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ID0518925500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 189. Sitzung Bonn, den 17. Oktober 1968 Inhalt: Amtliche Mitteilung 10187 A Fragestunde (Drucksache V/3350) Fragen des Abg. Felder: Zugsekretariat der Deutschen Bundesbahn Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10187 C, D, 10188 A Felder (SPD) 10187 D, 10188 A Fragen des Abg. Schmitt (Lockweiler) : Kontingente für die große Zone im deutsch-französischen Straßengüterverkehr 10188 A Fragen des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) : Ausbau der Bundesstraße 9 Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 10188 C, D, 10189 A, B, C, D Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . 10188 C, D, 10189 A, B, C Dröscher (SPD) 10189 C Frage des Abg. Ramms: Wagen zweiter Klasse für Fernschnellzüge Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 10189 D, 10190 A, B Ramms (FDP) 10190 A Mertes (FDP) 10190 B Frage des Abg. Ramms: Abteilung Seeverkehr des Bundesverkehrsministeriums Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10190 C Frage des Abg. Ramms: Deutsches Hydrographisches Institut und Deutscher Seewetterdienst Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10190 D Frage des Abg. Dr. Enders: Abfahrten am Autobahnabzweiger Fulda-Nord Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10191 A Dr. Enders (SPD) 10191 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Private Kraftfahrzeuge der alliierten Streitkräfte 10191 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Winterflugplan der Lufthansa . . . . 10191 B Frage des Abg. Dr. Müller-Hermann: Zulassung bezirklicher Ortsmittelpunkte für die Bestimmung der Nahverkehrszone Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 10191 C, D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 10191 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 Fragen des Abg. Dr. Müller-Hermann: Brillenträger für die Ausbildung zu nautischen Offizieren Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . 10192 A, B, C, D, 10193 A Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 10192 C, D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 10193 A Fragen des Abg. Ott: Studienplätze nach Ableistung der Wehrpflicht Dr. Stoltenberg, Bundesminister 10193 B, C, D, 10194 A, B, C, D, 10195 A, B, C Ott (CDU/CSU) . . . 10193 C, D, 10195 C Dr. Lohmar (SPD) . . . 10194 A, 10195 B Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . 10194 A, B Moersch (FDP) . . . . . . . . 10194 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 10194 D Josten (CDU/CSU) 10195 A, B Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 10195 C Fragen des Abg. Moersch: Förderung eines Dampfbrüter-Projektes Dr. Stoltenberg, Bundesminister 10195 D, 10196 A, B, C Moersch (FDP) . . . . . . 10196 A, B, C Frage des Abg. Moersch: ENEA-Studie über Reaktorförderung Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 10196 D Moersch (FDP) . . . . . . . . 10196 D Fragen des Abg. Rollmann: Zahl der Studenten auf deutschen wissenschaftlichen Hochschulen im Vergleich zu EWG-Nachbarländern Dr. Stoltenberg, Bundesminister 10197 A, B, C Rollmann (CDU/CSU) 10197 B Frage des Abg. Rollmann: Schul- und Hochschulwesen — Kulturföderalismus Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 10197 C, D, 10198 A, B Rollmann (CDU/CSU) . . . 10197 D, 10198 A Dr. Lohmar (SPD) . . . . . . . 10198 B Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Tieflagerung radioaktiver Rückstände Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 10198 C Fragen des Abg. Dr. Martin: Beteiligung des Bundes an den Kosten für eine Fernsehuniversität Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 10198 D, 10199 A, B Dr. Martin (CDU/CSU) 10199 A Dr. Lohmar (SPD) 10199 A Fragen des Abg. Dorn: Nachrichtenagenturen Diehl, Staatssekretär 10199 C, D, 10200 A, C, D, 10201 A, B, C, 10202 A Dorn (FDP) . . . 10199 C, D, 10201 C, D Moersch (FDP) . 10199 D, 10200 A, 10202 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 10200 C, D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 10200 D Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1969 (Haushaltsgesetz 1969) (Drucksache V/3330) — Erste Beratung —, mit Beratung der von der Bundesregierung vorgelegten Finanzplanung des Bundes 1968 bis 1972 (Drucksache V/3299), mit Entwurf eines Dritten Gesetzes über das Beteiligungsverhältnis an der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer (Drucksache V/3332) — Erste Beratung — und mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Länderfinanzausgleichsgesetzes 1965 (Drucksache V/3333) — Erste Beratung — Windelen (CDU/CSU) 10202 C Hermsdorf (SPD) . . . . 10205 D, 10241 D Dr. Barzel (CDU/CSU) . 10210 B, C, 10211 A 10223 B, 10230 C, 10242 C Schmidt (Hamburg) (SPD) 10210 D, 10211 B, 10220 D, 10221 A, 10225 C, 10245 A Dorn (FDP) 10211 C, 10229 B Dr. Haas (FDP) . . . . . . . 10211 C Dr. Emde (FDP) . . . 10212 D, 10213 A Mischnick (FDP) . . . 10217 B, 10223 B Matthöfer (SPD) 10224 B Genscher (FDP) 10233 C Dr. Schiller, Bundesminister . . . 10235 A Dr. Emde (FDP) 10241 B Dr. Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . 10248 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 III Dr. Althammer (CDU/CSU) 10248 D, 10255 D Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 10251 A, B Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 10253 D Moersch (FDP) . . . . . . . . 10255 C Dr. Staratzke (FDP) 10256 B Illerhaus (CDU/CSU) 10258 D Frau Klee (CDU/CSU) 10262 B Entwurf eines Elften Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Elftes Rentenanpassungsgesetz — 11. RAG) (Drucksache V/ 3335) — Erste Beratung — in Verbindung mit Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Produktivität sowie die Veränderungen des Volkseinkommens je Erwerbstätigen und über die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherungen (Sozialbericht 1968) sowie das Gutachten des Sozialbeirats über die Rentenanpassung (als Anlage zu dem Sozialbericht 1968) (Drucksache V/3256) Dr. Schellenberg (SPD) . . . . . . 10263 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . 10263 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 10265 A Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Wuermeling zu Punkt 5 a und b der Tagesordnung 10265 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 10187 189. Sitzung Bonn, den 17. Oktober 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.04 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach 18. 10. Dr. Aigner ** 18. 10. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 18. 10. Bauer (Wasserburg) 18. 10. Bauer (Würburg) * 18. 10. Berkhan * 20. 10. Berlin 18. 10. Dr. Birrenbach 23. 10. Frau Blohm 18. 10. Blumenfeld * 18. 10. Borm 18. 10. Brück (Holz) * 18. 10. Bühler 18. 10. Diekmann 18. 10. Draeger * 18. 10. Dr. Eckhardt 18. 10. Flämig * 18. 10. Frehsee 17. 10. Frieler 18. 10. Gerlach ** 19. 10. Gierenstein 18. 10. Frau Griesinger 3. 11. Haage (München) 18. 10. Hahn (Bielefeld) ** 21. 10. Hauck 2. 11. Hellenbrock 31. 10. Frau Herklotz * 18. 10. Herold * 18. 10. Frau Dr. Heuser 18. 10. Höhmann (Hessisch Lichtenau) 18. 10. Hösl * 18. 10. Hübner 18. 10. Dr. Ils 17. 10. Dr. Jaeger 18. 10. Jung 20. 10. Kahn-Ackermann * 18. 10. Dr. Kempfler * 18. 10. Frau Klee * 18. 10. Frau Kleinert 8. 11. Dr. Kliesing (Honnef) * 18. 10. Dr. Kopf * 18. 10. Kubitza 1. 11. * Für die Teilnahme an einer Sitzung der Versammlung der Westeuropäischen Union ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) burlaubt bis einschließlich Dr. Kübler * 18. 10. Freiherr von Kühlmann-Stumm 18. 10. Lampersbach 25. 10. Lemmer 26. 10. Lemmrich* 18. 10. Lenze (Attendorn) * 18. 10. Dr. Löhr 18. 10. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 18. 10. Dr. von Merkatz 18. 10. Metzger ** 19. 10. Missbach 18. 10. Dr. Mommer 18. 10. Müller (Aachen-Land) * 18. 10. Dr. Müller (München) * 18. 10. Frau Pitz-Savelsberg * 18. 10. Pöhler * 18. 10. Richter 20. 10. Dr. Rinderspacher " 18. 10. Rommerskirchen 18. 10. Dr. Rutschke * 18. 10. Sander * 18. 10. Schlager 18. 10. Schmidt (Kempten) 17. 10. Schmidt (Würgendorf) * 18. 10. Dr. Schulz (Berlin) * 18. 10. Seidel 18. 10. Seifriz 18. 10. Dr. Serres * 18. 10. Dr. Süsterhenn 18. 10. Steinhoff 31. 10. Frau Stommel 1. 11. Stücklen 18. 10. Dr. Tamblé 31. 10. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell * 18. 10. Dr. Wahl 18. 10. Walter 31. 10. Frau Wessel 31. 12. Frau Dr. Wex 18. 10. Wienand 18. 10. Dr. Wilhelmi 18. 10. Wurbs 18. 10. Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Wuermeling (CDU/CSU) zu Punkt 5 a und b der Tagesordnung: 10266 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 Dr. Wuermeling Bei Beratung des Haushalts 1969 und der Finanzplanung 1968 bis 1972 hat der Bundesrat am 4. Oktober 1968 in außergewöhnlicher Weise die Bundesregierung gemahnt, ihre sozialen Pflichten gegenüber den Kriegsopfern und gegenüber den Familien mit Kindern rechtzeitiger zu erfüllen. Im Verlauf der heutigen Debatte wurde dazu bereits Stellung genommen unter dem Gesichtspunkt des Fehlens von Dekkungsvorschlägen. Darüber hinaus muß aber auch die sachliche Berechtigung dieser außergewöhnlichen Mahnung erörtert werden, die schlechthin nicht bestritten werden kann. Bezüglich der Kriegsopfer hat der Bundesrat die Bundesregierung in Nr. 13 seiner Entschließung zur Finanzplanung 1968 bis 1972 gebeten, die für eine Anpassung der Leistungen in der Kriegsopferversorgung an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und das reale Wachstum der Volkswirtschaft notwendigen Mittel bereits ab 1969 bereitzustellen. In der Begründung der Ausschußvorlage — Drucksache 475/1/68 — heißt es dazu: Die Leistungen der Kriegsopferversorgung wurden zuletzt mit dem Dritten Neuordnungsgesetz am 1. 1. 1967 angehoben. Dabei blieben die Verbesserungen bereits damals hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurück. In der Zwischenzeit sind alle übrigen Einkünfte und Sozialleistungen entsprechend der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung laufend erhöht worden. Es ist das erklärte Ziel der Bundesregierung, alle Bevölkerungsgruppen gleichmäßig am wirtschaftlichen Fortschritt in unserem Lande zu beteiligen. Aus diesem Grunde ist es nicht vertretbar, die Leistungen der Kriegsopferversorgung auch im Rechnungsjahr 1969 von der Erhöhung der Einkommen in der Bundesrepublik auszunehmen. Durch die steigenden Lebenshaltungskosten werden diese Leistungen weiterhin entwertet werden. Bezüglich des Familienlastenausgleichs empfiehlt der Bundesrat in Nr. 14 der gleichen Entschließung, die dringend notwendige Verbesserung des Familienlastenausgleichs nicht erst für 1972 vorzusehen, sondern schon zu einem früheren Zeitpunkt zu verwirklichen. Zur Begründung heißt es dazu in der Ausschußvorlage: Im Abschnitt VI über die neuen zukunftsweisenden Maßnahmen wird (Zf. 33, S. 21) bis 1971 eine Systemverbesserung des Familienlastenausgleichs in Aussicht gestellt, eine materielle Verbesserung dagegen erst für 1972 (in Höhe von 200 Mill. DM) ... Gegen diese sich abzeichnende Stagnation des Familienlastenausgleichs bestehen erhebliche politische Bedenken. Die hauptsächliche direkte Leistung des Bundes für Familien mit Kindern, das Kindergeld, ist zuletzt 1964 angehoben worden. Im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung ist nicht nur die Ausbildungszulage nach dem Kindergeldgesetz entfallen, sondern auch die vom Kabinett schon grundsätzlich gebilligte Erhöhung des Kindergeldgesetzes selbst wieder rückgängig gemacht worden. Demgegenüber muß festgestellt werden, daß seit 1964 die Einkommen einschließlich der Sozialleistungen, aber auch die Preise ständig gestiegen sind, während das Kindergeld nach den Vorstellungen der Bundesregierung mehr als sieben Jahre lang konstant bleiben soll. Die Richtigkeit dieser Feststellungen und die Berechtigung der vom Bundesrat daraus gezogenen Folgerungen kann meines Erachtens von niemandem bestritten werden, der das erklärte Ziel der Bundesregierung bejaht, „alle Bevölkerungsgruppen gleich mäßig am wirtschaftlichen Fortschritt in unserem Lande zu beteiligen." Im übrigen: Wenn diese Erwägungen mit vollem Recht für die Kriegsopferversorgung gelten, deren Sätze zuletzt am 1. Januar 1967 angepaßt wurden, um wieviel stärker gelten sie für die Kindergeldsätze, deren letzte Erhöhung am 1. Januar 1964 erfolgte, also drei volle Jahre länger zurückliegt und damals gleichzeitig mit der vorletzten Erhöhung der Kriegsopferrenten in Kraft getreten ist! Hinzu kommt, daß eine nicht rechtzeitige Anpassung der Kriegsopferrenten die Haushaltungen in der Regel jeweils nur einmal trifft, während sich die Wirkung einer Nichtanpassung beim Kindergeld regelmäßig mit der Zahl der Kinder multipliziert, für die Kindergeldanspruch besteht. Wenn die Bundesregierung in der Fragestunde des Bundestages vom 9. Mai 1968 erneut bestätigen mußte, daß die Kindergeldsätze die einzigen für den Lebensunterhalt bestimmten monatlichen öffentlichen Leistungen sind, die seit 1964 nicht mehr der Entwicklung angepaßt wurden, so stellt sich die sehr ernste Frage, wie es gerechtfertigt werden kann, ausgerechnet die kinderreichen Familien und die Kriegsopfer in dem Sinne unter Ausnahmerecht zu stellen, daß allein ihnen der von der Bundesregierung proklamierte „gleichmäßige Anteil aller Bevölkerungsgruppen am wirtschaftlichen Fortschritt" vorenthalten wird. Kriegsopferrenten und Kindergeld werden zwar aus sehr unterschiedlichen Gründen gezahlt, erstere zum Ausgleich eines für die Allgemeinheit gebrachten besonderen Opfers, letztere als Ausgleich für besondere Leistungen für Staat und Gesellschaft, beide aber zur Deckung besonderen Aufwandes und unabhängig von Einkommen, weil beide Leistungen keinen Fürsorgecharakter haben und haben dürfen. Es ist gewiß richtig, daß sehr kostspielige neue Gemeinschaftsaufgaben auf den Bundeshaushalt zugekommen sind, deren Erfüllung sich niemand entziehen kann und will. Es ist aber ebenso richtig, daß es keinen sozial vertretbaren Grund gibt, diesen Mehraufwand zu decken, indem die unbestrittenen Ansprüche der Kriegsopfer und der Familien mit Kindern als einzige über das Maß der von allen zu bringenden Opfer hinaus beschnitten werden. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 10267 Dies verstößt klar gegen das von der Bundesregierung vertretene Prinzip, daß notwendige Opfer möglichst gleichmäßig auf alle Schichten unseres Volkes verteilt werden sollen. Es ist keine gerechte Verteilung der notwendigen Opfer, wenn auf der einen Seite Kriegsopfern und Familien mit Kindern spürbare Sonderbelastungen auferlegt werden, auf der anderen Seite aber etwa dem kinderlosen Ehepaar mit 4200 DM Monatsnettoeinkommen — nach allen Absetzungen! — ganze 30 DM monatlich an Ergänzungsabgabe zugemutet bleiben. Für den Familienlastenausgleich gilt das Gesagte um so mehr, als gerade den kinderreichen Familien in der Vergangenheit zahlreiche weitere Sonderbelastungen auferlegt wurden. Wir hatten zwar bis 1965 einen erfreulichen Stand unserer Familienlastenausgleichsmaßnahmen erreicht, mit dem wir uns auch international gut sehen lassen konnten. Aber schon beim ersten Beginn der Spar- und Sanierungsmaßnahmen Ende 1965 waren die Familien mit Kindern die ersten und einzigen, bei denen bereits vorhandene regelmäßige Leistungen abgebaut wurden. Es ist notwendig, die wesentlichen sich insbesondere gegen die Familien mit Kindern richtenden Maßnahmen einmal aufzuzählen: 1. Die so wichtigen Ausbildungszulagen des Kindergeldgesetzes — sie waren nichts anderes als um 40 DM erhöhtes Kindergeld ab 15. Lebensjahr für die Kinder, die wegen weiterführender Ausbildung noch kein Geld zur Entlastung des elterlichen Haushalts heimbringen, aber mit 15 Jahren erst richtig zu „kosten" anfangen — wurden zuerst um 25 % gekürzt, dann wurde ihr Empfängerkreis eingeschränkt, und schließlich wurden sie völlig gestrichen. Allein hierdurch wurde das Volumen des Familienlastenausgleichs um 465 Millionen, also bald eine halbe Milliarde DM jährlich gekürzt. 2. Gleichzeitig wurden gerade viele der hiervon betroffenen Familien durch eine überproportionale Erhöhung der Schülertarife der Bundesbahn zu Mehrausgaben gezwungen, die durch die gestrichene Ausbildungszulage hätten erleichtert werden sollen. 3. Die allgemeinen Mittel für den Familienwohnungsbau wurden mehrfach erheblich gekürzt. 4. Die Wohnungsbauaktion „Große Familie", die Familien mit fünf und mehr Kindern durch zusätzliche Darlehen den Zugang zu dem gerade für die so wichtigen Eigenheime erleichtern sollte, wurde eingestellt. 5. Eingestellt wurde auch die „Aktion Junge Familie", durch die jungen Paaren als dem anderen Notstandsbereich des Wohnungsmarktes geholfen werden sollte. 6. Wesentlich gekürzt wurden die Mittel der „Aktion Junge Familie", mit der — ohnehin zu wenigen — jungen Ehen dringende finanzielle Hilfe gewährt werden konnte. 7. Die Zahlung des 1965 beschlossenen erhöhten Mutterschaftsgeldes an nicht berufstätige Hausfrauen und Mütter wurde mehrfach hinausgeschoben und schließlich ganz gestrichen. 8. Zu diesen offenen Abbaumaßnahmen kam der bereits angesprochene stille Abbau des Familienlastenausgleichs durch „Einfrierenlassen" allein der Kindergeldsätze seit Januar 1964. Hierdurch wurde schon bisher bei einer seitdem etwa 10%igen Steigerung der Lebenshaltungskosten der reale Wert des Kindergeldes um 10 %, d. h. bei 5 Kindern real um monatlich rd. 20 DM! gekürzt; gar nicht zu reden von der an sich notwendigen Beteiligung an der allgemeinen Aufwärtsentwicklung, die nur durch folgende Daten gekennzeichnet sei: Bruttosozialprodukt 1964: 413,8 Milliarden 1968: 549,8 Milliarden (Steigerung 33 %) Steuereinnahmen 1964: 99,4 Milliarden 1968: 131,8 Milliarden (Steigerung 32 %) Bruttowochenverdienste der Industriearbeiter April 1964: 169 DM April 1968: 207 DM (Steigerung 22,5%) Wenn angesichts solcher Gesamtentwicklung allein das Kindergeld nach den Plänen der Bundesregierung noch weitere vier Jahre stagnieren soll, bedeutet das, daß der Anteil der Familien mit Kindern am Volkseinkommen weiterhin um so mehr absinken soll, je mehr Kinder eine Familie hat. Dies ist weder sozialpolitisch noch gesellschaftspolitisch noch finanzpolitisch zu rechtfertigen, wenn man die Leistungen für die Familien nicht in den allerletzten Rang unserer politischen Aufgaben abgedrängt wissen will. 9. Obschon die Familien mit Kindern durch sonstige Maßnahmen der mittelfristigen Finanzplanung — insbesondere die Umsatzsteuererhöhung — stärker betroffen waren als andere Haushaltungen, forderte die Bundesregierung 1967 in der ersten mittelfristigen Finanzplanung neue Sonderopfer zu Lasten dieser Familien, und zwar: a) eine einschneidende Kürzung der Familienzusatzdarlehen im sozialen Wohnungsbau, b) eine nicht zuletzt familienpolitisch gezielte Kürzung des Wohngeldes, c) eine allen international anerkannten familienpolitischen Grundsätzen widersprechende Einkommensgrenze beim Kindergeld. Erfreulicherweise hat der Deutsche Bundestag diese drei weiteren Attacken auf den ohnehin schon so zurückgefallenen Status des Familienlastenausgleichs einmütig zurückgewiesen mit der Maßgabe, daß eine geringere Kürzung der Familienzusatz- 10268 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 darlehen durch die Wiederingangsetzung der „Aktion Große Familie" wettgemacht wurde. 10. Trotzdem forderte die Bundesregierung bei der Anpassung der Beamtenbesoldung per 1. Juli 1968 dann in diesem anderen Bereich eine Regelung, bei der durch Erhöhung ausschließlich der Grundgehälter — unter Ausschluß der Orts- und Kinderzuschläge — die Gesamtbruttobezüge der Beamten um so weniger erhöht wurden, je mehr Kinder in der Familie leben. Diese kaum glaublich erscheinende Forderung wurde im Innenausschuß des Bundestages dankenswerterweise wenigstens dahin abgemildert, daß die Ortszuschläge in die erfolgte 4 %ige Erhöhung einbezogen wurden. Der Bundestag konnte aber die durch den Ausschluß der Kinderzuschläge bedingte ungünstigere Behandlung der Beamten mit Kindern nicht mehr beseitigen, weil — wie so oft — eine in der Regierungsvorlage enthaltene falsche Weichenstellung im Bundestag nicht mehr ganz zu reparieren war. Alledem folgt nun die neue mittelfristige Finanzplanung der Bundesregierung für 1968 bis 1972, die den unwiderlegbaren Beweis dafür erbringen dürfte, daß die Familien mit Kindern auf der alleruntersten Stufe der Prioritätsliste der Bundesregierung stehen: Erst am allerletzten Ende der neuen vierjährigen Planungsperiode, nämlich 1972, sollen 200 Millionen — das ist nicht einmal aie Hälfte des schon bis heute aufgestauten Nachholbedarfs! — zusätzlich für den Familienlastenausgleich bereitgestellt werden. Deutlicher kann wohl nicht unter Beweis gestellt werden, in welchen Rang die Familienpolitik bei der Bundesregierung verdrängt ist, ungeachtet des Art. 6 des Grundgesetzes, nach dem die Familie „unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung" steht. Der ab 1970 mit denkbar bescheidenen Ansätzen für einzelne Bereiche vorgesehene Beginn einer besseren Ausbildungsförderung Kann weder die Anpassung der Familienausgleichsieistungen noch die vom Bundeskanzler im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung zugesagte Reform des Familienlastenausgleichs ersetzen. Denn die hier geplanten Ausbildungsbeihilfen werden nur einem relativ kleinen Teil unserer Kinder zugute kommen. Sehr viele kinderreiche Familien werden sich eine weiterführende Ausbildung ihrer Kinder auch mit neuen Ausbildungsbeihilfen nicht leisten können, solange eine angemessene Grundsicherung, also ein richtig angepaßtes Grundkindergeld, nicht gewährt wird. Denn ohne das fehlt die allgemeine finanzielle Grundbasis, aus der die vielen nicht durch Beihilfen zu deckenden Kosten weiterführender Ausbildung zwangsläufig bestritten werden müssen. Angemessenes Grundkindergeld ist die Voraussetzung dafür, daß der bildungspolitische Effekt der kommenden Ausbildungsbeihilfen auch bei kinderreichen Familien erreicht werden kann, daß also die hier noch reichlich vorhandenen Bildungsreserven auch aktiviert werden. Es muß in aller Form die tief schmerzliche Wahrheit ausgesprochen werden, daß wir noch nie eine die Rechte der Familie so an die Wand drückende Regierung gehabt haben wie heute. Ich formuliere das so unter ausdrücklicher Berufung auf Art. 38 des Grundgesetzes, nach dem die Abgeordneten des Bundestages an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind. Ich halte es für meine Gewissenspflicht, der Bundesregierung diese schmerzliche Tatsache so lange immer wieder vor Augen zu führen, bis sie der Familie wieder den nach Art. 6 des Grundgesetzes zwingend gebotenen Rang zukommen läßt. Es kann nicht dabei bleiben, daß alles andere wichtiger und vordringlicher ist als die Gerechtigkeit für die Familien mit Kindern. Es kann auch nicht dabei bleiben, daß die Familien mit Kindern deshalb im letzten Rang stehen, weil sie weder streiken noch „auf Bonn marschieren", sondern schlicht auf die Gerechtigkeit der Verantwortlichen vertrauen. Gerade weil sie sicher auch in Zukunft dabei verbleiben werden, darf man diese Haltung und dieses Vertrauen erst recht nicht enttäuschen. Es wäre bei dieser eindeutigen Sachlage auch mehr als geschmacklos, eine frühere Anpassung des Kindergeldes an die Entwicklung jetzt als „Wahlgeschenk" zu diffamieren, nachdem die Bundesregierung die Erfüllung dieser selbstverständlichen Pflicht — nicht zuletzt durch Bildung eines Kabinettsausschusses, der schon 10 Monate keine Ergebnisse sichtbar werden ließ — bis in das letzte Jahr vor der Bundestagswahl hingezögert hat. Man sollte bei alledem nicht zuletzt auch daran denken, daß in den nun seit Jahren ständig benachteiligten kinderreichen Familien, zu denen nur etwa ein Drittel unserer Familien gehören, fast zwei Drittel unserer kommenden Generation aufwachsen. In diesen Familien wird also die Staatsgesinnung von zwei Dritteln unserer kommenden Generation geprägt. Kann man es verantworten, gerade in diesen Familien den Glauben an den Willen unserer Staatsführung zur sozialen Gerechtigkeit in unserem sozialen Rechtsstaat zu erschüttern? Man dränge nicht gerade jene Familien in die Staatsverdrossenheit, in denen zwei Drittel unserer mündigen Staatsbürger von morgen aufwachsen! Deckungsvorschläge zur Verwirklichung der notwendigen Maßnahmen habe ich mehrfach gemacht, und ich bin gern bereit, sie unseren Finanzsachverständigen zu erläutern und zu ergänzen. Praktisch geht es einfach darum, der Familienpolitik den verfassungsrechtlich gebotenen Rang zu geben. Dann sind genügend Wege offen. Die Leitung des Familienministeriums ist nun in diesen Tagen zu meiner und vieler Freude unserer verehrten Kollegin Frau Brauksiepe übertragen worden, die für das bisherige familienpolitische Verhalten der Bundesregierung nicht verantwortlich ist. Ich kann unserer neuen Bundesministerin nur von Herzen wünschen, daß das Bundeskabinett ihr nicht zumutet, bis zur Bundestagswahl nur zur Überwachung des weiteren Abbaus des Familienlastenausgleichs tätig zu ein, sondern ihr eine Möglichkeit gibt, der nun seit drei Jahren andauernden Demon- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968 10269 tage ein Ende zu setzen, indem ein sichtbares Zeichen für die unerläßlich notwendige Kursänderung gesetzt wird. Es ist unsere Sache als Abgeordnete des Deutschen Bundestages, hierzu kräftige Unterstützung zu geben, nachdem der Bundestag schon mehrfach familienfeindliche Forderungen der Bundesregierung zurückgewiesen hat.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans Georg Emde


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Kollege, gehe ich aber recht in der Annahme, daß auch Sie überzeugt sind, daß das, was bis jetzt für die Gemeinden in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen ist, insgesamt nicht ausreicht?


Rede von Hans Hermsdorf
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Nein. Aber, Herr Kollege, Sie lassen völlig außer acht, daß wir mitten in der Diskussion der Gemeindefinanzreform sind und daß hier wieder einiges geschehen wird. Das reicht zwar für die Gemeinden nicht aus, ich halte aber die Zuschüsse, die bisher durch die neue Regierung gewährt worden sind, wirklich für eine große Leistung und für eine Entlastung. Daß das noch nicht ausreicht, weiß ich. Nur sehe ich im Augenblick nicht, wo und wie wir mehr tun können. Das ist die Lage.
Entschuldigen Sie, Herr Emde, daß ich jetzt wieder auf die Krankenhausfinanzierung zurückkomme. Ich habe hier gesagt, daß wir diese Regelung noch nicht für befriedigend halten. Wir nehmen jedoch deutlich zur Kenntnis, daß die Bundesregierung ihre Mitglieder im Finanzplanungsrat beauftragt hat, mit den Ländern und Gemeinden die Frage der Krankenhausfinanzierung im Zusammenhang mit der Behandlung der Schwerpunkte für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben zu erörtern, um zu einer befriedigenden Lösung zu kommen. Das Problem steht also an und wird von dieser Regierung noch erörtert. Aber die Zeit drängt hier.
Lassen Sie mich nunmehr — und hier komme ich gleich wieder auf Herrn Emde zurück — zur Finanzreform generell etwas sagen. Das muß ja auch gesehen werden im Zusammenhang mit der Finanznot der Gemeinden. In der Finanzreform sind wir durch die Beratungen des Rechts- und des Finanzausschusses ein gutes Stück weitergekommen. Meine Fraktion ist der Auffassung, daß diese Beratungen zu einer Konzeption geführt haben, die in wesentlichen Teilen dieses großen innerpolitischen Reformwerkes über die Regierungsvorlage hinausführt. Ich denke z. B. an die für uns zentrale Frage des großen Steuerverbunds sowie an die Frage der Ausgestaltung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems im allgemeinen. Es ist ein wesentliches Ziel dieser Reform, nicht nur die finanzwirtschaftlichen Beziehungen zwischen Bund und Ländern zu stabilisieren, sondern auch die Steuerkraftunterschiede und damit die Leistungsunterschiede zwischen finanzschwachen und finanzstarken Ländern herabzumindern, damit überall in der Bundesrepublik gleichmäßigere Voraussetzungen für die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben geschaffen werden. Die von den Ausschüssen in Aussicht genommenen neuen Wege bei der Steuerverteilung zwischen Bund und Ländern werden uns diesem Ziel ein wesentliches Stück näherbringen.
Positiv beurteilen wir auch die Beratungsergebnisse bei den Gemeinschaftsaufgaben und bei der damit im Zusammenhang zu sehenden. Finanzierungskompetenz des Bundes nach Art. 104 a Abs. 3 des Grundgesetzes. Es wird nunmehr darauf ankommen, diese Verfassungsbestimmung durch entsprechende Ausführungsgesetze zu konkretisieren. Wir fordern die Bundesregierung auch heute wieder auf, diese Ausführungsgesetze sehr bald vorzulegen, damit sie noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden können.
Meine Damen und Herren, ein sozialdemokratischer Beitrag zur innenpolitischen Diskussion kann in dem breiten Fächer politischer Aktionen nicht auf die Fragen der Finanzierung des gesellschaftlichen Fortschritts verzichten. Der neue politische Handlungsspielraum wurde bei der Fortschreibung der Finanzplanung bis 1972 auch durch eine volkswirtschaftlich vertretbare Erhöhung der Kreditfinanzierung geschaffen. Nach der neuen Finanzplanung ist die Nettokreditaufnahme höher als in der alten Finanzplanung vorgesehen. Sie ist so bemessen, daß das mit der gesamtwirtschaftlichen Zielprojektion angestrebte Wirtschaftswachstum von real knapp 4,5 v. H. im Jahresdurchschnitt erreicht wird. Die Zunahme des Schuldendienstes der gesamten öffentlichen Haushalte, also Bund, Länder und Gemeinden, in einer Größenordnung von zirka 10 bis 11 Milliarden DM im Jahre 1969 und ansteigend auf rund 12 Milliarden DM bis zum Jahre 1972 ist unter gesamtwirtschaftlichen Gesichtspunkten vertretbar, da mit steigendem Sozialprodukt die Geldvermögensbildung und damit die Grundlage der öffentlichen Kreditfinanzierung in kommenden Jahren erheblich höher sein wird als zur Zeit.
Diese Auffassung wird auch von der Deutschen Bundesbank bestätigt, die auf Grund einer mit der gesamtwirtschaftlichen Projektion abgestimmten eigenen Vorausschätzung der Geldvermögensbildung und des Kreditmittelbedarfs der übrigen Wirtschaftssektoren zu dem Ergebnis gelangt, daß die geplante Nettokreditaufnahme der öffentlichen Haushalte gesamtwirtschaftlich vertretbar ist und aus heutiger Sicht nicht zu einer Gefährdung des Preisniveaus führt. Auch finanzpolitisch hält sich der Schuldendienst des Bundes in einem verantwortbaren Ausmaß.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich bitte um Entschuldigung, wenn ich heute hier etwas länger spreche als sonst. Aber wir wollten ja die gesamte Innenpolitik heute mitdiskutieren, und da muß außerhalb des Haushalts zu diesen und jenen Fragen etwas gesagt werden. Man kann nicht daran vorbei, auch etwas zum Wohnungs- und Städtebau zu sagen.
Wir stehen jetzt vor der Überleitung der Wohnungswirtschaft in den freien Markt. Darum kommt es darauf an, über ein ausreichendes Wohnungsangebot die Mieten in ein tragbares Verhältnis zu Lohn und Rente zu bringen. Aus diesem Grunde hat die Regierung der Großen Koalition den sozialen Wohnungsbau verstärkt. Ihr Ziel, jährlich den Bau von 200 000 Wohnungen im sozialen Wohnungsbau zu fördern, hat sie 1967 nicht nur erreicht, sondern sie hat diese Zahl sogar noch erhöht. 1968 wird das ebenfalls gelingen.



Hermsdorf
Daß der soziale Wohnungsbau auch in Zukunft seinen gesicherten Platz in der Wohnungswirtschaft haben wird, dafür sorgen das Gesetz zur Fortführung des sozialen Wohnungsbaus und die mittelfristige Finanzplanung.
Die rechtliche Absicherung der Mietwohnung, die bisher für den Mieter völlig unzureichend war, ist mit der Reform des sozialen Mietrechts gelungen. Die neue Sozialklausel hat die Welle willkürlicher Kündigungen gestoppt und einen gerechteren Interessenausgleich zwischen Mieter und Vermieter möglich gemacht. Das wird auch von den Mieterverbänden anerkannt.
Mieten, die für den einzelnen noch untragbar hoch sind, gleicht jetzt und in Zukunft das Wohngeld aus. Eine beabsichtigte Verschlechterung des Wohngeldgesetzes haben wir im vorigen Jahre mit Erfolg gestoppt. Verbesserungen, die in erster Linie bezwekken, ein viel zu kompliziertes Verfahren bei der Bewilligung aufzulockern und unkomplizierter zu machen, würden wir ohne weiteres zustimmen, und wir sehen sie sogar als notwendig an.
Erfolgreich war im Rahmen der beiden Konjunkturprogramme insbesondere die Modernisierung des Althausbestandes. Hier sind durch Zinszuschüsse mehr als eine Milliarde DM mobilisiert worden, mit denen nicht nur dem Althausbestand geholfen worden ist, sondern die auch weitgehend dem gewerblichen Mittelstand zugute gekommen sind.
Eine Aufgabe, die das Kabinett vor wenigen Tagen endlich angepackt hat, hat der Finanzminister unerwähnt gelassen. Ich bin nicht sicher, ob das Absicht war oder ob es dem Zeitdruck zum Opfer gefallen ist. Das ist das Städtebau- und Gemeindeentwicklungsgesetz. Wir können die Städte und Gemeinden mit den Schwierigkeiten, die sich aus dem schnellen Strukturwandel ergeben, nicht allein lassen. Wir müssen ihnen die notwendigen rechtlichen Instrumente zur Verfügung stellen, die ihre Planungsfreiheit sichern, Dispositionen über das Baugelände ermöglichen und ihnen helfen, ungerechtfertigte Bodenspekulationen abzuwehren. Allerdings muß sich der Bund auch an den Kosten dieser großen Aufgabe beteiligen, deren Lösung für die gesellschaftliche Entwicklung in Deutschland von entscheidender Bedeutung ist. Um das zu ermöglichen, gehört in den geplanten Art. 104 a des Grundgesetzes auch der Wohnungs- und Städtebau.
Zu den hervorragenden Verdiensten der Großen Koalition gehört nach meiner Auffassung und nach Auffassung meiner Fraktion die Vorlage der umfassenden und in sich geschlossenen verkehrspolitischen Konzeption, die zu einer zweckmäßigen Aufgabenteilung und Zusammenarbeit zwischen den Verkehrsträgern, zu einer Entlastung unseres Straßennetzes und damit zu einer höheren Verkehrssicherheit auf den Straßen und zur wirtschaftlichen Gesundung der Deutschen Bundesbahn führt. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion zeigte sich für Alternativvorschläge aufgeschlossen, sofern durch sie mit besseren oder gleichwertigen Maßnahmen die Zielsetzung des Verkehrspolitischen Programms hätte erreicht werden können. Auf dieser Grundlage war auch die Vereinbarung zwischen den Koalitionsfraktionen möglich. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion steht zu dieser Vereinbarung und den darin gesetzten Terminen.
Niemand sollte den engen Zusammenhang zwischen dem Verkehrspolitischen Programm und der mittelfristigen Finanzplanung übersehen. Sollte es uns nicht gelingen, durch das Verkehrspolitische Programm der Bundesregierung die von der Deutschen Bundesbahn benötigten öffentlichen Mittel zu begrenzen und abzubauen, könnte der Fall eintreten, daß der Bund statt 3 Milliarden DM künftig 5 Milliarden DM jährlich an die Deutsche Bundesbahn zu leisten hätte.
Die Deutsche Bundesbahn hat in den vergangenen Monaten auf der Grundlage des Verkehrspolitischen Programms bereits enorme Anstrengungen zur Rationalisierung und Modernisierung ihres Betriebes unternommen. Zugleich bildet der Straßenbau einen besonderen Schwerpunkt im Verkehrshaushalt, dem mit einer jährlichen Zuwachsrate von 7,8 % eine berechtigte Priorität in der neuen mittelfristigen Finanzplanung zuerkannt ist.

(Abg. Dr. Barzel: Kommt auch noch etwas von einem CDU-Minister?)

— Aber Herr Barzel, Sie sind doch sonst so geduldig; warum sind Sie heute so — —(Abg. Dr. Barzel: Sie gehen den ganzen
Garten der sozialdemokratisch geführten
Ressorts durch!)
— Ich mache es wie der Bundeskanzler gestern, er war mein Vorbild.

(Heiterkeit. — Sehr gut! bei der SPD.)

Ein weiterer Erfolg der Großen Koalition ist die Hilfe des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden.
Einige Worte muß ich noch zu einem Unsicherheitsfaktor des vorliegenden Finanzplanes sagen, zur Agrarfinanzierung. Ich sehe mit Sorge die ständig wachsende und die Vorausschätzungen weit hinter sich lassende Etatbelastung durch die Entwicklung des EWG-Agrarfonds. Für die endgültige Regelung der EWG-Agrarfinanzierung müssen wir deshalb im nationalen Interesse, aber ohne Gefährdung der weiteren Entfaltung des Gemeinsamen Marktes neue Lösungen finden, für die es ja auch bereits Vorstellungen und Vorschläge gibt. Wir messen einer solchen Neuorientierung der EWG-Agrarfinanzierung auch deshalb besondere Bedeutung bei, weil sonst die Gefahr besteht, daß die im Finanzplan enthaltenen Globalmittel für das nationale Agrarprogramm durch die EWG-Agrarfinanzierung völlig aufgefressen werden.
Ich möchte jetzt — nicht als Vertreter meiner Fraktion — eine persönliche Bemerkung zur EWG-Agrarfinanzierung machen und Herrn Minister Strauß fragen, ob er mit dem Vorschlag seines Staatssekretärs, veröffentlicht entweder im Bulletin oder in den Finanznachrichten, einverstanden ist, ein EWG-Finanzministerium zu schaffen. Herr Grund deutet es an. Ich verstehe die Gedanken, die hinter



Hermsdorf
dem Wunsch für ein solches Ministerium stehen. Das kann gut sein. Damit mein Gedanke nicht untergeht und damit es dazu nicht zu spät ist, möchte ich hier folgende Frage aufwerfen. Wir sind bei der EWG-Agrarfinanzierung durch die deutsche Position — wahrscheinlich kommt das auch bei anderen — eines Tages vor die Frage gestellt, ob wir mit unseren nationalen finanziellen Verfügungsmöglichkeiten die EWG-Agrarfinanzierung noch erfüllen können. Bei der Agrarfinanzierung der EWG muß also die nationale Komponente sehr stark in Erwägung gezogen werden. Besteht nicht bei der Idee eines EWG-Finanzministers die Gefahr, daß dieser sein Auge mehr für die Finanzierung der EWG als für die nationale Finanzierung haben wird? Deshalb bitte ich also, daß man sich, ehe man den Vorschlag weiter verfolgt — ich weiß gar nicht, ob er Ihre Billigung hat, Herr Minister —, das sehr genau überlegt und nicht eventuell eine neue Kompetenz schafft, die es uns noch schwerer als heute macht, zu Resultaten zu kommen.
Zusammenfassend möchte ich das Programm der Großen Koalition, das ich in der mittelfristigen Finanzplanung zahlenmäßig dargestellt habe, positiv bewerten. Ich bitte jetzt auch Herrn Barzel, bei meinen letzten Bemerkungen zuzuhören, weil er dann von dem Pferd, auf dem er eben geritten ist, wahrscheinlich wieder herunter muß.

(Abg. Dr. Barzel: O wie schön! Dann gehen wir beide wieder zu Fuß!)

Es ist klar, auch wenn ich das gesamte Programm positiv bewerte, daß nicht alles Wünschbare enthalten ist

(Abg. Dr. Barzel: Sehr wahr!)

und daß es ein Kompromiß ist.

(Abg. Dr. Barzel: Sehr richtig!)

Es gibt bestimmte Ereignisse und kann bestimmte Ereignisse geben, bei denen in der mittelfristigen Finanzplanung noch einige Unsicherheitsfaktoren auftreten. Ich denke besonders an außenpolitische Faktoren, die uns belasten.
Ich meine, daß wir im Vergleich zu früheren Jahren, sozusagen in der Zeitrechnung „ante Mifrifi" doch jetzt eine qualifizierte Darstellung unserer Absichten haben, die keinesfalls zu unterschätzen ist und uns für die nähere Zukunft die Möglichkeit gibt, politisch die Dinge nicht ad hoc, sondern überlegt und gut zu durchdenken.

(Abg. Dr. Barzel: Sehr gut!)

Diese Darstellung reicht jetzt jedoch noch nicht ganz aus, Herr Finanzminister. Ich möchte ausdrücklich fordern, daß dem Parlament für künftige Finanzplanungen im einzelnen Einsicht in die Steuerschätzungen gewährt wird und daß wir uns nicht auf die knappen Angaben verlassen müssen, die uns in der vorliegenden Drucksache gemacht worden sind. Uns genügen nicht globale Steuerlastquoten für die nächsten Jahre, sondern wir erwarten, daß die Regierung die Entwicklung der verschiedenen Steuern in der Planungsperiode im einzelnen darlegt. Wir hätten auch gewünscht, daß die Bundesregierung der Darstellung der gesamtwirtschaftlichen Projektion mehr Platz gewidmet hätte, als sie dies mit ihren wenigen Zeilen getan hat. Im Finanzbericht 1969 findet sich zwar eine etwas ausführlichere Darstellung als im Vorjahr, aber sie ist nicht befriedigend. Einmal bin ich der Auffassung, daß diese Projektion als Grundlage für die Finanzplanung in die Drucksache selbst gehört, und zweitens muß sie auch ausführlicher und mit mehr Erläuterungen versehen sein. Insbesondere wünschen wir auch Angaben über die Verteilungsseite des Sozialproduktes, wozu unter anderem die Antwort auf die Frage gehört, wie sich die Einkommen aus Unternehmertätigkeit auf der einen und aus unselbständiger Arbeit auf der anderen Seite entwickeln werden.
Meine Damen und Herren, die notwendige Koordinierung der Finanzplanung der Gebietskörperschaften spielt sich offenbar ein, soweit ich das beurteilen kann. Die bisherige Tätigkeit des Finanzplanungsrates, die ja noch auf freiwilliger Grundlage erfolgt, beweist seine Bedeutung und Notwendigkeit im Rahmen eines kooperativen Föderalismus, der im Interesse aller Staatsbürger der Sicherung oder der Herbeiführung gleicher Lebensverhältnisse verpflichtet zu sein hat.
Nun lassen Sie mich einige Bemerkungen zum letzten Tagesordnungspunkt, zum Haushalt 1969, machen.

(Abg. Dorn: Er kommt zur Sache! — Heiterkeit.)

— Verzeihung, ich habe über die Sache gesprochen, Herr Dorn, die Sie verlangt haben; denn diese Debatte über die Innenpolitik, falls sie sich nicht auf die Haushaltspolitik beziehen sollte, ist von Ihnen gefordert worden.

(Abg. Dr. Barzel: Richtig! — Beifall bei der FDP.)

Sie können mir jetzt nicht unterstellen, ich käme jetzt erst zur Sache. Ich habe die ganze Zeit zur Sache geredet. Damit hier keine Mißverständnisse aufkommen!

(Zuruf von der FDP: Der Bundeskanzler hat das nicht gehört!)

— Was heißt, der Bundeskanzler hat das nicht gehört? Sie haben doch, als wir über Außenpolitik redeten, gefordert, daß es bei der Haushaltsberatung eine innenpolitische Debatte geben soll. Stimmt's, oder stimmt's nicht? Wenn sie heute stattfindet, können Sie uns doch keinen Vorwurf machen. Reden Sie doch nicht solchen Quatsch!

(Beifall bei der SPD. — Zuruf von der FDP: Das war doch nur wohlwollend gemeint!)

- Ich werde trotzdem zum Haushalt reden, auch wenn Ihnen das nicht gefällt.

(Zuruf von der FDP: Doch!)

Der Entwurf des Haushalts 1969 realisiert den mittelfristigen Finanzplan für das kommende Budgetjahr. Er stellt die vom Parlament zu beschließende gesetzgeberische Konsequenz der mehrjährigen Planungsvorstellungen der Regierung dar.
10216 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 189. Sitzung, Bonn, Donnerstag, den 17. Oktober 1968
Hermsdorf
Wir sind mit der Bundesregierung der Auffassung, daß der Haushalt 1969 konjunkturgerecht ist. Bei der gegenwärtigen und für die nächste Zukunft übersehbaren Entwicklung halten wir weder konjunkturell expansive finanzpolitische Maßnahmen noch eine Drosselung für erforderlich. Nicht zuletzt darin zeigt sich, wie erfolgreich die Wirtschafts- und Finanzpolitik gewesen ist.
Freilich kann sich die konjunkturelle Lage im Verlaufe des Jahres 1969 ändern. Nach Lage der Dinge kann es sich dabei nur darum handeln, daß die Konjunktur in eine Phase gerät, die im Interesse der Stabilität kontraktive Maßnahmen notwendig macht. Wir begrüßen ausdrücklich die Ausführungen der Bundesregierung im mittelfristigen Finanzplan zur Vorsorge für den Fall einer konjunkturellen Überhitzung. Meine Fraktion sagt der Bundesregierung für diesen Fall zu, daß sie alle Maßnahmen, die zur Sicherung der Stabilität erforderlich sind, voll unterstützen wird.
Der Bundeshaushaltsplan 1969 zeigt sich zunächst in einem ungewohnten Bild der äußeren Repräsentation. Im teilweisen Vorgriff auf die Haushaltsrechtsreform, die vom Bundestag noch beraten wird, wird bereits die mit Bund, Ländern und Gemeinden abgestimmte neue Haushaltssystematik angewendet. Sie soll computergerecht sein, und wir verbinden mit ihr die Hoffnung, daß mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung der Bundeshaushalt und seine vielfältigen Verflechtungen im Wirtschaftskreislauf nach bestimmten Kriterien schnell aufbereitet und für politische Entscheidungen aufgeschlüsselt werden kann. Auch auf dem Gebiete der Veranschlagungsmethodik, die von manchen fälschlicherweise nur als eine Frage formaler Natur angesehen wird, hat also die Zukunft schon oder, besser gesagt, endlich begonnen. Dieser neue Gruppierungsplan berücksichtigt bei der Beziehung der Einnahmen und Ausgaben und ihrer Zuordnung stärker als bisher ökonomische Gesichtspunkte, entsprechend der zunehmenden Bedeutung der wirtschaftlichen Funktion des Budgets. Wir hoffen, daß die neuen zusammenfassenden Übersichten wie die Gruppierungsübersicht, der Funktionsplan und der Haushaltsquerschnitt die Lesbarkeit und die Transparenz des Haushaltsplanes verbessern und für das Parlament nützliche Entscheidungs- und Informationshilfen bieten.
Neu ist auch das System der Veranschlagung für die Kreditaufnahme und die Behandlung des Defizits aus Vorjahren, für das vernünftigerweise das Netto-Prinzip vorgesehen wird.
Ich muß aus Zeitgründen darauf verzichten — um die FDP nicht weiter aufzuregen —,

(Zurufe von der FDP)

hier auf Einzelheiten einzugehen, obwohl auch einige durchaus kritische Anmerkungen zu machen wären. Sie müssen der Ausschußberatung und der zweiten Lesung überlassen werden. Jedenfalls hat meine Fraktion im Prinzip keine rechtlichen Bedenken gegen das Vorziehen einiger Bestimmungen aus der Haushaltsrechtsreform, da sie — soweit sie vom geltenden Haushaltsrecht abweichen — im Haushaltsgesetz 1969 ausdrücklich enthalten sind und somit der parlamentarischen Beschlußfassung unterliegen. Diese Vorgriffe stellen auch keineswegs endgültige Entscheidungen des Gesetzgebers über die definitive Ausgestaltung des Haushaltsrechts dar. Ich betrachte es vielmehr als ein nützliches Planspiel, einige wichtige Grundzüge der Haushaltsreform schon jetzt bei den Etatberatungen 1969 auf ihre Praktikabilität und ihre Plausibilität hin zu überprüfen.
Auf den materiellen Inhalt des Haushaltsrechts bin ich bei meinen vorherigen Darlegungen eingegangen. Ich möchte jetzt nicht noch einmal diese Frage aufwerfen, zumal da ich die gesellschaftspolitischen Prioritäten bereits in meinen vorhergehenden Ausführungen erwähnt habe.
Aber eines ist mir noch wichtig genug, um es mit ganz besonderem Nachdruck und als Erkennungszeichen der veränderten Landschaft, von der ich eingangs sprach, zu behandeln. Dieser Etat, der letzte vor den Bundestagswahlen 1969, enthält keine Wahlgeschenke. Das ist neu und einmalig, und nach unseren bisherigen Erfahrungen ist das eine gute Sache. Dieser Haushalt sieht nicht wie in früheren Jahren Steuersenkungen vor. Er berücksichtigt auch keine Einzelinteressen, deren Befriedigung, isoliert gesehen, sicher wohl begründet, aber in der Verantwortung gegenüber allen Bürgern nicht zu vertreten ist. Er enthält auch keine Leistungsversprechen, die nach den Wahlen nicht gehalten werden können.
Diese Große Koalition, die zur Beseitigung der vorgefundenen Tatsachen eine harte Schule praktizieren mußte, hat Gefälligkeitspolitik nicht nötig. Wir haben es uns seit 1966 nicht einfach gemacht und wir haben keine Politik des geringsten Widerstandes betrieben. Wir bauen mit dieser Haltung auf die Vernunft und das Verständnis des Bürgers, der vor allem nach dem Debakel von 1965 wohl zu unterscheiden weiß zwischen tönenden Worten und realisierbaren politischen Forderungen. Ich möchte hier wiederholen, was mein Freund Dr. Alex Möller kürzlich vor meiner Fraktion mit Nachdruck erklärte: Niemals wird die sozialdemokratische Fraktion den Pfad der finanzpolitischen Solidität verlassen, zu keiner Zeit, auch nicht während der Wahl, denn Versprechungen, denen auf dem Fuß Enttäuschungen folgen müßten, wären nicht gut für die Lauterkeit und die Praktikabilität und die Standhaftigkeit unserer demokratischen Verfassung.
Lassen Sie mich meine Ausführungen, die für meine Fraktion vorzutragen ich die Ehre hatte, mit den Worten schließen, die der Vorsitzende meiner Fraktion, Helmut Schmidt, in der außenpolitischen Debatte vom 26. September vor diesem Hohen Hause sagte und die eigentlich das Motto für meine heutige Rede bildeten:
Alle unsere Bemühungen um Sicherheit und Frieden haben auf die Dauer nur dann Erfolg, wenn es uns gelingt, die innere Ordnung zu wahren und Freiheit und Gerechtigkeit für den einzelnen zu mehren. Stabilität ... nach außen hängt ab von der Stabilität im Innern, und Stabilität der Demokratie hängt ab von dem Fortschritt der Gesellschaft.



Hermsdorf
Lassen Sie mich ein Bekenntnis hinzufügen: Ich meine, daß in unserem Lande leider Leistungen oft nicht so gewertet werden, wie sie es verdient hätten. Wenn ich ringsherum schaue und die Ausgangslage sehe, daß wir vor einer finanziellen Krise in Höhe von 64 Milliarden DM und in einer wirtschaftlichen Rezession standen und nach zwei Jahren wieder festen Grund unter den Füßen, nämlich geordnete finanzielle Verhältnisse, Stabilität in der Wirtschaft und wirtschaftliches Wachstum haben, dann muß ich Ihnen sagen: Das wäre außerhalb unseres Landes von den Bürgern als eine große und gewaltige Leistung angesehen worden! Das sage ich nicht nur zur FDP, das sage ich auch teilweise zur Pressetribüne gerichtet. Diese beiden Punkte bewältigt zu haben, ist allein schon eine Leistung dieser Koalition, dieser Regierung.
Es sind aber noch eine ganze Reihe von Dingen erledigt und angepackt worden, wie ich sie dargestellt habe. Das heißt, wenn ich dieses Bekenntnis ablege, lege ich es für diese Regierung ab. Ich bekenne mich mit Stolz zu den Leistungen dieser Regierung,

(Zurufe von der FDP)

und wir zögern nicht einen Augenblick, für diese Leistung Dank zu sagen.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Dorn: Auch zu den, Versäumnissen dieser Regierung?)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Walter Scheel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Mischnick.