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    Deutscher Bundestag 145. Sitzung Bonn, den 15. Dezember 1967 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 7453 A Amtliche Mitteilung 7453 A Fragestunde (Drucksachen V/2371, zu V/2371, V/2385, V/2395) Frage des Abg. Dr. Schellenberg: Erhöhung der Krankenkassen- und Kassenbeitragssätze als Auswirkung des Finanzänderungsgesetzes Kattenstroth, Staatssekretär . . . . 7453 B Dr. Schellenberg (SPD) 7454 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 7454 B Maucher (CDU/CSU) 7454 C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Einbeziehung aller Angestellten auch in die Arbeitslosenversicherungspflicht ab 1. Januar 1968 Kattenstroth, Staatssekretär . . . . 7454 D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . 7455 A Frage des Abg. Kaffka: Zahl der Brände im Bundesverteidigungsministerium 1967 Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 7455 B Kern (SPD) 7455 C Frage des Abg. Matthöfer: Ausbildung der Bundeswehr im „verdeckten Kampf" Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 7455 C Matthöfer (SPD) 7455 D Frage des Abg. Lenders: Durchführung von Planspielen für Offiziere — Führungsgrundsätze des Untergrund- und Bandenkampfes Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär 7456 A Lenders (SPD) . . . . . . . . 7456 A Matthöfer (SPD) 7456 C Fellermaier (SPD) 7456 C Dröscher (SPD) . . . . . . . 7456 D Kaffka (SPD) . . . . . . . . 7457 B Fragen des Abg. Lautenschlager: Dienstpostenbewertung im Bundesgrenzschutz 7457 B Frage der Abg. Frau Funcke: Anrede der volljährigen weiblichen Personen mit „Frau" Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 7457 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1967 Frau Funcke (FDP) 7458 A Dr. Rinderspacher (SPD) 7458 B Moersch (FDP) 7458 C Dr. Giulini (CDU/CSU) 7459 A Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Veräußerung einer Teilfläche des Exerziergeländes des Bundesgrenzschutzes in Deggendorf an die Stadt zu Wohnungsbauzwecken 7459 A Fragen des Abg. Ertl: Etwaige Ausklammerung früher angekündigter Reformen in dieser Legislaturperiode Freiherr von und zu Guttenberg, Parlamentarischer Staatssekretär 7459 B Ertl (FDP) 7459 C Moersch (FDP) 7460 A Fragen des Abg. Fellermaier: Aufklärung über Handhabung und Auswirkungen der Mehrwertsteuer Freiherr von und zu Guttenberg, Parlamentarischer Staatssekretär 7460 B Fellermaier (SPD) 7460 B Dr. Mommer, Vizepräsident. . . 7461 B Josten (CDU/CSU) 7461 B Dr. Apel (SPD) 7461 C Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . . 7461 C Moersch (FDP) 7461 D Frau Funcke (FDP) 7461 D Fragen des Abg. Dr. Meinecke: Bekanntgabe der vom Bundestag geforderten Berichte der Bundesregierung Freiherr von und zu Guttenberg, Parlamentarischer Staatssekretär . 7462 A Dr. Meinecke (SPD) 7362 B Fragen des Abg. Picard: Meinungsumfrage des Instituts für Demoskopie in Allensbach zu Fragen der Deutschland- und Ostpolitik vom 5. Dezember 1967 . . . . . . . . . . 7462 C Fragen des Abg. Dr. Wörner: Wirksamere Bekämpfung der Schwarzarbeit Kattenstroth, Staatssekretär . . . . 7462 C Dr. Mommer, Vizepräsident. . . . 7462 D Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) . . 7463 A Frage des Abg. Geldner: Zuwachsrate an Arbeitslosen in Nordbayern Kattenstroth, Staatssekretär . . . 7463 C Schmidt (Kempten) (FDP) 7463 C Frage des Abg. Moersch: Nachwuchswerbung für den höheren Dienst in Studentenzeitschriften Kattenstroth, Staatssekretär . . . 7464 A Moersch (FDP) 7464 A Fragen des Abg. Weigl: Arbeitslosigkeit im Bereich der ostbayerischen Arbeitsämter — Angeblich verzögerte Auszahlung des Arbeitslosengeldes 7464 B Frage des Abg. Dröscher: Rentenanträge von Arbeitnehmern Kattenstroth, Staatssekretär . . 7464 D Dröscher (SPD) . . . . . . . . 7465 A Frage des Abg. Rehs: Flugverbindung Hamburg—Köln Wittrock, Staatssekretär 7465 B Sänger (SPD) 7465 C Bading (SPD) 7466 A Frage des Abg. Kubitza: Neuer Unfallrekord auf den Autobahnen im Bereich Frankfurt, Würzburg und Mannheim Wittrock, Staatssekretär 7466 B Frage des Abg. Kubitza: Auswertung der Erfahrungen mit den neuen Sicherheitsvorkehrungen an Kraftfahrzeugen in den USA Wittrock, Staatssekretär 7466 B Frage des Abg. Kubitza: Kraftfahrer mit Sehstörungen am Steuer eines Wagens Wittrock, Staatssekretär 7466 C Frage des Abg. Ramms: Ausnahmeanträge der Deutschen Bundesbahn zur Senkung der Gütertarife seit 1. August 1965. . . . . . . . 7466 D Frage des Abg. Ramms: Zahl der von der Bundesregierung genehmigten Ausnahmetarife 7466 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1967 III Frage des Abg. Ramms: Höhe der Einnahmeausfälle der Deutschen Bundesbahn auf Grund der Tarifsenkungen 7466 D Frage des Abg. Opitz: Weitere Tarifsenkungen der Deutschen Bundesbahn mit Inkrafttreten der Mehrwertsteuer Wittrock, Staatssekretär . . . . 7466 D Frau Funcke (FDP) 7467 A Fragen des Abg. Zebisch: Straßenbaumittel für den Raum Niederbayern—Oberpfalz 7467 C Frage des Abg. Lautenschlager: Ausführungsvorschriften zu den §§ 30 und 32 des Arzneimittelgesetzes von 1961 3467 D Fragen des Abg. Dr. Enders: In der Sowjetunion entwickeltes Serum gegen Multiple Sklerose Frau Strobel, Bundesminister . . . 7468 A Frage des Abg. Dr. Meinecke: Erlaß von Rechtsvorschriften über die Einfuhr einwandfreier Speisegelatine und Speisegelatine enthaltender Konserven 7468 C Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD betr. EWG-Beitrittsverhandlungen Dr. Mommer (SPD) 7468 D Brandt, Bundesminister 7468 D Dr. Furler (CDU/CSU) 7472 C Borm (FDP) 7474 B Dr. Apel (SPD) 7478 C Metzger (SPD) 7479 C Absetzung des Punktes 11 von der Tagesordnung Schoettle, Vizepräsident 7481 D Entwurf eines Pflanzenschutzgesetzes (Drucksache V/875); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/2367), Mündlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/2335) — Zweite und dritte Beratung —, in Verbindung mit Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Gesundheitswesen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Schädlingsbekämpfungsmittel (Drucksachen V/395, V/2287) Bading (SPD) 7482 A Dr. Ritgen (CDU/CSU) 7483 B Dr. Bardens (SPD) 7884 A Sander (FDP) 7484 C, 7488 C Dr. Guilini (CDU/CSU) 7485 B Dr. Hammans (CDU/CSU) . 7485 D, 7488 A, C Hüttebräuker, Staatssekretär . . . 7487 C Frau Dr. Hubert (SPD) . . . . . . 7487 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Neunzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Drucksachen V/2269, V/2391) . . . . . . . 7488 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Bundesvermögen über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehem. Wörth-Kaserne in Göttingen (Drucksachen V/2275, V/2394) 7489 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Einführung einer besonderen Einfuhrregelung für bestimmte Erzeugnisse aus bestimmten Drittländern (Drucksachen V/2044, V/2396) 7489 A Nächste Sitzung 7489 C Anlagen 7491 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1967 7453 145. Sitzung Bonn, den 15. Dezember 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach 15.12. Frau Albertz 15. 12. Dr. Arndt (Berlin /Köln) 15. 12. Baier 20. 12. Balkenhol 15. 12. Bals 15. 12. Bauknecht 15. 12. Prinz von Bayern 15. 12. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) 15. 12. Behrendt * 15. 12. Berlin 31. 12. Blachstein 15. 12. Blumenfeld 15. 12. Böhm 15. 12. Cramer 31. 12. Damm 15. 12. Dr. Dittrich* 15. 12. Frau Dr. Elsner 31. 12. Enk 15. 12. Dr. Franz 15. 12. Hilbert 15. 12. Hörmann (Freiburg) 15. 12. Frau Geisendörfer 15. 12. Genscher 15. 12. Gewandt 15. 12. Gibbert 31. 12. Dr. Gleissner 15. 12. Dr. h. c. Güde 31. 12. Haage (München) 15. 12. Herold 15. 12. Frau Herklotz 15. 12. Hölzle 16. 12. Hörmann (Freiburg) 20.12. Dr. Jaeger 15. 12. Killat 15. 12. Klinker 15. 12. Könen (Düsseldorf) 15. 12. Frau Korspeter 31. 12. Krug 15. 12. Kubitza 15. 12. Dr. Kübler 31. 12. Kühn (Hildesheim) 31. 12. Kunze 31. 12. Lenz (Brühl) 31. 12. Dr. Lindenberg 15. 12. Dr. Lohmar 15. 12. Dr. Martin 15. 12. Dr. hh. c. Menne (Frankfurt) 15. 12. Dr. Miessner 15. 12. Mischnick 15. 12. Missbach 15. 12. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 31. 12. Müller (Aachen-Land) * 15. 12. Müller (Worms) 15. 12. Paul 31. 12. Picard 15. 12. Prochazka 16. 12. Ramms 15. 12. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Richarts * 15. 12. Raffert 16. 12. Rainer 15. 12. Riegel (Göppingen) 16. 12. Rollmann 15. 12. Dr. Rutschke ** 15. 12. Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein 31. 12. Frau Schanzenbach 20. 12. Scheel 15. 12. Dr. Schmidt (Gellersen) 15. 12. Dr. Schulz (Berlin) 15. 12. Schultz (Gau-Bischofsheim) 15. 12. Seither 15. 12. Spitzmüller 15. 12. Dr. Starke (Franken) 15. 12. Steinhoff 31. 12. Tallert 12.1. 1968 Dr. Wahl 31. 12. Weimer 15. 12. Westphal 15. 12. Wieninger 15. 12. Wilhelm 15. 12. Dr. Wörner 15. 12. Wurbs 15. 12. Dr. Zimmermann 15. 12. Anlage 2 Umdruck 348 Änderungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Hubert, Dr. Jungmann, Dr. Imle, Dr. Bechert (GauAlgesheim), Dr. Hammans und Genossen zur zweiten Beratung .des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Pflanzenschutzgesetzes - Drucksachen V/875, V/2335 Der Bundestag wolle beschließen: In § 7 Abs. 3 des Pflanzenschutzgesetzes wird 1. die Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt, 2. folgende neue Nummer 8 angefügt: „8. die für die Beurteilung erforderlichen Unterlagen." Bonn, den 13. Dezember 1967 Frau Dr. Hubert Dr. Bechert (Gau-Algesheim) Könen (Düsseldorf) Frau Lösche Dr. Meinecke Frau Schimschok * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats 7492 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1967 Dr. Jungmann Dr. Hammans Frau Blohm Erpenbeck Hauser (Bad Godesberg) Frau Jacobi (Marl) Dr. Klepsch Müller (Remscheid) Frau Pitz-Savelsberg Dr. Imle Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 15. Dezember 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Deggendorf) (Drucksache V/2371 Frage 35) : Ist die Bundesregierung bereit, eine an das Bebauungsgebiet der Stadt Deggendorf angrenzende Teilfläche von etwa 9 ha des Exerziergeländes des Bundesgrenzschutzes in Deggendorf an die Stadt Deggendorf zu Wohnungsbauzwecken zu veräußern? Die Bundesregierung ist bereit, die gewünschte Teilfläche des Standortübungsplatzes an die Stadt Deggendorf zu veräußern, wenn diese geeignetes Ersatzgelände anbietet, wie bereits Herrn MdB Dr. Dittrich vor kurzer Zeit mitgeteilt. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Bornemann vom 15. Dezember 1967 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus (Drucksache zu V/2371 Frage 93) : Trifft es zu, daß in Vaterstetten bei München Fernsprechteilnehmer unterschiedliche Gebühren zahlen müssen, je nachdem ob sie gegen die Ausgliederung aus dem Münchener Ortsnetz Verwaltungsgerichtsklage erhoben haben oder nicht? Ja, dies trifft zu. Die Umschaltung der rd. 390 Teilnehmer in Vaterstetten, die keine Klage erhoben haben, war deshalb unbedingt notwendig, weil nur auf diese Weise die gleiche Zahl von Antragstellern in Haar, die z. T. seit langem auf einen Anschluß warten, nunmehr angeschlossen werden können. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Bornemann vom 15. Dezember 1967 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mattick (Drucksache zu V/2371 Frage 94 und 95) : Ist dem Bundespostminister bekannt, daß der Empfang der Sendungen des „Deutschlandfunk" durch erheblich verstärkte Sendungen und Störungen östlicher Sender wesentlich gestört ist? Was gedenkt der Bundespostminister zu tun, um die Sendungen des Deutschlandfunk in Deutschland und Europa wieder hörbar zu machen? Es ist mir bekannt, daß der Empfang von Sendungen des Deutschlandfunks auf den Frequenzen 151 und 548 kHz während der Abend- und Nachtstunden beeinträchtigt wird. Hierbei handelt es sich aber nicht um bewußte Störungen durch ausländische Sender. Vielmehr ergeben sich diese Beeinträchtigungen aus der Zuweisung der Frequenzen nach dem Kopenhagener Abkommen (1948), wonach der UdSSR die gleiche Frequenz 548 kHz zugewiesen ist. Ferner arbeitet der algerische Sender Oran auf der gleichen Frequenz. Hierbei muß hervorgehoben werden, daß die Frequenz 548 kHz *) weniger geeignet ist, sondern vorzugsweise für die Ausstrahlung des Programms während der Tagesstunden vorgesehen ist. Die Leistung des Senders wurde für den Tagesbetrieb auf 80,0 kW verstärkt. In den Abend- und Nachtstunden werden dazu neben den erwähnten Frequenzen auch Sendeanlagen auf den Frequenzen 755, 1268 und 1538 kHz für den Deutschlandfunk betrieben. Hierbei hat sich besonders die eingesetzte Frequenz 1538 kHz als gut geeignet erwiesen. Wegen der Störungen auf der Frequenz 151 kHz sind Verhandlungen mit der rumänischen Fernmeldeverwaltung eingeleitet worden mit dem Ziel, einen für beide Seiten tragbaren Kompromiß zu erreichen. Neben laufenden technischen Verbesserungsbemühungen, wie 'die Errichtung umfangreicher Sendeanlagen, bleibt die Deutsche Bundespost bestrebt, durch Verhandlungen günstigere Frequenzverhältnisse für den Deutschlandfunk zu erhalten. *) für den 24-Stunden-Betrieb
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    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Durch den
    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1967 7469
    Bundesminister Brandt
    Antrag der Fraktionen soll die Bundesregierung ersucht werden, im Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften eine vertragsgemäße Entscheidung über die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen mit den Regierungen Großbritanniens, Irlands, Dänemarks und Norwegens herbeizuführen.
    Ich darf dazu erklären: Die Bundesregierung ist bemüht, eine solche vertragsgemäße Entscheidung herbeizuführen. Das Thema steht auf der Tagesordnung ,des Ministerrats am Montag und Dienstag der kommenden Woche. Wir hoffen, daß es zu einer positiven Lösung kommen wird; denn es ist die Politik dieser Regierung, aus deutschem und europäischem Interesse für eine Erweiterung des Gemeinsamen Marktes einzutreten.
    Ich möchte den Versuch machen, drei Fragen zu beantworten, die sich in diesem Zusammenhang stellen:
    Erstens. Wo stehen wir in der Behandlung der vier Anträge, d. h. der Anträge Großbritanniens, Irlands, Dänemarks, Norwegens, vom Frühsommer dieses Jahres und des Schreibens, das die schwedische Regierung im gleichen Zusammenhang an die Europäische Gemeinschaft gerichtet hat?
    Zweitens. Was ist eine vertragsgemäße Entscheidung?
    Drittens. Welche Möglichkeiten, Gefahren und Chancen sehen wir in diesem Zusammenhang für uns selbst und für die Europäische Gemeinschaft?
    Zum ersten Punkt. Es ist unstreitig, daß das Verfahren über die genannten Beitrittsanträge im Gange ist. Es wurde eingeleitet im Sommer durch den Auftrag des Ministerrats an die Europäische Kommission, über die Fragen, die sich durch diese Anträge stellen, zu berichten. Ein solcher umfassender Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften liegt unter dem Datum des 29. September vor. Der Ministerrat hat sich in mehreren Sitzungen mit diesem Bericht befaßt, und über das bisherige Ergebnis dieser Diskussion kann ich folgendes sagen.
    Erstens. Die Antragsteller, erfüllen ohne Zweifel die Vorbedingungen für eine Mitgliedschaft. Es handelt sich um europäische Staaten, . es handelt sich um demokratisch regierte Staaten, und es handelt sich um Staaten, deren ökonomisches Niveau sich nicht wesentlich von dem der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft unterscheidet.
    Zweitens. Die sechs Regierungen, die im Ministerrat vertreten sind, sind sich darin einig, daß ein Beitritt der genannten Staaten nur auf der Basis der Römischen Verträge erfolgen kann und dann zweifellos auch unter Inanspruchnahme von Übergangsregelungen, wie sie in den Römischen Verträgen vorgesehen sind. Weiterhin besteht auch Einigkeit darin, daß bei einem Beitritt auch das gültig bleiben muß, was bisher. seit Inkrafttreten der Römischen Verträge ordnungsgemäß beschlossen ist und für die Gemeinschaft gilt.
    Drittens. Nicht oder noch nicht einig sind sich die sechs Regierungen darin, ob der Charakter der Gemeinschaft durch die hier in Frage stehende Erweiterung, die zahlenmäßige und auch gebietliche Ausweitung, grundlegend verändert werden würde. Fünf Regierungen beantworten die hier gestellte Frage mit Nein. Sie glauben, eine grundlegende Veränderung des. Charakters nicht vermuten zu müssen. Die französische Regierung vermutet bzw. befürchtet eine solche Veränderung des Charakters der Gemeinschaft.
    Viertens. Nicht umstritten scheint demgegenüber zu sein, daß das Ziel der Erweiterung der Gemeinschaft von allen sechs Regierungen der Mitgliedstaaten bejaht wird. Dies schließt, wovon ich mich gestern noch einmal überzeugen konnte, was diese Zielsetzung angeht, auch ein prinzipielles Ja der französischen Regierung ein.
    Fünftens. Noch nicht abgeschlossen ist im Ministerrat, d. h. im Kreise der Sechs, die Aussprache über die Teile des Berichts der Kommission, die sich auf die ökonomischen und monetären Fragen beziehen. Dazu gehören die Fragen der Zahlungsbilanz und des Kapitalverkehrs, die Stellung des Pfundes als Reservewährung, die Landwirtschaftspolitik und die Agrarfinanzierung, schließlich auch einige Commonwealth-Probleme: Zuckerabkommen und neuseeländische Butter, um die beiden Hauptfragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen, zu erwähnen.
    Übrigens darf ich bei dieser Gelegenheit erwähnen: Der Ministerrat hat am Dienstag dieser Woche einen ergänzenden Bericht von Herrn Präsidenten Rey bzw. dem zuständigen Kommissionsmitglied, Herrn Barre, entgegengenommen. Es handelt sich um einen ergänzenden Bericht, der sich auf die Auswirkungen der Pfundabwertung bezieht. Ich möchte, daß das Hohe Haus weiß — weil es für die Erörterungen der kommenden Woche wichtig ist —, daß die Kommission in diesem ergänzenden Bericht die britische Pfundabwertung als einen wesentlichen Schritt zur Wiederherstellung eines wirtschaftlichen Gleichgewichts Großbritanniens im Inneren und nach außen bezeichnet. Die Kommission steht durch diesen ergänzenden Bericht zu ihrer Beurteilung vom 29. September und hebt damit die Notwendigkeit hervor, bald in Verhandlungen mit Großbritannien einzutreten.
    Wir sind im übrigen der Ansicht — sie mag in einem Punkt eine Kleinigkeit von der Meinung abweichen, die in dem Bericht' der Kommission vertreten wird, aber sie weicht, wie ich mich gestern vergewissern konnte, nicht von der Meinung des französischen Außenministers zu dieser Sachfrage ab —, daß die Probleme der Reservewährung in einem weiteren Rahmen behandelt werden müssen und nicht nur in dem engen Rahmen der Beitrittsverhandlungen der Sechs über den Beitritt Großbritanniens gelöst werden können.
    Ich darf bei der Beantwortung der Frage, wo wir jetzt in der Behandlung der Anträge stehen, als sechsten Punkt folgendes hinzufügen. Wenn am Montag und Dienstag die erwähnten materiellen, d. h. ökonomischen und monetären Fragen durchberaten sind, dann wird der Ministerrat zu dem letzten Punkt im Bericht. der Kommission Stellung zu nehmen haben.
    7470 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1967
    Bundesminister Brandt
    In diesem letzten Punkt empfiehlt die Kommission, in Regierungsverhandlungen einzutreten. Darum geht es also am 19. Dezember, und ich meine, daß darüber am 19. Dezember entschieden werden muß. Dieser Meinung sind auch meine Kollegen aus Italien und den Benelux-Ländern. Ich selber bin darauf vorbereitet, es am 19. Dezember spät werden zu lassen oder auch die Nacht zu Hilfe zu nehmen, damit man weiß, woran man ist und wie es weitergehen soll.

    (Beifall auf allen Seiten des Hauses.)

    Zu der zweiten Frage: Was ist eine vertragsgemäße Entscheidung?, darf ich folgendes vortragen. Wir müssen hier — das wissen die eigentlichen Europapolitiker in diesem Hause natürlich ganz genau, manche wissen es so genau sogar schon etwas länger als ich, aber ich darf es des Zusammenhangs wegen hier noch einmal darstellen — zwei Artikel des Römischen Vertrags heranziehen.
    Art. 237 Abs. 1 lautet:
    Jeder europäische Staat kann beantragen, Mitglied der Gemeinschaft zu werden. Er richtet seinen Antrag an den Rat; dieser beschließt einstimmig, nachdem er die Stellungnahme der Kommission eingeholt hat.
    Art. 148 Abs. 1 desselben Vertrages, des EWG- Vertrages, lautet:
    Soweit in 'diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist, beschließt der Rat mit der Mehrheit seiner Mitglieder.
    In den meisten Fällen schreibt der EWG-Vertrag vor, mit welcher Mehrheit ,der Rat seine Beschlüsse zu fassen hat, so daß in der Praxis mit einfacher Mehrheit gefaßte Beschlüsse Verfahrensbeschlüsse sind. So ist unbestritten der Beschluß des Rates gemäß Art. 237 Abs. 1, die Stellungnahme der Kommission zu den vorliegenden Beitrittsanträgen einzuholen, ein Verfahrensbeschluß, der gemäß Art. 148 Abs. 1 mit einfacher Mehrheit gefaßt werden kann.
    Unbestritten ist ferner, daß um Ende der Beitrittsverhandlungen parallel zu dem in den Mitgliedstaaten durchgeführten parlamentarischen Zustimmungsverfahren als letzter Akt des gemeinschaftlichen Verfahrens der Rat den Beitritt eines dritten Staates zur Gemeinschaft einstimmig billigen, ihm zustimmen muß.
    Es stellt sich nun die Frage, ob der Beschluß des Rates zur Eröffnung der Beitrittsverhandlungen ein Verfahrensbeschluß ist, der gemäß Art. 148 Abs. 1 mit einfacher Mehrheit gefaßt werden kann, oder von der in Art. 237 Abs. 1 vorgesehenen Einstimmigkeit im Rat über den Beitrittsantrag mit umfaßt wird. Der Wortlaut des Vertrages wird unterschiedlich ausgelegt. Aus der früheren Praxis bei den ersten Aufnahmegesuchen Großbritanniens und Dänemarks im Jahre 1961 ergeben sich Anhaltspunkte, wenn man will, aber keine zwingenden Schlüsse. Damals, 1961, hat der damals amtierende Ratspräsident in seinem Schreiben an den britischen Premierminister und an den dänischen Außenminister seine Freude zum Ausdruck gebracht, daß der Rat der Aufnahme der Beitrittsverhandlungen einstimmig seine Zustimmung gegeben habe. Daraus folgt jedoch nicht zwingend, daß der Rat diesen Beschluß auch mit einfacher Mehrheit hätte fassen können. Der französische Text des Art. 237 Abs. 1, der der Gesamtredaktion ,des Artikels zugrunde gelegen hat, spricht allgemein davon, daß der Rat sich über den Antrag einstimmig ausspricht, „se prononce à lunanimité". Dies würde schon dem Wortlaut, diesem französischen Wortlaut nach, nicht nur den abschließenden Beschluß des Rates umfassen, sondern auch die vom Rat vorher hinsichtlich des Antrages zu treffenden Maßnahmen, insbesondere also die Eröffnung formeller Beitrittsverhandlungen.

    (Abg. Dr. Mommer: „Se prononcer" heißt „entscheiden" !)

    Für die gleiche Auffassung wird die Entstehungsgeschichte herangezogen. Bei Abfassung des Art. 148 Abs. 1 hat man an die sich in Verträgen über internationale Organisationen befindende Vorschrift gedacht, wonach Verfahrensentscheidungen, im Gegensatz zu der sonst vorgeschriebenen Einstimmigkeit, mit Mehrheit getroffen werden können. Daß ,außer diesen internen Verfahrensentscheidungen auch Entscheidungen mit Auswirkungen auf die Außenbeziehungen von der Vorschrift gedeckt sein sollten, ist damals nicht ins Auge gefaßt worden. In diesem Sinne ist auch geltend gemacht worden, daß der Beschluß, formelle Beitrittsverhandlungen zu eröffnen, die endgültige Entscheidung über den Beitritt, die zweifellos einstimmig erfolgen muß, teilweise präjudiziere, indem er festlege, daß kein Hindernis bestehe, das von vornherein unter den gegebenen Umständen den Beitritt ausschließe. Jedenfalls haben die Autoren, die früher diese Frage geprüft haben, durchweg die Notwendigkeit einer einstimmigen Entscheidung bejaht.
    Wenn man hiervon ausgeht, entfällt die Prüfung der Frage, ob es sich um ein für einen Mitgliedstaat sehr wichtiges, ein vitales Interesse handelt, worüber nach dem Beschluß des EWG-Ministerrats vom 29. Januar 1966 in Luxemburg — Luxemburger Kompromiß — nur unter erschwerten Umständen entschieden werden kann. Dieser sogenannte Luxemburger Kompromiß kommt der Natur der Sache nach nur bei Mehrheitsentscheidungen zum Zuge.
    Wenn man sich andererseits die Rechtsansicht zu eigen macht — wozu ich selbst seit langem neige; aber ich bin nicht Jurist —, der Rat könne auch mit Mehrheit den Beschluß zur Eröffnung der Beitrittsverhandlungen fassen, dann stellt sich im Sinne des Luxemburger Kompromisses vom Januar 1966 die Frage, ob die Bemühungen um eine einstimmige Entscheidung lange genug fortgesetzt wurden.
    Soweit aus dem Munde eines Laien die rechtliche Seite der Frage. Meine Gespräche dieser Tage mit den Kollegen der anderen Länder haben übereinstimmend ergeben, daß Vertragsauslegung in dieser Lage nicht weiterhilft.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1967 7471
    Bundesminister Brandt
    Die Frage, die ich erwähnt habe, ist umstritten. Sie würde verbindlich nur durch dien Europäischen Gerichtshof entschieden werden können. Aber es bestand unter uns sowohl gestern bei dem, was man das „kontinentale Frühstück" genannt hat, wie auch bei anderen Zusammenkünften die Meinung, daß nicht dazu geraten werden könnte, in dieser Frage auf einen Prozeß vor dem Europäischen Gerichtshof zu marschieren. Politisch, meine Damen und Herren, wird man davon auszugehen haben, daß die positive Mitwirkung aller Regierungen erforderlich ist, wenn man die Erweiterung der Gemeinschaft erreichen will.
    Damit komme ich zu dem dritten Fragenkomplex: Welche Möglichkeiten, Gefahren und Chancen stehen hier jetzt — und wenn ich „hier" sage, meine ich damit auch das Werk der europäischen Einigung, dem wir so große Bedeutung beimessen — gegenüber?
    Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland tritt dafür ein, daß der Ministerrat am 19. Dezember mit einem, vom Ratspräsidenten festzustellenden, klaren Ergebnis abschließt.

    (Sehr gut! bei der FDP.)

    Wir werden uns unsererseits für die Aufnahme von Regierungsverhandlungen aussprechen.

    (Beifall.)

    Andere Delegationen werden, wie wir wissen, das gleiche tun. Die Schlußffeststellung des Ratspräsidenten wird in erster Linie in einer Aussage darüber bestehen müssen, daß entweder hierüber, über die Aufnahme von Regierungsverhandlungen, Einigkeit erzielt wurde oder, wenn nicht, wie viele Delegationen sich dafür und wie viele sich dagegen ausgesprochen haben.
    Wichtig wird dann noch eine zweite Feststellung sein, nämlich die Feststellung, wie die Angelegenheit weiter behandelt werden soll und was gegegebenenfalls in der Vorbereitung offizieller Regierungsverhandlungen geschehen kann. Wenn es jetzt nicht zum ersten Schritt im Sinne offizieller Regierungsverhandlungen unter Beteiligung aller kommen sollte, dann werden alle Beteiligten nach dem 19. Dezember, sehr rasch nach dem 19. Dezember, die so entstandene Lage zu prüfen haben, jede Regierung für sich, die Regierungen untereinander, alle untereinander oder einige untereinander, und gegenüber anderen in und/oder außerhalb der Gemeinschaft. Hierzu können aus unserer Sicht neben deutsch-französischen und deutsch-britischen Gesprächen auch Kontakte der Fünf gehören, Bemühungen der Fünf nicht an Stelle, aber im Interesse der europäischen Gemeinschaft
    Man wird meiner Überzeugung nach schon jetzt erkennen müssen, meine Damen und Herren: Es geht jetzt nicht nur um Großbritannien und um Irland und Dänemark und Norwegen, sondern es geht jetzt auch um die Gemeinschaft selbst.

    (Beifall im ganzen Hause.)

    Eine Grundregel der Gemeinschaft ist, daß die
    Meinungsbildung der Gemeinschaft auf Grund der
    Meinungen aller Mitglieder zu erfolgen hat. Dazu darf ich, auf den konkreten Falle bezogen, aber auch noch einmal durch einen Rückgriff auf den Vertragstext, folgendes sagen.
    Die Kommission führt in ihrem vorhin erwähnten Bericht vom 29. September eine Reihe von Fragen auf, die geklärt sein sollten, bevor der Beitritt Großbritanniens erfolgen kann. Die Kommission läßt offen, ob und wie diese Fragen geklärt werden können. Die französische Regierung glaubt nach dem bisherigen Stand der Erörterungen ihrerseits hierauf bereits eine Antwort zu wissen, und sie sagt sinngemäß: Erst wenn die materiellen Voraussetzungen geschaffen sind — ökonomisch und monetär —, wird in dann relativ kurzfristig anzusetzende und in relativ kurzer Zeit durchzuführende Regierungsverhandlungen einzutreten sein. Die fünf anderen Mitgliedstaaten sagen durch ihre Regierungen, sie seien -wie die Kommission der Auffassung, daß wir uns erst auf Grund einer Verhandlung mit Großbritannien — und wenn ich Großbritannien sage, meine ich die drei anderen immer mit — ein endgültiges Urteil bilden können. Wir meinen, daß Frankreich weder ein Interesse daran noch einen Anspruch darauf haben kann, dies zu verhindern, nämlich daß wir uns in Verhandlungen mit Großbritannien ein klares und endgültiges Urteil bilden können.
    Wenn ich sage, ich muß hierbei noch einmal auf den Vertrag selbst zurückgreifen, dann meine ich damit folgendes. Art. 5 des Römischen Vertrags schreibt jedem Mitgliedstaat vor, alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Verwirklichung der Ziele des Vertrages gefährden könnten. Die Erweiterung ist ein Vertragsziel. Der Vertrag schreibt hierfür Verhandlungen vor. Jedes Mitglied ist zwar in der letzten, materiellen Entscheidung frei, aber kein Mitglied darf den Weg verbauen, der nach dem Vertrag zur Entscheidung über die Aufnahme weiterer Mitglieder führt.

    (Beifall.)

    Dabei ist unbestritten, daß die Sechs in den Verhandlungen, worum es auch immer gehen mag, nur mit einer Stimme sprechen können.
    Großbritannien hält daran fest, erst dann beitreten zu sollen — daran muß man sich auch noch einmal erinnern —, wenn dies ohne ernste Gefahr für sich selbst und für die Gemeinschaft möglich ist, und die britische Regierung weiß, daß dies noch einige Zeit dauern wird. Niemand wünscht also in Wirklichkeit vorschnelle 'Entscheidungen. Aber man muß dann auch hinzufügen, die Wirtschaft Großbritanniens und der drei anderen Länder ist nicht nur ein Interesse dieser Länder, sondern auch derer, die mit diesen Ländern in engem Wirtschaftsverkehr stehen, heute nicht in der Gemeinschaft, später in einer Gemeinschaft. Die Wirtschaft dieser Länder muß ja wohl auch wissen — und das hängt davon ab, ob verhandelt wird oder nicht —, auf welche europäischen Ziele hin sie sich bei ihren Maßnahmen und Schritten orientieren soll oder kann.
    Meine Damen und Herren, ich habe gesagt, es sei eine Grundregel der Gemeinschaft, daß die Mei-
    7472 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1967
    Bundesminister Brandt
    nungsbildung der Gemeinschaft auf Grund der Meinung aller Mitglieder zu erfolgen habe. Ich darf hinzufügen, Überlegungen darüber, wie man zum Ziel kommen oder das Ziel übereinstimmend feststellen und inzwischen das Vernünftige tun kann, helfen in diesem Augenblick nicht weiter, zumal die britische Regierung — und davon habe ich mich am Wochenende in persönlichen Unterhaltungen überzeugen können — jetzt nichts anderes wissen möchte — und das ist ihr gutes Recht — als das, ob Verhandlungen aufgenommen werden können oder nicht.
    Wir haben im übrigen auf seiten der Bundesregierung nicht nur über Verfahrensfragen nachgedacht — meine Ausführungen könnten diesen Verdacht aufkommen lassen —, sondern wir haben selbstverständlich über die Inhalte nachgedacht und hoffen, daß diese Überlegungen dann, wenn es aktuell sein wird, hilfreich sein können. Über die Chancen einer erweiterten Gemeinschaft braucht vor diesem Hohen Hause nichts über das hinaus gesagt zu werden, was am 13. Oktober von allen drei Fraktionen und der Regierung erklärt worden ist. Wir waren uns alle einig, wie wichtig es wäre, den Graben zwischen der EWG und den EFTA-Staaten zuzuschütten, wichtig für die europäische und internationale Entwicklung, wichtig für das ökonomische Wachstum, wichtig für die Verminderung und schließlich die Überwindung des technologischen Abstandes zwischen diesem unserem Kontinent und den Supermächten, wichtig in ,der weiteren Entwicklung auch für die Sicherung des Friedens.

    (Beifall.)

    Die Gefahren, die jetzt nicht zu verkennen sind, bestehen darin, daß das Communautaire, das Gemeinschaftsdenken und -handeln Schaden leiden könnte, nein,-mit einiger Sicherheit Schaden leiden würde, wenn der Eindruck entstünde, als bestimme die einseitige, in diesem Fall zu einem negativen Ergebnis kommende Überlegung einer Regierung das Gesetz des Handelns, und daß dann der Elan fehlen werde, um die in der Gemeinschaft vor uns liegenden großen Entscheidungen zu treffen.
    Schon jetzt ist unverkennbar, daß von einer Blockierung des Beitritts Großbritanniens andere Erweiterungen betroffen sein werden. Es droht also eine Stagnation dessen, was als europäisches Gemeinschaftswerk zustande gekommen ist. Ich sage das gerade auf dem Hintergrund dessen, daß wir am 13. Oktober sinngemäß gesagt haben: Wir möchten die Erweiterung, und wir möchten sie am liebsten, ohne daß das Geschaffene gefährdet wird oder Schaden leidet.
    Es wird schwer werden — um es, wie es dem Außenminister in diesem Augenblick geziemt, vorsichtig zu sagen —, zu einer Einigung über den Eintritt in die Endphase der Gemeinschaft zu kommen, solange .die Beitrittsfragen ungeklärt sind.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Es wäre nicht richtig, würde ich den Ernst der
    Lage vor diesem Hohen Hause nicht ausdrücklich
    und nachdrücklich unterstreichen. Dies ist auch in den Gesprächen der letzten Tage geschehen.
    Die Regierung dieser unser Bundesrepublik bewegt sich nicht in den Kategorien von Machtansprüchen, Demonstrationen oder gar Drohungen. Aber unser eigenes Interesse — das haben wir zu vertreten — und unser Verständnis der europäischen Interessenlage zwingen uns, deutlich zu sprechen und gerade in diesem Augenblick auch unseren französischen Nachbarn dringend zu empfehlen, es sich selbst und anderen nicht zu schwer zu machen.

    (Beifall im ganzen Hause.)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Professor Furler.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans Furler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, wir alle können den Herrn Bundesaußenminister zu der Erklärung beglückwünschen, die er gerade abgegeben hat.

    (Beifall im ganzen Hause.)

    Er kommt unmittelbar von Kontaktnahmen in England und mit den EWG-Staaten zurück. Er hat eindeutig zum Ausdruck gebracht, was unsere Politik hier — des Bundestages und der heutigen Regierung und der vorhergehenden Regierungen — immer war: Wir sind für die Erweiterung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, wir sind für den Beitritt Großbritanniens und anderer Staaten, die diesen Beitritt wünschen, und wir sind selbstverständlich — daraus folgend — auch für die Aufnahme der zu diesem Ziele führenden Verhandlungen, die in sich natürlich noch keine endgültige Verpflichtung darstellen.
    Nun hat sich eine eigentümliche Situation ergeben. In Vorwirkung Ihrer Erklärung, Herr Bundesaußenminister, haben die Antragsteller diesen Antrag, der hier zur Debatte vorliegt, schon für erledigt erklärt. Sie haben ihn nicht deswegen für ,erledigt erklärt, weil sie ihn für unrichtig hielten, sondern weil er schon erfüllt ist, nämlich dadurch, daß die Regierung sagt, sie habe sich bemüht. Sie wird sich auch am 18. und 19. an diesen entscheidenden Tagen im Ministerrat bemühen und dafür eintreten, daß die Eröffnung der Beitrittsverhandlungen mit Großbritannien, Irland, Dänemark und Norwegen erfolgt. Unsere Debatte ergänzt jetzt eigentlich das, was Sie gesagt haben, und bestärkt das, was die Antragsteller ursprünglich von der Regierung wollten und was die Regierung inzwischen erfüllt bzw. bindend versprochen hat.
    Zunächst geht es um eine Verfahrensfrage, aber um eine außerordentlich wichtige Verfahrensfrage. Ich will auf die Probleme, die der Beitritt Englands aufwirft, nicht eingehen. Das haben wir hier schon in Debatten getan; das hat die Kommission getan. Ich will nur sagen, daß zur Lösung dieser Probleme eben Verhandlungen notwendig sind, und ich will ganz deutlich sagen, daß wir auch nach den Ausführungen des Herrn Außenministers mit einer sehr schwierigen Situation am 18. und 19. Dezember in
    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1967 7473
    Dr. Furler
    Brüssel rechnen müssen, weil offenbar- die Fünf für Eröffnung der Verhandlungen sind, aber Frankreich sich bis heute noch nicht zu einer Zustimmung entschließen konnte. Es geht auch heute wieder um das Bemühen, Frankreich zu bewegen, doch diesen ersten vorläufigen und nicht bindenden Schritt zu tun. Es geht um den Antrag der Kommission, die ausdrücklich gesagt hat: Wir sind der Meinung, daß Verhandlungen nötig sind, und sie sollen auf Grund eines Beschlusses des Ministerrats eingeleitet werden. Die Kommission hat durch ihren Vorsitzenden, Herrn Rey, ausdrücklich erklären lassen: Wir haben in unseren Bericht nach Art. 237 nicht hineingeschrieben: Gespräche mit England anfangen, nein, wir haben „Verhandlungen" hineingeschrieben, weil nur diese Verhandlungen dazu führen können, daß die notwendigen Positionen klargestellt werden, daß deutlich wird, welche Konzession England macht, ob .es möglich ist, zu einer Einigung zu gelangen, was wir fordern und was die anderen konzedieren müssen. Ich kann Ihnen sagen, daß der Präsident der Kommission am letzten Dienstag, unmittelbar von England zurückkommend, im Politischen Ausschuß des Europäischen Parlaments erklärt hat — er hat das auch dem Ministerrat gesagt —: Ich bin mir darüber klar, daß viele Probleme, zum Teil schwierige Probleme vorliegen; aber kein Problem ist unlösbar. Das ist eine sehr wichtige Erklärung, die der Präsident der Kommission abgegeben hat. Also sind auch wir dafür — und das hat die Regierung versprochen —, daß dem Vorschlag der europäischen Kommission gefolgt und in Verhandlungen eingetreten wird. Das hat auch das Europäische Parlament immer konsequent verlangt. Erst am letzten Dienstag hat der Politische Ausschuß in Brüssel eine Resolution gefaßt und publiziert, in der er ausdrücklich verlangt, daß durch einen Beschluß, der in der nächsten Ministerratstagung zu fassen wäre, in Verhandlungen eingetreten wird.
    Diese Verhandlungen sind auch deshalb so wichtig, damit nicht plötzlich alles blockiert wird. Schon durch Verhandlungen, schon durch Auseinandersetzungen wird verhindert, daß sich dieser Graben wirtschaftspolitischer Art in Europa vertieft. Wir haben auch die günstige Situation, daß keine Fristen die Verhandlungen, ich möchte einmal sagen, unter Druck setzen können. Die Verhandlungen können in aller Ruhe und ber eine lange Zeit hinweg geführt werden, wenn sie nur überhaupt geführt werden, um zu einer Annäherung zu gelangen. Das müßte den Beschluß doch wirklich erleichtern, auch für Frankreich. Die Verhandlungsposition ist ja eine ausgezeichnete, auch für Frankreich.
    Etwas ganz Entscheidendes: Dieser Beschluß, Verhandlungen aufzunehmen, bindet ja nicht hinsichtlich des endgültigen .Ergebnisses. Selbstverständlich ist jede Regierung frei, in freier, souveräner Beurteilung des Ergebnisses dieser Verhandlungen dann ja oder nein zu sagen. Man kann also nicht sagen, man würde jetzt die französische Regierung auf etwas festlegen, wozu sie heute noch nicht entschlossen sei. Im übrigen gibt es vielfältige Formen dieser Verhandlungen. Auch da besteht ein großer Spielraum.
    Aber ich glaube, es würde vor allem hier in Deutschland, von der öffentlichen Meinung, von unserem Parlament nicht verstanden werden, wenn man schon gar nicht anfinge, sich einmal mit denen an einem Tisch auszusprechen,

    (Zustimmung in der Mitte)

    die unseren Wunsch, diese Gemeinschaft zu erweitern, erfüllen wollen, einen Wunsch, .den wir nicht erst heute haben, sondern den wir schon bei Abschluß der Verträge hatten.

    (Beifall in der Mitte.)

    Der Herr Außenminister hat ganz klar gesagt — und das steht in den Verträgen —, daß es ein Ziel ist, diese Gemeinschaften zu erweitern. Wir haben ja die EWG damals nicht geschaffen, um uns endgültig von den anderen ,abzuschließen. Im Gegenteil, wir wollten die vitale Kraft setzen, auf Grund deren dann die anderen bewogen würden, zu uns zu kommen.- Und sie sind so weit, daß man mit ihnen mindestens darüber verhandeln kann, wie es geht.
    Nun, meine Damen und Herren, noch ein paar kurze Worte. Ich will nicht in den völkerrechtlichen Streit eintreten: Ist Einstimmigkeit für die Aufnahme dieser Verhandlungen erforderlich oder nicht? Ich glaube, damit kommen wir nicht weiter. Niemand denkt ja daran, in dieser Frage ein Urteil des Gerichtshofs einzuholen. Das Ganze ist für mich in erster Linie eine politische Frage, die Frage nämlich: Kann man sich, auch von Frankreich aus, entschließen, diese Verhandlungen aufzunehmen?
    Weiter ist dies für mich aber auch eine Frage der Arbeit, des Lebens und des Rechts innerhalb der Gemeinschaften. Es geht meiner Ansicht nach nicht um die völkerrechtliche Interpretationsfrage: Einstimmiger Beschluß, also einstimmiger Beschluß auch für Aufnahme der Verhandlungen. Nein, es geht um den Geist und die Zusammenarbeit innerhalb der Gemeinschaften.
    Der Herr Außenminister hat mit Recht gesagt, es ergebe sich aus Art. 5 und aus anderen Artikeln sowie aus der Präambel, daß die Erweiterung der Gemeinschaften ein Ziel der Verträge sei und daß die Verträge ausdrücklich sagten, alle müßten mitwirken, festgelegte Ziele zu erreichen. Aber ich gehe hier noch weiter. Ich sage folgendes: in den Gemeinschaften gibt es eine besondere Verpflichtung, auch auf die Interessen anderer Rücksicht zu nehmen. Es geht einfach nicht, daß diese dauernde, diese enge paritätische Zusammenarbeit, zu der auf Grund der Römischen Verträge eine Verpflichtung besteht, die nach den Verträgen eine Selbstverständlichkeit ist, ignoriert und daß man aus eigenen oder anderen Interessen ohne Notwendigkeit einfach über das hinweggeht, was die anderen fordern und was deren Interesse ist. Das Gebot der Rücksichtnahme, das Gebot, alle Argumente zu erwägen, das Gebot der Zusammenarbeit verlangt auch eine Mitwirkung auf Ziele hin, vor allem dann, wenn ich dadurch nicht endgültig verpflichtet werde.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    7474 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 145. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Dezember 1967
    Dr. Furler
    Ich glaube, wir können es uns in der EWG einfach
    nicht erlauben, diese Gemeinschaftshaltung in einer
    solchen Weise zu übersehen. Das ist nicht tragbar.
    Ich muß auch sagen, wenn man schon in Erklärungen so deutlich zum Ausdruck bringt, daß es sich hier nicht um eine Interessengemeinschaft, eine Freihandelszone oder irgend etwas Lockeres, sondern um eine Gemeinschaft handelt, muß man auch diese Konsequenzen ziehen, die in diesem Fall — besonders deutlich — zumutbar sind.
    Meine Damen und Herren, wir wollten die Regierung stützen. Wir tun das auch jetzt. Wir brauchen die Resolution nicht mehr. Wir sind der Meinung, die Regierung hat bisher eine richtige Politik getrieben, sie hat im Sinne der Regierungserklärung des Herrn Bundeskanzlers und der wiederholten Erklärung des Herrn Außenministers gehandelt. Unser Ziel ist klar: die Erweiterung. Das taktische Ziel ist die Aufnahme der Verhandlungen. Es geht nur um die Frage, wie wir dieses Ziel erreichen können.
    Wir wollen hier aber auch die Gelegenheit nehmen — drei Tage vor der sehr wesentlichen Entscheidung —, an die französische Regierung zu appellieren und sie zu bitten, die Dinge noch einmal zu erwägen, zu erwägen auch aus dem Geiste der Gemeinschaft heraus. Denn wir wollen ja die Gemeinschaft nicht auflösen, nicht schwächen oder denaturieren. Im Gegenteil, wir sind für eine Stärkung. Wir sind aber auch für die Vermeidung von Krisen; die können wir nicht gebrauchen. Die Gemeinschaft muß in sich erhalten werden, sie muß aber auch diese Stärkung nach außen haben.
    Meine Freunde, die Resolution, die zu fassen wir vorhatten, ist zwar in sich erledigt. Aber wir haben etwas viel Besseres bekommen, wir haben diese Erklärung des Herrn Außenministers bekommen und wir haben die Gelegenheit, zwei Tage vor Beginn der Auseinandersetzung in Brüssel noch einmal ganz deutlich zu sagen, was wir wollen und was wir für unsere Freunde für zumutbar halten.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)