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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 17. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1973 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . 727 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 727 B Amtliche Mitteilung 727 C Wahl der Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses (Drucksache 7/193) . . . 727 C Aussprache über den Agrarbericht 1973 der Bundesregierung (Drucksachen 7/146, 7/147, 7/148) 727 D Bewerunge (CDU/CSU) . . . . 727 D Frau Renger, Präsident . . . . 732 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 732 A Gallus (FDP) 736 A Kiechle (CDU/CSU) 741 A Dr. Friderichs, Bundesminister (BMW) 746 B Sander (SPD) 749 B Dr. Vogel, Bundesminister (BMBau) 751 B Dr. Ritz (CDU/CSU) 752 A Dr. Vohrer (FDP) 755 B Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) . 758 A Susset (CDU/CSU) 760 B Frehsee (SPD) 761 C Ertl, Bundesminister (BML) . . . 763 C Absetzung der Punkte 2 und 3 von der Tagesordnung 770 B Fragestunde (Drucksachen 7/188, 7/216) Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) . 770 C, D Reddemann (CDU/CSU) . . . . 770 C, D Wohlrabe (CDU/CSU) 770 D Fragen 1 und 2 — Drucksache 7/216 — des Abg. Reddemann (CDU/CSU) : Beschluß der Bundesregierung betr. Einstellung der Erstattung der Visagebühren für DDR-Reisen — Ersuchen von dritter Seite Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) . 770 D, 771 B, C, D, 772 B, C, D, 773 A Reddemann (CDU/CSU) . 771 A, B, C, D Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . . 772 A Dr. Marx (CDU/CSU) 772 B Dr. Kliesing (CDU/CSU) 772 C Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 772 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 772 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 773 A II Deutscher Bundestag-7. Wahlperiode— 17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1973 Fragen 3 und 4 — Drucksache 7/216 —des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU): Abstimmung der Maßnahme der Bundesregierung mit dem Senat von Berlin — Erklärung des Regierenden Bürgermeisters von Berlin vor dem Abgeordnetenhaus betr. Erstattung der Visagebühren Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) . 773 B, C, D, 774 A, C, D, 775 A, B, C, D, 776 A, B Wohlrabe (CDU/CSU) 773 C,D, 774 A, B Dr. Marx (CDU/CSU) 774 D Amrehn (CDU/CSU) 775 A Heyen (SPD) 775 B Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 775 C Dr. Hupka (CDU/CSU) 775 D Reddemann (CDU/CSU) 776 A Mattick (SPD) 776 A Frage 5 — Drucksache 7/216 — des Abg Jäger (Wangen) (CDU/CSU) : Erklärung des Staatssekretärs Freiherr von Wechmar betr. die Visagebühren der DDR-Regierung Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) . 776 B, C Jäger (Wangen ) (CDU/CSU) . . 776 B, C Frage 6 — Drucksache 7/216 — des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU): Erhöhung der Haushaltsplanansätze für die Begegnung der Menschen in Deutschland Herold, Pari. Staatssekretär (BMB) . 776 D, 777 A, B, C, D, 778 A, B, C Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . 776 D, 777 A Amrehn (CDU/CSU) 777 A Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 777 C Gerster (Mainz) (CDU/CSU) . . 777 C Mattick (SPD) 777 D Dr. Marx (CDU/CSU) 778 A Dr. Schmude (SPD) 778 B Wohlrabe (CDU/CSU) 778 B Frage A 6 — Drucksache 7/188 — des Abg. Gerster (Mainz) (CDU/CSU) : Verordnung des Chefs des Bundeskanzleramtes zum Waffengebrauch vom 22. Januar 1973 Grabert, Staatssekretär (BK) . . . 778 D, 779 B, C Gerster (Mainz) (CDU/CSU) . . . 779 A Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) . . 779 B Berger (CDU/CSU) . . . . . . . 779 C Frage A 38 — Drucksache 7/188 — des Abg. Dr. Slotta (SPD) : Standpunkt des Bundesfinanzhofs betr. die Belastung der Familie durch Zwillinge Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 779 D Frage A 40 — Drucksache 7/188 — des Abg. von Bockelberg (CDU/CSU) : Gesetzliche Neuregelung zur Gleichbehandlung von Einkommensteuerpflichtigen und Lohnsteuerpflichtigen auf Grund der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 25. April 1972 Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 780 A, B von Bockelberg (CDU/CSU) . . . . 780 B Frage A 41 — Drucksache 7/188 — des Abg. Heyen (SPD) : Umrüstung von Transportfahrzeugen im Berlin-Verkehr nach dem Verplombungsgesetz Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 780 C, D Heyen (SPD) 780 D Fragen A 43 und 44 — Drucksache 7/188 — des Abg. Berger (CDU/CSU) : Erhöhung des Pensionsfreibetrages von 25 auf 30 v. H. und Überprüfung des von der Bundesregierung vorgesehenen Höchstfreibetrages von 3600 DM Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 781 A, B, C, D, 782 A Berger (CDU/CSU) . 781 A, B, D, 782 A Höcherl (CDU/CSU) . . . . . 781 B, C Frau Funcke, Vizepräsident . . . 781 C Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . . 782 A Frage A 45 — Drucksache 7/188 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Empfehlungen der EWG-Kommission betr. Dämpfung des Preisanstiegs durch Begrenzung der Finanzierungssalden in den Haushaltsplänen Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 782 B Fragen A 50, 51 und 56 — Drucksache 7/188 — der Abg. Dr. Zeitel und Höcherl (CDU/CSU) : Anteil der über den realen Einkommenszuwachs hinausgehenden Mehr- einnahmen bei der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer in den Jahren 1971 und 1972, steuerrechtliche Folgerungen hieraus und Indizierung des Steuertarifs nach den Lebenshaltungskosten Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 783 A, C, D, 784 A, B, C Dr. Zeitel (CDU/CSU) 783 A, C, D, 784 A Höcherl (CDU/CSU) 784 B Dr. Häfele (CDU/CSU) 784 C Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (zur GO) 784 C Aktuelle Stunde Erstattung der Visagebühren für DDR-Reisen Reddemann (CDU/CSU) 784 D Bahr, Bundesminister . 785 D, 789 C Dr. Arndt (Berlin) (SPD) 786 D Wohlrabe (CDU/CSU) 787 D Heyen (SPD) 788 C Kunz (Berlin) (CDU/CSU) . . 790 C Ronneburger (FDP) 791 C Höhmann (SPD) 792 A Dr. Abelein (CDU/CSU) 793 B Metzger (SPD) 794 B Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . 795 B Mattick (SPD) 795 C Dr. Marx (CDU/CSU) 796 B Franke, Bundesminister (BMB) . 797 C Wahl der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zur Beratenden Versammlung des Europarats (Drucksache 7/194) 798 C Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Schuldenausschusses bei der Bundesschuldenverwaltung (Drucksache 7/196) 798 C Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Deutschen Bundespost (Drucksache 7/l97) 798 C Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt (Drucksache 7/198) 798 C Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder für den Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt (Drucksache 7/199) 798 D Wahl der Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses (Drucksache 7/200) . . . . 798 D Antrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Einsetzung eines Ausschusses zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung (Drucksache 7/201) 798 D Antrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Beirat für handelspolitische Vereinbarungen (Drucksache 7/222) . . 799 A Antrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Enquete-Kommission Verfassungsreform (Drucksache 7/214 [neu]) . . 799 A Antrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Enquete-Kommission Auswärtige Kulturpolitik (Drucksache 3/215 [neu]) 799 A Entwurf eines Zweiten Steuerreformgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache 7/78) — Erste Beratung Schmidt, Bundesminister (BMF) . . 799 B Dr. Häfele (CDU/CSU) 801 A Offergeld (SPD) . . . . . . . 802 D Dr. Vohrer (FDP) . . . . . . 804 C von Bockelberg (CDU/CSU) . . . 806 D Huonker (SPD) 808 A Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . 810 B Frau Funcke (FDP) . . . . . . 812 B Dr. Weber (Köln) (SPD) 814 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und der Verordnung über das Erbbaurecht (Bundesrat) (Drucksache 7/62) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung über das Erbbaurecht (Drucksache 7/118) — Erste Beratung Orgaß (CDU/CSU) . . . . . . . 816 B Gnädinger (SPD) 817 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes (SPD, CDU/CSU, FDP) (Drucksache 7/86); Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache 7/186) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 819 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache 7/173); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/219), Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache 7/217) — Zweite und dritte Beratung — 819 B IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode —17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1973 Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu der 24. und 25. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschafts-Verordnung (Drucksachen 7/39, 7/151, 7/218) . . . . 819 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. Februar 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die deutsche Gerichtsbarkeit für die Verfolgung bestimmter Verbrechen (Drucksache 7/130) — Erste Beratung — . . . 819 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Drucksache 7/97) — Erste Beratung — 819 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksache 7/111) — Erste Beratung — 820 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Verwaltungszustellungsgesetzes (Bundesrat) (Drucksache 7/181) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 820 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes (Bundeskriminalamtes) (Drucksache 7/178) — Erste Beratung — 820 A Beratung des Berichts der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren (Rentenanpassungsbericht 1973) und des Gutachtens des Sozialbeirats (Drucksache 7/88) 820 B Entwurf eines Gesetzes zur Herabsetzung des Volljährigkeitsalters (Abg. Rollmann, Dr. Abelein, Frau Stommel, Sauer [Salzgitter], Kunz [Berlin], Picard, Schröder [Lüneburg] und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 7/206) — Erste Beratung 820 C Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigung, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz) (Drucksache 7/179) — Erste Beratung — . . . . 820 C Nächste Sitzung 820 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 821* A Anlage 2 Antwort des Bundesministers Dr. Vogel (BMBau) auf die Frage A 5 — Drucksache 7/188 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Berücksichtigung geeigneter Standorte in wirtschaftsschwachen Gebieten bei der Neueinrichtung von Behörden und bei neuen Hochschulbauten 821* B Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 39 — Drucksache 7/188 — der Abg. Frau Funcke (FDP) betr. die Auffassung der Länderfinanzverwaltungen hinsichtlich Rückstellungen für die Kosten des Jahresabschlusses . . . . . . . . . . . . 822* A Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 42 — Drucksache 7/188 — des Abg. Dr. Graf Lambsdorff (FDP) betr. Maßnahmen gegen den Schmuggel von Zigaretten 822* C Deutscher Bundestag -7. Wahlperiode— 17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1973 727 17. Sitzung Bonn, den 22. Februar 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner *23. 2. von Alten-Nordheim 12. 3. Dr. Arndt (Berlin) " 23. 2. Dr. Artzinger *23. 2. Blumenfeld **3. 2. Dr. Burgbacher *23. 2. Fellermaier *23. 2. Flämig *23. 2. Hauck 23. 2. Dr. Jahn (Braunschweig) *23. 2. Kaffka 23. 2. Kiep 23. 2. Lange *23. 2. Lautenschlager *23. 2. Lücker *23. 2. Dr. Martin 24. 2. Memmel *23. 2. Opitz 23. 2. Prinz zu Sayn-Wittgenstein 24. 2. Dr. Schulz (Berlin) 23. 2. Schwabe *23. 2. Seibert 23. 2. Dr. Freiherr von Spies 23. 2. Springorum *22. 2. Dr. Starke (Franken) *23. 2. Todenhoefer 15. 3. Dr. Wendig 23. 2. Frau Will-Feld 24. 2. Wischnewski 23. 2. Dr. Wittmann 16. 3. Wolfram *23. 2. Baron von Wrangel 24. 2. Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Anlage 2 Antwort des Bundesministers Dr. Vogel vom 22. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/188 Frage A 5) : Welche Möglichkeiten Bundesregierung - unter Beachtung der Ziele der Raumordnung - bei der Neueinrichtung von Behörden des Bundes sowie bei neuen Hochschubauten im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe, geeignete Standorte in den wirtschaftsschwachen Gebieten, insbesondere im Zonenrandgebiet, zu berücksichtigen? Die Bundesregierung will durch ihre Förderungsmaßnahmen in den hinter der allgemeinen Entwicklung zurückgebliebenen Gebieten, insbesondere im Zonenrandgebiet, Lebens- und Arbeitsbedingungen schaffen, die denen im übrigen Bundesgebiet gleichwertig sind. Das setzt voraus, daß eine weitere Zunahme von Bevölkerung und Arbeitsplätzen in den bestehenden Verdichtungsräumen nicht gefördert wird. Nur dann ergeben sich Möglichkeiten, den begrenzten Zuwachs an Entwicklungspotential be- Anlagen zum Stenographischen Bericht vorzugt in die wirtschaftsschwachen Räume zu lenken. Deshalb ist die Bundesregierung bestrebt, neu aufzubauende Bundesdienststellen bevorzugt in geeigneten Standorten in den hinter der allgemeinen Entwicklung zurückgebliebenen Gebieten und insbesondere im Zonenrandgebiet zu errichten. Allerdings sind bei der Festlegung der Standorte von Bundeseinrichtungen jeweils auch die Funktionen dieser Einrichtungen mit zu berücksichtigen, die im Einzelfall Standortentscheidungen zuungunsten der hinter der allgemeinen Entwicklung zurückgebliebenen Gebiete zur Folge haben können. Nachdem zwischen Bund und Ländern in einer Entschließung der Ministerkonferenz für Raumordnung vom 21. November 1968 über „raumordnerische Gesichtspunkte zur Frage des Sitzes und Zuständigkeitsbereiches von größeren Verwaltungsdienststellen" (vgl. Anlage S. 12) Einvernehmen über die Prinzipien der Standortfestlegung erzielt wurde, sollen im Rahmen des aufzustellenden Bundesraumordnungsprogrammes und des dort festzulegenden großräumigen Rasters der anzustrebenden Raum- und Siedlungsstruktur Prioritäten für jene Standorte dargestellt werden, in denen aus raumordnerischer Sicht eine Verstärkung des tertiären Bereiches (hier: Standort von Verwaltungsdienststellen) zweckmäßig ist. Die Entscheidung über die Gründung neuer Hochschulen und damit auch über die Festlegung geeigneter Hochschulstandorte ist zunächst Sache der Länder. Der Wissenschaftsrat hat mit Zustimmung der Länder eine Empfehlung „Zur Planung neuer Hochschulen" (Juli 1971) verabschiedet, in der Kriterien zur Bestimmung von Hochschulstandorten entwickelt wurden. Danach soll in einer Untersuchung der künftige Einzugsbereich der geplanten Hochschule dargelegt werden, wobei unter Berücksichtigung der Ziele von Raumordnung und Landesplanung längerfristige Kapazitätsplanungen mit der zu erwartenden regionalen Nachfrage nach Studienplätzen abzustimmen sind. Außerdem werden Angaben über das allgemeine regionale Wachstum sowie über die wirtschaftliche und soziale Struktur der jeweiligen Region für erforderlich gehalten. Mit einer geplanten Neugründung soll eine Entlastung bestehender Hochschulen und zugleich eine bessere Versorgung der bisher hochschulmäßig weniger erschlossenen Gebiete mit Hochschuleinrichtungen erreicht werden (sog. Regionalisierung der Bildungsangebote im Hochschulbereich). Die Bundesregierung wird sich künftig verstärkt um eine Berücksichtigung der Ziele von Raumordnung und Landesplanung bei der Hochschulplanung der Länder bemühen, insbesondere dann, wenn die Bundesregierung gemäß § 4 Abs. 2 des Hochschulbauförderungsgesetzes (HBFG) eine neue Rechtsverordnung zur Aufnahme weiterer Hochschulen oder Hochschuleinrichtungen in die Anlage (Hochschulverzeichnis) zum HBFG vorbereitet. Das entspricht auch einer Empfehlung des Wissenschaftsrates vom 17. November 1972. 822* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode —13. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1973 Gerade bei den Standortentscheidungen der im Zonenrandgebiet gelegenen Hochschulneugründungen Kassel und Bayreuth wurden raumordnungspolitische Belange berücksichtigt. In den kommenden Jahren sind weitere Standortentscheidungen vor allem für die Bereiche Flensburg, Lüneburg (in Abstimmung mit Hamburg) sowie Fulda zu erwarten. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 22. Februar 1973 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Funcke (FDP) (Drucksache 7/188 Frage A 39) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Länderfinanzverwaltungen, daß die Kosten für den Jahresabschluß (Pflichtprüfung, Steuerberatung) nicht in dem Jahr zurückgestellt werden könnten, auf das sie entfallen, obwohl der Bundesfinanzhof in einem Urteil vom 24. August 1972 die regelmäßig entstehenden Prüfungs- und Beratungskosten ausdrücklich ausnahm, als es um die Nichtanerkennung von Rückstellungen für Kosten aus einer steuerlichen Betriebsprüfung ging? Die Frage, ob am Ende eines Wirtschaftsjahres Rückstellungen für die Jahresabschluß- und Beratungskosten gebildet werden können, ist umstritten. § 152 Absatz 7 und 9 des Aktiengesetzes 1965, der über § 5 des Einkommensteuergesetzes auch für den steuerlichen Bereich zu beachten ist, könnte entnommen werden, daß derartige Rückstellungen nicht zulässig sind. Nach diesen Vorschriften ist nämlich weder die Bildung von Aufwandsrückstellungen --- von bestimmten im Gesetz genannten, hier jedoch nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen — noch die Bildung sogenannter antizipativer Rechnungsabgrenzungsposten möglich. Hierauf stützt sich die Auffassung der Finanzverwaltung, auf die in der gestellten Frage Bezug genommen wird. Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24. 8. 1972 steht dem nicht entgegen, weil es zu einem Streitfall vor dem Inkrafttreten des Aktiengesetzes 1965 und des § 5 Einkommensteuergesetz in der jetzigen Fassung ergangen ist. Das Bundesfinanzministerium wird jedoch im Hinblick auf die Kritik, auf die die Auffassung der Finanzverwaltung gestoßen ist, die umstrittene Frage noch einmal mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtern. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 22. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Graf Lambsdorff (FDP) (Drucksache 7/188 Frage A 42) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dem Schmuggel von Zigaretten, der nach der Erhöhung der Tabaksteuer im September letzten Jahres stark zugenommen hat, entgegenzuwirken, insbesondere den organisierten Fahrten von Gruppen aus grenznahen Gebieten, die mehrmals an einem Tag die Grenze passieren und dabei jedesmal die Freigrenze in Anspruch nehmen? Die Bundesregierung hat auf die Zunahme des Zigarettenschmuggels sofort reagiert. Sie hat die Zollstellen an der Grenze zu den Benelux-Ländern und zur Schweiz schon im Oktober 1972 und erneut im Januar 1973 angewiesen, die Kontrollmöglichkeiten wieder voll auszunutzen. Dazu gehört die verstärkte Überwachung der „grünen Grenze" und des grenzüberschreitenden Verkehrs, vor allem des Reiseverkehrs, dessen Flüssigkeit jedoch gewährleistet bleiben muß. Dazu gehört außerdem der gezielte Einsatz motorisierter Sondertrupps, die schon vor einem Jahr zur Bekämpfung des Rauschgift- und Waffenschmuggels gebildet worden sind. Gegen organisierte Gruppenfahrten über die Grenze ist rechtlich selbst dann nichts einzuwenden, wenn sie vor allem dem Zweck dienen, die Freimengen auszunutzen. Bewohner grenznaher Gemeinden dürfen jedoch grundsätzlich nur 40 Zigaretten am Tag abgabenfrei einführen. Nur wenn sie nachweisen, daß die Fahrt über einen 15 km tiefen Streifen jenseits der Grenze hinausgeführt hat, steht ihnen die Freimenge des großen Reiseverkehrs zu (300 Zigaretten aus EWG-Ländern, 200 Zigaretten aus Drittländern). Wird festgestellt, daß jemand mehrmals täglich die Freimenge mitführt, besteht Anlaß zu der Besorgnis, daß die Einfuhr aus geschäftlichen Gründen erfolgt. In diesem Fall ist die Abgabenfreiheit rechtlich ausgeschlossen. Den faktischen Möglichkeiten des Zolls, solche mehrmaligen Einreisen am Tag aufzudecken, sind allerdings wegen der zahlreichen Grenzübergangsstellen und der Dichte des Reiseverkehrs, der nun einmal flüssig bleiben muß, natürlich gewisse Schranken gesetzt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der aktuellen Stunde.

    (Abg. Wohlrabe: Es ist unüblich, daß ein Regierungsmitglied sie beendet! Das ist unfair, weil wir nicht antworten können! — Abg. Dr. Barzel: Darauf, daß hier etwas zu verbergen ist, kommen wir zurück, Herr Franke!)

    Wir fahren in der Behandlung der Tagesordnung fort. Ich rufe die Punkte 4 und 6 bis 10 der Tagesordnung auf:
    Wahl der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zur Beratenden Versammlung des Europarats
    — Drucksache 7/194 —
    Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Schuldenausschusses bei der Bundesschuldenverwaltung
    — Drucksache 7/196 —
    Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Deutschen Bundespost
    — Drucksache 7/197 —
    Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt
    — Drucksache 7/198 —
    Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder für den Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt
    — Drucksache 7/199 —
    Wahl der Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses
    — Drucksache 7/200 —
    Ist das Haus damit einverstanden, daß wir der Einfachheit halber gemeinsam abstimmen? — Ich höre keinen Widerspruch. Dann bitte ich diejenigen, die den vorliegenden Anträgen auf den Drucksachen 7/194, 7/196, 7/197, 7/198, 7/199 und 7/200 zustimmen wollen, um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enhaltungen? — Es ist so beschlossen.
    Damit sind die in den Anträgen bezeichneten Mitglieder dieser Gremien gewählt und ist die Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuß für die 7. Wahlperiode des Bundestages bestätigt.
    Meine Damen und Herren, ich rufe die Punkte 11 und 12 der Tagesordnung und im Zusammenhang damit die Zusatzpunkte 1 und 2 auf:
    11. Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP
    betr. Einsetzung eines Ausschusses zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung
    — Drucksache 7/201 —

    Vizepräsident Frau Funcke
    12. Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP
    betr. Beirat für handelspolitische Vereinbarungen
    — Drucksache 7/222
    1. Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP
    betr. Enquete-Kommission Verfassungsreform
    — Drucksache 7,214 (neu)

    2. Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP
    betr. Enquete-Kommission Auswärtige Kulturpolitik
    — Drucksache 7/215 (neu)
    Es handelt sich jeweils um die Einsetzung der Ausschüsse bzw. der Enquetekommissionen. Sind Sie damit einverstanden, daß wir der Einfachheit halber wieder gemeinsam abstimmen? — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Ich komme zur Abstimmung über die Anträge auf den Drucksachen 7/201, 7/222, 7/214 (neu) und 7/215 (neu). Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. --- Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
    Ich rufe Punkt 14 der Tagesordnung auf:
    Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Steuerreformgesetzes
    — Drucksache 7/78 —
    Die antragstellenden Fraktionen haben auf die Begründung verzichtet. Das Wort hat der Herr Bundesminister der Finanzen, Schmidt.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Zweite Steuerreformgesetz liegt dem Bundestag heute als Initiativgesetzentwurf vor. Es ist dem Bundestag schon einmal am 4. Mai vorigen Jahres zugeleitet worden; seinerzeit ist die Beratung nicht mehr möglich gewesen.
Die Bundesregierung legt bei dieser Gelegenheit Wert darauf, zu sagen, daß sie davon ausgeht, daß die Steuerreform eines der wichtigsten Gesetzgebungswerke dieses 7. Bundestages ist. Daß die jetzt geltenden Steuergesetze sozial nicht gerecht sind, ist heute allgemeine Einsicht. Die steuerlichen Lasten sind auf die einzelnen Bürger und auf die gesellschaftlichen Gruppen nicht ausgewogen verteilt.
Es könnte verlocken, in diesem Zusammenhang heute auch einzugehen auf die konjunkturpolitisch indizierten steuerpolitischen Beschlüsse, die die Bundesregierung am letzten Sonnabend gefaßt hat. Aber dazu wird ja Gelegenheit in einer gesonderten ersten Lesung sein, so daß ich das von mir aus heute aussparen möchte. Ich will aber hinzufügen, daß diese Entschlüsse der Bundesregierung die Steuerreform und ihren materiellen Inhalt nicht präjudizieren und nicht beeinträchtigen.
Die sozialliberale Koalition hat sich eine Steuerreform zum Ziel gesetzt, die die Steuerbelastung nach der Leistungsfähigkeit des einzelnen bemißt. Steuerprivilegien soll es in unserem demokratischen Staatswesen ebensowenig geben wie etwa ein Übermaß an steuerlicher Belastung. Nur eine Steuergesetzgebung, die an der Leistungsfähigkeit orientiert ist, wird von den Bürgern als gerecht empfunden werden können. Begründetes Vertrauen in die Steuergerechtigkeit ist eine Grundvoraussetzung für das Gelingen aller derjenigen Reformvorhaben, die halt mit Steuermitteln finanziert werden müssen.
Es geht neben der Steuergerechtigkeit bei der Steuerreform auch darum, entbehrliche Komplikationen im Steuerrecht zu beseitigen. Wer aber dergestalt nach Vereinfachungen ruft, muß auch die Ursachen der Kompliziertheiten erkennen, und zwar erstens die wirtschaftspolitischen und sozialpolitischen Zielsetzungen, zweitens die Schließung der vielen Schlupflöcher, die durch geschickte Gestaltung privater Rechtsverhältnisse immer wieder neu geschaffen werden, und drittens das Streben nach Gerechtigkeit im Einzelfall, das hier in diesem Parlament allzuhäufig neue Regelungen, neue Ausnahmen und neue Befreiungen zur Folge gehabt hat und wohl auch weiterhin haben wird.
Zwischen diesen Geboten der Einfachheit und der Gerechtigkeit wird es immer wieder zu Konflikten kommen. Einfachheit zieht oft Ungerechtigkeit oder Härte nach sich. Gerechtigkeit ist umgekehrt oft nur um den Preis der Kompliziertheit möglich. Meine Auffassung ist, daß eine gewisse Entfeinerung des I Steuerrechts im Endergebnis mehr Gerechtigkeit bringen kann als ausgetüftelte Kompliziertheit. Gesetze, die vor lauter Kompliziertheit durch die Finanzämter in der Praxis nicht mehr angewandt werden können, sind nicht nur ungerecht, sondern darüber hinaus gefährlich.
Die Einzelberatung der Reformentwürfe wird deshalb stets berücksichtigen müssen, wie sich die Vorschriften in der Alltagspraxis der Steuerpflichtigen, der Berater und vor allem auch in der Alltagspraxis der heute völlig überlasteten Finanzämter auswirken. Bei den Finanzämtern sind im Laufe der Jahre schwere Engpässe, hervorgerufen durch immer kompliziertere Gesetze, durch die steigende Zahl der Fälle bei anhaltendem Personalmangel, aufgetreten. Es wird großer Anstrengungen bedürfen, um diese Engpässe zu beseitigen. Ich würde mich freuen, wenn es gelänge, in einer Bestandsaufnahme die gegenwärtige Lage der Finanzverwaltung objektiv und ungeschminkt darzustellen, um auch hieaus für den Gesetzgeber, für den Bundestag und für seinen Finanzausschuß, neue Aspekte für seine Arbeit an der Steuerreform zu gewinnen.
Mit dem Zweiten Steuerreformgesetz, das heute in erster Lesung behandelt wird, liegt dem Parlament ein Kernstück der Reform vor. Es enthält die Reform der Vermögensteuer, der Erbschaftsteuer, der Grundsteuer und Erleichterungen für den gewerblichen Mittelstand bei der Gewerbesteuer. Auch das Erste Steuerreformgesetz, die neue Abgabenordnung, ist ja bereits initiativ wieder eingebracht. Die
800 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode —17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1973
Bundesminister Schmidt
Beratungen dieses Ersten Steuerreformgesetzes waren am Ende der vergangenen Legislaturperiode weitgehend abgeschlossen. Ich nehme an, daß sie nicht erneut große Arbeit verursachen werden. Die Arbeiten am Dritten Steuerreformgesetz, das die Einkommen- und Lohnsteuer, die Körperschaftsteuer, die Sparförderung und den Familienlastenausgleich reformieren soll, wird die Bundesregierung möglichst bald abschließen. Sie wird dann auch diesen Entwurf dem Parlament vorlegen.
Ich weiß, daß die nun beginnende Gesetzgebungsarbeit eine große Belastung für das Parlament und seinen Finanzausschuß sowie die damit beschäftigten Beamten der Bundesregierung darstellen wird. Ich möchte deshalb in dem Zusammenhang deutlich sagen, daß die sozialliberale Koalition die ganze Steuerreform will und daß sie sie in dieser Legislaturperiode will.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Aus den Reihen der Unionsparteien waren bisher sehr widersprüchliche Äußerungen zur Steuerreform zu vernehmen. In der vergangenen Woche haben nun Steuerexperten der CDU/CSU-Bundestgasfraktion und die der CDU/CSU angehörenden Länderfinanzminister nach einer Klausurtagung am Tegernsee Empfehlungen ausgesprochen, in denen die Beschlüsse der Bundesregierung weitgehend übernommen werden. Ich finde das nach vielerlei anderen Meinungen, die wir in den letzten Jahren auch gehört haben, durchaus interessant.
Was den Inhalt des heute zur Debatte stehenden Gesetzes angeht, so möchte ich einige wenige Schwerpunkte herausgreifen. Bei der Reform der Vermögensteuer wird durch hohe Freibeträge für eine Entlastung der kleineren Vermögen gesorgt. Zum Beispiel werden die Freibeträge bei einem Ehepaar mit zwei Kindern von rund 100 000 DM auf rund 280 000 DM erhöht. Dadurch wird erreicht, daß sich auch die höheren Einheitswerte des Grundbesitzes bei kleineren Vermögen steuerlich nicht belastend auswirken.
Außerdem wird der Steuersatz bei natürlichen Personen von 1 '0/o auf 0,7 °/o herabgesetzt. Es wird dabei berücksichtigt, daß die Vermögensteuer künftig nicht mehr bei der Ermittlung der Einkommensteuer abgezogen werden kann. Von dieser Abzugsfähigkeit der Vermögensteuer haben ja bisher die Bezieher von Großeinkommen extrem profitiert.
Zweites Beispiel: Auch bei der Erbschaftsteuer werden zur Schonung von kleineren und mittleren Vermögen die Freibeträge erheblich angehoben. Wenn eine Witwe beispielsweise heute einen Freibetrag von 30 000 oder 250 000 DM hat — je nachdem, ob gemeinsame Kinder vorhanden sind —, so wird in Zukunft für die Witwe auf jeden Fall ein Freibetrag von insgesamt 500 000 DM zur Verfügung stehen. Bei der Gestaltung des Tarifs wird darauf geachtet, daß kleinere und mittlere Erbschaften geringer besteuert werden als große. Bei Erbschaften im engeren Familienkreis wird sich die Steuerbelastung in der Regel erst bei Millionenvermögen erhöhen.
Ein drittes Beispiel: Die Reform der Gewerbesteuer befreit künftig alle Gewerbeerträge bis 12 000 DM ganz von der Steuer. Die darüber liegende Zone mit einer ermäßigten Steuer wird erweitert. Alles in allem wird rund die Hälfte aller Betriebe künftig keine Gewerbeertragsteuer mehr zu zahlen haben, eine, wie ich meine, ins Gewicht fallende Erleichterung für den Mittelstand.
Das Zweite Reformgesetz schafft vor allem auch die Grundlage für die Anwendung der neuen Einheitswerte für den Grundbesitz. Wenn ich mich soeben nicht gescheut habe, diese Einheitswerte nach den Verhältnissen des Jahres 1964 „neu" zu nennen, obgleich seither auch schon bald wieder ein ganzes Jahrzehnt vergangen sein wird, dann nur deshalb, weil ja gegenwärtig immer noch die Wertverhältnisse des Jahres 1935 zugrunde gelegt werden. Man muß sich einmal klarmachen, was es bedeutet, daß bei der Vermögensteuer, bei der Erbschaftsteuer und bei der Grundsteuer der Grundbesitz mit fast 40 Jahre alten Werten angesetzt ist. Im Klartext heißt das: Grundbesitz wird nur mit 10 bis 15 %o seines wirklichen Wertes herangezogen, die übrigen Bestandteile des Vermögens aber unterliegen mit ihren tatsächlichen Werten der Vermögen-und Erbschaftsteuer.
Daraus ergibt sich eine unerträgliche Ungleichmäßigkeit der Besteuerung, die unser höchstes Steuergericht veranlaßt hat, die Vollziehung von Erbschaftsteuerbescheiden auszusetzen. Möglicherweise läßt auch ein Spruch des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr allzulange auf sich warten. Es würde schwere Verantwortung auf den Bundestag laden, wenn der Gesetzgeber dem nicht zuvorkommen und wenn er nicht die Voraussetzung für die Anwendung der neuen Einheitswerte schnell schaffen würde.
Man muß sich vor Augen halten, daß es dabei auch noch um ein anderes Problem geht. Die einseitige steuerliche Bevorzugung des Grundbesitzes hat seit langem eine „Flucht in die Sachwerte" genannte Bewegung begünstigt, hat die Bodenspekulation gefördert und hat damit die Steigerung der Bodenpreise beschleunigt. Den Städten und den Gemeinden sind dadurch hohe, zu hohe Lasten entstanden.
Aus all diesen Gründen möchte ich die Bitte aus sprechen, durch eine zügige Beratung des Zweiten Steuerreformgesetzes die baldige Anwendung zeitgemäßerer Einheitswerte möglich zu machen. Dabei ist die Reform des Grundsteuergesetzes besonders dringlich. Wenn die auch von den Gemeinden dringend gewünschte Neuregelung zum 1. Januar 1974 wirksam werden soll, so müssen dafür noch im Jahre 1973 die technischen Voraussetzungen geschaffen werden. Daraus wieder ergibt sich die Notwendigkeit, das neue Grundsteuergesetz noch in diesem Frühjahr zu verabschieden. Die Gemeinden hoffen, daß dies auch tatsächlich durch gemeinsame Anstrengungen möglich gemacht werden kann.
Anschließend sollte wegen des verfassungsrechtlichen Drucks, der hier besonders stark ist, die Reform der Erbschaftsteuer durchgeführt werden.
Deutscher Bundestag-7. Wahlperiode— 17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1973 801
Bundesminister Schmidt
Hier würde für ein Wirksamwerden der Neuregelung zum 1. Januar 1974 eine Verabschiedung des Gesetzes im Herbst des Jahres 1973 ausreichen.
Lassen Sie mich am Schluß eine Bemerkung machen zur Kraftfahrzeugsteuer. Die Bundesregierung bereitet zur Zeit auf diesem Felde einen aufkommensneutralen Reformentwurf vor. Die Reform wird also das Aufkommen an Kraftfahrzeugsteuer insgesamt nicht verringern, auch nicht vermehren. Sie wird deshalb keine Auswirkung auf die Mineralölsteuer haben.
Frau Präsidentin, ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall.)


(V o r s i t z: Vizepräsident von Hassel.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Häfele.