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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 191. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 Inhalt: Ausscheiden des Abg. Dr. Müller (München) aus der Fraktion der SPD . . 11141 A Erweiterung der Tagesordnung 11141 A Wahl der Abg. Frau Berger als stellvertretendes Mitglied im Wahlprüfungsausschuß 11141 B Amtliche Mitteilungen 11141 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 11. August 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache VI/3233) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/3503) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung Offergeld, Parlamentarischer Staatssekretär 11142 A Frau Huber (SPD) . . . . . . 11143 A Dr. Kreile (CDU/CSU) . . . . 11143 D Opitz (FDP) . . . . . . . . 11145 A Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (Drucksache VI/2553) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3269), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen VI/3223, zu VI/3223) — Zweite und dritte Beratung — Dürr (SPD) 11145 D Vogel (CDU/CSU) . . . . . . 11146 B Welslau (SPD) . . . . . . . 11146 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes (Bundesrat) (Drucksache VI/3421) — Erste Beratung — Brück (Köln) (CDU/CSU) . . . . 11147 B Liedtke (SPD) . . . . . . . .11147 C Krall (FDP) . . . . . . . . . 11148 A Begrüßung des Vorsitzenden der Sektion der Parlamentarischen Gruppe der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken für die parlamentarischen Beziehungen mit der Bundesrepublik Deutschland, Minister Leonid Mitrofanowitsch Samjatin . . 11147 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (Drucksachen VI/911, VI/1076); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/3264) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Schober (CDU/CSU) . . . . 11148 C Metzger (SPD) 11150 D Kleinert (FDP) 11152 A Stein (Honrath) (CDU/CSU) . . 11152 D Dr. Kreile (CDU/CSU) . . . . 11154 C Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Drucksache VI/3426) — Erste Beratung — 11155 B Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters (Drucksache VI/3450) — Erste Beratung — Jahn, Bundesminister . . . . . . 11155 B Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) . 11156 B Metzger (SPD) . . . . . . . . 11157 B Kleinert (FDP) . . . . . . . . 11158 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts — Gesetz zur Neuordnung der Zuständigkeiten und des Verfahrens in familienrechtlichen Angelegenheiten — (Drucksache VI/3453) — Erste Beratung — Jahn, Bundesminister . . . . . . 11159 B Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 11160 D Frau Schimschok (SPD) . . . . . 11163 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 11164 D Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . 11166 C Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts (Drucksache VI/3478) — Erste Beratung — Jahn, Bundesminister 11166 D Kunz (CDU/CSU) 11169 D Dürr (SPD) 11171 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 11172 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 6. Oktober 1971 zur Errichtung des Internationalen Instituts für Führungsaufgaben in der Technik (Drucksache VI/3236); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3485), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft (Drucksache VI/3341) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . . 11174 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Textilkennzeichnungsgesetzes (Drucksache VI/3344) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache VI/3488) — Zweite und dritte Beratung — 11175 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Niederlassungsvertrag vom 23. April 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat (Drucksache VI/2122); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache VI/3489) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 11175 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 20. August 1971 über die Internationale Fernmeldesatellitenorganisation „INTELSAT" (Drucksache VI/3451) — Erste Beratung — . . . . 11175 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. März 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Island zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache VI/3452) — Erste Beratung — 11175 C Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Drucksache VI/3464) — Erste Beratung — . . . . 11175 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesreisekostengesetzes und des Bundesumzugskostengesetzes (Drucksache VI/3420) — Erste Beratung — . . . . 11175 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes (Drucksache VI/3449) — Erste Beratung — . . . . 11175 D Antrag des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 1970 (Jahresrechnung 1970) (Drucksache VI/3347) 11175 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Richtlinie (EWG) des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Gewichte von 1 mg bis 50 kg von höheren Genauigkeitsklassen als der mittleren Genauigkeit Verordnung (EWG) des Rates über das Verfahren betreffend die Änderung und Aussetzung der Zollsätze für landwirtschaftliche Erzeugnisse, die unter eine gemeinsame Marktorganisation fallen (Drucksachen VI/3038, VI/3153, VI/3419) . 11176 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 III Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates über die Annahme gemeinsamer Grundsätze auf dem Gebiet der Kostensteigerungsgarantie bei Ausfuhrgeschäften mit dritten Ländern Richtlinie des Rates über die Einführung gemeinsamer Grundsätze für die Wechselkurssicherung bei Ausfuhrgeschäften mit dritten Ländern (Drucksachen VI/2551, VI/3494) . . . . 11176 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Richtlinie (EWG) des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Abfüllung in Volumen bestimmter Flüssigkeiten in Fertigpackungen Richtlinie (EWG) des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Flaschen als Maßbehältnisse Verordnung (EWG) des Rates zur Aufnahme weiterer Waren in die im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 1025/70 des Rates zur Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die Einfuhr aus dritten Ländern aufgeführte Liste Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2794/71 des Rates vom 20. Dezember 1971 über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten betreffend bestimmte Waren mit Ursprung in Entwicklungsländern (Drucksachen VI/3273, VI/3275, VI/3404, VI/3491) 11176 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über den Vorschlag der Kommission der EG für eine Richtlinie des Rates zur Einführung einer gemeinsamen Kreditversicherungspolice für öffentlichen Käufern aus dritten Ländern gewährte mittel- und langfristige Finanzkredite (Drucksachen VI/3121, VI/3493) . . 11176 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 5/72 — Besondere Zollsätze gegenüber Marokko) (Drucksachen VI/3244, VI/3992) . . . . 11176 D Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur AußenwirtschaftsVerordnung — (Drucksachen VI/3278, VI/3496) 11176 D Fragestunde (Drucksache VI/3495) Fragen des Abg. Geisenhofer (CDU/CSU) : Härten in dem Zweiten Wohngeldgesetz für Haushalte mit mehr als acht Familienmitgliedern Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11177 A, D, 11178 A Geisenhofer (CDU/CSU) 11177 D Frage des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) : Zahl der lernbehinderten oder verhaltensgestörter Schüler Raffert, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11178 A, C, D, 11179 B Dr. Fuchs (CDU/CSU) 11178 C Hansen (SPD) 11178 D Dr. Hermesdorf (Schleiden) (CDU/CSU) 11179 B Engholm (SPD) . . . . . . . 11179 B Frage des Abg. Dr. de With (SPD) : Reisebedingungen der Touristikunternehmen Dr. Erkel, Staatssekretär . . . . 11179 C, 11180 A, B Dr. de With (SPD) 11180 A, B Frage des Abg. Dr. de With (SPD) : Frage des Beitritts der Bundesrepublik Deutschland zu dem Brüsseler Übereinkommen über den Reisevertrag vom 23. April 1970 Dr. Erkel, Staatssekretär . .11180 B, C, D Dr. de With (SPD) 11180 C, D Fragen des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Errichtung einer juristischen Datenbank Dr. Erkel, Staatssekretär 11181 A, B, C, D, 11182 A Lenzer (CDU/CSU) 11181 B, D Frage des Abg. Dr. Gleissner (CDU/CSU) : Standort des Europäischen Patentamtes Dr. Erkel, Staatssekretär . .11182 A, C, D Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . 11182 B, C Frage des Abg. Baeuchle (SPD) : Erfahrungen mit der Abschlachtungsprämie Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 11182 D, 11183 B Baeuchle (SPD) . . . . . . . . 11183 B IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 Fragen des Abg. Dr. Reinhard (CDU/ CSU) : Bau eines Großbetriebs der Geflügelwirtschaft im niedersächsischen Zonenrandgebiet Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 11183 C, D, 11184 A, B, C, D Dr. Reinhard (CDU/CSU) . . . . 11183 D, 11184 A, B, D Susset (CDU/CSU) . . . . . . . 11184 C Frage des Abg. Löffler (SPD) : Menge des Butterbestandes in den Einfuhr- und Vorratsstellen aus niederländischen Molkereien Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11184 D, 11185 A, B Löffler (SPD) . . . . . . . . 11185 A Kiechle (CDU/CSU) 11185 B Frage des Abg. Löffler (SPD) : Angleichung der unterschiedlichen Interventionspraktiken bei Butter und anderen Erzeugnissen in den Ländern der EWG Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 11185 B, C Dr. Ritz (CDU/CSU) 11185 C Frage des Abg. Vogt (CDU/CSU) : Bundeshilfe für das Projekt „Hausfrauenparlament" Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11185 C, D, 11186 A Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . 11185 D Frage des Abg. Vogt (CDU/CSU) : Mitarbeit des Hauptverbandes des Deutschen Lebensmittel-Einzelhandels an der Arbeit und Organisation des „Hausfrauenparlaments" Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 11186 A, B Vogt (CDU/CSU) 11186 B Fragen des Abg. Bewerunge (CDU/CSU) : Errechnung der Grenzausgleichsbeträge bei der Einfuhr von Rinderhälften Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . 11186 C, 11187 A, B, C, D Bewerunge (CDU/CSU) . 11186 D, 11187 A Kiechle (CDU/CSU) 11187 B Löffler (SPD) 11187 B Struve (CDU/CSU) 11187 C Frage des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Höhe der Butterüberschüsse in der EWG Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11187 D, 11188 A, B Kiechle (CDU/CSU) . . . . .11188 A, B Frage des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Maßnahmen in der EWG zur Beseitigung der Butterüberschüsse Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 11188 C, D Kiechle (CDU/CSU) . . . . . 11188 D Fragen des Abg. Dr. Früh (CDU/CSU) : Entschließung des Rates der Europäischen Gemeinschaften über den Abbau des Grenzausgleichs und die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes zugunsten der deutschen Landwirtschaft Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . 11188 D, 11189 A, B, C, D Dr. Früh (CDU/CSU) . . 11189 A, B, C, D Dr. Ritz (CDU/CSU) . . . . . . 11189 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Abg. Porzner, Offergeld, Frau Funcke, Schmidt [Kempten], Dr. Ritz u. Gen.) (Drucksache VI/ 1424) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/3456) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer-Steuerberater (Abg. von Bockelberg, Ott u. Gen.) (Drucksache VI/1617); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/3456) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Becker (Mönchengladbach) (CDU/CSU) 11190 A, 11191 B Frau Funcke (FDP) 11190 C, 11193 C, 11198 B Krammig (CDU/CSU) . . .11191 B, 11196 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 11191 C, 11195 B Dr. Häfele (CDU/CSU) . . . . . 11192 A Frau Huber (SPD) . . . , 11193 A, 11197 B Halfmeier (SPD) 11194 A Scheu (SPD) . . . . . . . . 11194 B Dr. Pinger (CDU/CSU) . . . . 11194 D Kleinert (FDP) 11195 C Dr. Kreile (CDU/CSU) . . . . 11196 D Dr. Häfele (CDU/CSU) (Erklärung nach § 36 GO) . . . 11199 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 V Entwurf eines Vierten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Viertes Anpassungsgesetz — KOV) (Drucksache VI/3483) — Erste Beratung — Arendt, Bundesminister 11200 A Geisenhofer (CDU/CSU) 11200 C Jaschke (SPD) 11201 D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 11202 B Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der bruttolohnbezogenen dynamischen Rente (Rentenniveau-Sicherungsgesetz) (Abg. Katzer, Dr. Götz, Ruf und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/3325) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Fünfzehntes Rentenanpassungsgesetz) (Drucksache VI/3448) — Erste Beratung —, mit Bericht der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren (Rentenanpassungsbericht 1972) und Gutachten des Sozialbeirats zu den Vorausberechnungen und zu den Rentenanpassungen 1973 (Drucksache VI/3254) und mit Sozialbericht 1972 (Drucksache VI/3432) Ruf (CDU/CSU) 11204 C Arendt, Bundesminister 11208 A Katzer (CDU/CSU) . . . . . . 11212 B Dr. Schellenberg (SPD) 11219 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 11224 C Krampe (CDU/CSU) 11230 C Dr. Nölling (SPD) 11232 C Geldner (FDP) 11235 D Frau Kalinke (CDU/CSU) . . . 11236 A Geiger (SPD) 11241 D Spitzmüller (FDP) . . . . . . 11242 D Burger (CDU/CSU) 11244 C Urbaniak (SPD) 11245 C Dr. Böhme (CDU/CSU) 11246 B Nächste Sitzung 11248 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 11249 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 291 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (— MOG —) (Drucksachen VI/2553, VI/3223) 11249 B Anlage 3 Änderungsantrag Umdruck 289 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (— MOG —) (Drucksachen VI/2553, VI/3223) 11249 C Anlage 4 Änderungsantrag Umdruck 292 (neu) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Drucksachen W1424, VI/3456) 11250 B Anlage 5 Änderungsantrag Umdruck 290 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Drucksachen VI/ 1424, VI/3456) 11250 C Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) betr. Entschädigung für Zeugen und Sachverständige 11251 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 11141 191. Sitzung Bonn, den 14. Juni 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 11249 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 17. 6. Adams * 17. 6. Dr. Aigner * 17. 6. Dr. Arndt (Berlin) * 17. 6. Dr. Artzinger * 17. 6. Dr. Bayerl 24. 6. Behrendt * 17. 6. Borm * 17. 6. Dr. Burgbacher * 17. 6. Dasch 16. 6. Dr. Dittrich * 17. 6. Faller * 17. 6. Fellermaier * 16. 6. Flämig * 17. 6. Dr. Furler * 17. 6. Frau Geisendörfer 16. 6. Gerlach (Emsland) * 17. 6. Gewandt 17. 6. Glombig 16. 6. Frau Griesinger 16. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 17. 6. Dr. Jungmann 24. 6. Klinker * 17. 6. Dr. Koch * 17. 6. Kriedemann * 17. 6. Krockert 16. 6. Lange * 17. 6. Lautenschlager * 17. 6. Dr. Dr. h. c. Löhr * 17. 6. Lücker (München) * 17. 6. Maucher 15. 6. Meister * 17. 6. Memmel * 17. 6. Dr. h c. Menne (Frankfurt) 14. 6. Müller (Aachen-Land) * 17. 6. Frau Dr. Orth * 17. 6. Dr. Reischl * 17. 6. Richarts * 17. 6. Riedel (Frankfurt) * 17. 6. Schneider (Königswinter) 24. 6. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 24. 6. Schwabe * 17. 6. Dr. Schwörer * 17. 6. Seefeld * 17. 6. Springorum * 17. 6. Dr. Starke (Franken) * 17. 6. Steiner 16. 6. Werner * 17. 6, Winkelheide 16. 6. Wolf 16. 6. Wolfram * 17. 6. Dr. Zimmermann 14. 6. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Umdruck 291 Änderungsantrag des Abgeordneten Dürr und und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (- MOG -) — Drucksachen VI/2553, V1/3223 — Der Bundestag wolle beschließen: In § 31 Abs. 1 wird folgender Satz 2 angefügt: „Hinsichtlich besonderer Vergünstigungen und Interventionen sind die Vorschriften über Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und leichtfertiger Steuerverkürzung jedoch nicht anzuwenden." Bonn, den 13. Juni 1972 Dürr Konrad Matthöfer Metzger Dr. Schmude Sieglerschmidt Anlage 3 Umdruck 289 Änderungsantrag des Abgeordneten Welslau zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (-MOG-) - Drucksachen VI/2553, VI/3223 — Der Bundestag wolle beschließen: Hinter § 37 wird folgende Vorschrift eingefügt: ,§ 37a Änderung des Gesetzes zur Änderung futtermittelrechtlicher Vorschriften Das Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher Vorschriften vom 3. September 1968 (BGBl. I S. 990) wird wie folgt geändert: 1. Hinter Artikel 2 wird folgender Artikel 2 a eingefügt: „Artikel 2 a (1) Der Bundesminister wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates 1. die Vorschriften zu erlassen, die a) zur Durchführung der Richtlinie des Rates vom 23. November 1970 über Zusatzstoffe in der Tierernährung (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 270 S. 1) erforderlich sind; b) nach Artikel 3 Abs. 6 und 7, Artikel 4 Abs. 1 und Artikel 7 der unter Buchstabe a genannten Richtlinie zulässig sind; 11250 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 2. die Vorschriften zu erlassen, die zur Durchführung der Richtlinie des Rates vom 20. Juli 1970 über die Einführung gemeinschaftlicher Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 170 S. 2) sowie der zur Durchführung dieser Richtlinie ergehenden Richtlinien erforderlich sind. (2) Futtermittel, Mischfuttermittel oder Mischungen, die einer nach Absatz 1 Nr. 1 erlassenen Rechtsverordnung nicht entsprechen, dürfen nicht angeboten, zum Verkauf vorrätig gehalten, feilgehalten, abgegeben oder sonst in den Verkehr gebracht, für diese Zwecke hergestellt oder verfüttert werden." 2. In Artikel 5 Abs. 1 Nr. 1 werden hinter den Worten „Artikel 2" die Worte „oder 2 a" eingefügt.' Bonn, den 13. Juni 1972 Welslau Anlage 4 Umdruck 292 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Evers, Dr. Hauser (Sasbach), Dr. Becker (Mönchengladbach), Ott und Genossen zur zweiten Beratung des Ent- ) Wurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes — Drucksachen VI/1424, VI/3456 — Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a ist in § 8 Abs. 1 folgende Nummer 5 anzufügen: „5. Wirtschaftsprüfer, die mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Steuerwesens tätig gewesen sind." Bonn, den 14. Juni 1972 Dr. Evers Dr. Hauser (Sasbach) Dr. Becker (Mönchengladbach) Ott Berberich Burger Dichgans Draeger Dr. Eyrich Häussler Hussing Frau Jacobi (Marl) Dr. Klepsch Kunz Lenze (Attendorn) Dr. Miltner Dr. Pinger Schmitt (Lockweiler) Dr. Stark (Nürtingen) von Thadden Anlage 5 Umdruck 290 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Häfele, Kleinert, Scheu und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes — Drucksachen VI/1424, VI/3456 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 22 erhält § 118 b Abs. 4 b des Steuerberatungsgesetzes folgende Fassung: „(4) Die erfolgreiche Teilnahme am Seminar ist durch eine vor dem Seminarausschuß abzulegende schriftliche und mündliche Prüfung nachzuweisen. Die schriftliche Prüfung besteht aus einer unter Aufsicht zu fertigenden Arbeit aus den in Absatz 4 genannten Gebieten. Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens vier und höchstens sechs Stunden. An der mündlichen Prüfung sollen mindestens drei, höchstens jedoch sechs Bewerber teilnehmen. Die Prüfungsdauer soll bei drei Bewerbern nicht mehr als sechzig Minuten und bei sechs Bewerbern nicht mehr als einhundertzwanzig Minuten betragen. § 4 Abs. 2 ist sinngemäß anzuwenden." 2. In Artikel 1 Nr. 22 wird in § 118 b Abs. 4 d Satz 1 und Abs. 5 Nr. 2 des Steuerberatungsgesetzes das Wort „mündlichen" gestrichen. Bonn, den 13. Juni 1972 Dr. Häfele Dr. Abelein Amrehn Dr. Artzinger Dr.-Ing. Bach Dr. Becker (Mönchengladbach) Bewerunge von Bockelberg Breidbach Erhard (Bad Schwalbach) Dr. Jenninger Frau Kalinke Dr. Kreile Frau Dr. Kuchtner Kunz Müller (Berlin) Petersen Pohlmann Ruf Dr. Schmid-Burgk Schmitt (Lockweiler) Schulhoff Dr. Schulz (Berlin) Spilker Dr. Stark (Nürtingen) Scheu Bergmann Büchler (Ebersbach) Dr. Farthmann Kaffka Koenig Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 11251 Dr. Schachtschabel Suck Wolfram Wüster Zander Kleinert Frau Dr. Diemer-Nicolaus Logemann Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Erkel vom 7. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3468 Frage A 26) : Halt die Bundesregierung den Höchstsatz der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige von 8,00 Deutsche Mark pro Stunde angesichts der nominalen Lohn- und Gehaltserhöhungen der letzten Jahre im Hinblick auf die Bereitschaft zu verantwortungsvollen Zeugen- und Sachverständigenaussagen noch für ausreichend? Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte dafür, daß die Höchstgrenze der Zeugenentschädigung von 8,— DM je Stunde infolge der wirtschaftlichen Entwicklung zu Schwierigkeiten geführt hätte. Die geltende Regelung, die seit dem 1. Oktober 1969 in Kraft ist — vorher betrug die Höchstentschädigung 5,— DM je Stunde —, führt dazu, daß Lohnempfänger bei Löhnen bis zu etwa 320 DM wöchentlich (= 1387 DM monatlich) voll entschädigt werden. Zeugen, die mehr verdienen, werden bei der Erfüllung ihrer staatsbürgerlichen Pflicht zur Aussage ein gewisses Opfer auf sich nehmen können. Die Bundesregierung prüft aber im Benehmen mit den Landesjustizverwaltungen, ob und gegebenenfalls welche Änderungen des § 2 ZuSEntschG veranlaßt sind. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Bei Sachverständigen liegen die Verhältnisse ein wenig anders. Hier galt bis 1969 ein Höchstsatz von 15 DM pro Stunde. Seitdem hat sich der zur Verfügung stehende Rahmen, der je nach den Fachkenntnissen des Gutachters eine Entschädigung bis zu 30 DM je Stunde ermöglicht, als praktikabel erwiesen. Für besondere Fälle besteht zudem nach § 3 des ZuSEntschG die Möglichkeit, die Entschädigung auf bis zu 45 DM je Stunde zu erhöhen.
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    Rede von Thomas Ruf


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie Sie soeben gehört haben, begründe ich im Namen der CDU/CSU-Fraktion den von uns eingebrachten Entwurf eines Rentenniveau-Sicherungsgesetzes auf Drucksache VI/3325. Zunächst darf ich Sie alle daran erinnern, daß wir bei der Rentenreform des Jahres 1957, die bekanntlich der DGB seinerzeit als „die soziale Großtat des 20. Jahrhunderts" bezeichnet hat, gemeinsam das Ziel angestrebt haben, die Rentner mit einem normalen Versicherungsverlauf aus der Nähe der Fürsorgeempfänger in die Nähe der Lohnempfänger zu rücken. Die bruttolohnbezogene dynamische Rente sollte also für den aus dem Arbeitsleben ausgeschiedenen Arbeitnehmer weitgehend .den Lohn ersetzen. Die Rentner sollten nach bestimmten, im Gesetz festgelegten Grundsätzen an der Lohnentwicklung laufend teilnehmen.
    Allerdings war die gesetzliche Rentenversicherung auch nach der Konzeption der Rentenreform nie als Vollversicherung gedacht, sondern stets nur als Grundsicherung, die durch betriebliche Altersvorsorge und Eigenvorsorge über Lebensversicherung und andere Vorkehrungen der privaten Vermögensbildung ergänzt werden soll. Bei dieser sogenannten Drei-Säulen-Theorie soll es nach unserem Gesetzentwurf, den ich hier begründe, auch in Zukunft bleiben.
    Bei der Verabschiedung der Rentenreformgesetze waren wir uns auch darüber bereits im klaren — das möchte ich deutlich sagen, weil immer wieder etwas Falsches behauptet wird —, daß ein Versicherter nach 40 Versicherungsjahren, der jeweils den Durchschnitt aller Arbeitnehmer verdiente, nie 60 % dieses Durchschnittsverdienstes erzielen konnte. Dieses lag an der vom Bundestag seinerzeit beschlossenen Rentenformel und daran, daß wir wegen der finanziellen Unsicherheiten und Ungewißheiten im Jahre 1958 die Rentenanpassung unterlassen mußten und es uns die ganzen Jahre hindurch aus denselben finanizellen Gründen nicht erlauben konnten, diese Rentenanpassung nachzuholen.
    Immerhin konnte der Versicherte zum Ende der 50er Jahre und in den ersten 60er Jahren nach 40 Versicherungsjahren eine Rente erreichen, die über



    Ruf
    45 % seines Arbeitsentgelts lag. Als wir zur Zeit der Großen Koalition mit dem Dritten Rentenversicherung-Änderungsgesetz durch eine Reihe von Maßnahmen, nicht zuletzt durch eine Erhöhung des Beitragssatzes auf 18 °/o ab 1. Januar 1973, für die Rentenversicherung eine neue finanzielle Grundlage schufen, konnten wir nicht nur mit gutem Gewissen sagen, daß es uns gelungen sei, die bruttolohnbezogene dynamische Rente über den sogenannten Rentenberg hinwegzubringen, wir konnten auch eine Erhöhung des allgemeinen Rentenniveaus gegenüber den Bezügen der Aktiven in Aussicht stellen und etwa 50 % anvisieren.
    Allerdings ist, wie Sie in unserer schriftlichen Begründung nachlesen können, ein Rentenniveau von 50 °/o bei der Methode der um vier Jahre verzögerten Rentenanpassung nur dann zu erreichen, wenn sich die Lohnentwicklung bei einem jährlichen Lohnzuwachs von etwa 5 % einspielt. Steigen die Löhne stärker als 5 %, bleiben auf die Dauer die Renten hinter dem angestrebten Verhältnis zu den Löhnen zurück.

    (Zuruf von der SPD: Das kann gar nicht stimmen!)

    Steigen die Löhne z. B. um 6% pro Jahr, wie es die Bundesregierung ab 1977 bis 1986 unterstellt, dann wird das Rentenniveau von 41 % heute erst im Jahre 1981 47,6 % auf Dauer betragen. Das geht aus Unterlagen der Bundesregierung hervor. Bei7%iger jährlicher Lohnsteigerung beträgt das Rentenniveau dann nur 45,8 °/o.
    Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat sich in seinem Jahresgutachten 1971 zu diesem Sachverhalt wie folgt geäußert — ich darf mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten zitieren —:
    Da die außerordentlich starke Steigerung der realen Arbeitseinkommen in den Jahren 1970 und 1971 nicht nur zu Lasten der Gewinneinkommen, sondern wegen der raschen Geldentwertung auch zu Lasten der Sozialeinkommen gegangen ist, würde ein Fortgang des inflatorischen Prozesses die Sozialpolitik vor die Frage stellen, ob nicht in Abweichung von der Formel der Rentengesetze aus dem Jahre 1957 den Rentnern ein Ausgleich für den starken Kaufkraftverlust der Mark gewährt werden muß. Diese Formel der verzögerten Rentenanpassung beruht auf der Annahme, daß das Preisniveau stabil bleibt oder daß es zumindest keine Beschleunigung einer schleichenden Geldentwertung gibt. Andernfalls müssen die durchschnittlichen Renteneinkommen immer stärker hinter dem angestrebten Verhältnis zwischen Renteneinkommen und Arbeitseinkommen vor Eintritt in das Rentenalter zurückbleiben. Gleichzeitig nehmen bei unverändertem Beitragssatz die Überschüsse der Sozialversicherungsträger zu. Wegen der Pläne, mit den zu erwartenden Überschüssen neue Leistungsverbesserungen der Rentenversicherung zu finanzieren, ist auf den Zusammenhang hinzuweisen, daß es sich bei diesen Überschüssen um Beträge handelt, deren Realwert den Rentnern vorenthalten wird, weil die Renten nach
    wie vor verzögert angepaßt werden, während
    die Geldentwertung sich beschleunigt hat.
    Diese Bemerkungen des Sachverständigenrates sind schon bei früherer Gelegenheit hier im Hause zitiert worden. Sie sind aber von Vertretern der Koalitionsfraktionen damals als unwissenschaftlich, als zu wenig sachverständig, als unzuständig etc. abgetan worden. Aber, meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, so ohne weiteres kann man über diese Auslassungen des Sachverständigenrates nicht hinweggehen. Natürlich haben die zu erwartenden Überschüsse mehrere Ursachen, u. a. die beschlossenen Beitragserhöhungen, die Entwicklung der Zahl der Gastarbeiter und andere Faktoren. Aber es läßt sich doch nicht bestreiten, daß sie zu einem wesentlichen Teil auf die inflationäre Entwicklung der letzten Jahre zurückzuführen sind.
    Hören Sie einmal, was der Sozialbeirat in dem Gutachten, das Sie auf Ihren Pulten liegen haben, dazu sagt! Der Sozialbeirat erklärt in seinem Gutachten:
    Der Rückstand der Rentenentwicklung gegenüber der allgemeinen Einkommensentwicklung und die Bedeutung dieses Rückstandes angesichts der Preisentwicklung in den vergangenen zwei Jahren sind so offenbar, daß sozialpolitische Erwägungen hier jedenfalls den Vorrang haben.
    Später heißt es in dem gleichen Gutachten des Sozialbeirates:
    Eine Nachholung der Anpassung der laufenden Renten ließe sich auch damit begründen, daß die nunmehr ausgewiesenen finanziellen Spielräume teilweise auf das Zurückbleiben der Renten hinter der allgemeinen Entgelts- und damit der Einnahmenentwicklung der Rentenversicherungsträger in den vergangenen Jahren zurückzuführen sind.
    Auch die Deutsche Bundesbank hat dazu Stellung
    genommen und im letzten Geschäftsbericht folgen-
    des ausgeführt — ich darf dies ebenfalls zitieren —:
    Das Bild der künftigen Finanzentwicklung der Rentenversicherung ist nach den jüngsten Vorausschätzungen deshalb weit günstiger ausgefallen als vorher, weil sich durch die starke inflationäre Entwicklung der letzten Jahre der Abstand zwischen Arbeitsverdiensten und Renten erheblich vergrößert hat. Da die Rentendynamisierung stets erst mit einer mehrjährigen Verzögerung wirkt, zählten nämlich die Rentner in den letzten Jahren eindeutig zu den Leidtragenden des gesamtwirtschaftlichen Verteilungskampfes.

    (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, Sie sollten auf Bundesbank, auf Sozialbeirat und auf Sachverständigenrat hören und deren überparteiliche Gutachten nicht so leichtfertig beiseite legen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)




    Ruf
    Damit nun sichergestellt wird, daß in Zukunft die Rentner nicht wieder Leidtragende inflationärer Entwicklungen werden, haben wir dieses Rentenniveau-Sicherungsgesetz eingebracht. Durch dieses Gesetz wird für die Rentenanpassung ein zusätzliches Kriterium, ein zusätzlicher Maßstab, nämlich die Sicherung eines stabilen Rentenniveaus, eingeführt.
    Dabei verstehen wir unter Rentenniveau das Verhältnis, in dem das Altersruhegeld nach 40 Versicherungsjahren und einem Prozentsatz der persönlichen Bemessungsgrundlage von Hundert in dem jeweiligen Rechnungsjahr zu den durchschnittlichen Brutto-Jahresarbeitsentgelten aller Versicherten in demselben Jahr steht. Er soll 50 % des für das jeweilige Jahr vorausgeschätzten durchschnittlichen Brutto-Jahresarbeitsentgelts aller Versicherten betragen. Dieser Richtsatz von 50 % darf nach unserem Entwurf von 1974 an um nicht mehr als fünf Punkte unterschritten werden.
    Bleibt es, meine Damen und Herren, bei der von der Bundesregierung vorgesehenen Rentenanpassung erst ab 1. Januar 1973, dann wird, unter Zugrundelegung der Annahmen des Rentenanpassungsberichts 1972, das Rentenniveau erst im Jahre 1976 die 45 %-Marke übersteigen, 1977 46% und, wie gesagt, ab 1981 erst 47,6 % betragen. Wird jedoch die im Jahre 1958 unterlassene Rentenanpassung gemäß unserem Entwurf schon zum 1. Juli 1972 zur Hälfte nachgeholt, so wird das Rentenniveau schon vom Jahre 1974 an auf 45,7 % steigen und schon im Jahre 1977 47,6 % und ab 1981 sogar 49 % betragen.
    Daraus, meine Damen und Herren, geht eindeutig hervor, daß wir auf das von uns vorgeschlagene Vorziehen der Rentenanpassung zum 1. Juli 1972 auf keinen Fall verzichten können. Wir können uns auch nicht, das darf ich heute schon erwähnen, etwa darauf einlassen, auf die hälftige Nachholung der 1958 unterlassenen Rentenanpassung zum 1. Juli zugunsten etwa einer Drittel- oder Viertelanhebung zu verzichten;

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    denn ich hatte bereits dargetan, daß selbst die von uns vorgeschlagene hälftige Nachholung nur ein Rentenniveau von nicht ganz 50 %, nämlich 49 %, auf die Dauer gewährleistet.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, es ist kein kleinliches Zahlenspiel von uns, sondern dahinter steckt mehr. Das System der leistungsbezogenen Alterssicherung — das war, wie gesagt, eine der großen Leistungen von 1957 — wird nur dann von Bestand sein können, wenn die Leistungen nach einem erfüllten Versicherungsleben sich deutlich von dem abheben, was andere ohne Vorleistungen aus der Sozialhilfe erhalten. Bei einem Rentenniveau, wie es bei einem Festhalten am bisherigen Rentenanpassungsmodus erzielt würde, ist dieser Abstand, sofern er überhaupt noch besteht, minimal. Das muß, meine Damen und Herren, schnellstens geändert werden, und zwar auf die Dauer; denn auch die Rentner mit einer höheren Rente haben auf Grund langjähriger
    hoher Beitragszahlungen ein Recht darauf, daß ihre Rente in einem angemessenen Verhältnis zu ihrem erarbeiteten Lebensstandard steht.
    Der Bundesrat hat, wie Sie wissen, schon im Dezember vorigen Jahres beschlossen, den Entwurf eines Fünfzehnten Rentenanpassungsgesetzes einzubringen, der die Anpassung der Renten um 9,5 % ab 1. Juli 1972 vorsieht. Diese Drucksache stand gemeinsam mit der Fraktionsinitiative eines Fünfzehnten Rentenanpassungsgesetzes auf Drucksache VI/2585 vom September 1971 zuletzt im März dieses Jahres auf der Tagesordnung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung. Die Koalitionsfraktionen haben damals den Geschäftsordnungsantrag „Übergang zur Tagesordnung" gestellt und diesen mit ihrer schwachen Mehrheit seinerzeit durchgesetzt.

    (Abg. Katzer: Hört! Hört!)

    Dieses Mal, meine Damen und Herren, wird es Ihnen nicht so ohne weiteres möglich sein, über unsere Anträge und den Antrag des Bundesrates, die eindeutig im Interesse der Rentner liegen, zur Tagesordnung überzugehen.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Katzer: Sehr wahr!)

    Der Bundesrat hat, wie Sie der vorliegenden Drucksache entnehmen können, beim ersten Durchgang des Regierungsentwurfs eines Fünfzehnten Rentenanpassungsgesetzes seinen früheren Beschluß bekräftigt, die vorgesehene Anpassung der Renten schon am 1. Juli vorzunehmen. Sie können also davon ausgehen, daß die CDU/CSU im Bundestag und im Bundesrat alle parlamentarischen Möglichkeiten im Interesse der Rentner nutzen wird, um das Rentenniveau im vorgesehenen Umfang zu erhöhen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Im übrigen möchte ich hier einmal feststellen, daß bei den vom Ausschuß für Arbeit durchgeführten öffentlichen Anhörungen von Sachverständigen zu den von Regierung und Opposition eingebrachten Rentenreformgesetzentwürfen die Notwendigkeit der Anhebung des Rentenniveaus von allen Seiten anerkannt worden ist. Dies wahr wohl der einzige Punkt, meine Damen und Herren, der im Grundsatz bei dieser Anhörung im Ausschuß unumstritten war. Der Sprecher des Deutschen Gewerkschaftsbundes gab zwar der Einführung der flexiblen Altersgrenze den Vorrang; er machte aber kein Hehl daraus, daß der Deutsche Gewerkschaftsbund an seiner alten Forderung auf Verbesserung des Rentenniveaus festhält, wobei er sogar für die 70er Jahre eine über 18 °/o hinausgehende Beitragserhöhung in der Rentenversicherung nicht grundsätzlich ausschloß.
    Hiermit ist im übrigen bestätigt worden, was laut „Wirtschaftswoche" vom 4. Februar 1972 der Bundeswirtschafts- und -finanzminister Schiller dem Rentenreformprogramm von Bundesminister Arendt seinerzeit vorgehalten hatte. Er schrieb nämlich laut „Wirtschaftswoche" folgendes:
    Es ist wohl damit zu rechnen, daß nach Verwirklichung der Reformvorschläge
    — gemeint war das Fünf-Punkte-Programm von Bundesminister Arendt —



    Ruf
    die derzeitige Initiative der CDU/CSU auf Anhebung des Rentenniveaus zu einer allgemeinen Forderung wird, die man in absehbarer Zeit nicht mehr wird abweisen können. Eine erneute Beitragssatzerhöhung oder eine Erhöhung der Bundeszuschüsse würde dann zum Ausgleich der Finanzen gefordert werden.
    Die Sachverständigenanhörung hat aber auch — das muß ebenfalls gesagt werden — deutlich gemacht, daß eine Kombination des Vorschlags auf Rentenanhebung der CDU/CSU-Opposition mit der Einführung einer flexiblen Altersgrenze sehr wohl möglich ist und finanziell verkraftet werden kann. Darauf wird nachher im einzelnen mein Kollege Katzer noch zu sprechen kommen.
    Von seiten der Koalitionsfraktionen ist in letzter Zeit wiederholt erklärt worden, die von uns vorgesehene vorgezogene Rentenanpassung bedeute eine Rentenmanipulation, einen Eingriff in die bestehende Rentenformel. Meine Damen und Herren, davon kann nicht die Rede sein. Bei der Anhörung von Sachverständigen im Ausschuß haben uns verschiedene Sachverständige auf ausdrückliches Befragen erklärt, daß ein solcher Eingriff in die Rentenformel beim CDU/CSU-Entwurf nicht vorliege. Im Gegenteil: das Rentenreformgesetz von 1957 fordert die Beteiligung der Renten an der wirtschaftlichen Entwicklung, so wie es unser Antrag vorsieht.

    (Abg. Dr. Götz: Jawohl!)

    Die Koalitionsfraktionen weisen ferner darauf
    hin, daß im April dieses Jahres die Rückzahlung der in den Jahren 1968 und 1969 entrichteten Rentnerkrankenversicherungsbeiträge erfolgt sei. Sie wissen doch ganz genau, meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, daß es sich hier um eine einmalige Zahlung handelt, die nicht in das Rentenniveau eingeht. Dies zeigt die Tatsache, daß das Rentenniveau nach den Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums von 41 % im Jahre 1972 nicht über 41,9 % im Jahre 1973 ansteigen wird. Und wenn Sie sagen, wir hätten in den nächsten Jahren mit höheren Anpassungssätzen in der Rentenversicherung zu rechnen, nämlich mit 9,5 % ab 1. Januar 1973, mit 11,35 % ab 1974 und mit 10,5 % ab 1975, so müssen wir darauf hinweisen, daß sich auch diese höheren Anpassungssätze nur ungenügend auf das allgemeine Rentenniveau auswirken werden. Nach den Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums wird nämlich das Rentenniveau trotz dieser höheren Rentenanpassungssätze, wie gesagt, im Jahre 1973 nur 41,9 %, im Jahre 1974 43,5 % und im Jahre 1975 44,8% betragen. Bis zu dem gesteckten Ziel — 50 % Rentenniveau — bleibt also noch eine große Lücke und ein weiter Weg.
    Im Februar dieses Jahres hat das Bundesarbeitsministerium der Presse — ich habe das bei mir — Materialien zum Rentenniveau übergeben, wonach eine Analyse des Rentenniveau-Indikators, wie gesagt wird, nicht zu Ergebnissen führe, die eine Änderung des Rentenniveaus nahelegten. Dabei sieht — man höre und staune — das Bundesarbeitsministerium den sinnvollsten Indikator für die Qualität der Rentenformel in dem Verhältnis zwischen dem
    durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt aller Versicherten und dem entsprechenden Altersruhegeld nach einer maximalen Versicherungsdauer von gegenwärtig 49 Jahren. Meine Damen und Herren, ich frage Sie: Wie viele Versicherte erreichen schon bis zum 65. Lebensjahr eine Versicherungsdauer von 49 Jahren? Nach dem von der Bundesregierung vorgelegten Rentenanpassungsbericht 1971 erreichen nur knapp 8 % der Männer, die wegen Vollendung des 65. Lebensjahres Altersruhegeld erhalten, eine Versicherungsdauer von 49 und mehr Jahren. Die durchschnittliche Versicherungsdauer von Männern bis zum Erhalt des Altersruhegeldes liegt heute bei 38 Jahren.
    Darüber, daß Sie, meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, jetzt mit den Nettovergleichen kommen, die mit Recht schon längst aus der öffentlichen Diskussion verschwunden sind, kann man sich in der Tat nur wundern.

    (Abg. Härzschel: Das hätten wir mal machen sollen!)

    — Ja, das hätten wir mal machen sollen.
    Lassen Sie mich nun zu den Kosten unseres Rentenversicherungsgesetzes einige Bemerkungen machen! Aus den Reihen der Koalitionsfraktionen sind hierzu Behauptungen aufgestellt worden, die darauf schließen lassen, daß die betreffenden Kollegen den Gesetzentwurf entweder nicht gelesen oder völlig falsch verstanden haben. Von Mehraufwendungen, die in die Hunderte von Milliarden gehen, wie behauptet worden ist, kann natürlich nicht die Rede sein. Im Gegenteil: durch den Gesetzentwurf als solchen entstehen überhaupt keine weiteren Mehraufwendungen. Mehraufwendungen für die Rentenversicherung entstehen nur dann, wenn auch in Zukunft bei absinkendem Rentenniveau infolge inflationärer Lohnentwicklung zusätzliche Rentenanpassungen vorgenommen werden müssen. Wird unser im Ausschuß liegender Entwurf eines Fünfzehnten Rentenanpassungsgesetzes, dessen Zielsetzung dem Rentenniveau-Sicherungsgesetz völlig entspricht, angenommen, sind unter Zugrundelegung der übrigen Annahmen der vorliegenden Vorausschätzungen der Bundesregierung zusätzliche Anpassungsmaßnahmen nicht mehr erforderlich.
    Die Richtigkeit unserer Vorausschätzungen der Mehraufwendungen zu Lasten der Rentenversicherung bis zum Jahre 1986 in Höhe von 72 Milliarden DM wird heute von keiner Seite mehr bestritten. Dieser Aufwand liegt im Rahmen des finanziell Verantwortbaren und Verkraftbaren; er läßt weitere Maßnahmen auf dem Gebiet der Rentenversicherung, wie jedermann weiß, ohne weiteres zu.
    Lassen Sie mich zusammenfassen. RentenniveauSicherungsgesetz, Anhebung des Rentenniveaus und das Vorziehen der Rentenanpassung um ein halbes Jahr sind für uns Bestandteile eines Rentenprogramms, auf das wir nicht verzichten werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren von der Koalition, Sie
    werden in dieser Woche im Ausschuß, in der nächsten Woche im Plenum und im weiteren Gesetz-



    Ruf
    gebungsverfahren Gelegenheit haben, Farbe zu bekennen. Millionen Rentner werden die Debatte und Ihre Entscheidung mit großer Aufmerksamkeit verfolgen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, zu Punkt 20 a, b, c und d hat das Wort der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Walter Arendt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Ich habe die Ehre, Ihnen heute namens der Bundesregierung den Sozialbericht 1972 vorzulegen. In Verbindung damit möchte ich auch einige Ausführungen zu den drei anderen aufgerufenen Tagesordnungspunkten machen.
    Der Sozialbericht 1972 ist der dritte Sozialbericht, den die sozialliberale Regierung diesem Hohen Hause vorlegt. Der erste Bericht von 1970 war in erster Linie Bestandsaufnahme und Programm. Er war und ist das sozialpolitische Kursbuch dieser Bundesregierung.
    Der Sozialbericht von 1971 war ein erster Rechenschaftsbericht. Er machte deutlich, daß auf dem weiten Felde der Sozial- und Gesellschaftspolitik in kurzer Zeit sehr viel erreicht wurde. Er zeigte bereits, daß die Bundesregierung ihr selbst gesetztes Ziel, den sozialen Rechtsstaat energisch auszubauen, sehr ernst nahm. Er machte auch deutlich, daß ein erheblicher Teil der Ankündigungen aus der Regierungserklärung bereits verwirklicht, eingeleitet oder auf den Weg gebracht worden war.

    (Zurufe von der CDU/CSU.)

    Der jetzt vorliegende dritte Sozialbericht macht das noch deutlicher. Es ist eine Leistungsbilanz, die sich sehen lassen kann. Das wissen alle Mitglieder dieses Hohen Hauses. Besonders die Sozialpolitiker können die Fortschritte ermessen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Das gilt auch für die Opposition. Wir erwarten keine Anerkennung von der Opposition. Dennoch bleibt es die Wahrheit, daß diese Bundesregierung in kurzer Zeit für die Menschen in unserem Lande viel geleistet hat.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Wir sind in den letzten zweieinhalb Jahren auf dem Wege zu größerer sozialer Sicherheit und Gerechtigkeit ein gutes Stück vorangekommen. Das wird durch den Sozialbericht 1972 eindeutig bewiesen.
    Einige Verbesserungen will ich hier besonders hervorheben. Wir haben dafür gesorgt, daß viele Menschen, die früher unzureichend oder überhaupt nicht gesichert waren, in den Schutz der sozialen Sicherung einbezogen wurden. Millionen Erwerbstätige, mitversicherte Familienangehörige und Hinterbliebene genießen heute den sozialen Schutz, dessen sie dringend bedurften. Dieses Mehr an sozialer Sicherheit kann gar nicht hoch genug veranschlagt werden. Es wird besonders deutlich an der Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung: Rund vier Millionen Angestellte haben einen Rechtsanspruch auf den Zuschuß ihres Arbeitgebers zum Krankenversicherungsbeitrag erhalten.

    (Abg. Ruf: Bei laufend höheren Beiträgen!)

    Die meisten von ihnen haben heute allein dadurch monatlich zwischen 50 und 60 DM mehr auf ihrem Gehaltskonto. 300 000 Angestellte sind 1971 der gesetzlichen Krankenversicherung beigetreten. 30 000 Rentner hatten die gleiche Chance. Neun Millionen Versicherte erhalten bessere Geldleistungen, und zwar dann, wenn sie das Geld am nötigsten brauchen, nämlich nach der 6. Krankheitswoche.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Das war unser Antrag!)

    26 Millionen Versicherte haben Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen.

    (Abg. Ruf: Auf wessen Antrag denn? — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

    — Ich komme gleich noch darauf zu sprechen, Herr Götz,

    (Abg. Dr. Götz: Nehmen Sie doch endlich einmal die fremden Federn von Ihrem Hut! — Gegenruf von der SPD)

    vielleicht wird Ihnen Genüge getan. Warten Sie es doch erst einmal ab.

    (Abg. Dr. Götz: Immer diese fremden Federn!)

    Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung wurde ebenfalls erheblich ausgeweitet. 9 Millionen Schüler, 1 Million Kinder, die einen Kindergarten besuchen, und 430 000 Studenten haben einen bundeseinheitlichen Unfallschutz erhalten. Sie sind heute bei einem Unfall, der jeden treffen kann, umfassend geschützt. Wenn man bedenkt, meine Damen und Herren, daß innerhalb eines Jahres etwa 390 000 Schüler, Studenten und Kindergartenkinder einen Unfall erlitten, dann wird die Bedeutung dieser Neuregelung sichtbar.
    Hier geht es aber nicht nur um Geldleistungen. Hier geht es auch nicht nur um das breite Angebot von Hilfen zur Wiedereingliederung in Beruf und Gesellschaft, sondern es geht — und das halte ich für ebenso wichtig — auch darum, daß den jungen Menschen die Notwendigkeit und die Praxis der Unfallverhütung frühzeitig nahegebracht wird. Ich bin sicher, daß wir auf diesem Wege ein verschärftes Sicherheitsbewußtsein entwickeln, das ein ganzes Leben vorhält. Dadurch kann auch ein höheres Maß an Arbeitssicherheit erreicht werden.
    Die Bundesregierung, meine Damen und Herren, hat es aber auch hier nicht bei bloßen Hoffnungen bewenden lassen. Sie hat sich das Ziel gesetzt, das Arbeitsleben humaner zu gestalten, und sie hat entsprechend gehandelt. Sichtbarer Beweis dafür ist die neue Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung in Dortmund. Durch die Arbeit der Bundesanstalt sollen neue Wege zur Unfallverhütung und zur Erhöhung der Arbeitssicherheit erschlossen werden.



    Bundesminister Arendt
    Mehr Sicherheit bei der Arbeit wollen wir außerdem durch die Bestellung von Betriebsärzten und Sicherheitsfachkräften in den Betrieben herbeiführen. Der entsprechende Gesetzentwurf liegt diesem Hohen Hause vor.
    Meine Damen und Herren, auch die behinderten Menschen in unserem Lande sind nicht vergessen worden. Die Bundesregierung konzentriert ihre Anstrengungen darauf, allen Behinderten neue und umfassende Chancen zur Eingliederung in Beruf und Gesellschaft zu erschließen. Diesem Ziel dient der vom Kabinett vorgelegte Gesetzentwurf zur Angleichung der Rehabilitationsleistungen. Wir wollen erreichen, daß den Behinderten schnell und unbürokratisch geholfen wird. Wir wollen dafür sorgen, daß auch die Mitbürger, die bisher oft dazu verdammt waren, im Schatten zu leben, neue Lebenschancen erhalten.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Das haben wir schon in der Regierungserklärung angekündigt, und wir haben entsprechend gehandelt.
    Meine Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich noch auf eine andere Ankündigung aus der Regierungserklärung hinweisen. Ich meine die Durchforstung des Arbeits- und Sozialrechts. Der Wildwuchs, der in diesen Bereichen im Laufe der Jahre entstanden ist, macht das Recht schon für viele Fachleute unverständlich. Noch weit mehr gilt das für den Bürger. Gerade ihm, dem Betroffenen, aber sind wir es schuldig, daß er sich in den Gesetzen und Paragraphen zurechtfinden kann. Deshalb muß das Gesetzesdickicht gelichtet werden. Den ersten, aber sehr wichtigen Schritt auf diesem Wege haben wir bereits vollzogen. Die Bundesregierung hat den Allgemeinen Teil eines Sozialgesetzbuches verabschiedet und dem Bundesrat zugeleitet. Diesem Hohen Hause wird er alsbald vorgelegt werden. Mit dem Sozialgesetzbuch wollen wir Einheitlichkeit und Ubersicht schaffen.
    Die Durchforschung des Arbeitsrechts ist ebenfalls im Gange. Diese Materie ist vielleicht noch schwieriger als die Vereinheitlichung des Sozialrechts. Es wird daher noch eine Weile dauern, ehe der Entwurf eines Arbeitsgesetzbuches vorgelegt werden kann. Nicht alles, meine Damen und Herren, ist eben in zweieinhalb Jahren zu schaffen.
    Unsere Leistungsbilanz ist lang und umfangreich. Ich habe nur einige Beispiele genannt. Lassen Sie mich noch einige Schwerpunkte hervorheben: An erster Stelle nenne ich hier das Betriebsverfassungsgesetz. In den vor kurzem abgeschlossenen Betriebsratswahlen hat die neue Betriebsverfassung ihre erste Bewährungsprobe bereits bestanden. Dieses Gesetz hat sich als eine der großen Reformleistungen dieser Koalition erwiesen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Die Unkenrufe von seiten der Opposition und aus anderen Kreisen sind ohne Echo verhallt. Die neue Betriebsverfassung ist keine Konfliktordnung, wie immer wieder behauptet wurde, sondern eine echte Friedensordnung, und die 21 Abgeordneten der
    Opposition, die diesem Gesetz zugestimmt haben,
    können mit uns auf dieses Gesetzeswerk stolz sein.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Ruf: Die CDU hat es doch passieren lassen, Herr Kollege Arendt, im Bundesrat!)

    — 21 haben zugestimmt, Herr Ruf, Sie leider nicht. Ich habe Sie in der Zustimmungsliste vermißt.

    (Abg. Ruf: Das Gesetzgebungsverfahren ist erst im Bundesrat abgeschlossen!)

    Auch das 624-DM-Gesetz war ohne staatlichen Zwang ein großer Erfolg. Die Tarifvertragsparteien haben den sozial gerechten Ausbau der Förderung sofort genutzt. Durch den Abschluß neuer vermögenswirksamer Tarifverträge hat sich die Zahl der begünstigten Arbeitnehmer schon verzehnfacht. Heute erhalten über zehn Millionen Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen durch Tarifverträge. Vor der Reform des Vermögensbildungsgesetzes waren es nur etwa eine Million Arbeitnehmer.

    (Abg. Härzschel: Das lag doch an den Gewerkschaften!)

    Insgesamt nutzen zur Zeit mehr als 14 Millionen Arbeitnehmer das 625-DM-Gesetz. Die Vermögenspolitik hat noch nie so große Fortschritte gemacht.
    Die sozialliberale Koalition kann auch in der Agrar-Sozialpolitik auf große Fortschritte hinweisen. Auf dem Felde der Krankenversicherung kommen, wenn Sie den Gesetzentwurf verabschiedet haben, demnächst 2,4 Millionen Menschen zu einem sozialen Krankenversicherungsschutz. Für jeden der 370 000 Altenteiler unter ihnen zahlt der Bund einen Betrag von 825 DM jährlich. 550 000 Altenteiler sollen nach einem Entwurf der Bundesregierung ein höheres Altersgeld erhalten. 10 000 Empfänger von Landabgaberente werden nach Verabschiedung dieses Gesetzes eine Rente beziehen, die um 50 % höher ist als zu Beginn der Legislaturperiode. 6000 ehemalige Landwirte erhielten 1972 einen 70%igen Zuschuß zur Nachentrichtung von Beiträgen an die Rentenversicherung. Sie müssen als neue Arbeitnehmer in der Rentenversicherung nicht mit der Stunde Null beginnen.
    Meine Damen und Herren, ich will Ihre Zeit nicht über Gebühr in Anspruch nehmen und will es mit der Schilderung dieser Leistungen bewenden lassen. Ich kann aber wirklich nur jedem empfehlen, den Sozialbericht 1972 zur Hand zu nehmen und ihn auch zu lesen. Sie werden von der Fülle der Leistungsverbesserungen und von dem Ausmaß des sozialen Fortschritts, den wir in kurzer Zeit erreichen konnten, überrascht sein. Ich erkenne dabei sehr gern und dankbar an, Herr Götz, daß auch Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, den meisten dieser Sozialgesetze zugestimmt haben.

    (Abg. Dr. Götz: Und den Anstoß gegeben haben zu Ihren Initiativen!)

    — Herr Götz, ich möchte Sie ermutigen, auf diesem Wege fortzufahren.

    (Beifall bei den Regierungsparteien und Zurufe von der CDU/CSU.)




    Bundesminister Arendt
    Wir alle wissen aus unserer täglichen Arbeit, daß die Informationslücke bei den Menschen draußen im Lande relativ groß ist. Der Sozialbericht 1972 kann hier schnelle Abhilfe schaffen. Er bietet einen umfassenden Überblick über das schon Erreichte und über die Leistungsströme in der Sozial- und Gesellschaftspolitik.
    Als Meßzahl für die mittelfristige Entwicklung der Sozialleistungen dient die Sozialleistungsquote. Sie gibt Aufschluß über den jeweiligen Anteil aller Sozialleistungen am Bruttosozialprodukt. Auf die Einzelheiten möchte ich auch hier nicht eingehen. Ich darf Sie auch in diesem Punkte auf den Sozialbericht — und hier besonders auf das Sozialbudget — hinweisen.
    Nur eines lassen Sie mich an dieser Stelle hervorheben: Der Anteil der Sozialleistungen am Bruttosozialprodukt wird in den nächsten Jahren kontinuierlich steigen. Die Sozialleistungsquote erhöht sich von 25,3% im Jahre 1971 über 25,7 % im Jahre 1972 auf 26,4 % im Jahre 1976. Dieser Zuwachs ist unter anderem auf die Erweiterung des sozial gesicherten Personenkreises und auf die Dynamisierung der Sozialleistungen zurückzuführen.
    Dynamisiert wurden in dieser Legislaturperiode: die Kriegsopferrenten, das Unterhaltsgeld bei beruflicher Fortbildung und Umschulung sowie die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Fast alle Sozialleistungen werden jetzt alljährlich der wirtschaftlichen Entwicklung angepaßt. Das früher übliche Tauziehen um Verbesserungen, das die Leistungsempfänger in Unruhe stürzte, ist überwunden. Jetzt braucht niemand mehr mit schwarzen Fahnen oder mit Protestmärschen um Erhöhungen zu kämpfen. Jeder weiß, und zwar auf lange Sicht, woran er ist und was er zu erwarten hat.
    Meine Damen und Herren, in der gesetzlichen Rentenversicherung haben wir die Rentendynamisierung beireits seit dem Jahre 1957. Ich will mich nicht mit fremden Federn schmücken

    (Abg. Dr. Götz: Sie tun es ja! Es sind doch ausschließlich fremde Federn!)

    und deshalb ausdrücklich feststellen, daß die bruttolohnbezogene dynamische Rente während der Amtszeit einer CDU/CSU-geführten Bundesregierung eingeführt worden ist, obwohl die konstruktive Mitarbeit der sozialdemokratischen Opposition nicht zu unterschätzen war.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Inzwischen sind die Sozialrenten vierzehnmal an
    die Lohn- und Gehaltsentwicklung angepaßt worden.

    (Abg. Dr. Götz: Aber doch nicht erst seit 1969!)

    Die Renten sind dadurch um insgesamt 156 % gestiegen. Das heißt, aus je 100 DM Rente im Jahre 1957 sind heute jeweils 256 DM geworden,

    (Abg. Frau Kalinke: Das ist doch kein Verdienst Ihrer Regierung! — Abg. Dr. Götz: Das ist doch nicht Ihre Leistung! — Abg. Katzer: Was sind die denn wert?)

    und im nächsten Jahr werden es 280 DM sein. Diese Zahlen können sich sehen lassen. Die Rentendynamik, die sich seit 1957 an den Grundsätzen der Stabilität und Kontinuität orientiert, hat sich bewährt, und sie wird sich weiter bewähren. Die Rentner kommen dabei nicht zu kurz. Das wissen wir, und das wissen Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, genausogut, wie wir es wissen.
    Im Geiste der stabilitätsbewußten und kontinuierlichen Anpassung der Renten an die Lohn- und Gehaltsentwicklung schlägt Ihnen die Bundesregierung vor, die rund zehn Millionen Bestandsrenten der gesetzlichen Rentenversicherung mit Wirkung vom 1. Januar 1973 um 9,5 % zu erhöhen.
    Zusammen mit dem Regierungsentwurf zur 15. Rentenanpassung lege ich Ihnen den Rentenanpassungsbericht 1972 und das Gutachten des Sozialbeirates zu den Vorausberechnungen und zu den Rentenanpassungen 1973 vor. Mit der 15. Rentenanpassung werden die Spätfolgen der wirtschaftlichen Rezession von 1966/67 für die Rentner endgültig überwunden. Die verhältnismäßig niedrigen Anpassungssätze der letzten Jahre waren noch auf die geringen Lohn- und Gehaltssteigerungen in den Rezessionsjahren zurückzuführen.
    Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen haben die Auswirkungen der Rezessionsjahre für die Rentner aber nicht tatenlos hingenommen. Schon 1970 wurde der Krankenversicherungsbeitrag der Rentner wieder abgeschafft. Die Renten werden seitdem wieder ungekürzt gezahlt. Darüber hinaus sind im April dieses Jahres auch die 1968 und 1969 einbehaltenen Beiträge zur Krankenversicherung pauschaliert zurückgezahlt worden. Zusammen mit der diesjährigen Rentenanpassung wurde dadurch in der Regel — auf das ganze Jahr gerechnet — eine Steigerung des Renteneinkommens um fast 10 % erreicht.

    (Abg. Dr. Nölling: Sehr wahr!)

    Damit ist das Renteneinkommen im Vergleich zu 1971 stärker gestiegen als die Löhne und Gehälter. Das wissen Sie auch. Der nächsten Anpassung von 9,5 % schließt sich 1974 eine Anpassung von mehr als 11% an. Für 1975 kann schon heute mit einer Rentenerhöhung von mehr als 10% gerechnet werden.
    Meine Damen und Herren, man muß, wenn ich es einmal tarifpolitisch ausdrücken darf, zu dem Ergebnis kommen, daß die Renten in diesem Jahr und in den kommenden Jahren an der Spitze der Lohnskala stehen. Das läßt sich gar nicht bestreiten.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Zuruf von der CDU/CSU: Und was war in den vergangenen zwei Jahren?)

    Auch dies sollte deutlich gesehen werden: Die Stabilität der Rentenversicherungen fußt in erster Linie auf der Solidarität der Beitragszahler mit den Rentnern. Diese Solidarität darf durch nichts erschüttert werden. Wir wollen den Rentnern nichts vorenthalten. Ich habe es Ihnen schon einmal gesagt und wiederhole es hier: In der Sorge um die



    Bundesminister Arendt
    Rentner lassen wir uns von niemandem übertreffen. Das war so, das ist so, und das bleibt so.

    (Lebhafter Beifall bei der SPD. — Zuruf von der CDU/CSU: Das werden wir ja sehen!)

    Vor allem sollte alles vermieden werden, was einen Keil zwischen Beitragszahler und Rentner treiben könnte. Das wissen Sie ganz genau.
    Lassen Sie mich deshalb noch ein paar Bemerkungen zu dem Rentenniveau machen. Hier darf ich zunächst festhalten, daß die Sozialrente praktisch ein Nettoeinkommen darstellt.

    (Abg. Katzer: Auf einmal!)

    Einzig und allein realitisch erscheint mir daher bei einer Diskussion über das Rentenniveau ein Vergleich der Renten mit dem Nettoeinkommen des Rentners vor der Pensionierung.

    (Zuruf von der CDU/CSU: 'Das haben Sie früher nie gelten lassen!)

    — Früher war nicht ich Arbeitsminister, sondern Herr Kollege Katzer.

    (Zuruf von der Mitte.)

    Dabei ergibt sich folgendes. Für den Durchschnittsverdiener mit 40 Versicherungsjahren liegt die Rente heute bei 56 % seines letzten Nettoarbeitslohns. Bei einer Versicherungsdauer von 49 Jahren sind es über 68 %.
    Herr Ruf, ich darf Ihnen auf Ihre Ausführungen sagen, daß jeder sechste Rentner über eine Versicherungszeit von 49 und mehr Jahren verfügt. Das sind nicht 8 %, wie Sie gesagt haben, sondern 17 %.
    Politisch interessant ist ein Vergleich des heutigen Rentenniveaus mit dem Rentenniveau in den Jahren, als Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, die Regierung bildeten. In den 12 Jahren von 1957 bis 1968 war das Rentenniveau sechs Jahre lang, nämlich von 1961 bis 1966, deutlich niedriger als zu jedem Zeitpunkt in dieser VI. Legislaturperiode.

    (Abg. Dr. Nölling: Das kann man bei der Bundesbank nachlesen!)

    Um das heutige Rentenniveau zu erreichen, war allerdings eines notwendig: Der im Gefolge der Rezession von 1966/67 eingeführte Krankenversicherungsbeitrag der Rentner zur Stabilisierung der Rentenversicherungen mußte wieder abgeschafft und zurückgezahlt werden.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch ein paar Bemerkungen zu dem von der CDU/CSU-Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf zur Sicherung der bruttolohnbezogenen dynamischen Rente machen. Der Titel dieses Entwurfs klingt verheißungsvoll.

    (Abg. Dr. Götz: Nicht nur der Titel!)

    Er entspricht auch unseren Vorstellungen. Aber nur der Titel!

    (Beifall bei der SPD.)

    Zum Inhalt läßt sich sagen: Es ist kein Sicherungsgesetz, sondern allenfalls ein Verunsicherungsgesetz.

    (Widerspruch des Abg. Breidbach.)

    — Natürlich ist das so, Herr Breidbach. Auf jeden Fall würde, wenn Ihre Vorschläge verwirklicht würden, jährlich in die Anpassung Unsicherheit hineingetragen. Die oft beschworene „Ruhe an der Rentenfront" wäre für immer dahin.
    Alljährlich würden um den Anpassungssatz neue Diskussionen entbrennen, wenn man Ihnen folgen und die Rentenanpassungen auch von einer vorausgeschätzten Lohnentwicklung abhängig machen wollte. Damit wäre jede Rentenanpassung im gleichen Maße umstritten wie alle Annahmen über künftige Lohnentwicklungen. Es kann nicht Aufgabe der Rentenanpassung sein, die Ergebnisse künftiger Lohnpolitik vorwegnehmen zu wollen. Die Rentenanpassung würde damit in das Wirkungsfeld der Tarifvertragsparteien geraten, die kraft ihrer Tarifautonomie die künftigen Löhne und Gehälter vereinbaren.
    Die Vorschläge der Opposition würden außerdem zu einer ungleichen Behandlung der Neurentner gegenüber den Altrentnern führen. Während den Bestandsrentnern ein Rentenniveau von mindestens 50 % des Durchschnittsentgelts aller Versicherten garantiert werden soll, kann eine Zugangsrente unter diesem Richtsatz liegen.
    Ich will das hier gar nicht vertiefen; dazu bieten die Beratungen im Ausschuß sicherlich noch ausreichend Gelegenheit. Aber auf eines möchte ich hinweisen dürfen: Wenn die Opposition von einem Richtsatz von 50 % des durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelts spricht, dann wird eine Grenze gezogen, die in Wirklichkeit niedriger liegt. Der Gesetzentwurf garantiert nämlich einem Versicherten mit 40 Versicherungsjahren nur ein tatsächliches Altersruhegeld in Höhe von 45 % des Durchschnittsbruttolohnes.

    (Abg. Katzer: Und dagegen sind Sie?)

    Diese Rente unterscheidet sich aber nur geringfügig, Herr Katzer, von der Rente nach geltendem Recht.

    (Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

    Die Unsicherheiten, die Sie mit Ihren Vorschlägen in die Rentenanpassung hineintragen würden, erscheinen mir dadurch noch weniger gerechtfertigt.
    Im Interesse der Rentner von heute, aber auch der Rentner von morgen halte ich es für zwingend geboten, das bewährte System der Rentenanpassungen beizubehalten.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Das sollte uns nicht daran hindern, das System der Rentenversicherung weiter fortschrittlich auszubauen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Na also!)

    Mit diesem Ziel hat die Bundesregierung ihr Rentenreformprogramm vorgelegt, und im Dezember des vergangenen Jahres hatten wir die erste Lesung in diesem Hohen Hause. Dieses Programm wird, sobald es Gesetz geworden ist, die Situation der Rentner und der Versicherten nachhaltig verbessern.
    Lassen Sie mich die fünf Punkte noch einmal nennen: Durch die Einführung der flexiblen Altersgrenze werden 340 000 Menschen im Alter von 63



    Bundesminister Arendt
    und 64 Jahren unmittelbar begünstigt. Millionen sehen ihrem Lebensabend mit anderen Erwartungen entgegen; ihr Freiheitsraum wird größer. — Die Öffnung der Rentenversicherung macht 375 000 Selbständigen und 7 Millionen Frauen ein Angebot für eine soziale Altersversicherung. — Jährlich sollen 330 000 Frauen durch die Anrechnung eines Babyjahres

    (Abg. Härzschel: Sie erwecken doch schon wieder Hoffnungen!)

    pro Kind einen Zuschlag zur Rente erhalten. — Für 460 000 Rentner, davon allein 420 000 Frauen, sollen frühere Lohndiskriminierungen, die es damals in stärkerem Maße als heute gab, die sich aber in den Renten niederschlagen, behoben werden. Die Rente nach Mindesteinkommen, wie sie die Bundesregierung vorgeschlagen hat, ist ein Weg dazu.

    (Abg. Geisenhofer: Ein ungenügender Weg!)

    Und schließlich sollen in einem anderen Zusammenhang alle verheirateten Frauen die gleiche Zugewinngemeinschaft mit ihrem Mann in der Altersversorgung erfahren, die sie seit 1958 im ehelichen Güterrecht kennen.
    Meine Damen und Herren, das Rentenreformprogramm mit diesen fünf Schwerpunkten liegt Ihnen zur Entscheidung vor. Wir wissen und Sie wissen, daß die Menschen draußen im Lande auf diese Verbesserungen, auf diese große Reform warten.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Deshalb gestatten Sie mir die dringende Bitte: Verabschieden sie das Rentenreformprogramm der Bundesregierung so schnell wie möglich. Die Rentner, aber auch die Beitragszahler werden Ihnen dafür dankbar sein.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)