Rede:
ID0605023000

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 27
    1. Sie: 2
    2. daß: 2
    3. der: 2
    4. Herr: 1
    5. Kollege: 1
    6. Schellenberg,: 1
    7. würden: 1
    8. mir: 1
    9. zustimmen,: 1
    10. wenn: 1
    11. ich: 1
    12. feststelle,: 1
    13. auch: 1
    14. die: 1
    15. Sachverständigen: 1
    16. Meinung: 1
    17. waren,: 1
    18. Tarifvertrag: 1
    19. ebenso: 1
    20. ein: 1
    21. Zwangssparen: 1
    22. ist,: 1
    23. und: 1
    24. den: 1
    25. haben: 1
    26. ja: 1
    27. bejaht?: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 50. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 6. Mai 1970 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 2475 A Wahl eines Mitglieds des Verwaltungsrats der Lastenausgleichsbank 2475 B Wahl eines Mitglieds des Vermittlungsausschusses 2475 B Amtliche Mitteilungen 2475 C Entwurf eines Durchführungsgesetzes zum Gesetz über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft (Drucksachen VI/602, zu VI/602) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache VI/707), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen VI/706, zu VI/706) — Zweite und dritte Beratung — Kiechle (CDU/CSU) 2476 B Saxowski (SPD) . . . . . . . 2476 D Helms (FDP) 2477 C Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 2478 C Löffler (SPD) 2480 D Dr. Ritz (CDU/CSU) 2482 B Ertl, Bundesminister 2485 B Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . 2488D Dr. Barzel (CDU/CSU) 2489 C Dr. Apel (SPD) . . . . . . . 2490 A Höcherl (CDU/CSU) 2492 A Niegel (CDU/CSU) 2492 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Assoziierungsabkommen vom 29. Juli 1969 zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den mit dieser Gemeinschaft assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar sowie zu den mit diesem Abkommen in Zusammenhang stehenden Abkommen (Drucksachen VI/483, zu VI/483) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache VI/709), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache VI/686) — Zweite Beratung — Dr. Giulini (CDU/CSU) 2495 B Kaffka (SPD) . . . . . . . . 2495 B Dr. Sprung (CDU/CSU) 2495 D Graaff (FDP) 2497 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Änderung und Ergänzung der Geschäftsordnung des Bundestages (Drucksache VI/521) . . . . . . . . 2497 D Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes (Drucksache VI/507); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache VI/710), Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache VI/687) — Zweite und dritte Beratung — Biehle (CDU/CSU) 2498 B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Mai 1970 Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über befristete Freistellung von der deutschen Gerichtsbarkeit (Drucksache VI/645); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/723) — Zweite und dritte Beratung — Vogel (CDU/CSU) . . . . . . 2499 D Dürr (SPD) 2500 B Beratung des Sozialberichts 1970 (Drucksache VI/643) Arendt, Bundesminister . . . . 2500 D Katzer (CDU/CSU) 2506 B Fragestunde (Drucksachen VI/731, VI/722) Fragen des Abg. Niegel: Revidierter Mansholt-Plan Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 2512 A, B, C, D, 2513 A, B, C Niegel (CDU/CSU) 2512 B, C, D Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 2512 D Dasch (CDU/CSU) 2513 A Dröscher (SPD) . . . . . . . 2513 B Marquardt (SPD) 2513 B Dr. Ritz (CDU/CSU) 2513 C Frage des Abg. Dr. Riedl (München) : Förderung des Breitensports Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 2513 D Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . 2514 B, C Mischnick (FDP) 2514 C Dr. Hermesdorf (Sehleiden) (CDU/CSU) . . . . . . . . . 2514 C Frage des Abg. Pieroth: Mehrwertsteuersatz für in Gaststätten verabreichte Lebensmittel . . . . . 2514 D Frage des Abg. Lensing: Ausgleich für durch die Aufwertung der Deutschen Mark entstandene Verluste bei der Auszahlung aus dem europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 2515 A, B Lensing (CDU/CSU) . . . . . . 2515 B Frage des Abg. Dichgans: Anforderungen für Anlagen zum Lagern wassergefährdender Stoffe Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 2515 C, D Dichgans (CDU/CSU) 2515 D Frage des Abg. Damm: Rente der Witwe des tödlich verunglückten Starfighterpiloten Hippel Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 2516 A, B, C Damm (CDU/CSU) 2516 A, B Josten (CDU/CSU) 2516 C Frage des Abg. Dröscher: Ansprüche eines Reserveübungen ableistenden Wehrpflichtigen bei einem Dienstunfall Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2516 D, 2'517 A, B Dröscher (CDU/CSU) 2517 A Frage des Abg. Dr. von Nordenskjöld: Um- und Überfliegen von Industrieanlagen hoher Gefahrenklassen durch Flugzeuge Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2517 C, D, 2518 B Dr. von Nordenskjöld (CDU/CSU) . 2517 D, 2518 A Frage des Abg. Wagner (Günzburg) : Aufschub von Straßenbaumaßnahmen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 2518 C Frage des Abg. Wohlrabe: Zulassung eines Lenin-Sonderstempels in Berlin Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2518 D, 2519 A, B Wohlrabe (CDU/CSU) 2519 A Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 2519 B Frage des Abg. Leicht: Errichtung von Atomanlagen inmitten dicht besiedelter Gebiete . . . . . 2519 C Frage des Abg. Dr. Schober : Planungsstab zur Koordinierung der Sach- und Finanzplanung Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 2519 C, D, 2520 A Dr. Schober (CDU/CSU) . 2519 D, 2520 A Frage des Abg. Krammig: Nachtrag zum Jahreswirtschaftsbericht Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 2520 B, C Krammig (CDU/CSU) 2520 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Mai 1970 III Frage des Abg. Leicht: Beeinträchtigung der Entwicklungsmöglichkeiten auf dem linken Rheinufer (Landkreis Germersheim) durch das bei Philippsburg geplante Atomkraftwerk 2520 C Fortsetzung der Beratung des Sozialberichts 1970 (Drucksache VI/643) Dr. Schellenberg (SPD) 2520 D Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 2527 B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 2528 C Dr. Götz (CDU/CSU) 2531 D Dr. Nölling (SPD) 2534 C Geldner (FDP) 2539 A Härzschel (CDU/CSU) 2540 A Hauck (SPD) 2543 C Arendt, Bundesminister 2544 A Absetzung des Punktes 7 von der Tagesordnung 2546 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Reichsversicherungsordnung (Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/695) in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung der Vorschriften über die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung (Drucksache VI/715) — Erste Beratung — 2546 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. September 1969 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Vereinigten Republik Tansania, der Republik Uganda und der Republik Kenia sowie zu den Internen Durchführungsabkommen (Drucksache VI/725) — Erste Beratung — 2546 D Antrag der Fraktionen der SPD, FDP betr. Sportförderungsplan der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache VI/664) . . . . 2547 A Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für Sport und Olympische Spiele über den Bericht des Bundesministers des Innern betr. Sportförderung (Drucksachen VI/109, VI/313) 2547 A Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für Sport und Olympische Spiele über den Antrag der Fraktionen der SPD, FDP betr. Fußballweltmeisterschaft 1974 (Drucksachen VI/42, VI/684) ; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache VI/705) 2547 B Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abg. Dr. h. c. Kurt Georg Kiesinger (Drucksache VI/701) . . . . . . . . 2547 B Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Bundesminister Dr. Ehmke (Drucksache VI/702) 2547 C Übersicht 5 des Rechtsausschusses über die dem Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache VI/724) . . . . . . . . 2547 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über natriumarme diätetische Lebensmittel (Drucksachen VI/316, VI/718) 2547 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates zur fünften Änderung der Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für konservierende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen (Drucksachen VI/376, VI/719) 2548 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rates über die Herstellung und das gewerbsmäßige Inverkehrbringen von Dauermilcherzeugnissen, die für die menschliche Ernährung bestimmt sind (Drucksachen VI/394, VI/720) 2548 A Nächste Sitzung 2548 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 2549 A IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Mai 1970 Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 23 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Durchführungsgesetzes zum Gesetz über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft (Drucksachen VI/602, VI/706) 2549 B Anlage 3 Änderungsantrag Umdruck 24 zum Antrag des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Änderung und Ergänzung der Geschäftsordnung des Bundestages (Drucksache VI/521) 2549 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Erhard (Bad Schwalbach) betr. Hilfe für den Omnibuslinienverkehr durch steuerliche Maßnahmen . . . . 2550 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Langebeck betr. steuerrechtliche Gemeinnützigkeit für Kleingärtnervereine 2550 A Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Hussing betr. Heranziehung von Soldaten des Sanitätsdienstes für nicht unmittelbar sanitätsdienstliche Zwecke 2550 B Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Jung betr. Ausbau der linksrheinischen Verkehrsverbindungen . 2550 C Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Pieroth betr. Beeinträchtigung des allgemeinen Straßenverkehrs durch Gewährung der grünen Zulassungsnummer nur für landwirtschaftliche Zugmaschinen und Spezialkraftfahrzeuge mit gedrosselter Geschwindigkeit . . . . 2551 A Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg Maucher betr. Sperrung der Mittel für den Bau der Bundesstraßen 2551 B Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Mertes betr. Kursverluste bei Rentenwerten 2551 C Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Pohle betr. Zwischengutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung 2551 D Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) betr. Ernährungsberatung 2552 A Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Beermann betr. Lohnsteuerermäßigungen für Lohn- und Gehaltsempfänger im unmittelbaren Zonenrandgebiet 2552 C Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Weigl betr. Arbeitnehmerzulage im Zonenrandgebiet und Übertragung der Abschreibungsvergünstigung nach § 14 a des Berlinhilfegesetzes auf das Zonenrandgebiet 2553 A Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Leicht betr. Ertragswert für Obst und Spargel bei der Hauptfeststellung der Einheitswerte 2553 A Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Schmidt (München) betr. das private Schlachthofprojekt in Pfarrkirchen und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der kommunalen Schlachthöfe 2553 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Mai 1970 2475 50. Sitzung Bonn, den 6. Mai 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 6. 5. von Alten-Nordheim 6. 5. Dr. Artzinger * 6. 5. Behrendt * 6. 5. Benda 8. 5. Bewerunge 6. 5. Dr. Birrenbach 8. 5. Dichgans 8. 5. Dr. Dittrich * 6. 5. Engholm 8. 5. Fellermaier * 6. 5. Freiherr von Fircks 8. 5. Dr. Fuchs 6. 5. Frau Geisendörfer 6. 5. Gerlach * 6. 5. Gottesleben 8. 5. Haehser 8. 5. Dr. Hein * 6. 5. Horn 6. 5. Dr. Jahn (Braunschweig) * 6. 5. Dr. Koch * 6. 5. Köppler 8. 5. Kriedemann * 6. 5. Freiherr von Kühlmann-Stumm 8. 5. Dr. Martin 8. 5. Memmel * 8. 5. Müller (Aachen-Land) * 6. 5. Müller (Remscheid) 8. 5. Dr. Müller-Hermann 6. 5. Ollesch 8. 5. Frau Dr. Orth * 6. 5. Pieroth 6. 5. Rawe 9. 5. Dr. Rinsche 8. 5. Schneider (Königswinter) 30. 5. Schröder (Wilhelminenhof) 8. 5. Schwabe 27. 5. Spilker 6. 5. Dr. Starke (Franken) * 6. 5. Dr. Stoltenberg 6. 5. Werner 16. 5. b) Urlaubsantrag Zebisch 3. 6. Anlage 2 Umdruck 23 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Durchführungsgesetzes zum Gesetz über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht dem Gebiet der Landwirtschaft - Drucksachen VI/602, VI/706 -. Der Bundestag wolle beschließen: Zu § 6 a) Absatz 1 ist wie folgt zu fassen: „(1) Die Landesregierungen werden ermächtigt, die für den unmittelbaren Ausgleich zuständigen Stellen durch Rechtsverordnung zu bestimmen." b) In Absatz 3 sind die Worte „im Einvernehmen mit den Bundesministern der Finanzen und für Arbeit und Sozialordnung" durch die Worte „im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen" zu ersetzen. c) In Absatz 4 sind die Worte „durch die landwirtschaftlichen Alterskassen" zu streichen. Bonn, den 5. Mai 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 3 Umdruck 24 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zum Antrag des Ausschusses für Wahlprüfung, - Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) betr. Änderung und Ergänzung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages - Drucksache VI/521 -. Der 'Bundestag wolle beschließen: 1. § 24 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „ (2) Die Tagesordnung wird den Mitgliedern des 'Bundestages, dem Bundesrat und der Bundesregierung mitgeteilt. Sie gilt, wenn kein Widerspruch erfolgt, mit Aufruf des Punktes 1 als festgestellt. Nach Eröffnung jeder Plenarsitzung kann vor Eintritt in die jeweilige Tagesordnung jedes Mitglied des Bundestages eine Änderung der Tagesordnung beantragen, wenn es diesen Antrag bis spätestens 18.00 Uhr des Vortages dem Präsidenten vorgelegt hat. Soweit diese Geschäftsordnung nichts anderes bestimmt, kann der Bundestag einen Gegenstand von der Tagesordnung absetzen." 2. In § 81 Abs. 3 wird Satz 2 gestrichen. Bonn, .den 5. Mai 1970 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Wehner und Fraktion Schmidt (Kempten) und Fraktion 2550 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Mai 1970 Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 30. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (Drucksache VI/688 Frage A 22) : Teilt die Bundesregierung die übereinstimmende Auffassung der Landwirtschaftsminister, der Landesfinanzminister und des Bundesverkehrsministers, dem Omnibuslinienverkehr durch steuerliche Maßnahmen, vor allem durch Befreiung von der Mineralölsteuer, zu helfen, oder stimmt sie der gegenteiligen Stellungnahme des Bundesfinanzministers zu? Die Frage, in welcher Weise dem Omnibuslinienverkehr, vor allem aber den Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs geholfen werden kann, wird z. Z. geprüft. Hierbei wird der Bundesminister der Finanzen seinen Standpunkt, daß steuerliche Maßnahmen des Bundes nicht in Betracht kommen, aufrechterhalten. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 30. April 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Langebeck (Drucksache VI/688 Fragen A 24 und 25) : Ist es richtig, daß die Besprechung der Körperschaftsteuerreferenten vom 30. September bis 1. Oktober 1969 zu dem Ergebnis kam, dem Bundesfinanzministerium den Vorschlag zu machen, den Kleingärtnervereinen in der Bundesrepublik Deutschland die steuerrechtliche Gemeinnützigkeit zuzugestehen? Ist es richtig, daß die Niederschrift der Besprechung der Körperschaftsteuerreferenten nach 6 1/2 Monaten noch nicht an die Finanzminister der Länder weitergegeben wurde und diese dadurch die nötigen Verwaltungsanweisungen noch nicht herausgeben konnten? In der Besprechung der Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerreferenten am 30. September/1. Oktober 1969 ist von den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen beschlossen worden, daß Kleingärtnervereine als gemeinnützige Körperschaften anerkannt werden können. Die Niederschrift über die vorerwähnte Sitzung ist allerdings den Ländern erst unter dem Datum 20. Januar 1970 am 3. Februar 1970 übersandt worden. Die verspätete Übersendung ist darauf zurückzuführen, daß die Steuerabteilung des Bundesministeriums der Finanzen im Anschluß an die gegen Ende der Legislaturperiode eingetretenen vielfachen Gesetzesänderungen mit der Neufassung von Durchführungsverordnungen und Richtlinien befaßt war und gerade in den letzten Monaten vor allem die Vorarbeiten für die Steuerreform im Vordergrund gestanden haben. Durch die zu Anfang des Jahres übersandte Niederschrift ist aber gewährleistet, daß gerade in dem von Ihnen angesprochenen Fallbereich die Länder die erforderlichen Anweisungen erteilen können. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 6. Mai 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hussing (Drucksache VI/722 Frage A 18) : Zu welchen Tätigkeiten, die nicht unmittelbar sanitätsdienstlichen Zwecken dienen, werden Soldaten des Sanitätsdienstes in der Bundeswehr herangezogen? Soldaten des Sanitätsdienstes werden grundsätzlich nur zu Tätigkeiten herangezogen, die sanitätsdienstlichen Zwecken dienen. Sie können ausnahmsweise auch zum Wachdienst herangezogen werden, wenn im Standort ausschließlich Sanitätseinheiten liegen. Natürlich sind in Sanitätseinheiten auch .Soldaten anderer Fachrichtungen tätig wie z. B. Kraftfahrer, Fernmelder oder Köche. Diese Soldaten erhalten lediglich eine Zusatz-Ausbildung in Erster Hilfe. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 6. Mai 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Jung (Drucksache VI/722 Frage A 28) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für einen intensiveren Ausbau der linksrheinischen Verkehrsverbindungen angesichts der ständig zunehmenden Verkehrsfrequenz nach Frankreich, und welche Maßnahmen werden hierbei als besonders dringlich erachtet? Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß die Zunahme des Frankreich-Verkehrs beim Ausbau der linksrheinischen Verkehrsverbindungen gebührend berücksichtigt werden muß. Die Deutsche Bundesbahn wird im Sommerfahrplan 1970 ein TEE-Zugpaar zwischen Frankfurt/Main und Paris über Saarbrücken einsetzen und darüber hinaus den internationalen Reise- und Güterzugverkehr weiter verbessern. Voruntersuchungen der Deutschen Bundesbahn befassen sich u. a. außerdem damit, welche zusätzlichen Zeitersparnisse auf der Strecke Ludwigshafen–Kaiserslautern–Saarbrücken durch Neutrassierungen möglich wären. Im Rahmen der Untersuchungen zum Neuen Ausbauplan für die Bundesfernstraßen 1971-1985 wurden insbesondere die Fernstraßenverbindungen zum benachbarten Ausland geprüft. Dabei spielten die Verbindungen nach Frankreich wegen der ständig zunehmenden Verkehrsdichte eine bedeutende Rolle. Hierbei ergab sich die Notwendigkeit des Ausbaues der Grenzübergänge im Zuge der B 9, der B 38 in Rheinland-Pfalz und der B 51 und B 269 im Saarland. Darüber hinaus ist ein neuer Grenzübergang bei Lauterburg im Zuge der linksrheinischen Autobahn in der 1. Dringlichkeit eingeplant. Dem Gesichtspunkt der möglichst raschen Verbesserung der Verkehrsverbindungen zwischen Frankreich und Deutschland wurde durch die Fertigstellung der Autobahn Mannheim–Saarbrücken–französische Grenze im Jahre 1969 Rechnung getragen. Die linksrheinischen Verkehrsverbindungen nach Frankreich spielen im übrigen eine besondere Rolle in den Konsultationsgesprächen, die seit Februar d. J. mit Frankreich angelaufen sind und sich auf die gemeinsame Regionalplanung im „Montan-Dreieck" Lothringen–Saar--Luxemburg beziehen. Hier werden neben der Verbesserung der Straßenverbindungen auch Fragen des Wasserstraßenanschlusses und gewisse Flughafenplanungen behandelt. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Mai 1970 2551 Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 6. Mai 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pieroth (Drucksache VI/722 Frage A 29) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei landwirtschaftlichen Betrieben mit weit gestreuter Betriebsfläche der Betriebsverkehr zwischen den einzelnen Teilen des Betriebes den allgemeinen Straßenverkehr dadurch stark beeinträchtigt, daß die grüne Zulassungsnummer und die damit verbundenen Vergünstigungen nur für Zugmaschinen und Spezialkraftfahrzeuge mit gedrosselter Geschwindigkeit gegeben werden, und ist die Bundesregierung bereit zu prüfen, ob nicht auch Kraftfahrzeuge, die sich mit normaler Geschwindigkeit in den Verkehr einordnen, in bestimmten Fällen in diesen Kreis begünstigter Kraftfahrzeuge aufgenommen werden könnten, um den Straßenverkehr zu entlasten? Grüne Kennzeichen erhalten alle Zugmaschinen oder Sonderfahrzeuge, die in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben verwendet werden, ohne Rücksicht auf ihre zulässige Geschwindigkeit. Insofern stehen Geschwindigkeitsbegrenzung und Steuerfreiheit in keinem Zusammenhang. Die Ursachen für das langsamere Fahren liegen in den Bestimmungen über das Fahrerlaubnis- und das Zulassungswesen. Wie ich bereits in diesem Hause ausgeführt habe, beabsichtigt die Bundesregierung, die Bestimmungen zu ändern und die Geschwindigkeitsbegrenzung heraufzusetzen, wenn eine entsprechende Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften verabschiedet ist. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 6. Mai 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Maucher (Drucksache VI/722 Fragen A 30 und 31): In welchem Umfang und nach welchen Grundsätzen werden die Mittel für den Bau der Bundesstraßen gesperrt? Kann die Bundesregierung mitteilen, wie sich diese Sperren von Mitteln für den Straßenbau in den einzelnen Ländern auswirken? Die Mittel für die Bundesstraßen im Bundeshaushalt 1970 sind um 240 Mio DM und die der Bundesautobahnen um weitere 300 Mio DM gesperrt. Der bei den Bundesstraßen vorläufig gesperrte Betrag von 240 Mio DM ist gleichmäßig auf die Länder im Verhältnis ihrer Anteile am diesjährigen Haushaltsvolumen verteilt worden. Die Sperre wirkt sich in erster Linie auf den Beginn neuer Bauvorhaben aus. Laufende Maßnahmen werden soweit wie möglich ungehindert weitergeführt. Neue Objekte können aufgrund der Bestimmungen der vorläufigen Haushaltsführung ohnehin zunächst nicht begonnen werden. Das ist selbst bei voller Bedienung des Haushalts erst nach seiner Verabschiedung möglich. Insoweit sind neue Bauvorhaben durch die Sperre bis jetzt nicht benachteiligt. Soweit sich laufende Maßnahmen in Einzelfällen in ihrer Fertigstellung verzögern, hat das seine Ursache in dem notwendigen Abzug von Teilbeträgen zugunsten der Verstärkung der Mittel für .die Beseitigung von Frostschäden, für die — nicht zuletzt wegen der Haushaltssperre — ein Reservefonds nicht vorhanden ist. Beim Bundesautobahnen-Ausbau wurde der vorläufige Sperrbetrag von 300 Mio DM individuell auf die verschiedenen Neubaustrecken verteilt. Dabei mußte auf den Baufortschritt der einzelnen Strecken entsprechend Rücksicht genommen werden. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 6. Mai 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Mertes (Drucksache VI/722 Frage A 39) : Welche der ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten hat die Bundesregierung ergriffen, um die Kursverluste bei Rentenwerten in einem erträglichen Rahmen zu halten, damit das Vertrauen insbesondere kleiner Anleger in diese von der Bundesregierung früher propagierte Sparform nicht enttäuscht wird? Die Bundesregierung bemüht sich um eine Eingrenzung der Kursrisiken durch markttechnische Verbesserungen bei den Emissionen des Bundes. Dies wirkt sich wiederum auch auf die Ausstattung der übrigen Rentenwerte aus. So haben die Bundesanleihen feste Rückzahlungstermine und eine Laufzeitbeschränkung auf ca. 10 Jahre. Außerdem gibt der Bund risikofreie Bundesschatzbriefe für Kleinsparer .aus. Dies führte in der Vergangenheit zu einer verstärkten Ausgabe von Sparbriefen durch die Sparkassen. Im übrigen sind die kredit- und fiskalpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung auf das Ziel gerichtet, die Konjunkturschwankungen zu glätten und den Sparer vor den definitiven Inflationsverlusten zu schützen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 6. Mai 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Pohle (Drucksache VI/722 Fragen A 40 und 41): Wann wird die Bundesregierung das Zwischengutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, das nach Pressemeldungen für April d. J. angekündigt war, erhalten, und wann wird es dem Deutschen Bundestag zugeleitet? Ist die Bundesregierung bereit, das Schreiben des Sachverständigenrats an den Bundeskanzler zu veröffentlichen, das diesem nach Pressemeldungen schon vor Ostern zugeleitet worden ist und in dem der Sachverständigenrat seine Sorgen über die konjunkturpolitische Entwicklung dargelegt hat? Der Sachverständigenrat trägt sich mit dem Gedanken, ein Sondergutachten über die wirtschaftliche Entwicklung ,anzufertigen. Sobald das Gutachten der Bundesregierung zugeleitet ist, wird der Sachver- 2552 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Mai 1970 ständigenrat gemäß § 6 Abs. 2 des Gesetzes über die Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung das Einvernehmen des Bundesministers für Wirtschaft hinsichtlich des Zeitpunkts der Veröffentlichung herbeiführen. Wie ich bereits in der Aktuellen Stunde am 24. April ausgeführt habe, werden sowohl die Gutachten als auch Sondergutachten des Sachverständigenrates veröffentlicht, dagegen nicht der laufende Schriftwechsel zwischen Bundesregierung und Sachverständigenrat. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 6. Mai 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (Nürnberg) (Drucksache VI/322 Frage A 46) : Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um eine umfassende, wissenschaftlich fundierte Ernährungsberatung aller Bevölkerungskreise sicherzustellen? Die wissenschaftlich fundierte Ernährungsberatung der Bevölkerung mit Hilfe konventioneller und moderner Aufklärungsmittel ist ein wesentlicher Teil der Öffentlichkeitsarbeit unseres Hauses. Zur Durchführung dieser Aufgabe bedient sich das BML vor allem der Einrichtungen des Bundesausschusses für volkswirtschaftliche Aufklärung, des Kontaktbüros für Verbraucheraufklärung, der Verbraucherzentralen der Länder und der Massenmedien. Der ständige Kontakt mit der Deutschen Gesellschaft für Ernährung und ernährungswissenschaftlichen Instituten sichert die Verbreitung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse über eine vollwertige Ernährung sowie über die richtige Auswahl und Behandlung von Lebensmitteln im Rahmen einer modernen Hauswirtschaft. Mit den bisher zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln (2,8 Mio. DM) konnten im wesentlichen nur Führungs- und Mittlerkräfte erreicht werden. So konnten Broschüren und Merkblätter nur mit einer Auflage bis zu 300 000 Exemplaren hergestellt und gezielt an Beratungskräften und Schulen verteilt werden. Filme, Dia-Reihen, Lehrtafelserien und Wanderschauen konnten nur einem verhältnismäßig kleinen Kreis interessierter Hausfrauen gezeigt werden. Auch moderne Aufklärungsaktionen des Kontaktbüros für Verbraucheraufklärung waren nur in örtlich begrenzten Teilgebieten der Bundesrepublik möglich. Die Massenmedien konnten nicht nachhaltig eingesetzt werden. Um auch den letzten Haushalt in der Bundesrepublik mit gezielten Ernährungsaufklärungsaktionen erreichen zu können, bedarf es zusätzlicher Haushaltsmittel von jährlich mindestens 7 Mio. DM. Ich beabsichtige, erstmalig 1972 eine ständige Fernsehsendung „Verbrauchertips auf dem Ernährungsgebiet" mit der Herausgabe einer sogenannten „Ernährungsfibel" zu koppeln, die mit einer Auflage von 22 Mio. Exemplaren hergestellt und an sämtliche Haushalte in der Bundesrepublik verteilt wird. In den Fernsehtips, die nur kurze Anregungen enthalten, wird auf die ausführlichere Darstellung in der Ernährungsfibel hingewiesen, so daß jede Hausfrau zu speziellen Fragen eine ausführlichere Information in der Ernährungsfibel findet. Außerdem werde ich mich bemühen, das Wissen um die richtige Ernährung und den rationellen Einkauf von Lebensmitteln stärker als bisher an unsere Schulkinder heranzutragen. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 30. April auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Beermann (Drucksache VI/688 Frage B1): Ist die Bundesregierung im Zuge der großen Steuerreform bereit, für Lohn- und Gehaltsempfänger im unmittelbaren Zonenrandgebiet Lohnsteuerermäßigungen festzulegen, da andernfalls mit Sicherheit die dringend notwendige Ansiedlung neuer Industrien und die Schaffung neuer Arbeitsplätze hinter der erwarteten Wachstumsrate zurückbleiben wird? Der Standpunkt der Bundesregierung zur Einführung von steuerlichen Vergünstigungen für die Arbeitnehmer im Zonenrandgebiet ist bereits in den Antworten auf mehrere parlamentarische Anfragen ausführlich erläutert worden. Ich darf hierzu auf die Sitzungsprotokolle des Deutschen Bundestages vom 20. März 1969 (S. 12052 [C], 6. November 1969 (S. 272 [D]) und 3. Dezember 1969 (S. 581 [B]) hinweisen. Danach hat die Bundesregierung stets die Auffassung vertreten, daß einer Abwanderung junger qualifizierter Arbeitskräfte aus dem Zonenrandgebiet mit gezielten Maßnahmen zur Sicherung der vorhandenen Arbeitsplätze und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze begegnet werden sollte. Maßnahmen dieser Art sind nicht nur im Rahmen des Instrumentariums der regionalen Wirtschaftsförderung bereits verfügbar, sondern auf steuerrechtlichem Gebiet auch in dem Rahmen des Steueränderungsgesetzes 1969 verabschiedeten Gesetz über die Gewährung von Investitionszulagen enthalten. Hierdurch sollen den Arbeitnehmern des Zonenrandgebiets in wohnungsnah gelegenen Arbeitsstätten die gleichen Verdienstchancen geschaffen werden, wie sie in anderen Gebieten der Bundesrepublik bestehen. Wenn und soweit diese Maßnahmen Erfolg haben, wird sich die Frage nach der Einführung einer steuerlichen Vergünstigung für die Arbeitnehmer im Zonenrandgebiet erübrigen. Die Auswirkungen dieser Maßnahmen müssen also zunächst abgewartet werden. Erst wenn sich ergeben sollte, daß die so geförderten Arbeitsplätze den Arbeitnehmern im Zonenrandgebiet nicht die gleichen Verdienstchancen bieten können wie in anderen Gebieten der Bundesrepublik, wird zu prüfen sein, ob die Unterschiede durch Maßnahmen anderer Art ausgeglichen werden können. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 50. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Mai 1970 2553 Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 28. April 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Weigl (Drucksache VI/688 Fragen B 4 und 5) : Zu welchen Steuermindereinnahmen würde die Einführung einer Arbeitnehmerzulage im Zonenrandgebiet in Höhe von 5 Prozent des Bruttolohnes (Berliner Modell) führen? Mit welchen Steuerausfällen müßte gerechnet werden, wenn die Abschreibungsvergünstigung nach § 14 a des Berlinhilfegesetzes auf das Zonenrandgebiet übertragen würde, um das dort vorhandene unzureichende Angebot von modernen Wohnungen beseitigen zu können? Zu der ersten von Ihnen gestellten Frage darf ich bemerken, daß die Einführung einer Arbeitnehmerzulage im Zonenrandgebiet in Höhe von 5 vH des Bruttolohnes entsprechend dem z. Z. geltenden Berlinhilfegesetz jährlich Lohnsteuermindereinnahmen von rd. 850 Mio. DM verursachen würde. Ihre zweite Frage läßt sich dahin gehend beantworten, daß eine Übertragung der Abschreibungsvergünstigung für Wohngebäude nach § 14 a BHG auf das Zonenrandgebiet zu Mindereinnahmen bei den Steuern vom Einkommen von jährlich rd. 300 Mio. DM führen dürfte. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Reischl vom 28. April 1970 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Leicht (Drucksache VI/688 Frage B 6) : Ist daran gedacht, den Ertragswert für Obst und Spargel, der für die Hauptfeststellung der Einheitswerte auf den 1. Januar 1964 sehr hoch festgesetzt ist, zu senken, weil sich die Ertragslage spürbar verschlechtert hat? Die Fraktion der CDU/CSU hat im Deutschen Bundestag mit den Drucksachen VI/244 und VI/491 Initiativanträge eingebracht, mit denen eine Senkung der für die Hauptfeststellung 1964 maßgebenden Vergleichswerte für Hopfen um 80 bzw. 90 %, für Obstbau um 60 % und für Spargel um 50% angestrebt wird. Daraufhin hat der nach § 65 Nr. 1 Bewertungsgesetz 1965 zuständige Bewertungsbeirat beim Bundesminister der Finanzen die Entwicklung der Reinertragsverhältnisse bei den einzelnen Nutzungen (Nutzungsteilen) des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens überprüft. Die Überprüfung hat ergeben, daß eine Senkung der Vergleichswerte (Ertragswerte) für Hopfen um höchstens 80%, für Spargel um 50%, für Obstbau um 60 % und für Forstwirtschaft — mit Ausnahme der Mindestwerte von 50,— DM — um 40% angemessen erscheint. Mit dieser Senkung der Vergleichswerte (Ertragswerte) wird der seit 1964 eingetretenen spürbaren Verschlechterung der Ertragslage und der zu erwartenden Entwicklung Rechnung getragen. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 28. April 1970 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (München) (Drucksache VI/688 Fragen B 7 und 8) : Ist die Bundesregierung bereit, das private Schlachthofprojekt in Pfarrkirchen, das mit einem Kostenaufwand von 10 Millionen DM errichtet werden soll, mit öffentlichen Mitteln zu fordern, obwohl es im Einzugsbereich kommunaler Schlachthöfe liegt, die zum Teil mit erheblichen Kosten, wie z. B. der städtische Schlacht- und Viehhof in München, ausgebaut wurden und bis heute nicht voll ausgelastet sind? Ist die Bundesregierung bereit, die kommunalen Schlachthöfe, die im Gegensatz zu privaten Schlachthöfen durch übergebietliche hygienische Aufgaben Mehrkosten in Höhe von 35 % haben, wodurch ihre Konkurrenzfähigkeit gegenüber diesen Schlachthöfen erheblich beeinträchtigt wird, durch Erstattung dieser Kosten in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken? Bereits mit Schreiben vom 8. Juli 1969 hat sich die Bundesregierung gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bereit erklärt, für die Errichtung einer Schlachtanlage in Pfarrkirchen Bundesmittel zu bewilligen. Ausschlaggebend für die Bewilligung war ein Gutachten, das vom Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Auftrag gegeben wurde und vom Institut für landwirtschaftliche Marktlehre, Stuttgart-Hohenheim, dem Institut für Agrarpolitik und Marktforschung, Bonn, in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erstellt worden ist. Die Gutachter kamen auf Grund des Viehaufkommens, der derzeitigen Vermarktungsstruktur und des Schlachtviehüberschusses zu ihrer befürwortenden Stellungnahme. Sie stellten fest, daß die benachbarten kommunalen Schlachthöfe Landshut, Passau und Vilshofen infolge der fehlenden technischen Voraussetzungen für einen Ausbau nicht geeignet waren. Die Belange des kommunalen Schlachthofes München konnten wegen der großen Entfernung (über 100 km) zum Produktionsgebiet nicht mit in die Betrachtung einbezogen werden, da der Transport über solche Entfernungen nachweislich zu hohe Transportkosten erfordert und größere Transportverluste mit sich bringt. Der Neubau einer Schlachtanlage in Pfarrkirchen war nach Meinung der Gutachter vor allem erforderlich, weil infolge der bisherigen unzulänglichen Vermarktungsstruktur im dortigen Gebiet die niedrigsten Erzeugerpreise für Schlachtvieh innerhalb des Bundesgebietes ermittelt wurden. Es kann daher kein Zweifel bestehen, daß im Interesse der Landwirtschaft des dortigen Gebietes, die auf Grund der gegebenen Voraussetzungen auf die Schlachtviehproduktion angewiesen ist, eine Förderung der Schlachtanlage Pfarrkirchen voll und ganz gerechtfertigt ist. Nach einer mir vorliegenden Untersuchung aus dem Jahre 1968 beträgt der Anteil der Kosten für hygienische Aufgaben (Laboratorium, Seuchenhof, Freibank) 7,5 % der Gesamtbetriebskosten eines kommunalen Schlachthofes. Diese Kosten stellen im Vergleich zu privaten Schlachtanlagen eine zusätzliche Belastung dar, die von den Kommunen teilweise im überregionalen Interesse getragen werden. Die Bundesregierung ist bemüht und grundsätzlich bereit, die Schlachthofstruktur und die Kostensituation der Schlachthöfe in Zusammenarbeit mit den Ländern zu verbessern, soweit sie dazu finanziell und rechtlich in der Lage ist. Bevor konkrete Entscheidungen getroffen werden können, müssen jedoch erst die zur Zeit in Arbeit befindlichen Schlachthofstrukturpläne der Länder fertiggestellt sein. -
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ernst Schellenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erstmals in unserem Lande legt eine Regierung dem Parlament und der Öffentlichkeit ein konkretes, umfassendes sozialpolitisches Programm vor.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)




    Dr. Schellenberg
    Das allein ist schon eine geschichtliche Tat. Es hätte Ihnen, Herr Kollege Katzer, nicht schlecht angestanden,

    (Abg. Katzer: Vielen Dank für die Belehrung!)

    wenn Sie das kurz gewürdigt hätten, wie auch Herr Kollege Arendt positive Worte über Ihre frühere Arbeit gefunden hat.

    (Abg. Katzer: Habe ich getan, Herr Kollege Schellenberg!)

    — Aber dann ist es so dünn ausgefallen, daß es nicht an meine Ohren gedrungen ist.

    (Abg. Katzer: Das haben Sie vor lauter Beifall überhört!)

    Herr Katzer hat als Sprecher der Opposition das Thema Sozialbericht unter vier Gesichtspunkten behandelt.
    Erster Gesichtspunkt. Zum Sozialbudget haben Sie außer einer gewissen positiven Würdigung vor allem kritische Äußerungen gefunden.

    (Abg. Katzer: Also doch Positives!)

    Zu diesem Teil wird sich mein Kollege Nölling äußern.
    Ihr zweiter Gesichtspunkt, Herr Kollege Katzer, war, das Positive am Sozialbericht sei im wesentlichen eine Fortführung der Arbeiten des früheren Arbeitsministers.
    Ihr dritter Gesichtspunkt: Zu den großen gesellschaftspolitischen Zielsetzungen haben Sie sich, Herr Kollege Katzer, nur sehr allgemein geäußert.
    Ihr vierter Gesichtspunkt: Zu den konkreten Vorhaben des Sozialberichts — soweit Sie sich damit überhaupt beschäftigt haben —, so äußerten Sie im wesentlichen nur eine kleinkarierte Kritik.

    (Abg. Katzer: Aha!)

    — Das beweise ich auch noch.
    Herr Kollege Katzer, Sie haben mit einem gewissen Stolz auf die Anträge verwiesen, die die Opposition in den letzten Tagen hier eingebracht hat, und zwar zur Kriegsopferversorgung, zum Kindergeld, zur Vermögensbildung, zur Krankenversicherung. Diese Entwürfe sind, wie im einzelnen bei den späteren Beratungen darzulegen sein wird, vom Inhalt und auch von der Finanzierung her unausgereift. Sie bilden keinen Ersatz für eine sozialpolitische Konzeption der Opposition.
    20 Jahre hat die CDU don Bundeskanzler und den Bundesarbeitsminister gestellt. Aber niemals hat ein CDU-Bundeskanzler oder -Bundesarbeitsminister dem Parlament ein umfassendes Programm für eine moderne Sozialpolitik vorgelegt.
    Natürlich gab es auch in früheren Regierungserklärungen irgendwelche Aussagen zur Sozialpolitik. Herr Kollege Katzer, als Sie 1965 Arbeitsminister unter Herrn Erhard wurden, hat dieser in seiner Regierungserklärung die Sozialpolitik — ich zitiere — als Ansatz zu einer sich selbst nährenden inflationistischen Entwicklung disqualifiziert. Das war eine Konzeption des überholten Konservativismus.
    Sie, Herr Kollege Katzer, hatten als Vertreter des linken Flügels diese Politik als Feigenblatt von Amts wegen zu vertreten.
    Politisch wichtig ist, daß die CDU/CSU-Fraktion diese überholten gesellschaftspolitischen Vorstellungen bis zur Bundestagswahl 1969 beibehalten hat. Sie hat nämlich am 20. August 1969 im Hinblick auf die 6. Legislaturperiode ein sozialpolitisches Schwerpunktprogramm vorgelegt. In diesem Schwerpunktprogramm heißt es selbstgefällig:
    Die CDU/CSU-Fraktion hat keine Veranlassung, in der Sozialpolitik umwälzende neue Programme vorzulegen.

    (Abg. Dr. Barzel: Lesen Sie doch das Ganze vor!)

    An einer anderen Stelle dieses Programms heißt es:
    Die Leistungen in unserem sozialen Sicherungssystem sind so hoch und im ganzen so ausgewogen, daß wir keine aufwendigen strukturellen Leistungsverbesserungen anstreben sollten.
    Soweit die CDU/CSU-Fraktion vor der Bundestagswahl.

    (Abg. Dr. Barzel: Jetzt lesen Sie mal Ihre Versprechungen alle vor und vergleichen Sie sie mit Ihrer Regierungserklärung!)

    — Herr Kollege Barzel, wir sprechen jetzt von dem
    Programm der CDU/CSU für die 6. Legislaturperiode.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Dr. Barzel: Wo haben Sie die Hausfrauenrente, Herr Schellenberg?)

    — Im Rahmen der politischen Möglichkeiten verwirklichen wir unsere Ziele, das wissen Sie genauso wie wir.

    (Abg. Dr. Barzel: Das steht nicht darin!)

    Gegenüber diesen Vorstellungen des CDU/CSU-Schwerpunktprogramms, die ich nicht anders denn als antiquiert bezeichnen kann, geht die Regierungserklärung von der Notwendigkeit innerer Reformen auch auf dem Gebiete der Sozialpolitik aus.

    (Abg. Dr. Barzel:. Das ist eine Ankündigungsregierung!)

    Die Regierungserklärung — fortgeführt und konkretisiert in dem Sozialbericht — hat bezüglich der Sozialpolitik

    (Abg. Dr. Barzel: Angekündigt!)

    auf drei Punkte besonderes Gewicht gelegt: soziale Sicherheit für alle, mehr Gerechtigkeit, mehr Freiheit und Demokratie. Das wird jetzt im Sozialbericht verdeutlicht und konkretisiert.

    (Abg. Härzschel: Wo denn?)

    — Das will ich Ihnen beweisen. Deshalb spreche ich hier.
    Zum ersten: soziale Sicherung für alle.
    a) Bei uns sind für das Alter weniger Bürger gesichert als in anderen Ländern. Deshalb hat dieses



    Dr. Schellenberg
    Haus aus Anlaß der Einbeziehung aller Angestellten in die gesetzliche Rentenversicherung

    (Abg. Katzer: Wer hat das denn vorgeschlagen?)

    am 8. Dezember 1967 die Bundesregierung beauftragt, baldmöglichst einen Gesetzentwurf über die Ausdehnung der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Selbständigen vorzulegen.

    (Abg. Härzschel: Das ist doch unser Programm!)

    — Wie Ihre Fraktion gestimmt hat, Herr Kollege Härzschel, darüber wollen wir uns im einzelnen hier nicht unterhalten; es würde für Sie schlecht ausgehen.
    Herr Kollege Katzer, Sie müssen sich als damaliger Arbeitsminister den Vorwurf gefallen lassen, daß Sie diesen Auftrag des Parlaments nicht erfüllt haben.

    (Beifall bei der SPD. — Zuruf des Abg. Katzer.)

    Der Sozialbericht enthält hinsichtlich dieser wichtigen gesellschaftspolitischen Aufgabe eine klare Aussage — ich zitiere —:
    Die Bundesregierung betrachtet es als wichtige soziale Aufgabe, auch für die übrigen Selbständigen eine gesetzliche Alterssicherung zu ermöglichen.
    Dann heißt es weiter sinngemäß: Soweit Selbständige von Strukturveränderungen betroffen werden, soll ihnen im Rahmen des gegenwärtigen Systems der sozialen Rentenversicherung der Übergang zu einer abhängigen Beschäftigung erleichtert werden. Das ist eine große Zielsetzung.

    (Abg. Katzer: Das ist nicht neu!)

    Nach ihrer Verwirklichung wird auch für Selbständige endlich im Alter eine soziale Sicherung gewährleistet sein.

    (Abg. Dr. Barzel: Haben Sie schon einen Gesetzentwurf?)

    Das ist die politische Aufgabe, zu der die Bundesregierung im Sozialbericht eine klare Aussage macht.

    (Abg. Dr. Barzel: Angekündigt hat!)

    — Herr Kollege Barzel, soviel verstehen Sie doch vom politischen Geschäft, daß nicht alle Aufgaben innerhalb von sechs Monaten durchgeführt werden können. Aber eine Reihe wichtiger Aufgaben, die in der Regierungserklärung angekündigt wurden, sind bereits erfüllt worden.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Dr. Barzel: Was denn zum Beispiel?)

    b) In Verwirklichung des gesellschaftspolitischen Zieles „Soziale Sicherung für alle" kündigt der Sozialbericht Krankenversicherungsschutz für alle Angestellten an.

    (Abg. Dr. Barzel: Sehen Sie: kündigt an! Das habe ich gesagt!)

    — Ja, kündigt an! Sie werden vielleicht morgen in der Zeitung lesen, was das Kabinett heute darüber beschlossen hat.

    (Abg. Dr. Barzel: Vielleicht könnte das der Minister jetzt gleich sagen!)

    — Jetzt will ich zum Sozialbericht sprechen, und diesem will ich die Absichten der CDU gegenüberstellen. Dann wird der Minister noch Gelegenheit haben, über heutige Kabinettsbeschlüsse zu berichten.

    (Abg. Dr. Barzel: Dann wird's ja doch noch interessant!)

    Im Sozialbericht heißt es sinngemäß: Die Krankenversicherungspflichtgrenze für Angestellte wird erhöht und dynamisiert. Für nicht versicherungspflichtige Angestellte wird ein Arbeitgeberzuschuß bei Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung eingeführt.
    Die entsprechenden Referentenentwürfe sind bei Einbeziehung der verschiedenen Alternativen bereits mit allen interessierten Stellen beraten worden.
    Jetzt, gestern oder vorgestern, brachte die CDU/ CSU-Fraktion einen ähnlichen Gesetzentwurf ein, auf den Herr Kollege Katzer mit großem Stolz verwiesen hat.

    (Abg. Härzschel: Zu Recht!)

    — Ja, aber Herr Kollege Härzschel, Sie wissen doch wohl noch, wie es vor einem Jahr war!

    (Sehr richtig! bei der SPD.) .

    Noch vor einem Jahre wollte die CDU/CSU erst ab 1. Juli 1970 die Versicherungspflichtgrenze.

    (Abg. Dr. Barzel: Das war doch die Große Koalition! Das war doch nichts!)

    Nein, nein, nein! Die CDU wollte in ihrem Gesetzentwurf vom 18. März 1969, der dann am 20. Mai im Sozialpolitischen Ausschuß von der CDU wieder zum Antrag erhoben wurde,

    (Abg. Dr. Barzel: Das Gedächtnis ist immer noch gut! — Heiterkeit bei der CDU/CSU)

    ab 1. Juli 1970 die Versicherungspflichtgrenze auf nur 990 DM Monatsgehalt für Angestellte festsetzen,

    (Abg. Wehner: Leider wahr! — Sehr richtig! bei der SPD.)

    Sie hätte damit von den 7 Millionen Angestellten 4,5 Millionen von der gesetzlichen Pflichtkrankenversicherung ausgeschlossen.

    (Zuruf von der SPD: Christlicher Sozialismus! — Zuruf von der CDU/CSU: Immer die alte Rede! Bringen Sie mal eine neue Rede!)

    Wenn die CDU jetzt, als Oppositionspartei, eine dynamisierte Grenze von 1425 DM Monatseinkommen beantragt, dann kann ich das nicht anders bezeichnen, als daß sie versucht, unsere Angestellten als dumm zu verkaufen.

    (Beifall bei der SPD. — Zuruf von der CDU/CSU: Als was?)




    Dr. Schellenberg
    — Als dumm zu verkaufen, nämlich darüber hinwegzutäuschen, wie sich die CDU/CSU vor einem Jahr verhalten hat.

    (Abg. Härzschel: Wir handeln!)

    Das gleiche gilt für die Arbeitgeberzuschüsse für nichtversicherungspflichtige Angestellte. In ihrem sozialpolitischen Schwerpunktprogramm für die 6. Wahlperiode vom 20. August 1969 verkündet die CDU/CSU, daß Zuschüsse des Arbeitgebers zum Krankenversicherungsbeitrag lediglich freiwillig gewährt werden sollen.

    (Lachen bei der CDU/CSU.)

    Jetzt aber, angesichts des Sozialberichts, fordert die CDU im Gesetzentwurf einen gesetzlich festgelegten Arbeitgeberzuschuß zum Krankenversicherungsbeitrag.

    (Abg. Härzschel: Ja, freuen Sie sich doch! — Zuruf von der CDU/CSU: Fortschrittlich! — Gegenruf von der SPD: Fortschrittlich im Abschreiben!)

    — Ja, ja, Fortschritt jetzt! Zwanzig Jahre konservativ.

    (Abg. Dr. Götz: Das mit den 20 Jahren ist doch falsch, Herr Dr. Schellenberg!)

    Jetzt fortschrittliche Anträge im Hinblick auf die Vorlage des Sozialberichts. Das ist ein wenig glaubwürdiges Verhalten der CDU.
    c) Im Sozialbericht erklärt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zielsetzung „Soziale Sicherung für alle", daß sie noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf über eine umfassende Sicherung der Schulkinder im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung vorlegen wird. Diese verbindliche Zusage der Bundesregierung hat eine lange Geschichte. Es war nämlich die sozialdemokratische Bundestagsfraktion, die am 17. Januar 1968 hier im Hause einen Antrag über die Unfallversicherung der Schulkinder eingebracht hat.

    (Abg. Dr. Götz: Da wäre es doch ein Leichtes gewesen, ihn jetzt wieder einzubringen!)

    Daraufhin hat dann am 27. November 1968 der Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf über die Unfallversicherung der Schulkinder vorzulegen. Herr Kollege Katzer als früherer Arbeitsminister hat auch diesen Auftrag des Bundestages während seiner Amtszeit nicht erfüllt.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Jetzt verkündet er stolz, daß seine Fraktion einen entsprechenden Antrag einbringt, der den gleichen Gegenstand zum Inhalt hat, den er als Arbeitsminister zwei Jahre hat liegen lassen.

    (Abg. Härzschel: Er hat andere Aufgaben gehabt!)

    Zum Zweiten: Aus der Regierungserklärung ergibt sich und durch den Sozialbericht wird konkretisiert: mehr Gerechtigkeit in der sozialen Sicherung. Die Bundesregierung ist in einem wichtigen Punkte über diesen Teil der Regierungserklärung in ihrem praktischen politischen Handeln hinausgegangen. Es betrifft den Wegfall des Beitrags der Rentner zur Krankenversicherung. Diese Regierungsinitiative hat die CDU/CSU-Fraktion völlig durcheinandergebracht. Zwiespältig war Ihr Verhalten vom November 1969 an, als die Ankündigung der Bundesregierung erfolgte, bis zur Verabschiedung dieses Regierungsentwurfs am 11. März 1970! Politisch wichtig ist hier die Feststellung des Sozialberichts, daß der Mehraufwand für den Wegfall des Rentnerkrankenversicherungsbeitrags voll gedeckt ist, ohne daß die dynamische Rentenanpassung und sonstige Leistungsverpflichtungen gefährdet werden.
    Ein weiterer Bereich, in dem die Bundesregierung ihre Regierungserklärung bereits erfüllt hat: die Kriegsopferversorgung. In wenigen Wochen ist die Zusage der Regierungserklärung voll erfüllt worden in den drei wichtigen Punkten: Erhöhung der Kriegsopferrenten ab 1. Januar 1970, strukturelle Verbesserungen und Einführung einer Dynamisierungsklausel. Die Tatsache, daß sich jetzt bereits das Zweite Anpassungsgesetz im Gesetzgebungsverfahren befindet, beweist überzeugend die große gesellschaftspolitische Bedeutung der jährlichen Anpassung der Kriegsopferrenten an die allgemeine Entwicklung.

    (Abg. Härzschel: Und die 400 000 Witwen?)

    In diesem Zusammenhang muß festgehalten werden, daß die CDU/CSU in ihrem Schwerpunktprogramm für die 6. Legislaturperiode lediglich eine Anpassung auf Grund von Berichten der Bundesregierung forderte, die im Abstand von zwei Jahren vorgelegt werden sollen. Diese antiquierte Haltung hinsichtlich des damaligen § 56 und die sehr bescheidenen Anforderungen des damaligen Arbeitsministers an den Haushalt

    (Zuruf des Abg. Katzer)

    zur Verbesserung der Kriegsopferversorgung

    (Abg. Härzschel: Sie ändern in Ihren Vorausschauen doch auch ständig!)

    haben dann die CDU bei der Beratung der Regierungsvorlage veranlaßt, Anträge mit einem sehr erheblichen Mehraufwand zu stellen. Einen Mehraufwand, an den sie vorher niemals gedacht hatte, nämlich jährlich 353 Millionen DM gegenüber der Regierungsvorlage.
    Nun zu einem weiteren Punkt des Zieles: mehr Gerechtigkeit, nämlich der flexiblen Altersgrenze, über deren Stand der Sozialbericht informiert. Die gegenwärtige Regelung der starren Altersgrenze trägt — das sagt der Sozialbericht, und wir können es unterstreichen —der tatsächlichen Entwicklung der Arbeits- und Leistungsfähigkeit der Menschen nicht Rechnung. Auch in dieser Hinsicht gibt es jedenfalls bisher einen fundamentalen Unterschied zur CDU. In dem sozialpolitischen Schwerpunktprogramm der CDU — das ist nämlich die einzige Äußerung, die von Ihnen für die sechste Legislaturperiode vorliegt — vom August 1969 wird eine Freiheit der Wahl in bezug auf die Altersgrenze rundweg abgelehnt.



    Dr. Schellenberg
    Wir Sozialdemokraten waren uns immer darüber im klaren, daß eine flexible Altersgrenze arbeitsmarktpolitische, finanzwirtschaftliche Fragen aufwirft. Wir stimmen deshalb dem Sozialbericht zu, daß die gesamten Auswirkungen der flexiblen Altersgrenze sorgfältig zu prüfen sind. Das hat der Herr Bundesarbeitsminister heute unterstrichen. Wir erwarten von der Bundesregierung, daß sie nach Abschluß dieser Prüfungen dem Hause einen Gesetzentwurf über die flexible Altersgrenze vorlegt.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    In dem dritten Grundsatz der Regierungserklärung, den der Sozialbericht konkretisiert, geht es um mehr Freiheit und mehr Demokratie. Wir begrüßen ,die präzise Erklärung des Sozialberichts, den der Herr Bundesarbeitsminister in diesem Punkt ausdrücklich bekräftigt hat: Die Bundesregierung wird noch in diesem Jahr eine umfassende Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes vorlegen. Wir erwarten von dieser Novelle, von dieser Neuregelung des Betriebsverfassungsgesetzes mehr Freiheit und mehr Demokratie im Arbeitsleben.
    Wenn der Herr Kollege Katzer heute vormittag erklärt hat, die CDU hätte in dieser gesellschaftspolitischen Frage stets geradlinig gehandelt, dann hat Sie, Herr Kollege Katzer, in dieser Hinsicht Ihr Gedächtnis im Stich gelassen. Die CDU-Fraktion hat nämlich am 2. November 1967 unter Drucksache V/2234 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes eingebracht, der lediglich dem Ziel diente, bestimmte Gruppen durch eine sogenannte Minderheitsklausel zu schützen.

    (Abg. Katzer: Unter dem Motto: mehr Demokratie!)

    Aber alle wirklichen Probleme, die bei einer Neugestaltung des Betriebsverfassungsgesetzes zu regeln sind, hat die CDU ausgeklammert, und das nennen Sie ein geradliniges Verhalten.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Härzschel: Wo ist denn Ihr Entwurf von 1968?)

    — Wir haben unseren Gesetzentwurf damals eingebracht und stehen politisch dazu.
    Wie die Entscheidung in dieser Legislaturperiode fällt, ergibt sich aus dem Willen, den die Wähler im September 1969 getroffen haben. Das wissen wir doch alle. Das hören Sie von uns hier, und wenn Sie wollen, kommen Sie zu unserem Parteitag in Saarbrücken, da hören Sie das auch. Da werden wir das gleiche sagen, was unser politisches Gesamtziel ist und was wir im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten hier in enger Zusammenarbeit mit unserem Koalitionspartner verwirklichen können.

    (Lachen bei der CDU/CSU.)

    So ist es, und so ist es in jeder Koalition, in jedem Parlament.

    (Abg. Dr. Götz: Herzlichen Glückwunsch. — Abg. Burger: Ist das so neu? — Abg. Rösing: Sie Optimist! — Gegenrufe von der SPD.)

    Meine Damen und Herren, wir haben mit zustimmendem Interesse davon Kenntnis genommen, daß die Bundesregierung laut Sozialbericht — und der Bundesarbeitsminister hat wegen der Bedeutung auch heute darauf hingewiesen — ihre Stellungnahme zum Gutachten der Mitbestimmungskommission dem Hause in einer besonderen Vorlage zuleiten wird. Das wird die Diskussion über diese wichtige Frage im Parlament und in der Öffentlichkeit voranbringen.
    Dem Ziel von mehr Freiheit und mehr Demokratie dient auch die Vermögensbildung. Im Gegensatz zur CDU/CSU sind wir mit der Bundesregierung der Auffassung, daß ein gesetzliches Zwangssparen nicht unserer freiheitlichen Gesellschaftsordnung entspricht.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Zurufe von der CDU/CSU.)

    — Herr Katzer, wenn Sie die Zeit gehabt hätten oder sich die Zeit genommen hätten, in der letzten Woche an der Anhörung der Sachverständigen über den Gesetzentwurf der CDU/CSU teilzunehmen, dann hätte Ihre Begeisterung über diesen Entwurf sicher einen starken Dämpfer erhalten. — Sie erhalten das Protokoll.

    (Abg. Katzer: Steht ja in der Zeitung! Zuruf des Abg. Härzschel.)

    — Ja, Herr Kollege Härzschel. — Wenn der Herr Präsident so gütig ist, es bei meiner Zeit zu berücksichtigen.


Rede von Kurt Härzschel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Kollege Schellenberg, würden Sie mir zustimmen, wenn ich feststelle, daß auch die Sachverständigen der Meinung waren, daß der Tarifvertrag ebenso ein Zwangssparen ist, und den haben Sie ja bejaht?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ernst Schellenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Härzschel, nach Schluß der Beratungen dieses Punktes der Tagesordnung hat der Herr Präsident dem Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung die freundliche Genehmigung erteilt, die Beratungen des Ausschusses fortzusetzen, und Sie wissen, auf der Tagesordnung

    (Abg. Katzer: Das ist ja keine Antwort! — Abg. Härzschel: Es geht um das Zwangssparen!)

    steht „Beratung der Gesetzentwürfe zur Vermögensbildung". Herr Kollege Härzschel, wir werden dann im einzelnen versuchen, eine möglichst sinnvolle Regelung auszuarbeiten. Wenn Sie dazu positive Beiträge leisten, dann sind wir Ihnen sehr dankbar.

    (Abg. Katzer: Das sind viele Worte, aber keine Antwort!)

    Das wesentliche Ziel unserer Vermögenspolitik ist, die wirtschaftliche Abhängigkeit des arbeitenden Menschen zu mildern und dadurch seinen Freiheitsraum zu erweitern. Die gesetzliche Neuregelung, so wie sie der Regierungsentwurf vorsieht, beseitigt schwere Ungerechtigkeiten in der bisherigen staatlichen Förderung der Vermögensbildung. Das wird



    Dr. Schellenberg
    — die -Sachverständigen haben es bestätigt; das ist meine Antwort an Herrn Härzschel — den Tarifpartnern neue verstärkte Impulse zur tarifvertraglichen Vermögensbildung geben. Das wird auch den freien Spielraum der gesellschaftspolitischen Kräfte fördern. Das ist unsere Auffassung.

    (Beifall bei der SPD.)

    Im übrigen hat der Herr Bundesarbeitsminister unterstrichen, daß er im Dezember den Vermögensbericht der Bundesregierung mit weiteren Daten vorlegen wird. Der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung wird auch mit daran zu arbeiten haben, damit der Bundesregierung die Möglichkeit gegeben wird, bessere Unterlagen über die Förderung der Vermögensbildung zu gewinnen.
    Wir haben mit großem Interesse ,aus dem Sozialbericht zur Kenntnis genommen, daß die Bundesregierung an einem Gesetzentwurf zur Einführung des Bildungsurlaubs arbeitet. Das ist, nachdem die bisherigen Bemühungen meiner Fraktion um den Bildungsurlaub in diesem Hause gescheitert sind, ein prinzipieller Fortschritt. Wir begrüßen es auch sehr, daß dieser Bildungsurlaub, wie es im Sozialbericht heißt, nicht nur der allgemeinen beruflichen Bildung dienen soll, sondern auch, ich zitiere, „andere gesellschaftliche und politische Bildungsinhalte umfassen" soll. Das wird, so meinen wir, dem Demokratieverständnis in unserem Volke dienlich sein.
    Es ist — das ist auch Inhalt des Sozialberichts — ein zwingendes Gebot der Demokratie, Verwaltung und deren Rechtsgrundlagen für den Bürger durchsichtiger zu machen. Transparenz und Vereinfachung unserer sozialen Rechtsordnung können dadurch erreicht werden, daß weitere Bereiche des Sozialrechts nach einheitlichen Grundsätzen in einem Gesetzbuch zusammengefaßt werden. Herr Kollege Katzer, Sie haben die Frage angesprochen. Aber Sie wissen doch, daß schon vor zehn Jahren dieses Haus der Bundesregierung einen Auftrag gegeben hat, die Arbeiten an einem einheitlichen Arbeitsgesetzbuch voranzubringen. Seit vielen Jahren gibt es Etatposten hierfür, aber bisher ist uns noch nicht einmal ein Teilergebnis vorgelegt worden. Um so mehr begrüßen wir ,es, daß nunmehr der Sozialbericht ankündigt, die Bundesregierung werde als ersten Schritt den allgemeinen Teil eines Sozialgesetzbuches noch in dieser Legislaturperiode vorlegen. Das ist eine wichtige und präzise Erklärung.

    (Beifall bei der SPD.)

    Mit dem Sozialbericht stellt die Bundesregierung, meine Damen und Herren, das kommt auch im Sozialbericht wörtlich zum Ausdruck, ihre sozialpolitischen Vorhaben zur Diskussion. Wir halten es für notwendig, daß diese Diskussion nicht nur hier im Parlament, sondern auch in der breitesten Öffentlichkeit geführt 'wird. Das ist lebendige Demokratie in einem Bereich, der praktisch jeden einzelnen Bürger unmittelbar angeht. Wir würden es deshalb sehr begrüßen, Herr Bundesarbeitsminister, wenn die Bundesregierung den Sozialbericht, populär dargestellt, in möglichst hoher Auflage der Öffentlichkeit zugänglich macht.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Im übrigen profitiert von dem Sozialbericht natürlich auch die Opposition;

    (Abg. Burger: Aber sicher!)

    sie weiß nämlich jetzt genau, was die Bundesregierung beabsichtigt und wann sie es durchführen will.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Wenig! —Abg. Dr. Götz: Das wissen Sie ja selbst nicht!)

    — Es stehen doch Termine drin!

    (Abg. Katzer: Schön wär es!)

    — Meine Damen und Herren von der CDU, die CDU hat diese Hilfe des Sozialberichtes, schon in Gesetzentwürfen ausgenutzt, nämlich ihren Gesetzentwurf zur Krankenversicherung und zur Unfallversicherung für ,Schulkinder. Die Regierungsparteien sind sich darüber im klaren, daß die CDU wahrscheinlich auch in Zukunft, gestützt auf den Sozialbericht, vor der Einbringung von Regierungsvorlagen zur gleichen Materie ähnliche Anträge stellen wird, allerdings, so nehme ich an, mit einem wesentlich höheren Leistungsaufwand. Dennoch wird sie gleichzeitig behaupten, daß ihre Entwürfe finanziell grundsolide seien. — Bitte, Herr Kollege!