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    Deutscher Bundestag 133. Sitzung Bonn, Montag, den 19. Juli 1971 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Borm, Dr. Müthling und Wehner . . 7745 A Verzicht des Abg. Liehr auf die Mitgliedschaft und Eintritt des Abg. Dr. Dübber in den Bundestag 7745 A Enthüllung einer Gedenktafel für die demokratischen Widerstandskämpfer des Reichstags 7745 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in den Gemeinden (Städtebauförderungsgesetz) (Drucksache VI /2442) Russe (CDU/CSU) 7745 C Erpenbeck (CDU/CSU) 7747 A Dr. Ahrens (SPD) 7748 C Wurbs (FDP) 7749 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Anpassung verschiedener Vorschriften über die Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern an die Neuregelung der Finanzverfassung (Finanzanpassungsgesetz) (Drucksache V1/2443) Höcherl (CDU/CSU) 7749 D Porzner (SPD) 7750 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz) (Drucksache VI /2444) Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . . 7750 C Rollmann (CDU/CSU) . . . . . . 7751 A Hauck (SPD) . . . . . . . . . 7751 A Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 7751 C Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an den Hochschulen (Graduiertenförderungsgesetz) (Drucksache VI /2445) Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . . 7752 A Dr. Slotta (SPD) 7752 C Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (Drucksache V1/2446) Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . . 7753 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes (Drucksache VI /2447) Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 7753 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Montag, den 19. Juli 1971 Mündlicher Bericht des Vermittlungsausausschusses zu dem Gesetz über technische Assistenten in der Medizin (Drucksache VI /2448) Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . 7754 B Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . . 7754 C Dr. Bardens (SPD) 7754 D Spitzmüller (FDP) 7755 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausausschusses zu dem Gesetz über die künstliche Besamung von Tieren (Besamungsgesetz) (Drucksache VI /2449) Dr. Lenz (Bergstaße) (CDU/CSU) . . 7755 C Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Scheel, Bundesminister . 7755 D, 7772 D Dr. Barzel (CDU/CSU) . . 7759 D, 7776 C Dr. Dr. h. c. Birrenbach (CDU/CSU) . 7763 B Blumenfeld (CDU/CSU) . . . . . 7764 D Wehner (SPD) . . . . . . . . . 7767 A Borm (FDP) . . . . . . . . . . 7770 C Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (Drucksachen VI /1549, zu VI /1549); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI /2421) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Abg. Geisenhofer, Dr. Riedl [München], Rollmann, Orgaß u. Gen.) (Drucksache VI/ 15) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI /2421) Zweite Beratung — Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 7777 A, 7789 D Gnädinger (SPD) . . . 7780 B, 7790 A Kleinert (FDP) 7781 C, 7795 D Erpenbeck (CDU/CSU) 7783 C Henke (SPD) 7785 B Wurbs (FDP) 7787 A Dr. Böhme (CDU/CSU) 7788 B, 7793 B Dr. Schmude (SPD) . . . . . . . 7789 A Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) 7790 C Orgaß (CDU/CSU) . . . . . . 7791 A Schmidt (München) (SPD) 7792 B Geisenhofer (CDU/CSU) 7792 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 7793 C Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 7794 C Vogel (CDU/CSU) 7795 A Jahn, Bundesminister 7796 D Nächste Sitzung 7799 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 7801 A Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abg. Dichgans (CDU/CSU) zu Punkt 5 der Tagesordnung 7801 B Anlagen 3 und 4 Entschließungsanträge Umdrucke 216 und 222 zur Erklärung der Bundesregierung vom 19. Juli 1971 7801 C Anlagen 5 bis 13 Änderungsanträge Umdrucke 211 bis 214, 215, 217, 220, 221 und 224 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (Drucksachen VI /1549, VI /2421) . 7802 A Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Vermögensverluste in den deutschen Ostgebieten 7804 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Montag, den 19. Juli 1971 7745 13 3. Sitzung Bonn, den 19. Juli 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 14.00 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 127. Sitzung, Seite 7368 C, Zeile 14, statt „und" : „mit" 127. Sitzung, Seite 7370 B, Zeile 8, statt „noch" : „nicht" 127. Sitzung, Seite 7384 C, Zeile 13, statt „Ausschuß" : „Ausschluß" 132. Sitzung, Seite 7723 A, Zeile 13: Zwischen den Wörtern „Städte" und „zu" ist einzufügen „und Ge- meinden werden die Kurtaxen daher als ein Beitrag" Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Adorno 19. 7. Dr. Beermann 19. 7. Behrendt* 19. 7. Brandt (Grolsheim) 19. 7. Breidbach 19. 7. Dasch 19. 7. Dröscher 19. 7. Dr. Evers 19. 7. Flämig 19. 7. Gerlach (Emsland) 19. 7. Freiherr von und zu Guttenberg 19. 7. Dr. Häfele 19. 7. Hanz 19. 7. Hösl 19. 7. Dr. Hupka 19. 7. Frau Jacobi (Marl) 19. 7. Dr. Jahn (Braunschweig) * 19. 7. Kiep 19. 7. Frau Klee 19. 7. Konrad 19. 7. Frau Krappe 19. 7. Leicht 19. 7. Lenders 19. 7. Dr. Marx (Kaiserslautern) 19. 7. Frau Meermann 19. 7. Metzger 19. 7. Dr. Miltner 19. 7. Müller (Aachen-Land) * 19. 7. Pieroth 19. 7. Richarts * 19. 7. Schmitz (Berlin) 19. 7. Schoettle 19. 7. Schollmeyer 19. 7. Sieglerschmidt 19. 7. Spillecke 19. 7. Springorum * 19. 7. Dr. Starke (Franken) 19. 7. Dr. Freiherr von Weizsäcker 19. 7. Windelen 19. 7. * Reisen im Auftrage des Europäischen Parlaments. Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dichgans (CDU/CSU) zu Punkt 5 der Tagesordnung. Ich stimme dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zu, weil ich auch in der geänderten Fassung einen bedeutenden Fortschritt sehe. Die Begründung für den Ausschluß von privaten Ausbildungseinrichtungen, die der Bundesrat in Ziffer 2 der Drucksache VI /2414 gegeben hat, erfordert jedoch einen Widerspruch. Das staatliche Ausbildungsmonopol, das der Bundesrat schützen will, existiert nur insoweit, als der Gesetzgeber es anordnet. Und was die Gleichmäßigkeit der Ausbildung anlangt, so erstrebt die Ausbildungsreform mit der Experimentierklausel ja gerade Ungleichmäßigkeit während einer Experimentierzeit. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 3 Umdruck 216 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur Erklärung der Bundesregierung vom 19. Juli 1971. Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag 1. bringt angesichts der gegenwärtigen weltpolitischen Entwicklungen die Dringlichkeit einer handlungsfähigen europäischen Politischen Gemeinschaft zum Ausdruck. 2. fordert die Bundesregierung auf, parallel hierzu die durch ihre währungspolitischen Maßnahmen gefährdete Errichtung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion durch gemeinschaftskonformes Verhalten zu beschleunigen und die derzeitigen währungspolitischen Probleme einer dauerhaften Gemeinschaftslösung als Stufe und Voraussetzung einer institutionalisierten Politischen Gemeinschaft zuzuführen. 3. ersucht die Bundesregierung, alles zu tun, um die Verhandlungen mit Dänemark, Norwegen und Irland über den Beitritt dieser Staaten sowie mit den übrigen EFTA-Mitgliedsstaaten über ein Sonderverhältnis zur Gemeinschaft so rechtzeitig abzuschließen, daß sämtliche Verträge zum 1. Januar 1973 in Kraft treten. Bonn, den 19. Juli 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 4 Umdruck 222 Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur Erklärung der Bundesregierung vom 19. Juli 1971. Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag bringt seine Genugtuung über den Ablauf der Verhandlungen zwischen den Regierungen der EG-Mitgliedstaaten und Großbritanniens zum Ausdruck und würdigt den Beitrag der Bundesregierung zu dem Erfolg. begrüßt den sich nunmehr abzeichnenden britischen Beitritt zu der in ihrer Zielsetzung unveränderten Gemeinschaft als einen entscheidenden politischen und wirtschaftlichen Gewinn für die europäische Integration. ersucht die Bundesregierung, alles zu tun, um die Verhandlungen mit Dänemark, Norwegen und Irland über den Beitritt dieser Staaten sowie mit den übrigen EFTA-Mitgliedstaaten über ein Sonderverhältnis zur Gemeinschatft so rechtzeitig abzuschließen, daß sämtliche Verträge zum 1. Januar 1973 in Kraft treten. begrüßt alle Schritte der Bundesregierung, die parallel zur Erweiterung dem inneren Ausbau der Gemeinschaft dienen, insbesondere diejenigen für eine 7802 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Montag, den 19. Juli 1971 zügige Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion. wird insbesondere durch seine Mitglieder in den europäischen parlamentarischen Institutionen diese Bemühungen der Bundesregierung unterstützen. unterstreicht die Bedeutung der nunmehr aufgenommenen außenpolitischen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft als einen Schritt auf dem Wege von der Wirtschaftsgemeinschaft als einen Schritt auf dem Wege von der Wirtschaftsgemeinschaft zur Politischen Gemeinschaft. Bonn, den 19. Juli 1971 Wehner und Fraktion Mischnik und Fraktion Anlage 5 Umdruck 211 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietansteigs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen — Drucksachen VI/ 1549, VI /2421 - Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 wird wie folgt geändert: 1. Nummer 1 Buchstabe a erhält folgende Fassung: ,a) An Absatz 1 werden folgende Sätze angefügt: „Eine Härte liegt auch vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann. Bei der Würdigung der berechtigten Interessen werden nur die in dem Kündigungsschreiben nach § 564 a Nr. I Satz 2 und die in der Auskunft nach § 564 a Abs. 3 angegebenen Gründe berücksichtigt, soweit nicht die Gründe nachträglich entstanden sind. 2. Nummer 2 Buchstabe b erhält folgende Fassung: b) Absatz 3 erhält folgende Fassung: (3) Auf Verlangen des Mieters soll der Vermieter von Wohnraum unverzüglich Auskunft erteilen, ob außer den in der Kündigung angegebenen Gründen weitere Gründe geltend gemacht werden." ' Bonn, den 19. Juli 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 6 Umdruck 212 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen — Drucksachen VI/ 1549, VI /2421 —. Der Bundestag wolle beschließen: Artikella Änderung der Zivilprozeßordnung — wird wie folgt geändert: An § 93 b Abs. l Satz 1 ZPO wird folgender Satz angefügt: „Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Kläger die nachträglich entstandenen Gründe nicht zu vertreten hat." Bonn, den 19. Juli 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 7 Umdruck 215 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen -- Drucksachen VI /1549, VI /2421 Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 2 (Kündigungsschutz für Wohnraummietverhältnisse) wird wie folgt geändert: 1. Die Überschrift des Artikels 2 lautet: „Kündigungsschutz für Wohnraummietverhältnisse in Gebieten besonderen Wohnungsbedarfs" 2. § 1 Abs. 1 wird wie folgt gefaßt: „(1) Ein Mietverhältnis über Wohnraum, der in einem gemäß § 5 als Gebiet besonderen Wohnungsbedarfs bezeichneten Gebiet liegt, kann der Vermieter nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat." 3. In § 1 Abs. 2 Nr. 1 wird das Wort „schuldhaft" gestrichen. 4. § 1 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „ (3) Als berechtigte Interessen des Vermieters werden nur die in dem Kündigungsschreiben nach § 564 a Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches und die in der Auskunft nach § 564 a Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches angegebenen Gründe berücksichtigt, soweit nicht die Gründe nachträglich entstanden sind." 5. In § 2 Abs. 1 werden die Worte „Bei einem Wohnraummietverhältnis" durch die Worte „Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum, das in einem gemäß § 5 als Gebiet besonderen Wohnungsbedarfs bezeichneten Gebiet liegt," ersetzt. 6. § 2 Abs. 4 erhält folgende Fassung: „ (4) Ist die Zustimmung erteilt, so steht dem Vermieter der erhöhte Mietzins vorn Ablauf des Monats an zu, der dem Monat folgt, in dem der Vermieter die Zustimmung zur Erhöhung des Mietzinses verlangt hat. Hat der Vermieter die Mieterhöhung erst nach dem fünfzehnten eines Monats verlangt, so steht dem Vermieter Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Montag, den 19. Juli 1971 7803 der erhöhte Mietzins vom Ablauf des übernächsten Monats an zu." 7. Nach § 2 Abs. 5 wird folgender Absatz 5 a eingefügt: (5 a) Der Mieter ist unbeschadet sonstiger Kündigungsrechte berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb von sechs Wochen seit dem Zugang des Erhöhungsverlangens zu kündigen. Geht die Kündigung dem Vermieter spätestens am fünfzehnten eines Monats zu, so endigt das Mietverhältnis mit Ablauf dieses Monats; geht sie dem Vermieter nach dem fünfzehnten zu, so endigt das Mietverhältnis mit dem Ablauf des nächsten Monats. Im Falle der Kündigung tritt die Mieterhöhung nicht ein." 8. In § 2 Abs. 6 wird nach dem zweiten Satz folgender Satz eingefügt: „Hat der Vermieter seine Erklärung mit Hilfe automatischer Einrichtungen geführt, so bedarf es nicht seiner eigenhändigen Unterschrift." 9. § 2 Abs. 7 erhält folgende Fassung: (6) Die Absätze 1 bis 5 gelten nicht für preisgebundenen Wohnraum sowie für Wohnraum, für den der Vermieter aufgrund anderer Vorschriften oder aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen keine höhere als die Kostenmiete verlangen darf." 10. In § 4 werden nach den Worten „ein Mietverhältnis" die Worte „über Wohnraum, das in einem gemäß § 5 als Gebiet besonderen Wohnungsbedarfs bezeichneten Gebiet liegt," eingefügt. 11. An § 4 werden folgende §§ 5 und 6 eingefügt: § 5 (1) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung kreisfreie Städte, Landkreise und Gemeinden, die einen erheblichen Wohnungsfehlbestand aufweisen oder in denen die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen aus anderen Gründen besonders gefährdet ist, als Gebiete besonderen Wohnungsbedarfs zu bezeichnen. Die Rechtsverordnung darf nur erlassen werden, wenn die kreisfreie Stadt, der Landkreis oder die Gemeinde dies bei der Landesregierung beantragt. (2) Die Rechtsverordnung der Landesregierung tritt am 31. Dezember 1974 außer Kraft, soweit nicht eine kürzere Geltungsdauer für ihren örtlichen Geltungsbereich oder für einen Teil ihres Geltungsbereichs bestimmt ist. § 6 Die §§ 1 bis 5 gelten nicht für die nach dem 20. Juni 1948 bezugsfertig gewordenen frei finanzierten Wohnungen im Sinne von § 42 Abs. 2 des Ersten Wohnungsbaugesetzes und § 5 Abs. 3 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes." Bonn, den 19. Juli 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 8 Umdruck 220 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD/ FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen — Drucksachen VI /1549, zu VI /1549, VI /2421 Der Bundestag wolle beschließen: § 1 Abs. 4 des Artikels 2 erhält folgende Fassung: „ (4) Die Kündigung zum Zwecke der Erhöhung des Mietzinses ist ausgeschlossen." Bonn, den 19. Juli 1971 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 9 Umdruck 221 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD/ FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen — Drucksachen VI /1549, zu VI /1549, VI /2421 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Artikels 2 erhält folgende Fassung: „3. der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde. Die Möglichkeit, im Falle einer anderweitigen Vermietung als Wohnraum eine höhere Miete zu erzielen, bleibt dabei außer Betracht. Der Vermieter kann sich auch insoweit nicht darauf berufen, daß er die Mieträume im Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder nach Überlassung an den Mieter erfolgten Begründung von Wohnungseigentum veräußern will." Bonn, den 19. Juli 1971 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 10 Umdruck 213 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen - Drucksachen VI /1549, VI /2421 . Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 2 a Änderung des Mieterschutzgesetzes — wird nach Nummer 4 folgende Nummer 4 a eingefügt: 7804 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Montag, den 19. Juli 1971 ,4 a. 28 erhält folgende Fassung: §28a Duldung von baulichen Verbesserungen (1) Auf Antrag des Vermieters kann das Mieteinigungsamt den Mieter verpflichten, bauliche Verbesserungen oder das Anbringen von Einrichtungen, durch die Wohnraum in seinem Gebrauchswert auf die Dauer verbessert wird, zu dulden, wenn und soweit ihm die Maßnahmen und ihre Durchführung zuzumuten sind. Zumutbar ist in der Regel die Durchführung von baulichen Verbesserungen sowie das Anbringen von Einrichtungen, die dazu dienen, alle oder einzelne Wohnungen ganz oder zum Teil mit der Mindestausstattung gemäß § 40 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes in der Fassung vom 1. September 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 1617) zuletzt geändert durch Artikel III des Dritten Gesetzes zur Änderung des Berlin-Hilfegesetzes vom 19. Juli 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 833) in Verbindung mit den für Berlin geltenden Vorschriften über die Ausstattung der Wohnungen für den sozialen Wohnungsbau zu versehen. (2) Auf die Mieterhöhung nach Absatz 1 sind die §§ 18 bis 20 des Ersten Bundesmietergesetzes und § 11 Altbaumietenverordnung Berlin in der jeweils für das Land Berlin geltenden Fassung anzuwenden." ' Bonn, den 19. Juli 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 11 Umdruck 214 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen — Drucksachen VI /1549, VI /2421 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 2 b werden die Worte „sowie die Artikel 1 und 2 dieses Gesetzes" durch die Worte „sowie der Artikel 1 des Gesetzes" ersetzt. Bonn, den 19. Juli 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 12 Umdruck 217 Änderungsantrag der Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach), Dichgans zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen — Drucksachen VI /1549, VI /2421 - Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 4 Nr. 1 wird in § 2 a folgender Absatz 3 angefügt: (3) Die Tat wird nur mit Ermächtigung der fachlich zuständigen obersten Landesbehörde verfolgt. Die Ermächtigung kann zurückgenommen werden." Bonn, den 19. Juli 1971 Erhard (Bad Schwalbach) Dichgans Anlage 13 Umdruck 224 Änderungsantrag des Abgeordneten Vogel zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen — Drucksachen VI /1549, zu VI /1549, VI /2421 —. Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 6 wird wie folgt geändert: 1. § 3 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Eine Vereinbarung, durch die der Erwerber eines Grundstücks sich im Zusammenhang mit dem Erwerb verpflichtet, bei der Planung oder Ausführung eines Bauwerks auf dem Grundstück die Leistungen eines bestimmten Ingenieurs, Architekten oder Unternehmers in Anspruch zu nehmen, ist unwirksam." 2. dem § 3 ist folgender Absatz 2 anzufügen: „(2) Absatz 1 gilt bei der Bestellung oder Veräußerung eines Erbbaurechts entsprechend." Bonn, den 19. Juli 1971 Vogel Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 16. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/ CSU) (Drucksache VI/ 1581 Fragen A 31 und 15) : Ist die Bundesregierung bereit — da noch keine endgültige Globalschätzung der Vermögensverluste deutscher Bürger, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Kapitalgesellschaften und sonstigen Einrichlungen in den von den Polen verwalteten deutschen Ostgebieten besteht —, eine vorläufige Aufstellung über die beim Bundesausgleichsamt, der Dienststelle für Auslandsvermögen und dem Bundesarchiv vorliegenden Ergebnisse der Untersuchungen vorzulegen? Welche Erkenntnisse liegen aus den bereits bestehenden wissenschaftlichen Untersuchungen vor, und in welchem Umfang ist das Material von den von der Bundesregierung eingerichteten Heimatortskarteien und dem Bundesausgleichsamt bisher ausgewertet? Der Herr Parlamentarische Staatssekretär des Bundesministers des Auswärtigen hat Ihnen auf Ihre entsprechende Frage am 8. Dezember 1970 schriftlich mitgeteilt, daß gegenwärtig noch keine endgültige amtliche Globalschätzung der Vermögensverluste deutscher Bürger, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Kapitalgesellschaften und sonstiger Einrichtungen in den ehemaligen deutschen Ostgebieten vorliegt. Auch eine vorläufige Aufstellung kann noch nicht vorgelegt werden. Die bereits bestehenden, aber noch nicht ausreichend fundierten wissenschaftlichen Untersuchungen werden ebenso ausgewertet wie das Material der Heimatauskunftstellen und des Bundesausgleichsamtes. Da die Auswertung noch mitten im Gange ist, läßt sich über Erkenntnisse zur Zeit noch nicht berichten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Der Vermieter geht mit der Kündigung oder Abweisung eines Mietinteressenten kein Risiko mehr ein. Dagegen ist der Mieter in der Wahrnehmung seiner Mieterrechte, insbesondere in der Abwehr ungerechtfertigter überhöhter finanzieller Forderungen, behindert. Er muß um den Bestand eines existentiellen Bereiches, seiner Wohnung nämlich, besorgt sein.
    Es war deshalb notwendig, die Stellung des Mieters durch besondere gesetzliche Schutzmaßnahmen zu verstärken und ihm die ständige Sorge um den Verlust des lebenswichtigen Gutes „Wohnung" abzunehmen.
    Eine Verbesserung der Sozialklausel erkennt das Fehlen von Ersatzwohnraum ausdrücklich als soziale Härte an. Durch die Begründungspflicht für die Kündigung des Vermieters soll der Mieter zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt Klarheit über seine Rechtsposition erhalten, damit er rechtzeitig alles Erforderliche zur Wahrung seiner Interessen veranlassen kann.
    Zu Art. 2, meine Damen und Herren, muß ich dem Versuch einer Legendenbildung in aller Entschiedenheit widersprechen. Es gab niemals in irgendeinem der beteiligten Ausschüsse irgendeine Erklärung der Bundesregierung, daß dieser Artikel zurückgezogen werde. Die Bundesregierung hatte ihre Vorschläge vorgelegt; sie hatte sich lediglich damit einverstanden erklärt, daß die später vorgelegten neuen Fassungen zum Gegenstand der Beratungen gemacht wurden. Entgegen den Behauptungen in der heutigen Debatte gibt es kein Protokoll, das Ihre gegenteiligen Behauptungen unterstützt.

    (Widerspruch bei der CDU/CSU. — Abg. Mick: Nehmen Sie doch die Ausschußprotokolle her!)

    Art. 2 des Entwurfes sieht in der nunmehr beschlossenen Fassung einen besonderen Kündigungsschutz für den Mieter vor. Mietverhältnisse über Wohnraum sollen seitens des Vermieters nur kündbar sein, wenn dieser ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Gründe, die zu einer Kündigung berechtigen, sind im Gesetz beispielhaft aufgezählt. Damit ist der Mieter im ganzen Bundesgebiet vor willkürlichen und grundlosen Kündigungen geschützt.
    Eine wesentliche Verbesserung gegenüber der Regierungsvorlage ist die Regelung, die eine Kündigung zum Zweck der Mieterhöhung künftig ausschließen wird. Durch die an Stelle eines Kündigungsrechts dem Vermieter eingeräumte Möglichkeit, vom Mieter unter den näher bestimmten Voraussetzungen eine angemessene Mieterhöhung zu verlangen, wird einerseits dem Interesse des Vermieters an einem angemessenen Ertrag der Vermietung voll Rechnung getragen, zum anderen erhält damit der Mieter endlich auch die Möglichkeit, die Berechtigung des Erhöhensverlangens notfalls gerichtlich nachprüfen zu lassen, ohne dabei Gefahr zu laufen, die Wohnung zu verlieren.
    Eine Verbesserung ist weiter der besondere Kündigungsschutz für die Fälle, in denen Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Diese Regelung wird nicht nur dem einzelnen Mieter, der von einer solchen Umwandlung betroffen ist, zugute kommen, sondern wird auch, wie zu hoffen ist, der in zunehmendem Maße feststellbaren spekulativen und damit mißbräuchlichen Umwandlung selbst Schranken setzen.
    Durch die in Art. 3 und 4 des Entwurfs enthaltenen Änderungen des Strafgesetzbuchs wird die Möglichkeit eröffnet, gegen Wucher und Preisüberhöhung auf dem Gebiet der Wohnraummiete wirkungsvoller als bisher einzuschreiten. Damit wird zugleich wucherischen Auswüchsen auf dem Wohnungsmarkt begegnet.
    Das Gesetz hat nunmehr eine Form gefunden, die in abgewogener Weise den berechtigten Interessen der Beteiligten entspricht und den Bedürfnissen eines angemessenen sozialen Schutzes im Mietrecht Rechnung trägt. Dafür danke ich im Namen der Bundesregierung den beteiligten Ausschüssen, insbesondere den Herren Berichterstattern, Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, dem Gesetz in der nunmehr vorliegenden Fassung Ihre Zustimmung zu geben.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Es ist namentliche Abstimmung beantragt. Der Antrag ist entsprechend unterstützt.
Meine Damen und Herren, ich gebe das vorläufige Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt. Mit Ja haben 226 Mitglieder des Hauses und 10 Berliner Abgeordnete gestimmt. Mit Nein haben 189 und 6 Berliner Abgeordnete gestimmt. Insgesamt sind 415 Stimmen abgegeben worden, und 16 Berliner Kolleginnen und Kollegen haben sich an der Abstimmung beteiligt. Meine Damen und Herren, damit ist der Gesetzentwurf in dritter Beratung angenommen.
Endgültiges Ergebnis
Abgegebene Stimmen 415 und 16 Berliner Abgeordnete. Davon
Ja: 225 und 10 Berliner Abgeordnete
Nein: 187 und 6 Berliner Abgeordnete
Ungültig: 3 Abgeordnete
Dr. Arnold Dr. Artzinger
Baier
Balkenhol Dr. Barzel Dr. Becher (Pullach)

Dr. Becker (Mönchengladbach)

Nein CDU/CSU
Dr. Abelein
Alber
Dr. Althammer



Becker (Pirmasens) Berberich
Berding Bewerunge
Biechele Biehle
Dr. Birrenbach
Dr. von Bismarck Bittelmann
Blank
Blumenfeld
von Bockelberg
Dr. Böhme
Breidbach Bremer Burger
Dr. Czaja Damm
van Delden
Dichgans Draeger von Eckardt
Engelsberger
Erhard (Bad Schwalbach) Ernesti
Erpenbeck
von Fircks
Franke (Osnabrück)

Dr. Franz Dr. Freiwald
Dr. Frerichs
Dr. Früh Dr. Fuchs Dr. Furler Dr. Gatzen
Frau Geisendörfer Geisenhofer
Gerlach (Obernau) Gierenstein
Dr. Gleissner
Glüsing (Dithmarschen)

Dr. Gölter Dr. Götz Gottesleben
Frau Griesinger
Dr. Gruhl Haase (Kassel)

Härzschel
Dr. Hammans
von Hassel
Hauser (Bad Godesberg) Dr. Hauser (Sasbach)
Dr. Heck Dr. Hellige
Frau Dr. Henze
Dr. Hermesdorf (Sehleiden) Höcherl
Horstmeier
Horten
Dr. Hubrig
Dr. Huys Dr. Jaeger
Dr. Jenninger
Dr. Jobst Josten
Frau Kalinke
Katzer
Kiechle
Frau Klee Dr. Klepsch
Dr. Kley
Dr. Kliesing (Honnef) Klinker
Köster
Krampe
Dr. Kraske
Frau Dr. Kuchtner Lampersbach
Lemmrich Lensing
Dr. Lenz (Bergstraße) Lenzer
Link
Dr. Luda
Lücke (Bensberg)

Majonica
Maucher
Meister Memmel
Dr. Mende
Mick
Müller (Niederfischbach)

Dr. Müller-Hermann Mursch
Niegel
Dr. von Nordenskjöld Orgaß
Ott
Petersen
Pfeifer Picard Dr. Pinger
Dr. Pohle
Pohlmann
Dr. Preiß
Dr. Probst
Rainer Rasner Rawe
Reddemann
Dr. Reinhard
Riedel (Frankfurt)

Dr. Riedl (München)

Dr. Rinsche
Dr. Ritgen
Dr. Ritz Rock
Röhner Rösing Rollmann
Rommerskirchen
Roser
Ruf
Russe
Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein
Schlee Schedl
Dr. h. c. Schmücker Schneider (Königswinter) Dr. Schneider (Nürnberg) Dr. Schober
Frau Schroeder (Detmold) Dr. Schröder (Düsseldorf) Schröder (Sellstedt) Schröder (Wilhelminenhof) Schulhoff
Schulte (Schwäbisch Gmünd) Dr. Schulze-Vorberg
Seiters
Dr. Siemer
Solke
Spilker
Dr. Sprung
Stahlberg
Dr. Stark (Nürtingen) Steiner
Frau Stommel
Storm
Struve Stücklen Susset von Thadden
Tobaben Frau Tübler
Dr. Unland
Varelmann
Vehar
Vogel
Vogt
Volmer
Wagner (Günzburg)

Dr. Wagner (Trier)

Dr. Warnke
Wawrzik
Weber (Heidelberg) Wendelborn
Winkelheide
Wissebach Dr. Wörner Frau Dr. Wolf
Baron von Wrangel
Dr. Wulff Ziegler
Dr. Zimmermann
Zink
Zoglmann
Berliner Abgeordnete
Benda
Dr. Gradl
Dr. Kotowski
Müller (Berlin)

Frau Pieser Wohlrabe
Ja SPD
Adams
Dr. Ahrens Anbuhl
Dr. Apel
Arendt (Wattenscheid)

Dr. Arndt (Hamburg)

Baack
Baeuchle Bäuerle
Bals
Barche
Dr. Bardens Batz
Bauer
Bay
Dr. Bayerl
Dr. Bechert (Gau Algesheim) Becker (Nienberge) Bergmann
Berkhan
Berlin
Biermann Böhm
Börner
Frau von Bothmer
Brandt
Bredl
Brück (Holz) Brünen
Buchstaller
Dr. von Bülow
Buschfort
Dr. Bußmann
Corterier Cramer
Dr. von Dohnanyi
Dürr
Eckerland Dr. Ehmke Frau Eilers Dr. Enders Engholm Dr. Eppler Esters
Dr. Farthmann
Fellermaier Fiebig
Dr. Fischer Frau Dr. Focke
Folger
Frehsee
Frau Freyh Fritsch
Geiger
Gertzen
Dr. Geßner
Glombig Gnädinger Grobeker Dr. Haack Haar (Stuttgart)

Haase (Kellinghusen) Haehser
Halfmeier Hansen
Hansing Hauck
Dr. Hauff Henke
Hermsdorf (Cuxhaven) Herold
Hirsch
Höhmann (Hessisch Lichtenau)

Hörmann (Freiburg) Hofmann
Horn
Frau Huber Jahn (Marburg)

Jaschke
Junghans Junker
Kaffka
Kahn-Ackermann
Kater
Kern
Killat-von Coreth
Dr. Koch Koenig
Kohlberger
Dr. Kreutzmann
Krockert Kulawig Lange
Langebeck Dr. Lauritzen
Lautenschlager
Frau Lauterbach
Leber
Lemp
Lemper
Liedtke
Löbbert
Dr. Lohmar Lotze
Maibaum Marquardt Marx (München)

Matthes Matthöfer
Dr. Meinecke (Hamburg) Meinike (Oberhausen) Michels
Möhring
Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller Müller (Mülheim)

Dr. Müller (München)

Müller (Nordenham)

Dr. Müller-Emmert
Dr. Müthling
Neemann Neumann Dr. Nölling Offergeld Frau Dr. Orth
Frhr. Ostman von der Leye Pawelczyk
Peiter
Pensky
Peters (Norden)

Pöhler
Porzner
Raffert
Ravens
Dr. Reischl



Frau Renger
Richter
Dr. Rinderspacher
Rohde
Rosenthal
Roß
Säckl
Saxowski
Dr. Schachtschabel
Dr. Schäfer (Tübingen) Frau Schanzenbach Scheu
Dr. Schiller
Schiller (Bayreuth)

Frau Schimschok
Schirmer
Schlaga
Dr. Schmid (Frankfurt) Schmidt (Braunschweig) Dr. Schmidt (Gellersen) Schmidt (Hamburg)
Dr. Schmidt (Krefeld) Schmidt (München) Schmidt (Niederselters) Schmidt (Würgendorf)
Dr. Schmitt-Vockenhausen Dr. Schmude
Schonhofen
Schulte (Unna)

Schwabe
Seefeld
Seibert
Seidel
Frau Seppi
Simon
Dr. Slotta
Dr. Sperling
Staak (Hamburg)

Frau Strobel
Strohmayr
Suck
Tallert
Dr. Tamblé
Frau Dr. Timm
Tönjes Urbaniak
Vit
Walkhoff
Dr. Weber (Köln) Wehner
Welslau Wende Wendt Westphal
Dr. Wichert
Wiefel Wienand
Wilhelm
Dr. de With
Wittmann
Wolf
Wolfram
Wrede Würtz Wuttke Wuwer Zander Zebisch
Berliner Abgeordnete
Dr. Arndt (Berlin)

Bartsch Bühling Dr. Dübber
Heyen Löffler Mattick Dr. Schellenberg
Frau Schlei
FDP
Dr. Achenbach
Frau Dr. Diemer-Nicolaus Frau Funcke
Geldner
Genscher
Grüner
Helms
Jung
Kienbaum Kirst
Kleinert
Krall
Frhr. von Kühlmann-Stumm Logemann
Mertes
Mischnick Moersch
Ollesch
Peters (Poppenbüll)

Scheel
Schmidt (Kempten) Spitzmüller
Wurbs
Berliner Abgeordnete Borm
Nein
FDP
Gallus
Wir kommen nun noch zu dem Antrag des Ausschusses in den Ziffern 2 und 3. Ich glaube, wir können über die Ziffern 2 und 3 des Ausschußantrages gemeinsam abstimmen. Wer den Ziffern 2 und 3 des Antrags des Ausschusses, den Gesetzentwurf — Drucksache VI /15 und die zu den Gesetzentwürfen eingegangenen Pititionen für erledigt zu erklären, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. — Ich danke Ihnen. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Die Anträge des Ausschusses unter Ziffer 2 und Ziffer 3 sind bei zahlreichen Gegenstimmen und einigen Stimmenthaltungen angenommen worden.
Meine Damen und Herren, wir stehen damit am Ende der heutigen Plenarsitzung. Der Termin der ersten Plenarsitzung nach der Sommerpause wird noch bekanntgegeben. Es ist voraussichtlich Mittwoch, der 22. September 1971, 9 Uhr.
Die Sitzung ist geschlossen.