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ID0604818900

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    Vokabeln: 6
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    4. Frau: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Diemer-Nicolaus.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 48. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 29. April 1970 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Lemmer 2415 A Eintritt des Abg. Hein in den Bundestag 2415 A Absetzung von Tagesordnungspunkten . 2415 B Amtliche Mitteilungen 2415 B, C Fragestunde (Drucksachen VI/688, VI/694) Dr. Schmid, Vizepräsident (zur GO) . 2415 D Fragen der Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern), Dr. Kliesing (Honnef), Dr. Gradl und von Eckardt: Brief des Bundeskanzlers an den 1. Sekretär der Polnischen Vereinigten Arbeiterpartei Brandt, Bundeskanzler . 2416 A, B, C, D, 2417 A, B, C, D, 2418 A, B, C, 2419A, B, C, D, 2420 A, B, C, D, 2421 B, C, D, 2422 A, B, C, D, 2423 A, C, D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) . . . . 2416 A, B, 2418B, 2421 A, B, 2422 A, 2423 B, C Freiherr von und zu Guttenberg (CDU/CSU) . . 2416C, 2420 D, 2422 A Dr. Barzel (CDU/CSU) . . 2416 D, 2419 A, 2422 D Baron von Wrangel (CDU/CSU) . . 2417 A, 2418 C, 2422 C Dr. Kraske (CDU/CSU) . 2417 A, 2418 A, 2420 B, C Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 2417 C, D, 2421 C Raffert (SPD) . . . . . . . . . 2418 A Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . . 2418 B Dr Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 2418 D Dr. Schmid, Vizepräsident . . . 2419 A, C, 2421 A, B Schulte (Unna) (SPD) . . . . . . 2419 A Mattick (SPD) . . . . . . . . . 2419 B Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . . 2419 C Dr. Gradl (CDU/CSU) . . . . . 2420 A Frau Renger (SPD) 2420 C von Eckardt (CDU/CSU) . . . . 2421 D Dr. Wörner (CDU/CSU) . . . . 2422 C Wienand (SPD) . . . . . . . 2423 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. April 1970 Fragen des Abg. Freiherr von und zu Guttenberg: Stellungnahme der deutschen Delegation zur Oder-Neiße-Linie bei den Gesprächen in Warschau — Berücksichtigung humanitärer Probleme Scheel, Bundesminister 2424 A, 2425 A, B, C, D, 2426 A, B, D, 2427 A, B, C, D, 2428 A Freiherr von und zu Guttenberg (CDU/CSU) 2424 D, 2425 A, B, C Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU): . 2425 C, D Dr. Barzel (CDU/CSU) . . 2425 D, 2426 A, 2427 D Wienand (SPD) 2426 B, C Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 2426 D Dr. von Bismarck (CDU/CSU) . 2427 A, B Kiep (CDU/CSU) . . . . . . . 2427 B Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . 2427 C Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 2428 A Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes (Drucksache VI/504) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/669) — Zweite und dritte Beratung — . . . 2428 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 4. Juli 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Ausbau des Rheins zwischen Kehl/Straßburg und Neuburgweier/Lauterburg (Drucksache VI/309) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/636), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache VI/633) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . . 2428 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Revisionsprotokoll vom 9. Juni 1969 zu dem am 21. Juli 1959 in Paris unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern (Drucksache VI/503) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/668) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . . . . . . 2428 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Schlachtgewichtsstatistik (Drucksache V1/566); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache VI/689) — Zweite und dritte Beratung — 2429 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes für Jugendwohlfahrt (Drucksache VI/674) — Erste Beratung — 2429 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 118 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 28. Juni 1962 über die Gleichbehandlung von Inländern und Ausländern in der Sozialen Sicherheit (Drucksache VI/650) — Erste Beratung — 2429 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes (Bundesrat) (Drucksache VI/670) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (Abg. Vogel und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/665) — Erste Beratung — Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) . 2429 C Dr. de With (SPD) . . . . . . . 2430 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 2431 A, 2434 C Vogel (CDU/CSU) . . . . . . . 2431 D Dr. Beermann (SPD) . . . . . . 2433 B Dr. Schmid, Vizepräsident . . . . 2436 A Dr. Bayerl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 2436 A Entwurf eines Umstellungsschlußgesetzes (Drucksache VI/673 — Erste Beratung — 2436 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Kaseine und Kaseinate (Drucksachen VI/285, VI/679) 2436 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Mayonnaise, Soßen auf Grund von Mayonnaise und andere emulgierte Gewürzsoßen (Drucksachen VI/286, VI/678) 2437 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit über die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für Richtlinien Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. April 1970 III des Rates zur Festsetzung der Einzelheiten der Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten des Krankenpflegers für die allgemeine Pflege (Drucksachen VI/73, VI/644) 2437 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Vorschläge der EWG-Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 804/68 über die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse hinsichtlich der Gewährung von Erstattungen bei der Ausfuhr Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 986/68 hinsichtlich der Beihilfen für Magermilch für Futterzwecke Verordnung (EWG) des Rates zur Ergänzung der Verordnung (EWG) Nr. 2599/69 zur Festsetzung des Grundpreises und des Ankaufspreises für Äpfel Verordnung (EWG) des Rates betreffend den Rückgriff auf bestimmte Verwendungsarten für Apfelsinen, die Gegenstand von Interventionen waren Verordnung (EWG) das .Rates zur Änderung der Prämienregelung für die Schlachtung von Kühen Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 823/68 zur Festlegung der Erzeugnisgruppen und der besonderen Vorschriften für die Berechnung der Abschöpfungen für Milch und Milcherzeugnisse hinsichtlich bestimmter Käsesorten (Drucksachen VI/443, VI/444, VI/493, VI/494, VI/570, VI/583, VI/647) 2437 B Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/EURATOM des Rates vom 25. Juli 1967 über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofes (Drucksachen VI/568, VI/680) 2437 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über den Vorschlag der EWG-Kommission für eine Verordnung des Rates zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1541 und 1542/69 des Rates über die Einfuhr von Zitrusfrüchten aus Spanien und Israel (Drucksachen VI/317, VI/677) 2437 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung (einschließlich der Bundesvermögensrechnung) für das Haushaltsjahr 1967 (Drucksache VI/667) 2437 D Ubersicht 4 des Rechtsausschusses über die dem Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht Drucksache VI/671) . . . . . . . . 2437 D Nächste Sitzung 2438 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 2439 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Funcke betr. Einbruchdiebstähle in Juwelier- und Pelzgeschäften 2439 B Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Breidbach betr. Aktientransaktion zwischen den Verlagshäusern Bertelsmann und Springer . . . . . . 2439 C Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des .Abg. Wagner (Günzburg) betr. die Broschüre „ERP-Kredite für die deutsche Wirtschaft" 2439 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. April 1970 2415 48. Sitzung Bonn, den 29. April 1970 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Behrend * 30. 4. Berlin 4. 5. Dr. Birrenbach 8. 5. Dr. Brand (Pinneberg) 1. 5. Dröscher * 30. 4. Flämig * 29. 4. Frau Geisendörfer 30. 4. Gerlach (Emsland) * 30. 4. Gottesleben 8. 5. Dr. Häfele 1. 5. Dr. Hein * 29. 4. Dr. Hermesdorf (Schleiden) 29. 4. Dr. Jahn (Braunschweig) * 30. 4. Dr. Koch * 29. 4. Köppler 30. 4. Kriedemann * 30. 4. Lange * 30. 4. Lautenschlager * 30. 4. Dr Löhr * 29. 4. Meister * 30. 4. Memmel * 30. 4. Müller (Remscheid) 30. 4. Dr. Pohle 3. 5. Richarts * 29. 4. Schneider (Königswinter) 3. 5. Sieglerschmidt 29. 4. Dr. Starke (Franken) 30. 4. Dr. Stoltenberg 29. 4. b) Urlaubsanträge Dr. Schulz (Berlin) 8. 5. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 24. April 1970 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Funcke (Drucksache VI/635 Frage A 39) : Trifft es zu, daß seit Bestehen der Preisauszeichnungspflicht für hochwertige Güter auf Grund der Preisauszeichnungsverordnung vom 18. September 1969 (BGBl. I S. 1733) die Zahl der Einbrüche in Geschäfte mit hochwertigen Gütern, insbesondere mit Juwelier- und Pelzwaren sich erhöht hat und Versicherungsgesellschaften ihre Diebstahlversicherung für hochwertige Güter gekündigt oder die Prämie erhöht haben? Nein, dies trifft nicht zu. Nach Auskunft des Bundeskriminalamtes halten sich die Einbruchdiebstähle in Juwelier- und Pelzgeschäften im Rahmen des leider Gewöhnlichen. Es gibt keine Hinweise, daß Juweliergeschäfte mit Anlagen zum Stenographischen Bericht sichtbarer Preisauszeichnung durch Einbruchs- oder Trickdiebstähle sowie Raubüberfälle besonders gefährdet sind. Über Kündigungen oder Prämienerhöhungen in der Einbruchdiebstahlversicherung für hochwertige Güter als Folge der Preisauszeichnungspflicht ist der Bundesregierung nichts bekannt. Auch der Verband der Sachversicherer hält es für unwahrscheinlich, daß Kündigungen oder Prämienerhöhungen schon jetzt mit der Einführung der Preisauszeichnungspflicht begründet werden, da es erfahrungsgemäß geraume Zeit dauert, bis sich derartige Ursachen, soweit sie sich isoliert überhaupt statistisch erfassen lassen, auf die Prämien auswirken. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 24. April 1970 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Breidbach (Drucksache VI/635 Fragen A40 und 41): Ist es zutreffend, daß im Zuge der Gespräche zwischen den Verlagshäusern Bertelsmann und Springer über den Verkauf von Aktien des Axel Springer Verlages das Bundeswirtschaftsministerium oder ein anderes Bundesministerium beratende Funktionen auf dem Gebiet der Steuerverrechnung oder Steuererleichterung ausgeübt hat, hauptsächlich in der Annahme, der Hamburger Verleger werde nicht nur ein Drittel, sondern bis zu 74 V. seiner Anteile veräußern und somit seine starke Position im Pressebereich aufgeben? Ist es zutreffend, daß im Rahmen der Verkaufsverhandlungen Gespräche zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium oder einem anderen Bundesministerium und der Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen stattgefunden haben mit dem Ziel, die unter der Aufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen stehende Westdeutsche Landesbank an der Transaktion zu beteiligen und diese in der Hoffnung ,auf einen Verkaufsanteil von bis zu 74 % zu unterstützen? Die Frage ist zu verneinen. Das Bundeswirtschaftsministerium oder ein anderes Bundesministerium hat zu keiner Zeit beratende Funktionen steuerlicher oder anderer Art im Zusammenhang mit der Anteilstransaktion zwischen den beiden Verlagshäusern ausgeübt. Die zweite Frage ist ebenfalls zu verneinen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 24. April 1970 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (Drucksache VI/635 Frage A 42) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die in den vergangenen Jahren aufgelegte Broschüre „ERP-Kredite für die deutsche Wirtschaft" auch für das Jahr 1970 zu erstellen? Die Bundesregierung beabsichtigt, die Broschüre „ERP-Kredite für die deutsche Wirtschaft" nach Verabschiedung des ERP-Wirtschaftsplans durch Bundestag und Bundesrat der Öffentlichkeit zu übergeben.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans de With


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen der SPD-Bundestagsfraktion darf ich die Gesetzesvorlage des Bundesrates, nach welcher die Möglichkeit gegeben werden soll, durch eine Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes die Zuständigkeit für Wirtschaftsstrafsachen von mehreren Landgerichten auf eines zu übertragen, begrüßen. Damit wird unserer Auffassung nach eine Möglichkeit zur besseren Bekämpfung der sogenannten „Weißen-Kragen-Kriminalität" geschaffen. Der Weg zur Bekämpfung dieser Kriminaliät ist bekanntermaßen schwierig und mühselig. Gestatten Sie mir hierzu einige kurze Anmerkungen.
    Der in unserer Gesellschaft gestiegene Wertfaktor Geld hat nach den Kriminalstatistiken nicht nur zu einem Anstieg der Zahl der klassischen Vermögensdelikte, nämlich der Diebstähle, sondern auch — das ist jedenfalls zu vermuten — zu einem größeren Anstieg der Zahl der sogenannten Wirtschaftsstrafdelikte geführt. Die Dunkelziffer ist hier sehr, sehr groß. Sowohl bei der Aufklärung der klassischen Vermögensdelikte, der Diebstähle, als auch bei der von Wirtschaftsstrafdelikten gibt es bekanntlich Schwierigkeiten, obwohl wir besonders bei den Wirtschaftsstrafdelikten ein gesteigertes Interesse nicht nur daran halben sollten, möglichst viele aufzuklären, sondern auch daran, den Verfahrensgang zu beschleunigen, und zwar hauptsächlich aus drei Gründen.
    Es ist schon 'darauf hingewiesen worden, daß der Schaden durch die „Weiße-Kragen-Kriminalität" sehr groß ist. Hier einige Zahlen, die das näher 'beleuchten. Nach der offiziellen Feststellung des Bundeskriminalamts betrug der Schaden bereits im Jahre 1964 92 586 000 DM. 'Das spricht dafür, daß wir heute im Schnitt pro Jahr nicht nur einen Schaden von etwa 100 Millionen DM, sondern einen weit größeren Schaden haben. Gemeinhin wird nämlich immer mit der Zahl von 100 Millionen DM Schaden operiert.
    Zweitens. Es geht unserer Auffassung nach nicht an, daß auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafdelikts im Legalitätsprinzip, wenn man so sagen darf, ein großes Loch klafft. Eine gute Aufklärungsquote ist nach wie vor — das gilt auch hier — die beste Methode zur Abschreckung. Durch eine gute Aufklärungsquote muß der Vorstellung entgegengewirkt werden, daß Wirtschaftsstrafdelikte etwas Kavaliermäßiges an sich hätten und 'der Unwertgehalt solcher Delikte nicht groß sei. Denn hier kann man der Vorstellung begegnen, daß es nicht so schlimm sei, wenn eine „Finanzkrähe" der anderen ein Auge aushacke, und 'daß man doch ein Lächeln nicht unterdrücken könne, wenn einer dem anderen ein Millionen-Schnippchen schlage. Die Kriminaliät ist hier genauso verwerflich — und oft brutaler in ihrer Auswirkung — wie sonst. Ich darf hierzu den Moraltheologen Professor Schöllgen zitieren, der gesagt hat:
    Einige menschliche Wölfe, die keine Hemmungen kennen, können eine ganze Gemeinschaft vor die Alternative von Mittun und Untergang stellen. Die „White-Collar-Kriminalität" setzt die Dynamik eines Sogs nach unten in Kraft.

    (Abg. Vogel: Das gilt aber in vielen Bereichen!)

    Drittens. Unsere Meinung ist, daß wir ein gesteigertes Interesse daran haben sollten, daß gerade hier der Verfahrensgang beschleunigt wird. Wer etwas mit solchen Straftaten zu tun hat, der weiß, daß das Verfahren nirgends mühseliger ist und länger währt als gerade hier. Ein rasches Urteil hilft nicht nur, dem Verlust von Beweismaterial entgegenzuwirken; ich meine, es trägt auch zur Rechtssicherheit bei.
    Nun, das Aufzeigen der Probleme ist relativ einfach. Die Schwierigkeit besteht darin, Methoden zu ihrer Lösung zu finden. Es geht dabei nicht nur darum, die Tatbestände klassischer Delikte, wie den Betrugstatbestand, zu verbessern. Wir sollten uns Gedanken machen — und das gilt für das Parlament genauso wie für die Bundesregierung —, ob wir nicht Vorstellungen wie die 'des Kölner Staatsanwalts Franzheim entwickeln sollten. Ich verweise auf seinen Aufsatz in der „Zeitschrift für Rechtspolitik" 1969, Seite 203. Wir müssen durch Bestimmungen vorbeugender Art frühzeitiger in den Prozeß eingreifen, damit Millionenschäden verhindert werden.
    Die Polizei hat auf dem Gebiet der Wirtschaftskriminalität gute Vorarbeit geleistet. Ich meine, ihr gebührt ein Sonderlob. Ich erinnere nur an die vielen Aufsätze in der Zeitschrift „Kriminalistik".
    Die Länder haben das Ihre getan durch Zusammenfassung bei Staatsanwaltschaften und, soweit möglich, bei Strafkammern eines Gerichts. Aber hier klafft eine Lücke. Bei kleinen Gerichten ist das schon nicht möglich. Deswegen ist es zu begrüßen, daß hier die Möglichkeit geschaffen wird, durch Konzentration auf ein Landgericht aus dem Bereich mehrerer Landgerichte Kammern mit großer Sachkunde zu schaffen, die in der Lage sind, dem zu begegnen, was uns, wie ich ausgeführt habe, alle bedrückt.



    Dr. de With
    Noch zwei kurze Bemerkungen zur Notwendigkeit von Überprüfungen. Es ist hier bereits darauf hingewiesen worden, daß die Vorlage des Bundesrates eine Zusammenfassung bei den Landgerichten nur für die erste Instanz vorsieht. Wenn ein Ver: fahren beim Amtsgericht beginnt und dann in die Berufung geht, kommt die Berufung nicht zu einer solchen Strafkammer mit Sachkunde, die hier vorgesehen ist, sondern zu einer, die auch andere Delikte aburteilen muß. Es wäre also zu prüfen, ob man nicht durchgängig eine Konzentration ermöglicht. Des weiteren sollte geklärt werden, ob die Zuständigkeitskonzentration lediglich im Bereich eines Oberlandesgerichts oder im Bereich mehrerer erfolgen kann.
    Abschließend darf ich noch einmal sagen, daß wir diese Initiative begrüßen. Es wäre wünschenswert, wenn von dieser Vorlage aus die Diskussion über die Bekämpfung der Wirtschaftsdelikte erneut einen Anstoß erhielte.

    (Beifall.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Diemer-Nicolaus.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Emmy Diemer-Nicolaus


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf Grund dessen, was meine beiden Herren Vorredner gesagt haben, kann ich mich kurz fassen. Für die Freie Demokratische Partei darf ich erklären, daß auch wir diesem Gesetzentwurf im Prinzip zustimmen. Wir begrüßen es, daß eine derartige Vorlage hier zur Diskussion gestellt ist und daß sich die zuständigen Ausschüsse und nachher der Bundestag mit den schwerwiegenden Problemen der Wirtschaftskriminalität einmal eingehend befassen werden. Ich kann die Ausführungen meiner beiden Vorredner in vollem Umfang unterstreichen.
    Ich möchte auf folgendes hinweisen. Wenn Herr Kollege de With darauf hingewiesen hat, es komme darauf an, diese Verfahren vor allen Dingen zu beschleunigen, so kann ich ihm in vollem Umfang zustimmen. Ich weiß aus Besprechungen mit Staatsanwälten, die schon mit der Verfolgung derartiger Wirtschaftskriminalität zu tun hatten, daß bei der Staatsanwaltschaft insofern sehr schwierige Verhältnisse vorliegen. Nicht, daß die Staatsanwälte keine entsprechende Eignung besäßen, aber es handelt sich dabei um sehr umfangreiche Komplexe. Damit es den Kollegen und Kolleginnen etwas anschaulicher wird, möchte ich auf ein Beispiel verweisen. Vor einigen Jahren ist eine große Reklame für sogenannte Ferienheimzertifikate angelaufen. Es wurde angekündigt, wenn man für 1400 DM das Zertifikat erwerbe, werde man Miteigentümer von den und den Ferienheimkomplexen, die dort und dort erstellt würden. Natürlich wurden Orte im Ausland genannt. Bei der Strafverfolgung kommt dann die Schwierigkeit hinzu, daß diese Gesellschaften außerordentlich verschachtelt sind und natürlich den Sitz ihrer Hauptverwaltung nicht in Deutschland haben, sondern irgendwo draußen, wodurch für die Staatsanwaltschaften die Verfolgung außerordentlich erschwert wird, Mit diesen Ferienzertifikaten — das ist nur ein kleines Beispiel — wurden keine Großkapitalisten geschädigt, sondern hauptsächlich solche Leute, die eben auch für ihre Ferien ein Heim haben wollten und die mit ihren Ersparnissen hereingelegt wurden.
    Hier fragt sich, wie die Ermittlungen beschleunigt werden können. Hier sollte vor allen Dingen auch das eine geprüft werden: Ist es wirklich notwendig, in derartigen Fällen, wo es sich um tausende von Einzelfällen handelt, alles bis ins letzte restlos aufzuklären, oder sollte man nicht einige prägnante Fälle herausgreifen und schon einmal Anklage erheben, damit den betreffenden Leuten das Handwerk gelegt wird?
    Ein anderer Komplex, den ich in diesem Zusammenhang ansprechen möchte, ergibt sich aus der Kompliziertheit der EWG-Gesetzgebung. Hier handelt es sich um Gelder der öffentlichen Hand, die gegebenenfalls in unrechtmäßiger Weise in Anspruch genommen werden, etwa durch Subventionen und was da alles möglich ist. Ich erinnere an das Getreideschiff, das von einem Hafen zum anderen gefahren ist und 'der öffentlichen Hand einen Schaden von Hunderten von Millionen verursacht hat. Um derartigen Dingen auf die Spur zu kommen, gibt es bereits Konzentrationen für die Strafverfolgung auf internationaler Ebene, was wir in vollem Umfang unterstützen. Das wird vor allen Dingen dazu beitragen, derartige Wirtschaftskriminalität zu verhindern. Wir werden uns dabei nicht auf den deutschen Bereich beschränken können, sondern müssen zur Verhinderung gerade dieser allergrößten Fälle zu einer internationalen Zusammenarbeit kommen.
    Damit habe ich nicht die rein juristischen Probleme angesprochen; aber nachdem die juristischen Probleme schon von meinen Vorrednern ausgeführt wurden, wollte ich einmal konkret auf diese Beispielsfälle hinweisen.
    Wir hoffen, daß es gelingt, durch Konzentration auf entsprechende sachverständige Staatsanwaltschaften, wie es bei den Ländern schon geschehen ist, und nachher auf entsprechende Kammern, die ihren Erfahrungsschatz auf Grund einzelner Verfahren später bei anderen Verfahren mitverwerten können; dazu zu kommen, wirksam die Wirtschaftskriminalität zu bekämpfen. Den kleinen Dieb hängt man — natürlich hängt man ihn bei uns nicht mehr —, d. h. man bestraft ihn; ich bin aber der Meinung, daß es nicht so sein darf, daß die Strafe um so länger auf sich warten läßt, je größer der „Diebstahl" und je größer der Betrug ist.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)