000 DM nach den vorgenannten Zielvorstellungen des Gesetzentwurfes für die Schonung kleiner Sparguthaben künftig nicht mehr ausreicht. Er müßte in etwa parallel zu den anderen Freibeträgen auf 20 000 DM angehoben werden. Hier bei den Freibeträgen sehen wir die ganze Problematik der Verquickung einer Steuerreform, die feste Freibeträge
    enthalten muß, mit der Weiterentwicklung der Geldentwertung, der daraus resultierenden Lohnerhöhung, des daraus resultierenden Einstiegs z. B. bei der Einkommensteuer in höhere Progressionsstufen. Wir haben bei den letzten Lohnverhandlungen ein Wort darüber gehört.
    Ein kurzes Wort zu den vorgesehenen Steuersätzen. Die Anhebung der Bemessungsgrundlagen durch die höheren Einheitswerte, die Tatsache, daß das Geldvermögen bei minderem Wert auch angeschwollen ist und der geplante Fortfall der Abzugsfähigkeit bei der Vermögen- und Einkommensteuer — die gesetzestechnische Regelung ist dem dritten Steuerreformgesetz vorbehalten, auch hier melde ich einen Vorbehalt an; denn solange wie wir das eine nicht kennen, können wir über das andere im Finanzausschuß schlecht entscheiden — zwingen bei Bejahung der angestrebten Aufkommensneutralität zu einer Senkung der Steuersätze. Die vorgesehene Senkung des Steuersatzes auf 0,7 % dürfte zur Verwirklichung dieses Zieles nicht ausreichen. Zumindest bis zur Verabschiedung des Einkommensteuergesetzes, welches Kompensationen bringen soll müßte dieser Satz his auf n,543/0 abgesenkt werden. Ein ähnliches gilt bei den Körperschaften, wobei zu bedauern ist, daß die Doppelbelastung der Kapitalgesellschaften und der Anteilseigner bestehengeblieben ist und dies im Gesetzentwurf nicht irgendeine Berücksichtigung gefunden hat. Hierbei sollte auch an die Volksaktiensparer gedacht werden.
    Einige Worte zur Erbschaftsteuer. Zunächst möchte ich betonen, daß wir das Anliegen des Gesetzentwurfes, die dem Sinn einer Erbschaftsbesteuerung widersprechenden legalen Steuereinsparungsmöglichkeiten abzubauen, begrüßen. Die bisherigen Schlupflöcher müssen verstopft werden. Eine wertgerechte Grundstücksbesteuerung ist bei der Erbschaftsteuer ebenso dringlich wie bei der Vermögensteuer, nicht zuletzt auch zur Beseitigung der Rechtsunsicherheit, die durch die Aussetzung von Verfahren vor dem Bundesfinanzhof hervorgerufen wurde.
    Zu den vorgesehenen Erhöhungen der Freibeträge und der Neubildung der Steuerklassen ist noch folgendes zu bemerken. Der Gesetzentwurf verfolgt doch wohl das Ziel, bei der Erbschaftsteuer sowie bei der Vermögensteuer die kleinen und mittleren Vermögen zu entlasten. Auch sollten die Geldwertänderungen in der Zeit zwischen der Konzipierung der Eckwerte im Jahre 1971 und dem voraussichtlichen Inkrafttreten des Änderungsgesetzes nicht übersehen werden.
    Unter diesem Aspekt erscheint mir eine weitere Anhebung der persönlichen Freibeträge für die Kinder und Enkel erforderlich, und zwar auf 90 000 DM für Kinder und. auf 50 000 DM für Enkel.
    Herr Bundesfinanzminister Schmidt hat hier ein Beispiel für die erheblichen Entlastungen bei der Erbschaftsteuer gebracht; aber ich darf wohl voraussetzen, daß das Normale nicht der Übergang eines Vermögens auf die Witwe, d. h. in der gleichen Generation, ist, sondern daß wir darauf ach-
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    von Bockelberg
    ten müssen, daß die Erbschaftsteuer richtig und tragbar ist beim Wechsel auf die nächste Generation. Und dazu hatte ich gesprochen.

    (Vor sitz : Vizepräsident Dr Jaeger.)

    Eine Schlußbemerkung! Leider ist in dem vorliegenden Gesetzentwurf die Gelegenheit zu einer echten Reform, wie sie beispielsweise die Zusammenfassung der Erbschaftsteuer und der Vermögensteuer zu einer Steuerart gewesen wäre, nicht genutzt worden. Eine solche Zusammenfassung, die auch einen erheblichen Vereinfachungseffekt ausgelöst hätte, wäre ein echter Schritt zur Reform unseres Steuersytsems gewesen.

    (Abg. Offergeld: Kriegen wir jetzt Ihre Vorschläge?)

    So müssen wir jetzt hoffen, daß wenigstens die kommenden Vorlagen ein Mehr an Reformfreudigkeit bringen mit dem Ziel der Vereinfachung und der Entlastung der überlasteten Steuerverwaltung, der von dieser Stelle ein Dank für ihre Pflichttreue gebührt.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)