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Metadaten
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  • date_rangeDatum: 19. Juli 1971

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    Deutscher Bundestag 133. Sitzung Bonn, Montag, den 19. Juli 1971 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Borm, Dr. Müthling und Wehner . . 7745 A Verzicht des Abg. Liehr auf die Mitgliedschaft und Eintritt des Abg. Dr. Dübber in den Bundestag 7745 A Enthüllung einer Gedenktafel für die demokratischen Widerstandskämpfer des Reichstags 7745 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in den Gemeinden (Städtebauförderungsgesetz) (Drucksache VI /2442) Russe (CDU/CSU) 7745 C Erpenbeck (CDU/CSU) 7747 A Dr. Ahrens (SPD) 7748 C Wurbs (FDP) 7749 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Anpassung verschiedener Vorschriften über die Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern an die Neuregelung der Finanzverfassung (Finanzanpassungsgesetz) (Drucksache V1/2443) Höcherl (CDU/CSU) 7749 D Porzner (SPD) 7750 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz) (Drucksache VI /2444) Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . . 7750 C Rollmann (CDU/CSU) . . . . . . 7751 A Hauck (SPD) . . . . . . . . . 7751 A Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 7751 C Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an den Hochschulen (Graduiertenförderungsgesetz) (Drucksache VI /2445) Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . . 7752 A Dr. Slotta (SPD) 7752 C Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (Drucksache V1/2446) Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . . 7753 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes (Drucksache VI /2447) Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 7753 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Montag, den 19. Juli 1971 Mündlicher Bericht des Vermittlungsausausschusses zu dem Gesetz über technische Assistenten in der Medizin (Drucksache VI /2448) Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . 7754 B Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . . 7754 C Dr. Bardens (SPD) 7754 D Spitzmüller (FDP) 7755 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausausschusses zu dem Gesetz über die künstliche Besamung von Tieren (Besamungsgesetz) (Drucksache VI /2449) Dr. Lenz (Bergstaße) (CDU/CSU) . . 7755 C Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Scheel, Bundesminister . 7755 D, 7772 D Dr. Barzel (CDU/CSU) . . 7759 D, 7776 C Dr. Dr. h. c. Birrenbach (CDU/CSU) . 7763 B Blumenfeld (CDU/CSU) . . . . . 7764 D Wehner (SPD) . . . . . . . . . 7767 A Borm (FDP) . . . . . . . . . . 7770 C Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (Drucksachen VI /1549, zu VI /1549); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI /2421) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Abg. Geisenhofer, Dr. Riedl [München], Rollmann, Orgaß u. Gen.) (Drucksache VI/ 15) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI /2421) Zweite Beratung — Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 7777 A, 7789 D Gnädinger (SPD) . . . 7780 B, 7790 A Kleinert (FDP) 7781 C, 7795 D Erpenbeck (CDU/CSU) 7783 C Henke (SPD) 7785 B Wurbs (FDP) 7787 A Dr. Böhme (CDU/CSU) 7788 B, 7793 B Dr. Schmude (SPD) . . . . . . . 7789 A Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) 7790 C Orgaß (CDU/CSU) . . . . . . 7791 A Schmidt (München) (SPD) 7792 B Geisenhofer (CDU/CSU) 7792 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 7793 C Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 7794 C Vogel (CDU/CSU) 7795 A Jahn, Bundesminister 7796 D Nächste Sitzung 7799 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 7801 A Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abg. Dichgans (CDU/CSU) zu Punkt 5 der Tagesordnung 7801 B Anlagen 3 und 4 Entschließungsanträge Umdrucke 216 und 222 zur Erklärung der Bundesregierung vom 19. Juli 1971 7801 C Anlagen 5 bis 13 Änderungsanträge Umdrucke 211 bis 214, 215, 217, 220, 221 und 224 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (Drucksachen VI /1549, VI /2421) . 7802 A Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Vermögensverluste in den deutschen Ostgebieten 7804 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Montag, den 19. Juli 1971 7745 13 3. Sitzung Bonn, den 19. Juli 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 14.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigungen Es ist zu lesen: 127. Sitzung, Seite 7368 C, Zeile 14, statt „und" : „mit" 127. Sitzung, Seite 7370 B, Zeile 8, statt „noch" : „nicht" 127. Sitzung, Seite 7384 C, Zeile 13, statt „Ausschuß" : „Ausschluß" 132. Sitzung, Seite 7723 A, Zeile 13: Zwischen den Wörtern „Städte" und „zu" ist einzufügen „und Ge- meinden werden die Kurtaxen daher als ein Beitrag" Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Adorno 19. 7. Dr. Beermann 19. 7. Behrendt* 19. 7. Brandt (Grolsheim) 19. 7. Breidbach 19. 7. Dasch 19. 7. Dröscher 19. 7. Dr. Evers 19. 7. Flämig 19. 7. Gerlach (Emsland) 19. 7. Freiherr von und zu Guttenberg 19. 7. Dr. Häfele 19. 7. Hanz 19. 7. Hösl 19. 7. Dr. Hupka 19. 7. Frau Jacobi (Marl) 19. 7. Dr. Jahn (Braunschweig) * 19. 7. Kiep 19. 7. Frau Klee 19. 7. Konrad 19. 7. Frau Krappe 19. 7. Leicht 19. 7. Lenders 19. 7. Dr. Marx (Kaiserslautern) 19. 7. Frau Meermann 19. 7. Metzger 19. 7. Dr. Miltner 19. 7. Müller (Aachen-Land) * 19. 7. Pieroth 19. 7. Richarts * 19. 7. Schmitz (Berlin) 19. 7. Schoettle 19. 7. Schollmeyer 19. 7. Sieglerschmidt 19. 7. Spillecke 19. 7. Springorum * 19. 7. Dr. Starke (Franken) 19. 7. Dr. Freiherr von Weizsäcker 19. 7. Windelen 19. 7. * Reisen im Auftrage des Europäischen Parlaments. Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dichgans (CDU/CSU) zu Punkt 5 der Tagesordnung. Ich stimme dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zu, weil ich auch in der geänderten Fassung einen bedeutenden Fortschritt sehe. Die Begründung für den Ausschluß von privaten Ausbildungseinrichtungen, die der Bundesrat in Ziffer 2 der Drucksache VI /2414 gegeben hat, erfordert jedoch einen Widerspruch. Das staatliche Ausbildungsmonopol, das der Bundesrat schützen will, existiert nur insoweit, als der Gesetzgeber es anordnet. Und was die Gleichmäßigkeit der Ausbildung anlangt, so erstrebt die Ausbildungsreform mit der Experimentierklausel ja gerade Ungleichmäßigkeit während einer Experimentierzeit. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 3 Umdruck 216 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur Erklärung der Bundesregierung vom 19. Juli 1971. Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag 1. bringt angesichts der gegenwärtigen weltpolitischen Entwicklungen die Dringlichkeit einer handlungsfähigen europäischen Politischen Gemeinschaft zum Ausdruck. 2. fordert die Bundesregierung auf, parallel hierzu die durch ihre währungspolitischen Maßnahmen gefährdete Errichtung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion durch gemeinschaftskonformes Verhalten zu beschleunigen und die derzeitigen währungspolitischen Probleme einer dauerhaften Gemeinschaftslösung als Stufe und Voraussetzung einer institutionalisierten Politischen Gemeinschaft zuzuführen. 3. ersucht die Bundesregierung, alles zu tun, um die Verhandlungen mit Dänemark, Norwegen und Irland über den Beitritt dieser Staaten sowie mit den übrigen EFTA-Mitgliedsstaaten über ein Sonderverhältnis zur Gemeinschaft so rechtzeitig abzuschließen, daß sämtliche Verträge zum 1. Januar 1973 in Kraft treten. Bonn, den 19. Juli 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 4 Umdruck 222 Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur Erklärung der Bundesregierung vom 19. Juli 1971. Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag bringt seine Genugtuung über den Ablauf der Verhandlungen zwischen den Regierungen der EG-Mitgliedstaaten und Großbritanniens zum Ausdruck und würdigt den Beitrag der Bundesregierung zu dem Erfolg. begrüßt den sich nunmehr abzeichnenden britischen Beitritt zu der in ihrer Zielsetzung unveränderten Gemeinschaft als einen entscheidenden politischen und wirtschaftlichen Gewinn für die europäische Integration. ersucht die Bundesregierung, alles zu tun, um die Verhandlungen mit Dänemark, Norwegen und Irland über den Beitritt dieser Staaten sowie mit den übrigen EFTA-Mitgliedstaaten über ein Sonderverhältnis zur Gemeinschatft so rechtzeitig abzuschließen, daß sämtliche Verträge zum 1. Januar 1973 in Kraft treten. begrüßt alle Schritte der Bundesregierung, die parallel zur Erweiterung dem inneren Ausbau der Gemeinschaft dienen, insbesondere diejenigen für eine 7802 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Montag, den 19. Juli 1971 zügige Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion. wird insbesondere durch seine Mitglieder in den europäischen parlamentarischen Institutionen diese Bemühungen der Bundesregierung unterstützen. unterstreicht die Bedeutung der nunmehr aufgenommenen außenpolitischen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft als einen Schritt auf dem Wege von der Wirtschaftsgemeinschaft als einen Schritt auf dem Wege von der Wirtschaftsgemeinschaft zur Politischen Gemeinschaft. Bonn, den 19. Juli 1971 Wehner und Fraktion Mischnik und Fraktion Anlage 5 Umdruck 211 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietansteigs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen — Drucksachen VI/ 1549, VI /2421 - Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 wird wie folgt geändert: 1. Nummer 1 Buchstabe a erhält folgende Fassung: ,a) An Absatz 1 werden folgende Sätze angefügt: „Eine Härte liegt auch vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann. Bei der Würdigung der berechtigten Interessen werden nur die in dem Kündigungsschreiben nach § 564 a Nr. I Satz 2 und die in der Auskunft nach § 564 a Abs. 3 angegebenen Gründe berücksichtigt, soweit nicht die Gründe nachträglich entstanden sind. 2. Nummer 2 Buchstabe b erhält folgende Fassung: b) Absatz 3 erhält folgende Fassung: (3) Auf Verlangen des Mieters soll der Vermieter von Wohnraum unverzüglich Auskunft erteilen, ob außer den in der Kündigung angegebenen Gründen weitere Gründe geltend gemacht werden." ' Bonn, den 19. Juli 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 6 Umdruck 212 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen — Drucksachen VI/ 1549, VI /2421 —. Der Bundestag wolle beschließen: Artikella Änderung der Zivilprozeßordnung — wird wie folgt geändert: An § 93 b Abs. l Satz 1 ZPO wird folgender Satz angefügt: „Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Kläger die nachträglich entstandenen Gründe nicht zu vertreten hat." Bonn, den 19. Juli 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 7 Umdruck 215 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen -- Drucksachen VI /1549, VI /2421 Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 2 (Kündigungsschutz für Wohnraummietverhältnisse) wird wie folgt geändert: 1. Die Überschrift des Artikels 2 lautet: „Kündigungsschutz für Wohnraummietverhältnisse in Gebieten besonderen Wohnungsbedarfs" 2. § 1 Abs. 1 wird wie folgt gefaßt: „(1) Ein Mietverhältnis über Wohnraum, der in einem gemäß § 5 als Gebiet besonderen Wohnungsbedarfs bezeichneten Gebiet liegt, kann der Vermieter nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat." 3. In § 1 Abs. 2 Nr. 1 wird das Wort „schuldhaft" gestrichen. 4. § 1 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „ (3) Als berechtigte Interessen des Vermieters werden nur die in dem Kündigungsschreiben nach § 564 a Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches und die in der Auskunft nach § 564 a Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches angegebenen Gründe berücksichtigt, soweit nicht die Gründe nachträglich entstanden sind." 5. In § 2 Abs. 1 werden die Worte „Bei einem Wohnraummietverhältnis" durch die Worte „Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum, das in einem gemäß § 5 als Gebiet besonderen Wohnungsbedarfs bezeichneten Gebiet liegt," ersetzt. 6. § 2 Abs. 4 erhält folgende Fassung: „ (4) Ist die Zustimmung erteilt, so steht dem Vermieter der erhöhte Mietzins vorn Ablauf des Monats an zu, der dem Monat folgt, in dem der Vermieter die Zustimmung zur Erhöhung des Mietzinses verlangt hat. Hat der Vermieter die Mieterhöhung erst nach dem fünfzehnten eines Monats verlangt, so steht dem Vermieter Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Montag, den 19. Juli 1971 7803 der erhöhte Mietzins vom Ablauf des übernächsten Monats an zu." 7. Nach § 2 Abs. 5 wird folgender Absatz 5 a eingefügt: (5 a) Der Mieter ist unbeschadet sonstiger Kündigungsrechte berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb von sechs Wochen seit dem Zugang des Erhöhungsverlangens zu kündigen. Geht die Kündigung dem Vermieter spätestens am fünfzehnten eines Monats zu, so endigt das Mietverhältnis mit Ablauf dieses Monats; geht sie dem Vermieter nach dem fünfzehnten zu, so endigt das Mietverhältnis mit dem Ablauf des nächsten Monats. Im Falle der Kündigung tritt die Mieterhöhung nicht ein." 8. In § 2 Abs. 6 wird nach dem zweiten Satz folgender Satz eingefügt: „Hat der Vermieter seine Erklärung mit Hilfe automatischer Einrichtungen geführt, so bedarf es nicht seiner eigenhändigen Unterschrift." 9. § 2 Abs. 7 erhält folgende Fassung: (6) Die Absätze 1 bis 5 gelten nicht für preisgebundenen Wohnraum sowie für Wohnraum, für den der Vermieter aufgrund anderer Vorschriften oder aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen keine höhere als die Kostenmiete verlangen darf." 10. In § 4 werden nach den Worten „ein Mietverhältnis" die Worte „über Wohnraum, das in einem gemäß § 5 als Gebiet besonderen Wohnungsbedarfs bezeichneten Gebiet liegt," eingefügt. 11. An § 4 werden folgende §§ 5 und 6 eingefügt: § 5 (1) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung kreisfreie Städte, Landkreise und Gemeinden, die einen erheblichen Wohnungsfehlbestand aufweisen oder in denen die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen aus anderen Gründen besonders gefährdet ist, als Gebiete besonderen Wohnungsbedarfs zu bezeichnen. Die Rechtsverordnung darf nur erlassen werden, wenn die kreisfreie Stadt, der Landkreis oder die Gemeinde dies bei der Landesregierung beantragt. (2) Die Rechtsverordnung der Landesregierung tritt am 31. Dezember 1974 außer Kraft, soweit nicht eine kürzere Geltungsdauer für ihren örtlichen Geltungsbereich oder für einen Teil ihres Geltungsbereichs bestimmt ist. § 6 Die §§ 1 bis 5 gelten nicht für die nach dem 20. Juni 1948 bezugsfertig gewordenen frei finanzierten Wohnungen im Sinne von § 42 Abs. 2 des Ersten Wohnungsbaugesetzes und § 5 Abs. 3 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes." Bonn, den 19. Juli 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 8 Umdruck 220 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD/ FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen — Drucksachen VI /1549, zu VI /1549, VI /2421 Der Bundestag wolle beschließen: § 1 Abs. 4 des Artikels 2 erhält folgende Fassung: „ (4) Die Kündigung zum Zwecke der Erhöhung des Mietzinses ist ausgeschlossen." Bonn, den 19. Juli 1971 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 9 Umdruck 221 Änderungsantrag der Fraktionen der SPD/ FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen — Drucksachen VI /1549, zu VI /1549, VI /2421 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Artikels 2 erhält folgende Fassung: „3. der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde. Die Möglichkeit, im Falle einer anderweitigen Vermietung als Wohnraum eine höhere Miete zu erzielen, bleibt dabei außer Betracht. Der Vermieter kann sich auch insoweit nicht darauf berufen, daß er die Mieträume im Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder nach Überlassung an den Mieter erfolgten Begründung von Wohnungseigentum veräußern will." Bonn, den 19. Juli 1971 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 10 Umdruck 213 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen - Drucksachen VI /1549, VI /2421 . Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 2 a Änderung des Mieterschutzgesetzes — wird nach Nummer 4 folgende Nummer 4 a eingefügt: 7804 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Montag, den 19. Juli 1971 ,4 a. 28 erhält folgende Fassung: §28a Duldung von baulichen Verbesserungen (1) Auf Antrag des Vermieters kann das Mieteinigungsamt den Mieter verpflichten, bauliche Verbesserungen oder das Anbringen von Einrichtungen, durch die Wohnraum in seinem Gebrauchswert auf die Dauer verbessert wird, zu dulden, wenn und soweit ihm die Maßnahmen und ihre Durchführung zuzumuten sind. Zumutbar ist in der Regel die Durchführung von baulichen Verbesserungen sowie das Anbringen von Einrichtungen, die dazu dienen, alle oder einzelne Wohnungen ganz oder zum Teil mit der Mindestausstattung gemäß § 40 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes in der Fassung vom 1. September 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 1617) zuletzt geändert durch Artikel III des Dritten Gesetzes zur Änderung des Berlin-Hilfegesetzes vom 19. Juli 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 833) in Verbindung mit den für Berlin geltenden Vorschriften über die Ausstattung der Wohnungen für den sozialen Wohnungsbau zu versehen. (2) Auf die Mieterhöhung nach Absatz 1 sind die §§ 18 bis 20 des Ersten Bundesmietergesetzes und § 11 Altbaumietenverordnung Berlin in der jeweils für das Land Berlin geltenden Fassung anzuwenden." ' Bonn, den 19. Juli 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 11 Umdruck 214 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen — Drucksachen VI /1549, VI /2421 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 2 b werden die Worte „sowie die Artikel 1 und 2 dieses Gesetzes" durch die Worte „sowie der Artikel 1 des Gesetzes" ersetzt. Bonn, den 19. Juli 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 12 Umdruck 217 Änderungsantrag der Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach), Dichgans zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen — Drucksachen VI /1549, VI /2421 - Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 4 Nr. 1 wird in § 2 a folgender Absatz 3 angefügt: (3) Die Tat wird nur mit Ermächtigung der fachlich zuständigen obersten Landesbehörde verfolgt. Die Ermächtigung kann zurückgenommen werden." Bonn, den 19. Juli 1971 Erhard (Bad Schwalbach) Dichgans Anlage 13 Umdruck 224 Änderungsantrag des Abgeordneten Vogel zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen — Drucksachen VI /1549, zu VI /1549, VI /2421 —. Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 6 wird wie folgt geändert: 1. § 3 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Eine Vereinbarung, durch die der Erwerber eines Grundstücks sich im Zusammenhang mit dem Erwerb verpflichtet, bei der Planung oder Ausführung eines Bauwerks auf dem Grundstück die Leistungen eines bestimmten Ingenieurs, Architekten oder Unternehmers in Anspruch zu nehmen, ist unwirksam." 2. dem § 3 ist folgender Absatz 2 anzufügen: „(2) Absatz 1 gilt bei der Bestellung oder Veräußerung eines Erbbaurechts entsprechend." Bonn, den 19. Juli 1971 Vogel Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 16. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/ CSU) (Drucksache VI/ 1581 Fragen A 31 und 15) : Ist die Bundesregierung bereit — da noch keine endgültige Globalschätzung der Vermögensverluste deutscher Bürger, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Kapitalgesellschaften und sonstigen Einrichlungen in den von den Polen verwalteten deutschen Ostgebieten besteht —, eine vorläufige Aufstellung über die beim Bundesausgleichsamt, der Dienststelle für Auslandsvermögen und dem Bundesarchiv vorliegenden Ergebnisse der Untersuchungen vorzulegen? Welche Erkenntnisse liegen aus den bereits bestehenden wissenschaftlichen Untersuchungen vor, und in welchem Umfang ist das Material von den von der Bundesregierung eingerichteten Heimatortskarteien und dem Bundesausgleichsamt bisher ausgewertet? Der Herr Parlamentarische Staatssekretär des Bundesministers des Auswärtigen hat Ihnen auf Ihre entsprechende Frage am 8. Dezember 1970 schriftlich mitgeteilt, daß gegenwärtig noch keine endgültige amtliche Globalschätzung der Vermögensverluste deutscher Bürger, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Kapitalgesellschaften und sonstiger Einrichtungen in den ehemaligen deutschen Ostgebieten vorliegt. Auch eine vorläufige Aufstellung kann noch nicht vorgelegt werden. Die bereits bestehenden, aber noch nicht ausreichend fundierten wissenschaftlichen Untersuchungen werden ebenso ausgewertet wie das Material der Heimatauskunftstellen und des Bundesausgleichsamtes. Da die Auswertung noch mitten im Gange ist, läßt sich über Erkenntnisse zur Zeit noch nicht berichten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, Herr Abgeordneter Klepsch, ich bitte Sie herzlich, Platz zu nehmen. Es ist unmöglich, wenn alle herumstehen und sich unterhalten.

    (Zurufe von der CDU/CSU.)

    Herr Bundesminister, fahren Sie in Ihren Ausführungen fort.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Der Vermieter geht mit der Kündigung oder Abweisung eines Mietinteressenten kein Risiko mehr ein. Dagegen ist der Mieter in der Wahrnehmung seiner Mieterrechte, insbesondere in der Abwehr ungerechtfertigter überhöhter finanzieller Forderungen, behindert. Er muß um den Bestand eines existentiellen Bereiches, seiner Wohnung nämlich, besorgt sein.
Es war deshalb notwendig, die Stellung des Mieters durch besondere gesetzliche Schutzmaßnahmen zu verstärken und ihm die ständige Sorge um den Verlust des lebenswichtigen Gutes „Wohnung" abzunehmen.
Eine Verbesserung der Sozialklausel erkennt das Fehlen von Ersatzwohnraum ausdrücklich als soziale Härte an. Durch die Begründungspflicht für die Kündigung des Vermieters soll der Mieter zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt Klarheit über seine Rechtsposition erhalten, damit er rechtzeitig alles Erforderliche zur Wahrung seiner Interessen veranlassen kann.
Zu Art. 2, meine Damen und Herren, muß ich dem Versuch einer Legendenbildung in aller Entschiedenheit widersprechen. Es gab niemals in irgendeinem der beteiligten Ausschüsse irgendeine Erklärung der Bundesregierung, daß dieser Artikel zurückgezogen werde. Die Bundesregierung hatte ihre Vorschläge vorgelegt; sie hatte sich lediglich damit einverstanden erklärt, daß die später vorgelegten neuen Fassungen zum Gegenstand der Beratungen gemacht wurden. Entgegen den Behauptungen in der heutigen Debatte gibt es kein Protokoll, das Ihre gegenteiligen Behauptungen unterstützt.

(Widerspruch bei der CDU/CSU. — Abg. Mick: Nehmen Sie doch die Ausschußprotokolle her!)

Art. 2 des Entwurfes sieht in der nunmehr beschlossenen Fassung einen besonderen Kündigungsschutz für den Mieter vor. Mietverhältnisse über Wohnraum sollen seitens des Vermieters nur kündbar sein, wenn dieser ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Gründe, die zu einer Kündigung berechtigen, sind im Gesetz beispielhaft aufgezählt. Damit ist der Mieter im ganzen Bundesgebiet vor willkürlichen und grundlosen Kündigungen geschützt.
Eine wesentliche Verbesserung gegenüber der Regierungsvorlage ist die Regelung, die eine Kündigung zum Zweck der Mieterhöhung künftig ausschließen wird. Durch die an Stelle eines Kündigungsrechts dem Vermieter eingeräumte Möglichkeit, vom Mieter unter den näher bestimmten Voraussetzungen eine angemessene Mieterhöhung zu verlangen, wird einerseits dem Interesse des Vermieters an einem angemessenen Ertrag der Vermietung voll Rechnung getragen, zum anderen erhält damit der Mieter endlich auch die Möglichkeit, die Berechtigung des Erhöhensverlangens notfalls gerichtlich nachprüfen zu lassen, ohne dabei Gefahr zu laufen, die Wohnung zu verlieren.
Eine Verbesserung ist weiter der besondere Kündigungsschutz für die Fälle, in denen Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Diese Regelung wird nicht nur dem einzelnen Mieter, der von einer solchen Umwandlung betroffen ist, zugute kommen, sondern wird auch, wie zu hoffen ist, der in zunehmendem Maße feststellbaren spekulativen und damit mißbräuchlichen Umwandlung selbst Schranken setzen.
Durch die in Art. 3 und 4 des Entwurfs enthaltenen Änderungen des Strafgesetzbuchs wird die Möglichkeit eröffnet, gegen Wucher und Preisüberhöhung auf dem Gebiet der Wohnraummiete wirkungsvoller als bisher einzuschreiten. Damit wird zugleich wucherischen Auswüchsen auf dem Wohnungsmarkt begegnet.
Das Gesetz hat nunmehr eine Form gefunden, die in abgewogener Weise den berechtigten Interessen der Beteiligten entspricht und den Bedürfnissen eines angemessenen sozialen Schutzes im Mietrecht Rechnung trägt. Dafür danke ich im Namen der Bundesregierung den beteiligten Ausschüssen, insbesondere den Herren Berichterstattern, Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, dem Gesetz in der nunmehr vorliegenden Fassung Ihre Zustimmung zu geben.

(Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Es ist namentliche Abstimmung beantragt. Der Antrag ist entsprechend unterstützt.
    Meine Damen und Herren, ich gebe das vorläufige Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt. Mit Ja haben 226 Mitglieder des Hauses und 10 Berliner Abgeordnete gestimmt. Mit Nein haben 189 und 6 Berliner Abgeordnete gestimmt. Insgesamt sind 415 Stimmen abgegeben worden, und 16 Berliner Kolleginnen und Kollegen haben sich an der Abstimmung beteiligt. Meine Damen und Herren, damit ist der Gesetzentwurf in dritter Beratung angenommen.
    Endgültiges Ergebnis
    Abgegebene Stimmen 415 und 16 Berliner Abgeordnete. Davon
    Ja: 225 und 10 Berliner Abgeordnete
    Nein: 187 und 6 Berliner Abgeordnete
    Ungültig: 3 Abgeordnete
    Dr. Arnold Dr. Artzinger
    Baier
    Balkenhol Dr. Barzel Dr. Becher (Pullach)

    Dr. Becker (Mönchengladbach)

    Nein CDU/CSU
    Dr. Abelein
    Alber
    Dr. Althammer



    Becker (Pirmasens) Berberich
    Berding Bewerunge
    Biechele Biehle
    Dr. Birrenbach
    Dr. von Bismarck Bittelmann
    Blank
    Blumenfeld
    von Bockelberg
    Dr. Böhme
    Breidbach Bremer Burger
    Dr. Czaja Damm
    van Delden
    Dichgans Draeger von Eckardt
    Engelsberger
    Erhard (Bad Schwalbach) Ernesti
    Erpenbeck
    von Fircks
    Franke (Osnabrück)

    Dr. Franz Dr. Freiwald
    Dr. Frerichs
    Dr. Früh Dr. Fuchs Dr. Furler Dr. Gatzen
    Frau Geisendörfer Geisenhofer
    Gerlach (Obernau) Gierenstein
    Dr. Gleissner
    Glüsing (Dithmarschen)

    Dr. Gölter Dr. Götz Gottesleben
    Frau Griesinger
    Dr. Gruhl Haase (Kassel)

    Härzschel
    Dr. Hammans
    von Hassel
    Hauser (Bad Godesberg) Dr. Hauser (Sasbach)
    Dr. Heck Dr. Hellige
    Frau Dr. Henze
    Dr. Hermesdorf (Sehleiden) Höcherl
    Horstmeier
    Horten
    Dr. Hubrig
    Dr. Huys Dr. Jaeger
    Dr. Jenninger
    Dr. Jobst Josten
    Frau Kalinke
    Katzer
    Kiechle
    Frau Klee Dr. Klepsch
    Dr. Kley
    Dr. Kliesing (Honnef) Klinker
    Köster
    Krampe
    Dr. Kraske
    Frau Dr. Kuchtner Lampersbach
    Lemmrich Lensing
    Dr. Lenz (Bergstraße) Lenzer
    Link
    Dr. Luda
    Lücke (Bensberg)

    Majonica
    Maucher
    Meister Memmel
    Dr. Mende
    Mick
    Müller (Niederfischbach)

    Dr. Müller-Hermann Mursch
    Niegel
    Dr. von Nordenskjöld Orgaß
    Ott
    Petersen
    Pfeifer Picard Dr. Pinger
    Dr. Pohle
    Pohlmann
    Dr. Preiß
    Dr. Probst
    Rainer Rasner Rawe
    Reddemann
    Dr. Reinhard
    Riedel (Frankfurt)

    Dr. Riedl (München)

    Dr. Rinsche
    Dr. Ritgen
    Dr. Ritz Rock
    Röhner Rösing Rollmann
    Rommerskirchen
    Roser
    Ruf
    Russe
    Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein
    Schlee Schedl
    Dr. h. c. Schmücker Schneider (Königswinter) Dr. Schneider (Nürnberg) Dr. Schober
    Frau Schroeder (Detmold) Dr. Schröder (Düsseldorf) Schröder (Sellstedt) Schröder (Wilhelminenhof) Schulhoff
    Schulte (Schwäbisch Gmünd) Dr. Schulze-Vorberg
    Seiters
    Dr. Siemer
    Solke
    Spilker
    Dr. Sprung
    Stahlberg
    Dr. Stark (Nürtingen) Steiner
    Frau Stommel
    Storm
    Struve Stücklen Susset von Thadden
    Tobaben Frau Tübler
    Dr. Unland
    Varelmann
    Vehar
    Vogel
    Vogt
    Volmer
    Wagner (Günzburg)

    Dr. Wagner (Trier)

    Dr. Warnke
    Wawrzik
    Weber (Heidelberg) Wendelborn
    Winkelheide
    Wissebach Dr. Wörner Frau Dr. Wolf
    Baron von Wrangel
    Dr. Wulff Ziegler
    Dr. Zimmermann
    Zink
    Zoglmann
    Berliner Abgeordnete
    Benda
    Dr. Gradl
    Dr. Kotowski
    Müller (Berlin)

    Frau Pieser Wohlrabe
    Ja SPD
    Adams
    Dr. Ahrens Anbuhl
    Dr. Apel
    Arendt (Wattenscheid)

    Dr. Arndt (Hamburg)

    Baack
    Baeuchle Bäuerle
    Bals
    Barche
    Dr. Bardens Batz
    Bauer
    Bay
    Dr. Bayerl
    Dr. Bechert (Gau Algesheim) Becker (Nienberge) Bergmann
    Berkhan
    Berlin
    Biermann Böhm
    Börner
    Frau von Bothmer
    Brandt
    Bredl
    Brück (Holz) Brünen
    Buchstaller
    Dr. von Bülow
    Buschfort
    Dr. Bußmann
    Corterier Cramer
    Dr. von Dohnanyi
    Dürr
    Eckerland Dr. Ehmke Frau Eilers Dr. Enders Engholm Dr. Eppler Esters
    Dr. Farthmann
    Fellermaier Fiebig
    Dr. Fischer Frau Dr. Focke
    Folger
    Frehsee
    Frau Freyh Fritsch
    Geiger
    Gertzen
    Dr. Geßner
    Glombig Gnädinger Grobeker Dr. Haack Haar (Stuttgart)

    Haase (Kellinghusen) Haehser
    Halfmeier Hansen
    Hansing Hauck
    Dr. Hauff Henke
    Hermsdorf (Cuxhaven) Herold
    Hirsch
    Höhmann (Hessisch Lichtenau)

    Hörmann (Freiburg) Hofmann
    Horn
    Frau Huber Jahn (Marburg)

    Jaschke
    Junghans Junker
    Kaffka
    Kahn-Ackermann
    Kater
    Kern
    Killat-von Coreth
    Dr. Koch Koenig
    Kohlberger
    Dr. Kreutzmann
    Krockert Kulawig Lange
    Langebeck Dr. Lauritzen
    Lautenschlager
    Frau Lauterbach
    Leber
    Lemp
    Lemper
    Liedtke
    Löbbert
    Dr. Lohmar Lotze
    Maibaum Marquardt Marx (München)

    Matthes Matthöfer
    Dr. Meinecke (Hamburg) Meinike (Oberhausen) Michels
    Möhring
    Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller Müller (Mülheim)

    Dr. Müller (München)

    Müller (Nordenham)

    Dr. Müller-Emmert
    Dr. Müthling
    Neemann Neumann Dr. Nölling Offergeld Frau Dr. Orth
    Frhr. Ostman von der Leye Pawelczyk
    Peiter
    Pensky
    Peters (Norden)

    Pöhler
    Porzner
    Raffert
    Ravens
    Dr. Reischl



    Frau Renger
    Richter
    Dr. Rinderspacher
    Rohde
    Rosenthal
    Roß
    Säckl
    Saxowski
    Dr. Schachtschabel
    Dr. Schäfer (Tübingen) Frau Schanzenbach Scheu
    Dr. Schiller
    Schiller (Bayreuth)

    Frau Schimschok
    Schirmer
    Schlaga
    Dr. Schmid (Frankfurt) Schmidt (Braunschweig) Dr. Schmidt (Gellersen) Schmidt (Hamburg)
    Dr. Schmidt (Krefeld) Schmidt (München) Schmidt (Niederselters) Schmidt (Würgendorf)
    Dr. Schmitt-Vockenhausen Dr. Schmude
    Schonhofen
    Schulte (Unna)

    Schwabe
    Seefeld
    Seibert
    Seidel
    Frau Seppi
    Simon
    Dr. Slotta
    Dr. Sperling
    Staak (Hamburg)

    Frau Strobel
    Strohmayr
    Suck
    Tallert
    Dr. Tamblé
    Frau Dr. Timm
    Tönjes Urbaniak
    Vit
    Walkhoff
    Dr. Weber (Köln) Wehner
    Welslau Wende Wendt Westphal
    Dr. Wichert
    Wiefel Wienand
    Wilhelm
    Dr. de With
    Wittmann
    Wolf
    Wolfram
    Wrede Würtz Wuttke Wuwer Zander Zebisch
    Berliner Abgeordnete
    Dr. Arndt (Berlin)

    Bartsch Bühling Dr. Dübber
    Heyen Löffler Mattick Dr. Schellenberg
    Frau Schlei
    FDP
    Dr. Achenbach
    Frau Dr. Diemer-Nicolaus Frau Funcke
    Geldner
    Genscher
    Grüner
    Helms
    Jung
    Kienbaum Kirst
    Kleinert
    Krall
    Frhr. von Kühlmann-Stumm Logemann
    Mertes
    Mischnick Moersch
    Ollesch
    Peters (Poppenbüll)

    Scheel
    Schmidt (Kempten) Spitzmüller
    Wurbs
    Berliner Abgeordnete Borm
    Nein
    FDP
    Gallus
    Wir kommen nun noch zu dem Antrag des Ausschusses in den Ziffern 2 und 3. Ich glaube, wir können über die Ziffern 2 und 3 des Ausschußantrages gemeinsam abstimmen. Wer den Ziffern 2 und 3 des Antrags des Ausschusses, den Gesetzentwurf — Drucksache VI /15 und die zu den Gesetzentwürfen eingegangenen Pititionen für erledigt zu erklären, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. — Ich danke Ihnen. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Die Anträge des Ausschusses unter Ziffer 2 und Ziffer 3 sind bei zahlreichen Gegenstimmen und einigen Stimmenthaltungen angenommen worden.
    Meine Damen und Herren, wir stehen damit am Ende der heutigen Plenarsitzung. Der Termin der ersten Plenarsitzung nach der Sommerpause wird noch bekanntgegeben. Es ist voraussichtlich Mittwoch, der 22. September 1971, 9 Uhr.
    Die Sitzung ist geschlossen.