Rede von
Erwin
Schoettle
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Bevor ich die anderen Fragen aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts aufrufe, darf ich mitteilen, daß die noch offenen Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — die Fragen 91 des Abgeordneten Dr. Müller , 92 bis 94 des Abgeordneten Dr. Aigner — im Einverständnis mit den Fragestellern schriftlich beantworten werden. Zunächst die Frage des Abgeordneten Dr. Müller:
Was soll mit der Übersthußproduktion an Zucker innerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft nach Meinung der Bundesregierung geschehen?
Die Antwort des Bundesministers Höcherl vom 12. Dezember 1968 lautet:
Rd. 450 000 t werden in der Gemeinschaft für Futterzwecke und zu einem kleinen Teil zur Herstellung von chemischen Erzeugnissen verwendet werden,
rd. 550 000 t sind für die Ausfuhr vorgesehen, wovon bereits Ausfuhrlizenzen über mehr als 520 000 t erteilt worden sind.
Es ist ferner vorgesehen, den Zuckerbestand, der zu Beginn des Zuckerwirtschaftsjahres vorhanden war, um rd. 250 000 t abzubauen. Diese Menge wird voraussichtlich ebenfalls in unverarbeiteter oder verarbeiteter Form zur Ausfuhr kommen.
Der größte Teil der Überschüsse ist bereits verwertet worden. Der Rest wird im Laufe dieses Zuckerwirtschaftsjahres verwertet werden.
Dann die Fragen 92, 93 und 94 des Abgeordneten Dr. Aigner:
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Förderung einzelbetrieblicher Maßnahmen, insbesondere von Aussiedlungen landwirtschaftlicher Betriebe nicht nur im Interesse der einzelnen Betriebe selbst, sondern als Voraussetzung für die Auflockerung der Dorflage und damit der Dorferneuerung schlechthin auch weiterhin und mindestens im bisherigen Umfange fortgesetzt werden sollte?
Hält die Bundesregierung die Absicht der Kommission der EWG, künftig aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft , Abt. Ausrichtung, einzelbetriebliche Maßnahmen nicht mehr zu fördern, wie dies u. a. aus den Vorschlägen für die Gemeinschaftsprogramme (Kommissionsdokument 7960/VI/68) hervorgeht, mit den Zielen ihres Agrarprogramms für vereinbar?
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um sich angesichts der immer schmäler werdenden nationalen Finanzierungsbasis — bedingt vor allem durch die steigenden Ausgaben für die gemeinsamen Marktorganisationen — zusätzliche Finanzierungshilfen aus dem EAGFL, Abt. Ausrichtung, für die Förderung von Aussiedlungen und anderen einzelbetrieblichen Investitionen zu sichern?
Hier lautet die Antwort des Bundesministers Höcherl vom 12. Dezember 1968:
Die Bundesregierung hält die Förderung einzelbetrieblicher Maßnahmen, wie z. B. die Aussiedlung landwirtschaftlicher Betriebe aus beengter Ortslage, nach wie vor für notwendig. Sie ist auch der Auffassung, daß die Aussiedlung landwirtschaftlicher Betriebe große Bedeutung im Rahmen der Dorferneuerung behalten wird. Allerdings zwingt die allgemeine Haushaltslage des Bundes dazu, die u. a. für die Aussiedlung maßgeblichen Haushaltstitel im Entwurf des Bundeshaushaltsplanes für das Rechnungsjahr 1969 gegenüber dem Rechnungsjahr 1968 erheblich zu kürzen. Ich werde den Minderbetrag durch Kapitalmarktmittel, die mit Hilfe des bei der Deutschen Siedlungs- und Landesrentenbank bestehenden Zweckvermögens aufgenommen werden sollen-, wenigstens teilweise ausgleichen.
Die Förderung einzelbetrieblicher Maßnahmen wird infolgedessen nicht mehr im bisherigen Umfange möglich sein. Ich habe deshalb entsprechend der Konzeption des Agrarprogramms der Bundesregierung veranlaßt, daß Aussiedlungen in Zukunft schwerpunktmäßig im Rahmen von Flurbereinigungs- oder Dorf-erneuerungsverfahren gefördert werden sollen und damit ein wesentliches öffentliches Interesse vorliegt.
Die zweite Frage beantworte ich mit Nein!
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß sich die in der Landwirtschaft bestehenden Strukturprobleme nur durch eine Vielfalt einander ergänzender und harmonisch zusammenspielender Maßnahmen lösen lassen. Dazu gehören auch die auf den Einzelbetrieb gerichteten Initiativen, deren Förderung sowohl aus dem nationalen Haushalt als auch aus den Mitteln der Abteilung Ausrichtung nach wie vor notwendig ist. Der Rat hat im übrigen den Vorschlägen der Kommission für die Gemeinschaftsprogramme .nicht zugestimmt. Es ist deshalb zumindest sehr fraglich, ob die Kommission diese Vorschläge wieder aufgreifen wird.
Die Bundesregierung gedenkt ihre im Agrarprogramm verankerten Vorstellungen über die Zielrichtung der Agrarstrukturpolitik in die kommenden Brüsseler Verhandlungen über das Memorandum der Kommission zur künftigen Entwicklung der Agrarpolitik einzubringen. Dabei wird sie mit Nachdruck darauf bestehen, daß im wohlverstandenen Gemeinschaftsinteresse die Mittel des Teils Ausrichtung des EAGFL wohlausgewogen zur Ergänzung der Anstrengungen der Mitgliedstaaten, die unterschiedlichen Strukturprobleme zu lösen, benutzt werden. In diesem Zusammenhang wird die Bundesregierung dafür eintreten, daß zusätzliche Finanzierungshilfen aus der Abteilung Ausrichtung des EAGFL für einzelbetriebliche Maßnahmen wie bisher im Rahmen großräumiger Vorhaben der Agrarstrukturverbesserung beantragt und bewilligt werden können.
Der Herr Bundesminister kann also entlassen werden.
— Aus diesem Hause entlassen werden!
— Meine guten Beziehungen zum Herrn Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten machen eine solche Frage eigentlich überflüssig.
Ich rufe jetzt die Frage 111 des Abgeordneten Dorn auf:
Wie erklärt sich die Bundesregierung nach dem bisherigen Verlauf der Verfahren die plötzlichen Meldungen aus Seoul über neuerliche Todesurteile gegen Südkoreaner, die aus der Bundesrepublik Deutschland entführt worden waren?
Bitte, Herr Staatssekretär zur Beantwortung!