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  • short_textOriginal String: Das ist höchst bedauerlich, aus der Sicht der Bundesregierung aber verständlich. Sie hätte nämlich zugeben müssen, daß ihre verfahrene und verfehlte Wirtschafts-, Finanz- und Konjunkturpolitik die Gemeinden an den Bettelstab gebracht hat. Gegen diesen Vorwurf schützt die Bundesregierung auch nicht die Äußerung von Bundesminister Lauritzen vor dem Städtetag in München, wo dieser sagte, die Bundesregierung stelle die Forderungen des Städtetages in den Rahmen ihrer Stabilitätspolitik und in den Zusammenhang aller Anforderungen an den öffentlichen Haushalt und strebe einen gerechten und sinnvollen Ausgleich an. Ich frage: info_outline

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 147. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 3. November 1971 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 8435 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 8435 B Große Anfrage betr. Lage der Städte und Gemeinden (Abg. Dr. Schneider [Nürnberg] und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksachen VI/ 2429, VI /2600) Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 8436 C, 8474 A Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . . 8444 A Gallus (FDP) . . . . . . . . . 8449 C Dr. Evers (CDU/CSU) . . . . . . 8452 D Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 8457 A Wurbs (FDP) . . . . . . . . . 8459 A Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 8460 D Dr. Schiller, Bundesminister . . . 8463 D Frau Huber (SPD) . . . . . . . 8469 D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 8471 A Jung (FDP) . . . . . . . . . . 8472 D Haar (Stuttgart) (SPD) . . . . . . 8475 A Fragestunde (Drucksache VI /2775) Frage des Abg. Peters (Poppenbüll) (FDP) : Einkommens- und Liquiditätslage der landwirtschaftlichen Betriebe Ertl, Bundesminister . 8476 D, 8477 C, D, 8478 A, C, D Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 8477 C, D Bewerunge (CDU/CSU) 8478 A Dr. Ritz (CDU /CSU) 8478 B Dr. Reinhard (CDU/CSU) 8478 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 8478 D Frage des Abg. Höcherl (CDU/CSU) : Entwicklung des Wohnungsbaues in der Bundesrepublik Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 8479 A, B, C, D Höcherl (CDU/CSU) 8479 B, C Erpenbeck (CDU/CSU) 8479 C Vogt (CDU/CSU) 8480 A Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 8480 A II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. November 1971 Frage des Abg. Wolfram (SPD) : Kompetenzen der Gemeinden in Fragen des Umweltschutzes Genscher, Bundesminister . . . 8480 B, C Wolfram (SPD) . . . . . . . . 8480 C Frage des Abg. Wolfram (SPD) : Förderung der Umsiedlung umweltbelästigender Betriebe aus Wohngegenden Genscher, Bundesminister 8480 D, 8481 A Wolfram (SPD) 8481 A Fragen des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) : Bekanntgabe der Zahl der Flüchtlinge aus der DDR Genscher, Bundesminister . 8481 B, C, D, 8482 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 8481 C, D Horn (SPD) 8482 A Frage des Abg. Hansen (SPD) : Bericht über die Praxis des Asylrechts in der Bundesrepublik in der Zeitschrift „konkret" Genscher, Bundesminister . . 8482 B, C Hansen (SPD) 8482 C Frage des Abg. Dr. Arnold (CDU/ CSU): Meldungen über die Gründung eines Traditionsverbandes der früheren SS- Division „Das Reich" Genscher, Bundesminister 8482 D, 8483 A Dr. Arnold (CDU/CSU) . 8482 D, 8483 A Fragen des Abg. Dr. Müller (München) (SPD) : Rechtsstellung der Bauarbeiter aus Ostblockstaaten in der Bundesrepublik Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 8483 B, D, 8484 A Dr. Müller (München) (SPD) . . . 8483 D Frage des Abg. Dr. Gatzen (CDU /CSU) : Gefährdung der Alterssicherung von Auslandsdeutschen durch Maßnahmen südamerikanischer Staaten Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 8484 A, B Dr. Gatzen (CDU/CSU) . . . . . 8484 B Fragen des Abg. Varelmann (CDU/CSU) : Einrichtung überregionaler Ausbildungsförderungszentren in Großstädten und ländlichen Arbeitsamtsbezirken Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . 8484 B, C, D, 8485 A Varelmann (CDU 'CSU) 8484 C, D, 8485 A Fragen des Abg. Berberich (CDU/CSU): Finanzierung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung — Vorarbeiten für ein Gemeinlastverfahren Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . 8485 B, C, D, 8486 A Berberich (CDU/CSU) 8485 C, D Frehsee (SPD) 8486 A Frage des Abg. Schlee (CDU/CSU) : Schaffung einer Einrichtung zur Erforschung der Ursachen und der Behandlung der Krebserkrankungen als Gemeinschaftsaufgabe der europäischen Länder Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 8486 B Fragen des Abg. Wende (SPD) : Veröffentlichung des „Deutschen Ärzteblattes" über handelsübliche Wurst Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär 8486 C, D, 8487 A, B, C, D, 8488 A Wende (SPD) . . . . . 8486 D, 8487 B Dr. Müller (München) (SPD) . 8487 C Dr. Sperling (SPD) 8487 C Hansen (SPD) . . . . . . . . 8487 D Frau Griesinger (CDU/CSU) . . 8488 A Fragen des Abg. Dr. Kempfler (CDU/ CSU) : Maßnahmen gegen den Mangel an praktischen Ärzten, insbesondere auf dem Lande — Verkauf von Arzneimitteln durch Landärzte Dr. von Manger-Koenig, -Staatssekretär 8488 B, C, D Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . 8488 B, D Fragen des Abg. Dr. Hubrig (CDU/CSU) : Weitere Aufgaben und finanzielle Aufwendungen des Deutschen Krebsforschungszentrums in Heidelberg Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . . 8488 D, 8489 B Dr. Hubrig (CDU/CSU) . . . . . 8489 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. November 1971 III Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Eintreten der Bundesregierung für das deutsche Reinheitsgebot bei der Bierherstellung gegenüber der Europäischen Kommission Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . . . . . 8489 C, D Niegel (CDU/CSU) 8489 D Frage der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/ CSU) : Interview des Bundesministers für Bil- dung und Wissenschaft betr. Studium an der integrierten Gesamthochschule Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär 8490 A, C, D Frau Dr. Walz (CDU/CSU) . 8490 B, C, D Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 8490 B Nächste Sitzung 8491 A Anlage i Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 8493 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 3. November 1971 8435 147. Sitzung Bonn, den 3. November 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner * 5. 11. von Alten-Nordheim 5. 11. Dr. Beermann 3. 12. Frau von Bothmer 5.11. Dasch 18. 12. Dichgans 4. 11. Dr. Dittrich 5. 11. Fellermaier * 5.11. Dr. Frerichs 3.11. Dr. Furler 5.11. Gerlach (Emsland) * 5.11. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Giulini 6. 11. Freiherr von und zu Guttenberg 18. 12. Dr. Hallstein 6. 11. Hauck 5. 11. Horstmeier 3. 11. Frau Jacobi (Marl) 12.11. Kienbaum 5. 11. Klinker * 5. 11. Meister * 5.11. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 4. 11. Müller (Aachen-Land) * 5. 11. Müller (Berlin) 3.11. Ott 5. 11. Dr. Prassler 15. 11. Richarts * 5. 11. Riedel (Frankfurt) * 5. 11. Seefeld * 3.11. Dr. Stark (Nürtingen) 5.11. Windelen 3.11.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Oscar Schneider


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Die Lage der Städte und Gemeinden steht heute erstmals auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages und im Mittelpunkt einer großen Aussprache. Diesem Ereignis kommt höchster parlamentarischer Rang zu; denn die Lage unserer Städte und Gemeinden ist für den Gesamtstaat und jeden einzelnen Bürger von grundlegender und umfassender Bedeutung. Daß sich der Bundestag erstmals auf solch demonstrative und außerordentliche Weise mit der Lage der Städte und Gemeinden befaßt, geschieht nicht zufällig, entspringt nicht irgendeiner Laune der Opposition. Dieser Vorgang stellt vielmehr die Antwort auf die immer unerträglicher werdende Zuspitzung der Finanzlage — ich sage: der Finanznot unserer Gemeinden dar.
    Die deutschen Städte und Gemeinden haben Alarm geschlagen. Sie werden von immer neuen Aufgaben, zusätzlichen Belastungen, steigenden Löhnen und Kosten schier erdrückt. Die Haushalts-, Finanz-, Wirtschafts- und Konjunkturpolitik des Bundes, aufs engste verknüpft mit den Reformversprechungen der Bundesregierung, hat die Gemeinden in ein Finanzchaos gestürzt, wie vor wenigen Tagen der Personalreferent der Stadt München als Sprecher der kommunalen Arbeitgeberverbände in Bayern, Wüstendörfer, gesagt hat. Das Ausmaß der Finanznot ist noch nicht ganz zu übersehen, und dessen Gefährlichkeit für den inneren Frieden in unserem Lande nimmt mehr und mehr bedrohliche Formen an. Es wäre dabei nicht sachgerecht, sähe man nur die finanziellen und wirtschaftlichen Probleme. Man muß das Ganze sehen, den politischen Ort der Gemeinden und Städte. Immer noch gilt das, was der Deutsche Städtetag in seiner Hauptversammlung 1969 in Mannheim als Motto gewählt hat: Im Schnittpunkt unserer Welt — die Stadt. Die Stadt ist das Forum unserer Demokratie. Sie trägt den Fortschritt der Wirtschaft. Sie bestimmt das Klima der Kultur. Sie ist die Basis einer freien Gesellschaft. Die Stadt brauchen wir alle.



    Dr. Schneider (Nürnberg)

    Wo liegt nun der Ort der Gemeinden im Koordinatensystem der staatlichen Planung, in der Programmvielfalt der einzelnen Bundesgesetze? Lassen Sie mich hier nur folgende Problemkreise anführen: Raumordnung und Landesplanung, Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung, Verkehrsverbesserungen und Bauleitplanung, Naturschutz und Landschaftspflege, Stadterneuerung, Stadtentwicklung, den weiten Bereich der Freizeitgestaltung und des Sports. Ich nenne den Umweltschutz und die riesige Finanzierungslast. Ich verweise darauf, daß es bei dieser Debatte nicht nur um Steuern gehen kann. Es geht vielmehr um Steuern, um Abgaben, um Gebühren, um Beiträge, weil es dem Bürger im letzten Grunde ja gleich ist, was er bezahlt. Der Bürger muß öffentliche Abgaben entrichten. Die Gebührenlast steigt mehr und mehr an. Sie nimmt für viele Bürger bereits eine Belastung an, die diejenige der Steuerlast übersteigt. Wir haben zu fragen: Greifen die Gesetze wie ein feinmechanisches Räderwerk ineinander, oder kracht und schleift es im Getriebe?
    Meine Damen und Herren. vor diesem Hintergrund hat sich die Fraktion der CDU/CSU entschlossen, eine Große Anfrage zur Lage der Städte und Gemeinden einzubringen. Die Aufmerksamkeit der deutschen Bürgermeister und Kämmerer ist heute auf Bonn gerichtet, aber nicht nur das Interesse der Bürgermeister und Kämmerer, sondern auch das der Bürger selbst, die ja in erster Linie Gemeindebürger sind. Niemand kann im abstrakten Raum des Staates leben. Wir alle — ohne jede Ausnahme — sind zunächst Bürger einer Gemeinde, Bürger einer Stadt.
    Wer etwa gehofft hatte, die Debatte zur ersten Lesung des Bundeshaushalts 1972 würde der Bundesregierung willkommene Gelegenheit geben, ihr Verhältnis zu den Städten und Gemeinden in unserem Lande zu klären, sah sich herb und bitter enttäuscht. Der Herr Finanz- und Wirtschaftsminister Schiller versuchte, mit euphorischer Rhetorik und professoraler Dialektik die ernste Lage der Städte und Gemeinden zu verharmlosen. Er hat im Gegensatz zu dem, was der Bundeskanzler der Opposition glaubte empfehlen zu müssen, keine harten Bretter gebohrt. Herr Schiller sprach im schlichten Indikativ: Haushalts- und Finanzplanung zeigen die gelungenen Anstrengungen, — und nun wörtlich — „auch unter schwierigen Umständen Bedarf und Deckung in Einklang zu bringen". Diesen Satz muß man zweimal sprechen, um ganz zu ermessen, wie unwahr er ist: Bedarf und Deckung in Einklang zu bringen. Schiller sagte den Gemeinden auch Steuermehreinnahmen in Höhe von 8,5 '0/u voraus, wobei bereits die vorgeschlagenen Erhöhungen bei den drei Verbrauchsteuern eingerechnet seien. Schiller bekannte sich zur Verantwortung der Bundesregierung, für die finanzielle Ausstattung der Gemeinden Sorge zu tragen, und er hob hervor, daß der Erhöhungsspielraum bei den speziellen Verbrauchsteuern jetzt weitgehend erschöpft seien. Der Herr Finanz- und Wirtschaftsminister hätte hinzufügen müssen, daß der Erhöhungsspielraum bei den kommunalen Realsteuern, insbesondere bei der Gewerbesteuer, längst ausgeschöpft ist und daß die Gemeinden erstmals seit dem zweiten Weltkrieg gezwungen sind, mitten im laufenden Haushaltsjahr einen Nachtragshaushalt zum ordentlichen Teil einzubringen. Was aber zur Verbesserung der kommunalen Verkehrsverhältnisse, zum Umweltschutz, zum Städtebau, für das Wohnungswesen und zur Krankenhausfinanzierung in Aussicht gestellt ist, kann nicht als Antwort auf die Fragen der Opposition und erst recht nicht als eine zufriedenstellende Einlassung auf die Forderungen der Gemeinden gewertet werden.
    Der Wirtschafts- und Finanzminister hat an den Gesamtstaat und an die Verantwortung für diesen Gesamtstaat erinnert. Ich muß sagen: Wer an die Verantwortung für den Gesamtstaat erinnert, muß zunächst zumindest den Versuch unternehmen, die Fragen, die die Gemeinden an die Regierung stellen, zu beantworten.
    Der Bundeskanzler selbst ging auf die Finanznot der Gemeinden nicht ein. Er ließ die große Chance, er ließ die Stunde ungenützt verstreichen. Er ließ die Gemeinden und ihre Bürger ohne Antwort auf ihre drängenden Fragen. Der Bundeskanzler hat vergessen, war er als Regierender Bürgermeister und als langjähriger Präsident des Deutschen Städtetages damals selbst mit harten Worten gefordert hat.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU. — Zuruf von der SPD: Gegenüber der CDU/ Regierung? — Verehrter Kollege, die Rede, auf die ich soeben abgehoben habe, hat der Herr Bundeskanzler als Regierender Bürgermeister im Jahre 1963 gehalten. Das waren glückliche Zeiten für die Gemeinden. Damals war meine Stadt beispielsweise in der Lage, eine Konzerthalle für 33 Millionen DM zu bauen, und zwar aus dem laufenden Haushalt, und sich dabei kaum verschulden zu müssen. Ich kann nur sagen: Welch glückliche Zeiten, die leider vorbei sind! Auch nach der großen Haushaltsdebatte blieben alle Fragen zur Lage der Städte und Gemeinden offen. Die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der CDU/CSU war ohnedies ohne jeden Aussagewert, es sei denn, man wollte sie als das nehmen, was sie in der Tat darstellt: als Eingeständnis der totalen Resignation, der Resignation vor den eigenen Versprechungen, der Resignation vor den unübersehbaren Folgen einer verfahrenen und schier ausweglosen Konjunkturpolitik, der Resignation vor den Pflichten des Bundes gegenüber den Ländern und Gemeinden — denn diesen Zusammenhang bitte ich immer zu sehen und auch stets zu beachten -, der Resignation vor den Bürgern in unseren Gemeinden, die immer höhere Gemeindesteuern zahlen müssen und damit immer weniger bauen können, der Resignation vor dem verheißenen modernen Deutschland, das vor inneren Reformen glänzen sollte und heute an finanzieller Auszehrung leidet. Dr. Schneider Dies ist die Lage der Städte und Gemeinden, und dies ist das Ergebnis der Halbzeitbilanz der Bundesregierung, von der die Städte, namentlich aber die Großstädte, erwartet hatten, sie werde tatkräftig das erfüllen, was sie mit so viel Reformeifer zu versprechen sich beeilte. Meine Damen und Herren, die Lage der Städte korrespondiert mit der Lage der Nation. Sie ist der sichtbarste Ausdruck der Lage unseres Staates. Wenn die Städte sich bedroht fühlen, ist der Staat in Gefahr. Wenn die Städte SOS funken, ist das Volk in. Not. Ich habe dem Herrn Bundeskanzler damals als Präsidenten des Deutschen Städtetages lebhaft Beifall gespendet, als er sagte: Wir wissen, daß dieser Staat nur leben kann, wenn seine Städte leben. Zur Antwort der Bundesregierung! Wie schon betont: Die Bundesregierung ist allen Fragen ausgewichen; sie hat keine einzige beantwortet, ja, sie hat noch nicht einmal versucht, dem Begehren der Opposition ernsthaft zu entsprechen. Dabei möchte ich entschieden davor warnen, die Große Anfrage der CDU/CSU zur Lage der Städte und Gemeinden als einen Akt oppositioneller Konfrontation zu bewerten. Hier geht es — ich darf es wiederholen — um Lebensfragen der Nation, um Schicksalsfragen unserer Städte und Gemeinden. Hier steht die Sicherung unserer Zukunft auf dem Spiel. Hier ist alles angesprochen, was Daseinsvorsorge und was Sozialstaatlichkeit bedeutet. Denn den Sozialstaat, dieses Verfassungsgebot, haben wir zuerst in unserer gebauten Umwelt, haben wir zuerst in unseren Städten und Gemeinden zu verwirklichen. Wenn die Gemeinden ihren Beitrag zur Verwirklichung des Sozialstaates aus ihrer Verpflichtung für die Daseinsvorsorge nicht erfüllen können, wird es keinen Sozialstaat in unserem Lande geben. Die Behauptung der Bundesregierung etwa, selbst die kommunalen Spitzenverbände erwarteten im laufenden Jahr — 1971 keine Maßnahmen zur Verstärkung der Gemeindefinanzen, entspricht nicht den Tatsachen. Der Hauptausschuß des Deutschen Städtetages hat bereits in seiner Sitzung am 20. Januar 1971 eine Entschließung über die Dringlichkeit weiterer Finanzhilfen gefaßt. Die Entschließung hat den folgenden Wortlaut — ich darf sie zitieren —: Der Deutsche Städtetag appelliert an Bund und Länder, den sich abzeichnenden Einbruch der städtischen Investitionstätigkeit und die bevorstehenden Beeinträchtigungen der kommunalen Dienste, vor allem im öffentlichen Nahverkehr, unter allen Umständen aufzuhalten und die Gemeindefinanzreform zugunsten der Städte und Gemeinden baldmöglichst fortzusetzen. Dazu ist erforderlich, den Anteil der Städte und Gemeinden an der Lohnund veranlagten Einkommensteuer von 14 auf 18 % zu erhöhen, zweitens den Städten und Gemeinden das verfassungsrechtlich zulässige eigene Hebesatzrecht für den Gemeindeanteil an der Lohnund veranlagten Einkommensteuer einzuräumen und drittens das Mineralölsteueraufkommen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden um weitere 3 Pfennig je Liter Mineralöl zu erhöhen. Der Deutsche Städtetag hat dann in München im Mai 1971 anläßlich der Hauptversammlung eine quantitative und qualitative Stärkung der gemeindlichen Finanzausstattung gefordert. Es war Oberbürgermeister Vogel, der gefordert hat, zumindest eine Verdoppelung der Investitionskraft der Städte herbeizuführen. Er bezeichnete es als schizophrene Haltung, wenn einerseits zugegeben wird, daß der Lebensstandard immer mehr von den Gemeinschaftseinrichtungen abhängt, andererseits aber der Gemeinschaft die finanziellen Mittel für die Schaffung eben dieser Einrichtungen vorenthalten werden. Der Vorwurf der schizophrenen Haltung kann doch nur die Bundesregierung und die derzeitige Regierungskoalition treffen, die ihrerseits mehr Gemeinschaftseinrichtungen im modernen Deutschland von morgen versprochen hat und heute dafür weniger Mittel zur Verfügung stellen kann, weil die hausgemachte Inflation langsam ins Traben übergeht. Der Münchener Appell der deutschen Städte fordert eine stärkere Betonung der gesellschaftlichen Verpflichtung der Marktwirtschaft, insbesondere durch Erhöhung und stärkere Verlagerung ihres öffentlichen Ertrages in Richtung der kommunalen Investitionen und Gemeinschaftseinrichtungen.. Die Städte haben schon 1968 zur Gemeindefinanzreform einen Dreistufenplan vorgelegt, der auf die Jahre 1969, 1971 und 1973 ausgerichtet war. Der Sprecher des Deutschen Städtetages formulierte die Forderung des Deutschen Städtetages zusammenfassend wie folgt: „Zuerst Stabilität und dann Priorität". Diese Formel charakterisiert, so glaube ich, den Kern der augenblicklichen kommunalpolitischen Problematik. Mit der Forderung nach Priorität treffe ich dabei mit der großen Linie des Mottos der Hauptversammlung in München, auch der Präsidentenrede und des Münchener Appells. Wir brauchen für die Stadt einen höheren politischen Stellenwert, wenn die Städte gerettet werden sollen. Die Bundesregierung aber geht auf die finanziellen Folgen der Instabilität für die Gemeinden nicht ein. wo ist dieser Ausgleich gerecht, wo ist dieDr. Schneider ser Ausgleich sinnvoll? Solche Antworten sind Ausflüchte, Bekenntnisse der Verlegenheit. Sie helfen ebensowenig über die Schwierigkeiten hinweg wie etwa die Einlassung in der Antwort auf die Große Anfrage zum Arbeitsprogramm der Bundesregierung zu innenpolitischen Vorhaben, wo es heißt -ich muß sagen: Glas Delphische Orakel, die Sibyllinische Weissagung hätte sich diese Einlassung der Bundesregierung als Modell nehmen können —: Die Bundesregierung wird ihre Politik der inneren Reformen in flexibler Anpassung an neue Entwicklungen einerseits, an die finanziellen Möglichkeiten und wirtschaftlichen Notwendigkeiten andererseits weiterführen. Also hier ist mit dialektischen Kniffen alles gesagt, aber auch nichts gesagt. Hier ist alles versprochen, aber nirgendwo hat sich die Bundesregierung auch zum Halten der Versprechungen verpflichtet. Die Bundesregierung verkennt eben auch total die Absicht des Münchner Appells „Rettet die Städte jetzt", wenn sie diesen dahin deutet, die deutschen Städte wollten die Probleme der Gemeinden stärker in das allgemeine Bewußtsein heben. Meine Damen und Herren, der Münchner Appell ist nicht in der Sprache einer politischen Informationsschrift abgefaßt, sondern als Appell, als Fanfare, als gellendes Signal. Es handelt sich um einen Notschrei, (Zuruf von der SPD: Das haben wir alles schon gehört!)


    (Beifall bei der CDU/CSU.)


    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)





    (Beifall bei der CDU/CSU.)


    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)


    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)


    (Abg. Stücklen: Sehr bedauerlich!)


Rede von Dr. Lauritz Lauritzen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)



nicht um ein politisches Lobyisten-Gezeter. Hier heißt es denn:
Wir appellieren an die Regierenden und an die Bürger. Die Zukunft der Menschheit liegt in den Städten, und es wird nur in gesunden Städten eine hoffnungsvolle Zukunft geben. Deshalb: Rettet unsere Städte jetzt!
Es heißt im Appell: Auch die Probleme der Städte müssen in den Mittelpunkt der Politik gestellt werden, und der Mittelpunkt der Politik ist nicht nur geographisch, sondern auch nach der verfassungsrechtlichen Kompetenz und politischen Verantwortung in Bonn und dort wiederum zuallererst bei der Bundesregierung und im Bundestag. Es geht nicht nur darum, die Städte in den Mittelpunkt der Politik zu stellen. Ich füge hinzu, es geht darum, den Menschen in den Mittelpunkt der Politik zu stellen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Die Bundesregierung ist auf die Fragen nicht eingegangen. Sie hat auf die Bundestagsdrucksache VI/ 1953 verwiesen, und damit ist unsere Frage praktisch ohne Antwort geblieben, zumal jetzt die Antwort der Bundesregierung in der Drucksache VI /2709 vorliegt, die die alte Antwort überholt hat. Offensichtlich erklärt sich die pauschale Antwort der Bundesregierung daraus, daß eine im Finanzplanungsrat abgestimmte Finanzplanung für den Zeitraum 1971 bis 1975 und eine Einigung über die Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern noch nicht vorliegen. Daß in den Entwürfen der Finanzplanung für die Gemeinden ein jährlicher Finanzierungssaldo, d. h. ein Betrag, der durch Kreditaufnahme zu decken ist, in Höhe von 5 Milliarden DM vorgesehen ist, ist in der Zwischenzeit keinem Kundigen ein Geheimnis mehr. Daß aber eine solche Finanzplanung für die Gemeinden untragbar ist, muß auch für die Bundesregierung eine schlichte Selbstverständlichkeit sein.

(Abg. Stücklen: Sollte!)

Die Bundesregierung hat zur Frage 3 eine lange Zahlenreihe angegeben, deren Richtigkeit ich nicht bestreiten möchte. Ich darf aber auf eine interessante Einzelheit hinweisen. Es handelt sich uni Nettozahlen; die Bruttozahlen weichen davon ab. Aber das Verhältnis der Investitionsausgaben der Gemeinden zu ihren Gesamtausgaben sei angefügt, weil diese Vergleiche mehr bringen. Hier stellt sich folgendes heraus: Investitionsausgaben im Verhältnis zu Gesamtausgaben 1966 33,1 %, 1967 30 %, 1968 30,2 %, 1969 29,2 % und 1970 31,9 %; die Zahlen für 1969 und 1970 sind geschätzt. Ich stelle fest, daß wir im Jahre 1966, also im sogenannten Jahr der Rezession, die günstigste Zahl für die Gemeinden aufzuweisen haben.
Frage 4 war die Kernfrage nach der Verschuldung der Gemeinden. Die Bundesregierung hat eine ausweichende und nur halb richtige Antwort gegeben. Die Angaben über die Verschuldung betreffen nur die Kreditmarktmittel. Die Gesamtverschuldung betrug Ende 1970 bereits 45,3 Milliarden DM, nicht 40 Milliarden DM. Sie wird bis Ende des Jahres sicher auf 50 Milliarden DM ansteigen. Die Belastung durch den Schuldendienst ist im Verhältnis zu den Gesamtausgaben angegeben. Dieses Verhältnis besitzt wenig Aussagekraft und kann den Ernst der Situation vielleicht sogar nur verniedlichen. Dies war offensichtlich auch die Absicht der Bundesregierung. Aussagekräftig ist nur das Verhältnis des Schuldendienstes zum Überschuß der laufenden Rechnung, da es sich bei diesem Überschuß um die für die Investitionsfinanzierung und für den Schuldendienst zur Verfügung stehende Finanzmasse handelt. Dieses Verhältnis fällt wesentlich ungünstiger aus; es betrug im Jahre 1970 beispielsweise 46,8% bei den Gemeinden. Bei den kreisfreien Städten beträgt dieses Verhältnis nicht 46,8 %, sondern bereits 76,3 %. In den großen Städten und in den Großstädten, also dort, wo die inneren Reformen baulich realisiert werden sollen, haben wir einen Verschuldensgrad von 76,3 %. Die Zahl 76,3 % ist, das werden Sie wohl alle zugeben, alarmierend. Die Städte sprechen deshalb davon, daß die Finanzlage katastrophal sei.
Hinter dem angeführten Zahlenwerk steckt folgender politischer Zusammenhang. Ich berufe mich hier auf amtliche Verlautbarungen des Deutschen Städtetages, wo es heißt:
Wenn 1970 die Personalkostensteigerungen nicht 13, sondern 6,5 % und die Baupreissteigerungen nicht 17, sondern nur 8,5% betragen hätten, was auch schon eine beträchtliche Zuwachsrate ausgemacht hätte, dann hätte das Ergebnis der Finanzreform den Gemeinden erlaubt, nur halb so viel Schulden aufzunehmen und trotzdem die Bauinvestitionen real um



Dr. Schneider (Nürnberg)

19 °/o, d. h. um die dreifache Zuwachsrate wie geschehen, zu steigern.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

Die wirklichen Verhältnisse aber führten dazu, daß in den Städten der Schuldendienst 1970 bereits 69 % des Überschusses des laufenden Haushaltes, also der dafür überhaupt zur Verfügung stehenden Finanzmasse, in Anspruch nahm und daß er 1971 voraussichtlich 76 und mehr Prozent aufzehren wird.
Das ist das Signal, das den Ernst und die Gefahr der städtischen Finanzsituation anzeigt. 76 % im Durchschnitt bedeuten, daß verschiedene Städte bei 50 %, andere aber bereits bei 100 % stehen. Wenn aber der gesamte Überschuß für den Schuldendienst verwendet werden muß, dann besteht der weitere Schritt darin, Schulden aufnehmen zu müssen, nicht um zu investieren, sondern um den Schuldendienst leisten zu können, und das ist das Ende der finanziellen Kletterstange.
Meine Damen und Herren, die Bundesregierung hält eine bessere finanzielle Ausstattung der Gemeinden zur Bewältigung der den Gemeinden zufallenden Aufgaben der Daseinsvorsorge, wie es heißt, für „wünschenswert". Sie ist aber außerstande, eine nachhaltige Verstärkung der gemeindlichen Steuereinnahmen im Wege der Fortführung der Gemeindefinanzreform zu sichern. Sie glaubt, durch die Erhöhung der Mineralölsteuer um 4 Pf je Liter ab 1. Januar 1972, von denen 3 Pf je Liter zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden bereitgestellt werden sollen, den Notzustand der städtischen Finanzen lindern zu können. Dabei muß festgehalten werden, daß die Mineralölsteuererhöhungen allenfalls bedeuten, daß der Verkehrsausbau einigermaßen weitergeführt werden kann. Die Erhöhung bedeutet keine allgemeine Verbesserung der Finanzlage der Städte und Gemeinden. Es handelt sich darum, daß die Städte und Gemeinden mehr Eigenmittel brauchen, erstens, um die Bundeszuschüsse überhaupt in Anspruch nehmen zu können, und zweitens, um neben dem Verkehrsausbau auch die zahlreichen übrigen dringenden Investitionsaufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge bedienen zu können. Drittens brauchen viele Städte schon deshalb mehr Eigenmittel, um ihre ordentlichen Etats ausgleichen zu können, ohne überhaupt neue Investitionsmaßnahmen in Angriff nehmen zu können. Mit ihrer Antwort auf die Frage 5 der Großen Anfrage hat die Bundesregierung unmißverständlich zu verstehen gegeben, daß sie keine Maßnahme zu einer weiteren finanziellen Verbesserung der kommunalen Finanzlage zu ergreifen gedenkt. Auf die Forderungen der deutschen Städte geht die Bundesregierung überhaupt nicht ein.
Meine Damen und Herren, hier und heute ist die Stunde, den ideologischen Nebel zu durchstoßen und die reformpolitischen Phrasen einmal klar unter die Lupe zu nehmen. Die Frage nämlich, ob die Bundesregierung Möglichkeiten sehe, den Gemeinden in Fortführung der Finanzreform zur Bewältigung ihrer wachsenden Aufgabenlast eine bessere finanzielle Ausstattung einzuräumen, ist der Bundesregierung ganze 14 Druckzeilen wert. Die Bürgermeister und Kämmerer der deutschen Städte und Gemeinden werden dies auch lesen und werden die Bundesregierung nicht an ihren Versprechungen messen, sondern an ihrer Antwort, die einem kommunalpolitischen Offenbarungseid der Bundesregierung sehr nahe kommt.

(Zuruf von der SPD: Das ist eine Wunschvorstellung von Ihnen!)

Erstaunen muß bei uns die Ansicht der Bundesregierung auslösen, wenn Sie sagen, die Gemeinden werden beim Steuerverbund an der in Aussicht genommenen Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer teilhaben. „Die Erhöhung des Umsatzsteueranteils der Länder um 3 % soll nicht nur den Ländern etwas dauernd Hilfreiches bringen, sondern soll auch die Finanzlage der Städte und Gemeinden nachhaltig verbessern." Wer diesen Satz geschrieben hat, der ist entweder gerade erst vom Urlaub zurückgekehrt oder er ist erst im Unterseminar der Kommunalpolitik angelangt.

(Beifall und Heiterkeit bei der CDU/CSU.)

Meine Damen und Herren, zunächst eine Feststellung voraus: Die Gemeindefinanzreform hat den Gemeinden im Bundesgebiet Verbesserungen gebracht. Wir sind auch der Meinung, wir brauchen keine neuen Finanzierungsmodelle, wir brauchen keine neuen Reformideologien, wir brauchen keine neuen geistigen Akrobatenkunststücke hier und dort. Die Finanzverfassungsreform in der Großen Koalition aus dem Jahre 1969 hat den verfassungsrechtlichen Rahmen gesteckt. Die Finanzverfassungsreform hat die Richtung angegeben. Die Richtung hat gestimmt! Ich darf Ihnen folgendes sagen: Der Hauptausschuß des Deutschen Städtetages hat am 10. Oktober in Hamburg folgendes festgestellt — ich zitiere:
Mit der Verabschiedung der Gemeindefinanzreform in der 5. Legislaturperode wurde eine wichtige Grundlage für eine endgültige Sanierung der Gemeindefinanzen geschaffen. Das Werk muß in dieser Legislaturperiode fortgeführt und vollendet werden. Die Finanzausstattung der Gemeinden ist in Stufen weiter zu verbessern.
Ich frage: Wo hat die Bundesregierung die Finanzausstattung der Gemeinden in Stufen weiter verbessert? Wo hat sie nur einen Millimeter Fortschritt auf diesem wichtigen Feld innenpolitischer Reformen erreicht?
Meine Damen und Herren! Die Verhandlungen der Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung über die Erhöhung des Länderanteils an der Mehrwertsteuer um 10 % auf 40 % sind vorerst gescheitert oder steckengeblieben. Ich will den Fragenbereich nicht voll ausbreiten und erschöpfend behandeln, hinsichtlich der Gemeinden und hinsichtlich des heutigen Themas aber folgendes feststellen: Die Verschuldung der Länder und Gemeinden stieg vom 1. 1. 1970 bis zum 31. 7. 1971 um rund 10,8 Milliarden DM, diejenige des Bundes nur um 0,36 Milliarden DM; der Schuldenanstieg der Länder ist



Dr. Schneider (Nürnberg)

mithin dreißigmal so hoch wie der des Bundes. Im zweiten Vierteljahr 1971 stieg die Verschuldung der Länder, die Gemeinden eingeschlossen, um 1,7 Milliarden DM. Dies ist die höchste Schuldensteigerung, die es jemals in unserem Land gegeben hat. Der Bund konnte demgegenüber seinen Schuldenstand sogar um 300 Millionen DM abbauen. Die Zahlen stammen aus dem Monatsbericht der Deutschen Bundenbank, und ich glaube, diese Quelle ist seriös.
Die Länder gehen bei ihren Bedarfsberechnungen von einem Zuwachs der Länder- und Gemeindeausgaben von 11,3 % im Jahre 1972 und von 10,7 % im Jahre 1973 aus. Diese vom Bund bestrittene Zahl ist eher zu niedrig als zu hoch gegriffen.
Um lediglich mit dem realen Wachstum Schritt zu halten und die von der Bundesregierung prognostizierten Preissteigerungen aufzufangen, ist eine Erhöhung des Umsatzsteueranteils für 1972 um 7,8 % und 1973 um 9,3 % erforderlich. Diese Umsatzsteuererhöhung ist allein schon erforderlich, um den realen Anteil der Länder und Gemeinden am Bruttosozialprodukt zu erhalten; von einer Bedarfsdeckung ist hierbei noch keine Rede.
Der Bund — dies muß auch einmal in das Bewußtsein gerufen werden — ist zum Teil selbst am Steigen der Länderhaushalte schuld. Er bindet mit seinen Förderungsmitteln hohe Landesmittel, und das gilt nicht nur für die Investitionen, sondern vor allem auch für die Folgekosten, die die Länder allein zu tragen haben.
Hier ist auf folgende Ausgabenwachstumsraten im Bundeshaushalt 1972 hinzuweisen: Hochschulbaumittel: Länderanteil 50 %, Steigerungsrate beim Bund 57 %; Wohnungsbausparprämie: Länderanteil 50 %, Steigerungsrate beim Bund 35 %; Wohngeld: Länderanteil 50 %, Steigerungsrate beim Bund 16%; Deutsche Forschungsgemeinschaft Max-PlanckGesellschaft: Länderanteil 50 %, Steigerungsrate 18 %; Sonderforschungsbereiche: Länderanteil 1/3, Steigerungsrate beim Bund 93 %; Ausbildungsförderung: Länderanteil 35 %, Steigerungsrate beim Bund 15 %; Graduiertenförderung: Länderanteil 25 %, Steigerungsrate beim Bund 188 %.

(Abg. Stücklen: Wer soll das bezahlen?!)

Hier wird doch deutlich, wie sehr die Haushaltspolitik des Bundes unmittelbar auf die Haushaltspolitik der Länder einwirkt und wie sehr die Haushaltspolitik des Bundes die Länderhaushalte von vornherein bindet.
Das Verhältnis zwischen Gemeinden und Bund ist verfassungsrechtlich geklärt und eindeutig entschieden. Ich möchte das ausdrücklich betonen. Die Gemeinden werden in der Finanzverfassung den Ländern zugerechnet, das Kommunalrecht ist Landesrecht und soll Landesrecht bleiben. Was aber die Zusammenarbeit zwischen Bund und Gemeinden angeht, liegt vieles im argen. Diese Entwicklung ist schon deshalb bedauerlich, weil etwa 75 % aller Gesetzesmaterie unmittelbaren Einfluß auf die Länder nimmt. Der Anteil der Sachinvestitionen, Bauten, Neuanschaffungen und Grunderwerb, der Gemeinden und Gemeindeverbände an den Sachinvestitionen der öffentlichen Hand betrug 1970 62,5 %.
Der Bund geht aber mit den Ländern und Gemeinden nicht immer zart um. Er kümmert sich vielfach auch nicht darum, welche Auswirkungen Bundesgesetze auf die Länderpolitik und auf die Gemeindepolitik haben. So darf ich einen bezeichnenden Satz, bezeichnend für die „Seriosität" dieser Politik der inneren Reformen hier anführen. Am 21. September dieses Jahres tagte der Finanzplanungsrat. Der Bundesminister Karl Schiller sah sich durch die Einwendungen der Länderfinanzminister wegen der ständig ansteigenden Folgekosten und Personalkosten bedroht, er sah sich in die Enge getrieben. Der Herr Bundesminister Karl Schiller wußte den Ländern keinen anderen Rat zu geben als folgenden:
„Stellen Sie doch einfach ein Jahr lang keine neuen Lehrer ein."

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU. — Abg. Stücklen: Das ist die Priorität der Bildung! — Abg. Dr. Marx [Kaiserslautern]: Das sollte mal einer von uns gesagt haben!)

Das ist die Priorität dieser Bundesregierung, und das ist die Seriosität der inneren Reformen dieser Regierung!

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Ich muß schon sagen, der Herr Professor Schiller, der sich auch in anderer Weise als Sprachschöpfer betätigt, erinnert mich manches Mal an jenen eng-lichen Theologen Thomas Faller, der einmal gesagt hat: „Die Politik besteht darin, den Teufel dabei nicht zu verärgern."

(Zuruf von der SPD: Das ist aber sehr billig! — Abg. Dr. Schäfer [Tübingen] : Sind Sie der Teufel?)

Ich darf Ihnen sagen, wenn man —

(Abg. Haar [Stuttgart] : Sie haben den Zettel nicht gefunden!)

— Ich kann es Ihnen genau sagen.

(Abg. Dr. Marx [Kaiserslautern] : Herr Schneider, haben Sie jemand verärgert? — Abg. Dr. Evers: Das hat gesessen!)

— Ich wollte niemanden verärgern.
Meine Damen und Herren, die Arbeit des Finanzplanungsrates soll den Gemeinden die Gelegenheit geben, intensiveren Einfluß auf die Vorentscheidungen hinsichtlich der Haushaltsgestaltung nehmen zu können. Gelegentlich wird auch von den Gemeinden gefordert, sie sollten einen Beitrag zur antizyklischien Finanz-, Wirtschafts- und Konjunkturpolitik leisten. Ich wäre dem Herrn Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen dankbar, wenn er sich zu diesem Thema etwas näher äußerte, in welchem Umfang das möglich wäre, einen kommunalen Beitrag zu einer antizyklischen Konjunkturpolitik zu leisten. Ich kann hier nur feststellen, die Stadtkämmerer unserer Gemeinden sind keine Konjunkturbüttel des Bundes. Wer den Gemeinden fortwährend neue Aufgaben aufbürdet, sie zu neuen Leistungen ver-



Dr. Schneider (Nürnberg)

pflichtet, der muß ihnen dann auch gleichzeitig die ausreichenden Finanzmittel dazu gewähren.

(Beifall hei Abgeordneten der CDU/CSU.)

Was das Verhältnis des Bundes zu den Ländern angeht, so brauche ich mich damit nicht länger zu befassen. Der hessische Finanzminister hat jedenfalls Ihren Stil, Herr Bundesfinanzminister, einen miesen Stil genannt. Ich schließe mich diesem Urteil an.
Wer von der Lage der Städte und Gemeinden spricht, meine Damen und Herren, muß selbstverständlich auch die kommunalen Betriebe — die Eigenbetriebe und Eigengesellschaften — einbeziehen. Sie wissen, daß die kommunalen Nahverkehrsbetriebe — unsere Straßenbahnbetriebe, Omnibusbetriebe und U-Bahnen — ein hohes Defizit aufweisen. Sie wissen, daß es seinerzeit noch möglich gewesen ist, im Wege des Ausgleichs über die Energiebetriebe — Gas, Wasser und Strom das Defizit abzudecken. Aber diese Grenze ist längst erreicht und überschritten. Die Zuschüsse müssen jetzt aus dem ordentlichen Haushalt kommen; die Defizite steigen weiter. Die Gemeinden stehen vor einer Barriere. Sie wissen wirklich nicht mehr, wie es weitergehen soll.
In dieser Lage soll auch einer der Hauptkreditgeber der Gemeinden, nämlich die Sparkassen, mehr zur Kasse gebeten werden. Die Sparkassen haben spezielle Aufgaben für die Gemeinden — Sparerschutz, Mündelsicherung, Aufgaben im Wohnungsbau und in der Mittelstandsförderung und Kommunalkredite und haben eine spezielle Organisationsform. Beides kann nicht mehr aufrechterhalten werden, wenn die Sparkassen der vollen Steuerlast der Körperschaftsteuer unterworfen werden. Es wäre für die Sparkassen insgesamt eine zusätzliche Belastung von 601 Millionen DM.
Was den Wohnungsbau angeht, so hat der „Wohnungspolitische Dienst" des Gesamtverbandes gemeinnütziger Wohnungsunternehmen am 28. September 1971 geschrieben:
Baukosten, Mietpreise und öffentliche Wohnungsbauförderung stehen zur Zeit in einem unheilvollem Zusammenhang. Überproportional gestiegene und weitersteigende Herstellungskosten im Wohnungsbau führen zu wachsenden Aufwendungen und höheren Mieten. Die tatsächlichen Aufwendungen und die echten Kostenmieten aus gegenwärtigen und künftigen Baufertigstellungen im sozialen Wohnungsbau sind für breite Schichten der Bevölkerung nicht mehr tragbar. Stagniert demgegenüber die öffentliche Forderung oder erfährt sie im Gesamtvolumen wie in den objektbezogenen Förderungssätzen nur eine unzureichende Dosierung und Anhebung, so ist die offene Schere zwischen den Aufwendungen und den dadurch bedingten Mieten einerseits und noch tragbaren Wohnbelastungen für die sozial Schwachen unserer Bevölkerung andererseits nicht mehr zu schließen. Der Wohnungsbau bleibt dabei auf der Strecke der inneren Reformen und einer gesellschaftspolitisch relevanten Förderung.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

Meine Damen und Herren! Ich darf feststellen: „Gemeindenot ist Bürgernot und damit Not der Demokratie." Diesen Satz sprach der Präsident des Deutschen Städtetages 1963 in Berlin. Er sprach vor der 12. Hauptversammlung — im Begriff, aus seinem Amt zu scheiden. Indem er die Bilanzsorgen der Sädte nannte, stellte er fest: „Vielleicht sollte es deutlicher werden, daß die Geduld der Städte nicht unerschöpflich ist." Das war unter den damaligen Verhältnissen. Er hielt es sogar für richtig, die öffentliche Meinung stärker zu bewegen und notfalls die Bürger sogar zum Protest vor die Rathäuser zu bitten. Der Präsident von damals ist der Bundeskanzler von heute.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU — Vereinzelter Beifall bei der SPD — Abg. Dr. Marx [Kaiserslautern] : Beifall links!)

Wenn ich der Logik folge, dann ist die Demokratie in Deutschland heute in Not. Und das glaube ich auch; denn Gemeindenot ist in der Tat Bürgernot und Not der Demokratie. Meine Damen und Herren! Wenn das kommunale Einmaleins nicht stimmt, dann können die Rechnungen in Bonn nicht aufgehen.

(Sehr wahr! bei der CDU /CSU.)

Wer das moderne Deutschland schaffen will, der muß es in den Gemeinden bauen. Trotz der dialektischen Kunstturnerei der Bundesregierung gilt ungeschmälert der Satz: Der reale Zuwachs der öffentlichen Investitionen und der Anteil der Investitionsausgaben der öffentlichen Hand an den Gesamtausgaben ist entscheidend für die künftige gesellschaftliche und volkswirtschaftliche Entwicklung, weil die öffentlichen Investitionen die materiellen Voraussetzungen aller Reformen sind. Wer kann Schulreform durchsetzen, ohne neue Schulen zu bauen, wer Daseinsvorsorge treiben, ohne die Gemeinschaftseinrichtungen der Städte zu vermehren? Wer darf mehr öffentliche Leistungsangebote versprechen, ohne dafür materielle Vorsorge zu treffen?
Der Herr Bundeskanzler hat in seiner Halbzeitbilanz am 23. Juli 1971 festgestellt:
Mehr als die Hälfte dessen, was in der Regierungserklärung vom Oktober 1969 angeführt wurde, ist inzwischen erreicht oder in die Wege geleitet worden.

(Lachen bei der CDU/CSU.)

Nach weiteren zwei Jahren wird sich ergeben, daß nicht weniger, sondern mehr geleistet werden konnte, als sich meine Regierung in einer Legislaturperiode vorgenommen hat.

(Hört! Hört! bei der CDU CSU.)

Ich kann nur fragen: Wie klaffen hier Wort und Tat auseinander?

(Abg. Lemmrich: Leere Versprechungen! Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

Meine Damen und Herren, ich darf zusammenfassen und festhalten: Die Bundesregierung hat alle Fragen der Großen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion vom 14. Juli nicht oder nur halb oder falsch beantwortet. Weder hat sie gesagt, wie sie dem Verlan-



Dr. Schneider (Nürnberg)

gen der Städte nach Stabilität nachkommen möchte, noch hat sie klargestellt, welchen Finanzaufwand die Gemeinden mittel- und langfristig für innere Reformen aufzubringen haben werden. Die Bundesregierung hat die Frage nach der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit der Sädte und Gemeinden nicht beantwortet und nur die Verschuldung an Kreditmarktmitteln angegeben.
Wie in der Bundesregierung über Stabilität gedacht wird — die Gemeinden haben gesagt: Zuerst Stabilität, dann Priorität —, davon legt eine jüngste Äußerung des Herrn Bundesverteidigungsministers Helmut Schmidt Zeugnis ab. Nach Stabilität gefragt, erklärt er in der „Wirtschaftswoche" folgendes: „Stabilität, das ist so ein Modewort."

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

Was ist denn da „Modewort"? Der Reformpflasterstein, der Reformhosenknopf, das ist ein Modewort, nämlich daß alles reformiert sei, was heute als neuer Hut verkauft wird. Der Herr Minister sagte: „Stabilität, das ist so ein Modewort. Die Besorgnis um die Stabilität bedrängt mich persönlich nicht so sehr wie andere." An einer weiteren Stelle kommt schlechtweg eine Diffamierung, eine jener miesen, üblen Konfrontationen eines Mitglieds dieses Hohen Hauses, die ich auf das schärfste zurückweisen muß. Es heißt dort:
Herr Schiller ist selbstverständlich ein bißchen mehr beunruhigt als ich.
— Wie sehr das „bißchen" ist, das möge der Herr Minister hier einmal sagen. —
Herrn Strauß glaube ich seine Beunruhigung
nicht. Bei ihm halte ich das für Demagogie.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Dr. Marx [Kaiserslautern] : Ausgerechnet Herr Schmidt!)

Ich frage: Wo sitzen in diesem Hause die Demagogen? Wer baut hier die Konfrontation auf? Ich darf Ihnen sagen: was Herr Strauß von Stabilität hält und was Herr Strauß für die Stabilität getan hat, das beweisen seine Leistungen, das beweisen die Statistiken aus den Jahren 1967, 1968 und 1969.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Zurufe von der SPD.)

Unter dem Finanzminister Strauß war die Steigerung der Lebenshaltungskosten 1967 unter 1 % geblieben.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Lachen bei der SPD.)

1968 lag sie bei 1,5% und 1969 unter 2,4 %. Erst als Sie hier zu regieren begannen, erst als die Sonne über das moderne Deutschland Ihrer Diktion aufgegangen war, begann die Finanzkatastrophe der Gemeinden.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Zurufe von der SPD.)

Meine Damen und Herren von der Regierung, ich muß Ihnen sagen: als Kommunalpolitiker haben wir uns bei den Diskussionen über eine finanzielle Besserstellung der Gemeinden eigentlich immer recht
gut verstanden. Wir haben friedlich beisammengesessen und sachlich diskutiert. Im stillen habe ich geglaubt: unter dieser Regierung wird mancher Wunsch erfüllt. Wir waren auf dem Wege, diese Wünsche zu erfüllen; denn die Finanzverfassungsreform unter Kiesinger und Strauß ist ja wirklich ein Lichtblick gewesen, war wirklich, wie die Städte selber gesagt haben, ein guter Anfang. Ich hätte es für unmöglich gehalten und jede Wette verloren, wenn mir einer gesagt hätte, daß die Städte nach eineinhalb Jahren Regierung Brandt signalisieren: Rettet uns!

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

Wir wissen, daß es mit Kritik allein nicht getan ist. Sie werden mich fragen: Wozu ist denn diese Opposition überhaupt bereit? — Ja, ich werde Ihnen die Antwort geben. Wir sind der Meinung, daß der Anteil der Gemeinden an der Lohnsteuer und an der Einkommensteuer — zur Zeit 14 0/o — erhöht werden muß. Die Bundesregierung hat dazu in ihrer Gesamtfinanzplanung noch keine Aussagen gemacht, obwohl sie präzise gefragt war. Sie hat die große Chance, die ihr die Opposition gegeben hat, nicht genutzt. Dies ist in höchstem Grade unverständlich. Die Bundesregierung soll einmal sagen, ob sie denn bereit sei, den Gemeinden das zu geben, was vorher die Regierungsparteien, als sie noch nicht die Verantwortung trugen, cien Gemeinden wiederholt versprochen haben. Jetzt sollte einmal in der Praxis gezeigt werden, was Sie bei wohlklingenden Festtagsreden unter dein Lob auf die Gemeinde, das von Anfang an zum sozialdemokratischen Ritual gehört hat, verstehen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Meine Damen und Herren, es war die Große Finanzreform, in der nach harten Kämpfen durchgesetzt wurde, den Gemeinden das Hebesatzrecht zu geben. Ich frage die Bundesregierung: Warum bringen Sie kein Gesetz ein, das den Gemeinden das Hebesatzrecht bei der Einkommensteuer gibt? Warum erweitern Sie nicht die Finanzhoheit der Gemeinden? Warum stärken Sie nicht das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden und Städte? Warum denn nicht?

(Zurufe von der SPD.)

Geben Sie Antwort und lassen Sie die Städte in ihrer größten Not — sie haben gesagt: Rettet uns! — nicht allein! Das kann ich Ihnen nur zurufen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Die Erhöhung der Mineralölsteuer um drei Pfennig wird allenthalben als eine große Leistung für die Gemeinden herausgestellt.

(Zurufe von der SPD)

Die ersten drei Pfennig, die wir gefordert haben und die Finanzminister Strauß verantwortet hat, haben den Städten eine wirkliche Hilfe gebracht. Im Boom Ihrer Hochkonjunktur, im Strudel Ihrer zügellosen Konjunkturpolitik sind diese drei Pfennig in eine Null verpufft. Jetzt gilt es wiederum, drei Pfennig zu bringen. Und wenn Sie weiterregieren, werden wir bald wiederum drei Pfennig und wiederum drei Pfennig brauchen. Denn mit Ihrer Politik kann man



Dr. Schneider (Nürnberg)

den Gemeinden nicht helfen. Hier muß man zuerst, wie die Gemeinden sagen, die Stabilität wiederherstellen; denn ohne Stabilität werden alle Finanzhilfen für die Gemeinden, auf Dauer gesehen, umsonst bleiben.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Meine Damen und Herren, die Kommunen werden oft als das Fundament unseres Staates bezeichnet. Das ist richtig. Im Münchner Manifest hat es geheißen: Die Gemeinden sind nicht nur die Basis des Staates, nicht nur die Grundlage der Entscheidung, sondern die Gemeinden sind der Mittelpunkt der Entscheidung. Machen Sie die Gemeinden zu dem, was sie sein sollen, zu einer geordneten Heimat aller Bürger! Bauen Sie das moderne Deutschland! Sie können es nur in den Gemeinden bauen. Bisher haben wir plakative Versprechungen. Wir fordern von Ihnen Taten.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Schäfer.