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ID0514024600

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    Vokabeln: 8
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 140. Sitzung Bonn, den 6. Dezember 1967 Inhalt: Abg. Lemp tritt in den Bundestag ein . . . 7081 A Glückwünsche zum Geburtstag des Bundesministers Prof. Dr. Carlo Schmid . . . 7081 A Überweisung der Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im dritten Vierteljahr des Rechnungsjahres 1967 . . . . . . . . 7081 B Amtliche Mitteilungen 7081 B Erweiterung der Tagesordnung Frehsee (SPD) 7081 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 7082 A Fragestunde (Drucksachen V/2333, zu V/2333) Frage des Abg. Ertl: Politik der Stärke Freiherr von und zu Guttenberg, Parlamentarischer Staatssekretär 7082 B Ertl (FDP) 7082 C Moersch (FDP) 7083 A Genscher (FDP) 7083 A Frage des Abg. Müller (Mülheim) : Schließung von Rechtslücken — Ausländische Geheimdienste Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister . 7083 B Frage des Abg. Dröscher: Überschreitung der mit Eigenheimbauherren vereinbarten Kaufsumme durch die „Heimstätte" 7083 B Frage des Abg. Matthöfer: Bundesnotaufnahmestelle in Berlin von Hassel, Bundesminister . . . 7083 C Matthöfer (SPD) 7083 D Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Uranversorgung der deutschen Atomkraftwerke Dr. von Heppe, Staatssekretär . . . 7084 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7084 B Baier (CDU/CSU) 7084 D Fragen des Abg. Peters (Poppenbüll) : Landwirtschaftliche Interventionspreise — Steuerliche Behandlung der importierten Agrarprodukte — Steuerliche Belastung für entscheidende landwirtschaftliche Betriebsmittel Höcherl, Bundesminister 7085 A Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 7085 C Ertl (FDP) 7085 C Frage des Abg. Dröscher: Absicht des Landes Rheinland-Pfalz zur Errichtung einer dritten Aussiedlung im Raum Nahbollenbach (Nahe) . . . . 7086 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1967 Frage des Abg. Geldner: Bekämpfung der Volks- und Zivilisationskrankheiten Frau Strobel, Bundesminister . . . 7086 C D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 7086 D Geldner (FDP) 7087 A Fragen des Abg. Dr. Rutschke: Giftige Abgasbestandteile in westdeutschen Großstädten — Beeinflussung von Erkrankungen durch die Ernährung 7087 B Fragen des Abg. Biechele: Verlauf und Ausbreitung der Tollwut — Schutzmaßnahmen Frau Strobel, Bundesminister . . 7087 C Biechele (CDU/CSU) 7087 C Frage des Abg. Ramms: Möglichkeit von Kosteneinsparungen bei sorgsamerer Koordinierung aller Tiefbauarbeiten Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7088 C Fragen des Abg. Ramms: Koordinierungsausschuß für Straßenbauplanung Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 7088 C Ramms (FDP) 7089 A Fragen des Abg. Reichmann: Verhandlungen über eine zollfreie Straße von Weil (Rhein) nach Lörrach durch die Schweiz — Abschluß eines Staatsvertrages Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 7089 B Reichmann (FDP) 7089 B Frage des Abg. Reichmann: Einrichtung eines gemeinsamen deutsch-schweizerischen Zollamtes Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 7089 D Reichmann (FDP) 7089 D Frage des Abg. Geldner: Ausreichender Schutz von Mittelgebirgsstraßen vor Steinschlag Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 7090 B Frage des Abg. Ertl: Anschluß von Holzkirchen und Wolfratshausen an das V-Bahnnetz Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . 7090 B Ertl (FDP) 7090 B Frage des Abg. Lemmrich: Bericht des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn vom 30. Juni 1967 Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 7091 A Dr. Klepsch (CDU/CSU) 7091 B Ott (CDU/CSU) 7091 C Weiland (CDU/CSU) 7091 D Frage des Abg. Dr. Rutschke: Einbau von Abgasreinigern in Kraftfahrzeuge 7092 A Fragen des Abg. Dr. Mommer: Beabsichtigter Verkauf des Geländes der Bottwartalbahn nördlich von Steinheim durch die Bundesbahn . . . . 7092 B Frage des Abg. Dr. Enders: Sperrung der Zonen-Reichsbahnstrecke zwischen Dankmarshausen und Gerstungen Börner, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7092 C Dr. Enders (SPD) 7092 D Fragen des Abg. Opitz: Vermietung und Verpachtung bundesbahneigener Immobilien an gewerbliche Unternehmer durch Bundesbahndirektionen — Berechnung der Miete Börner, Parlamentarischer Staatssekretär 7093 B Fragen des Abg. Westphal: Förderungsprogramm für Erzieher in Wohnheimen der Jugendhilfe Dr. Barth, Staatssekretär 7093 D Westphal (SPD) . . . . . . . 7094 A Baier (CDU/CSU) 7094 D Strohmayer (SPD) 7095 A Frage des Abg. Westphal: Übernahme des Förderungsprogramms durch die Länder 1969 bei Übergangsregelung für 1968 auf Bundesebene Dr. Barth, Staatssekretär 7095 B Westphal (SPD) 7095 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1967 III Frage des Abg. Dr. Mommer: Etwaige Unterstützung studentischer, gegen die grundgesetzliche Ordnung agitierender Organisationen aus öffentlichen Kassen 7095 C Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr Arbeitsplan (Drucksache V/2346) D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 7095 D, 7096 B Frehsee (SPD) 7095 D Rasner (CDU/CSU) . . . 7096 A, 7096 D Genscher (FDP) 7096 B Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . 7096 D Schoettle (SPD) 7097 A Wagner (CDU/CSU) 7097 C Collet (SPD) 7099 A Dr. Zimmermann (CDU/CSU) . . 7100 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7101 A Antrag betr. Anrufung des Vermittlungsausschusses wegen des Gesetzes über die Gebäude- und Wohnungszählung 1968 (Wohnungszählungsgesetz 1968) (CDU/ CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/2348) . 7101 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Achtes Änderungsgesetz zum AVAVG) (SPD) (Drucksache V/2246) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache V/2316) — Zweite und dritte Beratung — Schmidt (Kempten) (FDP) 7102 A Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Bundesrat) (Drucksache V/1743); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen V/2317, zu V/2317) — Zweite und dritte Beratung — Busse (Herford) (FDP) . . 7102 C, 7106 D Dr. Reischl (SPD) . . . . 7103 A, 7105 D Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 7103 C Dr. Lauritzen, Bundesminister . . . 7110 A Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 7111 B Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . . 7112 C Dr. Jaeger, Vizepräsident . . . . 7112 D Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Verteidigungspolitik (Drucksache V/2016) in Verbindung mit Große Anfrage der Fraktion der FDP betr. Verteidigungskonzeption der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache V/2025), mit Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Verteidigungspolitik (Drucksache V/2041), mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (FDP) (Drucksache V/1741) — Erste Beratung — und mit . Antrag betr. Ausrüstung der Bundeswehr (FDP) (Drucksache V/ 1990) Dr. Wörner (CDU/CSU) . 7113 D, 7114 C Scheel, Vizepräsident . . 7113 D, 7115 B Dorn (FDP) . . . . . . . . . . 3114 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7114 B Dr. Mende (FDP) 7114 D Berkhan (SPD) 7115 C Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 7121 D Rommerskirchen (CDU/CSU) . . 7129 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 7133 D Dr. Schröder, Bundesminister . . 7134 A Öllesch (FDP) 7145 D Dr. Mommer, Vizepräsident . . . 7149 D Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . 7149 D Dr. Zimmermann (CDU/CSU) . . 7158 D Jung (FDP) 7163 A Schoettle, Vizepräsident 7169 A Richter (SPD) 7169 A Draeger (CDU/CSU) 7170 D Nächste Sitzung 7171 D Anlagen 7173 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1967 7081 140. Sitzung Bonn, den 6. Dezember 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Berichtigung 139. Sitzung, Seite 7034 A, in der letzten Zeile ist das Wort Lemp zu streichen. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 8. 12. Dr. Aigner * 8. 12. Arendt '(Wattenscheid) 6. 12. Dr. Artzinger * 8. 12. Bading * 8. 12. Dr. Barzel 8. 12. Bäuerle 7. 12. Bauer (Wasserburg) 9. 12. Berlin 15. 12. Blachstein 16. 12. Blumenfeld ** 8. 12. Brück (Holz) ** 8. 12. Dr. Burgbacher 8. 12. Cramer 17. 12. Dr. Dittrich 8. 12. Dröscher * 8. 12. Dr. Effertz 6. 12. Frau Dr. Elsner 15. 12. Flämig ** 8. 12. Dr. Furler * 8. 12. Gerlach * 8. 12. Gibbert 16. 12. Graaff 8. 12. Dr. Güde 11.12. Haage (München) 15. 12. Hahn (Bielefeld) * 8. 12. Dr. Hellige ** 8. 12. Frau Herklotz ** 8. 12.. Hilbert 8. 12. Hösl ** 8. 12. Hussong 15. 12. Kahn-Ackermann ** 8. 12. Dr. Kempfler ** 7. 12. Frau Klee ** 8. 12. Dr. Kliesing (Honnef) ** 8. 12. Koenen (Lippstadt) 7. 12. Dr. Kopf ** 8. 12. Frau Korspeter 23. 12. Dr. Kraske 6. 12. Dr. Kübler 31. 12. Freiherr von Kühlmann-Stumm 8. 12. Kühn (Hildesheim) 9. 12. Kulawig * 8. 12. Kunze 31. 12. Lenz (Brühl) 31. 12. Lenze (Attendorn) ** 8. 12. Lücker (München) * 8. 12. Mauk * 8. 12. Frau Dr. Maxsein ** 8. 12. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 6. 12. Dr. von Merkatz ** 8. 12. Merten 31. 12. Metzger * 8. 12. * Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an einer Versammlung der WEU Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. h. c. Dr.-Ing. Möller 15. 12. Frau Mönikes 15. 12. Müller (Aachen-Land) * 8. 12. Paul 31. 12. Pöhler ** 8. 12. Richarts * 8. 12. Richter ** 8. 12. Riedel (Frankfurt) * 8. 12. Dr. Rinderspacher ** 8. 12. Dr. Rutschke ** 8. 12. Schmidt (Würgendorf) 9. 12. Dr. Schulz (Berlin) ** 8. 12. Dr. Serres ** 8. 12. Dr. Staratzke 6. 12. Dr. Starke (Franken) 6. 12. Steinhoff 31. 12. Tallert 12. 1. 1968 Vogt ** 8. 12. Frau Dr. Wex 6. 12. Wienand ** 8. 12. Dr. Wilhelmi 6. 12. b) Urlaubsanträge Dr. Lindenberg 15. 12: Rollmann 15. 12. Prinz zu Sayn-Wittgenstein- Hohenstein 20. 12. Dr. Wahl 15. 12. Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn, den 1. Dezember 1967 An den Herrn Bundeskanzler 53 Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 317. Sitzung am 1. Dezember 1967 beschlossen hat, gegen das vom Deutschen Bundestag am 30. November 1967 verabschiedete Gesetz zum strafrechtlichen Schutz gegen den Mißbrauch von Tonaufnahme- und Abhörgeräten einen Einspruch gemäß Artikel 77 Abs. 3 des Grundgesetzes nicht einzulegen. Der Bundesrat hat weiterhin die nachstehende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat ist der Auffassung, daß lediglich mit Strafdrohungen der im Gesetz enthaltenen Art der unerlaubte Einsatz von Tonaufnahme- und Abhörgeräten nicht wirksam unterbunden werden kann. Er hält deshalb die beschleunigte Verabschiedung des zur Zeit im Deutschen Bundestag beratenen Entwurfs eines Gesetzes zur Verhinderung des Mißbrauchs von Abhörgeräten als notwendige Ergänzung des vorliegenden Gesetzes für angezeigt. Klaus Schlitz An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben 30. November 1967 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Klaus Schütz Anlage 3 Umdruck 315 Änderungsantrag der Abgeordneten Collet, Marx (München), Müller (München), Neumann (Berlin), Sänger und Genossen zur Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Arbeitsplan - Drucksache V/2346 -. Der Bundestag wolle beschließen: Arbeitsplan Arbeitsrhythmus : 2 Tagungswochen 2 sitzungsfreie Wochen Präsenzpflicht: Montagnachmittag bis Samstagmittag der ersten Tagungswoche Montagvormittag bis Freitagnachmittag der zweiten Tagungswoche. (An der Arbeitsaufteilung der Drucksache V/2346 soll für die beiden Tagungswochen nichts geändert werden) Vorläufiger Zeitplan des Deutschen Bundestages für das erste Halbjahr 1968 1. 1. bis 13. 1. sitzungsfrei (noch Weihnachtspause) 14. 1. bis 20. 1. Tagungswoche 21. 1. bis 27. 1. Tagungswoche 28. 1. bis 3. 2. sitzungsfrei 4. 2. bis 10. 2. sitzungsfrei 11. 2. bis 17. 2. Tagungswoche 18. 2. bis 24. 2. Tagungswoche 25. 2. bis 2. 3. sitzungsfrei 3. 3. bis 9. 3. sitzungsfrei 10: 3. bis 16. 3. Tagungswoche 17. 3. bis 23. 3. Tagungswoche 24. 3. bis 30. 3. sitzungsfrei 31. 3. bis 6. 4. Tagungswoche 7. 4. bis 11. 4. Tagungswoche (12. 4. Karfreitag) 14. 4. bis 4. 5. Osterpause 5. 5. bis 11. 5. Tagungswoche 12. 5. bis 17. 5. Tagungswoche 19. 5. bis 25. 5. sitzungsfrei 26. 5. bis 31. 5. Tagungswoche 2. 6. bis 22. 6. Pfingstpause 23. 6. bis 29. 6. Tagungswoche 30. 6. bis 6. 7. Tagungswoche 7. 7. bis 30. 9. Sommerpause Bonn, den 6. Dezember 1967 Collet Kern Marx (München) Könen (Düsseldorf) Dr. Müller (München) Kohlberger Neumann (Berlin) Frau Dr. Krips Sänger Kurlbaum Barche Langebeck Bartsch Lenders Bayerl Frau Lösche Böhm Müthling Corterier Neumann (Stelle) Diekmann Peiter Eckerland Pöhler Fellermaier Regling Geiger Dr. Reischl Glombig Schwabe Haase (Kellinghusen) Seidel Herold Stephan Hörauf Strohmayr Hofmann (Kronach) Dr. Tamblé Frau Dr. Hubert Vit Iven Wellmann Kaffka Wolf Wuwer Anlage 4 Umdruck 316 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur dritten Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur - Änderung mietrechtlicher Vorschriften - Drucksachen V/1743, V/2317 -. Der Bundestag wolle beschließen: Artikel I Nr. 2 In § 556 a Abs. 6 wird Satz 2 wie folgt gefaßt: „Hat der Vermieter nicht rechtzeitig vor Ablauf der Widerspruchsfrist den in § 564 Abs. 2 bezeichneten Hinweis oder die nach § 564 a Abs. 3 verlangte Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1967 7175 Auskunft erteilt, so kann der Mieter den Widerspruch noch im ersten Termin des Räumungsrechtsstreits erklären." Artikel II a § 1 Abs. 1 erhält folgende weitere Sätze: „Über die Vorlage ist ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden. Die Entscheidung ist für das Landgericht bindend." Absatz 3 wird gestrichen. Die Bezeichnung § 1 wird gestrichen. Bonn, den 6. Dezember 1967 Dr. Barzel und Fraktion Schmidt (Hamburg) und Fraktion Anlage 5 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Folger (SPD) zu Zusatzpunkt 2 der Tagesordnung (Drucksache V/2316) „Durch Anreize und gezielte Hilfen an Bauherren, Bauunternehmer und Bauarbeiter die Durchführung von Bauten in der witterungsungünstigen Jahreszeit zu erleichtern und zu fördern, damit der Beschäftigungsgrad in der Bauwirtschaft nicht mehr, wie bisher, in den Wintermonaten steil abfällt", war der Grund für das Änderungsgesetz zum Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG), das am 7. Dezember 1959 in Kraft getreten ist. Noch in der gleichen Winterperiode verminderte sich die Arbeitslosigkeit im Baugewerbe gegenüber den Vorjahren erheblich, und gleichzeitig ging der finanzielle Aufwand der Bundesanstalt für die Bauwirtschaft entsprechend zurück. Die gezielte Hilfe für Bauarbeiterbestand in der Gewährung eines Schlechtwettergeldes für witterungsbedingte Ausfalltage, das um etwa 5 bis 10 % höher war als das Arbeitslosengeld. Bei der rapid ansteigenden Arbeitslosigkeit im vergangenen Winter ist offenbar geworden, daß das Arbeitslosengeld in der damaligen Höhe unzureichend war, nachdem es viele Jahre unverändert geblieben ist. Die Bundesregierung wollte nur eine Erhöhung um 10 %; nach manchmal dramatischen Verhandlungen ist eine Anhebung um 15 % beschlossen worden. Nicht möglich war damals, die Differenz zum Schlechtwettergeld beizubehalten. Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld und Schlechtwettergeld wurden auf die gleiche Höhe festgesetzt. Um die notwendige rasche Verabschiedung nicht zu gefährden, hat sich die SPD-Fraktion seinerzeit vorläufig damit abgefunden, insbesondere mit Rücksicht darauf, daß das Winterhalbjahr vorbei war und die berechtigte Hoffnung bestand, es sei bis zum nächsten Winter eine generelle Neuregelung möglich. Damals stand eine baldige große Novellierung des AVAVG in Aussicht, die schließlich in den jetzt dem Bundestag vorliegenden und in der nächsten . Woche zu behandelnden Arbeitsförderungsgesetzentwurf Eingang gefunden hat, allerdings zu spät für diesen Winter, da mit einer Verabschiedung erst später gerechnet werden kann. In diesem Entwurf ist mit Recht die Wiederherstellung der Differenz in der Weise vorgesehen, daß zum Schlechtwettergeld für jede Ausfallstunde ein Zuschlag von 5 % des Maurer-Ecklohnes gewährt wird; das sind zur Zeit 23 Pfennig. In der Begründung dazu heißt es, .daß der Zuschlag die zusätzlichen Aufwendungen ausgleichen soll, die den Beziehern von Schlechtwettergeld durch die tägliche Arbeitsbereitschaft — sie müssen sich bei wechselhaftem Wetter täglich zur Baustelle begeben, oft ohne ein Arbeitsentgelt zu erzielen —, insbesondere für Fahrkosten, entstehen. Es ist nicht einzusehen, daß das, was für den nächsten Winter für richtig gehalten wird und seit Jahren üblich ist, für diesen Winter nicht gelten soll, d. h. daß den Bauarbeitern in diesem Winter der Mehraufwendungen nicht ersetzt werden sollen. Das würde nicht nur eine grobe Ungerechtigkeit, sondern auch unvernünftig sein, weil die aus vielerlei volkswirtschaftlichen Gründen wünschenswerte kontinuierliche Bautätigkeit während des ganzen Jahres, die nur sehr zähe angelaufen ist, von der Seite her wieder gefährdet würde. Man sollte das Kind nicht erst in den Brunnen fallen lassen, bevor man es pflegt. Die SPD-Bundestagsfraktion hat deshalb am 8. November 1967 beantragt, die im Regierungsentwurf eines Arbeitsförderungsgesetzes vorgesehene Regelung vorzuziehen und ab 1. Januar 1968 in Kraft zu setzen. Die für die Materie besonders sachverständigen Mitglieder des Ausschusses für Arbeit haben am 29. November 1967 einstimmig beschlossen, dem Plenum des Bundestages die Annahme des Antrages vorzuschlagen. Wir erwarten, daß dem Vorschlag entsprochen wird.
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    Rede von Hermann Busse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ja, Herr Kollege Czaja. Ich kann nur unterstreichen, was Sie sagen. Ich kann sogar hervorheben, daß auch deshalb entscheidend von der Regierungsvorlage, die ja eine ganz andere Abwägung vorsah, als es jetzt der Fall ist, abgewichen worden ist und daß in die Interessen — es ist der Plural gebraucht worden — des Vermieters auch seine Rechtsstellung als Eigentümer mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen einzubeziehen ist.
    Ich wollte noch einen anderen Gedanken anführen, der es uns einfach unmöglich macht, einem solchen Gesetz zuzustimmen. Hier ist zum erstenmal in unserem gesamten bürgerlichen Recht eine Vorschrift aufgenommen worden, die besagt, daß der kündigende Vermieter seinen Mieter sogleich darauf hinweisen soll, was er gegen diese Kündigung unternehmen kann. Ein solches Institut haben wir bei gänzlich anders gearteten Verhältnissen, nämlich dort, wo der Staat, die Obrigkeit, dem Bürger gegenübertritt; daß aber im Rahmen des Zivilrechts einer der Vertragspartner dem anderen sagen soll, was er gegen die rechtlich zulässige Maßnahme seines Kontrahenten unternehmen kann, ich glaube, das ist einmalig und sollte hier gebührend als einmalig hervorgehoben werden. Selbst im Arbeitsrecht, meine Damen und Herren, wo die beiderseitigen Verpflichtungen der Fürsorge entscheidend anders gestaltet und durch die Rechtsprechung immer weiter entwickelt worden sind, kennt man ein solches Rechtsinstitut bisher nicht. Dort kann der Arbeitnehmer, dem gekündigt wurde, zum Gericht hingehen und dagegen angehen. Aber niemand hat je daran gedacht, für den Arbeitgeber, der dem Arbeitnehmer gegenüber bestimmte soziale Verpflichtungen hat, eine solche Verpflichtung zu stipulieren, daß er nämlich dem Arbeitnehmer auch noch sagen muß: Gegen diese Kündigung kannst du angehen. Das haben wir hier zum erstenmal. Ich glaube, man sollte hier bereits den Anfängen wehren, denn irgendein vernünftiger Grund für eine solche Regelung ist nicht einzusehen. Ob man theoretisch davon ausgeht, ein Hauswirt sei immer der Klügere, oder von welchen Vorstellungen auch immer: Mir ist es nicht recht begreiflich.
    Ich meine jedenfalls — und das ist wiederum ein Grundsatz, der sich allgemein weit durch unsere Rechtsordnung hindurchzieht —, daß der Mieter, der glaubt, Gründe dafür zu haben, daß er nicht ausziehen müsse, Stellen genug in der Bundesrepublik findet, zu denen er gehen kann und bei denen er sich Rat darüber holen kann, wie er seine Rechte und seine Rechtsposition wahrnehmen und durchsetzen kann. Warum also diese völlig anomale Bestimmung?
    In der Beratung des Rechtsausschusses fiel das Wort — das ich mir in diesem Sinne nicht zu eigen mache, das man aber doch einmal sehr ruhig überlegen sollte —, daß das Verlangen, derart gegen seine eigenen Interessen im Privatrecht zu handeln, mindestens an die Grenze der Menschenwürde heranreiche. Ich glaube, die Frage sollte man in aller Ruhe überlegen.
    7110 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1967
    Busse (Herford)

    Wie gesagt, ich könnte noch eine Reihe von weiteren Punkten anführen, bei denen erhebliche Bedenken gegen das Gesetz geltend zu machen sind. Eines zeigt sich mit aller Deutlichkeit: Auch die Änderungen, die das jetzt vorliegende Gesetz am bestehenden Recht vornimmt, sind nicht so, daß sich aus ihnen selbst heraus die Notwendigkeit der Rechtsänderung ergäbe. Im Gegenteil, die Änderungen, die vorgenommen werden, zeigen, daß eine vernünftige Rechtsprechung, eine vernünftige Handhabung der bestehenden Rechte und Gesetze durch die Richter alle die Erfolge herbeiführen kann und bereits herbeigeführt hat, die jetzt angestrebt werden.
    Darum — ich sagte es am Anfang — warne ich, mit dem BGB zu experimentieren. Lassen Sie die Rechtsprechung sich weiterentwickeln. Sie wird vernünftig sein. Darüber hinaus aber werden die soeben von mir erwähnten allgemeinen Grundsätze des bürgerlichen Rechts in so entscheidender Weise angetastet, daß wir uns veranlaßt sehen, dieses Gesetz abzulehnen.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Wohnungsbau.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu den rechtspolitischen Überlegungen, die Herr Abgeordneter Busse gegen dieses Gesetz geltend gemacht hat, möchte ich auf zwei Punkte besonders hinweisen. Herr Abgeordneter Busse, wenn Sie auf die Entschließung des Mietrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins in Bremen Bezug nehmen, dann gehört es nach meiner Meinung zu einer vollständigen Bezugnahme, auch darauf hinzuweisen, daß der Berichterstatter im Mietrechtsausschuß, Herr Dr. Weimar, beim Deutschen Anwaltverein in Bremen einen ganz anderen Standpunkt vertreten hat. Er hat als Berichterstatter des Mietrechtsausschusses sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, daß die Sozialklausel in der bisherigen Form sich nach seiner Auffassung nicht bewährt habe und daß sie nicht die Erwartungen erfüllt habe, die die Schöpfer dieser Klausel damit verbunden hätten. Es ist richtig, daß eine Mehrheit im Mietrechtsausschuß das erklärt hat, was Sie sagten. Aber schon dieser Hinweis auf den Berichterstatter macht deutlich, daß die Meinungen auch im Deutschen Anwaltverein sehr geteilt waren. Das ist es ja, was wir meinen: Es besteht eine große Unzufriedenheit mit der jetzigen Sozialklausel.
    Meine Damen und Herren, der Mietrechtsausschuß des Deutschen Anwaltvereins selbst hat dann auch einen Vorschlag zur Änderung des § 556 a gemacht in derselben Entschließung, die Herr Abgeordneter Busse zitiert hat. Diese neue Fassung des § 556 a des Deutschen Anwaltvereins geht viel weiter als die Regierungsvorlage.

    (Abg. Jacobi [Köln] : Sehr richtig!)

    Sie verlangt nämlich, daß eine Kündigung, die sozial nicht gerechtfertigt ist, unwirksam sei. Das haben wir nie verlangt, und das halten wir auch rechtspolitisch für bedenklich. Der Deutsche Anwaltverein geht also weiter als die Bundesregierung selbst.
    Ich muß auch darauf hinweisen, daß es in der Rechtsprechung leider eine Reihe von Urteilen gibt, die deutlich machen, wie unzulänglich die Sozialklausel in der jetzigen Fassung ist. Herr Präsident, wenn es erlaubt ist, darf ich aus einem Urteil nur einen kurzen Absatz zitieren, um damit einmal deutlich zu machen, wie sich die Rechtsprechung zu der bisherigen Fassung der Sozialklausel stellt. Das Landgericht in Hagen — das Urteil ist weitgehend bekannt — hat im Jahre 1964 in einem Fall, in dem eine Frau mit vier minderjährigen Kindern aus einer Wohnung hinausgeklagt wurde, dem Klagebegehren schließlich entsprochen, weil es das, wie es meinte, nach dem Wortlaut des Gesetzes tun mußte. Es hat dann im Schluß seines Urteils zum Ausdruck gebracht:
    Gegen diese Auslegung
    — die das Gericht dem § 556 a gibt —
    kann nicht eingewandt werden, sie werde dem Charakter der Vorschrift als sogenannte Sozialklausel nicht gerecht. Die an die Gesetze gebundenen Gerichte sind nicht befugt, einer Vorschrift eine größere soziale Tendenz beizulegen, als der Gesetzgeber durch die Fassung des Gesetzestatbestands angeordnet hat.
    Jetzt kommt der entscheidende Satz:
    Aus dem Wortlaut und dem Sinn des § 556 a BGB ergibt sich eindeutig, daß gewisse soziale Härten, vielleicht sogar die menschlich bedauernswertesten, durch diese Vorschrift nicht gemildert werden sollen. Dieser vom Gesetzgeber klar zum Ausdruck gebrachte Rechtszustand kann nicht durch die Gerichte allein auf Grund der programmatischen Tendenz der Vorschrift geändert werden. Für eine solche Änderung war vielmehr der Gesetzgeber zuständig.

    (Abg. Jacobi [Köln] : Sehr richtig!)

    Meine Damen und Herren, wenn die Gerichte so nach dem Gesetzgeber rufen, ist es nach Meinung der Bundesregierung Aufgabe des Gesetzgebers, danach zu handeln und daraus die Konsequenzen zu ziehen.

    (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der CDU/CSU.)

    Aus diesen beiden Hinweisen, die ich noch einmal deutlich machen wollte, ergibt sich ohne weiteres die Notwendigkeit zu einer Verbesserung der jetzigen Sozialklausel. Denn — das unterstreicht dieses Urteil doch auch — sie war bisher im wesentlichen eine Ausnahmeklausel für besondere Härtefälle, und sie hat eben nicht das gebracht, was nach unserer Meinung notwendig ist: einen Interessenausgleich zwischen dem berechtigten Interesse des Vermieters und den mit einer Kündigung des Mietverhältnisses möglicherweise verbundenen Härten.
    Es wird gesagt: als Eigentümer — ich glaube, Herr Busse hat es auch so zum Ausdruck bringen wollen — muß der Vermieter jederzeit das Recht haben, kündigen zu können, er darf sich jeweils auf sein Eigentum berufen. Ich möchte dazu folgendes sagen. Wir müssen sehr eindringlich darauf hinweisen, daß, als das Bürgerliche Gesetzbuch am 1. Ja-
    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1967 7111
    Bundesminister Dr. Lauritzen
    nuar 1900 in Kraft trat, die Vorstellung vom Eigenturn eine ganz andere war als in der heutigen Zeit.

    (Gleichzeitige Zurufe von der SPD: Außer bei der FDP! — Heiterkeit bei den Regierungsparteien.)

    Wenn es im § 903 des Bürgerlichen Gesetzbuchs heißt, der Eigentümer könne nach Belieben mit seinem Eigentum verfahren, so gilt das heute eben nicht mehr. Das ergibt sich aus Art. 14 Abs. 2 GG, ist aber auch aus Art. 20 GG abzuleiten. Wir meinen, daß die Sozialgebundenheit des Eigentums — das ist in einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch zum Ausdruck gebracht worden —, wie sie auch aus der neuen Fassung des § 556 a herzuleiten ist, zu einer echten Abwägung der Interessen führen muß.
    Dann wird gesagt, wir seien auch in den Verfahrensvorschriften etwas zu weit gegangen. Es ist doch unbefriedigend, daß es in einem Rechtsgebiet wie dem Mietrecht, das für den sozialen Frieden, für die Lebensverhältnisse jeder Familie so entscheidend ist, nur zwei Instanzen gibt. Herr Kollege Erhard, erinnern Sie sich noch einer Diskussion im Hessischen Landtag, als wir uns lange über ein falsches Urteil des Landgerichts in Darmstadt unterhielten? Das hat doch deutlich gemacht, wie unbefriedigend es ist, daß in Rechtsfragen nicht ein Obergericht entscheiden kann. Mehr wollen wir doch dabei nicht erreichen.
    Die Bundesregierung mißt diesem Gesetzentwurf wegen seiner gesellschaftspolitischen Bedeutung eine große und für die Zukunft wichtige Aufgabe zu. Wir möchten erreichen, daß durch eine gleichgewichtige Abwägung der beiderseitigen Interessen eine Partnerschaft entsteht, von der so oft gesprochen wird. Wir glauben, daß dieses Gesetz auch einen entscheidenden Beitrag zu einem besseren sozialen Frieden leisten wird.

    (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der CDU/CSU.)