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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag lo. Sitzung Bonn, den 12. November 1969 Inhalt: Glückwunsch zu dem Geburtstag des Abg Faller 291 A Verzicht des Abg. Gscheidle auf die Mitgliedschaft im Bundestag 291 A Eintritt des Abg. Säckl in den Bundestag 291 A Erweiterung der Tagesordnung 291 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 291 C Fragestunde (Drucksache VI/49) Frage des Abg. Dr. Fuchs: Wehrdienst von Abiturienten bei Be- ginn des Studiums im Wintersemester Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 291 D Dr. Fuchs (CDU/CSU) 292 A Frage des Abg. Jung: Möglichkeit des Studiums ohne Be- schränkung durch den Numerus clausus Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 292 B Jung (FDP) 292 C Borm (FDP) 292 C Frage der Abg. Frau Geisendörfer: Auszahlung der Beträge an die Empfangsberechtigten des Honnefer Modells Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 293 A Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . . . 293 B Fragen des Abg. Dr. Riedl (München): Verlegung des Sitzes des Europäischen Patentamtes nach München 293 D Fragen des Abg. Burger: Gebührenbefreiung für Grundbucheintragungen bei Gewährung von Darlehen aus Bundesmitteln für Rehabilitationseinrichtungen Jahn, Bundesminister . . 294 A, 294 C Burger (CDU/CSU) 294 A Frage des Abg. Zebisch: Amnestiegesetzgebung für Demonstrationsvergehen 294 D Frage des Abg. Flämig: Unterbindung des Verkaufs von Rauschgift Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 295 A Flämig (SPD) . . . . . . . . . 295 C Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . . . 295 D Fragen der Abg. Frau Klee: Schaffung eines Europäischen Jugendwerks Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 296 A, 296 B Frau Klee (CDU/CSU) 296 C Frage des Abg. Dr. Apel: Linksfahren auf den Bundesautobahnen Leber, Bundesminister 296 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. November 1969 Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 297 A Mertes (FDP) . . . . . . . 297 B Flämig (SPD) 297 C von Bockelberg (CDU/CSU) . . . 297 C Frage des Herrn Abg. Dr. Apel: Bestimmungen über Wechseln der Fahrspur und Rechtsüberholen im Entwurf der Straßenverkehrs-Ordnung Leber, Bundesminister 297 D Frage des Abg. Josten: Zeitplan für den Bau neuer Rheinbrücken Leber, Bundesminister 298 A Josten (CDU/CSU) 298 B Frage des Abg. Weigl: Beginn des Baues der Autobahn Weiden—Hof Leber, Bundesminister 298 B Weigl (CDU/CSU) 298 C Frage des Abg. Fellermaier: Berücksichtigung der Erfordernisse des Verkehrs in der Ferienordnung 1970 Leber, Bundesminister 299 A Fellermaier (SPD) . . . . . . . 299 A von Hassel, Präsident . . . . . . 299 D Frage des Abg. Fellermaier: Erfahrungen mit dem Verkehrsverbot für Lastkraftwagen während der Hauptreisezeit Leber, Bundesminister . . . . . . 299 D Frage des Abg. Mertes: Unfallhilfe auf den Straßen und Autobahnen Leber, Bundesminister . . . . . . 300 A Frage des Abg. Mertes: Einheitliche Notrufnummer — Gebührenfreiheit für Notrufe — Notrufsäulen an Bundesstraßen Leber, Bundesminister 300 B Mertes (FDP) 300 C Fragen des Abg. Dr. Arnold: Einführung eines privaten Fernsehens Leber, Bundesminister . . 300 D, 301 B Dr. Arnold (CDU/CSU) . . 301 A, 301 C Fragen des Abg. Müller (Mülheim) : Wohngeldzuschuß für Sozialhilfeempfänger Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 301 D Müller (Mülheim) (SPD) . . . . . 302 A Frage des Abg. Zebisch: Möglichkeiten der Bundesregierung zur Milderung der Wohnungsnot der Studenten Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 302 A Zebisch (SPD) . . . . . . . . . 302 C Frage der Abg. Frau Funcke: Ausgabe von Informationsmaterial des Bundespresseamtes an Mitglieder der Opposition . . . . . . . . . . . 302 D Fragen des Abg. Matthöfer: Beseitigung der rechtlichen Benachteiligung der bei den Stationierungsstreitkräften Beschäftigten — Federführung innerhalb der Bundesregierung Dr. Ehmke, Bundesminister 303 A, 303 B Matthöfer (SPD) . . . . 303 B, 303 C Köppler (CDU/CSU) 303 D Borm (FDP) 303 D Frage des Abg. Ollesch: Geltendmachung der Rezeptgebühr beim Lohnsteuerjahresausgleich Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 304 A Frage des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) : Prozeßdauer bei Revisionen in der Finanzgerichtsbarkeit Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 304 B Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 304 C von Bockelberg (CDU/CSU) . . . 304 D Fragen des Abg. Dr. Müller (München) : Zollfreie Einfuhr von Skiern aus 'Osterreich Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 305 A Dr. Müller (München) (SPD) . . . 305 C Fragen des Abg. Wendt: Besteuerung von karitativen Zwecken dienenden Lotterien Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 305 D Wendt (SPD) 306 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. November 1969 III Frage des Abg. Krammig: Abbau von wettbewerbsverzerrend wirkenden Steuerarten Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 306 B Krammig (CDU/CSU) . . . . . . 306 C Frage des Abg. Krammig: Zusagen der Bundesländer hinsichtlich der Grunderwerbsteuerbefreiung Dr. Reischl, Parlamentarischer Staatssekretär 306 C Krammig (CDU/CSU) 306 D Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Atomwaffensperrvertrag (Drucksachen VI/ 1, VI/50) Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . 307 A Flämig (SPD) 311 A Dr. Rutschke (FDP) 314 B Scheel, Bundesminister . 317 C, 348 D Dr.-Ing. Leussink, Bundesminister . . 323 D Dr. Dr. h. c. Birrenbach (CDU/CSU) . 326 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) (Erklärung nach § 36 GO) 331 A Dr. Bußmann (SPD) . . . . . . 331 B Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 335 B Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . . 338 A Brandt, Bundeskanzler 340 C Dr. Barzel (CDU/CSU) 345 D Freiherr von und zu Guttenberg (CDU/CSU) 350 D Dr. Eppler, Bundesminister . . . . 353 B Jung (FDP) 355 D Wischnewski (SPD) 357 D Stücklen (CDU/CSU) 359 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohngeldgesetzes (Abg. Geisenhofer, Dr. Riedl [München], Dr. Schmidt [Wuppertal], Rollmann, Orgaß, Dr. Probst, Müller [Berlin], Wohlrabe u. Gen.) (Drucksache VI/2) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes 1965 (Abg. Geisenhofer, Dr. Riedl [München], Dr. Probst u. Gen.) (Drucksache VI/3) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Abg. Geisenhofer, Dr. Riedl [München] u. Gen.) (Drucksache VI/13) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung mietpreisrechtlicher Vorschriften Abg. Geisenhofer, Dr. Riedl [München] u. Gen.) (Drucksache VI/14) — Erste Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Abg. Geisenhofer, Dr. Riedl [München], Rollmann, Orgaß u. Gen.) (Drucksache VI/15) — Erste Beratung — Geisenhofer (CDU/CSU) . . . . . 361 A Frau Meermann (SPD) . . . . . . 362 B Schmidt (München) (SPD) . . . . 364 B Wurbs (FDP) 364 D Dr. Lauritzen, Bundesminister . . 366 A, 379 A, 383 B Dr. Gleissner (CDU/CSU) 368 A Dr. Müller (München) (SPD) . . . 370 D Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . 373 C Mick (CDU/CSU) . . . . . . . 378 B Dr. Czaja (CDU/CSU) 381 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schlußtermins für den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über weitere Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts im Land Berlin (SPD, FDP) (Drucksache VI/46) — Erste Beratung —in Verbindung mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schlußtermins für den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des Mietpreisrechts im Land Berlin (Abg. Müller [Berlin], Benda, Dr. Gradl, Wohlrabe u. Gen.) (Drucksache VI/55) — Erste Beratung — Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 385 B Entwurf eines Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Umgebung von Flughäfen (SPD, FDP) (Drucksache VI/4 [neu]) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Umgebung von Flughäfen (CDU/CSU) (Drucksache VI/7) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 386 D Entwurf eines Gaststättengesetzes (CDU/ CSU) (Drucksache VI/5) — Erste Beratung — 387 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gebühren der Schlachtviehmärkte, Schlachthäuser und Fleischgroßmärkte (Fleischmarkthallen) (CDU/ CSU) (Drucksache VI/6) — Erste Beratung — 387 A IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. November 1969 Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Dezember 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Kaiserreich Iran zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache VI/16) — Erste Beratung — 387 B Antrag der Fraktionen der SPD, FDP betr. Fußballweltmeisterschaft 1974 (Drucksache VI/42) 387 B Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache VI/8) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache VI/10) — Erste Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache VI/9) — Erste Beratung — Ernesti (CDU/CSU) . . . . . . . 387 C Haase (Kellinghusen) (SPD) . . . . 388 D Ollesch (FDP) . . . . . . . . . 390 A Genscher, Bundesminister . . . . 391 B Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 391 D Nächste Sitzung 392 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 393 A Anlage 2 Zusammensetzung der Bundesregierung . 393 B Anlage 3 Gegenseitige Vertretung der Bundesmini- ster 393 C Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) betr. Verhandlungen über Grenzfragen im Osten 394 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Memmel betr. Vorschriften über den Erwerb und das Führen von Schußwaffen 394 D Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Draeger betr. Hilfe für die saarländische Wirtschaft . . . . . 395 A Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Pohle betr. Aufwertung und stabilitätsgerechte Wirtschaftspolitik 395 B Anlage 8 Ubersicht zu der Mündlichen Frage des Abg. Jung betr. Zulassungsbeschränkungen an den Wissenschaftlichen Hochschulen 395 C Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen betr. Änderung der Ferienordnung für den Sommer 1970 396 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. November 1969 291 10. Sitzung Bonn, den 12. November 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. November 1969 393 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aachenbach 12.11. Amrehn * 16. 11. Dr. Dittrich ** 14. 11. Draeger 12. 11. Gottesleben 31. 12. Frau Dr. Henze 14. 11. Frau Herklotz * 17. 11. Frau Kalinke * 17. 11. Frau Krappe 14. 11. Lücke (Bensberg) 30. 11. Lücker (München) 13. 11. Müller (Aachen-Land) ** 12. 11. Petersen * 17. 11. Dr. Rinderspacher * 14. 11. Frau Dr. Wolf * 20. 11. b) Urlaubsanträge Dr. h. c. Strauß 6. 12. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Interparlamentarischen Union ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Zusammensetzung der Bundesregierung Bundeskanzler Willy Brandt Stellvertreter des Bundeskanzlers und Bundesminister des Auswärtigen Walter Scheel Bundesminister des Innern Hans-Dietrich Genscher Bundesminister der Justiz Gerhard Jahn Bundesminister der Finanzen Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Alex Möller Bundesminister für Wirtschaft Prof. Dr. Karl Schiller Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Josef Ertl Anlagen zum Stenographischen Bericht Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Arendt Bundesminister der Verteidigung Helmut Schmidt Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit Käte Strobel Bundesminister für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen Georg Leber Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen Dr. Lauritz Lauritzen Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen Egon Franke Bundesminister für Bildung und Wissenschaft Prof. Dr.-Ing. Hans Leussink Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit Dr. Erhard Eppler Bundesminister für besondere Aufgaben Prof. Dr. Horst Ehmke Anlage 3 Gegenseitige Vertretung der Bundesminister Es werden vertreten: durch: Der Bundeskanzler den BM des Auswärtigen Der BM des Auswärtigen den BM für wirtschaftliche Zusammenarbeit Der BM des Innern den BM der Justiz Der BM der Justiz den BM des Innern Der BM der Finanzen den BM für Wirtschaft Der BM für Wirtschaft den BM der Finanzen Der BM für Ernährung, den BM für Wirtschaft Landwirtschaft und Forsten Der BM für Arbeit und den BM für Jugend, Sozialordnung Familie und Gesundheit Der BM der Verteidigung den BM für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen einschließlich der Vertretung in der Befehls-und Kommandogewalt über die Streitkräfte Der BM für Jugend, Fa- milie und Gesundheit den BM für Arbeit und Sozialordnung Der BM für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen den BM der Verteidigung Der BM für Städtebau und Wohnungswesen den BM für innerdeutsche Beziehungen 394 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. November 1969 Der BM für inner- den BM für Städtebau deutsche Beziehungen und Wohnungswesen Der BM für Bildung und den BM für besondere Wissenschaft Aufgaben Der BM für wirtschaftliche Zusammenarbeit den BM des Auswärtigen Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 12. November 1969 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (Drucksache VI/34 Fragen 12 und 13) : Ist die Bundesregierung der Meinung, daß Verhandlungen über Grenzfragen im Osten nur durch eine gesamtdeutsche Regierung in Friedensverhandlungen geführt werden können? Ist die Bundesregierung bereit, da für sie das Recht auf Selbstbestimmung kein Verhandlungsgegenstand ist, dieses Recht auch für die Wiedervereinigung des dreigeteilten Deutschlands zu vertreten? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß sie nicht nur berechtigt, sondern im Interesse des Friedens in Europa auch verpflichtet ist, mit ihren östlichen Nachbarn über alle Probleme zu sprechen, die zur Normalisierung unseres Verhältnisses zu ihnen und zur Herstellung gut nachbarlicher Beziehungen gelöst werden müssen. 25 Jahre nach dem Unglück des letzten Krieges ist es an der Zeit, die Hindernisse wegzuräumen, die bisher einer deutsch-polnischen Verständigung im Wege gestanden haben. Wir sind .uns dabei bewußt, daß die Bundesrepublik Deutschland nicht die volle Zuständigkeit in allen Deutschland als Ganzes und Berlin betreffenden Fragen besitzt. Die Bundesregierung hat in ihrer Regierungserklärung bekräftigt, daß das Recht auf Selbstbestimmung, wie es in der Charta der Vereinten Nationen niedergelegt ist und wie es von der gesamten Welt für sich in Anspruch genommen wird, auch für das deutsche Volk gilt. Das Recht auf Selbstbestimmung wird nirgendwo in der Welt geleugnet, doch gibt es zahlreiche Fälle, in denen Völker oder Volksteile an der Ausübung dieses fundamentalen Rechts gehindert werden. Aus dem Recht auf Selbstbestimmung, das die Bundesregierung nicht müde werden wird, für das ganze deutsche Volk zu fordern, kann aber keine geeignete Handhabe für die Regelung territorialer Fragen hergeleitet werden. Dennoch werden die Gespräche, die mit der polnischen Regierung in Kürze aufgenommen werden sollen, an der Grenzfrage nicht vorbeigehen können. Die Bundesregierung wird sich dabei von der Erkenntnis leiten lassen, die bereits die frühere Bundesregierung in ihrer Erklärung vom 13. Dezember 1966 wie folgt ausgesprochen hat: „In weiten Schichten des deutschen Volkes besteht der lebhafte Wunsch nach einer Aussöhnung mit Polen, dessen leidvolle Geschichte wir nicht vergessen haben und dessen Verlangen, endlich in einem Staatsgebiet mit gesicherten Grenzen zu leben, wir im Blick auf das gegenwärtige Schicksal unseres eigenen geteilten Volkes besser als in früheren Zeiten begreifen." In ihrer Politik gegenüber ihren östlichen Nachbarn wird die Bundesregierung auch der polnischen Regierung den Abschluß eines Abkommens vorschlagen, durch das auf die Anwendung oder Androhung von Gewalt beiderseitig Verzicht geleistet wird. Ein solches Abkommen, das die territoriale Integrität eines jeden Vertragspartners berücksichtigt, könnte zum Ansatzpunkt für weitere Gespräche werden. Was Einzelheiten dieser Gespräche angeht, so bitte ich Sie um Ihr Verständnis, daß die Bundesregierung es nicht für vertretbar hält, ihren durch die Regierungserklärung eröffneten Verhandlungsspielraum durch öffentliche Erklärungen selbst einzuengen. Die Bundesregierung betont aber auch hier, daß sie die von seiten des Parlaments ausgehenden Anregungen vertrauensvoller Fühlungnahnahmen nutzen möchte. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 6. November 1969 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Memmel (Drucksache VI/34 Fragen 30 und 31) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die Kontroverse um die Auslegung des Bundeswaffengesetzes durch eine Novellierung des § 36 zu beenden? Kennt die Bundesregierung die Kritik der Süddeutschen Zeitung vom 27. Oktober 1969, wonach lediglich der Gesetzgeber zu verurteilen sei, weil er durch eine augenscheinlich in ihren Konsequenzen nicht zu Ende gedachte waffenrechtliche Verordnung diese Rechtsunsicherheit geschaffen hat? Der Bundesregierung ist die Kritik der Süddeutschen Zeitung vom 27. Oktober 1969 bekannt. Sie teilt die Auffassung, „daß ein scharfes Vorgehen gegen Revolverhelden für die Sicherheit der Allgemeinheit zwingend ist". Sie ist gemeinsam mit dem Bundestag und Bundesrat der Ansicht, daß die Vorschriften über den Erwerb und das Führen von Schußwaffen auch nach dem Erlaß des Bundeswaffengesetzes strafbewehrt sind. Entsprechend dieser Rechtsauffassung hat das Landgericht München die Entscheidung des Amtsgerichts aufgehoben und betont, daß § 26 Reichswaffengesetz teilweise als Landesrecht fortgilt. In diesem Sinne hat auch das bayerische Oberste Landesgericht geurteilt. Im übrigen sehen die künftigen Landeswaffengesetze vor, daß der unbefugte Erwerb und das unbefugte Führen von Schußwaffen bestraft wird. Mit dem Erlaß dieser Gesetze ist in einigen Ländern bereits in Kürze zu rechnen; eine Initiative des Bundesgesetzgebers ist deshalb nicht erforderlich. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. November 1969 395 Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 6. November 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Draeger (Drucksache VI/34 Frage 35) : Ist die Bundesregierung bereit, angesichts der besonderen Absatzsituation der saarländischen Wirtschaft auf den französischen Märkten, den saarländischen Unternehmungen im Rahmen ihrer Strukturmaßnahmen zusätzliche Erleichterungen und Hilfen zu gewähren und welche? Die Bundesregierung ist weiterhin bereit, der saarländischen Wirtschaft im Rahmen ihrer Strukturmaßnahmen eine umfassende Hilfe zu gewähren. So sind in der Zweijahresperiode 1967/68 fast 500 Mio DM für das Saarland an Bundesmitteln zur Verfügung gestellt worden. 1969/70 werden diese Bundesmittel, trotz Beendigung der Konjunkturprogramme und trotz geringerer Finanzhilfen für den Steinkohlenbergbau, nahezu die gleiche Größenordnung erreichen. Demgegenüber wurden 1965/66 nur 110 Mio DM für das Saarland aufgewendet. Die Bundesmittel für 1969/70 werden weitgehend im Rahmen des Aktionsprogramms Saarland-Westpfalz zum Einsatz kommen. Dieses Programm sieht Hilfen für die Errichtung neuer Betriebe wie für die Erweiterung grundlegende Rationalisierung und Umstellung der altansässigen Unternehmen vor. In seinem Rahmen sollte auch versucht werden, diejenigen Schwierigkeiten zu beseitigen, von denen die Saarwirtschaft auf Grund der Änderung in den Wechseikursrelationen berührt werden könnte. Die Bundesregierung wird deshalb — im engen Einvernehmen mit den zuständigen Stellen des Landes — die weitere Entwicklung sorgfältig beobachten. Dem Bundesbeauftragten für den Steinkohlenbergbau und die Steinkohlenbergbaugebiete obliegt es, Anträge für eine steuerliche Investitionsförderung auf Grund des § 32 des Kohlegesundungsgesetzes zu prüfen. Für die saarländische Wirtschaft hat er inzwischen Förderungsbescheinigungen für Investitionen über einen Gesamtbetrag von 1,7 Mrd. DM erteilt. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Arndt vom 6. November 1969 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Pohle (Drucksache VI/34 Fragen 36 und 37): Welche Bereiche der deutschen Wirtschaft haben im Sinne der Rede des Bundesministers für Wirtschaft vom 30. Oktober 1969 gesagt: „Wären wir doch bloß rechtzeitig dem Schiller gefolgt, dann wäre die Sache billiger."? Hängt die zukünftige Funktionsfähigkeit des internationalen Währungssystems nicht maßgeblich davon ab, daß einige andere wichtige Industrieländer eine stabilitätsgerechtere Wirtschaftspolitik führen und eine Reform des Abkommens von Bretton Woods erfolgt? Alle Bereiche der deutschen Wirtschaft haben durch die Verzögerung der Aufwertung Nachteile erlitten. Eine Aufwertung im Frühjahr, ja noch im Sommer dieses Jahres, hätte die Preis- und Kostenstabilität gesichert. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß eine stabilitätsgerechtere Wirtschaftspolitik wesentlich ist, wenn das derzeitige internationale Währungssystem reibungslos funktionieren soll. In der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft bedarf es noch einer erheblichen Fortentwicklung des Gemeinschaftsgedankens, um das notwendige Maß an Harmonisierung einer stabilitätsorientierten Wirtschaftspolitik zu erreichen. Solange wir uns in der westlichen Welt nicht auf einem gemeinschaftlichen Stabilitätspfad bewegen, müßten zumindest die im Statut des Internatioalen Währungsfonds gegebenen Möglichkeiten rechtzeitig und entschlossen genutzt werden. Auch auf der Grundlage dieses Statuts ist nach Übereinstimmung vieler Politiker und Sachverständiger eine elastischere und weniger abrupte Anwendung des Wechselkursinstruments möglich. Anlage 8 Ubersicht des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi zu der Mündlichen Frage des Abgeordneten Jung (Drucksache VI/49 Frage 2) : Ubersicht über die Entwicklung der Zulassungsbeschränkungen an den Wissenschaftlichen Hochschulen der WS 1968/69 und 1969/70 für Studienanfänger 1) (Stand: 1. 10. 1969) Fächer Vorhandene Zulassungsbeschränkungen Fakultäten absolut WS WS 1968/69 1969/70 1 2 3 Medizin 23 21 23 Zahnmedizin 19 17 19 Tiermedizin 4 3 4 Pharmazie 17 16 17 2) Psychologie 25 12 14 Biologie 29 6 18 Mikrobiologie 9 1 1 Chemie 31 13 18 Biochemie 9 — 1 Lebensmittelchemie 10 — 3 Geographie 32 4 6 Geologie 28 5 3 Geophysik 14 i Mathematik 33 3 8 Mineralogie 28 2 3 Physik 31 8 12 Astronomie 12 — 1 Architektur 8 8 8 Bauing. 8 — 2 Elektrotechnik 10 5 6 Luftfahrttechnik 2 — 1 Vermessung 8 — 2 Jura 24 — 1 Betriebswirtschaft 27 2 4 Volkswirtschaft 28 2 4 Anglistik 27 2 4 Germanistik 28 3 3 396 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 10. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. November 1969 Fächer Vorhandene Fakultäten Zulassungsbeschränkungen absolut WS WS 1968/69 1969/ 70 1 2 I 3 Geschichte 27 2 2 Politologie 23 2 2 Publizistik 4 — 1 Romanistik 25 2 3 Slawistik 21 — 1 Soziologie 23 2 3 Theaterwissenschaft 4 — 1 Dolmetscher 3 1 1 1) ohne Konstanz und Ulm, die sich noch im Aufbau befinden 2) darunter zwei Hochschulen, deren Fächer zwar voll ausgelastet sind, die aber offiziell keine Zulassungsbeschränkung eingeführt haben Quelle: Ermittlungen der WRK Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 12. November 1969 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (Drucksache VI/49 Frage 38) : Ist die Bundesregierung bereit, mit der Kultusministerkonferenz wegen einer Änderung der Ferienordnung für Sommer 1970 zu verhandeln? Die Bundesregierung ist bereit, mit der Kultusministerkonferenz wegen einer Änderung der Ferienordnung für Sommer 1970 zu verhandeln. Ich habe im Auftrag der Bundesregierung den Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen gebeten, in Abstimmung mit der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Bundesländer den Ferienbeginn im Lande Nordrhein-Westfalen möglichst auf den 2. Juli 1970 festzusetzen. Die gleiche Bitte habe ich an den Präsidenten der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder gerichtet.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Wir fahren in der Aussprache fort. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Bußmann.


Rede von Dr. Bernhard Bußmann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist für mich — insbesondere als Neuling — nicht ganz einfach, jetzt auf die Rede des Kollegen Birrenbach sozusagen in kontrollierter Reaktion zu antworten. Aber das ist ja nun einmal meine Aufgabe. Ich werde später auf sie zu sprechen kommen.
Zunächst möchte ich einiges über diesen Vertrag sagen, was ins Grundsätzliche geht. Ich glaube, wir alle sollten uns hier an die Genesis, an die Vorgeschichte dieses Vertrages erinnern. Sie beginnt mit der irischen Erklärung von 1961, setzt sich in den Entwürfen der USA und der Sowjetunion aus den Jahren 1965 und 1966 fort und dann weiter in den verschiedenen Entwürfen, die schließlich zu dem endgültigen Vertrag führten. Ich glaube, kein Vertrag in der Nachkriegszeit hat eine derartig intensive Behandlung gefunden wie gerade dieser Vertrag, und über kein Vertragswerk der Nachkriegszeit ist so intensiv — gerade von deutscher Seite —verhandelt worden, um Verbesserungen des Textes zu erreichen, um einen Zusammenhang und einen Zusammenhalt mit den Interessen unserer Verbündeten und den weiteren betroffenen Staaten dieser Erde, die keine Nuklearmächte sind, herzustellen. Kein Vertrag hat schließlich durch die Änderungen, die während der verschiedenen Etappen vorgenommen worden sind, im Endeffekt so viele positive Ergebnisse gebracht.
Man sollte das sehen und zur Kenntnis nehmen. Man sollte vor allen Dingen auch auf das, was früher war, Bezug nehmen. Es ist nicht ganz fair und nicht ganz korrekt, wenn man, wie es der Herr Kollege Birrenbach getan hat, etwa auf frühere Entwürfe der Jahre 1965 und 1966 Bezug nimmt und dann ausschließlich den Artikel herausgreift, der in bezug auf einen einzigen Punkt liberaler war. Aber wir alle erinnern uns doch, daß unsere Hauptsorge in der Vergangenheit und vor allen Dingen in jenen Jahren eben die war, daß der Kontrollartikel, daß jene Artikel, die sich auf die wirtschaftliche Nutzung und ihre mögliche Behinderung bezogen, damals ganz anders aussahen. Wir müssen heute das Verhandlungspaket sehen, das am Ende dieser Verhandlungen herausgekommen ist. Dieses Verhandlungspaket ist insgesamt befriedigend, wenn auch kein Maßanzug, wie es Herr Birrenbach offenbar erwartet hat. Aber das scheint nun einmal das Schicksal von Vorlagen in der Politik und das Schicksal vieler politischer Vorgänge überhaupt zu sein.
Ich würde diesen Atomwaffensperrvertrag ganz gerne mit der Regierung vergleichen, die wir von 1966 bis 1969 hatten.

(Abg. Dr. Stoltenberg: Ich würde sagen, das ist kein schmeichelhafter Vergleich für die Regierung!)

- Ich glaube, der ist ganz schmeichelhaft. Auch diese Regierung wurde nicht allzusehr geliebt, aber sie wurde von vielen für notwendig gehalten, und sie hat nach Meinung vieler ganz vernünftige Ergebnisse erzielt. Dennoch finden sich vor allen Dingen in der letzten Phase dieser Regierung manche Schönheitsfehler. Trotzdem ist das Ergebnis, das erzielt wurde, unter dem Strich gesehen — vor allen Dingen für uns, wenn wir es einmal parteipolitisch sehen — positiv gewesen. Ich glaube, im Sinne einer solchen politischen Bewertung sollte man auch ein-



Dr. Bußmann
mal auf den Atomwaffensperrvertrag eingehen und nicht hier lediglich den Maßnanzug — —

(Abg. Dr. Heck: Die parteipolitische Nützlichkeit!)

— Die parteipolitische Nützlichkeit sehe ich beim Atomwaffensperrvertrag überhaupt nicht.

(Abg. Dr. Dr. h. c. Birrenbach: Glauben Sie, daß der Ausdruck aus der Konfektion hier sehr zweckentsprechend ist?)

— Nein, Sie haben vollkommen recht. Das ist sicherlich auch kein Konfektionsanzug, aber das ist ein Kompromiß, der nach vielen Verhandlungen zustande gekommen ist. Dieser Kompromiß ist das, was möglich und erreichbar war, aber kein Ideal. So ist es ja allgemein bei Kompromissen, ganz gleich, unter welchen politischen Gruppierungen man diese Kompromisse schließt.
Aber es gibt ja noch andere Dinge, die über diesen Vertrag zu sagen sind. Der Kollege Stoltenberg hat in seiner grundsätzlichen Bewertung vor allen Dingen ein Problem angeschnitten, nämlich das Problem der Universalität dieses Vertrages, das durch die essentielle Ungleichheit der Teilnehmerstaaten dieses Vertrages verletzt werde. Das mag formal durchaus richtig sein. Allerdings sollten wir die Welt so sehen, wie sie ist, und nicht so, wie wir sie uns wünschen. Das stammt übrigens von Kennedy, ist also zitierbar. Wenn wir die Welt so sehen, wie sie Ist, müssen wir feststellen, daß sicher mit den klassischen Völkerrechtsregeln der Staatengleichheit die Problematik von Kernwaffenbesitz und -verzicht weder erfaßt noch gelöst werden kann. Wer bestreitet denn heute schon, daß die Nuklearwaffen den Charakter des Krieges und den Charakter der Weltpolitik nicht nur quantitativ, sondern grundlegend geändert und die klassischen Regeln von Krieg und Frieden auf den Kopf gestellt haben?! Diese Revolution wirkt sich auch entscheidend

(Abg. Dr. Dr. h. c. Birrenbach meldet sich zu einer Zwischenfrage)

— Moment, ich führe das eben zu Ende — auf andere Bereiche des zwischenstaatlichen Zusammenlebens aus. Der Atomwaffensperrvertrag verdeutlicht sehr anschaulich, in welch starkem Maße die nukleare Revolution die politisch-rechtliche Grundlage der Staatengemeinschaft verändert. Es liegt im Wesen der nuklearen Waffen, daß der Begriff der Gleichwertigkeit, sei es hinsichtlich der Waffen, der militärischen Macht oder des Status der Länder nicht mehr den überkommenen normativen Wert haben kann.
Es erscheint gegenüber einer allzu starken emotionell bedingten Wertung eines Atomwaffensperrvertrages notwendig, darauf hinzuweisen, daß der Vertrag nicht eigentlich die Aufteilung der Welt in die Habenden und Nichthabenden schafft, sondern daß er lediglich einen bestehenden, allgemein hingenommenen Tatbestand besiegelt und ihn in eine völkerrechtliche Norm faßt. Darum kommen wir nicht herum. Das ist doch nun einmal die Situation dieser Welt, daß es den Unterschied zwischen den Supermächten, die über das letzte Mittel der nationalen
Souveränität verfügen, und den anderen gibt, die zwar im Gedankenspiel und in den Berechnungen der Großen eine Rolle spielen, die aber nichtsdestoweniger auch völkerrechtlich schließlich einen anderen Rang einnehmen werden, weil die Welt so ist und nicht so, wie sie vielleicht sein sollte.

(Abg. Dr. Stoltenberg: Aber er schafft einen Unterschied im friedlichen Bereich, den es nicht gibt und nicht geben muß! Das ist der Punkt!)

— Über den friedlichen Bereich möchte ich nicht sprechen, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil ich davon nicht genügend verstehe und das genauso wie Professor Leussink lieber den Fachleuten überlasse. Sie wissen genau, Kollege Stoltenberg, daß es zahlreiche Äußerungen durchaus prominenter Wissenschaftler gibt, die sagen, daß ein breites Spektrum der wissenschaftlichen friedlichen Forschung auf dem Gebiet der Atomenergie sehr viel mehr Möglichkeiten bietet als das Gebiet der kriegerischen Forschung, und Sie wissen ebensogut, daß nach Meinung des amerikanischen Außenministers Rusk der Ertrag der kriegerischen Forschung — wenn ich das einmal so nennen darf — gegenüber dem Ertrag der friedlichen Forschung als, wie es wörtlich heißt, unendlich klein zu bezeichnen ist. Ich möchte mich auf diesen Streit nicht einlassen; das sollten die Techniker unter sich austragen. Aber zur Universalität dieses Vertrages und zur essentiellen Ungleichheit der Staaten müßte einfach gesagt werden, was ist auf dieser Erde.
Weiterhin wird natürlich gegen den Vertrag eingewendet, daß er kein wirklicher Beitrag zur Abrüstung ist. Kollege Stoltenberg hat mit Recht gesagt: er ist eine Vorform, eine Vorstufe, er befindet sich im Vorhof der Abrüstung, ist aber selber noch keine Abrüstung. Nun, seit wir Ende der 50er Jahre die neuen Ideen der Rüstungskontrolle, Rüstungsbeschränkung und Abrüstung entwickelt haben, wissen wir, daß der eigentlichen Abrüstung das Institut der Rüstungskontrolle vorauszugehen hat, das zunächst einmal Rüstungen stabilisiert auf dieser Welt, bis dadurch eine Basis geschaffen wird, die es eventuell möglich macht, daß es weitergeht. Wir hoffen ja zuversichtlich, daß es weitergeht.
Wir sind froh darüber, daß am nächsten Montag in Helsinki die Vorgespräche über die Begrenzung strategischer Waffensysteme beginnen sollen. Wir wissen nicht, wo sie enden. Wir wissen auch, Herr Zimmermann, welche Problematik das unter Umständen für uns mit sich bringt und daß wir uns wahrscheinlich im Verteidigungsausschuß und in anderen Ausschüssen oft darüber zu unterhalten haben werden. Aber hier ist gewissermaßen von seiten der Atommächte eine Vorleistung geschehen, indem sie den Anfang machen, ohne daß wir Endgültiges darüber aussagen, ohne daß wir schon jetzt endgültig dazu Stellung nehmen können; denn eben da sind Dinge drin, über die wir heute, ohne daß Ergebnisse irgendwelcher Art vorliegen, noch gar nicht reden können. Aber der Anfang ist gemacht, und sowohl den Bedingungen des operativen Teils des Vertrages als auch den Bedingungen der Prä-



Dr. Bußmann
ambel, daß eben diese Wandlungen eingeleitet werden sollen, ist in etwa Genüge getan worden.
Wir werden bei der Überprüfungskonferenz feststellen können, inwieweit das zum Erfolg geführt hat und inwieweit sich diesen ersten Gesprächen andere angeschlossen haben. Aber hier ist, wie der Außenminister gesagt hat, ein wirksamer oder, besser gesagt, der einzige Hebel der Nichtnuklearen gegenüber den Supermächten überhaupt, auf dem Gebiete der Abrüstung irgend etwas zu bewirken. Das muß doch einfach so gesehen werden.
Am Beitrag des Kollegen Birrenbach hat mich eigentlich die Tendenz gestört, die — etwas grobschlächtig vielleicht — ausgedrückt werden kann als Mißtrauen in unsere Verbündeten, insbesondere in unseren amerikanischen Verbündeten und die Dauerhaftigkeit seiner Sicherheitsgarantie.

(Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU.)

— Entschuldigen Sie, Herr Birrenbach. Ich habe kein Manuskript, aber ich habe Gott sei Dank Ihr Manuskript vorliegen. Wenn man sich das im einzelnen ansieht, kann man eigentlich zu keinem anderen Ergebnis kommen, als daß die Sowjetunion mit diesem Vertrag durchaus hinterhältige und für uns nicht sehr angenehme Zwecke verfolgt, daß sich aber die Amerikaner, gewissermaßen als tumbe Toren, auf diesen Vertragszweck einlassen, ohne die Problematik im einzelnen zu erkennen.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Köppler: Herr Bußmann, ein bißchen unter dem Strich! — Abg. Dr. Stoltenberg: Da tun Sie Kurt Birrenbach doch etwas unrecht! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

— Natürlich ohne Manuskript. Das hier ist nämlich Herrn Birrenbachs Manuskript.

(Abg. Köppler: Das er nicht benutzt hat!)

— Gut, einverstanden.
Das gleiche gilt in starkem Maße von den Darlegungen, die sich auf den Begriff „Verfügungsgewalt" bezogen. Man sollte doch einfach sehen, daß der Begriff „Verfügungsgewalt" in den amerikanischen Interpretationen — ich meine jetzt die Interpretationen 1 bis 6 — in einer Weise erläutert worden ist, daß die bisherigen Arrangements in der NATO nicht gefährdet werden. Der englische Außenminister Mulley hat im Unterhaus dazu weitergehende Erklärungen abgegeben.

(Abg. Dr. Dr. h. c. Birrenbach: Staatsminister!)

— Richtig: Staatsminister Mulley hat dazu weitergehende Erklärungen abgegeben, die uns bei der öffentlichen Erörterung des Begriffs ,,Verfügungsgewalt" jedenfalls weiterhelfen. Darauf sollten wir uns beziehen. In den demnächstigen Verhandlungen des Verteidigungsausschusses und des Auswärtigen Ausschusses werden die Einzelheiten über die Verabredungen ja noch dargelegt, soweit noch Erläuterungen nötig sind.
Die NATO-Laufzeit wurde im einzelnen angesprochen. Dabei wurde betont, daß es nun einmal so ist, daß die NATO nach Ablauf ihres zwanzigjährigen Bestehens gewissermaßen mit einjähriger
Kündigungsfrist in Frage gestellt werden kann, während der Atomwaffensperrvertrag zunächst für 25 Jahre gilt. Der Zusammenhang ist nicht so recht ersichtlich. Natürlich hängt die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland von der NATO ab. Aber sie würde von der NATO auch dann abhängen, wenn es keinen Atomwaffensperrvertrag oder irgendwelche Rüstungskontrollabkommen in Mitteleuropa gäbe.

(Beifall bei der FDP.)

Wir sind auf dieses Bündnis angewiesen, und wir müssen eben alles tun, um es zu stärken.
Man kann sogar einen Umkehrschluß ziehen: daß der Atomwaffensperrvertrag geeignet sein kann, den Zusammenhalt dieses Bündnisses zu verstärken. Denn wenn wir erklären — wie es unsere Bundesgenossen ebenfalls getan haben —, daß mit Ablauf des NATO-Vertrages bzw. einer vorzeitigen Auflösung des Bündnisses in seiner derzeitigen Form die europäische Sicherheit vital gefährdet würde, und — zurückgreifend auf Art. 10 — der Rücktrittsfall gegeben sei, dann kann man auch sagen, daß der Atomwaffensperrvertrag, an dessen Erhaltung die Weltstaatengemeinschaft und die europäischen Staaten in starkem Maße interessiert sind, erhalten bleiben muß und mit ihm die NATO, weil die Weltstaatengemeinschaft hierauf großen Wert legt. Er ist auf diese Art gewissermaßen die Umklammerung der NATO und — das ist kein entscheidender Punkt — auch eine Grundlage für den Zusammenhalt der
westlichen Allianz.
Zur europäischen Option! Die Möglichkeiten der europäischen Option sind in der sechsten amerikanischen Interpretation dargelegt worden. Es ist sicherlich richtig, wenn Herr Kollege Birrenbach sagt, es sei eine glatte Selbstverständlichkeit, daß nach den Regeln der Staatensukzession ein neu entstehendes Völkerrechtssubjekt, das im Besitz der auswärtigen und der Verteidigungsgewalt ist, dann die Rechte seiner Einzelstaaten übernehmen kann. Aber genau das ist es, was wir im Augenblick und wahrscheinlich auf lange Zeit als die alleinige Möglichkeit in bezug auf ein vereinigtes Europa ansehen.
Wir sollten uns doch nichts vormachen. Wer zu diesem Zeitpunkt und in absehbarer Zukunft einen Vorschlag in Europa vorbrächte, der darauf hinausliefe, eine gemeinsame EVG, eine gemeinsame Europäische Verteidigungsgemeinschaft zu schaffen, die gleichzeitig im Besitz von Atomwaffen wäre und ein gemeinsames Verfügungsrecht hätte, der würde jedenfalls Europa zuverlässig verhindern. Nach dem Willen unserer Verbündeten, nach dem erklärten Willen etwa des französischen Staatspräsidenten sind der Besitz und die Verfügungsgewalt an Atomwaffen das I-Tüpfelchen der Souveränität und können erst in dem Augenblick übertragen werden, wenn die Gesamtsouveränität auf ein neues Völkerrechtssubjekt übergeht, und keinen Moment vorher. Wir kennen die Vorschläge von General de Gaulle aus dem Jahre 1964, die natürlich auf eine Europäische Verteidigungsgemeinschaft hinausliefen, aber doch eine solche, die auf dem Prinzip der Arbeitsteilung basierte, wo die einen die konventionelle und die anderen die atomare Komponente



Dr. Bußmann
darzustellen hatten. Das ist sogar noch restriktiver als die Regelungen, die wir zur Zeit innerhalb der atlantischen Allianz, innerhalb unseres Bündnisses haben mit dem Besitz von Trägerwaffen auf der einen Seite und der Verfügungsgewalt bzw. dem Besitz von atomaren Sprengköpfen auf der anderen Seite; ich meine, bei unseren amerikanischen Verbündeten.
Die europäische Option — wenn sie so offenbleibt, wie es der Vertrag vorsieht — entspricht den realen Bedingungen, die sich augenblicklich in Europa stellen. Wir sollten diese Bedingungen so akzeptieren, wie sie sind.
Es ist heute morgen häufig darauf hingewiesen worden, daß überhaupt keine Aussagen darüber möglich sind, wie es denn etwa in 10, 15 oder 20 Jahren aussehen werde. Wenn das stimmt, dann stimmt es erst recht für die Möglichkeit eines ABM-Systems, das ebenfalls angesprochen wurde. Jeder weiß, daß nach dem gegenwärtigen Stand der Technik und auf lange Zeit hinaus ein ABM-System, wie es die Techniker augenblicklich in anderen Staaten in der Planung haben, auf Grund der geringen Vorwarnzeiten, auf Grund der geringen Distanzen für Mitteleuropa und insbesondere für die Bundesrepublik eine glatte Unmöglichkeit wäre. Wir müssen allerdings, wenn das Projekt ABM-System erwogen wird, auch davon ausgehen, daß ein ABM-System unter den Bedingungen der gegenwärtigen Arrangements innerhalb der NATO, d. h. der Arrangements: Trägerwaffen auf der einen Seite bzw. bei der einen Gruppe, Verfügungsgewalt über atomare Sprengköpfe auf der anderen Seite oder bei der anderen Gruppe, möglich wäre. Dadurch würden uns keine entscheidenden Wege versperrt.
Ein letztes Problem in diesem Zusammenhang waren die Interventionsklauseln der Charta der Vereinten Nationen, die immer wieder angesprochen wurden. Ich glaube, wir sollten um der Ehrlichkeit zueinander willen auch darauf hinweisen, daß diese Interventionsklauseln von der anderen Seite — und damit meine ich in diesem Fall die Sowjetunion — nur in einen Zusammenhang mit deutscher Politik im Dialog über den gegenseitigen Gewaltverzicht und nie in einen Zusammenhang mit dem Atomwaffensperrvertrag gebracht wurden. Wir haben diesen Zusammenhang in unserer Diskussion nun einmal hergestellt. Darüber sollte gesprochen werden, und darüber müssen eindeutige Erklärungen erfolgen. Aber kann es eindeutigere Erklärungen geben als die unserer Verbündeten, insbesondere der Amerikaner und der Franzosen, die erklärt haben, daß der Bündnisfall gegeben sei, wenn auf Grund einer Intervention die territoriale Integrität der Bundesrepublik Deutschland verletzt werde? Hier liegt unsere Garantie und sonst nirgendwo.
Die übrige Rechtsbewertung dieser Artikel ist vom Außenminister der vorigen Regierung mit Recht als überständig und obsolet bezeichnet worden. Diese Artikel geben kein einseitiges Interventionsrecht, sondern sie geben nur eine mehrseitige Form des Rechts, das sich auf Nichtanrufung des Sicherheitsrats bezieht.

(Sehr richtig! bei der SPD.)

Es gibt keine einseitige Intervention irgendeiner Macht. Außerdem sollten wir uns, wenn wir hier schon juristische Scheinprobleme hochspielen, in der Realpolitik vor allen Dingen darüber klar sein, daß Interventionen im allgemeinen überhaupt nicht auf Grund einer Rechtsgrundlage geschehen, sondern auf Grund nackter Gewalt.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Ich möchte mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten zum Schluß ein kurzes Zitat bringen, das die gegenwärtige Diskussion und die Diskussion der letzten Jahre sehr gut umreißt und das bezeichnend für das Klima dieser Diskussion hier in diesem Hause und anderswo sein sollte. Da heißt es:
Die Bundesregierung ist grundsätzlich an einer internationalen Nichtverbreitungsregelung interessiert, da sie auf diesem Gebiet bereits bedeutsame Vorleistungen gemacht hat. Sie hat in den Pariser Verträgen des Jahres 1954 auf die Produktion von Kernwaffen auf eigenem Boden verzichtet. Die Bundesregierung hat in der Friedensnote vom 25. März 1966 den Verzicht auf den Erwerb nuklearer Waffen in Aussicht gestellt. Sie hat sich mit dem Abschluß des Euratom-Vertrages für die friedliche Entwicklung der Kernenergie einer internationalen Kontrolle unterworfen. Die Bundesrepublik ist daher daran interessiert, daß alle übrigen Staaten sich entsprechenden Beschränkungen unterwerfen. Eine unkontrollierte Verbreitung von nuklearen Waffen auf individuelle Staaten muß die internationale Friedensordnung gefährden. Aus dieser Perspektive heraus sollte die Diskussion über den jetzt vorliegenden Atomsperrvertrag in der Bundesrepublik geführt werden.
Dieses Zitat stammt aus einem Aufsatz „Zur Problematik des Atomsperrvertrages, kurze Zusammenfassung für Wahlkampfzwecke" von Dr. Birrenbach
MdB.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD.)

Ich würde trotzdem sagen, dieses Zitat sollte den Geist gerade der Diskussion in dieser Situation beherrschen, da wir darüber zu befinden haben, wann und unter welchen Umständen wir Entschlüsse fassen über die Unterzeichnung dieses Vertrages und über die spätere Ratifizierung, vor der allerdings noch eine ganze Reihe Vorbedingungen erfüllt sein sollen. Im Sinne des Zitates wäre also die Diskussion zu führen.
Das Ergebnis der bisherigen Diskussion auf internationaler Ebene entspricht weitgehend dem, was der Außenminister der vorherigen Regierung am 27. April 1967 vor dem Deutschen Bundestag als vier Kriterien aufgestellt hat, nach denen man sich auf jeden Fall zu entscheiden habe. Damals wurde gesagt, als erstes müsse die ungehinderte Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken gesichert sein. Als zweites müsse eine deutliche Verbindung zur allgemeinen Abrüstung erkennbar sein. Das dritte sei die Gewährleistung unserer Sicherheit. Und das vierte bedeute, daß keine Beeinträchtigung regionaler, in unserem Fall europäischer, Einigungsbestrebungen gegeben sein dürfe.



Dr. Bußmann
Nach unserer Meinung sind diese Kriterien in der jetzigen Situation nach den langen Verhandlungen, die in der Vergangenheit geführt worden sind, erfüllt. Wir können in eine abschließende Diskussion eintreten. Im Interesse unserer Außenpolitik müssen wir auch den Weg für eine endgültige Entscheidung freigeben. Denn wer sich mit dem beschäftigt, was die internationale Presse und was mancher Staatsmann auch in der westlichen Welt heute sagt, der muß feststellen, daß heute schon in immer stärkerem Maße darauf hingewiesen wird, daß die Staaten der Welt auf die Entscheidung der Bundesrepublik warten.
Es besteht der Verdacht, daß bei einer eventuellen Ratifikationsverweigerung der Sowjetunion mit dem Hinweis darauf, daß die Bundesrepublik ja nicht bereit sei, bindende Erklärungen über ihren Beitritt abzugeben, die Schuld am Scheitern dieser Rüstungskontrollabmachung insgesamt der Bundesrepublik Deutschland in die Schuhe geschoben wird.
Dann wäre das Ergebnis ein Dissens mit unseren westlichen Verbündeten und das Verbauen jeder Verständigungspolitik und jeder Entspannungspolitik gegenüber den osteuropäischen Staaten und der Sowjetunion. Das sollten wir sehen, und daran sollten wir denken. Wir haben hier eine Verantwortung, die sich wahrscheinlich auf die nächsten Jahre und Jahrzehnte bezieht. In diesem Sinne sollte die Diskussion geführt werden. Ich hatte den Auftrag, in diesem Sinne hier den Standpunkt der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion in der Frage der Sicherheit zu vertreten.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Schultz.
    Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) : Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist mir eine besondere Freude, Ihnen, Herr Kollege Dr. Bußmann, zu Ihrer Jungfernrede meine Glückwünsche aussprechen zu können.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Es freut mich besonders, daß wir nun in Zukunft nicht gegeneinander die Klingen zu kreuzen haben, sondern miteinander fechten können. Vielleicht hat das Haus gemerkt — ich kenne Sie ja schon aus Ihrer vorhergehenden Arbeit verhältnismäßig gut —, daß Sie ein ernstzunehmender Mann sind, der in den Bundestag gekommen ist, worüber wir uns alle nur freuen können.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Mit besonderer Freude habe ich natürlich Ihr Wort von der „Arbeitsteilung" aufgenommen. Ich denke aber an die Arbeitsteilung innerhalb des Bündnisses bezüglich der atomaren und konventionellen Komponente. Sie wissen, daß hier noch gewisse Divergenzen zwischen den beiden Koalitionspartnern vorhanden sind. Ich hoffe, daß wir noch die Gelegenheit haben werden, Sie von unserer richtigen Meinung zu überzeugen. — Das nur nebenbei, möchte ich sagen, zwischen uns beiden.
    Auch ich möchte mich mit den Argumenten und Argumentationen des Kollegen Birrenbach auseinandersetzen. Ich bin fast unglücklich, daß ein Teil dessen, was ich mir aufgeschrieben hatte, Kollege Bußmann schon vorweggenommen hat. Herr Kollege Birrenbach hat im Duktus seiner Rede den NV-Vertrag als eine Sache dargestellt, die die Sowjetunion zur Knebelung der Bundesrepublik Deutschland erfunden habe. Mein Kollege Rutschke und soeben auch Herr Dr. Bußmann haben auf den Hergang hingewiesen, wie es zu diesem Vertrag gekommen ist; ich brauche das nicht zu wiederholen.
    Ich möchte etwas anderes hinzufügen. Unter Punkt 5 der Großen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion wird gefragt, welchen universalen Charakter dieser Vertrag habe, wenn die Bundesrepublik ihm nicht beitrete. Damit wird doch schon gesagt, daß auch von Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU/ CSU-Fraktion, der universale Charakter dieses Vertrages anerkannnt wird. Folglich kann er kein Instrument mehr zur Knebelung der Bundesrepublik durch die Sowjetunion sein.
    Ich bin auch sehr froh, daß Kollege Bußmann auf die Frage der Abrüstung, die mit diesem Vertrag
    verbunden ist, eingegangen ist. Wir wissen alle aus der Erfahrung langer Zeiten, daß man zur Abrüstung nur in kleinen Schritten kommen kann. Es muß aber unterstrichen werden, daß der Vertrag deswegen bejaht werden muß, weil er für diejenigen, die keine nuklearen Waffen besitzen, einen gewissen Hebel bedeutet, um auch in der Frage der Abrüstung auf dem Gebiet der Nuklearwaffen weiterzukommen. Insbesondere ist die Möglichkeit der Überprüfung nach einer bestimmten Zeit, ob dieser Vertrag seinen Zweck erreicht hat, hier von besonderer Bedeutung.
    Der Kollege Birrenbach hat von der Sowjetunion in einer ganzen Reihe von Punkten bindende Erklärungen vor Unterzeichnung des Vertrages gefordert, durch die die Nichtdiskriminierung der Bundesrepublik Deutschland klargestellt werden soll. Meine Frage, die ich dazu stellen möchte, ist: Hat nicht die Sowjetunion im Februar 1969 gegenüber der damaligen Bundesregierung erklärt, daß die Bundesrepublik Deutschland mit der Übernahme der Pflichten des Vertrages auch in die vollen Rechte des Vertrages gleichberechtigt eintrete? Diese Frage ist, soviel ich weiß, im Auswärtigen Ausschuß, dem ich nicht angehörte und angehöre und der ein vertraulicher Ausschuß ist, erörtert worden. Frage: Reicht das nicht aus, oder was muß noch mehr getan werden? Wenn mehr getan werden muß, dann frage ich mich: Warum hat die Regierung der Großen Koalition die Zeit seit Februar nicht genutzt, um die von Herrn Birrenbach heute gewünschten weiteren bindenden Erklärungen zu bekommen?

    (Beifall bei der FDP.)