Rede:
ID0517216700

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 5172

  • date_rangeDatum: 9. Mai 1968

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    Deutscher Bundestag 172. Sitzung Bonn, den 9. Mai 1968 Inhalt: Fragestunde (Drucksachen V/2868, V/2875) Fragen der Abg. Kiep und Dr. Klepsch: Verhalten des sowjetischen Botschafters Zarapkin am 5. Mai in Trier Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär 9231 B Kiep (CDU/CSU) 9231 D Dr. Klepsch (CDU/CSU) 9232 A Schlager (CDU/CSU) 9232 B Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . 9232 C Ertl (FDP) 9233 A Schoettle, Vizepräsident 9233 A Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Zweites Konjunkturförderungsprogramm der Bundesregierung und der ostbayerische Raum Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 9233 C Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 9233 D Weigl (CDU/CSU) 9234 A Fragen des Abg. van Delden: Schädigung der deutschen Textil- und Bekleidungsindustrie durch wettbewerbsverzerrende Preise der Staatshandelsländer 9234 B Fragen des Abg. Kulawig: Im Rahmen der Strukturprogramme für Ruhr, Saar und Zonenrandgebiet vorgesehene Maßnahmen und Mittel Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 9234 C, 9235 B Kulawig (SPD) . 9234 C, 9235 B, 9235 D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 9235 A Schlager (CDU/CSU) 9235 C Josten (CDU/CSU) 9236 A Frage des Abg. Freiherr von Gemmingen: Stärkere Berücksichtigung der in den Förderungsgebieten ansässigen Handwerker bei Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 9236 B Freiherr von Gemmingen (FDP) . . 9236 B Frage des Abg. Freiherr von Gemmingen: Aufteilung der Ausschreibungen mit dem Ziel einer aussichtsreichen Beteiligung der Handwerksbetriebe Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 9236 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1968 Fragen des Abg. Dr. Wuermeling: Unterbliebene Anpassung von zum Lebensunterhalt bestimmten monatlichen öffentlichen Leistungen für kinderreiche Familien an die allgemeine Preis- und Lohnentwicklung — Reform des Familienlastenausgleichs Dr. Barth, Staatssekretär . 9237 A, 9237 C, 9238 D Dr. Wuermeling (CDU/CSU) . . . 9237 A, 9237 D, 9239 A Dr. Klepsch (CDU/CSU) 9237 B Frau Freyh (SPD) . . . 9238 A, 9239 A Frau Stommel (CDU/CSU) . . . 9238 B Moersch (FDP) 9238 C Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Meldung betr. beabsichtigte Aufgabe des Startens eines europäischen Wettersatelliten Dr. von Heppe, Staatssekretär . . . 9239 C Rösing (CDU/CSU) . . . . . . . 9239 D Fragen des Abg. Dr. Hudak: Neue Verfassung des „sozialistischen Staates Deutscher Nation" Wehner, Bundesminister . 9240 A, 9241 B Moersch (FDP) 9240 C Dr. Hudak (CDU/CSU) . . 9241 B, 9241 C Fragen des Abg. Corterier: Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der an Abstimmungen (Volksentscheiden) beteiligten Organisationen 9242 A Frage des Abg. Gscheidle: Neue Richtlinien für die Aufstellung des Ortsklassenverzeichnisses . . . . 9242 B Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Abhören von Fernsprechanschlüssen der Ministerien und anderer Bundesdienststellen . . . . . . . . . . 9242 C Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Gründe für die bisherige Ablehnung einer Verbringung schwerverletzter südvietnamesischer Kinder zur Ausheilung nach Deutschland . . . . . 9242 C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Möglichkeiten zur Verhinderung des Verlustes des Arbeitsplatzes von Kriegs- und Zivilblinden infolge der Automatisierung . . . . . . . . 9242 C Fragen des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) : Fähigkeit der Länderpolizei zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit bei Unruhen Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 9242 D Dr. Hofmann (Mainz) (CDU/CSU) . . 9243 B Illerhaus (CDU/CSU) . . . . . . 9243 C Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . . 9243 C Schoettle, Vizepräsident . . . . . 9243 D Moersch (FDP) . . . . . . . . 9244 A Frage des Abg. Dr. Hofmann (Mainz) : Möglichkeit einer Entziehung der Förderung von Studenten nach dem Honnefer Modell im Falle von Gewalttätern bei Studentenunruhen Köppler, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 9244 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 9244 C Anlage 9245 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 172. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Mai 1968 9231 172. Sitzung Bonn, den 9. Mai 1968 Stenographischer Bericht Beginn: 14.02 Uhr
  • folderAnlagen
    Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 10. 5. Arendt (Wattenscheid) 10.5. Dr. Artzinger ** 9. 5. Bading ** 9. 5. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 9. 5. Bals 9. 5. Bauer (Würzburg) * 11. 5. Prinz von Bayern 9. 5. Behrendt ** 10. 5. Berberich 10. 5. Bergmann ** 10. 5. Berkhan * 11. 5. Blachstein ' 11.5. Blumenfeld * 11.5. Brück (Holz) * 11.5. Burgemeister 11. 5. Corterier ** 10.5. Cramer 20. 5. Diekmann 20. 5. Dr. Dittrich ** 9. 5. Draeger ' 11. 5. Frau Dr. Elsner 11.5. Enk 31.5. Faller ** 9. 5. Fellermaier ** 9. 5. Flämig * 11.5. Dr. Frey 30. 6. Dr. Furler * 11. 5. Gerlach ** 9. 5. Haehser 10. 5. Härzschel 9. 5. Hamacher 11.5. Frau Herklotz * 11.5. Herold * 11.5. Hilbert * 11.5. Hörmann (Freiburg) 10.5. Hösl * 11.5. Frau Dr. Hubert 1. 7. Hufnagel 11. 5. Illerhaus ** 10. 5. Kahn-Ackermann * 11. 5. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Kempfler * 11. 5. Frau Klee * 11.5. Dr. Kliesing (Honnef) * 11. 5. Dr. Kopf ' 11.5. Kunze 1. 6. Lemmrich ' 11.5. Lenz (Brühl) 31. 5. Lenze (Attendorn) * 11.5. Frau Lösche 17. 5. Lücker (München) ** 10. 5. Dr. Martin 10. 5. Mauk ** 10. 5. Frau Dr. Maxsein * 11. 5. Memmel ** 10. 5. Dr. von Merkatz * 11.5. Müller (Aachen-Land) ** 9. 5. Dr. Müller (München) * 11. 5. Neumann (Berlin) 17. 5. Frau Pitz-Savelsberg * 11. 5. Pöhler * 11.5. Dr. Pohle 9. 5. Rawe 10. 5. Richter * 11. 5. Riedel (Frankfurt) ** 10. 5. Dr. Rinderspacher * 11. 5. Dr. Rutschke * 11. 5. Sander * 11.5. Dr. Schmidt (Offenbach) * 11. 5. Schmidt (Würgendorf) * 11.5. Schulhoff 10.5. Dr. Schulz (Berlin) 25. 5. Dr. Serres * 11. 5. Steinhoff 15. 5. Stingl 11.5. Unertl 10. 5. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell * 11.5. Vogt* 11.5. Dr. Wahl * 11.5. Wienand * 11.5. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarats ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Wir kommen nun zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Ich rufe die Fragen 30 und 31 des Abgeordneten Corterier auf:
    Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Parteienfinanzierung vom 19. Juli 1966 notwendig ist — vor allem im Hinblick auf eine Gleichheit der Chancen — für Abstimmungsvorbereitungsorganisationen, die an Volksentscheiden nach Artikel 29 des Grundgesetzes aktiv mitwirken, Regelungen im Sinne des Parteiengesetzes vorzusehen, zumal da Artikel 20 des Grundgesetzes ausdrücklich von „Wahlen und Abstimmengen" spricht?
    Hat die Bundesregierung bereits Vorstellungen, in welcher Weise die Finanzierung oder Bezuschussung der an den Abstimmungen (Volksentscheiden) beteiligten Organisationen mit Bundesmitteln erfolgen kann?
    Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesministers Benda vom 19. April 1968 lautet:
    Ich teile nicht die Auffassung, daß es nach denn Parteienfinanzierungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juli 1966 (BVerfGE 20, 56 ff.) notwendig ist, für Abstimmungs-Vorbereitungsorganisationen, die an Volksentscheiden nach Art. 29 GG mitwirken, dem Parteiengesetz entsprechende Kostenerstattungsregelungen vorzusehen.
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung ausdrücklich ausgeführt, daß in einer Demokratie sich die Willensbildung vom Volke zu den Staatsorganen vollziehen müsse. Der Prozeß der Meinungs- und Willensbildung des Volkes habe daher grundsätzlich „staatsfrei" zu bleiben. Einwirkungen der gesetzgebenden Körperschaften und von Regierung und Verwaltung auf diesen Prozeß seien nur dann mit dem demokratischen Grundsatz der freien und offenen Meinungs- und Willensbildung vom Volk zu den Staatsorganen vereinbar, wenn sie durch einen besonderen, sie verfassungsrechtlich legitimierenden Grund gerechtfertigt werden könnten (BVerfGE 20, 56 [99]).
    Das Bundesverfassungsgericht sieht lediglich in der besonderen verfassungsrechtlichen Stellung der politischen Parteien für die Wahlen einen derartigen Grund, der die Erstattung der Wahlkampfkosten legitimieren könne. Im Gegensatz zu den einzelnen Bürgern und vor allein Verbunden, Gruppen und Vereinigungen, die neben den Parteien am Prozeß der Meinungs- und Willensbildung teilnehmen (BVerfGE 20, 56 [141), scion die Parteiei politische „Kreationsorgane" sowie vornehmlich Wahlvorbereitungsorganisationen (BVerfGE 20, 56 1107, 113]). Aus Art. 21 in Verbindung mit Art. 38 GG sowie dein Bundeswahlgesetz ergäbe sich, daß den Parteien bei der Willensbildung des Volkes durch Parlamentswahlen eine Vorrangstellung gegenüber den Verbänden zukommt (BVerfGE 20, 56 [14]).
    Da die Parteien diese Sonderstellung indessen nur bei der Willensbildung des Volkes durch Parlamentswahlen einnehmen, lassen sich die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätze nicht auf Volksentscheide nach Art. 29 GG übertragen, zumal es sich dabei nicht um Wahlen und die Kreation von Staatsorganen handelt. Bereits in seinem Urteil vom 11. Juli 1961 hat das Bundesverfassungsgericht zwischen der Bedeutung von Wahlen und von Volksbegehren und Volksentscheid unterschieden und festgestellt, deß letztere auch ohns besondere Vereinigungen ablaufen könnten, die sich ihre Veranstaltung zum Ziel gesetzt haben -(vgl. BVerfGE 13, 54 [82 ff.]), Demzufolge kommt solchen Abstimmungs-Vorbereitungsorganisationen auch keine besondere verfassungsrechtliche Stellung zu. Weder Art. 29 GG noch das Gesetz über Volksbegehren und Volksentscheid bei Neugliederung des Bundesgebietes vom 23. Dezember 1955 (BGBl. I S. 835) enthalten Anhaltspunkte, die insoweit für eine Vorrangstellung der Parteien oder sonstiger Abstimmungs-Vorbereitungsorganisationen gegenüber einzelnen Bürgern, Gruppen oder Verbänden sprechen und eine staatliche Kostenerstattung des Werbeaufwandes dieser Organisationen verfassungsrechtlich rechtfertigen könnten. Auch aus Art. 20 Abs. 2 GG, der zwischen Wahlen und Abstimmungen unterscheidet, läßt sich Gegenteiliges nicht herleiten.
    Zufolge der vorstehenden Auffassung bestand für die Bundesregierung kehr Anlaß, Überlegungen über die Art und Weise der Finanzierung oder Bezuschussung derartiger Organisationen anzustellen.
    Nun die Frage 32 des Abgeordneten Gscheidle:
    Zu welchem Zeitpunkt wird die Bundesregierung nach den neuen Richtlinien für die Aufstellung des Ortsklassenverzeichnisses Orte, die die Voraussetzungen der Richtlinien erfüllen, höherstufen?
    Die Frage wird auch im Einvernehmen mit dem Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antwort des Bundesministers Benda vom 19. April 1968 lautet:
    Nach § 13 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes ist die Bundesregierung ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Ortsklassenverzeichnis bei Änderung der tatsächlichen Verhältnisse in Abständen von zwei Jahren zu ändern und zu ergänzen. Auf Grund der von einer besonderen Kommission erarbeiteten Richtlinien für die Aufstellung des Ortsklassenverzeichnisses vom 18. Juni 1965 haben die Länder für 514 Orte eine Höherstufung nach Ortsklasse S vorgeschlagen. Die hierfür beim Bund, den Ländern und Gemeinden benötigten Mittel von damals jährlich insgesamt rund 140 Mio DM konnten wegen der schwierigen Haushaltslage im Rechnungsjahr 1966 nicht bereitgestellt werden.
    In der Folgezeit wurden die für Besoldungsverbesserungen zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für vordringlichere Maßnahmen der Besoldungsneuregelung benötigt. Wie sich aus der Begründung zuni Entwurt des Zweiten Besoldungsneuregelungsgesetzes ergibt, soll dem Gesetzgeber für die dritte Stufe der Besoldungsneuregelung die Beseitigung der gegenwärtigen Ortsklasseneinteilung vorgeschlagen werden. Im Hinblick hierauf beabsichtigt die Bundesregierung nicht, vor der Entscheidung des Gesetzgebers eine nochmalige Änderung des Ortsklassenverzeichnisses vorzunehmen.
    Ich rufe die Frage 33 des Abgeordneten Kahn-Ackermann auf. Ist der Abgeordnete anwesend? -
    Er ist nicht anwesend. Die Frage wird schriftlich beantwortet.
    Ich rufe die Frage 34 des Abgeordneten Kahn-Ackermann auf. Diese Frage wird ebenfalls schriftlich beantwortet.
    Ich rufe die Frage 35 des Abgeordneten Schmidt (Kempten) auf. Ist der Abgeordnete Schmidt (Kemp-ten) anwesend? — Er ist nicht anwesend. Die Frage wird schriftlich beantwortet.
    Der Abgeordnete Dr. Hofmann stellt die Fragen 36, 37 und 38:
    Warum war bei den Unruhen in den letzten Tagen in der Bundesrepublik Deutschland die Polizei der Länder nicht in jedem Falle in der Lage, das Eigentum der Burger dieses Staates genügend zu schützen und das grundgesetzlich garantierte Recht der Pressefreiheit in jedem Falle durchzusetzen?
    Ist die für die Ordnung und Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland zuständige Polizei der Länder nach Meinung der Bundesregierung genügend und der Zeit entsprechend modern ausgerüstet, um solchen Vorkommnissen in der Zukunft besser begegnen zu können?
    Ist die Bundesregierung der Meinung, daß den Studenten die Unterstützung gemäß dem Honnefer Modell durch den Staat zu entziehen sei, die nachgewiesenermaßen an den Brandstiftungen, Sachbeschädigungen, Körperverletzungen usw. im Rahmen der Unruhen in den letzten Tagen als Täler im strafrechtlichen Sinne beteiligt waren?
    Bitte, Herr Staatssekretär!


Rede von Heinrich Köppler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident, ich bitte wegen des inneren Zusammenhangs die beiden ersten Fragen gemeinsam beantworten zu dürfen.
Wie der Herr Bundesminister des Innern bereits in seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag am 30. April 1968 ausgeführt hat, sind die Polizeien der Länder bisher in der Lage gewesen, der Ausschreitungen, wie wir sie in den Ostertagen erlebt haben, Herr zu werden und das Eigentum der Bürger zu schützen.
Selbstverständlich, Herr Kollege, gibt es keinen. lückenlosen Schutz. So kann nicht in jedem Falle verhindert werden, daß zu Rechtsverletzungen entschlossene Demonstranten überraschend einzelne



Parlamentarischer Staatssekretär Köppler
Objekte, z. B. auch Zeitungsdruckereien oder -verlage, angreifen und hierbei strafbare Handlungen wie Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung oder vorsätzliche Brandstiftung begehen.
Im einzelnen ist es Sache der zuständigen Innenminister der Länder, Weisungen dahin zu geben, daß Polizeidienststellen gefährdete Objekte ausreireichend schützen. Sollten die Ausschreitungen wiederaufleben und die Zahl der Anstifter zu solchen Aktionen sich vermehren, so könnte die Polizei möglicherweise örtlich die Grenze ihrer personellen und materiellen Einsatzfähigkeit erreichen.
Zum Schutz der Bürger steht zwar grundsätzlich die gesamte Polizei der Länder und Gemeinden zur Verfügung, für aufrührerische Ausschreitungen ist in erster Linie jedoch die Bereitschaftspolizei in einer Stärke von 17 000 Beamten — hier nur für das Bundesgebiet ohne Berlin gerechnet — vorgesehen. Davon sind 13 000 Beamte in 18 Abteilungen voll einsatzfähig. Ihre Ausrüstung wurde im Einvernehmen zwischen Bund und Ländern erst im Jahre 1967 neu geregelt. Sie entspricht den Notwendigkeiten. Vier Abteilungen mit etwa 4000 Beamten sind noch nicht voll ausgestattet und daher nur bedingt einsatzfähig. Die Vervollständigung ist dringlich. Darüber hinaus streben, wie Sie wissen, Bund und Länder eine Verstärkung der Bereitschaftspolizei auf insgesamt 21 300 Beamte an. Die notwendige Ausrüstung an Fahrzeugen, Waffen und Gerät müßte vom Bund geliefert werden. Besprechungen mit dem Bundesminister der Finanzen sind vorgesehen. Die Ausrüstung des polizeilichen Einzeldienstes in den Ländern wird laufend ergänzt und modernisiert. Gegenwärtig wird vor allem geprüft, wie die technischen Einsatzmittel und der persönliche Schutz der Beamten verbessert werden können.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Dr. Hofmann!