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    Deutscher Bundestag 87. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 Inhalt: Überweisung des Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes an den Haushaltsausschuß . . 4781 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 4781 A Fragestunde (Drucksache VI/1581) Frage des Abg. Matthöfer (SPD) : Ansicht Gunnar Myrdals betr. Zahlung von Bestechungsgeldern durch Firmen der Industrieländer an Beamte und Politiker in Entwicklungsländern Dr. Eppler, Bundesminister . . 4782 B, C, D Matthöfer (SPD) . . . . . . . 4782 C Werner (CDU/CSU) 4782 D Fragen des Abg. Brandt (Grolsheim) (SPD) : Anpassung der Pfändungsgrenzen an die wirtschaftliche Entwicklung — Berücksichtigung der Ausbildungskosten Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 4783 A Fragen des Abg. Fellermaier (SPD) : Erhöhung der Heizölpreise — laufende Anhebung der Preise durch die Mineralölindustrie Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . 4783 B, C, D, 4784 A Fellermaier (SPD) . . 4783 B, D, 4784 A Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . 4784 A Frage des Abg. Dr. Haack (SPD) : Diskussionen der Schüler mit Politikern im Rahmen des Sozialkundeunterrichts Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 4784 B, C Dr. Haack (SPD) . . . . . . . . 4784 C Fragen des Abg. Meister (CDU/CSU) : Verlegung des Transurane-Instituts nach Ispra Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4784 C, D, 4785 A Meister (CDU/CSU) . . 4784 D, 4785 A II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87, Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 Frage des Abg. Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) : Beschlüsse des vorbereitenden Ausschusses der Kultusministerkonferenz zum Fernstudium im Medienverbund Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär 4785 B, C, D Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) 4785 C, D Frage des Abg. Raffert (SPD) : Vorschläge der Bundesregierung zur Verwirklichung des Fernstudiums im Medienverbund Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 4786 A, B Raffert (SPD) 4786 B Frage des Abg. Zebisch (SPD) : Informationen über das Konzept der Gesamtschule Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär 4786 C Zebisch (SPD) 4786 C Fragen des Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU) : Aufrechterhaltung der Landwirtschaft in den Höhengebieten — Finanzierung eines Bewirtschaftungszuschusses oder Erschwerniszuschlags Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . 4786 D, 4787 B, C, D Dr. Häfele (CDU/CSU) . . . 4787 B, C Susset (CDU/CSU) . . . . . . 4787 D Dr. Früh (CDU/CSU) . . . . . . 4787 D Frage des Abg. Dr. Früh (CDU/CSU) : Erhaltung der Leistungsfähigkeit der deutschen Obst- und Gemüseverwertungsindustrie Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 4788 A, B, C Dr. Früh (CDU/CSU) 4788 B, C Fragen des Abg. Susset (CDU/CSU): Wettbewerbssituation der deutschen Obst- und Gemüseverwertungsindustrie Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 4788 D, 4789 A, B, C, D, 4790 A Susset (CDU/CSU) . . 4788 D, 4789 A, C Rollmann (CDU/CSU) . . 4789 A, 4790 A Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . 4789 C Dr. Früh (CDU/CSU) 4789 D Dr. Häfele (CDU/CSU) 4789 D Fragen der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) : Gesetzentwurf zur Behebung der Notstände bei der sozialen Sicherung der Frauen — Gesamtkonzeption betr. eine eigenständige soziale Sicherung Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 4790 B, D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) 4790 C, D Fragen des Abg. Röhner (CDU/CSU) : Anpassung einer Durchführungsverordnung zum Bundesversorgungsgesetz an die geänderte Besoldungsstruktur im öffentlichen Dienst Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 4791 A, C Röhner (CDU/CSU) . . . . . . 4791 B Fragen des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Förderung der Ausbildung von Flugzeugführern für die private Luftfahrt durch die Bundesanstalt für Arbeit Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4791 C, D, 4792 A Müller (Mülheim) (SPD) 4792 A Fragen des Abg. Horstmeier (CDU/CSU) : Erstattung der Kosten für eine Ersatzkraft nach dem Unterhaltssicherungsgesetz Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 4792 B, C, D Horstmeier (CDU/CSU) . . , 4792 C Fragen des Abg. Maucher (CDU/CSU) : Nichteinberufung von Söhnen von Schwerkriegsbeschädigten und Kriegerwitwen zum Wehrdienst Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . 4792 D, 4793 A, B, C, D Maucher (CDU/CSU) . . . . 4793 B, C, D von Hassel, Präsident . . . . . . 4793 C Fragen der Abg. Frau Dr. Henze (CDU/ CSU) : Rauschmittelmißbrauch in der Bundeswehr Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4793 D, 4794 A, B Frau Dr. Henze (CDU/CSU) . . . . 4794 A Dr. Klepsch (CDU/CSU) 4794 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 III Frage des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Programm und Ablauf der Europäischen Jugenddelegiertenkonferenz in München Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 4794 C, 4395 A, C, D, 4796 A Rollmann (CDU/CSU) . . . . . . 4795 A Dr. Fuchs (CDU/CSU) 4795 C Meister (CDU/CSU) . . . . . 4795 C Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 4795 D Wehner (SPD) . . . . . . . 4795 D Frage des Abg. Varelmann (CDU/CSU) : Betreuung durch die Krankenversicherung bei langanhaltendem Gebrauch von Rauschgiften und Drogen Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 4796 B, C, D Varelmann (CDU/CSU) 4796 C Wahl des Abg. Borm als Mitglied des Europäischen Parlaments . . . . . . . . 4796 D Ausübung des Mandats des Abg. Dr. Starke (Franken) im Europäischen Parlament für die Fraktion der CDU/CSU 4797 A Entwurf eines . . . Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 74 GG — Umweltschutz) (Drucksache VI/ 1298) — Erste Beratung — in Verbindung mit Große Anfrage betr. Umweltschutz (Abg. Dr. Bardens, Dr. Brandt [Pinneberg], Bay, Schmidt [Kempten], Dr. Rutschke, Kleinert, Krall und Fraktionen der SPD, FDP) (Drucksachen W1275, VI/ 1519), mit Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Umweltfragen, insbesondere Maßnahmen zur Lärmbekämpfung, Reinhaltung der Gewässer und der Luft sowie zur Abfallbeseitigung (Drucksache VI/795), mit Entwurf eines Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Umgebung von Flughäfen (SPD, FDP) (Drucksache VI/4 [neu]); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/1489), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/1377) — Zweite und dritte Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Umgebung von Flughäfen (CDU/CSU) (Drucksache VI/7) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/1377) — Zweite Beratung Genscher, Bundesminister . . . . 4797 C Dr. Gruhl (CDU/CSU) 4801 B Dr. Bardens (SPD) 4806 C Dr. Rutschke (FDP) 4810 D Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein (CDU/CSU) . . . 4817 B Bay (SPD) 4820 B Frau Strobel, Bundesminister . . 4822 C Jung (FDP) . . . . . . . . 4824 B Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 4827 B Frau Schimschok (SPD) . . . . . 4829 C Krall (FDP) 4830 C Frau Tübler (CDU/CSU) . . . . 4831 B Konrad (SPD) . . . . . . . . 4832 A Susset (CDU/CSU) 4835 B Dr. Schmidt (Krefeld) (SPD) . . 4837 C Gallus (FDP) . . . . . . . . 4839 D Dr. Giulini (CDU/CSU) . . . . 4841 B Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . 4842 B Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . 4843 B Peters (Norden) (SPD) 4844 A Niegel (CDU/CSU) 4845 D Bremer (CDU/CSU) 4846 B Entwurf eines . . . Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 74 a — Erweiterung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Besoldungsrecht) (Drucksachen VI/ 1009, VI/ 1585) Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . 4815 A Benda (CDU/CSU) 4816 A Entwurf eines Gesetzes über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz) (Drucksache VI/4777) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/1560), Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform (Drucksache VI/ 1550) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Eyrich (CDU/CSU) . . . . . 4847 A Dr. de With (SPD) 4848 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 4849 D Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . 4850 A Jahn, Bundesminister . . . . 4850 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 20. Juni 1956 über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland (Drucksache VI/ 1352) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/ 1583) — Zweite und dritte Beratung . 4852 C IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 Entwurf eines Gesetzes über die Überführung von Anteilsrechten der Bundesrepublik Deutschland an der VIAG und der VEBA AG in die Hand von breiten Bevölkerungsschichten und über die Errichtung einer Aktiengesellschaft für Bundesbeteiligungen (Gesetz zur weiteren sozialen Privatisierung von Bundesunternehmen im Rahmen der Vermögensbildung) (Abg. Dr. Burgbacher, Katzer, Dr. Müller-Hermann und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1434) — Erste Beratung . . . 4852 D Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (Abg. Josten, Hirsch, Schmidt (Kempten), Dr. Kliesing (Honnef), Dr. Schmidt (Krefeld), Mertes u. Gen.) (Drucksache VI/ 1586) — Erste Beratung — Josten (CDU/CSU) 4853 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes (Drucksache VI/ 1493) Erste Beratung — 4853 B Entwurf eines Gesetzes zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften vom 25. Juli 1969 (Drucksache VI/ 1563) — Erste Beratung — 4853 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes (Drucksache VI/ 1568) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesseuchengesetzes (Abg. Dr. Jungmann, Burger und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1562) — Erste Beratung — 4853 C Entwurf eines Gesetzes über Zuwiderhandlungen gegen weinrechtliche Vorschriften der Europäischen Gemeinschaften (SPD, FDP) (Drucksache VI/1593) — Erste Beratung — 4853 C Antrag betr. Vorlage eines Änderungsgesetzes zum Ausbildungsförderungsgesetz (Abg. Rollmann, Burger, Frau Stommel, Josten u. Gen.) (Drucksache VI/ 1532) Rollmann (CDU/CSU) . . . . . . 4853 D Hauck (SPD) 4854 B Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den 8. Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen der EWG-Marktorganisationen auf dem Agrargebiet für die Zeit vom 1. Juli 1968 bis 31. Dezember 1969 (Drucksachen VI/776, VI/1577) . Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 4854 C Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der Sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in Belgien dienstlich verwendet werden (Drucksachen VI/ 1346, VI/ 1531) . . . . . . . 4855 A Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Bericht der Bundesregierung betr. NATO-Truppenstatut und Zusatzvereinbarungen; hier: Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, Kanada und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Durchführung von Manövern und anderen Übungen im Raum Soltau—Lüneburg (Soltau-Lüneburg-Abkommen) vom 3. August 1959 (Drucksachen VI/ 1033, VI/ 1575) . 4855 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung über den Entwurf der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte (Drucksachen VI/ 1395, VI/ 1578) 4855 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Drucksachen VI/ 1360, VI/ 1588) . . . . 4855 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für — eine Richtlinie des Rates über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten des Reisegewerbes — eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten der Übergangsmaßnahmen auf dem Gebiet der selbständigen Tätigkeiten des Reisegewerbes (Drucksachen VI/ 1026, VI/ 1564) 4855 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Rates über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für einige selbständige Tätigkeiten (aus Hauptgruppe 01 bis Hauptgruppe 90 CITI) (Drucksachen VI/ 291, VI/ 1565) 4855 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über den Vorschlag der Kom- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 V mission für eine Richtlinie des Rates über die Harmonisierung der wesentlichen Bestimmungen auf dem Gebiet der Deckung von kurzfristigen Risiken (Politischen Risiken) öffentlicher und privater Käufer (Drucksachen VI/789, VI/1569) 4855 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der Kommission für — eine Verordnung (EWG) des Rates über die Anwendung von Artikel 85 Absatz (3) des Vertrages auf Gruppen von Vereinbarungen, Beschlüssen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen — eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 17 (Drucksachen VI/982, VI/1580) . . . . 4855 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — über die Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 17/70 — Zollkontingente für Fische) — über die Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 16/ 70 — Erhöhung des Zollkontingents für Bananen) (Drucksachen VI/1481, VI/ 1482, VI/ 1579) ........ 4855 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz) (Drucksache VI/1140) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/1612), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/1587) — Zweite und dritte Beratung Dr. Jobst (CDU/CSU) 4856 B Tönjes (SPD) 4857 A Ollesch (FDP) 4857 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Ersten Gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Abg. Köster, Frau Schanzenbach, Krall und Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache VI/1501); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/1611), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI/1582) — Zweite und dritte Beratung . . . . . . . . 4858 A Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes (Drucksache VI/1432); Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache VI/1596), Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 1I/1610) — Zweite und dritte Beratung 4858 B Nächste Sitzung 4858 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . 4859 A Anlage 2 Entschließungsantrag Umdruck 96 (neu) zu Tagesordnungspunkt 3 a, b und c (Drucksachen VI/ 1298, VI/ 1275, VI/ 1519, VI/795) 4859 B Anlagen 3 bis 5 Änderungsanträge Umdrucke 97 bis 99 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Umgebung von Flughäfen (Drucksachen VI/4 [neu], VI/1377) 4859 D Anlage 6 Zusätzliche Schriftliche Antwort auf die Frage des Abg. Härzschel (CDU/CSU) betr. Erhöhung von Einschaltpreisen für Fernsehwerbespots 4861 A Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Meister (CDU/CSU) betr. die Frage des rückläufigen Bevölkerungswachstums im Zusammenhang mit einer gesicherten Altersversorgung . . . . 4861 B Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Jung (FDP) betr. Lärmdämpfung bei Prüfläufen auf dem Flugplatz Zweibrücken . . . . . . . . 4861 D Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Jung (FDP) betr. Erlaß des Verteidigungsministeriums über Haar- und Barttracht der Soldaten . . . 4862 A Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Abelein (CDU/CSU) betr. Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Landschaftspflege . . . . . . . 4862 B Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. von Alten-Nordheim VI Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 (CDU/CSU) betr. Subventionierung der Trinkmilch in Frankreich — Unzulässigkeit nach der EWG-Marktordnung . . . 4862 C Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) betr. Export von Hähnchen in die UdSSR . . 4862 D Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Pieroth (CDU/CSU) betr. Entscheidungen der Sozialgerichte zuungunsten des Geschädigten bei Ungewißheit über den ursächlichen Zusammenhang zwischen Unfall und Krankheit . . 4863 A Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Peiter (SPD) betr. Prüfungsverfahren bei Honorarforderungen der Ärzte für Mitglieder von Pflicht- und Ersatzkassen 4863 B Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dröscher (SPD) betr. Ausdehnung der Witwenversorgung im Rahmen der Kriegsopfergesetzgebung . . . 4863 D Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) betr. Wehrdienst der einzigen Söhne von Schwerkriegsbeschädigten mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 100 % . . . . . 4864 A Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dröscher (SPD) betr. laufbahnrechtliche Benachteiligung von jungen Beamten bei längerem Wehrdienst 4864 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 4781 87. Sitzung Bonn, den 16. Dezember 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich von Alten-Nordheim 18. 12. Dr. Artzinger * 18. 12. Barche 15. 1. 1971 Dr. Barzel 18. 12. Dr. Becker (Mönchengladbach) 18. 12. Dr. Birrenbach 16. 12. Börner 16. 12. Dasch 18. 12. Dröscher * 17. 12. Eckerland 18. 12. Dr. Furler * 16. 12. Dr. Götz 31. 12. Dr. Hein 31. 12. Dr. Hermesdorf (Sehleiden) ** 17. 12. Frau Herklotz ** 17. 12. Heyen 31. 12. Dr. Jungmann 31. 1. 1971 Klinker * 17. 12. Dr. Koch* 16. 12. Kriedemann* 18. 12. Lücker (München) * 16. 12. Müller (Aachen-Land) * 17. 12. Frau Dr. Orth * 17. 12. Pöhler ** 18. 12. Preiss 16. 12. Rasner 18. 12. Richarts * 17. 12. Riedel (Frankfurt) * 18. 12. Dr. Rinderspacher ** 17. 12. Roser ** 17. 12. Russe 18. 12. Schirmer 16. 12. Dr. Schröder (Düsseldorf) 18. 12. Steiner 18. 12. Dr. Wörner 18. 12. Frau Dr. Wolf 18. 12. Zoglmann 16. 12. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlage 2 Umdruck 96 (neu) Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zu Tagesordnungspunkt 3 a), b) und c) - Drucksachen VI/ 1298, VI/1275, VI/ 1519, VI/795 -. Der Bundestag wolle beschließen: Die Fraktionen des Deutschen Bundestages haben mit großer Besorgnis von dem Beschluß der Niederländischen Regierung und des Parlaments der Provinz Groningen Kenntnis erhalten, das Abwasserproblem im Nordosten der Niederlande durch den Bau einer Druckleitung zu lösen, die ungeklärte InAnlagen zum Stenographischen Bericht dustrieabwässer in großer Menge in die Emsmündung leiten soll. Von einer Verwirklichung dieses Projekts sind mit Sicherheit nachhaltige Schädigungen in den deutschen Wattengebieten und vor allem an den vom Fremdenverkehr genutzten Küsten und Stränden Ostfrieslands zu erwarten. Gleichfalls sind sehr negative Einflüsse auf die wichtigen Bereiche der Küstenfischerei und des Küstenschutzes zu erwarten, die außerordentliche zusätzliche finanzielle Belastungen bedingen. Die Bundesregierung hat deshalb mit den Niederlanden verhandelt. Die Niederlande waren bei diesen Kontakten von ihrem einseitigen und von der Bundesregierung nachdrücklich bestrittenen Standpunkt hinsichtlich der Nutzung der Selbstreinigungskapazität der Emsmündung nicht abzubringen. Die jüngste Debatte zu diesem Gegenstand im niederländischen Parlament am 2. und 3. Dezember 1970 ließ die Entschlossenheit der niederländischen Regierung erkennen, das Projekt so schnell wie möglich zu verwirklichen, ohne dabei die Vorbehalte der Bundesregierung in Rechnung zu stellen und ohne die Ergebnisse laufender wissenschaftlicher Untersuchungen abwarten zu wollen, die allein hinreichend sichere Kriterien zur Beurteilung des Vorhabens zu liefern vermögen. Diese Art der übereilten Behandlung einer derartig bedeutsamen Frage löst Befremden aus. Das gilt um so mehr, wenn man beachtet, daß anstehende Probleme nur unter beiderseitigem Einverständnis der betroffenen Staaten gelöst werden sollten. Um von dem zunächst betroffenen Teil der deutschen Nordseeküste den zu erwartenden Schaden abzuwenden, bittet der Bundestag die Bundesregierung, jede praktische Möglichkeit des rechtlichen und politischen Einspruches gegen das Vorhaben auszuschöpfen. Insbesondere sollte die Bundesregierung bemüht sein, mit diplomatischen Mitteln auf eine Revidierung des niederländischen Standpunktes zu dringen. Gleichzeitig sollte sie umgehend klären lassen, welche Handhaben ihr der Ems-Dollart-Vertrag und andere vertragliche Regelungen zur Verhinderung des niederländischen Vorhabens bieten. Bonn, den 16. Dezember 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 97 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Umgebung von Flughäfen - Drucksachen VI/4 (neu), VI/1377 -. Der Bundestag wolle beschließen: 4860 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 § 14 Nr. 5 wird wie folgt geändert: 1. In § 32 a Abs. 1 erhält Satz 2 folgende Fassung: „Dem Ausschuß sollen Vertreter der Wissenschaft, der Technik, der Flugplatzhalter, der Fluggesellschaften, der kommunalen Spitzenverbände, der Vereinigungen gegen Lärm, der Kommission nach § 32 b, der Luftfahrtbehörden, der für den Immissionschutz zuständigen obersten Landesbehörden, der obersten Landesplanungsbehörden und der Organisationen der Grundeigentümer angehören." 2. In § 32 b Abs. 4 erhält Satz 1 folgende Fassung: „(4) Der Kommission sollen angehören: Vertreter der vom Fluglärm in der Umgebung des Flugplatzes betroffenen Gemeinden, Vertreter der Bundesvereinigung gegen Fluglärm, Vertreter der Luftfahrzeughalter, Vertreter der für die Flugverkehrskontrolle zuständigen Behörde, Vertreter des Flugzeughalters, Vertreter der für den Immisisonsschutz zuständigen obersten Landesbehörde, Vertreter der obersten Landesplanungsbehörde, Vertreter der Organisationen der Grundeigentümer." Bonn, den 15 Dezember 1970 Dr. Stoltenberg, Stücklen und Fraktion Anlage 4 Umdruck 99 Änderungsantrag der Abgeordneten Bremer, Frau Tübler, von Bockelberg und Genossen zum Entschließungsantrag des Innenausschusses zu dem von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Schutze gegen Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen — Drucksachen VI/4 (neu), VI/1377 — Der Entschließungsantrag des Innenausschusses — Drucksache VI/1377 — wird wie folgt geändert: Hinter Nummer 3 Buchstabe a wird folgender neuer Buchstabe b eingefügt: „b) zu prüfen, ob und inwieweit der Schutz vor Fluglärm in der Umgebung neu anzulegender Flughäfen durch rechtliche, planerische und finanzielle Maßnahmen verbessert werden kann,". Buchstabe b wird Buchstabe c. Bonn, den 15. Dezember 1970 Bremer Frau Tübler von Bockelberg Adorno Baier Bittelmann Erpenbeck Dr. Evers Dr. Eyrich Dr. Hammans Hein (Salzgitter-Lebenstedt) Frau Dr. Henze Horstmeier Dr. Huys Köster Maucher Dr. Prassler Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein Dr. Schneider (Nürnberg) Schröder (Sellstedt) Schröder (Wilhelminenhof) Dr. Siemer Dr. Stark (Nürtingen) Storm Susset Tobaben Dr. Wörner Anlage 5 Umdruck 98 Änderungsantrag des Abgeordneten Matthöfer zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Umgebung von Flughäfen — Drucksachen VI/4 (neu), VI/1377 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 14 Nr. 5 wird wie folgt geändert: 1. In § 32 a Abs. 1 erhält Satz 2 folgende Fassung: „Dem Ausschuß sollen Vertreter der Wissenschaft, der Technik, der Flugplatzhalter, der Fluggesellschaften, der kommunalen Spitzenverbände, der Vereinigungen gegen Lärm, der Kommission nach § 32 b, der Luftfahrtbehörden, der für den Immissionsschutz zuständigen obersten Landesbehörden, der obersten Landesplanungsbehörden und Vertreter organisierter Bevölkerungsgruppen aus der Umgebung der Flugplätze angehören." 2. In § 32 b Abs. 4 erhält Satz 1 folgende Fassung: „ (4) Der Kommission sollen angehören: Vertreter der vom Fluglärm in der Umgebung des Flugplatzes betroffenen Gemeinden, Vertreter der Bundesvereinigung gegen Fluglärm, Vertreter der Luftfahrzeughalter, Vertreter der für die Flugverkehrskontrolle zuständigen Behörde, Vertreter des Flugzeughalters, Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 4861 Vertreter der für den Immissionsschutz zuständigen obersten Landesbehörde, Vertreter der obersten Landesplanungsbehörde, Vertreter organisierter Bevölkerungsgruppen aus der Umgebung Ides Flugplatzes." Bonn, den 16. Dezember 1970 Matthöfer Anlage 6 Zusätzliche Schriftliche Antwort ,des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 14. Dezember 1970 auf die Frage des Abgeordneten Härzschel (CDU/CSU) *) Mit den Schreiben vom 15. Oktober und 6. November hatte ich Ihnen in Beantwortung Ihrer Fragen das Ergebnis meiner Feststellungen zu der Erhöhung von Einschaltpreisen für Fernsehwerbespots einschließlich der hierfür gegebenen Begründungen mitgeteilt und darauf hingewiesen, daß das Bundeskartellamt in die Prüfung eingeschaltet war. Die Frage eventueller Auswirkungen dieser Erhöhungen auf die Verbraucher war von Ihnen bislang in dieser Form nicht gestellt worden. Hierauf möchte ich Ihnen folgendes antworten: Fernsehspots gehören wegen ihrer Reichweite zu den — absolut betrachtet — aufwendigsten Werbemitteln. Im Fernsehen wird deshalb hauptsächlich für Markenartikel geworben. Die Preise für Markenartikel hängen jedoch von einer Vielzahl anderer Faktoren, nicht zuletzt von der allgemeinen Marktsituation, ab. Im übrigen setzen die Unternehmen, die sich dieser Werbung bedienen, ihre Werbeetats in der Regel nicht unmittelbar, sondern über Werbeagenturen ein, wobei die Aufteilung der Etats auf die einzelnen Werbeträger von Jahr zu Jahr erheblichen Schwankungen unterliegt. Erfahrungsgemäß richtet sich die Höhe der Werbeetats nach verschiedenen Bestimmungsgrößen, wie Vorjahresumsatz und Marketing-Konzept. Es ist somit nicht ohne weiteres zu unterstellen, daß die Unternehmen ihre Werbeetats auf Grund der angekündigten Preiserhöhungen für Fernsehspots vergrößern und etwaige Mehraufwendungen auf die Letztverbraucher abwälzen werden. Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß die Mehreinnahmen aus den Preiserhöhungen zur Dekkung ,des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten beitragen und Idamit allen Rundfunkteilnehmern, die insoweit ebenfalls Verbraucher sind, zugute kommen. *) Siehe 78. Sitzung Seite 4453 D Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 9. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Meister (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1525 Frage A 33) : Hält es die Bundesregierung nicht auch lur geboten, die Frage des rückläufigen Bevölkerungswachstums einmal im Zusammenhang einer gesicherten Altersversorgung durch die Versicherungsanstalten zu sehen und frühzeitig Folgerungen zu ziehen? Die Bundesregierung beobachtet im Zusammenhang mit der finanziellen Sicherung der gesetzlichen Rentenversicherung sehr sorgfältig die Entwicklung der Bevölkerungszahl. Sie ist hierzu insofern schon nach dem Gesetz verpflichtet, als sie jährlich den gesetzgebenden Körperschaften Vorausberechnungen über die Einnahmen, die Ausgaben und das Vermögen der gesetzlichen Rentenversicherung für die künftigen 15 Kalenderjahre vorzulegen hat. Bei diesen Vorausberechnungen findet die Entwicklung der Bevölkerungszahl nach dem jeweils neuesten Stand ihren Niederschlag in den Annahmen, die der Ermittlung der Anzahl der künftigen Beitragszahler und Rentner zugrunde zu legen sind. Wegen der besonderen Bedeutung der Entwicklung der Bevölkerungszahl für die gesetzliche Rentenversicherung werden im übrigen im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung schon seit einiger Zeit die Auswirkungen des erstmals 1969 zu beobachtenden Geburtenrückgangs auf die gesetzliche Rentenversicherung noch über den Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Vorausberechnungen hinaus untersucht. Nach Abschluß dieser Untersuchungen wird die Bundesregierung sorgfältig prüfen, ob sich der Trend fortsetzt und welche Folgerungen daraus für den Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung gegebenenfalls zu ziehen sein werden. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Birckholtz vom 11. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache VI/ 1525 Frage A 34) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die für den Flugplatz Zweibrücken-Rimschweiler vorgesehenen stationären Lärmschutzmaßnahmen früher als in dem vom Bundesminister der Verteidigung ursprünglich vorgesehenen Zeitraum durchzuführen? Auf eine ähnliche Anfrage, die Sie im September dieses Jahres stellten, konnte ich eine erste Maßnahme zur Lärmdämpfung bei Prüfläufen auf dem Flugplatz Zweibrücken für Ende 1972 und eine zweite Maßnahme für Ende 1973 bzw. Anfang 1974 in Aussicht stellen. Das Hauptquartier der amerikanischen Luftstreitkräfte in Europa (HQ USAFE), das im. wesentlichen die notwendigen Baumaßnahmen durchzuführen hat, teilte aber inzwischen mit, daß die erste Maßnahme bereits Anfang 1972 und die zweite Anfang 1973 abgeschlossen werden kann. Im einzelnen handelt es sich um eine Lärmschutzkabine für Prüfläufe ausgebauter Triebwerke und um stationäre Lärmdämpfer für Düsenflugzeuge. Nach Ansicht der Bundesregierung ist die Zeitplanung der Amerikaner nunmehr so knapp bemes- 4862 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 sen, daß eine weitere Beschleunigung nicht mehr möglich ist. Wir hoffen, daß die US-Streitkräfte in der Lage sein werden, die Termine zu halten. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Birckholtz vom 11. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache VI/ 1525 Frage A 35) : Beabsichtigt die Bundesregierung, den „Haar- und Barterlaß" für den Bereich der Bundeswehr in Form einer für Soldaten und Vorgesetzte in gleicher Weise allgemein verständlichen, klaren Richtlinie — ähnlich wie im Bereich des Bundesministers des Innern — zu konkretisieren? Der maßgebende Erlaß des Verteidigungsministeriums über Haar- und Barttracht der Soldaten vom 18. April 1967 wird z. Z. mit dem Ziel überprüft, eine für Soldaten und Vorgesetzte gleichermaßen befriedigende Lösung zu erreichen. Ein Ergebnis ist in Kürze zu erwarten. Vom BMI sind bisher nur Einzelentscheidungen zu Eingaben von Polizeivollzugsbeamten im BGS hinsichtlich der Haar- und Barttracht getroffen worden. Die Grenzschutzkommandos wurden über die Auffassung des Ministeriums unterrichtet. Der aufgrund verschiedener Zeitungsmeldungen aufgekommene Eindruck, es handele sich hierbei um einen generellen „Haar- und Barterlaß" des BMI, ist nicht richtig. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 16. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache VI/1581 Fragen A 41 und 42) : Führt die als Folge des neuen Agrarförderungsprogramms der Bundesregierung zu erwartende Reduzierung der landwirtschaftlichen Betriebe zu einer ernsthaften Gefährdung der Landschaftspflege? Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zur Aufrechterhaltung der Landschaftspflege zu ergreifen? Das einzelbetriebliche Förderungs- und soziale Ergänzungsprogramm für die Land- und Forstwirtschaft hat nicht eine Reduzierung der landwirtschaftlichen Betriebe zur Folge. Die Reduzierung der landwirtschaftlichen Betriebe ist vielmehr eine Folge des Strukturwandels. Die Anpassung an diesen Strukturwandel soll durch die Maßnahmen des Förderungsprogramms leichter gemacht werden und seiner sozialen Härten entkleidet werden. Die Inanspruchnahme der Sozialmaßnahmen setzt den Verkauf, die Verpachtung die absolut Vorrang haben soll — oder die Aufforstung voraus, so daß freiwerdendes Land in jedem Fall verwendet werden muß. Die Bundesregierung ist sich darüber klar, daß die Landwirtschaft in bestimmten Regionen auf Grund ihrer spezifischen strukturellen Zusammensetzung nicht ohne weiteres in der Lage ist und sein wird, die zur Landschaftspflege notwendigen Maßnahmen durchzuführen. Im Rahmen des zu erstellenden Umweltschutzprogramms wird z. Z. geprüft, welche Maßnahmen für die Landschaftspflege notwendig sind. Bund und Länder werden Maßnahmen ergreifen müssen, damit es nicht zu einer Gefährdung der Landschaftspflege kommt. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 16. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten von Alten-Nordheim (CDU/CSU) (Drucksache VI/1581 Fragen A 43 und 44) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Subventionierung der Trinkmilch in Frankreich — besonders die jetzt gerade erfolgte weitere Erhöhung des Subventionssatzes — mit Artikel 24 der EWG-Marktordnung für Milch und Milcherzeugnisse — VO 804/68 — in Einklang steht? Ist die Bundesregierung bereit, dieses nicht EWG-konforme Verhalten zu tolerieren? Die französische Regierung gewährt sei dem 12. Oktober 1970, wie in den Monaten April bis Juni d. J., eine Beihilfe von 2 Franken je 100 Liter Konsummilch. Die Beihilfe wurde Anfang Dezember auf 2,8 Franken erhöht. Die französische Regierung begründet diese Maßnahmen mit preis- und lohnpolitischen Gesichtspunkten angesichts der nach der Franken-Abwertung notwendigen schrittweisen Anhebung des Interventionspreisniveaus in Frankreich an das der Gemeinschaft. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Maßnahmen gegen die Vorschriften über die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse verstoßen. Der gleichen Ansicht ist die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, die gegen Frankreich wegen Verstoßes gegen Artikel 24 der VO EWG Nr. 804/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse ein Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 169 des EWG-Vertrages eingeleitet hat. Die Bundesregierung hat bereits am 26. Mai 1970 im Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften gegen das Vorgehen der französischen Regierung protestiert. Gegen die jüngsten Maßnahmen hat sie in den zuständigen Gremien in Brüssel ebenfalls Einwände erhoben. Sie wird das von der Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren aufmerksam verfolgen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 16. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache VI/1581 Frage A 48) : Trifft es zu, daß die UdSSR kein Interesse an deutschen Hähnchen zeigte, sondern 35 000 t Hähnchen in den Niederlanden aufgekauft hat? Zwischen den zuständigen Stellen der UdSSR und Geflügelschlachtereien in der Gemeinschaft wird Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 4863 schon seit längerem über Hähnchenlieferungen verhandelt. Inzwischen konnten niederländische Schlachtereien einen Abschluß über 17 000 t zustande bringen. Dem Verfahren nach sollen auch französische Schlachtereien einen Kontrakt abgeschlossen haben. Soweit bekannt, sind noch Verhandlungen bezüglich weiterer Lieferungen im Gange. Unabhängig davon, aus welchen Ländern der Gemeinschaft letztlich das Geflügel geliefert werden wird, dürften diese Exporte zu einer Entlastung des Schlachtgeflügelmarktes in der Gemeinschaft beitragen. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatsekretärs Rohde vom 16. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache VI/1581 Frage A 54) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß viele Klagen von den Sozialgerichten nur deshalb als unbegründet abgewiesen werden müssen, weil die Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Arbeitsunfall und Krankheit nach dem derzeitigen Stand der medizinischen Wissenschaft nicht klär beantwortet oder verneint werden kann, aber der Zweifel zuungunsten des Geschädigten verwertet wird, und ist die Bundesregierung bereit, im Sozialrecht eine Bestimmung aufzunehmen, nach der bei Bestehen von medizinischer Ungewißheit über den ursächlichen Zusammenhang zwischen Unfall und Krankheit zugunsten des Geschädigten nach dem Grundsatz „in dubio pro aegroto" entschieden werden muß? In Einzelfällen kann es vorkommen, daß sich die Frage, ob eine bei einem Verletzten festgestellte Krankheit Folge seines Arbeitsunfalls ist, eindeutig weder mit Ja noch mit Nein beantworten läßt. In solchen Fällen genügt es nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen, daß der ursächliche Zusammenhang mit dem Arbeitsunfall wahrscheinlich ist oder — bei mehreren wahrscheinlichen Ursachen — daß der Arbeitsunfall eine wesentliche Teilursache der Krankheit ist. Wenn ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Arbeitsunfall und Krankheit auch in diesem abgemilderten Sinn nicht festzustellen ist, können nach geltendem Recht Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung nicht gewährt werden. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wieviel Klagen von den Sozialgerichten aus diesem Grunde abgewiesen werden. Es gibt darüber keine Statistiken, aber zweifelsohne kennt die Praxis solche Fälle. Die Bundesregierung wird im Rahmen einer beabsichtigten Novellierung des Unfallversicherungsrechts prüfen, ob eine Bestimmung im Sinne Ihres Vorschlags notwendig ist und wie sie gefaßt werden müßte. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 16. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache VI/1581 Frage A 57): Welcher Auffassung ist die Bundesregierung hinsichtlich der Prüfungsverfahren bei Honorarforderungen der Ärzte für Mitglieder von Pflicht- und Ersatzkassen und der sich daraus ergebenden finanziellen Konsequenzen für die Ärzte? Grundlegender Maßstab für das von Ihnen, Herr Kollege, angesprochene Prüfungsverfahren ist der in der Reichsversicherungsordnung verankerte Grundsatz, daß im Rahmen der ärztlichen Versorgung alles getan werden soll, was zur Heilung oder Linderung nach den Regeln der ärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig ist, das Maß des zur Erzielung des Heilerfolgs Notwendigen aber nicht überschritten werden darf. Dieser Grundsatz, der in Richlinien der Bundesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen näher beschrieben ist, prägt das Leistungsverhältnis zwischen Krankenhasse und Versicherten und gilt für die Behandlungs- und Verordnungsweise der Kassenärzte. Die Prüfung obliegt den bei den Kassenärztlichen Vereinigungen eingerichteten Prüfungsausschüssen. Ihr Verfahren wird durch bestimmte, von der Rechtsprechung entwickelte Prüfungsgrundsätze geleitet, die sowohl Praktikabilität wie auch eine ausreichende Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles gewährleisten sollen. Finanzielle Auswirkungen für den Arzt können sich ergeben, wenn bei Verstößen Honorarkürzungen oder Regresse festgesetzt werden. Gegen solche Entscheidungen kann der Arzt einen Beschwerdeausschuß anrufen, dessen Entscheidungen wiederum vor den Sozialgerichten anfechtbar sind. Das geltende Recht dient einem sachgerechten Interessenausgleich zwischen der Versichertengemeinschaft insgesamt, dem einzelnen Versicherten und dem Arzt. Die Erfahrungen, die damit in der Praxis gemacht worden sind, werden sicherlich auch von der Sachverständigenkommission zur Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung bei ihren Beratungen über die kassenärztliche Versorgung berücksichtigt werden. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 16. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dröscher (SPD) (Drucksache VI/1581 Frage A 58) : Welche Gründe bewegen die Bundesregierung, die Kriegsopfergesetzgebung im Fall der Witwenversorgung nicht auch auf den Personenkreis auszudehnen, der allein durch die Tatsache, daß die Kriegsopfer nicht als gefallen, sondern als vermißt gemeldet worden waren, von der ansonsten möglichen Stahlhelmtrauung und der damit verbundenen Witwenversorgung nach den jetzigen Richtlinien und überwiegend auch nach den jetzigen höchstrichterlichen Urteilen ausgeschlossen sind? Das Kriegsopferrecht kennt ebenso wie das gesamte übrige soziale Leistungsrecht und das Beamtenrecht keine Leistungen an hinterbliebene Verlobte. Eine Leistungspflicht der öffentlichen Hand besteht allgemein nur gegenüber der hinterbliebenen Ehefrau. Unter diesen Voraussetzungen wäre es rechtspolitisch schwerlich vertretbar, eine Ausnahmeregelung nur für das Kriegsopferrecht einzuführen, zumal die Rechtsordnung dem Verlöbnis allgemein 4864 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 nur eine sehr begrenzte, den Rechtsfolgen der Ehe nicht vergleichbare Rechtswirkung beimißt. Es trifft zu, daß im letzten Krieg die sog. nachträgliche Eheschließung nur mit einem Gefallenen, nicht aber mit einem Kriegsvermißten möglich war. Mit Bundesgesetz vom 29. März 1951 wurde diesen — seinerzeit allein durch Erlaß geregelten — Eheschließungen Rechtswirksamkeit hinsichtlich des Witwenrentenanspruchs nach dem Bundesversorgungsgesetz verliehen. Im Ergebnis sind damit heute die Verlobten von Gefallenen — soweit sie von der Möglichkeit nachträglicher Eheschließung Gebrauch gemacht haben —, nicht aber die Verlobten von Kriegsvermißten den Kriegerwitwen versorgungsrechtlich gleichgestellt. Soweit diese Rechtslage bei Verlobten von Kriegsvermißten im Einzelfall zu besonderen Härten führt, wird hier wie allgemein im Rahmen der sog. Brautversorgung die Witwenversorgung als Härteausgleich gewährt. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 16. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/ CSU) (Drucksache VI/ 1581 Fragen A 59 und 60) : Hält die Bundesregierung eine Gleichbehandlung wehrpflichtiger einziger Söhne gefallener Väter mit wehrpflichtigen einzigen Söhnen von 100%ig kriegsbeschädigten Vätern bei der Befreiung vom Wehrdienst für gerechtfertigt? Beabsichtigt die Bundesregierung, die Befreiungsmöglichkeit des § 11 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes entsprechend zu erweitern? Eine Gleichbehandlung wehrpflichtiger einziger Söhne von Schwerkriegsbeschädigten mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 100 % mit den wehrpflichtigen einzigen Söhnen gefallener Väter bei der Befreiung vom Wehrdienst ist nach ,der derzeitigen Rechtslage nicht möglich. Die entsprechende gesetzliche Regelung — § 11 Abs. 2 Nr. 2 des Wehrpflichtgesetzes — setzt voraus, daß mindestens ein Elternteil des Wehrpflichtigen an Kriegsfolgen oder infolge nationalsozialistischer Verfolgungsmaßnahmen verstorben ist. Die Bundesregierung hält eine Gleichbehandlung dieser beiden Gruppen von Wehrpflichtigen auch nicht für gerechtfertigt. Es ist ein wesentlicher Unterschied, ob der Familienvater gefallen ist oder ob er, wenn auch schwerkriegsbeschädigt, noch lebt und das Familienleben mitgestalten und bei der Erziehung der Kinder mitwirken kann. Im übrigen ist die Befreiung der einzigen Söhne vom Wehrdienst zur Wahrung der Interessen der Schwerkriegsbeschädigten auch nicht erforderlich. In den Fällen, in denen der Vater hilfsbedürftig und auf die Unterstützung durch seinen Sohn angewiesen ist, kann durch eine Zurückstellung vom Wehrdienst geholfen werden. Dabei wird die persönliche Hilfsbedürftigkeit eines Schwerkriegsbeschädigten bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mehr als 80 % von den Wehrersatzbehörden ohne Prüfung unterstellt. Die Bundesregierung beabsichtigt daher nicht, dem Deutschen Bundestag eine Erweiterung des gesetzlichen Befreiungstatbestandes des § 11 Abs. 2 Nr. 2 des Wehrpflichtgesetzes vorzuschlagen. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 16. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dröscher (SPD) (Drucksache VI/ 1581 Frage A 67) : Hält es die Bundesregierung für richtig, daß junge Beamte die ihre Wehrdienstpflicht als Z-2-Soldaten freiwillig und länger als notwendig erfüllen, durch die laufbahnrechtlichen Bestimmungen benachteiligt werden, weil der § 9 Abs. 7 Satz 4 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 des Arbeitsplatzschutzgesetzes in der Fassung vom 21. Mai 1968 die Anstellung zum Beamten auch schon vor Beendigung der Probezeit zu dem Zeitpunkt zuläßt, der durch die Wehrdienstverzögerung gegeben ist, aber laut Runderlaß der Innenminister vom 22. März 1968/1.33 diese Bestimmung des Arbeitsplatzschutzgesetzes auf solche jungen Beamten keine Anwendung findet, die als Z-2-Soldaten ihren Wehrdienst abgeleistet haben? Ich freue mich Ihnen mitteilen zu können, daß das Anliegen Ihrer Frage durch eine Gesetzesvorlage der Bundesregierung, und zwar durch das 5. Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes bereits geregelt worden ist. Das Plenum des Bundestages hat diesen Gesetzentwurf am 11. November 1970 in 2. und 3. Lesung verabschiedet; der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf am 4. Dezember 1970 im 2. Durchgang zugestimmt. Das Gesetz wird in nächster Zeit im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans-Dietrich Genscher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Begründung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes, mit dem die Kompetenz des Bundesgesetzgebers für Vollregelungen in den wichtigen Bereichen des Umweltschutzes vorgeschlagen wird, erfordert einige grundsätzliche Bemerkungen zu diesen jeden Bürger betreffenden und oft sehr belastenden Fragen. Das Hohe Haus würde einen Fehler machen, wenn diese Verfassungsänderung losgelöst vom Hintergrund der Gesamtproblematik des Umweltschutzes diskutiert und wenn sie gleichsam nur als eine Frage funktionaler Machtverteilung zwischen Bund und Ländern behandelt würde.
    Meine Damen und Herren, zu den Lebens- und Existenzfragen der gesamten Menschheit wie Friedenssicherung und Ernährung ist im letzten Drittel dieses Jahrhunderts der Umweltschutz getreten. Der Umweltschutz ist zu einer gesellschaftspolitischen Aufgabe ersten Ranges geworden. Die Bundesregierung ist weit davon entfernt, einer Umwelthysterie das Wort zu reden. Die Folgen wären nur Resignation und Fatalismus. Die Gefahren, die uns drohen, sind ernst, aber die Menschheitsgeschichte lehrt uns, daß menschlicher Verstand und Tatkraft auch mit scheinbar unlösbaren Aufgaben fertig geworden sind.
    Das Grundgesetz kennt das Wort „Umweltschutz" noch nicht. Im Grundrechtskatalog fehlt ein Menschenrecht auf unschädliche Umwelt. Dennoch ist der Schutz der Umwelt des Menschen eine Pflicht aller staatlichen Gewalt, die ihr mit den Grundentscheidungen unserer Verfassung aufgegeben ist. Nichts Geringeres als die Würde des Menschen wird durch die Zerstörung und Schädigung seiner Umwelt angetastet. Die Menschenwürde ist getroffen, wenn der Mensch zum wehrlosen Objekt seiner Umwelt wird.
    Zum menschenwürdigen Dasein gehört, daß der Mensch frei atmen kann, ohne befürchten zu müssen, mit jedem Atemzug schädliche Stoffe aufzunehmen. Zum menschenwürdigen Dasein gehört, daß der Mensch Wasser trinken kann und daß er sich mit sauberem Wasser waschen kann. Und es gehört dazu, daß er ein Recht auf von Motoren- und Maschinenlärm nicht gestörten Schlaf hat.
    Dieses Recht auf menschenwürdiges Dasein zu schützen ist Aufgabe aller staatlichen Gewalt. Das sagt sich leichter, als es in der Praxis zu verwirklichen ist. Verwaltungsbehörden und Gerichte werden weit mehr als bisher darauf achten müssen, daß bei der tagtäglichen Abwägung der Interessen derartige geschriebene oder ungeschriebene Rechte des einzelnen Menschen auf unschädliche Umwelt nicht verletzt werden. Das Recht auf ungestörten Schlaf ist genauso schätzenswert wie das auf Eigentum oder auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Das Recht auf reine Luft ist schon deshalb so schutzwürdig, weil
    4798 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970
    Bundesminister Genscher
    der Mensch den Gefahren der Luftverunreinigung nicht ausweichen kann.
    Umweltschutz kann in Anbetracht dieser Bedrohung nicht mehr rein defensiv, sozusagen polizeilich betrieben werden. Wir dürfen nicht warten, bis Schäden auftreten, und erst dann nach Abhilfe suchen. Die Zeit verlangt vorbeugenden Schutz auf Grund weitsichtiger Planung und darauf beruhender Forschung und Entwicklung. Umweltschäden sind Folgen von Produktionsprozessen und Konsumverhalten. Umweltfreundlichen Produkten oder Verfahren müssen Chancen gegeben werden, sich im Wettbewerb gegenüber den umweltfeindlichen Produkten durchzusetzen. Der Verbraucher muß als bester Verbündeter des Umweltschutzes gewonnen werden.
    In der Ihnen vorliegenden Antwort auf die Große Anfrage weist die Bundesregierung auf die Notwendigkeit hin, die qualitativen Aspekte menschlichen Lebens gegenüber den quantitativen Aspekten des wirtschaftlichen Wachstums nicht zu übersehen. Das verlangt eine Neuorientierung der gesellschaftspolitischen Zielvorstellungen aller gesellschaftlichen Kräfte. Es wäre aber falsch, aus dieser Aussage den Schluß zu ziehen, daß Maßnahmen des Umweltschutzes stets auf Kosten des Wirtschaftswachstums gehen müssen. Zwar werden in den kommenden Jahrzehnten den einzelnen Bürgern und auch der gesamten Volkswirtschaft für Aufgaben des Umweltschutzes weit höhere Lasten aufgebürdet werden müssen, als sie heute schon getragen werden, aber wir haben auf diesem Gebiet lange Zeit über unsere Verhältnisse gelebt und müssen das heute teuer bezahlen. Wirtschafts- und unternehmenspolitische Entscheidungen werden in Zukunft weit mehr daran gemessen werden, welche schädlichen Folgen das angestrebte Ziel, das neue Verfahren oder Produkt für den Zustand unserer Umwelt hat. Wachstum, Produktivität und Umweltschutz sind keine gegensätzlichen Zielvorstellungen. Sie bedingen und ergänzen einander vielmehr. Wir müssen diese Lasten aufbringen für Maßnahmen, ohne die ein wirtschaftliches Wachstum langfristig nicht möglich ist. Es handelt sich dabei um ebenso notwendige Ausgaben für Infrastruktur, wie es die für Bildung und Straßenbau sind. In Zukunft wird es ein Unternehmen schwer haben, Mitarbeiter zu finden, wenn es ihnen nicht saubere Luft, lärmfreie Wohnungen und leicht erreichbare Erholungslandschaften bieten kann. Hinzu kommen die Lasten, die die Volkswirtschaft durch umweltbedingte Krankheiten zu tragen hat.
    Wir dürfen vor allen Dingen nicht übersehen, daß die Zukunftsaufgabe Umweltschutz für ein der Zeit aufgeschlossenes Unternehmertum vielfache Chancen bietet. Bei zahlreichen Herstellungsverfahren wurde schon jetzt aus der Not eine Tugend gemacht. Es wurden Verfahren entwickelt, die nicht nur die Umweltbelastung verringern, sondern die wegen des damit verbundenen Gewinns an Rohstoffen und Energie wesentlich rentabler sind als die bisher üblichen sogenannten schmutzigen Verfahren. Der weltweite Markt für saubere Produkte und Verfahren wird ständig wachsen.
    Ich wiederhole, meine Damen und Herren, nicht nur die Produktion ist umweltrelevant, es ist eben-sosehr das Konsumverhalten selbst. Wir dürfen nicht der Gefahr erliegen, allein den industriellen Störer der Ökologie im Auge zu haben. Durch das Konsumverhalten jedes einzelnen Bürgers werden der Umwelt nicht geringere Lasten aufgebürdet. Vom Verpackungsluxus über das lärmstarke Gartengerät bis hin zur vielleicht unbedachten Verwendung von Giftstoffen reicht die Verantwortung jedes einzelnen von uns.
    Vorausschauende Umweltpolitik verlangt nach Lösungen, um dieses Konsumverhalten zu beeinflussen. Letztlich kann ein freiheitlich verfaßter Staat ohne das verantwortliche Mitwirken jedes Bürgers auch hier keine Besserung erreichen. Schon aus diesem Grunde kann Umweltpolitik nur erfolgreich sein, wenn der einzelne Subjekt und nicht Objekt einer solchen Politik ist.
    Meine Damen und Herren, wir alle, die wir im politischen Raum Verantwortung tragen, haben die Pflicht, das Umweltbewußtsein in unserem Land zu stärken. Das gilt nicht nur für das Konsumverhalten, er gilt genauso für die Bewertung der dem Schutz unserer Umwelt dienenden Vorschriften. Wer die Umweltvorschriften verletzt, meine Damen und Herren, begeht nicht nur ein Kavaliersdelikt; er verhält sich in Wahrheit sozial gefährlich, seine Handungen haben einen hohen kriminellen Gehalt. Das muß in den Strafvorschriften zum Ausdruck kommen. Es muß sich aber auch im Urteil der Mitbürger niederschlagen.

    (Abg. Dr. Stark [Nürtingen] : Gilt das auch für geistige Umweltverschmutzung?)

    — Auch das, Herr Kollege!

    (Abg. Vogel: Gilt das auch für Pornographie!)

    — Ja, darüber wollen wir ja hier sehr ernsthaft diskutieren. Aber man muß ja nicht immer gleich daran denken, Herr Kollege.

    (Heiterkeit.)

    Die Bundesregierung sieht die Bewältigung der Umweltgefahren als einen Schwerpunkt ihres Programmes innerer Reformen an. Das Sofortprogramm vom 17. September dieses Jahres mußte sich notwendigerweise auf diejenigen Maßnahmen beschränken, die mit den vorhandenen Kompetenzen und Mitteln jetzt schon getan werden können. Die wesentlichen Aufgaben dieses Sofortprogramms und die dabei gesetzten Prioritäten entnehmen Sie der Antwort auf die Große Anfrage. Ich möchte sie an dieser Stelle nicht wiederholen. Aber die Vorarbeiten für ein Gesamtprogramm der Bundesregierung, das über den ersten Schritt des Sofortprogramms hinaus die Zielvorstellungen und die Methoden zu ihrer Verwirklichung umfassend untersuchen und darstellen wird, laufen. Eine Reihe von Arbeitsgruppen haben mit den Vorarbeiten begonnen. In ihnen arbeiten Experten des Bundes, der Länder, der Industrie, der Sachverständigenverbände und wissenschaftlichen Institute zusammen. Dieses Gesamtprogramm soll mit den Ländern und anderen
    Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 4799
    Bundesminister Genscher
    interessierten Einrichtungen abgestimmt werden und
    wird dann Richtmaß für unsere weitere Arbeit sein.
    Unbefriedigend ist noch die Zuständigkeitsregelung und die Koordinierung zwischen dem Bund einerseits und den Ländern andererseits. Sie bedarf dringend der Regelung. Auch dann, wenn die Gesetzgebungskompetenz, wie ich hoffe, dem Bund zugesprochen wird, werden die Länder diese Gesetze durchführen müssen. In dieser Durchführung liegt zweifellos die schwerere Aufgabe. Die Länder haben jahrelang in Erfüllung dieser meist undankbaren und bis vor kurzem recht unpopulären Aufgaben Vorbildliches geleistet. Ich betone dies hier schon deshalb, um den Eindruck zu vermeiden, als liege in dem notwendigerweise stärkeren Engagement des Bundes ein Werturteil über die bisherigen Leistungen der Länder.
    Erschwert wird die Koordinierung zwischen Bund und Ländern durch die unterschiedlichen Zuständigkeiten in den Ländern selbst. Die Innenministerkonferenz scheidet als Koordinierungsorgan aus, weil in einer Reihe von Ländern wesentliche Bereiche des Umweltschutzes in anderen Ministerien bearbeitet werden. Ich halte es deshalb für zweckmäßig, daß eine Ministerkonferenz geschaffen wird, in der die die Aufgaben des Umweltschutzes koordinierenden Minister des Bundes und der Länder regelmäßig zusammenkommen, um auf diese Weise die teilweise noch unbefriedigende Zusammenarbeit zu verbessern.
    Für die Politik der Bundesregierung zur Verbesserung des Umweltschutzes ist der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf zur Ergänzung des Grundgesetzes von zentraler Bedeutung. Durch ihn sollen die bisher bestehenden Kompetenzen für eine Rahmengesetzgebung des Bundes auf den Gebieten des Wasserhaushalts sowie des Naturschutzes und der Landschaftspflege in konkurrierende Kompetenzen übergeführt werden. Außerdem soll nach ihm eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung geschaffen werden.
    Die Bundesregierung — das sage ich aus aktuellem Anlaß — will diese neuen Zuständigkeiten nicht für sich, sondern unser politisches Ziel ist es, daß dieses Hohe Haus, der Bundesgesetzgeber, in die Lage versetzt wird, für diese wichtigen Gebiete die Vollkompetenz zu haben. Ein Bundesstaat wie die Bundesrepublik Deutschland, in dem den Parlamenten der Gliedstaaten von Verfassungs wegen auch gesetzgeberische Aufgaben obliegen, muß notwendig mit einem gewissen Maß unterschiedlicher Regelungen leben. Die Bundesregierung weiß und bejaht das. Sie hat sich gleichwohl entschlossen, diesen Entwurf einzubringen, und zwar in der Überzeugung, daß wir der Herausforderung, die die zunehmende Belastung und Verschmutzung der Umwelt für den Menschen der 70er und 80er Jahre bedeutet, nur begegnen und diese Auseinandersetzung mit den Auswirkungen der vom Menschen geschaffenen Technik nur bestehen können, wenn die einheitlichen und gemeinschaftlichen Anstrengungen aller Kräfte in unserem Volk nicht durch eine Rechtszersplitterung behindert werden.
    Eine Vereinheitlichung der im Bundesgebiet geltenden Normen ist schon deshalb ununmgänglich, weil in wesentlichen Bereichen des Umweltschutzes eine Rechtsangleichung der europäischen Staaten und teilweise auch mit außereuropäischen Rechtsordnungen notwendig geworden ist. Die Erfordernisse zeitgemäßen Umweltschutzes verlangen eine Anpassung der nationalen Rechtsordnungen derjenigen Staaten, durch die bestimmte gemeinsame Naturgüter wie Gewässer, Meere und auch die Luft in Anspruch genommen werden.
    Meine Damen und Herren, eine Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes ist unabdingbar. Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch sparen Geld. Viele Umweltprobleme können nur gemeinsam gelöst werden. Unterschiedliche Rechtsnormen, etwa unterschiedliche Vorschriften über Autoabgase, können geradezu zu einer Einschränkung des Welthandels führen. Die Lasten aus der Bekämpfung der Umweltgefahren können die einzelnen Volkswirtschaften in Wahrheit nur dann tragen, wenn sich kein Land ausschließt, um für sich Wettbewerbsvorteile auf dem Weltmarkt zu schaffen.

    (Sehr wahr! bei der CDU/CSU.)

    Es darf keine billigen Flaggen des Umweltschutzes geben.
    Aus diesem Grunde ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes verstärkt werden muß. Ohne ausreichende Gesetzgebungskompetenz indessen kann die Bundesregierung in Zukunft ihren Verpflichtungen aus internationalen Abkommen über den Umweltschutz nur schwer gerecht werden. Wir können nicht auf internationale Rechtsangleichung drängen, wenn wir sie im nationalen Bereich nicht selbst bewältigen können.
    Für den Wasserhaushalt hat die Bundesregierung schon in der vergangenen Legislaturperiode versucht, die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz zu erreichen und so zu Maßnahmen gegen typische Verschmutzungen in Ballungsgebieten zu kommen. Es gibt Beispiele dafür, daß auf diesem Gebiet eine Reihe von Problemen viel besser gelöst werden könnte, wenn wir eine Bundeskompetenz hätten. Der Deutsche Bundestag hat dieses Vorhaben in der letzten Legislaturperiode mit der für Verfassungsänderungen erforderlichen Mehrheit gebilligt; es ist aber im Bundesrat gescheitert.
    Der neue Anlauf der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode geschieht nicht aus Rechthaberei. Die Bundesregierung hofft vielmehr, daß sich der Bundesrat bei einer neuerlichen Überprüfung der Dringlichkeit des Anliegens, der Dringlichkeit der Schaffung bundeseinheitlichen Wasserrechts nicht verschließen wird. Es sind verschiedene Faktoren, die bei einer solchen neuen Prüfung auch in diesem Haus noch schwereres Gewicht haben werden als vor einigen Jahren. Die Belastung der Gewässer hat weiter zugenommen. Das Problem der Abfallbeseitigung insgesamt und besonders auch seine Bedeutung für den Wasserhaushalt ist noch stärker in den Vordergrund getreten.
    4800 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970
    Bundesminister Genscher
    Wie Sie wissen, gibt es elf verschiedene Wassergesetze der Länder, die in wesentlichen Teilen, wie der Regelung der Gewässerbenutzung, den Anforderungen an das Einleiten von Abwässern und dem Lagern wassergefährdender Stoffe, voneinander abweichen. Der Bundesrat hat gegen die Verfassungsänderung eingewandt, daß eine Vereinheitlichung des geltenden Rechts nur hinsichtlich der Lagerung wassergefährdender Stoffe notwendig sei. Diese könne der Bund auch auf Grund seiner Rahmenkompetenz vornehmen. Für den Gewässerschutz und für die rechtliche Ausgestaltung der Gewässerbenutzung bedürfe es keines einheitlichen Rechts, da solche Regelungen nur abgrenzbare Lebensräume beträfen und keine übergebietliche Bedeutung hätten.
    Dieser Argumentation vermag die Bundesregierung nicht zu folgen. Ein Gewässer hat zwar sicher sein abgrenzbares Einzugsgebiet, es hält sich dabei aber nicht an Landesgrenzen. Unsere Bundeswasserstraßen, deren Reinhaltung uns besonders große Sorgen bereitet, fließen durchweg durch mehrere Länder. Die Anforderungen für die Reinigung der Abwässer müssen schon deshalb im ganzen Bundesgebiet von den gleichen Grundsätzen ausgehen, weil regional unterschiedliche Anforderungen zu unzumutbaren Wettbewerbsverzerrungen für Industrie und Gewerbe führen würden.
    In Zukunft wird man auch Wege suchen müssen, um den Verursacher der Verunreinigung über Abwasserabgaben zu den Kosten. der Gewässerreinhaltung heranzuziehen. Derartige Abwasserabgaben sind rechtspolitisch und wirtschaftlich nur vertretbar, wenn sie nach einheitlichen Maßstäben erhoben werden. Anderenfalls würde man Gefahr laufen, daß regionale Großzügigkeit gegenüber dem Verschmutzer mit wirtschaftlicher Anziehungskraft belohnt würde.
    Für die Luftreinhaltung und die Lärmbekämpfung gilt nichts anderes. Auch insoweit hat der Deutsche Bundestag die Initiative der Bundesregierung zur Schaffung einer konkurrierenden Kompetenz schon in der vergangenen Legislaturperiode gebilligt. Auch insoweit hat der Bundesrat geglaubt, ihr nicht zustimmen zu können. Ich will die Gründe, die für diese Grundgesetzergänzung sprechen, hier nicht im einzelnen wiederholen; sie sind Ihnen bekannt. Sie ergeben sich auch aus der Ihnen vorliegenden schriftlichen Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Koalitionsfraktionen.
    Mir liegt daran, hier etwa ausführlicher auf den Vorschlag der Bundesregierung einzugehen, auch die Rahmenkompetenz für Naturschutz und Landschaftspflege in eine konkurrierende Kompetenz umzuwandeln. Dieser Vorschlag ist im Bundesrat — übrigens im Gegensatz zu den anderen Anträgen — auf nahezu einhellige Ablehnung gestoßen — zu Unrecht, wie ich meine. Der Bundesrat hat vor allen Dingen eingewandt, daß für eine der Vielgestaltigkeit der Landschaften gerecht werdende Regelung die Rahmenkompetenz ausreiche. Der Bund habe von ihr bisher keinen Gebrauch gemacht.
    Die Bundesregierung ist dagegen der Ansicht, daß landschaftspflegerische Maßnahmen, die nicht mehr wie früher rein konservierend, sondern gestaltend und vorsorgend sein müssen, auf Grund der Rahmenkompetenz nicht möglich sind. Die Vielgestaltigkeit der Landschaft, die ja auch innerhalb der meisten Länder vorherrscht, fordert nicht eine Vielgestaltigkeit des Rechts.
    Einzelmaßnahmen im Umweltschutz, so dringlich sie geworden sind, bleiben Einzellösungen, wenn sie nicht im größeren Zusammenhang gesehen und betrieben werden. Einer dieser Zusammenhänge ist das komplexe System des Naturhaushalts der Landschaft. Wir können darin nicht ein einzelnes Element isoliert behandeln, ohne daß die anderen Glieder der ökologischen Wirkungsketten davon berührt wären. Isoliertes oder bloß sektorales Vorgehen birgt die Gefahr in sich, die natürlichen Kreisläufe empfindlich zu stören oder gar zu unterbrechen.
    Was wir zur Erhaltung und Wiedergewinnung einer menschenwürdigen Umwelt für die Zukunft brauchen, ist ein ökologisch fundiertes Management der Landschaft, unserer natürlichen Umwelt. Genauso wie ihre Einzelelemente — Luft und Wasser — nicht an irgendwelchen Verwaltungsgrenzen haltmachen, ist die Landschaft nur als Ganzes zu erfassen und nur als Ganzes zu gestalten. Das ist der Grund dafür, daß wir eine Bundeskompetenz wünschen.
    Als überzeugendes Beispiel für die Einsicht in diese Tatsache darf ich hier den Beschluß zitieren, den die Konferenz der Landesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege als der gesetzlichen Fachberater der Länderregierungen während des Deutschen Naturschutztages 1970 in Berlin einstimmig gefaßt hat. Dieser Beschluß lautet:
    Die Konferenz der Landesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege begrüßt die Absicht, dem Bund im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung Zuständigkeiten für den Wasserhaushalt, die Luftreinhaltung und die Lärmbekämpfung sowie Naturschutz und Landschaftspflege zu übertragen, und richtet deshalb an die gesetzgebenden Organe die dringende Bitte, der Ergänzung des Grundgesetzes zuzustimmen.
    Der heutigen Aussprache ist es nicht angemessen, längere verfassungspolitische Ausführungen zu machen. Lassen Sie mich deshalb in aller Kürze in der Sache wiederholen, was ich im Bundesrat bei der ersten Beratung dieses Entwurfs zur Ergänzung des Grundgesetzes gesagt habe: Erstens. Dieser Entwurf ist nicht Teil eines Anschlags der Bundesregierung auf die Eigenstaatlichkeit der Länder. Er bringt keine grundlegenden Verschiebungen der Kompetenzen, sondern er baut auf bereits bestehenden Gesetzgebungszuständigkeiten des Bundes auf. Der Bereich der Zuständigkeiten der Länder für die Gesetzgebung wird nur am Rande berührt.
    Zweitens. Dieser Entwurf ist auch keine Absage an das Institut der Rahmengesetzgebung schlechthin, das wir vom Grundsatz her bejahen.
    Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 4801
    Bundesminister Genscher
    Drittens. Mit Recht ist gesagt worden, ein wirksamer Umweltschutz setze nicht nur Gesetzgebungskompetenzen des Bundes voraus, er erfordere auch und vor allem umfangreiche und kostspielige Investitionen. Dieses Problem, ein Problem auch der Fortführung der Finanzreform, stellt sich für die Enquete-Kommission. Weder die Bundesregierung noch die Enquete-Kommission noch später der Deutsche Bundestag selbst werden ihm ausweichen können. Das schließt aber die Notwendigkeit nicht aus, vorerst und vordringlich zu einer bundeseinheitlichen Gesetzgebung zur Bewältigung der Umweltfragen zu kommen. Diesem ersten Ziel dient der Ihnen vorliegende Entwurf.
    Ich habe am Anfang meiner Ausführungen darauf Bezug genommen, daß es notwendig sein wird, in unserem Land das Umweltbewußtsein jedes einzelnen Bürgers zu stärken. Ich möchte allerdings sagen: Wir werden nicht allein mit einer solchen Stärkung des Umweltbewufitseins in unserem Land auskommen. Es ist genauso notwendig, daß der Begriff der Umweltmoral, den wir für das Zusammenleben der einzelnen Menschen brauchen, auch im Zusammenleben der Völker untereinander gilt. Wenn der Minister eines anderen europäischen Landes im Zusammenhang mit einer aktuellen Frage erklärt hat, was ein Staat mit seinem Anteil an einem Gewässer mache, sei allein seine Sache,

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

    so mutet das an wie ein Rückfall in die ökologische Steinzeit.

    (Beifall.)

    Das sollte aus dem internationalen Verkehr verschwinden.
    Meine Damen und Herren, unsere Bitte an das Hohe Haus, der Verfassungsänderung zuzustimmen, dient nicht zuletzt auch dem Ziel, neben der Schaffung der Zuständigkeiten in unserem Lande zu zeigen, daß wir die Gestaltung unserer Umwelt und die Bekämpfung der Umweltgefahren als eine umfassende Aufgabe in unserem Bundesstaat betrachten. Deshalb erbitten wir Ihre Unterstützung.

    (Beifall bei den Regierungsparteien und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)



Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke dem Herrn Bundesminister.
Wir treten in die Aussprache ein, die miteinander verbunden wird. Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Dr. Gruhl für die CDU/CSU-Fraktion, der in seinen Ausführungen gleichzeitig den Antrag zum Tagesordnungspunkt 3 c) begründen wird. Es ist eine Redezeit von 40 Minuten beantragt worden. Ihm folgt dann Herr Dr. Bardens.
Bitte schön, Herr Abgeordneter Dr. Gruhl!

(Vorsitz : Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Herbert Gruhl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erlauben Sie, daß ich anläßlich der ersten Debatte dieses Hohen Hauses über Fra-
    gen des Umweltschutzes das Problem in die ihm zukommende Größenordnung rücke; denn wir haben es hier mit einer Gefahr zu tun, die sich nicht so spektakulär ankündigt wie seinerzeit das Aufblitzen der Atombombe. Wir haben uns inzwischen daran gewöhnt, mit der Atombombe zu leben. Die Gefahr aber, daß wir uns an die laufende Gefährdung unserer Umwelt gewöhnen, ist sehr groß, weil sich dieser Prozeß langsam und unaufhörlich vollzieht.
    In den letzten Jahren ist diese Gefahr ins Bewußtsein der Öffentlichkeit gedrungen. Doch sie wächst von Jahr zu Jahr, und die Menschen aller Länder arbeiten Tag für Tag an ihrer Erhöhung, meist ohne daß sie es wissen. Sie haben die gute Absicht, den Menschen mehr Güter, mehr Komfort, ein besseres Leben mit unbeschränkten Möglichkeiten zu bieten. Mit immer höherer Produktion, mit steigenden Wachstumsraten glauben sie das Glück aller Menschen erzwingen zu können. Die Zahlen des steigenden Konsums werden gleichgesetzt mit wachsendem Wohlbefinden, ja, mit dem moralischen Aufstieg aller Menschen.
    Gigantische Produktionen wurden und werden aufgebaut, die Massen von Gütern ausstoßen, die unser aller Leben verändert haben und in immer stärkerem Maße verändern. Aber zugleich fallen unvorstellbare Berge von Abfallprodukten, und zwar schon bei der Rohstoffgewinnung und bei der industriellen Verarbeitung, an. Diese sind nicht nur schmutzig, sondern weitgehend auch giftig. Dennoch werden diese Abfälle bis heute in die Gewässer geleitet, in die Meere getragen, in die Luft gewirbelt. In früheren Jahren waren es kleine Mengen. Aber der menschliche Geist ersann die automatisierte Ausbeutung der Erde mittels immer größerer Maschinen. Das führte besonders in den letzten beiden Jahrzehnten zu einer immer größeren Steigerung des Zivilisationsabfalls aller Art, so daß wir diesen Abfall auf jedem Einzelgebiet heute nur noch in Millionen von Tonnen messen können.
    Aber auch die fertigen Erzeugnisse werden dann wieder in den Abfalleimer Erdball geworfen. Der zukünftige Müllanfall wird die heutigen Ausmaße darum noch weit übertreffen. So wird z. B. die Lawine der Autowracks erst in Jahrzehnten ihren äußersten Umfang erreichen. Dennoch arbeiten die Menschen aller Erdteile an immer noch raffinierteren Systemen zur Ausbeutung des Erdballs. Was sie brauchen, nehmen sie; den größten Teil aber lassen sie liegen, versenken ihn im Meer oder verbrennen ihn.
    Das Luftmeer und die Gewässer der Ozeane erschienen den Menschen noch vor Jahrzehnten beängstigend groß, unendlich und unerschöpflich, so daß er glauben konnte, jedes Gift verflüchtige sich darin, als sei es nur der Inhalt eines Fingerhuts gewesen. Aber inzwischen wissen wir, daß unsere Erde samt ihren Ozeanen und samt der Lufthülle viel zu klein ist, um die Folgen des mechanisierten Raubbaues zu überstehen. Die Grundlagen allen Lebens auf diesem Stern — und das sind Erdboden, Luft und Wasser — stehen uns keineswegs unbeschränkt zur Verfügung, sondern leider nur sehr
    4802 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970
    Dr. Gruhl
    begrenzt. Wenn wir diese Substanzen weiterhin so angreifen, dann zerstören wir uns selbst.
    Bereits in den letzten Jahren ist das Leben in so riesigen Binnengewässern wie dem Eriesee in Nordamerika erstorben. Unser Bodensee ist im Begriff, ein totes Gewässer zu werden, und Ostsee wie Mittelmeer sind bereits von Giften angereichert. Es ist grotesk, meine Damen und Herren, während einige Wissenschaftler noch große Pläne zur Nutzung der Weltmeere für die Ernährung der Menschheit entwerfen, weisen andere bereits nach, daß die Meere jetzt schon verseucht sind; denn sie sind zum Müllabladeplatz aller Länder geworden. Wieder andere bauen Tanker von 100 000, 200 000, 250 000 Tonnen, die bei einer einzigen Havarie die Küsten ganzer Kontinente verpesten werden.

    (Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein: Sehr wahr!)

    Die Atmosphäre der gesamten nördlichen Halbkugel ist bereits verunreinigt; denn hier liegen alle Industrienationen: die Vereinigten Staaten, die westeuropäischen Länder, die UdSSR und .Japan. Die Luftströmungen tragen den Dunst rund um die Erde. Darum können wir, wie bei den Weltmeeren, die Bekämpfung nur gemeinsam mit den anderen Völkern betreiben. Wann aber werden alle Völker das tun und so weit sein? Selbst internationale Abkommen, die geschlossen werden, sind dann schwer in der Durchführung zu überwachen. Wenn wir von Umweltschutz sprechen, dann müssen wir vom Zustand des ganzen Erdballs ausgehen, der unsere Umwelt ist.
    Was bedeutet der Begriff Umweltschutz? Wir meinen damit Schutz des Lebens überhaupt, damit auch Schutz des Lebens der Menschen. Doch Schutz wovor? Vor dem Menschen selbst, vor seinem eigenen Tun und dessen Folgen, die vor Jahren noch nicht in diesem Ausmaß zu übersehen waren. Dank Presse, Rundfunk und Fernsehen ist jedoch die Kenntnis in den letzten Jahren sehr gewachsen, wenn auch längst noch nicht verbreitet genug. Aber wir können nicht darauf warten, bis dies alle erkennen. Wir müssen beginnen zu handeln, weil keine Zeit mehr zu verlieren ist.
    Lassen Sie mich einen weiteren Gedankengang anstellen, meine Damen und Herren. Die Menschheit wird sich bis zum Jahre 2010 fast verdoppeln, von 31/2 auf 7 Milliarden. Auf diese bedrohliche Entwicklung will ich hier gar nicht ausführlich eingehen, sondern nur hoffen und unterstellen, daß sich die Erdbevölkerung bei 7 Milliarden stabilisieren wird; denn das ist schon alarmierend genug. Ich will sogar kühn unterstellen, daß diese 7 Milliarden dann ernährt werden können.
    Hier steht aber die Umwelt in ihren Grundlagen zur Debatte. Alle Voraussagen und alle Anstrengungen der Wirtschaft gehen dahin, die industrielle Produktion bereits in 20 Jahren zu verdoppeln. Damit wären wir bei einer Vervierfachung der Produktion von heute, ohne noch den gewaltigen Rückstand der Bevölkerung in den Entwicklungsländern berücksichtigt zu haben. In den Vereinigten Staaten werden bereits heute 16 Tonnen Naturstoffe pro
    Einwohner und Jahr abgebaut. Das entspricht im Volumen einem verbrauchten Gebirge in der Größe des halben Harzes.
    Aber was tun wir in Europa? Bereits heute haben wir in der Bundesrepublik 315 000 Hektar Sozialbrache. Das ergibt eine Fläche des Unkrauts und der Steppe von der Größe des Saarlandes. Bei der heutigen Politik wird diese Entwicklung weitergehen; denn der Staat zahlt Prämien für die Aufgabe des Landes, schult Menschen um, beachtet aber nicht in dem Maße die liegengebliebenen Flächen. Der letzte Landwirt soll zum rein wirtschaftlichen Denken erzogen werden, von dem wir aber im Bereich der Natur abkommen müssen. Die heute angeblich moderne Landwirtschaftspolitik verwirklicht Grundsätze, die bereits 1980 überholt sein werden. Nicht einmal die Aufforstung der Ödflächen ist ein taugliches Mittel, da ein endloses Waldgebiet auch für den Fremdenverkehr und für die Erholungsuchenden uninteressant ist.
    Die Raumplanung und Landespflege haben trotz aller guten Absichtserklärungen eine verhängnisvolle Entwicklung nicht aufhalten können: den Zug in die ungesunden Ballungszentren. Als wäre es ein Naturgesetz, wird heute verkündet, daß im Jahre 1980 90% der Bevölkerung in Städten leben werden. Ja, warum das? Warum zieht man heute noch Menschen in die unzuträglichen Ballungsräume? In wenigen Jahren wird man dafür werben und Prämien zahlen, daß Menschen wieder hinausgehen, um das Land zu pflegen, welches vordem verlassen wurde. Mit großen öffentlichen Mitteln und ohne den heute gepriesenen wirtschaftlichen Nutzen wird man die Ländereien in Ordnung halten, deren heutiger, wenn auch bescheidener Ertrag immerhin auch noch einen wirtschaftlichen Erfolg gewährleistet.
    Dafür werden aber immer weniger Flächen immer intensiver bestellt, d. h. nicht nur mit großen Mengen von Kunstdünger angereichert, sondern auch mit Pestiziden und Herbiziden. Deren Gefährlichkeit für Tier und Mensch ist heute schon erkannt, aber längst noch nicht in ihrer Vielfältigkeit erforscht. Welche Folgen werden sich erst einstellen, wenn diese Mittel nach jahrzehntelanger Anwendung permanent das Grundwasser vergiften und schließlich ins Trinkwasser gelangen?
    Ich fasse das Ergebnis dieser kurzen Ausführungen darüber zusammen: Wir müssen die Landwirtschaftspolitik von Grund auf überprüfen.
    Ich will die Betrachtung in der Richtung nicht vertiefen, wieweit die unterernährten zwei Drittel der Menschheit, die täglich von weniger als einem Pfund Getreide leben, in Zukunft ernährt werden können. Kann es aber hingenommen werden, der Erde nur die begehrtesten Güter zu entreißen und sie dabei völlig aus dem Gleichgewicht zu bringen? Denn eine Menge von organisch nicht abbaubaren Stoffen wird damit freigesetzt und bringt die Natur zum Absterben.
    Ich finde es erstaunlich, wie wenig die angeführten Zusammenhänge bei den auf das Jahr 2000 fixierten Überlegungen und Prognosen unserer
    Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 4803
    Dr. Gruhl
    Futurologen eine Rolle spielen. Die meisten ihrer optimistischen Aussagen gehören wahrscheinlich heute schon in den Papierkorb.
    Rechnen wir einmal vorsichtig und bleiben wir bei einer Verdoppelung der Erdbevölkerung bis zum Jahre 2010 und bei einer Verdoppelung des Abfalls je Einwohner, dann erwartet uns eine Steigerung um 400 %, d. h. es geht dann viermal mehr Staub, Rauch, Gas, Gift in die Luft, viermal mehr Kot, Salz, Chemiemüll in die Flüsse und in die Weltmeere. Das bedeutet viermal mehr Lärm in dieser Welt —denken Sie an den Überschallknall , eine viermal so große Ausbeutung der Rohstoffvorräte und mindestens doppelten Konsum an Pflanzen und Tieren durch die Menschheit. Dabei sind die besonderen Probleme des atomaren Mülls und die Gefahren der radioaktiven Strahlung noch gar nicht berücksichtigt.
    Wenn wir es so weiterlaufen lassen, meine Damen und Herren, dann werden wir uns bald in einem Stadium der Selbstausrottung befinden, die einer atomaren Katastrophe gleichkommt, und die Hälfte von uns hier im Saal kann noch den Anfang davon erleben.
    Denn berücksichtigen Sie bitte das zusätzliche Faktum: Die Welle der naturzerstörenden Wirkungen unserer Zivilisation tritt mit einer in der Sache begründeten, jedoch unausweichlichen Verzögerung ein. Darum würde man selbst bei einem radikalen Stopp der Verunreinigungen auf dem heutigen Stand die gesteigerten Nachwirkungen nicht verhindern; denn die Produktion, die heute anläuft, landet erst in Jahren auf dem Müllplatz, in den Weltmeeren, in der Luft und die chemischen Anteile wieder in Pflanze, Tier und Mensch.
    Der UNO-Generalsekretär U Thant sprach darum im Sommer dieses Jahres von einem multiplikatorischen Effekt der Umweltverschmutzung und kam zu folgendem Schluß: „Wenn die gegenwärtige Tendenz anhält, ist die Zukunft des Lebens auf der Erde in Gefahr." Soweit U Thant. Wir haben allen Grund, aufs höchste alarmiert zu sein; denn die Verschmutzung ist tatsächlich eine atomare Bombe mit Zeitzünder, eine zweite Weltgefahr gleicher Größenordnung. Sie kann sogar noch gefährlicher werden, weil wir bis heute alle unablässig daran mitwirken und eine Automatik in all unser Tun und Denken gekommen ist, die eine Umkehr schwer macht. Hier muß erst einmal die Erkenntnis einzelner zur Vernunft und zum Handeln aller führen.
    Wenn wir jedoch weiter so verfahren wie bisher, dann kommen wir an den Punkt ohne Rückkehr, von dem die Amerikaner bereits sprechen, wo es nicht mehr gelingen wird, das Rad zurückzudrehen und das Absterben der Natur aufzuhalten. Hier hilft auch eine Besserung an dieser oder jener Stelle nicht, hier hilft kein Kurieren an Symptomen. Es gibt nur einen einzigen Ausweg: der Eingriff der Technik in den Naturkreislauf, der bisher weitgehend zerstörte, muß sich die Wiederherstellung zum Ziel setzen. Denn solange wir auch nur einen beträchtlichen Teil unseres Ausstoßes an Stoffen der Natur anlasten, wird sie im Laufe der Jahrzehnte oder Jahrhunderte dennoch aufgezehrt werden. Bedenken Sie bitte: wir betreiben den Abbau
    der Natur in diesem gigantischen Stil ja erst seit etwa 50 Jahren.
    Eine neue vielseitige Wissenschaft, die Ökologie
    auf deutsch: die Haushaltkunde der Natur — muß großzügig ausgebaut werden, d. h. die Forschung darüber, wie menschliche Nutzung so gestaltet werden kann, daß ihre Eingriffe von der Natur ohne Schaden verkraftet werden können. Wir müssen sofort Maßnahmen einleiten, wo Schädigungen auf der Hand liegen.
    Die Forschungsaufgaben sind auch so groß und differenziert, daß wir uns eine Zersplitterung nicht leisten können. Die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten des Bundes, der Länder, der Wissenschaft und der Wirtschaft müssen in einer Institution beim Bund zusammengefaßt werden. Wie diese im einzelnen auszusehen hat, wollen wir den gemeinsamen Beratungen überlassen. Die CDU/CSU hat in ihrem Antrag vom 20. Mai 1970, der heute auf der Tagesordnung steht, einen vielseitigen Katalog von Maßnahmen vorgeschlagen. Nicht alles davon ist sofort zu verwirklichen. Aber einiges sollte doch unverzüglich eingeleitet werden, vor allem das, was die Erforschung der wissenschaftlichen Grundlagen angeht. Denn das kostet noch keine Milliarden, muß aber dann erarbeitet sein, wenn es an die Verwirklichung geht.
    Darum sind wir heute in der Lage, die Forschung auf dem Gebiete der unsichtbaren Gifte schnellstens forcieren zu müssen. Es wäre aber unsinnig, wenn wir erst Jahre und Jahrzehnte zu ergründen suchten, wieviel Schwefeldioxyd z. B. der Mensch gerade noch erträgt, ehe ihm die Luft ausgeht. Wenn schon ein geringer Anteil schädlich ist, dann muß die Forschung darauf gerichtet sein, die Gifte überhaupt drastisch zu verringern.
    Wer soll aber damit beginnen, die gesunde Umwelt wiederherzustellen, wenn nicht wir, eine der Industrienationen? Einerseits haben wir einen solchen Lebensstandard erreicht, daß man uns die Aufwendungen dafür zumuten kann und muß. Auf der anderen Seite gehören wir in der Bundesrepublik leider zu den größten Verschmutzern dieser Welt. Die Vereinigten Staaten sind bereits ein großes Stück weiter in ihrem Programm des Umweltschutzes. Japan ist im Begriff, ein radikales Programm in die Tat umzusetzen.
    Ich komme zu einigen praktischen Anwendungsbereichen in der Bundesrepublik. Hier haben einzelne Länder und auch Kommunen bereits Hervorragendes geleistet. Aber leider ist das sehr unterschiedlich. Dabei kann in unserer räumlichen Enge sehr wohl ein Gebiet mit vorbildlichen Anlagen für die Abwässer- und Abfallbeseitigung die von der Nachbarschaft verursachten Abwässer und Abgase schlucken müssen. Darum müssen alle Abwässer der Industrie und der privaten Haushalte biologisch so geklärt werden, daß sie das Leben der Flüsse nicht mehr länger gefährden und kein Gift mehr in die Meere tragen. Das erfordert in wenigen Jahren einen Aufwand von mindestens 35 Milliarden DM.
    Alle Abfälle müssen so beseitigt werden, daß sie weder Boden, Grundwasser noch Luft verunreinigen.
    4804 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970
    Dr. Gruhl
    Dazu sind komplizierte Verfahren der Verbrennung und Kompostierung nötig. Aus Gründen der gleichen Lebensbedingungen für unsere Bürger und der gleichen Wettbewerbsbedingungen für die Industrie und im Hinblick auch auf zu schließende Abkommen mit anderen Ländern sind bundeseinheitliche Regelungen nötig.
    Insofern stimmt unsere Fraktion mit den Ausführungen des Herrn Innenministers im Grundsatz überein. Die CDU/CSU-Fraktion ist daher bereit, auf den Gebieten der Luftreinhaltung, der Lärmbekämplung und des Wasserhaushalts dem Bund zu geben, was er braucht. Voraussetzung für unsere Zustimmung in der zweiten und dritten Lesung der von der Bundesregierung beantragten Verfassungsänderung ist allerdings, daß die Bundesregierung bis dahin ihre Geestzesvorlagen im Bundestag eingebracht hat

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    und damit in einer für uns sachlich befriedigenden Weise auch darstellt, wie sie die Gesetzgebungskompetenz des Bundes auszufüllen gedenkt.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Wir sollten uns auch überlegen, ob die Gesetzgebungskompetenz des Bundes nicht auf das Gebiet der Abfallwirtschaft ausgedehnt werden muß. Unseres Erachtens sind für das ganze Bundesgebiet Pläne zu erstellen, in denen die günstigsten Standorte für Anlagen der Müllbeseitigung und für die Klärung der Abwässer sowie ihre — möglichst großen — Einzugsgebiete festzulegen sind. In die Betrachtung einzubeziehen ist die Planung für die Trinkwasserversorgung über die nächsten fünfzig bis hundert Jahre. Auch hier werden große finanzielle Aufwendungen nötig sein.
    Die Kosten wird — wie in der Industrie — der einzelne Verursacher tragen müssen; das ist hier auch der einzelne Bürger, dessen steigender Konsum zu dieser desolaten Situation mit geführt hat. Der Staat wird im Prinzip nur dort fördernd eingreifen können, wo besondere Erschwernisse vorliegen, z. B. in Gebieten geringer Bevölkerungsdichte und bei schwierigen Geländeverhältnissen. Bei der Industrie gilt das dort, wo sonst die Wettbewerbsfähigkeit ganzer Branchen nicht mehr aufrechterhalten werden könnte.
    Der Bund wird ohnehin große Summen bereitstellen müssen, um die Grundlagenforschung zu betreiben, um ein dichtes Kontrollnetz von Meßstationen sowohl zur Luft- als auch zur Wasserüberwachung zu unterhalten. Andere Länder haben damit bereits begonnen. Bei uns laufen viele Versuche, besonders bei Instituten. Erst bei einer lückenlosen Überwachung kann jeder Verstoß sofort entdeckt und auch verfolgt werden.
    Leider werden heute nicht einmal die bestehenden Vorschriften durchgesetzt. Das gilt vor allem gegenüber der Industrie, deren komplizierte Emissionen ohnehin schwer in den Griff zu bekommen sind. Aber mehr Kompetenz, mehr Mut ist hier vonnöten.

    (Abg. Dr. Wörner: Sehr richtig!)

    Auch die Ausbildung des entsprechenden Fachpersonals gehört zu den unmittelbaren Aufgaben.
    Jeder Bürger wirkt an den beiden stärksten Luftverunreinigungen mit, unter denen wir leiden, an der durch den Hausbrand und an der durch die Autoabgase. Gas- und Elektroheizung brächten die vollkommene Lösung, doch sie werden nicht überall einzuführen sein, abgesehen von dem Problem, den steigenden Bedarf an Elektroenergie auch in Zukunft sicherstellen zu können. Man wird darum in den Städten auch an Sammelheizungen mit der Verpflichtung zum Anschluß denken müssen.
    Die Autoabgase werden wir letzten Endes nur beseitigen und den Lärm mindern können, wenn die Einführung einer neuen Antriebsart gelingt. Der amerikanische Präsident will in 5 Jahren ein solches Fahrzeug entwickeln lassen. Selbst dann würde die Ablösung der bisherigen Wagen noch Jahrzehnte dauern. Darum werden wir um eine Nachverbrennung der Abgase nicht herumkommen. Zur Zeit befinden wir uns in der absurden Situation, daß das VW-Werk bei den zum Export nach den USA bestimmten Fahrzeugen die Verbrennung entsprechend den dortigen Bestimmungen verbessert, bei uns aber diese Wagen noch nicht in diesem Maß verkauft.
    Eine gründliche Nachverbrennung ist allerdings erst bei entsprechenden Neukonstruktionen der Fahrzeuge möglich. Wir leisten uns in der Bundesrepublik die umweltschädlichste Besteuerung, die es gibt, nämlich die nach dem Hubraum.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Obwohl wir das alle wissen, wird nichts daran geändert, weil man sich auf keine andere Bemessungsgrundlage einigen kann.
    Die Regierung hat in Beantwortung einer Kleinen Anfrage von uns am 26. November dieses Jahres erklärt, daß sie — ich zitiere — „prüft, ob der Hubraum als Besteuerungsgrundlage für Personenkraftwagen noch beibehalten werden kann". Ich sehe den Staatssekretär des Bundesministeriums der Finanzen im Augenblick nicht hier, der diese Antwort unterschrieben hat, möchte aber dazu sagen: Da gibt es gar nichts mehr zu prüfen. Wir können auch nicht auf das Dritte Steuerreformgesetz warten, das 1974 oder 1975 einmal in Kraft treten könnte.
    Um diesen unhaltbaren Zustand schnell zu überwinden, wird die CDU/CSU-Fraktion selbst einen Entwurf zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes einbringen.
    Bis die neuen Motoren serienmäßig produziert werden können, vergehen schließlich noch Jahre. Diese Motoren werden dann auch den Bleizusatz unnötig machen. Trotzdem muß der Bleizusatz schneller gesenkt werden, als es die Bundesregierung plant. Für 1976 kann das Ziel nur ein nahezu bleifreies Benzin sein; denn die Wirkung der Verminderung auf 0,15 Gramm je Liter, die vorgeschlagen wurde, würde bei einer Verdoppelung des Verkehrs fast wieder zunichte. Die CDU/CSU wird auch hierzu ihre Vorstellungen einbringen.
    Darüber hinaus werden wir beantragen, batteriegetriebene Fahrzeuge, die überhaupt kein Abgas
    Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 4805
    Dr. Gruhl
    entwickeln und außerdem leiser sind, steuerlich ganz erheblich zu begünstigen. Dies tun andere Länder auch, was zu der erfreulichen Folge geführt hat, daß dort schon Zehntausende von Fahrzeugen dieser Art laufen.
    Unsere Aufgabe als Politiker besteht darin, die Wirtschaft und die Industrie durch Gesetze und Verordnungen dahin zu bringen, daß sie bei allen Weiter- und Neuentwicklungen nicht nur die Frage nach dem Bedürfnis, sondern auch die Frage nach den ökologischen Konsequenzen stellt. Die ökologische Betrachtungsweise muß die Folgewirkungen auf die komplexen Beziehungen aller Lebewesen in der Umwelt zur Grundlage des Kalküls machen. Wir können nicht mehr wie bisher alles unter dem ausschließlichen Gesichtspunkt des Nutzens für das wirtschaftliche Wachstum betrachten.
    Die ökologische Kalkulation vor Beginn jeder zukünftigen Produktion muß so aussehen:
    1. Sind die Bodenschätze so reichlich, daß ihre Verwendung für diesen Zweck zu verantworten ist?
    2. Welche umweltschädigenden Wirkungen entstehen
    a) bei Ausbeutung der Bodenschätze,
    b) im Laufe der Verarbeitung,
    c) bei den Transporten auf Straßen, Luft- und Wasserwegen,
    d) bei Anwendung und Verbrauch?
    3. Wie läßt sich das Produkt, sobald es unbrauchbar geworden ist, ökologisch schadlos beseitigen und zu welchem Preis, oder läßt es sich weiterverarbeiten, was ein positives Faktum wäre?
    Wenn bei Berücksichtigung dieser Kriterien die Nachteile größer sind als die Vorteile, muß in Zukunft die Herstellung eines Produkts unterbleiben. Hier stehen wir als Gesetzgeber vor ganz neuen Aufgaben. Wir werden um die Verantwortung nicht herumkommen, für bestimmte, die Umwelt schädigende Stoffe Verwendungsbeschränkungen, ja, auch Verbote zu erlassen. Bisher war man der irrigen Meinung, daß die Inanspruchnahme der natürlichen Substanzen unserer Umwelt durch die Wirtschaft nichts koste. Jetzt wissen wir: Die Kosten trägt zwar nicht die Wirtschaft, aber die Kosten tragen wir alle in einer jetzt schon unzumutbaren Weise.
    Wenn man die Frage nach den ökologischen Folgen voranstellt, wird der Rahmen, in dem sich die wirtschaftliche Entwicklung abspielt, zwar enger als bisher, wo man alles das produziert, was technisch machbar ist und für das ein Bedürfnis bestehen oder geweckt werden könnte. Aber haben Wirtschaftler und Techniker erst einmal den Gesinnungswandel vollzogen, werden sich ihnen auf dem Gebiet qualitativer Kombinationen und Entwicklungen ebenfalls wieder Entscheidungsmöglichkeiten eröffnen, und zwar genau in dem Maße, in dem sie auf blindwütige expansive, vorwiegend quantitative Steigerung, Ausbeutung, Vergeudung verzichten.
    Einige Industriezweige haben bereits aus wirtschaftlichen Gründen den Weg beschritten — wie der Herr Innenminister auch erwähnte —, aus Abfällen der bisherigen Produktion neue Erzeugnisse zu fabrizieren. Dies wird künftig in großem Maße geschehen müssen, auch dort, wo es bei reiner Kostenrechnung nicht rentabel wäre, und auch aus den Resten verbrauchter Waren müssen in Zukunft all die Stoffe herausgezogen werden, die einer neuen Verarbeitung zugänglich sind. Den gleichen Grundsatz hat der amerikanische Präsident Anfang dieses Jahres aufgestellt, als er darlegte, wie leichtfertig wir bisher mit den Gütern dieser Erde umgegangen sind.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Hier sind wir wieder beim Kern des Problems. Das Ziel des Umweltschutzes wird nicht erreicht, wenn wir es in der Haltung der Defensive anstreben. Wir müssen die Gefahren ,bereits an ihren Quellen abstellen, indem wir mit einer neuen Gesinnung vorausschauend für eine ferne Zukunft arbeiten, indem wir die „Umweltvorsorge" zum obersten Grundsatz erheben.

    (Abg. Dr. Rutschke: Sehr gut!)

    Meine Damen und Herren, wenn Sie die riesigen Aufwendungen bedenken, die die Industrie wird erbringen müssen, um ihre schädlichen Emissionen wesentlich zu vermindern, und wenn Sie die vorhin genannten Maßnahmen der Städte und Gemeinden hinzuzählen, wird klar, daß dies alles zusammen zu einer erheblichen Verteuerung der bisherigen Lebenshaltung führen wird. Das wird Folgen für die Struktur unserer Gesellschaft haben, die heute noch nicht zu übersehen sind.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Wer angesichts dieser noch gar nicht abzuschätzenden Kosten von einer Verdoppelung des Verbrauchs an Gütern je Einwohner bis zum Jahre 1985 spricht, handelt meines Erachtens unverantwortlich. Eine solche Ankündigung kann nur machen, wer unterstellt, daß wir unser Verhalten nicht ändern werden und demnach 1985 in der Bundesrepublik — verglichen mit der heutigen Situation — mehr als die doppelte Belastung für jeden einzelnen Menschen hinnehmen wollen. Aus solchen Erklärungen auch von seiten der Bundesregierung spricht eine beachtliche Unwissenheit, so daß wir befürchten müssen, daß dort noch die alte blinde Ideologie des Wachstums um jeden Preis herrscht, die zu unserer Selbstvernichtung führen muß. Meine begründete Meinung ist hingegen die, daß sich der materielle Lebensstandard, wie er zur Zeit in den Vereinigten Staaten und bei uns erreicht ist, nicht mehr wesentlich steigern läßt. Aber sind nicht das klare Wasser, die reine Luft und die Möglichkeit, sich in gepflegten Landschaften zu erholen, auch Steigerungen unseres Lebens?
    Das Problem, das wir von heute ab hier behandeln und das uns immer wieder beschäftigen wird, ist längst keines der Romantik mehr, sondern eines der harten, kalten Notwendigkeit. Wir befinden uns in der Lage eines Schwerkranken, und ich hoffe, wir wollen weiterleben. Der Schwerkranke fragt in
    4806 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970
    Dr. Gruhl
    seiner Not nicht nach mehr Wohlstand, sondern setzt seine letzten Kräfte und Mittel ein, um zunächst einmal wieder gesund zu werden.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU.)

    In dieser Lage befindet sich die Bundesrepublik heute. Umfragen haben ergeben, daß dies in der Bevölkerung auch bereits erkannt ist und daß unsere Bürger durchaus bereit sind, auch auf manches zu verzichten, wenn die Umwelt gesünder wird.
    Damit habe ich die Größe der Aufgabe umrissen, die wir jetzt anzupacken haben, damit wir die Grundlagen für ein lebenswertes Dasein für uns und unsere Nachkommen bewahren. Diese Aufgabe ist so umfangreich, daß sich noch nicht genau in Zahlen ausdrücken läßt, was für ihre Lösung getan werden muß.
    Demgegenüber ist das, was heute an praktischen Maßnahmen aus der Tagesordnung des Hohen Hauses steht, kaum ein bescheidener Anfang. Ich meine das Fluglärmgesetz in seiner jetzigen Fassung. Dieses Gesetz wird aber immerhin verhindern, daß Fehlentwicklungen weitergehen, daß heute noch dort Wohnungen gebaut werden, wo in einigen Jahren der Lärm dann bereits wieder unerträglich sein wird. Daher liegt der bedeutende Fortschritt der heutigen Vorlage darin, daß die Grenzen der beiden Lärmbereiche so zu ziehen sind, daß sowohl der Flugbetrieb auf zehn Jahre im voraus als auch die zu erwartende Ausbaustufe des jeweiligen Flughafens mit einbezogen werden.
    Wenn dieses Gesetz auch längst noch nicht alle Wünsche erfüllt, so sind wir doch der Meinung und stimmen dabei mit den anderen Parteien völlig überein, daß wir hier einen Anfang setzen müssen. Die Umweltvorsorge ist das Thema der Menschheit, das nie aufhören wird, uns zu beschäftigen, wenn wir auch nur auf dem heutigen Stand der Kultur weiterleben wollen. Ist das nicht eine große Aufgabe für unsere Jugend, die sich Ziele setzen will? Hier findet sie einen Gegenstand für enorme Anstrengungen, der ihre Erfindungskraft, soziale Verantwortung, ihre Bereitschaft für Lasten und Verzichte voll und ganz in Anspruch nimmt, eine Aufgabe, die aber auch ein großes Versprechen auf ein lebenswertes Dasein für unser Volk zum Inhalt hat, ein Versprechen, das auch erfüllbar ist, denn es hat Vorgänger. Denken Sie an die großen Unternehmungen der Vergangenheit, die wir vollbracht haben: Wiederaufbau, Lastenausgleich. Auch das waren am Anfang Visionen, auch da waren am Anfang Fristen. Wenn wir die kommenden Lasten gerecht verteilen, können wir wiederum Großes erreichen. Aber wir haben gar keine andere Wahl, wir müssen eine heile Umwelt schaffen, damit wir weiterleben können.

    (Beifall bei der CDU CSU.)