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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Deutscher Bundestag 140. Sitzung Bonn, den 6. Dezember 1967 Inhalt: Abg. Lemp tritt in den Bundestag ein . . . 7081 A Glückwünsche zum Geburtstag des Bundesministers Prof. Dr. Carlo Schmid . . . 7081 A Überweisung der Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im dritten Vierteljahr des Rechnungsjahres 1967 . . . . . . . . 7081 B Amtliche Mitteilungen 7081 B Erweiterung der Tagesordnung Frehsee (SPD) 7081 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 7082 A Fragestunde (Drucksachen V/2333, zu V/2333) Frage des Abg. Ertl: Politik der Stärke Freiherr von und zu Guttenberg, Parlamentarischer Staatssekretär 7082 B Ertl (FDP) 7082 C Moersch (FDP) 7083 A Genscher (FDP) 7083 A Frage des Abg. Müller (Mülheim) : Schließung von Rechtslücken — Ausländische Geheimdienste Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister . 7083 B Frage des Abg. Dröscher: Überschreitung der mit Eigenheimbauherren vereinbarten Kaufsumme durch die „Heimstätte" 7083 B Frage des Abg. Matthöfer: Bundesnotaufnahmestelle in Berlin von Hassel, Bundesminister . . . 7083 C Matthöfer (SPD) 7083 D Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Uranversorgung der deutschen Atomkraftwerke Dr. von Heppe, Staatssekretär . . . 7084 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7084 B Baier (CDU/CSU) 7084 D Fragen des Abg. Peters (Poppenbüll) : Landwirtschaftliche Interventionspreise — Steuerliche Behandlung der importierten Agrarprodukte — Steuerliche Belastung für entscheidende landwirtschaftliche Betriebsmittel Höcherl, Bundesminister 7085 A Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 7085 C Ertl (FDP) 7085 C Frage des Abg. Dröscher: Absicht des Landes Rheinland-Pfalz zur Errichtung einer dritten Aussiedlung im Raum Nahbollenbach (Nahe) . . . . 7086 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1967 Frage des Abg. Geldner: Bekämpfung der Volks- und Zivilisationskrankheiten Frau Strobel, Bundesminister . . . 7086 C D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 7086 D Geldner (FDP) 7087 A Fragen des Abg. Dr. Rutschke: Giftige Abgasbestandteile in westdeutschen Großstädten — Beeinflussung von Erkrankungen durch die Ernährung 7087 B Fragen des Abg. Biechele: Verlauf und Ausbreitung der Tollwut — Schutzmaßnahmen Frau Strobel, Bundesminister . . 7087 C Biechele (CDU/CSU) 7087 C Frage des Abg. Ramms: Möglichkeit von Kosteneinsparungen bei sorgsamerer Koordinierung aller Tiefbauarbeiten Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7088 C Fragen des Abg. Ramms: Koordinierungsausschuß für Straßenbauplanung Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 7088 C Ramms (FDP) 7089 A Fragen des Abg. Reichmann: Verhandlungen über eine zollfreie Straße von Weil (Rhein) nach Lörrach durch die Schweiz — Abschluß eines Staatsvertrages Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 7089 B Reichmann (FDP) 7089 B Frage des Abg. Reichmann: Einrichtung eines gemeinsamen deutsch-schweizerischen Zollamtes Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 7089 D Reichmann (FDP) 7089 D Frage des Abg. Geldner: Ausreichender Schutz von Mittelgebirgsstraßen vor Steinschlag Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 7090 B Frage des Abg. Ertl: Anschluß von Holzkirchen und Wolfratshausen an das V-Bahnnetz Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 7090 B Ertl (FDP) 7090 B Frage des Abg. Lemmrich: Bericht des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn vom 30. Juni 1967 Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 7091 A Dr. Klepsch (CDU/CSU) 7091 B Ott (CDU/CSU) 7091 C Weiland (CDU/CSU) 7091 D Frage des Abg. Dr. Rutschke: Einbau von Abgasreinigern in Kraftfahrzeuge 7092 A Fragen des Abg. Dr. Mommer: Beabsichtigter Verkauf des Geländes der Bottwartalbahn nördlich von Steinheim durch die Bundesbahn . . . . 7092 B Frage des Abg. Dr. Enders: Sperrung der Zonen-Reichsbahnstrecke zwischen Dankmarshausen und Gerstungen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7092 C Dr. Enders (SPD) 7092 D Fragen des Abg. Opitz: Vermietung und Verpachtung bundesbahneigener Immobilien an gewerbliche Unternehmer durch Bundesbahndirektionen — Berechnung der Miete Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 7093 B Fragen des Abg. Westphal: Förderungsprogramm für Erzieher in Wohnheimen der Jugendhilfe Dr. Barth, Staatssekretär 7093 D Westphal (SPD) . . . . . . . 7094 A Baier (CDU/CSU) 7094 D Strohmayer (SPD) 7095 A Frage des Abg. Westphal: Übernahme des Förderungsprogramms durch die Länder 1969 bei Übergangsregelung für 1968 auf Bundesebene Dr. Barth, Staatssekretär 7095 B Westphal (SPD) 7095 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1967 III Frage des Abg. Dr. Mommer: Etwaige Unterstützung studentischer, gegen die grundgesetzliche Ordnung agitierender Organisationen aus öffentlichen Kassen 7095 C Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr Arbeitsplan (Drucksache V/2346) D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 7095 D, 7096 B Frehsee (SPD) 7095 D Rasner (CDU/CSU) . . . 7096 A, 7096 D Genscher (FDP) 7096 B Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . 7096 D Schoettle (SPD) 7097 A Wagner (CDU/CSU) 7097 C Collet (SPD) 7099 A Dr. Zimmermann (CDU/CSU) . . 7100 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7101 A Antrag betr. Anrufung des Vermittlungsausschusses wegen des Gesetzes über die Gebäude- und Wohnungszählung 1968 (Wohnungszählungsgesetz 1968) (CDU/ CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/2348) . 7101 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Achtes Änderungsgesetz zum AVAVG) (SPD) (Drucksache V/2246) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache V/2316) — Zweite und dritte Beratung — Schmidt (Kempten) (FDP) 7102 A Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Bundesrat) (Drucksache V/1743); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen V/2317, zu V/2317) — Zweite und dritte Beratung — Busse (Herford) (FDP) . . 7102 C, 7106 D Dr. Reischl (SPD) . . . . 7103 A, 7105 D Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 7103 C Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 7110 A Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 7111 B Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . . 7112 C Dr. Jaeger, Vizepräsident . . . . 7112 D Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Verteidigungspolitik (Drucksache V/2016) in Verbindung mit Große Anfrage der Fraktion der FDP betr. Verteidigungskonzeption der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache V/2025), mit Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Verteidigungspolitik (Drucksache V/2041), mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (FDP) (Drucksache V/1741) — Erste Beratung — und mit . Antrag betr. Ausrüstung der Bundeswehr (FDP) (Drucksache V/ 1990) Dr. Wörner (CDU/CSU) . 7113 D, 7114 C Scheel, Vizepräsident . . 7113 D, 7115 B Dorn (FDP) . . . . . . . . . . 3114 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7114 B Dr. Mende (FDP) 7114 D Berkhan (SPD) 7115 C Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 7121 D Rommerskirchen (CDU/CSU) . . 7129 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 7133 D Dr. Schröder, Bundesminister . . 7134 A Öllesch (FDP) 7145 D Dr. Mommer, Vizepräsident . . . 7149 D Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . 7149 D Dr. Zimmermann (CDU/CSU) . . 7158 D Jung (FDP) 7163 A Schoettle, Vizepräsident 7169 A Richter (SPD) 7169 A Draeger (CDU/CSU) 7170 D Nächste Sitzung 7171 D Anlagen 7173 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1967 7081 140. Sitzung Bonn, den 6. Dezember 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
    2. folderAnlagen
      Berichtigung 139. Sitzung, Seite 7034 A, in der letzten Zeile ist das Wort Lemp zu streichen. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 8. 12. Dr. Aigner * 8. 12. Arendt '(Wattenscheid) 6. 12. Dr. Artzinger * 8. 12. Bading * 8. 12. Dr. Barzel 8. 12. Bäuerle 7. 12. Bauer (Wasserburg) 9. 12. Berlin 15. 12. Blachstein 16. 12. Blumenfeld ** 8. 12. Brück (Holz) ** 8. 12. Dr. Burgbacher 8. 12. Cramer 17. 12. Dr. Dittrich 8. 12. Dröscher * 8. 12. Dr. Effertz 6. 12. Frau Dr. Elsner 15. 12. Flämig ** 8. 12. Dr. Furler * 8. 12. Gerlach * 8. 12. Gibbert 16. 12. Graaff 8. 12. Dr. Güde 11.12. Haage (München) 15. 12. Hahn (Bielefeld) * 8. 12. Dr. Hellige ** 8. 12. Frau Herklotz ** 8. 12.. Hilbert 8. 12. Hösl ** 8. 12. Hussong 15. 12. Kahn-Ackermann ** 8. 12. Dr. Kempfler ** 7. 12. Frau Klee ** 8. 12. Dr. Kliesing (Honnef) ** 8. 12. Koenen (Lippstadt) 7. 12. Dr. Kopf ** 8. 12. Frau Korspeter 23. 12. Dr. Kraske 6. 12. Dr. Kübler 31. 12. Freiherr von Kühlmann-Stumm 8. 12. Kühn (Hildesheim) 9. 12. Kulawig * 8. 12. Kunze 31. 12. Lenz (Brühl) 31. 12. Lenze (Attendorn) ** 8. 12. Lücker (München) * 8. 12. Mauk * 8. 12. Frau Dr. Maxsein ** 8. 12. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 6. 12. Dr. von Merkatz ** 8. 12. Merten 31. 12. Metzger * 8. 12. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an einer Versammlung der WEU Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. h. c. Dr.-Ing. Möller 15. 12. Frau Mönikes 15. 12. Müller (Aachen-Land) * 8. 12. Paul 31. 12. Pöhler ** 8. 12. Richarts * 8. 12. Richter ** 8. 12. Riedel (Frankfurt) * 8. 12. Dr. Rinderspacher ** 8. 12. Dr. Rutschke ** 8. 12. Schmidt (Würgendorf) 9. 12. Dr. Schulz (Berlin) ** 8. 12. Dr. Serres ** 8. 12. Dr. Staratzke 6. 12. Dr. Starke (Franken) 6. 12. Steinhoff 31. 12. Tallert 12. 1. 1968 Vogt ** 8. 12. Frau Dr. Wex 6. 12. Wienand ** 8. 12. Dr. Wilhelmi 6. 12. b) Urlaubsanträge Dr. Lindenberg 15. 12: Rollmann 15. 12. Prinz zu Sayn-Wittgenstein- Hohenstein 20. 12. Dr. Wahl 15. 12. Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn, den 1. Dezember 1967 An den Herrn Bundeskanzler 53 Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 317. Sitzung am 1. Dezember 1967 beschlossen hat, gegen das vom Deutschen Bundestag am 30. November 1967 verabschiedete Gesetz zum strafrechtlichen Schutz gegen den Mißbrauch von Tonaufnahme- und Abhörgeräten einen Einspruch gemäß Artikel 77 Abs. 3 des Grundgesetzes nicht einzulegen. Der Bundesrat hat weiterhin die nachstehende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat ist der Auffassung, daß lediglich mit Strafdrohungen der im Gesetz enthaltenen Art der unerlaubte Einsatz von Tonaufnahme- und Abhörgeräten nicht wirksam unterbunden werden kann. Er hält deshalb die beschleunigte Verabschiedung des zur Zeit im Deutschen Bundestag beratenen Entwurfs eines Gesetzes zur Verhinderung des Mißbrauchs von Abhörgeräten als notwendige Ergänzung des vorliegenden Gesetzes für angezeigt. Klaus Schlitz An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben 30. November 1967 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Klaus Schütz Anlage 3 Umdruck 315 Änderungsantrag der Abgeordneten Collet, Marx (München), Müller (München), Neumann (Berlin), Sänger und Genossen zur Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Arbeitsplan - Drucksache V/2346 -. Der Bundestag wolle beschließen: Arbeitsplan Arbeitsrhythmus : 2 Tagungswochen 2 sitzungsfreie Wochen Präsenzpflicht: Montagnachmittag bis Samstagmittag der ersten Tagungswoche Montagvormittag bis Freitagnachmittag der zweiten Tagungswoche. (An der Arbeitsaufteilung der Drucksache V/2346 soll für die beiden Tagungswochen nichts geändert werden) Vorläufiger Zeitplan des Deutschen Bundestages für das erste Halbjahr 1968 1. 1. bis 13. 1. sitzungsfrei (noch Weihnachtspause) 14. 1. bis 20. 1. Tagungswoche 21. 1. bis 27. 1. Tagungswoche 28. 1. bis 3. 2. sitzungsfrei 4. 2. bis 10. 2. sitzungsfrei 11. 2. bis 17. 2. Tagungswoche 18. 2. bis 24. 2. Tagungswoche 25. 2. bis 2. 3. sitzungsfrei 3. 3. bis 9. 3. sitzungsfrei 10: 3. bis 16. 3. Tagungswoche 17. 3. bis 23. 3. Tagungswoche 24. 3. bis 30. 3. sitzungsfrei 31. 3. bis 6. 4. Tagungswoche 7. 4. bis 11. 4. Tagungswoche (12. 4. Karfreitag) 14. 4. bis 4. 5. Osterpause 5. 5. bis 11. 5. Tagungswoche 12. 5. bis 17. 5. Tagungswoche 19. 5. bis 25. 5. sitzungsfrei 26. 5. bis 31. 5. Tagungswoche 2. 6. bis 22. 6. Pfingstpause 23. 6. bis 29. 6. Tagungswoche 30. 6. bis 6. 7. Tagungswoche 7. 7. bis 30. 9. Sommerpause Bonn, den 6. Dezember 1967 Collet Kern Marx (München) Könen (Düsseldorf) Dr. Müller (München) Kohlberger Neumann (Berlin) Frau Dr. Krips Sänger Kurlbaum Barche Langebeck Bartsch Lenders Bayerl Frau Lösche Böhm Müthling Corterier Neumann (Stelle) Diekmann Peiter Eckerland Pöhler Fellermaier Regling Geiger Dr. Reischl Glombig Schwabe Haase (Kellinghusen) Seidel Herold Stephan Hörauf Strohmayr Hofmann (Kronach) Dr. Tamblé Frau Dr. Hubert Vit Iven Wellmann Kaffka Wolf Wuwer Anlage 4 Umdruck 316 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur dritten Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur - Änderung mietrechtlicher Vorschriften - Drucksachen V/1743, V/2317 -. Der Bundestag wolle beschließen: Artikel I Nr. 2 In § 556 a Abs. 6 wird Satz 2 wie folgt gefaßt: „Hat der Vermieter nicht rechtzeitig vor Ablauf der Widerspruchsfrist den in § 564 Abs. 2 bezeichneten Hinweis oder die nach § 564 a Abs. 3 verlangte Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1967 7175 Auskunft erteilt, so kann der Mieter den Widerspruch noch im ersten Termin des Räumungsrechtsstreits erklären." Artikel II a § 1 Abs. 1 erhält folgende weitere Sätze: „Über die Vorlage ist ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden. Die Entscheidung ist für das Landgericht bindend." Absatz 3 wird gestrichen. Die Bezeichnung § 1 wird gestrichen. Bonn, den 6. Dezember 1967 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 5 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Folger (SPD) zu Zusatzpunkt 2 der Tagesordnung (Drucksache V/2316) „Durch Anreize und gezielte Hilfen an Bauherren, Bauunternehmer und Bauarbeiter die Durchführung von Bauten in der witterungsungünstigen Jahreszeit zu erleichtern und zu fördern, damit der Beschäftigungsgrad in der Bauwirtschaft nicht mehr, wie bisher, in den Wintermonaten steil abfällt", war der Grund für das Änderungsgesetz zum Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG), das am 7. Dezember 1959 in Kraft getreten ist. Noch in der gleichen Winterperiode verminderte sich die Arbeitslosigkeit im Baugewerbe gegenüber den Vorjahren erheblich, und gleichzeitig ging der finanzielle Aufwand der Bundesanstalt für die Bauwirtschaft entsprechend zurück. Die gezielte Hilfe für Bauarbeiterbestand in der Gewährung eines Schlechtwettergeldes für witterungsbedingte Ausfalltage, das um etwa 5 bis 10 % höher war als das Arbeitslosengeld. Bei der rapid ansteigenden Arbeitslosigkeit im vergangenen Winter ist offenbar geworden, daß das Arbeitslosengeld in der damaligen Höhe unzureichend war, nachdem es viele Jahre unverändert geblieben ist. Die Bundesregierung wollte nur eine Erhöhung um 10 %; nach manchmal dramatischen Verhandlungen ist eine Anhebung um 15 % beschlossen worden. Nicht möglich war damals, die Differenz zum Schlechtwettergeld beizubehalten. Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld und Schlechtwettergeld wurden auf die gleiche Höhe festgesetzt. Um die notwendige rasche Verabschiedung nicht zu gefährden, hat sich die SPD-Fraktion seinerzeit vorläufig damit abgefunden, insbesondere mit Rücksicht darauf, daß das Winterhalbjahr vorbei war und die berechtigte Hoffnung bestand, es sei bis zum nächsten Winter eine generelle Neuregelung möglich. Damals stand eine baldige große Novellierung des AVAVG in Aussicht, die schließlich in den jetzt dem Bundestag vorliegenden und in der nächsten . Woche zu behandelnden Arbeitsförderungsgesetzentwurf Eingang gefunden hat, allerdings zu spät für diesen Winter, da mit einer Verabschiedung erst später gerechnet werden kann. In diesem Entwurf ist mit Recht die Wiederherstellung der Differenz in der Weise vorgesehen, daß zum Schlechtwettergeld für jede Ausfallstunde ein Zuschlag von 5 % des Maurer-Ecklohnes gewährt wird; das sind zur Zeit 23 Pfennig. In der Begründung dazu heißt es, .daß der Zuschlag die zusätzlichen Aufwendungen ausgleichen soll, die den Beziehern von Schlechtwettergeld durch die tägliche Arbeitsbereitschaft — sie müssen sich bei wechselhaftem Wetter täglich zur Baustelle begeben, oft ohne ein Arbeitsentgelt zu erzielen —, insbesondere für Fahrkosten, entstehen. Es ist nicht einzusehen, daß das, was für den nächsten Winter für richtig gehalten wird und seit Jahren üblich ist, für diesen Winter nicht gelten soll, d. h. daß den Bauarbeitern in diesem Winter der Mehraufwendungen nicht ersetzt werden sollen. Das würde nicht nur eine grobe Ungerechtigkeit, sondern auch unvernünftig sein, weil die aus vielerlei volkswirtschaftlichen Gründen wünschenswerte kontinuierliche Bautätigkeit während des ganzen Jahres, die nur sehr zähe angelaufen ist, von der Seite her wieder gefährdet würde. Man sollte das Kind nicht erst in den Brunnen fallen lassen, bevor man es pflegt. Die SPD-Bundestagsfraktion hat deshalb am 8. November 1967 beantragt, die im Regierungsentwurf eines Arbeitsförderungsgesetzes vorgesehene Regelung vorzuziehen und ab 1. Januar 1968 in Kraft zu setzen. Die für die Materie besonders sachverständigen Mitglieder des Ausschusses für Arbeit haben am 29. November 1967 einstimmig beschlossen, dem Plenum des Bundestages die Annahme des Antrages vorzuschlagen. Wir erwarten, daß dem Vorschlag entsprochen wird.
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      Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst für die freundlichen Worte herzlich bedanken, die ich anläßlich meiner Rückkehr in dieses Hohe Haus habe hören dürfen.
      Ich habe heute die Ehre, dein Hohen Hause die erste Regierungserklärung der im Dezember vergangenen Jahres gebildeten Regierung der Großen Koalition zur Verteidigungspolitik bekanntzugeben. Diese Regierungserklärung behandelt die mit unserer Sicherheit und unseren Verteidigungsanstrengungen zusammenhängenden Fragen in einer Gesamtschau. Nach meiner Kenntnis ist dies bislang im Deutschen Bundestag in einer umfassenden und zusammenhängenden Weise noch nicht geschehen. Natürlich sind viele wichtige, ja entscheidende Einzelkomplexe intensiv behandelt worden.
      Ich darf auf folgendes hinweisen: Es ist gesagt worden, daß ,die Anfragen, die den Gegenstand der heutigen Beantwortung bilden, erst im Juli gestellt worden sind, also mehr oder weniger doch in den Ferien, nämlich am 10. Juli, am 17. Juli und am 24. Juli. Es 'ist ferner gesagt worden, daß man schon vorher, etwa im Mai, die Absicht gehabt habe, über Fragen der Verteidigungspolitik zu diskutieren. Das hätte geschehen können, wenn man das tatsächlich gewollt hätte. Ich finde es also nicht richtig, die Verschiebung dieser Debatte auf den Dezember etwa als einen Vorwurf an die Regierung darstellen zu wollen. Ich 'glaube, die Regierung wäre in der Lage gewesen — jedenfalls nach meiner Meinung muß sie in der Lage sein —, sich in jedem Stadium des Verfahrens zu den an sie gerichteten Fragen zu äußern. Das mag sein, wie es will.
      Die heutige Regierungserklärung geht auf die genannte Initiative zurück. Die Fragen sind unter dem Eindruck der mittelfristigen Finanzplanung und angesichts vielschichtiger und 'internationaler Entwicklungen gestellt worden. Es bestand sehr wohl der Wunsch und die Notwendigkeit, Auskunft über unsere zukünftige Verteidigungspolitik und die Gewährleistung unserer Sicherheit zu erhalten. In diesen drei Anfragen sind nun 29 Einzelfragen aufgeworfen. Die Regierungserklärung behandelt die in diesen Einzelfragen aufgeworfenen Probleme und stellt gleichzeitig den Umriß der zukünftigen Struktur der Bundeswehr dar. Sie stellt unsere Verteidigungspolitik in den Zusammenhang, in den sie gehört, nämlich in unsere Sicherheits- und Außenpolitik. Es sind nur ein paar Fälle, die aus Gründen der Geheimhaltung nicht zu einer Beantwortung der Fragen hier führen. Das sind die Fragen 10, 11 und 12 der FDP-Liste. Ich habe diese Fragen gegenüber Vertretern der FDP-Fraktion unmittelbar beantwortet und bin natürlich auch bereit, sie im Verteidigungsausschuß zu erörtern.
      Lassen Sie mich nun noch ein einleitendes Wort zu dem sagen, was nach meinem Wissen draußen im Land hinsichtlich unserer Verteidigung gedacht und empfunden wird. Es gibt da Äußerungen der Resignation — Äußerungen etwa der Art, unsere Bundeswehr habe keinen Sinn, wir könnten im Ernstfall doch nichts unternehmen. Ich glaube aber nicht, daß diese Stimmen repräsentativ sind. Aus den vielen Zuschriften, aus meinen Gesprächen und aus Befragungen wird vielmehr deutlich erkennbar, daß die Bevölkerung ungeachtet der großen Schwierigkeiten, denen wir uns in finanzieller Hinsicht und in außenpolitischer Beziehung gegenübersehen, ja, vielleicht gerade wegen dieser Schwierigkeiten, die Notwendigkeit fortlaufender eigener Verteidigungsanstrengungen im Rahmen des Bündnisses eindeutig bejaht. Die Erhaltung einer modernen und qualitativ erstklassigen Bundeswehr wird für richtig und erforderlich angesehen. Das ist nicht nur die Meinung der Wähler, sondern auch die der heranwachsenden Generation, der oft kritisierten Studenten, die sich nach einer Repräsentativumfrage erst kürzlich zu 75 % dahin ausgesprochen haben, daß die Bundeswehr notwendig ist.
      Ich komme nun in Beantwortung der drei Fragen zunächst auf die Ziele der deutschen Sicherheitspolitik zu sprechen. Die deutsche Verteidigungspolitik ist vornehmlich auf die sicherheitspolitische Lage in Europa bezogen; sie muß aber auch die gesamtstrategische Situation in ihre Überlegungen mit einbeziehen. Seitdem die Vereinigten Staaten und die Sowjetunion über interkontinental verwendbare nukleare Waffensysteme verfügen, mit denen sie sich gegenseitig schwersten Schaden zufügen können, ist das Muster der Machtstruktur, das der Weltpolitik zugrunde liegt, nicht entscheidend verändert worden. Solange eine ausgewogene nukleare Abrüstung nicht verwirklicht werden kann, sind das nukleare Patt und die Überlegenheit der Vereinigten Staaten auf nuklearem Gebiet wesentlich für die Erhaltung des Weltfriedens.
      Andererseits kann die nukleare Pattsituation lokale Konflikte und Aggressionen nicht verhindern. Die nukleare Überlegenheit der Vereinigten Staaten im strategischen Bereich ist keine ausreichende Abschreckung für alle Formen der Aggression. Die Weltmächte können ihre nukleare Macht nicht mehr ohne weiteres in politische Kontrolle oder diplomatischen Einfluß umsetzen.
      Ein weiterer komplizierender Faktor ist der Aufbau des. nuklearen Potentials der Volksrepublik China, das im strategischen Kalkül der Mächte vermehrt an Bedeutung gewinnt. Es hat die Vereinigten Staaten veranlaßt, auf ihrem Territorium Abwehrraketensysteme zu errichten, deren Schutzeffekt nach dem heutigen technischen Stand zunächst vor allem gegenüber chinesischen Raketen gegeben sein dürfte.
      Die strategische Gesamtlage spiegelt sich in der unmittelbaren Konfrontation der beiden Weltmächte und der großen Militär-Allianzen auf deutschem Boden wider.
      Unsere Lage im Zentrum der Ost-West-Auseinandersetzung um Europa hat die außenpolitische Gesamtvorstellung der deutschen Regierung bestimmt. Sie gründet sich auf den Willen zur Verständigung zwischen den Völkern und die Verantwortung für
      Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1967 7135
      Bundesminister Dr. Schröder
      den Frieden in diesem Teil der Welt. Das Ziel der deutschen Außenpolitik ist eine Friedensordnung Europas, die allen europäischen Staaten ausreichende Stabilität sichert und eine gerechte und dauerhafte Lösung der deutschen Frage vorsieht. Die deutsche Regierung weiß, daß sich nur in einer Periode der Entspannung der Weg für eine solche europäische Friedensregelung bereiten läßt.
      Bis eine gerechte europäische Friedensordnung geschaffen ist, kann die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland nur durch ein politisch geschlossenes und militärisch starkes Nordatlantisches Bündnis gewährleistet werden. Ohne den festen Rückhalt in der Allianz können wir keine Politik der Entspannung treiben. Ohne Entspannung des Ost-West-Verhältnisses läßt sich unser politisches Ziel — die Schaffung einer europäischen Friedensordnung und eine gerechte und dauerhafte Lösung der deutschen Frage — nicht verwirklichen.

      (Beifall bei der CDU/CSU.)

      Aus dieser. außenpolitischen Gesamtvorstellung der deutschen Regierung folgt für die deutsche Sicherheitspolitik eine doppelte Zielsetzung:
      Erstens. Die deutsche Regierung wird auch künftig in Übereinstimmung mit den Verpflichtungen, die sie gegenüber der Nordatlantischen Allianz übernommen hat, einen militärisch wirksamen und ihren Möglichkeiten angemessenen Beitrag zur gemeinsamen Verteidigung leisten.
      Zweitens. Die deutsche Regierung strebt an, im Zusammenwirken mit ihren Verbündeten zu Ost-West-Absprachen und Vereinbarungen über Entspannungsmaßnahmen und insbesondere auch über Rüstungskontrollmaßnahmen zu gelangen. Sie tritt dafür ein, durch eine ausgewogene Verminderung der Streitkräfte beiderseits der Demarkationslinie zur Sicherheit Europas und damit zum Frieden in der Welt beizutragen.

      (Beifall bei der SPD.)

      Beide Ziele deutscher Sicherheitspolitik — die Wahrung unserer Sicherheit im Zusammenwirken mit unseren Partnern im Nordatlantischen Bündnis und eine aktive Rüstungskontrollpolitik — sind nur erreichbar, wenn das bestehende militärische Kräfteverhältnis nicht zum Nachteil des Westens verändert wird. Die Verbündeten, und mit ihnen die deutsche Regierung, handelten unverantwortlich, wenn sie ohne Gegenleistung die Kampfkraft ihrer Streitkräfte verringerten. Die deutsche Regierung würde damit nicht nur ihrer Sicherheitspolitik, sondern auch ihrer Entspannungspolitik die Grundlage entziehen.

      (Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der SPD.)

      Der Wunsch der deutschen Regierung, unsere Verpflichtungen gegenüber der NATO zu erfüllen, und unser Bestreben, das militärische Kräfteverhältnis nicht einseitig zum Nachteil des Westens zu verändern, bestimmt auch die Haltung der deutschen Regierung in der Frage der Ausstattung der Bundeswehr mit Trägermitteln für nukleare Waffen.
      Die deutsche Regierung ist entschlossen, Schritte zu unternehmen und Vorschläge zu unterstützen, die zu einer militärisch ausgewogenen Rüstungsverminderung auf nuklearem und konventionellem Gebiet beitragen können. Sie ist jedoch überzeugt, daß einseitige Vorleistungen eine aktive Rüstungskontrollpolitik erschweren und nicht erleichtern würden.

      (Sehr wahr! in der Mitte.)

      Hierbei muß daran erinnert werden, daß die im anderen Teil Deutschlands massierten Streitkräfte der Sowjetunion und der Nationalen Volksarmee ebenso wie die Streitkräfte Polens und der Tschechoslowakei mit Trägermitteln für nukleare Waffen ausgestattet sind.

      (Sehr wahr! bei der CDU/CSU.)

      Die deutsche Regierung ist der Auffassung, daß die geradlinige und beharrliche Verfolgung einer Politik der Solidarität mit den Verbündeten und der Bereitschaft zur Rüstungsbegrenzung im Ost-West-Verhältnis unsere Sicherheit gewährleistet und zugleich aber auch der östlichen Hälfte Europas den Friedens- und Verständigungswillen der deutschen Regierung deutlich vor Augen führt. Die deutsche Regierung ist, wie sie schon öfters erklärt hat, bereit, ihren Verzicht auf Androhung oder Anwendung von Gewalt zur Lösung strittiger Fragen auch gegenüber den Staaten im Osten förmlich zu bekräftigen, und zwar in einer Form, die keinen Zweifel läßt, daß der Gewaltverzicht ebenso gegenüber dem anderen Teil Deutschlands und für das offene Problem der Wiedervereinigung gilt.
      Ich komme nun zu Grundlagen der deutschen Verteidigungspolitik. Aus der außenpolitischen Konzeption der deutschen Regierung folgt, daß ihre Verteidigungspolitik einen rein defensiven Charakter trägt und daß daher das Maß ihrer Verteidigungsanstrengungen vom Verhalten und dem militärischen Potential des möglichen Gegners abhängig ist. Aus diesem Grunde stellt sich für die deutsche Verteidigungspolitik immer wieder die Frage nach der Stärke der Bedrohung. Die deutsche Verteidigungspolitik muß von der Tatsache ausgehen, daß im anderen Teil Deutschlands unvermindert starke sowjetische Streitkräfte massiert sind und daß das militärische Potential, das die Sowjetunion und ihre Verbündeten Westeuropa gegenüber konzentriert haben, niemals größer und schlagkräftiger war als heute. Im Warschauer Pakt dominiert im militärischen Bereich die Sowjetunion. Sie bestimmt die Strategie und ist zugleich mit ihrem überragenden Wehrpotential der stärkste Staat des Warschauer Pakts. Alle entscheidenden militärischen Führungspositionen sind im Besitz der Sowjetunion, die Umfang, Gliederung, Bewaffnung, Logistik und Ausbildung aller Streitkräfte des Warschauer Pakts und deren Aufgaben entscheidend beeinflußt.
      Die jährlich steigenden Militärausgaben lassen .erkennen, daß die Sowjetunion und ihre Verbündeten ihre Wehrkraft weiter zu stärken beabsichtigen. Für ihre Verteidigung wendet die Sowjetunion einen größeren Prozentsatz ihres Bruttosozialprodukts auf als die Vereinigten Staaten

      (Hört! Hört! in der Mitte)

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      und einen wesentlich größeren Prozentsatz als die Bundesrepublik Deutschland. Die Masse der sowjetischen Streitkräfte ist nach wir vor im anderen Teil Deutschlands, in Polen, Ungarn und der westlichen Sowjetunion stationiert. Das wachsende Engagement der Sowjetunion im Mittelmeer kündet eine zusätzliche Machtkonzentration gegenüber dem europäischen NATO-Gebiet an. Das Streben der Sowjetunion, ihre militärische Handlungsfähigkeit zu erweitern, findet auch in der Errichtung eines Raketenabwehrsystems, eines Nuklearen Orbitalen Waffensystem und in der Wandlung des seestrategischen Denkens seinen Ausdruck. Diese neue Seestrategie hat einen Ausbau des maritimen Potentials zur Folge.
      Die Staaten des Warschauer Pakts sind im Besitz eines militärischen Instruments, mit welchem sie in der Lage wären, Angriffsoperationen jeder Art und Größenordnung durchzuführen. An dieser Tatsache kann man nicht vorbeigehen, auch wenn die deutsche Regierung, ebenso wie ihre Verbündeten, annimmt, daß die Mächte des Warschauer Pakts zur Zeit keine Angriffsabsichten gegenüber der NATO haben. Niemand kann jedoch übersehen, daß das vorhandene Machtinstrumentarium des Warschauer Pakts zum Zwecke der politischen Pression benutzt werden könnte.
      Die Verteidigungsplanung muß ferner davon ausgehen, daß ein allgemeiner nuklearer Krieg solange unwahrscheinlich ist, wie die beiden Weltmächte selbst nach einem atomaren Überraschungsangriff im Gegenschlag den Angreifer zu treffen vermögen. Dagegen können nicht als ebenso unwahrscheinlich Kriege bezeichnet werden, die nach politischer Zielstrebung, Raum oder eingesetzten Kräften begrenzt sind. Ein begrenzter Krieg kann in seinen Erscheinungsformen von örtlichen Kampfhandlungen über begrenzte Angriffe stärkerer Kräfte bis zum umfassenden konventionellen Angriff reichen. Auch ein solcher begrenzter Krieg würde für die Bundesrepublik Deutschland schwerwiegende Folgen haben. Zusammen mit unseren Verbündeten wird jedoch die Bundesrepublik Deutschland in der Lage sein, gegen eine solche Form des Angriffs eine erfolgversprechende Verteidigung und einen wirksamen Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten.
      Ich komme zur Strategie der Nordatlantischen Allianz. Die Strategie des Bündnisses muß sich an der langfristigen Zielsetzung und der Leistungsfähigkeit der Streitkräfte möglicher Gegner orientieren und nicht an den im Augenblick erkennbaren Absichten. Die deutschen Auffassungen über Bedrohung und die Wahrscheinlichkeit der verschiedenen Formen eines Krieges decken sich weitgehend mit denen unserer NATO-Partner. Sie fanden ihren Niederschlag in der Ministerweisung an die NATO-Militärbehörden, die von den Verteidigungsministern der NATO am 9. Mai 1967 verabschiedet wurde und Richtlinien für die Strategie der NATO enthält. Ihr Ziel ist es, Frieden und Sicherheit durch glaubwürdige Abschreckung zu gewährleisten und im Falle einer Aggression die Integrität und Sicherheit des NATO-Gebietes zu erhalten oder wiederherzustellen.
      Voraussetzung für eine lückenlose und glaubhafte Abschreckung sind der klare Wille und die erkennbare Fähigkeit des Verteidigers zu wirkungsvoller Verteidigung gegenüber allen Formen einer Aggression. So soll es dem Gegner unmöglich gemacht werden, die Reaktion der NATO vorherzusagen und sein Risiko zu kalkulieren. Der Gegner muß mit der Möglichkeit rechnen, daß auch bei einem nur mit konventionellen Waffen geführten Angriff, welcher den Erfolg der eigenen, konventionell geführten Abwehr in Frage stellt, Nuklearwaffen eingesetzt werden.
      Flexible Reaktion und das in der Ministerweisung geforderte operative Prinzip der Vorneverteidigung verlangen für die NATO konventionelle Land-, Luft- und Seestreitkräfte sowie strategische und taktische Nuklearstreitkräfte in ausreichender Stärke und Präsenz. Die strategischen Nuklearstreitkräfte der Vereinigten Staaten und Großbritanniens bilden die Grundlagen der Abschreckung. Für die abgestufte Abschreckung ist es jedoch notwendig, daß der Oberste NATO-Befehlshaber in Europa auch über Nuklearwaffen für den taktischen Einsatz verfügt. Einem feindlichen Angriff kann eine Vorwarnzeit vorausgehen, die für politische und militärische Maßnahmen zu nutzen wäre, jedoch ist auch ein Überraschungsangriff nicht auszuschließen. Nur unter diesen Voraussetzungen wird es möglich sein, jeder Art von Aggression durch flexible Reaktion so zu begegnen, daß Aufwand und Risiko des Angreifers in keinem vertretbaren Verhältnis zu seinen Zielen stehen.
      Aus den in der Ministerweisung festgelegten Richtlinien für die NATO-Strategie lassen sich für die Streitkräfteplanung der Bundesrepublik Deutschland folgende Forderungen ableiten:
      1. Die Bundeswehr muß in Aufbau, Gliederung und Ausrüstung klar die ausschließlich defensive Zielsetzung der Nordatlantischen Allianz und der deutschen Verteidigungspolitik erkennen lassen.
      2. Die Bundeswehr muß einen Beitrag zur abgestuften Abschreckung leisten, der auch Trägermittel für atomare Sprengkörper einschließt.
      3. Die Streitkräfteplanung der Bundeswehr hat sich vornehmlich nach den Erscheinungsformen eines begrenzten Krieges auszurichten. Die Möglichkeit von Überraschungsangriffen sowie die hohe technische und mobile Ausrüstung des Gegners erfordern ausreichend starke, präsente, einsatzbereite Verbände, eine Verstärkung der konventionellen Feuerkraft, insbesondere zur Panzerabwehr, und eine hohe Beweglichkeit.
      4. Die Streitkräfte müssen in der Lage sein, durch intensive Aufklärung in Krisenzeiten und im Krieg die Grundlagen für die Beurteilung und Entschlußfassung der politischen und militärischen Führung zu schaffen.
      5. Im Falle einer Aggression haben sie im .Rahmen der gemeinsamen NATO-Verteidigung Umfang und Zielsetzung feindlicher Angriffe festzustellen, Feindangriffe so weit vorn wie möglich aufzufangen, zu zerschlagen oder Zeit zu gewinnen, um die Vor-
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      bereitungen zum Zurückwerfen des Angreifers auf seine Ausgangsstellungen zu treffen.
      6. Die Kommandostruktur muß in den integrierten Rahmen eingepaßt bleiben und zugleich die Wahrnehmung der Verteidigungsaufgaben gewährleisten, die nationaler Zuständigkeit übergeben sind.
      7. Die Möglichkeit einer Vorwarnzeit erlaubt es, sich für Teile der benötigten Streitkräfte auf Mobilmachungsmaßnahmen abzustützen.
      8. Der Gegner muß das Risiko eines Angriffes tragen. Im Interesse der Glaubwürdigkeit der Abschreckung muß es unkalkulierbar bleiben.
      Ich komme nun zu militärpolitischen und strategischen Einzelproblemen.
      Eine deutsche Beteiligung an den taktischen Atomstreitkräften ist notwendig, damit an allen Frontabschnitten, auch an denjenigen, die deutschen Truppen zugewiesen sind, Trägermittel für atomare Sprengkörper vorhanden sind. Sonst wäre die Abschreckung im wahrsten Sinne des Wortes lückenhaft, die Bewaffnung der Abwehrkräfte unterschiedlich und das flexible Reagieren nicht an jedem Ort der Abwehrfront möglich. Die deutschen Streitkräfte müssen bei gleichem Auftrag und im gleichen Operationsgebiet mit gleichen Waffen wie die Truppen der Verbündeten ausgestattet sein.

      (Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der SPD.)

      Durch die Präsenz der amerikanischen Streitkräfte in Deutschland und durch die Einlagerung von Atomwaffen auf deutschem Boden ist sichergestellt, daß im Einsatzfall diesen Trägermitteln zeitgerecht die atomaren Sprengkörper zugeführt werden können.
      Eine Arbeitsteilung zwischen den Verbündeten, die es in der Tat auf strategischem Gebiet aus verschiedenen Gründen gibt, ist für das Gefechtsfeld unzweckmäßig und gefährlich.
      Die Ausrüstung unserer Streitkräfte mit diesen Trägermitteln steht nicht im Widerspruch zu den friedlichen Absichten und zu der Entspannungspolitik der Bundesrepublik Deutschland.

      (Zustimmung in der Mitte.)

      Das beweisen die von uns selbst übernommenen Beschränkungen. Ich zähle die Beschränkungen auf: Erstens der gegenüber den Vertragspartnern des Brüsseler Vertrags erklärte kontrollierte Verzicht der Bundesrepublik Deutschland, Kernwaffen herzustellen, zweitens der Verzicht auf die nationale Verfügungsgewalt über atomare Sprengkörper und drittens die Unterwerfung aller wissenschaftlichen und industriellen Anlagen, die der friedlichen Nutzung der Kernenergie dienen, unter die Kontrolle von Euratom. Hier möchte ich auch besonders unsere Unterstützung des Prinzips der Nichtverbreitung von nuklearen Waffen, die ebenfalls in diesem Zusammenhang zu sehen ist, hervorheben.
      Die gegenwärtig von der Sowjetunion und den USA durch die Installierung von Abwehrraketensystemen begonnene Ausweitung der atomaren Rüstung wird die europäischen NATO-Staaten vor schwerwiegende Probleme stellen. Sie werden untersuchen müssen, welche Auswirkungen diese Systeme auf ihre Sicherheit haben werden. Sie werden sich zu gegebener Zeit entscheiden müssen, ob sie im Interesse des Schutzes ihrer Bevölkerung in Europa ein mit dem Prinzip der Nichtverbreitung von Atomwaffen zu vereinbarendes Abwehrraketensystem installieren wollen. Voraussetzung dafür ist, daß es gelingt, ein Abwehrsystem zu schaffen, das auf kurze Entfernung anfliegende Raketen abfangen kann. Die Errichtung eines Abwehrraketensystems würde hohe finanzielle Leistungen von den europäischen Partnern fordern. Diese Leistungen dürfen nicht zu Lasten der konventionellen Streitkräfte in Europa gehen.
      Ich komme zu der bisherigen Planung und zu den Auswirkungen der mittelfristigen Finanzplanung auf die Verteidigungsplanung. Meine Damen und Herren, die Bundeswehr wurde, wie Sie ja alle wissen, seit 1955 nach Plänen aufgestellt, die nur zum Teil für einen längeren Zeitraum ausgelegt waren. Ihre Realisierung wurde durch die nach dem Haushaltsgesetz jeweils für ein Jahr bewilligten Mittel beeinflußt. Der Aufbau von Streitkräften, insbesondere die sich über sieben bis zehn Jahre erstreckende Entwicklung großer Waffensysteme, erfordern aber eine längerfristige Finanzplanung, damit Unausgewogenheiten in der Gesamtstruktur vermieden werden. Solche Unausgewogenheiten wurden in der Vergangenheit nicht nur durch unvorhergesehene finanzielle Einwirkungen verursacht, sondern unter anderem auch durch das unzureichende Aufkommen an längerdienendem Personal.
      Zur Verbesserung der Streitkräftestruktur und der Realisierbarkeit der Planung wurde in der Konsolidierungsphase der Bundeswehr im Jahre 1964 ein neues Planungsverfahren unter Einbeziehung wirtschaftswissenschaftlicher und mathematischer Methoden eingeführt. Mit dessen Hilfe hat das Bundesministerium der Verteidigung im Mai 1965 das erste vorläufige Fünfjahresprogramm der Bundeswehr für den Zeitraum 1966 bis 1970 erstellt. Dieses Programm basierte auf den Forderungen der NATO und sah einen Friedensumfang von rund 508 000 Soldaten und 205 000 Zivilbediensteten vor. Der finanzielle Bedarf für diesen Zeitraum wurde vom Bundesministerium der Verteidigung zunächst auf rund 111 Milliarden DM geschätzt. Im Finanzbericht 1966 wurden dafür 98,5 Milliarden DM vorgesehen. Der vom Bundesministerium der Verteidigung für den Fünfjahreszeitraum 1967 bis 1971 errechnete Finanzbedarf betrug rund 113 Milliarden DM, wobei der jährliche Bedarf von 19,9 Milliarden DM im Jahre 1967 auf 23,4 Milliarden DM im Jahre 1971 anstieg. Dabei lag dieses Finanzvolumen noch um 10 °/o niedriger als der Bedarf, den die NATO für die Verwirklichung der gleichen Streitkräfteziele errechnet hatte.
      Zweifel an der Realisierbarkeit dieses ersten Programms setzten schon 1965/1966 ein, als die wirtschaftliche Rezession sich auf die Einkünfte des Bundes auszuwirken begann und Eingriffe in die Ausgabenstruktur des Bundes unvermeidbar wurden. Die Haushaltsfestsetzung 1966, die Eingriffe in die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel 1966 mit
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      der Auflage hoher Minderausgaben sowie die Begrenzung des Personalumfangs auf 460 000 Soldaten und 167 000 zivile Bedienstete führten von einer Periode verlangsamten Wachstums zum Anhalten des Aufbaus der Streitkräfte zu Anfang des Jahres 1967. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Bundeswehr folgenden Aufbaustand erreicht:
      Beim Heer waren von den 37 vorgesehenen Brigaden 32 voll und 2 teilweise aufgestellt, in der Luftwaffe 17 der 18 vorgesehenen fliegenden Geschwader sowie 9 Bataillone Hawk und 6 Bataillone Nike mit den notwendigen Unterstützungsverbänden im Bereich der Luftverteidigung, in der Marine 137 der geforderten 209 Kampfschiffe und 125 Kampfflugzeuge, im Bereich außerhalb der Teilstreitkräfte 42 000 von den vorgesehenen 60 000 Soldaten und 17 000 der geplanten 50 000 Soldaten der Heimatschutztruppe.
      Durch das Anhalten des Aufbaus sind die Verbände nicht alle in gleicher Weise aufgefüllt, Außerdem blieb die Personalstruktur trotz inzwischen erreichter wesentlicher Verbesserungen mit einem Fehl von 15,2 % Offizieren und 23,1 % Unteroffizieren unbefriedigend.
      Neue Überlegungen zur Verbesserung der Struktur der Streitkräfte und für ein realisierbares Fünfjahresprogramm haben Anfang 1967 eingesetzt. Sie wurden nachhaltig durch die Entscheidungen der deutschen Regierung zur mittelfristigen Finanzplanung beeinflußt.
      Die mittelfristige Finanzplanung sieht im Rahmen der konjunkturgerechten Haushaltspolitik der deutschen Regierung zusammen mit der Haushaltsbewilligung 1967 für die militärische Verteidigung Mittel vor, die 'erheblich unter dem im Jahre 1965 errechneten Finanzbedarf liegen. Die Absicht, eine Friedensbundeswehr von 508 000 Soldaten und 205 000 zivilen Bediensteten zu unterhalten, mußte aufgegeben werden.
      Ich komme nun zur detaillierten Strukturplanung, zunächst zu den Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, insbesondere den Sparmaßnahmen.
      Auf Grund dieser gerade begründeten Erkenntnis wurden zunächst Untersuchungen angestellt mit dem Ziel, die vorhandenen finanziellen Mittel durch Rationalisierung in höchstem Maße auszunutzen. Es sei hier an die Rede erinnert, die ich anläßlich der zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1967 am 13. Juni dieses Jahres gehalten habe. Ich habe damals folgendes gesagt:
      Die Rationalisierung des Betriebes der Bundeswehr ist ein sich täglich neu stellendes Problem. Selbstverständlich wird und muß ein Wirtschaftsbetrieb mit einem Umsatz von rund 18 Milliarden DM und einem Personalaufwand von über 600 000 Mann laufend Organisationsprüfungen, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Rationalisierungsmaßnahmen vornehmen. Das tut auch die Bundeswehr seit Jahren.
      Diese an sich selbstverständlichen Prüfungen und
      Untersuchungen führten bereits zu einer Reihe
      von Entscheidungen, deren Ausführung allerdings zum Teil Gesetzesänderungen voraussetzt. Soweit die Regierung diese Gesetzesänderungen schon beschlossen hat, sind sie im Entwurf des Finanzänderungsgesetzes 1967 in Art. 9 enthalten. Das Hohe Haus hat den Entwurf am 27. Oktober 1967 in erster Lesung behandelt und den Ausschüssen zur weiteren Beratung überwiesen. Wenn das Gesetz in der von der Regierung vorgelegten Fassung mit Wirkung vom 1. Januar 1968 verabschiedet wird —wovon ich zunächst einmal ausgehe —, dürfte es 1968 im Verteidigungshaushalt rund 67 Millionen DM Einsparungen erbringen.
      Etwa gleich hohe Einsparungen werden im gleichen Jahre von zahlreichen weiteren Maßnahmen erwartet, die der Bundesminister der Verteidigung im Rahmen seiner Zuständigkeit unverzüglich durchzuführen beabsichtigt.
      In den nächsten Jahren werden sich noch einschneidendere Einsparungsmaßnahmen in allen Bereichen der Bundeswehr auswirken. Einige dieser Maßnahmen sind bereits veranlaßt worden, andere werden hinsichtlich ihrer Konsequenzen noch untersucht. Sie betreffen nicht nur die Struktur der Streitkräfte, sondern auch deren Betrieb sowie die Infrastruktur und Rüstung.
      Ich möchte dafür nur folgende Beispiele aufführen: eine Straffung der Kommandostruktur bei den Landstreitkräften, bei der Luftwaffe und bei der Marine; eine Rationalisierung im Bereich der Ausbildung durch Konzentration; eine Überprüfung der gesamten vorliegenden Infrastrukturvorhaben im Hinblick auf die Strukturänderung der Bundeswehr und unter Berücksichtigung von freiwerdenden Anlagen der Stationierungsstreitkräfte; die Streichung besonderer Bauten für Reservelazarettgruppen, die nunmehr in bestehenden Kasernen untergebracht werden; die Reduzierung der Anzahl der Versorgungsartikel durch Anwendung moderner Bewirtschaftungsverfahren und Ausnutzung der elektronischen Datenverarbeitung.
      Das Hohe Haus darf allerdings von diesen Maßnahmen nicht die Lösung der Schwierigkeiten erwarten, die dem Verteidigungsressort durch die mittelfristige Finanzplanung entstanden sind. Die Maßnahmen, die ich geschildert habe, werden im besten Falle einen Beitrag zur Kompensierung der zwangsläufig ständig ansteigenden Betriebskosten leisten können. Rationalisierungs- und Sparmaßnahmen müssen, abgesehen von verfassungs- und haushaltsrechtlichen Bestimmungen, dort ihre Grenze finden, wo ihre Durchführung die Verteidigungsbereitschaft der Bundeswehr herabsetzen und die Fürsorgepflicht des Dienstherrn für seine Soldaten und zivilen Bediensteten beeinträchtigen würde.
      Ich darf nun auf gewisse Erkenntnisse aus den Alternativuntersuchungen zu sprechen kommen. Gleichzeitig wurden unter dem Gesichtspunkt der Kostenwirksamkeit Möglichkeiten untersucht, die zu umfangreichen militärischen Forderungen an die knappen finanziellen. und personellen Mittel anzupassen.
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      Bundesminister Dr. Schröder
      Die anzustrebenden Lösungen wurden von folgenden Faktoren bestimmt:
      Die Kosten haben eine steigende Tendenz. Dies gilt sowohl für Personal- als auch für Materialkosten. Allein die Aufwendungen für Personal-Gehälter, Löhne, Versicherungsbeiträge, Versorgungsleistungen für die Soldaten, Fürsorgeleistungen — betragen bereits heute mehr als die Hälfte der Betriebskosten. Darüber hinaus ist auch bei den großen Waffensystemen eine sprunghafte Steigerung der Entwicklungs-, Beschaffungs- und Unterhaltungskosten zu verzeichnen. So kostet z. B. ein Kampfpanzer „Leopard" das Doppelte eines Kampfpanzers M 48, ein Kampfpanzer 70 würde voraussichtlich wiederum das Doppelte des „Leopard" kosten.
      Investitionen und Betriebskosten müssen in ein so ausgewogenes Verhältnis gebracht werden, daß ausreichende Mittel für die Modernisierung und für die Erhaltung der Schlagkraft mit kampfentscheidenden Waffensystemen verfügbar bleiben.

      (Überalterung der Waffen und Geräte schnell absinken. Der Wert moderner Streitkräfte wird nicht nur vom Personalumfang und von der Ausbildung, sondern weitgehend auch von Qualität und Leistungsfähigkeit der Waffen und Geräte bestimmt. Nach internationalen Erfahrungsgrundsätzen soll der Investitionsanteil des gesamten Verteidigungshaushalts ohne Infrastrukturkosten zwischen 25 und 30 % liegen. Eine künftige Streitkräfteplanung darf diesen Erfahrungssatz nicht außer acht lassen. Das Verteidigungsressort ist bemüht, einfachen technischen Lösungen den Vorzug vor zu aufwendigen und teuren Waffensystemen zu geben, die Stückzahl großer Waffensysteme zu verringern, wenn die erhöhte Wirksamkeit neuer Waffensysteme einen Ausgleich der Kampfkraft ermöglicht, und die Materialerhaltung so rationell wie möglich zu gestalten. Langfristige Zielsetzungen sind die Voraussetzung für die kostenwirksame Planung von Streitkräften. Wenn das Verhältnis von Kosten und wirksamer Erfüllung der Verteidigungsaufgaben auf der Grundlage des neuen Konzepts weiter verbessert werden soll, dann müssen die Verzerrungen vermieden werden, die bei wiederholt kurzfristig vorgenommenen Kürzungen im Zuge der Haushaltsvorbereitung zwangsläufig in der Planung eintreten müssen. Die Streitkräftepläne müssen die Zeiträume erfassen, in denen sich Entwicklung, Einführung und Verwendung der komplizierten modernen Waffensysteme vollziehen. Rechtzeitiges Erkennen und Anpassen an alle die Planung beeinflussenden Entwicklungen schaffen erst die Voraussetzung für Kontinuität und Kostenwirksamkeit militärischer Planung. Diese Erfahrungen, die im Laufe der Untersuchung gewonnen wurden, sind der Planung einer neuen Struktur der Bundeswehr nutzbar gemacht worden: Unter Berücksichtigung des Beschlusses des Kabinetts zur Mittelfristigen Finanzplanung werden im Bundesministerium der Verteidigung Einzeluntersuchungen zur Struktur der Bundeswehr bis 1978 durchgeführt. Hierzu wurde der bis 1971 festgelegte Finanzrahmen für den Verteidigungshaushalt durch Extrapolation bis zum Jahre 1978 ausgedehnt und eine Steigerung des Verteidigungsplafonds von 3 % pro Jahr zugrundegelegt. Dabei wird unterstellt, daß es möglich sein wird, den Verteidigungsplafond in den Jahren 1972 bis 1978 im Rahmen der mehrjährigen Finanzplanungen um jährlich 3 % zu steigern. Ziel der Planungsarbeit ist es, eine Synthese zwischen der Mittelbeschränkung gegenüber der bisherigen Planung, dem Verhältnis von Investitionskosten zu den laufenden Betriebskosten, dem Konzept der NATO und dem Auftrag für die Bundeswehr zu finden. Oberste Richtschnur bildetdabei die Forderung, eine Überalterung der Ausrüstung auf jeden Fall zu vermeiden, und den Investitionsspielraum für Rüstungsmaterial von rund 22 % im Haushaltsentwurf 1968 auf 25 % in -den Folgejahren zu erhöhen. Nebendiesen Investitionen für das Material erfordert die kontinuierliche Modernisierung beträchtliche Mittel für Forschung, Entwicklung und Erprobung. Bei der Bemessung dieser Mittel wurde berücksichtigt, daß die Ergebnisse der Forschung und technischen Entwicklung auch für die Zukunft unserer Wirtschaft von Bedeutung sind. Darüber hinaus ist trotz erheblicher Kürzung ein ausreichen-der Anteil für Infrastrukturinvestitionen vorgesehen, da insbesondere der Depotund Wohnungsbau weiterhin beträchtliche Mittel erfordern werden. Die Betriebskosten werden durch eine „abgestufte Präsenz" der Verbände verringert. Die Abstufung in der personellen Friedensstärke der Verbände ist in größerem Umfange als bisher möglich geworden, weil 'das neue strategische Konzept -der NATO unter gewissen Voraussetzungen mit der Möglichkeit einer mehrere Tage umfassenden Vorwarnzeit rechnet, wenn es auch den Überraschungsangriff nicht ausschließt. Das Prinzip der „abgestuften Präsenz" -sieht vor: präsente, d. h. im Frieden personell und materiell voll einsatzbereite Verbände, Kaderverbände, die im Frieden über eine geringere Personalstärke, aber über das -gesamte Material verfügen, und reine Geräteeinheiten. Zu entscheiden bleibt, wie im Rahmen der Gesamtstruktur ein aus-gewogen-es Verhältnis zwischen der Zahl der notwendigerweise präsent zu haltenden Verbände und den mobil zu machenden Verbänden zu finden ist, zumal dabei auch die Forderung nach einer homogenen Ausbildung erfüllt werden muß. Die voll einsatzbereiten Verbände werden so stark sein, daß sie in der Lage sind, etwaigen Überraschungsangriffen sofort zu begegnen und Zeit für 'die Mobilmachung -der Kaderverbände zu gewinnen. Angesichts der Bedrohung müssen sie den größeren Teil der Streitkräfte umfassen. Die mobil 7140 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1967 Bundesminister Dr. Schröder zu machenden Verbände müssen mit Hilfe eines wirksamen Mobilmachungssystems innerhalb weniger Tage personell aufgefüllt werden. Gegebenenfalls lassen sich die Kader auch durch Teilung von im Frieden voll vorhandenen Verbänden bilden. Dieses Prinzip bietet den Vorteil, daß für die Streitkräfte bereits im Frieden ein organisatorischer Rahmen besteht, der schnellaufgefüllt werden kann. Dadurch ist zugleich eine zweckdienliche Ausnutzung des Potentials an ausgebildeten Reservisten gewährleistet. In erste Linie eignen sich die personalintensiven Landstreitkräfte für die Anwendung des Prinzips der „abgestuften Präsenz". Als eine weitere Möglichkeit zur Verbesserung der Kostenwirksamkeit der Bundeswehr bot sich an, gleichartige Aufgaben im Bereich der Landkriegführung, der Territorialen Verteidigung und der Versorgung ,der Streitkräfte zusammenzulegen. Daher wurde die Zusammenfassung von Heer, Territorialer Verteidigung und Teilen der Basisorganisation zur Straffung .der Struktur und wirtschaftlichen Nutzung des. Personals in die Planung einbezogen. Selbstverständlich werden die von uns ins Auge gefaßten Strukturänderungen in aller Ruhe geprüft und gegebenenfalls schrittweise verwirklicht werden. Jede plötzliche Veränderung brächte Unruhe mit sich. Wir müssen sie daher vermeiden. Ich komme nun zu einer Bemerkung über die Grundzüge der Struktur und beginne mit den Landstreitkräften. Die Zusammenlegung von Heer und Territorialer Verteidigung zur Teilstreitkraft Landstreitkräfte soll zwei Bereiche der Bundeswehr so zusammenfassen, daß die Aufgaben von einer Organisation rationeller wahrgenommen werden können. Bisher hat das Heer die Aufgabe, Verbände für die NATO bereitzustellen, die Territoriale Verteidigung die Aufgabe, die nationalen Belange und Verpflichtungen wahrzunehmen, wie z. B. die Operationsfreiheit der NATO-Streitkräfte zu gewährleisten, die Verbindungslinien und verteidigungswichtige Objekte in 'ihrem Rückzug zu sichern und den Streitkräften personell und materiell Unterstützung zu gewähren. Durch die Fusion würde die Durchführung dieser Aufgaben nicht beeinträchtigt. Vielmehr könnten das verfügbare Personal und die vorhandenen Mittel besser genutzt werden. Die Zusammenfassung von höheren Kommandostäben beider Bereiche könnte neben einer zahlenmäßigen Verminderung der Stäbe eine einheitliche Führung zu Lande im Frieden ermöglichen, ohne daß damit die Unterstellung der Kampfverbände unter die NATO berührt wird. So ließe sich jede Doppelgleisigkeit vermeiden und eine straffere Dienstaufsicht über alle Landstreitkräfte im Frieden, in einer Spannungszeit und im Kriege durchführen. Außerdem könnten dadurch die den Landstreitkräften übertragenen Bundeswehraufgaben auf den Gebieten der Landesverteidigung, der Logistik, des Verkehrs und des Ordnungsdienstes wirksamer erfüllt werden. Insgesamt käme es bei der Fusion darauf an, die Organisation und Kampfkraft der Verbände des Heeres weitgehend zu erhalten sowie vorhandene Waffen und neu einzuführende Waffensysteme sinnvoll einzuordnen. Die verschiedenen Möglichkeiten, die sich für eine Fusion von Heer und Territorialer Verteidigung anbieten, werden weiter untersucht. Über die Zusammenlegung von Heer und Territorialer Verteidigung hinaus müssen Organisation und Struktur der Verbände gestrafft werden. Für die Landstreitkräfte wird das bereits erwähnte Prinzip der „abgestuften Präsenz" eingeführt. Das Prinzip der „abgestuften Präsenz" setzt ein wirksames Mobilmachungssystem voraus. Diesem System ist die Struktur der mobil zu machenden Teile anzupassen, um sie in kürzester Frist einsatzbereit zu machen. Besonders die Landstreitkräfte müssen 'innerhalb einer möglicherweise nur sehr kurzen Spannungszeit durch personelle und materielle Ergänzungen auf die erforderliche Kriegsstärke gebracht werden. Eine solche militärische Mobilmachung würde nicht nur erhebliche Auswirkungen auf das Staats-und Wirtschaftsleben, sondern auch starke außenpolitische Wirkungen haben. Sie könnte die Abschreckung verstärken, den Ausbruch eines Krieges verhindern und beim Versagen der Abschreckung eine wirkungsvolle Verteidigung ermöglichen. Sie könnte aber auch in einer Krise eine eskalierende Wirkung haben. Es würde die Aufgabe der zuständigen politischen Organe ,der Bundesrepublik Deutschland sein, im richtigen Moment über die Auslösung der Mobilmachung zu entscheiden. Zur Frage der Stellung von Reservistenverbänden haben unsere Untersuchungen ergeben, daß trotz weiteren Anwachsens des Reservistenpotentials eine Aufstellung solcher Verbände über den festgelegten Kriegsumfang hinaus aus finanziellen Gründen nicht möglich ist. Einige Bemerkungen zur Luftwaffe. Luftstreitkräfte sind, ähnlich wie Seestreitkräfte, ihrer Natur nach materialintensiver als Landstreitkräfte. Ihre Struktur hängt weitgehend von den Waffensystemen ab. An der derzeitigen Struktur der Luftwaffe kann deshalb nur wenig geändert werden. Um die bisher erreichte Kampfkraft erhalten zu können, ist eine Minderung des augenblicklich erreichten Standes nicht möglich. Nicht zu vermeidende Einschränkungen sind nur durch Kürzungen bei den Lufttransportverbänden und Ausbildungseinrichtungen sowie durch Rationalisierung im gesamten Bereich aufzufangen. Die einsatzbereiten Kampfverbände der Luftwaffe sind in die NATO integriert. Sie unterstehen für bestimmte Aufgaben schon im Frieden den alliierten Luftflotten, von denen sie auch im Kriege eingesetzt werden. Die Integration ist in ihrer praktischen Auswirkung bei den Luftstreitkräften ausgeprägter als bei den Landund Seestreitkräften. Ein großer Teil der Luftstreitkräfte steht bereits im Frieden unter einsatzmäßigen Bedingungen, um bei Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1967 7141 Bundesminister Dr. Schröder einem Überraschungsangriff verzugslos reagieren zu können. Das strategische Konzept der NATO weist den Luftangriffsverbänden stärker als bisher die Aufgabe zu, die Landstreitkräfte konventionell zu unterstützen. Hierzu sind sie wegen ihrer Beweglichkeit, der Fähigkeit, ihre Kräfte schnell zu konzentrieren, sowie ihrer Wirksamkeit besonders geeignet Durch diese Unterstützung tragen sie wesentlich dazu bei, die Bewegungsfreiheit der Landstreitkräfte zu erhalten, indem sie aufklären und an den Schwerpunkten der Abwehr die Kampftruppen unmittelbar entlasten, den Angreifer in der Tiefe bekämpfen und den Luftraum sichern. Es besteht also die Notwendigkeit, die Luftangriffsverbände in vermehrtem Maße für einen konvenbionellen Einsatz vorzusehen. Daneben muß jedoch, wie vorher dargelegt worden ist und entsprechend den NATO-Forderungen, die Fähigkeit zum Einsatz atomarer Waffen erhalten bleiben. Das bedeutet: Die Pershing-Verbände und ein Teil der fliegenden Verbände müssen für den atomaren Einsatz verfügbar bleiben, wozu ein bestimmter Bereitschaftsstand schon im Frieden notwendig ist. Die hierfür vorgesehenen fliegenden Verbände erhalten zusätzlich die Fähigkeit für die Durchführung konventioneller Kampfaufträge. Die vorhandenen Waffensysteme müssen aus finanziellen Gründen auch bei der geänderten Aufgabenstellung bis an die äußerste Grenze ihrer technischen Einsatzfähigkeit in Dienst gehalten werden, obwohl sie aus taktischen Gesichtspunkten wesentlich früher durch modernere Waffensysteme ersetzt werden müßten. Die Luftverteidigungskräfte sind auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland schon im Frieden in die integrierte NATO-Luftverteidigung eingebaut; es handelt sich hier besonders um die Hawk-und Nike-Waffensysteme. Ein Verringern oder Vernachlässigen dieser Verbände würde nicht nur empfindliche Lücken in den europäischen Luftverteidigungsgürtel reißen, sondern das gesamte System der integrierten Luftverteidigung gefährden und damit unseren unmittelbaren Schutz verringern. Die bestehende Lücke in der Erfassung und Bekämpfung tieffliegender Angreifer zwingt außerdem zur Einführung eines Tiefflieger-Meldedienstes und konventioneller Flugabwehrkanonen. Um die Führungsverantwortung in der Luftwaffe den steigenden Anforderungen in der Handhabung der Waffensysteme anzupassen, ist eine Änderung der Kommandostruktur eingeleitet worden. Die bisher gemischt zusammengesetzten Einsatzdivisionen werden in Einsatzdivisionen mit Luftangriffsverbänden und Einsatzdivisionen mit Luftverteidigungsverbänden umgegliedert, um eine straffere Führung und höhere Effektivität zu erreichen. Ich komme zur Marine. Die Auswirkungen der mittelfristigen Finanzplanung zwingen bei der Marine zu einer stärkeren Konzentration auf die Verteidigungsaufgaben in der Ostsee. An der gegenwärtigen Struktur der Marine wird jedoch festgehalten. Diese Struktur wird bestimmt durch hochtechnisierte Kampfmittel und sich ergänzende Waffensysteme. Die deutschen Seestreitkräfte habe die ihnen zugewiesenen Seegebiete und die deutschen Küstenbereiche an der Nahtstelle zwischen den Abschnitten Europa Mitte und Europa Nord im Rahmen der Allianz zu sichern und damit die Nordflanke des mitteleuropäischen Festlandes zusammen mit den Landund Luftstreitkräften zu schützen. Der Auftrag der Marine erfordert Seestreitkräfte, deren schwimmende und fliegende Verbände befähigt sind, die Verteidigung im Ostseeraum aufzunehmen. Sie müssen für die spezifischen Bedingungen dieser Operationsgebiete geeignet und der Ungunst der eigenen geographischen Lage angepaßt sein. Die Flotte muß sich daher in einem ausgewogenen Verhältnis aus verschiedenen Einsatzmitteln zusammensetzen, und zwar aus: Schiffen, die als vielseitig verwendbare Seekriegsmittel über eine volle Seefähigkeit auch bei schlechtem Wetter verfügen; U-Booten, die auf Grund ihrer Eigenschaften vielseitige Einsatzmöglichkeiten im Operationsgebiet haben; Kleinbootsverbänden für küstennahe Einsätze; Amphibischen Verbänden für Transportund Verbindungsaufgaben; Marinefliegerverbänden, deren Kampfflugzeuge heute einen unentbehrlichen Bestandteil der Flotte für die Aufklärung über See und die Bekämpfung von Seezielen darstellen. Die Kampfkraft der Seestreitkräfte der Warschauer Paktstaaten im Ostseeraum wird durch eine seit Jahren verfolgte Modernisierung ständig verstärkt; die Überlegenheit gegenüber den in diesem Seegebiet vorhandenen Seestreitkräften der NATO vergrößert sich kontinuierlich. Der „Eilath"Zwischenfall hat die Wirksamkeit moderner sowjetischer Waffensysteme erwiesen. Für die Marine stellt sich deshalb die Frage, wie dieser Entwicklung der Seerüstung bei den eigenen Seestreitkräften Rechnung getragen werden soll. Vordringlich ist außerdem die Umstellung auf ein modernes Führungssystem. Die Kampfeinheiten der Marine sind der NATO assigniert und unterliegen einem hohen Grad der Einsatzbereitschaft. Daher kann nur ein kleiner Teil der Flotte für eine Mobilmachung in Reserve gehalten werden. Die neuen finanziellen Überlegungen zwingen zu einer Kürzung und einer zeitlichen Streckung des Beschaffungsprogramms der Marine. Doch darf dadurch die Schaffung in sich ausgewogener Seestreitkräfte nicht in Frage gestellt werden. Ich komme zu den Fragen der Wehrverfassung und der personellen Struktur der Streitkräfte. Es ist die Frage gestellt worden, ob nicht die gleichen Gründe, welche die deutsche Regierung veranlaßt haben, Änderungen der Struktur der Streitkräfte zu planen, auch eine Überprüfung des bestehenden Wehrsystems, der Dauer des Grundwehrdienstes und der Personalstruktur notwendig machen. 7142 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1967 Bundesminister Dr. Schröder Die Bundesrepublik Deutschland hat ihre Wehrverfassung auf der allgemeinen Wehrpflicht aufgebaut und ihre Streitkräfte als Wehrpflichtarmee organisiert. Die Entscheidung im Jahre 1956 für dieses Wehrsystem berücksichtigte die damaligen politischen und strategischen Verhältnisse, die eine große personelle Stärke und eine hohe Einsatzbereitschaft der Bundeswehr bereits im Frieden erforderten. Diese Bedingungen haben sich nicht dahin gehend geändert, daß nunmehr der Verteidigungsauftrag von einer Berufsoder Milizarmee erfüllt werden könnte. Eine Berufsarmee vermag ohne Zweifel gegenüber einer Wehrpflichtarmee die Kampfkraft ihrer Verbände durch eine längere und intensivere Ausbildung zu steigern. Das gleicht jedoch nicht den Nachteil aus, daß eine Berufsarmee über keine Reservisten verfügt. Die Zahl der jährlich aus einer Berufsarmee ausscheidenden Freiwilligen ist gering. Sie können nach ihrer Entlassung nicht zu Wehrübungen einberufen werden. Daher werden sie schon bald nicht mehr in der Lage sein, die Waffen, die nach ihrem Ausscheiden eingeführt worden sind, zu bedienen. Auch die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht in einer Spannungszeit oder nach Beginn von Kampfhandlungen kann die Folgen fehleder ausgebildeter Reservisten nicht mehr beseitigen. Für die Ausbildung der ungedienten Wehrpflichtigen müßten Soldaten aller Dienstgrade aus den Kampfverbänden herausgezogen werden. Das geht zu Lasten der Schlagkraft. Außerdem wird selbst die für die Grundausbildung ungedienter Wehrpflichtiger erforderliche Mindestzeit nicht zur Verfügung stehen. Eine Berufsarmee muß daher ohne Erweiterung ihres Umfangs ins Feld geführt werden. Voraussetzung dafür ist die dauernde Unterhaltung zahlreicher kriegsstarker Unterstützungsund Versorgungsverbände. Bei gleicher Friedensstärke werden deshalb der Anteil der Kampfverbände einer Berufsarmee und damit auch ihre Möglichkeiten, den Kampfauftrag zu erfüllen, immer geringer sein als die einer Wehrpflichtarmee, die in der Lage ist, durch Mobilmachung ihre Unterstützungsund Versorgungsverbände zu ergänzen und neue aufzustellen. Ohne allgemeine Wehrpflicht ist ein Ersatz größerer personeller Verluste unmöglich. Die Aufstellung einer Freiwilligenarmee würde im übrigen bei der ausgenblicklichen Personallage in der Bundesrepublik Deutschland auf unüberwindliche Schwierigkeiten stoßen. Auch wäre wegen der höheren Personalkosten bei gleichbleibenden Haushaltsmitteln eine einschneidende Kürzung des Umfangs der Streitkräfte nicht zu vermeiden. Eine Berufsarmee müßte in der gegenwärtigen Lage das Sicherheitsrisiko der Bundesrepublik Deutschland erhöhen. Daher wird sie von der Regierung abgelehnt. Ein Milizsystem hält die deutsche Regierung ebenfalls für unzureichend, um unsere Sicherheit zu gewährleisten. Einmal besitzt eine Milizarmee wegen der geringen Zahl präsenter Verbände nur einen beschränkten Abschreckungswert, zum andern verlangt ihre Mobilmachung Zeit. Angesichts unserer ungünstigen strategischen Position und angesichts der Fähigkeit des Warschauer Pakts, mit starken Kräften überraschende Operationen aus dem Raum ostwärts der Bundesrepublik Deutschland zu führen, steht uns diese Zeit nicht zur Verfügung. Unser Wehrsystem vereinigt Elemente der Berufs-und Milizarmee. So werden die Schwächen des einen durch die Stärken des anderen Systems ausgeglichen. Wirksam ist diese Koppelung aber erst dann, wenn sie durch eine genügend lange Dauer des Grundwehrdienstes ergänzt wird. Die deutsche Regierung hält derzeit 18 Monate Grundwehrdienst für notwendig, um nach der Ausbildung der Wehrpflichtigen zu feldverwendungsfähigen Soldaten, die allein 12 Monate beansprucht, einsatzbereite Verbände mit diesen Wehrpflichtigen unterhalten zu können. Das ist erst vom 13. Monat an möglich. Zugleich wird während dieser Zeit vom 13. bis zum 18. Monat Verbandsausbildung betrieben, die dem Zusammenwirken innerhalb der Einheiten, Verbände und Großverbände gilt. Eine Verkürzung des Grundwehrdienstes auf zwölf Monate würde einen weitgehenden Verzicht auf einsatzbereite Verbände bedeuten. Hinzu kommen die Probleme des Personalersatzes. Der Anteil der Wehrpflichtigen an der personellen Stärke der Bundeswehr wird bei einem Grundwehrdienst von 18 Monaten jeweils nach sechs Quartalen voll ersetzt. Bei zwölf Monaten Grundwehrdienst muß der Anteil schon nach 4 Quartalen erneuert werden. Dadurch steigt der Bedarf an Grundwehrdienstpflichtigen um 50 %. Dieser Bedarf an tauglichen und zeitgerecht verfügbaren Wehrpflichtigen, die zur Zeit höchstens 45 % eines Geburtsjahrgangs betragen, kann aus den gegenwärtig zur Einberufung heranstehenden Jahrgängen nicht gedeckt werden. Bei 18 Monaten Grundwehrdienst entsteht im Jahre 1969 ein Uberhang von rund 28 000, 1975 von rund 31 000 und 1979 von rund 60 000 tauglichen und verfügbaren Wehrpflichtigen aus dem jeweils zur Einberufung heranstehenden Jahrgang. Bei zwölf Monaten Grundwehrdienst müßte im Jahre 1969 mit einem Fehl von rund 43 000, 1975 von rund 41 000 und 1979 von noch rund 12 000 tauglichen Wehrpflichtigen aus dem jeweils zur Einberufung heranstehenden Geburtsjahrgang gerechnet werden. Auch die Ausbildungsorganisation wäre um ein Vielfaches zu vergrößern, so die des Heeres allein um 21 000 Soldaten. Das käme einer Verringerung der Einsatzverbände um etwa 6 Brigaden gleich. Die Vorstellung, die Ausbildung der Wehrpflichtigen gleichzeitig zu intensivieren und zeitlich abzukürzen, ist nicht zu realisieren, weil die meisten Truppenteile der Bundeswehr nicht nur Ausbildungseinrichtungen, sondern in erster Linie Träger der Einsatzbereitschaft sind. Für die operative Präsenz aber sind voll feldverwendungsfähige Soldaten, ferner Verbände, die noch für einen längeren Zeitraum über einsatzbereite Einheiten verfügen und schließlich Verbände und Großverbände, die im beweglich geführten Gefecht verbundener Waffen geübt sind, ausschlaggebend. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1967 7143 Bundesminister Dr. Schröder Der 24 Monate dauernde Grundwehrdienst in Ländern, die in politisch-strategischen Schwerpunkten liegen, beweist, daß diese Länder durch einen langen Grundwehrdienst nicht nur einen hohen Ausbildungsstand erreichen, sondern auch durch langes Verbleiben voll feldverwendungsfähiger Soldaten in den Einheiten die sofortige Einsatzbereitschaft gesichert wissen wollen. Durch den schnelleren Wechsel der Wehrpflichtigen würde das Wehrmaterial einer stärkeren Abnutzung unterliegen. Höhere Ausgaben für Instandsetzung und Ersatz wären unvermeidlich. Eine einjährige Dienstzeit ließe es in der Regel nicht zu, geeignete Wehrpflichtige zu Unteroffizieren der Reserve auszubilden. Und gerade an ihnen besteht ein empfindlicher Mangel. Aus den genannten Gründen hält die deutsche Regierung es derzeit für richtig, am Grundwehrdienst von 18 Monaten festzuhalten. Eine weitere Voraussetzung für die Wirksamkeit unseres Wehrsystems ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit einerseits und Wehrpflichtigen andererseits. Dieses Verhältnis ist nach unseren Vorstellungen bei einem Anteil der längerdienenden Soldaten von mindestens 60 % am Gesamtpersonal der Streitkräfte gegeben. Das augenblickliche Verhältnis zwischen beiden Gruppen beträgt 53 % zu 47 %. Umfassende Werbemaßnahmen und Verpflichtungsprämien haben dazu beigetragen, die Zahl der länger dienenden Soldaten zu erhöhen und die Verpflichtungszeiten zu verlängern. Von diesen Maßnahmen erwarten wir auch für die nächsten Jahre eine fortlaufende Verbesserung der personellen Struktur. Der begrenzte Anteil der Wehrpflichtigen an der Gesamtstärke der Streitkräfte und das Anwachsen der Geburtsjahrgänge, die in den kommenden Jahren zum Grundwehrdienst heranstehen werden, lassen es nicht zu, alle tauglichen und verfügbaren Wehrpflichtigen einzuberufen. Die Regierung prüft daher zur Zeit, auf welche Weise ein Ausgleich zwischen allen Angehörigen eines Jahrgangs geschaffen werden kann. Die deutsche Regierung sieht einen Vorzug der allgemeinen Wehrpflicht darin, daß sie eine enge Verbindung zwischen dem Volk und seinen Streitkräften schafft. Die allgemeine Wehrpflicht ist ein demokratisches Prinzip. Ich möchte ein paar Bemerkungen über technologische und rüstungswirtschaftliche Probleme machen. Die Situation der deutschen Rüstungswirtschaft und der wehrtechnischen Forschung und Entwicklung ist von mehreren Faktoren bestimmt. Erstens. Zu Beginn ihres Aufbaus war die Bundeswehr wegen fehlender Kapazitäten im eigenen Lande fast ausschließlich auf Beschaffungen im Ausland angewiesen. Es wurden jedoch bereits zu diesem Zeitpunkt die notwendigen personellen und organisatorischen Voraussetzungen für die Bearbeitung wehrtechnischer Aufgaben im Bereich des Verteidigungsministeriums geschaffen. Seitdem wurden in ständig steigendem Umfang Mittel für den Aufbau und die Förderung der wehrtechnischen Forschung, Entwicklung und Fertigung bereitgestellt. Zweitens. Dabei verfolgte die Bundesregierung das Ziel, der deutschen Wissenschaft und Industrie durch direkte Aufträge, aber auch durch Teilnahme an Gemeinschaftsprojekten das „know how" moderner Technik zu vermitteln. Auch die Beauftragung deutscher Firmen mit der Betreuung ausländischer Waffensysteme sollte dazu beitragen, den Anschluß an den hohen technischen Leistungsstand der Verbündeten zu erreichen. Es war allerdings weder beabsichtigt, eine Autarkie auf dem Rüstungsgebiet anzustreben, noch im ersten Anlauf einen Gleichstand mit unseren Verbündeten herzustellen. Drittens. Daneben bemüht sich die Regierung, durch ihre Beteiligung an internationalen Forschungsund Erprobungseinrichtungen — z. B. am deutsch-französischen Forschungsinstitut in St. Louis — technologisch bedeutsame Erkenntnisse der eigenen Wissenschaft und Industrie zugänglich zu machen. Es ist das Ziel der Regierung, die Ausrüstung der deutschen und der verbündeten Streitkräfte nach Möglichkeit zu vereinheitlichen. Sie strebt dies durch gemeinsame Entwicklungen, Erprobungen und Fertigungen unter Beteiligung deutscher Entwicklungsund Fertigungskapazitäten an. Sie möchte dabei einerseits unwirtschaftliche Überkapazitäten der deutschen Industrie vermeiden und andererseits eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Industrien der Bündnispartner fördern. Sie ist der Ansicht, daß Gemeinschaftsprojekte, bei denen die beteiligten Regierungen Auftraggeber und die beteiligten Rüstungsindustrien Auftragnehmer sind, wirtschaftlichen Gesichtspunkten am besten Rechnung tragen und die Logistik auf eine breitere Basis stellen. Die deutsche Industrie hat bisher an zahlreichen Vorhaben dieser Art mit Nutzen teilgenommen. Ihre Leistungen fanden internationale Anerkennung. Die gewonnenen Erfahrungen haben die deutsche Industrie aber auch zu erfolgreichen Eigenentwicklungen auf wehrtechnischem Gebiet ermutigt, die das Interesse unserer Partner gefunden haben, z. B. der Panzer „Leopard", der Senkrechtstarter, die Schnellund U-Boote, das Puls-Doppler-Aufklärungsradar, das Fernmeldesystem, der Waffensystemrechner. Hier sei auch erwähnt, daß langjährige intensive Bemühungen des Bundesministeriums der Verteidigung in Zusammenarbeit mit der deutschen Industrie zu einer Verbesserung der Panzerabwehrwaffen geführt haben. So wird durch die Verwendung neuester Waffenwerkstoffe und eines modernen Geschosses die Kampfreichweite und Treffgenauigkeit der Panzerfaust wesentlich gesteigert. Zur Bekämpfung massierter gepanzerter Angriffsverbände wird eine ungelenkte Rakete entwickelt. Ihr Verschuß aus Raketenwerfern ermöglicht eine Flächenwirkung. 7144 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1967 Bundesminister Dr. Schröder Diese Erfolge waren Anlaß für die deutsche Regierung, auch im Rahmen der Mittelfristigen Finanzplanung grundsätzlich ein Ansteigen der Mittel für Forschung und Entwicklung im Verteidigungsbereich vorzusehen. Die Mittel bleiben zwar hinter denen zurück, die unsere Verbündeten aufwenden. Es sollte jedoch nicht übersehen werden, daß nur beschränkte Vergleichsmöglichkeiten bestehen. Einige dieser Staaten geben einen erheblichen Anteil für nukleare Projekte aus, wie ich nicht erst weiter zu begründen brauche. Die deutsche Regierung ist daher der Ansicht, daß die deutsche Forschung und Entwicklung nicht in Rückstand gegenüber unseren Verbündeten zu geraten braucht, obwohl diese bedeutende Mittel in ihre wehrtechnische Aktivität investieren und, im Gegensatz zu uns, niemals eine technologische Lücke aufzufüllen hatten. In diesem Zusammenhang rechnet die deutsche Regierung auch in Zukunft mit der Bereitstellung ausreichender Mittel durch das Hohe Haus, um die wehrtechnische Forschung und Entwicklung weiterhin fördern zu können, zumal vorauszusehen ist, daß die deutsche Industrie noch stärker als bisher für Rüstungsaufgaben herangezogen werden wird. Es ist deshalb unwahrscheinlich, daß wir in eine den deutschen Interessen zuwiderlaufende Abhängigkeit vom Ausland geraten, die auch mit dem Geist der Allianz nicht vereinbar wäre. Wir glauben vielmehr, daß durch die verschiedenen Formen der Deckung des Rüstungsbedarfs die internationale Zusammenarbeit und Arbeitsteilung unter maßgeblicher Mitwirkung der deutschen Industrie gefördert und verbessert wird. Die deutsche Regierung erwartet, daß die deutsche Wehrtechnik einen ihrem Leistungsvermögen angemessenen Platz im Bündnis einnehmen kann. Die große Kapazität, die der potentielle Gegner für die einheitliche und moderne Bewaffnung und Ausrüstung seiner Streitkräfte einsetzt, läßt keine andere Wahl, als die technologischen Mittel und Möglichkeiten aller Verbündeten zusammenzufassen. Nur so können bei optimalem Mitteleinsatz Waffensysteme entwickelt werden, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Wir werden keine Mühen scheuen und rechnen auf die Unterstützung der Öffentlichkeit, um im Zusammenwirken mit ihren Verbündeten dieses Ziel zu erreichen. Nun noch ein paar Bemerkungen über die Zusammenarbeit zwischen militärischer und ziviler Landesverteidigung. Die Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland ist noch nicht dadurch gegeben, daß Streitkräfte in ausreichender Stärke bereitgestellt werden. Sie hängt auch von den organisatorischen und materiellen Vorbereitungen ab, die Bevölkerung gegen die Auswirkungen eines Krieges zu schützen und die Operationsfreiheit der Streitkräfte aufrechtzuerhalten. Die Bundesrepublik Deutschland würde in einem wie auch immer gearteten militärischen Konflikt in ihrer ganzen Ausdehnung vom Kriegsgeschehen betroffen. Weite Landstriche würden mit Beginn von Feindseligkeiten zum Kampfgebiet werden. Jeder Angriff bedrohte sofort den Kern unseres Staatsgebiets. Bereits geringe Geländeverluste im engen, frontnahen Raum zögen Ballungsund Industriezentren in hohem Grade in Mitleidenschaft. Auch das nationale Potential würde Angriffsziel des Gegners sein. Vor diesem Hintergrund ist der Auftrag der Bundeswehr und ihrer Verbündeten nur in enger Verflechtung mit den zivilen Bereichen unseres Landes zu sehen. Der Erfolg des militärischen Auftrages ist von einem hohen Maß innerer Stabilität abhängig. Das bedeutet, daß die Operationsfreiheit für die Streitkräfte nur zu gewährleisten ist, wenn die Staatsgewalt aufrechterhalten bleibt und Ordnung und Sicherheit im Innern herrschen. Voraussetzungen sind ferner: die Sicherung der Verbindungslinien, die Sicherung verteidigungswichtiger Objekte und Gebiete, die Nutzung der nationalen Hilfsquellen und die Versorgung aus dem Hinterland. Nicht zuletzt aber ist die Operationsfreiheit der Streitkräfte abhängig von einem ausreichenden Schutz der Bevölkerung selbst. Diese militärisch unerläßlichen Voraussetzungen erfordern — insbesondere im Rücken der Kampfverbände — zur Unterstützung der gemeinsamen NATO-Verteidigung und in Ergänzung unseres NATO-Beitrages ein Verteidigungssystem, das aus einer militärischen und einer zivilen Komponente bestehen muß. Die Elemente der Organisation im Bereich der Bundeswehr sind die nationalen Befehlshaber mit einer territorialen Verteidigungsorganisation: Daneben steht die Zivilverteidigung mit ihren vielfältigen Einrichtungen. Beide haben ihre Organisation der politischen, der föderativen und der Verwaltungsstruktur der Bundesrepublik Deutschland angepaßt. Zur Koordinierung der militärischen und der zivilen Verteidigung findet schon seit Jahren eine enge Zusammenarbeit statt. Mit dem Ziel ausgewogener Planungen und Vorkehrungen werden hierbei die Geschäftsbereiche aller sachlich betroffenen Ressorts berücksichtigt. In Grundsatzfragen der Gesamtverteidigung erfolgt die Abstimmung im Bundesverteidigungsrat. Andere Ressorts werden, soweit sie betroffen sind, hinzugezogen. Oberste Koordinierungsinstanz ist das Bundeskabinett. Ich komme zu einigen Schlußbemerkungen. Meine Damen und Herren, es war die Absicht dieser Regierungserklärung, die Grundzüge der deutschen Verteidigungspolitik klarzulegen und sie aus der gegenwärtigen militärpolitischen Lage in Europa und aus den Forderungen der neuen Strategie der nordatlantischen Allianz als notwendig und zweckmäßig abzuleiten. Diese Grundzüge berücksichtigen insbesondere aber auch den finanziellen Rahmen, den die mittelfristige Finanzplanung dem Bereich der Verteidigung gesetzt hat. Die zu treffenden Maßnahmen sind im Zusammenhang mit den von einigen Verbündeten angekündigten Veränderungen inDeutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1967 7145 Bundesminister Dr. Schröder nerhalb ihrer Streitkräfte in Europa zu sehen. Sie werden zur Folge haben, daß auf einen Angriff in Mitteleuropa nicht mehr so verzugslos wie bisher reagiert werden kann. Die deutsche Regierung muß deshalb in aller Deutlichkeit darauf hinweisen, daß ein weiteres Beschneiden der Verteidigungsausgaben die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland in einem nicht mehr zu verantwortenden Maße gefährden würde, wenn sich die militärpolitische Lage nicht grundlegend ändert. Das Bundesministerium der Verteidigung konsultiert zur Zeit die zuständigen militärischen Stellen der NATO über die Streitkräfteplanung der Bundeswehr. Die deutsche Regierung hofft, bald in der Lage zu sein, dem Ausschuß für Verteidigungsplanung der NATO die Planung für die Kräftestruktur der Bundeswehr vorzulegen. Sie wird dabei keine endgültige Entscheidung treffen, ehe sie nicht ihre Verbündeten im Ausschuß für Streitkräfteplanung der NATO konsultiert hat. Zur Information der Öffentlichkeit beabsichtigt die deutsche Regierung, künftig ein Weißbuch über die deutsche Verteidigungspolitik herauszugeben. Einstweilen ist das ein relativ frommer Wunsch, meine Damen und Herren. Das Weißbuch soll jeweils mit dem Einbringen des Haushaltsentwurfs der deutschen Regierung in den Deutschen Bundestag erscheinen und die Forderungen des Einzelplans 14 umfassend begründen. Ich habe gesagt, das sei einstweilen ein relativ frommer Wunsch; ich will das verdeutlichen: Wir haben eine Menge Vorbereitungen dafür getroffen, aber leider sind wir insgesamt noch nicht so weit, daß wir das Weißbuch zu diesem Haushalt vorlegen können, und ob wir es beim nächsten Haushalt werden tun können, wird sich herausstellen. Den guten Willen dazu haben wir. Die deutsche Regierung betont noch einmal, daß ihre Verteidigungspolitik kein anderes Ziel verfolgt, als die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Nordatlantischen Allianz zu wahren. Solange unsere und unserer Verbündeten Bemühungen um eine Entspannung in Europa und um wirksame Maßnahmen der Abrüstung und der Rüstungskontrolle ohne Auswirkung sind, werden wir die Abschreckungsfunktion dieses Bündnisses nur aufrechterhalten, wenn wir auch in Zukunft eine schlagkräftige, disziplinierte und modern gerüstete. Bundeswehr als unseren Beitrag zur gemeinsamen Verteidigung bereitstellen. Die deutsche Regierung hat in ihrer Regierungserklärung, die der Herr Bundeskanzler am 13. Dezember 1966 vor diesem Haus abgegeben hat, folgendes erklärt: „Alle unsere Bemühungen um die innere Ordnung, um wirtschaftliches Wachstum und um soziale Gerechtigkeit haben freilich nur Sinn und Bestand, wenn es gelingt, den Frieden und eine freiheitliche Lebensordnung zu bewahren. Daß der Friede bewahrt werde, ist die Hoffnung aller Völker, und das deutsche Volk wünscht dies nicht weniger als die anderen. Darum ist der Wille zum Frieden und zur Verständigung der Völker des erste Wort und das Grundanliegen der Außenpolitik dieser Regierung". Dies ist vor etwa einem Jahr hier gesagt worden, und diese Worte gelten für die Verteidigungspolitik nicht weniger als für die gesamte Außenpolitik. Meine Damen und Herren, dies ist eine etwas umfängliche Erklärung geworden, und ich habe ziemlich hohe Anforderungen an Ihre Geduld stellen müssen. Aber ich bitte noch einmal zu berücksichtigen, daß hier 29 Einzelfragen beantwortet worden sind; und wie ich hoffe, gründlich, wie Sie bei näherem Studium feststellen werden, und zwar bis auf die drei Fragen, die ich erwähnt habe. Natürlich wäre ich dafür dankbar, wenn ich das nächste Mal weniger Fragen kürzer beantworten könnte. Vielen Dank. Meine Damen und Herren, Sie haben die Beantwortung der Großen Anfragen gehört. Ich eröffne die Aussprache. Bis jetzt sind drei Redner gemeldet. — Ich darf noch einmal auf die Übereinkunft im Ältestenrat aufmerksam machen, auf den Schlußsatz des § 37 der Geschäftsordnung hinsichtlich Lesens und an die Bitte erinnern, nach Möglichkeit die Redezeit beim Schriftführer zu meiner Rechten zusammen mit der Abgabe der Wortmeldung anzugeben. Das Wort hat der Abgeordnete Ollesch. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Diskussion über die Verteidigungskonzeption der NATO, die ab 1955 auf der Doktrin der massiven Vergeltung basierte, ist nicht neuen Datums. Sie hat bei der Konzeption unserer Bundeswehr, die nach dieser Doktrin der massiven Vergeltung aufgebaut wurde, eine erhebliche Rolle gespielt. Die Diskussion in der Offentlichkeit — bei den Militärfachleuten, weniger hier im Hause oder innerhalb der Bundesregierung — wurde dadurch in Gang gesetzt, daß sich die atomare Überlegenheit der Vereinigten Staaten, auf die diese Konzeption ja abgestellt war, verringerte und sich in der Folgezeit ein atomares Gleichgewicht zwischen den beiden Blöcken in der Welt, dem Westund dem Ostblock, zeigte. Diese Entwicklung in der Welt hat auch nicht vor der Konstruktion der NATO halt gemacht. Sie führte schließlich zum Ausscheiden Frankreichs aus der Integration und zu seiner Hinwendung zur nationalen Verteidigung. Die militärischen Gewichte, wie sie seit 1955 bestanden, haben sich nachhaltig zuungunsten der Mächte des NATO-Paktes und zugunsten der Ostblockstaaten verändert. Zweifel an der Zweckmäßigkeit der Konzeption tauchten erneut in den Verhandlungen der NATO-Behörden auf und führten zur Ministeranweisung an diese Behörden vom 9. Mai 1967 mit der Hinwendung zur flexiblen 7146 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1967 Ollesch Vergeltung, also zur Einstellung in den Verteidigungsanstrengungen auf die möglichen Kräfte des mutmaßlichen Gegners. Im Schoße der Bundesregierung selbst wurde über die Konzeption der Bundeswehr in Verfolg der Auseinandersetzung über die Finanzierung der Haushalte der nächsten Jahre nachgedacht, und wir hörten im Juni dieses Jahres als Konsequenz der Diskussion über die mittelfristige Finanzplanung, daß die Bundesregierung demnächst eine neue Verteidigungskonzeption vorlegen würde. Dieser Erklärung waren widersprüchliche Erklärungen über die Folgen von Einsparungsbemühungen auf dem militärischen Sektor vorausgegangen, die sich in Truppenverminderungen auswirken sollten. Es wurde von Kürzungen in der Personalstärke von 60 000 Mann gesprochen, von 25 000 Mann, von 19 000 Mann. Heute haben wir nun die Diskussion über die Verteidigungskonzeption, und wir sind immer noch nicht klüger als im Juni dieses Jahres. Wir wissen immer noch nicht, um wieviel die Personalstärke der Bundeswehr von zur Zeit rund 460 000 Mann als Folge von Einsparungsmaßnahmen verringert werden soll; denn daß sie verringert werden soll, das ist bisher nicht bestritten worden. Nun waren die Freien Demokraten immer der Auffassung, daß Überlegungen angestellt werden sollten, wie unsere Verteidigungsanstrengungen, die wir mit einem hohen finanziellen Aufwand unternehmen, in ein solches Maß an Stärke umgemünzt werden können, daß der Einsatz dieser Mittel vor dem ganzen Volke verantwortet werden kann, vor allem in einer Zeit, in der wir auf dem sozialen Sektor Abstriche in Milliardenhöhe unternehmen, Abstriche, die für die Betroffenen — und es ist ein sehr großer Kreis — sehr schmerzlich sein werden. (Zuruf von der Mitte: Was soll denn das heißen?)


      (Sehr wahr! bei der CDU/CSU.)


      (Sehr wahr! in der Mitte.)


      (Abg. Dr. Klepsch: Sehr richtig!)


      (Beifall bei der CDU/CSU.)


      (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)


      (Beifall bei der CDU/CSU.)


      (Sehr richtig! in der Mitte.)


      (Beifall bei den Regierungsparteien.)


      (Heiterkeit in der Mitte.)


      (Sehr wahr! von der CDU/CSU.)


      (Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)


    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
    • insert_commentNächste Rede als Kontext
      Rede von Alfred Ollesch


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

      Wir haben aber eine neue Verteidigungskonzeption nicht als Folge von Einsparungsmaßnahmen in der Vergangenheit und auch heute noch gefordert, sondern weil sich die weltpolitische Lage verändert hat

      (Sehr richtig! bei der FDP)

      und zwangsläufig auch die Lage der Bundesrepublik im Bündnis.

      (Abg. Dr. Marx [Kaiserslautern] : Ganz neu!)

      — Das ist gar nicht so ganz neu. Herr Rommerskirchen hat vorhin noch in der Begründung erklärt, Herr Kollege Marx, daß sich die weltpolitische Lage verändert habe. Sie mögen das bestreiten; dann sind Sie einer der ganz wenigen hier in diesem Hause, der das bestreitet.

      (Zurufe von der Mitte.)

      Wir waren der Auffassung, daß wegen der veränderten Lage die Konzeption geändert werden müsse und daß zum anderen unsere Verteidigungspolitik sich einzufügen habe in die außenpolitischen Anstrengungen, zu einer Entspannung und zum Ausgleich mit unseren früheren Gegnern zu kommen. Wir wollten immer eine Anpassung unseres Instrumentes Bundeswehr an den reinen Verteidigungsauftrag; wir wollten ihr einen reinen Verteidigungscharakter geben.

      (Abg. Dr. Marx [Kaiserslautern] : Was ist ein reiner Verteidigungsauftrag"?)

      — Es könnte beispielsweise bedeuten, daß ich auf atomare Träger verzichte.

      (Abg. Dr. Marx [Kaiserslautern] : Das wollte ich hören!)

      — Ja, das wollten Sie hören; das weiß ich, und deshalb sage ich es Ihnen noch einmal.

      (Abg. Dr. Marx [Kaiserslautern] : Bedanke mich! Sie hatten es vorher nicht gesagt!)

      Nun hätten wir heute erwartet, daß die Bundesregierung in Verfolg ihrer Ankündigung vom Juli eine neue Verteidigungskonzeption vorgelegt hätte. Aber, Herr Bundesverteidigungsminister, von einer neuen Konzeption war in Ihrer umfangreichen Rede nicht allzuviel zu spüren.

      (Abg. Dr. Marx [Kaiserslautern] : Wollen Sie eine neue Praxis oder was wollen Sie?)

      Wir werden weiterhin konventionell unterlegen sein mit der Gefahr einer weiteren Verringerung der glaubhaften Abschreckung, Herr Marx.

      (Zuruf von der Mitte: Das ist die Konsequenz Ihrer Politik!)

      Denn auch die konventionelle Rüstung ist ein Teil der glaubhaften Abschreckung und, wie die Dinge zur Zeit aussehen, für uns die glaubhafte Abschreckung überhaupt.

      (Sehr richtig! bei der FDP.)

      Wir werden weiterhin keine Verwendung für Reservisten finden, wir werden eine Million Reservisten, die wir für teures Geld ausgebildet haben, weiter unausgenutzt lassen. Im Jahre 1970 werden es rund 1,5 Millionen sein.
      Wir werden ,es auch weiterhin nicht möglich machen können, daß alle Wehrpflichtigen eingezogen werden.

      (Abg. Genscher: Wir könnten es!)

      — Nach den Ausführungen des Bundesverteidigungsministers wird es eben weiterhin so sein, weil ja schon beim Einfrieren auf dem derzeitigen Stand nur die Hälfte der verfügbaren jungen Menschen eingezogen werden kann.
      Es hilft gar nichts, wenn wir uns Gedanken darüber machen, wie wir diese Nachteile für die Betroffenen dadurch ausgleichen können, ,daß wir den Nichtbetroffenen Abgaben auferlegen. Ich wünsche Ihnen, wenn Sie ein solches Verfahren vorhaben sollten, viel Glück bei der Durchführung. Wir werden weiterhin mit einer Flut von Zuschriften eingedeckt werden, wenn wir versuchen, Ausgaben, die wir als nicht immer gerechtfertigt ansehen, zu kürzen. Die Kürzung wird nicht möglich sein, und die vorgeschlagenen Einsparungsmaßnahmen auf diesem Sektor im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung werden eben nicht durchgeführt. Das scheint doch heute schon festzustehen.
      Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1967 7147
      Ollesch
      Eine Änderung ,der Verteidigungsplanung ist auch aus einem anderen Grunde vordringlich geworden. Der NATO-Pakt wird, ob wir es wahrhaben mögen oder nicht, in Zukunft sicherlich einigen Veränderungen unterworfen sein. Als Folge der Annahme, daß eine akute Bedrohung durch die Warschauer Pakt-Mächte nicht besteht, ist bei vielen unserer Partner eine gewisse Allianzmüdigkeit festzustellen. Wir kennen ja die Kontingentverringerungspläne unserer Freunde; ich nenne hier die Vereinigten Staaten, ich nenne hier ,die Briten und auch die Belgier. Eine Änderung des NATO-Konzeptes und auch der NATO selbst hätte doch ,die Folge, daß die deutsche Bundesrepublik, daß das Verteidigungsministerium Überlegrungen anstellt, wie das entstehende Fehl an Kräften zu decken ist, wie man die Kampfkraft unserer Bundeswehr auf dem konventionellen Sektor so steigert, daß ein Abzug von Truppenkontingenten anderer Mächte nicht zu einer Schwächung unserer Verteidigungskraft führen muß.
      Nun habe ich heute noch gelesen, daß einige Militärfachleute der Meinung sind, das sei gar nicht Aufgabe der Bundesrepublik, darüber nachzudenken, wie die Verteidigungskraft wieder gestärkt werden könnte oder wie sie auf dem gegenwärtigen Stand erhalten werden könnte; die Bundesrepublik habe nur schlicht und einfach, ohne danach zu fragen, ob es zweckmäßig sei, eine bestimmte Zahl von Soldaten zu stellen, und alles andere machten dann unsere Freunde.

      (Zuruf von der CDU/CSU: Wo haben Sie denn das gelesen?)

      Sicherlich mag der Brückenkopf Bundesrepublik in den strategischen Überlegungen der USA eine große Rolle spielen, und von da her mögen Entscheidungen gefällt werden, die nicht immer gerade in unserem Interesse liegen müssen. Aber wir sollten nicht vergessen, daß dieser Brückenkopf die Bundesrepublik Deutschland insgesamt bedeutet, unser Land, in dem wir alle leben und arbeiten.
      Nun meinen wir — und wir haben hier entsprechende Anträge vorgelegt —, daß ein möglicher Weg zur Verstärkung der konventionellen Verteidigungskraft unserer Bundeswehr angesichts der Beschränktheit unserer finanziellen Mittel, die ja nicht ins Uferlose eingesetzt werden können, der wäre, auf Trägerwaffen zu verzichten. Wir meinen das, weil sich gezeigt hat, daß das Risiko, das die Atomwaffen besitzenden Mächte bei dem Versuch, atomare Mittel einzusetzen, eingehen, sie davon abhält, mit dem Gedanken des Einsatzes überhaupt nur noch zu spielen. Wir wissen, daß sich die Auseinandersetzungen seit 1945 konventionell abgespielt haben und abspielen, auch dort, wo sich die Atomwaffen besitzenden Mächte im konventionellen Kampf schwertun. Sie hüten sich, auch nur taktische Atomwaffen einzusetzen, weil man die Eskalation von dem taktischen Einsatz bis zum strategischen Einsatz nicht in der Hand hat, weil man dann den Einsatz nicht mehr steuern kann. Selbst wenn man taktisch beginnt, wird man strategisch enden. Es kann nicht im Sinne unserer Bevölkerung sein, daß wir dann die Leidtragenden eines solchen Einsatzes strategischer Waffen sind, der bei dem Versuch, sich durch Einsatz taktischer Waffen Luft zu verschaffen, zwangsläufig hervorgerufen wird, da der Gegner ja über die gleichen Waffen verfügt.
      Wir sind also der Auffassung, daß die Bundeswehr konventionell ausgerüstet sein sollte und daß alle Anstrengungen in dieser Richtung unternommen werden müssen. Herr Berkhan hat ja vorhin bei der Begründung der Großen Anfrage seiner Fraktion für einen großen Bereich unserer Verteidigung die Anwendung taktischer Waffen gleich ausgeschlossen: für den Bereich der Marine. Was für den Bereich der Marine gültig ist, muß für den Bereich des Landheeres und den Bereich der Luftwaffe die gleiche Gültigkeit haben.

      (Abg. Haase [Kellinghusen] : Das ist eine Logik!)

      Wie stellen wir uns nun unsere Verteidigungsanstrengungen für die nächste Zukunft vor? Ein plötzlicher Zusammenstoß zwischen Ost und West wegen einer Streitfrage, die sich aus dem mitteleuropäischen Raum her ergibt, erscheint unwahrscheinlich. Es wird keine Auseinandersetzung stattfinden, ohne daß ihr eine Spannungs- und eine Vorwarnungszeit vorausgeht.

      (Abg. Dr. Jahn [Braunschweig] : Woher wissen Sie das?)

      Zu dieser Erkenntnis ist ja auch die NATO-Konferenz im Mai 1967 gekommen. Ich weiß, daß diese Erkenntnis einige Kollegen in Bestürzung versetzt hat. Es ist sogar geäußert worden, daß es entsetzlich sei, daß auf Grund dieser Erkenntnis die Vereinigten Staaten eine Änderung ihrer Präsenz in Deutschland vornehmen würden.
      Die Bundeswehr wird die Aufgabe haben, dafür zu sorgen, daß ein Einfall feindlicher Kräfte mit Panzern und mit Panzerunterstützung möglichst weit vorn aufgefangen werden kann, damit keine Beeinträchtigung unseres schmalen Bundesgebietes eintritt. Zum anderen sind wir gezwungen, so früh wie möglich aufzufangen, weil wir nicht über die Tiefe des Raumes verfügen, um unsere Streitkräfte sinnvoll und zweckmäßig einzusetzen.

      (Zuruf des Abg. Damm.)

      — Es bestehen erhebliche Zweifel, Herr Damm, daß die Bundeswehr in ihrer jetzigen Gliederung und Ausstattung hierzu in .der Lage ist. Die Bundeswehr insgesamt scheint uns zu technisiert zu sein, ausgerüstet mit zu komplizierten Verteidigungssystemen. Wir wissen alle, daß das Verhältnis Fahrzeug zu Mann in den Ostblockstaaten 1:7 beträgt. Wir sind inzwischen bei 1:4 angelangt. Auch wissen ja alle, die Gelegenheit hatten, im letzten Kriege gegen den mutmaßlichen Gegner von heute damals schon zu kämpfen, daß dieser Gegner unangenehm war, beispielsweise wegen der Vielzahl von Granatwerfern — fast jeder dritte Soldat hatte so einen Granatwerfer unter dem Arm — und wegen des massierten Einsatzes von Raketenwaffen, beispielsweise der Stalinorgel.

      (Zuruf von der SPD: Die muß aber gefahren werden; die können Sie nicht unter den Arm nehmen!)

      7148 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1967
      Ollesch
      Unsere Bundeswehr muß so ausgelegt sein, daß der Zwang zum Atomwaffeneinsatz mit Sicherheit vermieden wird. Daher muß die jetzt vorhandene konventionelle Kampfkraft erhöht werden. Das werden wir nicht können, Herr Bundesverteidigungsminister, wenn Sie nicht auf anderen Sektoren zu erheblichen Einsparungen kommen. Diese Einsparungen können Sie aber allein mit Veränderungen in der Organisation nicht erreichen. Sie müssen die Bundeswehr für dieses Ziel der Abwehr eines Panzerangriffs ausrüsten. Sie müssen sie also mit Panzern ausrüsten, vornehmlich aber auch mit panzerbekämpfenden und panzerbrechenden Waffen, die nicht kompliziert, robust und verhältnismäßig einfach in ihrer Verwendung sind.
      Um dieses Ziel zu erreichen, müßte der Aufbau unserer Bundeswehr verändert werden, weil die finanzielle Enge, in der wir uns befinden, die Fortführung des derzeitigen Systems nicht angeraten sein läßt. Wir sind, wie ich eingangs erwähnte, einfach nicht in der Lage, bei einer geforderten Präsenz von 460 000 Mann von dem Reservistenpotential Gebrauch zu machen, das jährlich um 160 000 Mann anwächst. Welch eine gigantische Fehlinvestition! Als wenn die Kampfkraft und die Verteidigungskraft eines Volkes und der Bundeswehr nur von der präsenten Truppe abhingen und nicht von den Möglichkeiten, die unser ganzes Volk uns bietet!

      (Beifall bei der FDP.)

      Es schadet bestimmt nicht unserer Stärke und der Abschreckung, wenn die aktive Bundeswehr zahlenmäßig kleiner, dafür aber in der Lage ist, Kadereinheiten mitzuführen, mit deren Hilfe sie in kürzester Frist ihre aktiven Verbände durch Auffüllung mit Reservisten über das bestehende Maß hinaus verstärken kann.

      (Abg. Dr. Zimmermann: Genau das ist doch vom Minister vorgeschlagen worden, exakt!)

      — Herr Kollege Zimmermann, erklären sie mir mal, wie sie bei unserer finanziellen Lage, die uns dazu zwingt, uns mit einem Bestand von 460 000 Mann zu begnügen, noch Kadereinheiten aufbauen wollen, die in der Lage sind, jährlich 360 000 Reservisten aufzunehmen, damit die 1,5 Millionen Reservisten, die wir bis 1970 haben werden, in Übung bleiben! Auch Sie vergessen doch, wenn Sie zehn Jahre lang nicht gefordert werden, das, was Sie gelernt haben. Wir aber ziehen immer neue junge Soldaten ein und bilden sie aus. Ein Jahr brauchen wir nach den Darlegungen des Herrn Ministers, bis sie kampfkräftig sind, und haben 1 Million kampfkräftige Leute beschäftigungslos.