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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 87. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 Inhalt: Überweisung des Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes an den Haushaltsausschuß . . 4781 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 4781 A Fragestunde (Drucksache VI/1581) Frage des Abg. Matthöfer (SPD) : Ansicht Gunnar Myrdals betr. Zahlung von Bestechungsgeldern durch Firmen der Industrieländer an Beamte und Politiker in Entwicklungsländern Dr. Eppler, Bundesminister . . 4782 B, C, D Matthöfer (SPD) . . . . . . . 4782 C Werner (CDU/CSU) 4782 D Fragen des Abg. Brandt (Grolsheim) (SPD) : Anpassung der Pfändungsgrenzen an die wirtschaftliche Entwicklung — Berücksichtigung der Ausbildungskosten Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 4783 A Fragen des Abg. Fellermaier (SPD) : Erhöhung der Heizölpreise — laufende Anhebung der Preise durch die Mineralölindustrie Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . 4783 B, C, D, 4784 A Fellermaier (SPD) . . 4783 B, D, 4784 A Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . 4784 A Frage des Abg. Dr. Haack (SPD) : Diskussionen der Schüler mit Politikern im Rahmen des Sozialkundeunterrichts Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 4784 B, C Dr. Haack (SPD) . . . . . . . . 4784 C Fragen des Abg. Meister (CDU/CSU) : Verlegung des Transurane-Instituts nach Ispra Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4784 C, D, 4785 A Meister (CDU/CSU) . . 4784 D, 4785 A II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87, Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 Frage des Abg. Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) : Beschlüsse des vorbereitenden Ausschusses der Kultusministerkonferenz zum Fernstudium im Medienverbund Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär 4785 B, C, D Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) 4785 C, D Frage des Abg. Raffert (SPD) : Vorschläge der Bundesregierung zur Verwirklichung des Fernstudiums im Medienverbund Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 4786 A, B Raffert (SPD) 4786 B Frage des Abg. Zebisch (SPD) : Informationen über das Konzept der Gesamtschule Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär 4786 C Zebisch (SPD) 4786 C Fragen des Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU) : Aufrechterhaltung der Landwirtschaft in den Höhengebieten — Finanzierung eines Bewirtschaftungszuschusses oder Erschwerniszuschlags Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . 4786 D, 4787 B, C, D Dr. Häfele (CDU/CSU) . . . 4787 B, C Susset (CDU/CSU) . . . . . . 4787 D Dr. Früh (CDU/CSU) . . . . . . 4787 D Frage des Abg. Dr. Früh (CDU/CSU) : Erhaltung der Leistungsfähigkeit der deutschen Obst- und Gemüseverwertungsindustrie Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 4788 A, B, C Dr. Früh (CDU/CSU) 4788 B, C Fragen des Abg. Susset (CDU/CSU): Wettbewerbssituation der deutschen Obst- und Gemüseverwertungsindustrie Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 4788 D, 4789 A, B, C, D, 4790 A Susset (CDU/CSU) . . 4788 D, 4789 A, C Rollmann (CDU/CSU) . . 4789 A, 4790 A Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . 4789 C Dr. Früh (CDU/CSU) 4789 D Dr. Häfele (CDU/CSU) 4789 D Fragen der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) : Gesetzentwurf zur Behebung der Notstände bei der sozialen Sicherung der Frauen — Gesamtkonzeption betr. eine eigenständige soziale Sicherung Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 4790 B, D Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) 4790 C, D Fragen des Abg. Röhner (CDU/CSU) : Anpassung einer Durchführungsverordnung zum Bundesversorgungsgesetz an die geänderte Besoldungsstruktur im öffentlichen Dienst Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 4791 A, C Röhner (CDU/CSU) . . . . . . 4791 B Fragen des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) : Förderung der Ausbildung von Flugzeugführern für die private Luftfahrt durch die Bundesanstalt für Arbeit Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4791 C, D, 4792 A Müller (Mülheim) (SPD) 4792 A Fragen des Abg. Horstmeier (CDU/CSU) : Erstattung der Kosten für eine Ersatzkraft nach dem Unterhaltssicherungsgesetz Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 4792 B, C, D Horstmeier (CDU/CSU) . . , 4792 C Fragen des Abg. Maucher (CDU/CSU) : Nichteinberufung von Söhnen von Schwerkriegsbeschädigten und Kriegerwitwen zum Wehrdienst Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . 4792 D, 4793 A, B, C, D Maucher (CDU/CSU) . . . . 4793 B, C, D von Hassel, Präsident . . . . . . 4793 C Fragen der Abg. Frau Dr. Henze (CDU/ CSU) : Rauschmittelmißbrauch in der Bundeswehr Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 4793 D, 4794 A, B Frau Dr. Henze (CDU/CSU) . . . . 4794 A Dr. Klepsch (CDU/CSU) 4794 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 III Frage des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Programm und Ablauf der Europäischen Jugenddelegiertenkonferenz in München Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 4794 C, 4395 A, C, D, 4796 A Rollmann (CDU/CSU) . . . . . . 4795 A Dr. Fuchs (CDU/CSU) 4795 C Meister (CDU/CSU) . . . . . 4795 C Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 4795 D Wehner (SPD) . . . . . . . 4795 D Frage des Abg. Varelmann (CDU/CSU) : Betreuung durch die Krankenversicherung bei langanhaltendem Gebrauch von Rauschgiften und Drogen Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 4796 B, C, D Varelmann (CDU/CSU) 4796 C Wahl des Abg. Borm als Mitglied des Europäischen Parlaments . . . . . . . . 4796 D Ausübung des Mandats des Abg. Dr. Starke (Franken) im Europäischen Parlament für die Fraktion der CDU/CSU 4797 A Entwurf eines . . . Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 74 GG — Umweltschutz) (Drucksache VI/ 1298) — Erste Beratung — in Verbindung mit Große Anfrage betr. Umweltschutz (Abg. Dr. Bardens, Dr. Brandt [Pinneberg], Bay, Schmidt [Kempten], Dr. Rutschke, Kleinert, Krall und Fraktionen der SPD, FDP) (Drucksachen W1275, VI/ 1519), mit Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Umweltfragen, insbesondere Maßnahmen zur Lärmbekämpfung, Reinhaltung der Gewässer und der Luft sowie zur Abfallbeseitigung (Drucksache VI/795), mit Entwurf eines Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Umgebung von Flughäfen (SPD, FDP) (Drucksache VI/4 [neu]); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/1489), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/1377) — Zweite und dritte Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Umgebung von Flughäfen (CDU/CSU) (Drucksache VI/7) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/1377) — Zweite Beratung Genscher, Bundesminister . . . . 4797 C Dr. Gruhl (CDU/CSU) 4801 B Dr. Bardens (SPD) 4806 C Dr. Rutschke (FDP) 4810 D Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein (CDU/CSU) . . . 4817 B Bay (SPD) 4820 B Frau Strobel, Bundesminister . . 4822 C Jung (FDP) . . . . . . . . 4824 B Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 4827 B Frau Schimschok (SPD) . . . . . 4829 C Krall (FDP) 4830 C Frau Tübler (CDU/CSU) . . . . 4831 B Konrad (SPD) . . . . . . . . 4832 A Susset (CDU/CSU) 4835 B Dr. Schmidt (Krefeld) (SPD) . . 4837 C Gallus (FDP) . . . . . . . . 4839 D Dr. Giulini (CDU/CSU) . . . . 4841 B Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . 4842 B Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . 4843 B Peters (Norden) (SPD) 4844 A Niegel (CDU/CSU) 4845 D Bremer (CDU/CSU) 4846 B Entwurf eines . . . Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 74 a — Erweiterung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Besoldungsrecht) (Drucksachen VI/ 1009, VI/ 1585) Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . 4815 A Benda (CDU/CSU) 4816 A Entwurf eines Gesetzes über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz) (Drucksache VI/4777) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/1560), Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform (Drucksache VI/ 1550) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Eyrich (CDU/CSU) . . . . . 4847 A Dr. de With (SPD) 4848 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 4849 D Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . 4850 A Jahn, Bundesminister . . . . 4850 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 20. Juni 1956 über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland (Drucksache VI/ 1352) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/ 1583) — Zweite und dritte Beratung . 4852 C IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 Entwurf eines Gesetzes über die Überführung von Anteilsrechten der Bundesrepublik Deutschland an der VIAG und der VEBA AG in die Hand von breiten Bevölkerungsschichten und über die Errichtung einer Aktiengesellschaft für Bundesbeteiligungen (Gesetz zur weiteren sozialen Privatisierung von Bundesunternehmen im Rahmen der Vermögensbildung) (Abg. Dr. Burgbacher, Katzer, Dr. Müller-Hermann und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1434) — Erste Beratung . . . 4852 D Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (Abg. Josten, Hirsch, Schmidt (Kempten), Dr. Kliesing (Honnef), Dr. Schmidt (Krefeld), Mertes u. Gen.) (Drucksache VI/ 1586) — Erste Beratung — Josten (CDU/CSU) 4853 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes (Drucksache VI/ 1493) Erste Beratung — 4853 B Entwurf eines Gesetzes zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften vom 25. Juli 1969 (Drucksache VI/ 1563) — Erste Beratung — 4853 C Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes (Drucksache VI/ 1568) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesseuchengesetzes (Abg. Dr. Jungmann, Burger und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1562) — Erste Beratung — 4853 C Entwurf eines Gesetzes über Zuwiderhandlungen gegen weinrechtliche Vorschriften der Europäischen Gemeinschaften (SPD, FDP) (Drucksache VI/1593) — Erste Beratung — 4853 C Antrag betr. Vorlage eines Änderungsgesetzes zum Ausbildungsförderungsgesetz (Abg. Rollmann, Burger, Frau Stommel, Josten u. Gen.) (Drucksache VI/ 1532) Rollmann (CDU/CSU) . . . . . . 4853 D Hauck (SPD) 4854 B Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den 8. Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen der EWG-Marktorganisationen auf dem Agrargebiet für die Zeit vom 1. Juli 1968 bis 31. Dezember 1969 (Drucksachen VI/776, VI/1577) . Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 4854 C Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der Sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in Belgien dienstlich verwendet werden (Drucksachen VI/ 1346, VI/ 1531) . . . . . . . 4855 A Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Bericht der Bundesregierung betr. NATO-Truppenstatut und Zusatzvereinbarungen; hier: Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, Kanada und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Durchführung von Manövern und anderen Übungen im Raum Soltau—Lüneburg (Soltau-Lüneburg-Abkommen) vom 3. August 1959 (Drucksachen VI/ 1033, VI/ 1575) . 4855 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung über den Entwurf der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte (Drucksachen VI/ 1395, VI/ 1578) 4855 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Drucksachen VI/ 1360, VI/ 1588) . . . . 4855 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für — eine Richtlinie des Rates über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten des Reisegewerbes — eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten der Übergangsmaßnahmen auf dem Gebiet der selbständigen Tätigkeiten des Reisegewerbes (Drucksachen VI/ 1026, VI/ 1564) 4855 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Rates über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für einige selbständige Tätigkeiten (aus Hauptgruppe 01 bis Hauptgruppe 90 CITI) (Drucksachen VI/ 291, VI/ 1565) 4855 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über den Vorschlag der Kom- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 V mission für eine Richtlinie des Rates über die Harmonisierung der wesentlichen Bestimmungen auf dem Gebiet der Deckung von kurzfristigen Risiken (Politischen Risiken) öffentlicher und privater Käufer (Drucksachen VI/789, VI/1569) 4855 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der Kommission für — eine Verordnung (EWG) des Rates über die Anwendung von Artikel 85 Absatz (3) des Vertrages auf Gruppen von Vereinbarungen, Beschlüssen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen — eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 17 (Drucksachen VI/982, VI/1580) . . . . 4855 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — über die Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 17/70 — Zollkontingente für Fische) — über die Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 16/ 70 — Erhöhung des Zollkontingents für Bananen) (Drucksachen VI/1481, VI/ 1482, VI/ 1579) ........ 4855 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz) (Drucksache VI/1140) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/1612), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/1587) — Zweite und dritte Beratung Dr. Jobst (CDU/CSU) 4856 B Tönjes (SPD) 4857 A Ollesch (FDP) 4857 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Ersten Gesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Abg. Köster, Frau Schanzenbach, Krall und Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache VI/1501); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/1611), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache VI/1582) — Zweite und dritte Beratung . . . . . . . . 4858 A Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes (Drucksache VI/1432); Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache VI/1596), Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 1I/1610) — Zweite und dritte Beratung 4858 B Nächste Sitzung 4858 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . 4859 A Anlage 2 Entschließungsantrag Umdruck 96 (neu) zu Tagesordnungspunkt 3 a, b und c (Drucksachen VI/ 1298, VI/ 1275, VI/ 1519, VI/795) 4859 B Anlagen 3 bis 5 Änderungsanträge Umdrucke 97 bis 99 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Umgebung von Flughäfen (Drucksachen VI/4 [neu], VI/1377) 4859 D Anlage 6 Zusätzliche Schriftliche Antwort auf die Frage des Abg. Härzschel (CDU/CSU) betr. Erhöhung von Einschaltpreisen für Fernsehwerbespots 4861 A Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Meister (CDU/CSU) betr. die Frage des rückläufigen Bevölkerungswachstums im Zusammenhang mit einer gesicherten Altersversorgung . . . . 4861 B Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Jung (FDP) betr. Lärmdämpfung bei Prüfläufen auf dem Flugplatz Zweibrücken . . . . . . . . 4861 D Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Jung (FDP) betr. Erlaß des Verteidigungsministeriums über Haar- und Barttracht der Soldaten . . . 4862 A Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Abelein (CDU/CSU) betr. Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Landschaftspflege . . . . . . . 4862 B Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. von Alten-Nordheim VI Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 (CDU/CSU) betr. Subventionierung der Trinkmilch in Frankreich — Unzulässigkeit nach der EWG-Marktordnung . . . 4862 C Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) betr. Export von Hähnchen in die UdSSR . . 4862 D Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Pieroth (CDU/CSU) betr. Entscheidungen der Sozialgerichte zuungunsten des Geschädigten bei Ungewißheit über den ursächlichen Zusammenhang zwischen Unfall und Krankheit . . 4863 A Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Peiter (SPD) betr. Prüfungsverfahren bei Honorarforderungen der Ärzte für Mitglieder von Pflicht- und Ersatzkassen 4863 B Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dröscher (SPD) betr. Ausdehnung der Witwenversorgung im Rahmen der Kriegsopfergesetzgebung . . . 4863 D Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) betr. Wehrdienst der einzigen Söhne von Schwerkriegsbeschädigten mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 100 % . . . . . 4864 A Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dröscher (SPD) betr. laufbahnrechtliche Benachteiligung von jungen Beamten bei längerem Wehrdienst 4864 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 4781 87. Sitzung Bonn, den 16. Dezember 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich von Alten-Nordheim 18. 12. Dr. Artzinger * 18. 12. Barche 15. 1. 1971 Dr. Barzel 18. 12. Dr. Becker (Mönchengladbach) 18. 12. Dr. Birrenbach 16. 12. Börner 16. 12. Dasch 18. 12. Dröscher * 17. 12. Eckerland 18. 12. Dr. Furler * 16. 12. Dr. Götz 31. 12. Dr. Hein 31. 12. Dr. Hermesdorf (Sehleiden) ** 17. 12. Frau Herklotz ** 17. 12. Heyen 31. 12. Dr. Jungmann 31. 1. 1971 Klinker * 17. 12. Dr. Koch* 16. 12. Kriedemann* 18. 12. Lücker (München) * 16. 12. Müller (Aachen-Land) * 17. 12. Frau Dr. Orth * 17. 12. Pöhler ** 18. 12. Preiss 16. 12. Rasner 18. 12. Richarts * 17. 12. Riedel (Frankfurt) * 18. 12. Dr. Rinderspacher ** 17. 12. Roser ** 17. 12. Russe 18. 12. Schirmer 16. 12. Dr. Schröder (Düsseldorf) 18. 12. Steiner 18. 12. Dr. Wörner 18. 12. Frau Dr. Wolf 18. 12. Zoglmann 16. 12. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlage 2 Umdruck 96 (neu) Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zu Tagesordnungspunkt 3 a), b) und c) - Drucksachen VI/ 1298, VI/1275, VI/ 1519, VI/795 -. Der Bundestag wolle beschließen: Die Fraktionen des Deutschen Bundestages haben mit großer Besorgnis von dem Beschluß der Niederländischen Regierung und des Parlaments der Provinz Groningen Kenntnis erhalten, das Abwasserproblem im Nordosten der Niederlande durch den Bau einer Druckleitung zu lösen, die ungeklärte InAnlagen zum Stenographischen Bericht dustrieabwässer in großer Menge in die Emsmündung leiten soll. Von einer Verwirklichung dieses Projekts sind mit Sicherheit nachhaltige Schädigungen in den deutschen Wattengebieten und vor allem an den vom Fremdenverkehr genutzten Küsten und Stränden Ostfrieslands zu erwarten. Gleichfalls sind sehr negative Einflüsse auf die wichtigen Bereiche der Küstenfischerei und des Küstenschutzes zu erwarten, die außerordentliche zusätzliche finanzielle Belastungen bedingen. Die Bundesregierung hat deshalb mit den Niederlanden verhandelt. Die Niederlande waren bei diesen Kontakten von ihrem einseitigen und von der Bundesregierung nachdrücklich bestrittenen Standpunkt hinsichtlich der Nutzung der Selbstreinigungskapazität der Emsmündung nicht abzubringen. Die jüngste Debatte zu diesem Gegenstand im niederländischen Parlament am 2. und 3. Dezember 1970 ließ die Entschlossenheit der niederländischen Regierung erkennen, das Projekt so schnell wie möglich zu verwirklichen, ohne dabei die Vorbehalte der Bundesregierung in Rechnung zu stellen und ohne die Ergebnisse laufender wissenschaftlicher Untersuchungen abwarten zu wollen, die allein hinreichend sichere Kriterien zur Beurteilung des Vorhabens zu liefern vermögen. Diese Art der übereilten Behandlung einer derartig bedeutsamen Frage löst Befremden aus. Das gilt um so mehr, wenn man beachtet, daß anstehende Probleme nur unter beiderseitigem Einverständnis der betroffenen Staaten gelöst werden sollten. Um von dem zunächst betroffenen Teil der deutschen Nordseeküste den zu erwartenden Schaden abzuwenden, bittet der Bundestag die Bundesregierung, jede praktische Möglichkeit des rechtlichen und politischen Einspruches gegen das Vorhaben auszuschöpfen. Insbesondere sollte die Bundesregierung bemüht sein, mit diplomatischen Mitteln auf eine Revidierung des niederländischen Standpunktes zu dringen. Gleichzeitig sollte sie umgehend klären lassen, welche Handhaben ihr der Ems-Dollart-Vertrag und andere vertragliche Regelungen zur Verhinderung des niederländischen Vorhabens bieten. Bonn, den 16. Dezember 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 97 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Umgebung von Flughäfen - Drucksachen VI/4 (neu), VI/1377 -. Der Bundestag wolle beschließen: 4860 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 § 14 Nr. 5 wird wie folgt geändert: 1. In § 32 a Abs. 1 erhält Satz 2 folgende Fassung: „Dem Ausschuß sollen Vertreter der Wissenschaft, der Technik, der Flugplatzhalter, der Fluggesellschaften, der kommunalen Spitzenverbände, der Vereinigungen gegen Lärm, der Kommission nach § 32 b, der Luftfahrtbehörden, der für den Immissionschutz zuständigen obersten Landesbehörden, der obersten Landesplanungsbehörden und der Organisationen der Grundeigentümer angehören." 2. In § 32 b Abs. 4 erhält Satz 1 folgende Fassung: „(4) Der Kommission sollen angehören: Vertreter der vom Fluglärm in der Umgebung des Flugplatzes betroffenen Gemeinden, Vertreter der Bundesvereinigung gegen Fluglärm, Vertreter der Luftfahrzeughalter, Vertreter der für die Flugverkehrskontrolle zuständigen Behörde, Vertreter des Flugzeughalters, Vertreter der für den Immisisonsschutz zuständigen obersten Landesbehörde, Vertreter der obersten Landesplanungsbehörde, Vertreter der Organisationen der Grundeigentümer." Bonn, den 15 Dezember 1970 Dr. Stoltenberg, Stücklen und Fraktion Anlage 4 Umdruck 99 Änderungsantrag der Abgeordneten Bremer, Frau Tübler, von Bockelberg und Genossen zum Entschließungsantrag des Innenausschusses zu dem von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Schutze gegen Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen — Drucksachen VI/4 (neu), VI/1377 — Der Entschließungsantrag des Innenausschusses — Drucksache VI/1377 — wird wie folgt geändert: Hinter Nummer 3 Buchstabe a wird folgender neuer Buchstabe b eingefügt: „b) zu prüfen, ob und inwieweit der Schutz vor Fluglärm in der Umgebung neu anzulegender Flughäfen durch rechtliche, planerische und finanzielle Maßnahmen verbessert werden kann,". Buchstabe b wird Buchstabe c. Bonn, den 15. Dezember 1970 Bremer Frau Tübler von Bockelberg Adorno Baier Bittelmann Erpenbeck Dr. Evers Dr. Eyrich Dr. Hammans Hein (Salzgitter-Lebenstedt) Frau Dr. Henze Horstmeier Dr. Huys Köster Maucher Dr. Prassler Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein Dr. Schneider (Nürnberg) Schröder (Sellstedt) Schröder (Wilhelminenhof) Dr. Siemer Dr. Stark (Nürtingen) Storm Susset Tobaben Dr. Wörner Anlage 5 Umdruck 98 Änderungsantrag des Abgeordneten Matthöfer zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Umgebung von Flughäfen — Drucksachen VI/4 (neu), VI/1377 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 14 Nr. 5 wird wie folgt geändert: 1. In § 32 a Abs. 1 erhält Satz 2 folgende Fassung: „Dem Ausschuß sollen Vertreter der Wissenschaft, der Technik, der Flugplatzhalter, der Fluggesellschaften, der kommunalen Spitzenverbände, der Vereinigungen gegen Lärm, der Kommission nach § 32 b, der Luftfahrtbehörden, der für den Immissionsschutz zuständigen obersten Landesbehörden, der obersten Landesplanungsbehörden und Vertreter organisierter Bevölkerungsgruppen aus der Umgebung der Flugplätze angehören." 2. In § 32 b Abs. 4 erhält Satz 1 folgende Fassung: „ (4) Der Kommission sollen angehören: Vertreter der vom Fluglärm in der Umgebung des Flugplatzes betroffenen Gemeinden, Vertreter der Bundesvereinigung gegen Fluglärm, Vertreter der Luftfahrzeughalter, Vertreter der für die Flugverkehrskontrolle zuständigen Behörde, Vertreter des Flugzeughalters, Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 4861 Vertreter der für den Immissionsschutz zuständigen obersten Landesbehörde, Vertreter der obersten Landesplanungsbehörde, Vertreter organisierter Bevölkerungsgruppen aus der Umgebung Ides Flugplatzes." Bonn, den 16. Dezember 1970 Matthöfer Anlage 6 Zusätzliche Schriftliche Antwort ,des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 14. Dezember 1970 auf die Frage des Abgeordneten Härzschel (CDU/CSU) *) Mit den Schreiben vom 15. Oktober und 6. November hatte ich Ihnen in Beantwortung Ihrer Fragen das Ergebnis meiner Feststellungen zu der Erhöhung von Einschaltpreisen für Fernsehwerbespots einschließlich der hierfür gegebenen Begründungen mitgeteilt und darauf hingewiesen, daß das Bundeskartellamt in die Prüfung eingeschaltet war. Die Frage eventueller Auswirkungen dieser Erhöhungen auf die Verbraucher war von Ihnen bislang in dieser Form nicht gestellt worden. Hierauf möchte ich Ihnen folgendes antworten: Fernsehspots gehören wegen ihrer Reichweite zu den — absolut betrachtet — aufwendigsten Werbemitteln. Im Fernsehen wird deshalb hauptsächlich für Markenartikel geworben. Die Preise für Markenartikel hängen jedoch von einer Vielzahl anderer Faktoren, nicht zuletzt von der allgemeinen Marktsituation, ab. Im übrigen setzen die Unternehmen, die sich dieser Werbung bedienen, ihre Werbeetats in der Regel nicht unmittelbar, sondern über Werbeagenturen ein, wobei die Aufteilung der Etats auf die einzelnen Werbeträger von Jahr zu Jahr erheblichen Schwankungen unterliegt. Erfahrungsgemäß richtet sich die Höhe der Werbeetats nach verschiedenen Bestimmungsgrößen, wie Vorjahresumsatz und Marketing-Konzept. Es ist somit nicht ohne weiteres zu unterstellen, daß die Unternehmen ihre Werbeetats auf Grund der angekündigten Preiserhöhungen für Fernsehspots vergrößern und etwaige Mehraufwendungen auf die Letztverbraucher abwälzen werden. Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß die Mehreinnahmen aus den Preiserhöhungen zur Dekkung ,des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten beitragen und Idamit allen Rundfunkteilnehmern, die insoweit ebenfalls Verbraucher sind, zugute kommen. *) Siehe 78. Sitzung Seite 4453 D Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 9. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Meister (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 1525 Frage A 33) : Hält es die Bundesregierung nicht auch lur geboten, die Frage des rückläufigen Bevölkerungswachstums einmal im Zusammenhang einer gesicherten Altersversorgung durch die Versicherungsanstalten zu sehen und frühzeitig Folgerungen zu ziehen? Die Bundesregierung beobachtet im Zusammenhang mit der finanziellen Sicherung der gesetzlichen Rentenversicherung sehr sorgfältig die Entwicklung der Bevölkerungszahl. Sie ist hierzu insofern schon nach dem Gesetz verpflichtet, als sie jährlich den gesetzgebenden Körperschaften Vorausberechnungen über die Einnahmen, die Ausgaben und das Vermögen der gesetzlichen Rentenversicherung für die künftigen 15 Kalenderjahre vorzulegen hat. Bei diesen Vorausberechnungen findet die Entwicklung der Bevölkerungszahl nach dem jeweils neuesten Stand ihren Niederschlag in den Annahmen, die der Ermittlung der Anzahl der künftigen Beitragszahler und Rentner zugrunde zu legen sind. Wegen der besonderen Bedeutung der Entwicklung der Bevölkerungszahl für die gesetzliche Rentenversicherung werden im übrigen im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung schon seit einiger Zeit die Auswirkungen des erstmals 1969 zu beobachtenden Geburtenrückgangs auf die gesetzliche Rentenversicherung noch über den Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Vorausberechnungen hinaus untersucht. Nach Abschluß dieser Untersuchungen wird die Bundesregierung sorgfältig prüfen, ob sich der Trend fortsetzt und welche Folgerungen daraus für den Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung gegebenenfalls zu ziehen sein werden. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Birckholtz vom 11. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache VI/ 1525 Frage A 34) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die für den Flugplatz Zweibrücken-Rimschweiler vorgesehenen stationären Lärmschutzmaßnahmen früher als in dem vom Bundesminister der Verteidigung ursprünglich vorgesehenen Zeitraum durchzuführen? Auf eine ähnliche Anfrage, die Sie im September dieses Jahres stellten, konnte ich eine erste Maßnahme zur Lärmdämpfung bei Prüfläufen auf dem Flugplatz Zweibrücken für Ende 1972 und eine zweite Maßnahme für Ende 1973 bzw. Anfang 1974 in Aussicht stellen. Das Hauptquartier der amerikanischen Luftstreitkräfte in Europa (HQ USAFE), das im. wesentlichen die notwendigen Baumaßnahmen durchzuführen hat, teilte aber inzwischen mit, daß die erste Maßnahme bereits Anfang 1972 und die zweite Anfang 1973 abgeschlossen werden kann. Im einzelnen handelt es sich um eine Lärmschutzkabine für Prüfläufe ausgebauter Triebwerke und um stationäre Lärmdämpfer für Düsenflugzeuge. Nach Ansicht der Bundesregierung ist die Zeitplanung der Amerikaner nunmehr so knapp bemes- 4862 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 sen, daß eine weitere Beschleunigung nicht mehr möglich ist. Wir hoffen, daß die US-Streitkräfte in der Lage sein werden, die Termine zu halten. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Birckholtz vom 11. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache VI/ 1525 Frage A 35) : Beabsichtigt die Bundesregierung, den „Haar- und Barterlaß" für den Bereich der Bundeswehr in Form einer für Soldaten und Vorgesetzte in gleicher Weise allgemein verständlichen, klaren Richtlinie — ähnlich wie im Bereich des Bundesministers des Innern — zu konkretisieren? Der maßgebende Erlaß des Verteidigungsministeriums über Haar- und Barttracht der Soldaten vom 18. April 1967 wird z. Z. mit dem Ziel überprüft, eine für Soldaten und Vorgesetzte gleichermaßen befriedigende Lösung zu erreichen. Ein Ergebnis ist in Kürze zu erwarten. Vom BMI sind bisher nur Einzelentscheidungen zu Eingaben von Polizeivollzugsbeamten im BGS hinsichtlich der Haar- und Barttracht getroffen worden. Die Grenzschutzkommandos wurden über die Auffassung des Ministeriums unterrichtet. Der aufgrund verschiedener Zeitungsmeldungen aufgekommene Eindruck, es handele sich hierbei um einen generellen „Haar- und Barterlaß" des BMI, ist nicht richtig. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 16. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache VI/1581 Fragen A 41 und 42) : Führt die als Folge des neuen Agrarförderungsprogramms der Bundesregierung zu erwartende Reduzierung der landwirtschaftlichen Betriebe zu einer ernsthaften Gefährdung der Landschaftspflege? Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zur Aufrechterhaltung der Landschaftspflege zu ergreifen? Das einzelbetriebliche Förderungs- und soziale Ergänzungsprogramm für die Land- und Forstwirtschaft hat nicht eine Reduzierung der landwirtschaftlichen Betriebe zur Folge. Die Reduzierung der landwirtschaftlichen Betriebe ist vielmehr eine Folge des Strukturwandels. Die Anpassung an diesen Strukturwandel soll durch die Maßnahmen des Förderungsprogramms leichter gemacht werden und seiner sozialen Härten entkleidet werden. Die Inanspruchnahme der Sozialmaßnahmen setzt den Verkauf, die Verpachtung die absolut Vorrang haben soll — oder die Aufforstung voraus, so daß freiwerdendes Land in jedem Fall verwendet werden muß. Die Bundesregierung ist sich darüber klar, daß die Landwirtschaft in bestimmten Regionen auf Grund ihrer spezifischen strukturellen Zusammensetzung nicht ohne weiteres in der Lage ist und sein wird, die zur Landschaftspflege notwendigen Maßnahmen durchzuführen. Im Rahmen des zu erstellenden Umweltschutzprogramms wird z. Z. geprüft, welche Maßnahmen für die Landschaftspflege notwendig sind. Bund und Länder werden Maßnahmen ergreifen müssen, damit es nicht zu einer Gefährdung der Landschaftspflege kommt. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 16. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten von Alten-Nordheim (CDU/CSU) (Drucksache VI/1581 Fragen A 43 und 44) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Subventionierung der Trinkmilch in Frankreich — besonders die jetzt gerade erfolgte weitere Erhöhung des Subventionssatzes — mit Artikel 24 der EWG-Marktordnung für Milch und Milcherzeugnisse — VO 804/68 — in Einklang steht? Ist die Bundesregierung bereit, dieses nicht EWG-konforme Verhalten zu tolerieren? Die französische Regierung gewährt sei dem 12. Oktober 1970, wie in den Monaten April bis Juni d. J., eine Beihilfe von 2 Franken je 100 Liter Konsummilch. Die Beihilfe wurde Anfang Dezember auf 2,8 Franken erhöht. Die französische Regierung begründet diese Maßnahmen mit preis- und lohnpolitischen Gesichtspunkten angesichts der nach der Franken-Abwertung notwendigen schrittweisen Anhebung des Interventionspreisniveaus in Frankreich an das der Gemeinschaft. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Maßnahmen gegen die Vorschriften über die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse verstoßen. Der gleichen Ansicht ist die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, die gegen Frankreich wegen Verstoßes gegen Artikel 24 der VO EWG Nr. 804/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse ein Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 169 des EWG-Vertrages eingeleitet hat. Die Bundesregierung hat bereits am 26. Mai 1970 im Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften gegen das Vorgehen der französischen Regierung protestiert. Gegen die jüngsten Maßnahmen hat sie in den zuständigen Gremien in Brüssel ebenfalls Einwände erhoben. Sie wird das von der Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren aufmerksam verfolgen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 16. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache VI/1581 Frage A 48) : Trifft es zu, daß die UdSSR kein Interesse an deutschen Hähnchen zeigte, sondern 35 000 t Hähnchen in den Niederlanden aufgekauft hat? Zwischen den zuständigen Stellen der UdSSR und Geflügelschlachtereien in der Gemeinschaft wird Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 4863 schon seit längerem über Hähnchenlieferungen verhandelt. Inzwischen konnten niederländische Schlachtereien einen Abschluß über 17 000 t zustande bringen. Dem Verfahren nach sollen auch französische Schlachtereien einen Kontrakt abgeschlossen haben. Soweit bekannt, sind noch Verhandlungen bezüglich weiterer Lieferungen im Gange. Unabhängig davon, aus welchen Ländern der Gemeinschaft letztlich das Geflügel geliefert werden wird, dürften diese Exporte zu einer Entlastung des Schlachtgeflügelmarktes in der Gemeinschaft beitragen. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatsekretärs Rohde vom 16. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache VI/1581 Frage A 54) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß viele Klagen von den Sozialgerichten nur deshalb als unbegründet abgewiesen werden müssen, weil die Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Arbeitsunfall und Krankheit nach dem derzeitigen Stand der medizinischen Wissenschaft nicht klär beantwortet oder verneint werden kann, aber der Zweifel zuungunsten des Geschädigten verwertet wird, und ist die Bundesregierung bereit, im Sozialrecht eine Bestimmung aufzunehmen, nach der bei Bestehen von medizinischer Ungewißheit über den ursächlichen Zusammenhang zwischen Unfall und Krankheit zugunsten des Geschädigten nach dem Grundsatz „in dubio pro aegroto" entschieden werden muß? In Einzelfällen kann es vorkommen, daß sich die Frage, ob eine bei einem Verletzten festgestellte Krankheit Folge seines Arbeitsunfalls ist, eindeutig weder mit Ja noch mit Nein beantworten läßt. In solchen Fällen genügt es nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen, daß der ursächliche Zusammenhang mit dem Arbeitsunfall wahrscheinlich ist oder — bei mehreren wahrscheinlichen Ursachen — daß der Arbeitsunfall eine wesentliche Teilursache der Krankheit ist. Wenn ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Arbeitsunfall und Krankheit auch in diesem abgemilderten Sinn nicht festzustellen ist, können nach geltendem Recht Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung nicht gewährt werden. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wieviel Klagen von den Sozialgerichten aus diesem Grunde abgewiesen werden. Es gibt darüber keine Statistiken, aber zweifelsohne kennt die Praxis solche Fälle. Die Bundesregierung wird im Rahmen einer beabsichtigten Novellierung des Unfallversicherungsrechts prüfen, ob eine Bestimmung im Sinne Ihres Vorschlags notwendig ist und wie sie gefaßt werden müßte. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 16. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache VI/1581 Frage A 57): Welcher Auffassung ist die Bundesregierung hinsichtlich der Prüfungsverfahren bei Honorarforderungen der Ärzte für Mitglieder von Pflicht- und Ersatzkassen und der sich daraus ergebenden finanziellen Konsequenzen für die Ärzte? Grundlegender Maßstab für das von Ihnen, Herr Kollege, angesprochene Prüfungsverfahren ist der in der Reichsversicherungsordnung verankerte Grundsatz, daß im Rahmen der ärztlichen Versorgung alles getan werden soll, was zur Heilung oder Linderung nach den Regeln der ärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig ist, das Maß des zur Erzielung des Heilerfolgs Notwendigen aber nicht überschritten werden darf. Dieser Grundsatz, der in Richlinien der Bundesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen näher beschrieben ist, prägt das Leistungsverhältnis zwischen Krankenhasse und Versicherten und gilt für die Behandlungs- und Verordnungsweise der Kassenärzte. Die Prüfung obliegt den bei den Kassenärztlichen Vereinigungen eingerichteten Prüfungsausschüssen. Ihr Verfahren wird durch bestimmte, von der Rechtsprechung entwickelte Prüfungsgrundsätze geleitet, die sowohl Praktikabilität wie auch eine ausreichende Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles gewährleisten sollen. Finanzielle Auswirkungen für den Arzt können sich ergeben, wenn bei Verstößen Honorarkürzungen oder Regresse festgesetzt werden. Gegen solche Entscheidungen kann der Arzt einen Beschwerdeausschuß anrufen, dessen Entscheidungen wiederum vor den Sozialgerichten anfechtbar sind. Das geltende Recht dient einem sachgerechten Interessenausgleich zwischen der Versichertengemeinschaft insgesamt, dem einzelnen Versicherten und dem Arzt. Die Erfahrungen, die damit in der Praxis gemacht worden sind, werden sicherlich auch von der Sachverständigenkommission zur Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung bei ihren Beratungen über die kassenärztliche Versorgung berücksichtigt werden. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 16. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dröscher (SPD) (Drucksache VI/1581 Frage A 58) : Welche Gründe bewegen die Bundesregierung, die Kriegsopfergesetzgebung im Fall der Witwenversorgung nicht auch auf den Personenkreis auszudehnen, der allein durch die Tatsache, daß die Kriegsopfer nicht als gefallen, sondern als vermißt gemeldet worden waren, von der ansonsten möglichen Stahlhelmtrauung und der damit verbundenen Witwenversorgung nach den jetzigen Richtlinien und überwiegend auch nach den jetzigen höchstrichterlichen Urteilen ausgeschlossen sind? Das Kriegsopferrecht kennt ebenso wie das gesamte übrige soziale Leistungsrecht und das Beamtenrecht keine Leistungen an hinterbliebene Verlobte. Eine Leistungspflicht der öffentlichen Hand besteht allgemein nur gegenüber der hinterbliebenen Ehefrau. Unter diesen Voraussetzungen wäre es rechtspolitisch schwerlich vertretbar, eine Ausnahmeregelung nur für das Kriegsopferrecht einzuführen, zumal die Rechtsordnung dem Verlöbnis allgemein 4864 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 nur eine sehr begrenzte, den Rechtsfolgen der Ehe nicht vergleichbare Rechtswirkung beimißt. Es trifft zu, daß im letzten Krieg die sog. nachträgliche Eheschließung nur mit einem Gefallenen, nicht aber mit einem Kriegsvermißten möglich war. Mit Bundesgesetz vom 29. März 1951 wurde diesen — seinerzeit allein durch Erlaß geregelten — Eheschließungen Rechtswirksamkeit hinsichtlich des Witwenrentenanspruchs nach dem Bundesversorgungsgesetz verliehen. Im Ergebnis sind damit heute die Verlobten von Gefallenen — soweit sie von der Möglichkeit nachträglicher Eheschließung Gebrauch gemacht haben —, nicht aber die Verlobten von Kriegsvermißten den Kriegerwitwen versorgungsrechtlich gleichgestellt. Soweit diese Rechtslage bei Verlobten von Kriegsvermißten im Einzelfall zu besonderen Härten führt, wird hier wie allgemein im Rahmen der sog. Brautversorgung die Witwenversorgung als Härteausgleich gewährt. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 16. Dezember 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/ CSU) (Drucksache VI/ 1581 Fragen A 59 und 60) : Hält die Bundesregierung eine Gleichbehandlung wehrpflichtiger einziger Söhne gefallener Väter mit wehrpflichtigen einzigen Söhnen von 100%ig kriegsbeschädigten Vätern bei der Befreiung vom Wehrdienst für gerechtfertigt? Beabsichtigt die Bundesregierung, die Befreiungsmöglichkeit des § 11 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes entsprechend zu erweitern? Eine Gleichbehandlung wehrpflichtiger einziger Söhne von Schwerkriegsbeschädigten mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 100 % mit den wehrpflichtigen einzigen Söhnen gefallener Väter bei der Befreiung vom Wehrdienst ist nach ,der derzeitigen Rechtslage nicht möglich. Die entsprechende gesetzliche Regelung — § 11 Abs. 2 Nr. 2 des Wehrpflichtgesetzes — setzt voraus, daß mindestens ein Elternteil des Wehrpflichtigen an Kriegsfolgen oder infolge nationalsozialistischer Verfolgungsmaßnahmen verstorben ist. Die Bundesregierung hält eine Gleichbehandlung dieser beiden Gruppen von Wehrpflichtigen auch nicht für gerechtfertigt. Es ist ein wesentlicher Unterschied, ob der Familienvater gefallen ist oder ob er, wenn auch schwerkriegsbeschädigt, noch lebt und das Familienleben mitgestalten und bei der Erziehung der Kinder mitwirken kann. Im übrigen ist die Befreiung der einzigen Söhne vom Wehrdienst zur Wahrung der Interessen der Schwerkriegsbeschädigten auch nicht erforderlich. In den Fällen, in denen der Vater hilfsbedürftig und auf die Unterstützung durch seinen Sohn angewiesen ist, kann durch eine Zurückstellung vom Wehrdienst geholfen werden. Dabei wird die persönliche Hilfsbedürftigkeit eines Schwerkriegsbeschädigten bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mehr als 80 % von den Wehrersatzbehörden ohne Prüfung unterstellt. Die Bundesregierung beabsichtigt daher nicht, dem Deutschen Bundestag eine Erweiterung des gesetzlichen Befreiungstatbestandes des § 11 Abs. 2 Nr. 2 des Wehrpflichtgesetzes vorzuschlagen. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 16. Dezember 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dröscher (SPD) (Drucksache VI/ 1581 Frage A 67) : Hält es die Bundesregierung für richtig, daß junge Beamte die ihre Wehrdienstpflicht als Z-2-Soldaten freiwillig und länger als notwendig erfüllen, durch die laufbahnrechtlichen Bestimmungen benachteiligt werden, weil der § 9 Abs. 7 Satz 4 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 des Arbeitsplatzschutzgesetzes in der Fassung vom 21. Mai 1968 die Anstellung zum Beamten auch schon vor Beendigung der Probezeit zu dem Zeitpunkt zuläßt, der durch die Wehrdienstverzögerung gegeben ist, aber laut Runderlaß der Innenminister vom 22. März 1968/1.33 diese Bestimmung des Arbeitsplatzschutzgesetzes auf solche jungen Beamten keine Anwendung findet, die als Z-2-Soldaten ihren Wehrdienst abgeleistet haben? Ich freue mich Ihnen mitteilen zu können, daß das Anliegen Ihrer Frage durch eine Gesetzesvorlage der Bundesregierung, und zwar durch das 5. Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes bereits geregelt worden ist. Das Plenum des Bundestages hat diesen Gesetzentwurf am 11. November 1970 in 2. und 3. Lesung verabschiedet; der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf am 4. Dezember 1970 im 2. Durchgang zugestimmt. Das Gesetz wird in nächster Zeit im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, wir fahren in der unterbrochenen Sitzung fort.
    Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:
    Wahl eines Vertreters der Bundesrepublik
    Deutschland im Europäischen Parlament
    Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 10. Dezember 1970 mitgeteilt, daß der Abgeordnete Haage (München) sein Mandat im Europäischen Parlament mit Wirkung vom 1. Januar 1971 zur Verfügung stellt. Als sein Nachfolger wird der Abgeordnete Borm von der Fraktion der FDP benannt. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch; der Abgeordnete Borm ist als
    Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 4797
    Präsident von Hassel
    Mitglied des Europäischen Parlaments mit Wirkung vom 1. Januar 1971 gewählt.
    Bei dieser Gelegenheit darf ich darauf hinweisen, daß in der 25. Sitzung des Deutschen Bundestages am 21. Januar 1970 auf Vorschlag der Fraktion der FDP der Abgeordnete Dr. Starke (Franken) gewählt worden ist und daß er sein Mandat im Europäischen Parlament nunmehr für die Fraktion der CDU/CSU ausübt.
    Ich rufe nunmehr Punkt 3 der Tagesordnung auf:
    a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 74 GG — Umweltschutz)

    — Drucksache VI/ 1298 —
    b) Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Bardens, Dr. Brand (Pinneberg), Bay, Schmidt (Kempten), Dr. Rutschke, Kleinert, Krall und der Fraktionen der SPD, FDP
    betr. Umweltschutz
    — Drucksachen VI/ 1275, VI/ 1519 —
    c) Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/ CSU
    betr. Umweltfragen, insbesondere Maßnahmen zur Lärmbekämpfung, Reinhaltung der Gewässer und der Luft sowie zur Abfallbeseitigung
    — Drucksache VI/795 —
    d) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Umgebung von Flughäfen
    — Drucksache VI/4 (neu)
    aa) Bericht des Haushaltsausschusses (7. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
    — Drucksache VI/1489 —
    Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Jenninger
    bb) Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuß)

    — Drucksache VI/ 13i7 —
    Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Gruhl
    Abgeordneter Konrad (Erste Beratung 10. Sitzung)

    e) Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Umgebung von Flughäfen
    — Drucksache VI/7 —
    Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuß)

    — Drucksache VI/ 1377 —
    Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Gruhl
    Abgeordneter Konrad (Erste Beratung 10. Sitzung)

    Wir behandeln die einzelnen Punkte im Zusammenhang und kommen zur ersten Beratung des Regierungsentwurfs. Das Wort zur Einbringung hat der Herr Bundesminister des Innern, Genscher.


Rede von Hans-Dietrich Genscher
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Begründung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes, mit dem die Kompetenz des Bundesgesetzgebers für Vollregelungen in den wichtigen Bereichen des Umweltschutzes vorgeschlagen wird, erfordert einige grundsätzliche Bemerkungen zu diesen jeden Bürger betreffenden und oft sehr belastenden Fragen. Das Hohe Haus würde einen Fehler machen, wenn diese Verfassungsänderung losgelöst vom Hintergrund der Gesamtproblematik des Umweltschutzes diskutiert und wenn sie gleichsam nur als eine Frage funktionaler Machtverteilung zwischen Bund und Ländern behandelt würde.
Meine Damen und Herren, zu den Lebens- und Existenzfragen der gesamten Menschheit wie Friedenssicherung und Ernährung ist im letzten Drittel dieses Jahrhunderts der Umweltschutz getreten. Der Umweltschutz ist zu einer gesellschaftspolitischen Aufgabe ersten Ranges geworden. Die Bundesregierung ist weit davon entfernt, einer Umwelthysterie das Wort zu reden. Die Folgen wären nur Resignation und Fatalismus. Die Gefahren, die uns drohen, sind ernst, aber die Menschheitsgeschichte lehrt uns, daß menschlicher Verstand und Tatkraft auch mit scheinbar unlösbaren Aufgaben fertig geworden sind.
Das Grundgesetz kennt das Wort „Umweltschutz" noch nicht. Im Grundrechtskatalog fehlt ein Menschenrecht auf unschädliche Umwelt. Dennoch ist der Schutz der Umwelt des Menschen eine Pflicht aller staatlichen Gewalt, die ihr mit den Grundentscheidungen unserer Verfassung aufgegeben ist. Nichts Geringeres als die Würde des Menschen wird durch die Zerstörung und Schädigung seiner Umwelt angetastet. Die Menschenwürde ist getroffen, wenn der Mensch zum wehrlosen Objekt seiner Umwelt wird.
Zum menschenwürdigen Dasein gehört, daß der Mensch frei atmen kann, ohne befürchten zu müssen, mit jedem Atemzug schädliche Stoffe aufzunehmen. Zum menschenwürdigen Dasein gehört, daß der Mensch Wasser trinken kann und daß er sich mit sauberem Wasser waschen kann. Und es gehört dazu, daß er ein Recht auf von Motoren- und Maschinenlärm nicht gestörten Schlaf hat.
Dieses Recht auf menschenwürdiges Dasein zu schützen ist Aufgabe aller staatlichen Gewalt. Das sagt sich leichter, als es in der Praxis zu verwirklichen ist. Verwaltungsbehörden und Gerichte werden weit mehr als bisher darauf achten müssen, daß bei der tagtäglichen Abwägung der Interessen derartige geschriebene oder ungeschriebene Rechte des einzelnen Menschen auf unschädliche Umwelt nicht verletzt werden. Das Recht auf ungestörten Schlaf ist genauso schätzenswert wie das auf Eigentum oder auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Das Recht auf reine Luft ist schon deshalb so schutzwürdig, weil
4798 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970
Bundesminister Genscher
der Mensch den Gefahren der Luftverunreinigung nicht ausweichen kann.
Umweltschutz kann in Anbetracht dieser Bedrohung nicht mehr rein defensiv, sozusagen polizeilich betrieben werden. Wir dürfen nicht warten, bis Schäden auftreten, und erst dann nach Abhilfe suchen. Die Zeit verlangt vorbeugenden Schutz auf Grund weitsichtiger Planung und darauf beruhender Forschung und Entwicklung. Umweltschäden sind Folgen von Produktionsprozessen und Konsumverhalten. Umweltfreundlichen Produkten oder Verfahren müssen Chancen gegeben werden, sich im Wettbewerb gegenüber den umweltfeindlichen Produkten durchzusetzen. Der Verbraucher muß als bester Verbündeter des Umweltschutzes gewonnen werden.
In der Ihnen vorliegenden Antwort auf die Große Anfrage weist die Bundesregierung auf die Notwendigkeit hin, die qualitativen Aspekte menschlichen Lebens gegenüber den quantitativen Aspekten des wirtschaftlichen Wachstums nicht zu übersehen. Das verlangt eine Neuorientierung der gesellschaftspolitischen Zielvorstellungen aller gesellschaftlichen Kräfte. Es wäre aber falsch, aus dieser Aussage den Schluß zu ziehen, daß Maßnahmen des Umweltschutzes stets auf Kosten des Wirtschaftswachstums gehen müssen. Zwar werden in den kommenden Jahrzehnten den einzelnen Bürgern und auch der gesamten Volkswirtschaft für Aufgaben des Umweltschutzes weit höhere Lasten aufgebürdet werden müssen, als sie heute schon getragen werden, aber wir haben auf diesem Gebiet lange Zeit über unsere Verhältnisse gelebt und müssen das heute teuer bezahlen. Wirtschafts- und unternehmenspolitische Entscheidungen werden in Zukunft weit mehr daran gemessen werden, welche schädlichen Folgen das angestrebte Ziel, das neue Verfahren oder Produkt für den Zustand unserer Umwelt hat. Wachstum, Produktivität und Umweltschutz sind keine gegensätzlichen Zielvorstellungen. Sie bedingen und ergänzen einander vielmehr. Wir müssen diese Lasten aufbringen für Maßnahmen, ohne die ein wirtschaftliches Wachstum langfristig nicht möglich ist. Es handelt sich dabei um ebenso notwendige Ausgaben für Infrastruktur, wie es die für Bildung und Straßenbau sind. In Zukunft wird es ein Unternehmen schwer haben, Mitarbeiter zu finden, wenn es ihnen nicht saubere Luft, lärmfreie Wohnungen und leicht erreichbare Erholungslandschaften bieten kann. Hinzu kommen die Lasten, die die Volkswirtschaft durch umweltbedingte Krankheiten zu tragen hat.
Wir dürfen vor allen Dingen nicht übersehen, daß die Zukunftsaufgabe Umweltschutz für ein der Zeit aufgeschlossenes Unternehmertum vielfache Chancen bietet. Bei zahlreichen Herstellungsverfahren wurde schon jetzt aus der Not eine Tugend gemacht. Es wurden Verfahren entwickelt, die nicht nur die Umweltbelastung verringern, sondern die wegen des damit verbundenen Gewinns an Rohstoffen und Energie wesentlich rentabler sind als die bisher üblichen sogenannten schmutzigen Verfahren. Der weltweite Markt für saubere Produkte und Verfahren wird ständig wachsen.
Ich wiederhole, meine Damen und Herren, nicht nur die Produktion ist umweltrelevant, es ist eben-sosehr das Konsumverhalten selbst. Wir dürfen nicht der Gefahr erliegen, allein den industriellen Störer der Ökologie im Auge zu haben. Durch das Konsumverhalten jedes einzelnen Bürgers werden der Umwelt nicht geringere Lasten aufgebürdet. Vom Verpackungsluxus über das lärmstarke Gartengerät bis hin zur vielleicht unbedachten Verwendung von Giftstoffen reicht die Verantwortung jedes einzelnen von uns.
Vorausschauende Umweltpolitik verlangt nach Lösungen, um dieses Konsumverhalten zu beeinflussen. Letztlich kann ein freiheitlich verfaßter Staat ohne das verantwortliche Mitwirken jedes Bürgers auch hier keine Besserung erreichen. Schon aus diesem Grunde kann Umweltpolitik nur erfolgreich sein, wenn der einzelne Subjekt und nicht Objekt einer solchen Politik ist.
Meine Damen und Herren, wir alle, die wir im politischen Raum Verantwortung tragen, haben die Pflicht, das Umweltbewußtsein in unserem Land zu stärken. Das gilt nicht nur für das Konsumverhalten, er gilt genauso für die Bewertung der dem Schutz unserer Umwelt dienenden Vorschriften. Wer die Umweltvorschriften verletzt, meine Damen und Herren, begeht nicht nur ein Kavaliersdelikt; er verhält sich in Wahrheit sozial gefährlich, seine Handungen haben einen hohen kriminellen Gehalt. Das muß in den Strafvorschriften zum Ausdruck kommen. Es muß sich aber auch im Urteil der Mitbürger niederschlagen.

(Abg. Dr. Stark [Nürtingen] : Gilt das auch für geistige Umweltverschmutzung?)

— Auch das, Herr Kollege!

(Abg. Vogel: Gilt das auch für Pornographie!)

— Ja, darüber wollen wir ja hier sehr ernsthaft diskutieren. Aber man muß ja nicht immer gleich daran denken, Herr Kollege.

(Heiterkeit.)

Die Bundesregierung sieht die Bewältigung der Umweltgefahren als einen Schwerpunkt ihres Programmes innerer Reformen an. Das Sofortprogramm vom 17. September dieses Jahres mußte sich notwendigerweise auf diejenigen Maßnahmen beschränken, die mit den vorhandenen Kompetenzen und Mitteln jetzt schon getan werden können. Die wesentlichen Aufgaben dieses Sofortprogramms und die dabei gesetzten Prioritäten entnehmen Sie der Antwort auf die Große Anfrage. Ich möchte sie an dieser Stelle nicht wiederholen. Aber die Vorarbeiten für ein Gesamtprogramm der Bundesregierung, das über den ersten Schritt des Sofortprogramms hinaus die Zielvorstellungen und die Methoden zu ihrer Verwirklichung umfassend untersuchen und darstellen wird, laufen. Eine Reihe von Arbeitsgruppen haben mit den Vorarbeiten begonnen. In ihnen arbeiten Experten des Bundes, der Länder, der Industrie, der Sachverständigenverbände und wissenschaftlichen Institute zusammen. Dieses Gesamtprogramm soll mit den Ländern und anderen
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Bundesminister Genscher
interessierten Einrichtungen abgestimmt werden und
wird dann Richtmaß für unsere weitere Arbeit sein.
Unbefriedigend ist noch die Zuständigkeitsregelung und die Koordinierung zwischen dem Bund einerseits und den Ländern andererseits. Sie bedarf dringend der Regelung. Auch dann, wenn die Gesetzgebungskompetenz, wie ich hoffe, dem Bund zugesprochen wird, werden die Länder diese Gesetze durchführen müssen. In dieser Durchführung liegt zweifellos die schwerere Aufgabe. Die Länder haben jahrelang in Erfüllung dieser meist undankbaren und bis vor kurzem recht unpopulären Aufgaben Vorbildliches geleistet. Ich betone dies hier schon deshalb, um den Eindruck zu vermeiden, als liege in dem notwendigerweise stärkeren Engagement des Bundes ein Werturteil über die bisherigen Leistungen der Länder.
Erschwert wird die Koordinierung zwischen Bund und Ländern durch die unterschiedlichen Zuständigkeiten in den Ländern selbst. Die Innenministerkonferenz scheidet als Koordinierungsorgan aus, weil in einer Reihe von Ländern wesentliche Bereiche des Umweltschutzes in anderen Ministerien bearbeitet werden. Ich halte es deshalb für zweckmäßig, daß eine Ministerkonferenz geschaffen wird, in der die die Aufgaben des Umweltschutzes koordinierenden Minister des Bundes und der Länder regelmäßig zusammenkommen, um auf diese Weise die teilweise noch unbefriedigende Zusammenarbeit zu verbessern.
Für die Politik der Bundesregierung zur Verbesserung des Umweltschutzes ist der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf zur Ergänzung des Grundgesetzes von zentraler Bedeutung. Durch ihn sollen die bisher bestehenden Kompetenzen für eine Rahmengesetzgebung des Bundes auf den Gebieten des Wasserhaushalts sowie des Naturschutzes und der Landschaftspflege in konkurrierende Kompetenzen übergeführt werden. Außerdem soll nach ihm eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung geschaffen werden.
Die Bundesregierung — das sage ich aus aktuellem Anlaß — will diese neuen Zuständigkeiten nicht für sich, sondern unser politisches Ziel ist es, daß dieses Hohe Haus, der Bundesgesetzgeber, in die Lage versetzt wird, für diese wichtigen Gebiete die Vollkompetenz zu haben. Ein Bundesstaat wie die Bundesrepublik Deutschland, in dem den Parlamenten der Gliedstaaten von Verfassungs wegen auch gesetzgeberische Aufgaben obliegen, muß notwendig mit einem gewissen Maß unterschiedlicher Regelungen leben. Die Bundesregierung weiß und bejaht das. Sie hat sich gleichwohl entschlossen, diesen Entwurf einzubringen, und zwar in der Überzeugung, daß wir der Herausforderung, die die zunehmende Belastung und Verschmutzung der Umwelt für den Menschen der 70er und 80er Jahre bedeutet, nur begegnen und diese Auseinandersetzung mit den Auswirkungen der vom Menschen geschaffenen Technik nur bestehen können, wenn die einheitlichen und gemeinschaftlichen Anstrengungen aller Kräfte in unserem Volk nicht durch eine Rechtszersplitterung behindert werden.
Eine Vereinheitlichung der im Bundesgebiet geltenden Normen ist schon deshalb ununmgänglich, weil in wesentlichen Bereichen des Umweltschutzes eine Rechtsangleichung der europäischen Staaten und teilweise auch mit außereuropäischen Rechtsordnungen notwendig geworden ist. Die Erfordernisse zeitgemäßen Umweltschutzes verlangen eine Anpassung der nationalen Rechtsordnungen derjenigen Staaten, durch die bestimmte gemeinsame Naturgüter wie Gewässer, Meere und auch die Luft in Anspruch genommen werden.
Meine Damen und Herren, eine Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes ist unabdingbar. Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch sparen Geld. Viele Umweltprobleme können nur gemeinsam gelöst werden. Unterschiedliche Rechtsnormen, etwa unterschiedliche Vorschriften über Autoabgase, können geradezu zu einer Einschränkung des Welthandels führen. Die Lasten aus der Bekämpfung der Umweltgefahren können die einzelnen Volkswirtschaften in Wahrheit nur dann tragen, wenn sich kein Land ausschließt, um für sich Wettbewerbsvorteile auf dem Weltmarkt zu schaffen.

(Sehr wahr! bei der CDU/CSU.)

Es darf keine billigen Flaggen des Umweltschutzes geben.
Aus diesem Grunde ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes verstärkt werden muß. Ohne ausreichende Gesetzgebungskompetenz indessen kann die Bundesregierung in Zukunft ihren Verpflichtungen aus internationalen Abkommen über den Umweltschutz nur schwer gerecht werden. Wir können nicht auf internationale Rechtsangleichung drängen, wenn wir sie im nationalen Bereich nicht selbst bewältigen können.
Für den Wasserhaushalt hat die Bundesregierung schon in der vergangenen Legislaturperiode versucht, die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz zu erreichen und so zu Maßnahmen gegen typische Verschmutzungen in Ballungsgebieten zu kommen. Es gibt Beispiele dafür, daß auf diesem Gebiet eine Reihe von Problemen viel besser gelöst werden könnte, wenn wir eine Bundeskompetenz hätten. Der Deutsche Bundestag hat dieses Vorhaben in der letzten Legislaturperiode mit der für Verfassungsänderungen erforderlichen Mehrheit gebilligt; es ist aber im Bundesrat gescheitert.
Der neue Anlauf der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode geschieht nicht aus Rechthaberei. Die Bundesregierung hofft vielmehr, daß sich der Bundesrat bei einer neuerlichen Überprüfung der Dringlichkeit des Anliegens, der Dringlichkeit der Schaffung bundeseinheitlichen Wasserrechts nicht verschließen wird. Es sind verschiedene Faktoren, die bei einer solchen neuen Prüfung auch in diesem Haus noch schwereres Gewicht haben werden als vor einigen Jahren. Die Belastung der Gewässer hat weiter zugenommen. Das Problem der Abfallbeseitigung insgesamt und besonders auch seine Bedeutung für den Wasserhaushalt ist noch stärker in den Vordergrund getreten.
4800 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970
Bundesminister Genscher
Wie Sie wissen, gibt es elf verschiedene Wassergesetze der Länder, die in wesentlichen Teilen, wie der Regelung der Gewässerbenutzung, den Anforderungen an das Einleiten von Abwässern und dem Lagern wassergefährdender Stoffe, voneinander abweichen. Der Bundesrat hat gegen die Verfassungsänderung eingewandt, daß eine Vereinheitlichung des geltenden Rechts nur hinsichtlich der Lagerung wassergefährdender Stoffe notwendig sei. Diese könne der Bund auch auf Grund seiner Rahmenkompetenz vornehmen. Für den Gewässerschutz und für die rechtliche Ausgestaltung der Gewässerbenutzung bedürfe es keines einheitlichen Rechts, da solche Regelungen nur abgrenzbare Lebensräume beträfen und keine übergebietliche Bedeutung hätten.
Dieser Argumentation vermag die Bundesregierung nicht zu folgen. Ein Gewässer hat zwar sicher sein abgrenzbares Einzugsgebiet, es hält sich dabei aber nicht an Landesgrenzen. Unsere Bundeswasserstraßen, deren Reinhaltung uns besonders große Sorgen bereitet, fließen durchweg durch mehrere Länder. Die Anforderungen für die Reinigung der Abwässer müssen schon deshalb im ganzen Bundesgebiet von den gleichen Grundsätzen ausgehen, weil regional unterschiedliche Anforderungen zu unzumutbaren Wettbewerbsverzerrungen für Industrie und Gewerbe führen würden.
In Zukunft wird man auch Wege suchen müssen, um den Verursacher der Verunreinigung über Abwasserabgaben zu den Kosten. der Gewässerreinhaltung heranzuziehen. Derartige Abwasserabgaben sind rechtspolitisch und wirtschaftlich nur vertretbar, wenn sie nach einheitlichen Maßstäben erhoben werden. Anderenfalls würde man Gefahr laufen, daß regionale Großzügigkeit gegenüber dem Verschmutzer mit wirtschaftlicher Anziehungskraft belohnt würde.
Für die Luftreinhaltung und die Lärmbekämpfung gilt nichts anderes. Auch insoweit hat der Deutsche Bundestag die Initiative der Bundesregierung zur Schaffung einer konkurrierenden Kompetenz schon in der vergangenen Legislaturperiode gebilligt. Auch insoweit hat der Bundesrat geglaubt, ihr nicht zustimmen zu können. Ich will die Gründe, die für diese Grundgesetzergänzung sprechen, hier nicht im einzelnen wiederholen; sie sind Ihnen bekannt. Sie ergeben sich auch aus der Ihnen vorliegenden schriftlichen Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Koalitionsfraktionen.
Mir liegt daran, hier etwa ausführlicher auf den Vorschlag der Bundesregierung einzugehen, auch die Rahmenkompetenz für Naturschutz und Landschaftspflege in eine konkurrierende Kompetenz umzuwandeln. Dieser Vorschlag ist im Bundesrat — übrigens im Gegensatz zu den anderen Anträgen — auf nahezu einhellige Ablehnung gestoßen — zu Unrecht, wie ich meine. Der Bundesrat hat vor allen Dingen eingewandt, daß für eine der Vielgestaltigkeit der Landschaften gerecht werdende Regelung die Rahmenkompetenz ausreiche. Der Bund habe von ihr bisher keinen Gebrauch gemacht.
Die Bundesregierung ist dagegen der Ansicht, daß landschaftspflegerische Maßnahmen, die nicht mehr wie früher rein konservierend, sondern gestaltend und vorsorgend sein müssen, auf Grund der Rahmenkompetenz nicht möglich sind. Die Vielgestaltigkeit der Landschaft, die ja auch innerhalb der meisten Länder vorherrscht, fordert nicht eine Vielgestaltigkeit des Rechts.
Einzelmaßnahmen im Umweltschutz, so dringlich sie geworden sind, bleiben Einzellösungen, wenn sie nicht im größeren Zusammenhang gesehen und betrieben werden. Einer dieser Zusammenhänge ist das komplexe System des Naturhaushalts der Landschaft. Wir können darin nicht ein einzelnes Element isoliert behandeln, ohne daß die anderen Glieder der ökologischen Wirkungsketten davon berührt wären. Isoliertes oder bloß sektorales Vorgehen birgt die Gefahr in sich, die natürlichen Kreisläufe empfindlich zu stören oder gar zu unterbrechen.
Was wir zur Erhaltung und Wiedergewinnung einer menschenwürdigen Umwelt für die Zukunft brauchen, ist ein ökologisch fundiertes Management der Landschaft, unserer natürlichen Umwelt. Genauso wie ihre Einzelelemente — Luft und Wasser — nicht an irgendwelchen Verwaltungsgrenzen haltmachen, ist die Landschaft nur als Ganzes zu erfassen und nur als Ganzes zu gestalten. Das ist der Grund dafür, daß wir eine Bundeskompetenz wünschen.
Als überzeugendes Beispiel für die Einsicht in diese Tatsache darf ich hier den Beschluß zitieren, den die Konferenz der Landesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege als der gesetzlichen Fachberater der Länderregierungen während des Deutschen Naturschutztages 1970 in Berlin einstimmig gefaßt hat. Dieser Beschluß lautet:
Die Konferenz der Landesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege begrüßt die Absicht, dem Bund im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung Zuständigkeiten für den Wasserhaushalt, die Luftreinhaltung und die Lärmbekämpfung sowie Naturschutz und Landschaftspflege zu übertragen, und richtet deshalb an die gesetzgebenden Organe die dringende Bitte, der Ergänzung des Grundgesetzes zuzustimmen.
Der heutigen Aussprache ist es nicht angemessen, längere verfassungspolitische Ausführungen zu machen. Lassen Sie mich deshalb in aller Kürze in der Sache wiederholen, was ich im Bundesrat bei der ersten Beratung dieses Entwurfs zur Ergänzung des Grundgesetzes gesagt habe: Erstens. Dieser Entwurf ist nicht Teil eines Anschlags der Bundesregierung auf die Eigenstaatlichkeit der Länder. Er bringt keine grundlegenden Verschiebungen der Kompetenzen, sondern er baut auf bereits bestehenden Gesetzgebungszuständigkeiten des Bundes auf. Der Bereich der Zuständigkeiten der Länder für die Gesetzgebung wird nur am Rande berührt.
Zweitens. Dieser Entwurf ist auch keine Absage an das Institut der Rahmengesetzgebung schlechthin, das wir vom Grundsatz her bejahen.
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Dezember 1970 4801
Bundesminister Genscher
Drittens. Mit Recht ist gesagt worden, ein wirksamer Umweltschutz setze nicht nur Gesetzgebungskompetenzen des Bundes voraus, er erfordere auch und vor allem umfangreiche und kostspielige Investitionen. Dieses Problem, ein Problem auch der Fortführung der Finanzreform, stellt sich für die Enquete-Kommission. Weder die Bundesregierung noch die Enquete-Kommission noch später der Deutsche Bundestag selbst werden ihm ausweichen können. Das schließt aber die Notwendigkeit nicht aus, vorerst und vordringlich zu einer bundeseinheitlichen Gesetzgebung zur Bewältigung der Umweltfragen zu kommen. Diesem ersten Ziel dient der Ihnen vorliegende Entwurf.
Ich habe am Anfang meiner Ausführungen darauf Bezug genommen, daß es notwendig sein wird, in unserem Land das Umweltbewußtsein jedes einzelnen Bürgers zu stärken. Ich möchte allerdings sagen: Wir werden nicht allein mit einer solchen Stärkung des Umweltbewufitseins in unserem Land auskommen. Es ist genauso notwendig, daß der Begriff der Umweltmoral, den wir für das Zusammenleben der einzelnen Menschen brauchen, auch im Zusammenleben der Völker untereinander gilt. Wenn der Minister eines anderen europäischen Landes im Zusammenhang mit einer aktuellen Frage erklärt hat, was ein Staat mit seinem Anteil an einem Gewässer mache, sei allein seine Sache,

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

so mutet das an wie ein Rückfall in die ökologische Steinzeit.

(Beifall.)

Das sollte aus dem internationalen Verkehr verschwinden.
Meine Damen und Herren, unsere Bitte an das Hohe Haus, der Verfassungsänderung zuzustimmen, dient nicht zuletzt auch dem Ziel, neben der Schaffung der Zuständigkeiten in unserem Lande zu zeigen, daß wir die Gestaltung unserer Umwelt und die Bekämpfung der Umweltgefahren als eine umfassende Aufgabe in unserem Bundesstaat betrachten. Deshalb erbitten wir Ihre Unterstützung.

(Beifall bei den Regierungsparteien und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich danke dem Herrn Bundesminister.
    Wir treten in die Aussprache ein, die miteinander verbunden wird. Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Dr. Gruhl für die CDU/CSU-Fraktion, der in seinen Ausführungen gleichzeitig den Antrag zum Tagesordnungspunkt 3 c) begründen wird. Es ist eine Redezeit von 40 Minuten beantragt worden. Ihm folgt dann Herr Dr. Bardens.
    Bitte schön, Herr Abgeordneter Dr. Gruhl!

    (Vorsitz : Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen.)