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ID0517726800

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 177. Sitzung Bonn, den 29. Mai 1968 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Dr. Dahlgrün 9509 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 9509 A Zur Tagesordnung Rasner (CDU/CSU) . . . . . . . 9510 A Genscher (FDP) . . . . . . . 9510 B Erweiterung der Tagesordnung 9510 D Fragestunde (Drucksachen V/2936, V/2949) Frage des Abg Biechele: „SOS-Biafra-Aufruf" des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz Dr. Mommer, Vizepräsident . . . . 9510 D . Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 9511 A Biechele (CDU/CSU) 9511 A Frage des Abg. Weigl: Kreditaktion für die Zonenrandgebiete Dr. Langer, Staatssekretär . . . 9511 C Weigl (CDU/CSU) 9511 C Fragen des Abg. Moersch: „Manipulationen in der Presse" — Mögliche Antworten der Bundesregierung mit dem Mittel der Propaganda Diehl, Staatssekretär 9512 A Moersch (FDP) . . . . . . . 9512 B Mertes (FDP) 9513 B Frage des Abg. Mertes: Erklärung des Sprechers der Bundesregierung betr. Informationen über Verlegung von Truppen des Warschauer Paktes in die CSSR Diehl, Staatssekretär 9513 C Mertes (FDP) 9513 C Moersch (FDP) . . . . . . . 9514 A Dr. Mommer, Vizepräsident . . . 9514 B Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Besoldung der Wissenschaftler an Forschungsinstituten Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 9514 C Dr. Jahn (Braunschweig) 9515 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 177. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Mai 1968 Fragen des Abg. Leukert: Angeblich staatsfeindliche Äußerungen von Professor Abendroth bei der Kundgebung in Bonn am 11. Mai 1968 Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 9515 B Leukert (CDU/CSU) 9515 C Rollmann (CDU/CSU) 9516 A Matthöfer (SPD) . . . . . . . 9516 A Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 9516 B Dröscher (SPD) 9516 C Wienand (SPD) 9516 D Bühler (CDU/CSU) 9517 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Ausbildung der deutschen Verwaltungsbeamten im höheren Dienst Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 9517 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 9517 B Fragen des Abg. Josten: Herabsetzung des Wahlalters auf 18 Jahre Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 9517 C Josten (CDU/CSU) 9517 D Rollmann (CDU/CSU) 9518 A Ollesch (FDP) . . . . . . . . 9518 B Dröscher (SPD) 9518 C Dr. Klepsch (CDU/CSU) 9518 D Moersch (FDP) 9519 C Frau Funcke (FDP) 9519 B Westphal (SPD) 9519 B Frage des Abg. Dr. Hudak: Werbung des griechischen Exilpolitikers Andreas Papandreou für den Eintritt in seine „Befreiungsbrigade" Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär 9519 C Dr. Hudak (CDU/CSU) 9519 C Moersch (FDP) . . . . . . . 9519 D Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Tätigkeit des „Verbandes der Polen in Deutschland — Eintracht e. V." (Zgoda) Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 9520 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 9520 B Dr. Czaja (CDU/CSU) 9520 D Dr. Klepsch (CDU/CSU) 9521 A Fragen des Abg. Ertl: Frage der Bereitschaft zur ersatzlosen Streichung des § 77 des Bewertungsgesetzes — Novelle zum Bewertungsgesetz Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär 9521 B Ertl (FDP) 9521 D Ott (CDU/CSU) 9522 A Strohmayr (SPD) . . . . . . . 9522 B Frage des Abg. Ertl: Notwendigkeit der Vermeidung einer automatischen Erhöhung des Gesamtsteueraufkommens durch die Neubewertung des Grundbesitzes Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 9522 C Ertl (FDP) . . . . . . . . . . 9522 D Entwurf eines Achten Strafrechtsänderungsgesetzes (Drucksachen V/102, V/898) ; Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform (Drucksache V/2860) — Zweite und dritte Beratung — Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 9523 B, 9524 C, 9530 A, 9531 A, 9533 A, 9534 A, 9534 D, 9545 C Schlee (CDU/CSU) . . . 9525 A, 9532 B Mischnick (FDP) . . . . 9525 C, 9528 C Dr. Gradl (CDU/CSU) . . . . . . 9526 C Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . . . 9528 A, 9542 B, 9550 A Dr. h. c. Güde (CDU/CSU) . . . . 9530 C, 9531 C, 9540 A, 9549 C Dr. Rutschke (FDP) . . . 9531 D, 9533 C Dr. Arndt (Berlin/Köln) (SPD) . . . 9533 C, 9536 B, 9537 D, 9548 C Niederalt (CDU/CSU) . . . . . 9533 D Moersch (FDP) 9537 B Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 9539 B, 9549 B, 9550 A Busse (Herford) (FDP) 9549 A Entwurf eines Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Drucksache V/1880); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache V/2930) — Zweite Beratung — Busse (Herford) (FDP) . . 9550 D, 9561 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 9553 B, 9558 C Genscher (FDP) . 9553 D, 9557 A, 9565 B Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 9556 B, 9557 D Dr. Reischl (SPD) . . . . 9558 C, 9566 B Benda, Bundesminister . 9562 C, 9565 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 177. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Mai 1968 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ernährungssicherstellungsgesetzes (Drucksache V/2361); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/2934) — Zweite Beratung — Hirsch (SPD) 9567 A Busse (Herford) (FDP) . . . . . 9567 B Dr. Wilhelmi (CDU/CSU) 9568 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Sicherstellung des Verkehrs (Drucksache V/2388) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/2933) — Zweite Beratung — Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 9569 C Hirsch (SPD) 9569 D Entwurf eines Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes (Drucksache V/2585) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/2946), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache V/2935) — Zweite Beratung — Müller (Mülheim) (SPD) . 9570 B, 9572 C Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . . 9570 C Dr. Kempfler (CDU/CSU) 9571 D Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung (Arbeitssicherstellungsgesetz) (Drucksache V/2362) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/2947), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksachen V/2932, zu V/2932) — Zweite Beratung —Stephan (SPD) . . . . . 9573 D, 9574 A Ziegler (CDU/CSU) 9574 B Müller (Remscheid) (CDU/CSU) . 9574 D, 9578 D, 9584 A Schultz (Gau-Bischofsheim} (FDP) . . 9575 A Moersch (FDP) . . . . 9575 B, 9582 C Schmidt (Kempten) (FDP) 9575 D, 9583 D, 9584 D Matthöfer (SPD) . . . . . . . 9578 B Katzer, Bundesminister 9579 D Behrendt (SPD) . . . . . . . 9581 D Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . 9583 B, 9583 D Mischnick (FDP) . . . . . . . . 9584 B Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 9584 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wirtschaftssicherstellungsgesetzes (Drucksache V/2387) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/2931) — Zweite Beratung — Dr. Steinmetz (CDU/CSU) . . . 9585 C Nächste Sitzung 9586 Berichtigung 9586 Anlagen 9587 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode —177. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Mai 1968 9509 177. Sitzung Bonn, den 29. Mai 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 174. Sitzung, Seite II, Zeile 26 und Seite 9383 B, Zeile 1 statt Baltes (FDP) : Baltes (SPD) Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Blume 31.5. Brese 31.5. Dr. Eckhardt 31. 5. Frau Dr. Elsner 31. 5. Enk 31.5. Dr. Erhard 31. 5. Dr. Frey 30. 6. Hamacher 30. 6. Frau Dr. Hubert 1. 7. Frau Kalinke 31. 5. Klinker * 29. 5. Kunze 1. 6. Lenz (Brühl) 31.5. Dr. Lohmar 29. 5. Lücker (München) 29.5. Mauk* 29. 5. Müller (Aachen-Land) * 29. 5. Prassler 29. 5. Reitz 30. 5. Steinhoff 1. 7. Stingl 29. 5. Struve . 31. 5. Dr. Süsterhenn 31. 5. b) Urlaubsanträge Berkhan 7.6. Kiep 7. 6. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 7. 6. Spitzmüller 17. 6. Anlage 2 Umdruck 483 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus und der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Achten Strafrechtsänderungsgesetzes - Drucksachen V/102, V/898, V/2860 -. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 erhält § 84 Abs. 2 folgende Fassung: „(2) Wer sich in einer Partei der in Absatz 1 bezeichneten Art als Mitglied betätigt oder wer ihren organisatorischen Zusammenhalt erheblich unterstützt, wird mit Gefängnis bestraft." 2. In Artikel 1 wird in § 86 Abs. 3 folgender Satz 2 angefügt: „Absatz 1 findet ferner keine Anwendung auf Zeitungen und Zeitschriften, die außerhalb des * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes in ständiger, regelmäßiger Folge erscheinen und dort allgemein und öffentlich vertrieben werden; dies gilt jedoch nur für solche Stücke, die in diesen Geltungsbereich im Postzeitungsdienst oder durch den Handel gegen Entgelt eingeführt und darin vertrieben werden." 3. In Artikel 1 wird § 89 gestrichen. 4. In Artikel 1 werden in § 90 Abs. 3 die Worte „oder wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt" gestrichen. 5. In Artikel 1 werden in § 90 a Abs. 2 die Worte „oder ein von einer Behörde öffentlich angebrachtes Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder" gestrichen. 6. In Artikel 1 werden in § 97 b Abs. 1 die Nummern 2 und 3 sowie der Satz „Die Tat ist in der Regel kein angemessenes Mittel, wenn der Täter nicht zuvor ein Mitglied des Bundestages um Abhilfe angerufen hat." gestrichen. 7. Artikel 8 wird gestrichen. Bonn, den 28. Mai 1968 Frau Dr. Diemer-Nicolaus Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 493 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Ernährungssicherstellungsgesetzes - Drucksachen V/2361, V/2934 -. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 17 erhält § 20 Satz 1 folgende Fassung: „In einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren über Maßnahmen nach diesem Gesetz oder einer auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnung sind die Berufung gegen ein Urteil und die Beschwerde gegen eine andere Entscheidung des Gerichts ausgeschlossen, wenn die Voraussetzung des § 2 Abs. 3 vorliegt." Bonn, den 29. Mai 1968 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion 9588 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 177. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Mai 1968 Anlage 4 Umdruck 486 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Sicherstellung des Verkehrs — Drucksachen V/2388, V/2933 — Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 1 Buchstabe a erhält § 1 Abs. 1 eingangs die folgende Fassung: „(1) Um die für Zwecke der Verteidigung erforderlichen lebenswichtigen Verkehrsleistungen, insbesondere zur Versorgung der Zivilbevölkerung und der Streitkräfte, sicherzustellen, können durch Rechtsverordnung Vorschriften erlassen werden über". Bonn, den 28. Mai 1968 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 5 Umdruck 494 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Sicherstellung des Verkehrs — Drucksachen V/2388, V/2933 —. Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel I Nr. 11 erhält § 23 Satz 1 folgende Fassung: „In einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren über Maßnahmen nach diesem Gesetz oder einer auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnung sind die Berufung gegen ein Urteil und die Beschwerde gegen eine andere Entscheidung des Gerichts ausgeschlossen, wenn die Voraussetzung des § 2 Abs. 3 vorliegt." Bonn, den 29. Mai 1968 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 6 Umdruck 487 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes — Drucksachen V/2585, V/2935 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 15 Abs. 1 Satz 2 wird ersatzlos gestrichen. Bonn, den 28. Mai 1968 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 7 Umdruck 488 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung (Arbeitssicherstellungsgesetz) — Drucksachen V/2362, V/2932 —. Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 3 Abs. 2 erhält der letzte Satz folgende Fassung: „Die Bundesregierung hat die Rechtsverordnung aufzuheben, wenn der Bundestag es verlangt." 2. In § 28 Abs. 1 wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt: „Der Vorrang der Freiwilligkeit (§ 01) gilt entsprechend." 3. In § 29 Abs. 1 Satz 1 erhält der letzte Halbsatz folgende Fassung: „so kann der Verpflichtungsbescheid nach Abschluß der Ausbildung zugestellt werden (Bereithaltungsbescheid)." Bonn, den 28. Mai 1968 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 8 Umdruck 491 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung (Arbeitssicherstellungsgesetzes) — Drucksachen V/2362, V/2932 — Der Bundestag wolle beschließen: In § 6 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt: „§ 01 ist zu beachten." Bonn, den 29. Mai 1968 Brand und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 177. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Mai 1968 9589 Anlage 9 Umdruck 492 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wirtschaftssicherstellungsgesetzes — Drucksachen V/2387, V/2931 — Der Bundestag wolle beschließen: § 12 erhält folgende Fassung: „§ 12 Rechtsmittelbeschränkung In einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren über Maßnahmen nach diesem Gesetz oder einer auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnung sind die Berufung gegen ein Urteil und die Beschwerde gegen eine andere Entscheidung des Gerichts ausgeschlossen, wenn die Voraussetzung des § 2 Abs. 1 vorliegt. Dies gilt nicht, wenn das Urteil oder die andere Entscheidung des Verwaltungsgerichts vor Eintritt der Voraussetzung des § 2 Abs. 1 verkündet oder zugestellt worden ist." Bonn, den 29. Mai 1968 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 10 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Richard Jaeger (CDU/CSU) zur Beratung des Entwurfs eines Achten Strafrechtsänderungsgesetzes (Punkt 2 der Tagesordnung). Ich habe gegen den Entwurf eines Achten Strafrechtsänderungsgesetzes gestimmt, weil die Ausschußfassung gegenüber dem vom Kabinett Erhard vorgelegten Entwurf erheblich verändert und im Blick auf die Sicherheit des demokratischen Rechtsstaats verschlechtert wurde. Dies gilt besonders in folgenden Punkten: 1. Der geplante Zeitungsaustausch wird für acht Monate durch eine einseitige Einfuhr sowjetzonaler Zeitungen ersetzt, ohne der bundesrepublikanischen Presse die Verbreitung in der Sowjetzone zu ermöglichen. 2. Der Begriff des Staatsgeheimnisses wird durch die Regelung des sog. illegalen Staatsgeheimnisses, durch die Beseitigung der gesetzlichen Grundlagen für das in der Rechtsprechung entwickelt sog. Mosaikgeheimnis und durch die Streichung des diplomatischen Staatsgeheimnisses in § 93 so verengt, daß er insbesondere für ein Land unzureichend ist, das, wie die Bundesrepublik, in unbestreitbarer militärischer Gefährdung lebt und mit dem Problem der Wiedervereinigung in Frieden und Freiheit besondere Ansprüche an seine Diplomatie stellen muß. 3. Durch die Streichung der Bestimmung über Geheimbündelei, die Veränderung der Bestimmungen über Ersatzorganisationen einer verbotenen politischen Partei und anderer verbotener Vereinigungen sowie über die Werbung für solche wird den staatsfeindlichen Kräften in einer Weise Vorschub geleistet, die ich nicht verantworten kann. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jahn vom 14. Mai 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schwabe (Drucksache V/2868 Frage 29) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die neuerdings eingetretene Erhöhung der Visagebühren im Verkehr mit der Tschechoslowakei rückgängig zu machen und damit der Freizügigkeit der wechselseitigen Reisen weiterhin zu dienen? Für die Erteilung von Sichtvermerken an tschechoslowakische Staatsangehörige zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ist vorläufig noch die Französische Botschaft in Prag zuständig, da der deutschen Handelsvertretung bisher kein geeignetes Gebäude zur Verfügung steht. Die Französische Botschaft hat ihre Gebührensätze seit 1958 nicht erhöht. Folgende Gebühren werden erhoben: a) bei Familienbesuchen, Familienzusammenführungen und in anderen humanitären Fällen tschech. Kr. 30,- b) in anderen Fällen tschech. Kr. 40,- c) Durchreisevisa werden gebührenfrei erteilt. (Der Wechselkurs ist z. Z. 1 DM = 3,5852 tschech. Kr.) Demgegenüber werden von tschechoslowakischer Seite seit 1. 3. 1968 folgende Gebühren für Sichtvermerke zur Einreise in die Tschechoslowakei erhoben: a) Einreisesichtvermerk tschech. Kr. 87,20 b) Durchreisevisum tschech. Kr. 54,—Die tschechoslowakischen Sichtvermerksgebühren, die schon vor dem 1. 3. 1968 über den von der Französischen Botschaft ierhobenen Gebühren lagen, übersteigen nunmehr die für die Einreise in das Bundesgebiet zu entrichtenden Gebühren in erheblichem Maße. Die Bundesregierung wird sich bemühen, unter Hinweis auf die wesentlich niedrigeren bei der Einreise in das Bundesgebiet erhobenen Gebühren eine Herabsetzung der tschechoslowakischen Gebühren zu erreichen. 9590 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 177. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Mai 1968 Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Neef vom 16. Mai 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Mauk (Drucksache V/2868 Fragen 84, 85 und 86) : Ist inzwischen die Durchführung von Geschenk- und Sozialinterventionen, die der Bundesernährungsminister in der Fragestunde am 12. Oktober 1967 für den Fall einer Marktkrise gemaß der EWG-Verordnung Nr. 159/66 in Aussicht stellte, rechtlich geregelt, um sicherzustellen, daß im Falle einer 1968 eintretenden Marktkrise unverzüglich die notwendigen Maßnahmen getroffen werden können? In welcher Höhe sind Bundesmittel zur Finanzierung dieser Geschenk- und Sozialinterventionen vorgesehen? Wo sind die in Frage 84 erwähnten Bundesmittel haushaltsrechtlich verankert? Im Bundeshaushalt 1968 sind für Geschenk- und Sozialinterventionen keine Mittel vorgesehen. Wenn jedoch solche Interventionen unabweisbar notwendig werden und wirtschaftlich zweckmäßig erscheinen sollten, werde ich bemüht sein, die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel bereitzustellen und diese Maßnahmen im Rahmen der Verordnung Nr. 159/66/EWG durchzuführen. Die von Fall zu Fall notwendigen und zweckmäßigen Regelungen hängen u. a. von der Art des jeweiligen Erzeugnisses, der angebotenen Warenmenge, von dem betroffenen Marktbereich und vor allem von der Aufnahmefähigkeit der Sozialeinrichtungen ab. Die danach pragmatisch zu treffenden Maßnahmen werden in der Regel — in Zusammenarbeit mit mir - am zweckmäßigsten unmittelbar von den Ländern zu ergreifen sein. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 17. Mai 1968 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Lemp (Drucksache V/2868 Fragen 91 und 92) : Trifft es zu, daß in dem Betrag von 1 180 9011 000 DM, der im Einzelplan 10 des Bundeshaushalts 1968 zur „Verbesserung der Einkommenslage der landwirtschaftlichen Bevölkerung" vorgesehen ist, auch die Mittel für den Getreidepreisausgleich in Höhe von 560 Millionen DM enthalten sind, obwohl davon 100 Millionen DM für Strukturmaßnahmen abgezweigt wenden sollen? Ist die Bundesregierung bereit, bei der Eingruppierung agrarpolitischer Maßnahmen und deren Darstellung in der Offentlichkeit nach den gleichen Grundsätzen zu verfahren wie andere Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft? Es trifft zu, daß bei der dem Kapitel 10 02 vorangestellten Aufgliederung in dem Ausgabeblock „Verbesserung der Einkommenslage der Landwirtschaft" von zusammen 1 180 900 000 DM die Mittel für den Getreidepreisausgleich in Höhe von 560 Mill. DM enthalten sind. Hierzu gehören auch die von Ihnen genannten 100 Mill. DM, die für bestimmte Förderungsmaßnahmen vorzugsweise in von Natur benachteiligten Gebieten und in Grünlandgebieten verwendet werden. Infolge der gegenseitigen Abhängigkeit der Agrarpreise ist eine Einkommensminderung durch die EWG-Preisangleichung nicht nur bei dem Verkaufsgetreide und den getreideabhängigen tierischen Veredelungsprodukten eingetreten. Auch die getreideunabhängigen Veredelungsprodukte (z. B. Milch und Rindfleisch), die vornehmlich in Grünlandbetrieben erzeugt werden, werden hiervon berührt. Gegenüber einer Verteilung der Mittel auf einzelne Grünlandbetriebe erschien es wirkungsvoller, sie für besondere Maßnahmen bereitzustellen, die zugleich einen agrarstrukturellen Zweck verfolgen. Diese strukturpolitischen Maßnahmen haben gleichzeitig direkte bzw. indirekte Einkommenswirkungen. Deshalb besteht die Gliederung nach Meinung der Bundesregierung zu Recht. Die Bundesregierung ist grundsätzlich bereit, bei der Eingruppierung agrarpolitischer Maßnahmen und deren Darstellung in der Öffentlichkeit nach den gleichen Grundsätzen zu verfahren, wie andere Mitgliedstaaten der EWG. Ein solches Vorgehen setzt allerdings voraus, daß die agrarpolitischen Maßnahmen in den Mitgliedsländern gleichgelagert sind und auch haushaltmäßig gleichartig behandelt werden können, da sonst ein Vergleich zu falschen Schlüssen führen würde. Die Neugliederung des Einzelplans 10 ist bereits als eine Maßnahme im Sinne Ihrer Frage anzusehen. Wie ich dem Hohen Hause mitgeteilt habe, wird z. Z. an einer eingehenden Darstellung des Einzelplans 10 gearbeitet, die nach wissenschaftlichen Grundsätzen alle Wirkungen der einzelnen Etatposten klarstellen will. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Leicht vom 17. Mai 1968 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Staratzke (Drucksache V/2904 Frage 24) : Wie gedenkt die Bundesregierung den Widerspruch zu beseitigen, der darin besteht, daß ein in einem Gewerbebetrieb Tätiger mit begrenzten Anteilsrechten sozialrechtlich als „Arbeitnehmer" mit Pflichtmitgliedschaft bei der Sozialversicherung, steuerrechtlich aber als „Unternehmer" gilt mit der Folge, daß ihm kein Arbeitnehmerfreibetrag in der Lohnsteuer zusteht und seine Gehaltsbezüge der Gewerbeertragsteuer unterworfen werden? Die unterschiedliche sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Behandlung des von Ihnen angesprochenen Personenkreises beruht auf der unterschiedlichen Zweckbestimmung des Sozialversicherungsrechts einerseits und des Steuerrechts andererseits. Ziel der Sozialversicherung ist es, alle in einem persönlichen oder wirtschaftlichen Beschäftigungsverhältnis stehenden Personen durch eine Versicherung im Rahmen einer umfassenden Solidargemeinschaft gegen die Risiken des Alters, der Invalidität und des Todes zu sichern. Dementsprechend können von der Sozialversicherung auch Personen erfaßt werden, die nur in so begrenztem Umfang an der Personengesellschaft beteiligt sind, in der sie gleichzeitig auch tätig sind, daß sie die Geschicke der Gesellschaft und damit auch den Inhalt ihres Beschäftigungsverhältnisses zur Gesellschaft nicht entscheidend zu beeinflussen vermögen. Das Steuerrecht knüpft demgegenüber bei der Unterscheidung zwischen einkommensteuerpflichti- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 177. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. Mai 1968 9591 gen Gewerbetreibenden und lohnsteuerpflichtigen Arbeitnehmern an das Kriterium der Mitunternehmerschaft an. Dieser Begriff verlangt insbesondere die Übernahme eines unmittelbaren betrieblichen Risikos. Gesellschafter von Personengesellschaften, z. B. die Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, gelten — der handelsrechtlichen Wertung folgend — ohne Rücksicht auf die Höhe ihrer Beteiligung, die Art ihrer Gesellschafterstellung und den Umfang ihrer Tätigkeit für die Gesellschaft steuerrechtlich als Mitunternehmer. Aus der vom Sozialversicherungsrecht abweichenden steuerrechtlichen Behandlung der nur in begrenztem Umfang an einer Personengesellschaft beteiligten Personen können sich bestimmte Folgerungen ergeben, die für die betreffenden Personen ungünstiger sind, als wenn sie auch steuerrechtlich als Arbeitnehmer gewertet würden. Die Bundesregierung ist jedoch der Auffassung, daß diese Folgerungen wegen der unterschiedlichen Zweckbestimmung des Steuerrechts im Verhältnis zur Sozialversicherung in Kauf genommen werden müssen. Die Bundesregierung beabsichtigt deshalb nicht, den gesetzgebenden Körperschaften eine Änderung des bestehenden Rechtszustandes vorzuschlagen, zumal sich bei einer steuerrechtlichen Änderung eine abweichende Wertung gegenüber dem Handelsrecht ergeben würde.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Die Sitzung ist wieder eröffnet.
    Wir fahren in der dritten Beratung des Entwurfs eines Achten Strafrechtsänderungsgesetzes fort. Das Wort hat die Frau Abgeordnete Dr. Diemer-Nicolaus.


Rede von Dr. Emmy Diemer-Nicolaus
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn ich jetzt als dritte in der dritten Lesung zu dem politischen Strafrecht spreche, habe ich es insofern einfacher, als über die wesentlichen Fortschritte und den wesentlichen Inhalt unserer Ausschußvorlage Herr Kollege Müller-Emmert sehr eingehend unterrichtet hat. Ich habe mich gefreut, daß auf diese Art und Weise noch einmal die wesentlichen Änderungen gegenüber der Regierungsvorlage klargestellt worden sind. Mancher mag vielleicht heute gedacht haben: Warum ist die FDP als Oppositionspartei so zurückhaltend, was sind das für bescheidene Änderungsanträge, die da gestellt worden sind, wo bleibt hier eigentlich die Opposition? Nun, meine Damen und Herren, wir machen nicht Opposition um der Opposition willen, sondern wir machen nur da Opposition, wo wir sachlichen Grund haben, wo wir eine grundlegend andere Auffassung haben als die beiden Parteien von der Regierungskoalition.
Für die dritte Lesung interessiert Sie natürlich auch das andere: Wie stellt sich die FDP zu diesem Gesetz? Wird sie dem Gesetz ihre Zustimmung geben oder nicht? Indirekt haben Sie ja die Antwort schon durch unsere Zurückhaltung bei den Änderungsanträgen bekommen. Ich darf Ihnen aber noch folgendes sagen. Wir haben unsere ganz klaren und eindeutigen Auffassungen und Forderungen für ein politisches Strafrecht hier im Bundestag dargelegt. Wir haben sie vor allen Dingen auch in der ersten Lesung zu den Gesetzen dargelegt und haben damals unsere grundsätzlichen Forderungen aufgestellt. Wenn wir prüfen, ob wir nachher einem Gesetz die Zustimmung geben sollen, kommt es für uns natürlich darauf an, inwieweit es möglich gewesen ist, diese Forderungen zu verwirklichen.
Unsere erste Forderung war, daß aus den Gründen, die schon von meinem Vorredner dargelegt wurden, eine Konkretisierung der Straftatbestände erfolgen sollte, weil die jetzigen viel zu weit gefaßt sind und Strafverfolgungen in einem viel zu



Frau Dr. Diemer-Nicolaus
umfassenden Ausmaße erfolgt sind. Vor allen Dingen haben die unbestimmten Formulierungen, die aus der Zeit des Kalten Krieges, aus der Zeit nach der Korea-Krise 1951 in das jetzt noch gerade gültige Gesetz eingegangen sind, zu vielzuviel Verfahren geführt.
Als Quintessenz der Beratungen im Sonderausschuß darf ich feststellen, daß es im Laufe der sehr zahlreichen Beratungen weitgehend gelungen ist, der Forderung des Art. 103, nämlich der Bestimmtheit der Straftatbestände, Rechnung zu tragen.
Eine weitere Forderung war, daß der Begriff des Staatsgeheimnisses eine wesentliche Einschränkung erfahren sollte. Herr Kollege Arndt, ich bin Ihnen dankbar, daß Sie heute morgen — allerdings in Ablehnung unseres Antrages — in den grundsätzlichen Ausführungen klar herausgestellt haben, daß jetzt eine derartige Eingrenzung erfolgt ist, daß es auf die äußere Sicherheit der Bundesrepublik ankommt, daß es sich um echte Staatsgeheimnisse — keine Regierungs-, keine Amtsgeheimnisse — handeln muß. Damit wird auch erreicht, daß es schon durch diese engere Fassung des Begriffs des Staatsgeheimnisses nicht mehr zu soviel Verfahren kommen kann. Auch dieser unserer Forderung wurde Rechnung getragen. Ich begrüße es sehr, daß es bei der vom Sonderausschuß beschlossenen Fassung geblieben und heute keine Ausdehnung mehr erfolgt ist.
Im Zusammenhang mit dem Begriff des Staatsgeheimnisses war von uns Freien Demokraten in Übereinstimmung mit der Sozialdemokratischen Partei gefordert worden, daß in einem Reformgesetz auch eine ausdrückliche Regelung für das illegale Staatsgeheimnis erfolgen müsse. Auch das ist erfolgt. Weiterhin haben wir gefordert, daß das unglückselige Mosaikgeheimnis verschwindet. Auch das ist geschehen. Ferner haben wir gefordert, daß bei den Tätern unterschieden werden müsse zwischen dem eigentlichen Landesverräter, Spion, Agenten und dem Journalisten, der in Verdacht steht, einen publizistischen Landesverrat begangen zu haben. Ich freue mich, daß der Sonderausschuß insofern weitgehend von der ursprünglichen Vorlage abgewichen ist und hier eine ganz klare differenzierende Regelung getroffen hat.
Auch im Hinblick auf die Beziehungstatbestände ist es gelungen, einen echten Schritt vorwärts zu tun; das ist auch politisch gut. Die Beziehungen zwischen Deutschen hier und Deutschen in der DDR können nun nicht mehr durch unglückselige Strafbestimmungen beeinträchtigt werden. Herr Kollege Müller-Emmert hat die Einzelheiten hierzu schon vorgetragen. Ich stimme damit in vollem Umfang überein.
Ein absoluter Fortschritt ist auch, daß wir jetzt zu den Organisationsdelikten gekommen sind.
Heute morgen wurde schon darauf hingewiesen, wie weitgehend sich das Gesetz, das wir heute verabschieden wollen, von den entsprechenden Bestimmungen in der DDR unterscheidet. Mit Recht wurde in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, daß die Grundsätze, die wir bei diesem Gesetz anwenden, die Grundsätze eines freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates sind. Das ist ein ganz erheblicher Unterschied zu der Art, wie man in einem autoritären System die Staatsschutzdelikte sieht und verfolgt. Herr Kollege Dr. Güde hat das ausgeführt. Das zeigt, daß wir hier auf dem richtigen Wege sind.
Ich habe allerdings wenig Verständnis dafür, daß auch heute wieder in dem besonderen Fall des Zeitungsaustauschs als Begründung für die Ablehnung unserer Vorstellungen angeführt wurde, daß das auch in der DDR so gehandhabt werde. Ich bitte Sie, doch einmal folgendes zu bedenken: Bei allen unseren Vorstellungen, bei allen unseren Forderungen sollten wir uns unabhängig davon machen, wie in der DDR in dieser Hinsicht gehandelt wird. Das gilt ganz besonders auch bezüglich des Zeitungsaustauschs.

(Beifall bei der FDP.)

Es liegt ein absoluter Bruch in Ihrer Argumentation, wenn Sie auf der einen Seite darauf hinweisen, daß unsere Vorstellungen über Gesetz und Recht anders sind und sich gerade von denen in autoritären Systemen unterscheiden müssen und sollen, und auf der anderen Seite bei dieser speziellen und politisch so wichtigen Frage nicht in dem gleichen Geiste handeln.
Nun, wir sind überstimmt worden. Wir werden uns jetzt damit abfinden. Aber der Bericht muß erstattet werden. Ich hoffe sehr, daß der Entschließungsantrag nachher einmütig im ganzen Hause angenommen wird. Dann wird die Zeit kommen, daß wir erneut über den Zeitungsaustausch sprechen. Sie können sicher sein, wir als Freie Demokraten halten das für eine derart wichtige Frage, daß wir unsere Forderungen erneut vorbringen werden, sobald der Bericht vorliegt.
Es ist ein weiterer absoluter Fortschritt, daß das Territorialprinzip zur Anwendung gelangt, daß sich also der Anwendungsbereich auf die Bundesrepublik beschränkt und sich damit viele spektakuläre Vorgänge der Vergangenheit nicht mehr ereignen können. Allerdings waren wir als Freie Demokraten der Auffassung, auch schon in der letzten Legislaturperiode, daß die Teilung Deutschlands und die sich daraus ergebenden tatsächlichen Verhältnisse dazu führen müssen, daß wir das Legalitätsprinzip bei diesem politischen Strafrecht leider nicht in vollem Umfang aufrechterhalten können. Auch insofern hat die SPD jetzt zugestimmt. Es bleibt leider gar nichts anderes übrig. Trotzdem wollen wir selbstverständlich auch dabei rechtsstaatlich verfahren. Daß wir dies als eine Ausnahmeregelung betrachten, die durch die politischen Verhältnisse bedingt ist, ist klar. Grundsätzlich gilt natürlich auch für uns das Legalitätsprinzip. Wo es durchbrochen wird, durchbrochen werden muß auf Grund bestimmter Umstände, die in Zukunft wieder einmal vorhanden sein können, wird natürlich die jeweilige Regierung auch insofern die politische Verantwortung tragen müssen.
Noch eine andere Frage finde ich nicht befriedigend geregelt. Es ist heute bei der zweiten Lesung nicht über die Änderung von Art. 7 des Vierten



Frau Dr. Diemer-Nicolaus
Strafrechtsänderungsgesetzes gesprochen worden. Es handelt sich dabei um die Anwendung von Strafvorschriften zum Schutz der Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes. Ich habe es außerordentlich bedauert, daß es nicht möglich gewesen ist, auch hier einen Schritt weiterzukommen. Nachher im Anschluß und morgen wird viel von den Vorbehaltsrechten der Alliierten und ihrer Ablösung gesprochen werden. Dazu gehört eigentlich auch, daß dieser Art. 7 eine Änderung erfährt. Zur Zeit ist es so, daß viele unserer Strafbestimmungen auf die alliierten Truppen und ihre Angehörigen keine Anwendung finden. Das ist bei uns noch anders als in anderen Ländern. Es sollte doch auch insofern erreicht werden, daß nicht unterschiedliche Verhältnisse innerhalb der NATO-Verbündeten bestehen, je nachdem, ob NATO-Truppen nun in Frankreich, in den Niederlanden oder in Deutschland stehen. Ich hoffe, daß die Diskussion, die im Auswärtigen Ausschuß jetzt wenigstens begonnen hat, eine Fortsetzung findet. Daß es jetzt noch nicht gelungen ist, auch auf diesem strafrechtlichen Gebiet die Ablösung von Vorbehaltsrechten zu erreichen, bedaure ich.
Auch folgendes kann im Augenblick natürlich nicht befriedigen. Es handelt sich um die in Anbetracht der Schwere der Delikte teilweise natürlich außerordentlich harten Strafbestimmungen. Es sind Strafbestimmungen, die ich im Augenblick nur deshalb akzeptieren kann, weil die Reform des Allgemeinen Teils unseres Strafgesetzbuchs und damit des Strafensvstems noch beraten wird und weil das politische Strafrecht jetzt in das noch gültige Strafrecht mit seinem Strafensystem eingeordnet werden muß. Das betrifft nicht nur die Höhe der Strafen und die Art der Strafen — es sind auch noch Zuchthausstrafen, sogar lebenslänglich Zuchthaus, darin —, sondern es betrifft vor allem auch die Tatsache, daß wir — nolens volens, muß ich sagen — zustimmen müssen, daß Ehrenstrafen aufrechterhalten bleiben. Von diesen Problemen, gerade den Problemen der Ehrenstrafen, hoffe ich, daß sie bei der Reform des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs eine zufriedenstellendere Lösung erfahren, als es im Augenblick noch der Fall ist.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf folgendes hinweisen. Herr Kollege Güde hat in seinen Ausführungen darauf hingewiesen, daß die Verfasser des Alternativ-Entwurfs, soweit es sich um Einzeltäter handelt, eine grundsätzlich andere Konzeption haben, als sie in dieser Ausschußvorlage enthalten ist. Sie gehen von Art. 18 des Grundgesetzes aus, in dem steht, daß jemand die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit, und andere Grundrechte gegebenenfalls verwirkt, wenn er sie zum Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung mißbraucht; die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen. Ich kann es mir nicht ganz so leicht machen. Ich bin mir auch nicht ganz sicher, ob wir mit dieser Reform jetzt eine vollkommen richtige Lösung gefunden haben. Am Ausschuß habe ich mich allerdings auch dafür ausgesprochen, diesen Vorschlägen der „Alternativ-Professoren" nicht zu folgen, weil ich mir im Augenblick schwer vorstellen kann, wie das praktikabel sein sollte. Um ein derartiges Urteil zu fällen, müßte ja das Bundesverfassungsgericht bei Einzeltätern ganz eingehende Ermittlungen anstellen. Hinzu kommt, daß wir bisher mit der Anwendung des Art. 18 keine Erfahrungen besitzen. Gerade wenn ich an bestimmte politische Verhältnisse denke, frage ich mich, ob es manchmal nicht vielleicht eher, als eine Partei zu verbieten, angebracht wäre, nur gegen den einen oder anderen, von dem man weiß — das müßte man vorher wissen —, daß er tatsächlich gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung Grundrechte mißbraucht, ein derartiges Verfahren einzuleiten und durchzuführen. Hier fehlt jegliche praktische Erfahrung. Solange diese Überlegungen, die auch in der Wissenschaft erst noch im Werden sind, noch nicht vollkommen ausdiskutiert sind und in vollem Umfang überblickt werden können, hielte ich es für das richtige, zunächst nicht eine so weitgehende Lücke, muß ich in dem Fall sagen, in den Strafbestimmungen zu lassen.
Aus meinen bisherigen Ausführungen konnten Sie schon entnehmen, wie weitgehend die Forderungen, die wir Freien Demokraten in der ersten Lesung aufgestellt hatten, in diesem Entwurf erfüllt sind.
Wir hatten weiterhin gefordert, daß gleichzeitig mit der Reform des materiellen Strafrechts auch eine Reform des Verfahrensrechts erfolge. Insofern war es erfreulich, daß der Herr Bundesjustizminister heute noch konkreter und klarer als seinerzeit bei der Beantwortung unserer Großen Anfrage über die Reform des Verfahrensrechts zum Ausdruck brachte, daß es in dieser Legislaturperiode noch gelingen kann — meine Damen und Herren, eine Mahnung an uns alle: auch unbedingt gelingen sollte —, entsprechend den Forderungen, die wir für ein faires Verfahren gestellt haben, eine zweite Instanz zu schaffen. Wir haben außerdem, wie Sie wissen, gefordert, daß auch das Problem der indirekten Zeugen, der V-Leute, und auch der Sachverständigen gelöst wird.
Die SPD hat in den Ausschußberatungen darauf hingewiesen, daß es die Sonderkammern, die sogenannten 74-a-Kammern, eigentlich nicht mehr länger geben sollte. Aus dem Entschließungsantrag ersehen Sie, daß auch dieses Problem aufgegriffen werden soll; ich hoffe, daß es noch in dieser Legislaturperiode gelöst werden wird. Ich halte in der Tat die Zeit für gekommen, mit diesen Sonderkammern — die in anderen Ländern nicht bestehen — Schluß zu machen. Es wird der Rechtsprechung nur dienlich sein, wenn auch in politischen Verfahren die sonst übliche allgemeine Zuständigkeit wie in den anderen Verfahren vorhanden ist. Nun, dieser Wunsch, daß auch das Verfahren gleich mit reformiert werde, ist uns nicht erfüllt worden. Aber die Zusicherungen, die wir insofern erhalten haben, lassen uns Freien Demokraten doch die Möglichkeit, in der Endabstimmung diesem so wichtigen Gesetz unsere Zustimmung 2u geben.
Ich möchte zum Abschluß auf folgendes hinweisen. Die Aufgabe des Staatsschutzrechts ist wahrscheinlich schwieriger, als es die Aufgaben auf anderen Rechtsgebieten sind. Nirgendwo zeigt sich so wie gerade beim Staatsschutzrecht und bei den



Frau Dr. Diemer-Nicolaus
politischen Strafverfahren der enge Zusammenhang mit den jeweiligen politischen Verhältnissen. Der tatsächliche politische Zustand gerade auch in außenpolitischen Fragen wird gegebenenfalls seine Ausstrahlung in der Rechtsprechung haben. Darauf führe ich es auch zurück, daß — worauf Sie, glaube ich, Herr Güde, hingewiesen haben — .die Zahl der politischen Strafverfahren seit 1961 außerordentlich stark rückläufig ist. Wie dringend notwendig die Reform ist, zeigt die Tatsache, daß zwei Gerichte jetzt Verfahren überhaupt ausgesetzt haben mit der Begründung, sie müßten sonst gegebenenfalls nach einer Bestimmung verurteilen, die in dieser Form nicht aufrechterhalten bleiben werde. Deswegen ist es notwendig, daß jetzt für alle, für die Gerichte und auch für den Bürger, Klarheit darüber geschaffen wird, was strafbar ist. Natürlich muß unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung gegen Feinde von innen und von außen absolut geschützt werden. Andererseits aber darf der Freiheitsraum, der unserem Bürger in unserem freiheitlichen Rechtsstaat mit seinen Grundrechten gegeben ist, nicht mehr als unbedingt notwendig beeinträchtigt werden. Das hat sich insbesondere immer dann gezeigt, wenn es um die Frage ging, wie die Presse- und Informationsfreiheit gehandhabt werden kann, ohne daß der Betreffende in die Gefahr kommt, daß ein Strafverfahren gegen ihn durchgeführt wird.
Es hat sich des weiteren gezeigt, daß das jetzt gültige politische Strafrecht auch außenpolitischen Bestrebungen zur Entspannung, zur Entkrampfung entgegengestanden hat.
Auf eines allerdings möchte ich aufmerksam machen. Auch die besten Paragraphen, so sorgfältig wir versucht haben, sie zu gestalten, können nicht dazu führen, daß die echte politische Auseinandersetzung unterbleibt. Wir werden gegebenenfalls die Verhältnisse nicht nur mit Paragraphen meistern können; wir werden sie nur meistern können, wenn wir auch die Diskussion mit denen, die außerhalb des Parlaments sind, nicht scheuen, sondern sie zu überzeugen versuchen, andererseits aber am Schutz unseres Staates einschließlich seiner Symbole absolut festhalten.
Ich bin der Meinung, daß unsere Bundesrepublik nicht Weimar ist und daß die Gefährdung, die damals in Weimar vorhanden war, heute nicht besteht, auch nicht, soweit es sich um politische Strafverfahren handelt. Das darf uns aber nicht abhalten, immer daran zu denken, daß unser freiheitlichdemokratischer Staat auch auf der Toleranz gegenüber einem politischen Gegner aufgebaut ist. Ich glaube, die Arbeit in dem Sonderausschuß, die so war, daß heute auch die Opposition den Beschlüssen zustimmen kann, zeigt, daß eine gegenseitige Toleranz — auch wenn wahrscheinlich nachher bei der Beratung der Notstandsgesetzgebung die Diskussionen hart sein werden — auch in diesem Hause vorhanden ist. Die Freien Demokraten werden deshalb diesem Gesetz ihre Zustimmung geben. Wir hoffen nur, daß auch die Rechtsprechung nachher die Bestimmungen des Gesetzes in der restriktiven Weise anwendet, wie wir sie beabsichtigt haben. Wir müssen uns allerdings eines vorbehalten: Sollte sich, wenn das Gesetz jetzt seine Bewährungsprobe bestehen muß, zeigen, daß nicht alles richtig geregelt wurde, so sollten wir auch den Mut haben, zuzugestehen, daß es uns trotz besten Willens nicht möglich gewesen ist, das beste Gesetz zu machen, das wir machen wollten, und dann sollten wir uns nicht scheuen, weitere Verbesserungen vorzunehmen. Wir sollten auch Gedankengänge, die von den „Alternativ-Professoren" in so fruchtbarer Weise in die Diskussion geworfen worden sind, weiter verfolgen.
Ich darf zum Abschluß auch als Vertreterin der Opposition dem Justizministerium danken, weil gerade auch die Herren vom Justizministerium unsere Arbeit vorbildlich unterstützt haben. Ich darf aber auch denen, die nicht hier im Parlament sind, besonders auch den Professoren des Alternativentwurfs, dafür danken, daß sie ohne politisches Mandat durch soviel intensive Arbeit, durch eine Fülle von neuen Gedankengängen dazu beigetragen haben, daß jetzt ein Reformentwurf vorliegt, der unseren liberalen Auffassungen in ganz wesentlichem Umfange entspricht.

(Beifall bei der FDP.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Arndt (Berlin/Köln).
    Dr. Arndt (Berlin/Köln) (SPD) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am Ende der dritten Lesung der Reform des politischen Strafrechts bitte ich, mir einige Bemerkungen zu gestatten, für die nur ich ganz allein die Verantwortung trage.
    Ein Wort habe ich in der Aussprache vermißt, das Wort Amnestie. Wir stehen doch am Ende einer Gesetzgebung, die in der Vergangenheit ein Übermaß an Straftatbeständen aufgerichtet hat, und unter der zeitweise diese Vorschriften auch im Übermaß gehandhabt worden sind, so daß wir doch befürchten müssen, daß Strafen im Übermaß verhängt worden sind. Wenn dem so ist, würde die Gerechtigkeit erfordern, daß hier durch eine gezielte Amnestie das Recht wiederhergestellt wird. Ich kann nicht übersehen, wie es liegt; aber diese Vermutung drängt sich doch auf. Ich habe daher an den Herrn Bundesminister der Justiz die ausdrückliche herzliche Bitte, in seinem Amte prüfen zu lassen, ob nicht nach Beendigung der übermäßigen Strafgesetzgebung im politischen Bereich eine Amnestie zur Wiederherstellung der Gerechtigkeit erforderlich ist.

    (Beifall bei der SPD.)

    Diese Bitte möchte ich hiermit aussprechen.
    Wir können aber doch, meine Damen und Herren, wenn wir hier über politisches Strafrecht verhandeln — oder ich möchte sagen: mir geht es so —, nicht daran vorbeigehen, daß sich auch in der Gegenwart täglich politische Straftaten ereignen, die uns doch mit Recht beunruhigen. Ich habe hier auch an den Herrn Bundesminister der Justiz die Bitte, im Kreise der Bundesregierung zu überlegen, ob nicht eine ähnliche Haltung, wie sie die Regierung Pompidou in Frankreich eingenommen hat, auch bei uns am Platze ist. Sicherlich, wir alle wissen, daß unver-



    Dr. Arndt (Berlin/Köln)

    antwortliche Ausschreitungen vorgekommen sind; daran gibt es nichts zu beschönigen. Aber wir wissen auch, wodurch sie ausgelöst wurden. Wenn ein junger Mensch nach der Erschießung des Studenten Ohnesorg oder nach dem so überaus verwerflichen und gräßlichen Attentat auf Dutschke nicht in Leidenschaft gerät, wenn er da nicht überschäumt, ja, ist er denn dann ein junger Mensch, oder ist er dann nicht ein Fisch? Das müssen wir doch sehen. Deshalb meine Bitte an die Bundesregierung und an den Herrn Bundesjustizminister, auch das zu prüfen.
    Denn, meine Damen und Herren, zum Schluß dies: Wir sollten die Stunde nicht versäumen, in der es geboten ist, daß wir allen, die mit uns eins sind in der Achtung vor dem Recht, in der Sehnsucht nach einer gerechteren Sozialordnung und in der Liebe zur Freiheit unsere Hand entgegenstrecken.

    (Beifall bei der SPD.)