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    Deutscher Bundestag 127. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 16. Juni 1971 Inhalt: Verzicht des Abg. Dr. Stoltenberg auf die Mitgliedschaft im Bundestag und Eintritt des Abg. Wendelborn in den Bundestag 7317 A Überweisung einer Vorlage an den Haushaltsausschuß . . . . . . . . . . 7317 B Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 7317 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 7317 B Begrüßung einer Delegation der Großen Nationalversammlung der Sozialistischen Republik Rumänien unter Führung des Präsidenten Stefan Voitec . . . . . . 7325 D Entwurf eines Gesetzes über städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in den Gemeinden (Städtebauförderungsgesetz) (Drucksachen VI/ 434, W510); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/2233), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Städtebau und Wohnungswesen (Drucksachen M/2204, zu M/2204) — Zweite und dritte Beratung — in Verbindung mit Beratung des Städtebauberichts 1970 der Bundesregierung (Drucksache M/ 1493) Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 7317 D Erpenbeck (CDU/CSU) . 7324 D, 7395 C, 7401 A, 7406 C Dr. Ahrens (SPD) 7329 D, 7376 D, 7378 C, 7393 D, 7395 B, 7400 A, 7407 A Wurbs (FDP) . . 7335 D, 7346 D, 7381 A, 7386 C, 7401 D Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 7339 C, 7378 D, 7379 D, 7388 B, 7399 C Staak (Hamburg) (SPD) 7344 C Dr. Prassler (CDU/CSU) . 7348 A, 7386 A, 7400 C Schmidt (München) (SPD) 7364 D, 7379 B, 7385 B, 7398 D Orgaß (CDU/CSU) . . . . . . 7366 C Niegel (CDU/CSU) 7367 D, 7384 A, 7393 A Gallus (FDP) 7370 C Henke (SPD) 3772 C Balkenhol (CDU/CSU) 7374 C Dr. Gatzen (CDU/CSU) . . . 7376 A Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) 7377 D Geisenhofer (CDU/CSU) . . . . 7380 B Dr. Böhme (CDU/CSU) 7381 B, 7382 C, 7395 A Gnädinger (SPD) . 7381 D, 7383 B Krockert (SPD) . . 7387 A, 7400 D Dr. Barzel (CDU/CSU) 7389 A, 7390 D Wehner (SPD) . . . . . . . . 7389 D Mischnick (FDP) . . . . 7390 B, 7410 C Schedl (CDU/ CSU) 7394 B Batz (SPD) 7396 A Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 7396 D Dr. Mikat (CDU/CSU) 7402 A II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juni 1971 Dr. Evers (CDU/CSU) 7405 A Offergeld (SPD) 7406 A Stücklen (CDU/CSU) 7409 C Mick (CDU/CSU) . . . . 7411 D Entwurf eines Gesetzes über die Verlängerung der Amtszeit der Personalräte (CDU/CSU, SPD, FDP), (Drucksache VI /2319) — Erste Beratung — . . . . 7350 C Fragestunde (Drucksache VI/ 2286) Fragen des Abg. Ott (CDU/CSU) : Pressemeldungen betr. Anforderung von Personalakten über Herrn Leo Bauer Ehmke, Bundesminister 7350 D, 7351 A, B, C Ott (CDU/CSU) . . . . . . . 7351 A, B Frage des Abg. Dr. Ritz (CDU/CSU) : Übernahme der Kosten der Feuerversicherung für private Waldbesitzer durch die Bundesländer Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 7351 C, D, 7352 A Dr. Ritz (CDU/CSU) . . 7351 D, 7352 A Fragen der Abg. Solke (CDU/CSU) und Rainer (CDU/CSU) : Hilfsmaßnahmen für die Landwirtschaft Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 7352 B, C Solke (CDU/CSU) 7352 C Frage des Abg. Bittelmann (CDU/CSU) : Kosten einer Anzeigenaktion der Bundesregierung in den landwirtschaftlichen Wochenblättern Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 7352 D Frage des Abg. Bittelmann (CDU/CSU) : Anzeige der Bundesregierung über die Auswirkungen der stabilitätspolitischen Bemühungen auf die Landwirtschaft Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 7353 A, B, C, D Bittelmann (CDU/CSU) . . . 7353 A, B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . . 7353 C Dr. Ritz (CDU/CSU) 7353 C Frage des Abg. Lensing (CDU/CSU) : Aufwertungsausgleich für die deutsche Landwirtschaft über die Mehrwertsteuer Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 7353 D, 7354 A Dr. Ritz (CDU/CSU) . . . . . . . 7354 A Frage des Abg. Lensing (CDU/CSU) : Frage der Weitergewährung des Aufwertungsausgleichs an die Landwirtschaft nach 1973 Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 7354 B, C, D Lensing (CDU/CSU) 7354 C Dr. Früh (CDU/CSU) 7354 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 7354 D Fragen des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Entwicklung des Einkommens der Landwirtschaft Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 7355 A, C, D, 7356 A, B, C, D, 7357 A, B, C, D Kiechle (CDU/CSU) . . 7355 C, D, 7356 A, 7357 D Dr. Früh (CDU/CSU) 7356 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 7356 B Dr. Ritz (CDU/CSU) 7356 D Niegel (CDU/CSU) 7357 A Löffler (SPD) 7357 A Struve (CDU/CSU) 7357 B Dr. Reinhard (CDU/CSU) . . . . 7357 C Frage des Abg. Dr. von Nordenskjöld (CDU/CSU) : Durchführung des einzelbetrieblichen Förderungsprogramms für landwirtschaftliche Betriebe Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 7358 A, B Dr. von Nordenskjöld (CDU/CSU) 7358 A, B Frage des Abg. Dr. von Nordenskjöld (CDU/CSU) : Höhe des Zins- und Tilgungssatzes bei einzelbetrieblichen Investitionen in der Landwirtschaft Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . 7358 C, D, 7359 A, B, C Dr. von Nordenskjöld (CDU/CSU) 7358 C, D Dr. Früh (CDU/CSU) . . . . . . 7358 D Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . 7359 A Struve (CDU/CSU) . . . . . . . 7359 B Niegel (CDU/CSU) . . . . . . . 7359 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juni 1971 III Frage des Abg. Dr. Ritgen (CDU/CSU) : Höhe der Kosten- und Lohnsteigerungen in der Landwirtschaft im Jahre 1971 Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 7359 C, D, 7360 A Dr. Ritgen (CDU/CSU) 7359 D Bittelmann (CDU/CSU) 7360 A Frage des Abg. Dr. Ritgen (CDU/CSU) : Höhe der Zuschüsse zu Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 7360 B, C Dr. Ritgen (CDU/CSU) 7360 B, C Frage des Abg. Dr. Prassler (CDU/CSU) : Ausgleich der im Jahre 1970 eingetretenen Einkommensminderung der Landwirtschaft Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 7360 D, 7361 A, B Dr. Prassler (CDU/CSU) . . . 7361 A, B Frage des Abg. Dr. Prassler (CDU/CSU) : Einkommen der Landwirtschaft im Jahre 1971 Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 7361 C, D Dr. Prassler (CDU/CSU) 7361 C Frage des Abg. Dr. Reinhard (CDU/CSU) : Auswirkungen der Aufwertung der D-Mark auf die Einkommen der Landwirtschaft Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . 7361 D, 7362 B, C, D, 3363 A, B Dr. Reinhard (CDU/CSU) . . 7362 B, C Dr. Früh (CDU/CSU) 7362 D Löffler (SPD) . . . . . . . . 7363 A Frage des Abg. Dr. Reinhard (CDU/CSU) : Ausgleich der der deutschen Landwirtschaft aus der Freigabe der Wechselkurse entstandenen Verluste Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 7362 B, C Dr. Reinhard (CDU/CSU) . . . . 7362 C Fragen des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) : Verwendung von Rüböl aus inländischem Raps und Rübsen zur Margarine-herstellung Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 7363 D, 7364 A Dr. Evers (CDU/CSU) . . . . . . 7364 A Frage des Abg. Brück (Holz) (SPD) : Haftung für Schäden bei durch Wild verursachten Unfällen Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 7364 A, B, C Brück (Holz) (SPD) 7364 B, C Hansen (SPD) . . . . . . . . 7364 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Textilkennzeichnungsgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache VI/ 2293) — Erste Beratung — 7412 D Nächste Sitzung 7412 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 7413 A Anlagen 2 bis 17 Änderungsanträge Umdrucke 189, 192, 178 bis 183 (neu), 177, 190, 184 bis 187 (neu), 176 und 188 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Städtebauförderungsgesetzes (Drucksachen VI/ 434, VI/ 510, VI/ 2204) 7413 C Anlagen 18 und 19 Änderungsanträge Umdrucke 195 und 196 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Städtebauförderungsgesetzes (Drucksachen VI/ 434, VI/ 510, VI/ 2204) . . 7418 B Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen ,des Abg. Orgaß (CDU/CSU) betr. Klauseln über einen gleitenden Erbbaulins und Entwurf zur Änderung der Erbbaurechtsverordnung 7418 C Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Wolfram (SPD) betr. Rechtsvorschriften über Entschädigung bei Geländeinanspruchnahme für militärische Zwecke 7419 A Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen ,des Abg. Abelein (CDU/CSU) betr. Verwirklichung der von der Bundesregierung angekündigten Reformmaßnahmen 7419 C Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Susset (CDU/CSU) betr. Verwendung der im Kap. 10 03 eingesparten und gemäß § 5 Abs. 4 des Haushaltsgesetzes 1971 nach Kap. 10 02 verlagerten Mittel 7419 C Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Susset (CDU/CSU) betr. die auf Grund der EWG-Preisbeschlüsse vom 25. März 1971 zu erwartenden Mehreinnahmen der deutschen Landwirtschaft 7419 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juni 1971 7317 127. Sitzung Bonn, den 16. Juni 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Adams ** 16. 6. Alber 19. 6. Amrehn * 18. 6. Bals * 18. 6. Bauer (Würzburg) * 18. 6. Behrendt ** 18. 6. Blumenfeld * 18. 6. Frau von Bothmer 18. 6. Dasch 30. 6. Frau Dr. Diemer-Nicolaus * 18. 6. Draeger * 18. 6. Dröscher *' 18. 6. Dr. Enders * 18. 6. Engelsberger 30. 6. Fellermaier ** 16. 6. Flämig ** 16. 6. Fritsch * 18. 6. Dr. Furler * 18. 6. Freiherr von und zu Guttenberg 30. 6. Frau Herklotz * 18. 6. Dr. Hermesdorf (Schleiden) * 18. 6. Höhmann (Hessisch Lichtenau) 18. 6. Jung * 18. 6. Kahn-Ackermann * 18. 6. Dr. Kempfler * 18. 6. Frau Klee * 18. 6. Dr. Klepsch * 18. 6. Kriedemann *" 18. 6. Lemmrich * 18. 6. Lenze (Attendorn) * 18. 6. Dr. Löhr ** 25. 6. Lücker (München) ** 17. 6. Maucher 26. 6. Frau Meermann 30. 6. Memmel ** 18. 6. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 17. 6. Müller (Aachen-Land) ** 18. 6. Dr. Müller (München) * 18. 6. Frau Dr. Orth ** 18. 6. Pöhler * 18. 6. Richarts ** 18. 6. Richter * 18. 6. Riedel (Frankfurt) ** 18. 6. Dr. Rinderspacher * 18. 6. Dr. Schmid (Frankfurt) * 18. 6. Schmidt (Würgendorf) * 18. 6. Dr. Schmücker * 18. 6. Dr. Schulz (Berlin) * 18. 6. Schwabe '* 16. 6. Dr. Schwörer 16. 6. Sieglerschmidt * 18. 6. Simon 30. 6. Springorum ** 16. 6. Stein (Honrath) 25. 6. * Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Varelmann 21. 6. Frau Dr. Walz * 18. 6. Anlage 2 Umdruck 189 Änderungsantrag der Abgeordneten Balkenhol, Niegel und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Städtebauförderungsgesetzes - Drucksache VI/435, VI/510, VI/2204 -. Der Bundestag wolle beschließen: § 1 wird wie folgt geändert: In Absatz 3 wird der zweite Satz durch den folgenden Satz ersetzt: „Die Maßnahmen müssen die Strukturverbesserung in den Verdichtungsräumen, die Verdichtung von Wohn- und Arbeitsstätten im Zuge von Entwicklungsachen oder den Ausbau von Siedlungsschwerpunkten außerhalb der Verdichtungsräume, insbesondere in den hinter der allgemeinen Entwicklung zurückbleibenden Gebieten, zum Gegenstand haben." Bonn, den 15. Juni 1971 Balkenhol Niegel Becker (Pirmasens) Biechele von Bockelberg Dr. Dittrich Ernesti Dr. Früh Dr. Fuchs Dr. Gatzen Geisenhofer Gierenstein Dr. Gleissner Haase (Kassel) Dr. Hauser (Sasbach) Klinker Ott Dr. Ritgen Dr. Ritz Dr. Siemer Solke Storm Frau Tübler Anlage 3 Umdruck 192 Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Städtebauförderungsgesetzes - Drucksachen VI/434, VI/510, VI/2204 -. Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Abs. 4 sollen Satz 1 und der Hauptsatz von Satz 2 durch folgende Neufassung ersetzt werden: „ (4) Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen sollen dazu beitragen, daß 1. ..." Bonn, den 16. Juni 1971 Dr. Lenz (Bergstraße) 7414 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — .127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juni 1971 Anlage 4 Umdruck 178 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Städtebauförderungsgesetzes — Drucksachen VI/434, VI/510, VI/2204 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 5 wird folgender Absatz 1 a eingefügt: „ (1 a) Die Gemeinde hat den Entwurf der Satzung mit einer Begründung auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen mit dem Hinweis darauf, daß Bedenken und Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Die Gemeinde prüft die fristgemäß vorgebrachten Bedenken und Anregungen und teilt das Ergebnis mit." Bonn, den 15. 6. 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 5 Umdruck 179 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Städtebauförderungsgesetzes — Drucksachen VI/434, VI/5.10, VI/2204 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 10 wird folgender Absatz 1 a eingefügt: „(1 a) Bei ,der Aufstellung des Bebauungsplans sind die Wünsche der Eigentümer, Mieter, Pächter und anderen Nutzungsberechtigten, mit denen die Neugestaltung des Sanierungsgebiets nach § 9 erörtert worden ist, zu berücksichtigen, soweit öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen." Bonn, den 15. Juni 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 6 Umdruck 180 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Städtebauförderungsgesetzes — Drucksachen VI/434, VI/510, VI/2204 —. Der Bundestag wolle' beschließen: In § 15 wird folgender Absatz 7 a eingefügt: „(3 a) Sind fünf Jahre seit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets verstrichen, ohne daß ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 des Bundesbaugesetzes aufgestellt ist, und ist aufgrund des Absatzes 3 Satz 1 die Genehmigung während dieser Frist versagt worden oder wird sie nach Ablauf dieser Frist versagt, so hat die Gemeinde dem Betroffenen für die dadurch entstandenen Vermögensnachteile eine angemessene Entschädigung zu leisten. Die Vorschriften des Zweiten Abschnitts des Fünften Teils des Bundesbaugesetzes gelten entsprechend. Kommt über die Höhe der Entschädigung eine Einigung nicht zustande, so entscheidet 'darüber die höhere Verwaltungsbehörde. Vor der Entscheidung sind die Beteiligten zu hören. Ist vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets eine Veränderungssperre nach den §§ 14 ff. des Bundesbaugesetzes beschlossen, so beginnt die in Satz 1 genannte Frist mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Veränderungssperre; ist vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets die Entscheidung über den Bauantrag nach § 15 des Bundesbaugesetzes zurückgestellt worden, so beginnt die Frist mit dem Zeitpunkt der Zurückstellung." Bonn, den 15. Juni 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 7 Umdruck 181 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Städtebauförderungsgesetzes — Drucksachen VI/434, VI/510, VI/2204 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 18 wird wie folgt geändert: 1. In Absatz 1 wird Satz 2 gestrichen. 2. In Absatz 2 werden die Sätze 5 und 6 durch folgende Sätze ersetzt: „Ist in dem Erörterungstermin eine Einigung nicht zustande gekommen und hat sich der Eigentümer nicht bereit erklärt, die sein Grundstück betreffenden Sanierungsmaßnahmen entsprechend den Festsetzungen oder den zu erwartenden künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans durchzuführen, so kann die Gemeinde innerhalb von sechs Monaten nach der Mitteilung gemäß Satz 1 dem Eigentümer schriftlich erklären, daß sie das Grundstück zu dem nach § 23 maßgebenden Wert erwirbt. In dem Bescheid ist als Entgelt der vom Gutachterausschuß ermittelte Wert des Grundstücks festzusetzen, abzüglich der nach Absatz 9 bestehen bleibenden Belastungen." 3. Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 2 a eingefügt: „ (2 a) Ist in dem Erörterungstermin nach Absatz 2 eine Einigung nicht zustande gekommen, so darf das Grunderwerbsrecht nur mit Zustimmung der nach Landesrecht zuständigen Stelle ausgeübt werden, wenn der Erwerb des Grund- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juni 1971 7415 stücks zur Durchführung der Sanierung erforderlich ist, um die Festsetzungen eines Bebauungsplans im Sinne des § 30 des Bundesbaugesetzes oder die zu erwartenden künftigen Festsetzungen verwirklichen zu können. Auf die Zustimmung der nach Landesrecht zuständigen Stelle ist 4 6 Abs. 4 des Bundesbaugesetzes entsprechend anzuwenden. Nach Erteilung der Zustimmung kann die Gemeinde innerhalb eines Monats dem Eigentümer schriftlich erklären, daß sie das Grundstück zu dem nach § 23 maßgebenden Wert erwirbt. Absatz 2 Satz 7 ist anzuwenden." 4. In Absatz 5 werden nach den Worten „nach Absatz 2 Satz 5" die Worte „oder nach Absatz 2 a Satz 3" eingefügt. 5. In Absatz 6 werden nach den Worten „nach Absatz 2" die Worte „oder nach Absatz 2 a" eingefügt. 6. In Absatz 8 werden nach den Worten „in Absatz 2" die Worte „oder Absatz 2 a" eingefügt. Bonn, den 15. 6. 1971 Dr. Barzel; Stücklen und Fraktion Anlage 8 Umdruck 182 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Städtebauförderungsgesetzes — Drucksachen VI/434, VI/510, VI/2204 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 23 wird wie folgt geändert: In Absatz 2 Satz 1 werden nach den Worten „jedoch Werterhöhungen, die" die Worte eingefügt „seit einem Jahr vor der Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen (§ 4), jedoch nicht früher als fünf Jahre vor dem Beschluß über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets". 2. In § 41 Abs. 5 sind nach den Worten „Unterschied zwischen dem Wert, der sich für das Grundstück" die Worte „zu dem in § 23 Abs. 2 Satz 1 genannten Zeitpunkt" einzufügen. Bonn, den 15. Juni 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 9 Umdruck 183 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Städtebauförderungsgesetzes — Drucksachen VI/434, VI/510, VI/2204 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 25 wird wie folgt geändert: 1. Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefaßt: „(1) Die Gemeinde ist verpflichtet, Grundstücke, die sie nach der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets zur Durchführung der Sanierung freihändig oder nach den Vorschriften dieses Gesetzes oder nach dem Bundesbaugesetz ohne Hergabe von entsprechendem Austauschland oder Ersatzland oder Begründung von Rechten der in § 22 Abs. 3 Nummer 1 bezeichneten Art erworben hat, unter Berücksichtigung weiter Kreise der Bevölkerung an Bauwillige zu veräußern, die glaubhaft machen, daß sie die Grundstücke innerhalb angemessener Frist entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans bebauen werden." 2. In Abs. 2 wird das Wort „nur" durch das Wort „zunächst" ersetzt; Satz 2 wird gestrichen. Bonn, den 16. Juni 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 10 Umdruck 177 Änderungsantrag der Abgeordneten Niegel, Schedl, Dr. Schneider (Nürnberg), Kiechle, Balkenhol, Dr. Jenninger, Dr. Hauser (Sasbach), Dr. Miltner, Susset und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Städtebauförderungsgesetzes — Drucksachen VI/434, VI/510, VI/2204 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 25 Abs. 6 werden folgende Sätze angefügt: „Die Gemeinde darf jedoch kein höheres Entgelt verlangen, als sich unter Berücksichtigung ihrer Aufwendungen, aber ohne Gewinn ergibt. Bestehende Darlehen oder Zinsvergünstigungen aus Förderungsmitteln müssen an die Erwerber weitergegeben werden." Bonn, den 15. Juni 1971 Niegel Schedl Dr. Schneider (Nürnberg) Kiechle Balkenhol Dr. Jenninger Dr. Hauser (Sasbach) Dr. Miltner Susset Dr. Früh Dr. Fuchs Gewandt Dr. Gleissner Haase (Kassel) Dr. Jobst Frau Dr. Kuchtner Dr. Ritz Röhner Solke Dr. Zimmermann 7416 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juni 1971 Anlage 11 Umdruck 190 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Böhme, Erpenbeck, Dr. Frerichs und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Städtebauförderungsgesetzes — Drucksachen VI/434, VI/510, VI/2204 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 34 Abs. i sind die Nummern 4 und 5 wie folgt zu fassen: „4. ein anderes Wohnungsunternehmen, sofern es nicht selbst als Bauunternehmen tätig oder von einem Bauunternehmen abhängig ist, 5. ein sonstiges Unternehmen, sofern es nicht als Bauunternehmen tätig oder von' einem Bauunternehmen abhängig ist." Bonn, den 15. Juni 1971 Dr. Böhme Erpenbeck Dr. Frerichs Becker (Pirmasens) von Bockelberg Geisenhofer Dr. Hammans Horten Dr. Jungmann Dr. Kley Dr. Kreile Dr. Luda Pieroth Dr. Pinger Reddemann Dr. Ritgen Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein Dr. Schneider (Nürnberg) Vogt Ziegler Anlage 12 Umdruck 184 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Städtebauförderungsgesetzes — Drucksachen VI/434, VI/510, VI/2204 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 35 Abs. 1 wird wie folgt gefaßt: „ (1) Der Sanierungsträger erfüllt die ihm von der Gemeinde nach § 33 Abs. 1 übertragenen Aufgaben für Rechnung der Gemeinde als deren Treuhänder. Bei der Erfüllung der Aufgaben sind die Vorschriften der Absätze 3 bis 7 und der §§ 36 und 37 anzuwenden." 2. Absatz 5 Satz 2 wird wie folgt gefaßt: „Er hat die Grundstücke, die er nicht an die nach § 25 Abs. 2 zu berücksichtigenden Personen übertragen hat, auf Verlangen der Gemeinde an Dritte zu veräußern. Auf die Veräußerung an Dritte ist § 25 Abs. 6 und 9 anzuwenden." 3. Die Absätze 8 und 9 werden gestrichen. Bonn, den 15. Juni 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 13 Umdruck 185 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung 'des Entwurfs eines Städtebauförderungsgesetzes — Drucksachen VI/434, VI/510, VI/2204 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 53 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird der erste Halbsatz wie folgt gefaßt: „ (1) Die nach Landesrecht zuständige oberste Behörde kann den für eine Entwicklungsmaßnahme im Sinne des § 1 Abs. 3 in Betracht kommenden Bereich durch Festlegungsbeschluß städtebaulichen Entwicklungsbereich ausweisen, wenn ... ". b) An Absatz 1 Satz 1 werden folgende Sätze angefügt: „Der Festlegungsbeschluß ist mit einer Rechtsmittelbelehrung in 'den Gemeinden, die in 'dem Entwicklungsbereich liegen, ortsüblich bekanntzumachen. In der ortsüblichen Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Festlegungsbeschluß eingesehen werden kann; er gilt zwei Wochen nach dem Tage der ortsüblichen Bekanntmachung als bekanntgegeben." c) Absatz 3 wird wie folgt gefaßt: „(3) Der Entwicklungsbereich ist in dem Festlegungsbeschluß genau zu bezeichnen." d) Absatz 4 wird wie folgt gefaßt: „ (4) In der ortsüblichen Bekanntmachung ist auf die Genehmigungspflicht nach § 57 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 15 hinzuweisen." 2. § 54 Abs. 4 wird wie folgt gefaßt: „ (4) Wenn es zur Vorbereitung und Durchführung der Entwicklungsmaßnahme geboten ist, kann die nach Landesrecht zuständige oberste Behörde durch 'den Festlegungsbeschluß gemäß § 53 bestimmen, daß ein Gemeindeverband oder ein Verband, an dessen Willensbildung die Gemeinde oder der zuständige Gemeindeverband beteiligt ist, an die Stelle der Gemeinde tritt. In dem Festlegungsbeschluß kann auch eine andere Gemeinde oder ein Landkreis mit der Wahrnehmung der Aufgabe beauftragt werden, wenn die betroffene Gemeinde zustimmt oder wenn ihr Gemeindegebiet nur in geringem Umfang berührt wird. In diesem Fall tritt für den städtebaulichen Entwicklungsbereich der in dem Festlegungsbeschluß bestimmte Rechtsträger bei Anwendung des Bundesbaugesetzes oder dieses Gesetzes an die Stelle der Gemeinde. Nach Aufhebung der Erklärung zum städtebaulichen Entwicklungsbereich gelten die von dem Rechtsträger aufgestellten Pläne als Bauleitpläne der Gemeinde." Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juni 1971 7417 3. § 63 wird wie folgt geändert: a) Absatz i wird wie folgt gefaßt: „ (1) Der Festlegungsbeschluß gemäß § 53 ist von der nach Landesrecht zuständigen obersten Behörde durch Beschluß aufzuheben, wenn die Entwicklungsmaßnahme durchgeführt ist. Ist ,die Entwicklungsmaßnahme nur in einem Teil des städtebaulichen Entwicklungsbereichs durchgeführt, so kann der Festlegungsbeschluß für ,diesen Teil aufgehoben werden. § 53 Abs. 1 Sätze 2 und 3 gilt entsprechend." b) Absatz 2 wird wie folgt gefaßt: „(2) Mit der Aufhebung des Festlegungsbeschlusses ist für dessen Geltungsbereich auch die Satzung nach § 62 aufgehoben." Bonn, den 15. Juni 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 14 Umdruck 186 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Städtebauförderungsgesetzes — Drucksachen VI/434, VI/510, VI/2204 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. Nach § 53 ist folgender § 53 a einzufügen: „§ 53 a Vorbereitende Untersuchungen für Entwicklungsbereiche (1) Vor der Festlegung des Entwicklungsbereichs hat die nach Landesrecht zuständige oberste Behörde die Gemeinde mit der Durchführung der erforderlichen vorbereitenden Untersuchungen zu beauftragen; § 54 Abs. 4 und 5 gelten sinngemäß. (2) Auf die vorbereitenden Untersuchungen ist § 4 entsprechend anzuwenden. Das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen und der Sozialplan sind der nach Landesrecht zuständigen obersten Behörde vorzulegen." 2. In § 57 Abs. 1 ist Nummer 1 wie folgt zu fassen: „1. § 8 Abs. 2 (Sozialplan) ",. Bonn, den 15. Juni 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 15 Umdruck 187 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Städtebauförderungsgesetzes Drucksachen VI/434, VI/510, VI/2204 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 54 Abs. 3 wird der erste Halbsatz des Satzes 1 wie folgt gefaßt: „(3) Die Gemeinde kann die Grundstücke im städtebaulichen Entwicklungsbereich erwerben; ..." Bonn, den 16. Juni 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 16 Umdruck 176 Änderungsantrag der Abgeordneten Niegel, Schedl, Dr. Schneider (Nürnberg), Kiechle, Balkenhol, Dr. Jenninger, Dr. Hauser (Sasbach), Dr. Miltner, Susset und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Städtebauförderungsgesetzes — Drucksachen VI/434, VI/510, VI/2204 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 59 Abs. 5 werden folgende Sätze angefügt: „Die Gemeinde darf jedoch kein höheres Entgelt verlangen, als sich unter Berücksichtigung ihrer Aufwendungen, aber ohne Gewinn ergibt. Bestehende Darlehen oder Zinsvergünstigungen aus Förderungsmitteln müssen an die Erwerber weitergegeben werden." Bonn, den 15. Juni 1971 Niegel Schedl Dr. Schneider (Nürnberg) Kiechle Balkenhol Dr. Jenninger Dr. Hauser (Sasbach) Dr. Miltner Susset Dr. Früh Anlage 17 Umdruck 188 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Städtebauförderungsgesetzes — Drucksachen VI/434, VI/510, VI/2204 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 84 wird nach der Nummer 2 folgende Nummer 3 eingefügt: 3. Hinter § 7 e des Einkommensteuergesetzes wird der folgende § 7 f eingefügt: Dr. Fuchs Gewandt Dr. Gleissner Haase (Kassel) Dr. Jobst Frau Dr. Kuchtner Dr. Ritz Röhner Solke Dr. Zimmermann 7418* Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juni 1971 „§ 7 f Erhöhte Absetzung für im Zusammenhang mit städtebaulichen Sanierungs- oder Entwicklungsmaßnahmen hergestellte bauliche Anlagen (1) Bei Gebäuden und Eigentumswohnungen, die nachweislich einer Bescheinigung der nach Landesrecht zuständigen Stelle im Zusammenhang mit städtebaulichen Sanierungs- oder Entwicklungsmaßnahmen im Sinne des Städtebauförderungsgesetzes hergestellt worden sind, können abweichend von § 7 Abs. 4 und 5 im Jahre der Herstellung und in den fünf folgenden Jahren jährlich bis zu 7 vom Hundert der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgesetzt werden. Der Bauherr kann die erhöhten Absetzungen, die er im Jahre der Fertigstellung und den vier folgenden Jahren nicht ausgenutzt hat, bis zum Ende des fünften auf das Jahr der Fertigstellung folgenden Jahres nachholen. Dabei können nachträgliche Herstellungskosten vom Jahre ihrer Entstehung an bei der Bemessung der erhöhten Absetzungen so berücksichtigt werden, als wären sie bereits im Jahr der Fertigstellung entstanden. Im Jahre der Fertigstellung und in den vier folgenden Jahren sind jedoch mindestens die Absetzungen für Abnutzungen nach § 7 Abs. 4 vorzunehmen. (2) Von dem Jahr an, in dem erhöhte Absetzungen nach Absatz 1 nicht mehr vorgenommen werden können, spätestens vom sechsten auf das Jahr der Herstellung folgenden Jahr an, sind die Absetzungen für Abnutzung nach dem Restwert und dem nach § 7 Abs. 4 unter Berücksichtigung der Restnutzungsdauer maßgebenden Vomhundertsatz zu bemessen. (3) Bei Gebäuden und Eigentumswohnungen, für die erhöhte Absetzungen nach Absatz 1 in Anspruch genommen werden, sind erhöhte Absetzungen nach § 7 b nicht zulässig." Bonn, den 15. Juni 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 18 Umdruck 195 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Städtebauförderungsgesetzes — Drucksachen VI/434, VI/510, VI/2204 —. Der Bundestag wolle beschließen: 25 wird wie folgt geändert: [n Absatz 2 wird das Wort „nur" durch das Wort ,,zunächst" ersetzt. Bonn, den 16. Juni 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 19 Umdruck 196 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Städtebauförderungsgesetzes — Drucksachen VI/434, VI/510, VI/2204 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 54 Abs. 3 wird der erste Halbsatz des Satzes 1 wie folgt gefaßt: „(3) Die Gemeinde k a n n die Grundstücke im städtebaulichen Entwicklungsbereich erwerben; ..." Bonn, den 16. Juni 1971 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 9. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Orgaß (CDU/CSU) (Drucksache VI/2244 Fragen A 1 und 2) : Hält die Bundesregierung es für vertretbar, daß in Erbbauverträgen ein Erbbauzins festgelegt wird, der sich automatisch oder in bestimmten zeitlichen Abständen der Steigerung der Grundstückspreise anpaßt? Aus welchem Grunde hat die Bundesregierung bisher den Entwurf zur Änderung der Erbbaurechtsverordnung, der bereits dem vorigen Bundestag vorlag und kurz vor dem Abschluß der Beratungen stand, nicht wieder eingebracht, und bis wann gedenkt die Bundesregierung, einen neuen Gesetzentwurf zur Reform der veralteten Erbbaurechtsverordnung vorzulegen, durch den insbesondere die Klauseln über einen gleitenden Erbbauzins auf ein erträgliches Maß beschränkt werden? Klauseln in Erbbaurechtsverträgen, nach denen der Erbbauzins an Änderungen des Grundstückswerts angepaßt werden soll, können wegen des starken Ansteigens der Grundstückspreise dazu führen, daß die Erhöhung ein bei Abschluß des Erbbaurechtsvertrags nicht vorhersehbares Ausmaß erreicht und den Erbbauberechtigten in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringt. Die Bundesregierung ist daher der Auffassung, daß solchen Folgen durch gesetzgeberische Maßnahmen entgegengewirkt werden sollte. Der in der 5. Legislaturperiode aus der Mitte des Bundestags eingebrachte Gesetzentwurf (Drucksache V/1337) ist vom Bundestag vor allem deshalb nicht mehr verabschiedet worden, weil dazu noch erhebliche Meinungsverschiedenheiten bestanden. Die Bundesregierung hat es daher für notwendig gehalten, erneut eingehend zu prüfen, welche Lösungsmöglichkeiten in Betracht kommen und geeignet sind, den berechtigten Interessen aller Beteiligten möglichst weitgehend Rechnung zu tragen. Ein Referentenentwurf ist fertiggestellt; die Erörterung dieses Entwurfs zwischen den Bundesressorts ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Weiter muß den beteiligten Verbänden noch Gelegenheit Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juni 1971 7419 zur Stellungnahme geboten werden. Das Bundesjustizministerium wird diese Arbeiten weiterhin beschleunigt durchführen; der Entwurf wird von der Bundesregierung dann umgehend eingebracht werden. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 9. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (SPD) (Drucksache VI/2244 Fragen A 46 und 47): Ist der Bundesregierung bekannt, daß Bürger bei Landkäufen des Bundes zu Verteidigungszwecken nicht nach dem dafür anzuwendenden Landbeschaffungsgesetz von 1957, sondern nach dem ungünstigen Allgemeinen Kriegsfolgenschadengesetz von 1957 entschädigt worden sind? Welche Rechtsvorschriften und Verwaltungsanweisungen hat die Bundesregierung erlassen, um eine einheitliche Rechtsanwendung der nachgeordneten Behörden sicherzustellen? Das Bundesministerium der Finanzen hat die für den Landerwerb für Verteidigungszwecke zuständigen Oberfinanzdirektionen mit Runderlaß vom 27. Mai 1969 ausdrücklich angewiesen, in welchen Fällen nicht nach dem Landbeschaffungsgesetz vom 23. Februar 1957, sondern nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz vom 5. November 1957 zu verfahren ist. Ein einheitliches Verfahren ist damit sichergestellt. Nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz sind solche Einzelfälle abzuwickeln, in denen bereits das Deutsche Reich eine Geländeinanspruchnahme für militärische Zwecke in die Wege geleitet hatte und Besitzer des Grundstücks geworden war. Unter der Voraussetzung, daß dieser Besitz seitdem ununterbrochen in der Hand des Deutschen Reiches bzw. seiner jeweiligen Rechtsnachfolger — Besatzungsmächte und Bund — geblieben war und daß auch heute noch ein Bedarf an dem Grundstück für das öffentliche Wohl — also auch für Zwecke der Verteidigung — fortbesteht, gilt die Regel des § 22 Allgemeines Kriegsfolgengesetz. Was hierbei die Höhe des angemessenen Kaufpreises oder der Entschädigung betrifft, so verweist das Allgemeine Kriegsfolgengesetz hierfür weitgehend auf die Bestimmungen des Landbeschaffungsgesetzes; der Betroffene erhält auch nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz daher den Verkehrswert des in Anspruch genommenen Grundstücks. Auf der verschiedenartigen gesetzlichen Regelung beruhende, im Allgemeinen Kriegsfolgengesetz festgelegte Unterschiede bestehen darin, daß vom Deutschen Reich ggfs. bereits gezahlte Abschläge oder Vorschüsse bei der heutigen endgültigen Sicherstellung im Verhältnis 1 : 1 anzurechnen sind und ferner an die Stelle der im Landbeschaffungsgesetz vom Zeitpunkt der Inanspruchnahme laufender Verzinsung des Kaufpreises eine rückwirkend vom 1. August 1945 an laufende Nutzungsentschädigung tritt. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 9. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Abelein (CDU/CSU) (Drucksache VI/2244 Frage A 48) : In welcher Reihenfolge, zu welchem Zeitpunkt und mit welchen finanziellen Mitteln gedenkt die Regierung die von ihr angekündigten Reformmaßnahmen zu verwirklichen? Ihre Frage stellt, wenn ich es recht sehe, eine Kurzfassung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betreffend das Arbeitsprogramm der Bundesregierung zu innenpolitischen Vorhaben (Drucksache VI/ 1620) dar. Auf die darin gestellten Fragen, die auch Ihre Fragen sind, hat die Bundesregierung am 12. März 1971 (Drucksache VI/1953) ausführlich schriftlich geantwortet. Es hat ferner am 24. Mai 1971 eine Debatte in diesem Hohen Hause gegeben. Ich darf auf die Antworten der Bundesregierung in der schriftlichen Antwort auf die Große Anfrage und auf die Diskussionen in diesem Hohen Hause verweisen. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 16. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Susset (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 2286 Frage A 22) : Ist die Bundesregierung mit mir der Ansicht, daß die von ihr durch Umbuchungen im Haushalt bereitgestellten 480 Millionen DM, die überwiegend als Flächenausgleich bereitgestellt werden, nicht sinnvoller für die Erhöhung der Altershilfe und eine Krankenversicherungsregelung der Altenteiler hätten zur Verfügung gestellt werden können? Die Bundesregierung hat es im Falle der im Kap. 10 03 eingesparten und gemäß § 5 Abs. 4 des Haushaltsgesetzes 1971 nach Kap. 10 02 verlagerten Mittel haushaltsrechtlich und finanzpolitisch für unumgänglich gehalten, die 480 Millionen DM für einmalige kostenentlastende Maßnahmen zugunsten der deutschen Landwirtschaft in Ansatz zu bringen. Die in ,der Frage genannten Maßnahmen hätten hingegen zwangsläufig Auswirkungen auf den Bundeshaushalt der folgenden Jahre gehabt, die im geltenden Finanzplan nicht berücksichtigt sind. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 16. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Susset (CDU/CSU) (Drucksache VI/2286 Frage A 23) : Kann die Bundesregierung Gründe nennen, die sie veranlaßt hat, in einer Anzeige zu behaupten, daß die deutschen Bauern 7420 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 127. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juni 1971 1971'72 aus den in Brüssel beschlossenen Agrarpreisanhebungen Mehreinnahmen von 800 bis 900 Millionen DM erhalten? Die Bundesregierung hat überschlägige Berechnungen durchgeführt, um die Mehreinnahmen, die auf Grund der EWG-Preisbeschlüsse vom 25. März 1971 zu erwarten sind, zu ermitteln. An Hand der Verkaufserlöse für den Durchschnitt mehrerer Wirtschaftsjahre wurde ein Betrag von 800 bis 900 Millionen DM errechnet. Dabei ist berücksichtigt worden, daß die in Brüssel beschlossenen Preisanhebungen nicht bei allen Produkten voll bis zum Erzeugerpreis durchschlagen. Es wurde nicht berücksichtigt, daß die für einige Produkte beschlossenen Preiserhöhungen auch das Preisniveau anderer Erzeugnisse positiv beeinflussen können: Eine exakte Berechnung der Mehrerlöse ist nicht möglich, weil die tatsächliche Preisentwicklung stark vom Marktverlauf abhängig ist.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Abgeordnete Mikat.


Rede von Dr. Paul Mikat
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gerade nach den Einlassungen des letzten Redners, das Kollegen von der FDP-Fraktion, läge an sich die Frage nahe, warum denn nun nicht doch dem Vorschlag der Opposition in diesem Punkt gefolgt wird. Worum handelt es sich denn hier im Kern? Ich möchte das vor der namentlichen Abstimmung noch einmal herausstellen.
Die Ziele des Gesetzes, die von uns allen getragen werden, sind: daß wir eine planvolle städtebauliche Sanierung erreichen wollen, daß wir die Entwicklung der Gemeinden fördern wollen und — so heißt es im Vorspann des vorliegenden Entwurfes — daß wir die Verbesserung aller Umweltbedingungen erreichen wollen. Ich glaube, es ist notwendig, zu dieser Stunde in diesem Hohen Hause zu sagen: Diese Ziele sind unbestritten.
Worum es meiner Fraktion in den beiden entscheidenden Punkten des § 25 und des § 54 geht, ist, die Rechtsstellung des Bürgers gegenüber der öffentlichen Hand zu wahren und zu sichern.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Wenn Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, sagen: Das wollen wir auch, dann nehme ich Ihnen das ab. Nur, wenn Sie in so häufigen Formulierungen heute sagen, man könne das zwar so machen, wie die Opposition vorschlage, aber man wolle es nun doch nicht, dann taucht das Problem auf: Wie steht es eigentlich mit der wohl von uns allen gewollten Herstellung eines demokratischen Konsenses?
Wir haben in dieser Debatte heute sehr viel die Worte „Demokratie" und „Demokratisierung" gebraucht. Wenn wir sie tatsächlich mit innerem Gehalt erfüllen wollen, dann müssen wir uns dabei allerdings bewußt sein — ich glaube, in diesem Hause hat das Ihr früherer Fraktionskollege Adolf Arndt einmal gesagt —, daß die Demokratie nicht auf Rousseaus Lehre von der „volonté générale" beruht, die den Mehrheitswillen absolut setzt, sondern daß sich die parlamentarische Demokratie grundsätzlich bemüht, einen Kompromiß dadurch zu finden, daß jeder von seinen idealtypischen Vorstellungen etwas zurücknimmt. Kompromiß kann in diesem Hause nicht einseitig bedeuten, die Opposition gibt nach, sondern Kompromiß kann nur bedeuten: beide Parteien prüfen, was von ihren Vorstellungen aufgebbar ist. Wenn es um den größeren Rechtsschutz des Bürgers geht, sollte Ihnen, meine Damen und Herren von den Koalitionsparteien, das doch weiß Gott nicht schwerfallen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Wir wenden uns mit Leidenschaft gegen das, was Sie, Herr Kollege Krockert, gesagt haben, uns gehe es hier um politisches Theater. Worum es uns hier geht, ist dieses Mehr an Rechtsstellung des Bürgers. Ich darf Ihnen sagen, Herr Krockert: Natürlich lebt in unseren Anträgen auch ein notwendiges Mißtrauen gegenüber den Gemeindeparlamenten und vor allem gegenüber der Bürokratie.

(Zurufe von der SPD.)

— Ja, meine Damen und Herren, ganz einfach darum, weil die Demokratie davon lebt, daß man dem Bürger möglichst viel Rechte gegenüber den Staatsorganen gibt, und dazu gehören auch die Parlamente. Auch die Parlamente müssen sich stellen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Das berechtigt nicht dazu, zu sagen, wir diskreditierten die Gemeinden; keine Spur davon. Was wir wollen, ist dieses Mehr an Schutzmöglichkeiten, und das steht nicht im Gegensatz zu den allgemeinen von uns allen getragenen Zielsetzungen dieses Gesetzes.
Auf dieser Basis, meine ich, könnten wir einen Kompromiß in diesem Hause bei gutem Willen aller Seiten finden.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort wird nicht mehr begehrt.
    Es ist namentliche Abstimmung beantragt worden. Der Antrag ist hinreichend unterstützt worden. Ich bitte, die Damen und Herren Schriftführer, die Stimmkarten einzusammeln. —
    Meine Damen und Herren, das Ergebnis liegt vor. Es haben insgesamt 444 Mitglieder des Hauses und 13 Berliner Abgeordnete ihre Stimme abgegeben. Mit Ja haben 218 stimmberechtigte Mitglieder des Hauses und 6 Berliner Abgeordnete, mit Nein 226 Mitglieder des Hauses und 11 Berliner Abgeordnete gestimmt. Damit ist der Antrag abgelehnt.
    Endgültiges Ergebnis:
    Abgegebene Stimmen 444 und 17 Berliner Abgeordnete. Davon
    Ja: 218 und 6 Berliner Abgeordnete
    Nein: 226 und 11 Berliner Abgeordnete



    CDU/CSU Ja
    Dr. Abelein Adorno
    Dr. Aigner
    von Alten-Nordheim
    Dr. Althammer
    Dr. Arnold Dr. Artzinger Dr. Bach
    Baier
    Balkenhol Dr. Barzel Dr. Becher (Pullach)

    Dr. Becker (Mönchengladbach)

    Becker (Pirmasens) Berberich
    Berding
    Berger
    Bewerunge Biechele
    Biehle
    Dr. Birrenbach
    Dr. von Bismarck Bittelmann
    Blank
    von Bockelberg
    Dr. Böhme
    Frau Brauksiepe Breidbach Bremer
    Bremm
    Brück
    Burger
    Dr. Czaja Damm
    van Delde Dichgans Dr. Dittrich Dr. Dollinger
    von Eckardt Ehnes
    Engelsberger
    Dr. Erhard
    Erhard (Bad Schwalbach) Ernesti
    Erpenbeck Dr. Evers Dr. Eyrich von Fircks Franke (Osnabrück)

    Dr. Franz Dr. Freiwald
    Dr. Frerichs Dr. Früh Dr. Fuchs Dr. Furler Dr. Gatzen
    Frau Geisendörfer Geisenhofer Gerlach (Obernau) Gewandt
    Gierenstein Dr. Giulini Dr. Gleissner
    Glising (Dithmarschen) Dr. Gölter
    Dr. Götz
    Gottesleben
    Frau Griesinger
    Dr. Gruhl Haase (Kassel)

    Dr. Häfele Härzschel Häussler Dr. Hallstein
    Dr. Hammans
    Hanz Hauser (Bad Godesberg) Dr. Hauser (Sasbach)
    Dr. Heck
    Dr. Hellige Frau Dr. Henze
    Höcherl
    Hösl
    Horstmeier Horten
    Dr. Hubrig Hussing
    Dr. Huys
    Frau Jacobi (Marl)

    Dr. Jaeger Dr. Jenninger Dr. Jobst
    Josten
    Dr. Jungmann
    Frau Kalinke Katzer
    Kiechle
    Kiep
    Dr. h. c. Kiesinger
    Dr. Kley
    Dr. Kliesing (Honnef) Klinker
    Köster
    Krammig
    Krampe
    Dr. Kraske Dr. Kreile
    Frau Dr. Kuchtner Lampersbach Leicht
    Lensing
    Dr. Lenz (Bergstraße) Lenzer
    Link
    Dr. Luda
    Lücke (Bensberg) Majonica
    Dr. Martin
    Dr. Marx (Kaiserslautern) Maucher
    Meister
    Dr. Mende Mick
    Dr. Mikat Dr. Miltner
    Müller (Niederfischbach) Müller (Remscheid)
    Dr. Müller-Hermann Mursch
    Niegel
    Dr. von Nordenskjöld Orgaß
    Ott
    Petersen Pfeifer
    Picard
    Pieroth
    Dr. Pinger Dr. Pohle Pohlmann Dr. Prassler Dr. Preiß Dr. Probst Rainer
    Rasner
    Rawe
    Reddemann Dr. Reinhard
    Dr. Riedl (München)

    Dr. Rinsche Dr. Ritgen Dr. Ritz
    Rock
    Röhner
    Rösing
    Rollmann Rommerskirchen
    Roser Ruf
    Russe
    Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein
    Schlee Schedl Dr. Schmid-Burgk
    Dr. Schmidt (Wuppertal) Schmitt (Lockweiler) Schneider (Königswinter)
    Dr. Schneider (Nürnberg) Frau Schroeder (Detmold)
    Dr. Schröder (Düsseldord) Schröder (Sellstedt)
    Schröder (Wilhelminenhof) Schulhoff
    Schulte (Schwäbisch Gmünd) Dr. Schulze-Vorberg
    Seiters
    Dr. Siemer
    Solke
    Spilker Springorum
    Dr. Sprung
    Stahlberg
    Dr. Stark (Nürtingen)

    Dr. Starke (Franken)

    Stein (Honrath)

    Steiner
    Frau Stommel
    Storm Strauß Struve Stücklen
    Susset
    von Thadden
    Tobaben
    Frau Tübler
    Dr. Unland '
    Vogel Vogt
    Volmer
    Wagner (Günzburg)

    Dr. Wagner (Trier)

    Dr. Warnke
    Wawrzik
    Weber (Heidelberg)

    Weigl
    Dr. Freiherr von Weizsäcker Wendelborn
    Werner Windelen
    Winkelheide
    Dr. Wörner
    Frau Dr. Wolf
    Baron von Wrangel
    Dr. Wulff
    Ziegler
    Dr. Zimmermann
    Zink
    Zoglmann
    Berliner Abgeordnete
    Benda
    Dr. Kotowski
    Müller (Berlin) Frau Pieser
    Schmitz (Berlin) Wohlrabe
    Nein SPD
    Dr. Ahrens Anbuhl
    Dr. Apel
    Arendt (Wattenscheid)

    Dr. Arndt (Hamburg)

    Baack
    Baeuchle Bäuerle Barche Dr. Bardens
    Batz
    Bay
    Dr. Bayerl
    Dr. Bechert (Gau Algesheim) Becker (Nienberge)
    Dr. Beermann
    Bergmann
    Berkhan Berlin
    Biermann Böhm
    Börner
    Brandt (Grolsheim)

    Bredl
    Brück
    Brünen Buchstaller
    Dr. von Bülow
    Buschfort
    Dr. Bußmann
    Collet
    Corterier Cramer
    Dr. von Dohnanyi
    Dürr
    Eckerlad Dr. Ehmke
    Frau Eilers
    Engholm
    Dr. Eppler
    Esters
    Faller
    Dr. Farthmann
    Fiebig
    Dr. Fischer
    Flämig
    Frau Dr. Focke
    Folger
    Franke (Hannover)

    Frehsee
    Frau Freyh
    Fritsch Geiger Gertzen Dr. Geßner
    Glombig
    Gnädinger
    Grobecker
    Dr. Haack
    Haar (Stuttgart)

    Haase (Kellinghusen) Haehser
    Halfmeier
    Hannsen
    Hansing
    Hauck
    Dr. Hauff
    Henke
    Hermsdorf (Cuxhaven) Herold
    Hirsch

    (Hessisch Lichtenau)

    Hörmann (Freiburg) Hofmann
    Horn
    Frau Huber
    Dr. Hupka
    Jahn (Marburg)

    Junghans
    Junker Kaffka Kater Kern



    Killat-von Coreth
    Dr. Koch
    Koenig Kohlberger
    Konrad
    Dr. Kreutzmann
    Krockert
    Kulawig Langebeck
    Dr. Lauritzen Lautenschlager
    Frau Lauterbach
    Leber
    Lemp
    Lemper Lenders Liedtke Löbbert Lotze
    Maibaum
    Marquardt
    Marx (München)

    Matthes Matthöfer
    Dr. Meinecke (Hamburg) Meinike (Oberhausen) Metzger
    Michels Möhring
    Müller (Mülheim)

    Müller (Nordenham)

    Dr. Müller-Emmert
    Dr. Müthling
    Neemann
    Neumann
    Dr. Nölling
    Offergeld
    Frau Dr. Orth
    Frhr. Ostman von der Leye Pawelczyk
    Peiter Pensky Peters (Norden)

    Porzner Raffert Ravens Dr. Reischl
    Frau Renger
    Rohde Rosenthal
    Roß
    Säckl
    Sander Saxowski
    Dr. Schachtschabel
    Dr. Schäfer (Tübinge)

    Frau Schazenbach
    Scheu
    Dr. Schiller
    Schiller (Bayreuth)

    Frau Schimschok
    Schirmer Schlaga
    Schmidt (Braunschweig) Dr. Schmidt (Gellersen) Schmidt (Hamburg)
    Dr. Schmidt (Krefeld) Schmidt (München) Schmidt (Niederselters) Schmidt (Würgendorf)
    Dr. Schmitt-Vockenhausen Dr. Schmude
    Schoettle
    Schollmeyer
    Schonhofen
    Schulte (Unna)

    Seefeld Seibert Seidel
    Frau Seppi
    Simon
    Dr. Slotta
    Dr. Sperling
    Spillecke
    Staak (Hamburg)

    Frau Strobel
    Strohmayr
    Suck
    Tallert
    Dr. Tamblé
    Frau Dr. Timm
    Tönjes Urbaniak
    Vit
    Walkhoff
    Dr. Weber (Köln)

    Wehner Welslau
    Wende Wendt Westphal
    Dr. Wichert
    Wiefel Wienand
    Wihlelm
    Wischnewski
    Dr. de With
    Wittmann
    Wolf
    Wolfram
    Wrede Würtz Wüster Wuttke Wuwer Zander Zebisch
    Berliner Abgeordnete
    Dr. Arndt (Berlin)

    Bartsch Bühling Heyen Frau Krappe
    Liehr
    Löffler Mattick Dr. Schellenberg
    Frau Schlei
    Dr. Seume
    FDP
    Dr. Achenbach
    Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dorn
    Ertl
    Frau Funcke
    Gallus Geldner Genscher
    Graaff Grüner Helms Kienbaum
    Kirst
    Kleinert Krall
    Frtr. von Kühlmann-Stumm Logemann
    Mertes Mischnick
    Moersch Ollesch Peters (Poppenbüll)

    Scheel
    Schmidt (Kempten) Spitzmüller
    Wurbs
    Wir kommen nunmehr zum Änderungsantrag der Fraktion ,der CDU/CSU zum gleichen § 54 auf Umdruck 185 *). Wünscht einer der Herren Antragsteller das Wort zur Begründung? — Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über Ziffer 2 ab.
    Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag ist abgelehnt.
    Wir kommen damit zur Abstimmung über § 54 in der vorliegenden Fassung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
    Ich rufe die §§ 55 und 56 auf. — Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Angenommen!
    Zu § 57 liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Umdruck 186 Ziffer 2 **) vor. Herr Abgeordneter Dr. Schneider, mir ist mitgeteilt worden, Sie würden dazu etwas sagen. Ist das nicht der Fall? — Dann lasse ich über den Antrag abstimmen.
    Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichens — Gegenprobe! — Enthaltungen? — der Antrag ist abgelehnt.
    Wir stimmen dann über § 57 in der vorliegenden Fassung ab. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — § 57 ist angenommen.
    Ich rufe § 58 auf. — Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Angenommen!
    Zu § 59 liegt ein Änderungsantrag auf Umdruck 176 ***) vor. Wünscht ihn jemand zu begründen?

    (Abg. Niegel: Er ist schon begründet!)

    — Er ist schon von Herrn Schedl begründet worden.
    Keine Wortmeldung? — Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer den Antrag auf Umdruck 176 annehmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag ist abgelehnt.
    Wir stimmen über § 59 in der vorliegenden Fassung ab. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Angenommen.
    Ich rufe die §§ 60, 61, 62 auf. — Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ist so beschlossen.
    Zu § 63 liegt ein Änderungsantrag auf Umdruck 185 vor. Soll der Antrag begründet werden? — Das ist nicht der Fall.
    Wir stimmen über den Änderungsantrag zu § 63 auf Umdruck 185 ****) ab. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag ist abgelehnt.
    Wir stimmen über § 63 in der vorliegenden Fassung ab. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um
    *) Siehe Anlage 13 **) Siehe Anlage 14 ***) Siehe Anlage 16 ****) Siehe Anlage 13
    Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 127, Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Juni 1971 7405
    Vizepräsident Frau Funcke
    das Handzeichen. — Gegenprobe! - Enthaltungen? — Angenommen.
    Ich rufe die §§ 64 bis 83 auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ist angenommen.
    Zu § 84 liegt ein Änderungsantrag auf Umdruck 188 *) vor. Zur Begründung hat Herr Dr. Evers das Wort. .