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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 17. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1973 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . 727 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 727 B Amtliche Mitteilung 727 C Wahl der Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses (Drucksache 7/193) . . . 727 C Aussprache über den Agrarbericht 1973 der Bundesregierung (Drucksachen 7/146, 7/147, 7/148) 727 D Bewerunge (CDU/CSU) . . . . 727 D Frau Renger, Präsident . . . . 732 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 732 A Gallus (FDP) 736 A Kiechle (CDU/CSU) 741 A Dr. Friderichs, Bundesminister (BMW) 746 B Sander (SPD) 749 B Dr. Vogel, Bundesminister (BMBau) 751 B Dr. Ritz (CDU/CSU) 752 A Dr. Vohrer (FDP) 755 B Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) . 758 A Susset (CDU/CSU) 760 B Frehsee (SPD) 761 C Ertl, Bundesminister (BML) . . . 763 C Absetzung der Punkte 2 und 3 von der Tagesordnung 770 B Fragestunde (Drucksachen 7/188, 7/216) Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) . 770 C, D Reddemann (CDU/CSU) . . . . 770 C, D Wohlrabe (CDU/CSU) 770 D Fragen 1 und 2 — Drucksache 7/216 — des Abg. Reddemann (CDU/CSU) : Beschluß der Bundesregierung betr. Einstellung der Erstattung der Visagebühren für DDR-Reisen — Ersuchen von dritter Seite Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) . 770 D, 771 B, C, D, 772 B, C, D, 773 A Reddemann (CDU/CSU) . 771 A, B, C, D Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . . 772 A Dr. Marx (CDU/CSU) 772 B Dr. Kliesing (CDU/CSU) 772 C Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 772 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 772 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 773 A II Deutscher Bundestag-7. Wahlperiode— 17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1973 Fragen 3 und 4 — Drucksache 7/216 —des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU): Abstimmung der Maßnahme der Bundesregierung mit dem Senat von Berlin — Erklärung des Regierenden Bürgermeisters von Berlin vor dem Abgeordnetenhaus betr. Erstattung der Visagebühren Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) . 773 B, C, D, 774 A, C, D, 775 A, B, C, D, 776 A, B Wohlrabe (CDU/CSU) 773 C,D, 774 A, B Dr. Marx (CDU/CSU) 774 D Amrehn (CDU/CSU) 775 A Heyen (SPD) 775 B Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 775 C Dr. Hupka (CDU/CSU) 775 D Reddemann (CDU/CSU) 776 A Mattick (SPD) 776 A Frage 5 — Drucksache 7/216 — des Abg Jäger (Wangen) (CDU/CSU) : Erklärung des Staatssekretärs Freiherr von Wechmar betr. die Visagebühren der DDR-Regierung Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) . 776 B, C Jäger (Wangen ) (CDU/CSU) . . 776 B, C Frage 6 — Drucksache 7/216 — des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU): Erhöhung der Haushaltsplanansätze für die Begegnung der Menschen in Deutschland Herold, Pari. Staatssekretär (BMB) . 776 D, 777 A, B, C, D, 778 A, B, C Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . 776 D, 777 A Amrehn (CDU/CSU) 777 A Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 777 C Gerster (Mainz) (CDU/CSU) . . 777 C Mattick (SPD) 777 D Dr. Marx (CDU/CSU) 778 A Dr. Schmude (SPD) 778 B Wohlrabe (CDU/CSU) 778 B Frage A 6 — Drucksache 7/188 — des Abg. Gerster (Mainz) (CDU/CSU) : Verordnung des Chefs des Bundeskanzleramtes zum Waffengebrauch vom 22. Januar 1973 Grabert, Staatssekretär (BK) . . . 778 D, 779 B, C Gerster (Mainz) (CDU/CSU) . . . 779 A Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) . . 779 B Berger (CDU/CSU) . . . . . . . 779 C Frage A 38 — Drucksache 7/188 — des Abg. Dr. Slotta (SPD) : Standpunkt des Bundesfinanzhofs betr. die Belastung der Familie durch Zwillinge Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 779 D Frage A 40 — Drucksache 7/188 — des Abg. von Bockelberg (CDU/CSU) : Gesetzliche Neuregelung zur Gleichbehandlung von Einkommensteuerpflichtigen und Lohnsteuerpflichtigen auf Grund der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 25. April 1972 Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 780 A, B von Bockelberg (CDU/CSU) . . . . 780 B Frage A 41 — Drucksache 7/188 — des Abg. Heyen (SPD) : Umrüstung von Transportfahrzeugen im Berlin-Verkehr nach dem Verplombungsgesetz Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 780 C, D Heyen (SPD) 780 D Fragen A 43 und 44 — Drucksache 7/188 — des Abg. Berger (CDU/CSU) : Erhöhung des Pensionsfreibetrages von 25 auf 30 v. H. und Überprüfung des von der Bundesregierung vorgesehenen Höchstfreibetrages von 3600 DM Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 781 A, B, C, D, 782 A Berger (CDU/CSU) . 781 A, B, D, 782 A Höcherl (CDU/CSU) . . . . . 781 B, C Frau Funcke, Vizepräsident . . . 781 C Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . . 782 A Frage A 45 — Drucksache 7/188 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Empfehlungen der EWG-Kommission betr. Dämpfung des Preisanstiegs durch Begrenzung der Finanzierungssalden in den Haushaltsplänen Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 782 B Fragen A 50, 51 und 56 — Drucksache 7/188 — der Abg. Dr. Zeitel und Höcherl (CDU/CSU) : Anteil der über den realen Einkommenszuwachs hinausgehenden Mehr- einnahmen bei der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer in den Jahren 1971 und 1972, steuerrechtliche Folgerungen hieraus und Indizierung des Steuertarifs nach den Lebenshaltungskosten Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 783 A, C, D, 784 A, B, C Dr. Zeitel (CDU/CSU) 783 A, C, D, 784 A Höcherl (CDU/CSU) 784 B Dr. Häfele (CDU/CSU) 784 C Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (zur GO) 784 C Aktuelle Stunde Erstattung der Visagebühren für DDR-Reisen Reddemann (CDU/CSU) 784 D Bahr, Bundesminister . 785 D, 789 C Dr. Arndt (Berlin) (SPD) 786 D Wohlrabe (CDU/CSU) 787 D Heyen (SPD) 788 C Kunz (Berlin) (CDU/CSU) . . 790 C Ronneburger (FDP) 791 C Höhmann (SPD) 792 A Dr. Abelein (CDU/CSU) 793 B Metzger (SPD) 794 B Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . 795 B Mattick (SPD) 795 C Dr. Marx (CDU/CSU) 796 B Franke, Bundesminister (BMB) . 797 C Wahl der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zur Beratenden Versammlung des Europarats (Drucksache 7/194) 798 C Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Schuldenausschusses bei der Bundesschuldenverwaltung (Drucksache 7/196) 798 C Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Deutschen Bundespost (Drucksache 7/l97) 798 C Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt (Drucksache 7/198) 798 C Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder für den Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt (Drucksache 7/199) 798 D Wahl der Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses (Drucksache 7/200) . . . . 798 D Antrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Einsetzung eines Ausschusses zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung (Drucksache 7/201) 798 D Antrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Beirat für handelspolitische Vereinbarungen (Drucksache 7/222) . . 799 A Antrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Enquete-Kommission Verfassungsreform (Drucksache 7/214 [neu]) . . 799 A Antrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Enquete-Kommission Auswärtige Kulturpolitik (Drucksache 3/215 [neu]) 799 A Entwurf eines Zweiten Steuerreformgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache 7/78) — Erste Beratung Schmidt, Bundesminister (BMF) . . 799 B Dr. Häfele (CDU/CSU) 801 A Offergeld (SPD) . . . . . . . 802 D Dr. Vohrer (FDP) . . . . . . 804 C von Bockelberg (CDU/CSU) . . . 806 D Huonker (SPD) 808 A Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . 810 B Frau Funcke (FDP) . . . . . . 812 B Dr. Weber (Köln) (SPD) 814 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und der Verordnung über das Erbbaurecht (Bundesrat) (Drucksache 7/62) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung über das Erbbaurecht (Drucksache 7/118) — Erste Beratung Orgaß (CDU/CSU) . . . . . . . 816 B Gnädinger (SPD) 817 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes (SPD, CDU/CSU, FDP) (Drucksache 7/86); Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache 7/186) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 819 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache 7/173); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/219), Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache 7/217) — Zweite und dritte Beratung — 819 B IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode —17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1973 Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu der 24. und 25. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschafts-Verordnung (Drucksachen 7/39, 7/151, 7/218) . . . . 819 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. Februar 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die deutsche Gerichtsbarkeit für die Verfolgung bestimmter Verbrechen (Drucksache 7/130) — Erste Beratung — . . . 819 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Drucksache 7/97) — Erste Beratung — 819 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksache 7/111) — Erste Beratung — 820 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Verwaltungszustellungsgesetzes (Bundesrat) (Drucksache 7/181) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 820 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes (Bundeskriminalamtes) (Drucksache 7/178) — Erste Beratung — 820 A Beratung des Berichts der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren (Rentenanpassungsbericht 1973) und des Gutachtens des Sozialbeirats (Drucksache 7/88) 820 B Entwurf eines Gesetzes zur Herabsetzung des Volljährigkeitsalters (Abg. Rollmann, Dr. Abelein, Frau Stommel, Sauer [Salzgitter], Kunz [Berlin], Picard, Schröder [Lüneburg] und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 7/206) — Erste Beratung 820 C Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigung, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz) (Drucksache 7/179) — Erste Beratung — . . . . 820 C Nächste Sitzung 820 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 821* A Anlage 2 Antwort des Bundesministers Dr. Vogel (BMBau) auf die Frage A 5 — Drucksache 7/188 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Berücksichtigung geeigneter Standorte in wirtschaftsschwachen Gebieten bei der Neueinrichtung von Behörden und bei neuen Hochschulbauten 821* B Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 39 — Drucksache 7/188 — der Abg. Frau Funcke (FDP) betr. die Auffassung der Länderfinanzverwaltungen hinsichtlich Rückstellungen für die Kosten des Jahresabschlusses . . . . . . . . . . . . 822* A Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 42 — Drucksache 7/188 — des Abg. Dr. Graf Lambsdorff (FDP) betr. Maßnahmen gegen den Schmuggel von Zigaretten 822* C Deutscher Bundestag -7. Wahlperiode— 17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1973 727 17. Sitzung Bonn, den 22. Februar 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner *23. 2. von Alten-Nordheim 12. 3. Dr. Arndt (Berlin) " 23. 2. Dr. Artzinger *23. 2. Blumenfeld **3. 2. Dr. Burgbacher *23. 2. Fellermaier *23. 2. Flämig *23. 2. Hauck 23. 2. Dr. Jahn (Braunschweig) *23. 2. Kaffka 23. 2. Kiep 23. 2. Lange *23. 2. Lautenschlager *23. 2. Lücker *23. 2. Dr. Martin 24. 2. Memmel *23. 2. Opitz 23. 2. Prinz zu Sayn-Wittgenstein 24. 2. Dr. Schulz (Berlin) 23. 2. Schwabe *23. 2. Seibert 23. 2. Dr. Freiherr von Spies 23. 2. Springorum *22. 2. Dr. Starke (Franken) *23. 2. Todenhoefer 15. 3. Dr. Wendig 23. 2. Frau Will-Feld 24. 2. Wischnewski 23. 2. Dr. Wittmann 16. 3. Wolfram *23. 2. Baron von Wrangel 24. 2. Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Anlage 2 Antwort des Bundesministers Dr. Vogel vom 22. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/188 Frage A 5) : Welche Möglichkeiten Bundesregierung - unter Beachtung der Ziele der Raumordnung - bei der Neueinrichtung von Behörden des Bundes sowie bei neuen Hochschubauten im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe, geeignete Standorte in den wirtschaftsschwachen Gebieten, insbesondere im Zonenrandgebiet, zu berücksichtigen? Die Bundesregierung will durch ihre Förderungsmaßnahmen in den hinter der allgemeinen Entwicklung zurückgebliebenen Gebieten, insbesondere im Zonenrandgebiet, Lebens- und Arbeitsbedingungen schaffen, die denen im übrigen Bundesgebiet gleichwertig sind. Das setzt voraus, daß eine weitere Zunahme von Bevölkerung und Arbeitsplätzen in den bestehenden Verdichtungsräumen nicht gefördert wird. Nur dann ergeben sich Möglichkeiten, den begrenzten Zuwachs an Entwicklungspotential be- Anlagen zum Stenographischen Bericht vorzugt in die wirtschaftsschwachen Räume zu lenken. Deshalb ist die Bundesregierung bestrebt, neu aufzubauende Bundesdienststellen bevorzugt in geeigneten Standorten in den hinter der allgemeinen Entwicklung zurückgebliebenen Gebieten und insbesondere im Zonenrandgebiet zu errichten. Allerdings sind bei der Festlegung der Standorte von Bundeseinrichtungen jeweils auch die Funktionen dieser Einrichtungen mit zu berücksichtigen, die im Einzelfall Standortentscheidungen zuungunsten der hinter der allgemeinen Entwicklung zurückgebliebenen Gebiete zur Folge haben können. Nachdem zwischen Bund und Ländern in einer Entschließung der Ministerkonferenz für Raumordnung vom 21. November 1968 über „raumordnerische Gesichtspunkte zur Frage des Sitzes und Zuständigkeitsbereiches von größeren Verwaltungsdienststellen" (vgl. Anlage S. 12) Einvernehmen über die Prinzipien der Standortfestlegung erzielt wurde, sollen im Rahmen des aufzustellenden Bundesraumordnungsprogrammes und des dort festzulegenden großräumigen Rasters der anzustrebenden Raum- und Siedlungsstruktur Prioritäten für jene Standorte dargestellt werden, in denen aus raumordnerischer Sicht eine Verstärkung des tertiären Bereiches (hier: Standort von Verwaltungsdienststellen) zweckmäßig ist. Die Entscheidung über die Gründung neuer Hochschulen und damit auch über die Festlegung geeigneter Hochschulstandorte ist zunächst Sache der Länder. Der Wissenschaftsrat hat mit Zustimmung der Länder eine Empfehlung „Zur Planung neuer Hochschulen" (Juli 1971) verabschiedet, in der Kriterien zur Bestimmung von Hochschulstandorten entwickelt wurden. Danach soll in einer Untersuchung der künftige Einzugsbereich der geplanten Hochschule dargelegt werden, wobei unter Berücksichtigung der Ziele von Raumordnung und Landesplanung längerfristige Kapazitätsplanungen mit der zu erwartenden regionalen Nachfrage nach Studienplätzen abzustimmen sind. Außerdem werden Angaben über das allgemeine regionale Wachstum sowie über die wirtschaftliche und soziale Struktur der jeweiligen Region für erforderlich gehalten. Mit einer geplanten Neugründung soll eine Entlastung bestehender Hochschulen und zugleich eine bessere Versorgung der bisher hochschulmäßig weniger erschlossenen Gebiete mit Hochschuleinrichtungen erreicht werden (sog. Regionalisierung der Bildungsangebote im Hochschulbereich). Die Bundesregierung wird sich künftig verstärkt um eine Berücksichtigung der Ziele von Raumordnung und Landesplanung bei der Hochschulplanung der Länder bemühen, insbesondere dann, wenn die Bundesregierung gemäß § 4 Abs. 2 des Hochschulbauförderungsgesetzes (HBFG) eine neue Rechtsverordnung zur Aufnahme weiterer Hochschulen oder Hochschuleinrichtungen in die Anlage (Hochschulverzeichnis) zum HBFG vorbereitet. Das entspricht auch einer Empfehlung des Wissenschaftsrates vom 17. November 1972. 822* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode —13. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1973 Gerade bei den Standortentscheidungen der im Zonenrandgebiet gelegenen Hochschulneugründungen Kassel und Bayreuth wurden raumordnungspolitische Belange berücksichtigt. In den kommenden Jahren sind weitere Standortentscheidungen vor allem für die Bereiche Flensburg, Lüneburg (in Abstimmung mit Hamburg) sowie Fulda zu erwarten. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 22. Februar 1973 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Funcke (FDP) (Drucksache 7/188 Frage A 39) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Länderfinanzverwaltungen, daß die Kosten für den Jahresabschluß (Pflichtprüfung, Steuerberatung) nicht in dem Jahr zurückgestellt werden könnten, auf das sie entfallen, obwohl der Bundesfinanzhof in einem Urteil vom 24. August 1972 die regelmäßig entstehenden Prüfungs- und Beratungskosten ausdrücklich ausnahm, als es um die Nichtanerkennung von Rückstellungen für Kosten aus einer steuerlichen Betriebsprüfung ging? Die Frage, ob am Ende eines Wirtschaftsjahres Rückstellungen für die Jahresabschluß- und Beratungskosten gebildet werden können, ist umstritten. § 152 Absatz 7 und 9 des Aktiengesetzes 1965, der über § 5 des Einkommensteuergesetzes auch für den steuerlichen Bereich zu beachten ist, könnte entnommen werden, daß derartige Rückstellungen nicht zulässig sind. Nach diesen Vorschriften ist nämlich weder die Bildung von Aufwandsrückstellungen --- von bestimmten im Gesetz genannten, hier jedoch nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen — noch die Bildung sogenannter antizipativer Rechnungsabgrenzungsposten möglich. Hierauf stützt sich die Auffassung der Finanzverwaltung, auf die in der gestellten Frage Bezug genommen wird. Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24. 8. 1972 steht dem nicht entgegen, weil es zu einem Streitfall vor dem Inkrafttreten des Aktiengesetzes 1965 und des § 5 Einkommensteuergesetz in der jetzigen Fassung ergangen ist. Das Bundesfinanzministerium wird jedoch im Hinblick auf die Kritik, auf die die Auffassung der Finanzverwaltung gestoßen ist, die umstrittene Frage noch einmal mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtern. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 22. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Graf Lambsdorff (FDP) (Drucksache 7/188 Frage A 42) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dem Schmuggel von Zigaretten, der nach der Erhöhung der Tabaksteuer im September letzten Jahres stark zugenommen hat, entgegenzuwirken, insbesondere den organisierten Fahrten von Gruppen aus grenznahen Gebieten, die mehrmals an einem Tag die Grenze passieren und dabei jedesmal die Freigrenze in Anspruch nehmen? Die Bundesregierung hat auf die Zunahme des Zigarettenschmuggels sofort reagiert. Sie hat die Zollstellen an der Grenze zu den Benelux-Ländern und zur Schweiz schon im Oktober 1972 und erneut im Januar 1973 angewiesen, die Kontrollmöglichkeiten wieder voll auszunutzen. Dazu gehört die verstärkte Überwachung der „grünen Grenze" und des grenzüberschreitenden Verkehrs, vor allem des Reiseverkehrs, dessen Flüssigkeit jedoch gewährleistet bleiben muß. Dazu gehört außerdem der gezielte Einsatz motorisierter Sondertrupps, die schon vor einem Jahr zur Bekämpfung des Rauschgift- und Waffenschmuggels gebildet worden sind. Gegen organisierte Gruppenfahrten über die Grenze ist rechtlich selbst dann nichts einzuwenden, wenn sie vor allem dem Zweck dienen, die Freimengen auszunutzen. Bewohner grenznaher Gemeinden dürfen jedoch grundsätzlich nur 40 Zigaretten am Tag abgabenfrei einführen. Nur wenn sie nachweisen, daß die Fahrt über einen 15 km tiefen Streifen jenseits der Grenze hinausgeführt hat, steht ihnen die Freimenge des großen Reiseverkehrs zu (300 Zigaretten aus EWG-Ländern, 200 Zigaretten aus Drittländern). Wird festgestellt, daß jemand mehrmals täglich die Freimenge mitführt, besteht Anlaß zu der Besorgnis, daß die Einfuhr aus geschäftlichen Gründen erfolgt. In diesem Fall ist die Abgabenfreiheit rechtlich ausgeschlossen. Den faktischen Möglichkeiten des Zolls, solche mehrmaligen Einreisen am Tag aufzudecken, sind allerdings wegen der zahlreichen Grenzübergangsstellen und der Dichte des Reiseverkehrs, der nun einmal flüssig bleiben muß, natürlich gewisse Schranken gesetzt.
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    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Zweite Steuerreformgesetz liegt dem Bundestag heute als Initiativgesetzentwurf vor. Es ist dem Bundestag schon einmal am 4. Mai vorigen Jahres zugeleitet worden; seinerzeit ist die Beratung nicht mehr möglich gewesen.
    Die Bundesregierung legt bei dieser Gelegenheit Wert darauf, zu sagen, daß sie davon ausgeht, daß die Steuerreform eines der wichtigsten Gesetzgebungswerke dieses 7. Bundestages ist. Daß die jetzt geltenden Steuergesetze sozial nicht gerecht sind, ist heute allgemeine Einsicht. Die steuerlichen Lasten sind auf die einzelnen Bürger und auf die gesellschaftlichen Gruppen nicht ausgewogen verteilt.
    Es könnte verlocken, in diesem Zusammenhang heute auch einzugehen auf die konjunkturpolitisch indizierten steuerpolitischen Beschlüsse, die die Bundesregierung am letzten Sonnabend gefaßt hat. Aber dazu wird ja Gelegenheit in einer gesonderten ersten Lesung sein, so daß ich das von mir aus heute aussparen möchte. Ich will aber hinzufügen, daß diese Entschlüsse der Bundesregierung die Steuerreform und ihren materiellen Inhalt nicht präjudizieren und nicht beeinträchtigen.
    Die sozialliberale Koalition hat sich eine Steuerreform zum Ziel gesetzt, die die Steuerbelastung nach der Leistungsfähigkeit des einzelnen bemißt. Steuerprivilegien soll es in unserem demokratischen Staatswesen ebensowenig geben wie etwa ein Übermaß an steuerlicher Belastung. Nur eine Steuergesetzgebung, die an der Leistungsfähigkeit orientiert ist, wird von den Bürgern als gerecht empfunden werden können. Begründetes Vertrauen in die Steuergerechtigkeit ist eine Grundvoraussetzung für das Gelingen aller derjenigen Reformvorhaben, die halt mit Steuermitteln finanziert werden müssen.
    Es geht neben der Steuergerechtigkeit bei der Steuerreform auch darum, entbehrliche Komplikationen im Steuerrecht zu beseitigen. Wer aber dergestalt nach Vereinfachungen ruft, muß auch die Ursachen der Kompliziertheiten erkennen, und zwar erstens die wirtschaftspolitischen und sozialpolitischen Zielsetzungen, zweitens die Schließung der vielen Schlupflöcher, die durch geschickte Gestaltung privater Rechtsverhältnisse immer wieder neu geschaffen werden, und drittens das Streben nach Gerechtigkeit im Einzelfall, das hier in diesem Parlament allzuhäufig neue Regelungen, neue Ausnahmen und neue Befreiungen zur Folge gehabt hat und wohl auch weiterhin haben wird.
    Zwischen diesen Geboten der Einfachheit und der Gerechtigkeit wird es immer wieder zu Konflikten kommen. Einfachheit zieht oft Ungerechtigkeit oder Härte nach sich. Gerechtigkeit ist umgekehrt oft nur um den Preis der Kompliziertheit möglich. Meine Auffassung ist, daß eine gewisse Entfeinerung des I Steuerrechts im Endergebnis mehr Gerechtigkeit bringen kann als ausgetüftelte Kompliziertheit. Gesetze, die vor lauter Kompliziertheit durch die Finanzämter in der Praxis nicht mehr angewandt werden können, sind nicht nur ungerecht, sondern darüber hinaus gefährlich.
    Die Einzelberatung der Reformentwürfe wird deshalb stets berücksichtigen müssen, wie sich die Vorschriften in der Alltagspraxis der Steuerpflichtigen, der Berater und vor allem auch in der Alltagspraxis der heute völlig überlasteten Finanzämter auswirken. Bei den Finanzämtern sind im Laufe der Jahre schwere Engpässe, hervorgerufen durch immer kompliziertere Gesetze, durch die steigende Zahl der Fälle bei anhaltendem Personalmangel, aufgetreten. Es wird großer Anstrengungen bedürfen, um diese Engpässe zu beseitigen. Ich würde mich freuen, wenn es gelänge, in einer Bestandsaufnahme die gegenwärtige Lage der Finanzverwaltung objektiv und ungeschminkt darzustellen, um auch hieaus für den Gesetzgeber, für den Bundestag und für seinen Finanzausschuß, neue Aspekte für seine Arbeit an der Steuerreform zu gewinnen.
    Mit dem Zweiten Steuerreformgesetz, das heute in erster Lesung behandelt wird, liegt dem Parlament ein Kernstück der Reform vor. Es enthält die Reform der Vermögensteuer, der Erbschaftsteuer, der Grundsteuer und Erleichterungen für den gewerblichen Mittelstand bei der Gewerbesteuer. Auch das Erste Steuerreformgesetz, die neue Abgabenordnung, ist ja bereits initiativ wieder eingebracht. Die
    800 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode —17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1973
    Bundesminister Schmidt
    Beratungen dieses Ersten Steuerreformgesetzes waren am Ende der vergangenen Legislaturperiode weitgehend abgeschlossen. Ich nehme an, daß sie nicht erneut große Arbeit verursachen werden. Die Arbeiten am Dritten Steuerreformgesetz, das die Einkommen- und Lohnsteuer, die Körperschaftsteuer, die Sparförderung und den Familienlastenausgleich reformieren soll, wird die Bundesregierung möglichst bald abschließen. Sie wird dann auch diesen Entwurf dem Parlament vorlegen.
    Ich weiß, daß die nun beginnende Gesetzgebungsarbeit eine große Belastung für das Parlament und seinen Finanzausschuß sowie die damit beschäftigten Beamten der Bundesregierung darstellen wird. Ich möchte deshalb in dem Zusammenhang deutlich sagen, daß die sozialliberale Koalition die ganze Steuerreform will und daß sie sie in dieser Legislaturperiode will.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Aus den Reihen der Unionsparteien waren bisher sehr widersprüchliche Äußerungen zur Steuerreform zu vernehmen. In der vergangenen Woche haben nun Steuerexperten der CDU/CSU-Bundestgasfraktion und die der CDU/CSU angehörenden Länderfinanzminister nach einer Klausurtagung am Tegernsee Empfehlungen ausgesprochen, in denen die Beschlüsse der Bundesregierung weitgehend übernommen werden. Ich finde das nach vielerlei anderen Meinungen, die wir in den letzten Jahren auch gehört haben, durchaus interessant.
    Was den Inhalt des heute zur Debatte stehenden Gesetzes angeht, so möchte ich einige wenige Schwerpunkte herausgreifen. Bei der Reform der Vermögensteuer wird durch hohe Freibeträge für eine Entlastung der kleineren Vermögen gesorgt. Zum Beispiel werden die Freibeträge bei einem Ehepaar mit zwei Kindern von rund 100 000 DM auf rund 280 000 DM erhöht. Dadurch wird erreicht, daß sich auch die höheren Einheitswerte des Grundbesitzes bei kleineren Vermögen steuerlich nicht belastend auswirken.
    Außerdem wird der Steuersatz bei natürlichen Personen von 1 '0/o auf 0,7 °/o herabgesetzt. Es wird dabei berücksichtigt, daß die Vermögensteuer künftig nicht mehr bei der Ermittlung der Einkommensteuer abgezogen werden kann. Von dieser Abzugsfähigkeit der Vermögensteuer haben ja bisher die Bezieher von Großeinkommen extrem profitiert.
    Zweites Beispiel: Auch bei der Erbschaftsteuer werden zur Schonung von kleineren und mittleren Vermögen die Freibeträge erheblich angehoben. Wenn eine Witwe beispielsweise heute einen Freibetrag von 30 000 oder 250 000 DM hat — je nachdem, ob gemeinsame Kinder vorhanden sind —, so wird in Zukunft für die Witwe auf jeden Fall ein Freibetrag von insgesamt 500 000 DM zur Verfügung stehen. Bei der Gestaltung des Tarifs wird darauf geachtet, daß kleinere und mittlere Erbschaften geringer besteuert werden als große. Bei Erbschaften im engeren Familienkreis wird sich die Steuerbelastung in der Regel erst bei Millionenvermögen erhöhen.
    Ein drittes Beispiel: Die Reform der Gewerbesteuer befreit künftig alle Gewerbeerträge bis 12 000 DM ganz von der Steuer. Die darüber liegende Zone mit einer ermäßigten Steuer wird erweitert. Alles in allem wird rund die Hälfte aller Betriebe künftig keine Gewerbeertragsteuer mehr zu zahlen haben, eine, wie ich meine, ins Gewicht fallende Erleichterung für den Mittelstand.
    Das Zweite Reformgesetz schafft vor allem auch die Grundlage für die Anwendung der neuen Einheitswerte für den Grundbesitz. Wenn ich mich soeben nicht gescheut habe, diese Einheitswerte nach den Verhältnissen des Jahres 1964 „neu" zu nennen, obgleich seither auch schon bald wieder ein ganzes Jahrzehnt vergangen sein wird, dann nur deshalb, weil ja gegenwärtig immer noch die Wertverhältnisse des Jahres 1935 zugrunde gelegt werden. Man muß sich einmal klarmachen, was es bedeutet, daß bei der Vermögensteuer, bei der Erbschaftsteuer und bei der Grundsteuer der Grundbesitz mit fast 40 Jahre alten Werten angesetzt ist. Im Klartext heißt das: Grundbesitz wird nur mit 10 bis 15 %o seines wirklichen Wertes herangezogen, die übrigen Bestandteile des Vermögens aber unterliegen mit ihren tatsächlichen Werten der Vermögen-und Erbschaftsteuer.
    Daraus ergibt sich eine unerträgliche Ungleichmäßigkeit der Besteuerung, die unser höchstes Steuergericht veranlaßt hat, die Vollziehung von Erbschaftsteuerbescheiden auszusetzen. Möglicherweise läßt auch ein Spruch des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr allzulange auf sich warten. Es würde schwere Verantwortung auf den Bundestag laden, wenn der Gesetzgeber dem nicht zuvorkommen und wenn er nicht die Voraussetzung für die Anwendung der neuen Einheitswerte schnell schaffen würde.
    Man muß sich vor Augen halten, daß es dabei auch noch um ein anderes Problem geht. Die einseitige steuerliche Bevorzugung des Grundbesitzes hat seit langem eine „Flucht in die Sachwerte" genannte Bewegung begünstigt, hat die Bodenspekulation gefördert und hat damit die Steigerung der Bodenpreise beschleunigt. Den Städten und den Gemeinden sind dadurch hohe, zu hohe Lasten entstanden.
    Aus all diesen Gründen möchte ich die Bitte aus sprechen, durch eine zügige Beratung des Zweiten Steuerreformgesetzes die baldige Anwendung zeitgemäßerer Einheitswerte möglich zu machen. Dabei ist die Reform des Grundsteuergesetzes besonders dringlich. Wenn die auch von den Gemeinden dringend gewünschte Neuregelung zum 1. Januar 1974 wirksam werden soll, so müssen dafür noch im Jahre 1973 die technischen Voraussetzungen geschaffen werden. Daraus wieder ergibt sich die Notwendigkeit, das neue Grundsteuergesetz noch in diesem Frühjahr zu verabschieden. Die Gemeinden hoffen, daß dies auch tatsächlich durch gemeinsame Anstrengungen möglich gemacht werden kann.
    Anschließend sollte wegen des verfassungsrechtlichen Drucks, der hier besonders stark ist, die Reform der Erbschaftsteuer durchgeführt werden.
    Deutscher Bundestag-7. Wahlperiode— 17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1973 801
    Bundesminister Schmidt
    Hier würde für ein Wirksamwerden der Neuregelung zum 1. Januar 1974 eine Verabschiedung des Gesetzes im Herbst des Jahres 1973 ausreichen.
    Lassen Sie mich am Schluß eine Bemerkung machen zur Kraftfahrzeugsteuer. Die Bundesregierung bereitet zur Zeit auf diesem Felde einen aufkommensneutralen Reformentwurf vor. Die Reform wird also das Aufkommen an Kraftfahrzeugsteuer insgesamt nicht verringern, auch nicht vermehren. Sie wird deshalb keine Auswirkung auf die Mineralölsteuer haben.
    Frau Präsidentin, ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

    (Beifall.)


    (V o r s i t z: Vizepräsident von Hassel.)



Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Häfele.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hansjörg Häfele


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf für die Fraktion der CDU/CSU ein paar Bemerkungen machen. Anschließend werden mein Fraktionskollege von Bockelberg noch ein paar kurze Bemerkungen speziell zur Frage der Vermögensteuer und der Erbschaftsteuer und mein Kollege Dr. Wagner (Trier) ein paar kurze Bemerkungen zur Frage der Grundsteuer machen.
    Bei diesem Entwurf des Zweiten Steuerreformgesetzes handelt es sich um einen Initiativgesetzentwurf der beiden Koalitionsfraktionen, nicht um eine Vorlage der Bundesregierung. Das ist sicher ein ungewöhnlicher Vorgang, wenngleich der Herr Minister selbst diesem Gesetz jetzt die Autorität verliehen hat, indem er es wenigstens hier im Hause begründet hat. Dieses Vorgehen hat zur Folge, daß der Bundesrat zunächst nicht eingeschaltet worden ist, obwohl es sich um ein Zustimmungsgesetz handelt, und daß auch die Änderungsvorschläge des Bundesrates, der ja in der letzten Legislaturperiode schon einmal mit dem Entwurf befaßt war, von der Regierung in diesem Entwurf jetzt nicht akzeptiert worden sind; der Entwurf ist unverändert eingebracht worden.
    Dieses ungewöhnliche Vorgehen, meine Damen und Herren, kann ausnahmsweise deshalb hingenommen werden, weil hier in der Tat Beschleunigung am Platze ist, weil wir die neuen Einheitswerte schon aus verfassungsrechtlichen Gründen zum 1. Januar 1974 dringend nötig haben. Wegen der Notwendigkeit einer raschen Beseitigung der steuerlichen Begünstigung des Grundbesitzes kann man ein solches Verfahren vielleicht ausnahmsweise hinnehmen.
    Ein paar kurze Bemerkungen zur Gewerbesteuer. Hier unterstützen wir die Vorlage der Regierungsfraktionen. Es handelt sich dabei um ein altes Anliegen aus den Reihen der CDU/CSU. Schon in der vorletzten Legislaturperiode — mit der Drucksache V/4486 — und in der letzten Legislaturperiode — mit der Drucksache VI/280 — haben wir das gleiche beantragt, was jetzt in diesem Entwurf steht. Wir
    begrüßen die Erhöhung der Freibeträge beim Gewerbeertrag und auch die Erhöhung der nachfolgenden Ertragstufen mit ermäßigter Steuermeßzahl. Hier tritt in der Tat eine echte Entlastung bei kleineren und mittleren Unternehmen ein, was ein erster Schritt auf dem Wege zur eigentlichen Gewerbesteuerreform ist.
    Was das Gesetz insgesamt anlangt, macht die Fraktion der CDU/CSU den Vorschlag, daß wir im Ausschuß gleichsam ein Vorschaltgesetz herausdestillieren, damit wirklich gewährleistet ist, daß diese neuen Einheitswerte zum 1. Januar 1974 in Kraft treten können. Im Gegensatz zum Herrn Minister bin ich nicht der Meinung, daß das nur bei der Grundsteuer pressiert, sondern wir sind durchaus der Meinung, daß das für alle einheitswertabhängigen Steuern der Fall ist. Wir schlagen also ein Vorschaltgesetz vor, das wir durch gemeinsames Bemühen im Finanzausschuß herauskristallisieren sollten und nach dem diese Einheitswerte, von der Verwaltung vorbereitet, in allen Bereichen rechtzeitig am 1. Januar des nächsten Jahres in Kraft treten können.
    Allerdings muß dieses Vorschaltgesetz — mit Ausnahme der Grundsteuer — aufkommensneutral sein. Wir sind alle der Meinung, daß die rund 700 bis 800 Millionen DM, die die Gemeinden bekommen sollen, natürlich in diesem Jahr beschlossen werden sollen. Das ist gleichsam ein Schlußakt aus der Finanzverfassungsreform der Großen Koalition unter Finanzminister Strauß. Bei diesem Akt pressiert es, aber im übrigen muß die Aufkommensneutralität gewährleistet sein.
    Zum anderen wollen wir durchaus den Zusammenhang zwischen dein Zweiten und dem Dritten Steuerreformgesetz, das ja nicht mehr rechtzeitig kommen kann, das frühestens am 1. Januar 1976 in Kraft treten kann, gewahrt wissen. Das Mehraufkommen von rund 1 Milliarde DM, das sonst das Zweite Steuerreformgesetz mit sich brächte, darf nicht sozusagen vorweg „verfrühstückt" werden, ehe die Hauptmahlzeit — und das ist das Dritte Steuerreformgesetz — hier überhaupt nur begonnen worden wäre.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Es muß der Zusammenhang zwischen Belastungen und Entlastungen bei der Steuerreform insgesamt gewährleistet werden. Und wir wissen alle, jede Steuerreform bedarf einer Verfügungsmasse, und je echter die Reform ist, desto größer sollte die Verfügungsmasse sein. Wenn wir aber diese eine Milliarde vorwegnehmen, dann ist diese Verfügungsmasse nicht mehr da. Wir teilen also die Auffassung, die etwa der Vorsitzende der Fraktion der FDP bei der Aussprache über die Regierungserklärung am 18. Januar 1973 so formuliert hat: Es muß sich bei der Steuerreform um eine Strukturreform handeln und nicht um eine Einnahmeverbesserung. Der innere Zusammenhang zwischen dem zweiten und dritten Paket muß auch sonst gewährleistet sein. An der Frage etwa der Abzugsfähigkeit der Vermögensteuer von der Einkommensteuer sieht man schon, daß man bei einer Reform beide Steuern nicht voneinander trennen kann.



    Dr. Häfele
    Diese unsere Meinung, daß das Zweite Steuerreformgesetz mit Ausnahme der Grundsteuer aufkommensneutral verabschiedet werden muß, und zwar dringlich, ist durch die Kabinettsbeschlüsse vom letzten Wochenende noch erhärtet worden. Es besteht die große Gefahr, daß die Steuerreform in eine versteckte Steuererhöhung ausartet. Jede Steuererhöhung gefährdet aber eine echte Steuerreform. Das Beispiel der Kraftfahrzeugsteuerreform beweist dies. Herr Minister, ich teile nicht die Auffassung, die Sie hier vorgetragen haben, daß der Beschluß des Bundeskabinetts — Erhöhung der Mineralölsteuer um 5 Pf — keine negative Auswirkung auf die Steuerreform habe.
    Gerade die Kraftfahrzeugsteuerreform ist eine der dringlichsten Reformen überhaupt, und zwar aus Gründen der Verkehrssicherheit, der Konstruktionsneutralität, aus Gründen der Umweltfreundlichkeit — auch das ist ein Gesichtspunkt —, vor allem aber aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung. Wir alle wissen, daß die Finanzämter gerade wegen der Kraftfahrzeugsteuer teilweise kurz vor dem Zusammenbruch stehen. Tausende von Beamten sind draußen mit der Kraftfahrzeugsteuer beschäftigt, 80 % der Vollziehungsbeamten laufen der Kraftfahrzeugsteuer nach. Gerade an diesem Beispiel zeigt sich, daß sogar ein innerer Zusammenhang zwischen Verwaltungsvereinfachung und Gerechtigkeit besteht. Wenn nur noch die Dummen korrekt bezahlen und die Schlauen sich der Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer entziehen können, wie es leider immer mehr geschieht, weil die Finanzämter nicht mehr nachkommen, wird der Zusammenhang zwischen Verwaltungsvereinfachung und Gerechtigkeit sehr deutlich. Das ist nicht etwa ein Gegensatz, sondern es ist das gleiche. Wir brauchen eine Verfügungsmasse, wenn wir eine wirkliche Kraftfahrzeugsteuerreform durchführen wollen. Durch die Steuererhöhungsbeschlüsse der Bundesregierung — Erhöhung der Mineralölsteuer um 5 Pf je Liter — ist eben eine echte Kraftfahrzeugsteuerreform gefährdet. Wir fordern die Bundesregierung auf, ein weiteres Steuerreformvorschaltgesetz für eine echte Kraftfahrzeugsteuerreform vorzulegen. Wir fragen die Bundesregierung, was sie zu tun gedenkt, um dieses besonders dringliche Problem vorweg zu lösen, weil wir nicht bis zum Jahre 1976/77 warten können.
    Wir fragen sie darüber hinaus, wie sie die inflationsbedingten heimlichen Steuererhöhungen ausgleichen will — wir können hier nicht drei bis vier .Jahre warten --, etwa durch Anhebung der Freibeträge bei der Lohnsteuer, bei den Werbungskosten und Sonderausgaben, oder durch Anhebung der Veranlagungsgrenzen.
    Meine Damen und Herren, wir haben den Eindruck, da seit dem Rücktritt von Finanzminister Möller im Frühjahr 1971 ein echter Motor für eine wirkliche Steuerreform fehlt und daß auch durch die inflationäre Entwicklung immer weniger Chancen für eine wirkliche Steuerreform bestehen. Am 10. Mai 1971, kurz vor seinem Rücktritt — das waren noch herrliche Zeiten --, erklärte Finanzminister Möller, er werde noch im Jahre 1971 dem Parlament das Zweite Steuerreformgesetz vorlegen. Unter Zweitem Steuerreformgesetz verstand man damals aber in erster Linie die Reform der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer, der Sparförderung und des Lohnsteuerverfahrens. Das, was wir jetzt als Zweites Steuerreformgesetz bezeichnen, war sozusagen am Rande in jenem Zweiten Steuerreformgesetz mit enthalten, weil es in der Tat im Zusammenhang mit diesem zu sehen ist.
    Herr Minister, es besteht die Gefahr, daß durch jährliche Steuererhöhungen eine echte Steuerreform immer weniger möglich wird.

    (Abg. Dr. Becker [Mönchengladbach] : Sehr richtig!)

    Wir könnten Gefahr laufen, daß wir — in der Preis-Lohn-Preis-Spirale sind wir mitten drin -- nunmehr immer mehr in eine neue Preis-Steuer-Preis-Spirale hineinkommen. Jedermann weiß, daß Steuererhöhungen, die dem Fiskus zufließen, die Inflation fördern, so lange nicht der Inflationstrend gebrochen ist. Passen Sie auf, Herr Minister, daß Sie nicht statt eines Steuerreformministers ein Steuererhöhungsminister werden.
    Die Fraktion der CDU/CSU wird an einer wirklichen Steuerreform konstruktiv mitarbeiten. Wir werden aber nicht mitmachen, wenn unter dem Deckmantel einer Steuerreform Steuererhöhungen beschlossen werden, zumal dann nicht, wenn durch diese Steuererhöhungen „die Grenzen der Belastbarkeit ausprobiert" werden sollen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)