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ID0511727500

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    Deutscher Bundestag 117. Sitzung Bonn, den 29. Juni 1967 Inhalt: Begrüßung einer Delegation des Kongresses von Kolumbien unter Führung von Präsident Manuel Mosqurea Garcés . . 5855 D Erweiterung der Tagesordnung 5841 A Amtliche Mitteilungen 5841 A Fragestunde (Drucksachen V/1943, zu V/1943) Frage des Abg. Ertl: Getreidepreisharmonisierung — Verhalten der Bundesregierung im Ministerrat in Brüssel am 1. Juni 1967 Höcherl, Bundesminister 5841 C Ertl (FDP) 5842 A Reichmann (FDP) 5842 B Dr. Effertz (FDP) 5842 D Logemann (FDP) 5843 B Fragen des Abg. Reichmann: Preisnotierungen bei der Schlachttiervermarktung Höcherl, Bundesminister 5843 B Reichmann (FDP) 5843 D Frage des Abg. Brück (Holz) : Mittel des Grünen Plans für landwirtschaftliche Bauten auch ohne Vorliegen der baupolizeilichen Genehmigung Höcherl, Bundesminister 5844 B Brück (Holz) (SPD) 5844 B Fragen des Abg. Dr. Tamblé: Deutsche Kutterfischerei — Stand der deutsch-dänischen Verhandlungen über die Fischereirechte in den Grenzgewässern 5844 C Fragen des Abg. Dr. Kempfler: Einbeziehung des ostbayerischen Raums in das Programm der EWG-Kommission für die landwirtschaftliche Produktion Höcherl, Bundesminister . . . . . 5844 D Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . 5844 D Ertl (FDP) 5845 A Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . . 5845 B Frage des Abg. Ramms: Einheitliche Verkehrspolitik Leber, Bundesminister 5845 C Ramms (FDP) . . . . . . . . 5845 D Frage des Abg. Ramms: Entgiftung von Autoabgasen Leber, Bundesminister 5846 A Frage des Abg. Ramms: Schwierigkeiten für Verkehrsnutzungen im Omnibusverkehr Bundesbahn/ Bundespost Leber, Bundesminister 5846 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1967 Frage des Abg. Kubitza: Nichtzuständigkeit der Bundesregierung für den Bau von Landstraßen Leber, Bundesminister . . . . . . 5846 B Fragen des Abg. Lemmrich: Lieferung der Triebwagenzüge für das V-Bahnnetz in München bis zu den Olympischen Spielen Leber, Bundesminister 5846 C Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . 5846 D Frage des Abg. Josten: Verbesserung des Unfallmeldedienstes Leber, Bundesminister . . . . . . 5846 D Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 5847 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal: Leuchtstab für Fußgänger bei Dunkelheit 5847 B Frage des Abg. Dr. Becher (Pullach) : Demontage eines Teiles der Isartalbahn südlich von München Leber, Bundesminister . . . . . . 5847 B Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 5847 C Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . . 5847 D Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Frachtpreise der Bundesbahn im Großbehälter-Städteschnellverkehr Leber, Bundesminister . . . . . . 5848 B Schmidt (Kempten) (FDP) . . . . . 5848 C Ramms (FDP) . . . . . . . . . 5848 D Fragen des Abg. Dr. Miessner: Verbesserung der Dienstdauervorschriften der Deutschen Bundesbahn Leber, Bundesminister . . . . . . 5849 A Dr. Miessner (FDP) . . . . . . . 5849 B Fragen des Abg. Baron von Wrangel: Einbeziehung der Stadt Schwarzenbek (Kr. Herzogtum Lauenburg) in den Verkehrsverbund der Freien und Hansestadt Hamburg . . . . . . . . . 5849 C Frage des Abg. Felder: Einrichtung eines Schreibabteils mit Telefon im neuen TEE „Rembrandt" Leber, Bundesminister 5849 C Dr. Kempfler (CDU/CSU) 5849 D Frage des Abg. Dröscher: Errichtung einer einzigen Schnellzugstation im Bereich der Nahemündung Leber, Bundesminister 5849 D Dröscher (SPD) 5850 A Fragen des Abg. Rollmann: Aus- und Fortbildung der Strafvollzugsbediensteten Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 5850 C Rollmann (CDU/CSU) 5850 C Frage des Abg. Kiep: Beurteilung der Vorgänge im Hamburger und Kölner Strafvollzug durch die Europäische bzw. die UN-Menschenrechtskommission Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 5851 A Kiep (CDU/CSU) . . . . . . . . 5851 B Fragen der Abg. Dr. Becher (Pullach) und Dröscher: Frage einer Entschädigung der OstMüller Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 5851 D Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . 5852 A Dröscher (SPD) . . . . . . . 5852 B Fragen des Abg. Blumenfeld: Begleichung der privaten Forderungen deutscher Unternehmen durch iranische Staatsstellen Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 5852 D Blumenfeld (CDU/CSU) . 5852 D, 5853 C Dichgans (CDU/CSU) 5853 A Kiep (CDU/CSU) 5853 D Moersch (FDP) 5854 B Frage der Abg. Frau Brauksiepe: Maßnahmen zur wirksamen Begrenzung der Bekleidungsimporte aus Billigpreis- und Staatshandelsländern Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5854 B Frage der Abg. Frau Brauksiepe: Angebliche geplante Liberalisierung der Einfuhren von Bekleidung aus den Ostblockländern Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär 5854 C van Delden (CDU/CSU) 5854 D Dr. Staratzke (FDP) 5854 D Schlager (CDU/CSU) 5855 A Dr. Rinderspacher (SPD) 5855 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1967 III Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Ersten Gesetz zur Neuregelung des Besoldungsrechts (Erstes Besoldungsneuregelungsgesetz) (Drucksache V/1961) Dr. Kassmann, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen . . . . . 5856 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 5856 B Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes (Drucksache V/1879), in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz) (Drucksache V/1880) — Erste Beratung — Lücke, Bundesminister . . 5856 C, 5893 C Dorn (FDP) 5863 A D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 5872 C Dr. Even (CDU/CSU) . . . . . 5872 B Hirsch (SPD) 5876 A Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister 5885 C Busse (Herford) (FDP) 5885 D Dr. h. c. Güde (CDU/CSU) . . . 5890 C Zink (CDU/CSU) 5892 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 5893 D Frau Funcke (FDP) . . . . . . 5896 A Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) . . 5898 C Benda, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5900 C Dr. Rau (SPD) 5902 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (SPD) (Drucksache V/1867) — Erste Beratung — . . . 5902 C Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Vorschlag der Kommission der EAG für eine Verordnung zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in Italien dienstlich verwendet werden (Drucksachen V/1799, V/1982) . . . 5902 D Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Jahresbericht 1966 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages (Drucksachen V/1825, V/1926) Dr. Klepsch (CDU/CSU) 5903 A, 5908 D Jung (FDP) 5904 C, 5909 D Buchstaller (SPD) . . . . . . 5906 A Dr. Mommer, Vizepräsident . . . . 5910 A Hoogen, Wehrbauftragter des Deut- schen Bundestages 5910 B Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 5912 A Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/1921) — Zweite und dritte Beratung — 5913 A Nächste Sitzung 5913 C Anlagen 5915 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1967 5841 117. Sitzung Bonn, den 29. Juni 1967 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Aigner * Bading * 29. 6. Bazille 30. 6. Beuster 30. 6. Corterier 30. 6. Cramer 30. 6. Dr. Dahlgrün 30. 6. Dr. Geißler 30. 6. Geldner 30. 6. Gerlach* 29. 6. Gibbert 30. 6. Haage (München) 30. 6. Hamacher 30. 6. Frau Herklotz 30. 6. Holkenbrink 30. 6. Iven 29. 6. Kriedemann* 30. 6. Freiherr von Kühlmann-Stumm 29. 6. Kunze 30. 6. Lenz (Trossingen) 30. 6. Dr. Lohmar 30. 6. Lücker (München) * 30. 6. Frau Dr. Maxsein 30. 6. Merten 30. 6. Michels 30. 6. Missbach 30. 6. Ott 30. 6. Peters (Norden) 30. 6. Frau Pitz-Savelsberg 30. 6. Pöhler 30. 6. Frau Schanzenbach 30. 6. Schmitt (Lockweiler) 30. 6. Schulhoff 30. 6. Schulte 30. 6. Struve 30. 6. Tönjes 30. 6. Vogt 30. 6. Wagner 30. 6. Wolf 29. 6. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Schmücker vom 27. Juni 1967 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Friderichs zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Mertes *) Sie haben in der Fragestunde vom 12. Mai 1967 die Zusatzfrage gestellt, ob die Vertreter des Bundes *) Siehe 110. Sitzung Seite 5200 C Anlagen zum Stenographischen Bericht im Aufsichtsrat der Volkswagenwerk AG aus der Kritik, die der Herr Bundesminister der Finanzen an der Modellpolitik ,des Unternehmens geübt hat, Konsequenzen bezüglich der Personalpolitik gezogen haben oder ziehen werden. Der parlamentarische Staatssekrtär des Bundesministers für Wirtschaft, Herr Dr. Arndt, hat Ihnen in der Fragestunde die Prüfung dieser Frage und einen schriftlichen Bescheid zugesagt. Er hat mich gebeten, die Beantwortung aus Gründen der Zuständigkeit zu übernehmen. Herr Staatssekretär Dr. Arndt hat in seiner Antwort in der Fragestunde bereits darauf aufmerksam gemacht, daß sich im Vorstand des Unternehmens ganz normale Veränderungen vollziehen werden. Der langjährige Vorsitzende des Vorstandes, Professor Dr. Nordhoff, wird die Leitung des Unternehmens in andere Hände übergeben. Die Frage personalpolitischer Konsequenzen stellt sich daher in diesem Zusammenhange ohnehin nicht. Unabhängig von diesem auf Altersgründen beruhenden Wechsel im Vorstand sehe ich in der von Ihnen angeschnittenen Frage der Modellpolitik des Volkswagenwerkes eine der wichtigsten Fragen der Unternehmenspolitik, mit der sich die verantwortlichen Organe des Unternehmens ständig zu befassen haben und mit der sich Vorstand und Aufsichtsrat in der Vergangenheit immer wieder auseinandergesetzt haben. Ebenso wie es sicher falsch wäre, eine solche Frage erst in einer Zeit stagnierender oder rückläufiger Umsätze aufzuwerfen, so scheint es mir auf der anderen Seite auch nicht richtig, sie ausschließlich unter dem Eindruck der gegenwärtigen konjunkturellen Abschwächung zu beurteilen. Die Entwicklung der Absatzsituation auf dem Automobilmarkt und die sich aus dieser Entwicklung für das Unternehmen ergebenden Schlußfolgerungen sind selbstverständlich und nicht erst seit heute Gegenstand sehr eingehender und verantwortlicher Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat der Volkswagenwerk AG. Die Vertreter des Bundes im Aufsichtsrat verfolgen .diese Entwicklung auch weiterhin sehr aufmerksam. Sie werden sich mit Nachdruck dafür einsetzen, daß die Entscheidungen, die sich aus dieser Entwicklung für das Unternehmen und seine zukünftige Geschäftspolitik ergeben, zeitgerecht, verantwortlich und zielstrebig von Vorstand und Aufsichtsrat gefaßt und verwirklicht werden. Sie werden Verständnis dafür haben, daß ich mich hier auf diese allgemeinen Ausführungen beschränken muß. Mit einer Offenlegung konkreter Absichten der Vertreter des Bundes im Aufsichtsrat des Unternehmens würde ich nicht nur der Entscheidung des Aufsichtsrates vorgreifen, sondern zugleich in die Vertraulichkeit der Aufsichtsratsberatungen eingreifen, die allein die Gewähr für eine sachliche und fruchtbare Aufsichtsratsarbeit bietet. Diese Vertraulichkeit respektieren fühle ich mich umso mehr verpflichtet, als der Bund heute nur noch zu 16 % am Grundkapital der Volkswagenwerk AG beteiligt ist. 5916 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1967 Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 29. Juni 1963 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal) (Drucksache V/1943 Frage 74): Wie beurteilt die Bundesregierung eine Erfindung aus Solingen, die die Wuppertaler Polizei empfehlend der Öffentlichkeit vorstellt, nämlich einen Leuchtstab für Fußgänger bei Dunkelheit, insbesondere beim Überqueren unbeleuchteter Straßen? Es ist schon wiederholt angeregt worden, Fußgänger bei Dunkelheit durch rückstrahlende oder selbstleuchtende Mittel kenntlich zu machen. Ich betrachte .die Sicherung der Fußgänger auch als eine dringende Aufgabe. Bereits vor längerer Zeit wurde deshalb die Frage geprüft, ob der Gebrauch der wiederholt vorgeschlagenen verschiedenartigen Einrichtungen zur Sicherung .der Fußgänger Unfälle verhütet. Als Ergebnis wurde seinerzeit der Gebrauch von solchen Sicherungsmitteln für Fußgänger auf Landstraßen empfohlen. Zuletzt habe ich am 6. Januar d. J. durch Aufrufe in der Tages- und Fachpresse darauf hingewiesen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Leber vom 29. Juni 1967 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Baron von Wrangel (Drucksache zu V/1943 Fragen 110, 111 und 112): Ist die Bundesregierung bereit, darauf einzuwirken, daß die Stadt Schwarzenbek (Kreis Herzogtum Lauenburg) in den Verkehrsverbund der Freien und Hansestadt Hamburg mit einbezogen wird, zumal durch die jetzige Regelung denjenigen Arbeitnehmern, die in Hamburg arbeiten müssen, durch den Ferntarif erhebliche Nachteile entstehen? Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß ein Verbundtarif erst dann als gerechtfertigt angesehen werden kann, wenn er wirtschaftliche Vorteile für das Unternehmen bringt, oder ob nicht doch die Verpflichtung besteht, Härten, die sich bei Einführung oder Anwendung des Verbundtarifs ergeben, zu beheben? Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die in Frage 110 erwähnte Gleichstellung eine dringend notwendige Maßnahme ist, um das Zonenrand- und Zonengrenzgebiet nicht schlechter als andere Regionen zu stellen? Die Bundesregierung wird die Hamburgische Verkehrsbehörde bitten, wohlwollend zu prüfen, ob dem dort vorliegenden Antrag der Stadt Schwarzenbek auf Einbeziehung in den Hamburger Verbundtarif entsprochen werden kann. Mit Ihnen bin ich der Ansicht, daß für die Abgrenzung des Verbundbereiches nicht allein die wirtschaftlichen Interessen der beteiligten Verkehrsunternehmen ausschlaggebend sein können. Ich habe andererseits aber auch Verständnis für die Bemühungen der Hamburgischen Behörden zu verhüten, daß der Verbund von Anfang an mit hohen Defiziten belastet wird. Ich bin davon überzeugt, daß die Hamburgische Verbundbehörde die Lage Schrarzenbeks im Zonenrandgebiet gebührend berücksichtigen wird.
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    Rede von Dr. Max Güde


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist mir ein Vergüngen, nicht nur dem Parlaments-, sondern auch dem juristischen Kollegen Busse antworten zu dürfen; denn es ist für unsereinen doch ein Gefühl größerer Befriedigung, nicht zum Melodrama verpflichtet zu sein. Es gibt in dieser Debatte sehr melodramatische Partien, und es ist nicht gut, daß die Herren sich dann beschweren, wenn auch die Gegner im Stil des Melodramas antworten. Von dieser Verpflichtung bin ich Gott sei Dank entbunden.
    Ich will nur zu einem Punkt etwas sagen. Herr Kollege Busse, es wäre besser, wenn auch Sie noch Ihren Sprachschatz reinigten. Ihr Kollege Dr. Mende hat heute morgen mit Recht das Wort „Schubladenentwürfe" und nicht das Wort „Schubladengesetz e" gebraucht. Ich kann mir die Bemerkung nicht versagen, daß mir das Geschrei über die „Schubladengesetze" geradezu lächerlich erscheint. Denn seit Jahren weiß ich, und zwar nicht erst, seit Notstandsdebatten stattfinden, daß es keine große Verwaltung gibt, die nicht Schubladenentwürfe hätte. Selbsverständlich werden in einem großen Ministerium Lösungen für Probleme, die die Öffentlichkeit und dieses Ministerium beschäftigten, in Entwürfen erarbeitet, so daß man die Entwürfe der Öffentlichkeit und dem Parlament unterbreiten kann, wenn es notwendig ist. Lassen wir das Melodrama und sprechen wir künftig wie Herr Dr. Mende von „Schubladenentwürfen"! Dann werden wir uns eine ganze Reihe von Tönen und Mißtönen sparen können.
    Aber zurück zu Herrn Busse. Das Thema, das er durchaus sachlich behandelt hat, ist des Ernstes und der Sachlichkeit wert. Niemand sollte sich einbilden, daß dieses Gesetz, sagen wir es vulgär, bloß die Spitzbuben angehe, sondern das, was in diesem Gesetz behandelt wird, kann jeden von uns treffen, mich genau wie Sie. Ich spreche in dieser Beziehung ja aus einer gewissen schwachen Erfahrung, so daß mir die Probleme bewußt sind. Es kann jeden treffen und verdient, mit dem absoluten Ernst behandelt zu werden, der einem so allgemeinen Problem zukommt.
    Die Vorlage, die uns die Bundesregierung übermittelt hat, ist ein ganzes Paket. Es handelt sich nur zu einem Teil um die Ablösung der Rechte aus Art. 5 Abs. 2 des Deutschlandvertrages, dieses Stük-



    Dr. h. c. Güde
    kes alliierter Vorbehaltsrechte, nicht zu verwechseln mit den allgemeinen Vorbehalten, die hinter dem Notstandsproblem stehen. Hier ist vielmehr ein ganz spezieller Vorbehalt, der ganz speziell abgelöst werden muß. Das ist das eine. Mit Recht wird versucht, endlich zu einer Lösung dieses Problems zu kommen.
    Ich erinnere mich — das darf ich am Rande bemerken —, vor mehr als zehn Jahren — ich würde sagen, vor zwölf Jahren — zum erstenmal einen Entwurf gesehen zu haben, kein Schubladengesetz, sondern einen Entwurf der Sachbearbeiter des Innenministeriums, die versucht hatten, die Lösung des Problems in die Hand zu nehmen, und zwar sowohl des alliierten, sage ich jetzt kurz, als auch des innerdeutschen Problems, das auch jetzt in das Problem einbezogen worden ist.
    Mit Recht ist als Drittes die Behandlung der strafprozessualen Vorschriften eingefügt worden, und schließlich sind ebenfalls mit Recht die strafgesetzlichen Vorschriften einbezogen worden, die sich daraus ergeben. Ich will die strafgesetzlichen Vorschriften, die mir an sich am nächsten liegen, beiseite schieben und sagen: sie sind durchaus sachgemäß formuliert. Der Sonderausschuß für die Strafrechtsreform hat sich zwar noch nicht mit diesem Teil beschäftigt, aber mit der völlig gleichartigen Vorlage der CDU/CSU. Das wird nach den Ferien diesem Hohen Hause vorgelegt werden.
    Lassen Sie mich eines ohne alle gehässige Kritik sagen; es trifft gar nicht die Ministerien, sondern es trifft unsere Art, Gesetze zu machen: Der Stil des Ganzen ist überperfektionistisch. Das ist ein feinmechanisches Werk, von dem derjenige, der von der Sache etwas versteht, fürchten muß, daß es zu fein geworden ist, als daß es funktionieren könnte. Hier hat eine sehr rechtsstaatsbewußte, sehr sorgfältige Bürokratie in der Folge von Entwürfen das Bestmögliche gemacht, sie hat das gemacht, was im Sinne der Feinmechanik das Beste zu sein scheint. Ich bin vielleicht nicht ganz einig mit Ihnen, Herr Busse, wenn ich sage: es darf nicht noch feiner werden, sondern es muß versucht werden, das Ganze zu vereinfachen, ohne die Wirkung zu schwächen.
    Ein Nachteil springt für den in die Augen, der gewohnt ist, mit solchen Gesetzen umzugehen. Die Feinmechanik hat die politischen Probleme nicht verarbeitet. Mit Feinmechanik kann man die echten politischen Probleme nicht erfassen. Es gibt hier zwei große politische Probleme. Das eine Problem ist: Wer macht und verantwortet das? Das ist keine Frage der Feinmechanik. Das andere Problem steckt im Art. 1 § 3.

    (Zuruf des Abg. Schmitt-Vockenhausen.)

    Dies ist das schwerste Problem des ganzen Gesetzentwurfs. Nach diesem § 3 kann jeder von uns, wenn er spionageverdächtig wird — das kann jedem von uns passieren —, auf eine sehr gefährliche Weise überwacht werden. An dieser Stelle will ich Herrn Busse recht geben: Wir müssen das, was im rechtlichen Bereich, im strafprozessualen und strafrechtlichen, geregelt ist, einer sorgfältigen Prüfung
    unterziehen. Daß ich in dem Verdacht gewesen bin, ein Mörder zu sein, darf ich nachträglich erfahren. Ich darf dies aber, wenn ich recht sehe, bei den sehr schweren politischen Verdachten, um die es hier geht, nicht erfahren, Es gibt — ich kann es nur immer wieder sagen — dagegen keine Garantie. Ich habe hier Beispielsfälle — die ich nicht anführen will — in meinem Bewußtsein. Ich habe mich immer dann in meiner Praxis, wenn jemand zu Unrecht in den Verdacht des Landesverrats oder der Spionage geraten war und sich dieser Verdacht als unbegründet erwiesen hatte, befleißigt, dem Betreffenden zu sagen: Herr Müller, ich muß Ihnen jetzt mitteilen, daß Sie in dem und dem Verdacht gestanden haben. — Ich erinnere mich an einen eklatanten Fall, in dem der Verdächtigte ein Oberstaatsanwalt im Dienst war. Soll das für sein Leben in Beiakten zu seinen Personalakten stehen? Das darf nicht sein. Das nehme ich in Tat ernst. Die Frage muß geprüft werden, wie auch andere Fragen in diesem kunsthandwerklichen Werk geprüft werden müssen. Ich bin sicher, daß ich die Zustimmung des Herrn Bundesinnenministers habe, wenn ich sage: das Ganze kann und soll auf seine technische Zweckmäßigkeit und auf seine rechtsstaatliche Zulässigkeit geprüft werden.
    Menschenrechtskonvention — nur am Rande, Herr Kollege Busse! In der Menschenrechtskonvention heißt es auch für unseren Fall, daß der Eingriff selbstverständlich zulässig ist, soweit er notwendig ist in einer demokratischen Gesellschaft für die nationale Sicherheit, die öffentliche Ruhe und Ordnung, das wirtschaftliche Wohl des Landes. Auf gut deutsch und ganz kurz gesagt: auch in der Menschenrechtskonvention steht, daß der Mißbrauch eines Rechtes nicht durch das Recht gesichert wird. Das ist ein allgemeiner Rechtsgrundsatz, der hinter dieser ganzen Institution steht: wer das Recht mißbraucht, darf sich nicht, kann sich nicht auf das Recht berufen. Die Frage ist nur: unter welchen rechtsstaatlichen Garantien und von wem das geprüft wird, ob er zu Recht in dem Verdacht steht, sein Recht zu mißbrauchen.
    Ich bin der Ansicht, daß die politische Lösung, die für die Anordnung gewählt worden ist, richtig ist. Man kann es nicht anders machen. Glauben Sie es mir aus meiner Erfahrung: man kann dem Richter das nicht als eine Rechtsfrage vorlegen. Wir Juristen sagen: die Entscheidung von Rechtsfragen besteht im Subsumieren, im Unterordnen eines tatsächlichen Sachverhalts unter eine rechtliche Formulierung. Hier handelt es sich um etwas anderes; hier ist sozusagen ein riskantes Geschäft, das jemand auf sich nehmen muß, der offen dafür politisch verantwortlich ist, auf gut deutsch: ein Minister. Ich halte diese Lösung für vollkommen richtig, halte allerdings den — mit Recht politisch konstruierten — Kontrollapparat für viel zu kompliziert, für so kompliziert, daß er nicht wirken wird. Darüber wird im Rechtsausschuß — und ich sage bei diesem hochbrisanten Gesetz: unter uns allen — noch einmal sehr ernsthaft gesprochen werden. Aber ich meine — so wie auch der Herr Kollege Busse das initiiert hat —: das ist ein Anliegen, das ernst zu nehmen ist, auch in seinen Grenzen ernst zu nehmen ist, nicht bloß in



    Dr. h. c. Güde
    seinen negativen, sondern auch in seinen positiven Grenzen. Die Natur der Sache verbietet nämlich ein vorzeitiges Offenbaren.
    Ich habe vorher gesagt: ich bin sehr dafür, daß am Ende derjenige, der sich als unschuldig erwiesen hat, in der ganzen Breite dieses Gesetzes gesagt bekommt: Wir haben dich in Verdacht gehabt, wir haben das getan. Aber es wäre eine reine Torheit, dem Verdächtigen während der Verdacht besteht, während eine Tat im Gange ist, zu sagen: „Entschuldige vielmals, wir haben dich in Verdacht, einen Diebstahl oder einen Mord zu begehen" — wie oft ist man in dieser Lage! —, „nimm es mir nicht übel, ich werde jetzt dein Telefon überwachen." Das ist selbstverständlich widersinnig. Das kann niemand erwarten. Was gegen die Natur der Sache ist, soll man auch nicht in die Grenzen dieses Unternehmens hineintragen.
    Aber noch einmal: hier ist ein Stück Gesetzgebungswerk, das ohne jede Melodramatik sachlich behandelt zu werden verdient, so, wie es bisher behandelt worden ist, sachlich behandelt werden muß, nicht nur hier, sondern auch in den Ausschüssen. Ich hoffe, daß die Ausschußarbeit noch wesentliche Verbesserungen — ich sage es noch einmal: Vereinfachung ohne Abschwächung der Wirkung — an diesem Gesetzgebungswerk bringt.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Zink.

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    Rede von Otto Zink


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Rahmen einer Debatte zur ersten Lesung einer so wichtigen Gesetzesvorlage wie der Notstandsverfassung ist es sicher notwendig, aus den verschiedensten Perspektiven zu diskutieren. Gestatten Sie mir, daß ich als Abgeordneter, der neben seinem Mandat noch so oft wie möglich in einem Großbetrieb seiner Arbeit nachgeht, aus dieser Sicht einen kurzen Beitrag leiste.
    Man stößt draußen bei den politisch und gewerkschaftlich engagierten Arbeitnehmern auf Befürworter und Gegner einer solchen Verfassungsänderung. Hier gilt es, noch sehr viel Vorurteile abzubauen. Das wird man nicht mit ausgefeilten juristischen Darstellungen fertigbringen können. Hier müssen die Probleme in die Sprache des Volkes übersetzt werden, wie ich mir überhaupt die Anmerkung erlaube, man sollte auch in diesem Hause mit weniger Fremdwörtern reden; denn sonst laufen wir Gefahr, von unseren Bürgern draußen im Lande nicht mehr verstanden zu werden.

    (Allgemeiner Beifall.)

    Die Haltung der Arbeitnehmerorganisationen zu dem vorliegenden Gesetzentwurf ist bekannt. Ich selbst bin der Ansicht, daß der jetzige Entwurf das Bemühen der Regierung und der bei der Erarbeitung des Entwurfs beteiligten Kollegen widerspiegelt, gerade den Einwänden seitens der Gewerkschaft Rechnung zu tragen. Zu begrüßen ist auch der Beschluß des DGB-Bundesvorstandes vom Juni vergangenen Jahres, eine Kommission zu bilden, die Sachgespräche mit den zuständigen Instanzen der Regierung und diesem Hohen Haus führen soll. Ich darf für die Fraktion der CDU/CSU sagen, daß wir zum Dialog bereit sind.

    (Zuruf von der FDP: Was heißt Dialog?)

    Wir gehen dabei davon aus, daß gegenseitiges Vertrauen gerade bei dieser Frage notwendig ist, da Zeiten der Not, von der wir hoffen, daß sie niemals eintreten mögen, nur auf solcher Basis gemeistert werden können.

    (Zuruf von der SPD: Sind Sie auch zu Änderungen bereit?)

    — Ich komme noch darauf zurück.
    Nun, meine Damen und Herren, daß die Dienstverpflichtung und das Streikrecht die Arbeitnehmerschaft bei dieser Frage besonders interessieren, liegt in der Natur der Sache. Ohne die Gesamtvorlage außer acht zu lassen, möchte ich gerade zu diesen beiden Fragen einige Anmerkungen machen.
    Niemand hier in diesem Hause denkt daran, das Recht auf freie Berufsausübung zu beseitigen. Um was es hier in Art. 12 geht, ist folgendes: 1. im Zustand der Verteidigung die Versorgung der Streitkräfte und der Zivilbevölkerung zu sichern — dazu bedarf es an gewissen Schwerpunkten wahrscheinlich zusätzlicher Arbeitskräfte — und 2. um dies im Notfall auch garantieren zu können, eine Ausbildung sicherzustellen.
    Ich kann es mir nicht vorstellen, daß ein Arbeitnehmer dazu nicht bereit wäre, wenn er z. B. seinen Sohn bei der Bundeswehr weiß und sich bewußt ist, daß dessen Leben davon abhängen könnte.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Genauso erwartet der Bundeswehrangehörige, daß seine Familie weitestgehend Versorgung erhält. Dieser Verantwortung kann sich niemand entziehen, zuallerletzt der Gesetzgeber.