Es ist selbstverständlich und eigentlich überflüssig zu betonen: auch wir Freie Demokraten sind dankbar, daß jetzt dieses Gesetz verabschiedet wird. Ich glaube, diejenigen, die sich selber von der Praxis her, vielleicht in Verbindung mit der Wissenschaft, nun beinahe ein Lebensalter mit diesem Problem beschäftigt haben, sind ganz besonders dankbar, daß nun in Auswertung neuer chemischer Erkenntnisse in die leider immer dringender gewordene Anwendung von Pflanzenschutzmitteln eine weitere gesetzliche Ordnung kommt.
Man wird draußen in der Praxis sehr oft gefragt: Wie kommt es, daß heute auf allen Gebieten so viel Chemie angewendet werden muß? Da muß vielleicht doch einmal in einigen Sätzen gesagt werden, daß dieser Pflanzenschutz überhaupt erst dadurch notwendig geworden ist, daß der Mensch von heute durch die Einführung von Monokulturen — ein Zustand, der leider nicht mehr zu ändern ist — die Natur aus dem Gleichgewicht gebracht hat. Als einer, der seit Kriegsende im Ausschuß „Pflanzenschutz" der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft mitgearbeitet hat, bedauere ich natürlich, daß die Erfolge, die wir gerade auch auf dem Gebiet des biologischen Pflanzenschutzes haben wollten, längst nicht so groß sind und sein konnten, wie wir alle es gewünscht hätten. So sind wir glücklich darüber, daß zumindest das jetzt vorliegende Gesetz verabschiedet wird.
Wir brauchen, sehr verehrte Frau Kollegin Dr. Hubert, wenn alle draußen in der Praxis die Vorschriften richtig anwenden, wenig Sorge zu haben. Ich darf Ihnen sagen, daß wir Deutschen hier sehr weit wieder nach vorn gegangen sind. Hinsichtlich der Begrenzung der Toleranzen oder der zulässigen Restbestände sind wir also wieder führend in der Welt gewesen. Ich glaube, darüber sollten wir nicht traurig sein, sondern wir sollten dankbar sein. Ich persönlich habe, wie gesagt, keine Sorge, daß bei richtiger Anwendung noch Gefahren der Verunreinigung des Grundwassers oder der Schädigung der Tierwelt und der Pflanzenwelt eintreten werden. Sie wissen ja, das Problem der Rückstände hat uns sehr, sehr lange beschäftigt. Es ist in einer Gemeinschaftsarbeit von Wissenschaft und Praxis behandelt worden. Sie haben ja sicherlich die Möglichkeit gehabt — ich selber war nicht im Gesundheitsausschuß —, Herrn Präsidenten Richter von der Biologischen Bundesanstalt zu hören; ich nehme an, daß Sie auch mit den führenden Leuten des Max-vonPettenkofer-Instituts und wahrscheinlich auch mit Herrn Professor Schupan Rücksprache genommen haben. Jedenfalls ist in dieser Hinsicht, meine ich, alles getan, was zu tun ist.
Eines allerdings, meine Damen und Herren, lassen Sie mich hier noch sagen. Diejenigen, die wirklich glauben, man könne es allein mit dem biologischen Pflanzenschutz schaffen, bitte ich zur Kenntnis zu nehmen, daß gerade wir, die wir in der Praxis mit den Dingen umgehen müssen, dankbar wären, wenn uns das gelungen wäre. Herr Kollege Dr. Hammans,
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1967 7485
Sander .
auch ich würde mich freuen, wenn ich in meinem Betrieb die etwa 10 000 DM für Chemikalien plus 20 000 DM Investitionen für Maschinen nicht notwendig hätte. Ich darf das vielleicht für all die vielen Betriebe sagen, die sich nun einmal mit diesem Lebewesen Pflanze zu beschäftigen haben.
Aber eines, meine Damen und Herren, müssen wir ja nun wirklich erkennen: Sie wissen, glaube ich, daß heute etwa 35 °/o der Welternährung durch Schädlinge vernichtet werden; in Westeuropa sind es immer noch 25 '°/o. Angesichts dieser Tatsache hieße es Eulen nach Athen tragen, wollte ich hier noch lange Ausführungen über die Bedeutung der Viren, über die Bedeutung der bakteriziden und fungiziden Mittel machen. Ich will mich kurz fassen; wir alle, glaube ich, wollen uns allmählich auf die herrliche Weihnachtszeit vorbereiten. Ich möchte Ihnen nur sagen: Seien wir dankbar, daß dieses Gesetz über die Runden geht.
Ich darf noch zu folgendem Stellung nehmen. Wir möchten, daß in § 7 Abs. 3 des Pflanzenschutzgesetzes die Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt wird. Wir möchten zweitens eine Nr. 8 angefügt wissen, die dafür sorgt, daß das in Form einer Durchführungsverordnung geschieht, weil wir der Ansicht sind,- daß unsere chemischen Werke Meute einfach überfordert sind. Es kann auch bei verschiedenen Gefahren auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes eintreten, daß die Praxis im Augenblick nicht das richtige Mittel zur Hand hat. Wir bitten also darum, daß das auf dem Wege einer Durchführungsverordnung geschieht, weil eine solche Regelung wesentlich anpassungsfähiger und flexibler ist.