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ID0518925700

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    1085. bedauerlich.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 189. Sitzung Bonn, den 17. Oktober 1968 Inhalt: Amtliche Mitteilung 10187 A Fragestunde (Drucksache V/3350) Fragen des Abg. Felder: Zugsekretariat der Deutschen Bundesbahn Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10187 C, D, 10188 A Felder (SPD) 10187 D, 10188 A Fragen des Abg. Schmitt (Lockweiler) : Kontingente für die große Zone im deutsch-französischen Straßengüterverkehr 10188 A Fragen des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) : Ausbau der Bundesstraße 9 Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 10188 C, D, 10189 A, B, C, D Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . 10188 C, D, 10189 A, B, C Dröscher (SPD) 10189 C Frage des Abg. Ramms: Wagen zweiter Klasse für Fernschnellzüge Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10189 D, 10190 A, B Ramms (FDP) 10190 A Mertes (FDP) 10190 B Frage des Abg. Ramms: Abteilung Seeverkehr des Bundesverkehrsministeriums Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10190 C Frage des Abg. Ramms: Deutsches Hydrographisches Institut und Deutscher Seewetterdienst Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10190 D Frage des Abg. Dr. Enders: Abfahrten am Autobahnabzweiger Fulda-Nord Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10191 A Dr. Enders (SPD) 10191 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Private Kraftfahrzeuge der alliierten Streitkräfte 10191 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Winterflugplan der Lufthansa . . . . 10191 B Frage des Abg. Dr. Müller-Hermann: Zulassung bezirklicher Ortsmittelpunkte für die Bestimmung der Nahverkehrszone Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 10191 C, D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 10191 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 Fragen des Abg. Dr. Müller-Hermann: Brillenträger für die Ausbildung zu nautischen Offizieren Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . 10192 A, B, C, D, 10193 A Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 10192 C, D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 10193 A Fragen des Abg. Ott: Studienplätze nach Ableistung der Wehrpflicht Dr. Stoltenberg, Bundesminister 10193 B, C, D, 10194 A, B, C, D, 10195 A, B, C Ott (CDU/CSU) . . . 10193 C, D, 10195 C Dr. Lohmar (SPD) . . . 10194 A, 10195 B Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . 10194 A, B Moersch (FDP) . . . . . . . . 10194 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 10194 D Josten (CDU/CSU) 10195 A, B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 10195 C Fragen des Abg. Moersch: Förderung eines Dampfbrüter-Projektes Dr. Stoltenberg, Bundesminister 10195 D, 10196 A, B, C Moersch (FDP) . . . . . . 10196 A, B, C Frage des Abg. Moersch: ENEA-Studie über Reaktorförderung Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 10196 D Moersch (FDP) . . . . . . . . 10196 D Fragen des Abg. Rollmann: Zahl der Studenten auf deutschen wissenschaftlichen Hochschulen im Vergleich zu EWG-Nachbarländern Dr. Stoltenberg, Bundesminister 10197 A, B, C Rollmann (CDU/CSU) 10197 B Frage des Abg. Rollmann: Schul- und Hochschulwesen — Kulturföderalismus Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 10197 C, D, 10198 A, B Rollmann (CDU/CSU) . . . 10197 D, 10198 A Dr. Lohmar (SPD) . . . . . . . 10198 B Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Tieflagerung radioaktiver Rückstände Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 10198 C Fragen des Abg. Dr. Martin: Beteiligung des Bundes an den Kosten für eine Fernsehuniversität Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 10198 D, 10199 A, B Dr. Martin (CDU/CSU) 10199 A Dr. Lohmar (SPD) 10199 A Fragen des Abg. Dorn: Nachrichtenagenturen Diehl, Staatssekretär 10199 C, D, 10200 A, C, D, 10201 A, B, C, 10202 A Dorn (FDP) . . . 10199 C, D, 10201 C, D Moersch (FDP) . 10199 D, 10200 A, 10202 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 10200 C, D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 10200 D Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1969 (Haushaltsgesetz 1969) (Drucksache V/3330) — Erste Beratung —, mit Beratung der von der Bundesregierung vorgelegten Finanzplanung des Bundes 1968 bis 1972 (Drucksache V/3299), mit Entwurf eines Dritten Gesetzes über das Beteiligungsverhältnis an der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer (Drucksache V/3332) — Erste Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Länderfinanzausgleichsgesetzes 1965 (Drucksache V/3333) — Erste Beratung — Windelen (CDU/CSU) 10202 C Hermsdorf (SPD) . . . . 10205 D, 10241 D Dr. Barzel (CDU/CSU) . 10210 B, C, 10211 A 10223 B, 10230 C, 10242 C Schmidt (Hamburg) (SPD) 10210 D, 10211 B, 10220 D, 10221 A, 10225 C, 10245 A Dorn (FDP) 10211 C, 10229 B Dr. Haas (FDP) . . . . . . . 10211 C Dr. Emde (FDP) . . . 10212 D, 10213 A Mischnick (FDP) . . . 10217 B, 10223 B Matthöfer (SPD) 10224 B Genscher (FDP) 10233 C Dr. Schiller, Bundesminister . . . 10235 A Dr. Emde (FDP) 10241 B Dr. Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . 10248 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 III Dr. Althammer (CDU/CSU) 10248 D, 10255 D Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 10251 A, B Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 10253 D Moersch (FDP) . . . . . . . . 10255 C Dr. Staratzke (FDP) 10256 B Illerhaus (CDU/CSU) 10258 D Frau Klee (CDU/CSU) 10262 B Entwurf eines Elften Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Elftes Rentenanpassungsgesetz — 11. RAG) (Drucksache V/ 3335) — Erste Beratung — in Verbindung mit Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Produktivität sowie die Veränderungen des Volkseinkommens je Erwerbstätigen und über die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherungen (Sozialbericht 1968) sowie das Gutachten des Sozialbeirats über die Rentenanpassung (als Anlage zu dem Sozialbericht 1968) (Drucksache V/3256) Dr. Schellenberg (SPD) . . . . . . 10263 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . 10263 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 10265 A Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Wuermeling zu Punkt 5 a und b der Tagesordnung 10265 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 10187 189. Sitzung Bonn, den 17. Oktober 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.04 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach 18. 10. Dr. Aigner ** 18. 10. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 18. 10. Bauer (Wasserburg) 18. 10. Bauer (Würburg) * 18. 10. Berkhan * 20. 10. Berlin 18. 10. Dr. Birrenbach 23. 10. Frau Blohm 18. 10. Blumenfeld * 18. 10. Borm 18. 10. Brück (Holz) * 18. 10. Bühler 18. 10. Diekmann 18. 10. Draeger * 18. 10. Dr. Eckhardt 18. 10. Flämig * 18. 10. Frehsee 17. 10. Frieler 18. 10. Gerlach ** 19. 10. Gierenstein 18. 10. Frau Griesinger 3. 11. Haage (München) 18. 10. Hahn (Bielefeld) ** 21. 10. Hauck 2. 11. Hellenbrock 31. 10. Frau Herklotz * 18. 10. Herold * 18. 10. Frau Dr. Heuser 18. 10. Höhmann (Hessisch Lichtenau) 18. 10. Hösl * 18. 10. Hübner 18. 10. Dr. Ils 17. 10. Dr. Jaeger 18. 10. Jung 20. 10. Kahn-Ackermann * 18. 10. Dr. Kempfler * 18. 10. Frau Klee * 18. 10. Frau Kleinert 8. 11. Dr. Kliesing (Honnef) * 18. 10. Dr. Kopf * 18. 10. Kubitza 1. 11. * Für die Teilnahme an einer Sitzung der Versammlung der Westeuropäischen Union ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) burlaubt bis einschließlich Dr. Kübler * 18. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 18. 10. Lampersbach 25. 10. Lemmer 26. 10. Lemmrich* 18. 10. Lenze (Attendorn) * 18. 10. Dr. Löhr 18. 10. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 18. 10. Dr. von Merkatz 18. 10. Metzger ** 19. 10. Missbach 18. 10. Dr. Mommer 18. 10. Müller (Aachen-Land) * 18. 10. Dr. Müller (München) * 18. 10. Frau Pitz-Savelsberg * 18. 10. Pöhler * 18. 10. Richter 20. 10. Dr. Rinderspacher " 18. 10. Rommerskirchen 18. 10. Dr. Rutschke * 18. 10. Sander * 18. 10. Schlager 18. 10. Schmidt (Kempten) 17. 10. Schmidt (Würgendorf) * 18. 10. Dr. Schulz (Berlin) * 18. 10. Seidel 18. 10. Seifriz 18. 10. Dr. Serres * 18. 10. Dr. Süsterhenn 18. 10. Steinhoff 31. 10. Frau Stommel 1. 11. Stücklen 18. 10. Dr. Tamblé 31. 10. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell * 18. 10. Dr. Wahl 18. 10. Walter 31. 10. Frau Wessel 31. 12. Frau Dr. Wex 18. 10. Wienand 18. 10. Dr. Wilhelmi 18. 10. Wurbs 18. 10. Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Wuermeling (CDU/CSU) zu Punkt 5 a und b der Tagesordnung: 10266 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 Dr. Wuermeling Bei Beratung des Haushalts 1969 und der Finanzplanung 1968 bis 1972 hat der Bundesrat am 4. Oktober 1968 in außergewöhnlicher Weise die Bundesregierung gemahnt, ihre sozialen Pflichten gegenüber den Kriegsopfern und gegenüber den Familien mit Kindern rechtzeitiger zu erfüllen. Im Verlauf der heutigen Debatte wurde dazu bereits Stellung genommen unter dem Gesichtspunkt des Fehlens von Dekkungsvorschlägen. Darüber hinaus muß aber auch die sachliche Berechtigung dieser außergewöhnlichen Mahnung erörtert werden, die schlechthin nicht bestritten werden kann. Bezüglich der Kriegsopfer hat der Bundesrat die Bundesregierung in Nr. 13 seiner Entschließung zur Finanzplanung 1968 bis 1972 gebeten, die für eine Anpassung der Leistungen in der Kriegsopferversorgung an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und das reale Wachstum der Volkswirtschaft notwendigen Mittel bereits ab 1969 bereitzustellen. In der Begründung der Ausschußvorlage — Drucksache 475/1/68 — heißt es dazu: Die Leistungen der Kriegsopferversorgung wurden zuletzt mit dem Dritten Neuordnungsgesetz am 1. 1. 1967 angehoben. Dabei blieben die Verbesserungen bereits damals hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurück. In der Zwischenzeit sind alle übrigen Einkünfte und Sozialleistungen entsprechend der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung laufend erhöht worden. Es ist das erklärte Ziel der Bundesregierung, alle Bevölkerungsgruppen gleichmäßig am wirtschaftlichen Fortschritt in unserem Lande zu beteiligen. Aus diesem Grunde ist es nicht vertretbar, die Leistungen der Kriegsopferversorgung auch im Rechnungsjahr 1969 von der Erhöhung der Einkommen in der Bundesrepublik auszunehmen. Durch die steigenden Lebenshaltungskosten werden diese Leistungen weiterhin entwertet werden. Bezüglich des Familienlastenausgleichs empfiehlt der Bundesrat in Nr. 14 der gleichen Entschließung, die dringend notwendige Verbesserung des Familienlastenausgleichs nicht erst für 1972 vorzusehen, sondern schon zu einem früheren Zeitpunkt zu verwirklichen. Zur Begründung heißt es dazu in der Ausschußvorlage: Im Abschnitt VI über die neuen zukunftsweisenden Maßnahmen wird (Zf. 33, S. 21) bis 1971 eine Systemverbesserung des Familienlastenausgleichs in Aussicht gestellt, eine materielle Verbesserung dagegen erst für 1972 (in Höhe von 200 Mill. DM) ... Gegen diese sich abzeichnende Stagnation des Familienlastenausgleichs bestehen erhebliche politische Bedenken. Die hauptsächliche direkte Leistung des Bundes für Familien mit Kindern, das Kindergeld, ist zuletzt 1964 angehoben worden. Im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung ist nicht nur die Ausbildungszulage nach dem Kindergeldgesetz entfallen, sondern auch die vom Kabinett schon grundsätzlich gebilligte Erhöhung des Kindergeldgesetzes selbst wieder rückgängig gemacht worden. Demgegenüber muß festgestellt werden, daß seit 1964 die Einkommen einschließlich der Sozialleistungen, aber auch die Preise ständig gestiegen sind, während das Kindergeld nach den Vorstellungen der Bundesregierung mehr als sieben Jahre lang konstant bleiben soll. Die Richtigkeit dieser Feststellungen und die Berechtigung der vom Bundesrat daraus gezogenen Folgerungen kann meines Erachtens von niemandem bestritten werden, der das erklärte Ziel der Bundesregierung bejaht, „alle Bevölkerungsgruppen gleich mäßig am wirtschaftlichen Fortschritt in unserem Lande zu beteiligen." Im übrigen: Wenn diese Erwägungen mit vollem Recht für die Kriegsopferversorgung gelten, deren Sätze zuletzt am 1. Januar 1967 angepaßt wurden, um wieviel stärker gelten sie für die Kindergeldsätze, deren letzte Erhöhung am 1. Januar 1964 erfolgte, also drei volle Jahre länger zurückliegt und damals gleichzeitig mit der vorletzten Erhöhung der Kriegsopferrenten in Kraft getreten ist! Hinzu kommt, daß eine nicht rechtzeitige Anpassung der Kriegsopferrenten die Haushaltungen in der Regel jeweils nur einmal trifft, während sich die Wirkung einer Nichtanpassung beim Kindergeld regelmäßig mit der Zahl der Kinder multipliziert, für die Kindergeldanspruch besteht. Wenn die Bundesregierung in der Fragestunde des Bundestages vom 9. Mai 1968 erneut bestätigen mußte, daß die Kindergeldsätze die einzigen für den Lebensunterhalt bestimmten monatlichen öffentlichen Leistungen sind, die seit 1964 nicht mehr der Entwicklung angepaßt wurden, so stellt sich die sehr ernste Frage, wie es gerechtfertigt werden kann, ausgerechnet die kinderreichen Familien und die Kriegsopfer in dem Sinne unter Ausnahmerecht zu stellen, daß allein ihnen der von der Bundesregierung proklamierte „gleichmäßige Anteil aller Bevölkerungsgruppen am wirtschaftlichen Fortschritt" vorenthalten wird. Kriegsopferrenten und Kindergeld werden zwar aus sehr unterschiedlichen Gründen gezahlt, erstere zum Ausgleich eines für die Allgemeinheit gebrachten besonderen Opfers, letztere als Ausgleich für besondere Leistungen für Staat und Gesellschaft, beide aber zur Deckung besonderen Aufwandes und unabhängig von Einkommen, weil beide Leistungen keinen Fürsorgecharakter haben und haben dürfen. Es ist gewiß richtig, daß sehr kostspielige neue Gemeinschaftsaufgaben auf den Bundeshaushalt zugekommen sind, deren Erfüllung sich niemand entziehen kann und will. Es ist aber ebenso richtig, daß es keinen sozial vertretbaren Grund gibt, diesen Mehraufwand zu decken, indem die unbestrittenen Ansprüche der Kriegsopfer und der Familien mit Kindern als einzige über das Maß der von allen zu bringenden Opfer hinaus beschnitten werden. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 10267 Dies verstößt klar gegen das von der Bundesregierung vertretene Prinzip, daß notwendige Opfer möglichst gleichmäßig auf alle Schichten unseres Volkes verteilt werden sollen. Es ist keine gerechte Verteilung der notwendigen Opfer, wenn auf der einen Seite Kriegsopfern und Familien mit Kindern spürbare Sonderbelastungen auferlegt werden, auf der anderen Seite aber etwa dem kinderlosen Ehepaar mit 4200 DM Monatsnettoeinkommen — nach allen Absetzungen! — ganze 30 DM monatlich an Ergänzungsabgabe zugemutet bleiben. Für den Familienlastenausgleich gilt das Gesagte um so mehr, als gerade den kinderreichen Familien in der Vergangenheit zahlreiche weitere Sonderbelastungen auferlegt wurden. Wir hatten zwar bis 1965 einen erfreulichen Stand unserer Familienlastenausgleichsmaßnahmen erreicht, mit dem wir uns auch international gut sehen lassen konnten. Aber schon beim ersten Beginn der Spar- und Sanierungsmaßnahmen Ende 1965 waren die Familien mit Kindern die ersten und einzigen, bei denen bereits vorhandene regelmäßige Leistungen abgebaut wurden. Es ist notwendig, die wesentlichen sich insbesondere gegen die Familien mit Kindern richtenden Maßnahmen einmal aufzuzählen: 1. Die so wichtigen Ausbildungszulagen des Kindergeldgesetzes — sie waren nichts anderes als um 40 DM erhöhtes Kindergeld ab 15. Lebensjahr für die Kinder, die wegen weiterführender Ausbildung noch kein Geld zur Entlastung des elterlichen Haushalts heimbringen, aber mit 15 Jahren erst richtig zu „kosten" anfangen — wurden zuerst um 25 % gekürzt, dann wurde ihr Empfängerkreis eingeschränkt, und schließlich wurden sie völlig gestrichen. Allein hierdurch wurde das Volumen des Familienlastenausgleichs um 465 Millionen, also bald eine halbe Milliarde DM jährlich gekürzt. 2. Gleichzeitig wurden gerade viele der hiervon betroffenen Familien durch eine überproportionale Erhöhung der Schülertarife der Bundesbahn zu Mehrausgaben gezwungen, die durch die gestrichene Ausbildungszulage hätten erleichtert werden sollen. 3. Die allgemeinen Mittel für den Familienwohnungsbau wurden mehrfach erheblich gekürzt. 4. Die Wohnungsbauaktion „Große Familie", die Familien mit fünf und mehr Kindern durch zusätzliche Darlehen den Zugang zu dem gerade für die so wichtigen Eigenheime erleichtern sollte, wurde eingestellt. 5. Eingestellt wurde auch die „Aktion Junge Familie", durch die jungen Paaren als dem anderen Notstandsbereich des Wohnungsmarktes geholfen werden sollte. 6. Wesentlich gekürzt wurden die Mittel der „Aktion Junge Familie", mit der — ohnehin zu wenigen — jungen Ehen dringende finanzielle Hilfe gewährt werden konnte. 7. Die Zahlung des 1965 beschlossenen erhöhten Mutterschaftsgeldes an nicht berufstätige Hausfrauen und Mütter wurde mehrfach hinausgeschoben und schließlich ganz gestrichen. 8. Zu diesen offenen Abbaumaßnahmen kam der bereits angesprochene stille Abbau des Familienlastenausgleichs durch „Einfrierenlassen" allein der Kindergeldsätze seit Januar 1964. Hierdurch wurde schon bisher bei einer seitdem etwa 10%igen Steigerung der Lebenshaltungskosten der reale Wert des Kindergeldes um 10 %, d. h. bei 5 Kindern real um monatlich rd. 20 DM! gekürzt; gar nicht zu reden von der an sich notwendigen Beteiligung an der allgemeinen Aufwärtsentwicklung, die nur durch folgende Daten gekennzeichnet sei: Bruttosozialprodukt 1964: 413,8 Milliarden 1968: 549,8 Milliarden (Steigerung 33 %) Steuereinnahmen 1964: 99,4 Milliarden 1968: 131,8 Milliarden (Steigerung 32 %) Bruttowochenverdienste der Industriearbeiter April 1964: 169 DM April 1968: 207 DM (Steigerung 22,5%) Wenn angesichts solcher Gesamtentwicklung allein das Kindergeld nach den Plänen der Bundesregierung noch weitere vier Jahre stagnieren soll, bedeutet das, daß der Anteil der Familien mit Kindern am Volkseinkommen weiterhin um so mehr absinken soll, je mehr Kinder eine Familie hat. Dies ist weder sozialpolitisch noch gesellschaftspolitisch noch finanzpolitisch zu rechtfertigen, wenn man die Leistungen für die Familien nicht in den allerletzten Rang unserer politischen Aufgaben abgedrängt wissen will. 9. Obschon die Familien mit Kindern durch sonstige Maßnahmen der mittelfristigen Finanzplanung — insbesondere die Umsatzsteuererhöhung — stärker betroffen waren als andere Haushaltungen, forderte die Bundesregierung 1967 in der ersten mittelfristigen Finanzplanung neue Sonderopfer zu Lasten dieser Familien, und zwar: a) eine einschneidende Kürzung der Familienzusatzdarlehen im sozialen Wohnungsbau, b) eine nicht zuletzt familienpolitisch gezielte Kürzung des Wohngeldes, c) eine allen international anerkannten familienpolitischen Grundsätzen widersprechende Einkommensgrenze beim Kindergeld. Erfreulicherweise hat der Deutsche Bundestag diese drei weiteren Attacken auf den ohnehin schon so zurückgefallenen Status des Familienlastenausgleichs einmütig zurückgewiesen mit der Maßgabe, daß eine geringere Kürzung der Familienzusatz- 10268 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 darlehen durch die Wiederingangsetzung der „Aktion Große Familie" wettgemacht wurde. 10. Trotzdem forderte die Bundesregierung bei der Anpassung der Beamtenbesoldung per 1. Juli 1968 dann in diesem anderen Bereich eine Regelung, bei der durch Erhöhung ausschließlich der Grundgehälter — unter Ausschluß der Orts- und Kinderzuschläge — die Gesamtbruttobezüge der Beamten um so weniger erhöht wurden, je mehr Kinder in der Familie leben. Diese kaum glaublich erscheinende Forderung wurde im Innenausschuß des Bundestages dankenswerterweise wenigstens dahin abgemildert, daß die Ortszuschläge in die erfolgte 4 %ige Erhöhung einbezogen wurden. Der Bundestag konnte aber die durch den Ausschluß der Kinderzuschläge bedingte ungünstigere Behandlung der Beamten mit Kindern nicht mehr beseitigen, weil — wie so oft — eine in der Regierungsvorlage enthaltene falsche Weichenstellung im Bundestag nicht mehr ganz zu reparieren war. Alledem folgt nun die neue mittelfristige Finanzplanung der Bundesregierung für 1968 bis 1972, die den unwiderlegbaren Beweis dafür erbringen dürfte, daß die Familien mit Kindern auf der alleruntersten Stufe der Prioritätsliste der Bundesregierung stehen: Erst am allerletzten Ende der neuen vierjährigen Planungsperiode, nämlich 1972, sollen 200 Millionen — das ist nicht einmal aie Hälfte des schon bis heute aufgestauten Nachholbedarfs! — zusätzlich für den Familienlastenausgleich bereitgestellt werden. Deutlicher kann wohl nicht unter Beweis gestellt werden, in welchen Rang die Familienpolitik bei der Bundesregierung verdrängt ist, ungeachtet des Art. 6 des Grundgesetzes, nach dem die Familie „unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung" steht. Der ab 1970 mit denkbar bescheidenen Ansätzen für einzelne Bereiche vorgesehene Beginn einer besseren Ausbildungsförderung Kann weder die Anpassung der Familienausgleichsieistungen noch die vom Bundeskanzler im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung zugesagte Reform des Familienlastenausgleichs ersetzen. Denn die hier geplanten Ausbildungsbeihilfen werden nur einem relativ kleinen Teil unserer Kinder zugute kommen. Sehr viele kinderreiche Familien werden sich eine weiterführende Ausbildung ihrer Kinder auch mit neuen Ausbildungsbeihilfen nicht leisten können, solange eine angemessene Grundsicherung, also ein richtig angepaßtes Grundkindergeld, nicht gewährt wird. Denn ohne das fehlt die allgemeine finanzielle Grundbasis, aus der die vielen nicht durch Beihilfen zu deckenden Kosten weiterführender Ausbildung zwangsläufig bestritten werden müssen. Angemessenes Grundkindergeld ist die Voraussetzung dafür, daß der bildungspolitische Effekt der kommenden Ausbildungsbeihilfen auch bei kinderreichen Familien erreicht werden kann, daß also die hier noch reichlich vorhandenen Bildungsreserven auch aktiviert werden. Es muß in aller Form die tief schmerzliche Wahrheit ausgesprochen werden, daß wir noch nie eine die Rechte der Familie so an die Wand drückende Regierung gehabt haben wie heute. Ich formuliere das so unter ausdrücklicher Berufung auf Art. 38 des Grundgesetzes, nach dem die Abgeordneten des Bundestages an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind. Ich halte es für meine Gewissenspflicht, der Bundesregierung diese schmerzliche Tatsache so lange immer wieder vor Augen zu führen, bis sie der Familie wieder den nach Art. 6 des Grundgesetzes zwingend gebotenen Rang zukommen läßt. Es kann nicht dabei bleiben, daß alles andere wichtiger und vordringlicher ist als die Gerechtigkeit für die Familien mit Kindern. Es kann auch nicht dabei bleiben, daß die Familien mit Kindern deshalb im letzten Rang stehen, weil sie weder streiken noch „auf Bonn marschieren", sondern schlicht auf die Gerechtigkeit der Verantwortlichen vertrauen. Gerade weil sie sicher auch in Zukunft dabei verbleiben werden, darf man diese Haltung und dieses Vertrauen erst recht nicht enttäuschen. Es wäre bei dieser eindeutigen Sachlage auch mehr als geschmacklos, eine frühere Anpassung des Kindergeldes an die Entwicklung jetzt als „Wahlgeschenk" zu diffamieren, nachdem die Bundesregierung die Erfüllung dieser selbstverständlichen Pflicht — nicht zuletzt durch Bildung eines Kabinettsausschusses, der schon 10 Monate keine Ergebnisse sichtbar werden ließ — bis in das letzte Jahr vor der Bundestagswahl hingezögert hat. Man sollte bei alledem nicht zuletzt auch daran denken, daß in den nun seit Jahren ständig benachteiligten kinderreichen Familien, zu denen nur etwa ein Drittel unserer Familien gehören, fast zwei Drittel unserer kommenden Generation aufwachsen. In diesen Familien wird also die Staatsgesinnung von zwei Dritteln unserer kommenden Generation geprägt. Kann man es verantworten, gerade in diesen Familien den Glauben an den Willen unserer Staatsführung zur sozialen Gerechtigkeit in unserem sozialen Rechtsstaat zu erschüttern? Man dränge nicht gerade jene Familien in die Staatsverdrossenheit, in denen zwei Drittel unserer mündigen Staatsbürger von morgen aufwachsen! Deckungsvorschläge zur Verwirklichung der notwendigen Maßnahmen habe ich mehrfach gemacht, und ich bin gern bereit, sie unseren Finanzsachverständigen zu erläutern und zu ergänzen. Praktisch geht es einfach darum, der Familienpolitik den verfassungsrechtlich gebotenen Rang zu geben. Dann sind genügend Wege offen. Die Leitung des Familienministeriums ist nun in diesen Tagen zu meiner und vieler Freude unserer verehrten Kollegin Frau Brauksiepe übertragen worden, die für das bisherige familienpolitische Verhalten der Bundesregierung nicht verantwortlich ist. Ich kann unserer neuen Bundesministerin nur von Herzen wünschen, daß das Bundeskabinett ihr nicht zumutet, bis zur Bundestagswahl nur zur Überwachung des weiteren Abbaus des Familienlastenausgleichs tätig zu ein, sondern ihr eine Möglichkeit gibt, der nun seit drei Jahren andauernden Demon- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 10269 tage ein Ende zu setzen, indem ein sichtbares Zeichen für die unerläßlich notwendige Kursänderung gesetzt wird. Es ist unsere Sache als Abgeordnete des Deutschen Bundestages, hierzu kräftige Unterstützung zu geben, nachdem der Bundestag schon mehrfach familienfeindliche Forderungen der Bundesregierung zurückgewiesen hat.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Walter Scheel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Mischnick.


Rede von Wolfgang Mischnick
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Freien Demokraten bestreiten gar nicht, daß sie diese Debatte gewünscht haben. Daran haben wir nie einen Zweifel gelassen. Sie haben nur vergessen, darauf hinzuweisen, daß wir bereits vor der letzten außenpolitischen Debatte den Herrn Bundeskanzler aufgefordert hatten, die Innenpolitik mit zu behandeln; nur war damals offensichtlich die Bereitschaft dazu noch nicht vorhanden. Ich verstehe heute auch, warum diese Bereitschaft nicht vorhanden war. Denn die Bilanz über das, was vorgelegt werden konnte und was geschehen muß, ist ja so, daß man sie besser nicht aufgemacht hätte.

(Sehr richtig! und Beifall bei der FDP.)

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zur Einleitung nur einige wenige Minuten Anmerkungen zur außenpolitischen Fragen machen, weil ja morgen darüber im einzelnen diskutiert werden soll.

(Widerspruch des Abg. Dr. Barzel.)

— Ich hörte, daß morgen die Europafragen diskutiert werden sollen. Wenn das nicht der Fall ist, könnte ich länger sprechen, aber das paßte Ihnen wahrscheinlich ,auch wieder nicht.
Wir haben innerhalb sehr kurzer Zeit zwei außenpolitische Erklärungen des Herrn Bundeskanzlers entgegengenommen, ohne daß die Klarheit entstanden ist, die wir Freien Demokraten von diesen Erklärungen erhofft hatten, nämlich Klarheit darüber, wie die Bundesregierung in nächster Zukunft ihre Außenpolitik unid ihre Europapolitik gestalten will und wie die Konzeption für die Zukunft aussieht. Davon haben wir leider nichts gehört.

(Sehr wahr! bei .der FDP. — Zurufe von der CDU/CSU.)

Es ist verständlich, daß immer wieder darauf hingewiesen wird, daß durch die Intervention der UdSSR in der Tschechoslowakei für die deutsche Außenpolitik neue Schwierigkeiten entstanden sind unid vorhandene Schwierigkeiten deutlicher geworden sind. Aber ich bedaure, daß der Herr Bundeskanzler in diesem Zusammenhang von folgendem gesprochen hat — ich zitiere wörtlich —:
Meine Damen und Herren! Diese neue, zwar schon in früheren Jahren gelegentlich anklingende, aber jetzt in voller Schärfe formulierte Doktrin zwingt uns wie alle Völker der übrigen, insbesondere der westlichen Welt zu einer Überprüfung unserer bisherigen Politik.

(Hört! Hört! bei der FDP.)

Hier sind zwei Punkte, über die wir mehr Klarheit haben wollen.
Erstens: Ist es wirklich geschickt und für unsere Politik gut, die Äußerungen des sowjetischen Botschafters, die er uns im Auftrage seiner Regierung überbracht hat, als Doktrin zu bezeichnen und ihnen damit den Rang des Unabänderlichen zu geben? Wenn schon bei der Sowjetunion diese Meinung vorhanden sein sollte, wäre es doch falsch, wenn wir sie einfach übernähmen und als Doktrin betrachteten. Aufgabe der Politik muß es doch sein, die Dinge zu ändern und zu verhindern, daß sich hier eine Verhärtung einstellt.
Zweitens: Was allerdings mit der Überprüfung unserer Politik gemeint war, wurde nicht klar.

(Zuruf von der FDP: In welcher Richtung?)

Wir haben doch am 21. August, als wir morgens im Bundeskanzleramt über die Ergebnisse in der CSSR, soweit es bis dahin möglich war, unterrichtet wurden, darüber gesprochen, ob in bestimmten Fragen eine gemeinsame Basis gefunden werden kann. Wir haben bei dieser Beurteilung der Lage und auch über ein gewisses gemeinsames Vorgehen ein hohes Maß an Übereinstimmung erzielt. — Soll dieses Überprüfen nun heißen, daß das, was im August als Ausgangspunkt für uns gemeinsam gefunden worden ist, jetzt verlassen wird? Wenn das der Fall ist, erwarten wir, daß die Unterrichtung der Opposition wieder in der gleichen Form geschieht, wie es erfreulicherweise in den ersten zehn, zwölf Tagen nach den traurigen Ereignissen in der Tschechoslowakei geschehen ist. Soll dieses Überprüfen nun etwa heißen, daß das, was in der ersten Erklärung des Herrn Bundeskanzlers hier gesagt worden ist, heute in Frage gestellt wird? Bedeutet dieses Überprüfen nun, daß Türen, die man noch offen gehalten hat — ich denke an Gespräche, die einmal kommen sollten —, jetzt zugeschlagen werden? Oder sollen sie offen bleiben, um abzuwarten, bis der richtige Zeitpunkt gekommen ist? Das alles muß hier klargestellt werden. Das Wort Überprüfung läßt näm-



Mischnick
lieh den Verdacht aufkommen, daß das Ende der Überprüfung eine Abkehr von bisher gemeinsam gefundenen Standpunkten sein kann.
Meine Damen und Herren, es ist ja nicht so, daß die Entwicklung der letzten zwei, drei Monate wie ein Blitz aus heiterem Himmel gekommen ist. Wir Freien Demokraten haben rechtzeitig verlangt, die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu den Ostblockstaaten auf keinen Fall isoliert zu betrachten, sondern immer die Abschirmung dieser richtigen Aktion gegenüber der Sowjetunion zu sehen. In der 90. Sitzung des Deutschen Bundestages am 1. Dezember 1967 ist das von mir in aller Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht worden. Wir müssen aber feststellen, daß offensichtlich diese Abschirmung eben nicht in der notwendigen Form geschehen ist.
Wir bedauern auch, daß der Hauptansatzpunkt für die heutige Debatte, nämlich unsere Forderung, mehr Klarheit über die Politik der Bundesregierung gegenüber Frankreich zu bekommen, ebenfalls nicht erreicht worden ist.

(Sehr richtig! bei der FDP.)

Es ist kein Ansatzpunkt dafür zu finden, ob die Bundesregierung bereit ist, in der europäischen Politik eigene Initiativen zu ergreifen, auch dann, wenn die Bereitschaft Frankreichs — oder, besser gesagt, des französischen Staatspräsidenten —, darauf einzugehen, nicht vorhanden ist. Wir sind uns im klaren darüber, daß der französische Staatspräsident gegen solche Pläne erhebliche Bedenken äußern wird. Die Bundesregierung muß aber nach unserer Auffassung dem französischen Staatspräsidenten endlich darlegen, daß er auf der einen Seite nicht ständig ein größeres Eigengewicht Europas fordern, auf der anderen Seite jedoch aus überholten nationalstaatlichen Erwägungen zugleich alles unternehmen kann, um zu verhindern, daß die Staaten Europas wenigstens in ihrem westlichen Teil zu einer engeren Zusammenarbeit kommen.

(Beifall bei der FDP.)

Das ist doch die Diskrepanz, die in dieser Frage besteht.
Der französische Staatspräsident kann auch nicht gleichzeitig gegen die amerikanische Führungsrolle und Vorherrschaft in Europa und gegen eine koordinierte Außenpolitik der westeuropäischen Staaten unter Einschluß von EWG, EFTA und darüber hinaus sein. Das sind doch die Punkte, über die endlich einmal Klarheit geschaffen werden muß. Hier muß sehr schnell gegenüber Frankreich verdeutlicht werden, daß die Europapolitik auf realen politischen Tatsachen aufgebaut werden muß und nicht etwa auf geschichtlichen Visionen, wie das so oft von Seiten des französischen Staatspräsidenten geschieht.

(Zuruf von der FDP: Richtig!)

Wir Freien Demokraten haben stets darauf hingewiesen — durch die Ereignisse in der Tschechoslowakei sind wir in unserer Meinung bestätigt worden —, daß einem konventionell vorgetragenen Angriff aus dem Osten, der möglicherweise hand-streichartigen Charakter haben könnte, von seiten des Westens nur mit konventionellen Mitteln begegnet werden kann. Unser Ziel war es — und das ist in vielen Debatten zum Ausdruck gebracht worden —, die Bundeswehr hierfür entsprechend auszurüsten. Wir haben leider in der Erklärung der Bundesregierung zu der Konzeption der Bundeswehr und den Schlußfolgerungen aus den letzten Ereignissen nichts hören können. Wir stellen fest, daß das Verständnis für unsere Haltung auch innerhalb der Bundeswehr in den letzten Wochen und Monaten gerade unter dem Eindruck der Ereignisse in der Tschechoslowakei und nach den Erfahrungen mit dem Manöver „Schwarzer Löwe" gewachsen ist. Wir wissen auch aus amerikanischen Äußerungen, daß dort die Bereitschaft wächst, die Notwendigkeit anzuerkennen, unsere Bundeswehr konventionell besser auszurüsten.
Meine Fraktion hat dazu mehrfach in den wehrpolitischen Debatten Vorschäge gemacht. Wir sind aber etwas überrascht darüber, daß man heute hört, die Sicherheit sei nicht gewährleistet, daß man in Anzeigen und in verschiedenen Verlautbarungen darauf hinweist, daß man die Bundeswehr verstärken will, aber nicht den Mut hat, zuzugeben, daß die entscheidenden Beschlüsse, nämlich die Verbesserung der Besoldung der Unteroffiziere und Schaffung einer neuen, vierten Laufbahn, hier im Gegensatz zu den Vorschlägen der Freien Demokraten nicht gefallen sind.

(Beifall bei der FDP.)

Wer die Bundeswehr so verstärken will, daß sie ihrem Auftrag entsprechen kann, muß erst einmal die Lücke der 31 000 Unteroffiziere und 5000 Offiziere schließen, eben mit den Mitteln, die wir vorgeschlagen haben, aber nicht mit dem Nein, das die Koalition zu diesen Vorstellungen hier leider ausgesprochen hat.
Meine Damen und Herren, wir haben Verständnis für den amerikanischen Wunsch, einen Ausgleich für die Devisenabflüsse zu finden, die durch die Stationierung amerikanischer Truppen in der Bundesrepublik verursacht werden. Unserer Auffassung nach muß aber die Bundesregierung bei den Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten deutlich machen, daß eine Lösung auf der Basis, daß wir Waffen kaufen, die wir entweder gar nicht oder nicht sinnvoll im Verteidigungsfall benutzen können, nicht akzeptiert werden kann.

(Beifall bei der FDP.)

Wir erwarten von der Bundesregierung, daß sie selbst auch in diesem Sinne initiativ wird. Wir sollten von vornherein jedes mögliche Ansinnen zurückweisen, Waffen zu erwerben, die wir bei der besonderen Art der Möglichkeit und der Notwendigkeit des Einsatzes der Bundeswehr nicht benötigen. Ich bin überzeugt, daß diese Haltung auch bei unseren amerikanischen Freunden auf Verständnis stoßen wird. Darüber hinaus sollten wir uns etwas stärker als bisher darum bemühen, bei der Berechnung des Devisenausgleichs auch die zivilen Aufträge stärker mit heranzuziehen, als es in der Vergangenheit leider geschehen ist.

(Sehr gut! bei der FDP.)




Mischnick
Eine Bemerkung noch zu der allgemeinen Frage der europäischen Sicherheit. Wir haben mehrfach gefordert, daß die Bundesregierung ihrerseits sowohl den Vereinigten Staaten wie der Sowjetunion und den europäischen Staaten einen Plan für ein europäisches Sicherheitssystem im Rahmen der Friedenspolitik der Bundesregierung vorlegen sollte. Für die Garantie unserer Sicherheit ist es neben unseren Verteidigungsanstrengungen nach unserer Auffassung genauso wichtig, daß die Bundesregierung ihre Außenpolitik noch zielstrebiger als bisher — ich verkenne nicht die Ansätze, die hier sichtbar geworden sind — auf ein solches Sicherheitssystem abstellt.
Dazu gehört z. B. auch, daß die Bundesregierung jetzt einmal prüft, ob nicht der Zeitpunkt gekommen ist, die Sowjetunion an die Rede ihres Außenministers Gromyko 1966 in Rom und an die Beschlüsse des Warschauer Pakts zur europäischen Sicherheit vom Juli 1966 in Bukarest — der Herr Bundeskanzler sprach gestern schon die Karlsbader Beschlüsse an — zu erinnern.
Ich darf mit Genehmigung des Herrn Präsidenten zitieren, was damals die Staaten des Warschauer Paktes festgelegt haben. In der Erklärung heißt es wörtlich:
Eine -große positive Bedeutung hätte die Einberufung einer europäischen Konferenz zur Erörterung von Fragen der Gewährleistung der Sicherheit in Europa und zur Anbahnung der europäischen Zusammenarbeit. Die auf einer solchen Konferenz erzielte Übereinkunft könnte ihren Ausdruck z. B. in Form einer europäischen Deklaration über Zusammenarbeit im Interesse der Aufrechterhaltung und der Festigung der europäischen Sicherheit finden.
Es wird dann darauf im einzelnen eingegangen, und zum Schluß heißt es:
Die Deklaration sollte allen interessierten Staaten zum Beitritt offenstehen.
Wäre es jetzt nicht sinnvoll, von deutscher Seite einmal die Sowjetunion danach zu fragen, wie sie zu ihren Erklärungen, wie sie zu den Beschlüssen der Warschauer-Pakt-Staaten nach den jüngsten Ereignissen steht, ob sie davon abgeht, ob sie neue Überlegungen entwickelt hat? Wir halten das für notwendig.

(Sehr gut! bei der FDP.)

Wir hätten es daher sehr begrüßt, hier bei den Erklärungen des Herrn Bundeskanzlers etwas darüber zu hören, ob das vielleicht ein Gesprächsgegenstand zwischen dem Bundesaußenminister und dem sowjetischen Außenminister gewesen ist.
Zu diesem Gespräch eine Bemerkung! Haben wir es wirklich nötig, wenn der Bundesaußenminister mit dem sowjetischen Außenminister spricht, über das Zustandekommen eines solchen Gesprächs Mitteilungen zu veröffentlichen,

(Beifall bei der FDP)

die dann, zu, sagen wir einmal, sehr großen Unklarheiten führen, — wenn ich es vorsichtig ausdrücke?
Ich habe allerdings den Eindruck - um das ganz nüchtern zu sagen —: es gab wieder einmal Kräfte in dieser Koalition, die einfach Sorge davor haben, wenn der deutsche Außenminister sagt: „Ich will mit dem sowjetischen Außenminister sprechen".

(Zustimmung bei der FDP.)

Das ist doch ein legitimes Anliegen, über das man dann nicht streiten sollte, wer wann wem gesagt hat: „Wir willen miteinander reden". Das führt uns nicht weiter.

(Beifall bei der FDP.)

Lassen Sie mich jetzt zum innenpolitischen Teil der Erklärung des Herrn Bundeskanzlers übergehen,

(Bundeskanzler Dr. h. c. Kiesinger betritt den Plenarsaal — Zurufe von der FDP: Er naht! Er naht!)

obwohl das, was der Kollege Hermsdorf in einem kleinen Geplänkel gesagt hat, natürlich dazu verleiten könnte, zu sagen: „Es ist nicht viel gewesen, also brauchen wir nicht viel dazu zu sagen."
Diese Große Koalition besteht ja nun zwei Jahre. Aber das, was als innenpolitische Bilanz aufgemacht worden ist, hat doch auf keinen Fall die hochgespannten Erwartungen auf weittragende Reformpläne erfüllt. Auch die Anzeigenaktionen können nicht darüber hinwegtäuschen — im Text selbst ist es ja nachzulesen —, daß zwar vieles vorgelegt worden ist, daß aber Entscheidungen darüber zum größten Teil nicht fallen konnten, weil die Einigkeit darüber in der Koalition noch nicht zu schaffen war.
Die Finanzreform ist zwar eingeleitet, aber es bestehen doch große Meinungsunterschiede, nicht nur innerhalb der Koalition, sondern auch im Verhältnis zwischen Bund und Ländern. Das haben ja die bisherigen Beratungen in den zuständigen Ausschüssen deutlich gemacht. Die Tatsache, daß die Herren Ministerpräsidenten aller Bundesländer der CDU bzw. CSU und der SPD angehören, hat sich auf den Fortgang der Arbeiten an der Finanzreform bis zur Stunde in keiner Weise positiv ausgewirkt. Hier ist offensichtlich eine Übereinstimmung nicht erzielt worden.
Ein Hinweis ist noch notwendig: Im Finanzausschuß wurde vor wenigen Tagen genau der Punkt, der in der Erklärung der Regierung als Begründung in den Vordergrund gestellt wurde — „Was wird mit der Gewerbesteuer?" —, ausgeklammert, und damit ist das praktiziert worden, was eigentlich die Regel ist.

(Beifall bei der FDP.)

Auch einer neuen Kompetenzverteilung, die den Erfordernissen unserer Zeit auf dem Sektor der Fortentwicklung von Bildung und Wissenschaft entsprechen würde, geht die Große Koalition bisher vollständig aus dem Wege. Ich werde dazu noch etwas sagen. Wie in vielen Fällen handeln Sie, Herr Bundeskanzler, auch hier gegen Ihre eigene bessere Erkenntnis, die Sie am 11. März 1968 vor diesem Hohen Haus wie folgt umschrieben haben — ich darf zitieren —:



Mischnick
Der Föderalismus steht, darüber soll sich niemand täuschen, vor einer großen Bewährungsprobe. Wir alle müssen wissen, daß, wenn wir auf irgendeinem Gebiet versagen, die Geschichte niemandem die Entschuldigung abnehmen wird, ihm habe die Kompetenz gefehlt.

(Abg. Dorn: Hört! Hört!)

Absolut einer Meinung! Wo bleibt aber die Schlußfolgerung aus diesen Aussagen?

(Abg. Dorn: Eben!)

Wo bleiben die entsprechenden Vorschläge? Steht nicht der Gedanke, Gemeinschaftsaufgaben schaffen zu wollen, im eklatanten Widerspruch zu dieser Auffassung? Hier werden ja gerade die Dinge in die graue Zone gebracht; sie verschwimmen, statt daß sie klarer werden.

(Beifall bei der FDP.)

Wäre es nicht an der Zeit, Herr Bundeskanzler, daß sich die Bundesregierung entschließt, die Koalitionsfraktionen um Unterstützung dafür anzugehen, daß unsere Anträge — Änderung der Art. 74 und 75 des Grundgesetzes — positiv entschieden werden, damit der Bund in den Fragen der Bildungspolitik Kompetenzen erhält, damit er handeln kann und nicht nur beklagen muß? Hier wäre doch eine Möglichkeit, gemeinsam — Sie, Herr Bundeskanzler, und wir als Opposition — Ihre Meinung bei Ihren Freunden durchzusetzen. Wir sind bereit, mitzustimmen.

(Sehr richtig! bei der FDP.)

Ob Ihnen das gelingt? — Ich habe die Sorge, das wird nicht möglich sein, weil die eigenen Fraktionen der Regierungskoalition sich offensichtlich nicht an die Erklärung des Herrn Bundeskanzlers in dieser Frage so halten, wie es um der Sache willen notwendig wäre.
Wenn man die Debatte von heute morgen betrachtet und das, was in der Regierungserklärung
— nun, ich will es zurückhaltend ausdrücken — so an Abweichungen von der Meinung des Koalitionspartners gesagt worden ist, hat man das Gefühl, daß das Wahljahr mit unterschiedlichen Erklärungen auf verschiedenen Gebieten eingeläutet worden ist.

(Abg. Dr. Barzel: In die Sie Ihre Rede einschließen!)

— Herr Kollege Barzel, ich antworte auf das, was hier gesagt worden ist. Wenn Sie so wollen, muß ich natürlich dann mit in meine Rede übernehmen, daß Sie den Wahlkampf, die Auseinandersetzung der Koalitionsparteien, eben schon jetzt beginnen. Wir wollten es nicht; aber wenn Sie meinen, sind wir auch dazu bereit.

(Sehr gut! bei der FDP. — Zurufe von der Mitte.)

Wenn ich an die Erklärungen zur Frage der Mitbestimmung denke, so muß ich sagen: innerhalb der Koalition sind doch die Aussagen unterschiedlicher als eh und je.

(Zuruf von der CDU/CSU: Wie ist es denn mit Dahrendorf? — Abg. Dr. Barzel: Was hätten Sie denn gern gehört? — Weitere Zurufe von der CDU/CSU und der SPD.)

— Herr Kollege Matthöfer, Sie sind ein Meister der Vereinfachung. Genauso wie Sie oft bei der Frage der automatischen Dynamik bei der Rentenanpassung vereinfachen, haben Sie jetzt wieder in der Frage der Mitbestimmung mit dem „dagegen" vereinfacht. Zwischen qualifizierter Mitbestimmung und Betriebsverfassungsrecht besteht — das wissen Sie doch viel besser als ich — ein Unterschied. Das sollte man nicht in einen Topf werfen.

(Abg. Dorn: Aber das paßt dazu!)

In einer Frage trat man aber bisher doch einheitlich auf, nämlich in der Frage der arbeitsrechtlichen Form der Lohnfortzahlung. Bisher hatten wir jedenfalls den Eindruck, daß in bezug auf diese Voraussetzung die Meinung einheitlich sei. Wenn ich aber an das denke, was der Herr Bundeskanzler hier gestern dazu gesagt hat, und wenn ich an die Zwischenbemerkung des Herrn Kollegen Schmidt denke, komme ich zu dem Ergebnis: im Grundsatz scheint diese Einigung, zumindest gestern, nicht vorhanden gewesen zu sein. Ob es schon gestern abend gelungen ist, sich darüber zu einigen, weiß ich nicht.

(Zuruf von der SPD: Schon nachmittags! — Zuruf von der Mitte: Machen Sie sich aber Sorgen!)

— Schon nachmittags — hervorrangend!

(Abg. Schmidt [Hamburg] : Sie haben sich vorher geeinigt; der Bundeskanzler wußte es nur noch nicht! — Heiterkeit bei den Regierungsparteien. — Lachen bei der FDP.)

— Herr Kollege Schmidt, Ihr Zuruf mag im Augenblick für die beteiligten Koalitionsfraktionen sehr lustig klingen. Wenn das aber die Basis der Arbeit in dieser Koalition ist, daß der Bundeskanzler eine Regierungserklärung abgibt und zu diesem Zeitpunkt nicht weiß, was seine Koalitionsfraktionen wollen, ist das bedauerlich.

(Beifall bei der FDP.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Walter Scheel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Kollegen Schmidt?