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ID0615901100

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 159. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 Inhalt: Eintritt des Abg. Kunz in den Bundestag 9129 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 9129 A Wahl des Abg. Dr. Miltner als Mitglied des Gremiums gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post-und Fernmeldegeheimnisses . . . . 9129 B Amtliche Mitteilungen 9129 C Erklärungen der Bundesregierung Franke, Bundesminister . . . . . 9130 A Scheel, Bundesminister . . . . 9131 C Stücklen (CDU/CSU) 9134 C Wienand (SPD) . . . . . . . 9136 C Dr. Achenbach (FDP) 9138 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Amtsbezeichnungen der Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte (Drucksache VI/557); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/2903) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Jaeger (CDU/CSU) . 9141 A, 9154 C, 9156 A, 9158 A Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) 9146 C, 9155 D, 9158 A, 9160D, 9162B Kleinert (FDP) . 9152 C, 9157 C, 9162 C Vogel (CDU/CSU) . . . 9155 A, 9163 A Dichgans (CDU/CSU) . . . . . . 9156 D Jahn, Bundesminister . . . . . . 9158 C Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 9160 A Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . 9161 B Memmel (CDU/CSU) 9161 D Dorn (FDP) 9163 B Dr. Schmid, Vizepräsident . . . 9163 C Fragestunde (Drucksache VI/2938) Frage des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Fortführung der bereinigten Sammlung des Bundesrechts in Loseblattform Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 9164 A, B, C Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 9164 B Frage des Abg. Dr. Krall (FDP) : Reservierung von Abteilen in IC-Zügen für leitende Beamte der Bundesbahnhauptverwaltung Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 9164 D, 9165 A Krall (FDP) 9165 A II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 Fragen des Abg. Freiherr Ostman von der Leye (SPD) : Beschleunigte Fertigstellung eines großräumigen Fernverkehrsumgehungsnetzes für die Stadt Bonn Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . 9165 B, C, 9166 B, C, D Freiherr Ostman von der Leye (SPD) 9166 A, B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 9166 C Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 9166 D Frage des Abg. Josten (CDU/CSU) : Auslegen von Tages- und Wochenzeitungen in Speisewagen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 9167 A, B, C, D Josten (CDU/CSU) 9167 A, B Ollesch (FDP) 9167 C Dr. Geßner (SPD) . . . . . . 9167 C Fragen des Abg. Ollesch (FDP) : Beibehaltung der bisherigen Beschilderung des Ortsendes Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 9167 D, 9168 A, B, C, D, 9169 A, B, C, D, 9170 A, B Ollesch (FDP) . . . 9168 A, B, 9170 A, B Lemmrich (CDU/CSU) 9168 C Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 9168 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 9168 D Dr. Früh (CDU/CSU) 9169 B Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) 9169 C Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . . . . 9169 C Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . 9169 D Frage des Abg. Graaff (FDP) : Vorgehen der Bundesregierung bei der Einführung der neuen StraßenverkehrsOrdnung Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 9170 C Frage des Abg. Graaff (FDP) : Kosten der Anbringung der neuen Ortsausgangstafeln Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 9170 D Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 9170 D Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Weitere Zulassung der bisherigen Ortsende-Schilder Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 9171 A, B Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . 9171 A, B Fragen des Abg. Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) : Gründe für die Einführung der neuen Ortsende-Schilder — Kosten dieser Maßnahme Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . 9171 C, D, 9172 A, B Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) 9171 C, D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 9171 D Frage des Abg. Dr. Geßner (SPD) : Ausgabe einer Gedenkmarke anläßlich der 175. Wiederkehr des Geburtstages Heinrich Heines Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . 9172 B, C, D, 9173 A Dr. Geßner (SPD) 9172 C Lemmrich (CDU/CSU) 9172 D Hansen (SPD) . . . . . . . . 9172 D Fragen des Abg. Dr. Arnold (CDU/CSU) : Erneute Verteuerung des Post- und Telefondienstes im Jahre 1972 Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . 9173 A, B, C, D, 9174 A Dr. Arnold (CDU/CSU) 9173 B, C, D, 9174 A Frage des Abg. Becker (Nienberge) (SPD) : Anpassung der Gehälter der Bundesbeamten an die der Beamten in Ländern und Gemeinden — Kosten für den Bund Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 9174 A, C Brück (Köln) (CDU/CSU) 9174 C Frage des Abg. Becker (Nienberge) (SPD) : Aufwendungen für die Vereinheitlichung der Gehälter der Beamten in Bund, Ländern und Gemeinden Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 9174 C Fragen des Abg. Gnädinger (SPD) : Zwischenstaatliche Besprechungen über ein technisches Projekt zur Bodenseeregulierung — Schweizer Alternativvorschläge Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 9174 D, 9175 A, B Gnädinger (SPD) 9175 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 III Frage des Abg. Heyen (SPD) : Kontakt von Dienststellen des Berliner Senats mit dem Amt für Wasserwirtschaft der DDR Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 9175 C, D, 9176 A Heyen (SPD) . . . . . . . . . 9175 D Frage des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU): Wiedereinstellung von ausgeschiedenen Beamtinnen, insbesondere Lehrkräften Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 9176 A, C Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . . . . 9176 B Fragen des Abg. Dr. Hauff (SPD) : Grenze zwischen gesundheitsgefährlichem und nur lästigem Lärm Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 9176 C, D, 9177 A, B, C, D Dr. Hauff (SPD) . . 9176 D, 9177 A, C, D Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . 9177 A Hansen (SPD) 9177 B Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) : Maßnahmen zur Sicherung der Pressefreiheit — Pressekontrolle durch Schaffung von Presseausschüssen Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . 9177 D, 9178 A, B, C, D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 9178 A, C Raffert (SPD) 9178 A Dr. Arnold (CDU/CSU) 9178 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Drucksache VI/2684) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache M/2928) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Warnke (CDU/CSU) 9179 A Dr. Apel (SPD) . . . . . . . 9179 C Schmitt (Lockweiler) (CDU/CSU) . 9179 D Haar (Stuttgart) (SPD) 9181 A Ollesch (FDP) . . . . . 9193 B, 9187 A Lemmrich (CDU/CSU) 9185 C Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Forschungs- und Technologiepolitik (Drucksachen VI/2364, M/2789) in Verbindung mit Große Anfrage der Fraktionen der SPD, FDP betr. Technologiepolitik (Drucksachen VI/2369, M/2789) und mit Antrag betr. Europäische Technologiekonferenz (Abg. Frau Dr. Walz, Dr. Martin, Dr. Hubrig, Dr. Probst, Lenzer und Fraktion der CDU/CSU) Dr. Hubrig (CDU/CSU) . 9188 A, 9221 A Dr. Lohmar (SPD) 9195 C Grüner (FDP) . . . . . . . . 9198 B Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister 9201 D Dr. Probst (CDU/CSU) 9205 D Flämig (SPD) 9209 D Jung (FDP) . . . . . . . . . 9212 C Lenzer (CDU/CSU) . . . . . . 9214 D Dr. Hauff (SPD) . . . . . . . 9218 C Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 9222 A Frau Dr. Walz (CDU/CSU) . . . 9223 D Nächste Sitzung 9225 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 9227 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 248 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Amtsbezeichnungen der Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte (Drucksachen VI/557, VI/2903) 9227 C Anlage 3 Eventualantrag Umdruck 249 zum Änderungsantrag Umdruck 248 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Amtsbezeichnungen der Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte (Drucksachen VI/557, M/2903) 9228 A Anlage 4 Änderungsantrag Umdruck 256 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Amtsbezeichnungen der Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte (Drucksachen M/557, M/2903) 9228 B Anlage 5 Änderungsantrag Umdruck 257 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Amtsbezeichnun- IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 gen der Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte (Drucksachen VI/557, VI/2903) 9228 C Anlage 6 Änderungsantrag Umdruck 255 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (Drucksachen VI/2684, VI/2928) 9228 D Anlagen 7 bis 11 Anträge Umdrucke 250 bis 254 zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Forschungs- und Technologiepolitik (Drucksachen VI/2364, VI/2789) 9229 A Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Seefeld (SPD) betr. Anteil der unter Drogeneinfluß an Verkehrsunfällen beteiligten Kraftfahrer und Erstellung eines einwandfreien Drogentests 9231 A Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Picard (CDU/CSU) betr. Entscheidung des Bundesverkehrsministers über die ausschließliche Verwendung von Verbundglas für Windschutzscheiben von Personenkraftwagen . . . 9231 B Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Peters (Norden) (SPD) betr. Angleichung der den Postbeamten gezahlten Wechseldienstzulage an die den Angestellten gewährte Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten . . . . 9231 D Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) betr. Teilnahme von Mitgliedern der SED und anderer kommunistischer Parteien des sowjetischen Machtbereichs an Veranstaltungen in der Bundesrepublik 9232 A Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen der Abg. Frau Schlei (SPD) betr. Diskriminierung deutscher Umsiedler aus Polen durch deutsche Behörden . . . . 9232 B Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) betr. Konsequenzen der Bundesregierung aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur hessischen Richterbesoldung 9232 C Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Anwendung des Verursacherprinzips auf alle für Umweltbelastungen verantwortlichen Institutionen 9232 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 9129 159. Sitzung Bonn, den 15. Dezember 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 156. Sitzung, Seite 9034 D, Zeile 10, statt „Jenser" : „Lenzer" Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 9227 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach * 17. 12. Adams * 17. 12. Dr. Aigner * 17. 12. Alber * 17. 12. Amrehn 17. 12. Dr. Arndt (Berlin) * 17. 12. Dr. Artzinger * 17. 12. Bartsch 18. 12. Dr. Barzel 16. 12. Bauer (Würzburg) ** 17. 12. Dr. Beermann 15.1.1972 Behrendt * 17. 12. Berlin 17. 12. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 17. 12. Blank 18. 12. Blumenfeld** 18. 12. Borm ** 17. 12. Dr. Burgbacher * 17. 12. Dasch 18. 12. Frau Dr. Diemer-Nicolaus ** 18. 12. Dr. Dittrich * 17. 12. Dr. Enders ** 17. 12. Faller 18. 12. Fellermaier * 17. 12. Dr. Fischer 17. 12. Flämig * 17. 12. Dr. Furler * 17. 12. Gerlach (Emsland) 17. 12. Gewandt 17. 12. Dr. Giulini 17. 12. Freiherr von und zu Guttenberg 18. 12. Dr. Hauser (Sasbach) 17. 12. Dr. Hellige 17. 12. Frau Herklotz ** 15. 12. Frau Jacobi (Marl) 18. 12. Dr. Jahn (Braunschweig) * 17. 12. Kahn-Ackermann ** 18. 12. Katzer 15. 12. Frau Klee** 18. 12. Klinker * 17. 12. Dr. Koch * 17. 12. Dr. Kreile 15. 12. Kriedemann* 17. 12. Lange * 17. 12. Lautenschlager * 17. 12. Lenze (Attendorn) ** 15. 12. Dr. Dr. h. c. Löhr * 17. 12. Looft 17. 12. Lücker (München) ' 17. 12. Meister ' 17. 12. Memmel* 17. 12. Müller (Aachen-Land) * 17. 12. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Ageordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Orth * 17. 12. Ott 17. 12. Pöhler ** 18. 12. Dr. Reischl * 17. 12. Riedel (Frankfurt) * 17. 12. Dr. Schachtschabel 19. 12. Schoettle 17. 12. Schulhoff 15. 12. Schwabe * 17. 12. Dr. Schwörer * 17. 12. Seefeld * 17. 12. Sieglerschmidt *' 15. 12. Springorum * 17. 12. Dr. Starke (Franken) * 17. 12. Wehner 18. 12. Werner * 17. 12. Wolfram * 17. 12. Baron von Wrangel 17. 12. Anlage 2 Umdruck 248 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Jaeger, Dr. Lenz (Bergstraße), Vogel und der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Amtsbezeichnungen der Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte - Drucksachen VI/557, VI2903 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I Nr. 2 erhält § 19 a Abs. 1 folgende Fassung: ,§ 19 a Amtsbezeichnung (1) Amtsbezeichnung der Richter auf Lebenszeit und der Richter auf Zeit sind „Landesrichter, Oberrichter, Bundesrichter, Kammervorsitzender, Senatspräsident, Vizepräsident und Präsident". 2. In Artikel II Nr. 4 erhält § 21 a folgende Fassung: „§ 21 a (1) Bei jedem Gericht wird ein Präsidium gebildet. (2) Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten als Vorsitzenden und 1. bei Gerichten mit weniger als acht Richterplanstellen dem Vorsitzenden und allen wählbaren Richtern, 2. bei Gerichten mit mehr als sieben Richterplanstellen und weniger als neun Vorsitzendenplanstellen aus den Vorsitzenden und gewählten beisitzenden Richtern in gleicher Zahl, 3. bei Gerichten mit mehr als acht Vorsitzendenplanstellen aus dem ständigen Vertreter des 9228 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 Präsidenten, den acht dem Dienstalter, bei gleichem Dienstalter dem Lebensalter nach ältesten Vorsitzenden und acht gewählten beisitzenden Richtern. Jedes Jahr scheidet in durchgehender Reihenfolge der entsprechend Satz i letztberufene Vorsitzende aus. An seine Stelle tritt jeweils der nach dem Dienstbzw. Lebensalter nächstberufene Vorsitzende. (3) Das Präsidium entscheidet nach Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Präsidenten den Ausschlag." 3. In Artikel II Nr. 4 erhält § 21 b folgende Fassung: „(1) Wahlberechtigt und wählbar sind die Richter auf Lebenszeit, denen bei dem Gericht ein Richteramt übertragen ist. Nicht wahlberechtigt und nicht wählbar sind Richter, die an ein anderes Gericht oder an eine Verwaltungsbehörde für mehr als drei Monate abgeordnet sind." 4. In Artikel XIII § 5 Abs. 1 wird das Datum geändert in „1. Januar 1973". Bonn, den 14. Dezember 1971 Dr. Jaeger Dr. Lenz (Bergstraße) Vogel Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 3 Umdruck 249 Eventualantrag der Abgeordneten Dr. Jaeger, Dr. Lenz (Bergstraße), Vogel und der Fraktion der CDU/CSU zum Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Jaeger, Dr. Lenz (Bergstraße), Vogel und der Fraktion der CDU/CSU — Umdruck 248 — zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Amtsbezeichnungen der Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte — Drucksachen VI/557, VI/2903 —. Für den Fall der Ablehnung der Nummer 1 des Antrags auf Umdruck 248 1. In Artikel I wird Nummer 4 (§ 45 a) getrichen. 2. In Artikel I Nr. 6 werden dem § 120 a folgende Worte angefügt: „und der Obersten Bundesgerichte." Bonn, den 14. Dezember 1971 Dr. Jaeger Dr. Lenz (Bergstraße) Vogel Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 4 Umdruck 256 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Jaeger, Dr. Arndt (Hamburg) und Kleinert zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Amtsbezeichnungen der Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte —Drucksachen VI/557, VI/2903 — Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel X (Änderung des Patentgesetzes) Nr. 2 wird § 36 e wie folgt neu gefaßt: „§ 36 e Für das Patentgericht gelten die Vorschriften des Zweiten Titels des Gerichtsverfassungsgesetzes nach folgender Maßgabe entsprechend: 1. In den Fällen, in denen auf Grund des Wahlergebnisses weniger als zwei rechtskundige Richter dem Präsidium angehören würden, werden die beiden rechtskundigen Richter, die von den rechtskundigen Richtern die meisten Stimmen erhalten haben, Mitglieder des Präsidiums. 2. Über die Wahlanfechtung (§ 21 b Abs. 6 des Gerichtsverfassungsgesetzes) entscheidet ein Senat des Bundespatentgerichts in der Besetzung mit drei rechtskundigen Richtern. 3. Den ständigen Vertreter des Präsidenten ernennt der Bundesminister der Justiz." Bonn, den 14. Dezember 1971 Dr. Jaeger Dr. Arndt (Hamburg) Kleinert Anlage 5 Umdruck 257 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Jaeger und der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Amtsbezeichnungen der Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte — Drucksachen VI/557, VI/2903 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I wird die Regierungsvorlage wiederhergestellt. 2. In Artikel II Nr. 4 § 21 a wird die Regierungsvorlage wiederhergestellt. 3. In Artikel XIII § 5 Abs. 1 wird das Datum geändert in „1. Januar 1973". Bonn, den 14. Dezember 1971 Dr. Jaeger Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 6 Umdruck 255 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes — Drucksachen VI/2684, VI/2928 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 16 werden in § 50 d Abs. 1 Nr. 1 die Worte „und in den Fällen, in denen der Antragsteller seinen Sitz im Zonenrandgebiet hat" angefügt. Bonn, den 14. Dezember 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 9229 Anlage 7 Umdruck 253 Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Forschungs- und Technologiepolitik — Drucksachen VI/2364, VI/2789 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Informationsbericht über die Vergabe von Forschungsaufträgen im Bereich Neue Technologien des BMBW vorzulegen. Hierin sollen vor allem auch u. a. folgende Fragen berücksichtigt werden: a) Ist eine Chancengleichheit zwischen Erfindern, Unternehmern und Unternehmensgruppen bei der Bewerbung um staatlich geförderte Forschungsprojekte gegeben? b) Ist es angebracht, die starre Finanzierungsregel der Subventionen durch ein dem jeweiligen Forschungsprojekt angepaßtes differenziertes Finanzierungsinstrument in Form von Subventionen, Darlehen, Zinszuschüssen und Bürgschaften zu ersetzen? Begründung: Seit mehreren Jahren werden im BMBW im Sachbereich Neue Technologien neuartige naturwissenschaftlich-technische Verfahren gefördert. Im Rahmen einer rationalen Gestaltung der Forschungspolitik ist es erforderlich, die bisherige Vergabepraxis zu überprüfen und Folgerungen für die Aktivitäten des Staates im Bereich der angewandten Forschung zu ziehen. Durch eine derartige Überprüfung sollte es ermöglicht werden, eine Fehlleitung von Steuergeldern zu vermeiden und die sachliche und finanzielle Kontrolle der geförderten Forschungsprojekte zu erleichtern. Bonn, den 14. Dezember 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 8 Umdruck 250 Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU, betr. Forschungs- und Technologiepolitik — Drucksachen VI/2364, VI/2789 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, eine Erfassungs- und Koordinationsstelle des Bundes für Forschungsprojekte einzurichten. Diese Stelle hat folgende Aufgaben: a) Die vom Bund geförderten Forschungsvorhaben werden nach Sachgebiet, Auftraggeber, aufgewendeten Mitteln, Empfänger und voraussichtlicher Zeitdauer erfaßt b) Die Mitglieder des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft sowie des Haushaltsausschusses werden halbjährlich über den neuesten Stand in geschlossener Sitzung unterrichtet c) Die Gutachten der Ministerien werden nach Auftraggeber, Sachgebiet, Kosten und Verfasser er- faßt. Eine halbjährliche Zusammenstellung ist jeweils den Abgeordneten des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zuzusenden. Begründung: Im BMBW sowie im BMWF werden zwar einige Übersichten über die vom Bund vergebenen Forschungsaufträge angefertigt, doch eine längerfristige und systematische Kontrolle nach den angeführten Kriterien findet nicht statt. Es ist für eine noch zu intensivierende Erfolgskontrolle im Bereich der Forschung notwendig, daß die Projekte des Bundes im Bereich der Forschung nach Sachgebiet, Auftraggeber, aufgewendeten Mitteln und Empfänger systematisch erfaßt werden. Bei der Vergabe von Gutachten muß im Interesse einer sparsamen Haushaltsführung eine bessere Übersicht geschaffen werden, die eine sachliche und auch finanzielle Kontrolle ermöglicht. Bonn, den 14. Dezember 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 9 Umdruck 254 Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung der Großen Antrage der Fraktion der CDU/CSU, betr. Forschungs- und Technologiepolitik — Drucksachen VI/2364, VI/2789 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Erfolgskontrolle im Bereich der Forschung, insbesondere der angewandten Forschung, zu verstärken. Insbesondere soll überprüft werden, ob Methoden der Industrie im Bereich des Forschungsmanagements im staatlichen Sektor verwendet werden können. Dem Bundestag ist innerhalb von zwei Jahren ein Bericht zu diesem Thema vorzulegen. Begründung: Der zunehmende Aufwand für staatlich geförderte Forschungsprojekte macht es erforderlich, geeignete Methoden für die sachliche und finanzielle Kontrolle der Forschungsprojekte zu entwickeln. Die Erfolgskontrolle umschließt zum einen Methoden der wirksamsten Kooperation zwischen Staat, Wissenschaft und Industrie sowie auch das Problem der sachlichen Überprüfung einzelner Forschungsprojekte. Es muß durch diese Erfolgskontrolle ermöglicht werden, daß Forschungsprojekte frühzeitig eingestellt werden, sofern der beabsichtigte Erfolg nicht erzielt werden kann. Bonn, den 14. Dezember 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 10 Umdruck 252 Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Forschungs- und Technologiepolitik — Drucksachen VI/2364, VI/2789 . 9230 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Sachverständigenkommission aus Vertretern der Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verwaltung zur Überprüfung der vorn Bund überwiegend geförderten folgenden Großforschungszentren einzusetzen: -- Gesellschaft für Kernforschung (GfK) in Karlsruhe - Gesellschaft für Kernforschungs- und Versuchsanlagen (GfK-V) in Karlsruhe - — Kernforschungsanlagen (KfA) in Jülich — Deutsches Elektronen-Synchroton (DESY) in Hamburg — Gesellschaft für Kernenergieverwertung in Schiffbau und Schiffahrt (GKSS) in Hamburg — Institut für Plasmaphysik (IPP) in München - Hahn-Meitner-Institut (HMI) in Berlin - Gesellschaft für Mathematik und Datenverarbeitung (GMD) in Birlinghoven - Gesellschaft für Schwerionenforschung (GSI) in Darmstadt Die Sachverständigenkommission hat folgende Aufgabenbereiche: a) Ein mittel- und längerfristiges Sach- und Finanzprogramm für die angeführten Forschungszentren zu entwickeln b) Vorschläge für eine engere Kooperation zwischen anderen wissenschaftlichen Einrichtungen, öffentlichen Auftraggebern, Industrie und Forschungszentren vorzulegen. c) Insbesondere Möglichkeiten einer Kooperation und Koordination der Forschungsbemühungen im Bereich der EWG zu prüfen. Die Bundesregierung legt innerhalb von einem Jahr den Bericht der Sachverständigenkommission dein Bundestag vor. Begründung: Das Auslaufen einer Reihe von Programmen in den Kernforschungszentren macht es erforderlich, neue Aufgabenbereiche anstelle der bisherigen hinzuzufügen. In der BRD wie auch in der EWG und den USA ist festgestellt worden, daß die bisherigen Aufgaben der Großforschungszentren längerfristig nicht mehr für eine sinnvolle Beschäftigung des Personals ausreichen. In Großbritannien und in den USA ist schon eine erhebliche Umstrukturierung der Kernforschungszentren erfolgt. Darüber hinaus muß eine Koordination zwischen den verschiedenen vom Bund geförderten naturwissenschaftlich-technischen Forschungszentren gefunden werden. Um die zur Verfügung stehenden Mittel des Bundes im Bereich der Forschung in den kommenden Jahren wirkungsvoll einzusetzen, ist eine längerfristige sachliche und finanzielle Planung für die Forschungszentren unabdingbar. Die beantragte Sachverständigenkommission soll durch ihre Vorschläge helfen, die notwendigen Entscheidungen zu fällen. Bonn, den 14. Dezember 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 11 Umdruck 251 Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Forschungs- und Technologiepolitik — Drucksachen VI/2364, VI/2789 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, in Verhandlungen mit ihren europäischen Partnern zur Koordinierung der europäischen Aktivitäten im Bereich der Raumfahrt die Einrichtung einer Europäischen Raumfahrtbehörde in die Wege zu leiten. Zum Aufgabenbereich dieser Raumfahrtbehörde zählen u. a.: — Die bestehenden Raumfahrtorganisationen ELDO, ESRO, CEPT in den Verantwortungsbereich der neuen Behörde zu übernehmen — Die Koordination zwischen europäischen und nationalen Programmen -- Die Rolle des Sprechers Europas in Raumfahrtfragen -- Auf Wunsch und gegen entsprechende Entschädigung die Verwaltung der nationalen Programme durchzuführen. Zum Begriff ,Verwaltung' gehören hier: — Planung bis zu fünf Jahren im Detail — Planung für bis zu zehn Jahren im Großen — Planung für mehr als zehn Jahre im Konzept — Die Ausschreibung, Vergabe und Kontrolle der Projekte im Rahmen der genehmigten Programme. Die finanzielle Grundlage der Europäischen Raumfahrtbehörde soll einerseits durch alle europäischen Staaten mit einem Grundbeitrag gebildet werden, andererseits durch die Beiträge der Staaten, die an den einzelnen Projekten interessiert sind. Über den zukünftigen Aufbau einer derartigen Europäischen Raumfahrtbehörde werden Projektstudien von der Bundesregierung ausgeschrieben und das Ergebnis innerhalb eines halben Jahres der Öffentlichkeit bekanntgegeben. Innerhalb eines Jahres ist dem Parlament ein Bericht über die Aktivitäten der Bundesregierung in bezug auf die Gründung einer Europäischen Raumfahrtbehörde vorzulegen. Begründung: Die multilaterale Zusammenarbeit der westeuropäischen Staaten im Bereich der Raumfahrt wird z. Z. im wesentlichen durch die Raumfahrtorganisationen ELDO, ESRO und CEPT organisiert. Daneben 1 gibt es eine Reihe bilateraler Projekte europäischer Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 9231 Staaten und auch eine Kooperation mit den USA. Verschiedene Fehlschläge im Bereich der europäischen Raketenentwicklung haben die mangelnde Organisation der europäischen Raumfahrtbemühungen herausgestellt. Es geht darum, für die europäischen Nationen ein langfristiges Raumfahrtkonzept zu entwickeln und auch wirksam durchzuführen. Vor allem der Bereich der Anwendungssatelliten sowie das Problem der Trägerraketen können nur im europäischen Rahmen bewältigt werden. Es ist hierzu notwendig, daß die nationalen Aktivitäten stärker koordiniert und die europäischen Organisationen auf diesem Gebiet zusammengefaßt werden. Eine Europäische Raumfahrtbehörde erscheint die geeignete Organisationsform, die europäischen Bemühungen im Bereich der Raumfahrt zu konzentrieren. Bonn, den 14. Dezember 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache VI/2938 Frage A 3) : Ist der Bundesregierung bekannt, welchen Anteil Kraftfahrer, die unter Drogeneinfluß standen, an der Zahl der an Verkehrsunfällen Beteiligten haben, und gibt es bereits ein Verfahren zur Herstellung eines einwandfreien Drogentests, ähnlich denn Blutalkoholtest? Der Bundesregierung ist dieser Anteil nicht bekannt, da die für eine statistische Erfassung notwendigen polizeilichen Untersuchungen im Einzelfall wegen Fehlens eines geeigneten Nachweisverfahrens zu keinem brauchbaren Ergebnis führen. Der Bundesregierung ist auch kein Verfahren bekannt, das eine dem Blutalkoholnachweis ähnliche routinemäßige und die Konzentration im Körper wiedergebende Erfassung von Drogen und Rauschgiften ermöglicht. An diesem Zustand wird sich wegen der Vielfalt der in Betracht kommenden Stoffe --es gibt allein rd. 80 Stoffe, die in der Wirkung dem Heroin ähnlich sind — und wegen der Unkenntnis des Verhältnisses von Konzentration und Wirkung eines Stoffes in absehbarer Zeit nichts ändern. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. Dezember 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache VI/2938 Fragen A 4 und 5) : Welche Gründe haben den Bundesminister für Verkehr bisher davon abgehalten, für Windschutzscheiben an Personenkraftwagen Verbundglas vorzuschreiben, das als Sicherheitsglas dem gegenwärtig besonders in Wagen der unteren und der Mittelklasse verwendeten Einscheibenhartglas weit überlegen ist? Wann ist damit zu rechnen, daß der Bundesminister für Verkehr eine verbindliche Entscheidung zugunsten des Verbund- glases trifft, nachdem sich die Expertenkommission der EWG eindeutig und generell für Verbundglasscheiben ausgesprochen hat und nur die Vertreter des Bundesverkehrsministeriums sich diesem Votum noch nicht angeschlossen haben? Der Bundesminister für Verkehr hat wiederholt die Eigenschaften der Windschutzscheiben aus Verbundglas und der Windschutzscheiben aus Einscheiben-Sicherheitsglas sorgfältig geprüft. Beide Windschutzscheibenbauarten sind noch mit Mängeln behaftet, die nicht isoliert voneinander bewertet oder einfach gegeneinander aufgewogen werden können. Für die Abschätzung des Unfallrisikos sowohl hinsichtlich der Unfallhäufigkeit als auch der Schwere der Unfallfolgen sind neben den Merkmalen der Glassorten auch die Einbaubedingungen in den Kraftfahrzeugen in die Erwägungen mit einbezogen worden. Beim gegenwärtigen Stand der Technik und bei den zur Verfügung stehenden Ergebnissen der Unfallursachenforschung sowie den Erkenntnissen aus Unfallfolgen kann nicht gesagt werden, eine der beiden bekannten Windschutzscheibenbauarten sei der anderen weit überlegen. Für ein Verbot von Windschutzscheiben aus Einscheiben-Sicherheitsglas gibt es z. Z. keine ausreichenden Gründe. Die technische Studiengruppe „Sicherheitsglas" bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat einen Richtlinienentwurf für Scheiben aus Sicherheitsglas in Kraftfahrzeugen vorbereitet. Dieser enthält Vorschriften für Windschutzscheiben aus vorgespanntem Glas ebenso wie solche für Windschutzscheiben aus Verbundglas. Es trifft also nicht zu, daß diese Gruppe sich „eindeutig und generell für Verbundglasscheiben ausgesprochen hat". Auch in Brüssel sind bisher noch keine ausreichenden Gründe für ein Verbot des Einscheiben-Sicherheitsglases für Windschutzscheiben bekanntgeworden. Der Bundesminister für Verkehr ist bemüht, die vorhandenen Vorschriften weiter zu entwickeln. Dies geschieht auch im internationalen Rahmen insbesondere im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen zum Schutz der Fahrzeuginsassen. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 15. Dezember 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Peters (Norden) (SPD) (Drucksache VI/2938 Fragen A 20 und 21) : Welche zusätzlichen finanziellen Mittel wären bei einer Angleichung der den Beamten im Postdienst gezahlten Wechseldienstzulage an die nach Tarifvertrag Nr. 287, Anlage 4, den Angestellten im Postdienst für „Dienst zu ungünstigen Zeiten" geleisteten höheren Zulage aufzubringen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung der Beamten im Postdienst, für gleichen Dienst von Angestellten und Beamten auch eine gleiche Vergütung bzw. Zulage zu leisten? Durch eine Angleichung würden bei der gegenwärtigen Höhe der Zulagen Mehrausgaben von etwa 27 Millionen DM jährlich entstehen. Die nach Art und Höhe unterschiedlichen Zulagen für Beamte und Angestellte bei der Deutschen Bundespost sind durch die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen begründet, die für die Zahlung maßgebend sind. Für die Beamten gelten die besoldungsrechtlichen Vorschriften, für die der Gesetzgeber zuständig ist. Für die Angestellten werden die Zulagen zwischen den Tarifpartnern vereinbart. Da die besoldungsrechtlichen Vorschriften einheitlich für alle Beamten gelten, wird derzeit keine I Möglichkeit gesehen, die Zulagen für die Beamten der Deutschen Bundespost an die Zulagen im Tarifbereich anzugleichen. 9232 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 10. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) (Drucksache VI/2890 Frage A 26) : In welchem Ausmaß und wo haben in letzter Zeit Mitglieder der SED und anderer kommunistischer Parteien des sowjetischen Machtbereichs an politischen und anderen Veranstaltungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland teilgenommen? Von den bekanntgeworden Teilnehmern an Veranstaltungen kommunistischer oder kommunistisch beeinflußter Gruppen und Organisationen in der Zeit vom September bis November 1971 kamen aus dem sowjetischen Machtbereich insgesamt 12 aus der DDR, 13 aus der Sowjetunion, 9 aus der CSSR, jeweils 6 aus Ungarn und Polen, jeweils 3 aus Rumänien und Bulgarien. Die meisten Teilnehmer gaben sich als Angehörige der kommunistischen Parteien ihrer Heimatländer zu erkennen. Bei den übrigen kann eine solche Mitgliedschaft schon wegen ihrer offiziellen Funktion angenommen werden. Außerdem waren bei dem DKP-Parteitag in Düsseldorf noch 45 Journalisten aus Ostblockländern anwesend. Zu erwähnen sind schließlich auch noch einige kleine Delegationen von Jugendverbänden aus der Sowjetunion sowie aus Bulgarien und Polen, die am sogenannten Solidaritätskongreß der Jugend am 11. September 1971 in Bremen teilnahmen. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 15. Dezember 1971 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Schlei (SPD) (Drucksache VI/2938 Fragen A 42 und 43) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß deutsche Umsiedler aus Polen von deutschen Behörden wie Ausländer behandelt werden und daß sie sich dadurch in starkem Maße diskriminiert fühlen? Welche Sofortmaßnahmen kann die Bundesregierung einleiten, um für diesen Personenkreis sozial und politisch vertretbare Regelungen möglich zu machen? Der Bundesregierung sind keine Fälle diskriminierender Behandlung von Umsiedlern bekannt. Im übrigen möchte ich jedoch darauf hinweisen, daß in der Bundesrepublik Deutschland Ausländer nicht schlechter behandelt werden als Deutsche, nur weil sie Ausländer sind. Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß es Sofortmaßnahmen zur gesellschaftlichen, sozialen, beruflichen und schulischen Eingliederung der Aussiedler nicht bedarf. Die zur Zeit bestehenden Eingliederungsmaßnahmen reichen aus. Ob sie gegebenenfalls ausgeweitet oder intensiviert werden müssen, berät die Bundesregierung mit den Ländern und den in der Eingliederung von Aussiedlern tätigen Trägern der Freien Wohlfahrtspflege, der Bundesanstalt für Arbeit und der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder. Eine Entscheidung ergeht, sobald sich die Notwendigkeit hierzu ergibt. Im übrigen verweise ich auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktionen der SPD, FDP und der CDU/CSU, die von der Bundesregierung mit den Drucksachen VI/1859, VI/2013 und VI/2381 beantwortet worden sind. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vorn 15. Dezember 1971 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) (Drucksache VI/2938 Frage A 44) : Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur hessischen Richterbesoldung vom 15. November 1971? Die Bundesregierung prüft, welche Folgerungen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu ziehen sind. Die Beratungen zwischen den zuständigen Bundesressorts und mit den Ländern sind aufgenommen worden. Die Bundesregierung strebt eine baldige Klärung an und wird eine gesetzliche Regelung vorbereiten, die der besonderen Stellung der Richter gerecht wird. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 15. Dezember 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache VI/2938 Fragen A 45 und 46) : Teilt die Bundesregierung meine Ansicht, daß das sogenannte Verursacherprinzip im Rahmen des Umweltschutzes auf alle Institutionen angewendet werden muß, die für Umweltbeeinträchtigungen verantwortlich sind, also auch auf den Bund als Verursacher von umweltbeeinträchtigendem Lärm durch den Betrieb der Deutschen Bundesbahn und als Baulastträger für Bundesstraßen, die nicht mit den heute technisch möglichen schallschluckenden Einrichtungen versehen sind? Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß ihre Antwort auf meine diesbezüglichen Fragen diesem von der Bundesregierung selbst postulierten Verursacherprinzip entspricht, oder teilt sie meine Auffassung, daß diese Antworten das Bestreben erkennen lassen, für die Bundesregierung als Verursacher von umweltschädigendem Lärm eine Ausnahmestellung zu beanspruchen? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß das Verursacherprinzip im Rahmen des Umweltschutzes grundsätzlich auf alle Institutionen anzuwenden ist, die für Umweltbelastungen verantwortlich sind. Das gilt auch für den Bund, soweit dieser als Verursacher von umweltbeeinträchtigendem Lärm anzusehen ist. Das Problem ist jedoch — auch im Hinblick auf die Verkehrswege außerordentlich vielschichtig. Die Bundesregierung bildet zur Zeit entsprechend ihrem Vorschlag im Umweltprogramm eine Arbeitsgruppe, deren Aufgabe es sein wird, Verfahren und Empfehlungen zu erarbeiten, wie das Verursacherprinzip, auch unter Einbeziehung der Frage der Unzumutbarkeit am zweckmäßigsten durchgesetzt werden kann. Die Bundesregierung ist nicht der Ansicht, daß diese Antwort im Widerspruch zu den bisherigen Antworten auf Ihre Fragen zum Problem des Verkehrslärms steht (Anlage 21 zum Protokoll über die 142. Sitzung, Seite 8195, und in der Anlage 47 zum Protokoll über die 146. Sitzung des Deutschen Bundestages, Seite 8429).
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, zur Aussprache über die beiden Regierungserklärungen liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache.
    Ich rufe den Punkt 2 der Tagesordnung auf:
    Zweite und dritte Beratung des von der
    Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
    eines Gesetzes zur Änderung der Amts-
    Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 9141
    Präsident von Hassel
    bezeichnungen der Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte
    — Drucksache VI/557
    Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (5. Ausschuß)

    — Drucksache VI/2903 —
    Berichterstatter:
    Abgeordneter Dr. Jaeger
    Abgeordneter Dr. Arndt (Hamburg)


    (Erste Beratung 42. Sitzung)

    Ich danke den Berichterstattern für ihren Schriftlichen Bericht. Ich frage die Herren Berichterstatter, ob sie ihren Bericht zu ergänzen wünschen. — Das ist nicht der Fall.
    Ich eröffne die zweite Beratung, darin die allgemeine Aussprache und erteile das Wort dem Abgeordneten Dr, Jaeger. Für ihn hat die Fraktion der CDU/CSU eine Redezeit von 40 Minuten beantragt.


Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist immer schwierig, nach einer außenpolitischen Debatte, selbst wenn sie relativ kurz war, die Aufmerksamkeit dieses Hauses für einen anderen Punkt zu erregen, vielleicht besonders für einen Punkt der Justizpolitik, der vielleicht nicht so eingängig und volkstümlich ist wie eine Reihe anderer Probleme, die wir in diesem Hause behandeln. Aber ich bin der Auffassung — das ist einer der wenigen Punkte bei diesem Gesetzentwurf, wo ich mit den Herren der Koalition einig bin —, daß es sich hier um einen ausgesprochen bedeutsamen Entwurf handelt, um ein Gesetz, das das Gesicht der deutschen Justiz in der Zukunft nachhaltig bestimmen wird, weniger wegen der Änderung der Amtsbezeichnungen als deshalb, weil an der Struktur der Gerichte etwas Bedeutsames geändert wird.
Meine Damen und Herren, wenn ich mich zuerst, nicht wegen der größeren Wichtigkeit, sondern wegen der Reihenfolge des Gesetzentwurfs, den uns die Bundesregierung vorgelegt hat, mit der Frage der Amtsbezeichnungen befasse, so soll bei diesem Thema, das natürlich mehr als ein Rand- denn als ein Zentralthema erscheint, nicht geleugnet werden, daß mehr als 30 Amtsbezeichnungen in der Justiz vielleicht des Guten zuviel sind. Die Hauptbegründung aber, die für die Reform angeführt ist, heißt, daß die heutigen Titel der deutschen Justiz weitgehend dem Beamtenrecht entlehnt seien. Nun, darüber kann man streiten. Sicherlich mögen einzelne Titel nicht besonders sinnvoll oder zutreffend sein. Ein Amtsgerichtsrat hat natürlich als „Rat" wenig Sinn, wenn er als Einzelrichter tätig ist. Aber Sie können nicht bestreiten, daß die Bezeichnung „Landgerichtsrat", da der Landrichter ja im Kollegium tätig ist, in der Regel wesentlich sinnvoller ist als die Bezeichnung „Baurat" oder „Studienrat" in der Verwaltung; denn die beiden letzteren handeln ja für sich allein und geben nicht ihren Rat in einem Kollegium ab. Außerdem mag es interessant sein, daß vor rund einem halben Jahrhundert die Titel mit dem „Rat" in der Justiz mit der Begründung
eingeführt worden sind, man müsse das Ansehen der Richter der unteren Instanzen stärken und gegenüber dem der Verwaltung gleichwertig machen. Das ist sozusagen das umgekehrte Argument, mit dem nunmehr die Abschaffung gefordert wird. Jetzt glaubt man das Ansehen der Richter zu stärken, indem man den Ratstitel abschafft. Ich glaube, daß beides nicht der Fall ist.
Die weitere Kritik betrifft den Titel eines Landgerichtsdirektors, weil der Vorsitzende einer Ziviloder Strafkammer naturgemäß nicht zu dirigieren, sondern zu präsidieren hat.
Aber, meine Damen und Herren, seit wann fangen wir eigentlich an, Titel auf ihren Sinn zu untersuchen? Ein Minister — es sitzt leider nur einer im Saal, darum bekommt das Wort „ein" einen besonderen Sinn — heißt wörtlich ein Diener; aber das ist doch nur in einem sublimierten Sinn der Fall, nicht in jenem Sinn, in dem Sie sonst von Diener sprechen, wenn Sie etwa an einen Haushalt denken.

(Abg. Vogel: Minister als Diener gibt es ja nicht mehr!)

Staatssekretär heißt wörtlich Staatsschreiber. Trotzdem hat von den Herren Staatssekretären keiner eine Prüfung in Stenographie und Maschineschreiben machen müssen. Der englische Europaminister führt den Titel eines Kanzlers von Lancaster. Wenn wir erst in England anfingen, nach dem Sinn der Titel zu fragen, würde es noch fragwürdiger werden. Ich werde natürlich gern meinen Freund Rippon einmal danach fragen, ob er sich in seiner europäischen Aktivität durch die Beschränkung auf Lancaster am Ende beschränkt gefühlt hat oder ob er falsche Herrschaftsansprüche anmeldet, die irgendeiner weit zurückliegenden Vergangenheit angehören.
Mir kommt es immer heiter und fast sinnlos vor, über den Sinn von Titeln zu diskutieren. Wenn man das aber mit jener deutschen Gründlichkeit macht, die ja nun einmal in unserem Lande üblich ist, dann sollte man sich doch wenigstens über eines klar sein — aber man ist es leider nicht —: eine Titelreform gehört nicht an den Anfang der Justizreform, sondern an ihr Ende.

(Zustimmung bei der CDU/CSU.)

Erst wenn ich weiß, wie die deutsche Justiz aufgebaut sein wird — drei- oder vierstufig und in wie vielen Zweigen —, erst wenn ich weiß, wie das Gerichtsverfassungsgesetz der Zukunft aussehen wird, hat es einen Sinn, als letztes auch noch die Amtsbezeichnungen zu ändern.
So vertreten wir in der Christlich-Demokratischen und Christlich-Sozialen Union die Meinung, die vom Bayerischen Richterverein bis zum Präsidenten des Bundesgerichtshofs beim Hearing des Rechtsausschusses vertreten worden ist: daß dieser Punkt bis zum Ende der Justizreform zurückgestellt werden sollte.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Deshalb stelle ich namens der Fraktion der CDU/ CSU hiermit den Antrag, den Art. 1, der die Amtsbezeichnungen betrifft, an den Rechtsausschuß zurückzuverweisen und das Gesetz ohne die Verände-
9142 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971
Dr. Jaeger
rung der Amtsbezeichnungen jetzt zu beschließen, andererseits damit die Amtsbezeichnungen an das Ende der Justizreform zu setzen. Dieser unser Geschäftsordnungsantrag geht dem Sachantrag vor, der sich dann erledigen würde, wenn dieser Antrag angenommen wird.
Warum ich dieser Reform der Amtsbezeichnungen so skeptisch gegenüberstehe, hat auch noch einen anderen Grund. Da diese Bundesregierung, als eine solche der inneren Reformen angekündigt, mangels Geldes — vor allem infolge des Geldwertschwundes, den sie selbst verschuldet hat — nicht in der Lage ist, diese Reformen durchzuführen, pflegt sie am liebsten die Reformen zu machen, die nichts kosten, und das gilt für die meisten Reformen auf dem Gebiet der Justiz, die entweder überhaupt nichts oder allenfalls den Ländern etwas kosten.

(Zuruf von der CDU/CSU: Und den Bürgern!)

Von diesen billigen Reformen, die man auf dem Gebiet der Justizpolitik mit Eile betreibt, ist die billigste die Reform der Titel. Denn es handelt sich um Äußerlichkeiten, auch um eine Augenwischerei darüber, daß eine wirkliche Justizreform bis zur Stunde nicht einmal in diesem Hause eingereicht ist. Billig aber ist diese Reform auch deshalb, weil ihr das fundamentum in re, das Fundament in der Sache, fehlt, wenn sie ohne eine Besoldungsreform vorgelegt wird. Was die Richter nötiger brauchen als eine Änderung der Titel, ist eine angemessene Bezahlung; die Besoldungsreform selbst wäre es, die als Folge eine Neubewertung und Neuformulierung der Titel möglich und vielleicht nötig machen würde. Ohne diese Besoldungsreform erscheint sie mir wirklich als eine Augenauswischerei.
Billig aber ist diese Reform auch deshalb, weil sie ziemlich primitiv, zumindest radikal und schematisch ist, indem sie vom Präsidenten des Bundesgerichtshofs bis zum Assessor den Titel „Richter" einheitlich festlegt, obwohl doch zwischen beiden ein recht erheblicher Unterschied, nicht nur der Jahre, besteht.
Was aber die Angelegenheit ganz, ich möchte sagen, volksfremd macht, das ist der Umstand, daß man sogar die schönen altdeutschen Bezeichnungen „Schöffe" und „Geschworener", die seit vielen Jahrhunderten in das Bewußtsein unseres Volkes eingegangen sind — die Ausübung richterlicher Tätigkeit ist für die Laien eine besondere Ehre —, abschaffen und durch die blasse Formulierung „Ehrenamtlicher Richter" ersetzen will.

(Zustimmung bei der CDU/CSU.)

Ich frage mich bei dieser Reform — wie bei anderen Reformen —, liegt denn eine Verbesserung der Justiz darin, wenn ich den Schöffen- und den Geschworenen- oder wenn ich den Präsidententitel abschaffe? Liegt vielleicht eine Beschleunigung des Verfahrens darin, die wir alle im Zivil- und noch mehr im Strafverfahren wünschen? Nichts davon! Es muß sich hier um etwas anderes handeln. Es handelt sich nach meiner Überzeugung um eine gesellschaftspolitische Maßnahme!

(Beifall bei der SPD. — Sehr wahr! bei der CDU/CSU.)

— Der Beifall aus den Kreisen der Sozialdemokratischen Partei bestärkt mich und sollte die Herren von der Freien Demokratischen Partei nachdenklich machen; aber es sind ja, glaube ich, nur zwei davon im Saale, so daß die anderen es leider nicht vernommen haben.
Meine Damen und Herren, es geht hier um eine Ideologisierung der Justizpolitik, die ich mit dem Begriff des Egalitätswahns umreißen möchte.

(Zustimmung bei der CDU.)

Man betreibt — wie der Beifall von der Linken soeben gezeigt hat — Gleichmacherei, die in ein sozialistisches Konzept paßt, von der ich mir aber nicht vorstellen kann, daß sie in ein liberales Konzept paßt, jedenfalls nicht in ein christilch-demokratisches Konzept. Wir haben hier ideologische Mißverständnisse der Justiz, die für diese höchst gefährlich werden können.
Meine Damen und Herren, bei der Einvernahme von Sachverständigen, die der Rechtsausschuß des Bundestages vorgenommen hat, hat auch der Präsident des Bundesgerichtshofes, Herr Dr. Fischer, gesprochen — ein Mann, der schließlich von einem sozialdemokratischen Justizminister dem Kabinett der Großen Koalition zur Ernennung vorgeschlagen wurde, also nicht im Verdacht steht, ein Mann der anderen — unserer — Seite zu sein. Herr Dr. Fischer hat seine Bedenken gegen diese Amtsbezeichnungen so stark formuliert, daß er gesagt hat, nach seiner Überzeugung handle es sich bei diesem Gesetzentwurf um ein Trojanisches Pferd, durch das man gesellschaftspolitische Ideen, die nicht zur Justiz passen, in diese hineinführen wolle.

(Zustimmung bei der CDU.)

Das Wort eines der höchsten deutschen Richter, des Präsidenten des traditionsreichsten deutschen obersten Gerichtes, sollte, glaube ich, hier beachtet werden.
Was mag noch alles dahinterstecken, meine Damen und Herren, was vielleicht in der amtlichen Begründung der Regierung keinen Ausdruck findet, um so weniger als die Koalition ja auf den verschiedensten Gebieten über die Regierungsvorlage weit hinausgegangen ist, sowohl bei den Titeln als auch bei der Präsidialverfassung? Nun, es steckt vielleicht dahinter, was Herr Wassermann einmal gesagt hat, ein Mann, der in den letzten Jahren die vielleicht schnellste Karriere in der deutschen Justiz gemacht hat; denn in vier Jahren eilte er vom Kammergerichtsrat — das ist also ein Oberlandesgerichtsrat — über den Ministerialrat im Bundesministerium der Justiz zum Landgerichtspräsidenten in Hessen und nunmehr gegen den Willen der Richterschaft zum Oberlandesgerichtspräsidenten in Niedersachsen, also sozusagen ein Schoßkind der Sozialdemokratischen Partei und ihrer Landesjustizminister! Herr Wassermann hat erklärt, die Justiz sei eine antiautoritäre Instanz. Meine Damen und Herren, das scheint mir doch ein grobes Mißverständnis zu sein; das könnte doch nur dann gelten, wenn Sie die Verwaltung, die Exekutive, allein als Autorität ansähen. Aber das paßt doch nicht in das Selbstverständnis
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. Dezember 1971 9143
Dr. Jaeger
eines demokratischen Staates, in dem schon der Bundestag und die Landtage sich mit Recht eine höhere Autorität zumessen, als sie der Verwaltung gegeben ist, und wo die Justiz als dritte Gewalt eben den dritten, nicht unwesentlichen Anteil an der Staatsgewalt und Staatsautorität hat.
Wenn ein Zivilrichter den Streit zweier Parteien schlichtet, was tut er anderes, als mit der Autorität des Staates im Privatrecht Recht zu setzen? Wenn der Strafrichter einen Angeklagten auf Jahre oder auf Lebenszeit ins Gefängnis schickt — meine Damen und Herren, das ist vielleicht der stärkste Ausdruck, den die Staatsautorität finden kann. Selbst wenn ein Verwaltungsgericht die Verfügung eines Landrates oder Oberbürgermeisters aufhebt, setzt es doch nur an die Stelle der Autorität der Verwaltung die höhere Stelle der Autorität der Justiz. Wenn ich gar an das Bundesverfassungsgericht denke, das ganze Gesetze aufheben kann, ja vielleicht das letzte Wort in so wichtigen Dingen wie der Frage der Ostverträge so oder so einmal sprechen wird — meine Damen und Herren, das ist doch nur mit der Teilhabe an der Autorität des Staates möglich!
Häufiger als diese Formulierung des Herrn Wassermann hören Sie im Lande die, der Beruf des Richters vertrage sich nicht mit einem hierarchischen Aufbau — der stehe nur der Verwaltung zu —; hierarchisch sei an der Justiz nichts. Meine Damen und Herren, auch hier handelt es sich um ein grobes Mißverständnis. In der Justiz sind die Gerichtsstufen klar übereinandergesetzt. Durch Berufung und Revision können Sie bei der höheren Instanz erreichen, daß das Urteil der unteren Instanz kassiert wird. Stärker kann doch der Gesichtspunkt eines hierarchischen Aufbaus nicht verwirklicht werden. Auch ein Regierungspräsident kann nicht mehr tun als die Verfügung eines Landrates aufzuheben, wie es hier ein Gericht gegenüber dem Urteil einer unteren Instanz tut. Ich glaube also, der Gerichtszug ist ausgesprochen hierarchisch und muß es sogar sein. Der hierarchische Aufbau der Justiz ist eine wesensnotwendige Ergänzung zur Unabhängigkeit der Richter. Wenn wir diesen Aufbau nicht haben, wenn die oberen Gerichte nicht für die Einheitlichkeit der Rechtsprechung sorgen können, indem sie die Urteile der unteren Instanzen aufheben oder wenigstens modifizieren, ist es mit der Einheit der Rechtsprechung vorbei. Dann haben wir das Rechtsprechungschaos; dann ist der Grundsatz der Rechtssicherheit, der neben dem Grundsatz der Gerechtigkeit der wichtigste Grundsatz der Justiz ist, nicht mehr gewährleistet.
Es ist aber auch im Falle der Richter so, daß nicht alle Ämter gleich sind, wie es in einem wirklichkeitsfremden Schlagwort heißt. Die Ämter sind vor allem nicht gleichartig. Der Vorsitzende hat in der Kammer und im Senat zwar mit seiner Stimme nur genausoviel Gewicht wie ein Beisitzer, aber es ist doch nicht das gleiche, ob jemand den Vorsitz führt oder nur dabeisitzt und einige Fragen stellt, bei der Urteilsfindung dann aber gleichberechtigt mitwirkt. Wenn Sie Berichte über die großen Prozesse vor großen Srafkammern und Schwurgerichten lesen, wird deutlich, wie die Persönlichkeit des Vor-
sitzenden die Verhandlungen in gutem und manchmal auch in weniger gutem Sinne prägt. Nicht zu Unrecht findet die Verhandlungsführung des Vorsitzenden eine besondere Beachtung in der Presse. Gerade daraus können Sie ersehen, was auch bei kleineren Prozessen vor kleineren Gremien gilt, nämlich daß das Amt des Vorsitzenden eben ein anderes Amt als das des Beisitzers ist.
Es ist schließlich auch ein Unterschied zwischen einem Richter der höheren Instanz und einem Richter der niederen Instanz zu machen. Sicher entscheidet der Bundesrichter genauso wie der Amtsrichter über das Schicksal von Menschen, aber seine Entscheidung ist schon wegen eines gewissen Präzedenzcharakters, vor allem aber auch deshalb, weil er in letzter Instanz entscheidet, bedeutsamer und hat eine größere Lebens- und Berufserfahrung und öfters auch eine höhere Qualifikation in der Begabung zur Voraussetzung. Meine Damen und Herren, deshalb sind die richterlichen Ämter nicht gleichartig und allenfalls bedingt gleichwertig. Die richterliche Aufgabe erfordert Differenzierung sowohl in Fachrichtung als auch in Verhandlungsführung und Instanzenzug. Die Qualifikation eines Richters aus Begabung, Studium, Lebens- und Berufserfahrung wirkt sich auch in der Ausübung seines Richteramtes aus. Deshalb, so meinen wir, muß auch in den Titeln zumindest zum Ausdruck kommen, daß es die zwei Hauptunterschiede zwischen Vorsitzenden und Beisitzern und zwischen den Gerichtsstufen gibt. In beiden Fällen sind die Funktionen unterschiedlich; das sollte sichtbar gemacht werden.
Die Funktion des Richters soll im Titel verdeutlicht werden. Meine Damen und Herren, selbst der Deutsche Richterbund, der an sich einmal ,den Anstoß zu einer gewissen maßvollen Reform gegeben hat, hat in seinem jüngsten Schreiben vom 22. November an den Vorsitzenden des Rechtsausschusses dargelegt, daß er sich gegen ,die Einebnung der Richtertitel ausspricht, wie sie die Koalition im Ausschuß über den Willen der Regierung hinaus beschlossen hat. Der Grund ist sicherlich nicht nur ein standespolitischer, sondern vor allem ein rechtspolitischer. Die Unklarheit des Titels bewirkt, daß in der Justiz das Gegenteil dessen eintritt, was diese Regierung immer gefordert hat, nämlich eine Transparenz, eine Durchschaubarkeit unseres Staats-und Gesellschaftswesens. Wenn ich aber nicht mehr weiß, ob der Richter ordnungsgemäß zum Vorsitzenden bestellt ist und welcher Instanz er eigentlich angehört, ist diese Durchschaubarkeit nicht da. Diese Durchschaubarkeit ist aber notwendig, weil die Begründung einer Revision davon abhängen kann. Es ist doch recht künstlich, wenn nach der Abschaffung der Richtertitel eigens eine Bestimmung in das Richtergesetz hineingeschrieben werden muß, daß im Geschäftsverteilungsplan die Kenntlichmachung der eigentlichen Bedeutung des Amtes eines Richters festgehalten werden muß, so daß man sich erst durch Nachsehen auf der Geschäftsstelle des Landgerichts oder Oberlandesgerichts davon überzeugen kann, ob das Gericht eigentlich ordnungsgemäß besetzt ist. Meine Damen und Herren, das ist für den Rechtsanwalt schon
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Dr. Jaeger
recht umständlich. Für den einfachen Mann aus dem Volke aber, der das gar nicht weiß und sich vielleicht gar nicht auf die Geschäftsstelle traut, macht es die Kontrolle über die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts praktisch unmöglich.
Ganz besonders unverständlich ist es aber, daß die Koalition so weit geht, daß sie sogar den Titel eines Präsidenten abschaffen und verfügen will, daß in Zukunft der Präsident eines Gerichtes nur als Richter anzusprechen ist und daß er, wenn er als Präsident handelt, als „Richter als Präsident" zu unterschreiben hat. Das ist eine ganz umständliche Formulierung. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs eines deutschen Landes — ein Mitglied Ihrer Partei, Herr Dr. Arndt! — hat mit Ihnen und mit mir darüber gesprochen, daß er überhaupt keinen Fall wüßte, wo er in dieser Weise zu unterschreiben hätte, daß er als Präsident eben den Präsidententitel führen oder ihn eben nicht führen kann, und daß er der Meinung ist, man sollte diese Bestimmung ändern. — Herr Dr. Arndt!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich muß erst einmal fragen, Herr Kollege Dr. Jaeger. Sie erteilen bereits das Wort.

    (Heiterkeit.)

    Der Präsident erteilt das Wort. — Bitte schön, Herr
    Dr. Arndt!