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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 191. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 Inhalt: Ausscheiden des Abg. Dr. Müller (München) aus der Fraktion der SPD . . 11141 A Erweiterung der Tagesordnung 11141 A Wahl der Abg. Frau Berger als stellvertretendes Mitglied im Wahlprüfungsausschuß 11141 B Amtliche Mitteilungen 11141 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 11. August 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache VI/3233) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/3503) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung Offergeld, Parlamentarischer Staatssekretär 11142 A Frau Huber (SPD) . . . . . . 11143 A Dr. Kreile (CDU/CSU) . . . . 11143 D Opitz (FDP) . . . . . . . . 11145 A Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (Drucksache VI/2553) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3269), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen VI/3223, zu VI/3223) — Zweite und dritte Beratung — Dürr (SPD) 11145 D Vogel (CDU/CSU) . . . . . . 11146 B Welslau (SPD) . . . . . . . 11146 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes (Bundesrat) (Drucksache VI/3421) — Erste Beratung — Brück (Köln) (CDU/CSU) . . . . 11147 B Liedtke (SPD) . . . . . . . .11147 C Krall (FDP) . . . . . . . . . 11148 A Begrüßung des Vorsitzenden der Sektion der Parlamentarischen Gruppe der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken für die parlamentarischen Beziehungen mit der Bundesrepublik Deutschland, Minister Leonid Mitrofanowitsch Samjatin . . 11147 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (Drucksachen VI/911, VI/1076); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/3264) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Schober (CDU/CSU) . . . . 11148 C Metzger (SPD) 11150 D Kleinert (FDP) 11152 A Stein (Honrath) (CDU/CSU) . . 11152 D Dr. Kreile (CDU/CSU) . . . . 11154 C Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Drucksache VI/3426) — Erste Beratung — 11155 B Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters (Drucksache VI/3450) — Erste Beratung — Jahn, Bundesminister . . . . . . 11155 B Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) . 11156 B Metzger (SPD) . . . . . . . . 11157 B Kleinert (FDP) . . . . . . . . 11158 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts — Gesetz zur Neuordnung der Zuständigkeiten und des Verfahrens in familienrechtlichen Angelegenheiten — (Drucksache VI/3453) — Erste Beratung — Jahn, Bundesminister . . . . . . 11159 B Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 11160 D Frau Schimschok (SPD) . . . . . 11163 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 11164 D Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . 11166 C Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts (Drucksache VI/3478) — Erste Beratung — Jahn, Bundesminister 11166 D Kunz (CDU/CSU) 11169 D Dürr (SPD) 11171 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 11172 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 6. Oktober 1971 zur Errichtung des Internationalen Instituts für Führungsaufgaben in der Technik (Drucksache VI/3236); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3485), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft (Drucksache VI/3341) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . . 11174 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Textilkennzeichnungsgesetzes (Drucksache VI/3344) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache VI/3488) — Zweite und dritte Beratung — 11175 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Niederlassungsvertrag vom 23. April 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat (Drucksache VI/2122); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache VI/3489) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 11175 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 20. August 1971 über die Internationale Fernmeldesatellitenorganisation „INTELSAT" (Drucksache VI/3451) — Erste Beratung — . . . . 11175 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. März 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Island zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache VI/3452) — Erste Beratung — 11175 C Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Drucksache VI/3464) — Erste Beratung — . . . . 11175 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesreisekostengesetzes und des Bundesumzugskostengesetzes (Drucksache VI/3420) — Erste Beratung — . . . . 11175 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes (Drucksache VI/3449) — Erste Beratung — . . . . 11175 D Antrag des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 1970 (Jahresrechnung 1970) (Drucksache VI/3347) 11175 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Richtlinie (EWG) des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Gewichte von 1 mg bis 50 kg von höheren Genauigkeitsklassen als der mittleren Genauigkeit Verordnung (EWG) des Rates über das Verfahren betreffend die Änderung und Aussetzung der Zollsätze für landwirtschaftliche Erzeugnisse, die unter eine gemeinsame Marktorganisation fallen (Drucksachen VI/3038, VI/3153, VI/3419) . 11176 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 III Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates über die Annahme gemeinsamer Grundsätze auf dem Gebiet der Kostensteigerungsgarantie bei Ausfuhrgeschäften mit dritten Ländern Richtlinie des Rates über die Einführung gemeinsamer Grundsätze für die Wechselkurssicherung bei Ausfuhrgeschäften mit dritten Ländern (Drucksachen VI/2551, VI/3494) . . . . 11176 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Richtlinie (EWG) des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Abfüllung in Volumen bestimmter Flüssigkeiten in Fertigpackungen Richtlinie (EWG) des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Flaschen als Maßbehältnisse Verordnung (EWG) des Rates zur Aufnahme weiterer Waren in die im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 1025/70 des Rates zur Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die Einfuhr aus dritten Ländern aufgeführte Liste Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2794/71 des Rates vom 20. Dezember 1971 über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten betreffend bestimmte Waren mit Ursprung in Entwicklungsländern (Drucksachen VI/3273, VI/3275, VI/3404, VI/3491) 11176 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über den Vorschlag der Kommission der EG für eine Richtlinie des Rates zur Einführung einer gemeinsamen Kreditversicherungspolice für öffentlichen Käufern aus dritten Ländern gewährte mittel- und langfristige Finanzkredite (Drucksachen VI/3121, VI/3493) . . 11176 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 5/72 — Besondere Zollsätze gegenüber Marokko) (Drucksachen VI/3244, VI/3992) . . . . 11176 D Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur AußenwirtschaftsVerordnung — (Drucksachen VI/3278, VI/3496) 11176 D Fragestunde (Drucksache VI/3495) Fragen des Abg. Geisenhofer (CDU/CSU) : Härten in dem Zweiten Wohngeldgesetz für Haushalte mit mehr als acht Familienmitgliedern Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11177 A, D, 11178 A Geisenhofer (CDU/CSU) 11177 D Frage des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) : Zahl der lernbehinderten oder verhaltensgestörter Schüler Raffert, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11178 A, C, D, 11179 B Dr. Fuchs (CDU/CSU) 11178 C Hansen (SPD) 11178 D Dr. Hermesdorf (Schleiden) (CDU/CSU) 11179 B Engholm (SPD) . . . . . . . 11179 B Frage des Abg. Dr. de With (SPD) : Reisebedingungen der Touristikunternehmen Dr. Erkel, Staatssekretär . . . . 11179 C, 11180 A, B Dr. de With (SPD) 11180 A, B Frage des Abg. Dr. de With (SPD) : Frage des Beitritts der Bundesrepublik Deutschland zu dem Brüsseler Übereinkommen über den Reisevertrag vom 23. April 1970 Dr. Erkel, Staatssekretär . .11180 B, C, D Dr. de With (SPD) 11180 C, D Fragen des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Errichtung einer juristischen Datenbank Dr. Erkel, Staatssekretär 11181 A, B, C, D, 11182 A Lenzer (CDU/CSU) 11181 B, D Frage des Abg. Dr. Gleissner (CDU/CSU) : Standort des Europäischen Patentamtes Dr. Erkel, Staatssekretär . .11182 A, C, D Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . 11182 B, C Frage des Abg. Baeuchle (SPD) : Erfahrungen mit der Abschlachtungsprämie Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 11182 D, 11183 B Baeuchle (SPD) . . . . . . . . 11183 B IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 Fragen des Abg. Dr. Reinhard (CDU/ CSU) : Bau eines Großbetriebs der Geflügelwirtschaft im niedersächsischen Zonenrandgebiet Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 11183 C, D, 11184 A, B, C, D Dr. Reinhard (CDU/CSU) . . . . 11183 D, 11184 A, B, D Susset (CDU/CSU) . . . . . . . 11184 C Frage des Abg. Löffler (SPD) : Menge des Butterbestandes in den Einfuhr- und Vorratsstellen aus niederländischen Molkereien Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11184 D, 11185 A, B Löffler (SPD) . . . . . . . . 11185 A Kiechle (CDU/CSU) 11185 B Frage des Abg. Löffler (SPD) : Angleichung der unterschiedlichen Interventionspraktiken bei Butter und anderen Erzeugnissen in den Ländern der EWG Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 11185 B, C Dr. Ritz (CDU/CSU) 11185 C Frage des Abg. Vogt (CDU/CSU) : Bundeshilfe für das Projekt „Hausfrauenparlament" Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11185 C, D, 11186 A Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . 11185 D Frage des Abg. Vogt (CDU/CSU) : Mitarbeit des Hauptverbandes des Deutschen Lebensmittel-Einzelhandels an der Arbeit und Organisation des „Hausfrauenparlaments" Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 11186 A, B Vogt (CDU/CSU) 11186 B Fragen des Abg. Bewerunge (CDU/CSU) : Errechnung der Grenzausgleichsbeträge bei der Einfuhr von Rinderhälften Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . 11186 C, 11187 A, B, C, D Bewerunge (CDU/CSU) . 11186 D, 11187 A Kiechle (CDU/CSU) 11187 B Löffler (SPD) 11187 B Struve (CDU/CSU) 11187 C Frage des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Höhe der Butterüberschüsse in der EWG Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11187 D, 11188 A, B Kiechle (CDU/CSU) . . . . .11188 A, B Frage des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Maßnahmen in der EWG zur Beseitigung der Butterüberschüsse Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 11188 C, D Kiechle (CDU/CSU) . . . . . 11188 D Fragen des Abg. Dr. Früh (CDU/CSU) : Entschließung des Rates der Europäischen Gemeinschaften über den Abbau des Grenzausgleichs und die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes zugunsten der deutschen Landwirtschaft Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . 11188 D, 11189 A, B, C, D Dr. Früh (CDU/CSU) . . 11189 A, B, C, D Dr. Ritz (CDU/CSU) . . . . . . 11189 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Abg. Porzner, Offergeld, Frau Funcke, Schmidt [Kempten], Dr. Ritz u. Gen.) (Drucksache VI/ 1424) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/3456) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer-Steuerberater (Abg. von Bockelberg, Ott u. Gen.) (Drucksache VI/1617); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/3456) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Becker (Mönchengladbach) (CDU/CSU) 11190 A, 11191 B Frau Funcke (FDP) 11190 C, 11193 C, 11198 B Krammig (CDU/CSU) . . .11191 B, 11196 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 11191 C, 11195 B Dr. Häfele (CDU/CSU) . . . . . 11192 A Frau Huber (SPD) . . . , 11193 A, 11197 B Halfmeier (SPD) 11194 A Scheu (SPD) . . . . . . . . 11194 B Dr. Pinger (CDU/CSU) . . . . 11194 D Kleinert (FDP) 11195 C Dr. Kreile (CDU/CSU) . . . . 11196 D Dr. Häfele (CDU/CSU) (Erklärung nach § 36 GO) . . . 11199 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 V Entwurf eines Vierten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Viertes Anpassungsgesetz — KOV) (Drucksache VI/3483) — Erste Beratung — Arendt, Bundesminister 11200 A Geisenhofer (CDU/CSU) 11200 C Jaschke (SPD) 11201 D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 11202 B Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der bruttolohnbezogenen dynamischen Rente (Rentenniveau-Sicherungsgesetz) (Abg. Katzer, Dr. Götz, Ruf und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/3325) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Fünfzehntes Rentenanpassungsgesetz) (Drucksache VI/3448) — Erste Beratung —, mit Bericht der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren (Rentenanpassungsbericht 1972) und Gutachten des Sozialbeirats zu den Vorausberechnungen und zu den Rentenanpassungen 1973 (Drucksache VI/3254) und mit Sozialbericht 1972 (Drucksache VI/3432) Ruf (CDU/CSU) 11204 C Arendt, Bundesminister 11208 A Katzer (CDU/CSU) . . . . . . 11212 B Dr. Schellenberg (SPD) 11219 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 11224 C Krampe (CDU/CSU) 11230 C Dr. Nölling (SPD) 11232 C Geldner (FDP) 11235 D Frau Kalinke (CDU/CSU) . . . 11236 A Geiger (SPD) 11241 D Spitzmüller (FDP) . . . . . . 11242 D Burger (CDU/CSU) 11244 C Urbaniak (SPD) 11245 C Dr. Böhme (CDU/CSU) 11246 B Nächste Sitzung 11248 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 11249 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 291 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (— MOG —) (Drucksachen VI/2553, VI/3223) 11249 B Anlage 3 Änderungsantrag Umdruck 289 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (— MOG —) (Drucksachen VI/2553, VI/3223) 11249 C Anlage 4 Änderungsantrag Umdruck 292 (neu) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Drucksachen W1424, VI/3456) 11250 B Anlage 5 Änderungsantrag Umdruck 290 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Drucksachen VI/ 1424, VI/3456) 11250 C Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) betr. Entschädigung für Zeugen und Sachverständige 11251 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 11141 191. Sitzung Bonn, den 14. Juni 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 11249 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 17. 6. Adams * 17. 6. Dr. Aigner * 17. 6. Dr. Arndt (Berlin) * 17. 6. Dr. Artzinger * 17. 6. Dr. Bayerl 24. 6. Behrendt * 17. 6. Borm * 17. 6. Dr. Burgbacher * 17. 6. Dasch 16. 6. Dr. Dittrich * 17. 6. Faller * 17. 6. Fellermaier * 16. 6. Flämig * 17. 6. Dr. Furler * 17. 6. Frau Geisendörfer 16. 6. Gerlach (Emsland) * 17. 6. Gewandt 17. 6. Glombig 16. 6. Frau Griesinger 16. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 17. 6. Dr. Jungmann 24. 6. Klinker * 17. 6. Dr. Koch * 17. 6. Kriedemann * 17. 6. Krockert 16. 6. Lange * 17. 6. Lautenschlager * 17. 6. Dr. Dr. h. c. Löhr * 17. 6. Lücker (München) * 17. 6. Maucher 15. 6. Meister * 17. 6. Memmel * 17. 6. Dr. h c. Menne (Frankfurt) 14. 6. Müller (Aachen-Land) * 17. 6. Frau Dr. Orth * 17. 6. Dr. Reischl * 17. 6. Richarts * 17. 6. Riedel (Frankfurt) * 17. 6. Schneider (Königswinter) 24. 6. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 24. 6. Schwabe * 17. 6. Dr. Schwörer * 17. 6. Seefeld * 17. 6. Springorum * 17. 6. Dr. Starke (Franken) * 17. 6. Steiner 16. 6. Werner * 17. 6, Winkelheide 16. 6. Wolf 16. 6. Wolfram * 17. 6. Dr. Zimmermann 14. 6. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Umdruck 291 Änderungsantrag des Abgeordneten Dürr und und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (- MOG -) — Drucksachen VI/2553, V1/3223 — Der Bundestag wolle beschließen: In § 31 Abs. 1 wird folgender Satz 2 angefügt: „Hinsichtlich besonderer Vergünstigungen und Interventionen sind die Vorschriften über Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und leichtfertiger Steuerverkürzung jedoch nicht anzuwenden." Bonn, den 13. Juni 1972 Dürr Konrad Matthöfer Metzger Dr. Schmude Sieglerschmidt Anlage 3 Umdruck 289 Änderungsantrag des Abgeordneten Welslau zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (-MOG-) - Drucksachen VI/2553, VI/3223 — Der Bundestag wolle beschließen: Hinter § 37 wird folgende Vorschrift eingefügt: ,§ 37a Änderung des Gesetzes zur Änderung futtermittelrechtlicher Vorschriften Das Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher Vorschriften vom 3. September 1968 (BGBl. I S. 990) wird wie folgt geändert: 1. Hinter Artikel 2 wird folgender Artikel 2 a eingefügt: „Artikel 2 a (1) Der Bundesminister wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates 1. die Vorschriften zu erlassen, die a) zur Durchführung der Richtlinie des Rates vom 23. November 1970 über Zusatzstoffe in der Tierernährung (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 270 S. 1) erforderlich sind; b) nach Artikel 3 Abs. 6 und 7, Artikel 4 Abs. 1 und Artikel 7 der unter Buchstabe a genannten Richtlinie zulässig sind; 11250 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 2. die Vorschriften zu erlassen, die zur Durchführung der Richtlinie des Rates vom 20. Juli 1970 über die Einführung gemeinschaftlicher Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 170 S. 2) sowie der zur Durchführung dieser Richtlinie ergehenden Richtlinien erforderlich sind. (2) Futtermittel, Mischfuttermittel oder Mischungen, die einer nach Absatz 1 Nr. 1 erlassenen Rechtsverordnung nicht entsprechen, dürfen nicht angeboten, zum Verkauf vorrätig gehalten, feilgehalten, abgegeben oder sonst in den Verkehr gebracht, für diese Zwecke hergestellt oder verfüttert werden." 2. In Artikel 5 Abs. 1 Nr. 1 werden hinter den Worten „Artikel 2" die Worte „oder 2 a" eingefügt.' Bonn, den 13. Juni 1972 Welslau Anlage 4 Umdruck 292 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Evers, Dr. Hauser (Sasbach), Dr. Becker (Mönchengladbach), Ott und Genossen zur zweiten Beratung des Ent- ) Wurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes — Drucksachen VI/1424, VI/3456 — Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a ist in § 8 Abs. 1 folgende Nummer 5 anzufügen: „5. Wirtschaftsprüfer, die mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Steuerwesens tätig gewesen sind." Bonn, den 14. Juni 1972 Dr. Evers Dr. Hauser (Sasbach) Dr. Becker (Mönchengladbach) Ott Berberich Burger Dichgans Draeger Dr. Eyrich Häussler Hussing Frau Jacobi (Marl) Dr. Klepsch Kunz Lenze (Attendorn) Dr. Miltner Dr. Pinger Schmitt (Lockweiler) Dr. Stark (Nürtingen) von Thadden Anlage 5 Umdruck 290 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Häfele, Kleinert, Scheu und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes — Drucksachen VI/1424, VI/3456 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 22 erhält § 118 b Abs. 4 b des Steuerberatungsgesetzes folgende Fassung: „(4) Die erfolgreiche Teilnahme am Seminar ist durch eine vor dem Seminarausschuß abzulegende schriftliche und mündliche Prüfung nachzuweisen. Die schriftliche Prüfung besteht aus einer unter Aufsicht zu fertigenden Arbeit aus den in Absatz 4 genannten Gebieten. Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens vier und höchstens sechs Stunden. An der mündlichen Prüfung sollen mindestens drei, höchstens jedoch sechs Bewerber teilnehmen. Die Prüfungsdauer soll bei drei Bewerbern nicht mehr als sechzig Minuten und bei sechs Bewerbern nicht mehr als einhundertzwanzig Minuten betragen. § 4 Abs. 2 ist sinngemäß anzuwenden." 2. In Artikel 1 Nr. 22 wird in § 118 b Abs. 4 d Satz 1 und Abs. 5 Nr. 2 des Steuerberatungsgesetzes das Wort „mündlichen" gestrichen. Bonn, den 13. Juni 1972 Dr. Häfele Dr. Abelein Amrehn Dr. Artzinger Dr.-Ing. Bach Dr. Becker (Mönchengladbach) Bewerunge von Bockelberg Breidbach Erhard (Bad Schwalbach) Dr. Jenninger Frau Kalinke Dr. Kreile Frau Dr. Kuchtner Kunz Müller (Berlin) Petersen Pohlmann Ruf Dr. Schmid-Burgk Schmitt (Lockweiler) Schulhoff Dr. Schulz (Berlin) Spilker Dr. Stark (Nürtingen) Scheu Bergmann Büchler (Ebersbach) Dr. Farthmann Kaffka Koenig Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 11251 Dr. Schachtschabel Suck Wolfram Wüster Zander Kleinert Frau Dr. Diemer-Nicolaus Logemann Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Erkel vom 7. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3468 Frage A 26) : Halt die Bundesregierung den Höchstsatz der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige von 8,00 Deutsche Mark pro Stunde angesichts der nominalen Lohn- und Gehaltserhöhungen der letzten Jahre im Hinblick auf die Bereitschaft zu verantwortungsvollen Zeugen- und Sachverständigenaussagen noch für ausreichend? Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte dafür, daß die Höchstgrenze der Zeugenentschädigung von 8,— DM je Stunde infolge der wirtschaftlichen Entwicklung zu Schwierigkeiten geführt hätte. Die geltende Regelung, die seit dem 1. Oktober 1969 in Kraft ist — vorher betrug die Höchstentschädigung 5,— DM je Stunde —, führt dazu, daß Lohnempfänger bei Löhnen bis zu etwa 320 DM wöchentlich (= 1387 DM monatlich) voll entschädigt werden. Zeugen, die mehr verdienen, werden bei der Erfüllung ihrer staatsbürgerlichen Pflicht zur Aussage ein gewisses Opfer auf sich nehmen können. Die Bundesregierung prüft aber im Benehmen mit den Landesjustizverwaltungen, ob und gegebenenfalls welche Änderungen des § 2 ZuSEntschG veranlaßt sind. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Bei Sachverständigen liegen die Verhältnisse ein wenig anders. Hier galt bis 1969 ein Höchstsatz von 15 DM pro Stunde. Seitdem hat sich der zur Verfügung stehende Rahmen, der je nach den Fachkenntnissen des Gutachters eine Entschädigung bis zu 30 DM je Stunde ermöglicht, als praktikabel erwiesen. Für besondere Fälle besteht zudem nach § 3 des ZuSEntschG die Möglichkeit, die Entschädigung auf bis zu 45 DM je Stunde zu erhöhen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, zu Punkt 20 a, b, c und d hat das Wort der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung.


Rede von Walter Arendt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Ich habe die Ehre, Ihnen heute namens der Bundesregierung den Sozialbericht 1972 vorzulegen. In Verbindung damit möchte ich auch einige Ausführungen zu den drei anderen aufgerufenen Tagesordnungspunkten machen.
Der Sozialbericht 1972 ist der dritte Sozialbericht, den die sozialliberale Regierung diesem Hohen Hause vorlegt. Der erste Bericht von 1970 war in erster Linie Bestandsaufnahme und Programm. Er war und ist das sozialpolitische Kursbuch dieser Bundesregierung.
Der Sozialbericht von 1971 war ein erster Rechenschaftsbericht. Er machte deutlich, daß auf dem weiten Felde der Sozial- und Gesellschaftspolitik in kurzer Zeit sehr viel erreicht wurde. Er zeigte bereits, daß die Bundesregierung ihr selbst gesetztes Ziel, den sozialen Rechtsstaat energisch auszubauen, sehr ernst nahm. Er machte auch deutlich, daß ein erheblicher Teil der Ankündigungen aus der Regierungserklärung bereits verwirklicht, eingeleitet oder auf den Weg gebracht worden war.

(Zurufe von der CDU/CSU.)

Der jetzt vorliegende dritte Sozialbericht macht das noch deutlicher. Es ist eine Leistungsbilanz, die sich sehen lassen kann. Das wissen alle Mitglieder dieses Hohen Hauses. Besonders die Sozialpolitiker können die Fortschritte ermessen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Das gilt auch für die Opposition. Wir erwarten keine Anerkennung von der Opposition. Dennoch bleibt es die Wahrheit, daß diese Bundesregierung in kurzer Zeit für die Menschen in unserem Lande viel geleistet hat.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Wir sind in den letzten zweieinhalb Jahren auf dem Wege zu größerer sozialer Sicherheit und Gerechtigkeit ein gutes Stück vorangekommen. Das wird durch den Sozialbericht 1972 eindeutig bewiesen.
Einige Verbesserungen will ich hier besonders hervorheben. Wir haben dafür gesorgt, daß viele Menschen, die früher unzureichend oder überhaupt nicht gesichert waren, in den Schutz der sozialen Sicherung einbezogen wurden. Millionen Erwerbstätige, mitversicherte Familienangehörige und Hinterbliebene genießen heute den sozialen Schutz, dessen sie dringend bedurften. Dieses Mehr an sozialer Sicherheit kann gar nicht hoch genug veranschlagt werden. Es wird besonders deutlich an der Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung: Rund vier Millionen Angestellte haben einen Rechtsanspruch auf den Zuschuß ihres Arbeitgebers zum Krankenversicherungsbeitrag erhalten.

(Abg. Ruf: Bei laufend höheren Beiträgen!)

Die meisten von ihnen haben heute allein dadurch monatlich zwischen 50 und 60 DM mehr auf ihrem Gehaltskonto. 300 000 Angestellte sind 1971 der gesetzlichen Krankenversicherung beigetreten. 30 000 Rentner hatten die gleiche Chance. Neun Millionen Versicherte erhalten bessere Geldleistungen, und zwar dann, wenn sie das Geld am nötigsten brauchen, nämlich nach der 6. Krankheitswoche.

(Zurufe von der CDU/CSU: Das war unser Antrag!)

26 Millionen Versicherte haben Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen.

(Abg. Ruf: Auf wessen Antrag denn? — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

— Ich komme gleich noch darauf zu sprechen, Herr Götz,

(Abg. Dr. Götz: Nehmen Sie doch endlich einmal die fremden Federn von Ihrem Hut! — Gegenruf von der SPD)

vielleicht wird Ihnen Genüge getan. Warten Sie es doch erst einmal ab.

(Abg. Dr. Götz: Immer diese fremden Federn!)

Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung wurde ebenfalls erheblich ausgeweitet. 9 Millionen Schüler, 1 Million Kinder, die einen Kindergarten besuchen, und 430 000 Studenten haben einen bundeseinheitlichen Unfallschutz erhalten. Sie sind heute bei einem Unfall, der jeden treffen kann, umfassend geschützt. Wenn man bedenkt, meine Damen und Herren, daß innerhalb eines Jahres etwa 390 000 Schüler, Studenten und Kindergartenkinder einen Unfall erlitten, dann wird die Bedeutung dieser Neuregelung sichtbar.
Hier geht es aber nicht nur um Geldleistungen. Hier geht es auch nicht nur um das breite Angebot von Hilfen zur Wiedereingliederung in Beruf und Gesellschaft, sondern es geht — und das halte ich für ebenso wichtig — auch darum, daß den jungen Menschen die Notwendigkeit und die Praxis der Unfallverhütung frühzeitig nahegebracht wird. Ich bin sicher, daß wir auf diesem Wege ein verschärftes Sicherheitsbewußtsein entwickeln, das ein ganzes Leben vorhält. Dadurch kann auch ein höheres Maß an Arbeitssicherheit erreicht werden.
Die Bundesregierung, meine Damen und Herren, hat es aber auch hier nicht bei bloßen Hoffnungen bewenden lassen. Sie hat sich das Ziel gesetzt, das Arbeitsleben humaner zu gestalten, und sie hat entsprechend gehandelt. Sichtbarer Beweis dafür ist die neue Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung in Dortmund. Durch die Arbeit der Bundesanstalt sollen neue Wege zur Unfallverhütung und zur Erhöhung der Arbeitssicherheit erschlossen werden.



Bundesminister Arendt
Mehr Sicherheit bei der Arbeit wollen wir außerdem durch die Bestellung von Betriebsärzten und Sicherheitsfachkräften in den Betrieben herbeiführen. Der entsprechende Gesetzentwurf liegt diesem Hohen Hause vor.
Meine Damen und Herren, auch die behinderten Menschen in unserem Lande sind nicht vergessen worden. Die Bundesregierung konzentriert ihre Anstrengungen darauf, allen Behinderten neue und umfassende Chancen zur Eingliederung in Beruf und Gesellschaft zu erschließen. Diesem Ziel dient der vom Kabinett vorgelegte Gesetzentwurf zur Angleichung der Rehabilitationsleistungen. Wir wollen erreichen, daß den Behinderten schnell und unbürokratisch geholfen wird. Wir wollen dafür sorgen, daß auch die Mitbürger, die bisher oft dazu verdammt waren, im Schatten zu leben, neue Lebenschancen erhalten.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Das haben wir schon in der Regierungserklärung angekündigt, und wir haben entsprechend gehandelt.
Meine Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich noch auf eine andere Ankündigung aus der Regierungserklärung hinweisen. Ich meine die Durchforstung des Arbeits- und Sozialrechts. Der Wildwuchs, der in diesen Bereichen im Laufe der Jahre entstanden ist, macht das Recht schon für viele Fachleute unverständlich. Noch weit mehr gilt das für den Bürger. Gerade ihm, dem Betroffenen, aber sind wir es schuldig, daß er sich in den Gesetzen und Paragraphen zurechtfinden kann. Deshalb muß das Gesetzesdickicht gelichtet werden. Den ersten, aber sehr wichtigen Schritt auf diesem Wege haben wir bereits vollzogen. Die Bundesregierung hat den Allgemeinen Teil eines Sozialgesetzbuches verabschiedet und dem Bundesrat zugeleitet. Diesem Hohen Hause wird er alsbald vorgelegt werden. Mit dem Sozialgesetzbuch wollen wir Einheitlichkeit und Ubersicht schaffen.
Die Durchforschung des Arbeitsrechts ist ebenfalls im Gange. Diese Materie ist vielleicht noch schwieriger als die Vereinheitlichung des Sozialrechts. Es wird daher noch eine Weile dauern, ehe der Entwurf eines Arbeitsgesetzbuches vorgelegt werden kann. Nicht alles, meine Damen und Herren, ist eben in zweieinhalb Jahren zu schaffen.
Unsere Leistungsbilanz ist lang und umfangreich. Ich habe nur einige Beispiele genannt. Lassen Sie mich noch einige Schwerpunkte hervorheben: An erster Stelle nenne ich hier das Betriebsverfassungsgesetz. In den vor kurzem abgeschlossenen Betriebsratswahlen hat die neue Betriebsverfassung ihre erste Bewährungsprobe bereits bestanden. Dieses Gesetz hat sich als eine der großen Reformleistungen dieser Koalition erwiesen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Die Unkenrufe von seiten der Opposition und aus anderen Kreisen sind ohne Echo verhallt. Die neue Betriebsverfassung ist keine Konfliktordnung, wie immer wieder behauptet wurde, sondern eine echte Friedensordnung, und die 21 Abgeordneten der
Opposition, die diesem Gesetz zugestimmt haben,
können mit uns auf dieses Gesetzeswerk stolz sein.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Ruf: Die CDU hat es doch passieren lassen, Herr Kollege Arendt, im Bundesrat!)

— 21 haben zugestimmt, Herr Ruf, Sie leider nicht. Ich habe Sie in der Zustimmungsliste vermißt.

(Abg. Ruf: Das Gesetzgebungsverfahren ist erst im Bundesrat abgeschlossen!)

Auch das 624-DM-Gesetz war ohne staatlichen Zwang ein großer Erfolg. Die Tarifvertragsparteien haben den sozial gerechten Ausbau der Förderung sofort genutzt. Durch den Abschluß neuer vermögenswirksamer Tarifverträge hat sich die Zahl der begünstigten Arbeitnehmer schon verzehnfacht. Heute erhalten über zehn Millionen Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen durch Tarifverträge. Vor der Reform des Vermögensbildungsgesetzes waren es nur etwa eine Million Arbeitnehmer.

(Abg. Härzschel: Das lag doch an den Gewerkschaften!)

Insgesamt nutzen zur Zeit mehr als 14 Millionen Arbeitnehmer das 625-DM-Gesetz. Die Vermögenspolitik hat noch nie so große Fortschritte gemacht.
Die sozialliberale Koalition kann auch in der Agrar-Sozialpolitik auf große Fortschritte hinweisen. Auf dem Felde der Krankenversicherung kommen, wenn Sie den Gesetzentwurf verabschiedet haben, demnächst 2,4 Millionen Menschen zu einem sozialen Krankenversicherungsschutz. Für jeden der 370 000 Altenteiler unter ihnen zahlt der Bund einen Betrag von 825 DM jährlich. 550 000 Altenteiler sollen nach einem Entwurf der Bundesregierung ein höheres Altersgeld erhalten. 10 000 Empfänger von Landabgaberente werden nach Verabschiedung dieses Gesetzes eine Rente beziehen, die um 50 % höher ist als zu Beginn der Legislaturperiode. 6000 ehemalige Landwirte erhielten 1972 einen 70%igen Zuschuß zur Nachentrichtung von Beiträgen an die Rentenversicherung. Sie müssen als neue Arbeitnehmer in der Rentenversicherung nicht mit der Stunde Null beginnen.
Meine Damen und Herren, ich will Ihre Zeit nicht über Gebühr in Anspruch nehmen und will es mit der Schilderung dieser Leistungen bewenden lassen. Ich kann aber wirklich nur jedem empfehlen, den Sozialbericht 1972 zur Hand zu nehmen und ihn auch zu lesen. Sie werden von der Fülle der Leistungsverbesserungen und von dem Ausmaß des sozialen Fortschritts, den wir in kurzer Zeit erreichen konnten, überrascht sein. Ich erkenne dabei sehr gern und dankbar an, Herr Götz, daß auch Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, den meisten dieser Sozialgesetze zugestimmt haben.

(Abg. Dr. Götz: Und den Anstoß gegeben haben zu Ihren Initiativen!)

— Herr Götz, ich möchte Sie ermutigen, auf diesem Wege fortzufahren.

(Beifall bei den Regierungsparteien und Zurufe von der CDU/CSU.)




Bundesminister Arendt
Wir alle wissen aus unserer täglichen Arbeit, daß die Informationslücke bei den Menschen draußen im Lande relativ groß ist. Der Sozialbericht 1972 kann hier schnelle Abhilfe schaffen. Er bietet einen umfassenden Überblick über das schon Erreichte und über die Leistungsströme in der Sozial- und Gesellschaftspolitik.
Als Meßzahl für die mittelfristige Entwicklung der Sozialleistungen dient die Sozialleistungsquote. Sie gibt Aufschluß über den jeweiligen Anteil aller Sozialleistungen am Bruttosozialprodukt. Auf die Einzelheiten möchte ich auch hier nicht eingehen. Ich darf Sie auch in diesem Punkte auf den Sozialbericht — und hier besonders auf das Sozialbudget — hinweisen.
Nur eines lassen Sie mich an dieser Stelle hervorheben: Der Anteil der Sozialleistungen am Bruttosozialprodukt wird in den nächsten Jahren kontinuierlich steigen. Die Sozialleistungsquote erhöht sich von 25,3% im Jahre 1971 über 25,7 % im Jahre 1972 auf 26,4 % im Jahre 1976. Dieser Zuwachs ist unter anderem auf die Erweiterung des sozial gesicherten Personenkreises und auf die Dynamisierung der Sozialleistungen zurückzuführen.
Dynamisiert wurden in dieser Legislaturperiode: die Kriegsopferrenten, das Unterhaltsgeld bei beruflicher Fortbildung und Umschulung sowie die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Fast alle Sozialleistungen werden jetzt alljährlich der wirtschaftlichen Entwicklung angepaßt. Das früher übliche Tauziehen um Verbesserungen, das die Leistungsempfänger in Unruhe stürzte, ist überwunden. Jetzt braucht niemand mehr mit schwarzen Fahnen oder mit Protestmärschen um Erhöhungen zu kämpfen. Jeder weiß, und zwar auf lange Sicht, woran er ist und was er zu erwarten hat.
Meine Damen und Herren, in der gesetzlichen Rentenversicherung haben wir die Rentendynamisierung beireits seit dem Jahre 1957. Ich will mich nicht mit fremden Federn schmücken

(Abg. Dr. Götz: Sie tun es ja! Es sind doch ausschließlich fremde Federn!)

und deshalb ausdrücklich feststellen, daß die bruttolohnbezogene dynamische Rente während der Amtszeit einer CDU/CSU-geführten Bundesregierung eingeführt worden ist, obwohl die konstruktive Mitarbeit der sozialdemokratischen Opposition nicht zu unterschätzen war.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

Inzwischen sind die Sozialrenten vierzehnmal an
die Lohn- und Gehaltsentwicklung angepaßt worden.

(Abg. Dr. Götz: Aber doch nicht erst seit 1969!)

Die Renten sind dadurch um insgesamt 156 % gestiegen. Das heißt, aus je 100 DM Rente im Jahre 1957 sind heute jeweils 256 DM geworden,

(Abg. Frau Kalinke: Das ist doch kein Verdienst Ihrer Regierung! — Abg. Dr. Götz: Das ist doch nicht Ihre Leistung! — Abg. Katzer: Was sind die denn wert?)

und im nächsten Jahr werden es 280 DM sein. Diese Zahlen können sich sehen lassen. Die Rentendynamik, die sich seit 1957 an den Grundsätzen der Stabilität und Kontinuität orientiert, hat sich bewährt, und sie wird sich weiter bewähren. Die Rentner kommen dabei nicht zu kurz. Das wissen wir, und das wissen Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, genausogut, wie wir es wissen.
Im Geiste der stabilitätsbewußten und kontinuierlichen Anpassung der Renten an die Lohn- und Gehaltsentwicklung schlägt Ihnen die Bundesregierung vor, die rund zehn Millionen Bestandsrenten der gesetzlichen Rentenversicherung mit Wirkung vom 1. Januar 1973 um 9,5 % zu erhöhen.
Zusammen mit dem Regierungsentwurf zur 15. Rentenanpassung lege ich Ihnen den Rentenanpassungsbericht 1972 und das Gutachten des Sozialbeirates zu den Vorausberechnungen und zu den Rentenanpassungen 1973 vor. Mit der 15. Rentenanpassung werden die Spätfolgen der wirtschaftlichen Rezession von 1966/67 für die Rentner endgültig überwunden. Die verhältnismäßig niedrigen Anpassungssätze der letzten Jahre waren noch auf die geringen Lohn- und Gehaltssteigerungen in den Rezessionsjahren zurückzuführen.
Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen haben die Auswirkungen der Rezessionsjahre für die Rentner aber nicht tatenlos hingenommen. Schon 1970 wurde der Krankenversicherungsbeitrag der Rentner wieder abgeschafft. Die Renten werden seitdem wieder ungekürzt gezahlt. Darüber hinaus sind im April dieses Jahres auch die 1968 und 1969 einbehaltenen Beiträge zur Krankenversicherung pauschaliert zurückgezahlt worden. Zusammen mit der diesjährigen Rentenanpassung wurde dadurch in der Regel — auf das ganze Jahr gerechnet — eine Steigerung des Renteneinkommens um fast 10 % erreicht.

(Abg. Dr. Nölling: Sehr wahr!)

Damit ist das Renteneinkommen im Vergleich zu 1971 stärker gestiegen als die Löhne und Gehälter. Das wissen Sie auch. Der nächsten Anpassung von 9,5 % schließt sich 1974 eine Anpassung von mehr als 11% an. Für 1975 kann schon heute mit einer Rentenerhöhung von mehr als 10% gerechnet werden.
Meine Damen und Herren, man muß, wenn ich es einmal tarifpolitisch ausdrücken darf, zu dem Ergebnis kommen, daß die Renten in diesem Jahr und in den kommenden Jahren an der Spitze der Lohnskala stehen. Das läßt sich gar nicht bestreiten.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Zuruf von der CDU/CSU: Und was war in den vergangenen zwei Jahren?)

Auch dies sollte deutlich gesehen werden: Die Stabilität der Rentenversicherungen fußt in erster Linie auf der Solidarität der Beitragszahler mit den Rentnern. Diese Solidarität darf durch nichts erschüttert werden. Wir wollen den Rentnern nichts vorenthalten. Ich habe es Ihnen schon einmal gesagt und wiederhole es hier: In der Sorge um die



Bundesminister Arendt
Rentner lassen wir uns von niemandem übertreffen. Das war so, das ist so, und das bleibt so.

(Lebhafter Beifall bei der SPD. — Zuruf von der CDU/CSU: Das werden wir ja sehen!)

Vor allem sollte alles vermieden werden, was einen Keil zwischen Beitragszahler und Rentner treiben könnte. Das wissen Sie ganz genau.
Lassen Sie mich deshalb noch ein paar Bemerkungen zu dem Rentenniveau machen. Hier darf ich zunächst festhalten, daß die Sozialrente praktisch ein Nettoeinkommen darstellt.

(Abg. Katzer: Auf einmal!)

Einzig und allein realitisch erscheint mir daher bei einer Diskussion über das Rentenniveau ein Vergleich der Renten mit dem Nettoeinkommen des Rentners vor der Pensionierung.

(Zuruf von der CDU/CSU: 'Das haben Sie früher nie gelten lassen!)

— Früher war nicht ich Arbeitsminister, sondern Herr Kollege Katzer.

(Zuruf von der Mitte.)

Dabei ergibt sich folgendes. Für den Durchschnittsverdiener mit 40 Versicherungsjahren liegt die Rente heute bei 56 % seines letzten Nettoarbeitslohns. Bei einer Versicherungsdauer von 49 Jahren sind es über 68 %.
Herr Ruf, ich darf Ihnen auf Ihre Ausführungen sagen, daß jeder sechste Rentner über eine Versicherungszeit von 49 und mehr Jahren verfügt. Das sind nicht 8 %, wie Sie gesagt haben, sondern 17 %.
Politisch interessant ist ein Vergleich des heutigen Rentenniveaus mit dem Rentenniveau in den Jahren, als Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, die Regierung bildeten. In den 12 Jahren von 1957 bis 1968 war das Rentenniveau sechs Jahre lang, nämlich von 1961 bis 1966, deutlich niedriger als zu jedem Zeitpunkt in dieser VI. Legislaturperiode.

(Abg. Dr. Nölling: Das kann man bei der Bundesbank nachlesen!)

Um das heutige Rentenniveau zu erreichen, war allerdings eines notwendig: Der im Gefolge der Rezession von 1966/67 eingeführte Krankenversicherungsbeitrag der Rentner zur Stabilisierung der Rentenversicherungen mußte wieder abgeschafft und zurückgezahlt werden.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch ein paar Bemerkungen zu dem von der CDU/CSU-Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf zur Sicherung der bruttolohnbezogenen dynamischen Rente machen. Der Titel dieses Entwurfs klingt verheißungsvoll.

(Abg. Dr. Götz: Nicht nur der Titel!)

Er entspricht auch unseren Vorstellungen. Aber nur der Titel!

(Beifall bei der SPD.)

Zum Inhalt läßt sich sagen: Es ist kein Sicherungsgesetz, sondern allenfalls ein Verunsicherungsgesetz.

(Widerspruch des Abg. Breidbach.)

— Natürlich ist das so, Herr Breidbach. Auf jeden Fall würde, wenn Ihre Vorschläge verwirklicht würden, jährlich in die Anpassung Unsicherheit hineingetragen. Die oft beschworene „Ruhe an der Rentenfront" wäre für immer dahin.
Alljährlich würden um den Anpassungssatz neue Diskussionen entbrennen, wenn man Ihnen folgen und die Rentenanpassungen auch von einer vorausgeschätzten Lohnentwicklung abhängig machen wollte. Damit wäre jede Rentenanpassung im gleichen Maße umstritten wie alle Annahmen über künftige Lohnentwicklungen. Es kann nicht Aufgabe der Rentenanpassung sein, die Ergebnisse künftiger Lohnpolitik vorwegnehmen zu wollen. Die Rentenanpassung würde damit in das Wirkungsfeld der Tarifvertragsparteien geraten, die kraft ihrer Tarifautonomie die künftigen Löhne und Gehälter vereinbaren.
Die Vorschläge der Opposition würden außerdem zu einer ungleichen Behandlung der Neurentner gegenüber den Altrentnern führen. Während den Bestandsrentnern ein Rentenniveau von mindestens 50 % des Durchschnittsentgelts aller Versicherten garantiert werden soll, kann eine Zugangsrente unter diesem Richtsatz liegen.
Ich will das hier gar nicht vertiefen; dazu bieten die Beratungen im Ausschuß sicherlich noch ausreichend Gelegenheit. Aber auf eines möchte ich hinweisen dürfen: Wenn die Opposition von einem Richtsatz von 50 % des durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelts spricht, dann wird eine Grenze gezogen, die in Wirklichkeit niedriger liegt. Der Gesetzentwurf garantiert nämlich einem Versicherten mit 40 Versicherungsjahren nur ein tatsächliches Altersruhegeld in Höhe von 45 % des Durchschnittsbruttolohnes.

(Abg. Katzer: Und dagegen sind Sie?)

Diese Rente unterscheidet sich aber nur geringfügig, Herr Katzer, von der Rente nach geltendem Recht.

(Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

Die Unsicherheiten, die Sie mit Ihren Vorschlägen in die Rentenanpassung hineintragen würden, erscheinen mir dadurch noch weniger gerechtfertigt.
Im Interesse der Rentner von heute, aber auch der Rentner von morgen halte ich es für zwingend geboten, das bewährte System der Rentenanpassungen beizubehalten.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Das sollte uns nicht daran hindern, das System der Rentenversicherung weiter fortschrittlich auszubauen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Na also!)

Mit diesem Ziel hat die Bundesregierung ihr Rentenreformprogramm vorgelegt, und im Dezember des vergangenen Jahres hatten wir die erste Lesung in diesem Hohen Hause. Dieses Programm wird, sobald es Gesetz geworden ist, die Situation der Rentner und der Versicherten nachhaltig verbessern.
Lassen Sie mich die fünf Punkte noch einmal nennen: Durch die Einführung der flexiblen Altersgrenze werden 340 000 Menschen im Alter von 63



Bundesminister Arendt
und 64 Jahren unmittelbar begünstigt. Millionen sehen ihrem Lebensabend mit anderen Erwartungen entgegen; ihr Freiheitsraum wird größer. — Die Öffnung der Rentenversicherung macht 375 000 Selbständigen und 7 Millionen Frauen ein Angebot für eine soziale Altersversicherung. — Jährlich sollen 330 000 Frauen durch die Anrechnung eines Babyjahres

(Abg. Härzschel: Sie erwecken doch schon wieder Hoffnungen!)

pro Kind einen Zuschlag zur Rente erhalten. — Für 460 000 Rentner, davon allein 420 000 Frauen, sollen frühere Lohndiskriminierungen, die es damals in stärkerem Maße als heute gab, die sich aber in den Renten niederschlagen, behoben werden. Die Rente nach Mindesteinkommen, wie sie die Bundesregierung vorgeschlagen hat, ist ein Weg dazu.

(Abg. Geisenhofer: Ein ungenügender Weg!)

Und schließlich sollen in einem anderen Zusammenhang alle verheirateten Frauen die gleiche Zugewinngemeinschaft mit ihrem Mann in der Altersversorgung erfahren, die sie seit 1958 im ehelichen Güterrecht kennen.
Meine Damen und Herren, das Rentenreformprogramm mit diesen fünf Schwerpunkten liegt Ihnen zur Entscheidung vor. Wir wissen und Sie wissen, daß die Menschen draußen im Lande auf diese Verbesserungen, auf diese große Reform warten.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Deshalb gestatten Sie mir die dringende Bitte: Verabschieden sie das Rentenreformprogramm der Bundesregierung so schnell wie möglich. Die Rentner, aber auch die Beitragszahler werden Ihnen dafür dankbar sein.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Damit sind die Vorlagen zu Punkt 20 begründet, und wir treten in die Aussprache ein. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Katzer von der Fraktion der CDU/CSU. Seine Fraktion hat für ihn eine Redezeit von 45 Minuten angemeldet.

    (Abg. Breidbach: Ja, jetzt gibt's was zu hören!)