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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 13. Sitzung Bonn, den 26. November 1969 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Rinderspacher und Dr. Reinhard . . 461 A Überweisung von Vorlagen der Bundesregierung 461 A Erweiterung der Tagesordnung 461 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 461 C Fragestunde (Drucksachen VI/76, VI/78) Fragen des Abg. Dr. Stoltenberg: Beitritt Japans zum Atomwaffensperrvertrag Scheel, Bundesminister . . . . 462 C, D, 463 A, B, C, D, 464 A, B Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . . 462 D, 463 B, C, D Wehner (SPD) . . . . . . . . . 464 A Fragen des Abg. Horstmeier: Altersgrenze für Entwicklungshelfer — Wehrdienst oder Ersatzdienst von Entwicklungshelfern Dr. Eppler, Bundesminister 464 C, 465 A Horstmeier (CDU/CSU) 465 A Fragen der Abg. Baier, Dr. Unland und Leicht: Wirkungen der D-Mark-Aufwertung auf ausländische Renten von Deutschen Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . 465 B, C, 466 C, D, 467 A, B, C, D Baier (CDU/CSU) . 466 B, 466 D, 467 D Leicht (CDU/CSU) 467 A, B Brück (SPD) ..........467 A Dr. Unland (CDU/CSU) . . . . . 467 B, C Fragen des Abg. Ruf: Betriebliche Altersversorgung Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 467 D, 468 A, B Ruf (CDU/CSU) . . . . . . . . 468 B Frage des Abg. Roser: Anrechnung der Schul- und Hochschulzeiten in der Rentenversicherung Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 468 C, D Roser (CDU/CSU) . . . . . . 468 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. November 1969 Frage des Abg. Weigl: Einnahmen und Ausgaben der Rentnerkrankenversicherung Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 469 A, B, C Weigl (CDU/CSU) . . . . . . . 469 B Frage des Abg. Weigl: Altersgrenze in der Rentenversicherung Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . 469 C, D, 470 A, B Weigl (CDU/CSU) . . . . . . . 469 D Ruf (CDU/CSU) . . . . . . . . 470 A Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Anforderung von Unterlagen bei Zuchthausverwaltungen der DDR in Sozialgerichtsprozessen Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 470 B, C, D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 470 C, D Frage des Abg. Seefeld: Anerkennung des Berufes „Berufskraftfahrer" Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 471 A, B, C Seefeld (SPD) . . 471 B Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 471 C von Hassel, Präsident . . . . . . 471 C Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Einfuhr ausländischer Kohle Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . 471 D Fragen des Abg. Dr. Hermesdorf (Schleiden) : Schutz der Berufsbezeichnung „Ingenieur" — Anerkennung der deutschen Ingenieure im EWG-Raum Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 472 A, B, C Dr. Hermesdorf (Schleiden) (CDU/CSU) . . . . . . . . 472 B, C Frage des Abg. Riedl (München) : Mindestreservelockerung seitens der Bundesbank bei Inanspruchnahme des Kapitalmarktes durch die öffentliche Hand Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 472 D, 473 A Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 472 D Frage des Abg. Jung: Bundesleistungszentren für Sport Genscher, Bundesminister . . 473 A, C, D Jung (FDP) 473 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 473 C Schirmer (SPD) . . . . . . . 473 D Frage des Abg. Mertes: Bildfunknetz der Kriminalpolizei Genscher, Bundesminister 473 D, 474 B Mertes (FDP) 474 B Frage des Abg. Mertes: Benutzung des Bildfunknetzes der Deutschen Bundespost durch die Kriminalpolizei Genscher, Bundesminister . . . . 474 C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Kosten der Olympiabauten in München und Kiel Genscher, Bundesminister 474 C, 475 A Köppler (CDU/CSU) . . . . . 475 A Strohmayr (SPD) 475 A Fragen des Abg. Müller (Mülheim) : Androhung eines Bummelstreiks durch den „Vorstand Deutscher Flugleiter" . 475 B Frage des Abg. Dr. Schulz (Berlin) : Gedenken an die Einweihung des Reichstagsgebäudes am 6. Dezember 1894 Genscher, Bundesminister . . . 475 C, D Dr. Schulz (Berlin) (SPD) . . . . . 475 D Frage des Abg. Zebisch: Eingliederung der DDR-Flüchtlinge, Verbesserung des Lastenausgleichs Genscher, Bundesminister . . . . 476 A Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 69) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache VI/77) — Erste Beratung und mit Bericht der Bundesregierung nach § 56 des Bundesversorgungsgesetzes über die Möglichkeit von Änderungen der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. November 1969 III unter Berücksichtigung der Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und des realen Wachstums der Volkswirtschaft (Kriegs- und Wehrdienstopferbericht 1969) (Drucksache VI/81) Dr. Barzel (CDU/CSU) 476 C Genscher, Bundesminister . . . 477 B Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) 477 D, 478 D Dr. Schellenberg (SPD) . . 478 A, 497 C von Hassel, Präsident . . 478 C, 481 A, 482 B, C, D, 483 A Mischnick (FDP) . . . . . 478 C Katzer (CDU/CSU) . . . 479 D, 480 D Glombig (SPD) . . . . . . . . 483 A Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . 485 C, 486 B, 488 B, 496 B, 501 A Arendt, Bundesminister 486 D Maucher (CDU/CSU) 487 D Dr. Rutschke (FDP) 490 B Burger (CDU/CSU) 493 A Frau Schanzenbach (SPD) 493 D Mick (CDU/CSU) . . . . . . . 495 B Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Bundesminister . . . 495 C, 496 B Leicht (CDU/CSU) 496 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache VI/86) — Erste Beratung — Baier (CDU/CSU) 496 C Dr. Schellenberg (SPD) 497 C Jung (FDP) 499 A Frau Strobel, Bundesminister . . 501 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 1970) (Drucksache VI/75) — Erste Beratung — Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Bundesminister 502 B Dr. Pohle (CDU/CSU) 503 B Frau Funcke (FPD) . . . . . . 505 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (Abg. Dr. Böhme, Müller [Remscheid} und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/58) in Verbindung mit Antrag der Fraktionen der SPD und FDP betr. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (Drucksache VI/82) — Erste Beratung — 506 C Nächste Sitzung 506 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 507 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) zu seiner Mündlichen Anfrage betr. Werbepraktiken von Waffenhandelsfirmen . . . . 507 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Franke (Osnabrück) zu der Mündlichen Anfrage der Abg. Härzschel und Ruf betr. Preisindex für die Lebenshaltung von Renten- und Sozialhilfeempfängern 507 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Klepsch betr. Kompetenzen des Bundesministers des Auswärtigen zu Gesprächen mit Ost-Berlin . 508 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. November 1969 461 13. Sitzung Bonn, den 26. November 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 10. Sitzung, Seite 379 A, Zeile 1 statt „noch" : „nicht". Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 29. 11. Dr. Aigner * 29. 11. Dr. Apel * 29. 11. Dr. Artzinger * 29. 11. Bauer (Würzburg) *** 28. 11. Behrendt * 29. 11. Bergmann * 29. 11. Blumenfeld 28. 11. Dr. Burgbacher * 29. 11. Dichgans * 29. 11. Dr. Dittrich * 29. 11. Dröscher * 29. 11. Frau Dr. Elsner * 29. 11. Faller * 29. 11. Fellermaier * 29. 11. Flamig ** 26. 11. Dr. Furler * 29. 11. Gerlach * 29. 11. Glombig 28. 11. Gottesleben 31. 12. Häussler 28. 11. Hösl *** 28. 11. Frau Klee 28. 11. Klinker * 29. 11. Kriedemann * 29. 11. Kulawig * 29. 11. Lautenschlager * 29. 11. Dr. Löhr * 29. 11. Lücke (Bensberg) 30. 11. Lücker (München) * 29. 11. Memmel * 29. 11. Dr. Mende 26. 11. Müller (Aachen-Land) * 29. 11. Richarts * 29. 11. Richter ** 26. 11. Riedel (Frankfurt) * 29. 11. Dr. Rinderspacher 31. 12. Dr. Schmidt (Wuppertal) 28. 11. Schneider (Königswinter) 26. 11. Springorum * 29. 11. Dr. Starke (Franken) * 29. 11. Dr. h. c. Strauß 6. 12. b) Urlaubsanträge Frau Brauksiepe 12. 12. Dr. Kempfler 5. 12. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union *** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 13. November 1969 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach) zu seiner Mündlichen Anfrage *) Vor einiger Zeit hatte ich Ihnen mitgeteilt, daß das Bundeswirtschaftsministerium die Länder gebeten hat zu prüfen, ob die Werbepraktiken einiger Waffenhandelsfirmen schon durch Gerichte oder Verwaltungsbehörden geahndet wurden. Die Stellungnahmen der Länder liegen jetzt vor: Gegen den Geschäftsführer und alleinigen Gesellschafter der in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 18. April 1969 erwähnten Versandfirma ist zur Zeit beim Amtsgericht Altenkirchen ein Verfahren anhängig. In diesem Verfahren wird dem Angeklagten eine strafbare Werbung nach § 4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vorgeworfen. Darüber hinaus hat das Rheinland-Pfälzische Wirtschaftsministerium die Verwaltungsbehörde angewiesen zu prüfen, ob der genannten Firma gegebenenfalls die Erlaubnis für den Waffenhandel nach § 9 Bundeswaffengesetz entzogen werden kann; die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. In Baden-Württemberg hat ein Gewerbetreibender nach Belehrung durch die Verwaltungsbehörde seine unlautere Werbung eingestellt. Hingegen haben die Wirtschaftsministerien der übrigen Länder berichtet, daß in ihrem Bereich Werbepraktiken, wie sie in der Presse geschildert wurden, nicht bekannt sind. Die zuständigen Behörden werden die Angelegenheit weiterhin beobachten und bei Verstößen die gebotenen Maßnahmen ergreifen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 20. November 1969 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Franke (Osnabrück) zu der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Härzschel und Ruf *) Der Preisindex für die Lebenshaltung von 2-Personen-Haushalten von Renten- und Sozialhilfeempfängern lag in den ersten 10 Monaten des Jahres 1969 um durchschnittlich 3,5 v. H. über dem gleichen Zeitraum des Vorjahres. Im Vergleich dazu stiegen die Preise für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte um durchschnittlich 2,5 v. H. *) Siehe 234. Sitzung Seite 12 892 C *) Siehe 12. Sitzung Seite 443 B 508 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. November 1969 Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Scheel vom 21. November 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Klepsch (Drucksache VI/49 Frage A 86) : Welche in der Geschäftsordnung der Bundesregierung niedergelegten Kompetenzen kann der Bundesminister des Auswärtigen für sich beanspruchen, wenn er — laut dpa vom 4. November 1969 — sagt, daß er zu Gesprächen mit Ost-Berlin bereit sei? Auf einer Pressekonferenz in Düsseldorf wurde von einem Journalisten die Frage gestellt, ob der Außenminister der Bundesrepublik Deutschland sich vorstellen könne, die Bundesregierung auf einer möglichen europäischen Sicherheitskonferenz zu vertreten, auf der auch die DDR vertreten sei. Diese Frage habe ich bejaht. Die von Ihnen zitierte dpa-Meldung gibt diese Antwort im Zusammenhang mit den allgemeinen Überlegungen der Bundesregierung für die Aufnahme von Gesprächen mit der DDR wieder. Ich habe in der Antwort die Federführung des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen hervorgehoben und meine eigene Zuständigkeit für Gespräche mit der DDR vom jeweiligen Verhandlungsgegenstand abhängig gemacht. Die dieser Antwort zugrunde liegenden Kompetenzen ergeben sich aus §§ 1 Abs. 1 und 12 der Geschäftsordnung der Bundesregierung.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Käte Strobel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mir liegt daran, zu dem hier anstehenden Thema kurz folgendes zu sagen. Diese Bundesregierung hat sich vorgenommen, den Familienlastenausgleich grundlegend zu reformieren. Dies wird im Zusammenhang mit der großen Steuerreform geschehen. Da diese umfangreiche gesetzgeberische Aufgabe der Vorarbeit bedarf, die bereits eingeleitet ist, aber doch noch Zeit braucht, ergibt sich notwendigerweise, daß vorher eine Aufstockung des Kindergeldes erfolgt, um die Familieneinkommen der wirtschaftlichen Entwicklung anzupassen.
    Herr Kollege Baier hat schon gesagt, daß die Kindergeldsätze seit 1964 gelten. Beim Zweitkindergeldgesetz, für das die CDU/CSU in diesem Gesetzentwurf keine Erhöhung vorsieht — auch nicht für die Zweitkinderfamilien, deren Einkommen unter 650 DM im Monat liegt —,

    (Abg. Liehr: Ist leider wahr!)

    ist die Erhöhung sogar letztmals 1961 erfolgt.
    Nun hat der Herr Bundeskanzler bereits in seiner Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 ausgeführt, über die Erhöhung des Kindergeldes sollte im Jahre 1970 entschieden werden. Das ist im Grunde genommen auch nichts anderes als das, was Herr Barzel heute angeboten hat, als er sagte, es sollte darüber beim Haushalt 1970 entschieden werden. Sie haben also jetzt mit der Regierungserklärung gleichgezogen.
    Dies ist auch absolut im Einklang mit der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 28. März 1969, in der es heißt:
    Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, bei der Fortschreibung der mehrjährigen Finanzplanung des Bundes sicherzustellen, daß die bisher erst für 1972 vorgesehene Verbesserung des Kindergeldes schon im Laufe des Jahres 1970 wirksam werden kann.
    Her Baier, ich betone das deswegen, weil heute in der „Welt" im Zusammenhang mit der Vorlage des Gesetzentwurfes der CDU/CSU wörtlich folgendes gesagt wird:
    Man erinnert jedoch daran, daß schon die Regierung der Großen Koalition vorgesehen hatte, für die Erhöhung der Kindergelder im Jahre 1970 einen Betrag von 400 Millionen DM einzusetzen.
    Das stimmt nicht. In der mittelfristigen Finanzplanung ist eben erst ab 1972 ein Betrag von 200 Millionen DM für die Erhöhung des Kindergeldes vorgesehen gewesen. Sie muß also jetzt geändert werden, um eine Erhöhung des Kindergeldes vorher möglich zu machen. Mir liegt daran, das hier richtigzustellen, weil in der Zeitung der Eindruck erweckt wird, das Geld sei ja schon von der Regierung der Großen Koalition vorgesehen gewesen. Dazu kommt außerdem, daß eben über den Gesamtbetrag der Erhöhung des Kindergeldes, über den Zeitpunkt und über den Umfang der Erhöhung noch im einzelnen im Zusammenhang mit der finanziellen Absicherung, die ja unbedingt notwendig ist für den Haushalt 1970 und für die mittelfristige Finanzplanung, in der Regierung entschieden werden muß. Die Anpassung des Kindergeldes an die wirtschaftliche Entwicklung ist bereits in die im Gang befindlichen Beratungen im Kabinett über den Haushalt 1970 und die Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung einbezogen. Mir lag daran, das hier festzustellen.
    Lassen Sie mich noch ein Wort im Zusammenhang mit der Reform des Familienlastenausgleichs sagen. Die Herren Barzel und Katzer hatten bei der Debatte über die Regierungserklärung den Vorwurf erhoben, daß das Wort Familienlastenausgleich in der Regierungserklärung nicht vorkomme. Ich möchte mit allein Nachdruck die Gelegenheit benutzen, um darauf aufmerksam zu machen, daß es in der Regierungserklärung wörtlich heißt:
    Kindergeld, Steuerbegünstigungen und andere materielle Hilfen für die Familien müssen aufeinander abgestimmt und zugleich mit dem weiteren Ausbau der Ausbildungsförderung verbunden werden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Dieser Satz, dem weitere zum gleichen Thema in der Regierungserklärung folgen, macht doch ganz deutlich, wie umfassend diese Regierung an die Reform des Familienlastenausgleichs herangehen will. Die Regierungserklärung zeigt auch, daß die gesamte Politik der Bundesregierung der Familie dienen soll. Das gilt z. B. in hohem Maße auch für die beabsichtigten Schritte in der Bildungspolitik, das gilt insbesondere für die Wirtschafts- und Finanzpolitik, die doch dafür sorgen muß, daß das Steigen der Lebenshaltungskosten abgefangen wird und der Familie im Zuge der konjunkturellen Entwicklung nicht das genommen wird, was ihr zu Recht über Steuergelder im Wege der Erhöhung des Kindergeldes gegeben werden soll.
    Meine Damen und Herren, diese Darlegungen wollte ich machen. Ich hoffe, daß dadurch klar ist, daß die Erhöhung des Kindergeldes auch von der Bundesregierung beabsichtigt ist. Was ich allerdings hier nicht sagen kann, sind Details, Einzelheiten über den Inhalt der zu erwartenden Regierungsvorlage. Da gelten für das Ressort Jugend, Familie und Gesundheit die gleichen Grundsatzbeschlüsse, wie sie das Bundeskabinett am 12. November über finanzwirksame Ausgaben gefaßt hat.
    Zum Schluß möchte ich auch noch sagen: im Lichte der Erklärung, die heute früh Herr Kollege Barzel



    Bundesminister Frau Strobel
    abgegeben hat, im Lichte des Inhalts Ihres sozialpolitischen Wahlprogramms, das eben Herr Kollege Schellenberg zitiert hat, ist die Vorlage Ihres Gesetzentwurfs heute mit dem Inhalt, daß ab 1. Januar 1970 die Erhöhung erfolgen soll, mindestens sehr, sehr widersprüchlich.

    (Zurufe von der CDU/CSU.)

    Ich versuche, in der Beurteilung sehr zurückhaltend zu sein.
    Dazu noch den Hinweis, daß außerdem in der „Welt" von heute noch steht:
    Als zweite Stufe ihres familienpolitischen Programms befürworten die Christlichen Demokraten, zum 1. Januar 1971 die Einkommensgrenze aufzuheben, die für den Anspruch auf Kindergeld für die Zweitkinder gegeben ist, und als dritte Stufe zum 1. Juli 1971 die Erhöhung des Zweitkindergeldes von 25 auf 35 DM.
    Das würde zusammen 1,35 Milliarden — — (Zuruf des Abg. Leicht.)

    — Das steht nicht in Ihrem Gesetzentwurf. (Weiterer Zuruf des Abg. Rösing.)

    Meine Damen und Herren, mir kommt es nur darauf an, festzustellen, daß hier Erwartungen erweckt werden, von denen auch in Ihrem Gesetzentwurf nichts steht.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Zuruf der Abg. Rösing und Leicht.)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Aussprache über diesen heute morgen noch aufgenommenen Punkt. Es ist vorgeschlagen Überweisung der Vorlage an den Ausschuß für Jugend-, Familien- und Gesundheitsfragen — federführend —, an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung — mitberatend -, an den Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 der Geschäftsordnung. Es liegen keine anderen Anträge vor. — Es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, ich rufe nunmehr Punkt 4 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 1970)

— Drucksache VI/75 —
Das Wort hat der Herr Bundesminister der Finanzen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Alex Möller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung schlägt in dem vorliegenden Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 1970 vor, ab 1. Januar 1970 den Arbeitnehmerfreibetrag von zur Zeit 240 DM auf 480 DM jährlich zu verdoppeln und die Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer stufenweise abzubauen. Hierdurch ergeben sich im Entstehungsjahr 1970 Steuermindereinnahmen von insgesamt 1,1 Milliarden DM, und zwar durch die Verdoppelung des Arbeitnehmerfreibetrags 900 Millionen DM und durch den Abbau der Ergänzungsabgabe 200 Millionen DM.
    Der Arbeitnehmerfreibetrag in Höhe von 240 DM jährlich wurde ab 1. Januar 1965 zum Ausgleich dafür eingeführt, daß im Lohnsteuerabzugsverfahren die Steuer zeitnäher als im Veranlagungsverfahren entrichtet wird. Nach Auffassung der Bundesregierung stellt die Erhöhung des Arbeitnehmerfreibetrages einen notwendigen Akt der sozialen Symmetrie dar. Trotz gleicher Tarifbelastung entstehen infolge unterschiedlicher Steuererhebungsformen und Einkunftsermittlungssysteme unzweifelhaft Nachteile für die Arbeitnehmer, denen durch den erhöhten Arbeitnehmerfreibetrag Rechnung getragen werden soll. Unternehmer haben zum Beispiel Gestaltungsmöglichkeiten bei Abschreibungen, Sonderabschreibungen und Investitionszulagen.
    Die Verdoppelung des Arbeitnehmerfreibetrags stellt keineswegs — das muß ich ganz besonders hervorheben — eine Bevorzugung der Arbeitnehmerschaft dar. Für andere Berufsgruppen bestehen bereits Vergünstigungen, nämlich der Freibetrag für freie Berufe von 1200 DM jährlich und der Freibetrag für Landwirte von 1200 DM bzw. 2400 DM bei Zusammenveranlagung.
    Zu der Behauptung, die Erhöhung des tariflichen Grundfreibetrages von zur Zeit 1680 DM jährlich sei gerechter, weil dadurch nicht nur Arbeitnehmer, sondern alle Steuerpflichtigen begünstigt würden, ist aus der Sicht des Bundesfinanzministers folgendes zu sagen:
    Durch die Erhöhung des Grundfreibetrages könnte die Frage der Erhöhung der Kinderfreibeträge und Erhöhung der Freibeträge für außergewöhnliche Belastungen ausgelöst werden. Die Erhöhung des Arbeitnehmerfreibetrags um 240 DM jährlich kostet zirka 900 Millionen DM. Eine Erhöhung des Grundfreibetrages um 250 DM jährlich würde zu Steuermindereinnahmen von 1,2 Milliarden DM führen. Die Kinderfreibeträge können aber meines Erachtens erst im Rahmen der Steuerreform bei der Entscheidung über die Familienbesteuerung überprüft werden.
    Bei der Erhöhung des Arbeitnehmerfreibetrags handelt es sich um eine Sofortmaßnahme im Vorgriff auf die vorgesehene umfassende Steuerreform. Die Steuerreformkommission ist hierdurch jedoch nicht von ihrem Auftrag entbunden, auch auf diesem Gebiet Untersuchungen anzustellen. Die Überprüfung des derzeitigen Einkommensteuertarifs, der der Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen Rechnung tragen soll, ist für die Steuerreformkommission ein Problem von besonderer Bedeutung. Die Überprüfung muß in erster Linie die Tarifgestaltung für die unteren und mittleren Einkommen, die Höhe des tariflichen Grundfreibetrags und der Kinderfreibeträge sowie das Ehegatten-Splitting betreffen. Bei einer sozial orientierten Verbesserung des Einkommensteuertarifs könnten gegebenenfalls bestimmte Freibeträge und andere Begünstigungen entfallen.
    Weiter wird behauptet, die Erhöhung des Arbeitnehmerfreibetrags sei zu gering, weil die durch-



    Bundesminister Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller
    schnittliche Entlastung der Arbeitnehmer durch die vorgeschlagene Verdoppelung nur zu einer Steuererparnis von durchschnittlich 4 DM monatlich führt. Dem habe ich entgegenzuhalten, daß eine weitere Erhöhung des Arbeitnehmerfreibetrags zur Zeit aus haushaltspolitischen Gründen ausgeschlossen ist. Z. B. würde eine Erhöhung auf 720 DM jährlich zwar zu einer weiteren Steuerentlastung von 4 DM monatlich für den Arbeitnehmer führen, die Haushaltsbelastung beträgt dann jedoch zusätzlich etwa 850 Millionen DM. Jede weitere Erhöhung erschwert außerdem die spätere Überprüfung mit dem Ziel, einen sozial orientierten Einkommensteuertarif zu erarbeiten.
    Die Bundesregierung hat auch die konjunkturellen Auswirkungen dieser Steuersenkung sorgfältig geprüft. Dabei hat sich ergeben, daß die Steuersenkung wirtschaftspolitisch unbedenklich ist, weil sich die, Kaufkraft, die durch die Steuersenkung freigesetzt wird, in elf Raten auf das Jahr 1970 verteilt, nach den Erklärungen, die heute abgegeben wurden, auf noch weniger Raten, aber immerhin mit Beginn des nächsten Jahres, ab 1. Januar 1970, worüber ich keinen Zweifel aufkommen lassen möchte. Eine langsam anlaufende Nachfragebelebung würde gut zu der erwarteten konjunkturpolitischen Entwicklung passen.
    Nun, meine Damen und Herren, ein Wort zur Ergänzungsabgabe. Die Ergänzungsabgabe ist zur Konsolidierung des Bundeshaushalts nach der finanzwirtschaftlichen Krise im Jahre 1966 eingeführt worden. Es war von vornherein vorgesehen, die Ergänzungsabgabe für einen begrenzten Zeitraum zu erheben. Nunmehr ist die Zeit für einen stufenweisen Abbau der Abgabe gekommen. Die Bundesregierung schlägt vor, ab 1. Januar 1970 unbeschränkt Einkommensteuerpflichtige nur noch mit einem zu versteuernden Einkommensbetrag von mehr als 32 000 DM für Ledige und 64 000 DM für Verheiratete zur Ergänzungsabgabe heranzuziehen. Diese Maßnahme kommt insbesondere den Mittelschichten zugute.
    Ab 1. Januar 1971 soll die Ergänzungsabgabe ganz entfallen.
    Ihnen, meine Damen und Herren, ist bekannt, daß der Bundesrat im ersten Durchgang keine Einwendungen erhoben hat. Ich hoffe, daß sich eine Mehrheit des Hohen Hauses findet, die diesem Steueränderungsgesetz 1970 die Zustimmung gibt.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)