Rede von
Albert
Leicht
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
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Die Beratungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe für die Finanzreform einschließlich der Gemeindefinanzreform sollen zügig durchgeführt und nach Ansicht der Bundesregierung spätestens im Januar 1968 abgeschlossen werden. Die Bundesregierung wird danach die Gesetzentwürfe zur Reform der Finanzverfassung den parlamentarischen Körperschaften zuleiten.
Ihre Fragen 39 und 40, Herr Kollege Mertes, befassen sich mit der Regelung der Gemeinschaftsaufgaben. Eine förderative Staatsordnung erfordert nun einmal, daß die Aufgaben des Gesamtstaates und die der Gliedstaaten in der Verfassung festgelegt werden. Das Grundgesetz geht dabei von der Trennung in Bundes- und Länderaufgaben aus. Die Staatspraxis der letzten Jahre läßt hingegen erkennen, daß in wichtigen Bereichen die gesamtstaatlichen Aufgaben des Bundes und die einzelstaatlichen Aufgaben der Länder mehr und mehr ineinander übergreifen.
Bund und Länder wirken deshalb schon seit langem auf bestimmten Gebieten, z. B. bei der Agrarstruktur und dem Ausbau von Hochschulen, zusammen. Insofern könnte man feststellen — und das ist schon öfters getan worden —, daß ein Auseinanderlaufen zwischen Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit sichtbar geworden ist.
Die Bundesregierung tritt für eine klare Aufgaben- und Lastenverteilung ein und wird hierauf auch ihre Vorschläge zur Finanzreform ausrichten. Sie ist jedoch zugleich davon überzeugt, daß die soziale, industrielle und wirtschaftliche Entwicklung neue Formen der Bewältigung staatlicher Aufgaben erfordert. Mit dem Gutachten der Sachverständigenkommission für die Finanzreform hält sie ein verfassungsrechtlich geregeltes Zusammenwirken von Bund und Ländern bei solchen Aufgaben für geboten, die für die Zukunftsvorsorge besonders bedeutsam sind und ohne eine gemeinschaftliche Planung und Finanzierung nicht wirkungsvoll erfüllt werden können.
Auch die Ministerpräsidenten der Länder haben die Notwendigkeit einer verfassungsrechtlichen Regelung von Gemeinschaftsaufgaben anerkannt. Nach dem Vorschlag der Bundesregierung sollen in der Verfassung die einzelnen Gemeinschaftsaufgaben festgelegt werden. Dabei soll der Weg gewählt werden, daß von dem „Überholtsein" eines Katalogs in absehbarer Zeit nicht gesprochen werden kann.