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ID0518925600

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    Deutscher Bundestag 189. Sitzung Bonn, den 17. Oktober 1968 Inhalt: Amtliche Mitteilung 10187 A Fragestunde (Drucksache V/3350) Fragen des Abg. Felder: Zugsekretariat der Deutschen Bundesbahn Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10187 C, D, 10188 A Felder (SPD) 10187 D, 10188 A Fragen des Abg. Schmitt (Lockweiler) : Kontingente für die große Zone im deutsch-französischen Straßengüterverkehr 10188 A Fragen des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) : Ausbau der Bundesstraße 9 Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 10188 C, D, 10189 A, B, C, D Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . 10188 C, D, 10189 A, B, C Dröscher (SPD) 10189 C Frage des Abg. Ramms: Wagen zweiter Klasse für Fernschnellzüge Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10189 D, 10190 A, B Ramms (FDP) 10190 A Mertes (FDP) 10190 B Frage des Abg. Ramms: Abteilung Seeverkehr des Bundesverkehrsministeriums Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10190 C Frage des Abg. Ramms: Deutsches Hydrographisches Institut und Deutscher Seewetterdienst Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10190 D Frage des Abg. Dr. Enders: Abfahrten am Autobahnabzweiger Fulda-Nord Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10191 A Dr. Enders (SPD) 10191 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Private Kraftfahrzeuge der alliierten Streitkräfte 10191 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Winterflugplan der Lufthansa . . . . 10191 B Frage des Abg. Dr. Müller-Hermann: Zulassung bezirklicher Ortsmittelpunkte für die Bestimmung der Nahverkehrszone Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 10191 C, D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 10191 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 Fragen des Abg. Dr. Müller-Hermann: Brillenträger für die Ausbildung zu nautischen Offizieren Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . 10192 A, B, C, D, 10193 A Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 10192 C, D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 10193 A Fragen des Abg. Ott: Studienplätze nach Ableistung der Wehrpflicht Dr. Stoltenberg, Bundesminister 10193 B, C, D, 10194 A, B, C, D, 10195 A, B, C Ott (CDU/CSU) . . . 10193 C, D, 10195 C Dr. Lohmar (SPD) . . . 10194 A, 10195 B Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . 10194 A, B Moersch (FDP) . . . . . . . . 10194 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 10194 D Josten (CDU/CSU) 10195 A, B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 10195 C Fragen des Abg. Moersch: Förderung eines Dampfbrüter-Projektes Dr. Stoltenberg, Bundesminister 10195 D, 10196 A, B, C Moersch (FDP) . . . . . . 10196 A, B, C Frage des Abg. Moersch: ENEA-Studie über Reaktorförderung Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 10196 D Moersch (FDP) . . . . . . . . 10196 D Fragen des Abg. Rollmann: Zahl der Studenten auf deutschen wissenschaftlichen Hochschulen im Vergleich zu EWG-Nachbarländern Dr. Stoltenberg, Bundesminister 10197 A, B, C Rollmann (CDU/CSU) 10197 B Frage des Abg. Rollmann: Schul- und Hochschulwesen — Kulturföderalismus Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 10197 C, D, 10198 A, B Rollmann (CDU/CSU) . . . 10197 D, 10198 A Dr. Lohmar (SPD) . . . . . . . 10198 B Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Tieflagerung radioaktiver Rückstände Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 10198 C Fragen des Abg. Dr. Martin: Beteiligung des Bundes an den Kosten für eine Fernsehuniversität Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 10198 D, 10199 A, B Dr. Martin (CDU/CSU) 10199 A Dr. Lohmar (SPD) 10199 A Fragen des Abg. Dorn: Nachrichtenagenturen Diehl, Staatssekretär 10199 C, D, 10200 A, C, D, 10201 A, B, C, 10202 A Dorn (FDP) . . . 10199 C, D, 10201 C, D Moersch (FDP) . 10199 D, 10200 A, 10202 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 10200 C, D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 10200 D Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1969 (Haushaltsgesetz 1969) (Drucksache V/3330) — Erste Beratung —, mit Beratung der von der Bundesregierung vorgelegten Finanzplanung des Bundes 1968 bis 1972 (Drucksache V/3299), mit Entwurf eines Dritten Gesetzes über das Beteiligungsverhältnis an der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer (Drucksache V/3332) — Erste Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Länderfinanzausgleichsgesetzes 1965 (Drucksache V/3333) — Erste Beratung — Windelen (CDU/CSU) 10202 C Hermsdorf (SPD) . . . . 10205 D, 10241 D Dr. Barzel (CDU/CSU) . 10210 B, C, 10211 A 10223 B, 10230 C, 10242 C Schmidt (Hamburg) (SPD) 10210 D, 10211 B, 10220 D, 10221 A, 10225 C, 10245 A Dorn (FDP) 10211 C, 10229 B Dr. Haas (FDP) . . . . . . . 10211 C Dr. Emde (FDP) . . . 10212 D, 10213 A Mischnick (FDP) . . . 10217 B, 10223 B Matthöfer (SPD) 10224 B Genscher (FDP) 10233 C Dr. Schiller, Bundesminister . . . 10235 A Dr. Emde (FDP) 10241 B Dr. Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . 10248 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 III Dr. Althammer (CDU/CSU) 10248 D, 10255 D Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 10251 A, B Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 10253 D Moersch (FDP) . . . . . . . . 10255 C Dr. Staratzke (FDP) 10256 B Illerhaus (CDU/CSU) 10258 D Frau Klee (CDU/CSU) 10262 B Entwurf eines Elften Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Elftes Rentenanpassungsgesetz — 11. RAG) (Drucksache V/ 3335) — Erste Beratung — in Verbindung mit Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Produktivität sowie die Veränderungen des Volkseinkommens je Erwerbstätigen und über die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherungen (Sozialbericht 1968) sowie das Gutachten des Sozialbeirats über die Rentenanpassung (als Anlage zu dem Sozialbericht 1968) (Drucksache V/3256) Dr. Schellenberg (SPD) . . . . . . 10263 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . 10263 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 10265 A Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Wuermeling zu Punkt 5 a und b der Tagesordnung 10265 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 10187 189. Sitzung Bonn, den 17. Oktober 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.04 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach 18. 10. Dr. Aigner ** 18. 10. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 18. 10. Bauer (Wasserburg) 18. 10. Bauer (Würburg) * 18. 10. Berkhan * 20. 10. Berlin 18. 10. Dr. Birrenbach 23. 10. Frau Blohm 18. 10. Blumenfeld * 18. 10. Borm 18. 10. Brück (Holz) * 18. 10. Bühler 18. 10. Diekmann 18. 10. Draeger * 18. 10. Dr. Eckhardt 18. 10. Flämig * 18. 10. Frehsee 17. 10. Frieler 18. 10. Gerlach ** 19. 10. Gierenstein 18. 10. Frau Griesinger 3. 11. Haage (München) 18. 10. Hahn (Bielefeld) ** 21. 10. Hauck 2. 11. Hellenbrock 31. 10. Frau Herklotz * 18. 10. Herold * 18. 10. Frau Dr. Heuser 18. 10. Höhmann (Hessisch Lichtenau) 18. 10. Hösl * 18. 10. Hübner 18. 10. Dr. Ils 17. 10. Dr. Jaeger 18. 10. Jung 20. 10. Kahn-Ackermann * 18. 10. Dr. Kempfler * 18. 10. Frau Klee * 18. 10. Frau Kleinert 8. 11. Dr. Kliesing (Honnef) * 18. 10. Dr. Kopf * 18. 10. Kubitza 1. 11. * Für die Teilnahme an einer Sitzung der Versammlung der Westeuropäischen Union ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) burlaubt bis einschließlich Dr. Kübler * 18. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 18. 10. Lampersbach 25. 10. Lemmer 26. 10. Lemmrich* 18. 10. Lenze (Attendorn) * 18. 10. Dr. Löhr 18. 10. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 18. 10. Dr. von Merkatz 18. 10. Metzger ** 19. 10. Missbach 18. 10. Dr. Mommer 18. 10. Müller (Aachen-Land) * 18. 10. Dr. Müller (München) * 18. 10. Frau Pitz-Savelsberg * 18. 10. Pöhler * 18. 10. Richter 20. 10. Dr. Rinderspacher " 18. 10. Rommerskirchen 18. 10. Dr. Rutschke * 18. 10. Sander * 18. 10. Schlager 18. 10. Schmidt (Kempten) 17. 10. Schmidt (Würgendorf) * 18. 10. Dr. Schulz (Berlin) * 18. 10. Seidel 18. 10. Seifriz 18. 10. Dr. Serres * 18. 10. Dr. Süsterhenn 18. 10. Steinhoff 31. 10. Frau Stommel 1. 11. Stücklen 18. 10. Dr. Tamblé 31. 10. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell * 18. 10. Dr. Wahl 18. 10. Walter 31. 10. Frau Wessel 31. 12. Frau Dr. Wex 18. 10. Wienand 18. 10. Dr. Wilhelmi 18. 10. Wurbs 18. 10. Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Wuermeling (CDU/CSU) zu Punkt 5 a und b der Tagesordnung: 10266 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 Dr. Wuermeling Bei Beratung des Haushalts 1969 und der Finanzplanung 1968 bis 1972 hat der Bundesrat am 4. Oktober 1968 in außergewöhnlicher Weise die Bundesregierung gemahnt, ihre sozialen Pflichten gegenüber den Kriegsopfern und gegenüber den Familien mit Kindern rechtzeitiger zu erfüllen. Im Verlauf der heutigen Debatte wurde dazu bereits Stellung genommen unter dem Gesichtspunkt des Fehlens von Dekkungsvorschlägen. Darüber hinaus muß aber auch die sachliche Berechtigung dieser außergewöhnlichen Mahnung erörtert werden, die schlechthin nicht bestritten werden kann. Bezüglich der Kriegsopfer hat der Bundesrat die Bundesregierung in Nr. 13 seiner Entschließung zur Finanzplanung 1968 bis 1972 gebeten, die für eine Anpassung der Leistungen in der Kriegsopferversorgung an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und das reale Wachstum der Volkswirtschaft notwendigen Mittel bereits ab 1969 bereitzustellen. In der Begründung der Ausschußvorlage — Drucksache 475/1/68 — heißt es dazu: Die Leistungen der Kriegsopferversorgung wurden zuletzt mit dem Dritten Neuordnungsgesetz am 1. 1. 1967 angehoben. Dabei blieben die Verbesserungen bereits damals hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurück. In der Zwischenzeit sind alle übrigen Einkünfte und Sozialleistungen entsprechend der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung laufend erhöht worden. Es ist das erklärte Ziel der Bundesregierung, alle Bevölkerungsgruppen gleichmäßig am wirtschaftlichen Fortschritt in unserem Lande zu beteiligen. Aus diesem Grunde ist es nicht vertretbar, die Leistungen der Kriegsopferversorgung auch im Rechnungsjahr 1969 von der Erhöhung der Einkommen in der Bundesrepublik auszunehmen. Durch die steigenden Lebenshaltungskosten werden diese Leistungen weiterhin entwertet werden. Bezüglich des Familienlastenausgleichs empfiehlt der Bundesrat in Nr. 14 der gleichen Entschließung, die dringend notwendige Verbesserung des Familienlastenausgleichs nicht erst für 1972 vorzusehen, sondern schon zu einem früheren Zeitpunkt zu verwirklichen. Zur Begründung heißt es dazu in der Ausschußvorlage: Im Abschnitt VI über die neuen zukunftsweisenden Maßnahmen wird (Zf. 33, S. 21) bis 1971 eine Systemverbesserung des Familienlastenausgleichs in Aussicht gestellt, eine materielle Verbesserung dagegen erst für 1972 (in Höhe von 200 Mill. DM) ... Gegen diese sich abzeichnende Stagnation des Familienlastenausgleichs bestehen erhebliche politische Bedenken. Die hauptsächliche direkte Leistung des Bundes für Familien mit Kindern, das Kindergeld, ist zuletzt 1964 angehoben worden. Im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung ist nicht nur die Ausbildungszulage nach dem Kindergeldgesetz entfallen, sondern auch die vom Kabinett schon grundsätzlich gebilligte Erhöhung des Kindergeldgesetzes selbst wieder rückgängig gemacht worden. Demgegenüber muß festgestellt werden, daß seit 1964 die Einkommen einschließlich der Sozialleistungen, aber auch die Preise ständig gestiegen sind, während das Kindergeld nach den Vorstellungen der Bundesregierung mehr als sieben Jahre lang konstant bleiben soll. Die Richtigkeit dieser Feststellungen und die Berechtigung der vom Bundesrat daraus gezogenen Folgerungen kann meines Erachtens von niemandem bestritten werden, der das erklärte Ziel der Bundesregierung bejaht, „alle Bevölkerungsgruppen gleich mäßig am wirtschaftlichen Fortschritt in unserem Lande zu beteiligen." Im übrigen: Wenn diese Erwägungen mit vollem Recht für die Kriegsopferversorgung gelten, deren Sätze zuletzt am 1. Januar 1967 angepaßt wurden, um wieviel stärker gelten sie für die Kindergeldsätze, deren letzte Erhöhung am 1. Januar 1964 erfolgte, also drei volle Jahre länger zurückliegt und damals gleichzeitig mit der vorletzten Erhöhung der Kriegsopferrenten in Kraft getreten ist! Hinzu kommt, daß eine nicht rechtzeitige Anpassung der Kriegsopferrenten die Haushaltungen in der Regel jeweils nur einmal trifft, während sich die Wirkung einer Nichtanpassung beim Kindergeld regelmäßig mit der Zahl der Kinder multipliziert, für die Kindergeldanspruch besteht. Wenn die Bundesregierung in der Fragestunde des Bundestages vom 9. Mai 1968 erneut bestätigen mußte, daß die Kindergeldsätze die einzigen für den Lebensunterhalt bestimmten monatlichen öffentlichen Leistungen sind, die seit 1964 nicht mehr der Entwicklung angepaßt wurden, so stellt sich die sehr ernste Frage, wie es gerechtfertigt werden kann, ausgerechnet die kinderreichen Familien und die Kriegsopfer in dem Sinne unter Ausnahmerecht zu stellen, daß allein ihnen der von der Bundesregierung proklamierte „gleichmäßige Anteil aller Bevölkerungsgruppen am wirtschaftlichen Fortschritt" vorenthalten wird. Kriegsopferrenten und Kindergeld werden zwar aus sehr unterschiedlichen Gründen gezahlt, erstere zum Ausgleich eines für die Allgemeinheit gebrachten besonderen Opfers, letztere als Ausgleich für besondere Leistungen für Staat und Gesellschaft, beide aber zur Deckung besonderen Aufwandes und unabhängig von Einkommen, weil beide Leistungen keinen Fürsorgecharakter haben und haben dürfen. Es ist gewiß richtig, daß sehr kostspielige neue Gemeinschaftsaufgaben auf den Bundeshaushalt zugekommen sind, deren Erfüllung sich niemand entziehen kann und will. Es ist aber ebenso richtig, daß es keinen sozial vertretbaren Grund gibt, diesen Mehraufwand zu decken, indem die unbestrittenen Ansprüche der Kriegsopfer und der Familien mit Kindern als einzige über das Maß der von allen zu bringenden Opfer hinaus beschnitten werden. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 10267 Dies verstößt klar gegen das von der Bundesregierung vertretene Prinzip, daß notwendige Opfer möglichst gleichmäßig auf alle Schichten unseres Volkes verteilt werden sollen. Es ist keine gerechte Verteilung der notwendigen Opfer, wenn auf der einen Seite Kriegsopfern und Familien mit Kindern spürbare Sonderbelastungen auferlegt werden, auf der anderen Seite aber etwa dem kinderlosen Ehepaar mit 4200 DM Monatsnettoeinkommen — nach allen Absetzungen! — ganze 30 DM monatlich an Ergänzungsabgabe zugemutet bleiben. Für den Familienlastenausgleich gilt das Gesagte um so mehr, als gerade den kinderreichen Familien in der Vergangenheit zahlreiche weitere Sonderbelastungen auferlegt wurden. Wir hatten zwar bis 1965 einen erfreulichen Stand unserer Familienlastenausgleichsmaßnahmen erreicht, mit dem wir uns auch international gut sehen lassen konnten. Aber schon beim ersten Beginn der Spar- und Sanierungsmaßnahmen Ende 1965 waren die Familien mit Kindern die ersten und einzigen, bei denen bereits vorhandene regelmäßige Leistungen abgebaut wurden. Es ist notwendig, die wesentlichen sich insbesondere gegen die Familien mit Kindern richtenden Maßnahmen einmal aufzuzählen: 1. Die so wichtigen Ausbildungszulagen des Kindergeldgesetzes — sie waren nichts anderes als um 40 DM erhöhtes Kindergeld ab 15. Lebensjahr für die Kinder, die wegen weiterführender Ausbildung noch kein Geld zur Entlastung des elterlichen Haushalts heimbringen, aber mit 15 Jahren erst richtig zu „kosten" anfangen — wurden zuerst um 25 % gekürzt, dann wurde ihr Empfängerkreis eingeschränkt, und schließlich wurden sie völlig gestrichen. Allein hierdurch wurde das Volumen des Familienlastenausgleichs um 465 Millionen, also bald eine halbe Milliarde DM jährlich gekürzt. 2. Gleichzeitig wurden gerade viele der hiervon betroffenen Familien durch eine überproportionale Erhöhung der Schülertarife der Bundesbahn zu Mehrausgaben gezwungen, die durch die gestrichene Ausbildungszulage hätten erleichtert werden sollen. 3. Die allgemeinen Mittel für den Familienwohnungsbau wurden mehrfach erheblich gekürzt. 4. Die Wohnungsbauaktion „Große Familie", die Familien mit fünf und mehr Kindern durch zusätzliche Darlehen den Zugang zu dem gerade für die so wichtigen Eigenheime erleichtern sollte, wurde eingestellt. 5. Eingestellt wurde auch die „Aktion Junge Familie", durch die jungen Paaren als dem anderen Notstandsbereich des Wohnungsmarktes geholfen werden sollte. 6. Wesentlich gekürzt wurden die Mittel der „Aktion Junge Familie", mit der — ohnehin zu wenigen — jungen Ehen dringende finanzielle Hilfe gewährt werden konnte. 7. Die Zahlung des 1965 beschlossenen erhöhten Mutterschaftsgeldes an nicht berufstätige Hausfrauen und Mütter wurde mehrfach hinausgeschoben und schließlich ganz gestrichen. 8. Zu diesen offenen Abbaumaßnahmen kam der bereits angesprochene stille Abbau des Familienlastenausgleichs durch „Einfrierenlassen" allein der Kindergeldsätze seit Januar 1964. Hierdurch wurde schon bisher bei einer seitdem etwa 10%igen Steigerung der Lebenshaltungskosten der reale Wert des Kindergeldes um 10 %, d. h. bei 5 Kindern real um monatlich rd. 20 DM! gekürzt; gar nicht zu reden von der an sich notwendigen Beteiligung an der allgemeinen Aufwärtsentwicklung, die nur durch folgende Daten gekennzeichnet sei: Bruttosozialprodukt 1964: 413,8 Milliarden 1968: 549,8 Milliarden (Steigerung 33 %) Steuereinnahmen 1964: 99,4 Milliarden 1968: 131,8 Milliarden (Steigerung 32 %) Bruttowochenverdienste der Industriearbeiter April 1964: 169 DM April 1968: 207 DM (Steigerung 22,5%) Wenn angesichts solcher Gesamtentwicklung allein das Kindergeld nach den Plänen der Bundesregierung noch weitere vier Jahre stagnieren soll, bedeutet das, daß der Anteil der Familien mit Kindern am Volkseinkommen weiterhin um so mehr absinken soll, je mehr Kinder eine Familie hat. Dies ist weder sozialpolitisch noch gesellschaftspolitisch noch finanzpolitisch zu rechtfertigen, wenn man die Leistungen für die Familien nicht in den allerletzten Rang unserer politischen Aufgaben abgedrängt wissen will. 9. Obschon die Familien mit Kindern durch sonstige Maßnahmen der mittelfristigen Finanzplanung — insbesondere die Umsatzsteuererhöhung — stärker betroffen waren als andere Haushaltungen, forderte die Bundesregierung 1967 in der ersten mittelfristigen Finanzplanung neue Sonderopfer zu Lasten dieser Familien, und zwar: a) eine einschneidende Kürzung der Familienzusatzdarlehen im sozialen Wohnungsbau, b) eine nicht zuletzt familienpolitisch gezielte Kürzung des Wohngeldes, c) eine allen international anerkannten familienpolitischen Grundsätzen widersprechende Einkommensgrenze beim Kindergeld. Erfreulicherweise hat der Deutsche Bundestag diese drei weiteren Attacken auf den ohnehin schon so zurückgefallenen Status des Familienlastenausgleichs einmütig zurückgewiesen mit der Maßgabe, daß eine geringere Kürzung der Familienzusatz- 10268 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 darlehen durch die Wiederingangsetzung der „Aktion Große Familie" wettgemacht wurde. 10. Trotzdem forderte die Bundesregierung bei der Anpassung der Beamtenbesoldung per 1. Juli 1968 dann in diesem anderen Bereich eine Regelung, bei der durch Erhöhung ausschließlich der Grundgehälter — unter Ausschluß der Orts- und Kinderzuschläge — die Gesamtbruttobezüge der Beamten um so weniger erhöht wurden, je mehr Kinder in der Familie leben. Diese kaum glaublich erscheinende Forderung wurde im Innenausschuß des Bundestages dankenswerterweise wenigstens dahin abgemildert, daß die Ortszuschläge in die erfolgte 4 %ige Erhöhung einbezogen wurden. Der Bundestag konnte aber die durch den Ausschluß der Kinderzuschläge bedingte ungünstigere Behandlung der Beamten mit Kindern nicht mehr beseitigen, weil — wie so oft — eine in der Regierungsvorlage enthaltene falsche Weichenstellung im Bundestag nicht mehr ganz zu reparieren war. Alledem folgt nun die neue mittelfristige Finanzplanung der Bundesregierung für 1968 bis 1972, die den unwiderlegbaren Beweis dafür erbringen dürfte, daß die Familien mit Kindern auf der alleruntersten Stufe der Prioritätsliste der Bundesregierung stehen: Erst am allerletzten Ende der neuen vierjährigen Planungsperiode, nämlich 1972, sollen 200 Millionen — das ist nicht einmal aie Hälfte des schon bis heute aufgestauten Nachholbedarfs! — zusätzlich für den Familienlastenausgleich bereitgestellt werden. Deutlicher kann wohl nicht unter Beweis gestellt werden, in welchen Rang die Familienpolitik bei der Bundesregierung verdrängt ist, ungeachtet des Art. 6 des Grundgesetzes, nach dem die Familie „unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung" steht. Der ab 1970 mit denkbar bescheidenen Ansätzen für einzelne Bereiche vorgesehene Beginn einer besseren Ausbildungsförderung Kann weder die Anpassung der Familienausgleichsieistungen noch die vom Bundeskanzler im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung zugesagte Reform des Familienlastenausgleichs ersetzen. Denn die hier geplanten Ausbildungsbeihilfen werden nur einem relativ kleinen Teil unserer Kinder zugute kommen. Sehr viele kinderreiche Familien werden sich eine weiterführende Ausbildung ihrer Kinder auch mit neuen Ausbildungsbeihilfen nicht leisten können, solange eine angemessene Grundsicherung, also ein richtig angepaßtes Grundkindergeld, nicht gewährt wird. Denn ohne das fehlt die allgemeine finanzielle Grundbasis, aus der die vielen nicht durch Beihilfen zu deckenden Kosten weiterführender Ausbildung zwangsläufig bestritten werden müssen. Angemessenes Grundkindergeld ist die Voraussetzung dafür, daß der bildungspolitische Effekt der kommenden Ausbildungsbeihilfen auch bei kinderreichen Familien erreicht werden kann, daß also die hier noch reichlich vorhandenen Bildungsreserven auch aktiviert werden. Es muß in aller Form die tief schmerzliche Wahrheit ausgesprochen werden, daß wir noch nie eine die Rechte der Familie so an die Wand drückende Regierung gehabt haben wie heute. Ich formuliere das so unter ausdrücklicher Berufung auf Art. 38 des Grundgesetzes, nach dem die Abgeordneten des Bundestages an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind. Ich halte es für meine Gewissenspflicht, der Bundesregierung diese schmerzliche Tatsache so lange immer wieder vor Augen zu führen, bis sie der Familie wieder den nach Art. 6 des Grundgesetzes zwingend gebotenen Rang zukommen läßt. Es kann nicht dabei bleiben, daß alles andere wichtiger und vordringlicher ist als die Gerechtigkeit für die Familien mit Kindern. Es kann auch nicht dabei bleiben, daß die Familien mit Kindern deshalb im letzten Rang stehen, weil sie weder streiken noch „auf Bonn marschieren", sondern schlicht auf die Gerechtigkeit der Verantwortlichen vertrauen. Gerade weil sie sicher auch in Zukunft dabei verbleiben werden, darf man diese Haltung und dieses Vertrauen erst recht nicht enttäuschen. Es wäre bei dieser eindeutigen Sachlage auch mehr als geschmacklos, eine frühere Anpassung des Kindergeldes an die Entwicklung jetzt als „Wahlgeschenk" zu diffamieren, nachdem die Bundesregierung die Erfüllung dieser selbstverständlichen Pflicht — nicht zuletzt durch Bildung eines Kabinettsausschusses, der schon 10 Monate keine Ergebnisse sichtbar werden ließ — bis in das letzte Jahr vor der Bundestagswahl hingezögert hat. Man sollte bei alledem nicht zuletzt auch daran denken, daß in den nun seit Jahren ständig benachteiligten kinderreichen Familien, zu denen nur etwa ein Drittel unserer Familien gehören, fast zwei Drittel unserer kommenden Generation aufwachsen. In diesen Familien wird also die Staatsgesinnung von zwei Dritteln unserer kommenden Generation geprägt. Kann man es verantworten, gerade in diesen Familien den Glauben an den Willen unserer Staatsführung zur sozialen Gerechtigkeit in unserem sozialen Rechtsstaat zu erschüttern? Man dränge nicht gerade jene Familien in die Staatsverdrossenheit, in denen zwei Drittel unserer mündigen Staatsbürger von morgen aufwachsen! Deckungsvorschläge zur Verwirklichung der notwendigen Maßnahmen habe ich mehrfach gemacht, und ich bin gern bereit, sie unseren Finanzsachverständigen zu erläutern und zu ergänzen. Praktisch geht es einfach darum, der Familienpolitik den verfassungsrechtlich gebotenen Rang zu geben. Dann sind genügend Wege offen. Die Leitung des Familienministeriums ist nun in diesen Tagen zu meiner und vieler Freude unserer verehrten Kollegin Frau Brauksiepe übertragen worden, die für das bisherige familienpolitische Verhalten der Bundesregierung nicht verantwortlich ist. Ich kann unserer neuen Bundesministerin nur von Herzen wünschen, daß das Bundeskabinett ihr nicht zumutet, bis zur Bundestagswahl nur zur Überwachung des weiteren Abbaus des Familienlastenausgleichs tätig zu ein, sondern ihr eine Möglichkeit gibt, der nun seit drei Jahren andauernden Demon- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 10269 tage ein Ende zu setzen, indem ein sichtbares Zeichen für die unerläßlich notwendige Kursänderung gesetzt wird. Es ist unsere Sache als Abgeordnete des Deutschen Bundestages, hierzu kräftige Unterstützung zu geben, nachdem der Bundestag schon mehrfach familienfeindliche Forderungen der Bundesregierung zurückgewiesen hat.
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    Rede von Hans Hermsdorf


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Nein. Aber, Herr Kollege, Sie lassen völlig außer acht, daß wir mitten in der Diskussion der Gemeindefinanzreform sind und daß hier wieder einiges geschehen wird. Das reicht zwar für die Gemeinden nicht aus, ich halte aber die Zuschüsse, die bisher durch die neue Regierung gewährt worden sind, wirklich für eine große Leistung und für eine Entlastung. Daß das noch nicht ausreicht, weiß ich. Nur sehe ich im Augenblick nicht, wo und wie wir mehr tun können. Das ist die Lage.
    Entschuldigen Sie, Herr Emde, daß ich jetzt wieder auf die Krankenhausfinanzierung zurückkomme. Ich habe hier gesagt, daß wir diese Regelung noch nicht für befriedigend halten. Wir nehmen jedoch deutlich zur Kenntnis, daß die Bundesregierung ihre Mitglieder im Finanzplanungsrat beauftragt hat, mit den Ländern und Gemeinden die Frage der Krankenhausfinanzierung im Zusammenhang mit der Behandlung der Schwerpunkte für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben zu erörtern, um zu einer befriedigenden Lösung zu kommen. Das Problem steht also an und wird von dieser Regierung noch erörtert. Aber die Zeit drängt hier.
    Lassen Sie mich nunmehr — und hier komme ich gleich wieder auf Herrn Emde zurück — zur Finanzreform generell etwas sagen. Das muß ja auch gesehen werden im Zusammenhang mit der Finanznot der Gemeinden. In der Finanzreform sind wir durch die Beratungen des Rechts- und des Finanzausschusses ein gutes Stück weitergekommen. Meine Fraktion ist der Auffassung, daß diese Beratungen zu einer Konzeption geführt haben, die in wesentlichen Teilen dieses großen innerpolitischen Reformwerkes über die Regierungsvorlage hinausführt. Ich denke z. B. an die für uns zentrale Frage des großen Steuerverbunds sowie an die Frage der Ausgestaltung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems im allgemeinen. Es ist ein wesentliches Ziel dieser Reform, nicht nur die finanzwirtschaftlichen Beziehungen zwischen Bund und Ländern zu stabilisieren, sondern auch die Steuerkraftunterschiede und damit die Leistungsunterschiede zwischen finanzschwachen und finanzstarken Ländern herabzumindern, damit überall in der Bundesrepublik gleichmäßigere Voraussetzungen für die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben geschaffen werden. Die von den Ausschüssen in Aussicht genommenen neuen Wege bei der Steuerverteilung zwischen Bund und Ländern werden uns diesem Ziel ein wesentliches Stück näherbringen.
    Positiv beurteilen wir auch die Beratungsergebnisse bei den Gemeinschaftsaufgaben und bei der damit im Zusammenhang zu sehenden. Finanzierungskompetenz des Bundes nach Art. 104 a Abs. 3 des Grundgesetzes. Es wird nunmehr darauf ankommen, diese Verfassungsbestimmung durch entsprechende Ausführungsgesetze zu konkretisieren. Wir fordern die Bundesregierung auch heute wieder auf, diese Ausführungsgesetze sehr bald vorzulegen, damit sie noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden können.
    Meine Damen und Herren, ein sozialdemokratischer Beitrag zur innenpolitischen Diskussion kann in dem breiten Fächer politischer Aktionen nicht auf die Fragen der Finanzierung des gesellschaftlichen Fortschritts verzichten. Der neue politische Handlungsspielraum wurde bei der Fortschreibung der Finanzplanung bis 1972 auch durch eine volkswirtschaftlich vertretbare Erhöhung der Kreditfinanzierung geschaffen. Nach der neuen Finanzplanung ist die Nettokreditaufnahme höher als in der alten Finanzplanung vorgesehen. Sie ist so bemessen, daß das mit der gesamtwirtschaftlichen Zielprojektion angestrebte Wirtschaftswachstum von real knapp 4,5 v. H. im Jahresdurchschnitt erreicht wird. Die Zunahme des Schuldendienstes der gesamten öffentlichen Haushalte, also Bund, Länder und Gemeinden, in einer Größenordnung von zirka 10 bis 11 Milliarden DM im Jahre 1969 und ansteigend auf rund 12 Milliarden DM bis zum Jahre 1972 ist unter gesamtwirtschaftlichen Gesichtspunkten vertretbar, da mit steigendem Sozialprodukt die Geldvermögensbildung und damit die Grundlage der öffentlichen Kreditfinanzierung in kommenden Jahren erheblich höher sein wird als zur Zeit.
    Diese Auffassung wird auch von der Deutschen Bundesbank bestätigt, die auf Grund einer mit der gesamtwirtschaftlichen Projektion abgestimmten eigenen Vorausschätzung der Geldvermögensbildung und des Kreditmittelbedarfs der übrigen Wirtschaftssektoren zu dem Ergebnis gelangt, daß die geplante Nettokreditaufnahme der öffentlichen Haushalte gesamtwirtschaftlich vertretbar ist und aus heutiger Sicht nicht zu einer Gefährdung des Preisniveaus führt. Auch finanzpolitisch hält sich der Schuldendienst des Bundes in einem verantwortbaren Ausmaß.
    Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich bitte um Entschuldigung, wenn ich heute hier etwas länger spreche als sonst. Aber wir wollten ja die gesamte Innenpolitik heute mitdiskutieren, und da muß außerhalb des Haushalts zu diesen und jenen Fragen etwas gesagt werden. Man kann nicht daran vorbei, auch etwas zum Wohnungs- und Städtebau zu sagen.
    Wir stehen jetzt vor der Überleitung der Wohnungswirtschaft in den freien Markt. Darum kommt es darauf an, über ein ausreichendes Wohnungsangebot die Mieten in ein tragbares Verhältnis zu Lohn und Rente zu bringen. Aus diesem Grunde hat die Regierung der Großen Koalition den sozialen Wohnungsbau verstärkt. Ihr Ziel, jährlich den Bau von 200 000 Wohnungen im sozialen Wohnungsbau zu fördern, hat sie 1967 nicht nur erreicht, sondern sie hat diese Zahl sogar noch erhöht. 1968 wird das ebenfalls gelingen.



    Hermsdorf
    Daß der soziale Wohnungsbau auch in Zukunft seinen gesicherten Platz in der Wohnungswirtschaft haben wird, dafür sorgen das Gesetz zur Fortführung des sozialen Wohnungsbaus und die mittelfristige Finanzplanung.
    Die rechtliche Absicherung der Mietwohnung, die bisher für den Mieter völlig unzureichend war, ist mit der Reform des sozialen Mietrechts gelungen. Die neue Sozialklausel hat die Welle willkürlicher Kündigungen gestoppt und einen gerechteren Interessenausgleich zwischen Mieter und Vermieter möglich gemacht. Das wird auch von den Mieterverbänden anerkannt.
    Mieten, die für den einzelnen noch untragbar hoch sind, gleicht jetzt und in Zukunft das Wohngeld aus. Eine beabsichtigte Verschlechterung des Wohngeldgesetzes haben wir im vorigen Jahre mit Erfolg gestoppt. Verbesserungen, die in erster Linie bezwekken, ein viel zu kompliziertes Verfahren bei der Bewilligung aufzulockern und unkomplizierter zu machen, würden wir ohne weiteres zustimmen, und wir sehen sie sogar als notwendig an.
    Erfolgreich war im Rahmen der beiden Konjunkturprogramme insbesondere die Modernisierung des Althausbestandes. Hier sind durch Zinszuschüsse mehr als eine Milliarde DM mobilisiert worden, mit denen nicht nur dem Althausbestand geholfen worden ist, sondern die auch weitgehend dem gewerblichen Mittelstand zugute gekommen sind.
    Eine Aufgabe, die das Kabinett vor wenigen Tagen endlich angepackt hat, hat der Finanzminister unerwähnt gelassen. Ich bin nicht sicher, ob das Absicht war oder ob es dem Zeitdruck zum Opfer gefallen ist. Das ist das Städtebau- und Gemeindeentwicklungsgesetz. Wir können die Städte und Gemeinden mit den Schwierigkeiten, die sich aus dem schnellen Strukturwandel ergeben, nicht allein lassen. Wir müssen ihnen die notwendigen rechtlichen Instrumente zur Verfügung stellen, die ihre Planungsfreiheit sichern, Dispositionen über das Baugelände ermöglichen und ihnen helfen, ungerechtfertigte Bodenspekulationen abzuwehren. Allerdings muß sich der Bund auch an den Kosten dieser großen Aufgabe beteiligen, deren Lösung für die gesellschaftliche Entwicklung in Deutschland von entscheidender Bedeutung ist. Um das zu ermöglichen, gehört in den geplanten Art. 104 a des Grundgesetzes auch der Wohnungs- und Städtebau.
    Zu den hervorragenden Verdiensten der Großen Koalition gehört nach meiner Auffassung und nach Auffassung meiner Fraktion die Vorlage der umfassenden und in sich geschlossenen verkehrspolitischen Konzeption, die zu einer zweckmäßigen Aufgabenteilung und Zusammenarbeit zwischen den Verkehrsträgern, zu einer Entlastung unseres Straßennetzes und damit zu einer höheren Verkehrssicherheit auf den Straßen und zur wirtschaftlichen Gesundung der Deutschen Bundesbahn führt. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion zeigte sich für Alternativvorschläge aufgeschlossen, sofern durch sie mit besseren oder gleichwertigen Maßnahmen die Zielsetzung des Verkehrspolitischen Programms hätte erreicht werden können. Auf dieser Grundlage war auch die Vereinbarung zwischen den Koalitionsfraktionen möglich. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion steht zu dieser Vereinbarung und den darin gesetzten Terminen.
    Niemand sollte den engen Zusammenhang zwischen dem Verkehrspolitischen Programm und der mittelfristigen Finanzplanung übersehen. Sollte es uns nicht gelingen, durch das Verkehrspolitische Programm der Bundesregierung die von der Deutschen Bundesbahn benötigten öffentlichen Mittel zu begrenzen und abzubauen, könnte der Fall eintreten, daß der Bund statt 3 Milliarden DM künftig 5 Milliarden DM jährlich an die Deutsche Bundesbahn zu leisten hätte.
    Die Deutsche Bundesbahn hat in den vergangenen Monaten auf der Grundlage des Verkehrspolitischen Programms bereits enorme Anstrengungen zur Rationalisierung und Modernisierung ihres Betriebes unternommen. Zugleich bildet der Straßenbau einen besonderen Schwerpunkt im Verkehrshaushalt, dem mit einer jährlichen Zuwachsrate von 7,8 % eine berechtigte Priorität in der neuen mittelfristigen Finanzplanung zuerkannt ist.

    (Abg. Dr. Barzel: Kommt auch noch etwas von einem CDU-Minister?)

    — Aber Herr Barzel, Sie sind doch sonst so geduldig; warum sind Sie heute so — —(Abg. Dr. Barzel: Sie gehen den ganzen
    Garten der sozialdemokratisch geführten
    Ressorts durch!)
    — Ich mache es wie der Bundeskanzler gestern, er war mein Vorbild.

    (Heiterkeit. — Sehr gut! bei der SPD.)

    Ein weiterer Erfolg der Großen Koalition ist die Hilfe des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden.
    Einige Worte muß ich noch zu einem Unsicherheitsfaktor des vorliegenden Finanzplanes sagen, zur Agrarfinanzierung. Ich sehe mit Sorge die ständig wachsende und die Vorausschätzungen weit hinter sich lassende Etatbelastung durch die Entwicklung des EWG-Agrarfonds. Für die endgültige Regelung der EWG-Agrarfinanzierung müssen wir deshalb im nationalen Interesse, aber ohne Gefährdung der weiteren Entfaltung des Gemeinsamen Marktes neue Lösungen finden, für die es ja auch bereits Vorstellungen und Vorschläge gibt. Wir messen einer solchen Neuorientierung der EWG-Agrarfinanzierung auch deshalb besondere Bedeutung bei, weil sonst die Gefahr besteht, daß die im Finanzplan enthaltenen Globalmittel für das nationale Agrarprogramm durch die EWG-Agrarfinanzierung völlig aufgefressen werden.
    Ich möchte jetzt — nicht als Vertreter meiner Fraktion — eine persönliche Bemerkung zur EWG-Agrarfinanzierung machen und Herrn Minister Strauß fragen, ob er mit dem Vorschlag seines Staatssekretärs, veröffentlicht entweder im Bulletin oder in den Finanznachrichten, einverstanden ist, ein EWG-Finanzministerium zu schaffen. Herr Grund deutet es an. Ich verstehe die Gedanken, die hinter



    Hermsdorf
    dem Wunsch für ein solches Ministerium stehen. Das kann gut sein. Damit mein Gedanke nicht untergeht und damit es dazu nicht zu spät ist, möchte ich hier folgende Frage aufwerfen. Wir sind bei der EWG-Agrarfinanzierung durch die deutsche Position — wahrscheinlich kommt das auch bei anderen — eines Tages vor die Frage gestellt, ob wir mit unseren nationalen finanziellen Verfügungsmöglichkeiten die EWG-Agrarfinanzierung noch erfüllen können. Bei der Agrarfinanzierung der EWG muß also die nationale Komponente sehr stark in Erwägung gezogen werden. Besteht nicht bei der Idee eines EWG-Finanzministers die Gefahr, daß dieser sein Auge mehr für die Finanzierung der EWG als für die nationale Finanzierung haben wird? Deshalb bitte ich also, daß man sich, ehe man den Vorschlag weiter verfolgt — ich weiß gar nicht, ob er Ihre Billigung hat, Herr Minister —, das sehr genau überlegt und nicht eventuell eine neue Kompetenz schafft, die es uns noch schwerer als heute macht, zu Resultaten zu kommen.
    Zusammenfassend möchte ich das Programm der Großen Koalition, das ich in der mittelfristigen Finanzplanung zahlenmäßig dargestellt habe, positiv bewerten. Ich bitte jetzt auch Herrn Barzel, bei meinen letzten Bemerkungen zuzuhören, weil er dann von dem Pferd, auf dem er eben geritten ist, wahrscheinlich wieder herunter muß.

    (Abg. Dr. Barzel: O wie schön! Dann gehen wir beide wieder zu Fuß!)

    Es ist klar, auch wenn ich das gesamte Programm positiv bewerte, daß nicht alles Wünschbare enthalten ist

    (Abg. Dr. Barzel: Sehr wahr!)

    und daß es ein Kompromiß ist.

    (Abg. Dr. Barzel: Sehr richtig!)

    Es gibt bestimmte Ereignisse und kann bestimmte Ereignisse geben, bei denen in der mittelfristigen Finanzplanung noch einige Unsicherheitsfaktoren auftreten. Ich denke besonders an außenpolitische Faktoren, die uns belasten.
    Ich meine, daß wir im Vergleich zu früheren Jahren, sozusagen in der Zeitrechnung „ante Mifrifi" doch jetzt eine qualifizierte Darstellung unserer Absichten haben, die keinesfalls zu unterschätzen ist und uns für die nähere Zukunft die Möglichkeit gibt, politisch die Dinge nicht ad hoc, sondern überlegt und gut zu durchdenken.

    (Abg. Dr. Barzel: Sehr gut!)

    Diese Darstellung reicht jetzt jedoch noch nicht ganz aus, Herr Finanzminister. Ich möchte ausdrücklich fordern, daß dem Parlament für künftige Finanzplanungen im einzelnen Einsicht in die Steuerschätzungen gewährt wird und daß wir uns nicht auf die knappen Angaben verlassen müssen, die uns in der vorliegenden Drucksache gemacht worden sind. Uns genügen nicht globale Steuerlastquoten für die nächsten Jahre, sondern wir erwarten, daß die Regierung die Entwicklung der verschiedenen Steuern in der Planungsperiode im einzelnen darlegt. Wir hätten auch gewünscht, daß die Bundesregierung der Darstellung der gesamtwirtschaftlichen Projektion mehr Platz gewidmet hätte, als sie dies mit ihren wenigen Zeilen getan hat. Im Finanzbericht 1969 findet sich zwar eine etwas ausführlichere Darstellung als im Vorjahr, aber sie ist nicht befriedigend. Einmal bin ich der Auffassung, daß diese Projektion als Grundlage für die Finanzplanung in die Drucksache selbst gehört, und zweitens muß sie auch ausführlicher und mit mehr Erläuterungen versehen sein. Insbesondere wünschen wir auch Angaben über die Verteilungsseite des Sozialproduktes, wozu unter anderem die Antwort auf die Frage gehört, wie sich die Einkommen aus Unternehmertätigkeit auf der einen und aus unselbständiger Arbeit auf der anderen Seite entwickeln werden.
    Meine Damen und Herren, die notwendige Koordinierung der Finanzplanung der Gebietskörperschaften spielt sich offenbar ein, soweit ich das beurteilen kann. Die bisherige Tätigkeit des Finanzplanungsrates, die ja noch auf freiwilliger Grundlage erfolgt, beweist seine Bedeutung und Notwendigkeit im Rahmen eines kooperativen Föderalismus, der im Interesse aller Staatsbürger der Sicherung oder der Herbeiführung gleicher Lebensverhältnisse verpflichtet zu sein hat.
    Nun lassen Sie mich einige Bemerkungen zum letzten Tagesordnungspunkt, zum Haushalt 1969, machen.

    (Abg. Dorn: Er kommt zur Sache! — Heiterkeit.)

    — Verzeihung, ich habe über die Sache gesprochen, Herr Dorn, die Sie verlangt haben; denn diese Debatte über die Innenpolitik, falls sie sich nicht auf die Haushaltspolitik beziehen sollte, ist von Ihnen gefordert worden.

    (Abg. Dr. Barzel: Richtig! — Beifall bei der FDP.)

    Sie können mir jetzt nicht unterstellen, ich käme jetzt erst zur Sache. Ich habe die ganze Zeit zur Sache geredet. Damit hier keine Mißverständnisse aufkommen!

    (Zuruf von der FDP: Der Bundeskanzler hat das nicht gehört!)

    — Was heißt, der Bundeskanzler hat das nicht gehört? Sie haben doch, als wir über Außenpolitik redeten, gefordert, daß es bei der Haushaltsberatung eine innenpolitische Debatte geben soll. Stimmt's, oder stimmt's nicht? Wenn sie heute stattfindet, können Sie uns doch keinen Vorwurf machen. Reden Sie doch nicht solchen Quatsch!

    (Beifall bei der SPD. — Zuruf von der FDP: Das war doch nur wohlwollend gemeint!)

    - Ich werde trotzdem zum Haushalt reden, auch wenn Ihnen das nicht gefällt.

    (Zuruf von der FDP: Doch!)

    Der Entwurf des Haushalts 1969 realisiert den mittelfristigen Finanzplan für das kommende Budgetjahr. Er stellt die vom Parlament zu beschließende gesetzgeberische Konsequenz der mehrjährigen Planungsvorstellungen der Regierung dar.
    10216 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung, Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968
    Hermsdorf
    Wir sind mit der Bundesregierung der Auffassung, daß der Haushalt 1969 konjunkturgerecht ist. Bei der gegenwärtigen und für die nächste Zukunft übersehbaren Entwicklung halten wir weder konjunkturell expansive finanzpolitische Maßnahmen noch eine Drosselung für erforderlich. Nicht zuletzt darin zeigt sich, wie erfolgreich die Wirtschafts- und Finanzpolitik gewesen ist.
    Freilich kann sich die konjunkturelle Lage im Verlaufe des Jahres 1969 ändern. Nach Lage der Dinge kann es sich dabei nur darum handeln, daß die Konjunktur in eine Phase gerät, die im Interesse der Stabilität kontraktive Maßnahmen notwendig macht. Wir begrüßen ausdrücklich die Ausführungen der Bundesregierung im mittelfristigen Finanzplan zur Vorsorge für den Fall einer konjunkturellen Überhitzung. Meine Fraktion sagt der Bundesregierung für diesen Fall zu, daß sie alle Maßnahmen, die zur Sicherung der Stabilität erforderlich sind, voll unterstützen wird.
    Der Bundeshaushaltsplan 1969 zeigt sich zunächst in einem ungewohnten Bild der äußeren Repräsentation. Im teilweisen Vorgriff auf die Haushaltsrechtsreform, die vom Bundestag noch beraten wird, wird bereits die mit Bund, Ländern und Gemeinden abgestimmte neue Haushaltssystematik angewendet. Sie soll computergerecht sein, und wir verbinden mit ihr die Hoffnung, daß mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung der Bundeshaushalt und seine vielfältigen Verflechtungen im Wirtschaftskreislauf nach bestimmten Kriterien schnell aufbereitet und für politische Entscheidungen aufgeschlüsselt werden kann. Auch auf dem Gebiete der Veranschlagungsmethodik, die von manchen fälschlicherweise nur als eine Frage formaler Natur angesehen wird, hat also die Zukunft schon oder, besser gesagt, endlich begonnen. Dieser neue Gruppierungsplan berücksichtigt bei der Beziehung der Einnahmen und Ausgaben und ihrer Zuordnung stärker als bisher ökonomische Gesichtspunkte, entsprechend der zunehmenden Bedeutung der wirtschaftlichen Funktion des Budgets. Wir hoffen, daß die neuen zusammenfassenden Übersichten wie die Gruppierungsübersicht, der Funktionsplan und der Haushaltsquerschnitt die Lesbarkeit und die Transparenz des Haushaltsplanes verbessern und für das Parlament nützliche Entscheidungs- und Informationshilfen bieten.
    Neu ist auch das System der Veranschlagung für die Kreditaufnahme und die Behandlung des Defizits aus Vorjahren, für das vernünftigerweise das Netto-Prinzip vorgesehen wird.
    Ich muß aus Zeitgründen darauf verzichten — um die FDP nicht weiter aufzuregen —,

    (Zurufe von der FDP)

    hier auf Einzelheiten einzugehen, obwohl auch einige durchaus kritische Anmerkungen zu machen wären. Sie müssen der Ausschußberatung und der zweiten Lesung überlassen werden. Jedenfalls hat meine Fraktion im Prinzip keine rechtlichen Bedenken gegen das Vorziehen einiger Bestimmungen aus der Haushaltsrechtsreform, da sie — soweit sie vom geltenden Haushaltsrecht abweichen — im Haushaltsgesetz 1969 ausdrücklich enthalten sind und somit der parlamentarischen Beschlußfassung unterliegen. Diese Vorgriffe stellen auch keineswegs endgültige Entscheidungen des Gesetzgebers über die definitive Ausgestaltung des Haushaltsrechts dar. Ich betrachte es vielmehr als ein nützliches Planspiel, einige wichtige Grundzüge der Haushaltsreform schon jetzt bei den Etatberatungen 1969 auf ihre Praktikabilität und ihre Plausibilität hin zu überprüfen.
    Auf den materiellen Inhalt des Haushaltsrechts bin ich bei meinen vorherigen Darlegungen eingegangen. Ich möchte jetzt nicht noch einmal diese Frage aufwerfen, zumal da ich die gesellschaftspolitischen Prioritäten bereits in meinen vorhergehenden Ausführungen erwähnt habe.
    Aber eines ist mir noch wichtig genug, um es mit ganz besonderem Nachdruck und als Erkennungszeichen der veränderten Landschaft, von der ich eingangs sprach, zu behandeln. Dieser Etat, der letzte vor den Bundestagswahlen 1969, enthält keine Wahlgeschenke. Das ist neu und einmalig, und nach unseren bisherigen Erfahrungen ist das eine gute Sache. Dieser Haushalt sieht nicht wie in früheren Jahren Steuersenkungen vor. Er berücksichtigt auch keine Einzelinteressen, deren Befriedigung, isoliert gesehen, sicher wohl begründet, aber in der Verantwortung gegenüber allen Bürgern nicht zu vertreten ist. Er enthält auch keine Leistungsversprechen, die nach den Wahlen nicht gehalten werden können.
    Diese Große Koalition, die zur Beseitigung der vorgefundenen Tatsachen eine harte Schule praktizieren mußte, hat Gefälligkeitspolitik nicht nötig. Wir haben es uns seit 1966 nicht einfach gemacht und wir haben keine Politik des geringsten Widerstandes betrieben. Wir bauen mit dieser Haltung auf die Vernunft und das Verständnis des Bürgers, der vor allem nach dem Debakel von 1965 wohl zu unterscheiden weiß zwischen tönenden Worten und realisierbaren politischen Forderungen. Ich möchte hier wiederholen, was mein Freund Dr. Alex Möller kürzlich vor meiner Fraktion mit Nachdruck erklärte: Niemals wird die sozialdemokratische Fraktion den Pfad der finanzpolitischen Solidität verlassen, zu keiner Zeit, auch nicht während der Wahl, denn Versprechungen, denen auf dem Fuß Enttäuschungen folgen müßten, wären nicht gut für die Lauterkeit und die Praktikabilität und die Standhaftigkeit unserer demokratischen Verfassung.
    Lassen Sie mich meine Ausführungen, die für meine Fraktion vorzutragen ich die Ehre hatte, mit den Worten schließen, die der Vorsitzende meiner Fraktion, Helmut Schmidt, in der außenpolitischen Debatte vom 26. September vor diesem Hohen Hause sagte und die eigentlich das Motto für meine heutige Rede bildeten:
    Alle unsere Bemühungen um Sicherheit und Frieden haben auf die Dauer nur dann Erfolg, wenn es uns gelingt, die innere Ordnung zu wahren und Freiheit und Gerechtigkeit für den einzelnen zu mehren. Stabilität ... nach außen hängt ab von der Stabilität im Innern, und Stabilität der Demokratie hängt ab von dem Fortschritt der Gesellschaft.



    Hermsdorf
    Lassen Sie mich ein Bekenntnis hinzufügen: Ich meine, daß in unserem Lande leider Leistungen oft nicht so gewertet werden, wie sie es verdient hätten. Wenn ich ringsherum schaue und die Ausgangslage sehe, daß wir vor einer finanziellen Krise in Höhe von 64 Milliarden DM und in einer wirtschaftlichen Rezession standen und nach zwei Jahren wieder festen Grund unter den Füßen, nämlich geordnete finanzielle Verhältnisse, Stabilität in der Wirtschaft und wirtschaftliches Wachstum haben, dann muß ich Ihnen sagen: Das wäre außerhalb unseres Landes von den Bürgern als eine große und gewaltige Leistung angesehen worden! Das sage ich nicht nur zur FDP, das sage ich auch teilweise zur Pressetribüne gerichtet. Diese beiden Punkte bewältigt zu haben, ist allein schon eine Leistung dieser Koalition, dieser Regierung.
    Es sind aber noch eine ganze Reihe von Dingen erledigt und angepackt worden, wie ich sie dargestellt habe. Das heißt, wenn ich dieses Bekenntnis ablege, lege ich es für diese Regierung ab. Ich bekenne mich mit Stolz zu den Leistungen dieser Regierung,

    (Zurufe von der FDP)

    und wir zögern nicht einen Augenblick, für diese Leistung Dank zu sagen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Dorn: Auch zu den, Versäumnissen dieser Regierung?)



Rede von Walter Scheel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Mischnick.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Wolfgang Mischnick


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Freien Demokraten bestreiten gar nicht, daß sie diese Debatte gewünscht haben. Daran haben wir nie einen Zweifel gelassen. Sie haben nur vergessen, darauf hinzuweisen, daß wir bereits vor der letzten außenpolitischen Debatte den Herrn Bundeskanzler aufgefordert hatten, die Innenpolitik mit zu behandeln; nur war damals offensichtlich die Bereitschaft dazu noch nicht vorhanden. Ich verstehe heute auch, warum diese Bereitschaft nicht vorhanden war. Denn die Bilanz über das, was vorgelegt werden konnte und was geschehen muß, ist ja so, daß man sie besser nicht aufgemacht hätte.

    (Sehr richtig! und Beifall bei der FDP.)

    Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zur Einleitung nur einige wenige Minuten Anmerkungen zur außenpolitischen Fragen machen, weil ja morgen darüber im einzelnen diskutiert werden soll.

    (Widerspruch des Abg. Dr. Barzel.)

    — Ich hörte, daß morgen die Europafragen diskutiert werden sollen. Wenn das nicht der Fall ist, könnte ich länger sprechen, aber das paßte Ihnen wahrscheinlich ,auch wieder nicht.
    Wir haben innerhalb sehr kurzer Zeit zwei außenpolitische Erklärungen des Herrn Bundeskanzlers entgegengenommen, ohne daß die Klarheit entstanden ist, die wir Freien Demokraten von diesen Erklärungen erhofft hatten, nämlich Klarheit darüber, wie die Bundesregierung in nächster Zukunft ihre Außenpolitik unid ihre Europapolitik gestalten will und wie die Konzeption für die Zukunft aussieht. Davon haben wir leider nichts gehört.

    (Sehr wahr! bei .der FDP. — Zurufe von der CDU/CSU.)

    Es ist verständlich, daß immer wieder darauf hingewiesen wird, daß durch die Intervention der UdSSR in der Tschechoslowakei für die deutsche Außenpolitik neue Schwierigkeiten entstanden sind unid vorhandene Schwierigkeiten deutlicher geworden sind. Aber ich bedaure, daß der Herr Bundeskanzler in diesem Zusammenhang von folgendem gesprochen hat — ich zitiere wörtlich —:
    Meine Damen und Herren! Diese neue, zwar schon in früheren Jahren gelegentlich anklingende, aber jetzt in voller Schärfe formulierte Doktrin zwingt uns wie alle Völker der übrigen, insbesondere der westlichen Welt zu einer Überprüfung unserer bisherigen Politik.

    (Hört! Hört! bei der FDP.)

    Hier sind zwei Punkte, über die wir mehr Klarheit haben wollen.
    Erstens: Ist es wirklich geschickt und für unsere Politik gut, die Äußerungen des sowjetischen Botschafters, die er uns im Auftrage seiner Regierung überbracht hat, als Doktrin zu bezeichnen und ihnen damit den Rang des Unabänderlichen zu geben? Wenn schon bei der Sowjetunion diese Meinung vorhanden sein sollte, wäre es doch falsch, wenn wir sie einfach übernähmen und als Doktrin betrachteten. Aufgabe der Politik muß es doch sein, die Dinge zu ändern und zu verhindern, daß sich hier eine Verhärtung einstellt.
    Zweitens: Was allerdings mit der Überprüfung unserer Politik gemeint war, wurde nicht klar.

    (Zuruf von der FDP: In welcher Richtung?)

    Wir haben doch am 21. August, als wir morgens im Bundeskanzleramt über die Ergebnisse in der CSSR, soweit es bis dahin möglich war, unterrichtet wurden, darüber gesprochen, ob in bestimmten Fragen eine gemeinsame Basis gefunden werden kann. Wir haben bei dieser Beurteilung der Lage und auch über ein gewisses gemeinsames Vorgehen ein hohes Maß an Übereinstimmung erzielt. — Soll dieses Überprüfen nun heißen, daß das, was im August als Ausgangspunkt für uns gemeinsam gefunden worden ist, jetzt verlassen wird? Wenn das der Fall ist, erwarten wir, daß die Unterrichtung der Opposition wieder in der gleichen Form geschieht, wie es erfreulicherweise in den ersten zehn, zwölf Tagen nach den traurigen Ereignissen in der Tschechoslowakei geschehen ist. Soll dieses Überprüfen nun etwa heißen, daß das, was in der ersten Erklärung des Herrn Bundeskanzlers hier gesagt worden ist, heute in Frage gestellt wird? Bedeutet dieses Überprüfen nun, daß Türen, die man noch offen gehalten hat — ich denke an Gespräche, die einmal kommen sollten —, jetzt zugeschlagen werden? Oder sollen sie offen bleiben, um abzuwarten, bis der richtige Zeitpunkt gekommen ist? Das alles muß hier klargestellt werden. Das Wort Überprüfung läßt näm-



    Mischnick
    lieh den Verdacht aufkommen, daß das Ende der Überprüfung eine Abkehr von bisher gemeinsam gefundenen Standpunkten sein kann.
    Meine Damen und Herren, es ist ja nicht so, daß die Entwicklung der letzten zwei, drei Monate wie ein Blitz aus heiterem Himmel gekommen ist. Wir Freien Demokraten haben rechtzeitig verlangt, die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu den Ostblockstaaten auf keinen Fall isoliert zu betrachten, sondern immer die Abschirmung dieser richtigen Aktion gegenüber der Sowjetunion zu sehen. In der 90. Sitzung des Deutschen Bundestages am 1. Dezember 1967 ist das von mir in aller Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht worden. Wir müssen aber feststellen, daß offensichtlich diese Abschirmung eben nicht in der notwendigen Form geschehen ist.
    Wir bedauern auch, daß der Hauptansatzpunkt für die heutige Debatte, nämlich unsere Forderung, mehr Klarheit über die Politik der Bundesregierung gegenüber Frankreich zu bekommen, ebenfalls nicht erreicht worden ist.

    (Sehr richtig! bei der FDP.)

    Es ist kein Ansatzpunkt dafür zu finden, ob die Bundesregierung bereit ist, in der europäischen Politik eigene Initiativen zu ergreifen, auch dann, wenn die Bereitschaft Frankreichs — oder, besser gesagt, des französischen Staatspräsidenten —, darauf einzugehen, nicht vorhanden ist. Wir sind uns im klaren darüber, daß der französische Staatspräsident gegen solche Pläne erhebliche Bedenken äußern wird. Die Bundesregierung muß aber nach unserer Auffassung dem französischen Staatspräsidenten endlich darlegen, daß er auf der einen Seite nicht ständig ein größeres Eigengewicht Europas fordern, auf der anderen Seite jedoch aus überholten nationalstaatlichen Erwägungen zugleich alles unternehmen kann, um zu verhindern, daß die Staaten Europas wenigstens in ihrem westlichen Teil zu einer engeren Zusammenarbeit kommen.

    (Beifall bei der FDP.)

    Das ist doch die Diskrepanz, die in dieser Frage besteht.
    Der französische Staatspräsident kann auch nicht gleichzeitig gegen die amerikanische Führungsrolle und Vorherrschaft in Europa und gegen eine koordinierte Außenpolitik der westeuropäischen Staaten unter Einschluß von EWG, EFTA und darüber hinaus sein. Das sind doch die Punkte, über die endlich einmal Klarheit geschaffen werden muß. Hier muß sehr schnell gegenüber Frankreich verdeutlicht werden, daß die Europapolitik auf realen politischen Tatsachen aufgebaut werden muß und nicht etwa auf geschichtlichen Visionen, wie das so oft von Seiten des französischen Staatspräsidenten geschieht.

    (Zuruf von der FDP: Richtig!)

    Wir Freien Demokraten haben stets darauf hingewiesen — durch die Ereignisse in der Tschechoslowakei sind wir in unserer Meinung bestätigt worden —, daß einem konventionell vorgetragenen Angriff aus dem Osten, der möglicherweise hand-streichartigen Charakter haben könnte, von seiten des Westens nur mit konventionellen Mitteln begegnet werden kann. Unser Ziel war es — und das ist in vielen Debatten zum Ausdruck gebracht worden —, die Bundeswehr hierfür entsprechend auszurüsten. Wir haben leider in der Erklärung der Bundesregierung zu der Konzeption der Bundeswehr und den Schlußfolgerungen aus den letzten Ereignissen nichts hören können. Wir stellen fest, daß das Verständnis für unsere Haltung auch innerhalb der Bundeswehr in den letzten Wochen und Monaten gerade unter dem Eindruck der Ereignisse in der Tschechoslowakei und nach den Erfahrungen mit dem Manöver „Schwarzer Löwe" gewachsen ist. Wir wissen auch aus amerikanischen Äußerungen, daß dort die Bereitschaft wächst, die Notwendigkeit anzuerkennen, unsere Bundeswehr konventionell besser auszurüsten.
    Meine Fraktion hat dazu mehrfach in den wehrpolitischen Debatten Vorschäge gemacht. Wir sind aber etwas überrascht darüber, daß man heute hört, die Sicherheit sei nicht gewährleistet, daß man in Anzeigen und in verschiedenen Verlautbarungen darauf hinweist, daß man die Bundeswehr verstärken will, aber nicht den Mut hat, zuzugeben, daß die entscheidenden Beschlüsse, nämlich die Verbesserung der Besoldung der Unteroffiziere und Schaffung einer neuen, vierten Laufbahn, hier im Gegensatz zu den Vorschlägen der Freien Demokraten nicht gefallen sind.

    (Beifall bei der FDP.)

    Wer die Bundeswehr so verstärken will, daß sie ihrem Auftrag entsprechen kann, muß erst einmal die Lücke der 31 000 Unteroffiziere und 5000 Offiziere schließen, eben mit den Mitteln, die wir vorgeschlagen haben, aber nicht mit dem Nein, das die Koalition zu diesen Vorstellungen hier leider ausgesprochen hat.
    Meine Damen und Herren, wir haben Verständnis für den amerikanischen Wunsch, einen Ausgleich für die Devisenabflüsse zu finden, die durch die Stationierung amerikanischer Truppen in der Bundesrepublik verursacht werden. Unserer Auffassung nach muß aber die Bundesregierung bei den Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten deutlich machen, daß eine Lösung auf der Basis, daß wir Waffen kaufen, die wir entweder gar nicht oder nicht sinnvoll im Verteidigungsfall benutzen können, nicht akzeptiert werden kann.

    (Beifall bei der FDP.)

    Wir erwarten von der Bundesregierung, daß sie selbst auch in diesem Sinne initiativ wird. Wir sollten von vornherein jedes mögliche Ansinnen zurückweisen, Waffen zu erwerben, die wir bei der besonderen Art der Möglichkeit und der Notwendigkeit des Einsatzes der Bundeswehr nicht benötigen. Ich bin überzeugt, daß diese Haltung auch bei unseren amerikanischen Freunden auf Verständnis stoßen wird. Darüber hinaus sollten wir uns etwas stärker als bisher darum bemühen, bei der Berechnung des Devisenausgleichs auch die zivilen Aufträge stärker mit heranzuziehen, als es in der Vergangenheit leider geschehen ist.

    (Sehr gut! bei der FDP.)




    Mischnick
    Eine Bemerkung noch zu der allgemeinen Frage der europäischen Sicherheit. Wir haben mehrfach gefordert, daß die Bundesregierung ihrerseits sowohl den Vereinigten Staaten wie der Sowjetunion und den europäischen Staaten einen Plan für ein europäisches Sicherheitssystem im Rahmen der Friedenspolitik der Bundesregierung vorlegen sollte. Für die Garantie unserer Sicherheit ist es neben unseren Verteidigungsanstrengungen nach unserer Auffassung genauso wichtig, daß die Bundesregierung ihre Außenpolitik noch zielstrebiger als bisher — ich verkenne nicht die Ansätze, die hier sichtbar geworden sind — auf ein solches Sicherheitssystem abstellt.
    Dazu gehört z. B. auch, daß die Bundesregierung jetzt einmal prüft, ob nicht der Zeitpunkt gekommen ist, die Sowjetunion an die Rede ihres Außenministers Gromyko 1966 in Rom und an die Beschlüsse des Warschauer Pakts zur europäischen Sicherheit vom Juli 1966 in Bukarest — der Herr Bundeskanzler sprach gestern schon die Karlsbader Beschlüsse an — zu erinnern.
    Ich darf mit Genehmigung des Herrn Präsidenten zitieren, was damals die Staaten des Warschauer Paktes festgelegt haben. In der Erklärung heißt es wörtlich:
    Eine -große positive Bedeutung hätte die Einberufung einer europäischen Konferenz zur Erörterung von Fragen der Gewährleistung der Sicherheit in Europa und zur Anbahnung der europäischen Zusammenarbeit. Die auf einer solchen Konferenz erzielte Übereinkunft könnte ihren Ausdruck z. B. in Form einer europäischen Deklaration über Zusammenarbeit im Interesse der Aufrechterhaltung und der Festigung der europäischen Sicherheit finden.
    Es wird dann darauf im einzelnen eingegangen, und zum Schluß heißt es:
    Die Deklaration sollte allen interessierten Staaten zum Beitritt offenstehen.
    Wäre es jetzt nicht sinnvoll, von deutscher Seite einmal die Sowjetunion danach zu fragen, wie sie zu ihren Erklärungen, wie sie zu den Beschlüssen der Warschauer-Pakt-Staaten nach den jüngsten Ereignissen steht, ob sie davon abgeht, ob sie neue Überlegungen entwickelt hat? Wir halten das für notwendig.

    (Sehr gut! bei der FDP.)

    Wir hätten es daher sehr begrüßt, hier bei den Erklärungen des Herrn Bundeskanzlers etwas darüber zu hören, ob das vielleicht ein Gesprächsgegenstand zwischen dem Bundesaußenminister und dem sowjetischen Außenminister gewesen ist.
    Zu diesem Gespräch eine Bemerkung! Haben wir es wirklich nötig, wenn der Bundesaußenminister mit dem sowjetischen Außenminister spricht, über das Zustandekommen eines solchen Gesprächs Mitteilungen zu veröffentlichen,

    (Beifall bei der FDP)

    die dann, zu, sagen wir einmal, sehr großen Unklarheiten führen, — wenn ich es vorsichtig ausdrücke?
    Ich habe allerdings den Eindruck - um das ganz nüchtern zu sagen —: es gab wieder einmal Kräfte in dieser Koalition, die einfach Sorge davor haben, wenn der deutsche Außenminister sagt: „Ich will mit dem sowjetischen Außenminister sprechen".

    (Zustimmung bei der FDP.)

    Das ist doch ein legitimes Anliegen, über das man dann nicht streiten sollte, wer wann wem gesagt hat: „Wir willen miteinander reden". Das führt uns nicht weiter.

    (Beifall bei der FDP.)

    Lassen Sie mich jetzt zum innenpolitischen Teil der Erklärung des Herrn Bundeskanzlers übergehen,

    (Bundeskanzler Dr. h. c. Kiesinger betritt den Plenarsaal — Zurufe von der FDP: Er naht! Er naht!)

    obwohl das, was der Kollege Hermsdorf in einem kleinen Geplänkel gesagt hat, natürlich dazu verleiten könnte, zu sagen: „Es ist nicht viel gewesen, also brauchen wir nicht viel dazu zu sagen."
    Diese Große Koalition besteht ja nun zwei Jahre. Aber das, was als innenpolitische Bilanz aufgemacht worden ist, hat doch auf keinen Fall die hochgespannten Erwartungen auf weittragende Reformpläne erfüllt. Auch die Anzeigenaktionen können nicht darüber hinwegtäuschen — im Text selbst ist es ja nachzulesen —, daß zwar vieles vorgelegt worden ist, daß aber Entscheidungen darüber zum größten Teil nicht fallen konnten, weil die Einigkeit darüber in der Koalition noch nicht zu schaffen war.
    Die Finanzreform ist zwar eingeleitet, aber es bestehen doch große Meinungsunterschiede, nicht nur innerhalb der Koalition, sondern auch im Verhältnis zwischen Bund und Ländern. Das haben ja die bisherigen Beratungen in den zuständigen Ausschüssen deutlich gemacht. Die Tatsache, daß die Herren Ministerpräsidenten aller Bundesländer der CDU bzw. CSU und der SPD angehören, hat sich auf den Fortgang der Arbeiten an der Finanzreform bis zur Stunde in keiner Weise positiv ausgewirkt. Hier ist offensichtlich eine Übereinstimmung nicht erzielt worden.
    Ein Hinweis ist noch notwendig: Im Finanzausschuß wurde vor wenigen Tagen genau der Punkt, der in der Erklärung der Regierung als Begründung in den Vordergrund gestellt wurde — „Was wird mit der Gewerbesteuer?" —, ausgeklammert, und damit ist das praktiziert worden, was eigentlich die Regel ist.

    (Beifall bei der FDP.)

    Auch einer neuen Kompetenzverteilung, die den Erfordernissen unserer Zeit auf dem Sektor der Fortentwicklung von Bildung und Wissenschaft entsprechen würde, geht die Große Koalition bisher vollständig aus dem Wege. Ich werde dazu noch etwas sagen. Wie in vielen Fällen handeln Sie, Herr Bundeskanzler, auch hier gegen Ihre eigene bessere Erkenntnis, die Sie am 11. März 1968 vor diesem Hohen Haus wie folgt umschrieben haben — ich darf zitieren —:



    Mischnick
    Der Föderalismus steht, darüber soll sich niemand täuschen, vor einer großen Bewährungsprobe. Wir alle müssen wissen, daß, wenn wir auf irgendeinem Gebiet versagen, die Geschichte niemandem die Entschuldigung abnehmen wird, ihm habe die Kompetenz gefehlt.

    (Abg. Dorn: Hört! Hört!)

    Absolut einer Meinung! Wo bleibt aber die Schlußfolgerung aus diesen Aussagen?

    (Abg. Dorn: Eben!)

    Wo bleiben die entsprechenden Vorschläge? Steht nicht der Gedanke, Gemeinschaftsaufgaben schaffen zu wollen, im eklatanten Widerspruch zu dieser Auffassung? Hier werden ja gerade die Dinge in die graue Zone gebracht; sie verschwimmen, statt daß sie klarer werden.

    (Beifall bei der FDP.)

    Wäre es nicht an der Zeit, Herr Bundeskanzler, daß sich die Bundesregierung entschließt, die Koalitionsfraktionen um Unterstützung dafür anzugehen, daß unsere Anträge — Änderung der Art. 74 und 75 des Grundgesetzes — positiv entschieden werden, damit der Bund in den Fragen der Bildungspolitik Kompetenzen erhält, damit er handeln kann und nicht nur beklagen muß? Hier wäre doch eine Möglichkeit, gemeinsam — Sie, Herr Bundeskanzler, und wir als Opposition — Ihre Meinung bei Ihren Freunden durchzusetzen. Wir sind bereit, mitzustimmen.

    (Sehr richtig! bei der FDP.)

    Ob Ihnen das gelingt? — Ich habe die Sorge, das wird nicht möglich sein, weil die eigenen Fraktionen der Regierungskoalition sich offensichtlich nicht an die Erklärung des Herrn Bundeskanzlers in dieser Frage so halten, wie es um der Sache willen notwendig wäre.
    Wenn man die Debatte von heute morgen betrachtet und das, was in der Regierungserklärung
    — nun, ich will es zurückhaltend ausdrücken — so an Abweichungen von der Meinung des Koalitionspartners gesagt worden ist, hat man das Gefühl, daß das Wahljahr mit unterschiedlichen Erklärungen auf verschiedenen Gebieten eingeläutet worden ist.

    (Abg. Dr. Barzel: In die Sie Ihre Rede einschließen!)

    — Herr Kollege Barzel, ich antworte auf das, was hier gesagt worden ist. Wenn Sie so wollen, muß ich natürlich dann mit in meine Rede übernehmen, daß Sie den Wahlkampf, die Auseinandersetzung der Koalitionsparteien, eben schon jetzt beginnen. Wir wollten es nicht; aber wenn Sie meinen, sind wir auch dazu bereit.

    (Sehr gut! bei der FDP. — Zurufe von der Mitte.)

    Wenn ich an die Erklärungen zur Frage der Mitbestimmung denke, so muß ich sagen: innerhalb der Koalition sind doch die Aussagen unterschiedlicher als eh und je.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Wie ist es denn mit Dahrendorf? — Abg. Dr. Barzel: Was hätten Sie denn gern gehört? — Weitere Zurufe von der CDU/CSU und der SPD.)

    — Herr Kollege Matthöfer, Sie sind ein Meister der Vereinfachung. Genauso wie Sie oft bei der Frage der automatischen Dynamik bei der Rentenanpassung vereinfachen, haben Sie jetzt wieder in der Frage der Mitbestimmung mit dem „dagegen" vereinfacht. Zwischen qualifizierter Mitbestimmung und Betriebsverfassungsrecht besteht — das wissen Sie doch viel besser als ich — ein Unterschied. Das sollte man nicht in einen Topf werfen.

    (Abg. Dorn: Aber das paßt dazu!)

    In einer Frage trat man aber bisher doch einheitlich auf, nämlich in der Frage der arbeitsrechtlichen Form der Lohnfortzahlung. Bisher hatten wir jedenfalls den Eindruck, daß in bezug auf diese Voraussetzung die Meinung einheitlich sei. Wenn ich aber an das denke, was der Herr Bundeskanzler hier gestern dazu gesagt hat, und wenn ich an die Zwischenbemerkung des Herrn Kollegen Schmidt denke, komme ich zu dem Ergebnis: im Grundsatz scheint diese Einigung, zumindest gestern, nicht vorhanden gewesen zu sein. Ob es schon gestern abend gelungen ist, sich darüber zu einigen, weiß ich nicht.

    (Zuruf von der SPD: Schon nachmittags! — Zuruf von der Mitte: Machen Sie sich aber Sorgen!)

    — Schon nachmittags — hervorrangend!

    (Abg. Schmidt [Hamburg] : Sie haben sich vorher geeinigt; der Bundeskanzler wußte es nur noch nicht! — Heiterkeit bei den Regierungsparteien. — Lachen bei der FDP.)

    — Herr Kollege Schmidt, Ihr Zuruf mag im Augenblick für die beteiligten Koalitionsfraktionen sehr lustig klingen. Wenn das aber die Basis der Arbeit in dieser Koalition ist, daß der Bundeskanzler eine Regierungserklärung abgibt und zu diesem Zeitpunkt nicht weiß, was seine Koalitionsfraktionen wollen, ist das bedauerlich.

    (Beifall bei der FDP.)