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ID0601320200

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    Deutscher Bundestag 13. Sitzung Bonn, den 26. November 1969 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Rinderspacher und Dr. Reinhard . . 461 A Überweisung von Vorlagen der Bundesregierung 461 A Erweiterung der Tagesordnung 461 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 461 C Fragestunde (Drucksachen VI/76, VI/78) Fragen des Abg. Dr. Stoltenberg: Beitritt Japans zum Atomwaffensperrvertrag Scheel, Bundesminister . . . . 462 C, D, 463 A, B, C, D, 464 A, B Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . . 462 D, 463 B, C, D Wehner (SPD) . . . . . . . . . 464 A Fragen des Abg. Horstmeier: Altersgrenze für Entwicklungshelfer — Wehrdienst oder Ersatzdienst von Entwicklungshelfern Dr. Eppler, Bundesminister 464 C, 465 A Horstmeier (CDU/CSU) 465 A Fragen der Abg. Baier, Dr. Unland und Leicht: Wirkungen der D-Mark-Aufwertung auf ausländische Renten von Deutschen Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . 465 B, C, 466 C, D, 467 A, B, C, D Baier (CDU/CSU) . 466 B, 466 D, 467 D Leicht (CDU/CSU) 467 A, B Brück (SPD) ..........467 A Dr. Unland (CDU/CSU) . . . . . 467 B, C Fragen des Abg. Ruf: Betriebliche Altersversorgung Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 467 D, 468 A, B Ruf (CDU/CSU) . . . . . . . . 468 B Frage des Abg. Roser: Anrechnung der Schul- und Hochschulzeiten in der Rentenversicherung Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 468 C, D Roser (CDU/CSU) . . . . . . 468 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. November 1969 Frage des Abg. Weigl: Einnahmen und Ausgaben der Rentnerkrankenversicherung Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär 469 A, B, C Weigl (CDU/CSU) . . . . . . . 469 B Frage des Abg. Weigl: Altersgrenze in der Rentenversicherung Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . 469 C, D, 470 A, B Weigl (CDU/CSU) . . . . . . . 469 D Ruf (CDU/CSU) . . . . . . . . 470 A Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Anforderung von Unterlagen bei Zuchthausverwaltungen der DDR in Sozialgerichtsprozessen Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 470 B, C, D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 470 C, D Frage des Abg. Seefeld: Anerkennung des Berufes „Berufskraftfahrer" Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 471 A, B, C Seefeld (SPD) . . 471 B Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 471 C von Hassel, Präsident . . . . . . 471 C Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Einfuhr ausländischer Kohle Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . 471 D Fragen des Abg. Dr. Hermesdorf (Schleiden) : Schutz der Berufsbezeichnung „Ingenieur" — Anerkennung der deutschen Ingenieure im EWG-Raum Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . 472 A, B, C Dr. Hermesdorf (Schleiden) (CDU/CSU) . . . . . . . . 472 B, C Frage des Abg. Riedl (München) : Mindestreservelockerung seitens der Bundesbank bei Inanspruchnahme des Kapitalmarktes durch die öffentliche Hand Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 472 D, 473 A Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 472 D Frage des Abg. Jung: Bundesleistungszentren für Sport Genscher, Bundesminister . . 473 A, C, D Jung (FDP) 473 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 473 C Schirmer (SPD) . . . . . . . 473 D Frage des Abg. Mertes: Bildfunknetz der Kriminalpolizei Genscher, Bundesminister 473 D, 474 B Mertes (FDP) 474 B Frage des Abg. Mertes: Benutzung des Bildfunknetzes der Deutschen Bundespost durch die Kriminalpolizei Genscher, Bundesminister . . . . 474 C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Kosten der Olympiabauten in München und Kiel Genscher, Bundesminister 474 C, 475 A Köppler (CDU/CSU) . . . . . 475 A Strohmayr (SPD) 475 A Fragen des Abg. Müller (Mülheim) : Androhung eines Bummelstreiks durch den „Vorstand Deutscher Flugleiter" . 475 B Frage des Abg. Dr. Schulz (Berlin) : Gedenken an die Einweihung des Reichstagsgebäudes am 6. Dezember 1894 Genscher, Bundesminister . . . 475 C, D Dr. Schulz (Berlin) (SPD) . . . . . 475 D Frage des Abg. Zebisch: Eingliederung der DDR-Flüchtlinge, Verbesserung des Lastenausgleichs Genscher, Bundesminister . . . . 476 A Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 69) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache VI/77) — Erste Beratung und mit Bericht der Bundesregierung nach § 56 des Bundesversorgungsgesetzes über die Möglichkeit von Änderungen der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. November 1969 III unter Berücksichtigung der Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und des realen Wachstums der Volkswirtschaft (Kriegs- und Wehrdienstopferbericht 1969) (Drucksache VI/81) Dr. Barzel (CDU/CSU) 476 C Genscher, Bundesminister . . . 477 B Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) 477 D, 478 D Dr. Schellenberg (SPD) . . 478 A, 497 C von Hassel, Präsident . . 478 C, 481 A, 482 B, C, D, 483 A Mischnick (FDP) . . . . . 478 C Katzer (CDU/CSU) . . . 479 D, 480 D Glombig (SPD) . . . . . . . . 483 A Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . 485 C, 486 B, 488 B, 496 B, 501 A Arendt, Bundesminister 486 D Maucher (CDU/CSU) 487 D Dr. Rutschke (FDP) 490 B Burger (CDU/CSU) 493 A Frau Schanzenbach (SPD) 493 D Mick (CDU/CSU) . . . . . . . 495 B Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Bundesminister . . . 495 C, 496 B Leicht (CDU/CSU) 496 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache VI/86) — Erste Beratung — Baier (CDU/CSU) 496 C Dr. Schellenberg (SPD) 497 C Jung (FDP) 499 A Frau Strobel, Bundesminister . . 501 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 1970) (Drucksache VI/75) — Erste Beratung — Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Bundesminister 502 B Dr. Pohle (CDU/CSU) 503 B Frau Funcke (FPD) . . . . . . 505 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (Abg. Dr. Böhme, Müller [Remscheid} und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/58) in Verbindung mit Antrag der Fraktionen der SPD und FDP betr. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes (Drucksache VI/82) — Erste Beratung — 506 C Nächste Sitzung 506 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 507 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) zu seiner Mündlichen Anfrage betr. Werbepraktiken von Waffenhandelsfirmen . . . . 507 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Zusatzfrage des Abg. Franke (Osnabrück) zu der Mündlichen Anfrage der Abg. Härzschel und Ruf betr. Preisindex für die Lebenshaltung von Renten- und Sozialhilfeempfängern 507 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Klepsch betr. Kompetenzen des Bundesministers des Auswärtigen zu Gesprächen mit Ost-Berlin . 508 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. November 1969 461 13. Sitzung Bonn, den 26. November 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 10. Sitzung, Seite 379 A, Zeile 1 statt „noch" : „nicht". Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 29. 11. Dr. Aigner * 29. 11. Dr. Apel * 29. 11. Dr. Artzinger * 29. 11. Bauer (Würzburg) *** 28. 11. Behrendt * 29. 11. Bergmann * 29. 11. Blumenfeld 28. 11. Dr. Burgbacher * 29. 11. Dichgans * 29. 11. Dr. Dittrich * 29. 11. Dröscher * 29. 11. Frau Dr. Elsner * 29. 11. Faller * 29. 11. Fellermaier * 29. 11. Flamig ** 26. 11. Dr. Furler * 29. 11. Gerlach * 29. 11. Glombig 28. 11. Gottesleben 31. 12. Häussler 28. 11. Hösl *** 28. 11. Frau Klee 28. 11. Klinker * 29. 11. Kriedemann * 29. 11. Kulawig * 29. 11. Lautenschlager * 29. 11. Dr. Löhr * 29. 11. Lücke (Bensberg) 30. 11. Lücker (München) * 29. 11. Memmel * 29. 11. Dr. Mende 26. 11. Müller (Aachen-Land) * 29. 11. Richarts * 29. 11. Richter ** 26. 11. Riedel (Frankfurt) * 29. 11. Dr. Rinderspacher 31. 12. Dr. Schmidt (Wuppertal) 28. 11. Schneider (Königswinter) 26. 11. Springorum * 29. 11. Dr. Starke (Franken) * 29. 11. Dr. h. c. Strauß 6. 12. b) Urlaubsanträge Frau Brauksiepe 12. 12. Dr. Kempfler 5. 12. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union *** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 13. November 1969 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach) zu seiner Mündlichen Anfrage *) Vor einiger Zeit hatte ich Ihnen mitgeteilt, daß das Bundeswirtschaftsministerium die Länder gebeten hat zu prüfen, ob die Werbepraktiken einiger Waffenhandelsfirmen schon durch Gerichte oder Verwaltungsbehörden geahndet wurden. Die Stellungnahmen der Länder liegen jetzt vor: Gegen den Geschäftsführer und alleinigen Gesellschafter der in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 18. April 1969 erwähnten Versandfirma ist zur Zeit beim Amtsgericht Altenkirchen ein Verfahren anhängig. In diesem Verfahren wird dem Angeklagten eine strafbare Werbung nach § 4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vorgeworfen. Darüber hinaus hat das Rheinland-Pfälzische Wirtschaftsministerium die Verwaltungsbehörde angewiesen zu prüfen, ob der genannten Firma gegebenenfalls die Erlaubnis für den Waffenhandel nach § 9 Bundeswaffengesetz entzogen werden kann; die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. In Baden-Württemberg hat ein Gewerbetreibender nach Belehrung durch die Verwaltungsbehörde seine unlautere Werbung eingestellt. Hingegen haben die Wirtschaftsministerien der übrigen Länder berichtet, daß in ihrem Bereich Werbepraktiken, wie sie in der Presse geschildert wurden, nicht bekannt sind. Die zuständigen Behörden werden die Angelegenheit weiterhin beobachten und bei Verstößen die gebotenen Maßnahmen ergreifen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 20. November 1969 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Franke (Osnabrück) zu der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Härzschel und Ruf *) Der Preisindex für die Lebenshaltung von 2-Personen-Haushalten von Renten- und Sozialhilfeempfängern lag in den ersten 10 Monaten des Jahres 1969 um durchschnittlich 3,5 v. H. über dem gleichen Zeitraum des Vorjahres. Im Vergleich dazu stiegen die Preise für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte um durchschnittlich 2,5 v. H. *) Siehe 234. Sitzung Seite 12 892 C *) Siehe 12. Sitzung Seite 443 B 508 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. November 1969 Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Scheel vom 21. November 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Klepsch (Drucksache VI/49 Frage A 86) : Welche in der Geschäftsordnung der Bundesregierung niedergelegten Kompetenzen kann der Bundesminister des Auswärtigen für sich beanspruchen, wenn er — laut dpa vom 4. November 1969 — sagt, daß er zu Gesprächen mit Ost-Berlin bereit sei? Auf einer Pressekonferenz in Düsseldorf wurde von einem Journalisten die Frage gestellt, ob der Außenminister der Bundesrepublik Deutschland sich vorstellen könne, die Bundesregierung auf einer möglichen europäischen Sicherheitskonferenz zu vertreten, auf der auch die DDR vertreten sei. Diese Frage habe ich bejaht. Die von Ihnen zitierte dpa-Meldung gibt diese Antwort im Zusammenhang mit den allgemeinen Überlegungen der Bundesregierung für die Aufnahme von Gesprächen mit der DDR wieder. Ich habe in der Antwort die Federführung des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen hervorgehoben und meine eigene Zuständigkeit für Gespräche mit der DDR vom jeweiligen Verhandlungsgegenstand abhängig gemacht. Die dieser Antwort zugrunde liegenden Kompetenzen ergeben sich aus §§ 1 Abs. 1 und 12 der Geschäftsordnung der Bundesregierung.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Walter Arendt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Drucksache VI/81 beehrt sich die Bundesregierung, diesem Hohen Hause den Bericht gemäß § 56 des Bundesversorgungsgesetzes vorzulegen. Nach dieser Vorschrift ist die Bundesregierung verpflichtet, in zweijährigem Abstand, erstmals in diesem Jahr, den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes zu berichten, ob es unter Berücksichtigung der Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und des realen Wachstums der Volkswirtschaft möglich ist, die Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz zu ändern.
    Mit seiner Grundsatzentscheidung vom 20. November 1969 über die Anpassung der Kriegsopferleistungen hat das Bundeskabinett nach der für die entscheidende Aussage dieses Berichts notwendigen Klärung wirtschaftlicher und finanzieller Möglichkeiten unter Berücksichtigung der für eine Anpassung der Kriegsopferrenten notwendigen Mittel die Voraussetzungen für die formelle Vorlage dieses Berichts geschaffen,
    Der Bericht muß auf der Grundlage der im Oktober zur Verfügung stehenden Zahlen erarbeitet werden. Im Zusammenhang mit dem im Januar zu erstellenden Jahreswirtschaftsbericht wird an diesem Zahlenwerk weitergearbeitet. Die Bundesregierung wird im Verlaufe des weiteren Gesetzgebungsver-



    Bundesminister Arendt
    fahrens die neueren Zahlen einbringen. Es läßt sich aber jetzt schon übersehen, daß keine ins Gewicht fallenden Korrekturen notwendig sein werden.
    Zugleich mit diesem Anpassungsbericht hätte ich Ihnen auch gern eine ausführliche Darstellung über die Gesamtsituation der Kriegsopferversorgung vorgelegt, die über die wichtigsten Fakten und Leistungen der Kriegsopferversorgung Aufschluß gibt und für Sie eine brauchbare Arbeitshilfe darstellt. Dieser Bericht, der sehr umfangreich ist, wird zur Zeit noch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Ich hoffe aber, daß diese Abstimmung schnell erfolgen kann und die Bundesregierung bald in der Lage sein wird, ihn ebenfalls vorzulegen.
    Die gesonderte Vorlage des Anpassungsberichts erfolgt insbesondere mit dein Ziel, eine möglichst rasche Verabschiedung des Anpassungsgesetzes, wie sie offensichtlich von allen Fraktionen dieses Hauses gewünscht und angestrebt wird, zu fördern. Sie wissen, daß der Gesetzgeber in § 56 des Bundesversorgungsgesetzes keine genau bestimmte wirtschaftliche Größe als ausschließliche Bemessungsgrundlage für die periodische Überprüfung der Rentenleistungen vorgeben wollte. Vielmehr sollte die Bundesregierung lediglich dazu verpflichtet werden, unter Berücksichtigung der im Gesetz genannten Daten die Möglichkeit einer Leistungsänderung zu prüfen. Diese Prüfung hat die Bundesregierung in der bereits genannten Kabinettssitzung am 20. November 1969 vorgenommen mit dem Ergebnis, daß es möglich ist, die Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes zu ändern.
    Bei der Entscheidung über die Höhe der vorzuschlagenden Leistungsverbesserungen hielt es die Bundesregierung indes für angebracht, die zur Verfügung stehenden Mittel nicht nur für eine lineare Anhebung der Renten zu verwenden, sondern auch eine gezielte Verbesserung für einige besondere Personengruppen vorzunehmen. Hierbei stand besonders der seit langem immer wieder aus den Kreisen der Kriegsopfer vorgetragene Wunsch im Vordergrund, das Ableitungsverhältnis der vollen Grund- und Ausgleichsrente für Kriegerwitwen auf 60 v. H. der entsprechenden Rentenleistung für erwerbsunfähige Beschädigte anzuheben. Diesem immer wieder so eindringlich vorgetragenen Anliegen glaubte sich die Bundesregierung nunmehr nicht länger verschließen zu können, nachdem feststeht, daß die Witwenversorgung in der Vergangenheit zu kurz gekommen ist. Ohne die berechtigten Belange der übrigen Versorgungsberechtigten schmälern zu wollen, sollte damit auch zum Ausdruck
    gebracht werden, welch große Bedeutung die Bundesregierung einer gerechten Witwenversorgung
    beimißt. Es darf nicht vergessen werden, wie viele Kriegerwitwen in der Vergangenheit oft unter großen Opfern und mit meist nur geringen Mitteln unter eigenem Verzicht ihre Kinder erzogen haben. Ihre Entbehrungen in jungen Jahren und ihr Alleinsein im Alter können zwar nicht mit materiellen Mitteln ausgeglichen werden, jedoch sollte vermieden werden, daß neben ihren sonstigen Sorgen ihre wirtschaftliche Existenz in Frage gestellt ist.
    Unter Berücksichtigung dieses besonderen Anliegens und bei Abwägung aller für eine Anpassung in Frage kommenden Fakten, wie sie sich insbesondere auch aus dem Ihnen vorliegenden Bericht ergeben, hielt es die Bundesregierung für vertretbar, die Renten der Beschädigten, Waisen und Eltern um durchschnittlich 16 % und die der Witwen um 25,3 % anzuheben. Darüber hinaus hat die Bundesregierung noch vorgesehen, bei der Berechnung des Schadensausgleichs für Witwen von Empfängern einer Pflegezulage mindestens nach Stufe 3 — insbesondere Kriegsblinde — ein höheres Durchschnittseinkommen zugrunde zu legen, was in fast allen Fällen eine erhebliche Erhöhung des Schadensausgleichs bedeutet.
    Die vorgesehenen Leistungsverbesserungen erfordern im Haushaltsjahr 1970 Mehraufwendungen in Höhe von 938 Millionen DM.
    Eine Entscheidung über eine künftige laufende jährliche Anpassung der Kriegsopferrenten, wie sie der Herr Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 in Aussicht gestellt hat, hat das Bundeskabinett vorerst noch nicht getroffen, weil es gilt, hier noch einige wichtige Fragen zu klären. Es ist aber damit zu rechnen, daß auch hierüber in Kürze entschieden wird.
    Ich bin mir darüber im klaren, daß bei diesem Änderungsvorschlag nicht alle Wünsche und Hoffnungen Berücksichtigung finden konnten. Ich darf Ihnen aber versichern: die Bundesregierung hat sich ihre Entscheidung nicht leicht gemacht. Mit dem Ziel einer möglichst gerechten und angemessenen Fortentwicklung des Kriegsopferrechts hat sie alle Umstände und. Wünsche sorgfältig geprüft. Dabei war die Solidität und Stabilität des Haushalts, die im Interesse aller Bürger — auch der Kriegsopfer —liegt, zu berücksichtigen. Ich freue mich, daß die Vorschläge der Bundesregierung inzwischen auch in dem gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen ihren Niederschlag gefunden haben.
    Im Interesse von 2,6 Millionen Kriegsopfern, die auf Leistungsverbesserungen warten, möchte ich dieses Hohe Haus bitten, das Gesetz alsbald zu verabschieden.

    (Beifall hei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Wir treten in die Aussprache ein. Das Wort hat der Herr Kollege Maucher.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Eugen Maucher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Glombig, nachdem ich Ihre Rede — mit Ihren Begründungen — gehört habe und wenn ich mir die jahrelangen Beratungen im Kriegsopferausschuß vergegenwärtige, dann könnte ich sagen: welcher Wandel in den Vorstellungen und Begründungen zu verschiedenen Problemen! Ich hin aber der Meinung, diese Frage der Kriegsopferversorgung — das ist zu Recht gesagt worden — hat dieses Haus am Ende immer zu einer gemeinsamen Entscheidung zusammengeführt.



    Maucher
    Es ist eigenartig, daß man ausgerechnet der Opposition vorhält, welche Anträge auf Leistungsverbesserungen sie stellt. Wenn Sie aber

    (Abg. Glombig: Sie haben uns doch hier immer den Vorwurf gemacht!)

    die Vergangenheit nüchtern betrachten, müssen Sie
    feststellen, daß es gerade Abgeordnete der CDU
    — und auch die CDU-Fraktion im ganzen — waren, die

    (Abg. Dr. Rutschke: . . . die immer Verbesserungen verhindert haben!)

    diese Anträge immer getragen haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    — Herr Kollege Rutschke, über die ganze Entwicklung in der Kriegsopferversorgung würde ich mich, wenn ich die Zeit dazu hätte, gern mit Ihnen auseinandersetzen. Auch hier ist ein zwiespältiges Verhalten bei Ihnen festzustellen, je nachdem, ob Sie in der Regierungskoalition oder in der Opposition stehen. Nach Tisch spricht man anders. Es ist eigenartig: nachher hat man alle anderen Gründe.
    Worum geht es in dieser Frage? Ich darf feststellen, vor der Bundestagswahl hat dieses Haus einstimmig beschlossen — und das ist das Entscheidende, Herr Kollege Glombig, was am Ende dieser Überlegungen stand —, daß in der Tat im Jahre 1969 der Bericht vorzulegen sei. Weiter gab es den entscheidenden Beschluß, daß in der mittelfristigen Finanzplanung die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden. Alle anderen Diskussionen um Be- richte — wann oder wo — sind Begleitmusik. Die entscheidende Frage ist: wann wird zur Kasse getreten?
    Dazu möchte ich Ihnen sagen, Herr Kollege Schellenberg ich weiß, was Sie fragen wollen, Herr Kollege Glombig —, daß wir uns in der Fraktion die Sache nicht sehr leicht gemacht haben. Sie wissen, daß in den Gesprächen mit den Kriegsopferverbänden damals der frühere Bundeskanzler Kiesinger die Zusage gemacht hat: Eine fühlbare Erhöhung für die Kriegsopfer. In diesem Zusammenhang habe ich selber in der Fraktion gesagt, eine Änderung des § 56 — Ihr Zwischenruf, Herr Kollege Schellenberg, Ihr Einwand zu der Rede des Kollegen Katzer, das sei im Bericht nicht gemeint gewesen, hat deutlich gemacht, daß Sie zunächst nur den propagandistischen Sinn der Änderung des § 56 im Vordergrund gesehen haben — heißt: Am 1. Januar 1970 zur Kasse treten.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Damals hat der frühere Bundesfinanzminister Strauß vor der Fraktion gesagt: Das kostet uns i Milliarde DM.

    (Abg. Dr. Rutschke: 900 Millionen DM!)

    Unter diesem Gesichtpunkt hat die Fraktion erst eine Klärung herbeiführen wollen.