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ID0612800200

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    Deutscher Bundestag 128. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 17. Juni 1971 Inhalt: Erklärung des Präsidenten zum 17. Juni . , 7421 A Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Zonenrandgebietes (Drucksachen VI/ 1548, zu VI/ 1548) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/2315), Mündlicher Bericht des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen (Drucksache VI/2287) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Zonenrandgebietes (Zonenrandförderungsgesetz) (Abg. Dr. Warnke und Fraktion der CDU CSU) (Drucksache VI/796); Mündlicher Bericht des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen (Drucksache VI/2287) — Zweite Beratung — Zebisch (SPD) . . . . . . . . . 7423 A Hösl (CDU/CSU) . . . . . . . . 7424 C Dr. Kreutzmann (SPD) . . . . . . 7425 D Dr. Warnke (CDU/CSU) 7428 B Borm (FDP) . . . . . . . . 7429 C Dr. Gradl (CDU/CSU) . . . . . 7431 A Franke, Bundesminister . . . . 7432 C Nächste Sitzung 7433 D Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 7435 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Juni 1971 7421 128. Sitzung Bonn, den 17. Juni 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Ahrens * 18.6. Alber 19. 6. Amrehn * 18. 6. Dr. Artzinger ** 18. 6. Bals * 18. 6. Bauer (Würzburg) * 18. 6. Behrendt ** 18. 6. Blumenfeld * 18. 6. Frau von Bothmer 18. 6. Dr. Burgbacher ** 18. 6. Dasch 30. 6. Frau Dr. Diemer-Nicolaus * 18. 6. Dr. Dittrich ** 18. 6. Draeger * 18. 6. Dröscher ** 18. 6. Dr. Enders * 18. 6. Engelsberger 30. 6. Fritsch * 18. 6. Dr. Furler * 18. 6. Gerlach (Emsland) ** 18. 6. Freiherr von und zu Guttenberg 30. 6. Frau Herklotz * 18. 6. Dr. Hermesdorf (Schleiden) * 18. 6. Höhmann (Hessisch-Lichtenau) 18. 6. Jahn (Braunschweig) * 18. 6. Jung * 18. 6. Junker 17. 6. Kahn-Ackermann * 18. 6. Dr. Kempfler * 18. 6. Frau Klee * 18. 6. Dr. Klepsch * 18. 6. Klinker ** 18. 6. Kriedemann ** 18. 6. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Lange ** 18. 6. Lemmrich * 18. 6. Lenze (Attendorn) * 18.6. Dr. Löhr ** 25. 6. Dr. Lohmar 17. 6. Lücker (München) ** 17. 6. Maucher 26. 6. Frau Meermann 30. 6. Memmel ** 18. 6. Dr, h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 17. 6. Müller (Aachen-Land) ** 18. 6. Dr. Müller (München) * 18. 6. Dr. Müller-Hermann 18. 6. Frau Dr. Orth ** 18. 6. Pöhler * 18. 6. Richarts ** 18. 6. Richter * 18. 6. Riedel (Frankfurt) ** 18. 6. Dr. Rinderspacher * 18. 6. Säckl 18. 6. Dr. Schmid (Frankfurt) * 18. 6. Schmidt (Kempten) 17. 6. Schmidt (Würgendorf) * 18. 6. Dr. Schmücker * 18. 6. Dr. Schulz (Berlin) * 18. 6. Sieglerschmidt * 18. 6. Simon 30. 6. Stein (Honrath) 25. 6. Varelmann 21. 6. Frau Dr. Walz * 18.6. Wolfram ** 18. 6. * Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Franz Josef Zebisch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Den Ihnen vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Zonenrandgebietes hat der Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen auf seiner 45. Sitzung am 15. Juni 1971 abschließend beraten und einstimmig angenommen. Wegen der Verschiebung in der Tagesordnung des heutigen Tages konnte ein Schriftlicher Bericht nicht mehr rechtzeitig vorgelegt werden. Der Kollege Hösl von der CDU/CSU-Fraktion und ich werden darum als Berichterstatter des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen den Bericht mündlich erläutern. Ich werde mich dabei auf die Geschichte, die Zielsetzung und die tragenden Grundsätze des Entwurfs beschränken. Unser Kollege Hösl wird die Einzelbestimmungen und den Entschließungsantrag des Ausschusses zum Verhältnis der Schwerpunkt- zur Flächenförderung erläutern. Er wird auch einen Überblick über die Verwendung der zusätzlichen 80 Millionen DM geben, die im Bundeshaushalt 1971 zur Förderung sozialer und kultureller Maßnahmen und für den Wohnungsbau im Zonenrandgebiet eingesetzt worden sind.


Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Darf ich um etwas Aufmerksamkeit für den Redner bitten!

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    Rede von Franz Josef Zebisch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Anstoß zur Vorbereitung und Erarbeitung dieses Gesetzes wurde durch ein Urteil des Bundesfinanzhofes im Juli 1970 gegeben. Dort wurde festgestellt, daß die Sonderabschreibung durch den Billigkeitsparagraphen 131 der Abgabenordnung nicht gedeckt sei und nur auf Grund gesetzlicher Vorschriften vorgenommen werden könne. Die Entscheidung führte zu einer Übergangslösung bis zur Vorbereitung dieses Gesetzes und zu intensiven Beratungen der beteiligten Bundes- und Landesministerien wie der Spitzenverbände.
    Als erster Entwurf wurde in der 52. Sitzung des Deutschen Bundestages am 26. Mai 1970 der Gesetzentwurf des Abgeordneten Dr. Warnke und der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache VI/796 anläßlich der Debatte des Strukturberichts 1970 vorgelegt. Der Regierungsentwurf wurde auf Grund eines Entschließungsantrages der Koalitionsfraktionen SPD und FDP anläßlich der Strukturdebatte 1970 von der Bundesregierung am 9. Dezember 1970 vorgelegt. Die erste Lesung der Entwürfe fand in der 84. Sitzung des Bundestages am 9. Dezember 1970 in diesem Hause statt. Die Entwürfe wurden an den Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen — federführend — und an den Ausschuß für Wirtschaft und den Finanzausschuß — mitberatend — sowie an den Haushaltsausschuß zur Mitberatung und gemäß § 96 der Geschäftsordnung überwiesen.
    In seiner 30. Sitzung am 21. Januar 1971 hat der Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen eine interfraktionelle Arbeitsgruppe eingesetzt, um die beiden Entwürfe und die zu ihnen eingegangenen Eingaben und Petitionen verabschiedungsreif bearbeiten zu lassen. Die Beratung erfolgte auf der Grundlage und nach der Systematik des Regierungsentwurfs. Der Entwurf des Abgeordneten Dr. Warnke und der CDU/CSU-Fraktion wurde zur Beratung herangezogen.
    Der jetzt vorgelegte Entwurf ist das Ergebnis von 15 Sitzungen der interfraktionellen Arbeitsgruppe, die ihn nach eingehenden Beratungen mit den Vertretern der Bundesregierung, der Länderregierungen und teilweise auch der Spitzenverbände einstimmig gebilligt hat.
    In der 42. Sitzung des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen am 6. Mai 1971 wurde die von der interfraktionellen Arbeitsgruppe Zonenrandförderung erarbeitete Fassung des Gesetzentwurfs einstimmig gebilligt und den mitberatenden Ausschüssen zur Stellungnahme zugeleitet. Am 13. Mai dieses Jahres haben der mitberatende Finanzausschuß und der mitberatende Ausschuß für Wirtschaft die vorgelegte Fassung des Gesetzentwurfs einstimmig gebilligt. Der Haushaltsausschuß hat mit Drucksache VI/2315 erklärt: „Der Gesetzentwurf ist mit der Haushaltslage vereinbar." Der Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen hat schließlich in seiner 45. Sitzung am 15. Juni 1971 den Gesetzentwurf abschließend beraten und die Fassung vom 6. Mai 1971 bestätigt.
    Meine Damen und Herren! Ziel des Gesetzentwurfs ist es, entsprechend dem § 2 Abs. 1 Nr. 4 des Raumordnungsgesetzes die Leistungskraft des Zonenrandgebiets bevorzugt zu stärken. Die bisher auf Grund der verschiedensten Vorschriften gewährten Förderungsmaßnahmen sollen dabei gesetzlich abgesichert werden. Alle sonstigen auch das Zonenrandgebiet betreffenden Rechtsvorschriften, Richtlinien und Programme bleiben unberührt, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.
    Die Zonenrandförderung soll sich nach dem Entwurf in folgenden Bereichen realisieren:
    Erstens. Alle Behörden des Bundes, alle bundesunmittelbaren Planungsträger, die bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts haben der Zonenrandförderung besonderen Vorrang einzuräumen.



    Zebisch
    Zweitens. Die regionale Wirtschaftsförderung wird im Zonenrandgebiet zum Ausgleich von Standortnachteilen, zur Sicherung und Schaffung von Dauerarbeitsplätzen sowie zur Verbesserung der Infrastruktur bevorzugt durchgeführt. Das gilt für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft, für die Förderung des Ausbaus der Infrastruktur, für die Frachthilfe und für die Bevorzugung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Durch die Formulierung haben wir deutlich gemacht, daß damit die möglichen Maßnahmen nicht abschließend beschrieben sind, sondern daß der Förderungskatalog auch für die Zukunft offen ist.
    Ein besonderes Problem in diesem Zusammenhang war das Verhältnis der Zonenrandförderung zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". Der Ausschuß war sich ebenso wie die interfraktionelle Arbeitsgruppe darüber einig, daß alle Beteiligten nach dem Verfahren des Gesetzes „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" das Zonenrandgebiet bevorzugt zu berücksichtigen haben. Gesetzestechnisch haben wir das durch eine Ergänzung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" gelöst.
    Meine Damen und Herren, über die steuerlichen Vorschriften und ihre Auswirkungen, über die Regelungen zur Förderung der Verkehrsbedienung und -erschließung wird Ihnen der Kollege Hösl berichten. Das gleiche gilt für die Maßnahmen auf dem Sektor sozialer Wohnungsbau und Arbeitnehmerwohnungsbau. Er wird auch die kulturellen und sozialen Förderungsmaßnahmen im einzelnen erläutern.
    Der Ausschuß war sich darüber einig, daß der derzeitige Besitzstand des Zonenrandgebiets nicht durch Gebiets- und Verwaltungsreformen in den einzelnen Bundesländern gefährdet werden darf. Wir wollen damit verhindern, daß der Widerstand gegen notwendige Reformen in der Zusammensetzung der unteren Verwaltungsgliederungen durch den Wegfall der Förderung nach dem Zonenrandförderungsgesetz noch verstärkt wird. Als Gebietsstand gelten darum die Gebiete, die am 1. Januar 1971 zu den in der Anlage des Gesetzes genannten Stadt- und Landkreisen gehören.
    Der Ausschuß hat sich während seiner Beratungen umfassend mit den Vertretern der beteiligten Bundesministerien über die Probleme der Zonenrandförderung unterhalten. Soweit dies in der Kürze der Zeit möglich war, wurden auch von den Ministerien erarbeitete Änderungsvorschläge zu den Verwaltungsvorschriften für die Sonderabschreibungen und die anderen Förderungsmaßnahmen erörtert und auf die Zielsetzung des neuen Gesetzes hin abgestimmt.
    Unser Dank gilt darum unseren Mitarbeitern aus dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit, dem Bundesarbeitsministerium und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Finanzen, die unter Koordinierung durch den Parlamentarischen Staatssekretär Herold unsere Arbeit durch Vorlage von Formulierungshilfen und Richtlinienentwürfen wesentlich erleichtert haben. Besonderer Dank gilt auch den Mitarbeitern des koordinierenden Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen.
    Ich darf zum Schluß kommen. Der Ausschuß sieht in der Vorlage einen fairen und tragbaren Kompromiß und stellt mit besonderer Genugtuung fest, daß es ihr gelungen ist, in dieser wichtigen Frage der nationalen Solidarität mit dem Zonenrandgebiet Einmütigkeit zu erzielen.

    (Beifall.)