Rede von
Dr.
Hans
Bardens
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die sozialdemokratische Fraktion dieses Hauses hat bereits im Frühjahr 1964 ein solches Pflanzenschutzgesetz gefordert, und wenige Wochen später hat das Haus einstimmig einem Antrag des Gesundheitsausschusses zugestimmt, der in die gleiche Richtung ging. Wir haben uns damals von dem Gedanken leiten lassen, daß angesichts der ständigen Ausweitung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln eine moderne gesetzliche Regelung dringend notwendig ist. Wir waren auch beeindruckt von den Berichten in der Literatur über große Schadensfälle, insbesondere über Unglücksfälle in Amerika.
Jetzt haben wir gemeinsam ein Gesetz geschaffen, das den Forderungen, die in unserem damaligen Antrag enthalten waren, genügt. Wir sind vor allem darüber befriedigt, daß der vernünftige Grundsatz aus dem Lebensmittelrecht, wonach vor der Zulassung einer Substanz deren Unbedenklichkeit erwiesen sein muß, auch hier eingeführt worden ist.
Wir wünschen, daß die drei Zwecke eines solchen Gesetzes, das die Anwendung der hier in Frage stehenden Mittel regelt, nämlich Pflanzenschutz, Sicherstellung der Ernährung und Sicherstellung der Gesundheit der Menschen, die davon betroffen sind, in einem abgewogenen Verhältnis zueinander gesehen werden.
In der Höchstmengenverordnung des Lebensmittelgesetzes sind ungefähr 900 zugelassene Substanzen für den Pflanzenschutz aufgeführt. Auf dem Markt werden mehr als 1500 Pflanzenschutzmittel angeboten. Mir erscheint die Zahl der verwendeten Substanzen immer noch zu hoch. Man sollte alle Anstrengungen unternehmen, um diese Zahl zu reduzieren. Dies sollte vor allem dadurch geschehen, daß wir die Forschung im Bereich des biologischen Pflanzenschutzes auch von uns aus kräftig unterstützen.
Ich möchte noch auf einen Sachverhalt hinweisen, der nur in mittelbarem Zusammenhang mit dem Gesetz steht. In § 21 des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Lebensmittelgesetzes wird der Bundesminister des Innern ermächtigt, in Zusammenarbeit mit dem Landwirtschaftsminister .eine Verordnung zu erlassen, die den Einführern von Lebensmitteln vorschreibt, die eingeführten Lebensmittel am Bestimmungsort zu melden. Diese Verordnung ist bisher leider noch nicht ergangen. Gerade wenn unser Recht auf diesem Gebiet jetzt strenger wird, wird man allein schon zur Sicherstellung der Wettbewerbsgleichheit verlangen müssen, daß diese Verordnung jetzt erlassen und auch praktiziert wird. Außerdem wird man dadurch die bisher mehrfach aufgetretene Gefahr ausschließen können, daß erst am Markt draußen, beim Einzelhändler etwa, eine zu hohe Belastung von Lebensmitteln mit Pflanzenschutzmittelresten festgestellt wird, so daß man dann nicht mehr verfolgen kann, wohin die an sich nicht mehr zugelassene Ware gelangt ist. Ich möchte also bei dieser Gelegenheit noch einmal bitten, diese Verordnung möglichst bald zu erlassen.