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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 210. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1969 Inhalt: Fragestunde (Drucksachen V/3748, V/3730, Nachtrag zur Drucksache V/3730) Fragen der Abg. Rommerskirchen und Dr. Marx (Kaiserslautern) : Überfall auf das Munitionsdepot der Bundeswehr in Lebach Dr. Schröder, Bundesminister . . . 11325 B, 11326 C, 11327 A Rommerskirchen (CDU/CSU) . . .11326 C Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 11326 D Frage des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) : Einnahmen der „DDR" auf Grund der neuen Zollbestimmungen und der VisaGebühren Dr. Wetzel, Staatssekretär . . .11327 B, D, 11328 A Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . . 11327 D, 11328 A Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Versagung von Ausreisegenehmigungen für mitteldeutsche Rentner Dr. Wetzel, Staatssekretär . .11328 B, C, D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) . .11328 C, D Fragen des Abg. Strohmayr: Einsprüche in Anhörverfahren zu neu aufgestellten Flächennutzungsplänen . 11329 A Frage des Abg. Wächter: Gesundheitsschäden durch Blei — Berücksichtigung in der Gesetzgebung Frau Strobel, Bundesminister . 11329 B, D, 11330 B, C, D Wächter (FDP) 11329 C, D Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) . . . . 11330 A, B Frau Dr. Heuser (FDP) 11330 C, D Fragen des Abg. Dr. Giulini: Zweckmäßigkeit der Trennscheibe in Taxis Leber, Bundesminister . . 11331 A, B, C, D, 11332 A, B, C, D, 11333 A, B, C, D, 11334 A, B, C Dr. Giulini (CDU/CSU) . . . . . 11331 B Damm (CDU/CSU) . . . 11331 C, 11332 A Orgaß (CDU/CSU) 11332 A, B Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) . . 11332 C Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . 11332 D, 11333 A Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) .11333 B, C Gewandt (CDU/CSU) 11333 D Scheel, Vizepräsident . . 11333 D, 11334 A Brück (Köln) (CDU/CSU) . . .11334 A, B, C Ramms (FDP) 11334 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1969 Fragen der Abg. Bühler und Härzschel: Bau der „zollfreien Straße" zwischen Weil und Lörrach — Weiterführung der Bundesautobahn bei Weil Leber, Bundesminister 11334 D, 11335 A, B, C, D Bühler (CDU/CSU) 11335 A, 11336 B, C, D Härzschel (CDU/CSU) 11335 A, B, 11336 A, B Scheel, Vizepräsident 11336 D Sammelübersicht 39 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen und systematische Übersicht über die beim Deutschen Bundestag vom 18. 10. 1965 bis 31. 12. 1968 eingegangenen Petitionen (Drucksache V/3707) . . . . . . . . 11336 D Entwurf eines Personalvertretungsgesetzes (SPD) (Drucksache V/3643) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Unternehmensverfassung in Großunternehmen und Konzernen (SPD) (Drucksache V/3657) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Betriebsverfassung (SPD) (Drucksache V/3658) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetzes (SPD) (Drucksache V/3659) — Erste Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes zur Erhaltung der Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (Zweites Mitbestimmungssicherungsgesetz (SPD) (Drucksache V/3660) — Erste Beratung — Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 11337 B Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . . 1 1348 C Mischnick (FDP) . . . . . . . . 11352 C Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 11360 D Buschfort (SPD) . . . . . . . . 11367 C Entwurf eines Gaststättengesetzes (Drucksachen V/205, V/1652); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/3623) — Fortsetzung der zweiten Beratung — Opitz (FDP) . . . . . . . . . 11370 D Lange (SPD) 11370 D, 11372 C Unertl (CDU/CSU) 11371 A, 11372 D, 11376 A Schulhoff (CDU/CSU) . . . . . . 11371 A Frau Dr. Kuchtner (CDU/CSU) . . . 11374 B Dr. Elbrächter (CDU/CSU) . . . . 11374 C Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) . . 11375 C Schoettle, Vizepräsident (zur GO) . . 113e D, 11378 A, C, D, 11379 B, C Frehsee (SPD) (zur GO) 11378 A, B, 11379 B Schulhoff (CDU/CSU) (zur GO) . . . 1 1378 A Wagner (CDU/CSU) (zur GO) . 11378 C, D Könen (Düsseldorf) (SPD) (zur GO) . 11379 A Ravens (SPD) (zur GO) . . . . . 11379 B Entwurf eines Gesetzes zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörungs- und Rückerstattungsschäden (Reparationsschädengesetz) (Drucksache V/2432) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3687), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden (Drucksachen V/3662, zu V/3662) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 11379 D Gerlach (SPD) . . . . . 11382 C, 11399 A Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 11384 B, 11386 A, 11387 D, 11398 A Leukert (CDU/CSU) . . 11384 C, 11386 A Spitzmüller (FDP) 11385 C Dr. Kreutzmann (SPD) 11385 D Frau Korspeter (SPD) 11386 D Rehs (SPD) 11387 A, 11389 A Busse (Herford) (FPD) . . 1 1388 A, 11389 A, 11395 A Maucher (CDU/CSU) 11388 C Schlee (CDU/CSU) 11388 C Dorn (FDP) 11390 C Dr. Rutschke (FDP) 11390 D Rehs (SPD) (zur GO) 11391 A Dr. Wahl (CDU/CSU) 11391 B Dr. Enders (SPD) 11393 A Dr. h. c. Menne (Frankfurt) (FDP) 11393 C Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell (CDU/CSU) 1 1394 C Burger (CDU/CSU) 11395 D Mick (CDU/CSU) 1 1396 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Beschluß der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 25. Juli 1967 über die Einführung von Sondervorschriften für Ölsaaten und Saatenöle, mit Ursprung in den assoziierten Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 210, Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1969 III afrikanischen Staaten und Madagaskar oder den überseeischen Ländern und Gebieten (Drucksache V/3537) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3738), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache V/3715) — Zweite und dritte Beratung — 11399 C Entwurf eines Gesetzes zu der Internationalen Getreide-Übereinkunft von 1967 (Drucksache V/3533) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3735), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache V/3716) — Zweite und dritte Beratung — . . . 11400 A Entwurf eines Gesetzes über gesetzliche Handelsklassen für Rohholz (Drucksache V/3458) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache V/3717) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 11400 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Zweiten Abkommen vom 20. März 1968 zur Änderung des Abkommens vom 29. Oktober 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat über Soziale Sicherheit und der Zusatzvereinbarung zu dem Abkommen über Soziale Sicherheit vom gleichen Tage (Drucksache V/3349) ; Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache V/3709) — Zweite und dritte Beratung — 11400 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Besoldungsrechts (Zweites Besoldungsneuregelungsgesetz) (Drucksache V/3693) — Erste Beratung — Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 11404 A Wagner (CDU/CSU) . . 11402 D, 11400 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 11408 C Dorn (FDP) . . . . . . . . 11405 A Spillecke (SPD) 11407 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Verwendung von Steinkohle in Kraftwerken und des Gesetzes zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes in der Elektrizitätswirtschaft (Drucksache V/3549) — Erste Beratung — 11409 A Entwurf eines Gesetzes über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden (Drucksache V/3702) — Erste Beratung — 11409 A Antrag betr. Wettbewerbsbeschränkungen im Handel zwischen Mitgliedstaaten der EWG (Abg. Dichgans, Majonica, Dr. Lenz [Bergstraße] u. Gen.) (Drucksache V/3591) 11409 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Antrag der Abg Dichgans, Majonica, von Eckardt, Dr. Lenz (Bergstraße) u. Gen. betr. Förderung des Wiederaufbaus der Dresdener Oper (Drucksachen V/1239, V/3679) 11409 B Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Beseitigung von Autobahn-Engpässen (Drucksachen V/2524 Teil VI, V/3635) 11409 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Bericht des Bundesministers für Verkehr betr. erweiterter Verkehrswegeplan für das Zonenrandgebiet (Drucksachen V/3194, V/3711) 11409 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehemaligen MackensenKaserne in Hamburg-Winterhude an die Freie und Hansestadt Hamburg (Drucksachen V/3344, V/3703) 11409 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates 1. über den Verkehr mit Saatgut von Öl- und Faserpflanzen, 2. über den Gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten, 3. über den Verkehr mit Gemüsesaatgut, 4. zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Getreidesaatgut, 5. zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Betarübensaatgut, 6. zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Pflanzkartoffeln, 7. zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Futterpflanzensaatgut (Drucksachen V/3127, V/3725) . . . . . 11410 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 11410 A IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1969 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 11411 A Anlagen 2 bis 5 Änderungsanträge Umdrucke 574, 570, 571, 568 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Reparationsschädengesetzes (Drucksachen V/2432, V/3662) . . . . . 11411 C Anlagen 6 bis 8 Entschließungsanträge Umdrucke 573, 572 575 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Reparationsschädengesetzes (Drucksachen V/2432, V/3662) 11412 D Deutscher Bundestag — 5, Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1969 11325 210. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 25. 1. Dr. Aigner * 25. 1. Dr. Althammer 31. 1. Dr. Apel * 25. 1. Arendt (Wattenscheid) * 25. 1. Dr. Arndt (Berlin) 24. 1. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 25. 1. Dr. Artzinger * 25. 1. Bading * 25. 1. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 25. 1. Behrendt * 25. 1. Frau Berger-Heise 25. 1. Bergmann * 25. 1. Dr. Birrenbach 22. 1. Dr. Burgbacher * 25. 1. Dr. Brenck 25..1. Corterier * 25. 1. Deringer * 25. 1. Dichgans * 25. 1. Dr. Dittrich * 25. 1. Dröscher * 25. 1. Frau Dr. Elsner * 25. 1. . Faller * 25. 1. Fellermaier * 25. 1. Dr. Furler * 25. 1. Gerlach * 25. 1. Dr. Götz 25. 1. Frau Griesinger 25. 1. Freiherr von und zu Guttenberg 22. 1. Dr. Haas 24. 1. Hamacher 31. 1. Hilbert 25. 1. Illerhaus * 25. 1. Jahn (Marburg) 23. 1. Jürgensen 28.2. Klinker * 25. 1. Kriedemann * 25. 1. Kulawig * 25. 1. Kunze 30.4. Frau Kurlbaum-Beyer 15. 2. Lautenschlager * 25. 1. Lenz (Brühl) * 25. 1. Dr. Löhr 25. 1. Lücker (München) * 25. 1. Mauk * 25. 1. Memmel * 25. 1. Metzger * 25. 1. Müller (Aachen-Land) * 25. 1. Petersen 24. 1. Richarts * 25. 1. Riedel (Frankfurt) * 25. 1. Springorum * 25. 1. Dr. Staratzke 25. 1. Dr. Starke (Franken) * 25. 1. Steinhoff 30.4. Teriete 24. 1. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Weimer 25. 1. Frau Wessel 28. 2. Dr. Wilhelmi 25. 1. Winkelheide 28.2. Zink 22. 1. b) Urlaubsanträge Hahn (Bielefeld) 31.1. Hellenbrock 31. 3. *) Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 574 Änderungsantrag der Abgeordneten Gerlach, Peters (Norden), Wolf und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörung- und Rückerstattungsschäden (Reparationsschädengesetz - RepG) - Drucksachen V/2432, V/3662 - Der Bundestag wolle beschließen: § 2 Abs. 1 Nr. 2 wird folgender Satz angefügt: „Soweit in den an die westlichen Grenzen der Bundesrepublik angrenzenden Gebieten landwirtschaftlich genutzte Flächen (Traktatländereien) enteignet worden sind, gelten sie nicht als Reparationsschäden im Sinne dieses Gesetzes." Bonn, den 22. Januar 1969 Gerlach Peters (Norden) Wolf Biermann Buschfort Fritsch (Deggendorf) Herold Höhmann (Hessisch-Lichtenau) Dr. Ils Lemp Roß Dr. Schmidt (Offenbach) Zebisch Anlage 3 Umdruck 570 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörungs- und 11412 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1969 Rückerstattungsschäden (Reparationsschädengesetz — RepG) — Drucksachen V/2432, V/3662 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 41 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Die Erfüllung der zuerkannten Ansprüche auf Entschädigung richtet sich nach den Grundsätzen, die für die Erfüllung von Ansprüchen auf Hauptentschädigung nach § 252 Abs. 1 Sätze 2 bis 5 des Lastenausgleichsgesetzes gelten." Bonn, den 21. Januar 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 571 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Korspeter, Dr. Czaja, Dr. Enders, Leukert und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörungs- und Rückerstattungsschäden (Reparationsschädengesetz — RepG) — Drucksachen V/2432, V/3662 — Der Bundestag wolle beschließen: In § 67 werden die Nummern 2, 4 und 5 gestrichen. Bonn, den 22. Januar 1969 Frau Korspeter Dr. Enders Ahrens (Salzgitter) Bartsch Hofmann (Kronach) Dr. Kreutzmann Frau Lösche Neumann (Berlin) Rehs Frau Renger Urban Dr. Czaja Leukert Dr. Becher (Pullach) Ehnes Hörnemann (Gescher) Dr. Hudak Frau Jacobi (Marl) Kuntscher Lemmrich Ott Prochazka Dr. Ritz Rock Schlager Storm Zink Anlage 5 Umdruck 568 Änderungsantrag der Abgeordneten Rehs, Mick, Dr. Kreutzmann, Dr. von Nordenskjöld und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörungs- und Rückerstattungsschäden (Reparationsschädengesetz — RepG) — Drucksachen V/2432, V/3662 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 67 wird folgende Nummer 8 angefügt: ,8. In § 95 erhält Absatz 1 folgende Fassung: „ (1) Organisationen der Vertriebenen und Flüchtlinge, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, dürfen Vertriebene und Sowjetzonenflüchtlinge im Rahmen ihres Aufgabengebietes in Rechts-, Steuer- und Wirtschaftsfragen unentgeltlich beraten. Sie bedürfen hierzu keiner besonderen Erlaubnis. § 73 Abs. 6 und § 166 Abs. 2 Satz 1, des Sozialgerichtsgesetzes gelten auch für Mitglieder und Angestellte von Organisationen der Vertriebenen und Flüchtlinge, sofern sie kraft Satzung oder Vollmacht zur Prozeßvertretung vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit befugt sind."' Bonn, den 20. Januar 1969 Mick Dr. von Nordenskjöld Dr. Czaja Prochazka Rock Weiland Rehs Dr. Kreutzmann Ahrens (Salzgitter) Bartsch Büttner Dr. Enders Hofmann (Kronach) Jaschke Frau Korspeter Lemper Paul Anlage 6 Umdruck 573 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörungs- und Rückerstattungsschäden (Reparationsschädengesetz — RepG) — Drucksachen V/2432, V/3662 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, in den Entwürfen des Bundeshaushaltes ausreichend Mittel zur Entschädigung der zuerkannten Aussprüche auszubringen und sicherzustellen, daß die notwendige finanzielle Regelung entstandener Härten nicht länger hinausgezögert und die Erfüllung nach Lastenausgleichsgrundsätzen im Sinne von § 252 Abs. 1 Sätze 2 bis 5 möglich wird. Bonn, den 22. Januar 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 7 Umdruck 572 Entschließungsantrag des Abgeordneten Gerlach und der Fraktion der SPD zur dritten Bera- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1969 11413 tung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörungs- und Rückerstattungsschäden (Reparationsschädengesetz - RepG) — Drucksachen V/2432, V/2662 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, zu prüfen, ob es rechtlich möglich ist, die Gruppe der Traktatgeschädigten im deutsch-niederländischen Grenzgebiet aus der Regelung des Reparationsschädengesetzes herauszunehmen und ihr eine volle Entschädigung unter Berücksichtigung sämtlicher schon erfolgten Leistungen aller Art zu gewähren. Bonn, den 22. Januar 1969 Gerlach Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 8 Umdruck 575 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des von der Bunderegierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörungsund Rückerstattungsschäden (Reparationsschädengesetz — RepG) — Drucksachen V/2432, V/3662 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird gebeten zu prüfen, ob, in welcher Weise und inwieweit Personen 1. die vom Deutschen Reich oder von hinsichtlich der Regelung ihrer Schulden gleichgestellten Rechtsträgern erworbene Vermögensgegenstände rückerstatten mußten, 2. denen landwirtschaftlich genutzte Grundstücke entzogen worden sind, die sie von deutscher Seite aus im grenzüberschreitenden Verkehr erleichtert bewirschaften konnten, über die nach dem Reparationsschädengesetz vorgesehene Regelung hinaus eine weitere Hilfe gewährt werden kann. Die Bundesregierung wird gebeten, darüber binnen eines Jahres zu berichten. Bonn, den 22. Januar 1969 Dr. Barzel und Fraktion
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    Rede von Dr. Karl Mommer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, wir danken auch dem Herrn Berichterstatter für die Arbeit, die hier geleistet wurde.
    Ich frage, ob zum Eintritt in die zweite Beratung das Wort zu einer allgemeinen Aussprache gewünscht wird? — Das ist nicht der Fall. Dann treten wir in die Einzelberatung ein.
    Ich rufe den § 1 auf, zu dem kein Änderungsantrag vorliegt. Wer dem § 1 zustimmen will, gebe das Zeichen. — Danke. Gegenprobe! — Enthaltungen? — § 1 ist einstimmig angenommen.
    Ich rufe § 2 auf. Zu § 2 Abs. 1 Nr. 2 liegt ein Änderungsantrag *) der Abgeordneten Gerlach, Peters und Genossen vor. Ich frage, ob das Wort gewünscht wird. — Der Herr Abgeordnete Gerlach hat das Wort zur Begründung des Antrags.


Rede von Horst Gerlach
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für die Menschen im deutsch-niederländischen Grenzgebiet ist der Begriff der Traktateigentümer bzw. sind die Begriffe des Traktats und der Traktatländereien ein fester Bestandteil ihres Sprachschatzes. Zu diesen Begriffen haben diese Menschen eine besondere Rechtsbeziehung.
Auf Grund von Vereinbarungen während des Wiener Kongresses haben die damaligen Königreiche Hannover, später Preußen einerseits und das Königreich der Niederlande andererseits 1816 in Aachen, 1818 in Kleve und 1824 in Meppen Grenzverträge abgeschlossen, die zu einer Grenzbegradigung und damit zu einer Grenzverlegung führten. Den Eigentümern der beiderseits der neuen Grenze liegenden landwirtschaftlichen Flächen wurde insbesondere im Traktat von Meppen eine Eigentumsgarantie gegeben, neben anderen Rechten, die sich auf den Transport landwirtschaftlicher Güter und Gerätschaften bezogen.
Nach dem zweiten Weltkrieg wurden die auf niederländischem Staatsgebiet liegenden Flächen deutscher Eigentümer vom niederländischen Staat als Feindeigentum beschlagnahmt und dem niederländischen Beheerinstitut — gleich Verwaltungsinstitut — zur Verwaltung übertragen. Das Beheerinstitut hat weite Flächen dieser an sich im Eigentum deutscher Landwirte befindlichen Ländereien niederländischen Landwirten zur Nutzung übertragen. Mit dem Abschluß des Pariser Abkommens, des Überleitungs- und Deutschlandvertrages wurde ein Teil dieser Ländereien enteignet, ein anderer Teil im Zuge der sogenannten Entfeindung den deutschen Eigentümern zurückgegeben.
Mit Abschluß des deutsch-niederländischen Grenzvertrages, der von diesem Hohen Hause 1963 durch ein entsprechendes Ratifizierungsgesetz anerkannt und verabschiedet worden ist, hat die Bundesregierung, wenn auch unter Protest, diesen Enteignungen zugestimmt, jedoch zugesichert, den Betroffenen eine
*) Siehe Anlage 2.



Gerlach
Entschädigung zu gewähren. In Art. 1 des Grenzvertrages wurden die Traktate von Aachen, Kleve und Meppen erneut bestätigt. Sie haben heute also noch volle Rechtsgültigkeit, jedoch nicht für die Traktateigentümer, deren Ländereien enteignet worden sind.
Die auf deutscher Seite liegenden niederländischen Traktatländereien verblieben samt und sonders in niederländischem Eigentum.
Im deutsch-niederländischen Grenz- und Ausgleichsvertrag, ergänzt durch einen Finanzvertrag und durch die Zusatzprotokolle, wurde zwischen den vertragschließenden Staaten vereinbart, daß die früheren Traktateigentümer bei sich bietender Gelegenheit ihr Eigentum zurückkaufen können. So konnte die Deutsche Bauernsiedlung Düsseldorf, die von der Bundesregierung damit beauftragt wurde, eine Anzahl Flächen vom niederländischen Staat und von niederländischen Besitzern für die deutschen Eigentümer zurückerwerben, die sie dann von der Deutschen Bauernsiedlung zurückkauften — also ihr eigenes Land zurückkauften. Wiederum andere frühere Traktateigentümer wurden auf im Binnenland liegende Flächen umgesiedelt. Auch diese Flächen mußten erworben werden. Denjenigen früheren Traktateigentümern, die ihr Eigentum nicht zurückerhalten haben, wurden von der Bundesregierung und von den Ländern Wirtschaftsbeihilfen gewährt, die von Jahr zu Jahr erneut beantragt werden mußten.
So ergibt sich heute folgende Gruppierung von Geschädigten:
1. Traktateigentümer, die ihr Eigentum im Zuge der Entfeindung zurückerhalten haben. Diese sind mit Ausnahme des Ernteausfalls und damit Einkommensausfalls während der Zeit der Beschlagnahme nicht geschädigt.
2. Frühere Traktateigentümer, denen ihr Eigentum durch das niederländische Beheerinstitut an niederländische Landwirte verkauft worden ist und denen die Kaufsumme zur Verfügung gestellt worden ist.
3. Traktateigentümer, die ihr eigenes Land mit Hilfe von Darlehen des Bundes zurückkaufen konnten.
4. Frühere Traktateigentümer, die im Zuge der Umsiedlung neues Land erworben haben.
5. Frühere Traktateigentümer, die bisher entschädigungslos enteignet, denen aber zu ihrer Existenzsicherung bisher Wirtschaftsbeihilfen gewährt worden sind.
Der Herr Berichterstatter hat in seinem Schriftlichen Bericht Drucksache zu V/3662 zu § 2 des Reparationsschädengesetzes ausgeführt, daß die Verluste der sogenannten Traktatgeschädigten ohne zusätzliche Besonderheiten sind. Dieser Feststellung kann ich nicht beitreten. Ich kann auch dem nicht beipflichten, daß die von den Traktatgeschädigten geforderte bessere Behandlung dem Grundsatz der Gleichbehandlung gleichartiger Schäden widersprechen würde in dem Sinne, wie der Herr Berichterstatter in seinem Schriftlichen Bericht ausgeführt hat.,
Ich hoffe, Ihnen mit den wenigen Skizzierungen zur Situation der Traktateigentümer bzw. der früheren Traktateigentümer deutlich gemacht zu haben, daß die Traktatgeschädigten mit anderen Geschädigtengruppen nicht gleichgesetzt werden können, wohl aber in dieser Geschädigtengruppe der Traktatgeschädigten also der Gleichheitsgrundsatz einer tatsächlich vergleichbaren Schädigung verletzt wird.
Das zur Verabschiedung vorliegende Reparationsschädengesetz ist auf dem Grundsatz des Lastenausgleichsrechts aufgebaut. Um diesen Grundsatz nicht zu verletzen, beantrage ich mit meinem Antrag, die Entschädigung für das verlorene Traktateigentum aus dem Reparationsschädengesetz herauszunehmen, wobei ich voraussetze, daß diese Geschädigtengruppe in einem eigenen Gesetz, das den tatsächlichen rechtlichen Gegebenheiten entspricht, erfaßt werden soll, um dieser Gruppe eine gerechte Entschädigung zu gewähren.
Nun wird mir entgegengehalten, daß ich dann das Risiko eingehen würde, daß die Traktatgeschädigten überhaupt nichts oder sehr verspätet etwas bekommen würden, daß zumindest diese Gefahr bestünde. Vielmehr wäre es richtiger, sie zumindest in der im Reparationsschädengesetz vorliegenden Form abzufinden.
Hierzu muß ich erklären: Ich gehe nicht von dem Standpunkt des „alles oder nichts" aus. Ich gehe davon aus, daß ein verbrieftes Recht geachtet werden muß. Wenn die Bundesregierung unter dem Zwang ihres Verständigungswillens bei Abschluß des deutsch-niederländischen Grenzvertrags Enteignungen zugestimmt hat, so leite ich für mich und meine Freunde die Verpflichtung ab, den Geschädigten im Gleichheitsvergleich zu ihren Nachbarn — und das im wörtlichsten Sinne — einen vergleichbar gerechten Ausgleich zu gewähren. Dieser Verpflichtung sollten wir uns, meine Damen und Herren, nicht entziehen.
Wenn man aber geneigt ist, einen Vergleich über die Gruppe der Traktatgeschädigten hinaus mit anderen Gruppen zu ziehen, dann darf ich darauf hinweisen, daß die Bundesregierung in einer Anzahl von Abkommen, so z. B. mit der Schweiz 1952, mit Schweden 1956 oder mit Portugal 1958, sich verpflichtet hat, die deutschen Eigentümer für ihre in diesen Ländern durch Enteignung entstandenen Schäden voll zu entschädigen, was auch geschehen ist.
Nach Abschluß des deutsch-niederländischen Grenzvertrages haben die Traktatgeschädigten als Ausdruck ihres Protestes gegen die Enteignung ihrer Ländereien, damit gegen die Verletzung ihres verbrieften Rechts eine Mauer aufgerichtet. Wer wie ich in diesem Grenzgebiet lebt, kann und wird die Verbitterung dieser Menschen verstehen. Auch die niederländischen Nachbarn im Grenzgebiet spüren und wissen, daß hier ein Unrecht geschehen ist. Einige haben das Land früherer deutscher Traktateigentümer weder gepachtet noch gekauft, weil sie das Unrecht erkannten. Andere waren und sind der Meinung: „Weggenommen hat man's den Deutschen sowieso. Warum soll ich nicht dieses Land



Gerlach
bewirtschaften? Ich kann's auch gebrauchen." Einig sind sich jedoch alle darüber, daß die freundschaftlichen Beziehungen gelitten haben und daß die Grenzbewohner nun für die Fehler der Regierungen zu büßen hätten. Die deutschen Traktatsgeschädigten hoffen, daß der Deutsche Bundestag ihnen eine gerechte Entschädigung für ihre Verluste gibt.
Die Traktatsgeschädigten sind kleine und mittlere Landwirte. Sie waren auf ihr Traktatland als Grundlage ihrer Existenz angewiesen. Sie können nicht begreifen, daß dem Fürsten Salm-Salm seine Traktatländereien in Größe von 449 ha ohne Entfeindung und entschädigungslos zurückgegeben worden sind und die Studienanstalt Gaesdonck — es ist eine bischöfliche Anstalt — ebenfalls ihre Ländereien in Größe von 125 ha zurückerhalten hat,

(Hört! Hört! in der Mitte)

ohne einen Pfennig dafür zu zahlen, wie es die geschädigten Landwirte tun mußten, und ohne der Entfeindung anheimzufallen.
Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, unter diesen Gesichtspunkten meinen Antrg aufzunehmen und zu verstehen. Für viele in diesem Hause mag diese Frage regional bezogen erscheinen. Sie ist aber in erster Linie eine Frage der Gerechtigkeit, der gerechten Entschädigung. Wir können den Geschädigten ihr Land nicht zurückgeben; wir haben es aber in der Hand, ihnen einen gerechten Ausgleich zu geben.
Ich bitte Sie daher um Annahme meines Antrags.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten in der Mitte.)


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    Rede von Dr. Karl Mommer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium.