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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 159. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 Inhalt: Eintritt des Abg. Kunz in den Bundestag 9129 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 9129 A Wahl des Abg. Dr. Miltner als Mitglied des Gremiums gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post-und Fernmeldegeheimnisses . . . . 9129 B Amtliche Mitteilungen 9129 C Erklärungen der Bundesregierung Franke, Bundesminister . . . . . 9130 A Scheel, Bundesminister . . . . 9131 C Stücklen (CDU/CSU) 9134 C Wienand (SPD) . . . . . . . 9136 C Dr. Achenbach (FDP) 9138 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Amtsbezeichnungen der Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte (Drucksache VI/557); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/2903) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Jaeger (CDU/CSU) . 9141 A, 9154 C, 9156 A, 9158 A Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) 9146 C, 9155 D, 9158 A, 9160D, 9162B Kleinert (FDP) . 9152 C, 9157 C, 9162 C Vogel (CDU/CSU) . . . 9155 A, 9163 A Dichgans (CDU/CSU) . . . . . . 9156 D Jahn, Bundesminister . . . . . . 9158 C Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 9160 A Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . 9161 B Memmel (CDU/CSU) 9161 D Dorn (FDP) 9163 B Dr. Schmid, Vizepräsident . . . 9163 C Fragestunde (Drucksache VI/2938) Frage des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Fortführung der bereinigten Sammlung des Bundesrechts in Loseblattform Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 9164 A, B, C Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 9164 B Frage des Abg. Dr. Krall (FDP) : Reservierung von Abteilen in IC-Zügen für leitende Beamte der Bundesbahnhauptverwaltung Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 9164 D, 9165 A Krall (FDP) 9165 A II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 Fragen des Abg. Freiherr Ostman von der Leye (SPD) : Beschleunigte Fertigstellung eines großräumigen Fernverkehrsumgehungsnetzes für die Stadt Bonn Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . 9165 B, C, 9166 B, C, D Freiherr Ostman von der Leye (SPD) 9166 A, B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 9166 C Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 9166 D Frage des Abg. Josten (CDU/CSU) : Auslegen von Tages- und Wochenzeitungen in Speisewagen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 9167 A, B, C, D Josten (CDU/CSU) 9167 A, B Ollesch (FDP) 9167 C Dr. Geßner (SPD) . . . . . . 9167 C Fragen des Abg. Ollesch (FDP) : Beibehaltung der bisherigen Beschilderung des Ortsendes Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 9167 D, 9168 A, B, C, D, 9169 A, B, C, D, 9170 A, B Ollesch (FDP) . . . 9168 A, B, 9170 A, B Lemmrich (CDU/CSU) 9168 C Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 9168 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 9168 D Dr. Früh (CDU/CSU) 9169 B Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) 9169 C Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . . . . 9169 C Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . 9169 D Frage des Abg. Graaff (FDP) : Vorgehen der Bundesregierung bei der Einführung der neuen StraßenverkehrsOrdnung Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 9170 C Frage des Abg. Graaff (FDP) : Kosten der Anbringung der neuen Ortsausgangstafeln Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 9170 D Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 9170 D Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Weitere Zulassung der bisherigen Ortsende-Schilder Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 9171 A, B Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . 9171 A, B Fragen des Abg. Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) : Gründe für die Einführung der neuen Ortsende-Schilder — Kosten dieser Maßnahme Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . 9171 C, D, 9172 A, B Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) 9171 C, D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 9171 D Frage des Abg. Dr. Geßner (SPD) : Ausgabe einer Gedenkmarke anläßlich der 175. Wiederkehr des Geburtstages Heinrich Heines Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . 9172 B, C, D, 9173 A Dr. Geßner (SPD) 9172 C Lemmrich (CDU/CSU) 9172 D Hansen (SPD) . . . . . . . . 9172 D Fragen des Abg. Dr. Arnold (CDU/CSU) : Erneute Verteuerung des Post- und Telefondienstes im Jahre 1972 Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . 9173 A, B, C, D, 9174 A Dr. Arnold (CDU/CSU) 9173 B, C, D, 9174 A Frage des Abg. Becker (Nienberge) (SPD) : Anpassung der Gehälter der Bundesbeamten an die der Beamten in Ländern und Gemeinden — Kosten für den Bund Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 9174 A, C Brück (Köln) (CDU/CSU) 9174 C Frage des Abg. Becker (Nienberge) (SPD) : Aufwendungen für die Vereinheitlichung der Gehälter der Beamten in Bund, Ländern und Gemeinden Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 9174 C Fragen des Abg. Gnädinger (SPD) : Zwischenstaatliche Besprechungen über ein technisches Projekt zur Bodenseeregulierung — Schweizer Alternativvorschläge Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 9174 D, 9175 A, B Gnädinger (SPD) 9175 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 III Frage des Abg. Heyen (SPD) : Kontakt von Dienststellen des Berliner Senats mit dem Amt für Wasserwirtschaft der DDR Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 9175 C, D, 9176 A Heyen (SPD) . . . . . . . . . 9175 D Frage des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU): Wiedereinstellung von ausgeschiedenen Beamtinnen, insbesondere Lehrkräften Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 9176 A, C Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . . . . 9176 B Fragen des Abg. Dr. Hauff (SPD) : Grenze zwischen gesundheitsgefährlichem und nur lästigem Lärm Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 9176 C, D, 9177 A, B, C, D Dr. Hauff (SPD) . . 9176 D, 9177 A, C, D Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . 9177 A Hansen (SPD) 9177 B Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) : Maßnahmen zur Sicherung der Pressefreiheit — Pressekontrolle durch Schaffung von Presseausschüssen Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . 9177 D, 9178 A, B, C, D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 9178 A, C Raffert (SPD) 9178 A Dr. Arnold (CDU/CSU) 9178 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Drucksache VI/2684) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache M/2928) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Warnke (CDU/CSU) 9179 A Dr. Apel (SPD) . . . . . . . 9179 C Schmitt (Lockweiler) (CDU/CSU) . 9179 D Haar (Stuttgart) (SPD) 9181 A Ollesch (FDP) . . . . . 9193 B, 9187 A Lemmrich (CDU/CSU) 9185 C Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Forschungs- und Technologiepolitik (Drucksachen VI/2364, M/2789) in Verbindung mit Große Anfrage der Fraktionen der SPD, FDP betr. Technologiepolitik (Drucksachen VI/2369, M/2789) und mit Antrag betr. Europäische Technologiekonferenz (Abg. Frau Dr. Walz, Dr. Martin, Dr. Hubrig, Dr. Probst, Lenzer und Fraktion der CDU/CSU) Dr. Hubrig (CDU/CSU) . 9188 A, 9221 A Dr. Lohmar (SPD) 9195 C Grüner (FDP) . . . . . . . . 9198 B Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister 9201 D Dr. Probst (CDU/CSU) 9205 D Flämig (SPD) 9209 D Jung (FDP) . . . . . . . . . 9212 C Lenzer (CDU/CSU) . . . . . . 9214 D Dr. Hauff (SPD) . . . . . . . 9218 C Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 9222 A Frau Dr. Walz (CDU/CSU) . . . 9223 D Nächste Sitzung 9225 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 9227 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 248 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Amtsbezeichnungen der Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte (Drucksachen VI/557, VI/2903) 9227 C Anlage 3 Eventualantrag Umdruck 249 zum Änderungsantrag Umdruck 248 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Amtsbezeichnungen der Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte (Drucksachen VI/557, M/2903) 9228 A Anlage 4 Änderungsantrag Umdruck 256 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Amtsbezeichnungen der Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte (Drucksachen M/557, M/2903) 9228 B Anlage 5 Änderungsantrag Umdruck 257 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Amtsbezeichnun- IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 gen der Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte (Drucksachen VI/557, VI/2903) 9228 C Anlage 6 Änderungsantrag Umdruck 255 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Drucksachen VI/2684, VI/2928) 9228 D Anlagen 7 bis 11 Anträge Umdrucke 250 bis 254 zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Forschungs- und Technologiepolitik (Drucksachen VI/2364, VI/2789) 9229 A Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Seefeld (SPD) betr. Anteil der unter Drogeneinfluß an Verkehrsunfällen beteiligten Kraftfahrer und Erstellung eines einwandfreien Drogentests 9231 A Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Picard (CDU/CSU) betr. Entscheidung des Bundesverkehrsministers über die ausschließliche Verwendung von Verbundglas für Windschutzscheiben von Personenkraftwagen . . . 9231 B Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Peters (Norden) (SPD) betr. Angleichung der den Postbeamten gezahlten Wechseldienstzulage an die den Angestellten gewährte Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten . . . . 9231 D Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) betr. Teilnahme von Mitgliedern der SED und anderer kommunistischer Parteien des sowjetischen Machtbereichs an Veranstaltungen in der Bundesrepublik 9232 A Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen der Abg. Frau Schlei (SPD) betr. Diskriminierung deutscher Umsiedler aus Polen durch deutsche Behörden . . . . 9232 B Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) betr. Konsequenzen der Bundesregierung aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur hessischen Richterbesoldung 9232 C Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Anwendung des Verursacherprinzips auf alle für Umweltbelastungen verantwortlichen Institutionen 9232 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 9129 159. Sitzung Bonn, den 15. Dezember 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 156. Sitzung, Seite 9034 D, Zeile 10, statt „Jenser" : „Lenzer" Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 9227 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach * 17. 12. Adams * 17. 12. Dr. Aigner * 17. 12. Alber * 17. 12. Amrehn 17. 12. Dr. Arndt (Berlin) * 17. 12. Dr. Artzinger * 17. 12. Bartsch 18. 12. Dr. Barzel 16. 12. Bauer (Würzburg) ** 17. 12. Dr. Beermann 15.1.1972 Behrendt * 17. 12. Berlin 17. 12. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 17. 12. Blank 18. 12. Blumenfeld** 18. 12. Borm ** 17. 12. Dr. Burgbacher * 17. 12. Dasch 18. 12. Frau Dr. Diemer-Nicolaus ** 18. 12. Dr. Dittrich * 17. 12. Dr. Enders ** 17. 12. Faller 18. 12. Fellermaier * 17. 12. Dr. Fischer 17. 12. Flämig * 17. 12. Dr. Furler * 17. 12. Gerlach (Emsland) 17. 12. Gewandt 17. 12. Dr. Giulini 17. 12. Freiherr von und zu Guttenberg 18. 12. Dr. Hauser (Sasbach) 17. 12. Dr. Hellige 17. 12. Frau Herklotz ** 15. 12. Frau Jacobi (Marl) 18. 12. Dr. Jahn (Braunschweig) * 17. 12. Kahn-Ackermann ** 18. 12. Katzer 15. 12. Frau Klee** 18. 12. Klinker * 17. 12. Dr. Koch * 17. 12. Dr. Kreile 15. 12. Kriedemann* 17. 12. Lange * 17. 12. Lautenschlager * 17. 12. Lenze (Attendorn) ** 15. 12. Dr. Dr. h. c. Löhr * 17. 12. Looft 17. 12. Lücker (München) ' 17. 12. Meister ' 17. 12. Memmel* 17. 12. Müller (Aachen-Land) * 17. 12. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Ageordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Orth * 17. 12. Ott 17. 12. Pöhler ** 18. 12. Dr. Reischl * 17. 12. Riedel (Frankfurt) * 17. 12. Dr. Schachtschabel 19. 12. Schoettle 17. 12. Schulhoff 15. 12. Schwabe * 17. 12. Dr. Schwörer * 17. 12. Seefeld * 17. 12. Sieglerschmidt *' 15. 12. Springorum * 17. 12. Dr. Starke (Franken) * 17. 12. Wehner 18. 12. Werner * 17. 12. Wolfram * 17. 12. Baron von Wrangel 17. 12. Anlage 2 Umdruck 248 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Jaeger, Dr. Lenz (Bergstraße), Vogel und der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Amtsbezeichnungen der Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte - Drucksachen VI/557, VI2903 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 2 erhält § 19 a Abs. 1 folgende Fassung: ,§ 19 a Amtsbezeichnung (1) Amtsbezeichnung der Richter auf Lebenszeit und der Richter auf Zeit sind „Landesrichter, Oberrichter, Bundesrichter, Kammervorsitzender, Senatspräsident, Vizepräsident und Präsident". 2. In Artikel II Nr. 4 erhält § 21 a folgende Fassung: „§ 21 a (1) Bei jedem Gericht wird ein Präsidium gebildet. (2) Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten als Vorsitzenden und 1. bei Gerichten mit weniger als acht Richterplanstellen dem Vorsitzenden und allen wählbaren Richtern, 2. bei Gerichten mit mehr als sieben Richterplanstellen und weniger als neun Vorsitzendenplanstellen aus den Vorsitzenden und gewählten beisitzenden Richtern in gleicher Zahl, 3. bei Gerichten mit mehr als acht Vorsitzendenplanstellen aus dem ständigen Vertreter des 9228 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 Präsidenten, den acht dem Dienstalter, bei gleichem Dienstalter dem Lebensalter nach ältesten Vorsitzenden und acht gewählten beisitzenden Richtern. Jedes Jahr scheidet in durchgehender Reihenfolge der entsprechend Satz i letztberufene Vorsitzende aus. An seine Stelle tritt jeweils der nach dem Dienstbzw. Lebensalter nächstberufene Vorsitzende. (3) Das Präsidium entscheidet nach Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Präsidenten den Ausschlag." 3. In Artikel II Nr. 4 erhält § 21 b folgende Fassung: „(1) Wahlberechtigt und wählbar sind die Richter auf Lebenszeit, denen bei dem Gericht ein Richteramt übertragen ist. Nicht wahlberechtigt und nicht wählbar sind Richter, die an ein anderes Gericht oder an eine Verwaltungsbehörde für mehr als drei Monate abgeordnet sind." 4. In Artikel XIII § 5 Abs. 1 wird das Datum geändert in „1. Januar 1973". Bonn, den 14. Dezember 1971 Dr. Jaeger Dr. Lenz (Bergstraße) Vogel Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 3 Umdruck 249 Eventualantrag der Abgeordneten Dr. Jaeger, Dr. Lenz (Bergstraße), Vogel und der Fraktion der CDU/CSU zum Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Jaeger, Dr. Lenz (Bergstraße), Vogel und der Fraktion der CDU/CSU — Umdruck 248 — zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Amtsbezeichnungen der Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte — Drucksachen VI/557, VI/2903 —. Für den Fall der Ablehnung der Nummer 1 des Antrags auf Umdruck 248 1. In Artikel I wird Nummer 4 (§ 45 a) getrichen. 2. In Artikel I Nr. 6 werden dem § 120 a folgende Worte angefügt: „und der Obersten Bundesgerichte." Bonn, den 14. Dezember 1971 Dr. Jaeger Dr. Lenz (Bergstraße) Vogel Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 4 Umdruck 256 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Jaeger, Dr. Arndt (Hamburg) und Kleinert zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Amtsbezeichnungen der Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte —Drucksachen VI/557, VI/2903 — Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel X (Änderung des Patentgesetzes) Nr. 2 wird § 36 e wie folgt neu gefaßt: „§ 36 e Für das Patentgericht gelten die Vorschriften des Zweiten Titels des Gerichtsverfassungsgesetzes nach folgender Maßgabe entsprechend: 1. In den Fällen, in denen auf Grund des Wahlergebnisses weniger als zwei rechtskundige Richter dem Präsidium angehören würden, werden die beiden rechtskundigen Richter, die von den rechtskundigen Richtern die meisten Stimmen erhalten haben, Mitglieder des Präsidiums. 2. Über die Wahlanfechtung (§ 21 b Abs. 6 des Gerichtsverfassungsgesetzes) entscheidet ein Senat des Bundespatentgerichts in der Besetzung mit drei rechtskundigen Richtern. 3. Den ständigen Vertreter des Präsidenten ernennt der Bundesminister der Justiz." Bonn, den 14. Dezember 1971 Dr. Jaeger Dr. Arndt (Hamburg) Kleinert Anlage 5 Umdruck 257 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Jaeger und der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Amtsbezeichnungen der Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte — Drucksachen VI/557, VI/2903 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I wird die Regierungsvorlage wiederhergestellt. 2. In Artikel II Nr. 4 § 21 a wird die Regierungsvorlage wiederhergestellt. 3. In Artikel XIII § 5 Abs. 1 wird das Datum geändert in „1. Januar 1973". Bonn, den 14. Dezember 1971 Dr. Jaeger Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 6 Umdruck 255 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes — Drucksachen VI/2684, VI/2928 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 16 werden in § 50 d Abs. 1 Nr. 1 die Worte „und in den Fällen, in denen der Antragsteller seinen Sitz im Zonenrandgebiet hat" angefügt. Bonn, den 14. Dezember 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 9229 Anlage 7 Umdruck 253 Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Forschungs- und Technologiepolitik — Drucksachen VI/2364, VI/2789 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Informationsbericht über die Vergabe von Forschungsaufträgen im Bereich Neue Technologien des BMBW vorzulegen. Hierin sollen vor allem auch u. a. folgende Fragen berücksichtigt werden: a) Ist eine Chancengleichheit zwischen Erfindern, Unternehmern und Unternehmensgruppen bei der Bewerbung um staatlich geförderte Forschungsprojekte gegeben? b) Ist es angebracht, die starre Finanzierungsregel der Subventionen durch ein dem jeweiligen Forschungsprojekt angepaßtes differenziertes Finanzierungsinstrument in Form von Subventionen, Darlehen, Zinszuschüssen und Bürgschaften zu ersetzen? Begründung: Seit mehreren Jahren werden im BMBW im Sachbereich Neue Technologien neuartige naturwissenschaftlich-technische Verfahren gefördert. Im Rahmen einer rationalen Gestaltung der Forschungspolitik ist es erforderlich, die bisherige Vergabepraxis zu überprüfen und Folgerungen für die Aktivitäten des Staates im Bereich der angewandten Forschung zu ziehen. Durch eine derartige Überprüfung sollte es ermöglicht werden, eine Fehlleitung von Steuergeldern zu vermeiden und die sachliche und finanzielle Kontrolle der geförderten Forschungsprojekte zu erleichtern. Bonn, den 14. Dezember 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 8 Umdruck 250 Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU, betr. Forschungs- und Technologiepolitik — Drucksachen VI/2364, VI/2789 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, eine Erfassungs- und Koordinationsstelle des Bundes für Forschungsprojekte einzurichten. Diese Stelle hat folgende Aufgaben: a) Die vom Bund geförderten Forschungsvorhaben werden nach Sachgebiet, Auftraggeber, aufgewendeten Mitteln, Empfänger und voraussichtlicher Zeitdauer erfaßt b) Die Mitglieder des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft sowie des Haushaltsausschusses werden halbjährlich über den neuesten Stand in geschlossener Sitzung unterrichtet c) Die Gutachten der Ministerien werden nach Auftraggeber, Sachgebiet, Kosten und Verfasser er- faßt. Eine halbjährliche Zusammenstellung ist jeweils den Abgeordneten des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zuzusenden. Begründung: Im BMBW sowie im BMWF werden zwar einige Übersichten über die vom Bund vergebenen Forschungsaufträge angefertigt, doch eine längerfristige und systematische Kontrolle nach den angeführten Kriterien findet nicht statt. Es ist für eine noch zu intensivierende Erfolgskontrolle im Bereich der Forschung notwendig, daß die Projekte des Bundes im Bereich der Forschung nach Sachgebiet, Auftraggeber, aufgewendeten Mitteln und Empfänger systematisch erfaßt werden. Bei der Vergabe von Gutachten muß im Interesse einer sparsamen Haushaltsführung eine bessere Übersicht geschaffen werden, die eine sachliche und auch finanzielle Kontrolle ermöglicht. Bonn, den 14. Dezember 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 9 Umdruck 254 Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung der Großen Antrage der Fraktion der CDU/CSU, betr. Forschungs- und Technologiepolitik — Drucksachen VI/2364, VI/2789 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Erfolgskontrolle im Bereich der Forschung, insbesondere der angewandten Forschung, zu verstärken. Insbesondere soll überprüft werden, ob Methoden der Industrie im Bereich des Forschungsmanagements im staatlichen Sektor verwendet werden können. Dem Bundestag ist innerhalb von zwei Jahren ein Bericht zu diesem Thema vorzulegen. Begründung: Der zunehmende Aufwand für staatlich geförderte Forschungsprojekte macht es erforderlich, geeignete Methoden für die sachliche und finanzielle Kontrolle der Forschungsprojekte zu entwickeln. Die Erfolgskontrolle umschließt zum einen Methoden der wirksamsten Kooperation zwischen Staat, Wissenschaft und Industrie sowie auch das Problem der sachlichen Überprüfung einzelner Forschungsprojekte. Es muß durch diese Erfolgskontrolle ermöglicht werden, daß Forschungsprojekte frühzeitig eingestellt werden, sofern der beabsichtigte Erfolg nicht erzielt werden kann. Bonn, den 14. Dezember 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 10 Umdruck 252 Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Forschungs- und Technologiepolitik — Drucksachen VI/2364, VI/2789 . 9230 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Sachverständigenkommission aus Vertretern der Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verwaltung zur Überprüfung der vorn Bund überwiegend geförderten folgenden Großforschungszentren einzusetzen: -- Gesellschaft für Kernforschung (GfK) in Karlsruhe - Gesellschaft für Kernforschungs- und Versuchsanlagen (GfK-V) in Karlsruhe - — Kernforschungsanlagen (KfA) in Jülich — Deutsches Elektronen-Synchroton (DESY) in Hamburg — Gesellschaft für Kernenergieverwertung in Schiffbau und Schiffahrt (GKSS) in Hamburg — Institut für Plasmaphysik (IPP) in München - Hahn-Meitner-Institut (HMI) in Berlin - Gesellschaft für Mathematik und Datenverarbeitung (GMD) in Birlinghoven - Gesellschaft für Schwerionenforschung (GSI) in Darmstadt Die Sachverständigenkommission hat folgende Aufgabenbereiche: a) Ein mittel- und längerfristiges Sach- und Finanzprogramm für die angeführten Forschungszentren zu entwickeln b) Vorschläge für eine engere Kooperation zwischen anderen wissenschaftlichen Einrichtungen, öffentlichen Auftraggebern, Industrie und Forschungszentren vorzulegen. c) Insbesondere Möglichkeiten einer Kooperation und Koordination der Forschungsbemühungen im Bereich der EWG zu prüfen. Die Bundesregierung legt innerhalb von einem Jahr den Bericht der Sachverständigenkommission dein Bundestag vor. Begründung: Das Auslaufen einer Reihe von Programmen in den Kernforschungszentren macht es erforderlich, neue Aufgabenbereiche anstelle der bisherigen hinzuzufügen. In der BRD wie auch in der EWG und den USA ist festgestellt worden, daß die bisherigen Aufgaben der Großforschungszentren längerfristig nicht mehr für eine sinnvolle Beschäftigung des Personals ausreichen. In Großbritannien und in den USA ist schon eine erhebliche Umstrukturierung der Kernforschungszentren erfolgt. Darüber hinaus muß eine Koordination zwischen den verschiedenen vom Bund geförderten naturwissenschaftlich-technischen Forschungszentren gefunden werden. Um die zur Verfügung stehenden Mittel des Bundes im Bereich der Forschung in den kommenden Jahren wirkungsvoll einzusetzen, ist eine längerfristige sachliche und finanzielle Planung für die Forschungszentren unabdingbar. Die beantragte Sachverständigenkommission soll durch ihre Vorschläge helfen, die notwendigen Entscheidungen zu fällen. Bonn, den 14. Dezember 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 11 Umdruck 251 Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Forschungs- und Technologiepolitik — Drucksachen VI/2364, VI/2789 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, in Verhandlungen mit ihren europäischen Partnern zur Koordinierung der europäischen Aktivitäten im Bereich der Raumfahrt die Einrichtung einer Europäischen Raumfahrtbehörde in die Wege zu leiten. Zum Aufgabenbereich dieser Raumfahrtbehörde zählen u. a.: — Die bestehenden Raumfahrtorganisationen ELDO, ESRO, CEPT in den Verantwortungsbereich der neuen Behörde zu übernehmen — Die Koordination zwischen europäischen und nationalen Programmen -- Die Rolle des Sprechers Europas in Raumfahrtfragen -- Auf Wunsch und gegen entsprechende Entschädigung die Verwaltung der nationalen Programme durchzuführen. Zum Begriff ,Verwaltung' gehören hier: — Planung bis zu fünf Jahren im Detail — Planung für bis zu zehn Jahren im Großen — Planung für mehr als zehn Jahre im Konzept — Die Ausschreibung, Vergabe und Kontrolle der Projekte im Rahmen der genehmigten Programme. Die finanzielle Grundlage der Europäischen Raumfahrtbehörde soll einerseits durch alle europäischen Staaten mit einem Grundbeitrag gebildet werden, andererseits durch die Beiträge der Staaten, die an den einzelnen Projekten interessiert sind. Über den zukünftigen Aufbau einer derartigen Europäischen Raumfahrtbehörde werden Projektstudien von der Bundesregierung ausgeschrieben und das Ergebnis innerhalb eines halben Jahres der Öffentlichkeit bekanntgegeben. Innerhalb eines Jahres ist dem Parlament ein Bericht über die Aktivitäten der Bundesregierung in bezug auf die Gründung einer Europäischen Raumfahrtbehörde vorzulegen. Begründung: Die multilaterale Zusammenarbeit der westeuropäischen Staaten im Bereich der Raumfahrt wird z. Z. im wesentlichen durch die Raumfahrtorganisationen ELDO, ESRO und CEPT organisiert. Daneben 1 gibt es eine Reihe bilateraler Projekte europäischer Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 9231 Staaten und auch eine Kooperation mit den USA. Verschiedene Fehlschläge im Bereich der europäischen Raketenentwicklung haben die mangelnde Organisation der europäischen Raumfahrtbemühungen herausgestellt. Es geht darum, für die europäischen Nationen ein langfristiges Raumfahrtkonzept zu entwickeln und auch wirksam durchzuführen. Vor allem der Bereich der Anwendungssatelliten sowie das Problem der Trägerraketen können nur im europäischen Rahmen bewältigt werden. Es ist hierzu notwendig, daß die nationalen Aktivitäten stärker koordiniert und die europäischen Organisationen auf diesem Gebiet zusammengefaßt werden. Eine Europäische Raumfahrtbehörde erscheint die geeignete Organisationsform, die europäischen Bemühungen im Bereich der Raumfahrt zu konzentrieren. Bonn, den 14. Dezember 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache VI/2938 Frage A 3) : Ist der Bundesregierung bekannt, welchen Anteil Kraftfahrer, die unter Drogeneinfluß standen, an der Zahl der an Verkehrsunfällen Beteiligten haben, und gibt es bereits ein Verfahren zur Herstellung eines einwandfreien Drogentests, ähnlich denn Blutalkoholtest? Der Bundesregierung ist dieser Anteil nicht bekannt, da die für eine statistische Erfassung notwendigen polizeilichen Untersuchungen im Einzelfall wegen Fehlens eines geeigneten Nachweisverfahrens zu keinem brauchbaren Ergebnis führen. Der Bundesregierung ist auch kein Verfahren bekannt, das eine dem Blutalkoholnachweis ähnliche routinemäßige und die Konzentration im Körper wiedergebende Erfassung von Drogen und Rauschgiften ermöglicht. An diesem Zustand wird sich wegen der Vielfalt der in Betracht kommenden Stoffe --es gibt allein rd. 80 Stoffe, die in der Wirkung dem Heroin ähnlich sind — und wegen der Unkenntnis des Verhältnisses von Konzentration und Wirkung eines Stoffes in absehbarer Zeit nichts ändern. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. Dezember 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache VI/2938 Fragen A 4 und 5) : Welche Gründe haben den Bundesminister für Verkehr bisher davon abgehalten, für Windschutzscheiben an Personenkraftwagen Verbundglas vorzuschreiben, das als Sicherheitsglas dem gegenwärtig besonders in Wagen der unteren und der Mittelklasse verwendeten Einscheibenhartglas weit überlegen ist? Wann ist damit zu rechnen, daß der Bundesminister für Verkehr eine verbindliche Entscheidung zugunsten des Verbund- glases trifft, nachdem sich die Expertenkommission der EWG eindeutig und generell für Verbundglasscheiben ausgesprochen hat und nur die Vertreter des Bundesverkehrsministeriums sich diesem Votum noch nicht angeschlossen haben? Der Bundesminister für Verkehr hat wiederholt die Eigenschaften der Windschutzscheiben aus Verbundglas und der Windschutzscheiben aus Einscheiben-Sicherheitsglas sorgfältig geprüft. Beide Windschutzscheibenbauarten sind noch mit Mängeln behaftet, die nicht isoliert voneinander bewertet oder einfach gegeneinander aufgewogen werden können. Für die Abschätzung des Unfallrisikos sowohl hinsichtlich der Unfallhäufigkeit als auch der Schwere der Unfallfolgen sind neben den Merkmalen der Glassorten auch die Einbaubedingungen in den Kraftfahrzeugen in die Erwägungen mit einbezogen worden. Beim gegenwärtigen Stand der Technik und bei den zur Verfügung stehenden Ergebnissen der Unfallursachenforschung sowie den Erkenntnissen aus Unfallfolgen kann nicht gesagt werden, eine der beiden bekannten Windschutzscheibenbauarten sei der anderen weit überlegen. Für ein Verbot von Windschutzscheiben aus Einscheiben-Sicherheitsglas gibt es z. Z. keine ausreichenden Gründe. Die technische Studiengruppe „Sicherheitsglas" bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat einen Richtlinienentwurf für Scheiben aus Sicherheitsglas in Kraftfahrzeugen vorbereitet. Dieser enthält Vorschriften für Windschutzscheiben aus vorgespanntem Glas ebenso wie solche für Windschutzscheiben aus Verbundglas. Es trifft also nicht zu, daß diese Gruppe sich „eindeutig und generell für Verbundglasscheiben ausgesprochen hat". Auch in Brüssel sind bisher noch keine ausreichenden Gründe für ein Verbot des Einscheiben-Sicherheitsglases für Windschutzscheiben bekanntgeworden. Der Bundesminister für Verkehr ist bemüht, die vorhandenen Vorschriften weiter zu entwickeln. Dies geschieht auch im internationalen Rahmen insbesondere im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen zum Schutz der Fahrzeuginsassen. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. Dezember 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Peters (Norden) (SPD) (Drucksache VI/2938 Fragen A 20 und 21) : Welche zusätzlichen finanziellen Mittel wären bei einer Angleichung der den Beamten im Postdienst gezahlten Wechseldienstzulage an die nach Tarifvertrag Nr. 287, Anlage 4, den Angestellten im Postdienst für „Dienst zu ungünstigen Zeiten" geleisteten höheren Zulage aufzubringen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung der Beamten im Postdienst, für gleichen Dienst von Angestellten und Beamten auch eine gleiche Vergütung bzw. Zulage zu leisten? Durch eine Angleichung würden bei der gegenwärtigen Höhe der Zulagen Mehrausgaben von etwa 27 Millionen DM jährlich entstehen. Die nach Art und Höhe unterschiedlichen Zulagen für Beamte und Angestellte bei der Deutschen Bundespost sind durch die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen begründet, die für die Zahlung maßgebend sind. Für die Beamten gelten die besoldungsrechtlichen Vorschriften, für die der Gesetzgeber zuständig ist. Für die Angestellten werden die Zulagen zwischen den Tarifpartnern vereinbart. Da die besoldungsrechtlichen Vorschriften einheitlich für alle Beamten gelten, wird derzeit keine I Möglichkeit gesehen, die Zulagen für die Beamten der Deutschen Bundespost an die Zulagen im Tarifbereich anzugleichen. 9232 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 10. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2890 Frage A 26) : In welchem Ausmaß und wo haben in letzter Zeit Mitglieder der SED und anderer kommunistischer Parteien des sowjetischen Machtbereichs an politischen und anderen Veranstaltungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland teilgenommen? Von den bekanntgeworden Teilnehmern an Veranstaltungen kommunistischer oder kommunistisch beeinflußter Gruppen und Organisationen in der Zeit vom September bis November 1971 kamen aus dem sowjetischen Machtbereich insgesamt 12 aus der DDR, 13 aus der Sowjetunion, 9 aus der CSSR, jeweils 6 aus Ungarn und Polen, jeweils 3 aus Rumänien und Bulgarien. Die meisten Teilnehmer gaben sich als Angehörige der kommunistischen Parteien ihrer Heimatländer zu erkennen. Bei den übrigen kann eine solche Mitgliedschaft schon wegen ihrer offiziellen Funktion angenommen werden. Außerdem waren bei dem DKP-Parteitag in Düsseldorf noch 45 Journalisten aus Ostblockländern anwesend. Zu erwähnen sind schließlich auch noch einige kleine Delegationen von Jugendverbänden aus der Sowjetunion sowie aus Bulgarien und Polen, die am sogenannten Solidaritätskongreß der Jugend am 11. September 1971 in Bremen teilnahmen. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 15. Dezember 1971 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Schlei (SPD) (Drucksache VI/2938 Fragen A 42 und 43) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß deutsche Umsiedler aus Polen von deutschen Behörden wie Ausländer behandelt werden und daß sie sich dadurch in starkem Maße diskriminiert fühlen? Welche Sofortmaßnahmen kann die Bundesregierung einleiten, um für diesen Personenkreis sozial und politisch vertretbare Regelungen möglich zu machen? Der Bundesregierung sind keine Fälle diskriminierender Behandlung von Umsiedlern bekannt. Im übrigen möchte ich jedoch darauf hinweisen, daß in der Bundesrepublik Deutschland Ausländer nicht schlechter behandelt werden als Deutsche, nur weil sie Ausländer sind. Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß es Sofortmaßnahmen zur gesellschaftlichen, sozialen, beruflichen und schulischen Eingliederung der Aussiedler nicht bedarf. Die zur Zeit bestehenden Eingliederungsmaßnahmen reichen aus. Ob sie gegebenenfalls ausgeweitet oder intensiviert werden müssen, berät die Bundesregierung mit den Ländern und den in der Eingliederung von Aussiedlern tätigen Trägern der Freien Wohlfahrtspflege, der Bundesanstalt für Arbeit und der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder. Eine Entscheidung ergeht, sobald sich die Notwendigkeit hierzu ergibt. Im übrigen verweise ich auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktionen der SPD, FDP und der CDU/CSU, die von der Bundesregierung mit den Drucksachen VI/1859, VI/2013 und VI/2381 beantwortet worden sind. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vorn 15. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) (Drucksache VI/2938 Frage A 44) : Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur hessischen Richterbesoldung vom 15. November 1971? Die Bundesregierung prüft, welche Folgerungen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu ziehen sind. Die Beratungen zwischen den zuständigen Bundesressorts und mit den Ländern sind aufgenommen worden. Die Bundesregierung strebt eine baldige Klärung an und wird eine gesetzliche Regelung vorbereiten, die der besonderen Stellung der Richter gerecht wird. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 15. Dezember 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache VI/2938 Fragen A 45 und 46) : Teilt die Bundesregierung meine Ansicht, daß das sogenannte Verursacherprinzip im Rahmen des Umweltschutzes auf alle Institutionen angewendet werden muß, die für Umweltbeeinträchtigungen verantwortlich sind, also auch auf den Bund als Verursacher von umweltbeeinträchtigendem Lärm durch den Betrieb der Deutschen Bundesbahn und als Baulastträger für Bundesstraßen, die nicht mit den heute technisch möglichen schallschluckenden Einrichtungen versehen sind? Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß ihre Antwort auf meine diesbezüglichen Fragen diesem von der Bundesregierung selbst postulierten Verursacherprinzip entspricht, oder teilt sie meine Auffassung, daß diese Antworten das Bestreben erkennen lassen, für die Bundesregierung als Verursacher von umweltschädigendem Lärm eine Ausnahmestellung zu beanspruchen? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß das Verursacherprinzip im Rahmen des Umweltschutzes grundsätzlich auf alle Institutionen anzuwenden ist, die für Umweltbelastungen verantwortlich sind. Das gilt auch für den Bund, soweit dieser als Verursacher von umweltbeeinträchtigendem Lärm anzusehen ist. Das Problem ist jedoch — auch im Hinblick auf die Verkehrswege außerordentlich vielschichtig. Die Bundesregierung bildet zur Zeit entsprechend ihrem Vorschlag im Umweltprogramm eine Arbeitsgruppe, deren Aufgabe es sein wird, Verfahren und Empfehlungen zu erarbeiten, wie das Verursacherprinzip, auch unter Einbeziehung der Frage der Unzumutbarkeit am zweckmäßigsten durchgesetzt werden kann. Die Bundesregierung ist nicht der Ansicht, daß diese Antwort im Widerspruch zu den bisherigen Antworten auf Ihre Fragen zum Problem des Verkehrslärms steht (Anlage 21 zum Protokoll über die 142. Sitzung, Seite 8195, und in der Anlage 47 zum Protokoll über die 146. Sitzung des Deutschen Bundestages, Seite 8429).
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
    Wir kommen zur Abstimmung in dritter Beratung. Wer dem Gesetz in der dritten Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? —
    9188 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971
    Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
    Bei einer Gegenstimme und zahlreichen Stimmenthaltungen ist das Gesetz in der dritten Beratung angenommen.
    Ich rufe Punkt 4 der heutigen Tagesordnung auf:
    a) Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Forschungs- und Technologiepolitik — Drucksachen VI/2364, VI/2789
    b) Große Anfrage der Fraktionen der SPD, FDP betr. Technologiepolitik
    - Drucksachen VI/2369, VI/2789 —
    c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Walz, Dr. Martin, Dr. Hubrig, Dr. Probst, Lenzer und der Fraktion der CDU/CSU
    betr. Europäische Technologiekonferenz
    — Drucksache VI/2389
    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Hubrig. Seine Fraktion hat für ihn eine Redezeit von 45 Minuten angemeldet.

    (Zurufe von der SPD.)



Rede von Dr. Hans Hubrig
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Daß das Verhältnis dieses Hohen Hauses zur Technik und damit zur Technologie noch nicht ganz in Ordnung ist, hat der Präsident anläßlich der Abstimmung in der zweiten Lesung soeben feststellen können. Das wäre ein weiterer Grund, hier über Forschung und Technik zu reden. Aber unabhängig davon entspricht es den Erwartungen und Absichten meiner Fraktion, der CDU/CSU, daß wir heute in diesem Hause die Debatte über die Forschungs- und Technologiepolitik mit Ihnen, meine Damen und Herren von der Regierung, führen.
Die Kommunikationsschwierigkeiten in dem für diesen Bereich zuständigen Ressort im Hinblick auf den Zeitpunkt unserer Debatte haben wir dabei nicht übersehen. Für die Regierung wäre es sicher einfacher gewesen, vor dem plakativen Hintergrund des Forschungsberichtes IV, dessen spätes Erscheinen in der Tat doch nicht auf Fremdeinwirkung der Opposition zurückzuführen ist, Selbstdarstellung zu betreiben, um das vergessen zu machen, was in der Antwort auf unsere Große Anfrage schwarz auf weiß vorliegt.
Bevor ich zur Sache komme, gestatten Sie mir eine persönliche Bemerkung. Wie wir hören, Herr Minister, treten Sie in wenigen Stunden Ihren wohlverdienten Urlaub an. Wir möchten es nicht versäumen, Ihnen im Sinne des Bonum commune eine gute Erholung zu wünschen.
Doch nun zu Ihrer Antwort. Schon ein erster Blick auf diese Antwort läßt erkennen, welche erstaunliche Behandlung dieser Anfrage durch Ihr Haus, Herr Minister, zuteil geworden ist sowohl formal als auch inhaltlich. Ausgerechnet das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft meint sich an parlamentarischen Regularien vorbeischleichen zu können, indem es in der bewußt umgekehrten Reihenfolge der Beantwortung der beiden Großen Anfragen eine Darstellung erzielt, die vielfach einem Nachschlagewerk unter dem Motto „Auflösung siehe Seite 10" ähnelt. Darüber hinaus ist die Unzahl von Ankündigungen, ja Gemeinplätzen, Leerformeln ohne Definitionswert auf detaillierte Anfragen der CDU/CSU die unübersehbare inhaltliche Schwäche der Regierungsantwort.
Bevor ich mich im einzelnen mit der Regierungsantwort auseinandersetze, lassen Sie mich einige grundsätzliche Bemerkungen machen, die a) die Summe der Gründe zur Formulierung der Großen Anfrage der CDU/CSU noch einmal verdeutlichen und b) gleichermaßen versuchen, für uns den Stellenwert einer Forschungs- und Technologiepolitik im politischen Gesamtsystem zu begründen.
Die CDU/CSU geht davon aus, daß die Wechselwirkung von technisch-wissenschaftlichem Fortschritt, gesellschaftlichem Nutzen und langfristigem volkswirtschaftlichem Wachstum ein längerfristiges, finanziell abgesichertes und zukunftorientiertes Aktionsprogramm einer deutschen Bundesregierung verlangt. Diese notwendige Konzeption vermag die derzeitige Bundesregierung nicht anzubieten. Daß dies so ist, sind nicht Mutmaßungen dieser Opposition wie sich im weiteren Verlauf der Debatte herausstellen wird —, sondern das wird auch durch offizielle Publikationen der Bundesregierung erhärtet.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die vom Bundespresse- und -informationsamt veröffentlichte Zwischenbilanz der Bundesregierung, die in dekorativem Zuschnitt in vielen Wochenzeitschriften zu finden war. Selbst wenn man diese als Beurteilungsmaßstab für das nach zwei Jahren Regierungstätigkeit Erreichte hinstellt, so sind im Bereich der Forschungs- und Technologiepolitik weder Verbesserungen noch Begünstigungen erzielt worden —ja, dieser Sektor ist ausgespart und stellt eine Tabula rasa dar.
Völlig im Gegensatz dazu steht der hauseigene Pressedienst des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft, der nach der wiederholten Initiative der CDU/CSU auf Einsetzung eines Unterausschusses „Technologie" im Ausschuß für Bildung und Wissenschaft des Deutschen Bundestages sichtlich bemüht ist, eine quantitative Verbesserung der Beiträge auf dem Technologiesektor zu erzielen ohne allerdings über punktuelle Aktionen hinaus ein Spiegelbild für das angeblich systematische, koordinierte Planen und Handeln in diesem Bereich zu liefern.
Meine Damen und Herren, wenn wir heute der Forschung und Ausbildung Priorität in unserem politischen Zielkatalog zuweisen, dann nicht zuletzt, weil ihre Bedeutung für die gesellschaftliche Entwicklung und das Wirtschaftswachstum außer Frage stehen und beides in erheblichem Maße die Entwicklung des realen Sozialproduktes beeinflußt.
Die Höhe der Ausgaben für Forschung und Ausbildung vor allem im letzten Jahrzehnt hat Dimensionen erreicht, die uns Politiker immer stärker
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 9189
Dr. Hubrig
1 herausfordern, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um im Rahmen der jeweiligen unterschiedlichen Ordnungsvorstellungen Forschung und Ausbildung mitzugestalten.
Neben der einen Aufgabe der Forschung, neues Wissen zu erschließen, das durch die Ausbildungssysteme vermittelt wird, ist die Forschung die Grundvoraussetzung für die Anwendung neuer Produkte und Produktionsverfahren und somit für das Wirtschaftswachstum. Der mit dem Wirtschaftswachstum verquickte Strukturwandel führt andererseits zu einer Vielzahl von Konflikten, die wiederum neue Problemstellungen für die Forschung implizieren. Der hiermit angesprochene Rückkoppelungsprozeß zwischen Forschung, Ausbildung, sozialer Effizienz und Wirtschaftswachstum muß in all seinen Auswirkungen überblickt werden, soll eine Forschungsförderungspolitik wirkungsvoll angelegt sein. Daß es sich hierbei um ein Optimierungsproblem schwierigsten Grades handelt, ist auch der Opposition dieses Hauses bekannt.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zwei Säulen, um welche die Problematik kreist, herausgreifen: a) den rein ökonomischen Aspekt technischen Fortschritts und b) die gesellschaftlichen Auswirkungen des technischen Fortschritts.
Unter ökonomischem Aspekt gewinnt der technische Fortschritt eine immer stärkere Bedeutung für die Entwicklung des Wirtschaftswachstums der Zukunft, da sowohl die Erwerbsquote als auch die Investitionsquote nicht beliebig erhöht werden können. Einerseits schafft erst eine zunehmende Anzahl von Gütern und Dienstleistungen die Voraussetzungen zur Steigerung der Qualität unserer Gesellschaft; andererseits ist es grundverkehrt, eine Forschungspolitik zu konzipieren, die sich einzig an der Wachstumsrate des realen Bruttosozialprodukts orientiert, aber die Qualität menschlichen Lebens außer acht läßt.
Betrachten wir die augenblickliche Situation in der Bundesrepublik Deutschland, so stellen wir von der CDU/CSU fest, daß sich die Regierung schwertut, diese Problematik anwendungsorientiert zu lösen und dies, obwohl sie die forschungspolitische Infrastruktur 1969 in dem damaligen Ministerium für wissenschaftliche Forschung vorfand.
Meine Damen und Herren von der Regierung, bei einem kurzen historischen Rückblick wird es Ihnen doch nicht schwerfallen, nachzuvollziehen, daß mit der Gründung des Bundesministeriums für Atomfragen unter Leitung von Franz Josef Strauß im Oktober 1955 der entscheidende Anfang der Forschungsförderung auf Bundesebene gemacht wurde, also zu einem Zeitpunkt, als die innen- und außenpolitische Situation nicht dazu angetan war. Ich erinnere an die verfassungsmäßigen Bedenken, auf Bundesebene Maßnahmen zur Förderung der Forschung zu unternehmen, und ebenso an die skeptischen Stimmen, die sich fragten: Muß es unbedingt auf dem Sektor der Kernenergie sein?
Das frühzeitige Erkennen der Bedeutung der Kernenergie für Staat, Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft sowie die hervorragende Zusammenarbeit
der vier Ebenen — dokumentiert durch die Deutsche Atomkommission — haben dazu geführt, daß die Bundesrepublik Deutschland wie kaum ein anderer Industriestaat seine Kernenergie so sinnvoll und ökonomisch aufgebaut hat. Die 4. Genfer Atomkonferenz 1971 hat die Internationale Spitzenstellung unseres Landes im Bereich der friedlichen Nutzung der Kernenergie bewiesen.
Komplettieren wir diesen kurzen Rückblick: Nach der Weltraumforschung im Jahre 1962 wurde im Jahre 1967 als drittes wissenschaftlich-technisches Programm die Datenverarbeitung aufgenommen. 1968 trat die Förderung von Meeresforschung und Meerestechnik und der Bereich der neuen Technologien hinzu.
Aus dem Bundesministerium für Atomfragen war ein Ministerium für wissenschaftliche Forschung geworden, dem die allgemeine Wissenschaftsförderung oblag und das mit einer allgemeinen Planungs- und Koordinierungskompetenz für die gesamte Tätigkeit des Bundes in Wissenschaft und Forschung ausgestattet war. Vornehmlich unter dem Bundesminister für wissenschaftliche Forschung Gerhard Stoltenberg sind die erwähnten Fachprogramme mit großer Energie vorangetrieben worden, gleichermaßen wurde der Bereich der allgemeinen Wissenschaftsförderung durch Maßnahmen definiert.
Darüber hinaus wurde bereits 1968 damit begonnen, die bestehenden Forschungsförderungsprogramme des Bundes durch ein detailliertes Förderungsprogramm für die Sektoren Verkehrstechnik, Umweltgestaltung, ausgewählte Gebiete der physikalischen Technologien, Energietechnik, Werkstofftechnik sowie für die biologische und medizinische Technik zu ergänzen, also im Bereich von Forschungsschwerpunkten, die sich schwerlich — selbst bei hoher Toieranzschwelle — von der jetzigen Regierung als „reaktiv" etikettieren lassen, zumal diese selbst dabei ist, ihre vermeintlichen Errungenschaften in diesem Feld anzusiedeln.
Die CDU/CSU hat in ihrer Regierungszeit den Willen zur aktiven Gestaltung der zukünftigen Forschungs- und Technologiepolitik stets mit Nachdruck unterstrichen. Die Ergebnisse dokumentieren dies. Sie hat dabei Maßnahmen und Zielvorstellungen aus dem Bewußtsein entwickelt, daß die Lebensfähigkeit unserer Nation weitgehend von den jeweiligen Anstrengungen im Bereich wissenschaftlicher Forschung abhängig ist.
Der ehemalige Bundesminister Gerhard Stoltenberg schreibt hierzu in seinem Buch „Staat und Wissenschaft" u. a. — ich zitiere mit Genehmigung des Herrn Präsidenten—:
Wir brauchen eine leistungsfähige Forschung zur Sicherung unseres wirtschaftlichen Wachstums und der Modernisierung unseres politi- schen und sozialen Lebens.

(Abg. Raffert: Sehr gut!)

Wie wir im letzten Drittel unseres Jahrhunderts leben werden, hängt entscheidend davon ab, was wir heute für die Forschung tun; denn nur wirtschaftliches Wachstum gibt uns die Mit-
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Dr. Hubrig
tel in die Hand, unsere soziale Verantwortung zu praktizieren, unsere gesellschaftspolitischen Ziele zu verwirklichen und unsere Lebensbedingungen zu verändern.

(Abg. Raffert: Was gestern versäumt wurde, sagt er nicht!)

Das hier Gesagte ist auch in Regierungserklärungen von CDU/CSU-Bundeskanzlern nachzulesen, zumindest was die Bedeutung und den Rang wissenschaftlicher Forschung für unsere Gesellschaft angeht. Auch in der Regierungserklärung des jetzigen Bundeskanzlers ist die Priorität für diesen politischen Teilbereich herausgestellt, ja vielmehr postuliert worden, wenn man diese Regierung an dem messen will, was sie bis jetzt verwirklicht hat.
Lassen Sie mich für die Opposition dieses Hauses feststellen, daß Ankündigung und Verwirklichung gerade in dem von uns diskutierten Feld bei allen CDU-Ministern in der Vergangenheit in einem weit günstigeren Verhältnis standen, als wir das von dieser Regierung sagen können.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Es steht doch wohl außer Frage, daß mit den unter CDU/CSU-Verantwortung entwickelten und verwirklichten Programmen grundlegende Weichen unserer Techno-Zivilisation gestellt worden sind. Wenn heute diese Regierung den Versuch unternimmt, an diesen Forschungsförderungsprogrammen herumzumäkeln, und den Eindruck entstehen läßt, wir hätten unsere Forschungspolitik vornehmlich an sogenannten entfremdeten Technologien orientiert, so möchten wir ihr entgegenhalten, daß diese Programme in die damalige politische Landschaft paßten. Die Quoten der Fehler, die gemacht wurden, sind gering, da sich die Alternativen nicht so dimensioniert stellten, wie dies heute der Fall ist. Wir gestehen hier freimütig ein, daß die Forschungs- und Technologiepolitik in früheren Jahren darauf angelegt war, eine faktische Stärkung des technologischen und ökonomischen Potentials zu erzielen. Dies bedingte, daß die Forschungsschwerpunkte von der technologischen Lücke her motiviert waren und sich in Nachhol- und Zukunftsaufgaben im Vergleich zum internationalen Standard aufteilten.
Die Publikationen der OECD belegen die globale Steigerung der Forschungsaufgaben des Staates und der Wirtschaft westlicher Industrieländer unter der angedeuteten Perspektive. In den letzten Jahren ist jedoch festzustellen, daß die Ausgaben für die klassischen Großforschungsgebiete, wie sie sich in den westeuropäischen Ländern mit Kernforschung, Weltraumforschung und Verteidigungsforschung darstellen, kaum noch steigen und teilweise auch zurückgehen. Langsam vollzieht sich eine Umstrukturierung der Forschungsprogramme in den USA und in Westeuropa. So sind z. B. in den USA die Ausgaben für Forschung und Entwicklung von fast 3,1 % des Bruttosozialprodukts 1964 auf 2,7 % 1971 zurückgegangen. In Frankreich ist der Rückgang noch stärker: von 2,4% des Bruttosozialprodukts im Jahre 1968 auf nur 1,8 % im Jahre 1970. Diese Entwicklung muß zwangsläufig dazu beitragen, die Diskussion über den optimalen Einsatz der begrenzten Staatsmittel zu verstärken.
Die CDU/CSU stellt sich dieser Diskussion, die gleichermaßen ökonomisch wie gesellschaftspolitisch motiviert ist. Von einer auf soziale Effizienz und Wirtschaftswachstum angelegten Forschungspolitik, wie Sie, meine Damen und Herren von der Regierung, sie wünschen, und von deren Machbarkeit konnten sie sich während unserer Regierungszeit überzeugen, sicher — das räumen wir gern ein — zu einer Zeit, zu der die Gewichtung unserer Ziele vorrangig auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit abgestimmt und die Verwirklichung der Nutzenprojekte über wirtschaftliches Wachstum gesellschaftlich relevant war. Auf diese „äußeren" Herausforderungen, wie ich sie ansprechen möchte und wie sie sich in den USA z. B. mit der Verfolgung des Manhattan-, Polaris- oder Apollo-Projektes zeigten, ist in der Bundesrepublik adäquat reagiert worden. Der berühmte Daumen zur Festlegung von Prioritäten reichte damals aus, weil sich die Alternativen nicht so sehr stellten. Heute jedoch stehen wir vor dem Problem, daß der Daumen nicht breit genug ist, um die Gesamtpalette moderner Wissenschaft im Hinblick auf brennende Zukunftaufgaben nicht nur unter nationalem Blickwinkel abzudecken. „Äußeren" Herausforderungen stehen „innere" Herausforderungen der Gesellschaft gegenüber.
Lassen Sie mich an dieser Stelle aus einem Aufsatz des Karlsruher Physikers Häfele zitieren:
Diese internationale Wettbewerbsfähigkeit müßte aber gerade dann als Nebeneffekt gewährleistet sein, wenn Anstrengungen unternommen würden, auf „innere" Herausforderungen einer Gesellschaft aktiv zu antworten bzw. sie zunächst aufzusuchen.
Die CDU/CSU unterstreicht diese Auffassung, die von der Grundtendenz auf eine Humanisierung der Leistungsgesellschaft abzielt.
Um hier anzusetzen: Wir vermissen eine Konkretisierung dieser inneren Herausforderungen unserer Gesellschaft durch die jetzige Bundesregierung. Die bis jetzt vorgelegten Studien zur Prioritätenfindung reflektieren zwar diese Problematik, lassen aber Anwendungsorientierung vermissen.
Nun ist es nicht so, daß es bis jetzt noch keinem Staat gelungen ist, solche Art innerer Herausforderung aufzuspüren und zu operationalisieren. Ich möchte hier nur den einheitlich — integrativen gesamtterritorialen Entwicklungsplan, kurz: den 20Jahres-Plan, in Japan erwähnen. Dort ist der erfolgversprechende Versuch unternommen worden, erste Konsequenzen aus der postindustriellen Gesellschaft abzuleiten und mit Hilfe von zivil-technologischen Großprojekten auf direktem Weg die Qualität der Lebensbereiche zu erhöhen und über die Rückwirkung auch eine Verbesserung der internationalen Wettbewerbssituation der japanischen Industrie zu erzielen. Selbst bei Berücksichtigung der unterschiedlichen Voraussetzungen und Bedingungen in Japan und Deutschland ist in Japan eine überzeugende Antwort nicht nur auf das Warum, sondern
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Dr. Hubrig
auch auf das Was und Wie zukunftsorientierter Forschungspolitik gegeben worden.
Die CDU/CSU vertritt in diesem Zusammenhang unter der Perspektive einer zukünftigen Forschungsförderung auf Bundesebene die Auffassung, daß die sachlichen Schwerpunkte der Förderung durch den Bund primär im Bereich der Grundlagen- und projektorientierten Forschung mit Betonung auf der zivil-technologischen Komponente liegen sollten, da erfahrungsgemäß hier die Privatiniative nicht ausreicht.
Angesprochen auf die Finanzierungsart der Forschungsförderung sind wir der Auffassung, daß die Grundlagenforschung auch in Zukunft vor allem durch staatliche Subventionen, ergänzt durch nichtöffentliche Mittel, finanziert werden sollen. Mit Blickrichtung auf die allgemeine Wissenschaftsförderung erachten wir es als nützlich, wenn diese im Zuge der Steuerreform durch steuerliche Anreize forciert werden würde. Nach unserer Meinung muß der Bund in Zukunft im Bereich der angewandten Forschung die direkte Forschungsförderung differenzierter gestalten. Dies bedeutet, daß die Mittelvergabe in Form von Subventionen, Darlehen, Bürgschaften, Zinszuschüssen und ähnlichem stärker dem jeweiligen Projekt angepaßt wird. Auf diese Weise könnte es gelingen, das Problem der Privatisierung der Gewinne bei Sozialisierung des Risikos einer Lösung näherzubringen.
Es besteht hierbei ein wichtiges Anliegen, nämlich die Laufzeit der Zuschüsse der Laufzeit des Forschungsprojektes anzupassen, um eine Kontinuität der Forschung sicherzustellen. Aus diesem Grund hat die CDU/CSU-Fraktion auf Umdruck 253 *) einen Antrag eingebracht, der die Bundesregierung auffordert, einen Bericht über die Vergabe von Forschungsaufträgen im Bereich neuer Technologien und deren Finanzierungsart vorzulegen.
Dabei sind wir uns bewußt, daß im Bereich der steuerlichen Forschungsförderung die internationale Wettbewerbslage der deutschen Wirtschaft unbedingt berücksichtigt werden muß. Es geht nicht an, die steuerliche Forschungsförderung in Deutschland ohne Rücksicht auf die steuerliche Forschungsförderung in der EWG und anderen westlichen Industrienationen abzubauen, wie es die derzeitige Bundesregierung beabsichtigt.
Neben einer langfristigen Forschungsplanung, die mit dem Exkurs auf Japan und die ,inneren und äußeren Herausforderungen' angedeutet sein sollte, ist eine dauernde Kontrolle der vom Bund geförderten Forschungsprojekte für uns unabdingbar. Diese Kontrolle hat sich sowohl auf die sachliche Seite der Forschungsprogramme und -projekte als auch auf deren Durchführung zu erstrecken. Zur Klärung dieses Sachbereichs haben wir heute auf Umdruck 250 5*) sowie auf Umdruck 254 ***) zwei Anträge eingebracht. Wir bitten Sie, meine Damen und Herren, hierfür um Ihre Unterstützung.
*) Siehe Anlage 7 **) Siehe Anlage 8 ***) Siehe Anlage 9
Aus der Anzahl positiver Ansätze zur Lösung dieser Problematik messen wir der regelmäßigen Wiederholung des gesamten Prioritätenfindungsprozesses und der dauernden Requalifikation von Ergebnissen in Form von Bewertungen ihrer Auswirkungen in Lebensbereichen große Bedeutung bei. Wir möchten insbesondere darauf hinweisen, daß eine stärkere Berücksichtigung der Erfahrungen der Industrie im Forschungsmanagement durchaus auch dieser Regierung von Nutzen sein könnte. Darüber hinaus müssen wir in Deutschland auch den Mut haben, ein Forschungsprojekt abzubrechen, wenn sich herausstellt, daß die noch aufzuwendenden Mittel in keinem Verhältnis zu dem erwarteten Ertrag stehen.
Wir müssen heute davon ausgehen, daß hohe Steigerungsraten für die staatliche Forschungsförderung sich nicht beliebig, lang aufrechterhalten lassen und daß nach einer Phase des globalen Wachstums der Forschungsausgaben nunmehr ein intensives Wachstum zu erwarten ist. Aus diesem Grunde ist es notwendig, daß frühzeitig technologisch interessante Märkte gefördert werden. Wir dürfen nicht in traditionellen Forschungsförderungsgebieten hängenbleiben und dadurch bei neuen Forschungsgebieten international nicht mehr konkurrenzfähig sein.
Ein gutes Beispiel ist in diesem Zusammenhang die Meeresforschung und Meerestechnik, die vor allem in den USA, Frankreich, Japan und Rußland energisch vorangetrieben wird. Hier müssen wir mit Nachdruck darauf hinweisen, daß das unter Minister Dr. Stoltenberg verabschiedete Programm Meeresforschung von der jetzigen Bundesregierung wie ein Stiefkind behandelt und nur in Ansätzen verwirklicht wird. Vor allem im Bereich der Meerestechnik sind noch eine Vielzahl von Entwicklungen zu leisten, damit z. B. die Erschließung von Erzlagerstätten im Meer in großem Umfang durchgeführt werden kann. Hierzu ist in der Anfangsphase eine erhebliche staatliche Unterstützung notwendig, weil wegen der Langfristigkeit des Projekts die Privatinitiative nicht ausreicht.
Ich habe Ihnen, meine Damen und Herren, diese wenigen grundsätzlichen Gedanken zur Forschungspolitik dargelegt, weil ich glaube, daß dadurch eine Bewertung der Antwort der Regierung auf die Große Anfrage der CDU/CSU zur Forschungs- und Technologiepolitik erleichtert wird. Auf verschiedene Detailprobleme werden meine Kollegen im Rahmen der Debatte noch eingehen. Doch möchte ich einige mir besonders wichtig erscheinende Punkte stärker herausstellen.
Die Bundesregierung behauptet in ihrer Antwort, daß sie die verständliche Sorge der Antragsteller, die Forschungs- und Entwicklungspolitik werde vernachlässigt, angesichts der Fakten und Leistungen für unbegründet hält. Das Gegenteil ist richtig.

(Abg. Raffert: Hört! Hört!)

Welche Fakten und Leistungen auf dem Gebiet der Forschungs- und Technologiepolitik die Bundesregierung hierbei zum Beweis zitieren will, ist mir unbegreiflich.

(Sehr wahr! bei der CDU/CSU. — Abg. Raffert: Genau hingucken!)

9192 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971
Dr. Hubrig
Betrachten wir die Politik der vergangenen zwei Jahre auf diesem Gebiet, so müssen wir feststellen, daß im großen und ganzen nur die bestehenden Forschungsprogramme weitergeführt wurden.

(Zuruf von der SPD: Datenverarbeitung!)

Neue Forschungsschwerpunkte, Erfolgskontrolle, Organisationsstrukturen auf Bundesebene, Kooperation zwischen Staat und Wirtschaft wurden von der derzeitigen Bundesregierung durch Maßnahmen nicht gefördert.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Wir finden zwar eine Vielzahl von Ankündigungen auf diesen Gebieten; auch in der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der CDU/CSU kommt dies zum Ausdruck. Doch von Fakten und Leistungen, die diese Bundesregierung für sich beansprucht, kann nicht gesprochen werden.

(Abg. Breidbach: Das ist die Schwäche der Regierung!)

Es werden von der Bundesregierung vielfach hohe. Steigerungsraten für Forschungsausgaben als ein Beweis dafür zitiert, daß Bildung, Ausbildung, Wissenschaft und Forschung auch künftig an der Spitze der Reformen stehen.

(Abg. Raffert: Sehr gut!)

Nur ist es oft sehr schwierig, die einzelnen Ausgabetitel den einzelnen Sachbereichen Bildung, Wissenschaft und Forschung zuzuordnen. So werden in der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes für 1971 4,6 Milliarden DM und für 1972 6,1 Milliarden DM als Ausgaben für Bildung, Ausbildung, Wissenschaft und Forschung ausgewiesen. Für 1972 ergäbe sich hieraus eine Ausgabensteigerung in diesem Bereich von 32,6%. Nimmt man hingegen den Übersichtsplan über die Ausgaben des Bundes für Bildung, Wissenschaft und Forschung nach dem Bundeshaushaltsplan — Einzelplan 31 —, so werden für 1972 8,9 Milliarden DM gegenüber 7,4 Milliarden DM für 1971 ausgegeben. Hieraus ergäbe sich für 1972 eine Ausgabensteigerung von 20,6%. Untersucht man aber den Übersichtsplan im Bundeshaushalt auf alle Titel, die bei großzügigster Auslegung noch dem Bereich Forschung zuzuordnen sind, so kommt man zu einer Ausgabensteigerung von maximal 11 °/o.

(Abg. Breidbach: Weniger als die Preissteigerung! — Lachen bei der SPD.)

Die Steigerungsraten für die einzelnen Ausgabenkategorien schwanken je nachdem, welchen Bezugspunkt man bei der Untersuchung der einzelnen Titel hat.
Ich möchte mich deshalb an dieser Stelle nicht auf einzelne Prozentsätze festlegen, weil dies zu einem Streit über die Definition des Begriffs „Forschung" führen kann. Untersuchen wir z. B. die vom Bund geförderten naturwissenschaftlich-technischen Forschungszentren, so ergibt sich auf Grund der Haushaltspläne für 1972 allein im Bereich der Personalkosten eine Steigerung um 18 °/o. Der gesamte Bereich der Forschung — das ist uns wohl bekannt, meine Damen und Herren — ist sehr personalintensiv, so daß sich Lohnkostensteigerungen sehr stark bei den Forschungsausgaben bemerkbar machen. Es geht deshalb nicht an, daß man aus Nominalerhöhungen der Forschungsausgaben folgert, daß real auch mehr für die Forschung getan worden ist. In Anbetracht der hohen Personalkostensteigerung der vergangenen Jahre und der relativ geringen Zuwachsraten der staatlichen Forschungsausgaben ist eher die Annahme berechtigt, daß real ein Rückgang der Forschungsanstrengungen zu verzeichnen ist.

(Zuruf von der CDU/CSU: Wissenschaftsfeindlichkeit!)

In der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der SPD und der FDP betont die Bundesregierung, daß — ich zitiere — „der Umfang der für die einzelnen Maßnahmen und Programme bereitgestellten Mittel allein keinen Aufschluß über deren Rangfolge gibt."

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Andererseits sagt sie in dieser Antwort an einer anderen Stelle, daß „die von der Bundesregierung vorgenommene Neuorientierung in ihrer Technologiepolitik sich daher vorerst vor allem in unterschiedlichen Zuwachsraten der für die einzelnen Bereiche vorgesehenen Mittel niederschlägt". Als Beispiel führt die Bundesregierung die Technologieförderung an. In welchem Ausmaß Zuwachsraten manipulierbar sind, zeigen insbesondere die Ausgaben der Bundesregierung zum Bereich der Technologieförderung, die auf Seite 2 auf die Anfrage der Fraktionen der SPD und der FDP gemacht werden. In der mittelfristigen Finanzplanung werden zwar für die Bereiche Weltraumforschung, elektronische Datenverarbeitung und neue Technologien Zahlen angegeben, doch der Bereich technologische Forschung und Entwicklung, der die neuen Technologien als Untergruppe umfaßt, wird speziell nicht erfaßt.
Hinzu kommt, daß 1972 durch eine Umgruppierung von Titeln der Bereich technologische Forschung und Entwicklung im Volumen automatisch erhöht wurde. Je nachdem, welches Basisjahr man zugrunde legt und welche Titel man zu dem Begriff technologische Forschung und Entwicklung hinzurechnet, erhält man unterschiedliche Zuwachsraten. In der Tendenz ist sicherlich eine sehr starke Ausweitung der Finanzen auf diesem Sektor zu verzeichnen. Doch ist es unbedingt erforderlich, daß in der Öffentlichkeit mit mehr Genauigkeit operiert und daß eine Nachprüfbarkeit der Angaben ermöglicht wird.
Die Organisation der Forschungspolitik, die die CDU/CSU in der Frage I. 1 angesprochen hat, wird von der Bundesregierung vor allem durch den Verweis auf Absichten und Ankündigungen beantwortet. Die Bundesregierung gibt in ihrer Antwort auf die Frage der CDU/CSU zu, daß in den Jahren bis 1969 wichtige Zuständigkeiten für die Forschungspolitik innerhalb der Bundesregierung im damaligen Bundesministerium für wissenschaftliche Forschung vereinigt worden seien. Deshalb hat die Umbenennung des Ministeriums in ein Ministerium für Bildung und Wissenschaft bei vielen ernst zu neh-
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 9193
Dr. Hubrig
menden Experten die Befürchtung laut werden lassen, daß dadurch auch der Forschung und Technologie nicht mehr der frühere Stellenwert zugebilligt werde;

(Widerspruch bei der SPD)

so werde in einer bedenklichen Weise der Tendenz der Vernachlässigung von Naturwissenschaft und Technik Vorschub geleistet.

(Erneuter Widerspruch bei der SPD. — Beifall bei der CDU/CSU.)

Das Problem der Innovationsförderung wird z. B. im Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft wie auch im Bundesministerium für Wirtschaft und Finanzen ausgiebig behandelt. Eine derartige Doppelgleisigkeit ist nicht angebracht.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

Ein wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang ist auch das Problem der Ressortforschung, das dringend einer Lösung bedarf. Leider erwähnt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Frage der CDU/CSU nach der Organisation ihrer Forschungspolitik die Ressortforschung überhaupt nicht. Es ist notwendig, daß durch eine entsprechende Organisationsstruktur die Forschungs- und Technologiepolitik stärker betont wird. Für die Wissenschaft und die Wirtschaft sollte e i n verantwortlicher Partner auf Bundesebene für den Bereich von Forschung und Technologie zur Verfügung stehen.
Eine derartige Organisation hätte allerdings dann keine praktischen Erfolge, wenn sich auf seiten der Regierung und der sie tragenden Koalition eine ideologiebezogene Industriefeindlichkeit immer mehr breitmacht.

(Widerspruch bei der SPD. — Beifall bei der CDU/CSU.)

Inwieweit die Umstrukturierung des Beratungswesens im Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft und der sich konstituierende beratende Ausschuß für Bildung und Wissenschaft dieser Notwendigkeit der Verbesserung der Forschungsorganisation Rechnung tragen werden, vermögen wir heute noch nicht zu beantworten. Obwohl die beratenden Institutionen der Exekutive in früheren Jahren nicht nur Sachverstand in den Entscheidungsprozeß mit eingebracht haben, wagen wir zu behaupten, daß die neuerliche Organisationsform unter dem Deckmantel des Wünschenswerten, der Durchsichtigkeit und Offenlegung von Entscheidungsabläufen Interessenkollisionen sowie die Vorwegnahme von Entscheidungen, die vom Minister anschließend nur noch bestätigt werden, nicht ausschließt.

(Zuruf von der SPD: Vorsichtig!)

Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Frage nach den Zielvorstellungen bezüglich der Förderung der Technologie vier durchaus akzeptable Ziele herausgestellt. Entscheidend ist nun, was zur Verwirklichung dieser Ziele unternommen wird und wie die Programme untereinander abgestimmt werden. Neben einer dauernden Prüfung der bestehenden Forschungsprogramme sollte die Festlegung neuer Forschungsschwerpunkte vorrangig behandelt werden.
Die Frage der CDU/CSU nach der Zusammenarbeit der Großforschungszentren und der Industrie beantwortet die Bundesregierung mit dem bemerkenswerten Satz: „Die Zusammenarbeit mit der Industrie besteht bei diesen Zentren in erster Linie in Aufträgen zur Lieferung von hochqualifizierten Geräten und Anlagen."

(Hört! Hört! in der Mitte.)

Dies ist eine Selbstverständlichkeit, da sich hier Käufer und Verkäufer von Gütern gegenüberstehen. Darin kann sich aber in keinem Fall die Zusammenarbeit der Großforschungszentren mit der Industrie erschöpfen. Das Kernproblem liegt darin, daß man sich überlegen muß, welche Aufgaben in diesem Wirtschaftssystem besser von der Industrie bewältigt werden und welche Aufgaben von staatlich geförderten Forschungszentren.
Die OECD, meine Damen und Herren, schreibt in ihrer Untersuchung zur technologischen Lücke, daß die Europäer einen Hang zur Förderung staatlicher Forschungszentren und Institute haben, während die USA vor allem die Form der Auftragsvergabe an die Industrie im Bereich der staatlichen Forschungsförderung präferieren. Nur zirka 16% der Forschungs- und Entwicklungsausgaben der Industrie werden in der Bundesrepublik Deutschland direkt vom Staat finanziert, während dies in den USA zu zirka 40 % der Fall ist. Diese unterschiedliche Form der Forschungsfinanzierung führt zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen, die sich international stark bemerkbar machen.
Die von der CDU/CSU angesprochene Zusammenarbeit der Großforschungszentren und der Industrie erstreckt sich zum einen auf die sachlichen Forschungsschwerpunkte, zum anderen auf die Aufgabenverteilung zwischen Forschungszentren und Industrie. Leider nimmt die Bundesregierung hierzu nicht ausführlich Stellung. Nach Auffassung der CDU/CSU muß in bezug auf die Großforschungszentren der inneren Struktur eine besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Teamarbeit gewinnt eine immer größere Bedeutung im wissenschaftlichen Bereich. Dies führt zu Konsequenzen für die Zusammenarbeit der Forscher untereinander. Die Strukturen an den staatlichen Forschungszentren müssen so gestaltet werden, daß dem qualifizierten Forscher auch ein Mitspracherecht bei der Durchführung der Forschungsprojekte gewährleistet wird. Keiner von uns kann ein Patentrezept zur Lösung dieser Probleme vorbringen. Doch müssen wir uns bemühen, eine der wissenschaftlichen Tätigkeit adäquate Organisationsform zu finden. Steinbuch bemerkt hierzu treffend:
Wir müssen unsere Position klären und öffentlich artikulieren, wir müssen den hemmenden Machtstrukturen reformerische Machtstrukturen entgegenstellen.
Das in diesem Zusammenhang wichtige Problem der Mobilität der Forscher an den Großforschungszentren wird von der Regierung durch den Hinweis auf anzufertigende Expertisen in die Zukunft verlagert. Gerade unter dem Aspekt der zukünftigen Aufgaben der Forschungszentren, der Kooperation
9194 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971
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zwischen Staat, Wirtschaft und Wissenschaft hätte die Bundesregierung diesem Problemkreis mehr Aufmerksamkeit widmen sollen.
Die CDU/CSU bittet Sie deshalb um Zustimmung zu ihrem Antrag Umdruck 252'). Durch diesen Antrag soll erreicht werden, daß ein längerfristiges Sach- und Finanzprogramm für die vom Bund geförderten naturwissenschaftlich-technischen Zentren von einer Sachverständigenkommission entwickelt wird.

(Abg. Raffert: Noch eine!)

Bei der Antwort der Bundesregierung auf die Frage der CDU/CSU nach der Innovationsförderung fällt auf, daß das Wort „Marktwirtschaft" oder „soziale Marktwirtschaft" überhaupt nicht auftaucht.

(Hört! Hört! in der Mitte.)

Nun ist es aber evident, daß die Innovationen in unserem Wirtschaftswachstum primär eine Aufgabe der Industrie sind. Man müßte sich deshalb Gedanken darüber machen, in welchem Ausmaß eine staatliche Innovationsförderung überhaupt möglich ist, ohne daß erhebliche Wettbewerbsverzerrungen auftauchen. Es fehlt bei der Bundesregierung ein Konzept über ihren Handlungsspielraum in diesem Bereich.
Aus diesem Grund ist es auch nicht verwunderlich, daß die von der Bundesregierung angeführten Maßnahmen nur sehr allgemein und untereinander nicht abgestimmt sind. Wiederum soll ein neues Forschungsinstitut der Fraunhofer-Gesellschaft gegründet werden, um sich einem Spezialproblem zu widmen. Man kann aber nur davor warnen, für spezielle Forschungsziele jeweils ein neues Institut zu gründen.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

Bevor man dies in einem Ausnahmefall tun kann, muß man überprüfen, ob nicht die bestehenden Institutionen in der Lage sind, die neuen Forschungsaufgaben zu übernehmen. Man sollte auch die Ausschreibung von Projekt- und Durchführbarkeitsstudien für spezielle Problembereiche ins Auge fassen, um spezielle Forschungsanliegen zu behandeln. Gründet man aber ein Forschungsinstitut mit spezieller Aufgabenstellung, so tritt nach einigen Jahren stets das Problem auf, welche Aufgaben in Zukunft von dem betreffenden Institut übernommen werden sollen. Daneben bindet man dadurch auch langfristige Forschungsmittel, die dann bei gezielten Aktionen im Bereich der Forschung fehlen.
In ihrer detaillierten Untersuchung über die technologische Lücke kam schon vor einigen Jahren die OECD zu der Überzeugung, daß der Rückstand Europas gegenüber den USA auf verschiedenen technologisch wichtigen Märkten nicht zu sehr auf mangelnde Forschungsanstrengungen zurückzuführen ist als vielmehr auf die schlechtere Anwendung der Forschungsergebnisse im Produktionsprozeß. Dabei ist es wichtig, zu wissen, daß es keine eindeutige Beziehung zwischen den Forschungsausgaben eines Landes und der Wachstumsrate seines
*) Siehe Anlage 10
realen Bruttosozialprodukts gibt. Ein Land wie Großbritannien hat relativ hohe Forschungsausgaben, doch unterdurchschnittliche Wachstumsraten des Sozialprodukts aufzuweisen. Aus diesem Grunde verlangt die CDU/CSU, daß unter dem Aspekt des Wirtschaftswachstums dem Innovationsprozeß stärkere Beachtung geschenkt wird.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Wenn wir Überlegungen über mögliche staatliche Innovationsförderung anstellen, sollten wir auch stets die Marktnähe derartiger Maßnahmen im Auge behalten. Rund 70 0/o aller Innovationen, die die OECD untersucht hatte, waren durch die Marktnotwendigkeiten — d. h. von der Nachfrageseite her — initiiert. Es ist deshalb genau zu prüfen, in welchen Bereichen eine staatliche Innovationsförderung angebracht ist und wie ein abgestuftes System direkter und indirekter Förderung marktkonform entwickelt werden kann. Dies bedeutet, daß eine staatliche Förderung in diesem marktnahen Bereich stets unter Berücksichtigung des Wettbewerbs zu erfolgen hat.
Für die CDU/CSU, meine Damen und Herren, ist es eine wesentliche Bedingung, daß bei staatlicher Forschungsförderung nicht nur Großunternehmen, sondern auch mittlere und kleine Unternehmen stärker berücksichtigt werden.

(Zustimmung bei Abgeordneten der CDU/ CSU.)

Es hat sich gerade auch in den USA gezeigt, daß die mittleren Unternehmen bedeutende Beiträge zum technischen Fortschritt geleistet haben.

(Erneute Zustimmung bei Abgeordneten der CDU/CSU.)

In diesem Zusammenhang ist eine verstärkte Förderung der industriellen Gemeinschaftsforschung in Deutschland durchaus angebracht. Die Arbeitsgemeinschaft Industrieller Forschungsvereinigungen hat auf diesem Sektor schon bemerkenswerte Pionierleistungen vollbracht und sollte bei den zukünftigen Förderungsprogrammen des Bundes stärker beachtet werden.
Vielleicht ist es nützlich, die Förderung der angewandten Forschung wie auch die Innovationsförderung aus dem Ministerium herauszunehmen und einer Institution zu übertragen, die dem Management der Industrie besser entspricht. Nur die Globalsteuerung sollte in diesem Falle bei dem Ministerium verbleiben. Die ganze Problematik der sachlichen und organisatorischen Gestaltung wird leider in der Antwort der Regierung nicht behandelt.
Lassen Sie mich noch einige grundsätzliche Probleme der europäischen Technologiepolitik ansprechen, auf die meine Kollegin Frau Dr. Walz im besonderen zurückkommen wird. Die CDU/CSU wollte durch ihre Frage nach dem Problem der Koordination von Forschung und Entwicklung innerhalb der EWG-Staaten der Bundesregierung die Gelegenheit geben, ihr Konzept auf diesem Gebiet darzulegen. Leider nimmt die Bundesregierung zur detaillierten Frage der CDU/CSU nur in sehr kurzer Form und konzeptionslos Stellung. Das Problem der wirkungs-
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Dr. Hubrig
vollen Koordination der nationalen Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen, das doch z. B. vor allem im Bereich der Kernforschung, der Kerntechnik und der Weltraumforschung von erheblicher Bedeutung ist, wird nicht ausführlich behandelt. Gerade in den angeführten Bereichen entstehen für die einzelnen Staaten Kosten, die nur im europäischen Rahmen verringert werden können.
Trotz aller Schwierigkeiten in der europäischen Forschungspolitik müßte die Bundesregierung zumindest ein eigenes Konzept für die europäische Kooperation entwickeln und in Verhandlungen versuchen, dieses Konzept zu realisieren. Das so schwierige Problem „EURATOM" erwähnt die Bundesregierung in ihren Ausführungen überhaupt nicht. Gewiß sind die unterschiedlichen Industriestrukturen der EWG-Staaten eine Ursache für die Schwierigkeiten im Bereich der europäischen Technologiepolitik. Die EWG-Kommission hat zum Problem der Industriepolitik in der Gemeinschaft ausführliche Studien vorgelegt, zuletzt in einem Memorandum der Kommission an den Rat. In diesem Memorandum werden eine Vielzahl konkreter Vorschläge für die Industriepolitik der Gemeinschaft entwickelt. Die Bundesregierung läßt die Vorschläge der Kommission völlig außer Betracht.
Die unklaren und unvollständigen Ausführungen der Bundesregierung zu den Fragen der CDU/CSU zur europäischen Technologiepolitik sind symptomatisch für die Vernachlässigung der Westpolitik durch die derzeitige Bundesregierung. Gerade in Anbetracht der zukünftigen Gestaltung Europas und der Erweiterung der Gemeinschaft durch neue Mitgliedsländer gewinnt die Technologiepolitik der europäischen Staaten eine erhebliche Bedeutung. Hier müssen von der Bundesregierung neue Akzente gesetz werden. Die in letzter Zeit zu beobachtenden Kooperationsbestrebungen europäischer Firmen sind wenigstens ein erfreuliches Zeichen auf diesem Gebiet der europäischen Zusammenarbeit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme zum Schluß meiner Ausführungen. Der hohe Rang von Forschung und Technik ist, wie ich meine, in diesem Hause unumstritten. Für uns, die CDU/ CSU, bedeutet dies Kontinuität der Anstrengungen von Staat, Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft im Bereich von Forschung und Technik, um gegenwärtigen Herausforderungen zu begegnen und zukünftige aufzuspüren.
Die augenblickliche Akzeptverschiebung der Forschungsschwerpunkte in der gesamten westlichen Welt versteht sich unserer Meinung nach als ein Appell an die Bundesregierung, uns aus ihrem Gewirr von Ansprüchen und Zielfragmenten eine abgestimmte Serie von Präferenzen vorzulegen, für welche die Ressourcen ermittelt und verfügbar gemacht werden. Die von der CDU/CSU heute im Deutschen Bundestag eingebrachten Anträge sind unserer Überzeugung nach für die Bundesregierung eine nützliche Hilfe zur organisatorischen Umsetzung der an dieser Stelle getroffenen inhaltlichen Aussagen. Sie sollen dazu beitragen, dem Bereich vor Forschung und Technik den politischen Schub zu verleihen, um über den. nationalen Rahmen hinaus zur Initiierung von multinationalen Aktionsprogrammen ein Ansporn zu sein.
Meine Fraktion ist der Auffassung, daß sich dieses Gebiet, das höchste Anforderungen an den Sachverstand stellt, für eine engere Kooperation zwischen den Fraktionen anbietet und keinen Raum für etwaige dogmatische Denkansätze läßt.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Professor Dr. Lohmar. Seine Fraktion hat für ihn eine Redezeit von 25 Minuten angekündigt.