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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 5. Sitzung Bonn, Dienstag, den 19. Dezember 1972 Inhalt: Amtliche Mitteilung . . . . . . . . . 41 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1972 (Haushaltsgesetz 1972) (Drucksachen 7/10, 2/11); Antrag des Haushaltsausschusses (Drucksache 7/32) Zweite Beratung — Dr. Jenninger (CDU/CSU) . . . . 41 B Dr. von Bülow (SPD) 42 C Kirst (FDP) 44 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherungen (Viertes Rentenversicherungs-Änderungsgesetz) (SPD, FDP) (Drucksache 7/3) — Erste und zweite Beratung — Dr. Schellenberg (SPD) 47 A Dr. Götz (CDU/CSU) 49 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 53 A Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (zur GO) 58 B Wienand (SPD) (zur GO) . . . 58 D Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . 59 D Mischnick (FDP) 61 A Fragestunde (Drucksachen 7/12, 7/29) Frage A 11 — Drucksache 7/12 — des Abg. Dr. Schmude (SPD) : Aufwendungen von Wirtschaftsvereinigungen im Wahlkampf zugunsten bestimmter Parteien — Absetzung von der Steuer Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 62 A, B Dr. Schmude (SPD) 62 B, C Frage A 12 — Drucksache 7/12 — des Abg. Dr. Wittmann (München) CDU/CSU) : Überlassung entbehrlicher Liegenschaften des Bundes im Ballungsraum München für den öffentlich geförderten Wohnungsbau, zur Schaffung von Bildungseinrichtungen und für städtebauliche Maßnahmen Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 63 A, B Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 63 A, B Frage A 51 — Drucksache 7/12 — des Abg. Dr. Schneider (CDU/CSU) : Kosten- und Mietpreissteigerungen im sozialen Wohnungsbau Dr. Vogel, Bundesminister (BMBau) . 63 C, 64 A, B Dr. Schneider (CDU/CSU) . . . 63 D, 64 A TT Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 5. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 19. Dezember 1972 Fragen A 58 und 59 — Drucksache 7/12 des Abg. Dr. Kreutzmann (SPD) : Bevorzugte Zulassung zum Medizinstudium bei Verpflichtung zu zehnjähriger Tätigkeit in einer Landarztpraxis Zander, Parl. Staatssekretär (BMBW) 64 C, D, 65 B, C Dr. Kreutzmann (SPD) . . . . . . 65 A, B Frage A 1 Drucksache 7/12 — des Abg. Hansen (SPD) : Senkung des Phosphatgehalts in Waschmitteln Genscher, Bundesminister (BMI) . . 65 D, 66 A Hansen (SPD) . . . . . . . . . 66 A Frage A 2 -- Drucksache 7/12 — des Abg. Dr. Dübber (SPD) : Ergebnis der Tarifverhandlungen über die Anpassung der Manteltarifverträge und des Zusatzversorgungsrechts für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes betr. den Bezug des sogenannten flexiblen Altersruhegeldes aus der gesetzlichen Rentenversicherung Genscher, Bundesminister (BMI) . . 66 B Fragen A 3 und 4 — Drucksache 7/12 des Abg. von Bockelberg (CDU/CSU) : Ergebnis der Haager Ministerkonferenz über den Schutz des Rheins vor Verunreinigung und Verhandlungen über die Aufteilung der Wärmekapazität des Rheins Genscher, Bundesminister (BMI) . . 66 D, 67 A, C von Bockelberg (CDU/CSU) . . . . 67 C Frage A 5 — Drucksache 7/12 — des Abg. Becker (Nienberge) (SPD) : Pauschalabgeltung von Mehrleistungen aus besonderen Anlässen bei Bahn und Post Genscher, Bundesminister (BMI) . . 67 D Becker (Nienberge) (SPD) . . . . 68 A, B Fragen A 6 und 7 Drucksache 7/12 des Abg. Reiser (SPD) : Versenkung dänischer Arzneimittelabfälle nordwestlich von Helgoland Genscher, Bundesminister (BMI) . 68 B, D Reiser (SPD) 68 D Fragen A 8 und 9 — Drucksache 7/12 — des Abg. Freiherr von Fircks CDU/CSU) : Vorziehen der Anpassung der Unterhaltshilfen und der Kriegsopferrenten Genscher, Bundesminister (BMI) . 69 A, B, C Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 69 B, C Frage A 13 — Drucksache 7/12 — des Abg. Dr. Schneider (CDU/CSU) : Sicherstellung der Stromversorgung der Bevölkerung bei einer langanhaltenden Kälteperiode Dr. Friderichs, Bundesminister (BMW) 69 D, 70 A, B Dr. Schneider (CDU/CSU) 70 A, B Fragen A 16 und 17 — Drucksache 7/12 des Abg. Dr. Weber (Köln) (SPD) : Benzinpreiserhöhung — Überprüfung des Verhaltens der Mineralölkonzerne Dr. Friderichs, Bundesminister (BMW) 70 C, D, 71 A Dr. Weber (Köln) (SPD) . . . 70 D, 71 A Fragen A 19 und 20 Drucksache 7/12 — des Abg. von Alten-Nordheim (CDU/CSU) : Maßnahmen der Importbeschränkung und Exportförderung zur Stabilisierung des inländischen Holzmarktes — Maßnahmen zur Förderung der Wiederaufforstung der durch die Sturmkatastrophe vom 13. November 1972 vernichteten Wälder Logemann, Parl. Staatssekretär (BML) 71B,C,D, 72A,B,C,D, 73A von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . . 71 C, 72 B Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) 71 D, 72 C Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 72 D Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 72 D Fragen A 21 und 22 — Drucksache 7/12 — des Abg. Lemp (SPD) : Maßnahmen zur Verhinderung ruinöser Marktstörungen infolge des durch die Sturmkatastrophe herbeigeführten vermehrten Holzanfalls — Unterstützung der betroffenen Länder bei der Aufräumung der Schadensflächen und der Wiederaufforstung Logemann, Parl. Staatssekretär (BML) 73 A, B, C, D, 74 B Lemp (SPD) 73 C, D Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) 73 D von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . . 74 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 5. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 19. Dezember 1972 III Fragen A 23 und 24 — Drucksache 7/12 — des Abg. Dr. Gruhl (CDU/CSU) : Ausmaß der durch den Orkan am 13. November 1972 in den Wäldern Norddeutschlands verursachten Sturmschäden und Verwendung der angefallenen Holzmengen Logemann, Parl. Staatssekretär (BML) 74 B, C, D Dr. Gruhl (CDU/CSU) 74 C, D Fragen A 27 und 28 — Drucksache 7/12 — des Abg. Geisenhofer (CDU/CSU) : Änderung der Bestimmung über Renten nach Mindesteinkommen — Einschränkung des begünstigten Personenkreises und Senkung der Mindestbemessungsgrundlage Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 75A,B,D 76A Geisenhofer (CDU/CSU) 75 A, D Fragen A 36 und 37 — Drucksache 7/12 — des Abgeordneten Metzger (SPD) : Feststellungen des Bundesrechnungshofes über nutzlose Verwendung von Mitteln für die Entwicklung von kurz- oder senkrechtstartenden Flugzeugen — Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 76 B, D, 77 A Metzger (SPD) . . . . . . 76 D, 77 A Nächste Sitzung 77 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 79 A* Anlage 2 Anwort des Staatssekretärs Gscheidle (BMP) auf die Fragen 1 und 2 — Drucksache 7/29 — des Abg. Damm (CDU/CSU) betr. Wegfall der pauschalierten Abgeltung von Mehrarbeit und Auswirkungen auf den Weihnachtsverkehr bei der Deutschen Bundespost . . . . . . . . . 79 B* Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage A 18 — Drucksache 7/12 — des Abg. Höcherl (CDU/ CSU) betr. Zahl der durchgeführten einzelbetrieblichen landwirtschaftlichen Fürderungsprojekte . . . . . . . . . 79 C * Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 29 — Drucksache 7/12 des Abg. Brandt (Grolsheim) (SPD) betr. Sicherheitsvorschriften für die Verlegung von Pipelines . . . . . . . . 80 A* Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Dr. Sohn (BMZ) auf die Frage A 60 — Drucksache 7/12 — des Abg. Dr. Aigner (CDU/CSU) betr. Einzelschaltung deutscher Consultings in das Geschäft der Weltbank . . 80 C* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 5. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 19. Dezember 1972 41 5. Sitzung Bonn, den 19. Dezember 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage i Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschl. Dr. Abelein 20. 12. Adams * 19. 12. Augstein (Hamburg) 12. 12. Buschfort 20. 12. Dr. Burgbacher * 19. 12. Flämig * 19. 12. Dr. Frerichs 12. 12. Gerlach (Emsl.) * 19. 12. Dr. Jahn (Braunschweig) * 19. 12. Katzer 20. 12. Dr. Kempfler 20. 12. Dr. Köhler 20. 12. Dr. Kreile 19. 12. Lange * 19. 12. Dr. Lenz (Bergstraße) 21. 12. Dr. Lohmar 19. 12. Memmel * 20. 12. Moersch 19. 12. Ollesch 19. 12. Pöhler ** 20. 12. Schwabe * 19. 12. Spranger 19. 12. Springorum * 20. 12. Wolfram * 19. 12. Ziegler 20. 12. Anlage 2 Antwort des Staatssekretärs Gscheidle vom 19. Dezember 1972 auf die Dringlichen Mündlichen Fragen des Abgeordneten Damm (CDU/CSU) (Drucksache 7/29 Fragen 1 und 2) : Ist zu befürchten, daß der größere Anfall an Brief- und Paketsendungen bei der Deutschen Bundespost in der Weihnachtszeit nicht mehr so schnell wie möglich bewältigt wird, weil im Gegensatz zu früheren Jahren eine Neuregelung über die Mehrarbeitsentschädigung von der Bundesregierung verordnet worden ist? Wirkt sich diese Neuregelung für die Bediensteten der Deutschen Bundespost finanziell günstiger oder ungünstiger als bisher aus? Nach den Informationen aus den Oberpostdirektionsbezirken ist nicht zu befürchten, daß wegen des Wegfalls der pauschalierten Abgeltung von Mehrarbeit in einzelnen Bereichen des Betriebsdienstes und durch die nunmehr stundenweise Abgeltung aufgrund der Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsentschädigung für Beamte die Abwicklung des Weihnachtsverkehrs gefährdet wird. Der diesjährige Weihnachtsverkehr bei der Deutschen Bundespost ist bisher normal verlaufen. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Bis zum Inkrafttreten der Verordnung über Mehrarbeitsentschädigung wurde während des Weihnachtsverkehrs in mehreren Bereichen der Deutschen Bundespost aufgrund von Erhebungen des Jahres 1967 eine Zahl von Mehrarbeitsstunden unterstellt und mit einem einheitlichen Stundensatzpauschal abgegolten. Dieses Verfahren ist durch die stundenweise Abgeltung aufgrund der Verordnung über Mehrarbeitsentschädigung für Beamte abgelöst worden. Das finanzielle Ergebnis dieser Änderung für den Beamten kann je nach der Zahl der tatsächlich geleisteten Mehrarbeit günstiger oder ungünstiger als nach der früheren Regelung sein. Entscheidend ist, in welchem Umfang der Beamte zur Mehrarbeit herangezogen werden mußte. Das folgende Beispiel soll dies erläutern: Ein Briefzusteller erhielt im Weihnachsverkehr 1971 einen Pauschalbetrag von 185 DM. Um diesen Betrag in diesem Jahr zu erreichen, muß er im Dezember 26 Mehrarbeitsstunden leisten. Anlage 3 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 18. Dezember 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/12 Frage A 18) : Ist die Bundesregierung in der Lage, Auskunft zu geben, wieviel einzelbetriebliche landwirtschaftliche Förderungsprojekte nach den neuen Richtlinien in ihrer ersten Amtszeit durchgeführt wurden? Zunächst möchte ich Ihnen, Herr Abgeordneter, für das außerordentliche Interesse danken, mit dem Sie die Entwicklung des einzelbetrieblichen Förderungsprogramms verfolgen. Damit kommt zum Ausdruck, daß auch bei Ihnen diesem Programm eine hohe Priorität eingeräumt wird. In einer Fragestunde im September 1972 habe ich Ihnen bereits eine sehr detaillierte Auskunft über den damaligen Stand gegeben. Damals ist ausgeführt worden, daß im Jahre 1971 von 400 Aussiedlungen ca. 88 auf das EFP von 1329 Althofsanierungen ca. 563 auf das EFP von 18 065 Wohnhausbeihilfen ca. 1428 auf das EFP entfallen. Bei der Zinsverbilligung waren 404 Fälle nach dem EFP eingeplant. Im Jahre 1972 waren bis zum 30. November bei den Banken 163 Aussiedlungen und 1342 Althofsanierungen gemeldet. Diese Daten hinken jedoch hinter den tatsächlichen Zahlen um rund zwei bis drei Monate hinterher. Im Bereich der Wohnhausbeihilfen wird mit ca. 30 000 bis 35 000 Fällen gerechnet. In der Zinsverbilligung waren bis zum 30. September 1972 ca. 4000 Fälle eingeplant worden. Über exaktere Zahlen verfügen wir bisher bedauerlicherweise nicht. 80* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 5. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 19. Dezember 1972 Anlage 4 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 19. Dezember 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Brandt (Grolsheim) (SPD) (Drucksache 7/12 Frage A 29) : Hält die Bundesregierung die Sicherheitsvorschriften für die Verlegung von Pipelines, in denen Öl transportiert wird, angesichts der Katastrophe von Ochtrup für ausreichend, und welche Folgerungen im Hinblick auf die Gesetzgebung beabsichtigt die Bundesregierung aus dieser Katastrophe zu ziehen? Errichtung und Betrieb der von Ihnen angesprochenen Pipelines bedürfen der wasserrechtlichen Genehmigung nach dem Wasserhaushaltsgesetz und der gewerberechtlichen Erlaubnis nach der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten. Derartige Fernleitungen sind also überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne der Gewerbeordnung. Ihren Betrieb genehmigen die nach Landesrecht zuständigen Behörden. Dabei legen sie ihrer Entscheidung eine ausführliche Richtlinie zugrunde, die von unserem Hause in Zusammenarbeit mit dem Bundesinnen- und Bundeswirtschaftsministerium erarbeitet worden ist. In dieser Richtlinie sind insbesondere die technischen Einzelheiten für notwendige Bedingungen und staatliche Auflagen zusammengestellt. Darüber hinaus können weitere Auflagen gemacht werden, wenn es der Einzelfall erfordert. In diesem Zusammenhang darf ich darauf hinweisen, daß die von mir bereits zitierte Richtlinie 1971 neu gefaßt wurde und von einem Sachverständigenausschuß laufend dem Stand der Technik angepaßt wird. Unser Haus hat darüber hinaus den von Ihnen zitierten Schadensfall in der Pumpstation Ochtrup zum Anlaß genommen, diesen Ausschuß nach Abschluß der Untersuchungen unverzüglich mit der Frage zu befassen, ob die Richtlinie ergänzt oder geändert werden muß. Dabei werden sich die Erörterungen vor allem auf Maßnahmen zur schnelleren Erkennung von Leckagen und auf wiederkehrende Festigkeitsprüfungen der Rohrleitungen erstrecken. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Dr. Sohn vom 19. Dezember 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Aigner (CDU/CSU) (Drucksache 7/12 Frage A 60) : Trifft die Pressemeldung zu, daß Staatssekretär Dr. Sohn bei seinem letzten Besuch in Washington bei der Weltbank vorgesprochen und dem deutschen Weltbankdirektor Stedtfeld und seinem Stellvertreter Athopeos sein „persönliches Interesse" an Aufträgen der neugegründeten Consulting-Firma „Neue-HeimatInterconsult" erklärt und um Berücksichtigung bei Auftragsvergabe gebeten hat? Auf Wunsch der deutschen Consulting-Verbände habe ich mich bei meinem letzten Besuch in Washington für eine stärkere Einschaltung deutscher Consultings in das Geschäft der Weltbank eingesetzt. In diesem Zusammenhang wurden beiläufig einige Firmen genannt, die sich bereits in Washington vorgestellt haben und alle Voraussetzungen internationaler Konkurrenzfähigkeit bei entwicklungspolitischen Aufgaben mitbringen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ernst Schellenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ja, bitte schön, Herr Kollege Härzschel.


Rede von Kurt Härzschel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Kollege Schellenberg, wollen Sie dann auch den Doppelverdienst nach dem 65. Lebensjahr abschaffen?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ernst Schellenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Härzschel, Sie wissen, daß wir darüber sehr eingehend in den Ausschüssen gesprochen haben, und Sie wissen auch, daß nur rund 1 % der über 65jährigen noch weiterarbeitet, während hier ein sehr großer Personenkreis angesprochen ist.

    (Abg. Härzschel: Wer sagt Ihnen denn das? — Abg. Franke [Osnabrück] : Woher wissen Sie das?)

    — Wenn ich das nicht wüßte, dann müßte ich ihnen sagen, daß 99 % der Berechtigten die vorgezogene Altersgrenze und das Arbeitseinkommen in Anspruch nehmen. Das ist die Wirkung, die sich aus der von Ihnen durchgesetzten Regelung ergibt.

    (Abg. Dr. Czaja: Also doch nicht gesundheitsschädlich!)

    4. Die gegenwärtige Regelung widerspricht dem Grundsatz sozialer Gerechtigkeit. Während ältere Arbeitnehmer, die aus gesundheitlichen Gründen wirklich nicht mehr arbeiten können, ausschließlich auf die Rente angewiesen sind, bezieht ein rüstiger Arbeitnehmer Doppeleinkommen. Damit werden am Ende des Arbeitslebens praktisch zwei Klassen von Arbeitnehmern im gleichen Betrieb geschaffen. Das ist gesellschaftspolitisch nicht zu rechtfertigen.
    5. Die gegenwärtige Regelung gefährdet die langfristige finanzielle Solidität der Rentenversicherung. Das haben Sie durch Ihre Zwischenfrage, Herr Härzschel, ungewollt bestätigt. Die Vorausberechnungen für das Rentenreformgesetz beruhen auf einer Inanspruchnahmequote von 70 % der Berechtigten. Wenn aber die Bezieher von vorgezogenem Altersruhegeld bei erhöhtem Nettoeinkommen voll weiterarbeiten können, so ist damit zu rechnen, daß 80 oder 90 % aller berechtigten Arbeitnehmer dieses Altersruhegeld in Anspruch nehmen. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte rechnet sogar — ich zitiere wörtlich — „mit einer Inanspruchnahmequote von nahezu 100 %".
    Diese hohe Inanspruchnahmequote, meine Damen und Herren, wird kaum dadurch gemindert, daß nach der gegenwärtigen Regelung bei vorläufigem Rentenverzicht vom 63. Lebensjahr an ein Zuschlag zur zukünftigen Rente gewährt wird. Der Anreiz, sofort Rente neben erhöhtem Arbeitsverdienst beziehen zu können, ist so stark, daß der zukünftige Vorteil eines Rentenzuschlages wenig durchschlägt.
    6. Die gegenwärtige Regelung muß dazu führen, daß wegen der überhöhten Inanspruchnahmequote die Beiträge der Rentenversicherung über den Satz von 18 vom Hundert hinaus zu erhöhen sind. Eine solche Entwicklung muß im Interesse der Beitragszahler verhindert werden. Den Arbeitnehmern ist nämlich nicht zuzumuten, daß sie wegen einer unvernünftigen Regelung erhöhte Beiträge entrichten müssen.
    Herr Kollege Katzer hat kürzlich in einer Stellungnahme zu dem vorliegenden Gesetzentwurf erklärt:
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 5. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 19. Dezember 1972 49
    Dr. Schellenberg
    Selbst bei einer höheren Inanspruchnahme der flexiblen Altersgrenze ist in den nächsten Jahren die finanzielle Stabilität den Rentenversicherung nicht gefährdet.
    Das ist eine leichtfertige Behauptung, die die Interessen der Arbeitnehmer mißachtet. Die Versicherungsträger und die Gewerkschaften erklären übereinstimmend, daß die gegenwärtige Regelung zwangsläufig zu einer stärkeren finanziellen Belastung der Rentenversicherung führt. Bei dieser Sachlage hat der Gesetzgeber die Pflicht, unverzüglich zu handeln.
    Die Koalition bringt deshalb den vorliegenden Gesetzentwurf eines Vierten RentenversicherungsÄnderungsgesetzes ein. Er sieht vor:
    1. Neben dem Bezug des flexiblen Altersruhegeldes soll bis zum 65. Lebensjahr nur gelegentliche Tätigkeit bis zu drei Monaten jährlich ohne Einkommensgrenze oder laufende Nebentätigkeit, deren Entgelt drei Zehntel der Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreiten darf — das sind 690 DM für das
    Jahr 1973, die dann dynamisiert werden —, zugelassen werden.
    2. Der Zuschlag, den die gegenwärtige Regelung bei vorläufigem Rentenverzicht vorsieht, soll nicht schon vom 63. Lebensjahr an, sondern erst nach Erfüllung der allgemeinen Voraussetzung für das unbedingte Altersruhegeld, also vom 65. Lebensjahr an, gewährt werden.

    (Abg. Dr. Härzschel: Dann wird die Ungerechtigkeit noch größer!)

    Dieser Zuschlag wird auf Grund versicherungsmathematischer Berechnungen pro Monat des Rentenverzichts 0,6 % betragen. Die Änderung der Vorschriften über den Zuschlag ist im Interesse der finanziellen Solidität der Rentenversicherung geboten; denn bei Gewährung von Zuschlägen bereits vom 63. Lebensjahr an wird das durch den Gesetzentwurf angestrebte Ziel einer wohlausgewogenen langfristigen Finanzierung der Rentenversicherung beeinträchtigt.
    3. Übergangsregelungen stellen sicher, daß insbesondere den Arbeitnehmern, die in der Zwischenzeit bestimmte arbeitsrechtliche Dispositionen getroffen haben, keine finanziellen Nachteile entstehen.
    Schlußbemerkung. Der vorliegende Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig. Nach dem Willen der Koalition soll das Vierte Rentenversicherungs-Änderungsgesetz am 1. Januar 1973 in Kraft treten. Hierdurch wird erreicht, daß die Gewährung der flexiblen Altersgrenze, von Übergangsregelungen abgesehen, nach einheitlichem Recht erfolgt. Ein späterer Termin des Inkrafttretens würde zu einer Ungleichbehandlung der Arbeitnehmer führen, die sachlich nicht gerechtfertigt ist. Zudem vergrößert ein späteres Inkrafttreten die finanziellen Gefahren, die sich für die Rentenversicherung aus der Gewähwährung der flexiblen Altersgrenze bei vollem Arbeitsverdienst ergeben.
    Die Koalition ist deshalb der Auffassung, daß der Gesetzentwurf noch in dieser Woche verabschiedet werden sollte. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird eine Regelung der flexiblen Altersgrenze verwirklicht, die finanziell solide ist, die mehr Gerechtigkeit und mehr Humanität am Ende des Arbeitslebens schafft.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)