Rede von
Otto
Zink
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Rahmen einer Debatte zur ersten Lesung einer so wichtigen Gesetzesvorlage wie der Notstandsverfassung ist es sicher notwendig, aus den verschiedensten Perspektiven zu diskutieren. Gestatten Sie mir, daß ich als Abgeordneter, der neben seinem Mandat noch so oft wie möglich in einem Großbetrieb seiner Arbeit nachgeht, aus dieser Sicht einen kurzen Beitrag leiste.
Man stößt draußen bei den politisch und gewerkschaftlich engagierten Arbeitnehmern auf Befürworter und Gegner einer solchen Verfassungsänderung. Hier gilt es, noch sehr viel Vorurteile abzubauen. Das wird man nicht mit ausgefeilten juristischen Darstellungen fertigbringen können. Hier müssen die Probleme in die Sprache des Volkes übersetzt werden, wie ich mir überhaupt die Anmerkung erlaube, man sollte auch in diesem Hause mit weniger Fremdwörtern reden; denn sonst laufen wir Gefahr, von unseren Bürgern draußen im Lande nicht mehr verstanden zu werden.
Die Haltung der Arbeitnehmerorganisationen zu dem vorliegenden Gesetzentwurf ist bekannt. Ich selbst bin der Ansicht, daß der jetzige Entwurf das Bemühen der Regierung und der bei der Erarbeitung des Entwurfs beteiligten Kollegen widerspiegelt, gerade den Einwänden seitens der Gewerkschaft Rechnung zu tragen. Zu begrüßen ist auch der Beschluß des DGB-Bundesvorstandes vom Juni vergangenen Jahres, eine Kommission zu bilden, die Sachgespräche mit den zuständigen Instanzen der Regierung und diesem Hohen Haus führen soll. Ich darf für die Fraktion der CDU/CSU sagen, daß wir zum Dialog bereit sind.
Wir gehen dabei davon aus, daß gegenseitiges Vertrauen gerade bei dieser Frage notwendig ist, da Zeiten der Not, von der wir hoffen, daß sie niemals eintreten mögen, nur auf solcher Basis gemeistert werden können.
— Ich komme noch darauf zurück.
Nun, meine Damen und Herren, daß die Dienstverpflichtung und das Streikrecht die Arbeitnehmerschaft bei dieser Frage besonders interessieren, liegt in der Natur der Sache. Ohne die Gesamtvorlage außer acht zu lassen, möchte ich gerade zu diesen beiden Fragen einige Anmerkungen machen.
Niemand hier in diesem Hause denkt daran, das Recht auf freie Berufsausübung zu beseitigen. Um was es hier in Art. 12 geht, ist folgendes: 1. im Zustand der Verteidigung die Versorgung der Streitkräfte und der Zivilbevölkerung zu sichern — dazu bedarf es an gewissen Schwerpunkten wahrscheinlich zusätzlicher Arbeitskräfte — und 2. um dies im Notfall auch garantieren zu können, eine Ausbildung sicherzustellen.
Ich kann es mir nicht vorstellen, daß ein Arbeitnehmer dazu nicht bereit wäre, wenn er z. B. seinen Sohn bei der Bundeswehr weiß und sich bewußt ist, daß dessen Leben davon abhängen könnte.
Genauso erwartet der Bundeswehrangehörige, daß seine Familie weitestgehend Versorgung erhält. Dieser Verantwortung kann sich niemand entziehen, zuallerletzt der Gesetzgeber.