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    Deutscher Bundestag 210. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1969 Inhalt: Fragestunde (Drucksachen V/3748, V/3730, Nachtrag zur Drucksache V/3730) Fragen der Abg. Rommerskirchen und Dr. Marx (Kaiserslautern) : Überfall auf das Munitionsdepot der Bundeswehr in Lebach Dr. Schröder, Bundesminister . . . 11325 B, 11326 C, 11327 A Rommerskirchen (CDU/CSU) . . .11326 C Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 11326 D Frage des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) : Einnahmen der „DDR" auf Grund der neuen Zollbestimmungen und der VisaGebühren Dr. Wetzel, Staatssekretär . . .11327 B, D, 11328 A Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . . 11327 D, 11328 A Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Versagung von Ausreisegenehmigungen für mitteldeutsche Rentner Dr. Wetzel, Staatssekretär . .11328 B, C, D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) . .11328 C, D Fragen des Abg. Strohmayr: Einsprüche in Anhörverfahren zu neu aufgestellten Flächennutzungsplänen . 11329 A Frage des Abg. Wächter: Gesundheitsschäden durch Blei — Berücksichtigung in der Gesetzgebung Frau Strobel, Bundesminister . 11329 B, D, 11330 B, C, D Wächter (FDP) 11329 C, D Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) . . . . 11330 A, B Frau Dr. Heuser (FDP) 11330 C, D Fragen des Abg. Dr. Giulini: Zweckmäßigkeit der Trennscheibe in Taxis Leber, Bundesminister . . 11331 A, B, C, D, 11332 A, B, C, D, 11333 A, B, C, D, 11334 A, B, C Dr. Giulini (CDU/CSU) . . . . . 11331 B Damm (CDU/CSU) . . . 11331 C, 11332 A Orgaß (CDU/CSU) 11332 A, B Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) . . 11332 C Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . 11332 D, 11333 A Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) .11333 B, C Gewandt (CDU/CSU) 11333 D Scheel, Vizepräsident . . 11333 D, 11334 A Brück (Köln) (CDU/CSU) . . .11334 A, B, C Ramms (FDP) 11334 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1969 Fragen der Abg. Bühler und Härzschel: Bau der „zollfreien Straße" zwischen Weil und Lörrach — Weiterführung der Bundesautobahn bei Weil Leber, Bundesminister 11334 D, 11335 A, B, C, D Bühler (CDU/CSU) 11335 A, 11336 B, C, D Härzschel (CDU/CSU) 11335 A, B, 11336 A, B Scheel, Vizepräsident 11336 D Sammelübersicht 39 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen und systematische Übersicht über die beim Deutschen Bundestag vom 18. 10. 1965 bis 31. 12. 1968 eingegangenen Petitionen (Drucksache V/3707) . . . . . . . . 11336 D Entwurf eines Personalvertretungsgesetzes (SPD) (Drucksache V/3643) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Unternehmensverfassung in Großunternehmen und Konzernen (SPD) (Drucksache V/3657) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Betriebsverfassung (SPD) (Drucksache V/3658) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetzes (SPD) (Drucksache V/3659) — Erste Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes zur Erhaltung der Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (Zweites Mitbestimmungssicherungsgesetz (SPD) (Drucksache V/3660) — Erste Beratung — Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 11337 B Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . . 1 1348 C Mischnick (FDP) . . . . . . . . 11352 C Matthöfer (SPD) . . . . . . . . 11360 D Buschfort (SPD) . . . . . . . . 11367 C Entwurf eines Gaststättengesetzes (Drucksachen V/205, V/1652); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/3623) — Fortsetzung der zweiten Beratung — Opitz (FDP) . . . . . . . . . 11370 D Lange (SPD) 11370 D, 11372 C Unertl (CDU/CSU) 11371 A, 11372 D, 11376 A Schulhoff (CDU/CSU) . . . . . . 11371 A Frau Dr. Kuchtner (CDU/CSU) . . . 11374 B Dr. Elbrächter (CDU/CSU) . . . . 11374 C Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) . . 11375 C Schoettle, Vizepräsident (zur GO) . . 113e D, 11378 A, C, D, 11379 B, C Frehsee (SPD) (zur GO) 11378 A, B, 11379 B Schulhoff (CDU/CSU) (zur GO) . . . 1 1378 A Wagner (CDU/CSU) (zur GO) . 11378 C, D Könen (Düsseldorf) (SPD) (zur GO) . 11379 A Ravens (SPD) (zur GO) . . . . . 11379 B Entwurf eines Gesetzes zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörungs- und Rückerstattungsschäden (Reparationsschädengesetz) (Drucksache V/2432) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3687), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden (Drucksachen V/3662, zu V/3662) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 11379 D Gerlach (SPD) . . . . . 11382 C, 11399 A Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 11384 B, 11386 A, 11387 D, 11398 A Leukert (CDU/CSU) . . 11384 C, 11386 A Spitzmüller (FDP) 11385 C Dr. Kreutzmann (SPD) 11385 D Frau Korspeter (SPD) 11386 D Rehs (SPD) 11387 A, 11389 A Busse (Herford) (FPD) . . 1 1388 A, 11389 A, 11395 A Maucher (CDU/CSU) 11388 C Schlee (CDU/CSU) 11388 C Dorn (FDP) 11390 C Dr. Rutschke (FDP) 11390 D Rehs (SPD) (zur GO) 11391 A Dr. Wahl (CDU/CSU) 11391 B Dr. Enders (SPD) 11393 A Dr. h. c. Menne (Frankfurt) (FDP) 11393 C Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell (CDU/CSU) 1 1394 C Burger (CDU/CSU) 11395 D Mick (CDU/CSU) 1 1396 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Beschluß der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 25. Juli 1967 über die Einführung von Sondervorschriften für Ölsaaten und Saatenöle, mit Ursprung in den assoziierten Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 210, Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1969 III afrikanischen Staaten und Madagaskar oder den überseeischen Ländern und Gebieten (Drucksache V/3537) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3738), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache V/3715) — Zweite und dritte Beratung — 11399 C Entwurf eines Gesetzes zu der Internationalen Getreide-Übereinkunft von 1967 (Drucksache V/3533) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/3735), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache V/3716) — Zweite und dritte Beratung — . . . 11400 A Entwurf eines Gesetzes über gesetzliche Handelsklassen für Rohholz (Drucksache V/3458) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache V/3717) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 11400 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Zweiten Abkommen vom 20. März 1968 zur Änderung des Abkommens vom 29. Oktober 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat über Soziale Sicherheit und der Zusatzvereinbarung zu dem Abkommen über Soziale Sicherheit vom gleichen Tage (Drucksache V/3349) ; Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache V/3709) — Zweite und dritte Beratung — 11400 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Besoldungsrechts (Zweites Besoldungsneuregelungsgesetz) (Drucksache V/3693) — Erste Beratung — Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 11404 A Wagner (CDU/CSU) . . 11402 D, 11400 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 11408 C Dorn (FDP) . . . . . . . . 11405 A Spillecke (SPD) 11407 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Verwendung von Steinkohle in Kraftwerken und des Gesetzes zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes in der Elektrizitätswirtschaft (Drucksache V/3549) — Erste Beratung — 11409 A Entwurf eines Gesetzes über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden (Drucksache V/3702) — Erste Beratung — 11409 A Antrag betr. Wettbewerbsbeschränkungen im Handel zwischen Mitgliedstaaten der EWG (Abg. Dichgans, Majonica, Dr. Lenz [Bergstraße] u. Gen.) (Drucksache V/3591) 11409 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Antrag der Abg Dichgans, Majonica, von Eckardt, Dr. Lenz (Bergstraße) u. Gen. betr. Förderung des Wiederaufbaus der Dresdener Oper (Drucksachen V/1239, V/3679) 11409 B Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Beseitigung von Autobahn-Engpässen (Drucksachen V/2524 Teil VI, V/3635) 11409 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Bericht des Bundesministers für Verkehr betr. erweiterter Verkehrswegeplan für das Zonenrandgebiet (Drucksachen V/3194, V/3711) 11409 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehemaligen MackensenKaserne in Hamburg-Winterhude an die Freie und Hansestadt Hamburg (Drucksachen V/3344, V/3703) 11409 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates 1. über den Verkehr mit Saatgut von Öl- und Faserpflanzen, 2. über den Gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten, 3. über den Verkehr mit Gemüsesaatgut, 4. zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Getreidesaatgut, 5. zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Betarübensaatgut, 6. zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Pflanzkartoffeln, 7. zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Futterpflanzensaatgut (Drucksachen V/3127, V/3725) . . . . . 11410 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 11410 A IV Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1969 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 11411 A Anlagen 2 bis 5 Änderungsanträge Umdrucke 574, 570, 571, 568 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Reparationsschädengesetzes (Drucksachen V/2432, V/3662) . . . . . 11411 C Anlagen 6 bis 8 Entschließungsanträge Umdrucke 573, 572 575 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Reparationsschädengesetzes (Drucksachen V/2432, V/3662) 11412 D Deutscher Bundestag — 5, Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1969 11325 210. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1969 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 25. 1. Dr. Aigner * 25. 1. Dr. Althammer 31. 1. Dr. Apel * 25. 1. Arendt (Wattenscheid) * 25. 1. Dr. Arndt (Berlin) 24. 1. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 25. 1. Dr. Artzinger * 25. 1. Bading * 25. 1. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 25. 1. Behrendt * 25. 1. Frau Berger-Heise 25. 1. Bergmann * 25. 1. Dr. Birrenbach 22. 1. Dr. Burgbacher * 25. 1. Dr. Brenck 25..1. Corterier * 25. 1. Deringer * 25. 1. Dichgans * 25. 1. Dr. Dittrich * 25. 1. Dröscher * 25. 1. Frau Dr. Elsner * 25. 1. . Faller * 25. 1. Fellermaier * 25. 1. Dr. Furler * 25. 1. Gerlach * 25. 1. Dr. Götz 25. 1. Frau Griesinger 25. 1. Freiherr von und zu Guttenberg 22. 1. Dr. Haas 24. 1. Hamacher 31. 1. Hilbert 25. 1. Illerhaus * 25. 1. Jahn (Marburg) 23. 1. Jürgensen 28.2. Klinker * 25. 1. Kriedemann * 25. 1. Kulawig * 25. 1. Kunze 30.4. Frau Kurlbaum-Beyer 15. 2. Lautenschlager * 25. 1. Lenz (Brühl) * 25. 1. Dr. Löhr 25. 1. Lücker (München) * 25. 1. Mauk * 25. 1. Memmel * 25. 1. Metzger * 25. 1. Müller (Aachen-Land) * 25. 1. Petersen 24. 1. Richarts * 25. 1. Riedel (Frankfurt) * 25. 1. Springorum * 25. 1. Dr. Staratzke 25. 1. Dr. Starke (Franken) * 25. 1. Steinhoff 30.4. Teriete 24. 1. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Weimer 25. 1. Frau Wessel 28. 2. Dr. Wilhelmi 25. 1. Winkelheide 28.2. Zink 22. 1. b) Urlaubsanträge Hahn (Bielefeld) 31.1. Hellenbrock 31. 3. *) Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 574 Änderungsantrag der Abgeordneten Gerlach, Peters (Norden), Wolf und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörung- und Rückerstattungsschäden (Reparationsschädengesetz - RepG) - Drucksachen V/2432, V/3662 - Der Bundestag wolle beschließen: § 2 Abs. 1 Nr. 2 wird folgender Satz angefügt: „Soweit in den an die westlichen Grenzen der Bundesrepublik angrenzenden Gebieten landwirtschaftlich genutzte Flächen (Traktatländereien) enteignet worden sind, gelten sie nicht als Reparationsschäden im Sinne dieses Gesetzes." Bonn, den 22. Januar 1969 Gerlach Peters (Norden) Wolf Biermann Buschfort Fritsch (Deggendorf) Herold Höhmann (Hessisch-Lichtenau) Dr. Ils Lemp Roß Dr. Schmidt (Offenbach) Zebisch Anlage 3 Umdruck 570 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörungs- und 11412 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1969 Rückerstattungsschäden (Reparationsschädengesetz — RepG) — Drucksachen V/2432, V/3662 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 41 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Die Erfüllung der zuerkannten Ansprüche auf Entschädigung richtet sich nach den Grundsätzen, die für die Erfüllung von Ansprüchen auf Hauptentschädigung nach § 252 Abs. 1 Sätze 2 bis 5 des Lastenausgleichsgesetzes gelten." Bonn, den 21. Januar 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 4 Umdruck 571 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Korspeter, Dr. Czaja, Dr. Enders, Leukert und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörungs- und Rückerstattungsschäden (Reparationsschädengesetz — RepG) — Drucksachen V/2432, V/3662 — Der Bundestag wolle beschließen: In § 67 werden die Nummern 2, 4 und 5 gestrichen. Bonn, den 22. Januar 1969 Frau Korspeter Dr. Enders Ahrens (Salzgitter) Bartsch Hofmann (Kronach) Dr. Kreutzmann Frau Lösche Neumann (Berlin) Rehs Frau Renger Urban Dr. Czaja Leukert Dr. Becher (Pullach) Ehnes Hörnemann (Gescher) Dr. Hudak Frau Jacobi (Marl) Kuntscher Lemmrich Ott Prochazka Dr. Ritz Rock Schlager Storm Zink Anlage 5 Umdruck 568 Änderungsantrag der Abgeordneten Rehs, Mick, Dr. Kreutzmann, Dr. von Nordenskjöld und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörungs- und Rückerstattungsschäden (Reparationsschädengesetz — RepG) — Drucksachen V/2432, V/3662 —. Der Bundestag wolle beschließen: In § 67 wird folgende Nummer 8 angefügt: ,8. In § 95 erhält Absatz 1 folgende Fassung: „ (1) Organisationen der Vertriebenen und Flüchtlinge, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, dürfen Vertriebene und Sowjetzonenflüchtlinge im Rahmen ihres Aufgabengebietes in Rechts-, Steuer- und Wirtschaftsfragen unentgeltlich beraten. Sie bedürfen hierzu keiner besonderen Erlaubnis. § 73 Abs. 6 und § 166 Abs. 2 Satz 1, des Sozialgerichtsgesetzes gelten auch für Mitglieder und Angestellte von Organisationen der Vertriebenen und Flüchtlinge, sofern sie kraft Satzung oder Vollmacht zur Prozeßvertretung vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit befugt sind."' Bonn, den 20. Januar 1969 Mick Dr. von Nordenskjöld Dr. Czaja Prochazka Rock Weiland Rehs Dr. Kreutzmann Ahrens (Salzgitter) Bartsch Büttner Dr. Enders Hofmann (Kronach) Jaschke Frau Korspeter Lemper Paul Anlage 6 Umdruck 573 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörungs- und Rückerstattungsschäden (Reparationsschädengesetz — RepG) — Drucksachen V/2432, V/3662 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, in den Entwürfen des Bundeshaushaltes ausreichend Mittel zur Entschädigung der zuerkannten Aussprüche auszubringen und sicherzustellen, daß die notwendige finanzielle Regelung entstandener Härten nicht länger hinausgezögert und die Erfüllung nach Lastenausgleichsgrundsätzen im Sinne von § 252 Abs. 1 Sätze 2 bis 5 möglich wird. Bonn, den 22. Januar 1969 Mischnick und Fraktion Anlage 7 Umdruck 572 Entschließungsantrag des Abgeordneten Gerlach und der Fraktion der SPD zur dritten Bera- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Januar 1969 11413 tung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörungs- und Rückerstattungsschäden (Reparationsschädengesetz - RepG) — Drucksachen V/2432, V/2662 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, zu prüfen, ob es rechtlich möglich ist, die Gruppe der Traktatgeschädigten im deutsch-niederländischen Grenzgebiet aus der Regelung des Reparationsschädengesetzes herauszunehmen und ihr eine volle Entschädigung unter Berücksichtigung sämtlicher schon erfolgten Leistungen aller Art zu gewähren. Bonn, den 22. Januar 1969 Gerlach Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 8 Umdruck 575 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des von der Bunderegierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abgeltung von Reparations-, Restitutions-, Zerstörungsund Rückerstattungsschäden (Reparationsschädengesetz — RepG) — Drucksachen V/2432, V/3662 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird gebeten zu prüfen, ob, in welcher Weise und inwieweit Personen 1. die vom Deutschen Reich oder von hinsichtlich der Regelung ihrer Schulden gleichgestellten Rechtsträgern erworbene Vermögensgegenstände rückerstatten mußten, 2. denen landwirtschaftlich genutzte Grundstücke entzogen worden sind, die sie von deutscher Seite aus im grenzüberschreitenden Verkehr erleichtert bewirschaften konnten, über die nach dem Reparationsschädengesetz vorgesehene Regelung hinaus eine weitere Hilfe gewährt werden kann. Die Bundesregierung wird gebeten, darüber binnen eines Jahres zu berichten. Bonn, den 22. Januar 1969 Dr. Barzel und Fraktion
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    Rede von Dr. Franz-Josef Wuermeling


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Vorab eine drucktechnische Berichtigung. Auf Seite 1 der Drucksache zu V/3662 ist im zweiten Absatz die Zeile 10 verdruckt und daher zu streichen und zu ersetzen durch die Worte: „Die im Gesetzentwurf behandelten Schäden weisen". Der zweite Satz des zweiten Absatzes lautet dann richtig:
    Die im Gesetzentwurf behandelten Schäden weisen gegenüber den im Lastenausgleichsgesetz



    Dr. Wuermeling
    geregelten Kriegsschäden keine strukturelle Verschiedenheit auf.
    Ich bitte um Verständnis dafür, daß der Druckerei ein solches Versehen unterlaufen konnte.
    Zur Sache! Meine Damen und Herren, die umfassende Bedeutung des Ihnen in Drucksache V/3662 vorliegenden Gesetzentwurfs und die Vielschichtigkeit seiner Probleme läßt es geboten erscheinen, den schriftlich vorliegenden ausführlichen Ausschußbericht durch einige wenige erläuternde Bemerkungen zu ergänzen. Mit diesen Bemerkungen soll insbesondere auch einer breiteren Öffentlichkeit der Sinn und Kerngehalt der sehr komplexen 74 Paragraphen des Gesetzentwurfs und ihrer Verzahnung mit anderen verwandten Gesetzen so gemeinverständlich wie möglich dargestellt und ohne juristische Verklausulierungen erläutert werden.
    Es handelt sich bei diesem Gesetz um das letzte große Gesetz zur Liquidation des wirtschaftlichen und finanziellen Bankrotts des nationalsozialistischen Regimes, vorbehaltlich des noch ausstehenden Leistungsgesetzes für die Entschädigung der Sowjetzonenflüchtlinge.
    Voraufgegangen sind dem Ihnen jetzt vorliegenden Reparationsschädengesetz meist mehrfach novelliert, die allseits bekannte Lastenausgleichsgesetzgebung, das Allgemeine Kriegsfolgengesetz, das Besatzungsschädenabgeltungsgesetz, das Bundesvertriebenengesetz, das Flüchtlingshilfegesetz, das Bundesevakuiertengesetz, das Bundesentschädigungsgesetz für die Opfer nationalsozialistischer Verfolgung, das Häftlingshilfegesetz für die Opfer kommunistischer Verfolgung, das Gesetz zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts im öffentlichen Dienst, das Bundesrückerstattungsgesetz, das Gesetz zu Art. 131 des Grundgesetzes, das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, das Heimkehrergesetz und nicht zuletzt das in diesem Zusammenhang zu nennende Bundesversorgungsgesetz für unsere Kriegsopfer.
    Der vorliegende Gesetzentwurf soll nun die letzte große Lücke dieser Kriegsfolgengesetzgebung schließen, indem er die in § 366 des Lastenausgleichsgesetzes noch vorbehaltene Regelung für die noch nicht geregelten Kriegs- und Kriegsfolgeschäden trifft. Es handelt sich dabei um folgende Kriegs- und Kriegsfolgeschäden:
    1. um die sogenannten „Reparationsschäden"; das sind einerseits Verluste an deutschem Auslandsvermögen, andererseits Schäden, die durch die uns allen bekannten Demontagen und Wegnahmen von Wirtschaftsgütern im Inland zu Reparationszwecken entstanden sind;
    2. um die sogenannten „Restitutionsschäden", die dadurch entstanden sind, daß Sachen, die aus den von deutschen Truppen besetzten Gebieten stammten, zurückgegeben werden mußten;
    3. um die sogenannten „Zerstörungsschäden", die im Zusammenhang mit den zur Beseitigung deutschen Wirtschaftspotentials getroffenen Maßnahmen der Siegermächte entstanden und den genannten „Reparationsschäden" verwandt sind; und schließlich
    4. um die sogenannten „Rückerstattungsschäden", die insbesondere dadurch entstanden sind, daß nach alliiertem Recht Vermögensgegenstände entschädigungslos zurückgegeben werden mußten, die in der Zeit der Judenverfolgung von jüdischen und anderen verfolgten Mitbürgern rechtsgeschäftlich erworben waren.
    Die schwierige Aufgabe der vom Plenum am 26. Januar vorigen Jahres beauftragten Ausschüsse, nämlich des federführenden Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden, des Rechtsausschusses und des Haushaltsausschusses, bestand darin, diese besonders auch unter formalen und sozialen Gesichtspunkten sehr verschieden gelagerten vier Grundtatbestände in einer Weise zu regeln, die ebenso den rechtlichen wie den sozialen Notwendigkeiten unseres sozialen Rechtsstaates entspricht.
    Wir gingen in der Ausschußberatung von der Erkenntnis aus, daß eine sinnvolle und einigermaßen befriedigende Regelung nur möglich ist, wenn die Gesamtliquidation der Hitlerkatastrophe im Zusammenhang gesehen wird. Niemand konnte und kann erwarten oder beanspruchen, daß all das, was das nationalsozialistische Regime an Unrecht und Ungerechtigkeit verursacht hat, von der Bundesrepublik Deutschland in vollem Umfang wiedergutgemacht wird. Schon die astronomischen Zahlen, die dann als Entschädigungsbeträge herauskämen, schließen jede ernstliche Diskussion darüber aus. Andererseits ist auch die Wirkung der einzelnen Kriegs- und Kriegsfolgeschäden auf die jeweils Betroffenen seelisch wie materiell so unterschiedlich, daß eine gedankenlos schematische Wertung von Schadenssummen allein keine den Grundsätzen eines sozialen Rechtsstaates entsprechende Lösung gewesen wäre. Nicht zuletzt muß gerade auch das Ausmaß der Auswirkungen der Schäden auf den einzelnen Betroffenen beachtet werden, wenn an eine Vollentschädigung aller nun einmal nicht gedacht werden kann.
    Vor allem muß bei all diesen Erwägungen gesehen werden, daß Millionen unserer Mitbürger ihren Ernährer oder andere nahe Angehörige durch den Hitlerkrieg verloren haben, ohne daß ihnen dieser schwerste aller Verluste seelisch wie materiell auch nur annähernd wiedergutgemacht werden kann, so sehr wir uns beim Bundesversorgungsgesetz und seinen Novellierungen immer wieder darum bemühen mögen. Diese größten Opfer durch Verlust nächster Angehöriger — oder auch durch ernste körperliche Beschädigung — und das so harte Schicksal des Verlustes der angestammten Heimat mit ihren bleibenden schweren seelischen Belastungen haben uns im Ausschuß stets vor Augen gestanden, wenn wir in diesem Gesetz nun die letzten großen Bereiche materieller Schäden regeln mußten. Im übrigen: Der eine hat durch Vertreibung Heimat und alles Vermögen verloren, der andere durch Bomben nur sein Vermögen, der eine durch die zweite Inflation sein ganzes Geldvermögen, der andere mußte durch lange Kriegsgefangenschaft oder politische Verfolgung besonders schwere



    Dr. Wuermeling
    Opfer bringen, andere wieder sind dadurch, daß sie verfolgten jüdischen Mitbürgern in bester Absicht ihre Vermögenswerte abkauften, um ihnen zu Barmitteln für die Flucht ins Ausland zu verhelfen, durch die Verpflichtung zu entschädigungsloser Rückerstattung wesentlich geschädigt worden, andere wieder haben größere oder kleinere Guthaben oder Grundstücke im Ausland durch Beschlagnahme zu Reparationszwecken verloren, wieder andere haben erhebliche Vermögensschädigungen durch die Demontagemaßnahmen erlitten. Da wir all diese völlig unterschiedlichen Schädigungen und ihre noch unterschiedlichere Auswirkung auf die einzelnen Betroffenen nebeneinander sehen mußten, drängte sich geradezu der Gedanke auf, daß die zu treffende Regelung nicht ausschließlich unter rein formalen Gesichtspunkten erfolgen konnte. Wir konnten z. B. demjenigen, der in New York ein Guthaben durch Beschlagnahme verloren hatte, der aber zufällig hier in der Heimat mehr oder weniger ungeschoren geblieben war, keine Vollentschädigung nur deshalb zuerkennen, weil er irgendeinen Schein oder eine alliierte Entschädigungsanordnung vorweisen kann, während z. B. alle diejenigen, die als Heimatvertriebene nicht nur alles Vermögen, sondern auch ihre Heimat verloren haben, sich mit den Leistungen des Lastenausgleichsgesetzes zufriedengeben müssen. Wir glauben auch, die durch Demontagen Geschädigten nicht grundsätzlich besser stellen zu dürfen als etwa diejenigen, die während des nationalsozialistischen Regimes — oft unter erheblicher Eigengefährdung — jüdischen Mitbürgern durch Abkauf ihrer Vermögenswerte die Auswanderung ermöglicht hatten und diese Vermögenswerte später entschädigungslos zurückgeben mußten. Wenn man die Entschädigungsregelung in all diesen Fällen etwa davon abhängig gemacht hätte, ob ein vermeintlicher, auf irgendein Papier gestützter „Rechtsanspruch" auf Vollentschädigung sich rein formal etwas weniger schwer begründen ließ oder nicht, dann würden wir das getan haben, was schon die alten Römer mit dem bekannten Wort „summum ius, summa injuria" — höchstes Recht gleich größtes Unrecht — gekennzeichnet haben. Es konnte nicht unsere Aufgabe sein, die größte Unrechtskatastrophe unserer Geschichte nach rein formalistischen Maßstäben angeblichen Rechtes zu liquidieren. Dann würde nämlich gerade im Bereich dieses Gesetzes das „höchste Recht" zum größten Unrecht werden.
    Das Recht erfüllt seine Aufgabe — wenn Sie dieses persönliche Bekenntnis eines Juristen im Rahmen einer Berichterstattung gestatten — im Dienst an der Gerechtigkeit. Gerade das himmelschreiende Unrecht des Hitlerregimes mußte uns davon abhalten, es durch formalistisch motivierte neue Ungerechtigkeiten bei seiner Liquidation auch noch aufzustocken. Gewiß können wir volle Gerechtigkeit bei der Liquidation solchen Ausmaßes mit den Mitteln menschlicher Gesetzgebung nicht schaffen. Aber bei der Liquidierung eines Höchstmaßes an Unrecht - oberhalb des toten Buchstabens — das uns mögliche Höchstmaß an Gerechtigkeit zu verwirklichen, das ist Absicht und Ziel der Vorlage, die wir Ihnen zur Entscheidung unterbreiten.
    In diesem Sinne glaubten wir gerade als Gesetzgeber, dem Hohen Hause einen vor unserem Gewissen verantwortbaren Entwurf vorlegen zu sollen, der gerade unter diesen Gesichtspunkten auch Interessentenklagen beim Bundesverfassungsgericht standhält.
    Nachdem die breitesten und vergleichsweise ähnlichsten Schadensbereiche — auch sehr unterschiedlicher Art — im Lastenausgleichsgesetz eine auch vom Bundesverfassungsgericht anerkannte Regelung gefunden haben, die seit Jahren praktiziert wird, hielten es die beteiligten Ausschüsse nicht nur für naheliegend, sondern für notwendig, dem Regierungsvorschlag zu folgen, auch alle vier in diesem Gesetz zu regelnden Schadenstatbestände grundsätzlich wie im einzelnen gleichmäßig nach den bekannten und anerkannten Grundsätzen des Lastenausgleichsgesetzes zu regeln. Dessen Einzelheiten — nach sozialen Gesichtspunkten degressiv gestaffelte Entschädigungstabelle, Berechnung für Grundbesitz und Betriebsvermögen nach dem steuerlichen Einheitswert, Einheitswertvergleich, Vermögensvergleich und Ausschluß der juristischen Personen — sind hier gewiß nicht näher zu erläutern. Entscheidend wichtig ist für diese Berichterstattung lediglich die Feststellung, daß wir keinen sozial vertretbaren oder rechtlich zwingenden Grund finden konnten, der es gerechtfertigt hätte, diese jetzt noch zu regelnden vier Schadensbereiche nicht genauso zu behandeln wie die Schäden insbesondere der Heimatvertriebenen und der Bomben- und Währungsgeschädigten, d. h. nicht nur nach formalen Gesichtspunkten, sondern gleichrangig unter sozialen Aspekten.
    Im Gegensatz zu der im 4. Deutschen Bundestag nicht zur Verabschiedung gekommenen Regierungsvorlage des Jahres 1963 ist die dem jetzigen 5. Deutschen Bundestag vorgelegte Regierungsvorlage von 1967 allerdings aus finanzpolitischen Gründen in einzelnen wesentlichen Punkten von den Grundsätzen des Lastenausgleichsgesetzes abgewichen. Zum einen sah der uns vom Plenum überwiesene Regierungsentwurf von 1967 vor, daß die Verzinsung der Schadensbeträge nicht wie im Lastenausgleichsgesetz mit Wirkung vom 1. Januar 1953, sondern erst vom 1. Januar 1967 erfolgen soll, daß also den nach diesem Gesetz Entschädigungsberechtigten die Zinsen für 14 Jahre — das sind rund 60 % der Entschädigungsbeträge — vorenthalten bleiben sollten. Diesem Regierungsvorschlag konnten die beteiligten Ausschüsse ebensowenig folgen wie der von der Regierung vorgeschlagenen Vorenthaltung der sogenannten sozialen Leistungen des Lastenausgleichsgesetzes, nämlich der Kriegsschadenrente, der Aufbaudarlehen und der Hausratbeihilfen, zumal da das finanzielle Gesamtausmaß der letztgenannten sozialen Leistungen bei diesem unseren Gesetz kaum von erheblicher Bedeutung ist.
    Der federführende Ausschuß hat deshalb in Übereinstimmung mit dem Rechtsausschuß und — worauf ich besonders hinweisen darf — auch mit dem Haushaltsausschuß einmütig beschlossen, sowohl die Zinszuschläge wie im Lastenausgleichsgesetz bereits ab 1. Januar 1953 zuzuerkennen als auch die genann-



    Dr. Wuermeling
    ten — für das Gesamtvolumen wenig bedeutsamen — sozialen Leistungen zu gewährleisten. Dieser Entschluß wurde insbesondere dem Haushaltsausschuß dadurch wesentlich erleichtert, daß der Gesamtaufwand für das vorliegende Gesetz, der in der Begründung des Regierungsentwurfs mit rund 1,3 Milliarden berechnet worden war, sich nach neuesten Erfahrungen und neuesten Berechnungen der Bundesregierung nur um rund 50 Millionen DM — auf Jahre verteilt - erhöht, wenn sowohl die Zinszuschläge als auch die sozialen Leistungen entsprechend dem Lastenausgleichsgesetz einbezogen werden. Die beteiligten Ausschüsse hielten dieses „Gleichziehen" mit dem Lastenausgleichsgesetz aus sachlichen, rechtlichen wie sozialen Gründen für zwingend geboten, zumal da eine ungünstigere Regelung als die des Lastenausgleichsgesetzes Ansätze für eine Anfechtung dieses Gesetzes beim Bundesverfassungsgericht geboten hätte. Bei der jetzigen Fassung des Entwurfs sind wir hingegen davon überzeugt, daß durchschlagende verfassungsrechtliche Einwendungen ebensowenig mehr erhoben werden können wie gegen das bereits seit langem geltende Lastenausgleichsgesetz.
    Ich darf diesen ganz generellen mündlichen Bericht, der uns angesichts der Unübersichtlichkeit der ganzen Materie im einzelnen geboten schien, damit beschließen und im übrigen auf den zu allen Einzelheiten ausführlichen Schriftlichen Bericht zu Drucksache V/3662 verweisen, der allen Mitgliedern des Hohen Hauses vorliegt, ergänzend auch auf die Begründung zur Regierungsvorlage in Drucksache V/2432, hier vorbehaltlich der von den Ausschüssen beschlossenen Abänderungen des Entwurfstextes. Aus allem zusammen, dem Schriftlichen Bericht, dieser mündlichen Ergänzung dazu und aus der Begründung der Regierungsvorlage, kann sich gewiß ein jeder über all die schwierigen und vielschichtigen Details dieses Gesetzes genau orientieren, deren mündlicher Vortrag im Plenum sicher zu weit führen würde.
    Ich darf, meine Damen und Herren, noch ein Wort besonderen Dankes anschließen an die Vertreter der Bundesregierung und des Bundesausgleichsamtes, die uns in der so diffizilen Einzelberatung der einzelnen Abschnitte und deren Verzahnung mit anderen einschlägigen Gesetzen und Paragraphen mit vorzüglicher Sachkunde und der den bewährten Grundsätzen des Berufsbeamtentums entsprechenden Hilfsbereitschaft jederzeit zur Verfügung gestanden haben. Ich darf in diesem Falle einmal — gewiß im Sinne aller Mitglieder des Kriegsfolgenausschusses — auch unserem Ausschußvorsitzenden, Herrn Kollegen Mick, hier im Plenum ein Wort des Dankes dafür sagen, daß er diese wahrlich komplizierte Vorlage ebenso menschlich wie sachlich durch alle Fährnisse der Ausschußberatung hindurchgesteuert hat.

    (Beifall.)

    Namens der beteiligten Ausschüsse empfehle ich dem Hohen Hause die Annahme der Vorlage gemäß Drucksache V/3662 in dem Vertrauen, daß wir damit einen weiteren wichtigen Stein setzen zur Ausgestaltung unseres sozialen Rechtsstaates, in dessen
    Dienst wir auch hier unserer Verantwortung nach dem Grundgesetz gerecht werden.

    (Beifall.)



Rede von Dr. Karl Mommer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, wir danken auch dem Herrn Berichterstatter für die Arbeit, die hier geleistet wurde.
Ich frage, ob zum Eintritt in die zweite Beratung das Wort zu einer allgemeinen Aussprache gewünscht wird? — Das ist nicht der Fall. Dann treten wir in die Einzelberatung ein.
Ich rufe den § 1 auf, zu dem kein Änderungsantrag vorliegt. Wer dem § 1 zustimmen will, gebe das Zeichen. — Danke. Gegenprobe! — Enthaltungen? — § 1 ist einstimmig angenommen.
Ich rufe § 2 auf. Zu § 2 Abs. 1 Nr. 2 liegt ein Änderungsantrag *) der Abgeordneten Gerlach, Peters und Genossen vor. Ich frage, ob das Wort gewünscht wird. — Der Herr Abgeordnete Gerlach hat das Wort zur Begründung des Antrags.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Horst Gerlach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für die Menschen im deutsch-niederländischen Grenzgebiet ist der Begriff der Traktateigentümer bzw. sind die Begriffe des Traktats und der Traktatländereien ein fester Bestandteil ihres Sprachschatzes. Zu diesen Begriffen haben diese Menschen eine besondere Rechtsbeziehung.
    Auf Grund von Vereinbarungen während des Wiener Kongresses haben die damaligen Königreiche Hannover, später Preußen einerseits und das Königreich der Niederlande andererseits 1816 in Aachen, 1818 in Kleve und 1824 in Meppen Grenzverträge abgeschlossen, die zu einer Grenzbegradigung und damit zu einer Grenzverlegung führten. Den Eigentümern der beiderseits der neuen Grenze liegenden landwirtschaftlichen Flächen wurde insbesondere im Traktat von Meppen eine Eigentumsgarantie gegeben, neben anderen Rechten, die sich auf den Transport landwirtschaftlicher Güter und Gerätschaften bezogen.
    Nach dem zweiten Weltkrieg wurden die auf niederländischem Staatsgebiet liegenden Flächen deutscher Eigentümer vom niederländischen Staat als Feindeigentum beschlagnahmt und dem niederländischen Beheerinstitut — gleich Verwaltungsinstitut — zur Verwaltung übertragen. Das Beheerinstitut hat weite Flächen dieser an sich im Eigentum deutscher Landwirte befindlichen Ländereien niederländischen Landwirten zur Nutzung übertragen. Mit dem Abschluß des Pariser Abkommens, des Überleitungs- und Deutschlandvertrages wurde ein Teil dieser Ländereien enteignet, ein anderer Teil im Zuge der sogenannten Entfeindung den deutschen Eigentümern zurückgegeben.
    Mit Abschluß des deutsch-niederländischen Grenzvertrages, der von diesem Hohen Hause 1963 durch ein entsprechendes Ratifizierungsgesetz anerkannt und verabschiedet worden ist, hat die Bundesregierung, wenn auch unter Protest, diesen Enteignungen zugestimmt, jedoch zugesichert, den Betroffenen eine
    *) Siehe Anlage 2.



    Gerlach
    Entschädigung zu gewähren. In Art. 1 des Grenzvertrages wurden die Traktate von Aachen, Kleve und Meppen erneut bestätigt. Sie haben heute also noch volle Rechtsgültigkeit, jedoch nicht für die Traktateigentümer, deren Ländereien enteignet worden sind.
    Die auf deutscher Seite liegenden niederländischen Traktatländereien verblieben samt und sonders in niederländischem Eigentum.
    Im deutsch-niederländischen Grenz- und Ausgleichsvertrag, ergänzt durch einen Finanzvertrag und durch die Zusatzprotokolle, wurde zwischen den vertragschließenden Staaten vereinbart, daß die früheren Traktateigentümer bei sich bietender Gelegenheit ihr Eigentum zurückkaufen können. So konnte die Deutsche Bauernsiedlung Düsseldorf, die von der Bundesregierung damit beauftragt wurde, eine Anzahl Flächen vom niederländischen Staat und von niederländischen Besitzern für die deutschen Eigentümer zurückerwerben, die sie dann von der Deutschen Bauernsiedlung zurückkauften — also ihr eigenes Land zurückkauften. Wiederum andere frühere Traktateigentümer wurden auf im Binnenland liegende Flächen umgesiedelt. Auch diese Flächen mußten erworben werden. Denjenigen früheren Traktateigentümern, die ihr Eigentum nicht zurückerhalten haben, wurden von der Bundesregierung und von den Ländern Wirtschaftsbeihilfen gewährt, die von Jahr zu Jahr erneut beantragt werden mußten.
    So ergibt sich heute folgende Gruppierung von Geschädigten:
    1. Traktateigentümer, die ihr Eigentum im Zuge der Entfeindung zurückerhalten haben. Diese sind mit Ausnahme des Ernteausfalls und damit Einkommensausfalls während der Zeit der Beschlagnahme nicht geschädigt.
    2. Frühere Traktateigentümer, denen ihr Eigentum durch das niederländische Beheerinstitut an niederländische Landwirte verkauft worden ist und denen die Kaufsumme zur Verfügung gestellt worden ist.
    3. Traktateigentümer, die ihr eigenes Land mit Hilfe von Darlehen des Bundes zurückkaufen konnten.
    4. Frühere Traktateigentümer, die im Zuge der Umsiedlung neues Land erworben haben.
    5. Frühere Traktateigentümer, die bisher entschädigungslos enteignet, denen aber zu ihrer Existenzsicherung bisher Wirtschaftsbeihilfen gewährt worden sind.
    Der Herr Berichterstatter hat in seinem Schriftlichen Bericht Drucksache zu V/3662 zu § 2 des Reparationsschädengesetzes ausgeführt, daß die Verluste der sogenannten Traktatgeschädigten ohne zusätzliche Besonderheiten sind. Dieser Feststellung kann ich nicht beitreten. Ich kann auch dem nicht beipflichten, daß die von den Traktatgeschädigten geforderte bessere Behandlung dem Grundsatz der Gleichbehandlung gleichartiger Schäden widersprechen würde in dem Sinne, wie der Herr Berichterstatter in seinem Schriftlichen Bericht ausgeführt hat.,
    Ich hoffe, Ihnen mit den wenigen Skizzierungen zur Situation der Traktateigentümer bzw. der früheren Traktateigentümer deutlich gemacht zu haben, daß die Traktatgeschädigten mit anderen Geschädigtengruppen nicht gleichgesetzt werden können, wohl aber in dieser Geschädigtengruppe der Traktatgeschädigten also der Gleichheitsgrundsatz einer tatsächlich vergleichbaren Schädigung verletzt wird.
    Das zur Verabschiedung vorliegende Reparationsschädengesetz ist auf dem Grundsatz des Lastenausgleichsrechts aufgebaut. Um diesen Grundsatz nicht zu verletzen, beantrage ich mit meinem Antrag, die Entschädigung für das verlorene Traktateigentum aus dem Reparationsschädengesetz herauszunehmen, wobei ich voraussetze, daß diese Geschädigtengruppe in einem eigenen Gesetz, das den tatsächlichen rechtlichen Gegebenheiten entspricht, erfaßt werden soll, um dieser Gruppe eine gerechte Entschädigung zu gewähren.
    Nun wird mir entgegengehalten, daß ich dann das Risiko eingehen würde, daß die Traktatgeschädigten überhaupt nichts oder sehr verspätet etwas bekommen würden, daß zumindest diese Gefahr bestünde. Vielmehr wäre es richtiger, sie zumindest in der im Reparationsschädengesetz vorliegenden Form abzufinden.
    Hierzu muß ich erklären: Ich gehe nicht von dem Standpunkt des „alles oder nichts" aus. Ich gehe davon aus, daß ein verbrieftes Recht geachtet werden muß. Wenn die Bundesregierung unter dem Zwang ihres Verständigungswillens bei Abschluß des deutsch-niederländischen Grenzvertrags Enteignungen zugestimmt hat, so leite ich für mich und meine Freunde die Verpflichtung ab, den Geschädigten im Gleichheitsvergleich zu ihren Nachbarn — und das im wörtlichsten Sinne — einen vergleichbar gerechten Ausgleich zu gewähren. Dieser Verpflichtung sollten wir uns, meine Damen und Herren, nicht entziehen.
    Wenn man aber geneigt ist, einen Vergleich über die Gruppe der Traktatgeschädigten hinaus mit anderen Gruppen zu ziehen, dann darf ich darauf hinweisen, daß die Bundesregierung in einer Anzahl von Abkommen, so z. B. mit der Schweiz 1952, mit Schweden 1956 oder mit Portugal 1958, sich verpflichtet hat, die deutschen Eigentümer für ihre in diesen Ländern durch Enteignung entstandenen Schäden voll zu entschädigen, was auch geschehen ist.
    Nach Abschluß des deutsch-niederländischen Grenzvertrages haben die Traktatgeschädigten als Ausdruck ihres Protestes gegen die Enteignung ihrer Ländereien, damit gegen die Verletzung ihres verbrieften Rechts eine Mauer aufgerichtet. Wer wie ich in diesem Grenzgebiet lebt, kann und wird die Verbitterung dieser Menschen verstehen. Auch die niederländischen Nachbarn im Grenzgebiet spüren und wissen, daß hier ein Unrecht geschehen ist. Einige haben das Land früherer deutscher Traktateigentümer weder gepachtet noch gekauft, weil sie das Unrecht erkannten. Andere waren und sind der Meinung: „Weggenommen hat man's den Deutschen sowieso. Warum soll ich nicht dieses Land



    Gerlach
    bewirtschaften? Ich kann's auch gebrauchen." Einig sind sich jedoch alle darüber, daß die freundschaftlichen Beziehungen gelitten haben und daß die Grenzbewohner nun für die Fehler der Regierungen zu büßen hätten. Die deutschen Traktatsgeschädigten hoffen, daß der Deutsche Bundestag ihnen eine gerechte Entschädigung für ihre Verluste gibt.
    Die Traktatsgeschädigten sind kleine und mittlere Landwirte. Sie waren auf ihr Traktatland als Grundlage ihrer Existenz angewiesen. Sie können nicht begreifen, daß dem Fürsten Salm-Salm seine Traktatländereien in Größe von 449 ha ohne Entfeindung und entschädigungslos zurückgegeben worden sind und die Studienanstalt Gaesdonck — es ist eine bischöfliche Anstalt — ebenfalls ihre Ländereien in Größe von 125 ha zurückerhalten hat,

    (Hört! Hört! in der Mitte)

    ohne einen Pfennig dafür zu zahlen, wie es die geschädigten Landwirte tun mußten, und ohne der Entfeindung anheimzufallen.
    Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, unter diesen Gesichtspunkten meinen Antrg aufzunehmen und zu verstehen. Für viele in diesem Hause mag diese Frage regional bezogen erscheinen. Sie ist aber in erster Linie eine Frage der Gerechtigkeit, der gerechten Entschädigung. Wir können den Geschädigten ihr Land nicht zurückgeben; wir haben es aber in der Hand, ihnen einen gerechten Ausgleich zu geben.
    Ich bitte Sie daher um Annahme meines Antrags.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten in der Mitte.)