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ID0512822400

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    1597. schaffen.\n: 1
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    Deutscher Bundestag 128. Sitzung Bonn, den 25. Oktober 1967 Inhalt: Begrüßung einer Vertretung des dänischen Parlaments unter Führung seines Präsidenten 6444 C Abg. Härzschel tritt in den Bundestag ein 6441 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . 6441 A Amtliche Mitteilungen 6441 B Fragestunde (Drucksachen V/2188, V/2206) Frage des Abg. Genscher: Tarifkonflikt der Metallindustrie Nordwürttembergs-Nordbadens Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär- 6441 B Genscher (FDP) . . . . . . . . 6441 C Dr. Staratzke (FDP) 6442 A Matthöfer (SPD) . . . . . . . 6442 A Zoglmann (FDP) . . . . . . . 6442 C Ertl (FDP) . . . . . . . . . 6442 D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 6443 A Dr. Imle (FDP) . . . . . . . 6443 B Dr. Friderichs (FDP) 6443 C Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 6444 A Dr. Dahlgrün (FDP) . . . . . 6444 B Fragen der Abg. Rawe und Schlager: Verhalten des hessischen Generalstaatsanwalts im Falle der Ausstellung des „Braun-Buches über Kriegs- und Naziverbrecher" Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 6444 D Rollmann (CDU/CSU) 6445 A Schlager (CDU/CSU) 6445 A Dr. Klepsch (CDU/CSU) 6446 A Matthöfer (SPD) 6446 B Damm (CDU/CSU) . . .. . . . 6446 C Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 6446 C Lenze (Attendorn) (CDU/CSU) . 6447 A Zoglmann (FDP) 6447 B Genscher (FDP) 6447 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 6447 D Schoettle, Vizepräsident . . . . 6448 A Frage der Abg. Frau Freyh: Verbesserung der Studienförderung nach dem Honnefer Modell Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 6448 A Frau Freyh (SPD) 6448 B Westphal ,(SPD) 6448 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Oktober 1967 Fragen der Abg. Frau Renger und Kaffka: Teilzeitbeschäftigung von Beamtinnen Schoettle, Vizepräsident . 6449 A, 6449 B Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 6449 B, 6452 C Frau Renger (SPD) 6449 D Frau Freyh (SPD) - 6450 A Frau Funcke (FDP) 6450 C Dr. Müller (München) (SPD) . . 6451 A Moersch (FDP) 6451 B Frau Dr. Schwarzhaupt (CDU/CSU) 6451 C Frau Eilers (SPD) . . . . . . . 6452 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 6452 A Kaffka (SPD) . . . . . . . . . 6452 B Fragen der Abg. Frau Eilers: Weibliche Beamte des höheren Dienstes und weibliche Angestellte in vergleichbaren Dienststellungen in den Personalabteilungen der obersten Bundesbehörden Benda, Parlamentarischer Staatssekretär 6453 A Frau Eilers (SPD) . . . . . . 6453 B Frage des Abg. Dr. Becher (Pullach) : Feststellung bzw. Verfolgung von Verbrechen an deutschen Soldaten, Kriegsgefangenen und deutschen Vertriebenen Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 6453 C Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 6453 D Dr. Czaja (CDU/CSU) 6454 B Frage des Abg. Dr. Becher (Pullach) : Vorschlag der Seliger-Gemeinde zur Bildung einer neutralen Kommission zur Untersuchung des auf deutscher und tschechoslowakischer Seite geschehenen Unrechts Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 6454 C Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 6454 C Beratung des Mündlichen Berichts des Rechtsausschusses über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht: Antrag der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) auf Erlaß einer einstweilige Anordnung a) dem Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages zu verbieten, Auszahlungsgenehmigungen auf Grund des Parteiengesetzes zu erteilen, b) dem Herrn Bundesfinanzminister zu verbieten, Auszahlungen an politische Parteien auf Grund des Parteiengesetzes zu leisten, c) den politischen Parteien zu gebieten, über Geldbeträge, die sie auf Grund des Parteiengesetzes bereits empfangen haben, nicht zu verfügen — Drucksache V/2190 — 6454 D Beratung des Mündlichen Berichts des Rechtsausschusses über die Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht i . Antrag der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) auf Feststellung ,der Vereinbarkeit der §§ 18, 34 und 35 sowie 39 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Parteien vom 24. Juli 1967 (BGBl. I S. 773) 2. Antrag der Deutschen Friedens-Union (DFU) auf Feststellung, daß die §§ 18, 20, 21, 34 und 35 des Gesetzes über die politischen Parteien vom 24. Juli 1967 (BGBl. I S. 773) verfassungswidrig und nichtig sind 3. Antrag der Europäischen Föderalistischen Partei Deutschlands (Europa-Partei) auf Feststellung, daß § 2 Abs. 2, §§ 5, 18, 25 und 34 des Gesetzes über die politischen Parteien vom 24. Juli 1967 (BGBl. I S. 773) gegen Bestimmungen des Grundgesetzes verstoßen — Drucksache V/2191 — . . . . . . 6455 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1968 (Haushaltsgesetz 1968) (Drucksache V/2150) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Verwirklichung der mehrjährigen Finanzplanung des Bundes, II. Teil — Finanzänderungsgesetz 1967 (Drucksache V/2149) — Erste Beratung —, mit Entwurf eines Gesetzes über die Verbilligung von Gasöl für Betriebe der Landwirtschaft (Gasöl-Verbilligungsgesetz — Landwirtschaft) (Drucksache .V/2194) — Erste Beratung —, mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Bildung eines Rates für Finanzplanung (Finanzplanungsrat) (Drucks ache V/2134) und mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einsetzung einer unabhängigen Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Oktober 1967 III Sachverständigenkommission zur Vorbereitung einer Reform der direkten und indirekten Steuern (Drucksache V/2164) Dichgans (CDU/CSU) zur GO . . . 6455 D Schoettle, Vizepräsident, zur GO . 6456 A, 6456 C Schulte (SPD) zur GO 6456 C Dr. Haas (FDP) . . . . . . . 6457 A Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 6462 D Windelen (CDU/CSU) 6472 A Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 6477 C Röhner (CDU/CSU) 6480 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 6482 C Dr. Miessner (FDP) 6484 D, 6486 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 6485 C Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 6486 A Ertl (FDP) 6487 A Wurbs (FDP) 6488 B Nächste Sitzung 6489 C Anlage 6491 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 128. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Oktober 1967 6441 128. Sitzung Bonn, den 25. Oktober 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 14.01 Uhr
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    Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 27. 10. Dr. Arnold 25. 10. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 25. 10. Bauer (Wasserburg) 28. 10. Behrendt * 27. 10. Bergmann * 27. 10. Blachstein ** 25. 10. Blumenfeld ** 25. 10. Böhm 3. 11. Dr. Dittrich * 27. 10. Draeger ** 25. 10. Frau Dr. Elsner 27. 10. Dr. Emde 27. 10. Flämig ** 25. 10. Frau Geisendörfer 26. 10. Gerlach* 27. 10. Gibbert 27. 10. Haase (Kellinghusen) 28. 10. Hamacher 27. 10. Dr. Hellige ** 25. 10. Herold ** 25. 10. Hussong 27. 10. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der WEU Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Ils 25. 10. Jacobi (Köln) 26. 10. Dr. Jungmann 31. 10. Kahn-Ackermann ** 25. 10. Dr. Kempfler ** 25. 10. Kiep 27. 10. Klinker * 25. 10. Dr. Kopf ** 25. 10. Kriedemann * 26. 10. Kunze 31. 10. Lemmer 25. 10. Lenz (Brühl) 31. 10. Lenze (Attendorn) ** 25. 10. Liehr 10. 11. Dr. von Merkatz 3. 11. Merten 31. 10. Mertes 25. 10. Müller (Aachen-Land) * 27. 10. Paul 27. 10. Pöhler ** 25. 10. Dr. Rutschke ** 25. 10. Schmidt (Würgendorf) ** 25. 10. Dr. Schulz (Berlin) 30. 11. Dr. Starke (Franken) 25. 10. Steinhoff 27. 10. Strohmayr 26. 10. Stücklen 25. 10. Weimer 25. 10. Frau Dr. Wex 25. 10.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Walter Scheel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Windelen.


Rede von Heinrich Windelen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Debatte wird alle die tief enttäuschen, die auf Streit, die auf Auseinandersetzungen zwischen Regierung und Koalition und die auf Streit und Auseinandersetzungen zwischen den Koalitionspartnern gehofft hatten. Dieser Tag wird aber auch die widerlegen, die der Meinung sind, daß Große Koalition Lähmung der parlamentarischen Arbeit bedeute, Langeweile und Sterilität. Aber vielleicht ist es auch eine Schlagzeile wert, daß diese Koalition entgegen vielen voreiligen Prognosen bereit und in der Lage ist, auch schwierige Fragen anzugehen, daß sie in der Lage ist, Alternativen zu Vorlagen ihrer Regierung zu finden, ohne die gemeinsame Geschäftsgrundlage zu verlassen.
Diese gemeinsame Geschäftsgrundlage zwischen Koalition und Regierung ist der Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung, den dieses Parlament in § 9 des Stabilitätsgesetzes der Regierung, aber auch sich selbst gesetzt hat. Das ist auch der wichtige Unterschied des Bundeshaushalts 1968 gegenüber allen seinen Vorgängern, daß er erstmalig aus einer mittelfristigen Finanzplanung heraus entwickelt wurde. Das bedeutet, daß der vorliegende Haushaltsentwurf nicht mehr nur die Addition der Ergebnisse von Ressortbesprechungen über die Einzelpläne darstellt, sondern aus einer längerfristigen Gesamtschau heraus entwickelt worden ist.
Das ist aber nur die Seite, die in erster Linie die Regierung angeht und die sie bei der Aufstellung des Haushaltsplans zu neuen Methoden gezwungen hat. Hier stehen die Konsequenzen für das Parlament zur Debatte, dem die mittelfristige Finanzplanung ja auch vorgelegen hat. Das Parlament hat diese mittelfristige Planung hier diskutiert und hat zustimmend von ihr Kenntnis genommen. Aus dieser Planung ergeben sich die Grenzen der finanziellen Möglichkeiten des Bundes, die nicht ohne Gefahr für Währung und Wirtschaft überschritten werden dürfen. Nachdem das Parlament den Planungsrahmen grundsätzlch akzeptiert hat, muß es sich nun mit seinen Entscheidungen über den Bundeshaushalt in diesen Rahmen einfügen und den Mut haben, eigene Vorschläge zu machen, wenn es Schwerpunkte verschieben oder der Regierung in Einzelpunkten nicht folgen will.
Der Herr Kollege Haas hat in seiner Haushaltsrede Betrachtungen darüber angestellt, wie es ,denn zu der jetzigen Finanzmisere gekommen sei. Er hat leider in völlig falscher Bescheidenheit vergessen, in diesem Zusammenhang auf den Beitrag seiner Fraktion hinzuweisen,

(Beifall bei den Regierungsparteien)

die seinerzeit allein in einem einzigen Jahr Anträge in einem Umfang von ca. 8 Milliarden DM jährlicher Mehrbelastung eingebracht hat.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

Ich hatte vor einigen Wochen Gelegenheit, dieses Sündenregister hier zu verlesen. Ich möchte es Ihnen ersparen, es sich noch einmal anzuhören. Es kann jederzeit wiederholt werden. Ich sage aber auch hier wieder, Herr Kollege Haas: Ich halte es für völlig fruchtlos, hier immer nur nach Schuldigen in der Vergangenheit zu suchen und die Schuldigen immer nur auf .der anderen Seite zu finden. Wir hätten von Ihnen erwartet, .daß Sie uns bessere Lösungen für die Zukunft vorgeschlagen hätten.

(Beifall bei den Regierungsparteien.) Aber da war leider wieder Fehlanzeige.

Wenden wir uns der Gesamtkonzeption dieses Haushaltsentwurfs zu! Auch .der böswilligste Kritiker kann nicht an der Tatsache vorbeigehen, ,daß der vorliegende Haushalt auf einer Gesamtkonzeption beruht — ,die man natürlich ablehnen kann, wenn man eine bessere Lösung hat.

(Zustimmung bei ,den Regierungsparteien.)

Diese Konzeption geht im wesentlichen von zwei Voraussetzungen aus.
Einmal hat sie zur Voraussetzung ein erneutes Wirtschaftswachstum. Die Einnahmeschätzungen dieses Entwurfs beruhen auf einem unterstellten Wirtschaftswachstum von 6,5 %. Diese Annahme war bei Aufstellung des Haushaltsentwurfs gewiß sehr kühn und wurde noch in der Debatte vom 6. Juli 1967 von den Sprechern der Opposition lediglich als Zweckoptimismus abgetan. Die Bundesregierung und die Mehrheit des Parlaments haben aber durch .das erste und das zweite Investitionsprogramm mit einem Gesamtvolumen von 7,8 Milliarden DM wesentliche Voraussetzungen für ein erneutes Wachstum der Wirtschaft geschaffen, so .daß der Bundesminister der Finanzen in seiner Haushaltsrede feststellen konnte, daß die unabhängigen wirtschaftswissenschaftlichen Institute, die sich in der Vergangenheit durch besonderen Pessimismus ausgezeichnet hatten, nunmehr für 1968 mit einem Wirtschaftswachstum von 6,8 % rechnen. Wir alle hoffen, daß sich diese Erwartungen erfüllen. Aber ich glaube, unter diesen Umständen sind gegen die Veranschlagung der ordentlichen Einnahmen im Haushaltsentwurf ersnthafte Einwendungen kaum mehr zu erheben. Im übrigen werden ja der Finanzausschuß und der Haushaltsausschuß vor Abschluß der Beratungen noch Gelegenheit haben, sich mit der üblichen Steuerschätzung durch den hierfür eigens eingesetzten Arbeitskreis auseinandersetzen.
Die zweite Voraussetzung für den Ausgleich des Haushalts 1968 ist die Verabschiedung des Finanzänderungsgesetzes 1967. Der vorliegende Haushaltsentwurf erfordert, daß dieses Gesetz in dem von der Regierung vorgesehenen Volumen verabschiedet wird; andernfalls würde dieser Haushalt in der Luft hängen und den Anforderungen des Art. 10 des Grundgesetzes nicht entsprechen. Dabei ist zu



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unterstreichen, daß es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht um eine Neuauflage des Haushaltssicherungsgesetzes von Weihnachten 1965 handelt, das ebenso wie das Finanzplanungsgesetz 1966 nur mühsam den Ausgleich für das nächste Rechnungsjahr sicherte. Das Finanzänderungsgesetz 1967 ist auf den Zeitraum von 1968 bis 1971 abgestellt, so daß bei Einhaltung des vorgegebenen Rahmens und bei einer normalen Konjunkturentwicklung vom Bundeshaushalt her neue gesetzgeberische Maßnahmen erst für die Zeit nach 1971 notwendig werden. Hierin liegt der entscheidende Fortschritt. Der Entwurf des Finanzänderungsgesetzes 1967 zielt darauf ab, die Einnahmeseite um jährlich 300 Millionen DM zu verbessern und die Ausgabeseite von gesetzlich festgelegten konsumtiven Ausgaben von 2,2 Milliarden DM im Rechnungsjahr 1968 steigend auf 4,1 Milliarden DM im Rechnungsjahr 1971 zu entlasten.
Die Vorschläge im einzelnen tragen natürlich vielfach den Stempel des Kompromisses; wie sollte es im Rahmen einer Zweiparteienregierung denn anders sein, deren Vorstellungen auf vielen Gebieten eben voneinander abweichen? Auch die Alternativen der Koalitionsfraktionen können aus dem gleichen Grunde nur Kompromisse sein. Aber diese Kompromisse müssen zwei Voraussetzungen erfüllen: einmal muß ein Bleichhoher Kürzungseffekt erzielt werden, wie er in der Regierungsvorlage vorgesehen ist, und zum anderen muß verlangt werden, daß diese Ausgabenbegrenzung endgültig und für den Planungszeitraum unwiderruflich ist.
Hier dürfen nicht, wie in den vergangenen Jahren vielfach geschehen, die Schwierigkeiten durch Manipulationen wie Herauszögerung des Inkrafttretens, Stundungen oder formale Kreditgewährungen auf die Zukunft verschoben werden. Ebenso wenig aber dürfte es den Ausweg geben, Ausgabenbegrenzungen im konsumtiven Sektor durch weitere Steuererhöhungen, insbesondere durch eine stärkere Anspannung der Ergänzungsabgabe, auszuweichen.
Die vorgeschlagenen, steuerlichen Maßnahmen, von denen die Mehrwertsteuer ja bereits Gesetz geworden ist, waren mit Recht sehr umstritten. Der Bundesregierung wurde vorgeworfen, den Kurs antizyklischen Steuerpolitik verlassen zu haben und Steuern in einem Zeitpunkt zu erhöhen, in dem eigentlich eine Steuersenkung angezeigt gewesen wäre. Die Bundesregierung hat dennoch, unterstützt von der Mehrheit dieses Hauses, mit guten Gründen an ihren Vorschlägen festgehalten, da die Mehreinnahmen aus Steuererhöhungen im Rahmen der mittelfristigen Planung nicht dazu dienen, höhere Ausgaben zu finanzieren, sondern die Kreditfinanzierung, die erstmalig im laufenden Rechnungsjahr zur Bekämpfung der Wirtschaftsflaute eingeleitet worden ist, langfristig auf eine solide Grundlage zu stellen.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

Die Aufnahme kurz- und mittelfristiger Kredite zur
Finanzierung von Investitionen war und ist nur
dann zu vertreten, wenn der damit verbundene Zinsendienst und der langfristige Abbau aus ordentlichen Einnahmen gesichert werden kann.

(Beifall in der Mitte.)

Insofern scheinen mir auch die Einwendungen des Kollegen Haas nicht sehr logisch zu sein. Er äußerte erst Bedenken gegen eine höhere Verschuldung, ohne ein anderes Rezept bieten zu können, und anschließend äußerte er natürlich auch Bedenken gegen die Steuern, die zur Deckung des Schuldendienstes notwendig sind.
Ohne diese Steuererhöhung wäre 'die Kreditaufnahme, die im Planungszeitraum immerhin 21 Milliarden DM beträgt, der Ausstellung eines ungedeckten Schecks gleichgekommen. So aber handelt es sich um ,die Ausstellung eines Wechsels, dessen Einlösung durch entsprechende Steuereinnahmen in der Zukunft gesichert wurde. Wir sind uns der Risiken auch einer Wechselfinanzierung sehr wohl bewußt.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Aber gerade 'deswegen werden wir darauf zu achten haben, daß mit diesen Mitteln nur effektive Investitionen finanziert, keinesfalls aber Ausgaben des normalen Staatskonsum bestritten werden.

(Erneuter Beifall bei der CDU/CSU.)

Die Bundesbank hat seinerzeit keinen Zweifel daran gelassen, daß sie nur auf dieser Grundlage bereit war, ,die geplante Kreditfinanzierung mitzumachen. Diese erreicht im vorliegenden Haushaltsentwurf einen Jahresbetrag von 8,1 Milliarden DM.
Nun wurden Erwägungen angestellt, der Begrenzung der Zuwachsraten im sozialen Bereich durch Steuererhöhungen aus dem Wege zu gehen. Diesen Absichten muß entschieden widersprochen werden, weil damit die Konzeption der Bundesregierung aufgegeben würde. Dadurch würde nämlich die Weiche zu einer Verstärkung der Investitionen wieder auf eine stärkere Zunahme der konsumtiven Ausgaben zurückgestellt.

(Sehr gut! in der Mitte.)

Es kann nicht oft genug wiederholt werden, daß der Bestand unseres Staates davon abhängt, daß den öffentlichen Investitionen für die Zukunftsvorsorge ein weit größerer Anteil der öffentlichen Ausgaben gewidmet wird, als das in Ider Vergangenheit der Fall war, aber auch noch in dem vorliegenden Haushaltsentwurf der Fall ist.

(Beifall in der Mitte.)

Diese Verschiebung des Schwergewichts konnte durch die mittelfristige Finanzplanung bis zum Rechnungsjahr 1971 erst eingeleitet werden, wenn nicht im sozialen Sektor noch größere Härten entstehen sollten. Die Vermeidung von Kürzungen im sozialen Bereich durch Steuererhöhungen würde bedeuten, daß die konsumtiven Ausgaben erneut stärker wachsen als die Zukunftsinvestitionen und daß auf längere Sicht das stetige Wachstum der Wirtschaft nicht mehr gesichert erscheint. Damit würden wir unsere wirtschaftliche Grundlage ruinieren und jeden sozialen Fortschritt unmöglich machen. Darüber hinaus würden wir den jetzigen sozialen Status kaum noch sichern können.



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Hinsichtlich der Ausgleichsvorschläge der Bundesregierung waren eine Reihe von Vorstellungen innerhalb der Fraktionen und zwischen den Fraktionen kontrovers. Das betraf vor allem die Höhe der Besteuerung der Sparkassen und Kreditgenossenschaften, den Wegfall der Versicherungspflichtgrenze, der gerade bei uns große Bedenken ausgelöst hat, die Einschränkung im Bereich ,des Familienlastenausgleichs durch Änderung wohnungsbaurechtlicher Vorschriften, durch Einschränkung des Wohngeldes, durch Einführung von Einkommensgrenzen beim Kindergeld, schließlich die Umgestaltung des Leistungsrechts in der Knappschaftsversicherung und die Erhebung eines Beitrags von 4 % für die Krankenversicherung der Rentner.
Hier wurde nun durch lange und gründliche, teilweise recht lebhafte Beratung innerhalb der Koalitionsfraktionen und zwischen ,den Fraktionsspitzen ein Kompromiß erzielt, der inzwischen von den Fraktionen mit großen Mehrheiten gebilligt wurde. Dieser Kompromiß schlägt andere Lösungen vor, bei denen jedoch ,der Umfang der Ausgabenkürzungen erhalten bleibt, andere Lösungen, bei denen nicht auf Steuererhöhungen ausgewichen wird, bei denen nicht die Investitionsrate vermindert wird und bei denen auch nicht auf ,den Weg zusätzlicher Verschuldung ausgewichen wird. Damit sollten finanz-
und haushaltswirtschaftliche Bedenken gegen diesen Kompromiß gegenstandslos sein.
Allerdings bleiben die Vorschläge hinsichtlich der vorgesehenen Entlastung der Krankenkassen — das muß man deutlich sehen — hinter der Regierungsvorlage erheblich zurück.

(Beifall in der Mitte.)

Das wird uns um so mehr und um so eher zwingen, die Reform der sozialen Krankenversicherung baldigst anzupacken.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Zuruf von der Mitte: Hoffentlich!)

Aber auch die Vorschläge zur Neuordnung des Verhältnisses zwischen dem Bund und den Rentenversicherungsträgern haben die Schwäche, daß sie die Probleme nur für den Planungszeitraum lösen und noch keine endgültige Neuregelung bringen. Sicherlich könnte man sich auch hier andere Lösungen vorstellen als z. B. die begrenzte Entlastung der Knappschaftsversicherung und die Einführung eines Krankenkassenbeitrages der Rentner. Aber das wäre dann kaum ohne Änderung der Rentenformel möglich gewesen. So scheint bei einer nüchternen und leidenschaftslosen Betrachtung der Dinge der Regierungsvorschlag noch das geringere Übel zu sein. Dabei muß immer wieder betont werden, daß die Behauptung, damit sei eine absolute Kürzung der Renten verbunden, einfach nicht stimmt.

(Zustimmung bei der CDU/CSU.)

Wenn ein Fernsehkommentator, der es doch eigentlich besser wissen müßte,

(Abg. Haase [Kassel] : Woher denn?)

die Dinge so darstellt, daß ein Rentner mit 400 DM
Rente monatlich künftig wegen des Krankenkassenbeitrages nur noch 384 DM erhalten würde, so ist das doch eine Irreführung.

(Zurufe von der CDU/CSU: Ein Verleumder ist das! — Bewußte Verdrehung und Verleumdung! — Weiter Zurufe von der Mitte. — Unruhe.)

Denn er verschwieg doch, daß diese gleiche Rente gleichzeitig auf 432 DM angehoben wird, so daß der betreffende Rentner trotz des Krankenkassenbeitrages ab 1. Januar 1968 statt 400 DM nach den Regierungsvorstellungen 416 DM und nach dem Kompromiß zwischen den Fraktionen nicht 384, sondern 424 DM Rente erhält.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Haase [Kassel] : Das sind die Monopolisten, die öffentlich-rechtlichen Meinungsverdreher!)

Die schmerzlichsten Kürzungen für meine Fraktion liegen im Bereich des Familienlastenausgleichs. Es ist nicht zu bestreiten, daß hier die empfindlichsten Streichungen vorgenommen worden sind. Nicht nur durch die endgültige Abschaffung der Ausbildungszulage ohne eine gleichzeitige Ersatzlösung, sondern auch durch die Einführung einer Einkommensgrenze beim Kindergeld. Die hiermit verbundenen Kürzungen werden sich einfach wegen ihrer Größenordnung jetzt und in diesem Verfahren nicht anderweitig ausgleichen lassen. Wir müssen leider auch hier erkennen, daß durch nicht ausreichend bedachte Entscheidungen in der Vergangenheit dem Bund für den Familienlastenausgleich Leistungen abverlangt wurden, die er jetzt einfach nicht mehr hergeben kann. Hätte man sich das rechtzeitig vor Augen gehalten, hätte das heutige Debakel vermieden werden können.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

Das darf aber nicht daran hindern, wenn nicht im Rechnungsjahr 1968, so doch aber für die Zukunft eine angemessenere Verteilung der verfügbaren Mittel zu erreichen. Wir sind für die diesbezüglichen Ausführungen des Bundesfinanzministers in seiner Haushaltsrede dankbar.
Durch die Vereinbarungen zwischen den Koalitionsfraktionen ist es aber doch wenigstens gelungen, die zusätzliche Belastung der Familien im Wohnungsbau und beim Wohngeld hei voller Deckung an anderer Stelle zu vermeiden. Darüber hinaus ist die vorgesehene Einkommensgrenze beim Kindergeld gefallen. Ich begrüße das besonders.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Solche Einkommensgrenzen sind von Übel. Wir kennen ihre Problematik noch vom Zweitkindergeld her. Sie sind ein Fremdkörper in unserer Leistungsgesellschaft, sie verursachen einen Wust von Verwaltungsarbeit, sie verführen zur Unehrlichkeit, und sie nivellieren nach unten. Schließlich widersprechen sie auch allen Grundsätzen innerhalb der EWG, wo wir doch harmonisieren wollen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

In diesem Zusammenhang aber noch einen weiteren Gesichtspunkt. Es ist in dieser Debatte soviel



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von der Bedeutung der Zukunftsinvestitionen die Rede. Nun, die Leistungen, die wir für die Familien aufwenden, sind Leistungen für die Zukunft.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Bei dem heutigen System unserer sozialen Sicherung werden sich künftige Verpflichtungen nur dann erfüllen lassen, wenn eine ausreichend starke und leistungsfähige Generation heute heranwächst. Die technischen und wissenschaftlichen Leistungen der Zukunft, von denen unsere Wettbewerbsfähigkeit im Weltmarkt — Herr Kollege Möller hat noch einmal sehr nachdrücklich darauf hingewiesen — und unsere Leistungsfähigkeit als Industrienation abhängen, werden wir nur dann erbringen können, wenn neben den Institutionen, neben den Universitäten, neben den Ausbildungsstätten die Voraussetzungen für die Ausbildung der Kinder auch materiell gegeben sind. Dafür brauchen die Familien unsere Hilfe.
Wir haben oft mit Stolz verkündet, daß wir mit unseren sozialen Leistungen innerhalb der EWG an der Spitze stehen. Die Sozialleistungen Frankreichs z. B. sind insgesamt niedriger als unsere. Aber bei uns werden von den hohen Sozialleistungen nur etwa 13 % für die kommende Generation, d. h. für die Zukunft, eingesetzt, 87 % also für die Bewältigung einer — gewiß harten und schmerzhaften — Vergangenheit. In Frankreich dagegen werden etwa 42 % der Sozialleistungen auf die kommende Generation bezogen und damit für die Zukunft eingesetzt. Das ist ein Vielfaches von dem, was wir tun. Warum beginnen wir gerade bei dem am schwächsten entwickelten Gebiet unserer Sozialordnung zu kürzen? Merkwürdigerweise tut Frankreich das Entsprechende, indem es die knappen Krankenversicherungsleistungen noch kürzt. Es sollte bei unserem insgesamt doch recht hohen Sozialaufwand mehr Raum für Zukunftsaufgaben sein. Hier müssen die Familienpolitiker und die Sozialpolitiker ansetzen. Sonst fehlt uns bald auch das Geld für die Bewältigung der Gegenwart.
Gestatten Sie mir noch einige Ausführungen zur beabsichtigten Verbesserung der Beamtenbesoldung. Für diesen Zweck sind 724 Millionen DM in den Bundeshaushalt eingestellt. Der Bundesrat hat bekanntlich vorgeschlagen, davon 674 Millionen DM zu streichen. Er macht geltend, daß zwangsläufige personelle Mehraufwendungen in der veranschlagten Höhe nicht zu erwarten seien, daß Tarif- und Besoldungserhöhungen in dem hier offenbar zugrunde gelegten Ausmaß in Anbetracht der Haushaltssituation von Ländern und Gemeinden zu erheblichen Verzerrungen des Besoldungsgefüges führen müßten und daß damit das Ziel einer Besoldungsharmonisierung nachhaltig gefährdet würde. Die Bundesregierung stellt demgegenüber fest, daß gerade die Besoldungspolitik der Länder zu Verzerrungen des Besoldungsgefüges der Beamten geführt habe.

(Sehr richtig! bei der SPD.)

Die vom Bund vorgesehenen Maßnahmen bezweckten lediglich die Angleichung der Besoldung der Beamten des Bundes an die der Länder. Es gehe hier ausschließlich um eine Harmonisierung.
Ich sage offen, daß insoweit gegen den Ansatz nichts einzuwenden ist. Es wird aber sehr genau zu prüfen sein, wieweit der Ansatz tatsächlich für Harmonisierungen benötigt wird und wieweit man hier gehen muß, ohne zu neuen Verzerrungen zu kommen. Vor allem ist es aber zwingend notwendig, nunmehr durch Änderung des Art. 75 des Grundgesetzes endlich zu erreichen,

(Beifall bei den Regierungsparteien)

daß die Beamtenbesoldung in Bund und Ländern nicht erneut auseinanderläuft. Deshalb ist es zu begrüßen, daß die Bundesregierung in ihrer Antwort an den Bundesrat ausdrücklich feststellt, daß die angestrebte Harmonisierung die Verabschiedung des neu gefaßten Art. 75 des Grundgesetzes voraussetzt.

(Abg. Schmitt-Vockenhausen: Aber zuerst müssen wir natürlich eine Gesamtkonzeption auf dem Gebiete der Besoldung haben!)

— Ich glaube, wir müssen zunächst einmal einen
Rahmen haben, damit das Besoldungsgefüge nicht
auseinanderläuft, ehe wir es harmonisieren können.
Auch der Bundesrechnungshof hat sich mit diesem leidigen Thema wiederholt beschäftigt. In der Drucksache V/1603 weist der Präsident des Bundesrechnungshofs auf die Vorschläge der Kommission für die Finanzreform hin, welche festgestellt hat, daß bei dem Gewicht der finanziellen Belastung, die sich aus der Entwicklung der Personalausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden ergibt, auf eine Harmonisierung der Beamtenbesoldung nicht verzichtet werden kann.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

Diese Belastung macht beim Bund inzwischen immerhin 10 %, bei den Ländern aber 40 bis annähernd 50 % der Haushalte aus. Das sei am besten über eine Änderung des Art. 75 des Grundgesetzes zu erreichen. Der Bund solle ermächtigt werden, neben der Festsetzung von Mindest- und Höchstbeträgen die Bewertung von Ämtern verbindlich festzulegen.

(Abg. Schmitt-Vockenhausen: Insoweit war die alte Fassung des Art. 75 ungenügend!)

— So ist es.
Der Rechnungshof sieht in der vorgeschlagenen Ergänzung des Art. 75 des Grundgesetzes den allein erfolgversprechenden Weg, ein das Gesamtinteresse der Bundesrepublik wahrendes einheitliches Besoldungsgefüge sicherzustellen, wenn man sich nicht überhaupt entschließen will — so der Bundesrechnungshof —, dem Bund die Vollkompetenz für die Besoldungsgesetzgebung auf dem Wege über eine Ergänzung des Art. 74 des Grundgesetzes zu geben.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das wäre das einzig Richtige!)

Das Ziel der Neugestaltung des Besoldungsrechts — so immer noch der Bundesrechnungshof — müsse die Wiederherstellung sachgerechter Relationen innerhalb der Besoldungsordnungen und der Stellenpläne aller Dienstherren sein. Dabei müsse auch bedacht werden, daß der im Zuge der Verbesserung der Stellenkegel erreichte, inzwischen sehr hohe Vom-



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hundertsatz an Spitzenstellungen in den einzelnen Laufbahnen mit den funktionellen Notwendigkeiten im Rahmen einer vernünftigen Behördenorganisation kaum mehr vereinbar sei.

(Zustimmung bei der CDU/CSU.)

Dem muß nach den Erfahrungen im Haushaltsausschuß leider vorbehaltlos zugestimmt werden.

(Sehr wahr! bei der CDU/CSU.)

Es wird wirklich höchste Zeit, daß der Gesetzentwurf zur Änderung des Art. 75 des Grundgesetzes, den die Regierung mit der Bundestagsdrucksache V/1586 bereits vor fast einem Jahr eingebracht hat und gegen den auch der Bundesrat im ersten Durchgang keine grundsätzlichen Einwendungen erhoben hat, nunmehr endlich mit Vorrang verabschiedet wird,

(Beifall bei der CDU/CSU — Abg. SchmittVockenhausen: Aber doch mit der Gesamtkonzeption der Besoldung!)

ehe neue Harmonisierungsmaßnahmen in Angriff genommen werden.

(Abg. Dr. Miessner: Mit der zweiten Stufe!)

— Herr Kollege Miessner, darüber reden wir seit Jahren. Wir haben jeweils die Änderung des Art. 75 mit der jeweils nächsten Stufe angeboten bekommen,

(Widerspruch bei der SPD und der FDP.)

und wir warten heute noch auf diese Änderung. Andernfalls hätte sich das Besoldungsgefüge nicht in der vom Bundesrechnungshof geschilderten Weise auseinanderentwickeln können.

(Abg. Schmitt-Vockenhausen: Weil der Bund zu spät kam, sind die Länder schrecklich ausgebrochen, und jetzt haben wir die Folgen!)

— Herr Kollege Schmitt-Vockenhausen, ich verstehe, daß das für Sie persönlich ein etwas peinliches Thema ist; denn wir standen ja vor einigen Jahren schon einmal fast davor, uns in dieser Frage zu einigen. Im letzten Augenblick ist das durch Ihre sehr wirksame, aber von mir sehr bedauerte Intervention verhindert worden.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Es ist nicht ohne makabren Beigeschmack, daß ausgerechnet die Länder, die auf dem Gebiete der Beamtenbesoldung so viel gesündigt haben, die Mittel, die sie nur durch weitgehende Streichung des Ansatzes für die Verbesserung der Besoldung gewinnen würden, zur Entlastung der Länderfinanzen verwendet haben wollen.

(Abg. Brese: Niedersachsen!)

— Es war nicht nur Niedersachsen, es waren auch andere, Herr Kollege Brese. Der Bundesrat hat nämlich vorgeschlagen, daß der Anteil der Länder am Wohngeld und an den Bausparprämien um die Hälfte zu senken sei und daß die Leistungen des Bundes an die finanzschwachen Länder von 260 auf 520 Millionen DM zu erhöhen seien. Das bedeutet also praktisch, daß von den Verbesserungsvorschlägen zum Haushaltsentwurf, die der Bundesrat in
einer Größenordnung von insgesamt 1000 Millionen
DM unterbreitet hat, auf diesem Wege allein 700
Millionen DM in die Länderkassen fließen sollen.
Dabei muß man sich vor Augen halten, daß die finanziellen Verhältnisse zwischen Bund und Ländern durch das Gesetz vom 9. und das Gesetz vom 15. März 1967 durch Erhöhung des Länderanteils an der Einkommen- und Körperschaftsteuer von 61 auf 63 % und die Bemessung des Zuschusses an die finanzschwachen Länder auf 260 Millionen DM geregelt worden ist. Dadurch sind die Länder, was seinerzeit gar nicht vorauszusehen war, in eine ungleich günstigere Lage als der Bund gekommen, da nämlich entgegen allen Erwartungen die Rückläufigkeit der Umsatzsteuer stärker war als die der Ertragsteuern. — Das zeigt sich am deutlichsten daran, daß die Einnahmen der Länder in den ersten acht Monaten des laufenden Rechnungsjahres gegenüber dem Vorjahr um 3,2 % gleich 831 Millionen DM gestiegen sind, während die Einnahmen des Bundes um 0,2 %, nämlich 108 Millionen DM, unter dem Vorjahresbetrag blieben. Hiernach sollte eigentlich keine Veranlassung sein, das finanzielle Verhältnis zwischen Bund und Ländern vor Ablauf der jetzigen Regelung, die bis zum 31. Dezember 1968 läuft, zu ändern.
Das sollte uns aber nicht daran hindern, sehr sorgfältig im Einzelfall zu prüfen, wo bei besonderen strukturellen Schwierigkeiten einzelnen Ländern geholfen werden kann.
Der Hinweis darauf, daß die steuerlichen Maßnahmen, nämlich die Erhöhung der Umsatzsteuer und die Einführung der Ergänzungsabgabe,. lediglich dem Bund zugute kämen, kann hieran nichts ändern, da diese Maßnahmen zur Gesunderhaltung der Bundesfinanzen unerläßlich sind und, wie ich schon ausgeführt habe, Voraussetzung für die starke Neuverschuldung des Bundes waren, eine Neuverschuldung, die weit über das Ausmaß der Neuverschuldung der Länder im gleichen Zeitraum hinausgeht. Diese Neuverschuldung des Bundes diente wesentlich der Konjunkturbelebung. Die Wirkungen dieser Maßnahmen werden aber über die Steigerung der Ertragsteuern gleichermaßen den Ländern zugute kommen.
Ich glaube, daß der Bundesrat mit diesem Vorschlag seinem Ansehen als Bundesorgan keinen besonderen Gefallen getan hat.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

Wenn auf dem Gebiete der Beamtenbesoldung oder an anderer Stelle des Haushalts überhaupt noch Einsparungen erzielt werden können, dann dürfen diese keinesfalls für andere Konsumzwecke ausgegeben werden, sondern sie müssen der Senkung des Anleihebedarfs und damit der Konsolidierung des Haushalts dienen, der immer noch genügend Risiken und Wagnisse enthält. Jede Mark, die wir so einsparen, vermindert die drückende Zins- und Tilgungslast in kommenden Jahren und gibt uns um so eher die Möglichkeit, statt immer nur Haushaltssicherung zu betreiben, wieder neue politische Schwerpunkte zu setzen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)




Windelen
Lassen Sie mich noch wenige Worte zur Frage der Subventionen sagen. Hierauf richteten sich bei der notwendigen Bereinigung des Haushalts die größten Hoffnungen und Erwartungen bei allen Fraktionen. Hohe Millionen-. und Milliardenbeträge sollten hier kurzfristig herausgewirtschaftet werden. Mein Kollege Dr. Althammer und auch ich warnten damals schon vor übertriebenen Vorstellungen. In Zeiten raschen Strukturwandels sind Subventionen auch in einer Marktwirtschaft legitime Mittel. So hören wir nun vom Bundesfinanzminister in seiner Haushaltsrede, daß die Subventionen 1968 trotz aller Einschränkungen auf einigen Gebieten noch ansteigen werden, besonders als Folge der Eingliederung der Landwirtschaft in die EWG oder wegen der Probleme des Bergbaus und wegen größerer Verpflichtungen aus dem Sparprämiengesetz. Diese Steigerungen sind sicher unabweisbar. Aber das enthebt uns nicht der Verpflichtung, die Subventionen in anderen Bereichen um so kritischer zu prüfen. Insofern sind wir dem Bundesfinanzminister dankbar für seine Zusage, den Subventionsbericht, der nach § 12 des Stabilitätsgesetzes alle zwei Jahre dem Parlament vorzulegen ist, noch in diesem Jahr abzuschließen. Wie schwer es im übrigen ist, auch nur eine einzige Vergünstigung abzubauen, erleben wir jetzt wohl in der Frage der Besteuerung der Kreditinstitute.
Lassen Sie mich zum Schluß kommen. Wenn man ehrlich ist, kann man der Bundesregierung die Anerkennung für ihre Gesamtkonzeption nicht versagen.

(Abg. Dr. Barzel: Sehr wahr!)

In Einzelheiten mag Kritik berechtigt sein. Aber man muß sehen, daß eine Lösung, die alle Teile befriedigt, im Hinblick auf die starke Dynamisierung der konsumtiven Ausgaben einfach nicht möglich war. Die Bundesregierung mußte versuchen, angesichts der vorhandenen Gegensätze zu einem Kompromiß zu kommen. Nach der Reaktion, die durch die Kabinettsbeschlüsse in der Öffentlichkeit ausgelöst wurde, muß man annehmen, daß es kaum jemanden gibt, der nicht betroffen wurde. Diese Feststellung soll keineswegs hindern, im Laufe der Beratung sehr gründlich zu prüfen, ob es und wo es noch bessere Lösungen gibt. Ich habe keine Illusionen, der Spielraum wird nicht sehr groß sein. Das Finanzänderungsgesetz 1967 muß zwingend vor Schluß dieses Rechnungsjahres in Kraft treten. Um die Bundesfinanzen zu sichern, bleibt nur wenig Zeit für die Beratung. Alles hängt deshalb davon ab, daß die Fraktionen, daß die Ausschüsse unverzüglich und zügig an die Arbeit gehen. Nachdem sich erste deutliche Zeichen einer wirtschaftlichen Erholung zeigen, gilt es nun, durch rasche und reibungslose Verabschiedung von Finanzänderungsgesetz und Bundeshaushaltsplan 1968 die solide Grundlage für einen dauerhaften Aufschwung unserer Volkswirtschaft und eine sichere Zukunft unseres Volkes zu schaffen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Walter Scheel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Abgeordnete Peters.