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    Deutscher Bundestag 197. Sitzung Bonn, den 26. November 1968 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Busse (Herford) und Steinhoff . . . 10615 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 10615 A Entwurf eines Gesetzes über umsatzsteuerliche Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung (CDU/CSU, SPD) (Drucksache V/3524) — Erste Beratung —Dr. h. c. Kiesinger, Bundeskanzler . 10615 B Dr. Schiller, Bundesminister . . . . 10617 A Dr. h. c. Strauß, Bundesminister . . 10622 C Dr. Pohle (CDU/CSU) 10628 D Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 10632 D Mertes (FDP) 10638 A Dr. Luda (CDU/CSU) . . . . . 10639 C Dr. Schwörer (CDU/CSU) . . . . 10641 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1967 (Mehrwertsteuer) (Abg. Frau Funcke, Dr. Staratzke, Mertes, Genscher u. Gen.) (Drucksache V/3482) — Erste Beratung — . . . . 10642 D Nächste Sitzung 10642 D Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 10643 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 26. November 1968 10615 197. Sitzung Bonn, den 26. November 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 18.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 30. 11. Dr. Aigner * 30. 11. Dr. Apel * . 30. 11. Arendt (Wattenscheid) * 30. 11. Dr. Arndt (Hamburg) 30. 11. Dr. Artzinger * 30. 11. Bading * 30. 11. Behrendt * 30. 11. Bergmann * 30. 11. Borm 26. 11. Buchstaller 30. 11. Dr. Burgbacher * 30. 11. Corterier * 30. 11. Deringer * 30. 11. Dichgans * 30. 11. Dr. Dittrich * 30. 11. Dröscher * 30. 11. Frau Dr. Elsner * 30. 11. Faller * 30. 11. Fellermaier * 30. 11. Dr. Furler * 30. 11. Gerlach * 30. 11. Gscheidle 29. 11. Haase (Kellinghusen) 26.11. Hahn (Bielefeld) * 27. 11. Hauffe 30. 11. Illerhaus * 30. 11. Dr. Jungmann 29. 11. Frau Kleinert 15. 1. 1969 Klinker * 30. 11. Kriedemann * 30. 11. Freiherr von Kühlmann-Stumm 6. 12. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Kulawig * 30. 11. Lange 26. 11. Lautenschlager * 30. 11. Lemmrich 26. 11. Lenz (Brühl) * 30. 11. Dr. Löhr * 30. 11. Lücker (München) * 30. 11. Mauk * 30. 11. Memmel * 30. 11. Metzger * 30. 11. Müller (Aachen-Land) * 30. 11. Müller (Worms) 29. 11. Richarts * 30. 11. Riedel (Frankfurt) * 30. 11. Dr. Schmidt (Offenbach) 26. 11. Dr. Serres 26. 11. Springorum * 30. 11. Dr. Süsterhenn 29. 11. Dr. Starke (Franken) * 30. 11. Steinhoff 31. 12. Frau Wessel 31. 12. Frau Dr. Wex 30. 11. Wienand 31. 12. Wischnewski 30. 11. Dr. Zimmermann 29. 11. Zink 30. 11. b) Urlaubsanträge Adorno 3. 12. Hamacher 31. 12. Dr. Heck 9. 12. Kunze 31. 12. Frau Dr. Maxsein 15. 12. Storm 31.12. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Möller.


Rede von Dr. Alex Möller
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das kleine Bonn war in der vorigen Woche ein Zentrum weltpolitischen Interesses. Regierungen und Währungspolitiker aus aller Welt blickten zur Hauptstadt am Rhein, teils mit Bangen, teils hoffend, daß die deutsche Bundesregierung eine Lösung der jüngsten internationalen Währungskrise ermöglicht und mithilft, notleidend gewordene Währungen befreundeter Staaten zu sanieren, d. h. der internationalen Währungsspekulation endlich ein Ende zu bereiten.
Bei den Bonner Beratungen des Zehnerklubs hat sich die Bundesrepublik ihrer Verpflichtung zu währungspolitischer Solidarität nicht entzogen. Die von der Bundesregierung vorgesehenen Maßnahmen stellen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der



Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller
internationalen Währungskrise dar. Das Verhandlungsgeschick und das Stehvermögen der deutschen Delegation verdienen volle Anerkennung. Dem Vorsitzenden des Zehnerklubs, Bundeswirtschaftsminister Professor Schiller, gebührt der Dank für seinen raschen Entschluß, die währungspolitische Vertretung der zehn führenden westlichen Industrieländer so kurzfristig nach Bonn eingeladen zu haben.

(Beifall bei der SPD.)

Er überholte damit die internationale Spekulation und die Folgen einer solchen Spekulation.
Dank schulden wir auch dem Bundesfinanzminister, Herrn Strauß, der erneut bewiesen hat, daß er — zusammen mit dem Bundeswirtschaftsminister — in der Lage ist, in einer für die Bundesrepublik Deutschland entscheidenden Situation eine wohlverstandene Koordination der Interessen befreundeter Länder mit den Möglichkeiten der Leistungskraft der Bundesrepublik zu verbinden.

(Beifall bei der SPD.)

Ich füge als meine persönliche Meinung hinzu: nicht nur zu verbinden, sondern für eine als richtig anerkannte Konzeption überzeugend, mit Festigkeit und daher auch erfolgreich einzutreten.
Die Konferenz selbst erbrachte den Beweis, daß die währungspolitische Kooperation der westlichen Industriestaaten auch bei sehr harten Auseinandersetzungen bei unterschiedlichsten Interessenlagen zu einem Ergebnis für alle Beteiligten führen kann, das nicht negiert, sondern das konstruktive Lösungen anstrebt. Der Zehnerklub bat nicht das Recht, verbindliche Entscheidungen zu treffen; er kann nur Empfehlungen aussprechen und den Versuch unternehmen, einen gemeinsamen Weg aufzuzeigen. Welche Mittel die betreffenden Länder einsetzen, unterliegt ihrer souveränen Bestimmung. Die Bundesrepublik hat zur Beseitigung dieser internationalen währungspolitischen Krise nicht die ihr vielfach und hartnäckig von befreundeten Ländern nahegelegte Aufwertung vorgenommen, sondern statt dessen Maßnahmen gewählt, die der wirtschaftlichen Lage der Bundesrepublik angemessen sind und die in vieler Hinsicht negativen Wirkungen einer Aufwertung vermeiden.
Im güterwirtschaftlichen Bereich soll das Gesetz über umsatzsteuerliche Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung für die Umlenkung der Handelsströme auf dem Binnenmarkt durch eine steuerliche Belastung des Exports und eine entsprechende Subventionierung des Imports sorgen. Das ist auch eine Aufgabe unserer neuen Mehrwertsteuer, die durchaus die Anerkennung und Billigung der Brüsseler Kommission findet, und es ist abwegig, zu unterstellen, daß das nicht zu den Aufgaben einer konstruktiven Steuerpolitik gehöre. Die geldwirtschaftliche Normalisierung im internationalen Zahlungsverkehr läßt sich durch die Einführung einer Genehmigungspflicht für Geld- und Kreditgeschäfte von Gebietsfremden auf Grund des Außenwirtschaftsgesetzes erreichen. Darüber hinaus beschloß der Zentralbankrat der Deutschen Bundesbank eine Erhöhung der Mindestreservesätze für einströmendes Auslandsgeld.
Die Bundesregierung hat schon in der Zeit vor den turbulenten Ereignissen der letzten Woche immer wieder und mit Nachdruck betont, daß sie nicht beabsichtige, den Außenwert der D-Mark zu verändern. Auch auf der diesjährigen Weltwährungskonferenz Ende September legte Bundeswirtschaftsminister Professor Schiller diese Auffassung mit aller Deutlichkeit dar. Mitte Oktober hat der Bundeswirtschaftsminister vor dem Deutschen Bundestag über die Konferenz des Weltwährungsfonds und die Tagung der Weltbank berichtet. Er konnte auf den Erfolg seiner Anstrengungen verweisen, die anderen Länder davon zu überzeugen, daß die Entwicklung unserer Zahlungsbilanz keineswegs dazu zwinge, die Aufwertung der D-Mark zu fordern. In seiner Begründung hat Professor Schiller damals wörtlich ausgeführt, und ich möchte an diese Ausführungen gern erinnern:
So wenig ein Defizitland gedrängt werden kann, zum Ausgleich seiner Zahlungsbilanz eigene Arbeitslosigkeit in Kauf zu nehmen, so wenig sollte ein Überschußland gezwungen werden, seine mühselig wiedererrungene Stabilität zu opfern, bloß weil sich andere Länder in einem Inflationsprozeß befinden. Ich sage es noch deutlicher: Es ist auf jeden Fall unzumutbar, daß wir Deutschen allein sozusagen an uns selbst jene Fehler korrigieren, die andere Länder im eigenen Hause begangen haben. Jeder hat doch seine Pflichten, und diese Pflichten sind im Gegensatz zum Grundsatz des Weltwährungssystems nicht konvertibel. Deshalb versuchen wir ja auch mit allen Mitteln, unsere eigenen Pflichten, die uns aus unserer wirtschaftlichen Überschußlage erwachsen, zu erfüllen.
Leider hat die Spekulation auf eine Aufwertung der D-Mark — das zeigte die hektische Entwicklung der jüngst vergangenen Wochen — dennoch nicht abgenommen, sondern zugenommen. Immer neue Gerüchte über eine mögliche Aufwertung der D- Mark führten dazu, daß die Bundesrepublik — wie auch vor der Aufwertung im Jahre 1961 — das Ziel spekulativen „heißen" Geldes aus aller Welt geworden ist. In einem in der Währungsgeschichte bisher einmaligen Ausmaß strömten innerhalb weniger Tage weit über 7 Milliarden DM fluktuierenden ausländischen Geldes in die Bundesrepublik. Dieser Strom wurde von der Absicht gesteuert, aus einer erwarteten Aufwertung gewissermaßen über Nacht einen Spekulationsgewinn zu erzielen, der bei einem Aufwertungssatz von 7,5 v. H. allein für die erwähnten 7 Milliarden DM einen Gewinn von 525 Millionen DM erbracht hätte. Solche Hoffnungen haben sich nicht erfüllt, und das ist gut so. Insbesondere der Franc, der seinerseits als abwertungsverdächtig galt, aber auch das noch kränkliche Pfund gerieten bei diesen nicht von uns verschuldeten Kapitalfluchtbewegungen immer mehr und immer stärker unter einen unerträglichen Druck.
Angesichts dieser eskalierenden Entwicklung mußte Bundeswirtschaftsminister Professor Schiller auf der überraschend nach Bonn einberufenen Währungskonferenz des Zehnerklubs Mitte vergangener



Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller
Woche unzweideutig klarstellen, daß die D-Mark entgegen aller Spekulationen und trotz des mittlerweile massiven Drucks anderer Länder nicht im Alleingang aufgewertet wird. Auch Bundeskanzler Kiesinger hat, allerdings mit einer Einschränkung, am 22. November mit aller Entschiedenheit bekundet, daß eine Aufwertung während seiner Amtszeit ausgeschlossen sei.
Trotz dieser entschiedenen Haltung, die D-Mark nicht aufzuwerten, erklärte sich die Bundesregierung bereit, einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der internationalen Währungskrise und zum Abbau der Zahlungsbilanzdefizite anderer Länder zu leisten. Nunmehr liegt es an diesen Ländern mit defizitären Zahlungsbilanzen, ihren Teil beizutragen, daß die von der Bundesregierung beschlossenen handelspolitischen Maßnahmen die erwarteten Erfolge zeitigen. Ich möchte klar aussprechen, daß die Realisierung unserer Absichten für die deutsche Wirtschaft eine nicht unerhebliche Belastung mit sich bringt. Wir erwarten auch aus diesem Grunde, daß sich die Konjunkturpolitik und die monetären Dispositionen in den währungsschwachen Ländern entschiedener als bisher dem Inflationsprozeß widersetzen. Auf das Wie können wir keinen direkten Einfluß nehmen. Aber ich meine, wir haben doch wohl das Recht, Bedauern auszudrücken, wenn man sich vom Ideal des freien Handels über die Grenzen hinweg entfernt und die unbestrittene Realität des Marktes zu negieren versucht.
Es sei deutlich gesagt: bisher haben sich die anderen Welthandelsländer an ihre eigenen Fehler kaum erinnert oder erinnern lassen. Selten fand man, insbesondere auf englischer Seite, eine so ehrliche und selbstkritische Haltung, wie sie einer großen Zeitung vom 21. November 1968 entnommen werden konnte.
Die Zeitung schrieb:
Dabei ist die einzige Sünde der Deutschen, daß sie nicht über ihre Verhältnisse gelebt haben, die Preise stabil hielten, die Staatsausgaben nicht ins Uferlose ließen und das Sparen förderten.
Tatsächlich muß man immer wieder daran erinnern, daß die bei uns in der Vergangenheit erreichte Preisstabilität, die zu den Exporterfolgen unserer Wirtschaft wesentlich beigetragen hat und nicht zuletzt durch Lohnverzichte der Arbeitnehmer bezahlt wurde, dem französischen, dem englischen und dem amerikanischen Arbeiter einen Teil seines Lebensstandards mitfinanziert hat.

(Zuruf von der SPD: So war es!)

Hierauf wurde mit aller Deutlichkeit und mit Recht von Franz Thoma in der Süddeutschen Zeitung am 21. November 1968 hingewiesen. Würden nämlich unsere Partnerländer, soweit ihr gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht gestört ist, mit ihrer bisherigen Wirtschaftspolitik fortfahren und z. B. einen unverminderten Preisanstieg im Ausland ermöglichen, so wäre der durch die Belastung unseres Exports für diese Länder geschaffene Wettbewerbsvorteil bald wieder vertan.
Die vorgeschlagene Lösung, die Umsatzsteuer beim grenzüberschreitenden Warenverkehr in den Dienst der Währungspolitik und damit der außenwirtschaftlichen Absicherung zu stellen, hält die sozialdemokratische Bundestagsfraktion für notwendig und richtig. Ich muß allerdings darauf hinweisen, daß der jetzt erforderlich gewordene Gesetzesweg und die damit verbundene zeitliche Verzögerung, wenn nicht noch andere Schwierigkeiten auftreten, hätten vermieden werden können, wenn seinerzeit bei der Beratung des Stabilitätsgesetzes der sozialdemokratische Antrag auf Aufnahme eines umsatzsteuerrechtlichen außenhandelspolitischen Instruments in das Stabilitätsgesetz realisiert worden wäre.

(Beifall bei der SPD.)

Grundsätzlich sprachen sich damals zwar sowohl der Wirtschaftsausschuß des Deutschen Bundestages als auch die Bundesregierung nicht gegen eine konjunkturelle Anpassung der Umsatzausgleichsteuer aus, sie lehnten jedoch eine Anpassung nach Gütergruppen ab. Der Antrag meiner Fraktion wurde damals unter Hinweis auf die durch die Einführung der Nettoumsatzsteuer am 1. Januar 1968 veränderte Rechtslage nicht in das Stabilitätsgesetz aufgenommen. Bei den Ausschußberatungen haben die Vertreter der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion zwar die Veränderung der Rechtslage anerkannt, die ersatzlose Streichung dieses Instruments aber nicht für richtig erachtet. Bei Verabschiedung des Stabilitätsgesetzes forderte der Deutsche Bundestag von der Bundesregierung bis Anfang 1968 — ich wiederhole: bis Anfang 1968 — die Überprüfung der Möglichkeiten, die binnenwirtschaftliche Stabilitätspolitik durch steuerliche Maßnahmen gegen außenwirtschaftliche Störungen abzusichern. Ich erinnere auch diejenigen Kollegen daran, die vielleicht in ihrer heutigen Stellungnahme daran nicht mehr erinnert werden möchten.

(Beifall bei der SPD.)

Ich muß feststellen, das Ergebnis dieser Prüfung ist dem Deutschen Bundestag bis heute noch nicht vorgelegt worden.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

In der Variierung des steuerlichen Grenzausgleichs sehe ich ein wirksames Mittel, einer internationalen Spekulation auf eine Aufwertung entgegenzutreten. Allein die Möglichkeit, für ein außenwirtschaftliches Gleichgewicht mit gezielteren und elastischeren Mitteln als einer Aufwertung zu sorgen, macht nämlich das Risiko für spekulative Kapitalbewegungen unkalkulierbar. Das Vorhandensein einer Ermächtigung für die Bundesregierung — das sagen wir nicht zum erstenmal; das haben wir auch schon gesagt, als wir uns in der Opposition befanden —, den steuerlichen Grenzausgleich im Verordnungswege zu verändern, hätte mit Sicherheit verhindert, daß vagabundierendes Geld in einem solchen Ausmaß wie in den vergangenen Tagen nach Deutschland geflossen wäre. Deshalb bedaure ich, daß wir mit dem Absicherungsgesetz nur eine einmalige Maßnahme beschließen, statt eine Ermächtigung für die Bundesregierung generell vorzunehmen und dem Parlament ein nach-



Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller
trägliches Aufhebungsrecht einzuräumen, wie es von uns seit langem angestrebt worden ist.

(Sehr gut! bei der SPD.)

Die Bundesregierung hat mit ihren Beschlüssen ihrem Auftrag nach den §§ 1 und 4 des Stabilitäts-
und Wachstumsgesetzes entsprochen und Instrumente vorbereitet, die das außenwirtschaftliche Gleichgewicht wahren sollen. Der Leistungsüberschuß im Jahre 1968 wird sich trotz der angestiegenen Importe nicht vermindern, sondern mit 16 Milliarden DM annähernd die Höhe des Vorjahres aufweisen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die deutsche Wirtschaft in der Rezession des Jahres 1967 ihren Absatz wegen der fehlenden Binnennachfrage verstärkt auf dem Auslandsmarkt gesucht hat. Die jüngsten Daten von Oktober 1968 zeigen die bedenkliche Entwicklung des Außenhandels noch deutlicher auf: Die Ausfuhr stieg um 16,9 % oder um 9,6 Milliarden DM und war damit größer als je zuvor in einem Monat. Der Exportüberschuß hat sich von 1,5 Milliarden DM im September auf knapp 1,8 Milliarden DM im Oktober 1968 erhöht. Trotz des rezessionsbedingten Exportdrucks hatte der Außenhandel im Oktober 1967 nur mit einem Überschuß von 1,6 Milliarden DM abgeschlossen. Die Bundesregierung wies zur Begründung des Absicherungsgesetzes auf die unterschiedliche Preisentwicklung in der Bundesrepublik und bei den wichtigen Handelspartnern hin. So betrug der Preisauftrieb in Großbritannien und in Frankreich annähernd 5% gegenüber dem Vorjahresdurchschnitt. Die Bundesregierung hat nicht nur ein berechtigtes Interesse, sondern sie ist nach dem Stabilitäts- und Wachstumsgesetz sogar dazu verpflichtet, eine Anpassung an das gestiegene Preisniveau dieser Länder zu verhindern.
Auf diese Vorgänge bin ich deshalb ausführlich eingegangen, weil in der Öffentlichkeit die umsatzsteuerlichen Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung nur als ein Akt der Wirtschaftsgemeinschaft angesehen werden und das vitale eigene Interesse der Bundesrepublik an diesen Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung verkannt wird.
Die deutschen Bemühungen zur binnenwirtschaftlichen Absicherung und zur Stabilität des internationalen Währungssystems müssen in engem Zusammenhang mit den Bemühungen der übrigen Länder des Zehnerklubs betrachtet werden, in ihrem Bereich für eine Normalisierung der Währungsbeziehungen zu sorgen. Die Bundesregierung hat mit ihrer Bereitschaft, Maßnahmen für den Abbau des deutschen Handelsbilanzüberschusses zu ergreifen, den Grundsatz bestätigt, daß auch die Überschußländer für die internationale Währungsstabilität verantwortlich sind. Selbstverständlich werden die Defizitländer dadurch nicht von ihrer Verpflichtung befreit, alles zu unternehmen, um die Ursachen der Störungen des Währungssystems dort zu beheben, wo sie entstanden sind.
Lassen Sie mich nun zu dem von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Antrag einige wenige Bemerkungen machen. Wie Sie wissen, soll die seit
Anfang 1968 eingeführte vollständige Entlastung der Exporte von der inländischen Mehrwertsteuer zeitweilig aufgehoben und so die Ausfuhr mit einer Steuer von 4 v. H. belastet werden. Demgegenüber werden die Importe für einen begrenzten Zeitraum von 16 Monaten nicht mit dem vollen inländischen Mehrwertsteuersatz belastet. Die Variation der Umsatzsteuer betrifft also nur den grenzüberschreitenden Warenverkehr, nicht dagegen den Kapital- und Dienstleistungsverkehr. Die steuerliche Maßnahme bleibt auf 16 Monate beschränkt und kann jederzeit vor Ablauf dieser Frist wieder aufgehoben werden, wenn die gesamtwirtschaftliche Lage das erfordert.
Ich halte diesen Weg gegenüber einem endgültigen Eingriff, wie ihn eine Aufwertung darstellt, für erheblich besser. Die Bundesregierung behält damit ihre Aktionsfähigkeit auch weiterhin, während eine Aufwertung mit ihrer kaum übersehbaren multiplikativen Wirkung nicht wieder rückgängig gemacht werden kann, es sei denn durch eine nachfolgende Abwertung. Damit wäre aber praktisch allen geschadet und keinem geholfen.
Von der Verbilligung des Imports und der Belastung des Exports ist eine wesentliche Erhöhung des inländischen Güterangebots und damit eine Dämpfung des Preisauftriebs zu erwarten. Wie wir hören, haben überschlägige Berechnungen ergeben, daß mit einer Reduzierung unserer Handelsbilanzüberschüsse in einer Größenordnung von rund 5 Milliarden DM gerechnet werden kann. Gleichzeitig werden durch den Abbau unserer eigenen Handelsbilanzüberschüsse auch die Handelsbilanzdefizite unserer Partnerländer reduziert. Auch ich gehe davon aus, daß durch das aus der Reduktion der Handelsbilanzüberschüsse fließende vermehrte Güterangebot der bisher ohne außenwirtschaftliche Absicherung für das Jahr 1967 geschätzte Preisanstieg von 2,5 bis 3 v. H. um einen Prozentpunkt vermindert wird. Dabei wäre daran zu erinnern, daß die letzte Schätzung des Interministeriellen Arbeitskreises für die Preisentwicklung des Jahres 1968 von einem Preisanstieg ausgeht, der bei 1,9 v. H. liegt.
Allerdings, meine Damen und Herren, würde der Erfolg dieser handelspolitischen Maßnahmen, nämlich die binnenwirtschaftliche Preisstabilität gegenüber außenwirtschaftlichen Störungen abzusichern und gleichzeitig einen wirksamen deutschen Beitrag zur Verbesserung der internationalen Währungssituation zu leisten, in dem Umfang gefährdet, als nicht vertretbare Ausnahmeregelungen zugelassen werden.
Eine Ausnahme gilt allerdings für die Landwirtschaft, der auf Grund — und das ist der einzige, aber entscheidende und für uns nicht wegzudiskutierende Grund — der EWG-Agrarmarktordnung politisch und vertraglich ein bestimmtes Preisniveau garantiert ist. Gerade das Problem der EWG-Agrarmarktordnung war bei den Überlegungen um eine Aufwertung der D-Mark von erheblichem Gewicht; denn eine Aufwertung hätte das Nominaleinkommen der Landwirte je Aufwertungsprozentpunkt um bis zu 250 Millionen DM vermindert. Bei einem Aufwertungssatz von z. B. 7 v. H. wäre ein Einkommensaus-



Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller
fall für die Landwirtschaft von jährlich bis zu 2 Milliarden DM entstanden. Eine so plötzliche Veränderung des gesamten agrarischen Preisniveaus hätte bei der nun einmal vorhandenen EWG-Agrarmarktordnung außerordentlich schwerwiegende ökonomische, soziale und politische Konsequenzen. Ganz zweifellos wäre ein solcher Einkommensausfall in dieser Größenordnung Anlaß zu entsprechenden Ausgleichsforderungen an die öffentliche Hand geworden. Ich brauche in diesem Hohen Hause nicht weiter zu belegen, welche Folgen sich hieraus für die Finanzdispositionen, insbesondere für die mittelfristige Finanzplanung ergeben hätten.
Es ist bekannt, daß die Exportabhängigkeit der westdeutschen Wirtschaft seit dem Jahre 1961 weiter gestiegen ist und daß sich die Exportquote, d. h. die Ausfuhr in Prozent des Bruttosozialprodukts, erhöht hat. Gerade diese Überlegungen haben sehr wesentlich zu der entschiedenen Haltung der Bundesregierung gegenüber einer Aufwertung der D-Mark beigetragen und führten konsequenterweise zu den nun vorgeschlagenen umsatzsteuerlichen Maßnahmen. Eine Aufwertung würde aber auch die deutsche Exportwirtschaft — daran muß ich alle die erinnern, die Telegramme und Briefe schicken — zweifellos härter getroffen haben als die jetzige Regelung. Wie der deutschen Presse zu entnehmen ist, werten auch viele Exporteure die Zusatzsteuer als das geringere Übel. Eine Aufwertung hätte eine dauerhafte Verschlechterung unserer Wettbewerbsposition auf dem Weltmarkt hervorgerufen, ganz abgesehen von der doch durch niemanden zu bestreitenden Tatsache, daß der Aufwertungssatz sicherlich höher gewesen wäre als 4 v. H.

(Beifall bei der SPD.)

Meine Damen und Herren, gerade die Wahl des in jeder Hinsicht richtigen Aufwertungssatzes ist ein schwer lösbares Problem. Der Erfolg einer Aufwertung hängt ganz entscheidend von der absolut richtigen Festsetzung des Korrektursatzes ab. Die Gefahr einer Fehlentscheidung ist nunmehr durch eine im richtigen Zeitpunkt korrigierbare außenhandelspolitische Intervention vermieden worden.
Wie wir vom Bundesfinanzminister gehört haben, ergibt sich bei der Gegenüberstellung des Ausfalls an Einfuhrumsatzsteuer von 2,8 Milliarden DM und des Mehraufkommens aus der Belastung der Ausfuhr von 4,1 Milliarden DM ein Saldo — nur auf dem Papier stehend — zugunsten des Bundes von 1,3 Milliarden DM. Bei der Bewertung der finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte ist jedoch zu berücksichtigen, daß eine Verminderung bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer erwartet werden muß; denn die Kostenerhöhung im Export wird zu einer Einschränkung der Exportgewinne führen. Die Steuer im Export und die Umleitung der Produktion auf den Binnenmarkt bei der dort zunehmenden Konkurrenz hat eine Reduzierung der Gewinne der exportorientierten Unternehmen zur Folge. Dem steht die Ertragssteigerung bei den Importeuren gegenüber, soweit nicht die Steuersubvention in Form von Preissenkungen — was zu hoffen ist — an die Abnehmer weitergegeben wird. Die genaue Höhe dieser steuerlichen Sekundärwirkung läßt sich noch nicht klar übersehen. Insgesamt betrachtet dürften die umsatzsteuerlichen Mehreinnahmen, die aus den beabsichtigten Maßnahmen zu erwartenden Steuermindereinnahmen, wahrscheinlich, aber nur wahrscheinlich, noch übersteigen. Deswegen warne ich davor, in den Ausschußberatungen mit einem Saldo von mehreren hundert Millionen D-Mark zugunsten des Bundesfinanzministeriums zu rechnen. Ich bin überzeugt davon, ein solcher Saldo wird sich nicht einstellen.
Das mit dem Aufwertungsgesetz verfolgte Ziel läßt sich nur erreichen, wenn die binnenwirtschaftlichen Hilfen für die in ihrer Wettbewerbsfähigkeit betroffenen Wirtschaftszweige eng begrenzt bleiben.
Wem wird nun die Erleichterung der Einfuhr nützen? Preisermäßigungen werden erfahrungsgemäß am ehesten dann weitergegeben, wenn die importierte Ware möglichst rasch an den Endabnehmer gelangt. Durch eine Senkung der Steuerbelastung auf Einfuhrprodukte ist eine Preisermäßigung möglich. Es ist empirisch nachweisbar, daß die Nachfrageelastizität nach Fertigerzeugnissen sowohl hinsichtlich des Einkommens als auch bezüglich der Preise relativ hoch zu veranschlagen ist. Bei unseren Bemühungen um eine Reduzierung des Leistungsbilanzüberschusses im Interesse einer Stabilisierung des Preisniveaus und zum Nutzen unserer Partnerländer kommt uns dabei der relativ hohe Anteil von Fertigprodukten an der Gesamteinfuhr mit fast 30 v. H. zugute. Auch Wirtschaftsbereiche, deren Produktion stark von importierten Rohstoffen oder Halbfertigfabrikaten abhängig ist, werden durch die Importförderung in die Lage versetzt, ihre Erzeugnisse am Inlandsmarkt billiger anzubieten. Von dieser Seite ist also ein preisregulierender Einfluß zu erwarten. Andererseits wird bei der Exportwirtschaft durch die Verbilligung der Einfuhren bei hohen Importen die durch Verteuerung des Exports entstandene Belastung gemindert.
Wertet man die vorgesehenen umsatzsteuerlichen Maßnahmen im Vergleich zu den Folgen einer Aufwertung, so kann man nach alledem sagen, daß lediglich der grenzüberschreitende Warenverkehr, d. h. die Handelsbilanz, betroffen wird, während die Nachteile, die eine Aufwertung für die Kapitalbilanz gehabt hätte, vermieden werden können.
Aus der Aufwertung hätten sich ganz zwangsläufig negative Konsequenzen insofern ergeben, als sie die Kapitalbilanz kaum übersehbar belasten würde. Hierfür ein, wie ich meine, überzeugendes Beispiel. Die Erträge westdeutscher Unternehmen aus Direktinvestitionen im Ausland wären — umgerechnet in D-Mark — durch die Aufwertung vermindert worden. Das würde wiederum in erheblichem Maße eine Dämpfung der westdeutschen Investitionsbereitschaft im Ausland bewirken. Der Kapitalexport wäre erschwert! Andererseits wären im Ausland die Besitzer deutscher Wertpapiere und Gesellschaften mit internationalen Interessen zu weiteren Engagements in der Bundesrepublik angeregt, weil Zinsen und Gewinne in D-Mark — in ausländischer Währung ausgedrückt — einen höheren Wert repräsentierten.



Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller
Die steuerliche Regelung macht keine Neubewertung der in ausländischer Währung bestehenden Forderungen und Verpflichtungen notwendig, so daß Aufwertungsverluste und natürlich auch Aufwertungsgewinne ausgeschlossen sind.
Das gleiche gilt für die Währungsreserven der Deutschen Bundesbank, für die bei einer Aufwertung ein Abschreibungszwang besteht, der nach dem Bundesbankgesetz aus den Gewinnanteilen des Bundes zu tragen gewesen wäre. Somit ist dem Bund ein erheblicher Einnahmeausfall erspart geblieben. Das ist ein sehr gewichtiges Argument, da wir wissen, daß die Deutsche Bundesbank als Folge der D-Mark-Aufwertung in 1961 jahrelang keine Gewinne mehr an den Bund abführen konnte. Das waren Beträge, die uns in unseren Haushaltsdispositionen außerordentlich gefehlt haben. Diesmal würde es sich um eine Größenordnung von 3 Milliarden DM handeln, die wir vom Bund an die Deutsche Bundesbank abzuführen hätten.
Im übrigen halte ich es für begrüßenswert, daß durch unsere Konzeption die Vermögenswerte deutscher Staatsbürger im Ausland als Folge einer Aufwertung vor Schaden bewahrt werden konnten.
Es ist selbstverständlich, daß bei dieser Debatte auch das Problem — Herr Kollege Pohle hat es ebenfalls getan — der „alten Kontrakte" erörtert werden muß. Der Gesetzentwurf stellt nur auf den Zeitpunkt der Ausfuhr von Waren und nicht auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab. Durch einen Berg von Telegrammen und Briefen an alle Abgeordnete — zum Nutzen der Deutschen Bundespost! — ist von seiten der Exportwirtschaft verlangt worden, sämtliche vor dem 23. November 1968 geschlossenen Verträge von der „Exportsteuer" auszunehmen. Ich möchte schon in der ersten Lesung für die sozialdemokratische Bundestagsfraktion eindeutig erklären, daß wir nicht geneigt sind, die vorgesehenen Maßnahmen in einer Weise zu durchlöchern, daß Abschlüsse mit einer Vertragssumme von etwa 20 bis 25 Milliarden DM nicht einbezogen werden.

(Beifall bei der SPD. — Widerspruch bei einzelnen Abgeordneten der CDU/CSU.)

Eine Sonderregelung in einem derartigen Umfang — das kann doch niemand bestreiten — würde das Angebot der Bundesregierung an den Zehnerklub entwerten und die beabsichtigte Wirkung bei der außenwirtschaftlichen Absicherung unbedingt in Frage stellen.

(Erneuter Beifall bei der SPD.)

Meine Damen und Herren, wer hier Klagen darüber vorbringt, daß die steuerliche Belastung der Exportindustrie mit 4 v. H. zu hoch ist, dem muß gesagt werden, daß nur zur Diskussion stand, die D-Mark aufzuwerten — und sicher mit einem höheren Satz als 4 v. H. — oder den gesamten Komplex der zur außenwirtschaftlichen Absicherung in Angriff genommenen Maßnahmen durchzuführen.
Nur zwischen diesen beiden Möglichkeiten lag die Entscheidung. Es ist einfach falsch, in der Öffentlichkeit darstellen zu wollen, wir hätten nichts tun und auch nichts in Angriff nehmen müssen.
Wir verkennen nicht, daß es für einzelne Unternehmen mit einem hohen Exportanteil eine Belastung bedeutet, die sie in ernste finanzielle Schwierigkeiten bringen kann. Inwieweit man in Härtefällen Billigkeitsregelungen erwägen muß, sollte in den Ausschußberatungen geklärt werden.
Lassen Sie mich zum Schluß meiner Ausführungen kommen. In der gegenwärtigen Situation hatte die Bundesregierung die alleinige Last der Verantwortung für die Konjunktur zu tragen, weil das Beispiel der sechziger Jahre sehr ernst und sehr schmerzlich die Ohnmacht der Deutschen Bundesbank zeigte, daß sie mit restriktiven Mitteln Zahlungsbilanzüberschüsse in der Hochkonjunktur nicht vermeiden konnte. Nachdem eine Aufwertung aus den dargelegten Gründen, nicht zuletzt auch wegen der Ungewißheit darüber, welche Maßnahmen ausländische Regierungen zur Bekämpfung ihrer Zahlungsbilanzschwierigkeiten ergreifen werden und welche Marschrichtung die neue Regierung der USA einschlagen wird, nicht opportun war, galt es, den von unserer Seite notwendigen Beitrag für die Geldwertstabilität und die Erhaltung der Funktionsfähigkeit des internationalen Währungssystems mit fiskalischen Mitteln zu erbringen.
Die Deutsche Bundesbank wird nunmehr in der Lage sein, an ihrer Politik des billigen Geldes festzuhalten, was im Interesse des Kapitalexports notwendig ist. Der unerwünschte Devisenzustrom in die Bundesrepublik, der die internationale Währungssituation in der letzten Woche so verschärfte, wird, das ist meine Überzeugung, durch die auf der Rechtsgrundlage des § 23 des Außenwirtschaftsgesetzes getroffenen Maßnahmen der Genehmigungspflicht für die Entgegennahme und Verzinsung von Einlagen auf Konten Gebietsfremder in der Bundesrepublik und weiter durch die neue Mindestreserveregelung abgebremst werden, und das ist zweifellos gut und richtig.
Eine rasche Verabschiedung der beabsichtigten Maßnahmen, und zwar noch in dieser Woche, muß nach Meinung der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion erfolgen, weil sonst der leider vorhandene Ankündigungseffekt dieser Aktion einen Teil des erhofften Erfolges wieder zunichte machen könnte.
Meine Damen und Herren, ich habe die Hoffnung, daß man im befreundeten Ausland früher oder später doch noch zu der Überzeugung gelangen wird, daß unsere Politik keineswegs auf die Lösung interner Schwierigkeiten fixiert war, sondern in erster Linie zu begreifen ist als ein echter deutscher Beitrag der Solidarität mit den uns befreundeten Staaten. Nur eine solche Haltung setzt für unsere Arbeit im Geiste gegenseitiger Partnerschaft die richtigen Maßstäbe.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)


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    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Mertes.