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    Deutscher Bundestag 2 32 . und 233. Sitzung Bonn, den 9. Mai 1969 Inhalt: 232. Sitzung Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 12827 A Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD betr. Verwaltungsrat der Lastenausgleichsbank (Drucksache V/4169) . . . . 12827 A Begrüßung einer Delegation des Nationalrats und des Ständerats der Schweiz . . 12843 D Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (1. StrRG) (Drucksachen V/32, V/2285); Erster Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform (Drucksache V/4094) in Verbindung mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (2. StrRG) (Drucksachen V/32, V/2285) ; Zweiter Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform (Drucksache V/4095) — Dritte Beratung — Dr. h. c. Güde (CDU/CSU) . . . . 12827 C Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . . 12833 B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 12838 B Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 12844 A Dr. Zimmermann (CDU/CSU) . . . 12845 A Dr. Ehmke, Bundesminister . . . 12845 B Memmel (CDU/CSU) 12846 C Entwurf eines Gesetzes zum Ratsbeschluß der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vom 19. Juli 1966 über die Annahme von Strahlenschutznormen für Uhren mit radioaktiven Leuchtfarben (Drucksache V/3539) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache V/4142) — Zweite und dritte Beratung — 12849 C Entwurf eines Gesetzes zu den vom Rat der Organisation am 14. Dezember 1967 beschlossenen Änderungen des Abkommens über die Errichtung einer Europäischen Organisation für kernphysikalische Forschung (CERN) (Drucksache V/3861) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik (Drucksache V/4143) — Zweite und dritte Beratung — 12849 D Entwurf eines Gesetzes über das Meß- und Eichwesen (Eichgesetz) (Drucksache V/1073); Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 GO (Drucksache V/4136), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/3887, zu V/3887) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über Einheiten im Meßwesen (Drucksache V/1074); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirt- II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 232. und 233. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Mai 1969 schaft und Mittelstandsfragen (Drucksachen V/3888, zu V/3888) und mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (Abg. Gewandt, Wieninger, Dr. Frerichs, Lampersbach, Burgemeister, Dr. Luda, Porten u. Gen.) (Drucksache V/2324 [neu]) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/4035) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Frerichs (CDU/CSU) . 12850 C, 12851 A Lenders (SPD) 12852 A Dr. von Dohnanyi, Staatssekretär . 12852 D Opitz (FDP) 12853 A Gewandt (CDU/CSU) 12853 C Dr. Staratzke (FDP) 12853 D Reischl (SPD) 12854 B Entwurf eines Beurkundungsgesetzes (Drucksache V/3282) ; Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/4014) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Besold (CDU/CSU) 12855 B, C, 12859 A, 12863 A Jacobi (Köln) (SPD) 12855 D Dr. Ehmke, Bundesminister 12856 D, 12860 D, 12862 A Dr. Arndt. (Hamburg) (SPD) . . . . 12857 D Busse (Herford) (FDP) . . ,12860 C, 12865 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 12861 C Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 12864 A Dr. Jaeger (CDU/CSU) (zur GO) . . 12865 B Feststellung der Beschlußunfähigkeit . . 12865 D Nächste Sitzung 12865 D 233. Sitzung Antrag der Abg. Dr. Schulze-Vorberg, Dr. Schober, Raffert, Dr. Lohmar, Dr. Mühlhan u. Gen. betr. Postzeitungsgebühren (Drucksache V/3903) 12867 A Übersicht 28 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/4145) 12867 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rates über eine Abweichung von den Bestimmungen der Verordnungen Nr. 160/66/EWG und Nr. 83/67/EWG für bestimmte, unter die Nummern 19.08 und 21.07 des Gemeinsamen Zolltarifs fallende Waren eine Verordnung des Rates zur Festlegung der Grunderzeugnismengen, bei denen davon ausgegangen wird, daß sie zur Herstellung der unter die Verordnung (EWG) Nr. .../69 fallenden Waren verwendet worden sind (Drucksachen V/3901, V/3917, V/4139) . . 12867 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend Fleischextrakt, Hefeextrakt, Eiweißextrakt, Suppen- und Speisewürze, Brühen, Suppen und Fleischsoßen eine Verordnung des Rates zur Festsetzung der Standardqualitäten für Weichweizen, Roggen, Gerste, Mais und Hartweizen eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten der Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit bei den Tätigkeiten in der Landwirtschaft eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten der Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit für die selbständigen landwirtschaftlichen Dienste eine Verordnung des Rates. betreffend die Herstellung und den Handel mit Fruchtsäften und gleichartigen Erzeugnissen eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 825/68 und 986/68, hinsichtlich der Beihilfen für Magermilch und Magermilchpulver für Futterzwecke eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 120/67/EWG über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide, insbesondere aufgrund des Internationalen Getreideabkommens eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 804/68 über die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse eine Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung der monatlichen Zuschläge der Preise für Getreide und Mehl, Grütze und Grieß von Weizen oder Roggen für das Wirtschaftsjahr 1969/1970 eine Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung des Schwellenpreises für Getreide für das Wirtschaftsjahr 1969/1970 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 232. und 233. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Mad 1969 III (Drucksachen V/3526, V/3712, V/3844, V/3864, V/3911, V/3975, V/3982, V/4016, V/4017, V/4150) 12867 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 4/69 — Angleichungszölle für Verarbeitungsweine) (Drucksachen V/4077, V/4130) 12868 A Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 1/69 — Zollkontingent für Bananen) (Drucksachen V/3870, V/4131) 12868 A Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 6/68 — Zollaussetzungen und Zollkontingente für Tomaten usw.) (Drucksachen V/4076, V/4132) 12868 B Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung Neunzehnte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung (Drucksachen V/3919, V/4073, V/4054, V/4133) 12868 B Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über die Zweite Verordnung zur Einschränkung der Begünstigung des § 27 des Zollgesetzes (Drucksachen V/3752, V/4151) 12868 B Fragestunde (Drucksache V/4156) Frage des Abg. Dr. Giulini: Auswirkungen des Atomsperrvertrages Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 12868 C Dr. Giulini (CDU/CSU) . . . . 12869 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 12869 B Fragen des Abg. Porsch: Spandauer Kriegsverbrechergefängnis Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . 12869 D, 12870 D, 12871 A Porsch (FDP) . . 12869 D, 12870 D, 12871 A Dr. Imle (FDP) . . . . . . . . 12870 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . . 12870 B Frage des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) : Wirkung des Einmarsches ausländischer Truppen auf den völkerrechtlichen Status der Tschechoslowakei Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 12871 C Fragen des Abg. Ertl: Mordtaten innerhalb von Exilgruppen im Münchener Raum Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 12872 A Fragen des Abg. Dr. Becher (Pullach) : Mordanschläge auf Kroaten und jugoslawische Volksangehörige auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . 12872 C, 12873 C, 12874 A Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . 12872 C, 12873 C, 12874 B Schlager (CDU/CSU) 12873 A Sänger (SPD) 12873 B, 12873 C Fragen des Abg. Bäuerle: Deutsch-jugoslawisches Abkommen betr. die sozialen und rechtlichen Fra- gen von Gastarbeitern 12874 D Frage des Abg. Dr. Abelein: Gesellschaft zur Förderung der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion — Einwohner Westberlins Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 12874 D Dr. Abelein (CDU/CSU) . . . . 12874 D Fragen des Abg. Nellen: Rechtsverhältnisse von Boten und Pförtnern im öffentlichen Dienst Benda, Bundesminister . . . . 12875 B, C Westphal (SPD) . . . . . . . . 12876 A Fragen des Abg. Haase (Kellinghusen) : Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten — Wehrpflichtige 12876 B IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 232. und 233. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Mai 1969 Frage des Abg. Exner: Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes 12876 C Fragen des Abg. Dorn: Funktionsfähigkeit des Bundeskriminalamtes Benda, Bundesminister . . 12877 A, C Opitz (FDP) 12877 B, D Fragen des Abg. Regling: Diabetiker und Staatsdienst Benda, Bundesminister 12877 D, 12878 A, C Regling (SPD) . . . . . . . . 12878 B, C Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Einstellung von Naturwissenschaftlern und Ingenieuren als Staatssekretäre in Bundesministerien 12879 A Frage des Abg. Kubitza: Haltung der Bundesregierung gegenüber Flagge und Hymne der DDR bei internationalen Sportveranstaltungen Benda, Bundesminister 12879 A Freiherr von Gemmingen (FDP) . 12879 B Mischnick (FDP) 12879 C Frage des Abg. Peiter: Standort der „Akademie für öffentliche Verwaltung" Benda, Bundesminister . . . . 12879 D Peiter (SPD) 12880 A Fragen des Abg. Porten: Assistenzärzte an Universitätskliniken — Finanzielle Entschädigung für Überstunden Benda, Bundesminister 12880 B, D, 12881 A Porten (CDU/CSU) . . . .12880 C, 12881 B Frage des Abg. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell: Gefährdungshaftung nach § 22 des Wasserhaushaltsgesetzes bei gemeindlicher Kanalisation 12881 C Nächste Sitzung 12881 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 12883 A Anlagen 2 und 3 Änderungsanträge Umdrucke 655 und 654 zur zweiten bzw. dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Meß- und Eichwesen (Drucksachen V/1073, V/3887, zu V/3887) 12884 A Anlagen 4 bis 6 Änderungsanträge Umdrucke 652, 651 und 653 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Beurkundungsgesetzes (Drucksachen V/3282, V/4014) . . . . . 12884 B Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Jung betr. Arztzulage für Sanitäts-Zeitoffiziere 12885 A Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Picard betr. Verwendung der Bezeichnung „Ingenieur (grad.)" neben der Amtsbezeichnung . . . . . 12885 B Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Anfrage des Abg. Picard betr. Besoldung von graduierten Ingenieuren im öffentlichen Dienst 12885 C Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Anfragen des Abg. Schmidt (Braunschweig) betr. Bundeswehrfachschule in der Braunschweiger Mölders-Kaserne . . 12885 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 232. und 233. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Mai 1969 12827 232. Sitzung Bonn, den 9. Mai 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 230. Sitzung, Seite 12757 C, Zeile 12 statt 21: 91 230. Sitzung, Seite 12758 D, Zeile 11 von unten statt SPD: CDU/CSU Deutscher Bundestag - 5. Wahlperiode - 232. und 233. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Mai 1969 12883 Anlage i Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 10. 5. Adorno 9. 5. Dr. Aigner * 10. 5. Frau Albertz 9. 5. Dr. Apel* 10. 5. Arendt (Wattenscheid) * 10. 5. Dr. Arndt (Berlin) 9. 5. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 14. 5. Dr. Artzinger * 10. 5. Bading* 10. 5. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 15. 5. Bauer (Wasserburg) 9. 5. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 9. 5. Behrendt* 10. 5. Berger 9. 5. Bergmann* 10. 5. Beuster 9. 5. Frau Blohm 24. 5. Dr. Brenck 10. 5. Dr. Burgbacher * 10. 5. Corterier* 10. 5. Deringer* 10. 5. Dichgans* 10. 5. Diebäcker 9. 5. Dr. Dittrich * 10. 5. Dorn 9. 5. Dröscher* 10. 5. von Eckardt 17. 5. Ehnes 9. 5. Frau Dr. Elsner * 10. 5. Enk 16. 5. Dr. Erhard 9. 5. Erpenbeck 9. 5. Dr. Even 10. 5. Faller* 10. 5. Fellermaier* 10. 5. Dr. Franz 31. 5. Dr. Furler * 10. 5. Gerlach* 10. 5. Glombig 10. 5. Dr. Gradl 9. 5. Graaff 9. 5. Freiherr von und zu Guttenberg 25. 5. Hahn (Bielefeld) * 10. 5. Hamacher 30. 6. Hellenbrock 31. 7. Hösl 9. 5. Illerhaus * 10. 5. Dr. Ils 9. 5. Dr. Jahn (Braunschweig) 9. 5. Jahn (Marburg) 9. 5. Kahn-Ackermann 9. 5. Frau Klee 9. 5. Klinker * 10. 5. Dr. Koch 12. 5. Könen (Düsseldorf) 10. 5. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Kriedemann* 10. 5. Dr. Krone 9. 5. Kulawig* 10. 5. Kunze 15. 7. Lâutenschlager * 10. 5. Lemmrich 9. 5. Lenz (Brühl) * 10. 5. Dr. Löhr * 10. 5. Logemann 9. 5. Dr. Lohmar 16. 5. Lücker (München) * 10. 5. Dr. Martin 9. 5. Mauk* 10. 5. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 9. 5. Mertes 9. 5. Metzger* 10. 5. Michels 9. 5. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 14. 5. Müller (Aachen-Land) * 10. 5. Neemann 15. 7. Nellen 15. 5. Dr. von Nordenskjöld 10. 5. Orgaß 9. 5. Ott 9. 5. Picard 10. 5. Frau Pitz-Savelsberg 9. 5. Prochazka 9. 5. Raffert 9. 5. Ramms 9. 5. Rehs 9. 5. Richarts* 10. 5. Riedel (Frankfurt) * 10. 5. Ruf 9. 5. Prinz zu Sayn-Wittgenstein- Hohenstein 17. 5. Schmidt (Hamburg) 9. 5. Schmidt (Kempten) 10. 5. Dr. Schmidt (Offenbach) 9. 5. Dr. Schober 9. 5. Schoettle 10. 5. Dr. Schulz (Berlin) 10. 5. Springorum* 10. 5. Dr. Starke (Franken).* 10. 5. Dr. Stecker 9. 5. Stein (Honrath) 9. 5. Steinhoff 15. 7. Stiller 9. 5. Dr. Tamblé 17. 5. Walter 14. 5. Frau Wessel 15. 7. Wiefel 9. 5. Wieninger 10. 5. Dr. Wilhelmi 31. 5. Wurbs 9. 5. Zoglmann 9. 5. b) Urlaubsanträge Cramer 7. 6. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments 12884 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 232, und 233. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Mai 1969 Anlage 2 Umdruck 655 Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. Frerichs zur zweiten Beratung des Entwurf eines Gesetzes über das Meß- und Eichwesen (Eichgesetz) — Drucksachen V/1073, V/3887, zu V/3887 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 39 Abs. 2 erhält eingangs folgenden Wortlaut: „ (2) § 1 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 gelten bis zum Ablauf von ..." Bonn, den 9. Mai 1969 Dr. Frerichs Anlage 3 Umdruck 654 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur ,dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Meß- und Eichwesen (Eichgesetz) — Drucksachen V/1073, V/3887 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, das Lebensmittelgesetz bis zum Inkrafttreten der Vorschriften der §§ 14 bis 16 und 18 des Eichgesetzes am 1. Januar 1972 hinsichtlich der Ahndung von Verstößen gegen Füllmengenvorschriften bei Packungen mit Lebensmitteln den Vorschriften des Eichgesetzes anzupassen. Bonn, den 6. Mai 1969 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 652 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Besold, Busse (Herford), Dr. Arndt (Hamburg) und Dr. Lenz (Bergstraße) zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Beurkundungsgesetzes — Drucksachen V/3282, V/4014. Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 26 Abs. 2 wird wie folgt geändert: a) Nr. 3 und 4 werden gestrichen. b) Die bisherigen Nr. 5 bis 8 werden Nr. 3 bis 6. 2. In § 57 Abs. 3 Nr. 9 Buchstabe b wird die Angabe „§ 26 Abs. 2 Nr. 2 bis 7" durch die Angabe „§ 26 Abs. 2 Nr. 2 bis 5" ersetzt. Bonn, den 9. Mai 1969 Dr. Besold Busse Dr. Arndt (Hamburg) Dr. Lenz (Bergstraße) Anlage 5 Umdruck 651 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Beurkundungsgesetzes — Drucksachen V/3282, V/4014 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 57 Abs. 14 wird gestrichen. 2. Der bisherige Wortlaut des § 59 wird Absatz 1; folgender Absatz 2 wird angefügt: „(2) Die Amtsgerichte bleiben neben den Notaren zuständig für die Beurkundung von Willenserklärungen und die Beglaubigung von Unterschriften, soweit nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften Gebühren- oder Auslagenbefreiung gewährt wird." Bonn, den 8. Mai 1969 Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 6 Umdruck 653 Änderungsantrag der Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen, Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Conring, Dr. Lenz (Bergstraße) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Beurkundungsgesetzes — Drucksachen V/3282, 4014 —. Der Bundestag wolle beschließen: Folgender § 61 a wird eingefügt: „§ 61 a Die Länder sind befugt, durch Gesetz die Zuständigkeit für die öffentliche Beglaubigung von Abschriften oder Unterschriften anderen Personen oder Stellen zu übertragen." Bonn, den 9. Mai 1969 Reitz Bäuerle Flämig Riedel (Frankfurt) Haase (Kassel) Dr. Dr. Conring Schmitt-Vockenhausen Schwabe Dr. Kreutzmann Dr. Enders Fritz (Wiesbaden) Erhard (Bad Schwalbach) Dr. Lenz (Bergstraße) Dr. Preiß Dr. Reinhard Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 232. und 233. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Mai 1969 12885 Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 9. Mai 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jung (Drucksache V/4156 Frage 20) : Wird die vorgesehene Arztzulage auch den Sanitäts-Zeitoffizieren gewährt, um auf diese Weise den Sanitätsoffizierbedarf in der Bundeswehr sicherzustellen? Dem Haushaltsausschuß dieses Hauses wird demnächst eine Finanzvorlage über die Einführung einer Zulage für Sanitätsoffiziere und Medizinalbeamte der Bundeswehr zugeleitet werden. Die Zulage soll neben den Medizinalbeamten der Bundeswehr den Berufsoffizieren des Sanitätsdienstes gewährt werden. Für die Sanitätsoffiziere auf Zeit ist sie nicht vorgesehen. Die unterschiedliche Behandlung beider Personenkreise erklärt sich aus dem Zweck der Zulage. Die Bundeswehr braucht besonders dringend Sanitätsoffiziere, mit denen sie auf Dauer rechnen kann. Daher kommt es gegenüber dem Absinken des Ist-Bestandes in den letzten Jahren entscheidend darauf an, die Attraktivität des Dienstes als Berufssanitätsoffizier zu erhöhen und dadurch die Entwicklung des Bestandes an solchen Offizieren günstig zu beeinflussen. Dieser Zielsetzung würde es entgegenlaufen, wenn die gleiche Vergünstigung auch für die Sanitätsoffiziere auf Zeit eingeführt würde. Zu berücksichtigen sind ferner die besonderen Leistungen für ausscheidende Soldaten auf Zeit wie Übergangsgebührnisse und Übergangsbeihilfen. Man sollte nicht übersehen, daß es sich dabei um erhebliche Beträge handelt, die den nach ihrem Ausscheiden aus der Bundeswehr eine andere ärztliche Tätigkeit übernehmenden Sanitätsoffizieren auf Zeit gezahlt werden. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 9. Mai 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Picard (Drucksache V/4156 Frage 23) : Wann beabsichtigt die Bundesregierung, endgültige Folgerungen aus der mit dem Fünften Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften durchgeführten Änderung des § 81 des Bundesbeamtengesetzes für ihren Geschäftsbereich zu ziehen und z. B. den Ingenieur (grad.) neben der Amtsbezeichnung im amtlichen Schriftwechsel, auf Beförderungsurkunden usw. anzuwenden? Das für diese Materie federführende Bundesministerium des Innern hat gleich nach der Verabschiedung des Gesetzes und noch vor dessen Verkündung in einem Rundschreiben die obersten Bundesbehörden von der neuen Rechtslage unterrichtet und sie darauf hingewiesen, daß die im Beamtenverhältnis stehenden graduierten Ingenieure künftig neben der Amtsbezeichnung auch die Bezeichnung „Ingenieur (grad.)" führen dürfen. Inhalt und Form der Ernennungsurkunden sind in den Durchführungsbestimmungen zur Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst geregelt. Diese Bestimmungen werden z. Z. überarbeitet. Dabei ist vorgesehen, daß auch die Bezeichnung „Ingenieur (grad.)" in die Ernennungs- und Entlassungsurkunden aufgenommen werden soll. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 9. Mai 1969 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Picard (Drucksache V/4156 Frage 24) : Ist die Bundesregierung bereit, entsprechend der in Nordrhein-Westfalen geltenden Regelung vom Unterhaltszuschuß für graduierte Ingenieure im öffentlichen Dienst abzugehen und statt dessen einen bestimmten Prozentsatz — z. B. 90 % — des Eingangsgehaltes der Besoldungsgruppe A 9 gesetzlich zu verankern? Im Bereich des Bundes wird den Anwärtern des gehobenen technischen Dienstes neben dem Unterhaltszuschuß eine Technikerzulage in Höhe von z. Z. 165 DM monatlich gewährt. Mit Wirkung vom 1. April 1969 sollen die Grundbeträge der Unterhaltszuschüsse auf der Grundlage der erhöhten Sätze des Zweiten Besoldungsneuregelungsgesetzes auch strukturell verbessert werden. Der Grundbetrag des Unterhaltszuschusses wird sich hierbei für die Anwärter des gehobenen Dienstes um insgesamt 16 % erhöhen. Eine weitere Verbesserung zugunsten der Anwärter des gehobenen technischen Dienstes halte ich z. Z. nicht für vertretbar. Eine solche Sonderregelung würde zwangsläufig zu nicht unberechtigten Berufungen anderer Gruppen von Anwärtern führen. Die Bundesregierung gibt deshalb einer allgemeinen Erhöhung der Unterhaltszuschüsse den Vorzug vor dem Ausbau von Präferenzen zugunsten bestimmter Gruppen von Anwärtern. Auch in den Ländern beginnt sich eine derartige Tendenz abzuzeichnen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Schröder vom 8. Mai 1969 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schmidt (Braunschweig) (Drucksache V/4156 Fragen 64 und 65) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die im Juli 1966 in der Braunschweiger Molders-Kaserne eingerichtete Bundeswehrfachschule mit etwa 250 Schulplätzen sowie einem angegliederten Internat für 80 Schüler trotz erheblichen Bedarfs bislang nicht genutzt wird? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diesen Zustand, durch den Soldaten in ihrer beruflichen Weiterbildung behindert werden, abzuändern? Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes vom 8. August 1964 (BGBl I S. 650) wurde der bisher dienstzeitbegleitend erteilte Unterricht an Bundeswehrfachschulen in einen dienstzeitbeendenden Unterricht umgewan- 12886 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 232. und 233. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Mai 1969 delt. Die in diesem Gesetz vorgesehenen finanziellen Verbesserungen lösten bei den Soldaten zahlreiche Weiterverpflichtungen aus mit der Folge, daß eine vorübergehende Verminderung der Lehrgangsteilnehmer eintrat, weil der Unterricht erst am Ende einer Dienstzeit erteilt wird. Als diese Auswirkungen für den Fachschulbesuch erkennbar wurden, habe ich von den bereits eingerichteten 47 Bundeswehrfachschulen 12 aufgelöst. Die Zahlung der Verpflichtungsprämie nach dem Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes vom 31. August 1965 (BGBl I S. 1005) erhöhte erneut die Zahl der Weiterverpflichtungen von Soldaten und führte deshalb zu einer weiteren Verminderung der Zahl der Lehrgangsteilnehmer an den Bundeswehrfachschulen. Deshalb habe ich im Jahre 1966 weitere 10 Bundeswehrfachschulen, darunter auch die bereits im Mai 1961 eingerichtete Bundeswehrfachschule in Braunschweig, vorübergehend stilllegen lassen. An dieser Schule war zu diesem Zeitpunkt nur eine Klasse mit 20 Lehrgangsteilnehmern eingerichtet, wovon 11 im Internat untergebracht waren. Im Wehrbereich II (Hannover) sind z. Z. 7 Bundeswehrfachschulen in Betrieb. An diesen Schulen stehen 1400 Lehrgangsplätze zur Verfügung. Im 1. Studienhalbjahr 1969 nahmen 967 Soldaten auf Zeit am Unterricht der Bundeswehrfachschule im Wehrbereich II teil. Somit blieben 433 Plätze ungenutzt. Für meine Entscheidung, die Bundeswehrfachschule Braunschweig bislang nicht wieder zu eröffnen, sind folgende Überlegungen maßgebend: Um die Rentabilität einer Schule zu gewährleisten, sind mindestens 3 Klassen mit je 20 bis 25 Lehrgangsteilnehmern erforderlich. Für die Bundeswehrfachschule Braunschweig lagen in den Jahren 1967 bis I. Schulhalbjahr 1969 folgende Meldungen vor: 1967 I. Schulhalbjahr: 11 Lehrgangsteilnehmer II. Schulhalbjahr: 6 Lehrgangsteilnehmer 1968 I. Schulhalbjahr : 20 Lehrgangsteilnehmer II. Schulhalbjahr: 26 Lehrgangsteilnehmer 1969 I. Schulhalbjahr: 42 Lehrgangsteilnehmer. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die jeweils gemeldeten Lehrgangsteilnehmer sich auf drei bis vier verschiedene Lehrgänge verteilen, so daß eine Zusammenfassung in einer Klasse bzw. zwei oder drei Klassen nicht möglich gewesen wäre. Für das II. Schulhalbjahr 1969 stehen aus dem Standort Braunschweig 48 Soldaten auf Zeit zum Besuch der Bundeswehrfachschule heran, von denen 13 bereits ein Studienhalbjahr an anderen Bundeswehrfachschulen absolviert haben. Diese Lehrgangsteilnehmer verteilen sich auf die Lehrgänge wie folgt: Grundlehrgang Verwaltung 15 Grundlehrgang Technik 2 Grundlehrgang Wirtschaft 4 Vorbereitungslehrgang 11 1. Studienhalbjahr des Lehrgangs zur Erlangung der mittleren Reife 16 Bei dieser Sachlage ist schulfachlich und haushaltsrechtlich eine Wiedereröffnung der Bundeswehrfachschule Braunschweig noch nicht zu vertreten. Durch die vorübergehende Stillegung dieser Schule sind die Soldaten aus dem Standort Braunschweig in ihrer beruflichen Weiterbildung nicht behindert worden. Sie sind an andere Bundeswehrfachschulen im Wehrbereich II kommandiert worden. Nach den mir vorliegenden Unterlagen ist jedoch damit zu rechnen, daß die Zahl der Lehrgangsteilnehmer aus dem Wehrbereich II im I. Schulhalbjahr 1970 so erheblich ansteigen wird, daß die Bundeswehrfachschule in Braunschweig voraussichtlich zu diesem Zeitpunkt den Schulbetrieb wiederaufnehmen kann.
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    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Hohe Haus hat am Mittwoch bis in die späten Abendstunden hinein das Erste und das Zweite Gesetz zur Reform des Strafrechts beraten. Die eingehenden Debatten insbesondere zu den wesentlichen Fragen der Einheitsstrafe und der kurzen Freiheitsstrafe sind noch in Ihrer aller Erinnerung, so daß ich glaube, darauf verzichten zu können, dies alles noch einmal zusammenzufassen. Ich möchte auch nicht noch einmal auf die Argumente eingehen, die Herr Abgeordneter Dr. Zimmermann hier vorgebracht hat. Ich glaube, die Argumente sind ausgetauscht. Ich kann nur hoffen, daß der neue Entwurf auch insoweit im Laufe der Zeit diejenigen überzeugen wird, die ihm heute noch nicht zustimmen zu können glauben. Ich möchte mich daher auf einige allgemeine und grundsätzliche Bemerkungen beschränken.
    Schon in der zweiten Lesung hatte ich Gelegenheit, den Damen und Herren des Sonderausschusses und insbesondere dem Vorsitzenden des Ausschusses, Herrn Generalbundesanwalt a. D. Güde, sehr herzlich zu danken und auch den Dank und die Hochachtung der Bundesregierung für die geleistete Arbeit zum Ausdruck zu bringen.

    (Beifall.)

    Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch noch einmal den Dank für die drei Sprecher der Fraktionen, Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Herrn Schlee und Herrn Dr. Müller-Emmert, wiederholen.

    (Beifall.)


    (Vorsitz: Vizepräsident Dr. Mommer.)

    Ich freue mich, daß diese Arbeit von Erfolg gekrönt war. Denn wir können hier wohl feststellen, daß mit dem Ergebnis der zweiten Lesung die Arbeiten des Ausschusses in sehr eindrucksvoller Weise bestätigt worden sind.
    Das wesentlichste Ergebnis dieser zweiten Lesung scheint mir zu sein, daß es gelungen ist, trotz mancher sachlicher Gegensätze in Einzelfragen in der Schlußabstimmung die gesamte Vorlage zur Reform des Strafrechts einstimmig anzunehmen. Hierfür möchte ich dem gesamten Hohen Hause von Herzen danken. Wir im Justizministerium sehen in diesem einstimmigen Votum eine starke Ermutigung, auf dem einmal begonnenen Wege fortzufahren, um unserem Volke ein modernes Strafrecht auf allen Gebieten zu geben. Gerade darin, daß auch diejenigen, die in manchen wichtigen Einzelfragen sich nicht zu den Vorschlägen des Sonderausschusses bekennen konnten, dennoch dem gesamten Werk ihre Zustimmung gegeben haben, zeigt sich deutlich, daß überall der Wille zur guten Zusammenarbeit vorhanden ist, daß alle das Ganze im Auge haben und daß sich die Erkenntnis durchgesetzt hat, daß es unverantwortlich wäre, wegen Differenzen in Einzelfragen die Reform im ganzen weiter zu vertagen oder gar zu verhindern.
    Überblicken wir das Ergebnis der zweiten Lesung, so sollten wir zweierlei im Auge behalten. Erstens: Die Beschlüsse des Deutschen Bundestages zum Ersten und Zweiten Reformgesetz bedeuten einen entscheidenden, ja, den entscheidenden Durchbruch zu einer modernen Konzeption des Strafrechts, zu einer rationalen, modernen Kriminalpolitik. Zweitens: Das Ergebnis darf aber keineswegs bereits als d i e Gesamtreform angesehen werden, nach der man sich nunmehr auf den Lorbeeren, die man geerntet hat, ausruhen könnte.
    Lassen Sie mich beide Gedanken noch etwas näher ausführen. Es wäre ungerecht und verfehlt, das heute Erreichte allein an theoretischen, idealen Forderungen der modernen Kriminalpolitik und Strafrechtslehre zu messen. Es liegt in der Natur zukunftweisender Erkenntnisse, daß sie ihrer Zeit vorauseilen. Erst hochgesteckte Ziele geben uns den Antrieb, wenigstens das Erreichbare zu erreichen. Deshalb möchte ich nochmals mit Dank der Unter-
    12846 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 232. und 233. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Mai 1969
    Bundesminister Dr. Ehmke
    Stützung und des Impulses gedenken, den der Alternativ-Entwurf unseren ganzen Reformarbeiten gegeben hat.

    (Beifall.)

    Messen wir nun das Erreichte an dem, was in anderen kriminalpolitisch als fortschrittlich geltenden Ländern verwirklicht ist, so ist festzustellen, daß die Bundesrepublik nach Inkrafttreten dieses neuen Gesetzes wieder in der vordersten Reihe stehen wird. Die Einheitsstrafe wird verwirklicht, die Strafaussetzung zur Bewährung bedeutend ausgebaut, die kurze Freiheitsstrafe entscheidend eingeschränkt und ein zukunftsträchtiges Maßregelsystem geschaffen. Weiter ist wenigstens der Beginn damit gemacht, die Straftatbestände einzuschränken auf solche Verhaltensweisen, die echtes kriminelles Unrecht sind. Das sind durchaus Dinge, meine Damen und Herren, die sich sehen lassen können, die das Gesicht unseres bisherigen Strafrechts entscheidend wandeln, so daß diese Gesetze mit Recht nicht mehr als Strafrechtsänderungsgesetze, sondern als Reformgesetze bezeichnet worden sind.
    Wenn nun aber auch dieser Durchbruch erreicht worden ist, so ist damit bei weitem noch nicht alles getan. Das gilt sogar für den schon komplett verabschiedeten Allgemeinen Teil. Nehmen Sie etwa Dinge wie die sozialtherapeutische Anstalt oder auch die Einschränkung der kurzen Freiheitsstrafe. Hier werden wir offen sein müssen für künftige Erkenntnisse, vor allem aber auch für die künftigen Erfahrungen der Praxis. Ich hoffe zuversichtlich, daß unsere Gerichte das neue Recht in dem Geiste anwenden werden, aus dem heraus es geschaffen worden ist. Vor allem wünsche ich, daß auch der Straf- und Maßregelvollzug recht bald in die Lage versetzt wird, die Chancen zu ergreifen, die ihm mit diesem Gesetz geboten werden, insbesondere wenn wir in der nächsten Legislaturperiode . ein modernes Strafvollzugsgesetz verwirklicht haben werden, was unsere feste Absicht ist. Nur wenn die Gerichts- und Vollzugspraxis den Geist des modernen Strafrechts aufnimmt, wird unser Reformwerk lebendig sein. Sonst bleiben die Gesetzesbeschlüsse dieses Hohen Hauses totes Papier.
    Und vor noch einem Mißverständnis möchte ich warnen. In einigen Pressemeldungen über die zweite Lesung war zu lesen, der Bundestag habe außer dem Allgemeinen Teil des Strafrechts vor allem auch das Sittenstrafrecht reformiert. Das klingt so, als sei dieses ganze Kapitel bereits abgeschlossen. Davon kann keine Rede sein. Es sind, wie im Ausschußbericht auch deutlich zum Ausdruck kommt, nur einige wenige Probleme, die vordringlich waren und zu deren Behandlung die Zeit noch reichte, gelöst worden. Wichtige Dinge sind offengeblieben und werden in der nächsten Legislaturperiode vordringlich behandelt werden müssen. Das muß man für eine gerechte Würdigung der Reformarbeiten auf diesem Teilgebiet im Auge behalten.
    Damit bin ich bereits bei dem, was noch vor uns liegt: Die ersten und wichtigsten Etappen der Strafrechtsreform sind zwar erreicht, aber zahlreiche bedeutende müssen noch verwirklicht werden. Ich nannte bereits das Strafvollzugsgesetz. Weiter wird ein umfangreiches Einführungsgesetz bewältigt werden müssen. Vor allem aber wird der gesamte Besondere Teil des Strafgesetzbuches, aus dem erst wenige Bruchstücke erledigt sind, so zeitig reformiert werden müssen, daß bei Inkrafttreten des von Ihnen bereits beschlossenen Allgemeinen Teils im Jahre 1973 nicht nur ein Torso, sondern ein einheitliches komplettes Strafgesetzbuch mit allen seinen Teilen in Kraft treten kann.
    Dieses Ziel ist sicherlich hoch gesteckt. Wir halten es aber nicht für utopisch. Der Verlauf der Plenarberatungen hat uns ermutigt, dieses Ziel in Angriff zu nehmen. Helfen Sie alle uns dabei, auf dem so verheißungsvoll begonnenen Wege fortzufahren. Dann kann es nicht fehlen, daß wir endlich ein Strafrecht schaffen, das unseren eigenen Ansprüchen gerecht wird und das unseres demokratischen Staates würdig ist.

    (Beifall auf allen Seiten.)



Rede von Dr. Karl Mommer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, die Aussprache über die Strafrechtsreform in dritter Beratung ist beendet.
Zur Abstimmung hat Herr Abgeordneter Memmel um das Wort gebeten.

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    Rede von Linus Memmel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieses Gesetz ist ein solch wichtiges Gesetz, ein solch grundlegendes Gesetz, daß man es nicht als ein Änderungsgesetz, als eine Novelle bezeichnen kann. Der Herr Bundesjustizminister hat mit Recht gesagt, es handelt sich um ein Reformgesetz. Ich glaube, eine solche Reformgesetzgebung — es handelt sich ja um zwei Gesetze — bedarf einer besonderen parlamentarischen Behandlung, nachdem sie so lange in diesem Bundestag und im vorhergehenden behandelt worden ist. Ich beantrage namentliche Abstimmung, und zwar getrennt nach Erstem und Zweitem Strafrechtsänderungsgesetz. Daß damit verbunden ist, daß die Gruppe sichtbar wird, von der der Kollege Zimmermann sprach, ist für mich ein keineswegs unerwünschter Nebenzweck.