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    Deutscher Bundestag 160. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. Dezember 1971 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 9233 A Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz) (Drucksache VI/2916) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Rückzahlung der einbehaltenen Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner (Beiträge-Rückzahlungsgesetz) (SPD, FDP) (Drucksache VI/2919) — Erste Beratung — Arendt, Bundesminister 9233 B Geiger (SPD) 9237 D Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . 9240 B Dr. Schellenberg (SPD) . 9244 D, 9300 D Spitzmüller (FDP) . . . . . . 9252 C Geisenhofer (CDU/CSU) 9258 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 9261 B Frau Schlei (SPD) . . . . . . 9264 B Frau Kalinke (CDU/CSU) . . . 9266 A Frau Funcke (FDP) . . . . . . 9271 B Killat-von Coreth (SPD) 9287 D Dr. Kreile (CDU/CSU) 9290 B Geldner (FDP) . . . . . . . 9292 A Bredl (SPD) 9294 B Härzschel (CDU/CSU) 9296 A Koenig (SPD) 9298 A Ruf (CDU/CSU) . . . .. . . . 9300 B Fragestunde (Drucksache VI/2938) Fragen des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Vorwurf des Staatssekretärs Ahlers bezüglich der „Staatsferne" der Deutschen Welle Ahlers, Staatssekretär 9272 D, 9273 A, B, C, D, 9274 A, B Rollmann (CDU/CSU) . . . . 9273 B, C, D Dr. Wulff (CDU/CSU) . . 9274 A Matthöfer (SPD) 9274 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 9274 B Frage des Abg. Heyen (SPD) : Bearbeitung der Anträge auf Wohngeld mit EDV-Anlagen Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 9274 D, 9275 A Heyen (SPD) 9275 A II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Dezember 1971 Fragen des Abg. Brandt (Grolsheim) (SPD) : Zahlung von Kautionen beim Abschluß von Mietverträgen — gesetzliche Begrenzung und Verzinsung Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . 9275 B, D, 9276 A, B Brandt (Grolsheim) (SPD) . . . 9275 B, D, 9276 A, B Fragen des Abg. Staak (Hamburg) (SPD) : Koordinierung der Verwendung öffentlicher Mittel für die Bauforschung zwischen Bund und Ländern Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . 9276 C, D, 9277 A, B Staak (Hamburg) (SPD) . 9276 D, 9277 A Heyen (SPD) 9277 B Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . 9277 B, C Josten (CDU/CSU) . . . . . . 9277 B, C Fragen des Abg. Henke (SPD) : Mittel für die Bauforschung in den Haushalten des Bundes und der Länder — Beteiligung der Bauwirtschaft an den Aufwendungen für die Bauforschung Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . 9277 D, 9278 A, B, C, D Henke (SPD) . . . . 9277 D, 9278 A, D Josten (CDU/CSU) 9278 B Dr. Ahrens (SPD) . . . . . . 9278 B Fragen des Abg. Dr. Wulff (CDU/CSU) : Einfluß der konjunkturpolitischen Entwicklung auf Kosten- und Arbeitsmarktsituation arbeitsintensiver Betriebe — Förderung der Zusammenarbeit deutscher Industrieunternehmen mit Firmen in Entwicklungsländern Frau Freyh, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 9279 A, C, D Dr. Wulff (CDU/CSU) 9279 C Josten (CDU/CSU) 9279 D Fragen des Abg. Geisenhofer (CDU/CSU) : Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts betr. Lohnfortzahlung und Krankengeld für werdende Mütter Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 9280 A Frage des Abg. Geisenhofer (CDU/CSU) : Gewährung eines Pflegegeldes bei Erkrankung von Kindern alleinstehender berufstätiger Frauen Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 9280 B Frage des Abg. Pohlmann (CDU/CSU) : Gewährung von Arbeitslosenunterstützung für mittelbar von Arbeitskämpfen betroffene Arbeitnehmer Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 9280 C, 9281 A, B Müller (Berlin) (CDU/CSU) 9280 D, 9281 A Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 9281 A Fragen des Abg. Müller (Berlin) (CDU/ CSU) : Beiträge der freiwilligen Mitglieder der AOK Berlin mit einem Einkommen über der Krankenversicherungspflichtgrenze — andere Beitragsgestaltung als im übrigen Bundesgebiet Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . 9281 C, D, 9282 A, B Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 9281 C, D, 9282 A Frau Kalinke (CDU/CSU) . . . 9282 A, B Fragen des Abg. Varelmann (CDU/CSU) : Erhebung von Gebühren für Kurse zur beruflichen Weiterbildung und Zahlung von individuellen Beihilfen seitens der Bundesanstalt für Arbeit — negative Auswirkungen für dünn besiedelte Gebiete Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . 9282 C, 9283 A, B, C Varelmann (CDU/CSU . . . 9283 A, B, C Niegel (CDU/CSU) 9283 C Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Beibehaltung des Währungsausgleichs Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . 9283 D, 9284 B, C, D Niegel (CDU/CSU) 9284 B, C Struve (CDU/CSU) 9284 C Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Vorschlag des Europäischen Parlaments betr. Anhebung der Agrarpreise Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 9285 A, B, C Niegel (CDU/CSU) 9285 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Dezember 1971 III Fragen des Abg. Susset (CDU/CSU) : Darstellung der Einkommenslage in der Broschüre „Landwirtschaft im Umbruch" — Veröffentlichung von Zahlenmaterial über Preise, Kosten, Wertschöpfung und Einkommen für das Wirtschaftsjahr 1970/71 Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 9285 C, 9286 A, B, C, D, 9287 A Susset (CDU/CSU) . 9286 A, C, D, 9287 A Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 9286 B Frage des Abg. Burger (CDU/CSU) : Gewährung einer zusätzlichen Liquiditätshilfe für Grönlandbetriebe im Haushalt 1972 — finanzielle Tragbarkeit von Investitionen für Stallbauten Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 9287 B, C Burger (CDU/CSU) 9287 C Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses betr. zusätzliche Ausgaben für den Ausbau und Neubau von Hochschulen und von Einrichtungen der wissenschaftlichen Forschung und Ausbildung außerhalb der Hochschulen im Haushaltsjahr 1971 (Drucksachen VI/2946, VI/2963) . . 9301 A Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksachen VI/2899, zu VI/2899) — Erste Beratung — 9301 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Juli 1971 zur Verlängerung des Abkommens vom 21. Mai 1965 über den Handelsverkehr und die technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits (Drucksache VI/2913) — Erste Beratung — 9301 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit über die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten der Arzneimittelherstellung eine Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die selbständigen Tätigkeiten der Arzneimittelherstellung eine Richtlinie über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten des Großhandels mit Arzneimitteln und der Vermittler in Handel und Industrie auf dem Gebiet der Arzneimittel eine Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die selbständigen Tätigkeiten — des Großhandels mit Arzneimitteln — der Vermittler in Handel und Industrie, die für ihre Tätigkeiten über einen Vorrat an Arzneimitteln verfügen eine Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die selbständigen Tätigkeiten des Kleinvertriebs von Arzneimitteln eine Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise des Apothekers eine Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die selbständigen Tätigkeiten des Apothekers (Drucksachen V/4013, VI/2839) . . . . . 9301 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung über den Entwurf der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates über die Durchführung der Verordnung Nr. 1408/71 EWG vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (Drucksachen VI/2530, VI/2894) . 9301 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates über die Festlegung von Höchstgehalten an unerwünschten Stoffen und Erzeugnissen in Futtermitteln eine Verordnung des Rates über den Verkehr mit Futtermitteln (Drucksachen VI/1854, VI/2901) . . . . 9302 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der Voraussetzungen für die IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Dezember 1971 Anwendung der Schutzmaßnahmen auf dem Sektor Milch- und Milcherzeugnisse eine Verordnung (EWG) des Rates über die im Falle von Versorgungsschwierigkeiten auf dem Sektor Milch und Milcherzeugnisse anzuwendenden Grundregeln eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1171/71 durch eine zusätzliche Befreiung von der Verpflichtung, die Nebenerzeugnisse der Weinbereitung zu destillieren (Drucksachen VI/2605, VI/2606, VI/2902) 9302 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über Vorschläge der EG- Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für andere Gewebe aus Baumwolle, der Tarifnummer 55.09 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Israel eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Baumwollgarne, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Tarifnummer 55.05 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Malta eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für synthetische und künstliche Spinnfasern, der Tarifnummer 56.04 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Malta eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Oberbekleidung, der Tarifnummer 60.05 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Malta eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Oberbekleidung, für Männer und Knaben, der Tarifnummer 61.01 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Malta eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für getrocknete Feigen, in unmittelbaren Umschließungen, mit einem Gewicht des Inhalts von 15 kg oder weniger, der Tarifnummer ex 08.03 B des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Spanien eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für getrocknete Weintrauben, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 15 kg oder weniger, der Tarifnummer 08.04 B I des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Spanien eine Verordnung (EWG) . des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für andere Gewebe aus Baumwolle, der Tarifnummer 55.09 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Spanien eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte in Spanien raffinierte Erdölerzeugnisse des Kapitels 27 des Gemeinsamen Zolltarifs eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Grège, weder gedreht noch gezwirnt, der Tarifnummer 50.02 des Gemeinsamen Zolltarifs eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Garne, ganz aus Seide, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Tarifnummer ex 50.04 des Gemeinsamen Zolltarifs eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Garne, ganz aus Schappeseide, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Tarifnummer ex 50.05 des Gemeinsamen Zolltarifs eine Verordnung (EWG) des Rates zur zeitweiligen Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für Balsamterpentinöl der Tarifstelle 38.07 A und für Kolophonium der Tarifstelle 38.08 A eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines zusätzlichen Gemeinschaftszollkontingents (für das Jahr 1971) für Zeitungsdruckpapier der Tarifstelle 48.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines zusätzlichen Gemeinschaftszollkontingents (für das Jahr 1971) für Ferrosilizium der Tarifstelle 73.02 C des Gemeinsamen Zolltarifs eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwal- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Dezember 1971 V tung eines zusätzlichen Gemeinschaftszollkontingents (für das Jahr 1971) für Ferrosiliziummangan der Tarifstelle 73.02 D des Gemeinsamen Zolltarifs eine Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines zusätzlichen Gemeinschaftszollkontingents (für das Jahr 1971) für Ferrochrom, mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,10 Gewichtshundertteilen oder weniger und an Chrom von mehr als 30 bis 90 Gewichtshundertteilen (hochraffiniertes Ferrochrom), der Tarifstelle ex 73.02 E I des Gemeinsamen Zolltarifs (Drucksachen VI/2715, VI/2717, VI/2718, VI/2735, VI/2805, VI/2806, VI/2933) . . . 9302 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG- Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Ausdehnung des Anhangs der Verordnung (EWG) Nr. 109/70 des Rates vom 19. Dezember 1969 zur Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die Einfuhr aus Staatshandelsländern auf weitere Einfuhren eine Verordnung (EWG) des Rates über das Warenverzeichnis für die Statistik des Außenhandels der Gemeinschaft und des Handels zwischen ihren Mitgliedstaaten (NIMEXE) eine Richtlinie des Rates (EWG) zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Längenmaße eine Richtlinie (EWG) des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bescheinigungen und Kennzeichnungen für Drahtseile, Ketten, Haken und deren Zubehör (Drucksachen VI/2393, VI/2519, VI/2570, VI/2572, VI/2934) 9303 B Sammelübersichten 31 und 32 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksachen VI/2917, VI/2940) Frau Berger (CDU/CSU) 9303 D Nächste Sitzung 9305 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 9307 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Haftung der öffentlichen Hand auf dem Gebiet des Straßenverkehrs für Handlungen seiner Beamten . 9307 D Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Bauer (Würzburg) (SPD) betr. Vorbehalt bei der Ratifizierung des Wiener Übereinkommens über Straßenverkehrszeichen — Kosten der Aufstellung neuer Hinweisschilder . . . . . 9308 A Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Gallus (FDP) betr. Vorkommnisse bei der Marketing-Gesellschaft CMA — sinnvollerer Einsatz der von der öffentlichen Hand und der Landwirtschaft aufgebrachten Gelder . . . . 9308 B Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) betr. Auffassung der Bundesregierung bezüglich der beschleunigten Produktionsaufgabe in allen weniger ertragreichen Gebieten . . . . . 9308 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Dezember 1971 9233 160. Sitzung Bonn, den 16. Dezember 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 155. Sitzung, Seite 8940 D, Zeile 15, statt „gymnologischen" : „limnologischen" . Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 17. 12. Adams * 17. 12. Dr. Aigner * 17. 12. Alber ' 17. 12. Amrehn 17. 12. Dr. Arndt (Berlin) * 17. 12. Dr. Artzinger * 17. 12. Bartsch 18. 12. Dr. Barzel 16. 12. Bauer (Würzburg) ** 17. 12. Dr. Beermann 15. 1. 1972 Behrendt * 17. 12. Berlin 17. 12. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 17. 12. Blank 18. 12. Blumenfeld ** 18. 12. Dr. Böhme 17. 12. Borm * 17. 12. Dr. Burgbacher * 17. 12. Dasch 18. 12. Frau Dr. Diemer-Nicolaus ** 18. 12. Dr. Dittrich * 17. 12. Dr. Enders ** 17. 12. Faller 18. 12. Fellermaier * 17. 12. Dr. Fischer 17. 12. Flämig* 17. 12. Franke (Osnabrück) 17. 12. Dr. Furler * 17. 12. Gerlach (Emsland) * 17. 12. Gewandt 17. 12. Dr. Giulini 17. 12. Freiherr von und zu Guttenberg 18. 12. Dr. Hauser (Sasbach) 17. 12. Dr. Hellige 17. 12. Frau Jacobi (Marl) 18. 12. Dr. Jahn (Braunschweig) * 17. 12. Kahn-Ackermann ** 18. 12. Katzer 17. 12. Dr. Kempfler 17. 12. Frau Klee ** 18. 12. Klinker * 17. 12. Dr. Koch * 17. 12. Kriedemann * 17. 12. Lange * 17. 12. Lautenschlager * 17. 12. Dr. Dr. h. c. Löhr * 17. 12. Looft 17. 12. Lücker (München) * 17. 12. Meister * 17. 12. Memmel * 17. 12. Moersch 16. 12. *Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Müller (Aachen-Land) * 17. 12. Frau Dr. Orth * 17. 12. Ott 17. 12. Pöhler ** 18. 12. Dr. Reischl * 17. 12. Richarts * 17. 12. Riedel (Frankfurt) * 17. 12. Dr. Schachtschabel 19. 12. Schneider (Königswinter) 16. 12. Schoettle 17. 12. Schulhoff 17. 12. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 17. 12. Schwabe * 17. 12. Dr. Schwörer * 17. 12. Seefeld * 17. 12. Springorum * 17. 12. Dr. Starke (Franken) * 17. 12. Wehner 18. 12. Werner * 17. 12. Wolfram * 17. 12. Baron von Wrangel 17. 12. Zink 16. 12. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 16. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/2938 Frage A 1) : Welche Schritte gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um künftig zu vermeiden, daß die öffentliche Hand über das Amtshaftungsprinzip (I 839 BGB, Art. 34 GG) auf dem Gebiete des Straßenverkehrs die Haftung für Schäden, deren Ursache in Handlungen seiner Beamten liegt, je nach Ausgestaltung der einschlägigen Bundes- und Landesgesetze ablehnen oder nicht ablehnen kann mit der Konsequenz, daß der Geschädigte u. U. leer ausgeht? Nach den geltenden Vorschriften über die Amtshaftung (§ 839 BGB, Art. 34 GG), die auch bei Unfällen im Straßenverkehr Anwendung finden können, haftet der Staat unter bestimmten Voraussetzungen nur, wenn der Geschädigte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag. Diese Subsidiaritätsklausel bewirkt aber nicht, daß der Geschädigte „leer ausgeht". Sie hat nur zur Folge, daß Schäden, die sowohl von einem Beamten als auch von einem Nichtbeamten verursacht werden, der Nichtbeamte in voller Höhe zu ersetzen hat. Diese Rechtslage wird vor allem dann, wenn das Verschulden des Beamten überwiegt, als nicht befriedigend empfunden. Im Rahmen der Reform des Staatshaftungsrechts, die eine besondere Kommission zur Zeit vorbereitet, wird daher erwogen, die Subsidiaritätsklausel zu beseitigen oder wenigstens einzuschränken. Gesetzentwürfe können in dieser Legislaturperiode jedoch nicht mehr vorgelegt werden. Ein weiteres Problem der Staatshaftung im Bereich des Straßenverkehrs betrifft Unfälle, die durch 9308 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Dezember 1971 das technische Versagen von Verkehrseinrichtungen, z. B. von Ampelanlagen, verursacht werden, ohne daß ein Beamter schuldhaft gehandelt hat. Die Frage, ob für derartige, nach den bisherigen Beobachtungen offenbar seltene Fälle eine öffentlich-rechtliche Gefährdungshaftung eingeführt werden soll, wird ebenfalls im Rahmen der Reform des Staatshaftungsrechts geprüft. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. Dezember 1971 auf die mündlichen Fragen des Abgeordneten Bauer (Würzburg) (SPD) (Drucksache VI/2938 Fragen A 17 und 18) : Ist die Bundesregierung geneigt, vor der endgültigen Ratifizierungsprozedur des „Wiener Übereinkommens über Straßenverkehrszeichen" vom 8. November 1968 und des europäischen Zusatzübereinkommens wegen der in der StraßenverkehrsOrdnung vom 1. März 1971 in Kraft getretenen Regelung betr. „Zeichen Nr. 311" — Ersatz des bisher am Ausgang des letztdurchfahrenen Orts die nächste Gemeinde und die Distanz zwischen beiden anzeigenden Schildes durch ein neues Schild mit Angabe des rot durchstrichenen verlassenen Orts — einen Vorbehalt im Sinn einer Lösungsmöglichkeit nach der seitherigen Regelung oder zumindest nach Maßgabe der in der Schweiz bzw. in Österreich bisher üblichen Beschilderung zu machen? Ist die Meldung zutreffend, derzufolge die im Vollzug der erwähnten Aufstellung neuer Hinweisschilder erforderlichen Änderungen 25 000 Ortschaften im Bundesgebiet betreffen und 100 Millionen DM an Kosten bedingen? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, insoweit einen Vorbehalt bei der Ratifizierung des Wiener Übereinkommens über Straßenverkehrszeichen zu machen. Die internationale Vereinheitlichung aller Verkehrszeichen ist wegen des bei uns außerordentlich starken grenzüberschreitenden Verkehrs besonders wichtig. Wo notwendig, kann durch einen Wegweiser auf die nächste Ortschaft hingewiesen werden. Die Angabe in Ihrer zweiten Frage trifft nicht zu. Die Kosten für die Umstellung betragen nicht 100 Millionen DM, sondern dürften bei etwa 2,5 Millionen DM liegen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 16. Dezember 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gallus (FDP) (Drucksache VI/2938 Fragen A 67 und 68) : Sind der Bundesregierung die in der Presse geschilderten Vorkommnisse bei der vom Marktstrukturfonds finanzierten Marketing-Gesellschift CEMA bekannt? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit in der Zukunft die von der öffentlichen Hand und der Landwirtschaft nach Gesetz aufgebrachten Gelder sinnvoller eingesetzt werden? Der Bundesregierung sind Vorkommnisse innerhalb der Centralen Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH — CMA —, die in verschiedenen Presseberichten angesprochen wurden, bekannt. Bei der Beratung der von der Bundesregierung vorgelegten Novelle zur Änderung des Absatzfondsgesetzes steht eine Verstärkung der Kontrollfunktion des Absatzfonds gegenüber der CMA zur Diskussion. Ich habe im Ernährungsausschuß zu der Problematik Stellung genommen. Den Antrag der Koalitionsfraktionen sehe ich als eine brauchbare Grundlage an. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 16. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/ CSU) (Drucksache VI/2938 Frage A 81): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß das ökonomische Verhalten der Landwirte bei gegebenen Preis/Kostenverhältnissen zur beschleunigten Produktionsaufgabe in allen weniger ertragsreichen Gebieten, wie Mittelgebirgslagen, führen soll? Nein, Herr Kollege Schulte, die Bundesregierung ist nicht der Auffassung. Sie begrüßt es, wenn das Verhalten der Landwirte auch von ökonomischen Kriterien beeinflußt wird. Die Entscheidung über eine Produktionsaufgabe aufgrund einer längerfristigen ungünstigen ökonomischen Situation des Betriebes liegt jedoch allein beim Betriebsleiter. Die Bundesregierung sieht ihre Aufgabe gegenüber solchen Betrieben, deren Weiterführung problematisch erscheint, darin, den Betriebsleiter und seine Familie bei der Überwindung der bestehenden Schwierigkeiten zu unterstützen. Dazu dient u. a. das soziale Ergänzungsprogramm. Daneben bietet die Bundesregierung über das Einzelbetriebliche Förderungsprogramm den entwicklungsfähigen Betrieben umfassende Hilfen an, die dazu beitragen sollen, den Betrieb erst garnicht in Schwierigkeiten kommen zu lassen. Für ertragsschwache Gebiete und für Grünlandbetriebe gelten dabei besonders günstige Förderungsbedingungen.
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    Rede von Adolf Müller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich spreche heute im Namen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion an Stelle meines Freundes Hans Katzer, der wegen einer Erkrankung, die Folge einer Kriegsverletzung ist, heute nicht anwesend sein kann.
    Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung ist ein weiterer Schritt in dem breiten und vielfältigen Bemühen verantwortlicher politischer Kräfte um den Ausbau und die Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Bundesregierung hat verschiedene zur Lösung anstehende Fragen in einem Gesetzentwurf zusammengefaßt. Daß dieser Gesetzentwurf nicht alle aktuellen Fragen der Rentenversicherung behandelt, zeigt die erstaunliche Tatsache, daß die Fraktionen von SPD und FDP während des laufenden parlamentarischen Verfahrens einen zusätzlichen Gesetzentwurf eingebracht haben, der heute ebenfalls zur Debatte steht.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Um die Initiative des Hauses zu dokumentieren! — Lachen bei der CDU/CSU.)

    — Ich komme gleich darauf zurück, Herr Kollege Schellenberg.
    Ich weise in diesem Zusammenhang ferner auf den Bericht der Bundesregierung zur Frage der Rentenversicherung vom 31. August 1970 hin. In diesem Bericht sind nicht weniger als 130 Wünsche zur Änderung unseres Rentenversicherungsrechtes enthalten. Das ist ein eigenartiges Verfahren, daß die Bundesregierung mit Ausnahme der fünf Punkte ihres Gesetzentwurfs keinen dieser 130 Vorschläge aufgegriffen hat. Sind Härten etwa weniger änderungsbedürftig, wenn sie nur eine kleine Personenzahl treffen? Es wäre Aufgabe der Bundesregierung gewesen, auf der Grundlage des Härteberichts in Gesetzesform eine Änderung derjenigen Punkte vorzuschlagen, die vordringlich revisionsbedürftig und finanziell vertretbar sind.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Das ist eine Aufgabe des Hauses, nachdem die Bundesregierung berichtet hat!)

    — Eine derartige Detailarbeit ist eigentlich nicht Aufgabe des Parlaments.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Da die Bundesregierung hier gepaßt hat, Herr Kollege Schellenberg, wird sich nun der federführende Ausschuß dieser Aufgabe dennoch unterziehen müssen. Wir werden dafür sorgen, daß in den zu verabschiedenden Gesetzen die dringendsten Härten berücksichtigt werden. Eine gerechte Bewertung der Zeiten von Kriegsdienst und Kriegsgefangenschaft nenne ich dabei an vorderster Stelle.
    Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält Punkte, in denen das grundsätzliche Wollen der drei Parteien in die gleiche Richtung geht. Diese Punkte bieten sich von vornherein für eine gegenseitige Verständigung an. Ich erwähne hier zunächst die Öffnung der gesetzlichen Rentenversicherung für Selbständige. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat hierzu im Frühjahr dieses Jahres einen wohlüberlegten Gesetzentwurf eingebracht, der auch bereits in erster Lesung in diesem Hause behandelt wurde. Dieser Gesetzentwurf hat auf populäre Effekthascherei verzichtet und den Selbständigen deutlich gesagt, daß eine angemessene Rente nur bei der Zahlung einkommensgerechter Beiträge erwartet werden kann.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wir vermerken mit Genugtuung, daß sich in diesem
    Punkte die ursprünglichen Vorstellungen des Bun-
    Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Dezember 1971 9241
    Müller (Remscheid)

    desarbeitsministers in Richtung auf unser Konzept verändert haben.

    (Abg. Müller [Berlin] : Aber ungenügend!)

    Ich bin zuversichtlich, daß der jetzt vorliegende Kenntnisstand der Regierung noch nicht das letzte Wort verantwortlicher Sozialpolitiker sein wird. Die Bundesregierung sollte es begrüßen, daß sich die Opposition gerade diesen Punkt nicht leicht gemacht und darauf verzichtet hat, einen Vorschlag zu bringen, der niemandem wehtut, aber dann auch keine ausreichende Sicherung enthält. Wir haben beispielsweise Fragen der Alterssicherung der älteren Selbständigen angepackt, die im Entwurf der Bundesregierung praktisch überhaupt nicht gelöst werden.
    Übereinstimmung sollte sich im weiteren Verlauf der Beratungen auch erzielen lassen über eine gezielte Verbesserung bei bisher benachteiligten Kleinrentnern. Auch dazu haben wir diesem Haus einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Anhebung unterbezahlter Zeiten vorsieht. Daß die CDU/CSU diesen Weg beschreiten will, war seit der Klausurtagung der Sozialpolitiker meiner Fraktion im Januar 1970 bekannt. Hans Katzer hat unseren Gesetzentwurf bereits bei der ersten Debatte über die inneren Reformen im März dieses Jahres angekündigt. Ein Gesamtkonzept der SPD-Bundestagsfraktion ebenfalls vom März 1971 enthält dagegen für Kleinrentner nichts. Ich sage das hier deshalb, weil der Herr Bundesarbeitsminister vor kurzem an dieser Stelle höchst überflüssige und unzutreffende Bemerkungen über die Urheberfrage gemacht hat.

    (Abg. Urbaniak: Die macht er nie!)

    Das mußte zurechtgerückt werden. Im übrigen aber sollten wir die Debatte nach vorne führen, wobei die in vielem besseren Regelungen des Gesetzentwurfes der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in die Diskussion einbezogen werden müssen. Mein Fraktionskollege Geisenhofer wird dazu im einzelnen Stellung nehmen.
    Keine Lösung enthält der Regierungsentwurf für die anstehenden Probleme der sozialen Sicherung der Frau. Statt echter Reform werden hier von der Regierung Hoffnungen erweckt, die sich nicht erfüllen werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wie in der Vergangenheit, so muß auch in der Zukunft Nüchternheit und Wahrheit der Regierenden bei der Sicherung des Alters Fundament des Handelns sein.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Der Regierungsentwurf beschränkt sich unter dem hochtrabenden Titel „Öffnung der Rentenversicherung für Frauen" auf eine Erleichterung der freiwilligen Weiterversicherung. Eine solche freiwillige Weiterversicherung ist bisher erst nach einer Pflichtversicherungszeit von fünf Jahren möglich.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Woran Sie nichts ändern wollen, nicht?)

    — Wir stimmen dieser Erweiterung der Zugangsmöglichkeiten, Herr Kollege Schellenberg, zur freiwilligen Weiterversicherung der Frauen zu.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Sie hätten man einen Gesetzentwurf darüber einbringen sollen! — Gegenrufe von der CDU/CSU.)

    — Herr Kollege Schellenberg, wir können Ihnen doch nicht die ganze Arbeit abnehmen!

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU. — Lachen bei Abgeordneten der SPD.)

    Aber natürlich, meine Damen und Herren, ist damit keine eigenständige Alterssicherung der Hausfrau geschaffen.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Denn welcher Familienhaushalt kann die notwendigen Beiträge, die ja für die Frau zusätzlich gezahlt werden müssen, abzweigen?

    (Zuruf von der CDU/CSU: Nur die Reichen!)

    So wird diese Möglichkeit wohl nur von Familien genutzt werden können, bei denen der Ehemann ein hohes Einkommen hat.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Jawohl! — Und das ist unerhört!)

    Ich halte es, um vor Hoffnungen, die enttäuscht werden müßten, zu warnen, einfach für meine Pflicht, hier klar zu sagen, daß die Vorstellungen der Bundesregierung nicht die Hausfrauenrente enthalten.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Bei erwerbstätigen Frauen ist eine gezielte Anhebung niedriger Renten besonders wichtig. Aber gerade die wird durch den Regierungsentwurf nicht bewirkt, weil diese die Anhebung von Kleinrenten nur bei einer Versicherungszeit von mindestens 35 Jahren vorsieht. Wie sich aber aus den eigenen Angaben der Bundesregierung ergibt, beträgt die durchschnittliche Versicherungszeit bei Frauen weniger als 30 Jahre. Gerade den Frauen mit niedrigen Renten bringt daher der Regierungsentwurf keine gezielte Verbesserung.
    Ebensowenig wie das Problem der Hausfrauenrente packt die Bundesregierung die Fragen der Witwenrente an. Es erreicht uns eine zunehmende Zahl von Briefen, in denen Witwen darüber Klage führen, daß sie nur 60 % der Rente ihres Ehemannes erhalten, während der überlebende Ehemann seine Rente zu 100 % weitergezahlt bekommt. Diese Frauen machen mit Recht darauf aufmerksam, daß der größte Teil der Kosten des gemeinsamen Haushalts auch nach dem Tode des Ehemannes weiter anfällt. Läge hier nicht ein Feld für echte Reformen?

    (Zurufe von der SPD.)

    Meine Fraktionskollegin Frau Kalinke wird auf diese Fragen und auch auf die Vorschläge für geschiedene Frauen sowie auf das von der Bundesregierung vorgeschlagene „Babyjahr" — im übrigen ein grauenhaftes Wort —

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das hat Herr Schellenberg erfunden!)

    im Verlaufe der Debatte noch eingehen.
    9242 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Dezember 1971
    Müller (Remscheid)

    Meine Damen und Herren, wenn ich bisher auf diejenigen Punkte eingegangen bin, bei denen wir zwar in vielen Einzelfragen unterschiedlicher Meinung sind, bei denen sich aber doch im Grundsatz gemeinsame Ziele der drei Parteien feststellen lassen, so komme ich nunmehr zum Hauptpunkt der Kritik meiner Fraktion an den beiden heute vorliegenden Gesetzentwürfen: Beide Entwürfe bringen keine Anhebung des Rentenniveaus.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Es war der große Gedanke der Rentenreform von 1957 — eines Resetzgebungswerkes übrigens, das den Namen „Reform" zu Recht trägt —,

    (Zustimmung 'bei der CDU/CSU)

    daß die Inaktiven im gleichen Verhältnis wie die aktiv Erwerbstätigen am Produktivitätszuwachs unserer Wirtschaft teilhaben sollten. Auf die Verwirklichung dieses Gedankens können wir auch heute noch stolz sein. Noch heute ist die deutsche Rentenversicherung in diesem Punkte vorbildlich in der ganzen Welt.

    (Jawohl! 'bei der CDU/CSU.)

    Daß es gelungen ist, den Gedanken der anteiligen Teilhabe der Inaktiven in einer Zeit zu verwirklichen, in der jede Mark für den Wiederaufbau Deutschlands gebraucht wurde, kennzeichnet auch die Behauptung, die Nachkriegsgeschichte Deutschlands sei durch Gewinnstreben und Profitsucht charakterisiert, als inhaltloses Geschwätz.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Noch bei der Verabschiedung des Dritten Rentenversicherungsänderungsgesetzes am Ende der fünften Legislaturperiode haben alle drei Fraktionen dieses Hauses ein Rentenniveau von mindestens 50 % als angemessen bejaht. Von diesem Niveau sind wir heute weiter entfernt als je zuvor seit der Rentenreform.

    (Sehr richtig! und Hört! Hört! bei der CDU/ CSU. — Abg. Ruf: Das ist unerhört!)

    Mit rund 41 % hat das Rentenniveau einen bisher nicht gekannten Tiefstand erreicht.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Leider!)

    Hans Katzer hat das zutreffend so ausgedrückt, daß die Renten noch niemals im Vergleich zu den Einkommen der Erwerbstätigen so niedrig waren wie heute.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Und die Preise noch nie so hoch!)

    Trotz formelbedingter höherer Rentensteigerungen in den Jahren ab 1973 wird das Rentenniveau auf Dauer erheblich unter jenen 50 % bleiben,

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    die die CDU/CSU und vor zwei Jahren auch noch die SPD und die FDP für notwendig hielten.

    (Sehr richtig! und weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

    Auch wenn die beiden Regierungsparteien dies nicht
    gern hören, muß im Interesse der betroffenen Rentner hier und heute auf die außerordentliche Belastung der Rentner durch die exorbitanten Preissteigerungen aufmerksam gemacht werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Meine Fraktion hat, meine Damen und Herren, nicht Hunderte, sondern Tausende von Briefen erhalten, in denen erschütternde Rechnungen über die Schwierigkeiten in Rentnerhaushalten aufgemacht werden, die durch die Kostensteigerungen — angefangen vom Heizmaterial über Brot, Gebäck und andere Grundnahrungsmittel bis zu den Kleidungsstücken — verursacht sind.
    Die Rentner haben nicht die Möglichkeit, ihre Forderungen durch Kampf durchzusetzen, wie das bei den aktiv Erwerbstätigen möglich ist. Sie brauchen aber eine Stimme, und diese Stimme wird die der CDU/CSU sein, die sich zum Anwalt der gerechten Forderungen der Rentner macht.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wir lassen uns auch hiervon nicht abbringen.
    Es ist mir eine Genugtuung, daß unser dauerndes Drängen auf Wiederanhebung des Rentenniveaus bei den Regierungsparteien nunmehr nach den Kleinrentnern einen weiteren Einbruch erzielt hat, der in ihrem Entwurf zur Rückzahlung der Krankenkassenbeiträge zum Ausdruck kommt, die die Rentner im Jahre 1968 und 1969 geleistet haben. Denn natürlich ist der Anknüpfungspunkt für die vorgesehene Einmalzahlung willkürlich und wird im Gesetzentwurf auch keineswegs strikt eingehalten. Im Interesse der Rentner begrüßt meine Fraktion diese Maßnahme trotz aller Ungereimtheiten, die in ihr stecken und auf die mein Fraktionskollege Kurt Härzschel noch eingehen wird.
    In diesem Zusammenhang nur noch ein Wort der Klarstellung: In der letzten Debatte ist im Zusammenhang mit dem Krankenversicherungsbeitrag der Rentner das böse Wort vom „Katzer-Beitrag" gefallen. Ich möchte hier und heute feststellen, daß die Einführung des Rentnerkrankenversicherungsbeitrages einstimmig vom Kabinett der Großen Koalition beschlossen worden ist.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sehr wahr!)

    Man könnte deswegen genauso gut von einem „Brandt-Beitrag" oder entsprechend der Intensität des Drängens auf Kürzung der Bundeszuschüsse von einem „Schiller-Beitrag" sprechen.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Nölling meldet sich zu einer Zwischenfrage.)



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Adolf Müller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Nein, ich möchte mein Konzept gern geschlossen vortragen, wie das der Herr Bundesarbeitsminister auch getan hat.

    (Abg. Dr. Nölling: Das ist hier doch eine Debatte!)

    — Das ist letzten Endes meine Entscheidung, Herr Kollege Nölling.

    (Abg. Dr. Nölling: Selbstverständlich!)

    Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Dezember 1971 9243
    Müller (Remscheid)

    Wenn wir in der von Ihnen beliebten Terminologie bleiben wollen, dann könnte man den Monat, um den seit dem gleichen Zeitpunkt jeder Erstrentner seine Rente einen Monat später erhält, als „Schellenberg-Monat" bezeichnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich meine, daß eine Partei, die Regierungsverantwortung getragen hat,

    (Zurufe von der SPD und der CDU/CSU)

    sich zu den damals getroffenen Maßnahmen, auch wenn sie nicht populär, aber im Interesse des Ganzen notwendig waren, bekennen sollte.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Genau! — Abg. Breidbach: Das ist eine Frage der Glaubwürdigkeit!)

    Es geht einfach nicht an, daß das Erfolgreiche und Angenehme der Großen Koalition von den Sozialdemokraten allein reklamiert wird, während das Harte und Unbequeme allein der CDU/CSU in die Schuhe geschoben wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Hier gilt es, ein Stück Glaubwürdigkeit im Interesse aller demokratischen Parteien zu bewahren; denn wenn einige Dinge so weitergehen, wie sie sich zu Beginn dieses Winters abzeichnen, könnte es sehr schnell sein, daß Glaubwürdigkeit und Vertrauen in die Führungsqualitäten der demokratischen Parteien zu einer existenzentscheidenden Hoffnung für unser Gemeinwesen werden.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Der von den Koalitionsparteien vorgesehene Einmalbetrag bringt natürlich keine auf Dauer wirksame Anhebung des Rentenniveaus. Wir sind der Meinung, hier müssen ständig fortwirkende Maßnahmen getroffen werden.

    (Abg. Varelmann: Sehr richtig!)

    Daß diese Maßnahmen möglich sind, zeigt die Finanzentwicklung der Rentenversicherung. Die von der Regierung im Bericht zum Vierzehnten Rentenanpassungsgesetz vorausgeschätzten 137 Milliarden DM im Jahre 1985 treffen heute nicht mehr zu. Werden die Annahmen der Bundesregierung — Herr Bundesminister Arendt hat eben zwar andere Ausführungen gemacht — über die mittelfristige wirtschaftliche Entwicklung zugrunde gelegt, wie sie im Sommer dieses Jahres von der Bundesregierung benutzt wurden, ergäbe sich ein Betrag von rund 200 Milliarden DM. Nie ist gesagt worden, daß die CDU/CSU sich diese Annahme zu eigen macht. Wir haben auf die Konsequenzen hingewiesen, wenn eine solche Entwicklung eintreten würde.
    Allen Vorausschätzungen gegenüber ist ein gewisses Maß gesunder Skepsis notwendig.

    (Abg. Dr. Nölling: Herr Kollege Katzer hat doch am 2. Dezember diesen Betrag hier genannt, Herr Kollege Müller!)

    — Ja, auf Grund der mittelfristigen wirtschaftlichen Entwicklung ist dieser Betrag von 200 Milliarden DM genannt worden.

    (Abg. Dr. Nölling: Das stimmt doch nicht!)

    Bei allen Überlegungen über die Veränderung des Leistungsrechtes sollte daher eine erhebliche Sicherheitsreserve einkalkuliert werden.

    (Abg. Dr. Nölling: Ja, richtig! Aber man darf nicht mit solchen Zahlen operieren!)

    Die Bundesregierung will ihre wirtschaftlichen Annahmen korrigieren. Herr Kollege Arendt hat heute morgen von vorerst 168 Milliarden DM gesprochen. Er hat gesagt, daß der Computer das als erstes ausgespuckt hat. Ich wäre froh, wenn es gelingen könnte, den Streit um die Zahlen aus der Debatte herauszuhalten; denn das Abstimmungsgespräch zwischen dem Bundesarbeitsministerium und dem Planungsstab meiner Fraktion ist ja aufgenommen worden, und die Gespräche sollen, sobald das Arbeitsministerium die noch fehlenden Unterlagen nachgereicht hat, fortgesetzt werden.
    Wir verkennen auch nicht die Schwierigkeit, daß die Bundesregierung in Anbetracht der unsicheren wirtschaftlichen Verhältnisse von Monat zu Monat ihre Annahmen ändern muß. Trotzdem muß erreicht werden, daß bald neue Vorausschätzungen auf dem Tisch liegen, damit die Rentenversicherung solide weiterentwickelt werden kann. Dann werden wir ja sehen, wie viele Milliarden an Überschüssen der Rentenversicherung zur Verfügung stehen. Bis dahin sollten wir abwarten.
    Aber eine Feststellung ist sicher schon heute gerechtfertigt: Diese Überschüsse sind kein Ergebnis des Zufalls, sie sind die unmittelbare Folge, ja, man kann sagen, das Spiegelbild des abgesunkenen Rentenniveaus.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung spricht daher in seinem Jahresgutachten 1971 von einem Nachholanspruch der Rentner. Mit Recht stellt der Sachverständigenrat fest, die geltende Rentenformel beruhe auf der Annahme, daß das Preisniveau stabil bleibt oder daß es zumindest keine Beschleunigung einer schleichenden Geldentwertung gibt. Mahnend ruft der Sachverständigenrat der Bundesregierung zu, daß es sich bei den Überschüssen der Rentenversicherung um Beträge handelt, deren Realwert den Rentnern vorenthalten wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Namens meiner Fraktion trete ich dieser Feststellung in vollem Umfang bei.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Es folgt daraus, daß das Gros der Finanzmasse der Rentenversicherung den Rentnern selbst zugute kommen muß. Wir halten daran fest, daß die Wiederanhebung des Rentenniveaus vordringlich ist. Denn es geht nicht an, neue Maßnahmen zu realisieren und gleichzeitig die Rentenreform zu ruinieren.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Damit, meine Damen und Herren, beziehe ich keine Gegenposition zur Einführung einer flexiblen Altersgrenze. Namens meiner Fraktion erkläre ich, daß wir die Einführung einer flexiblen Altersgrenze
    9244 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 160. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Dezember 1971
    Müller (Remscheid)

    für ein berechtigtes sozialpolitisches Anliegen halten, das noch in dieser Legislaturperiode gesetzgeberisch verankert werden muß.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Nölling: Unter welchen Bedingungen denn?)

    Entgegen dem Regierungsentwurf, der die flexible Altersgrenze ausschließlich mit dem individuell unterschiedlich verlaufenden Alterungsprozeß begründet, sehen wir zwei berechtigte Motive, die für die Einführung einer flexiblen Altersgrenze sprechen.
    Einmal: Es häufen sich die Fälle stark sinkender Arbeits- und Leistungsfähigkeit vor Vollendung des 65. Lebensjahres, mag diese geringere Leistungsfähigkeit in der persönlichen Konstitution des einzelnen Arbeitnehmers oder in der starken Belastung durch den Arbeitsprozeß oder in seinem Schicksal begründet liegen.
    Das andere Motiv ist die individuelle Wahlfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung. Wer vom Selbstbestimmungsrecht des Menschen ausgeht — und das tun wir —, wird auch dieses Motiv bejahen. Denn der einzelne soll seinen Lebensabend in Rüstigkeit begehen können.
    Beide Motive werden bei einer befriedigenden Regelung zu berücksichtigen sein, wobei zu sehen ist, daß sich manche Fragen nur bei einem Motiv, andere beim anderen stellen. So wird etwa die Frage der Weiterarbeit für diejenigen, die in ihrer Leistungsfähigkeit bereits behindert sind, eine geringere Rolle spielen. Auch die sehr wichtige Frage einer Öffnung der Altersgrenze nach oben, die zu einer flexiblen Altersgrenze mit dazugehört, wird nur für Personen eine Rolle spielen, deren Kräfte noch nicht in starkem Umfang nachgelassen haben.
    Eine Lösung der Probleme des Übergangs von der Erwerbstätigkeit zum Ruhestand wird sich nicht auf die Einführung einer flexiblen Altersgrenze beschränken dürfen. Sie muß von den Bedürfnissen des einzelnen Menschen ausgehen. Meine Fraktion hat dazu vor kurzem ein Hearing mit Sachverständigen veranstaltet, das uns sehr interessante Erkenntnisse vermittelt hat. Nur ein in sich geschlossenes Programm für den älteren Arbeitnehmer wird eine flexible Altersgrenze wirklich zum Nutzen des betroffenen Personenkreises werden lassen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Nur allzu leicht wird eine isolierte Einführung der flexiblen Altersgrenze dazu führen, daß ältere Arbeitnehmer im Zeichen des Rückgangs der Konjunktur von ihren Arbeitsplätzen verdrängt werden.

    (Abg. Breidbach: Das muß man auch sehen!)

    Dies würde ich allerdings als das Gegenteil einer menschengerechten Sozialpolitik bezeichnen.
    Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird ihre Vorstellungen über die Einführung einer flexiblen Altersgrenze gesetzesreif präzisieren, sobald die berichtigten Vorausberechnungen der Bundesregierung über den finanziellen Spielraum innerhalb der Rentenversicherung vorliegen. Die Berücksichtigung des Finanzrahmens zwingt nicht — das haben unsere bisherigen Untersuchungen ergeben — zur schematischen Übernahme eines der in der Diskussion befindlichen Modelle. Wir werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Finanzmasse eine Lösung vorschlagen, die den Bedürfnissen beider Gruppen unseres Volkes, nämlich der Rentner und der jetzt noch Aktiven, gerecht wird. Wer wie die Bundesregierung das Gros der vorhandenen Finanzmasse den Rentnern vorenthält — um nochmals mit dem Sachverständigenrat zu sprechen —, setzt den Akzent einseitig und damit sozial ungerecht.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, damit würde auch unter Umständen die Gefahr eines Generationenkonflikts innerhalb unserer Bevölkerung heraufbeschworen. Es muß klar festgestellt werden, daß der Regierungsentwurf den Großteil der Rentner leer ausgehen läßt,

    (Abg. Varelmann: Sehr richtig!)

    um etwa 224 000 Personen von den 1,5 Millionen Menschen im Alter zwischen 63 und 65 Jahren in einer besonders kostspieligen Form die Möglichkeit zu geben, früher eine Rente erhalten zu können. Hier sind die Proportionen falsch verteilt. Ich werfe der Bundesregierung vor, daß sie die Anhebung des Rentenniveaus und die Einführung einer flexiblen Altersgrenze als einander ausschließende Maßnahmen konzipiert hat. Diese einseitige Betrachtungsweise ist falsch; beide Maßnahmen sind miteinander kombinierbar.

    (Abg. Breidbach: Sehr wahr!)

    Sie werden die Zustimmung der CDU/CSU in den parlamentarischen Gremien nur für ein Gesetzeswerk erhalten, das sowohl die berechtigten Ansprüche der Erwerbstätigen als auch die der Rentner berücksichtigt. Die Ausschließlichkeit Ihres Vorschlages ist falsch, die Kombinationsmöglichkeit ist richtig und möglich. Das ist unsere Auffassung; dafür setzen wir uns ein.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)