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ID0616500800

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Metadaten
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    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
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    4. Frau: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Eilers.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 165. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1972 Inhalt: Überweisung einer Vorlage 9487 A Erweiterung der Tagesordnung 9487 B Amtliche Mitteilungen 9487 B Entwurf eines Gesetzes über die Rückzahlung der einbehaltenen Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner (Beiträge-Rückzahlungsgesetz) (SPD, FDP) (Drucksache VI/2919); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3043), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/3031) — Zweite und dritte Beratung — Härzschel (CDU/CSU) 9488 A Wolf (SPD) 9489 A Schmidt (Kempten) (FDP) 9490 A Entwurf eines Gesetzes zur Förderung sozialer Hilfsdienste (Abg. Horten, Frau Schroeder [Detmold], Frau Stommel, Maucher und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/485) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache M/3028), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache M/2948) — Zweite und dritte Beratung — Horten (CDU/CSU) 9492 A Frau Eilers (SPD) 9493 A Geldner (FDP) 9494 D Maucher (CDU/CSU) 9495 C Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über die weitere Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und des Bundesfernstraßenbaus (Verkehrsfinanzgesetz 1971) (Drucksache VI/3025) Dr. Apel (SPD) 9496 A Krammig (CDU/CSU) 9497 A Ollesch (FDP) 9497 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Dritten Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen (Drucksache VI/3026) Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) 9497 D 9499 C Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 9499 A Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksachen M/2899, zu M/2899, M/3048, zu VI/3048) — Zweite und dritte Beratung — 9499 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1972 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wehrrechtlicher, ersatzdienstrechtlicher und anderer Vorschriften (Drucksache VI/3011) — Erste Beratung — Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 9500 B Damm (CDU/CSU) 9502 A Würtz (SPD) 9507 D Krall (FDP) 9510 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittsätzen und des Einkommensteuergesetzes (Drucksache M/2983) — Erste Beratung — 9511 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Postverwaltungsgesetzes (Abg. Stücklen, Dr. Dollinger, Dr. Riedl [München], Weber [Heidelberg], Leicht, Erhard [Bad Schwalbach], Lemmrich und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache M/3027) — Erste Beratung — 9511 B Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Jugend vor Mediengefahren (Abg. Rollmann, Dr. Arnold, Frau Dr. Henze, Dr. Riedl [München] und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache M/3013) — Erste Beratung —Rollmann (CDU, CSU) 9511 C Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 9513 B Dürr (SPD) 9514 C Dr. Arnold (CDU/CSU) 9516 D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) 9518 B von Hassel, Präsident 9520 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) 9521 C Fiebig (SPD) 9523 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Finanzierung von Interventionskosten auf dem Sektor Fischereierzeugnisse Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung des äußersten Termins für die Feststellung der Notierungen für geschlachtete Schweine nach dem gemeinschaftlichen Handelsklassenschema für Schweinehälften in Italien Verordnung (EWG) des Rates über die Lieferung von Milcherzeugnissen als Nahrungsmittelhilfe Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung von gemeinsamen Vermarktungsnormen für bestimmte gefrorene Seefische Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung von gemeinsamen Vermarktungsnormen für Kalmare, Tintenfische und Kraken (Drucksachen VI/2734, VI/2758, VI/2804, VI/2807, VI/3022) 9523 C Mündlicher Bericht des Innenausschusses über die Vorschläge der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in Italien dienstlich verwendet werden, und eine Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in den Niederlanden dienstlich verwendet werden (Drucksachen VI/2788, VI/3020) 9523 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung über die Übereinkommen Nr. 131 über die Festsetzung von Mindestlöhnen, besonders unter Berücksichtigung der Entwicklungsländer Übereinkommen Nr. 132 über den bezahlten Jahresurlaub (Neufassung von 1970) Empfehlung Nr. 135 betr. die Festsetzung von Mindestlöhnen, besonders unter Berücksichtigung der Entwicklungsländer Empfehlung Nr. 136 betr. Sonderprogramm für die Beschäftigung Jugendlicher zu Entwicklungszwecken (Drucksachen M/2639, M/3024) 9524 A Fragestunde (Drucksache M/3033) Fragen des Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU): Einzelbetriebliches Förderungsprogramm für die Landwirtschaft — Erleichterung der Bedingungen und Vereinfachung des Antragsverfahrens Dr. Griesau, Staatssekretär 9524 C, D, 9525 A, B, C, D, 9526 B Dr. Häfele (CDU/CSU) 9524 D, 9525 A, C, D Dr. Früh (CDU/CSU) 9525 A, D Susset (CDU/CSU) 9526 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1972 III Fragen des Abg. Dr. Früh (CDU/CSU) : Französische Agrarpolitik und Richtlinien zur europäischen Strukturpolitik — Einkommensschwellen des Ertl — Programms Dr. Griesau, Staatssekretär 9526 B, D, 9527 A, B Dr. Früh (CDU/CSU) . 9526 C, 9527 A, B Niegel (CDU/CSU) 9526 D Susset (CDU/CSU) 9527 B Frage des Abg. Susset (CDU/CSU) : Mansholt-Plan und Ende des bäuerlichen Familienbetriebs Dr. Griesau, Staatssekretär 9527 C, D, 9528 A Susset (CDU/CSU) 9527 C, D Dr. Früh (CDU/CSU) 9528 A Frage des Abg. Susset (CDU/CSU) : Entwicklungsfähigkeit von landwirtschaftlichen Betrieben Dr. Griesau, Staatssekretär . 9528 B, C, D Susset (CDU/CSU) 9528 B Niegel (CDU/CSU) 9528 C Dr. Früh (CDU/CSU) 9528 D Fragen des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Verwendung des französischen Begriffs „valeur ajoutée brute" als Entwicklungsmaßstab gegenüber dem Vergleichseinkommen — Übertragung auf deutsche Verhältnisse Dr. Griesau, Staatssekretär 9529 A, B, C Kiechle (CDU/CSU) 9529 B Dr. Früh (CDU/CSU) 9529 C Frage des Abg. Schlaga (SPD) : Kriterien für eine Begnadigung von Strafgefangenen Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 9529 D, 9530 A, B Schlaga (SPD) 9530 A Fragen des Abg. Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) : Äußerung von Prof. Dr. Baumann betr. Umwandlung bestimmter Delikte der Diebstahls-Kleinkriminalität in Ordnungswidrigkeiten Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . 9530 C, 9531 A, B, C, D Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . 9531 A, B, C Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 9531 C Dr. Sperling (SPD) 9531 D Fragen des Abg. Erpenbeck (CDU/CSU) : Mieterhöhungen bei Modernisierung des Althausbesitzes in weißen Kreisen Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 9532 A, B, C, D Erpenbeck (CDU/CSU) 9532 B, C Staak (Hamburg) (SPD) 9532 D Fragen des Abg. Dr. Gradl (CDU/CSU) : Errichtung des Europäischen Patentamts in Berlin Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär 9532 D, 9533 B, C, D, 9534 A, B Dr. Gradl (CDU/CSU) 9533 B, C Hansen (SPD) 9533 D Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 9533 D Dr. Sperling (SPD) 9534 A Dr. Gatzen (CDU/CSU) 9534 B Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 9534 B Frage des Abg. Anbuhl (SPD) : Gründung eines Europäischen Jugendwerks Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 9534 C, D, 9535 A, B Anbuhl (SPD) 9534 C, 9535 A Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 9535 A Fragen der Abg. Frau Huber (SPD) : Kindergeld als Zuwendung zur Minderung der Gesamtbelastung einer Mehrkinderfamilie — Auswirkung dieses Grundsatzes bei Alimentenzahlung Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 9535 B, D, 9536 A, C Frau Huber (SPD) . 9535 C, D, 9536 A, C Nächste Sitzung 9536 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten 9537 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Rollmann (CDU/CSU) betr. Schwierigkeiten der Konservenindustrie durch Einfuhren aus EWG-Ländern 9537 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1972 9487 165. Sitzung Bonn, den 26. Januar 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage i Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich Adams * 28. 1. Dr. Ahrens ** 28. 1. Alber ** 27. 1. Amrehn ** 27. 1. Dr. Arndt (Berlin) 29. 1. Dr. Artzinger 28. 1. Bals ** 27. 1. Bartsch 28. 1. Dr. Barzel 1. 2. Bauer (Würzburg) ** 26. 1. Behrendt * 29. 1. Biechele 28. 1. Blank 5.2. Blumenfeld ** 27. 1. Dasch 5. 2. van Delden 26. 1. Frau Dr. Diemer-Nicolaus ** 27. 1. Dr. Dittrich * 28. 1. Dr. Dollinger 5. 2. Draeger ** 27. 1. von Eckart 14. 2. Dr. Enders ** 27. 1. Dr. Erhard 28. 1. Fellermaier * 28. 1. Fritsch ** 27. 1. Dr. Furler ** 27. 1. Freiherr von und zu Guttenberg 5. 2. Dr. Haack 26. 1. Haar (Stuttgart) 26. 1. Frau Herklotz ** 26. 1. Dr. Hermesdorf (Schleiden) ** 27. 1. Hösl ** 26. 1. Jung ** 27. 1. Kahn-Ackermann ** 27. 1. Dr. h. c. Kiesinger 28. 1. Frau Klee ** 26. 1. Dr. Koch * 26. 1. Lemmrich ** 26. 1. Lenze (Attendorn) ** 27. 1. Dr. Dr. h. c. Löhr * 28. 1. Logemann 29. 1. Memmel * 28. 1. Mick 15. 2. Müller (Aachen-Land) * 28. 1. Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments s* Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Müller (München) ** 27. 1. Pawelczyk ** 26. 1. Pöhler ** 26. 1. Richter ** 26. 1. Dr. Rinderspacher ** 27. 1. Roser ** 27. 1. Dr. Schäfer (Tübingen) 26. 1. Schmidt (Würgendorf) 26. 1. Dr. h. c. Schmücker ** 27. 1. Schulhoff 28. 1. Dr. Schulz (Berlin) ** 27. 1. Dr. Schwörer * 28. 1. Dr. Seume 28. 1. Sieglerschmidt ** 26. 1. Dr. Siemer 28. 1. Frau Dr. Walz ** 27. 1. Dr. Freiherr von Weizsäcker 26. 1. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Griesau vom 26. Januar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache VI/3033 Fragen A 36 und 37) : Ist sich die Bundesregierung bewußt, daß die Schwierigkeiten der deutschen Konservenindustrie zum wenigsten von den Einfuhren aus den Drittländern herrühren, da die von dort eingeführten Obst- und Gemüsekonserven kaum in der EWG hergestellt werden? Rühren die Schwierigkeiten der deutschen Konservenindustrie nicht vielmehr daher, daß diese insbesondere mit den Erbsen-, Bohnen- und Mischgemüsekonserven der französischen, belgischen und holländischen Konservenindustrie nicht konkurrenzfähig ist? Die Bundesregierung hat auf eine Anzahl von Anfragen, betreffend die schwierige Lage der heimischen Konservenindustrie, - u. a. die Anfrage des Herrn Abg. Dr. Jahn am 21. Dezember 1971, die Anfrage des Herrn Abg. Susset am 10. November 1971, die Anfrage des Herrn Abg. Lensing am 5. Juli 1971, wiederholt erklärt, daß die Schwierigkeiten nur EWG-einheitlich gelöst und überwunden werden können. Das gilt sowohl für den innergemeinschaftlichen Warenverkehr als auch für Einfuhren aus dritten Ländern. Die aus dritten Ländern eingeführten Obst- und Gemüsekonserven werden - von wenigen Erzeugnissen abgesehen - in erheblichem Umfange auch in der Gemeinschaft hergestellt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Schwierigkeiten weder allein durch den innergemeinschaftlichen Handel noch allein durch den Handel mit dritten Ländern verursacht werden. Das Angebot insgesamt übersteigt jedoch in der Regel die normalen Absatzmöglichkeiten bei weitem. Dabei ist zu berücksichtigen, daß sowohl Obst- als auch Gemüsekonserven 9538 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1972 vielfältig untereinander und mit einem gleichfalls überreichen Angebot an frischem Obst und Gemüse austauschbar sind. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die deutsche Konservenindustrie bei den genannten Erzeugnissen einem Wettbewerb unter normalen Bedingungen in der Gemeinschaft durchaus gewachsen ist. Es liegen jedoch Anhaltspunkte dafür vor, daß die Wettbewerbsverhältnisse auf diesem Sektor in der Gemeinschaft z. Z. gestört sind. Auf Initiative der Bundesregierung wurde die Kommission deshalb durch den Rat der Agrarminister beauftragt, eine besondere Untersuchung der innergemeinschaftlichen Wettbewerbsbedingungen durchzuführen. Gewisse vorübergehende Auswirkungen dürften sich auch aus den währungspolitischen Entscheidungen ergeben haben. Die Bundesregierung hat deshalb Sondermaßnahmen beschlossen, die auch geeignet sind, die Wettbewerbsverzerrungen in diesem Bereich abzumildern.
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    Rede von Alphons Horten


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Voraussetzungen und Thema des vorliegenden Gesetzentwurfes sind in der ersten Lesung, im Ausschuß und auch im Bericht des Ausschusses so ausführlich behandelt worden, daß ich mich auf einige kurze Bemerkungen beschränken kann. Zunächst möchte ich mit großer Befriedigung feststellen, daß mit diesem Gesetz endlich ein Vorhaben zu Ende gebracht wird, das dieses Hohe Haus nunmehr schon seit der 4. Legislaturperiode, also fast acht Jahre, beschäftigt und das immerhin einen sehr bemerkenswerten Abschluß in der Weise gefunden hat, daß der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung der jetzt hier vorliegenden Vorlage einstimmig zugestimmt hat.
    Es war ein langer, zeitweise schwieriger Weg bis zu diesem nun vorliegenden Ergebnis, das man aber doch als einen echten, gesunden Kompromiß bezeichnen kann. Allerdings ist es leider nicht gelungen, die mit sehr guten Gründen zu vertretende Erhöhung des gesetzlichen Freibetrags für die Anrechnung der Renten in Höhe von 100 DM durchzusetzen. Aber die Anliegen der Initiatoren sind doch im wesentlichen erreicht, nämlich Wegfall der Lohnsteuerkarte und damit auch einer eventuellen steuerlichen Beeinträchtigung des sonstigen Einkommens oder des Einkommens des Ehemanns, Wegfall des Zwangs zur Doppelversicherung, die oft zum Wechsel der Krankenkasse und des Arztes geführt hat, schließlich Freihaltung von der Stellung von Anträgen und allen damit verbundenen Belastungen durch Besuch und Schreibaufwand, die sich in der Praxis als besonders nachteilig erwiesen haben.
    Ich möchte in diesem Zusammenhang übrigens die Erwartung aussprechen, daß das Bundesfinanzministerium den Satz für die Lohnsteuerpauschalierung, der im Laufe der letzten Jahre im Zusammenhang mit den Besprechungen über dieses Gesetz entgegenkommenderweise schon zweimal von ursprünglich 60 DM wöchentlich auf heute 85 DM wöchentlich erhöht worden ist, auch künftig proportional der allgemeinen Einkommensentwicklung anpaßt. Ich hoffe sehr, daß man diesem vernünftigen Anliegen entsprechen kann, da es sinngemäß auf eine maßvolle Dynamisierung hinausläuft, wie Sie, Herr Bundesarbeitsminister, das übrigens auch bei Ihrer Rede zur Einbringung der Rentenreform am 16. Dezember für die Behandlung der Teilzeitbeschäftigung der frühzeitig in den Ruhestand tretenden Arbeitnehmer formuliert haben. Noch besser wäre es natürlich, wenn die kommende Steuerreform die Bedingungen für die Lohnsteuerpauschalierung grundsätzlich regelte, damit die jetzt notwendige jeweilige Neufestsetzung auf dem Verwaltungswege vermieden wird.
    Diese Anpassung an das allgemeine Einkommensniveau darf natürlich nicht dazu führen, daß das Nettoeinkommen der Teilzeitbeschäftigten höher ist als das einer vollbeschäftigten Arbeitskraft, damit da keine Spannungen und Verschiebungen auftreten.
    Für die Krankenhäuser, Altenheime, Jugendheime usw. ist die Übernahme der pauschalierten
    Lohnsteuer sowie der Arbeitnehmeranteil an den Sozialbeiträgen, wie die Praxis zeigt, durchaus zumutbar. Nach den vom Bundesarbeitsministerium bestätigten Grundsätzen sind nämlich bei Ansatz von Nettolöhnen Steuer und Sozialbeitrag nach diesen Nettobeträgen zu berechnen. Der Bruttoaufwand des Arbeitgebers für eine Stunde Teilzeitarbeit bei ungefähr gleichem Nettoeinkommen ist also nicht höher, in der Praxis sogar etwas niedriger als der für eine Stunde normaler Vollzeitarbeit. Das ist ein sehr wichtiger Gesichtspunkt, der den Arbeitgebern klargemacht werden muß.
    Es liegt auf der Hand, daß das vorliegende Gesetz, wie auch in der ersten Lesung sehr deutlich ausgesprochen wurde, selbstverständlich nur eine Voraussetzung schafft, um den sich ständig verschärfenden Mangel an Pflegekräften zu mildern. Die Berichterstatterin, unsere verehrte Kollegin Frau Eilers, hat in ihrem Schriftlichen Bericht eine ganze Reihe im Ausschuß behandelter Maßnahmen aufgezählt, die zusätzlich erforderlich sind, um die Personalnot in den pflegerischen und erzieherischen Berufen wirksam zu beheben, zumal der Bedarf an derartigem Personal, wie die Sozialenquete ja sehr deutlich macht, in den nächsten Jahren noch erheblich wachsen wird. Immerhin ist zu hoffen, daß auch das vorliegende Gesetz schon erhebliche Erleichterungen bringen wird.
    Zahlreiche Zuschriften, die sicherlich alle Mitglieder des Ausschusses erhalten haben, beweisen das große Interesse an der vorgesehenen Regelung und lassen erwarten, daß das Gesetz den angestrebten Zweck schnell und wirksam erreicht: mehr freiwillige Hilfskräfte, um die ausgebildeten Schwestern zu entlasten und freizuhalten für ihre wirklichen Aufgaben, möglichst viele ausgebildete Schwestern, die infolge von Eheschließung für einige Jahre ihren Beruf verlassen haben, aber wieder zurückkommen können, um wenigstens halbtagsweise im Krankenhaus oder sonstwo dienlich zu sein.
    Um dieses Ziel zu erreichen, ist es allerdings erforderlich, daß die Verbände und Organisationen, die sich in dem vom Ausschuß veranstalteten Hearing so überzeugend für das Gesetz ausgesprochen haben, nunmehr auch alles tun, damit die dadurch geschaffenen günstigeren Voraussetzungen bekannt und wirksam genutzt werden. In drei Jahren werden wir dann überprüfen müssen, was auf Grund der vorliegenden Erfahrungen geändert oder noch ergänzt werden soll.
    Natürlich handelt es sich hier nur um einen Teilbereich. Aber dieses neue Gesetz hat doch auch grundsätzliche Bedeutung. Nach langen, oft sehr kontroversen Diskussionen haben wir uns schließlich einstimmig dazu entschlossen, den hohen Grundsatz der Solidarität — alle für einen, einer für alle —, die Grundlage unseres Sozialsystems, in diesem Punkt etwas elastischer zu interpretieren, um damit Hemmnisse zu beseitigen, die bisher offensichtlich die Bereitschaft zur freiwilligen Tätigkeit gemindert haben. Damit wird der Grundsatz anerkannt, daß der Beitrag des einzelnen zur großen Solidarität nicht ausschließlich durch finanzielle



    Horten
    Leistungen erbracht werden muß, sondern auch durch den freiwilligen persönlichen Einsatz in pflegerischer Tätigkeit geleistet werden kann. Und auf diese Ermutigung zu freiwilliger sozialer Hilfstätigkeit kommt sehr viel an, weil sicherlich nur bei Zunahme einer solchen Hilfstätigkeit die steigenden und sich weiter differenzierenden sozialen Anforderungen überhaupt in der Zukunft befriedigend erfüllt werden können.
    Ich möchte deshalb den Mitgliedern des Ausschusses aufrichtig dafür danken, daß sie diesen Gesetzentwurf schließlich einstimmig verabschiedet haben, und ich hoffe sehr, daß dieses Hohe Haus dem Beispiel des Ausschusses folgen wird.

    (Beifall.)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Eilers.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Elfriede Eilers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hauptsinn und -zweck des Gesetzentwurfes zur Förderung der sozialen Hilfsdienste in seiner heute vorliegenden Fassung ist, wenn ich kurz zusammenfassen darf, folgender: Durch bestimmte Vergünstigungen im Rahmen der Sozialversicherung soll die Teilzeitarbeit im sozialen Bereich gefördert werden. Allerdings darf eine bestimmte Verdienstgrenze nicht überschritten werden. Es handelt sich dabei um pflegerische und pädagogische Tätigkeiten in Einrichtungen und Anstalten der Wohlfahrtspflege, der Gesundheits- und Jugendhilfe und in den öffentlichen Krankenhäusern. Durch die im Gesetz geschaffenen Vorteile hofft man, zusätzlich Kräfte — sowohl Fachkräfte wie auch Hilfspersonal — zu gewinnen.
    Um einen Anreiz zur Aufnahme einer Teilzeitarbeit im sozialen Bereich zu bieten, ist man dabei folgende Wege gegangen.
    Erstens. Die im sozialen Hilfsdienst Tätigen können sich auf Antrag von der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen, sofern sie bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind und Leistungen erhalten, die denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind.
    Zweitens. Die Beiträge zur Sozialversicherung und zur Bundesanstalt für Arbeit werden allein vom Arbeitgeber getragen.
    Drittens. Eine weitgehende Steuerfreiheit der Tätigkeit ist denkbar. Das ergibt sich aus generellen steuerlichen Richtlinien für die Teilzeitarbeit. Bei einem wöchentlichen Verdienst bis zu 80 DM ist eine Lohnsteuerpauschalierung möglich, d. h. der Arbeitgeber zahlt in diesem Pauschal-Falle eine Lohnsteuer von 10%. Mithin könnte die Führung einer besonderen Lohnsteuerkarte entfallen, und es erfolgte keine zusätzliche steuerliche Belastung des sonstigen Einkommens, sowohl des eigenen wie desjenigen des Ehemannes.
    In welcher Weise wurde nun der CDU/CSU-Entwurf in den intensiven Ausschußberatungen durch die Anträge der sozial-liberalen Koalition geändert, und wie weit wurde er verbessert, damit eine einheitliche, gemeinschaftliche Verabschiedung im Ausschuß erreicht werden konnte?
    § 3, die Bestimmung über die auf Antrag mögliche Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung, wurde klarer formuliert und sachlich richtiggestellt. Eindeutig ist eine Befreiung nur dann denkbar, wenn einem anderen Versicherungsunternehmen gegenüber ein Anspruch auf Leistungen besteht, die den von der gesetzlichen Krankenversicherung zu gewährenden vergleichbar sind.
    Zu § 7: Der CDU/CSU-Gesetzentwurf sah vor, daß man sich auf Antrag auch von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen konnte. An dieser Bestimmung wurde sowohl von den Regierungsparteien als auch von den Sachverständigen, wie z. B. von denen der freien Wohlfahrtsverbände, heftige Kritik geübt. Es wurde die Gefahr gesehen, daß aus Unkenntnis über die Folgen eines solchen Antrags, der sehr schnell gestellt ist, hinterher Nachteile entstehen könnten. Das würde unseren mühsamen Versuchen widersprechen, eine Verbesserung der eigenständigen sozialen Sicherung der Frau zu erreichen. Durch die Teilzeitbeschäftigung bietet sich doch gerade für manche Frauen die Möglichkeit, eigene Versicherungsansprüche auszubauen oder sie erst einmal zu erwerben.
    Es konnte eine positive Neufassung des Paragraphen erreicht werden. Nach der jetzt vorgesehenen Regelung gibt es keinen Ausschluß von der gesetzlichen Rentenversicherung mehr. Die Beiträge werden in voller Höhe vom Arbeitgeber allein getragen. Die Beitragshälfte, die dem Anteil des Arbeitnehmers entsprechen würde, wird bei der Rentenberechnung dann fiktiv als sein rentenversichertes Entgelt mit berücksichtigt, damit Nachteile ausgeschlossen werden.
    Zu § 9: Als weitere Vergünstigung für die im sozialen Hilfsdienst Tätigen war ursprünglich von der CDU/CSU die Einführung eines Freibetrages von 100 DM vorgesehen worden. Dieser Betrag sollte bei der Feststellung von Einkommen aus sonstigen Versorgungsbezügen, etwa von Leistungen aus dem Beamtenrecht oder der Kriegsopferversorgung, unberücksichtigt bleiben, also nicht angerechnet werden. Dieser Paragraph wurde in den Ausschußsitzungen eingehend diskutiert. Auf Grund größerer Bedenken auch der beteiligten Ministerien wurde er schließlich gestrichen. Eine solche Regelung wäre nämlich ein schwerwiegender Einbruch in die Anrechnungsvorschriften des öffentlichen Leistungssystems gewesen. Auch hätte diese einseitige Begünstigung einer bestimmten Personengruppe unter Umständen weitere Ausnahmeregelungen präjudiziert.
    Ferner werden die arbeitsfähigen und arbeitswilligen Kriegerwitwen und Lastenausgleichsempfänger, für die diese Regelung wohl vor allem gedacht war, wie wir alle mit jedem Jahr älter, und daher wird auch ihre Zahl ständig kleiner. Ihr Durchschnittsalter beträgt jetzt schon 64,2 Jahre. — Es hätte Rechtsprobleme dort gegeben, wo der Anspruch auf eine Rente davon abhängt, daß das



    Frau Eilers
    Arbeitseinkommen einen bestimmten Betrag nicht
    übersteigt, z. B. beim vorgezogenen Altersruhegeld.
    § 8 des Gesetzentwurfes sah vor, daß es eine generelle Möglichkeit der Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung für alle Hinterbliebenen von Beamten, Ruhegeldempfängern usw. geben sollte. Auf Antrag der SPD und der FDP wurde dieser Paragraph gestrichen, weil hier im Vorgriff ein Problem gelöst worden wäre, das erst im größeren Rahmen der Weiterentwicklung der Krankenversicherung geklärt werden muß. Eine solche Bevorzugung der Hinterbliebenen von Beamten gegenüber den Hinterbliebenen von Angestellten und Arbeitern hätte darüber hinaus eventuell schwerwiegende Folgen für das Arbeitsklima haben können.
    Das Gesetz soll nun gemäß § 11 drei Jahre in Kraft bleiben. Dann können die bis zu diesem Zeitpunkt gesammelten Erfahrungen ausgewertet werden, und es wird sich zeigen, ob das Gesetz so weitergeführt werden sollte oder ob es einer Revision bedarf. Obwohl das Gesetz in wesentlichen Bestimmungen so umgestaltet wurde, daß es den Vorstellungen der sozial-liberalen Koalition entsprach und im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung einstimmig verabschiedet werden konnte, ist doch nicht zu übersehen, daß noch gewisse Bedenken bestehengeblieben sind.
    Die CDU/CSU sieht ein bisher noch nicht ausgeschöpftes Arbeitskräftereservoir für Tätigkeiten in sozialen Bereichen in der großen Gruppe älterer und alleinstehender Frauen. Es fragt sich jedoch, ob dieser Kreis der Schwere der Aufgaben heute überhaupt noch gewachsen ist.
    Sofern an Mütter gedacht wird, deren Kinder dem Elternhaus entwachsen sind und die durch die Vergünstigungen dieses Gesetzes wieder für das Berufsleben zurückgewonnen werden sollen, so ist auf die zum 1. Oktober 1970 erfolgte Änderung des Bundesangestelltentarifs für das Krankenhauspflegepersonal hinzuweisen. Neben einer pauschalen Erhöhung der Bezüge gab es strukturelle Verbesserungen, die sich besonders positiv für die Personen auswirken, die nach längerer Berufsunterbrechung wieder arbeiten: Die Gehaltsklasse richtet sich jetzt nicht mehr nach Berufsjahren, sondern nach dem Alter. Des weiteren sind die Aufstiegsmöglichkeiten wesentlich verbessert worden. Somit ist eine der Forderungen der CDU/CSU, nämlich das Einkommen der pflegerisch und erzieherisch Tätigen zu erhöhen, weitgehend erfüllt.
    Es ist auch nicht auszuschließen, daß das Pflege- und Betreuungspersonal, das zur Zeit ganz- oder halbtags arbeitet, auf die steuermäßig und sozialversicherungsrechtlich begünstigte stundenweise Teilzeitbeschäftigung umsteigt. Das Gesetz würde dann ungewollt die Personalnot noch erhöhen.
    Durch die Schaffung unterschiedlich behandelter Arbeitskräfte könnte sich darüber hinaus eventuell auch der Arbeitsfrieden weniger harmonisch gestalten.
    Als Sozialhilfsdienste gelten pflegerische und erzieherische Tätigkeiten. In der Hauswirtschaft Beschäftigte und mit Verwaltungsaufgaben Betraute erfüllen aber für den Ablauf des Arbeitsprozesses in den sozialen Einrichtungen ebenfalls sehr wichtige Funktionen. Auch hier könnte es Spannungen geben, wenn sie nicht von diesem Gesetz erfaßt würden.
    Um die Vergünstigungen des Gesetzes in Anspruch nehmen zu können, ist eine obere Verdienstgrenze vorgesehen. Obwohl durch die Koppelung an die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung die Anpassung an die allgemeine Lohnentwicklung gewährleistet ist, ist das Maximaleinkommen jedoch sehr gering. Der maximale Stundenlohn beträgt zur Zeit 5,25 DM, der maximale Monatslohn 420,— DM. Bei Höchstlohn darf also auch eine Arbeitszeit von 80 Stunden im Monat nicht überschritten werden. Mit diesen Verdienstmöglichkeiten können Fachkräfte wohl nur schwer gewonnen werden. Der Bedarf an sozial geschultem Fachpersonal ist aber heute größer als der an ungelernten Hilfskräften.
    Es muß sich also zeigen, ob das Gesetz alle Hoffnungen erfüllen wird und die richtigen Mittel und Wege bereitstellt, um die personelle Notsituation in unseren sozialen Einrichtungen beheben zu können. Allein auf das Gesetz kann man sich ganz gewiß nicht verlassen. Ich glaube, daß — genau wie Kollege Horten eben schon sagte — mit Nachdruck auf den in dem Schriftlichen Bericht niedergelegten Katalog aufmerksam gemacht werden muß, der auf eine Vielzahl aufeinander abgestimmter und sich ergänzender Maßnahmen hinweist, um der personellen Not in den sozialen Einrichtungen besser begegnen zu können. Wenn wir beides miteinander sehen — dieses Gesetz zur Förderung sozialer Hilfsdienste, von dem wir trotz all der Bedenken, die ich noch einmal aufgezeigt habe, eine Initialzündung erhoffen, und die Verwirklichung der in dem Katalog niedergelegten Aufgaben, die noch zu erfüllen sind —, hoffen wir endlich zu einer Erleichterung der personellen Situation in den sozialen Einrichtungen im Dienste aller Bevölkerungsschichten zu kommen.

    (Beifall.)